Eingelangt am
05.10.2011
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ANFRAGE
des Abgeordneten Vock
und weiterer Abgeordneter
an die Frau Bundesministerin für Justiz
betreffend Hundehaltung in Österreich
Das Vorkommen von Hundebissen und damit
verbundenen schweren Verletzungen
liefert immer wieder Schlagzeilen in den
heimischen Medien. Nicht zuletzt vor diesem
Hintergrund haben die Bundesländer
Niederösterreich und Wien Gesetze basierend
auf sogenannten „Rassenlisten“
(Liste auffälliger Hunderassen) erlassen.
Gemäß §5 des
österreichischen Tierschutzgesetzes ist es jedoch seit 2005
- laut Abs1 - verboten, einem Tier
ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in
schwere Angst zu versetzen. Abs 2 - Gegen Abs. 1 verstößt
insbesondere, wer
Punkt 2. – die Agressivität und
Kampfbereitschaft von Tieren durch einseitige Zuchtauswahl oder durch andere
Maßnahmen erhöht;
Punkt 4. – ein Tier auf ein anderes
Tier hetzt oder an einem anderen Tier auf Schärfe abrichtet.
§5 gilt daher schon heute für
jene Personen, die ihre Hunde als „Kampfhunde“ abrichten.
In diesem Zusammenhang richten die
unterfertigten Abgeordneten an die Frau
Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage
- Wie viele Verurteilungen
gemäß §5 (Verbot der Tierquälerei) des
österreichischen Tierschutzgesetzes erfolgten 2009?
- Wie viele Verurteilungen betrafen
davon Delikte gegen Hunde?
- Wie hoch war 2009 die
Höchststrafe gemäß §5 für Delikte gegen Hunde?
- Wie viele Verurteilungen
gemäß §6 (Verbot der Tötung) des
österreichischen Tierschutzgesetzes erfolgten 2009?
- Wie viele Verurteilungen betrafen
davon Delikte gegen Hunde?
- Wie hoch war 2009 die
Höchststrafe gemäß §6 für Delikte gegen Hunde?
- Wie viele Verurteilungen
gemäß §7 (Verbot von Eingriffen an Tieren) des
österreichischen Tierschutzgesetzes erfolgten 2009?
- Wie viele Verurteilungen betrafen
davon Delikte gegen Hunde?
- Wie hoch war 2009 die
Höchststrafe gemäß §7 für Delikte gegen Hunde?
- Gab es 2009 auch andere
Verurteilungen von Hundehaltern (zB fahrlässige
Körperverletzung)? Wenn ja, bitte aufgeschlüsselt nach Delikten.
- Wie viele Verurteilungen
gemäß §5 (Verbot der Tierquälerei) des
österreichischen Tierschutzgesetzes erfolgten 2010?
- Wie viele Verurteilungen betrafen
davon Delikte gegen Hunde?
- Wie hoch war 2010 die
Höchststrafe gemäß §5 für Delikte gegen Hunde?
- Wie viele Verurteilungen
gemäß §6 (Verbot der Tötung) des
österreichischen Tierschutzgesetzes erfolgten 2010?
- Wie viele Verurteilungen betrafen
davon Delikte gegen Hunde?
- Wie hoch war 2010 die
Höchststrafe gemäß §6 für Delikte gegen Hunde?
- Wie viele Verurteilungen
gemäß §7 (Verbot von Eingriffen an Tieren) des
österreichischen Tierschutzgesetzes erfolgten 2010?
- Wie viele Verurteilungen betrafen
davon Delikte gegen Hunde?
- Wie hoch war 2010 die
Höchststrafe gemäß §7 für Delikte gegen Hunde?
- Gab es 2010 auch andere
Verurteilungen von Hundehaltern (zB fahrlässige
Körperverletzung)? Wenn ja, bitte aufgeschlüsselt nach Delikten.