12958/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.11.2012
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim

Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Inneres

betreffend der Verbreitung nationalsozialistischer Propaganda im "Haus der Heimat”

Am 12.10.2012 fand im "Haus der Heimat" in der Steingasse 25, 1030 Wien, eine Veranstaltung des Verbandes der Volksdeutschen Landsmannschaften in Österreich (VLÖ) statt, zu der Herr Bernhard Schaub, Gründer und Leiter der so genannten "Europäischen Aktion" als Vortragender geladen war (vgl die Berichterstattung in Der Standard, Holocaustleugner zu Gast im "Haus der Heimat", 31.10.2012, 1.11.2012, S.8). Sein Vortrag trug den Titel "Die sieben Ziele der Europäischen Aktion". Die genannten sieben Ziele sind auf der Homepage des Vereins aufgelistet.

An erster Stelle wird hier gefordert, das "Verbotsgesetz" der Republik Österreich abzuschaffen, um eine "freie" Meinungsäußerung und Geschichtsschreibung zu ermöglichen.

Zweites Ziel ist die Abschiebung aller außereuropäischen Einwanderer in ihre Herkunftsländer. Da in der Republik Österreich die EMRK im Verfassungsrang steht, stellt diese Forderung der Zurückweisung von Flüchtlingen ebenfalls eine Aufforderung zum Verfassungsbruch dar.

Weiter wird in diesen "Zielen" die Republik Österreich als unselbständiger Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet: "Wir wollen das Ende der Fremdbestimmung in Deutschland und dem zugehörigen Österreich. Die BRD, die DDR und die BRÖ wurden auf dem Gebiet des Deutschen Reiches in völkerrechtswidriger Weise durch die Alliierten errichtet. Erforderlich ist eine europäische Friedensordnung durch Abschluss des seit 1945 ausstehenden Friedensvertrages." (aus: http://www.europaeische-aktion.org/EA/de/. letzter Zugriff am 2.11.2012).


Ein einziger Blick auf die Homepage des Vereins lässt doch den Verdacht aufkommen, dass bei einem Vortrag über die "Sieben Ziele" nationalsozialistisches Gedankengut verbreitet wird, was einen Verstoß gegen das Verbotsgesetz darstellt und damit ein rechtswidriges und strafbares Handeln. Die finanzielle Unterstützung des Vereins deutscher Landmannschaften ist an klare gesetzliche Regelungen gekoppelt, die unter anderem das jederzeitige Zurückzahlen der erlangten Fördermittel beinhalten, wenn sich der Verein nicht an das Gesetz hält (vgl VLÖ-G). Der Vortrag des Herrn Schaub im Haus der Heimat wurde erst nach einer Stunde abgebrochen, wiewohl es bei einer auch nur einigermaßen verantwortungsvollen Vorbereitung der Veranstaltung vollkommen klar hätte sein müssen, mit welcher Art von Vortrag hier zu rechnen war. Da die Forderungen des Herrn Schaub und seines Vereins sowohl gegen das Verbotsgesetz verstoßen als auch einen klaren Missbrauch der Freiheitsrechte im Sinne des Artikel 17 EMRK darstellen, indem sie auf die Abschaffung der in der Konvention begründeten Rechte abzielen und wenn weiter die Abschaffung der Republik Österreich als selbständiger Staat gefordert wird, hat Schaub wohl unzweifelhaft gegen österreichische Gesetze verstoßen und der Verein Deutscher Landmannschaften in der Auswahl seiner Redner einen leicht vorhersehbaren wenn nicht einkalkulierten rechtswidrigen Fehler begangen.

Die Unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.)  Sind Sie der Auffassung, dass mit einem Vortrag zu diesem Thema gegen die für die finanzielle Förderung des VLÖ gesetzlich verankerten Bestimmungen verstoßen wird und wenn nein, warum nicht?

2.)  Werden Sie nach den jüngsten unglaublichen Vorfällen Schritte zur Rückzahlung von Förderungen durch Bund und Länder von Seiten des VLÖ in Erwägung ziehen, wenn ja in welche Richtung und wenn nein, warum nicht?

3.)  Sehen Sie - als auch über Parteigrenzen hinaus für das Eintreten gegen rechtsradikale Umtriebe bekannte Ministerin - in dem in einigermaßen informierten Kreisen sattsam bekannten Vortrag "Sieben Ziele der Europäischen Aktion" einen Grund, dass nach dem Sicherheitspolizeigesetz §16 Abs 2 Z 2 besonders observiert und vom Verfassungsschutz rechtzeitig Schritte in die Wege geleitet werden sollten? Welche Art von Maßnahmen werden Sie einleiten, um Nachlässigkeiten wie die im gegenständlichen Fall hausintern offenbar aufgetretenen in Zukunft zu vermeiden?


4.)   Der Verfassungsschutz Niedersachsen charakterisierte die Europäische Aktion als nationalsozialistisch, rassistisch und antisemitisch Wie beurteilt die Innenministerin der Republik Österreich und die für die Bekämpfung des Rechtsextremismus relevanten Behörden und Dienststellen des Innenressorts, insbesondere das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, die Europäische Aktion?

(vgl.: http://www.stopptdierechten.at/2012/10/30/neonazi-im-%E2%80%9Ehaus-der-heimat%E2%80%9C-zu-gast/, Zugriff am 2.11.2012).

5.)  Wann kommt es nach den jüngsten Vorfällen von Seiten der Sicherheitsbehörden zu einer Strafanzeige gegen den Redner?