9403/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.10.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Vock

und weiterer Abgeordneter

an die Frau Bundesministerin für Inneres

betreffend Hundebisse in Oberösterreich

 

Das Vorkommen von Hundebissen und damit verbundenen schweren Verletzungen

liefert immer wieder Schlagzeilen in den heimischen Medien. Nicht zuletzt vor diesem

Hintergrund haben die Bundesländer Niederösterreich und Wien Gesetze basierend

auf sogenannten „Rassenlisten“ (Liste auffälliger Hunderassen) erlassen.

 

Seit 1. Juli 2003 gilt in Oberösterreich das aktuelle Hundehaltergesetz. Dies sieht als „auffällige Hunde“ nur jene Hunde vor, bei denen auf Grund bestimmter Tatsachen von einem erhöhten Gefährdungspotential (zB durch Biss) für Menschen und Tiere ausgegangen werden kann.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau

Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1. Wie viele Hundebisse gegen Personen wurden 2008 in Oberösterreich angezeigt?

2. Wie viele Hundebisse gegen Artgenossen wurden 2008 in Oberösterreich angezeigt?

3. Wie viele dieser Hundebisse sind in Oberösterreich auf „Hunde mit erhöhtem

Gefährungspotential“ zurückzuführen (aufgeschlüsselt nach Rassen)?

4. Wie viele Hundebisse gegen Personen wurden 2009 in Oberösterreich angezeigt?

5. Wie viele Hundebisse gegen Artgenossen wurden 2009 in Oberösterreich angezeigt?

6. Wie viele dieser Hundebisse sind in Oberösterreich auf „Hunde mit erhöhtem

Gefährungspotential“ zurückzuführen (aufgeschlüsselt nach Rassen)?

7. Wie viele Hundebisse gegen Personen wurden 2010 in Oberösterreich angezeigt?

8. Wie viele Hundebisse gegen Artgenossen wurden 2010 in Oberösterreich angezeigt?

9. Wie viele dieser Hundebisse sind in Oberösterreich auf „Hunde mit erhöhtem

Gefährungspotential“ zurückzuführen (aufgeschlüsselt nach Rassen)?