11657/J XXIV. GP

Eingelangt am 16.05.2012
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A n f r a g e

 

des Abgeordneten Ing. Norbert Hofer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Sachverständiger Dr. Bachler

 

Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat schon 2009 gegen den (damaligen) beeideten Sachverständigen für Familienpsychologie Dr. Egon BACHLER ein Strafverfahren eingeleitet. Er wird verdächtigt u.a.  schweren gewerbsmäßigen Betrug und  falsche Beweisaussage (§§ 146 ff, 288 StGB) begangen zu haben. Dieses Verfahren wurde noch im Laufe des selben Jahres aus Befangenheitsgründen an die Staatsanwaltschaft Linz/Donau übertragen. Im März 2010 hat diese Behörde den international renommierten Rechtspsychologen Univ.-Prof. Dr. STELLER aus Berlin mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragt.

 

Laut einem Bericht in den „Oberösterreichischen Nachrichten“ vom 29. 10. 2011 hat bereits das „Vorgutachten“ von Prof. STELLER vom April 2011 ergeben, dass die Gerichtsgutachten von Dr. BACHLER infolge schwerster formaler und inhaltlicher Mängel nicht einmal die Mindesterfordernisse eines Gutachtens erfüllen und daher forensisch schlechthin unbrauchbar sind.

 

Dr. BACHLER wurde mittlerweile aus der Liste der Sachverständigen gestrichen. –  Ungeachtet des laufenden Strafverfahrens und dessen bisherigen Zwischenresultats bezüglich völlig fehlender fachlicher Qualität seiner familienrechtlichen Gutachten agiert der Ex-Sachverständige Dr. BACHLER unbekümmert weiter: Er ist u.a. dabei, als GesmbH-Geschäftsführer der TAF (= Therapeutisch Ambulante Familienhilfe) sein bisheriges „Imperium“ im Bundesland Salzburg (und in Bayern) nach Kräften auch nach Oberösterreich auszudehnen. Ein Geschäftsbericht weist aus, dass er mit seinem Leistungsangebot schon 2010 in Salzburg und Oberösterreich gegen 4 Milli­onen € erlösen konnte.


 

Nach allem, was über Dr. BACHLER bisher bekannt ist, muss davon ausgegangen werden, dass er seine Geschäftemacherei auf dem Rücken von schutzbedürftigen Kindern und deren Eltern seit seiner Streichung von der Liste der gerichtlich beeideten Sachverständigen nun nur noch intensiver weiter betreibt. Dass sein gesamtes fachliches Wirken das Wohl der betroffenen schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft wie auch ihrer Eltern ernstlich bedrohen muss, liegt auf der Hand.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.    Wurden die Fälle in denen Dr. BACHLER als Gutachter tätig war neu aufgerollt?

2.    Wenn nein, warum nicht?

3.    Stellen mangelhafte Gutachten nicht eine Gefährdung des Kindeswohls dar?

4.    Können Sie ausschließen, dass frühere Gutachten von Dr. BACHLER nicht auch schwerste formale und inhaltliche Mängel aufweisen?

5.    In welchem Stadium befindet sich das Strafverfahren gegen Dr. Egon BACHLER ?

  1. Wie viele Betroffene haben Strafanzeige gegen Dr. BACHLER erstattet?
  2. Wurden die Anzeiger schon einvernommen?
  3. Wann ungefähr kann mit einem Abschluss dieses Strafprozesses gerechnet  werden?