10920/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.03.2012
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Dr. Martin Graf

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Finanzen

betreffend „Spielerkredite“ der Casino Austria AG

 

 

Am 08.07.2010 meldete die Tageszeitung „Die Presse“, dass die Finanzmarktaufsicht die Casinos Austria AG wegen sogenannter "Spielerkrediten" überprüfte. Laut Bericht der Presse bestand der Verdacht auf einen Verstoß gegen das Bankwesengesetz durch den Glücksspielmonopolisten Casinos Austria. So sollen die Casinos Stammgästen Geld zum Spielen vorgestreckt haben. Die Liste dieser Stammgäste, die sich von den Casinos kreditieren ließen, soll mehrere hundert Casinobesucher umfasst haben. Dies soll aus Buchungsunterlagen der Casinos hervorgehen. Im Einzelnen sollen Beträge, die als „Spielerkredite“ verbucht worden sind, mehrere zehntausende Euro bis hin zu Beträgen von 200.000 Euro reichen. Casinos Austria Generaldirektor Franz Stoss wurde mit der Meldung zitiert, dass es sich um „Altlasten“ handle. Laut Stoss handle es sich um „Privatschecks". Diese „Privatchecks“ dürften unter seiner Generaldirektion nur mehr von Personen angenommen werden, deren Bonität einwandfrei sei. Laut Stoss sei diese Geldvergabe mit anderen gängigen Zahlungsmitteln vergleichbar und würde nur noch "in seltenen Ausnahmen" genehmigt. Der Bericht erörterte auch, dass die Finanzmarktaufsicht diese „Praxis“ untersuche, da es sich bei diesen „Privatchecks“ bzw. „Spielerkrediten“ um eine gewerbsmäßige Kreditvergabe und somit eine Geschäftsgebarung nach dem Bankwesengesetz handle. Damit hätten die Casinos illegal gehandelt und es wäre eine Verwaltungsstrafe fällig.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.    Ist dem Bundesministerium für Finanzen bzw. der Finanzmarktaufsicht die Praxis der „Spielerkredite“ bzw. „Privatchecks“ bekannt?

2.    Wenn ja, seit welchem Zeitpunkt?

3.    Wie sind diese „Spielerkredite“ bzw. „Privatchecks“ nach den Bestimmungen des Bankwesengesetzes zu bewerten?


 

4.    Welche Höhe haben diese „Spielerkredite“ bzw. „Privatchecks“ im einzelnen bzw. insgesamt in den Jahren seit 2006 umfasst?

5.    Wurde in diesem Zusammenhang durch das Bundesministerium für Finanzen bzw. die Finanzmarktaufsicht ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?

6.    Wenn ja, seit wann und mit welchem Ermittlungs- und Prüfungsauftrag?

7.    Welche Verlauf und welche Ergebnisse hat dieser Ermittlungs- und Prüfungsauftrag ergeben?

8.    Welchen Zeitraum hat dieser Ermittlungs- und Prüfungsauftrag umfasst?

9.    Welche verwaltungsstrafrechtlichen Konsequenzen hatte dieser Ermittlungs- und Prüfungsauftrag?