9934/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.11.2011
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Strafrechtliche Verfolgung von mutmaßlichem, türkischen Sextäter

 

„Sex-Fotos mit Sohn „aus Tradition“ – Vater nur angezeigt“, diese Überschrift war am 30.08.2011 in „Krone.at“ zu lesen. „Obwohl sich der 47-.jährige Türke bei eindeutigen Posen mit seinem zehnjährigen Sohn fotografieren hatte lassen, bleibt der zweifache Vater frei. Die Begründung: Der Missbrauch sei quasi jahrelange Familientradition, …“, berichtete die „Krone“ in ihrem Artikel. Laut „Krone“ sorgte auch der Umgang der Justiz mit dem mutmaßlichen Sextäter in Niederösterreich für Fassungslosigkeit: „Nach einer mündlichen Anordnung zur Festnahme machte der Staatsanwalt nach der Einvernahme aber einen Rückzieher und zeigte den 47-jährigen nur auf freiem Fuß an.“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Wurde das Opfer vom Staatsanwalt oder von der Polizei einvernommen?

2.    Wurde das Opfer einer ärztlichen Untersuchung zugeführt?

3.    Wurden bei dieser Untersuchung Verletzungen festgestellt?

4.    Wenn ja, welcher Art waren die Verletzungen?

5.    Steht das Opfer unter psychologischer Betreuung?

6.    Wird das Opfer fremdbetreut oder lebt es weiter im Familienverband?

7.    Wurde das Verfahren eingestellt?

8.    Wenn ja, aus welchem Grund?

9.    Inwieweit sind die Untersuchungen in diesem Fall abgeschlossen?

10. Welcher Sachverhalt und welche Fakten liegen bis zum heutigen Tag vor?

11. Was ist der derzeitige Ermittlungsstand?

12. Warum wurde die angeordnete Festnahme nicht durchgeführt?

13. Gibt es in der Familie aufgrund der „jahrelangen Familientradition“ weitere Opfer?

14. Nach welchem Delikt wurde der mutmaßliche Täter zur Anzeige und/oder Anklage gebracht?