Außerdem: Man kann nicht alles hinterfragen. Ich stehe ganz klar dazu, dass es Grenzen geben soll, zum Beispiel auch bei Geschenkannahmen, aber es geht nicht an, dass wir als Abgeordnete für alles kriminalisiert werden, was wir in der Wahrnehmung unserer parlamentarischen Pflicht tun und umsetzen.
Eines ist ganz klar: Es gibt da und dort Vorteile, es gibt aber auch Nachteile in der Ausübung des freien Mandates, und daher ist es wichtig, dass wir uns hier weiterentwickeln, dass wir diskutieren, dass wir uns aber nicht selbst kriminalisieren und dass unser freies Mandat nicht in ein schiefes Licht gerät. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
16.07
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Ich weise den Antrag 16/A dem Justizausschuss zu.
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird (77/A)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Stadler. Gewünschte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte. (Abg. Neubauer: Er ist noch in Georgien!)
16.08
Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Die Angelegenheit, die an uns herangetragen wurde, ist, glaube ich, ein Versäumnis gewesen, etwas, was seinerzeit bei der Beschlussfassung dieses Gesetzes schlichtweg übersehen wurde.
Wenn die Wohnungseigentümergemeinschaften Gelder bei einer Bank haben, die für dieselben dort geparkt sind, veranlagt sind, dann ist es, glaube ich, recht und billig, dass auch die Bürger da eine volle Einlagensicherung haben, weil das die Ersparnisse sind von Menschen, die Wohnungseigentum aufgrund des Wohnungsgemeinnützungsgesetzes erworben haben, von Menschen, die sich mühsam eine Eigentumswohnung erspart haben und sich nicht mehr als das leisten können. Daher sind sie darauf angewiesen, dass die Gelder, die bei einer Bank veranlagt sind oder für die Wohnungseigentümergemeinschaft dort geparkt sind, auch von einer unbeschränkten Einlagensicherung umfasst sind, genauso wie das für Privatpersonen, für natürliche Personen und auch für KMUs gilt.
Ich bin der Meinung, dass ein einfacher Verweis beziehungsweise eine einfache Bestimmung, nämlich, dass Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes gleich behandelt werden wie natürliche Personen, diese Lücke schließen würde. Das wäre keine unbillige Sache, um die wirklich nicht zu den Reichen dieses Landes zählenden Besitzer einer Eigentumswohnung den KMUs und den natürlichen Personen gleichzustellen. (Beifall beim BZÖ.)
16.09
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.
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