15567/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.07.2013
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Anfrage

 

der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde an den/die Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend Förderungen an den Österreichischen Pennäler Ring (ÖPR)

BEGRÜNDUNG

 

Der Österreichische Pennäler Ring (ÖPR) erhält seit der Neuordnung der Jugendförderung durch die frühere schwarzblaue Bundesregierung und der Beschlussfassung des Bundes- Jugendförderungsgesetzes im Dezember 2000 jährlich Mittel aus der Bundesjugendförderung.

Schon von Beginn an waren die nicht unerheblichen Förderungen an den ÖPR sehr umstritten, da die politische Orientierung des ÖPR starke Verbindungen zu rechtsextremen und deutsch-völkischen Positionen aufweist. So wurde mehrfach in parlamentarischen Anfragen (Anfrage Brosz http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXI/A/A_00642/fnameorig_000000.html  ,  Anfrage  Grossmann http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIII/J/J_00862/fnameorig_079257.html )  aber auch in Stellungnahmen von Organisationen wie dem Mauthausen-Komitee die demokratische Orientierung des ÖPR bezweifelt und die Streichung der Förderungen verlangt.

Einzelne Verbindungen des ÖPR  haben Wahlsprüche wie „Was gibt’s hier? Deutsche Hiebe!“ (Donauhort), „Durch Reinheit zur Einheit“ (Ostmark), oder „Deutsch einig treu ohne Scheu“(Vandalia). Einige Verbindungen des ÖPR geben als ihr Bundeslied  „Wenn alle untreu werden“ an, das zuletzt als Treuelied der SS in Gebrauch war. Verbindungsnamen wie „Hans Klöpfer“ oder auch „Hans Steinacher“ weisen darauf hin, dass das Verhältnis zur nationalsozialistischen Vergangenheit jedenfalls bei einzelnen Verbindungen ungeklärt ist.

Die Summe der Förderungen an den ÖPR für die Jahre 2001 bis 2005 betrug fast 160.000 Euro und schwankte in diesen Jahren zwischen 30.000 und 40.000 Euro. Wie aus Ihrer Beantwortung der parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Windbüchler-Souschill http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/AB/AB_10327/fname_247833.pdf vom 16. März 2012 hervorgeht, hat der ÖPR auch in den Folgejahren, jedenfalls 2011 Mittel aus der Jugendförderung erhalten. Für 2011 wird eine Summe von rund 38.000 Euro genannt, die sich aus diversen Teilbeträgen zusammensetzt.

Ein Teilbetrag wird  für die Verbandszeitschrift des ÖPR „Junges Leben“ ausgeschüttet. Diese Zeitschrift ist aber auch das Verbandsorgan des Allgemeinen Pennäler-Ringes (APR) in Deutschland, über den der Blog Störungsmelder auf Zeit-Online http://blog.zeit.de/stoerungsmelder/2013/06/29/schlagender-nachwuchs_13321   schreibt, dass er enge Verbindungen in die rechtsextreme Szene halte.

Spiegel-Online berichtet über einen anderen Aspekt, der die burschenschaftlich- pennale Tradition des Mensurschlagens betrifft:

„Besonders heikel ist allerdings die pennale Mensur, wie sie jetzt in Hamburg stattfinden sollte. Hier gehen nicht Studenten aufeinander los, sondern teilweise minderjährige Schüler. Sie schlagen nicht in Richtung des Kopfes, sondern zum nackten Oberkörper und zu den Armen. Das Gesicht ist geschützt, der Säbel stumpf. Angeblich alles ganz harmlos. Doch im Internet kursieren zahlreiche Bilder von massiven Verletzungen, tiefen Schnittwunden, blutigen Oberkörpern. In einem Kommentar zu der Facebook-Einladung fürchtete bereits ein Burschenschafter aus Wien, es könne eine öffentliche Debatte über ein Verbot der pennalen Mensur aufkommen“ http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/pennale-burschenschaften-veranstalten-hatz-in-hamburg-a-892914.html  .

Auch uns liegen Fotos von pennalen Mensuren vor, die auf durchaus schwere Verletzungen durch diese spezifisch geregelte Form der Mensur hinweisen.

Problematisch ist aber nicht nur der Umstand, dass aus öffentlichen Mitteln eine Form von „Jugendarbeit“ gefördert wird, bei der  neben dem Biertrinken  die Körperverletzung im Mittelpunkt steht, sondern auch das spezifische Regelwerk, auf das sich die meisten oder alle pennalen Verbindungen des ÖPR verpflichtet haben, um ihre sogenannten Ehrenangelegenheiten auszutragen: die Linzer Pauk- und Ehrenordnung aus dem Jahr 1958, die nach wie gültig ist. Aus den Selbstdarstellungen etlicher pennalen Verbindungen des ÖPR geht das auch eindeutig hervor.

In der Linzer Pauk-und Ehrenordnung heißt es in den Vorbestimmungen unter Punkt 3:

Für die der LPO unterworfenen Personen gelten die Bestimmungen des Waidhofner Abkommens“.

Mit dem Waidhofner Abkommen wurde Endes des 19. Jahrhunderts beschlossen, „dem Juden auf keine Waffe mehr Genugtuung zu geben, da er deren unwürdig ist“. Hier ist nicht von Interesse, ob diese Bestimmung in jüngerer Zeit jemals zur Anwendung gekommen ist, sondern der Umstand, dass sich pennale Verbindungen des ÖPR ausdrücklich auf eine Pauk- und Ehrenordnung beziehen, in der der rabiate Antisemitismus (als Vorläufer des Arierparagraphen)  bis heute Gültigkeit hat

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1).  Welche Förderungen hat der ÖPR jeweils in den Jahren 2001 bis 2012 aus der Bundesjugendförderung erhalten (wir bitten um Detaillierung bzw. Beschreibungen der Projektförderungen)?

2). Wie beurteilen Sie den Umstand, dass der ÖPR Förderungen für eine Verbandszeitung erhält, die auch das Verbandsorgan des deutschen APR ist, bei dem einzelnen Mitgliedsbünde unter Beobachtung des deutschen Verfassungsschutzes stehen wegen ihrer eindeutig rechtsextremen Orientierung?

3). Haben Sie bzw. Ihr Ressort jemals Einschätzungen vom Verfassungsschutz oder Gutachten von anderen Stellen eingefordert, in denen beurteilt wurde, ob der ÖPR den Kriterien der Jugendförderung nach den Bestimmungen des Bundes-Jugendförderungsgesetzes entspricht? Wenn ja. Wie lauten diese Einschätzungen bzw. Gutachten? Wenn nein, warum nicht?

4). Wie beurteilen Sie den Umstand, dass für die meisten Mitgliedsbünde des ÖPR die Mensur nach den Bestimmungen der Linzer Paukordnung verpflichtend ist, d.h., dass Jugendliche dem Risiko von teilweise schwerer Körperverletzung ausgesetzt werden?

5). Entspricht eine Verpflichtung zur Mensur nach den Bestimmungen der Linzer Pauk- und Ehrenordnung den Förderungsbestimmungen des Bundesjugendförderungsgesetzes?

6). Entspricht eine Verpflichtung auf die antisemitischen Bestimmungen des Waidhofner Abkommens, wie sie in der Linzer Paukordnung enthalten ist, den Kriterien für eine Förderungswürdigkeit des Dachverbandes ÖPR?

7). Die Hamburger Schulbehörde hat angekündigt, die  problematische Tätigkeit von pennalen Verbindungen über das Referat Demokratieerziehung in Zukunft genauer beobachten  und in die Präventionsarbeit aufnehmen zu wollen, Können Sie sich vorstellen, diesem Beispiel zu folgen?