9403/J XXIV. GP
Eingelangt am 05.10.2011
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ANFRAGE
des Abgeordneten Vock
und weiterer Abgeordneter
an die Frau Bundesministerin für Inneres
betreffend Hundebisse in Oberösterreich
Das Vorkommen von Hundebissen und damit verbundenen schweren Verletzungen
liefert immer wieder Schlagzeilen in den heimischen Medien. Nicht zuletzt vor diesem
Hintergrund haben die Bundesländer Niederösterreich und Wien Gesetze basierend
auf sogenannten „Rassenlisten“ (Liste auffälliger Hunderassen) erlassen.
Seit 1. Juli 2003 gilt in Oberösterreich das aktuelle Hundehaltergesetz. Dies sieht als „auffällige Hunde“ nur jene Hunde vor, bei denen auf Grund bestimmter Tatsachen von einem erhöhten Gefährdungspotential (zB durch Biss) für Menschen und Tiere ausgegangen werden kann.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau
Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage
1. Wie viele Hundebisse gegen Personen wurden 2008 in Oberösterreich angezeigt?
2. Wie viele Hundebisse gegen Artgenossen wurden 2008 in Oberösterreich angezeigt?
3. Wie viele dieser Hundebisse sind in Oberösterreich auf „Hunde mit erhöhtem
Gefährungspotential“ zurückzuführen (aufgeschlüsselt nach Rassen)?
4. Wie viele Hundebisse gegen Personen wurden 2009 in Oberösterreich angezeigt?
5. Wie viele Hundebisse gegen Artgenossen wurden 2009 in Oberösterreich angezeigt?
6. Wie viele dieser Hundebisse sind in Oberösterreich auf „Hunde mit erhöhtem
Gefährungspotential“ zurückzuführen (aufgeschlüsselt nach Rassen)?
7. Wie viele Hundebisse gegen Personen wurden 2010 in Oberösterreich angezeigt?
8. Wie viele Hundebisse gegen Artgenossen wurden 2010 in Oberösterreich angezeigt?
9. Wie viele dieser Hundebisse sind in Oberösterreich auf „Hunde mit erhöhtem
Gefährungspotential“ zurückzuführen (aufgeschlüsselt nach Rassen)?