9398/J XXIV. GP

Eingelangt am 04.10.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Registrierte und mit Bescheid zugelassene Zucht- und Liefereinrichtungen

BEGRÜNDUNG

 

Gemäß § 15a. Tierversuchsgesetz – TVG „sind von dem für die Vollziehung dieses Bundesgesetzes gemäß § 21 zuständigen Bundesminister Zucht- und Liefereinrichtungen mit Bescheid zuzulassen und zu registrieren“.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie viele Zuchteinrichtungen und wie viele Liefereinrichtungen wurden jeweils in den Jahren 2009 und 2010 behördlich genehmigt?

2)    Wie viele Tiere und welche Art haben die jeweilige Zuchteinrichtung und die jeweilige Liefereinrichtung in den Jahren 2009 und 2010 verkauft?

3)    Wie viele Tiere und welche Art sind in den Jahren 2009 und 2010 in der jeweiligen Zuchteinrichtung und in der jeweiligen Liefereinrichtung (auch während des Transportes) verendet?

4)    Wann wurden die jeweiligen Zuchteinrichtungen und die jeweiligen Liefereinrichtungen zuletzt behördlich überprüft?

5)    Gab es hierbei Beanstandungen?