9406/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.10.2011
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Vock

und weiterer Abgeordneter

an die Frau Bundesministerin für Justiz

betreffend Hundehaltung in Österreich

 

Das Vorkommen von Hundebissen und damit verbundenen schweren Verletzungen

liefert immer wieder Schlagzeilen in den heimischen Medien. Nicht zuletzt vor diesem

Hintergrund haben die Bundesländer Niederösterreich und Wien Gesetze basierend

auf sogenannten „Rassenlisten“ (Liste auffälliger Hunderassen) erlassen.

 

Gemäß §5 des österreichischen Tierschutzgesetzes ist es jedoch seit 2005

- laut Abs1 - verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen. Abs 2 -  Gegen Abs. 1 verstößt insbesondere, wer

Punkt 2. – die Agressivität und Kampfbereitschaft von Tieren durch einseitige Zuchtauswahl oder durch andere Maßnahmen erhöht; 

Punkt 4. – ein Tier auf ein anderes Tier hetzt oder an einem anderen Tier auf Schärfe abrichtet.

 

§5 gilt daher schon heute für jene Personen, die ihre Hunde als „Kampfhunde“ abrichten.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau

Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage

 

  1. Wie viele Verurteilungen gemäß §5 (Verbot der Tierquälerei) des österreichischen Tierschutzgesetzes erfolgten 2009?
  2. Wie viele Verurteilungen betrafen davon Delikte gegen Hunde?
  3. Wie hoch war 2009 die Höchststrafe gemäß §5 für Delikte gegen Hunde?
  4. Wie viele Verurteilungen gemäß §6 (Verbot der Tötung) des österreichischen Tierschutzgesetzes erfolgten 2009?
  5. Wie viele Verurteilungen betrafen davon Delikte gegen Hunde?
  6. Wie hoch war 2009 die Höchststrafe gemäß §6 für Delikte gegen Hunde?
  7. Wie viele Verurteilungen gemäß §7 (Verbot von Eingriffen an Tieren) des österreichischen Tierschutzgesetzes erfolgten 2009?
  8. Wie viele Verurteilungen betrafen davon Delikte gegen Hunde?
  9. Wie hoch war 2009 die Höchststrafe gemäß §7 für Delikte gegen Hunde?
  10. Gab es 2009 auch andere Verurteilungen von Hundehaltern (zB fahrlässige Körperverletzung)? Wenn ja, bitte aufgeschlüsselt nach Delikten.
  11. Wie viele Verurteilungen gemäß §5 (Verbot der Tierquälerei) des österreichischen Tierschutzgesetzes erfolgten 2010?
  12. Wie viele Verurteilungen betrafen davon Delikte gegen Hunde?
  13. Wie hoch war 2010 die Höchststrafe gemäß §5 für Delikte gegen Hunde?
  14. Wie viele Verurteilungen gemäß §6 (Verbot der Tötung) des österreichischen Tierschutzgesetzes erfolgten 2010?
  15. Wie viele Verurteilungen betrafen davon Delikte gegen Hunde?
  16. Wie hoch war 2010 die Höchststrafe gemäß §6 für Delikte gegen Hunde?
  17. Wie viele Verurteilungen gemäß §7 (Verbot von Eingriffen an Tieren) des österreichischen Tierschutzgesetzes erfolgten 2010?
  18. Wie viele Verurteilungen betrafen davon Delikte gegen Hunde?
  19. Wie hoch war 2010 die Höchststrafe gemäß §7 für Delikte gegen Hunde?
  20. Gab es 2010 auch andere Verurteilungen von Hundehaltern (zB fahrlässige Körperverletzung)? Wenn ja, bitte aufgeschlüsselt nach Delikten.