9826/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.11.2011
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Neubauer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Geschäftstätigkeit im Nachlass von Wolfgang Priklopil

 

 

In einem Schreiben an die Klubobleute im Parlament am 28-09-2010, beschreibt der Präsident des Obersten Gerichtshofes i.R., Dr. Johann Rzeszut die Nachlassgeschäfte rund um den verstorbenen Entführer der Natascha Kampusch. Demzufolge habe die Schwester des Priklopil-Geschäftsfreundes Ernst Holzapfel, Frau Mag. (FH) Margit Wendelberger von Frau Waltraud Priklopil eine umfassende Vollmacht zur Veräußerung der in Priklopils Besitz befindlichen Eigentumswohnungen erhalten und diese an den Geschäftsfreund Ernst Holzapfel „verkauft“. Der Kaufpreis wurde mit angeblichen Schulden Wolfgang Priklopils, die dieser bei Holzapfel gehabt haben soll, gegengerechnet. Rzeszut berichtet dabei, daß Waltraud Priklopil bei Ernst Holzapfel „nach dem aufrechten Bestand von Geschäfts- oder sonstigen Schulden ihres verstorbenen Sohnes gefragt (habe), was vom Angesprochenen mit der Äußerung "Nein, im Gegenteil..." verneint worden sei.

 

Konkret geht es um zwei Verlassenschaften:

a.    Liegenschaft EZ 1808 Grundbuch 01405 14/1164-tel Anteil Ottakring,

Stillfriedplatz 6/3, 1160 Wien

b.    Liegenschaft EZ 1668 Grundbuch 01306  9/838-tel Anteil Rudolfsheim-Fünfhaus, Hollergasse 47, 1150 Wien

 

Von weiterem Interesse ist die Liegenschaft Bergsteiggasse 54, 1170 Wien, EZ 216 Grundbuch 01402, wo Wolfgang Priklopil eine Wohnung besaß, die er gemeinsam mit Natascha Kampusch renovierte.

 

a.    Wendelberger Margit, geb. 24.04.1960, Anteil 44/449  Wohnungseigentum an W 1 & Anteil  66/449 Wohnungseigentum an W 9

b.    Wendelberger K., mj., Anteil 46/449 Wohnungseigentum an W 3

c.    Holzapfel Ernst, geb. 15.11.1963, Anteil 37/449 Wohnungseigentum  an W 7

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Wie hoch waren die Gesamtschulden von Wolfgang Priklopil bei Ernst Holzapfel und wie wurden diese belegt?

2.    Wurde bei Herrn Ernst Holzapfel ein Steuerprüfverfahren eingeleitet um nachzuforschen, ob seine Geschäftsgebarung steuertechnisch einwandfrei war?

3.    Wenn Nein, warum nicht?

4.    Wurde im Zuge der Ermittlungen der Steuerakt von Ernst Holzapfel geöffnet um nachzuvollziehen, womit Herr Holzapfel die Eigentumswohnungen finanziert hat?

5.    Wurde im Zuge der Ermittlungen Nachschau gehalten, ob bei den Renovierungsarbeiten in den Eigentumswohnungen von Herrn Holzapfel Schwarzarbeiter beschäftigt waren?

6.    Ist nachvollziehbar, welche Firmen bei den Wohnungsrenovierungen von Herrn Holzapfel beauftragt worden sind?

7.    Wenn Nein, warum nicht?

8.    Wurde Frau Waltraud Priklopil dahingehend befragt, warum Frau Wendelberger, obwohl nicht Juristin, in ihrem Namen Rechtsgeschäfte abschließt?

9.    Wenn nein, warum nicht?

10. Warum hat Frau Waltraud Priklopil den Kaufpreis diverser Wohnungsverkäufe mit angeblichen Schulden ihres Sohnes gegenverrechnet, obwohl dieser laut eigenem Bekunden von Ernst Holzapfel gar keine Schulden bei ihm hatte?

11. Hatte Frau Waltraud Priklopil selbst Schulden bei Ernst Holzapfel oder Margit Wendelberger?

12. Wenn ja, woraus resultierten diese?

13. Wurde Frau Wendelberger dahingehend befragt, warum sie im Namen von Frau Priklopil Rechtsgeschäfte mit Ihrem Bruder abschließt?

14. Wenn Nein, warum nicht?

15. Wurde Frau Wendelberger dahingehend befragt, ob sie sich als Bevollmächtigte über den Schuldenstand von Wolfgang Priklopil bei Ernst Holzapfel eingehend informiert hat?

16. Wenn Ja, wie lautete die Antwort?

17. Wenn Nein, warum nicht?

18. Wurde Frau Wendelberger dazu befragt, warum die minderjährige Tochter K. Wendelberger im Grundbuch der Bergsteiggasse 54 eingetragen wurde?

19. Wenn nein, warum nicht?

20. Wenn ja, wie war Ihre Antwort?

21. Wurde Frau Waltraud Priklopil dazu befragt, ob der Verkauf der Wohnung Bergsteiggasse 54 an die minderjährige K. Wendelberger ebenfalls durch Schuldentilgung bezahlt wurde?

22. Wenn nein, warum nicht?

23. Wenn ja, hatte Wolfgang Priklopil auch Schulden bei Frau Wendelberger und wie hoch waren diese?

24. Wurde Frau Wendelberger dazu befragt, ob diese Grundbucheintragung (betreffend ihre minderjährige Tochter) in direktem Zusammenhang mit den Personen Kampusch und Priklopil steht?

25. Wenn ja, wie war die Antwort?

26. Wenn nein, warum nicht?