9417/J XXIV. GP

Eingelangt am 06.10.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend „Gesundheitsschäden durch Lärm in Diskotheken (und vergleichbaren Lokalen) sowie bei Veranstaltungen – Kontrollergebnisse 2010“

 

Mit der AB 6325/XXIV.GP vom 22.11.2010 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier zu einer ähnlich lautenden Anfrage beantwortet.

 

Von technischen Experten wird zum mehrmals zit. Grenzwert von 85 dB(A) angemerkt, dass es sich dabei um einen 8-stündigen Expositionswert für gehörgefährdenden Lärm handelt. Das heißt, je kürzer die „Einwirkzeit“ des auftretenden Lärms, umso lautere Darbietungen wären möglich. Bei 4 Stunden 88 dB(A), bei 2 Stunden 91 dB(A) und bei einer Stunde 94 dB(A). Zusätzlich wird in der AB ebenso angesprochenen VOLV ein Spitzengrenzwert von 137 dB, bezeichnet als LCpeak, genannt. Dies zeigt aus Sicht der Fragesteller ein wirkliches Problem auf. Nicht nur der Schalldruckpegel, sondern auch die Einwirkzeit ist für die Beurteilung gesundheitlicher Schäden von ArbeitnehmerInnen und BesucherInnen von Veranstaltungen, Diskotheken etc. maßgeblich.

 

Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2010 zu erhalten.


Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend nachstehende

Anfrage:

 

1.      Wie viele Beschwerden über Lärm durch gastgewerbliche Betriebsstätten sind dem Ressort bzw. den zuständigen Behörden im Jahr 2010 bekannt geworden (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

 

2.        Wie viele Lärmkontrollen wurden in gastgewerblichen Betriebsstätten, (insbesondere in Diskotheken und vergleichbaren Lokalen) oder außerhalb dieser Betriebsstätten durch Bezirksverwaltungsbehörden aus Gründen des Nachbarschafts- und Konsumentenschutzes etc. im Jahr 2010 durchgeführt (jeweils Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

 

3.      Welche Ergebnisse erbrachten diese Kontrollen?
Welche Maßnahmen wurden durch die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden ergriffen (jeweils Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

 

4.      Über welche technische Ausrüstung verfügen diese zuständigen Behörden in den Bundesländern (Bezirksverwaltungsbehörden)?

 

5.      In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2010 für gastgewerbliche Betriebsstätte (Diskotheken, Bars etc.) im Rahmen von Betriebsstättengenehmigungsverfahren Schallpegelbegrenzungsanlangen bescheidmäßig vorgeschrieben (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

 

6.      Welche Maßnahmen wurden gegen die gewerberechtlich Verantwortlichen ergriffen, die beispielsweise in Diskotheken oder vergleichbaren Lokalen vorgeschriebene Schallpegelbegrenzer „manipuliert“ bzw. sogar ausgebaut haben (jeweils Aufschlüsselung der Maßnahmen auf Bundesländer)?

 

7.      Sind die Antrags-/Anzeigeformulare für die Genehmigung von öffentlichen Veranstaltungen in den Bundesländern mit dem Ressort (d.h. österreichweit) inhaltlich akkordiert?
Wenn nein, warum nicht?

8.      Welche Lärmgrenzwerte gelten für öffentliche Veranstaltungen?
Welche Kriterien für die Vorschreibung durch die Behörden gibt es (Aufschlüsselung nach Bundesländer)?

 

9.        Wie viele Lärmkontrollen wurden durch Bezirksverwaltungsbehörden bei öffentlichen Veranstaltungen im Jahr 2010 durchgeführt, ob der im Bewilligungsbescheid vorgeschriebene Grenzwert tatsächlich eingehalten wird (jeweils Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

 

10.    Was erbrachten diese Kontrollen für ein Ergebnis?
Welche Maßnahmen mussten aufgrund der Kontrollergebnisse durch die zuständigen Behörden ergriffen (jeweils Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

 

11.  Haben sich in der Zwischenzeit in der Beantwortung Änderungen zur AB 6325 vom 22. November 2010 ergeben?
Wenn ja, welche?

 

12.  Sind aus Sicht des Ressorts die in Österreich umgesetzten Grenzwerte in der am 6.Februar 2003 / 10 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Lärm) medizinisch fundiert?

 

13.  Ist aus Sicht des Ressorts der gültige Lärmgrenzwert für ArbeitnehmerInnen von 85 dB (A), der einen 8-stündigen Expositionswert darstellt, medizinisch gerechtfertigt?

 

14.  Wie steht das Ressort zum zulässigen „Spitzengrenzwert“ von 137 dB (LCpeak)?
Ist dieser Grenzwert ArbeitnehmerInnen sowie BesucherInnen von Diskotheken, Bars, Veranstaltungen etc. aus Sicht des Ressorts zumutbar?
Oder hält das Ressort diesen Spitzenpegel zu hoch?

 

15.    Welche rechtliche Relevanz hat die ÖAL-Richtlinie Nr. 6/18 „Die Wirkungen des Lärms auf den Menschen – Beurteilungshilfen für den Arzt“ in Betriebsstättengenehmigungsverfahren oder für Veranstaltungen?

 

16.  Wie viele Beschwerdefälle über Gehörschäden nach dem Besuch von öffentlichen Veranstaltungen, Konzerten oder Diskotheken sind im Jahr 2010 durch die Behörden dokumentiert bzw. dem Ressort bekannt geworden?