9402/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.10.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Slacklines als Gefahr für Hubschrauber

 

„ooe.orf.at“ berichtete unlängst:

Slacklines als Gefahr für Hubschrauber
Eine neue Trendsportart bereitet der Bergrettung Sorgen: So genannte Slacklines werden nämlich zusehends auch im Gebirge gespannt und nicht wieder abmontiert. In Bayern hätte solch ein Seil beinahe Hubschrauber zum Absturz gebracht.

Schärfung des Gleichgewichtssinns
Slacklines sind Gurtbänder, die zwischen Bäumen oder Felsen gespannt werden. Auf diesen Bändern kann dann über mehr oder weniger hohe Abgründe balanciert werden. Ziel ist es, den Gleichgewichtssinn zu schärfen und zu trainieren.

Slackline nicht abmontiert
Auch im Gebirge werden vielerorts Slacklines gespannt. Die Freizeitbeschäftigung der Naturliebhaber kann aber eine große Gefahr darstellen.
Erst kürzlich hat in Bayern der Pilot eines Rettungshubschraubers nur durch Zufall eine gespannte Slackline entdeckt und eine Katastrophe vermeiden können. Wäre der Rotor mit dem gespannten Gurt in Berührung gekommen, hätte dies zum Absturz führen können.

Appell an Sportler
Der Landesleiter der oberösterreichischen Bergrettung Arthur Rohregger appelliert an die Sportler, im Gebirge angebrachte Slacklines bei den Behörden zu melden. So könnten dann die Flugrouten entsprechend geplant werden und die Piloten vor der Gefahr gewarnt werden.“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres  folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Gab es auch in Österreich bereits ähnliche Un- bzw. Vorfälle?

2.    Welche Gefahren können von derartigen im Gebirge gespannten Slacklines ausgehen?


3.    Gibt es eine Meldepflicht für im Gebirge gespannte Slacklines?

4.    Wenn ja, wo sind diese zu melden?

5.    Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen sind diese zu melden?

6.    Wenn ja, wie werden Verstöße geahndet?

7.    Wenn nein, warum nicht?