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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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8. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXIV. Gesetzgebungsperiode

 

Mittwoch, 10. Dezember 2008

 

 


Stenographisches Protokoll

8. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIV. Gesetzgebungsperiode     Mittwoch, 10. Dezember 2008

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 10. Dezember 2008: 9.06 – 18.25 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Ge­haltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Asylgerichtshofgesetz, das Ausschrei­bungsgesetz 1989, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Land- und forstwirt­schaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliches Lan­desvertragslehrergesetz, das Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz, die Reisege­bührenvorschrift, das Rechtspflegergesetz und das Bundestheaterpensionsgesetz ge­ändert werden (Dienstrechts-Novelle 2008)

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2008 – 2. SVÄG 2008)

3. Punkt: Bericht über den Antrag 37/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stumm­voll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz 1981 geändert wird

4. Punkt: Bericht über den Antrag 38/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stumm­voll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz geändert wird

5. Punkt: Erstattung eines Gesamtvorschlages für die Wahl der Vorsitzenden der Par­lamentarischen Bundesheer-Beschwerdekommission in militärischen Angelegenheiten beim Bundesministerium für Landesverteidigung für die ab 1. Jänner 2009 beginnende (neue sechsjährige) Funktionsperiode

6. Punkt: Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder der Parlamentarischen Versamm­lung des Europarates

7. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kol­leginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen und das Gesetz vom 1. August 1895 über das gerichtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten geändert werden (9/A)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 2

8. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch (StGB) geändert wird (16/A)

9. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird (77/A)

10. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensgesetz 1988 geändert wird (78/A)

11. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Maßnahmen zur Sicherung der Stabilität des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilitäts­gesetz – FinStaG) geändert wird (152/A)

12. Punkt: Ersuchen der Staatsanwaltschaft Graz (AZ 21 St 8/08t) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Susanne Winter

13. Punkt: Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien (AZ 502 St 40/08a) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westen­thaler

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Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 22

Geschäftsbehandlung

Antrag der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kol­legen, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 20/A der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 21. Jänner 2009 zu setzen ............... 44

Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG .......................................................................................................... 44

Redner:

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .............................................................................. ... 140

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 143

Gabriele Tamandl ................................................................................................... ... 144

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ... 145

Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ... 147

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 148

Ablehnung des Fristsetzungsantrages ........................................................................ 150

Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der schriftlichen Aus­schussberichte 30, 27, 28, 29 und 31 d.B. gemäß § 44 (2) der Geschäftsordnung                                                                              44


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 3

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 46

Unterbrechung der Sitzung ........................................................................................ 134

Aktuelle Stunde (1.)

Thema: „Finanzkrise, Konjunkturentwicklung, Energie- und Klimapolitik in der EU – die Position der österreichischen Bundesregierung“ ........................................................................ 22

Redner/Rednerinnen:

Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ..... 22

Bundeskanzler Werner Faymann ......................................................................... ..... 25

Mag. Elisabeth Grossmann ................................................................................... ..... 28

Dr. Wolfgang Schüssel .......................................................................................... ..... 29

Bernhard Themessl ................................................................................................ ..... 30

Josef Bucher ........................................................................................................... ..... 32

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek .............................................................................. ..... 34

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ..... 36

Ing. Hermann Schultes ........................................................................................... ..... 37

Ing. Norbert Hofer ................................................................................................... ..... 39

Herbert Scheibner .................................................................................................. ..... 41

Dr. Alexander Van der Bellen ................................................................................ ..... 42

Wahlen in Institutionen

6. Punkt: Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder der Parlamentarischen Ver­sammlung des Europarates     ............................................................................................................................. 133

Ergebnis: Mitglieder: Mag. Gisela Wurm, Fritz Neugebauer, Karl Donabauer, Mag. Dr. Martin Graf; Ersatzmitglieder: Mag. Christine Muttonen, Sonja Ablin­ger, Mag. Karin Hakl, Dr. Johannes Hübner, Dr. Alexander Van der Bellen

Ausschüsse

Zuweisungen .........................................................................  44, 151, 161, 164, 171, 179

Unvereinbarkeitsangelegenheiten

Erster Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses ........................................................ 44

Verhandlungen

1. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehalts­gesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienst­gesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Asylgerichtshofgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliches Landesvertragslehrergesetz, das Wachebediensteten-Hilfe­leistungsgesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Rechtspflegergesetz und das Bundestheaterpensionsgesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2008) (30 d.B.) ............................................................... 46

Redner/Rednerinnen:

Werner Herbert ....................................................................................................... ..... 46

Otto Pendl ................................................................................................................ ..... 49


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 4

Ernest Windholz ...................................................................................................... ..... 50

August Wöginger .................................................................................................... ..... 52

Karl Öllinger ............................................................................................................ ..... 53

Staatssekretär Mag. Andreas Schieder ............................................................... ..... 55

Marianne Hagenhofer ............................................................................................. ..... 57

Werner Neubauer .................................................................................................... ..... 58

Franz Glaser ............................................................................................................ ..... 61

Christoph Hagen ..................................................................................................... ..... 61

Ing. Mag. Hubert Kuzdas ........................................................................................ ..... 63

Mag. Daniela Musiol ............................................................................................... ..... 65

Bundesministerin Gabriele Heinisch-Hosek ....................................................... ..... 67

Barbara Riener ........................................................................................................ ..... 68

Karl Öllinger (tatsächliche Berichtigung) ..................................................................... 69

Herbert Scheibner .................................................................................................. ..... 70

Mag. Kurt Gaßner ................................................................................................... ..... 71

Ing. Norbert Kapeller .............................................................................................. ..... 73

Entschließungsantrag der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Deckelung der Nebengebührenwerte – Ablehnung ...................................................................  44, 74

Entschließungsantrag der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entfall des Pensionssicherungsbeitrages bis zur Höhe der ASVG-Höchstpension – Ablehnung  54, 74

Annahme des Gesetzentwurfes ..................................................................................... 74

2. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (4 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerb­liche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz ge­ändert werden (2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2008 – 2. SVÄG 2008) (27 d.B.) ................................................................................................. 74

Redner/Rednerinnen:

Marianne Hagenhofer ............................................................................................. ..... 75

Dr. Peter Sonnberger ............................................................................................. ..... 75

Werner Neubauer .................................................................................................... ..... 76

Ursula Haubner ....................................................................................................... ..... 79

Karl Öllinger ............................................................................................................ ..... 83

Karl Donabauer ....................................................................................................... ..... 85

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ..... 87

Anna Höllerer .......................................................................................................... ..... 88

Gerald Grosz ........................................................................................................... ..... 89

Wolfgang Zanger .................................................................................................... ..... 90

Entschließungsantrag der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verankerung der Langzeitversichertenregelung im Dauer­recht – Ablehnung ........  71, 83

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kolle­gen betreffend Befreiung der Einmalzahlung von der Lohnsteuer – Ablehnung                                                                   83, 83

Annahme des Gesetzentwurfes ..................................................................................... 91

Gemeinsame Beratung über

3. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 37/A der Abge­ordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 5

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrfinanzierungsförderungsge­setz 1981 geändert wird (28 d.B.) .......................... 91

4. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 38/A der Abge­ordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz geändert wird (29 d.B.) ......................................................... 91

Redner/Rednerinnen:

Alois Gradauer ........................................................................................................ ..... 92

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ..... 94

Dr. Peter Pilz ............................................................................................................ ..... 96

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ................................................................................ ... 103

Bernhard Themessl ................................................................................................ ... 104

Gerhard Huber ........................................................................................................ ... 106

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 107

Dr. Christoph Matznetter ....................................................................................... ... 113

Mag. Ulrike Lunacek ............................................................................................... ... 115

Jakob Auer .............................................................................................................. ... 121

Petra Bayr ................................................................................................................ ... 122

Mag. Peter Michael Ikrath ...................................................................................... ... 124

Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka ................................................................... ... 125

Ing. Erwin Kaipel ..................................................................................................... ... 126

Wolfgang Zanger .................................................................................................... ... 127

Konrad Steindl ........................................................................................................ ... 128

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ... 129

Ernest Windholz ......................................................................................................... 130

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Dr. Peter Pilz, Kai Jan Krainer, Josef Bucher, Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reformen im Wertpapieraufsichtsgesetz – Annahme (E 1) .......................................................  91, 131

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Verbot pyramidenspielartiger Strukturvertriebe für Finanz­instrumente – Ablehnung .......  91, 131

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Moratorium für private (Fremdwährungs-)KreditnehmerInnen zur Überbrückung der Folgen der Finanzkrise – Ablehnung          101, 131

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Petra Bayr, Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Lutz Weinzinger, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Finanztransaktionssteuer – Annahme (E 2) .......................................................  108, 120

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kol­leginnen und Kollegen betreffend sofortigen Rückzug Österreichs aus dem türki­schen Skandal-Staudammprojekt Ilisu – Ablehnung  109, 120

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 28 und 29 d.B. ............................................. 131

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 29 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Prozyklität zu Basel II (E 3) ............................................................................................................ 132

5. Punkt: Bericht des Hauptausschusses betreffend Erstattung eines Gesamtvor­schlages für die Wahl der Vorsitzenden der Parlamentarischen Bundesheer-Be­schwerdekommission in militärischen Angelegenheiten beim Bundesministerium


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 6

für Landesverteidigung für die ab 1. Jänner 2009 beginnende (neue sechsjäh­rige) Funktionsperiode (31 d.B.) ........................................................................................... 132

Annahme des Ausschussantrages .............................................................................. 121

7. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesge­setz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bun­desmuseen und Sammlungen und das Gesetz vom 1. August 1895 über das ge­richtliche Verfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten geändert werden (9/A)           134

Redner/Rednerinnen:

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ... 134

Mag. Christine Muttonen ....................................................................................... ... 136

Silvia Fuhrmann ...................................................................................................... ... 137

Mag. Harald Stefan ............................................................................................  139, 150

Zuweisung des Antrages 9/A an den Kulturausschuss ............................................... 151

8. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kol­leginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetz­buch (StGB) geändert wird (16/A)                          151

Redner/Rednerinnen:

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 152

Otto Pendl ................................................................................................................ ... 154

Mag. Heribert Donnerbauer ................................................................................... ... 155

Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ... 156

Mag. Ewald Stadler ................................................................................................. ... 157

Dr. Peter Fichtenbauer (tatsächliche Berichtigung) .................................................. 159

Hermann Gahr ............................................................................................................ 160

Zuweisung des Antrages 16/A an den Justizausschuss ............................................. 161

9. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird (77/A) ....................... 161

Redner/Rednerinnen:

Mag. Ewald Stadler ................................................................................................. ... 161

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ... 161

Dr. Peter Sonnberger ............................................................................................. ... 162

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 163

Maximilian Linder ................................................................................................... ... 163

Zuweisung des Antrages 77/A an den Finanzausschuss ............................................ 164

10. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensge­setz 1988 geändert wird (78/A) ............ 164

Redner/Rednerinnen:

Ernest Windholz ...................................................................................................... ... 164

Mag. Josef Lettenbichler ....................................................................................... ... 165

Bernhard Vock ............................................................................................................ 166

Mag. Christiane Brunner ........................................................................................... 167

Mag. Ulrike Lunacek .................................................................................................. 168

Petra Bayr ................................................................................................................... 170

Zuweisung des Antrages 78/A an den Finanzausschuss ............................................ 171


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 7

11. Punkt: Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kol­leginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Maßnahmen zur Sicherung der Stabilität des Finanzmarktes (Finanzmarkt­stabilitätsgesetz – FinStaG) geändert wird (152/A) ....... 171

Redner/Rednerinnen:

Bernhard Themessl ................................................................................................... 171

Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................... 172

Mag. Peter Michael Ikrath .......................................................................................... 174

Ing. Christian Höbart .................................................................................................. 175

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 176

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 178

Zuweisung des Antrages 152/A an den Finanzausschuss .......................................... 179

Gemeinsame Beratung über

12. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staats­anwaltschaft Graz (AZ 21 St 8/08t) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Susanne Winter (18 d.B.) ........................................................................................................................ 179

13. Punkt: Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staatsan­waltschaft Wien (AZ 502 St 40/08a) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler (25 d.B.) ................................................................................................. 179

Redner/Rednerinnen:

Mag. Ewald Stadler ...........................................................................................  180, 199

Otto Pendl ................................................................................................................ ... 184

Herbert Scheibner .................................................................................................. ... 186

Mag. Heribert Donnerbauer ................................................................................... ... 188

Gerald Grosz ........................................................................................................... ... 189

Dr. Johannes Hübner ............................................................................................. ... 190

Mag. Ewald Stadler (tatsächliche Berichtigung) ........................................................ 192

Dieter Brosz ............................................................................................................. ... 193

Dr. Peter Fichtenbauer ........................................................................................... ... 195

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ... 196

Dr. Peter Pilz ............................................................................................................... 200

Annahme der beiden Ausschussanträge ..................................................................... 184

Eingebracht wurden

Regierungsvorlage ...................................................................................................... 40

26: Erklärung europäischer Regierungen über die Phase des Einsatzes der Trä­ger Ariane, Vega und Sojus vom Raumfahrtzentrum Guayana aus

Bericht ........................................................................................................................... 40

III-11: Bericht Reihe Bund 2008/12; Rechnungshof

Anträge der Abgeordneten


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 8

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fristenlösung, Abtrei­bung – Maßnahmen zur rechtlichen Regelung und Ausgestaltung der „vorhergehenden ärztlichen Beratung“ (166/A)(E)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fristenlösung, Abtrei­bung – statistische Erhebung der jährlich in Österreich durchgeführten Schwanger­schaftsabbrüche (167/A)(E)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fristenlösung, Abtrei­bung – Schaffung einer Körperschaft zur finanziellen Unterstützung von werdenden Müttern, welche trotz Bestehens einer Notlage ihre Schwangerschaft fortsetzen wollen (168/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes-Umwelthaftungs­gesetz (B-UHG) (169/A)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Handhabung der Vignette bei Wechselkennzeichen (170/A)(E)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die altersunabhängige Vergabe der Vorteilscard Senior auch an Bezieher geringer Pensionen (171/A)(E)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bau der Infrastruktur­projekte nach dem „Generalverkehrsplan Österreich 2002“ (172/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Senkung der Untergrenze bei Suchtgiften und psychotropen Stoffen (173/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auswei­tung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen bis zum 10. Lebensjahr (174/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einrichtung von psychothera­peutischen Lehrpraxen (175/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufwertung der Psychothera­pie (176/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Spitalstou­rismus (177/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verpflichtung der Hersteller von Mobiltelefonen zur Angabe des SAR-Wertes (178/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem der Bundesminister für Finanzen ermächtigt wird, auf Bundesfor­derungen gegenüber den Gebietskrankenkassen zu verzichten (179/A)

Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz – TSchG) geändert wird (180/A)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Revision des Abkom­mens zwischen WHO und IAEO (WHA 12-40) vom 28. Mai 1959 (181/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Richtlinien für die Befreiung von der Rezeptgebühr (182/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaf­fung der administrativen und finanziellen Trennung der medizinischen und der pflegeri­schen Versorgung (183/A)(E)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 9

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wieder­einführung der finanziellen Zuwendungen für die Erfüllung des Mutter-Kind-Passes und verpflichtende ärztliche Vorschuluntersuchungen (184/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Impfaktion und Aufnahme der Hepatitis-A-Impfung in das Kinderimpfprogramm (185/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erstattung von Arzt- und Spitalkosten für Urlaubsgäste (186/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Um­stellung auf e-card mit Foto und Ausweispflicht für noch nicht umgestellte Karten (187/A)(E)

Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ungleichbehandlung durch die Sozialversicherungsträger (188/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gerechtig­keit in der Spitalsfinanzierung (189/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Project Better Place“ (190/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend Untersu­chung des Missbrauchs der elektronischen Gesundheitskarte („e-card“) (191/A)(E)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen betreffend kostenlose Impfaktion und Aufnahme der HPV-Impfung in das Kinderimpfprogramm (192/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erstellung einer Studie über ein Case Management an Österreichs Krankenhäusern und Rehabilitationsanstalten (193/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988, geändert wird (194/A)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der Freibeträge für außergewöhnliche Belastungen aufgrund von Behinderung (195/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mehrwertsteuerrückvergü­tung bei der Anschaffung von Geräten durch Feuerwehren (196/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Sanierungskosten (197/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung des Freibetrages für Gehbehinderte (198/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Halbierung der Mehrwert­steuer auf Energie aus erneuerbaren heimischen Ressourcen (199/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abschaffung der Mietver­tragsgebühren (200/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beseitigung nachteiliger Bestimmungen für geringfügig Beschäftigte (201/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend korrekte Kennzeichnung von Strom (202/A)(E)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 10

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend steuerliche Entlastung ver­brauchsarmer Pkw (203/A)(E)

Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflichtende Volksab­stimmung bei Ratifikation von Staatsverträgen (204/A)(E)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Neuorientierung der österreichischen EU-Politik (205/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Ausstieg Österreichs aus dem Emissionszertifikatehandel (206/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Förderung von Mehrwegverpackungen (207/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Volksabstimmung über den Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag (208/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderung von Photovoltaik­anlagen (209/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einführung einer Bundes­förderung für die energetische Sanierung des Althaus- und Altwohnungsbestandes (210/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend konkrete Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzes und der Energieautonomie (211/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Erzeugung von Diesel aus Müll (212/A)(E)

Alois Gradauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Möglichkeit einer teilweisen Erd­verkabelung von 380-kV-Leitungen (213/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Kennzeichnung von Le­bensmitteln, die einen Transportweg von über 500 km zurückgelegt haben (214/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gründung einer europäi­schen Agentur für erneuerbare Energie (215/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Meldepflicht bei Lagerung oder Weiterverarbeitung gefährlicher Abfälle (216/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Novellierung des Ökostrom­gesetzes (217/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbau der Wasserkraft (218/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Befreiung von Betrieben vom Andienungszwang (219/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die sukzessive Reduktion des Einsatzes von Tragetaschen aus nicht verrotbarem Kunststoff (220/A(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend CO2-Sequestrierung (221/A)(E)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 11

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Transatlantic Free Trade Area (222/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Pilotprojekt für Energieauto­nomie (223/A)(E)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verlängerung der Karenz bis zum Ablauf des 3. Lebensjahres des Kindes (224/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erstellung einer Studie be­treffend Nutzung von Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden (225/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Einsatz von Agrotreib­stoffen (226/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schwerhörigenarbeit in Ös­terreich (227/A)(E)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend besseren Schutz der Kon­sumenten vor unerbetenen 09-er SMS durch Sperre schon bei Abgabe der Handys (228/A)(E)

Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend verpflichtende Verwen­dung einer Sicherheitsbremse bei Kinderwagen (229/A)(E)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend besseren Schutz der Konsu­menten vor „Inlands-Roaming“ (230/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kennzeichnung von Fleisch mit dem A-Stempel (231/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kennzeichnungspflicht für Fleisch, Milchprodukte und Eiern von Tieren, die mit GVO gefüttert wurden (232/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Senkung des Stromver­brauchs von elektronischen Geräten bei Stand-by (233/A)(E)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erschließung der Kunst- und Kulturwelt für sehbehinderte Menschen (234/A)(E)

Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Beneš-Dekrete in der Republik Tschechien (235/A)(E)

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Vertriebenen-Gedenktag (236/A)(E)

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen betreffend vollinhaltliche Unterstützung und Umsetzung der „Triester Erklärung“ durch die österreichische Bun­desregierung (237/A)(E)

Dr. Gerhard Kurzmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend fremdsprachige Orts­bezeichnungen ehemals deutscher Städte in Dokumenten der Republik Österreich (238/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Wahl des Nationalrates, BGBl. Nr. 471/1992, geändert wird (239/A)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 12

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Errichtung einer Polizei­inspektion am Froschberg in Linz (240/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auskunftsrecht für Eltern über vorbestrafte Sexualstraftäter (241/A)(E)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abschließung von Rückübernahmeabkommen von Ausländern (242/A)(E)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Informationsverpflichtung des Büros für Interne Angelegenheiten an Betroffene (243/A)(E)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versammlungsgesetz (244/A)(E)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausbezahlung einer Belohnung für während der EM 2008 eingesetzte Exekutivbeamte (245/A)(E)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Ausübung der Sicherheitspolizei (Sicherheitspolizeigesetz – SPG), BGBl. Nr. 566/1991, geändert wird (246/A)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Öffnung geschlossener Polizei­posten in Österreich (247/A)(E)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versammlungsgesetz 1953, BGBl. Nr. 98/1953, geändert wird (248/A)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die sofortige Arretie­rung und umgehende Ausweisung von straffälligen Asylwerbern (249/A)(E)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kostentragung der Bergung von Fliegerbomben (250/A)(E)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend notwendige Verschär­fungen des Asylwesens (251/A)(E)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Bundesgesetz über das polizeiliche Meldewesen (Meldegesetz 1991 – MeldeG), BGBl. Nr. 9/1992, geändert wird
(252/A)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Bundesgesetz über die Niederlassung und den Aufenthalt in Österreich (Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz – NAG), BGBl. I Nr. 157/2005, geändert wird
(253/A)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz,
mit dem das Bundesgesetz über die Gewährung von Asyl (Asylgesetz 2005 – AsylG 2005), BGBl. I Nr. 4/2008, geändert wird
(254/A)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen gegen den Missbrauch durch Scheinanmeldungen (255/A)(E)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erstellung eines jähr­lichen österreichischen Islamisierungsberichtes (256/A)(E)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 13

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2007, geändert wird (257/A)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Zuver­dienstgrenze im Kinderbetreuungsgeldgesetz (258/A)(E)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr. 376/1967, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2007, geändert wird (259/A)

Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) geändert wird (260/A)

Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schwerarbeiterregelung (261/A)(E)

Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bereitstellung von Krediten, um die Infrastruktur in Österreich aufrechtzuerhalten (262/A)(E)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Garantien für Betriebspensio­nen (263/A)(E)

Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Dotierung eines staat­lichen Mezzaninfonds (264/A)(E)

Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Verbot der Spekulation mit Steuergeld und die Ausweitung der Managerhaftung (265/A)(E)

Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gehaltsbeschränkungen für Manager staatsnaher Betriebe und Manager, deren Banken die Unterstützung des Bundes in Anspruch nehmen (266/A)(E)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Inflationsanpassung der Familienbeihilfe sowie des Kinderbetreuungsgeldes (267/A)(E)

Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterentwicklung und Ausbau des Kinderbetreuungsgeldes (268/A)(E)

Günter Kößl, Otto Pendl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Passgesetz 1992, das Gebührengesetz 1957 und das Konsulargebührenge­setz 1992 geändert werden (269/A)

Günter Kößl, Otto Pendl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Zivildienstgesetz geändert wird (270/A)

Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem die Exekutionsordnung, die Zivilprozessordnung, das Außerstreitgesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz 1962, das Strafgesetz­buch, die Strafprozessordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz, das Tilgungsge­setz 1972, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Verbrechensopfergesetz, das Strafre­gistergesetz, das Sicherheitspolizeigesetz und das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch geändert werden (Zweites Gewaltschutzgesetz – 2. GeSchG) (271/A)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend härtere Strafen zum Schutz Minderjähriger (272/A)(E)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die längst überfällige Ausweitung des Schutzes Minderjähriger (273/A)(E)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 14

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend DNA-Tests zur Immi­grationskontrolle (274/A)(E)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abschließung von Staatsverträgen zur Haftverbüßung der in Österreich verurteilten Ausländer im Heimat­land (275/A)(E)

DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Registerzählungsgesetz (RegZG), BGBl. I Nr. 33/2006 i.d.g.F., geändert wird (276/A)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Aufgaben, Finanzierung und Wahlwerbung politischer Par­teien (Parteiengesetz – PartG), BGBl. Nr. 404/1975, geändert wird (277/A)

Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungs­gesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird (278/A)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abrufbarkeit von Erlässen im Rechtsinformationssystem des Bundes (279/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Nutzung von Lärmschutz­wänden zur Stromerzeugung mittels Photovoltaik (280/A)(E)

Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Trennungsopfer – ver­pflichtende gemeinsame Obsorge (281/A)(E)

Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Konjunkturpaket-Familie (282/A)(E)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufstockung des Personalstan­des bei der Exekutive (283/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend elektronische Gesundheits­karte („e-card“) mit Aufdruck in Brailleschrift (284/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kennzeichnung von Rau­cher- und Nichtraucherlokalen (285/A)(E)

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­verfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird (286/A)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Berücksichtigung der freiwilligen Mitglieder von Blaulichtorganisationen in der Schwerarbeiterregelung (287/A)(E)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anhebung der Mindeststrafen für Drogenhandel und Drogenbesitz (288/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Härteausgleich für unver­schuldet in Not geratene Unfallopfer (289/A)(E)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verankerung des Tier­schutzes in der Verfassung (290/A)(E)

Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schulbuchaktion, Anhebung der Limits und Ausweitung des Anteils für Neue Medien (291/A)(E)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 15

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fahrverbot für „Stinker“ – Alt-Lkw der Emissionsklassen EURO 0, 1 und 2 (292/A)(E)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Maßnahmenpaket für mehr Verkehrssicherheit in Österreich (293/A)(E)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterentwicklung der Lkw-Maut nach Schweizer Vorbild durch flächendeckende Ausweitung (294/A)(E)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Systematisierung der Straf­höhen im Verkehrsbereich im Sinne von mehr Verkehrssicherheit (295/A)(E)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung, das Abfallwirtschaftsgesetz, das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen, das Mineralrohstoffgesetz und das Umweltverträglichkeitsprüfungsge­setz geändert werden (Erste Energieeffizienznovelle 2008) (296/A)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfas­sungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (297/A)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend jährliche Valorisierung der Fami­lienleistungen (298/A)(E)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld (299/A)(E)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (Nachhilfeunterrichtsgesetz) (300/A)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Einführung eines Erziehungsgeldes in der Höhe von 1 000 € pro Monat (301/A)(E)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Rückzahlung der Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld (302/A)(E)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend das Scheitern der Rati­fikation des „EU-Reformvertrages von Lissabon“ (303/A)(E)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) geändert wird (304/A)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend qualitatives TV-Format über und für die heimische Wirtschaft (305/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Diskriminierung behinderter Menschen bei privaten Versicherungen (306/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einsetzung einer Einsatz­gruppe gegen Produktpiraterie am Flughafen Wien (307/A)(E)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Förderung und Ausbau der Tages­betreuung (308/A)(E)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Freiwilliges Sozialdienstjahr (309/A)(E)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 16

Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung von rechtlichen Rahmenbedingungen für Wagniskapital und privates Beteiligungskapital (310/A)(E)

Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend halbjährlichen Bericht über das Konjunkturbelebungsgesetz 2008 (311/A)(E)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Freiwilliges Sozialdienstjahr (312/A)(E)

Petra Bayr, Franz Glaser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entwicklungszusam­menarbeit in der XXIV. GP (313/A)(E)

Jakob Auer, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine vorläufige Vorsorge für das Finanzjahr 2009 getroffen wird (Gesetzliches Budgetprovisorium 2009) (314/A)

Anton Heinzl, Dr. Ferdinand Maier, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 (22. StVO-Novelle) und das Kraft­fahrgesetz 1967 geändert werden (315/A)

Anfragen der Abgeordneten

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend weitere Maßnahmen zur GVO-Risiko­forschung in Österreich (381/J)

Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ver­kehr, Innovation und Technologie betreffend: Dichtung und Wahrheit der Bundesregie­rung im Bereich der Finanzierung von Forschung und Technologie? (382/J)

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Maßnahmen zur Beseiti­gung menschenrechtswidriger Bestimmungen, Sicherstellung von Restitutionen und Verhinderung von ethnischen Diskriminierungen im Zusammenhang mit altösterreichi­schen volksdeutschen Gruppen in Ost- und Südosteuropa (383/J)

Mag. Dr. Manfred Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Kosten externer Berater der AUA (384/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Vergleich der Gesamtkriminalität in Wien des Jahres 2007 gegenüber dem Jahr 2006 (385/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Gutachten Tasereinsatz bei der Polizei (386/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend die in Grundversorgung befindlichen Asylwerber/Asylberechtigte/subsidiär Schutz­berechtigte in Österreich mit Stichtag 13.11.2008 (387/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Vergleich der Gesamtkriminalität in Niederösterreich des Jahres 2007 gegenüber dem Jahr 2006 (388/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend zusätzliche Ausbildungsplätze und anstehende Pensionierungen bei der Exeku­tive (389/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 17

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betref­fend Gutachten Tasereinsatz (390/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung betreffend angeblichen Piraten-Überfall auf ein Schiff mit nuklearer Ladung (391/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Kosten für das nie in Betrieb genommene AKW Zwentendorf (392/J)

Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Kulturhauptstadt Linz 2009 (393/J)

Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Stellungnahme Bregenzer Festspielpräsident Günther Rhomberg zur Kunst- und Kulturpolitik der neuen Bundesregierung (394/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betref­fend Republik.Ausstellung 1918/2008 und Haus der Geschichte (395/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 18

Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Finanzkrise, Staatsschuldenmanagement, „Bankenrettungspaket“ und Ra­ting Agenturen (396/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Kosten von Abschieds-Veranstaltungen (397/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Kosten von Abschieds-Veranstaltungen (398/J)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Kontrolle der Verschreibungspraxis in der Substitutionstherapie (399/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inne­res betreffend Rechtsextremismus im Internet (400/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend den ehemaligen leitenden Staatsanwalt des Referats für Wirtschaftsstraf­sachen (401/J)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Aluminiumkapseln für „Nespresso“-Kaffee und ihre Entsorgung (402/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend elektronische Zugsicherungssysteme (403/J)

Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz be­treffend die Verdachtsmomente gegen die Firma DAN-KÜCHEN GmbH (404/J)

Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Verdachtsmomente gegen die Firma DAN-KÜCHEN GmbH (405/J)

Hermann Lipitsch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Bundesrechnungsabschluss 2007 (406/J)

Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Vorbelastung für die ÖBB (407/J)

Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Asylquote für Kärnten (408/J)

Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Asylpolitik in Österreich (409/J)

Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend 10 000 irakische Flüchtlinge (410/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz be­treffend „Kfz-Treibstoffverbrauch – Falschangaben“ (411/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend Schweinefleischprodukte aus Irland – Rückrufaktion (412/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend „Hörschäden durch MP3-Player – Jugendproblem?“ (413/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend „Kritische Personalsituation im Arbeitsinspektorat Salzburg“ (414/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz be­treffend Rahmenbeschluss zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (415/J)

Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Abschaffung der Glühbirnen in der EU (416/J)

Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Abschaffung der Glühbirnen in der EU (417/J)

Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend betreffend die Abschaffung der Glühbirnen in der EU (418/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Hausbesetzungen (419/J)

Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend kriminelle Asylwerber (420/J)

Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Bemühungen seitens der österreichischen Bundesregierung um eine Reform des EURATOM-Vertrags (421/J)

Anfragebeantwortungen

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (18/AB zu 51/J)

der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen (19/AB zu 57/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 19

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Petra Bayr, Kolle­ginnen und Kollegen (20/AB zu 26/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Ge­rald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (21/AB zu 103/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Ge­rald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (22/AB zu 117/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Her­bert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (23/AB zu 125/J)


09.05.44


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 20

Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neuge­bauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Die Sitzung ist eröffnet.

Die Amtlichen Protokolle der 6. und 7. Sitzung vom 3. Dezember 2008 sind in der Par­lamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Prähauser, Kickl, Petzner, Dr. Lichten­ecker, Mag. Schatz und Dr. Wittmann.

09.06.25Aktuelle Stunde

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde zum Thema:

„Finanzkrise, Konjunkturentwicklung, Energie- und Klimapolitik in der EU –
die Position der österreichischen Bundesregierung“

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann Dr. Cap. Ich erteile ihm das Wort und mache darauf aufmerksam, dass seine Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte, Herr Ab­geordneter.

 


9.07.17

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Die Sozialdemo­kratinnen und Sozialdemokraten haben sich heute für die Behandlung genau dieses Themas in der Aktuellen Stunde entschieden. Es findet ja eine Sitzung des Europäi­schen Rates statt, und das zu einem Zeitpunkt, in dem gerade die Europäischen Union vor einer sehr, sehr großen Herausforderung steht. Sie ist bereit, diese Herausforde­rung anzunehmen. Jetzt stellt sich die Sinnhaftigkeit der Europäischen Union heraus, also dass ein großer Wirtschaftsraum, ein großer politischer Raum in Zeiten einer glo­balen Krisenentwicklung – Stichwort „Finanzkrise“, Stichwort „Wirtschaftskrise“ – han­deln kann und handeln muss. Das sehen wir jetzt! Und da sind Initiativen auch von Österreich von höchster Bedeutung.

Ich sage gleich vorausschickend: Wir sprechen uns dagegen aus, dass Ökonomie und Ökologie gegeneinander ausgespielt werden. Bei dieser Ratssitzung wird nicht nur die Frage der Ankurbelung der Wirtschaft, der Konjunkturprogramme, der Bewältigung der Wirtschaftskrise eine Rolle spielen, sondern auch die Reduktion der Treibhausgase und die Frage des Klimawandels. Und da ist nicht das Thema, ob man auf Kosten von Arbeitsplätzen eine gesunde Umwelt für die Zukunft garantieren kann und auch nicht umgekehrt, sondern entscheidend ist, dass es diesen Ausgleich gibt.

Wir wissen, dass die Entwicklung eine sehr, sehr kritische ist. Wir hören von Hundert­tausenden Jobs, die in den Vereinigten Staaten verloren gegangen sind. Wir wissen, dass es auch in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union große Probleme gibt – Kurzarbeit, Kündigungen –, dass das Auswirkungen auf die Einkommenssituation der Menschen hat, ja dass das sogar Auswirkungen auf die Sicherheit der sozialen Sys­teme hat und dass eben der Staat gefordert ist, da Schritte zu setzen.


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Ich muss sagen: Es ist die französische Präsidentschaft, es ist Frankreich, aber es ist auch Österreich, die diesbezüglich eine Vorbildfunktion erfüllen, die sehr massiv, effi­zient und nachhaltig in ihrem nationalen Rahmen, aber auch in ihrem Auftreten auf europäischer Ebene agiert haben.

Da sind Dinge plötzlich wieder aktuell geworden, die früher aus ideologischen Überle­gungen nicht diese Aktualität hatten, nämlich dass der Staat wieder eine aktivere Rolle spielen soll und spielen muss. Das hat man in den Diskussionen gesehen, als es plötz­lich gegolten hat, den Banken zu helfen, als plötzlich der Staat eine Adresse war, als man ihn ersucht hat, gebeten hat, als er aktiv war und das von selbst getan hat. (Abg. Strache: Aber da braucht es auch Regeln, unter welchen Bedingungen den Ban­ken ...!)

Für die Banker war das nicht so selbstverständlich, aber dann haben sie das auch so gesehen, weil das ein ganz wichtiger Teil der wirtschaftlichen Entwicklung ist, weil an gesunden Banken eine gesunde Wirtschaft hängt und weil daran die Kreditvergabe, die Investitionen und die Bereitschaft, dass die Betriebe wirklich weiter aktiv sein können, hängen. Zugleich aber sind die Regierungen gefordert, mit den entsprechenden Maß­nahmen für Kaufkraftstärkung zu sorgen, damit die entsprechende Nachfrage gegeben ist.

Ich habe die beiden genannten Länder herausgegriffen, nicht nur deshalb, weil die Franzosen die Präsidentschaft haben, sondern auch deswegen, weil Sarkozy mit sei­ner Aktivität im europäischen Rahmen Druck ausgeübt hat – ganz im Sinne, wie es sich Österreich auch vorgestellt hat und wie Österreich mitgewirkt hat –, dass die Euro­päische Union aktiv ist, dass es eine Koordinierung in der Europäischen Union gibt und dass man koordiniert vorgeht. – Wie Barroso sagt: Eine außergewöhnliche Zeit erfor­dert außergewöhnliche Maßnahmen! – Das ist ganz entscheidend! Es ist wichtig, dass es diese Koordinierung gibt, dass es aber auch eine Eigenleistung der Europäischen Union in einer wirklich beachtlichen Größenordnung geben soll.

Ich meine, das ist ein Diskussionspunkt, der ganz entscheidend bei der Debatte des Euroskeptizismus ist. Es gibt viele, die sagen: Na ja, brauchen wir überhaupt die Euro­päische Union? Welche Bedeutung hat sie? Manche haben sogar gesagt: Noch weni­ger Staat, noch mehr privat! Die Wahrheit ist, dass es anders läuft. Die Wahrheit ist, dass die Relation zwischen Staat und privat eine ganz andere geworden ist, dass man mehr Staat, einen besseren Staat, einen aktiveren Staat braucht, dass die Europäische Union damit die Schutzfunktion erfüllt, dass die Regierungen zusammenkommen, Schritte setzen und damit wirklich effizient sind. Das kann so ein großer Rahmen wie die politische und wirtschaftliche Union, die Europäische Union, dass sie im globalen Maßstab wirksam sein kann, wenn sie die entscheidenden Schritte wirklich setzt.

Das Wirtschaftsforschungsinstitut hat konzediert, dass Österreich das zweitstärkste Konjunkturpaket nach Spanien im europäischen Rahmen geleistet hat. Ich muss dazu sagen: Österreich ist diesbezüglich vorbildlich und in Wahrheit ein Modell, wenn es Seite an Seite mit Frankreich und anderen Länder agiert, um diese Schritte zu setzen.

Es gibt ja auch eine psychologische Auswirkung! Viele schreiben jetzt in den Kommen­taren und Artikeln, es ist nicht nur eine Frage von superklugen Wirtschaftsexperten und superschlauen Wirtschaftsfachleuten und Bankexperten, sondern es ist auch viel Psy­chologie dabei. Der Handel war mit dem Umsatz vom 8. Dezember zufrieden – ein ganz kleiner Stein in diesem Zusammenhang. Es hat Optimismus gegeben, es hat die Bereitschaft gegeben, zu kaufen. Es gibt die Bereitschaft, zu investieren. Der Kreislauf beginnt, sich wieder stärker in Bewegung zu setzen. (Abg. Strache: Banken geben keine Kredite den Klein- und Mittelunternehmen!)


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Daher ist es richtig, dass diese Regierung beschlossen hat, die Steuerentlastung, die Steuerreform vorzuverlegen, um die Kaufkraft zu stärken. Ich würde sogar sagen: Es ist klug, darüber nachzudenken, ob es nicht einmal ein drittes Konjunkturpaket geben soll, damit eine Ankurbelung, ein Zukunftsoptimismus, damit diese Bereitschaft wirklich in Bewegung gesetzt wird.

Beim Europäischen Rat wird es zwei Grundlinien geben, soweit ich das aus den Me­dien und aus den Informationen erkannt habe: ob es die französische ist, die mehr Aktivität fordert – Österreich fordert dies ebenfalls –, oder ob es die deutsche ist, wo gezaudert wird. Im „Spiegel“ hat die an sich von uns sehr respektierte Bundeskanzlerin eher den Vorwurf bekommen, dass sie zaudert und nicht bereit ist, die entsprechenden Schritte wirklich zu setzen.

Daher wird die Frage bei der Sitzung des Europäischen Rates sein, ob das von der Kommission vorgeschlagene Konjunkturpaket im Umfang und in der Auswirkung wirk­sam genug sein wird. Und die Frage wird sein, welche Position im Endeffekt in diesem Zusammenhang Deutschland und die Vertreter der deutschen Regierung einschlagen werden.

Wir wissen, dass vieles nur Schritte sind. Wir wissen, dass man auch keinen Mythos aufbauen soll, aber man muss doch erkennen, dass es ein ganz wichtiges Zeichen der Solidarität ist, wenn die Regierungen in Europa gemeinsam an einem Strang ziehen und gemeinsam vorgehen. Wenn es zu einer krisenhaften Entwicklung kommen sollte, wenn Regierungen nicht aktiv genug sind, dann gibt es eine Vertrauenskrise der Bevöl­kerung, der Menschen – nicht nur gegenüber der Europäischen Union, sondern gegen­über der Regierung und gegenüber der Politik und allen, die in diesem politischen Rah­men tätig sind.

Gerade jetzt ist es wichtig, dass es Vertrauen gibt, Vertrauen in die Politik, Vertrauen in die politisch Handelnden und auch in diejenigen, die in der Wirtschaft selbst tätig sind. Wenn man dann diese entsprechenden Signale auf allen zur Verfügung stehen­den Ebenen aussendet, dann hat man, wie ich meine, dieses Ziel erreicht.

Ich denke, in diesem Zusammenhang noch hinzufügen zu müssen: Wir müssen auch vorsichtig sein! Bei der ganzen Klimadiskussion geht es nicht um die Frage Ökonomie und Ökologie, nicht um die Frage, dass beides möglich sein muss, nämlich Beschäfti­gung in einer gesunden Umwelt, sondern es geht darum, gegen diejenigen aufzutreten, die glauben, dass jetzt die Zeit günstig ist, eine Renaissance der Atomenergie voranzu­treiben, wo auch immer in der Europäischen Union oder in den nationalen Regierungen und Ländern durch eifrige Lobbyarbeit durch die Hintertüre eine Renaissance der Atomenergie herbeizuführen.

Ich bin sehr stolz darauf – und viele, die damals im Kampf gegen die Inbetriebnahme des Atomkraftwerkes Zwentendorf mitgewirkt haben –, dass es in Österreich dabei ge­blieben ist, dass Österreich kein Atomkraftwerk hat. So soll es auch in Zukunft bleiben! Wir sind gefordert, uns im europäischen Rahmen stark zu machen, dass es einen schrittweisen Abschied von der Atomenergie gibt, wie er in manchen Ländern schon eingesetzt hat, damit es nicht über die Hintertür, nicht über die Argumentation des Klimawandels, nicht über sonstige Argumentationen – Lobbys können oft sehr erfinde­risch sein – zu dieser Renaissance beziehungsweise zur Rückkehr zu einer Energie­form kommt, die wirklich gefährlich ist und die meiner Anfassung nach auch in der Bevölkerung nicht auf die Zustimmung stößt, wie manche Lobbyisten glauben, es erzählen zu können.

Es gibt Erwartungen in diesen Europäischen Rat. Ich denke, dass Österreich bei die­sem Treffen des Europäischen Rates wirklich gut aufgestellt ist, dass Österreich schon jetzt im nationalen Rahmen, aber auch mit den bisherigen Aktivitäten auf europäischer


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Ebene einen entsprechenden Schritt gesetzt hat und die Schritte auch weiter setzen wird, um einen Beitrag zu leisten, dass eine entsprechende Antwort auf die Krisenent­wicklung gegeben wird. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

9.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Herr Bundeskanzler Faymann zu Wort gemeldet. Die Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


9.17.46

Bundeskanzler Werner Faymann: Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen an der Regierungsbank! Sehr verehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich hatte bereits ges­tern im Hautpausschuss die Gelegenheit, Rede und Antwort zu der Frage zu stehen, wie wir uns in den nächsten beiden Tagen im Rahmen des Europäischen Rates verhal­ten werden. Der Herr Außenminister und ich werden ja die Gelegenheit haben, unsere Positionen und damit unsere Interessen gemeinsam zu vertreten.

Zuerst zur wirtschaftlichen Situation, zu den Konjunkturpaketen und zu den vorgeschla­genen Maßnahmen: Keine der Wirtschaftsprognosen, die es heute gibt, ist so, dass sie Anlass zum Zurücklehen, zum Abwarten oder gar zur Zufriedenheit geben würde. Keiner weiß, welche dieser Wirtschaftsprognosen die richtige sein wird. Niemand ist in der Lage, zu sagen, welche Rezession in welchem Ausmaß auf uns zukommen wird. Eines ist aber sicher: dass der psychologische Teil, jener Teil, den man Optimismus und Zuversicht nennen kann, zur Bewältigung eines Tiefs, zur Bewältigung einer Wirt­schaftskrise als neue Kraft ganz besonders wichtig ist!

Wir sollen also nicht schönreden und schönfärben, runterspielen und verniedlichen, aber auf der anderen Seite auch nicht eine Katastrophe in einer Phase herbeireden, in der wir Zuversicht brauchen, in der Optimismus und Zuversicht schon ein Teil der Lö­sung sind.

Nun, wie entsteht Zuversicht? – Jeder von uns weiß, dass die Bevölkerung, der Kunde stark darüber entscheidet, ob er etwas ausgibt oder nicht, ob er einen Kauf tätigt oder eine Kauf verschiebt, ob er, wenn er dazu in der Lage ist, die Entscheidung trifft, eher zu sparen oder eher zu investierten, ob er sein Einfamilienhaus umbaut oder nicht.

Diese Zuversicht der Konsumentinnen und Konsumenten, der Bürger entsteht ja nur dann, wenn sie sehen, dass die Politik Handlungen setzt und nicht abwartet, sich zu­rücklehnt, verniedlicht oder beschönigt. Daher sind die Wirtschaftsprogramme, die An­kurbelung der Konjunktur, die Maßnahmen zur Stärkung der Kaufkraft, natürlich auch die Maßnahmen im Kampf gegen Armut, die die Menschen besonders trifft, die Maß­nahmen im Kampf gegen Arbeitslosigkeit, die Maßnahmen zur Verhinderung von Ar­beitslosigkeit das Gebot der Stunde.

Nun gibt es in allen Ländern Europas Diskussionen, in welchem Ausmaß diese Kon­junkturpakete geschnürt, diese Maßnahmen vereinbart und diese Taten zu setzen sind. Ich bin stolz darauf, dass in diesem Haus viele Beschlüsse bisher gemeinsam zu­stande gekommen sind; so etwa der Schutz des Finanzmarkts und der Banken, der – und auch das sei erwähnt – mittlerweile die Zustimmung der Europäischen Kommis­sion erhalten hat. Unser Bankenpaket hat die Zustimmung der Europäischen Kommis­sion, und jetzt wird zu beweisen sein, wie sehr dieses Bankenpaket in der Lage ist, sei­nen Zweck zu erfüllen (Abg. Dr. Pirklhuber: Nicht ausreichend!), nämlich den Zweck, der eindeutig von uns formuliert wurde, und zwar insbesondere wieder kleinere und mittlere Betriebe in die Lage zu versetzen, Kredite zu bekommen, Finanzierungen zu erhalten. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)


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In diesem Zusammenhang ist auch dem Finanzministerium, dem bisher tätigen und nunmehr neuen Finanzminister zu danken, die diese Verhandlungen geführt haben. Uns kommt es darauf an, diese Unterstützung nicht als Selbstzweck für die eine oder andere Bank zu sehen, sondern als Mittel zum Zweck, um wieder Finanzierungen und damit neue Projekte zu erhalten, um die Wirtschaft in Schwung zu bekommen und die Auftragsbücher wieder zu füllen.

Nun gibt es in allen Ländern diese Diskussion, manche mit mehr Engagement, manche mit etwas mehr Zurückhaltung. Wir haben uns entschieden für Konjunkturpakete auch für das Jahr 2009, für die Steuersenkung, die Ankurbelung der Wirtschaft, das Vorzie­hen von Infrastrukturmaßnahmen, die Stärkung von kleinen und mittleren Betrieben für die Jahre 2009 und 2010. Wir sind stolz darauf – Kollege Cap hat es schon gesagt –, dass das Wifo geurteilt hat, unser Konjunkturpaket würde im Vergleich hinsichtlich der Bewältigung, der Kraft, des Gewichts der Konjunkturpakete Platz 2 in Europa einneh­men. Wir werden uns daher im Europäischen Rat auch dafür einsetzen, dass möglichst alle Mitgliedstaaten die Chance der Stunde nutzen und jetzt diese Maßnahmen setzen und nicht darauf warten – wie manche in der europäischen Diskussion sagen –, ob sie überhaupt gebraucht werden, ob es nicht besser wäre, Geld für einen späteren Zeit­punkt zurückzuhalten.

Wer die öffentliche Diskussion in Europa verfolgt, der merkt, dass es sehr wohl auch die Gegenmeinung gibt, dass man nämlich gerade in schlechteren Zeiten, wenn man glaubt, dass schlechtere Zeiten auf einen zukommen, abwarten muss und erst später Handlungen setzen soll, die man später benötigt. Ich glaube aber, dass diese Maßnah­men – so wie ein guter Arzt, der am Anfang Maßnahmen setzt, der in der Prävention beginnt und nicht darauf wartet, dass menschliches Leid eintritt – wirtschaftlichen Schaden durch hohe Arbeitslosigkeit verhindern können. Ich glaube, dass wir Öster­reicherinnen und Österreicher dazu einen guten Beitrag im eigenen Land leisten und auch in der Europäischen Union den Auftrag haben, diesen sozialen, diesen wirtschaft­lichen und diesen politischen Beitrag in ganz Europa einzufordern. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es wird das zukünftige Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in Europa in die Euro­päische Union gestärkt werden. Die Erwartungshaltung ist sehr hoch – und man weiß, dass dann, wenn die Erwartungshaltung sehr hoch ist, die Enttäuschung in der Regel nicht sehr weit entfernt steht –, und es geht daher darum, eine Enttäuschung zu verhin­dern und die Erwartungshaltung der Bürgerinnen und Bürger in Europa durch beson­ders entschlossene Maßnahmen zu rechtfertigen.

Es gibt aber auch andere Punkte auf der Tagesordnung, die für uns von Bedeutung sind, und ich möchte zwei davon im Rahmen des Klimapakets nennen.

Im Klimapaket heißt es zum einen – unbestritten von allen Mitgliedsländern, und auch wir haben uns immer ganz deutlich dazu bekannt –, die erneuerbare Energie, also den Anteil der erneuerbaren Energie auszubauen und das europaweite Ziel von 20 Prozent bis zum Jahr 2020 erreichen zu wollen. Dazu muss Österreich einen besonderen Bei­trag leisten, weil wir nämlich im Vergleich zu anderen Ländern schon bei den Besten in Europa, nämlich an vierter Stelle, sind. Daher ist das Ziel, das uns in diesem Zusam­menhang vorgeschrieben wird, höher als 20 Prozent und liegt im Entwurf bei 34 Pro­zent. – Ein engagiertes Ziel, wo niemand sagen kann, dass wir in Zeiten der Wirt­schaftskrise auf Kosten der Umwelt versuchen, Politik zu machen und die Konjunktur zu beleben. Nein, sondern mit der Wirtschaft gemeinsam, unter Berücksichtigung der Interessen des Arbeitsmarktes! Verhinderung von Arbeitslosigkeit und aktive Umwelt­politik dürfen kein Widerspruch sein. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)


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Zum anderen ist auch eine Reduktion von Treibhausgasen, CO2-Emissionen, ebenfalls um 20 Prozent vorgesehen. Wir sind mit 16 Prozent Reduktion bis zum Jahr 2020 so eingestuft, dass wir zwei Dinge immer im Auge behalten müssen, nämlich erstens, wel­che Maßnahmen wir insgesamt zur Reduktion von Treibhausgasen setzen können – ich möchte nur die Stichworte „Verkehr“ und „Wegekostenrichtlinie“ ansprechen –, um auch Möglichkeiten, auch rechtliche Möglichkeiten zu erhalten, um überhaupt in der Lage zu sein, diese auch von uns unterstützten Ziele zu verwirklichen. Auf der anderen Seite müssen wir jene Industrie, jene Betriebe schützen, die heute bereits weltweit, auch aus umweltpolitischen Gesichtspunkten, auch gemessen an ihren heutigen Stan­dards in der Produktion, etwa im Stahlbereich, im Glasbereich, im Bereich der Papier­industrie, in einen Wettbewerb zu geraten drohen, der zu einer Verlagerung der Stand­orte führt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Daher die Diskussion der Gratiszertifikate, die – nicht zur Verhinderung eines umwelt­politischen Zieles, ganz und gar nicht! – trotz Erreichen und trotz aller Kraftanstrengun­gen zur Erreichung von umweltpolitischen Zielen notwendig sind, um gewisse Bereiche unserer Industrie schützen zu können. Immerhin kommt man, wenn man diesen Sek­tor, der vom Kapitel der Gratiszertifikate und der Gefahr der Standortverlegung betrof­fen ist, durchrechnet, auf 70 000 bis 80 000 Arbeitsplätze in diesem Bereich. – Also Grund genug, sich darüber Gedanken zu machen, dass wir auch diese Interessen im Rahmen unserer umweltpolitischen Anliegen unterstützen, die daher auch im Rahmen des Europäischen Rates vertreten werden.

Lassen Sie mich zuletzt nur einen Satz zu Irland sagen. – Irland hat – und das haben wir zu respektieren – eine Entscheidung getroffen. Irland hat aber vor, unter gewissen Bedingungen eine neuerliche Diskussion über eine mögliche neue Volksabstimmung, über ein neues Referendum in Irland zu führen. Aus meiner Sicht ist der irischen Bevöl­kerung von unserer Seite Respekt zu zollen. Ebenso wie die Entscheidung des Refe­rendums von uns akzeptiert wurde, ist auch eine neue Diskussion und – wenn uns eine solche von den Iren berichtet wird – eine neue Haltung Irlands mit möglicherweise einem Zeitplan für ein neues Referendum ebenso zu respektieren und zu akzeptieren. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

9.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Rede­zeit aller weiteren Rednerinnen und Redner 5 Minuten nicht übersteigen darf.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Grossmann. – Bitte.

 


9.29.45

Abgeordnete Mag. Elisabeth Grossmann (SPÖ): Frau Präsidentin! Werte Regie­rungsmitglieder! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie verflochten die Volks­wirtschaften international sind, wird uns derzeit mehr als dramatisch vor Augen geführt. Die von den USA ausgehende Finanzkrise ist auf Europa und die restliche Welt über­geschwappt und bringt auch die Realwirtschaft immer mehr in Bedrängnis. Hundert­tausende Menschen haben ihre Arbeit und damit auch ihre Existenzgrundlage verloren. Die Kaufkraft beziehungsweise die Nachfrage sinkt weiter, es müssen immer mehr Menschen gekündigt werden, Steuereinnahmen sinken, die Defizite der öffentlichen Haushalte steigen, Volkswirtschaften, ja das gesamte System droht zu kollabieren, wenn da nicht gezielt gegengesteuert wird.

Jetzt ist rasches, entschlossenes, koordiniertes Handeln ein Gebot der Stunde, ja eine Überlebensnotwendigkeit, und dazu wird man sich jetzt, wie sich abzeichnet, auch auf europäischer Ebene beim EU-Gipfel durchringen – wenn auch unverkennbar einige Bremser deutlich zu beobachten sind, die einfach nicht wahrhaben wollen, dass die Selbstregulierungskraft des Marktes in diesem Stadium nicht funktionieren kann.


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Österreich geht, was Reaktionsgeschwindigkeit und Konsequenz betrifft, mit sehr gu­tem Beispiel voran. Speziell unsere beiden bereits beschlossenen und zum Teil auch in Umsetzung befindlichen Konjunkturpakete nehmen vieles von dem vorweg, was künftig von den Mitgliedstaaten verlangt wird. Österreich kann daher sehr selbstbewusst auch von anderen Staaten ein ähnlich entschlossenes und wirksames Vorgehen verlangen, denn der Mehrwert, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch für unsere Maß­nahmen entsteht gerade erst durch die Koordinierung der nationalen Maßnahmen. Es sind gemeinsame Probleme, die nur gemeinsam bestmöglich gelöst werden können.

Insgesamt zeigt die Krise, dass jene die richtigen Konzepte haben und auch immer hatten, die nicht einem schrankenlosen Marktmechanismus das Wort reden, sondern verbindliche Regeln, Kontrollen und soziale Mindeststandards einfordern – als Rah­men, innerhalb dessen die Marktwirtschaft funktionieren kann und nicht letztendlich in sich zusammenbricht. Insofern kann diese Krise auch eine Chance sein, wenn jetzt die richtigen Schlüsse gezogen werden. Antizyklische Konjunkturpolitik ist eben nicht ein Relikt aus der politischen Mottenkiste, wie gerade uns Sozialdemokratinnen und Sozi­aldemokraten immer vorgeworfen wurde, sondern das Konzept, das am wenigsten kri­senanfällig ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Das erkennen jetzt – spät, aber doch – erfreulicherweise immer mehr als konservativ und wirtschaftsliberal einzustufende Persönlichkeiten des politischen Lebens. Wenn etwa EU-Kommissionspräsident Barroso vom „Rezessionsteufelskreis“ spricht und von der Kommission nicht nur geduldet, sondern sogar dazu aufgerufen wird, konjunktur­belebende Maßnahmen zu setzen, auch wenn Haushaltsdefizite in Kauf genommen werden müssen, dann ist das ein Zeichen für eine deutliche Kurskorrektur.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Älteren unter Ihnen erinnern sich viel­leicht noch daran, was Kreisky etwa an Schelten einstecken musste für den Aus­spruch, dass ihm ein paar Millionen Schilling Schulden weniger schlaflose Nächte be­reiten als ein paar tausend Arbeitslose mehr. Das sollte man sich auch wieder in Erin­nerung rufen. (Rufe bei der ÖVP: Das ist eine gefährliche Drohung!) – Das ist keine ge­fährliche Drohung. Ich rufe hier ganz besonders zur Erinnerung an vergangene Zeiten und vergangene Aussagen auf.

Ich begrüße auch ausdrücklich die ausgewogene Sicht der Bundesregierung im Be­reich der Klimaschutzpolitik. Es hat überhaupt keinen Sinn, Standortverlagerungen zu provozieren (Abg. Dr. Haimbuchner: Aber beim Cross-Border-Leasing haben Sie schon zugestimmt!), die bei uns Arbeitsplätze kosten, wenn anderswo vielleicht noch umweltschädigender produziert wird, noch mehr Emissionen produziert werden, die letztendlich unser gemeinsames Klima schädigen. Wir haben nur diese eine Welt, und diese Welt sollten wir auch gemeinsam schützen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

9.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Schüssel zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


9.34.43

Abgeordneter Dr. Wolfgang Schüssel (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! In­nerhalb weniger Monate ist tatsächlich ein massiver Absturz der Weltbörsen und der Weltwirtschaft zu verzeichnen gewesen. Die Börsen haben allein in diesem Jahr 23 000 Milliarden Dollar an Wert verloren, die Banken global fast 3 Billionen Dollar. Da ist eine tödliche Mischung innerhalb einiger Monate zusammengekommen: Auf der einen Seite gab es massive Preissteigerungen bei den Rohstoffen, bei Erdöl eine sol­che auf 150 Dollar pro Barrel, die Inflation ist angestiegen, wir haben eine Kreditver­knappung, einen Credit Crunch, zu verzeichnen gehabt – und natürlich hat das auf die


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Realwirtschaft übergegriffen, auf die Autoproduzenten, auf den Maschinenbau, auf die Bauwirtschaft. Die Exporte sind weg; allein in China und in Indien sind die Exporte um ein Viertel bis ein Drittel weggebrochen. Das Industriewachstum hat sich halbiert.

Jetzt gibt es zwei Szenarien, und die muss man offen aussprechen; es gibt ja kein Textbuch, kein Drehbuch für diese Krise.

Das eine Szenario ist ein eher milderes Szenario: zunächst einmal eine deutliche Re­zession, ein Rückgang des Wachstums um etwa 3 Prozent von dem Jetztstand, den wir gehabt haben – wir spüren das jetzt schon –, aber Ende 2009 eine leichte Erholung und 2010 wiederum eine deutliche Aufwärtsentwicklung. – Das ist das Positivszenario.

Aber viele Ökonomen sprechen von einer sehr scharfen Rezession, von 2 bis 4 Pro­zent Rezession, die mehrere Jahre dauern kann; genau so wie das in Japan über eini­ge Jahre, über fast zehn Jahre zu verzeichnen gewesen ist. – Unterschätzen wir nicht die Auswirkungen, schon allein dann, wenn das Wachstum um 3 Prozent wegbricht – das haben wir jetzt schon! In den siebziger und achtziger Jahren – 1974 und 1975, 1980 bis 1982 – hatten wir eine Verdoppelung der Arbeitslosenrate in fast allen euro­päischen Ländern, in so manchen schwächeren Ländern sogar eine Verdreifachung.

Das ist eine dramatische Entwicklung, die da ist, die man nicht bagatellisieren darf. Da sind die besten Köpfe gefragt, und da muss man natürlich darüber reden, wie man diese Krise bekämpft. Es gibt da die berühmten drei „t“ in der englischen Literatur: timely, targeted und temporary müssen die Maßnahmen sein. Das heißt, sie müssen zielgerichtet sein, temporär und sie müssen zeitgerecht einsetzen. Ich finde, dass Europas Antwort bisher jedenfalls, nach einem leichten Zögern am Anfang, sehr kor­rekt gewesen ist. Sie werden daher bei diesem Europäischen Rat, der ja Ihr erster sein wird, Herr Bundeskanzler, eine der wichtigsten Entscheidungen mit zu treffen haben. Die europäische Antwort war meiner Meinung nach korrekt.

Erstens: die Liquidität in einer koordinierten Strategie sofort wiederherzustellen. – Das ist im weitesten Sinn gelungen.

Zweitens: Das Finanzsystem durch eine massive Bankenhilfe wiederum zu beleben. Es sind 2 000 Milliarden € eingesetzt worden. Wir haben ein österreichisches Banken­paket von Haftungen, Garantien und Eigenkapitalzuschüssen, das jetzt von der Kom­mission genehmigt wurde, im Ausmaß von 100 Milliarden € beschlossen. Und das war nicht ein namenloser Finanzminister, Herr Bundeskanzler, sondern er hatte einen Na­men und er verdient es auch, hier genannt zu werden: Wilhelm Molterer (Beifall bei der ÖVP) hat dieses Paket geschnürt – Gott sei Dank mit breiter Zustimmung des Hohen Hauses. Ein großes Dankeschön und Anerkennung dafür!

Weiters hat es eine massive Zinssenkung gegeben, und zwar einen Sprung wie noch nie in der Geschichte der Europäischen Zentralbank. An dieser Stelle sei auch ver­merkt, dass diejenigen, die jeden Tag etwa die EZB sozusagen gedroschen haben, durchaus einmal innehalten und sagen sollten: Die haben das gut gemacht! Auch an­dere Banken haben nachgezogen. Die Bank of England hat heute eine Zinshöhe, die in etwa dem entspricht; die niedrigste übrigens seit 1680.

Wir haben auf europäischer Ebene korrekt koordiniert und gut gearbeitet. Dazu kommt Hoffnung, Rohstoffe sind billiger geworden, Erdölpreise, Inflation sinken. Die Unterneh­mungen sind in einer wesentlich besseren Verfassung. Sie haben in den letzten Jahren gute Gewinne gemacht. Gerade die österreichische Wirtschaft macht da Hoffnung. – Darauf können wir stolz sein, gerade auf die Leistung unserer Industrie und der Klein- und Mittelbetriebe! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, auch die öffentlichen Haushalte sind in einer wesentlich besseren Situation, weil eben in den guten Zeiten Gott sei Dank gespart wurde. Ich


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meine, Schuldenmachen allein kann kein Rezept sein, Frau Grossmann. – Man muss in guten Zeiten sparen, damit man in schwierigen Zeiten wie jetzt das Geld sinnvoll, targeted für kluge Investitionen einsetzen kann. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben Reserven, ein sehr gutes Potenzial, mit der Sparquote, die ja in Deutsch­land und in Österreich mit 12 Prozent besonders hoch ist. Das einzusetzen durch kluge Maßnahmen, unterstützt von der österreichischen Regierung, ist klug. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Gerade diese Krise hat bewiesen: Europa und besonders die Eurozone schützen und nützen! – Dies sei allen Skeptikern ins Stammbuch geschrieben. (Beifall bei der ÖVP.)

9.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Themessl. Ebenfalls 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


9.40.09

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Guten Morgen, Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Meine Damen und Herren vor den Fernsehschirmen! Herr Dr. Schüssel, wo waren Sie die letzten drei Jahre?! Sie haben hier gesagt, in den wirtschaftlich guten Zeiten haben Sie gespart. Ich kann mich erinnern, dass Sie 2006/2007 zusätzlichen Abgang produziert haben, obwohl die Wirt­schaft sensationell funktioniert hat, Sie 13,5 Milliarden € mehr an Steuereinnahmen hatten, als Sie budgetiert haben, und es trotzdem nicht geschafft haben, ein ausgegli­chenes Budget auf die Beine zu stellen. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Bundeskanzler Faymann, Sie haben in Ihrer Eingangsrede gesagt, Optimismus und Zuversicht seien schon ein Teil der Lösung. – Da haben Sie vollkommen recht, und es wäre wichtig, jetzt der Bevölkerung Optimismus und Zuversicht mitzugeben, um diese Krise zu bewältigen. Aber das funktioniert nur dann, wenn die Leute auch sehen, dass Sie bereit sind, zu arbeiten. Und wenn ich mir anschaue, was Sie bisher gemacht haben, dann muss ich sagen: Viel an Arbeit haben Sie nicht geleistet!

Nehmen wir das Banken-Paket her! – Das Banken-Paket wurde Ihnen von den öster­reichischen Großbanken aufs Auge gedrückt. Sie haben es ohne Wenn und Aber so akzeptiert, wie die Banken das wollten. Wir haben das hier im Hohen Haus einstimmig beschlossen, aber von allen Oppositionsparteien sind Anträge, Zusatzanträge dazu eingebracht worden, nämlich in die Richtung, dass man natürlich Beschränkungen vor­sehen und ein Mitspracherecht in dieser Größenordnung einräumen muss. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie können doch nicht einfach hergehen und 15 Milliarden € als Soforthilfe, insgesamt 100 Milliarden € als Haftungen einfach ohne Stimmrecht, ohne zusätzliche Auflagen an die Banken weitergeben. Und da bin ich bei Ihnen, Herr Dr. Cap, in diesem Fall sieht man die Sinnhaftigkeit dieser EU, an der ich sonst sehr oft zweifle: Die EU hat das durchschaut. Sie verkaufen stimmrechtslose Partizipationsscheine an die österreichi­schen Banken und erwarten noch, dass die EU einer Verzinsung von 8 Prozent zu­stimmt?!

Die EU hat gestern klar festgestellt, dass es so nicht gehen kann, den Banken ohne Wenn und Aber so viel Geld nachzuwerfen – und hat die Verzinsung auf 9,3 Prozent angehoben und zusätzliche Auflagen erteilt, sodass nicht in jeder Größenordnung Divi­denden ausbezahlt werden können. Das ist gut so, und das haben wir auch hier gefor­dert, nicht nur wir von der FPÖ, sondern auch die Grünen und das BZÖ sind in diese Richtung gegangen – aber Sie haben es nicht glauben wollen.

Und was ist jetzt? – In der heutigen Ausgabe der Zeitung „Die Presse“ ist zu lesen, die 15 Milliarden € reichen nicht mehr aus. Erste Bank-Chef Treichl hat bereits angekün-


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digt, dass die 2,7 Milliarden, die er will, gar nicht ausreichen werden. – Das heißt, jetzt spricht man schon davon, dass die 15 Milliarden € nicht reichen werden, sondern dass man 20 Milliarden € brauchen wird!

Genau das, was Sie wollten, dass nämlich die kleinen und mittleren Unternehmen und dass die kleinen und mittleren Einkommensbezieher die Möglichkeit haben, zusätzliche Kredite zu bekommen, um die Realwirtschaft anzukurbeln, passiert nicht! – Ewald No­wotny sagte es ja laut einem Zeitungsartikel in der Tageszeitung „Die Presse“ ganz klar, dass die Banken jetzt hergehen und die riesigen Geldmengen in der EZB anlegen, weil es dort sicherer ist, und nicht bereit sind, diese auf dem freien Kreditmarkt zu ver­teilen, genau dort, wo wir es brauchen würden!

Jetzt komme ich zu der Mittelstands-Milliarde, die Sie beschlossen haben, wo wir auch dabei waren: Diese Mittelstands-Milliarde kommt überhaupt nicht dort an, wo sie an­kommen soll – und Sie wissen das! Das heißt also, Sie haben bis dato überhaupt nichts gemacht.

Dort, wo Sie etwas machen sollten, nämlich dafür zu sorgen, dass den Leuten mehr Geld in der Tasche bleibt, und die kleinen und mittleren Betriebe zu fördern, da tun Sie nichts! Es gibt noch nicht einmal einen Zeitplan, wann Sie eine Steuerreform umsetzen wollen. Übrigens ist das keine Steuerreform, Herr Kollege Cap, das ist nichts anderes als eine Tarifreform. Eine Steuerreform heißt, dass man Strukturen verändern muss! Das ist aber nicht der Fall! (Beifall bei der FPÖ.)

Sie haben eine reine Tarifreform vor, die nichts anderes bedeutet, als dass Sie eine Inflationsabgeltung der letzten drei Jahre vornehmen wollen, und sonst gar nichts! Und nicht einmal da sind Sie in der Lage, einen Zeitplan vorzulegen, wann Sie das machen wollen.

Herr Bundeskanzler, Sie sprechen von einem Konjunkturpaket II. Wir wissen nicht, wann es kommt. Sie sprechen von einer Steuerreform, die unserer Meinung nach keine ist, die nur eine Tarifreform ist. Wir wissen nicht, wann diese kommen soll, es liegt kein Zeitplan vor, für wann diese Reform vorgesehen ist. Wir wissen aus internen Kreisen, dass sie vielleicht im März oder April durchgeführt werden soll.

Eine große deutsche Zeitung hat über die deutsche Bundeskanzlerin getitelt: „Angela mutlos“. Ich sage: MM – Merkel mutlos! – Wissen Sie, was man zu Ihnen sagen müsste, zur Regierung Faymann? – Faymann feige! (Abg. Strache: Feigmann!) Es tut mir leid, aber beweisen Sie mehr Mut, nehmen Sie mehr Geld in die Hand, ansonsten werden Sie diese Krise nicht meistern! – Danke. (Beifall bei der FPÖ. – Rufe und Ge­genrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

9.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Klubobmann Bucher zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


9.45.16

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Bundeskanzler Faymann, Sie haben heute davon gespro­chen, dass Politik, dass Konjunkturbelebung auch etwas mit Psychologie zu tun hat. – Das ist natürlich vollkommen richtig, aber im gleichen Atemzug muss man natürlich hinzufügen, dass es nicht gerade vertrauensschaffend und -erweckend ist, was in den letzten beiden Jahren in Österreich passiert ist, und das wissen Sie sehr genau. Schließlich waren Sie Regierungskoordinator, schließlich waren Sie ein wesentlicher Mitspieler in der letzten Regierung, ein Mitspieler vor allem in den staatsnahen Unter­nehmen unseres Landes – Stichwort Post, Telekom, AUA et cetera. Sie wissen, dass


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die Politik, die dort gemacht wurde, aus der Sicht der Eigentümervertreter nicht vertrau­ensschaffend war. Das müssen Sie einfach eingestehen.

Schauen wir uns beispielsweise die aktuelle Entwicklung der AUA an: Da müssen wir aus dem Steuerzahlertopf noch 500 Millionen € nachschießen, damit uns die AUA überhaupt noch jemand abnimmt.

Oder der Bereich der Post, wo heute ein Streiktag festgelegt wird, wo es nach wie vor keine zukunftsweisenden Konzepte gibt, wo die Eigentümervertreter und auch Sie in Ihrer Eigenschaft als Postminister nicht in der Lage waren, zukunftsweisende, wegbe­reitende Entscheidungen zu treffen.

Im Bereich der Telekom waren Sie nicht in der Lage, Breitbandinitiativen in partner­schaftlicher Zusammenarbeit mit der Wirtschaft umzusetzen, damit in Zukunft auch Ös­terreich breitbandfit und wettbewerbsfit gemacht wird.

Das sind alles Versäumnisse, die Sie zu verantworten haben – und dann reden Sie heute davon, Vertrauen zu schaffen und dass das Ganze auch mit Psychologie zu tun hat.

Sagen Sie, was denken Sie sich dabei, wenn Menschen zu Ihnen kommen und sagen: Herr Bundeskanzler, ich verstehe nicht, dass ich, wenn die Ölpreise in Rotterdam her­untergehen, das nicht spüre, wenn ich mit meinem Fahrzeug zur Tankstelle fahre! Was sagen Sie diesen Menschen? Haben Sie mit diesen Menschen keinen Kontakt? (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ist so etwas noch nie an Sie herangetragen worden? Was sagen Sie denen? Das würde mich wirklich interessieren. Das sind die Fragen, die die Menschen uns stellen, wenn wir mit den Menschen in Kontakt treten.

Was sagen Sie zu einem Häuselbauer, der die Auswirkungen davon, dass die Zinsen nach unten gehen, sofort am Sparbuch seiner Großmutter sieht, jedoch nicht sofort an den Kreditzinsen? Die Sparbuchzinsen fallen sofort, die Kreditzinsen jedoch oft erst nach einigen Wochen oder Monaten. Was sagen Sie diesen Menschen?

Was sagen Sie den Menschen in den staatsnahen Unternehmen, die auf die Straße gesetzt werden? Was sagen Sie diesen Menschen, die jetzt passiv gestellt werden, weil sie in eine Beamtenagentur abgeschichtet werden? Die haben kein Verständnis dafür, dass ihre Arbeit auf einmal nichts mehr wert ist.

Sie sollten auf all diese essentiellen Fragen der Menschen einmal eine Antwort finden und nicht immer Schönwetterpolitik machen und sich in Floskeln versteigen. Damit werden die Probleme nicht angesprochen und vor allem auch keine Probleme gelöst. (Beifall beim BZÖ.)

Oder das Bankenrettungspaket, auf das wir vertraut haben – alle Parteien im Hohen Haus –, weil wir uns der Verantwortung bewusst waren, weil wir gesehen haben, dass eine große, eine enorme Finanzkrise auf Österreich zurollt: Wir haben aus unserer Ver­antwortung heraus Ja zu diesem Rettungsschirm für die Banken gesagt, aber heraus­gekommen ist leider Gottes genau das Gegenteil: Die kleine, mittelständische Wirt­schaft erhält nach wie vor keine Kredite für die wichtigen Investitionen, die sie zu täti­gen hat!

Wenn Sie von Konjunkturbelebung sprechen, Herr Bundeskanzler, dann gibt es ja im Grunde genommen nur zwei Zugänge: den einen Zugang über den Konsumenten, indem Sie die Kaufkraft über eine Reduzierung der Steuerlast stärken, und den ande­ren Zugang über die Wirtschaft, indem Sie Investitionsanreize setzen. Keines von bei­den machen Sie derzeit! Überall Ankündigungen, aber nirgendwo Auswirkungen, reelle Auswirkungen, weder auf die Wirtschaft noch auf den Konsumenten! Meine sehr ge-


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ehrten Damen und Herren, das ist keine effiziente Politik! (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Strache.)

Sie sollten sich vornehmen, endlich einmal eine strukturelle Steuerreform in Angriff zu nehmen, die die Menschen wirklich spürbar entlastet – anstatt nur anzukündigen, dass Ihre Steuerreform 2,2 Milliarden € an Entlastung bringt, die jedoch reell in der Brieftasche nicht wirksam und nicht spürbar sein wird.

Sie sollten endlich einmal dazu übergehen, die Unternehmen gleichermaßen zu be­steuern und diese Unterschiedlichkeit der Besteuerung zu beseitigen.

Sie sollten endlich einmal einen Mittelstandsfonds einrichten, der dafür sorgt, dass die Banken den mittelständischen Unternehmen endlich die Kredite geben, die sie brau­chen, um Investitionen tätigen zu können.

Wenn wir uns nicht jetzt in dieser konjunkturellen Abschwungphase für den Auf­schwung fit machen, dann werden wir den Aufschwung nicht erleben, meine Damen und Herren! Das wäre die Aufgabe der Bundesregierung gewesen, und das mahnen wir ein – zum Wohle Österreichs, der österreichischen Wirtschaft und der Steuerzah­ler. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

9.50


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig-Piesczek. 5 Minuten. – Bitte.

 


9.50.51

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Noch an meine beiden Vorredner von FPÖ und BZÖ gerichtet: Es wäre schon interes­sant gewesen, zumindest einen Satz zu Ihren europapolitischen Vorstellungen zu hö­ren. Letztendlich geht es in dieser Aktuellen Stunde um den Europäischen Rat morgen und übermorgen. Bankenpaket, Konjunkturpaket – das kann man alles im Rahmen der Debatte über den Bericht des Finanzausschusses in einer Stunde diskutieren. Zumin­dest eine Idee von Ihnen zu hören, was Sie für Visionen haben oder welche Vor­schläge Sie auf europäischer Ebene haben, wäre schon sehr interessant gewesen. Aber offensichtlich stehen Sie da ein bisschen mit dem Rücken zur Wand, weil Sie das europäische Projekt insgesamt ablehnen und auch die Chancen nicht erkennen, die man jetzt im Grunde hätte. (Beifall bei den Grünen.)

Herr Bundeskanzler Faymann, die Erwartungshaltung der grünen Fraktion, was Ihre europapolitischen Positionen betrifft, war heute relativ niedrig, und Sie haben diese un­sere Erwartungen leider auch nicht übertroffen, muss ich sagen. Wir hätten uns schon sehr intensiv gewünscht, dass Sie jetzt nicht ausschließlich über die Koordinierung von Maßnahmen auf europäischer Ebene reden, sondern dass Sie sich ein bisschen in die Karten blicken lassen, was Ihre europapolitischen Ziele sind, sofern Sie welche ha­ben. Wo wollen Sie hin? Welche Maßnahmen wollen Sie in den nächsten Jahren ver­wirklichen?

Sie von SPÖ und ÖVP haben gestern im Hauptausschuss ein sehr interessantes Pro­jekt abgelehnt, nämlich eine europaweite Finanztransaktionssteuer. Ich frage mich, warum. Da gibt es nur zwei Erklärungen: entweder weil Sie grundsätzlich Anträge der Opposition ablehnen – das wäre sehr schlechter Stil – oder weil Sie die Finanztrans­aktionssteuer ablehnen, die ein ganz wichtiges, konsequentes Instrument zur raschen Dämpfung dieser Finanzmarktsituation wäre. Sie wäre das einzig wirksame – und vor allem schnell wirksame! – Instrument, das wir jetzt auf europäischer Ebene durchset­zen können. Professor Aiginger vom Wirtschaftsforschungsinstitut hat gesagt, es gibt dafür keinen besseren Zeitpunkt als jetzt. Und deswegen meine völlige Verwunderung,


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warum Sie eine europaweite Finanztransaktionssteuer ablehnen. Was ist Ihre Begrün­dung dafür? (Beifall bei den Grünen.)

Setzen Sie sich für eine EU-weite Finanzmarktaufsicht ein? Setzen Sie sich für eine europaweite Genehmigungspflicht für bestimmte Finanzprodukte ein? – Das wären alles Maßnahmen, die eine Konsequenz aus der Krise bedeuten würden, die eine ge­zielte Ursachenbekämpfung darstellen würden. Dazu haben Sie leider nichts gesagt, und deshalb können wir jetzt nur Vermutungen anstellen, was tatsächlich Ihre Ziele sind.

Aber auf diesem europäischen Gipfel gibt es noch ein ganz anderes sehr wichtiges Thema, das auch für viele Menschen sehr entscheidend ist, und auch da haben Sie sich sehr wenig in die Karten schauen lassen. Jahrelang wurde diskutiert – von der Europäischen Union, von der UNO bis hin zum letzten Stammtisch in Österreich: Was ist wirklich wichtig und notwendig, um die Klimakrise zu bekämpfen? Die Europäische Union wird heute, morgen und übermorgen die wichtigsten Weichenstellungen für die nächsten zehn Jahre in diesem Bereich treffen. Die österreichische Position war in der Vergangenheit leider jene, die falsche Seite zu vertreten. Sie haben sich heute wieder sehr offensiv hinter die österreichische Schwerindustrie gestellt, und Sie stellen sich nicht hinter die österreichische Klimaschutzpolitik und die österreichischen Klima­schutzziele.

Was die österreichische Position zu Klimaschutz und Umweltpolitik im Vergleich zu jener anderer Ländern betrifft, so ist sie in den letzten Jahren leider ganz nach hinten gerutscht. Wir haben quasi die rote Laterne, was Klimaschutz und Umweltpolitik betrifft, während wir 1995 noch als Vorreiterland in die Europäische Union eingetreten sind, und das ist sehr, sehr bitter, insbesondere für die wirtschaftspolitischen Chancen, die in diesem Bereich vergraben liegen.

Österreich hat sich während der letzten Wochen konsequent gegen die Richtlinie für erneuerbare Energien auf europäischer Ebene eingesetzt, gemeinsam mit Italien. Fay­mann, Berlusconi, Pröll – eine Front gegen die Einspeiseziele auf europäischer Ebene. Ich frage mich: Warum? Ist das nur eine Floskel für Sie, dass Umweltschutz und wirt­schaftspolitische Ziele miteinander vereinbar sind, oder vertreten Sie tatsächlich den Geist der siebziger Jahre, wo das eine gegen das andere ausgespielt wurde? (Beifall bei den Grünen.)

Österreich hat sich bedauerlicherweise auch, was die Zuteilung von Emissionszertifika­ten betrifft, auf die Seite einer Altschwerindustrie gestellt. Sie wollen nicht versteigern, Sie wollen gratis zuteilen! Und Sie haben sich auch auf die Seite der Autoindustrie ge­stellt – nämlich der deutschen Autoindustrie –, die wesentliche Entwicklungen verschla­fen hat. Österreich war maßgeblich daran beteiligt, dass keine Grenzwerte für CO2-Emissionen für moderne, neue Pkw ausverhandelt wurden. Das gesamte EU-Klimapa­ket ist extrem verwässert worden, und Österreich war an vorderster Front dabei.

Ihre Äußerungen dazu heute sind extrem unglaubwürdig und extrem unzufriedenstel­lend, weil ich glaube, dass sich gerade die Bevölkerung in Österreich von der Europäi­schen Union vor allem forcierte Umweltschutz- und Klimaschutzpolitik erwartet. Wenn es einen Ort gibt, an dem man das tatsächlich vorantreiben kann, dann ist es die euro­päische Ebene. Bedauerlicherweise hat sich Österreich – allen voran Bartenstein, Pröll – in den letzten Jahren auf die falsche Seite gestellt: auf die Seite der Bremser, auf die Seite der Zukunftsverhinderer, auf die Seite der Chancenverhinderer.

Herr Bundeskanzler, Sie haben heute diesen Kurs nicht korrigiert und auch in keiner Weise durchblicken lassen, dass Ihnen diese Riesenherausforderung – nämlich den Kurswechsel zu schaffen –, für deren Bewältigung wir nur fünf bis sieben Jahre Zeit


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haben, wirklich wichtig ist und dass Sie auch bereit sind, neue Wege einzuschlagen. Und das ist das Bedauerliche.

Einen Schlusssatz: Herr Kollege Faymann, europäische Politik setzt auch europäi­sches Denken voraus und setzt vor allem auch die Bereitschaft voraus, diese Institutio­nen positiv mit Leben zu erfüllen, sie nicht nur irgendwo am Rande als innenpolitisches Vehikel zu begreifen, sondern sie wirklich mit Leben und mit politischen, inhaltlichen Zielen zu erfüllen. Das habe ich bei Ihnen heute vermisst. (Beifall bei den Grünen.)

9.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krainer. 5 Minuten. – Bitte.

 


9.56.32

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Glawischnig, weder die SPÖ noch die ÖVP lehnen eine europäische Finanztransaktionssteuer ab. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Gestern niederge­stimmt!) Das, was wir ablehnen, ist eine österreichische Finanztransaktionssteuer. Wir setzen uns aber im Gegenteil dafür ein, dass auf europäischer Ebene eine derar­tige Steuer eingeführt wird. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir vertreten auch nicht irgendeine Position der Schwerindustrie oder der Altschwer­industrie, sondern das, was wir ... (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Gratiszuteilung! Polen, Tschechien, Österreich sind die Bremser!) – Ja, ich weiß schon genau, was Sie meinen, aber es gibt da einen Riesenunterschied: Polen will eine Gratiszuteilung für Kohlekraftwerke, Österreich jedoch nicht. Österreich tritt bei Kohlekraftwerken für die Versteigerung ein.

Das, was wir sagen, ist Folgendes: Die Voest, ein enorm umweltfreundliches Stahl­kraftwerk – sofern halt Stahlkraftwerke umweltfreundlich sein können, aber es ist eines der saubersten der Welt –, erhält massive Nachteile dadurch, dass in Europa die Be­stimmungen wesentlich strenger sind und für CO2-Emissionen wesentlich mehr zu zah­len ist als in den Konkurrenzländern. Wir treten da für eine gewisse Ausgewogenheit ein.

Natürlich müssen wir auch darauf achten, was das Ganze für einen Sinn hat. Schauen wir uns doch an, was in der ersten Periode passiert ist! Das hat doch dazu geführt, dass saubere Produktion in Österreich teilweise stillgelegt oder reduziert wurde und dafür in anderen Ländern – in Südafrika etwa – die Produktion ausgeweitet wurde, ob­wohl dort die Produktion wesentlich dreckiger vonstatten geht als in Österreich und we­sentlich mehr CO2 produziert wird. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Wo steht das sauberste Stahlwerk der Welt? Nicht in Österreich! – Abg. Öllinger: Aber chinesische Standards brauchen wir nicht!)

Das, was in der ersten Periode passiert ist, führte zu folgendem Ergebnis, und das ist das politisch Verrückte dabei, für alle Seiten: Wir haben weniger Arbeitsplätze und Wertschöpfung in Österreich, und wir haben global mehr CO2! Was hat denn das für einen Sinn, bitte?! Wofür wir uns einsetzen, ist genau das Gegenteil: für mehr Arbeits­plätze in Österreich, für mehr Wertschöpfung in Österreich und für weniger CO2 global! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es gibt natürlich eine bessere Lösung als die Gratiszuteilung, überhaupt keine Diskus­sion, nämlich wenn wir durch Zölle oder durch Steuern Folgendes schaffen: Dass beim Import von Produkten oder Dienstleistungen das darin enthaltene CO2 besteuert wird und dass Produkte umgekehrt entsteuert werden, wenn sie exportiert werden. Das ist natürlich eine bessere Lösung. Es steht auch im Regierungsprogramm, dass wir das machen wollen, aber das ist auch nichts, was man von heute auf morgen verwirklichen


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kann und was wir in Österreich für die europäische Ebene alleine entscheiden können. Aber für diese Lösung setzen wir uns ein, und als Zwischenlösung, damit wir nämlich global gesehen nicht mehr CO2 produzieren, sondern weniger, setzen wir uns für Gra­tiszertifikate ein – natürlich auch für die österreichische Schwerindustrie. Es geht da aber nicht nur um diese Fragen, sondern es sind auch andere wichtige Fragen ange­sprochen worden, und Herr Kollege Bucher hat Recht: Die Steuerreform spüren die Menschen natürlich noch nicht. Diese Regierung ist vor acht Tagen angelobt worden. Die Steuerreform ist nur angekündigt, aber noch nicht beschlossen und schon gar nicht angekommen. Es wird wohl keiner erwartet haben, dass acht Tage nach der Ange­lobung dieser Regierung eine Steuerreform bereits beschlossen oder gar ausbezahlt oder in den Geldbörsen spürbar wäre. Das ist ja absolut jenseitig. (Abg. Strache: Der Zeitplan fehlt! Das ist das Problem!)

Der Zeitplan ist relativ einfach, den kann ich Ihnen sagen: Die Steuerreform wird im April, spätestens im Mai durch Aufrollung für die Menschen spürbar werden. Das ist aber kein großes Geheimnis. Jeder kann sich aufgrund des Fahrplans, den derartige Gesetzesvorhaben haben, ausrechnen, wann das in etwa wirksam sein wird. (Abg. Strache: Wir nehmen Sie beim Wort!)

Aber es ist ja nicht nur entscheidend, wann das passiert, sondern entscheidend ist auch, was passiert. Und das, was passiert, ist, dass – genauso wie für die Einkommen unter 1 300 € per 1. Juli eine Entlastung von zirka 400 bis 500 € eingetreten ist – auch für die darüberliegenden Einkommen eine Entlastung erfolgt. Jeder Österreicher, der über 1 300 € verdient, kann damit rechnen, eine Steuerentlastung in einem Bereich von 400 €, 500 €, 600 € im Jahr zu bekommen. Das ist entscheidend.

Wenn moniert wird, das dauere so lange, dann stelle ich schon die Frage: Wie war denn das, als die FPÖ oder das BZÖ in der Regierung war? (Zwischenrufe beim BZÖ.) Gar nichts war da! (Abg. Bucher: Da hat es die größte Steuerreform ge­geben!) Da ist jahrelang nur geredet worden. Eine Entlastung hat es schon gegeben. Ich erinnere mich, die angeblich größte Steuerreform aller Zeiten hat sich im Schnitt mit 7 € ausgewirkt. Wir reden hingegen von 400 bis 600 €. – Nur, damit man den Unter­schied sieht zwischen dem, was Sie reden, und dem, wie wir handeln. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ein letztes Wort noch (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen): Eine ganz entscheidende Frage sind auch die Lehren, und die Lehre für das Pensionssys­tem zum Beispiel ist: Pensionen sind zu wichtig, um sie Börsenkursen auszusetzen, sondern die erste, die staatliche Säule ist entscheidend und muss tragfähig sein. (Bei­fall bei der SPÖ.)

10.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Schultes. Ebenfalls 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.02.08

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Mitglieder der Bundesregierung! Meine Damen und Herren im Hohen Haus! Das heurige Jahr war ein Rekordjahr betreffend die Hagelschäden in der Landwirt­schaft. Wir hatten 55 Hageltage mit über 100 Millionen € Schaden. – Das gab es in den letzten 60 Jahren nicht.

Heuer am 27. Jänner tobte der Sturm „Paula“ in Österreich. 700 000 Festmeter Holz wurden geworfen, Dächer abgedeckt, 750 Stromleitungen gekappt. Es waren über 17 400 Helfer und 1 200 Feuerwehren im Einsatz, 8 000 Haushalte waren ohne Strom.


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Meine Damen und Herren, das kostet Geld. Das sind die Folgen des Klimawandels, und der kostet Geld. Aber auch die Ursachen des Klimawandels kosten Geld – sehr viel Geld. Das Ölverbrennen hat uns im letzten Jahr alle getroffen. Wir haben die Treib­stoffpreise bezahlt, und wir wissen noch genau, dass vor einem Jahr, am 1. Jän­ner 2008, ein Barrel Öl erstmals über 100 $ gekostet hat.

Das ist eine theoretische Geschichte, aber wenn man einmal zusammenzählt, was wir alle beim Tanken, beim Ölverbrauch ausgeben, so summieren sich die 35, 40 Cent Mehrpreis pro Liter weltweit bei einem Tagesverbrauch zum heutigen hohen Preis auf über 6 000 Millionen €.

Das sind gigantische Summen, über die wir in der Diskussion so locker plaudern,
aber genau genommen sollten wir beachten, was das aufs Jahr gerechnet bedeutet: 1 200 Milliarden € Minimum sind aus unserer Kassa in die Kassen der Ölländer, der Ölfirmen gegangen. Und die waren darauf nicht vorbereitet. Die haben mit dem Geld etwas tun müssen: Sie mussten es anlegen. Sie haben damit auf den Finanzmärkten der Welt spekuliert. Sie haben in Lebensmitteln spekuliert, in Öl, in Rohstoffen. – Und wir wundern uns, warum es im letzten Jahr zu gewaltigen Preisexplosionen gekommen ist. Wir erzählen einander, dass Biosprit daran schuld war, und die Öllobbys lachen den ganzen Tag über diesen gut gelungenen Gag.

Meine Damen und Herren, unser Weltwirtschaftssystem ist ins Wanken geraten, und wir wissen ganz genau, dass der Klimawandel der einen Seite – also „Kyrill“ und „Paula“ – und die Finanzkrise auf der anderen Seite zusammenhängen. Es trifft sich daher sehr gut, dass bei diesem Europäischen Rat in Brüssel genau diese beiden The­men diskutiert werden, weil das eine die Antwort für das andere ist beziehungsweise das Lösen der Klimakatastrophe gleichzeitig auch die Arbeitsplätze schaffen wird, die wir brauchen, um die Finanzkrise zu bewältigen. (Beifall bei der ÖVP.)

In diesem magischen Quadrat ist die eine Seite das Öl, die andere Seite der Klimawan­del, die dritte Seite die Finanzkrise, und die vierte Seite – die spürt jeder von uns – ist der Kaufkraftverlust. Daher ist es ganz wesentlich und entscheidend, dass wir bei die­sem Gipfel ordentliche Beschlüsse fassen, die mutig sind.

Erstens: Wir müssen raus aus dem Öl. Erdgas ist keine Alternative, denn wir tauschen nur die Abhängigkeit von Arabien und Russland beim Öl gegen die Abhängigkeit von Russland beim Gas. Wir wissen ganz genau, dass das nicht von heute auf morgen geht, aber wir wissen auch, wenn wir diesen Weg nicht bewusst angehen, wird es nie geschehen. Vielleicht brauchen wir 30 Jahre, vielleicht auch nur 10 oder 15, aber wir müssen es angehen. (Ironische Heiterkeit bei der FPÖ.)

Wir wissen, dass es möglich ist. Wir haben es auch geschafft, den sauren Regen weg­zubringen: Der Wald lebt. Wir haben es geschafft, unser Wasser sauber zu halten; wir haben Kanalisationen und Kläranlagen gebaut. Wir werden auch den Klimawandel bewältigen. Wir brauchen uns wirklich nur zu bemühen, die neuen Wege ernsthaft zu gehen. Das wird Innovation und Arbeitsplätze bringen, es wird genau unserer mittel­ständischen Wirtschaft helfen, und es wird der Jugend eine Perspektive geben.

Meine Damen und Herren, wir wissen ganz genau: Die Wertschöpfung bei uns, ist die Wertschöpfung, die den Menschen hier im Land hilft. Und wir wissen ganz genau, dass bei uns die Arbeit geschehen wird.

Dieses Jahr hat mit „Paula“ begonnen; das war der Sturm. Ich selber habe ein gutes Motiv, für eine gute Zukunft für Österreich und die nächste Generation zu arbeiten: Ich wurde im Sommer Großvater. Das Mädchen heißt auch Paula (Beifall bei ÖVP, SPÖ und FPÖ) – ich danke auch der Opposition für die Freude –, und ich sage Ihnen (Präsi­dentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen): Wenn meine Paula so alt sein wird


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wie der Durchschnitt hier im Haus, dann sind wir im Jahr 2060. Sie wird dann zurück­schauen und sich wundern, dass wir heute so zaghaft sind.

Deshalb: Guten Mut und starke Entscheidungen beim Rat in Brüssel! Ich denke, wir sind darauf vorbereitet. Wir können es! – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

10.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Ing. Hofer zu Wort. 5 Minuten. – Bitte.

 


10.07.48

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Wer­te Mitglieder der Bundesregierung! Was mich stört und was mir zu denken gibt, ist die Art und Weise, wie die Grünen versuchen, ihre Umweltpolitik zu betreiben.

Sie wissen zweifellos, dass ich mit ganzem Herzen Umweltpolitiker bin, wirklich aus Überzeugung (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Aus was denn sonst als aus Überzeu­gung?), aber hier herzugehen und die österreichische Wirtschaft mieszumachen, ist ein wirklich falscher Weg, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Hier herzugehen und den Emissionszertifikatehandel zu verteidigen, der wirklich ein Schildbürgerstreich ist, ist auch der falsche Weg, meine Damen und Herren. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Das ist der Kyoto-Vertrag! Wollen Sie den Kyoto-Vertrag abschaffen?)

Und Wasser zu predigen und Wein zu trinken, ist auch der falsche Weg. Frau Gla­wischnig, ich habe mir angeschaut, welches Auto Sie privat fahren. Ein tolles Fahr­zeug! Sicherlich schnell, sehr sportlich. Die Alufelgen sind auch ganz, ganz toll, aber umweltfreundlich ist dieses Fahrzeug nicht, Frau Glawischnig, bestimmt nicht. (Iro­nische Oh- und Ah-Rufe sowie Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Haimbuchner: Das ist fatal!)

Es ist diese unehrliche Politik, die mich stört: ein Klimaschutzbeauftragter der Grünen, der Atomstrom bezieht, eine Klubchefin, der es gefällt, einen sportlichen Wagen zu fah­ren. Sie sollten sich selbst einmal an der Nase nehmen und versuchen, das umzuset­zen, was Sie von den Österreichern verlangen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

Wesentlich ist doch für uns, dass wir die Abhängigkeit Österreichs reduzieren. Das muss unser Ziel sein. Das heißt, dass wir unsere eigenen Ressourcen nutzen, etwa die Wasserkraft. Die Grünen sind gegen den Ausbau der Wasserkraft. Wir müssen Was­serkraft vermehrt nutzen, um uns frei und unabhängig zu machen. Wir müssten auch verstärkt Windkraft und Photovoltaik nutzen, natürlich, aber den Emissionszertifikate­handel, meine Damen und Herren, den lehnen wir ab, genauso wie wir „Nabucco“ ab­lehnen.

Es ist ein fataler Fehler zu glauben, dass es ein Weg aus der Krise sein könnte, wenn wir eine Nabucco-Pipeline bauen. Terroristen werden in Zukunft nicht Wolkenkratzer sprengen, nein, sie werden Pipelines sprengen, meine Damen und Herren. Diese Nabucco-Pipeline führt durch unsicheres Gebiet, und sie führt auch durch die Türkei, und das wird die Eintrittskarte der Türkei in die Europäische Union sein. Deswegen bin ich der Meinung, dass die Nabucco-Pipeline nicht den richtigen Weg für Österreich darstellt. (Beifall bei der FPÖ.)

Da wir heute auch über die Energiepolitik der Europäischen Union sprechen: Gestern ist uns bekannt geworden, dass die Europäische Union die Glühlampen verbieten will. Meine Damen und Herren, ich frage mich wirklich, ob wir keine anderen Sorgen haben. Es ist außerdem ein sachlich falscher Weg. Glühlampen machen dort noch immer


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Sinn, wo man Licht oft ein- und ausschalten muss. Die Lebensdauer von Energiespar­lampen sinkt dramatisch, wenn diese Lampen oft ein- und ausgeschaltet werden. Das heißt, Glühlampen sind nicht generell zu verbieten, das ist Unsinn.

Zweitens: In Energiesparlampen findet sich Quecksilber, Energiesparlampen sind da­her als Sondermüll zu entsorgen. Da wird also das Kind mit dem Bade ausgeschüttet.

Daher bitte ich Sie, doch auch Ihren Einfluss auf europäischer Ebene geltend zu ma­chen, damit man diesen Unsinn nicht weiterverfolgt, sondern im Gegenteil eher schaut, dass man die wirklich großen Probleme auf europäischer Ebene angeht, zum Beispiel verbindliche und durchsetzbare Sicherheitsstandards für Kernkraftwerke. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie kennen die Probleme, die wir rund um Temelín haben. Da wäre es doch wirklich notwendig, dass eine Durchgriffsmöglichkeit bestünde. Werner Neubauer ist mit seiner Klage bereits auf einem guten Weg. Ich hoffe, dass es auch wirklich zum Erfolg führt. Vielen Dank dafür, lieber Werner! (Beifall und Bravorufe bei der FPÖ.)

Wir müssen uns stark machen. Und dann ist es auch wesentlich – und damit schließt sich der Kreis –, die heimische Wirtschaft zu unterstützen, denn hierzulande wird um­weltfreundlich produziert. Wenn wir die Voest auslagern in irgendein Land, wo es diese Auflagen nicht gibt, dann wird die Umwelt noch wesentlich mehr belastet werden.

Ich bin auch dafür, meine Damen und Herren, dass wir alles daransetzen, um ein ge­meinsames Bewusstsein zu schaffen, dass wir – wir, die Bürger von Österreich – bei heimischen Firmen einkaufen. Da hat es vor einigen Jahren eine tolle Sendung im ORF mit Günter Tolar gegeben, die hat „Made in Austria“ geheißen. Sie können sich bestimmt erinnern. Es wäre toll, wenn der ORF, unser staatlicher Rundfunk, so ein Sendeformat wieder in das Schema aufnehmen würde, damit wir auf diesem Weg die heimische Wirtschaft unterstützen könnten. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren! Letzter Satz: Was ich mir auch wünsche, ist, dass wir in die­ser Legislaturperiode ein österreichisches EEG auf Schiene setzen, damit wir unab­hängiger und freier werden. (Beifall bei der FPÖ.)

10.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Scheibner zu Wort. Ebenfalls 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.13.17

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Werte Mitglieder der Bun­desregierung! Meine Damen und Herren! Der Abgeordnete Cap hat heute – eine etwas andere Variante, weniger Kabarett, mehr zumindest hier dargestellte staatstragende Ernsthaftigkeit – vor allem Lob für die Europäische Union eingemahnt. – Ja, kein Mensch bezweifelt, dass es im Verbund der europäischen Staaten jetzt leichter ist, diese Krise zu meistern, als es für den Einzelstaat der Fall wäre. Allerdings muss man auch dazusagen – und das sollte auch Thema beim Gipfel sein –, dass es zum einen sehr lange gedauert hat, bis auch die Europäische Union die Ernsthaftigkeit der Situa­tion erkannt hat, und dass sie zum zweiten ja noch bis jetzt an einer einheitlichen Linie arbeitet und sich da merkwürdige Eifersüchteleien auftun, ob jetzt die Frau Merkel bei irgendeinem informellen Treffen dabei ist oder nicht. Da sieht man schon noch ein bisschen durchbrechen und durchleuchten, dass manche ihre eigene Eitelkeit in den Vordergrund stellen und nicht die gemeinsame Problemlösung in dieser Europäischen Union. (Beifall beim BZÖ.)

Wie gesagt: sinnvolle Maßnahmen – selbstverständlich. Man muss aber auch dazusa­gen, dass die Summe der Maßnahmen in der Europäischen Union trotzdem noch an­hand der Einzelaktionen gemessen wird. Und da hat Kollege Cap das österreichische


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Konjunkturpaket und das Finanzpaket gerühmt. Ja, wir stehen dazu, 100 Milliarden € – 15 Milliarden € Direktzuschüsse, der Rest Haftungen –, das war ein wichtiges Paket und wurde noch vor der Angelobung des jetzigen Nationalrats sehr rasch über die Bühne gebracht beziehungsweise – muss man sagen – sehr rasch beschlossen, denn über die Bühne ist es bis jetzt noch nicht gegangen. Wir haben gestern im Hauptaus­schuss gefragt: Warum bekommt denn die Wirtschaft nicht die versprochenen Gelder? Da hat der Herr Bundeskanzler gesagt: Wie soll denn das gehen? Es ist ja noch nicht umgesetzt, die EU hat erst zugestimmt.

Ja, aber da sehen wir ja schon wieder das Problem, meine Damen und Herren! Wir wissen doch, gerade in so einer Krise hilft der doppelt, der schnell hilft. Und wir hier, das Hohe Haus, haben bei allen Bedenken, die wir – auch die Opposition – gehabt ha­ben, diesem 100-Milliarden-Euro-Paket unsere Zustimmung gegeben, in der Hoffnung, dass rasch geholfen wird – und zwar nicht in erster Linie den Banken. – Den Banken muss schon auch geholfen werden, weil das wichtig für den Finanzplatz Österreich ist, aber in erster Linie deshalb, damit die Banken dieses Geld an die kleinen und mittleren Betriebe weitergeben, die das brauchen, um die Arbeitsplätze zu sichern. Das ist doch die interessante Maßnahme, die wir brauchen, und das passiert nach wie vor nicht. (Beifall beim BZÖ.)

Gerade jetzt, da wir hier im schönen Plenarsaal diskutieren, sitzen Unternehmer von kleinen und mittelständischen Unternehmungen bei den Banken und bitten und betteln um Kredite. Sie bekommen sie aber nicht, weil die Banken sagen, wir warten noch zu. Nicht wir sagen das, sondern es sagt etwa der Nationalbankpräsident Nowotny: Die Banken haben das Geld nicht an die Kreditnehmer, nicht an die Wirtschaft ausgege­ben, sondern haben es bei der EZB angelegt, weil das für sie sicherer ist.

Herr Bundeskanzler! Meine Damen und Herren von der Bundesregierung! Das wäre jetzt schon Ihre Aufgabe, nicht über eine Ausweitung des jetzigen Haftungsrahmens nachzudenken, nicht über eine Ausweitung des 100-Milliarden-Pakets nachzudenken, sondern dafür zu sorgen, dass das Geld, für das der Steuerzahler haftet, auch dort an­kommt, wo es hingehört, nämlich als Kredit bei den Kreditnehmern. (Beifall beim BZÖ.)

Aber es sind auch noch andere Dinge zu machen. Diese Finanzkrise war das See­beben, aber der Wirtschafts-Tsunami kommt noch, meine Damen und Herren, nämlich dann, wenn das bei den Unternehmungen durchschlägt, etwa durch die strengen Bilan­zierungsvorschriften. Ja, Herr Kollege Cap, das hätte von Ihnen kommen können. Es wäre nicht schlecht, wenn Sie in der Bundesregierung dafür sorgten, dass etwas pas­siert, dass man die Bilanzierungsvorschriften vielleicht für das nächste oder übernächs­te Jahr lockert, dass die Basel-II-Bestimmungen einmal für die nächsten zwei Jahre ausgesetzt werden, dass man auch darauf drängt, dass die Banken das Risiko nicht wieder auf die Kreditnehmer überwälzen, so wie das jetzt passiert ist. Über 1 Prozent Zuschläge bei den Zinsen, meine Damen und Herren! Das sind die falschen Maßnah­men. Hier ist die Bundesregierung gefordert, aktiv neben dem Bankenpaket etwas zu tun. (Beifall beim BZÖ.)

Zum Thema Steuersenkung: Ja, richtig und gut, meine Damen und Herren. Frau Kolle­gin Grossmann, kein Mensch ist gegen die antizyklische Budgetpolitik, aber 2,2 Milliar­den € an Steuersenkung ist nicht antizyklisch, das ist zu wenig, um die Kaufkraft in dieser Krisenzeit zu steigern. Da hätten wir von Ihnen mehr erwartet. Und die Kreis­kysche Budgetpolitik kostet uns heuer noch 7,5 Milliarden € an Zinsen. Hätten wir die, um lieber die Steuerzahler zu entlasten, wäre das besser. (Beifall beim BZÖ.)

10.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen. 5 Minuten. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 39

10.18.49

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wäre nicht die FPÖ, wenn sie nicht eine Debatte über die EU und die Krise dazu verwenden würde, die grüne Klubobfrau auf die blödeste Weise zu verunglimpfen. (Beifall bei den Grünen.) Sagen Sie mir ein vernünftiges Argument, das dagegen spricht, heute ausgerechnet einen Toyota Hybrid zu fahren, der laut Typen­schein, wenn ich mich nicht irre, 104 Gramm CO2 pro Kilometer emittiert. Das ist mus­tergültig in der weltweiten Automobilindustrie. (Abg. Strache: Aber sie fährt ein schnitti­ges BMW-Cabrio!)

Herr Bundeskanzler Faymann, nicht schönreden, aber optimistisch sein, das war ein Motto Ihrer Rede heute. Zuerst habe ich gedacht, ja, da hat unser Herr Bundeskanzler eigentlich recht. Dann habe ich mich leider erinnert: Wie war das im Frühjahr? – Die AUA ist saniert. Alles wunderbar! Doch heute müssen wir froh sein, wenn wir sie mit Millionendraufgaben noch herschenken dürfen.

Damals war Minister Faymann zuständig! Was hat er gemacht? Auch da – „Geh!“, höre ich von der Regierungsbank –: Er hat die Verantwortung auf Finanzminister Molterer abgeschoben. Alle sind zuständig, nur er nicht. Er ist für das Schönwetter zuständig.

Herr Bundeskanzler Faymann, ich bin gerne optimistisch, muss aber in der heutigen Situation leider sagen: Erstens setzt das Vertrauen in die handelnden Personen vor­aus – das müssen Sie sich noch verdienen, angesichts der Vorgeschichte –, und zwei­tens ziehe ich es vor, jetzt weder Pessimist noch Optimist zu sein, sondern for the time being Realist.

Ich meine, für Optimismus, wie viel Anlass gibt es denn da? – In der Ausgabe der „Herald Tribune“ vom Samstag, also von vor drei Tagen, heißt es: Monthly US Job Losses Worst in 34 Years. – Also: Die Arbeitsplatzverluste in den USA sind die schlimmsten seit 34 Jahren. Allein im November sind 533 000 Arbeitsplätze verloren gegangen! – Mir ist schon klar, dass das umzurechnen ist – die USA sind groß, Öster­reich ist klein –, aber es ist unvermeidlich, dass das auf Europa und auf Österreich überschwappt.

Also: Welchen Anlass zu Optimismus haben wir? Wenn wir die internationalen Medien studieren – weniger die österreichischen –, dann reißen ja seit September die Horror­meldungen insbesondere aus den USA nicht ab! Und wenn dann – da kann man schon etwas lernen für Österreich – eine Strukturkrise mit einer Konjunkturkrise zusammen­fällt, dann ist echt Feuer am Dach.

Die US-Automobilindustrie hat vor drei Wochen einen Zuschuss von 25 Milliarden US-Dollar verlangt, vor einer Woche 34 Milliarden US-Dollar. Na, wie viel werden es in acht Wochen sein? (Ruf bei der SPÖ: 120!) – Diese Autos sind so gut wie unverkäuflich! Ich möchte diese Entscheidungen nicht zu treffen haben: unverkäufliche Autos zu stüt­zen – oder andererseits Millionen von zusätzlichen Arbeitslosen zu riskieren.

Aber die österreichische Post sollte sich vielleicht auch überlegen – das betrifft die Führung genauso wie die Gewerkschaften –, ob sie nicht rechtzeitig auf die neue Si­tuation reagieren sollte, bevor beides zusammentrifft und man mit dem Rücken zur Wand steht. (Beifall bei den Grünen.)

„Österreich droht ,schwere Rezession’“ – „Die Presse“ von heute, Mittwoch, dem 10. Dezember. Wenn Sie diese Konjunkturprognosen verfolgen – sagen wir, von mir aus, nur seit Juni –, dann werden Sie feststellen, dass diese einen einheitlichen Trend aufweisen, nämlich wohin? – Von Prognose zu Prognose werden die Werte zurückge­nommen! Und das, was hier angekündigt wird, ist mit Sicherheit die schwerste Rezes­sion seit 1975, wenn es nicht noch deutlicher ist. Und da reden Sie von Optimismus,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 40

Herr Faymann?! (Abg. Großruck: Den muss man haben!) – Ich meine, das wird nicht reichen. (Abg. Großruck: Optimismus muss man haben! Zu Tode gefürchtet ist auch gestorben!)

Ein Europäischer Rat steht bevor. Können wir jetzt auf Europa und unsere Minister und Kanzler und Ministerpräsidenten dort vertrauen? – Herr Kollege Cap, Sie haben be­schworen, Koordination ist notwendig, gemeinsames Vorgehen ist notwendig in der Bankenpolitik, in der Zinsenpolitik und in der Fiskal- und Konjunkturpolitik.

Ja, natürlich, kein vernünftiger Mensch wird das bestreiten, aber: Auf welcher vertrag­lichen Basis funktioniert denn das derzeit alles, oder auch nicht? Das sind doch alles Gentlemen’s Agreements, Gentlewomen’s Agreements! Das hat keinerlei vertragliche Basis! Dem werden Sie sich früher oder später stellen müssen: Weder in der Banken- und Finanzmarktpolitik noch in der gemeinsamen Fiskalpolitik gibt es eine europäische Grundlage für gemeinsames Vorgehen – das wichtig und notwendig wäre! Österreich allein wird die Konjunktur nicht retten können, nicht in Österreich und nicht sonst wo. (Beifall bei den Grünen.)

Wir brauchen diese europäische Koordination! Wir brauchen, um es kurz zu sagen, mehr Europa und nicht weniger. – Das geht an die Adresse der SPÖ genauso wie an die Adresse der FPÖ. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Deswegen haben Sie am Wahltag auch die Absage erhalten!)

10.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen. (Abg. Dr. Jarolim – in Richtung des zu seinem Sitzplatz zu­rückkehrenden Abg. Dr. Van der Bellen –: Ich glaube, mit dem Krankjammern werden Sie es auch nicht schaffen!)

Herr Abgeordneter Jarolim, noch einmal einen Zwischenruf bei Eingang in die Tages­ordnung – und Sie erhalten einen Ordnungsruf! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.24.43Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsge­genstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsord­nung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 381/J bis 403/J;

2. Anfragebeantwortungen: 18/AB bis 23/AB.

B. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Außenpolitischer Ausschuss:

Erklärung europäischer Regierungen über die Phase des Einsatzes der Träger Ariane, Vega und Sojus vom Raumfahrtzentrum Guayana aus (26 d.B.);

Rechnungshofausschuss:

Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2008/12 (III-11 d.B.).

*****

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 41

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weiters teile ich mit, dass der Erste Bericht des Unvereinbarkeitsausschusses an die Mitglieder des Nationalrates verteilt wurde.

10.24.50Fristsetzungsantrag

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich wei­ters mit, dass die Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen beantragt haben, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 20/A der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird, eine Frist bis 21. Jänner 2009 zu setzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung ge­stellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzufüh­ren.

Diese kurze Debatte wird nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr stattfinden.

Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird nach Schluss dieser Fristsetzungs­debatte stattfinden.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Um die Punkte 1 bis 5 der Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung er­forderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen der Ausschussberichte abzuse­hen.

Bei den Punkten 1 bis 5 handelt es sich um die Berichte des Finanzausschusses über die Regierungsvorlagen (1 der Beilagen): Dienstrechts-Novelle 2008 (30 der Beilagen), und (4 der Beilagen): 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2008 (27 der Beilagen), sowie um die Anträge 37/A: Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrfinanzierungsförde­rungsgesetz 1981 geändert wird (28 der Beilagen), und 38/A: Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz geändert wird (29 der Beilagen); ferner um den Bericht des Hauptausschusses betreffend Erstattung eines Gesamtvorschlages für die Wahl der Vorsitzenden der Parlamentarischen Bundesheer-Beschwerdekommission in mili­tärischen Angelegenheiten beim Bundesministerium für Landesverteidigung für die ab 1. Jänner 2009 beginnende (neue sechsjährige) Funktionsperiode (31 der Beilagen).

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diese Ausschussberichte ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. Damit ist auch die erforderliche Zweidrittelmehrheit klarer­weise vorhanden.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 3 und 4 sowie 12 und 13 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Es wird dagegen keine Einwendung erhoben. Oder doch? – Nein, das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 42

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 108 Minuten, Freiheitliche 96 Minuten, BZÖ und Grüne je 84 Minuten.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezüg­liches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.27.591. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (1 d.B.): Bundesge­setz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Bundes­bahn-Pensionsgesetz, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Asylgerichtshofgesetz, das Ausschrei­bungsgesetz 1989, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landesleh­rer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirt­schaftliches Landesvertragslehrergesetz, das Wachebediensteten-Hilfeleistungs­gesetz, die Reisegebührenvorschrift, das Rechtspflegergesetz und das Bundes­theaterpensionsgesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2008) (30 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 1. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Herbert zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschrän­kung: 5 Minuten. – Bitte.

 


10.28.27

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Die vorliegende Dienstrechts-Novelle 2008 erinnert mich sehr stark an die vor knapp einer Woche hier präsentierte Regierungserklärung. Hier wie dort kann man sa­gen: Mehr Schein als Sein, mehr schlecht als recht. Erlauben Sie mir die Feststellung: Viele geschriebene Blätter zeugen noch lange nicht von einem gelungenen Werk.

Wenn ich mir allein nur die darin festgeschriebene Gehaltserhöhung für die öffentlich Bediensteten anschaue, die um lächerliche 0,1 Prozent über der Inflationsrate liegt, dann muss ich sagen: Wahrlich kein großer Abschluss, den da die Regierung gemein­sam mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst ausgehandelt hat. (Beifall bei der FPÖ.)

Dass es auch anders gegangen wäre, haben wir ja an anderen Berufsgruppen gese­hen, beispielsweise den Metallern. Nicht, dass dort die großen Reichtümer verhandelt worden wären, aber immerhin lag dort der Gehaltsabschluss doch um Wesentliches höher als beim öffentlichen Dienst. Und das wäre anzustreben gewesen. (Abg. Riepl: Die Metaller sind immer besser!)

Oder beispielsweise die Verschlechterungen im Disziplinarrecht: Mit der Einführung einer Generalprävention ist es jetzt nämlich möglich, dass nicht mehr allein die Schuld


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des Beamten zur Straffindung herangezogen wird, sondern dass dabei auch darauf Bedacht genommen wird, eine möglichst große Abschreckung zu erzielen.

Meine Damen und Herren, da muss ich leider schon sagen: Das ist doch eine gerade­zu „klassische“ Bestimmung, um kritische Geister beziehungsweise politische Wider­sacher im öffentlichen Dienst mundtot zu machen. Das ist eine Vorgehensweise, die absolut abzulehnen ist! (Beifall bei der FPÖ.)

Dazu passt auch die neue Regelung der Einleitung eines Disziplinarverfahrens, und zwar eine solche im Umlaufverfahren. Das heißt, es ist keine Sitzung, keine eigene Be­sprechung mehr erforderlich, sondern es erfolgt dann die Einleitung eines Disziplinar­verfahrens quasi im „Vorbeigehen“.

Nun zu der von Frau Innenministerin Fekter – die leider im Moment nicht hier im Saal ist – geradezu heiß geliebten Einführung der „Flexipool“-Lösung, wonach junge Polizei­beamte nach ihrer Ausbildung zwei Jahre sozusagen dafür herhalten müssen, die ver­fehlte Personalpolitik bei der Exekutive „aufzubessern“, zu „korrigieren“, indem junge Polizistinnen und Polizisten in unserem Lande Personallöcher stopfen sollen, Personal­löcher, die schon Jahre vorher längst hätten gefüllt werden müssen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Strache: Das ist genau der Punkt! Die Unterbesetzung ... kompensieren!)

Sie sehen also, meine Damen und Herren, diese Dienstrechts-Novelle stellt wahrlich keine Verbesserung dar. Man kann sogar sagen, dass viele längst überfällige Refor­men und Verbesserungen bei dieser Novelle – wieder einmal! – außer Acht gelassen wurden, obwohl Ihnen deren Notwendigkeit bekannt ist. Als Beispiel darf ich in diesem Zusammenhang nur die Deckelung der Nebengebührenwerte anführen, und ich darf dazu auch gleich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Herbert, Kunasek und weiterer Abgeordneter betreffend Deckelung der Nebengebührenwerte

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vor­zulegen, die eine Deckelung der Nebengebührenwerte für Bedienstete des Bundes dahin gehend vorsieht, dass, wenn die erforderliche Höchstgrenze an Nebengebühren­punkten erreicht ist, keine weiteren Abzüge an Nebengebührenwerten mehr erfolgen.“

*****

Meine Damen und Herren, ich darf Sie einladen, diesem Entschließungsantrag Ihre Zu­stimmung zu geben.

Keine Zustimmung erlangt allerdings diese Dienstrechts-Novelle unsererseits. Auch wenn es zu dem einen oder anderen Punkt Akzeptanz gibt, überwiegt doch die allge­meine Schlechterstellung und das Negative.

Daher sage ich „Nein, danke!“ zu dieser Regierungsvorlage. (Beifall bei der FPÖ.)

10.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 44

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Herbert, Kunasek und weiterer Abgeordneter betreffend Deckelung der Nebengebührenwerte

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Finanzausschusses (über die Regierungsvorlage (1 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsge­setz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensi­onsgesetz 1965, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Richter- und Staatsanwalt­schaftsdienstgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Asylgerichtshofge­setz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forst­wirtschaftliches Landesvertragslehrergesetz, das Wachebediensteten-Hilfeleistungsge­setz, die Reisegebührenvorschrift, das Rechtspflegergesetz und das Bundestheater­pensionsgesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2008) (TOP 1) eingebracht in der 8. Sitzung des Nationalrates am 10. Dezember 2008

Die derzeitige Regelung hinsichtlich des Abzuges von Nebengebührenwerten bei Bun­desbediensteten kennt derzeit keine normierte Höchstgrenze. Das bedeutet für die Bundesbediensteten, dass selbst bei einer Erreichung der für die maximale Pensions­höchstgrenze erforderlichen Nebengebührenpunkte darüber hinaus eine Einhebung an Nebengebührenwerten erfolgt, die für den Bundesbediensteten hinsichtlich der Pensi­onshöchstbemessung keine Relevanz mehr haben. Das stellt nicht nur eine ungerech­te Vorgangsweise dar, sondern auch eine nicht vertretbare finanzielle Mehrbelastung des Bundesbediensteten, da dieser zusätzliche Pensionsbeiträge entrichtet, die ihm nicht mehr zu Gute kommen können.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage vor­zulegen, die eine Deckelung der Nebengebührenwerte für Bedienstete des Bundes dahin gehend vorsieht, dass, wenn die erforderliche Höchstgrenze an Nebengebühren­punkten erreicht ist, keine weiteren Abzüge an Nebengebührenwerten mehr erfolgen.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Pendl. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.32.46

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Es hätte mich ja gewun­dert, wenn hier von meinem Vorredner mehr an Positivem zum Ausdruck gebracht wor­den wäre.

Lassen Sie mich jedoch, meine Damen und Herren, weil mir das wichtig ist, im Rah­men dieser Debatte über die vorliegende Dienstrechts-Novelle bei den Kolleginnen und Kollegen des öffentlichen Dienstes, vor allem aber (Abg. Scheibner: Der Justiz! – Abg.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 45

Bucher: Den Justizwachebeamten!) und explizit bei den Mitarbeiterinnen und Mitar­beitern der Parlamentsdirektion sehr herzlich bedanken, da ja in vielen Diskussionen öffentlich Bedienstete immer nur als Kostenfaktor betrachtet werden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Strache: Bedanken, dass sie unter diesen schlechten Bedingungen trotzdem hervorragende Arbeit leisten! Das ist richtig! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Herr Klubobmann, vergessen wir nicht, was wir in den vergangenen Jahren hier alles an Diskussionen miterlebt haben, wo über die öffentlich Bediensteten einfach nur drü­bergefahren und der öffentliche Dienst immer an den Pranger gestellt wurde! Ich kann mich an viele solcher Debatten hier im Hause erinnern. (Abg. Strache: Von den NGOs und den Politikern im Stich gelassen, die Exekutive!) – Ich lade Sie alle ein, darüber nachzudenken: Vergessen wir nicht, dass das alles Kolleginnen und Kollegen, dass das alles wertvolle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind – die man daher nicht immer nur als „Kostenfaktor“ sehen sollte! (Abg. Strache: Dann sorgen Sie dafür, dass es eine entsprechende Entlohnung und Ausrüstung gibt!)

Ich glaube, gerade auch aus Anlass dieser Debatte würde es uns allen gut anstehen, uns bei den öffentlich Bediensteten einmal ehrlich und aufrichtig für deren Arbeit zu bedanken. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

Meine geschätzten Damen und Herren, ich möchte mich auch bedanken (Abg. Stra­che: Vom Handschlag haben die Beamten gar nichts!) – weil das komplett untergeht – bei der ehemals für den öffentlichen Dienst zuständigen Bundesministerin, bei Staats­sekretär Schieder, der an der Regierungsbank sitzt, aber auch bei Herrn Präsidenten Neugebauer und seinem Verhandlungsteam. Die Gespräche sind über eine sehr lange Zeit, glaube ich, sehr positiv geführt worden und zu einem guten Abschluss gebracht worden. (Abg. Strache: Wahrscheinlich sagen Sie auch noch danke an Molterer als ehemaligen Finanzminister!)

Es gehört wirklich Phantasie dazu, die vorliegende Dienstrechts-Novelle überwiegend negativ darzustellen, denn jetzt sage ich euch einmal ganz ehrlich (Abg. Scheibner: „Danke an ...!“ – Abg. Strache: „Danke an Bürgermeister Häupl!“ – Dem müssen Sie auch noch danken!) – hört mir nur bei diesem einen Satz zu, dann werdet ihr es gleich wissen! –: Wenn es so wäre, wie Sie es ausführen, dann hätten wir Anrufe und viele Beschwerden gehabt. Der Präsident hat gestern im Ausschuss gesagt (Abg. Strache: „Danke“!), und mir geht es genauso: Nicht einmal eine einzige habe ich gehabt! – Das zeigt mir, wie gut ... (Abg. Scheibner: Der Justizwache haben Sie noch nicht gedankt!)

Ich kann mich gut erinnern, was ihr beschlossen habt. Vergiss es nur nicht, denn sonst erzähle ich es dir noch, was ihr alles wegrationalisiert habt! – Ich glaube, dass wir hier gemeinsam, auch vom sozialpolitischen Ansatz her, einiges an zeitgemäßen Verbes­serungen herbeigeführt haben. Ich glaube auch, dass hier, einer alten Tradition ent­sprechend, ganz einfach – wie wir es früher immer genannt haben – die „kleine Sozial­partnerschaft“ wunderbar funktioniert hat. Ich glaube, sowohl die Dienstnehmervertre­ter als auch die Dienstgebervertreter haben hier gemeinsam die offenen Punkte er­kannt.

Meine Kollegen werden auf die eine oder andere Detailfrage dann noch eingehen, ich will daher jetzt nicht alles im Detail ausführen. Ich lade Sie aber alle ein, bei den weite­ren Maßnahmen dieser Bundesregierung, auch wenn es um das Budget geht, um die Planstellen geht, hier gemeinsam mit uns die Beschlüsse zu tragen. Eines ist nämlich schon klar: Ihr (in Richtung FPÖ) wart ja noch dabei, als Tausende Planstellen einge­spart wurden. Jetzt hingegen haben wir eine Bundesregierung, dank der es für die Polizei um tausend Planstellen mehr gibt. Es ist daher schon interessant, dass jetzt


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 46

alles negativ dargestellt wird und damals alles positiv war. Vergesst es nicht, denn wir vergessen es auch nicht! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich glaube, bei einer Debatte wie dieser, bei der es auch um den Gehaltsabschluss geht, kann man immer gegen jede Variante – und wir haben in der Geschichte hier be­reits viele Varianten abgehandelt – Argumente finden. Ich denke aber, wenn hier von­seiten der Kollegenschaft keine Akzeptanz vorhanden wäre, dann hätten sie uns das nicht nur einmal, sondern schon oft gesagt.

In Summe ist es eine gute, eine ausgezeichnete Regierungsvorlage, ein gutes Ver­handlungsergebnis (Abg. Öllinger: Halleluja!), sowohl aus sozialpolitischer Sicht, was die Dienstrechtskomponenten betrifft, aber auch dort, wo es um den Gehaltsabschluss geht. (Abg. Strache: Und jetzt sagt er danke! – Abg. Dr. Haimbuchner: „Dank an die Kolleginnen und Kollegen!“) Ich glaube, dass es eine faire und gerechte Novelle ist, und lade Sie ein, dieser Novelle Ihre Zustimmung zu geben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Dr. Haimbuchner: „Dank an die Kolleginnen und Kollegen!“ – Abg. Scheibner: Wir bedanken uns für die Rede!)

10.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Wind­holz zu Wort. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


10.37.41

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Die Dienstrechts-Novelle wurde vom Kollegen Pendl in „eindrucksvoller“ Form darge­stellt – er hat sich bei fast allen bedankt. Seine Meinung teilen wir allerdings über weite Strecken nicht. Es gibt Einzelbereiche, die in Ordnung sind – jawohl –, aber tendenziell erfolgt durch diese Novelle eine wirkliche Verschlechterung.

Ich beginne beim Zustimmungsrecht. Heute haben wir ja einen besonderen Tag, denn heute gibt es den Warnstreik bei der Post. Es ist ein Personalabbau angekündigt, von dem Zigtausende Personen – Mitarbeiter der Post und der Telekom – betroffen sein werden. Und jetzt schafft man das Zustimmungsrecht des Finanzministers zur vorzeiti­gen Versetzung in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit bei Post und Telekom ab! Wenn man sich die Begründung anschaut, dann liest man darin, dass es in den letzten beiden Jahren nur 150 Fälle gegeben hat. – Ich glaube, diese Zahl wird jetzt rapide ansteigen. Was aber das Wesentliche ist – das haben Sie dort nicht hin­eingeschrieben, sondern das habe ich gestern im Ausschuss erfragt –: Wie ist denn die Ablehnungsquote? – Die Ablehnungsquote liegt bei 20 bis 30 Prozent. Ich glaube, Herrn Bundeskanzler Faymann ist das offenbar zu hoch, und daher will man jetzt dieses Instrumentarium einfach abschaffen.

Die Beamtenaufstiegsprüfung wird auch neu geregelt. Warum, das konnte auch ges­tern im Ausschuss nicht wirklich beantwortet werden. Man sagt, sie sei nicht mehr zeit­gemäß. Auf die Frage, wie viele Kollegen davon Gebrauch machen, gab es auch keine Antwort, das weiß man nicht. Hauptsache, wir schaffen es ab und ersetzen es durch eine neue Berufsreifeprüfung. Näheres derzeit nicht bekannt.

Ganz arg wird es natürlich bei den Zuweisungen – das ist wirklich ein „Anschlag“ auf den Bereich der Exekutive. Da geht man schon in Richtung des Regierungspro­gramms, denn die zuständige Innenministerin hat ja angekündigt, einen Personalpool – zum Ausgleich von Karenzen und Zuteilungen – zu schaffen.

Im Regierungsprogramm heißt es dazu wörtlich: „Diese Ersatzkräfte werden nach ihrer Grundausbildung für zwei Jahre flexibel dort eingesetzt, wo der größte Bedarf besteht.“

Wenn ich mir die Regierungsvorlage anschaue, muss ich sagen, dass man dort ganz andere Worte findet. Dort heißt es nämlich, dass das dem Ausbildungszweck dient;


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man möchte eine bessere Ausbildung sicherstellen. – Dann müsste man eigentlich fra­gen: Wie war die jetzige zweijährige Ausbildung? Ist die so schlecht? – Nein, wirklich nicht, sondern man möchte hier ein Schutzinstrumentarium des BDG außer Kraft setzen. Jetzt kann jemand drei Monate im Jahr dienstzugeteilt werden, und in Zukunft möchte man die Exekutive zwei Jahre durchgängig auf die Reise schicken.

Wenn ich bedenke, wie groß zum Beispiel das Bundesland Niederösterreich ist, und wenn ich mir vor Augen führe, was Herr Dr. Haidinger alles an Praktiken im Innen­ministerium bereits bekannt gegeben hat, kann ich nur sagen: Jeden, der politisch nicht zuverlässig ist, jeden, der muckt, wird man auf die Reise schicken, etwa von Zwettl nach Wiener Neustadt oder umgekehrt. (Abg. Bucher: Das ist ja unerhört!)

Reisegebührenrechtlich: Abschnitt V außer Kraft gesetzt. – Wenn das keine Ver­schlechterung ist, Herr Kollege Pendl – er ist jetzt nicht im Saal –, dann weiß ich es nicht. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Was würde denn die Beamtenschaft insgesamt, insbesondere aber die Exekutive be­nötigen? – Natürlich Motivation. Das, was hier gemacht wird, trägt weiter zu innerlicher Kündigung bei. Burn-out ist bei der Exekutive in großem Maße anzutreffen.

Diese Bundesregierung hat schon in ihr Programm nichts hineingeschrieben und sie macht auch jetzt nichts, was in Richtung eines fairen Dienstrechts gehen würde. Ange­kündigt hat man das allerdings. So gibt es eine Aussendung der damals für Beamte zuständigen Ministerin Bures aus dem April, ein modernes und faires Dienstrecht zu schaffen. – Das vermissen wir zur Gänze.

Was es noch alles gibt – da sollte vielleicht Präsident Neugebauer auch zuhören, wenn er mit seinem Telefonat fertig ist ... (Abg. Neugebauer: Ich lausche!) – Sie lauschen, sehr gut. (Beifall beim BZÖ.)

Das sind aktuelle Dinge, das sind weitere Verschlechterungen gegenüber dem be­stehenden Recht. Den Bediensteten der Exekutive, die dauerhaft eingesetzt sind, die fast kein Wochenende frei haben, wollen sie die Sonn- und Feiertagsüberstunden auf 50 Prozent herabsetzen – das wird im Finanzministerium gerade geprüft. Dazu kann ich Ihnen nur sagen: Wenn das keine massivste Verschlechterung ist, dann weiß ich es wirklich nicht mehr! (Beifall bei BZÖ und FPÖ. – Abg. Strache: Die Exekutivbeamten werden wahrscheinlich danke sagen!)

Sie können also davon ausgehen, dass das nicht kommentarlos hingenommen wird. Ich glaube, eine Gruppe wird sich ganz besonders dafür bedanken, und das wird man bei der nächsten Personalvertretungswahl sehen. Herr Pendl hat sich jetzt gerade be­dankt – die Exekutive wird sich bei den beiden Parteien, Rot und Schwarz, bedanken. Ich hoffe, Sie werden auch bei diesen Wahlen eine kräftige Abfuhr erhalten. (Beifall bei BZÖ und FPÖ. – Abg. Strache: Die werden sich ordentlich bedanken!)

10.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Wöginger zu Wort. 6 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


10.43.15

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt ist wenigstens zum Ausdruck gekommen, worum es geht: Es geht um die Personalvertre­tungswahlen. Deshalb wird ein guter Gehaltsabschluss mit wichtigen sozialrechtlichen Verbesserungen im öffentlichen Dienst negativ dargestellt. (Abg. Öllinger: Welche so­zialrechtlichen ...?) Das ist der Grund dafür, meine sehr geehrten Damen und Herren, und dem treten wir entschieden entgegen! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordne­ten der SPÖ.)


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Wir haben mit 3,55 Prozent Anhebung nicht nur bei den Gehältern, sondern auch der Zulagen und der Vergütungen einen guten Gehaltsabschluss. Jeder, der in diesem Be­reich tätig ist, weiß, wie wichtig es ist, dass prozentuell erhöht wird, dass es keine Ein­malzahlung gibt und dass vor allem die Inflation abgegolten ist.

Ich bin auch in solch einem Gremium tätig, und es bestürzt mich, wenn hier so leicht­fertig gesagt wird, dass schlecht verhandelt wurde und dass das viel zu wenig ist. All jene, die hier kritisieren, sollten sich einmal in solch ein Gremium begeben und dort Verhandlungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen, denn nur dann wissen sie und können sie bestätigen, was es heißt, Gehalts- und Kollektivvertragsverhandlungen zu führen. Ich vermisse die Bereitschaft dafür – ich glaube, dass nur sehr wenige das wirklich machen –, aber hier werden große Sprüche geklopft.

Die Vertreter der Bundesländer, des Gemeinde- und des Städtebundes haben zuge­sagt, diese 3,55 Prozent zu übernehmen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist es notwendig und wichtig, die Kaufkraft zu stärken.

Ein Wort noch zu jenen, die diesen Abschluss ständig kritisieren. Man sollte schon her­vorkehren, dass bei diesem Gehaltsabschluss die Differenz zum Beispiel zu den Me­tallern, die als Richtschnur bei Gehaltsabschlüssen gelten, viel geringer ist als in den vergangenen Jahren. Die Erhöhung der Metaller liegt bei 3,8, 3,9 Prozent, jene des öffentlichen Dienstes bei 3,55 Prozent. Das heißt, das ist ein guter Abschluss – wie gesagt, ohne Einmalzahlungen, was bedeutet, dass die Erhöhung nachhaltig ist. Es werden unter anderem auch die Pensionsbeiträge erhöht. Und in den letzten Jahren wurde ja von der Opposition immer wieder kritisiert, dass Einmalzahlungen keine Nachhaltigkeit haben, was auch richtig ist. Deshalb wurde dieser Abschluss herbei­geführt.

Dieser Abschluss gilt für Hunderttausende Bedienstete, rund 350 000 Menschen im öf­fentlichen Dienst des Bundes, des Landes und der Gemeinden, die davon profitieren. Und der Dank gilt der Personalvertretung im öffentlichen Dienst, die diese Verhandlun­gen geführt hat, mit Fritz Neugebauer, unserem Präsidenten, an der Spitze. Lieber Fritz, herzlichen Dank für dein Engagement und deinen Einsatz für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst! (Beifall bei der ÖVP.)

Mit dieser Novelle werden aber auch einige arbeits- und sozialrechtliche Verbesserun­gen für die Mitarbeiter in diesem Bereich herbeigeführt. Ich erwähne nur ein paar: Un­terbrechung des Erholungsurlaubes, wenn eine mehr als dreitägige Pflegefreistellung in Anspruch genommen werden muss; Verbesserung der Bemessungsgrundlage bei der Abfertigung neu und der Fahrtkostenzuschussregelung; Verlängerung des Sabbati­cals bis zum Jahre 2018, bei Lehrerinnen und Lehrern darüber hinaus; Angleichung im Bereich der Langzeitversichertenregelung, sprich „Hacklerregelung“ – wenige Tage vor den Nationalratswahlen wurde sie verlängert –, sodass die Ausübungsersatzzeiten, sprich Landwirtschaftszeiten, Zeiten aus der Gewerbetätigkeit, bevor man in die Kas­sen einzahlen konnte, oder auch Krankenstandszeiten angerechnet werden wie im ASVG, dies wird in den öffentlichen Bereich übernommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind wichtige Verbesserungen für die Be­diensteten, für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst.

Lassen Sie mich abschließend auch all den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Dank aussprechen, Dank für den Einsatz, für das Engagement und für die Leistungen, die sie erbringen. Es wird oft so dargestellt, als würden die Beamtinnen und Beamten, die MitarbeiterInnen im öffentlichen Dienst nur Kosten verursachen, und ihre Leistungen werden nicht vor den Vorhang geholt. Ich möchte das heute aber an dieser Stelle ganz bewusst machen, denn wir alle, auch wir Abgeordnete zum Nationalrat, profitieren da­von, dass wir gute Zuarbeiter und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst haben.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 49

Ich erwähne da insbesondere auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Parla­ments, des Hohen Hauses, vor allem auch unsere parlamentarischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie verdienen es, heute im Rahmen dieser Dienstrechts-Novelle er­wähnt zu werden, für die Zuarbeit, für die Mitarbeit, für die Unterstützung, die wir von ihnen tagtäglich genießen. Ich möchte mich ganz, ganz herzlich bei all den Mitarbei­terinnen und Mitarbeitern dieses Hauses bedanken für das Engagement und für die Leistung. Wir erhoffen uns diese auch in der Zukunft. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

Ein guter Abschluss, eine gute Dienstrechts-Novelle! Gratulation noch einmal dem öf­fentlichen Dienst. Und ich bitte um Ihre Zustimmung und die Opposition auch darum, das Positive an dieser Dienstrechts-Novelle zu erwähnen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort. 6 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


10.48.49

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Weihrauch, den Kollege Pendl hier verschwenkt hat, ist noch immer spürbar. Der hängst noch ziemlich schwer in der Luft, Kollege Pendl. (Abg. Mag. Kuz­das: Weil er so recht hat!) Nach den vielen Danksagungen wäre der Titel „Dankspre­cher“ für dich, Kollege Pendl, angebracht. Er ist auf alle Fälle besser geeignet. (Beifall bei den Grünen.)

Wenn in jeder Rede mindestens drei oder vier Danksagungen ausgesprochen werden, dann ist mir das etwas zu viel. (Zwischenruf des Abg. Schopf.) – Ich komme auch zum Gehaltsabschluss, aber zuvor noch zur vorigen Rede des Kollegen Krainer, weil es so gut zum Thema passt.

Es ist selten, aber es geschieht immer öfter, dass ein sozialdemokratischer Finanz­sprecher hier an das Rednerpult tritt und uns, dem Plenum, durchaus mit Zustimmung einiger Kollegen erklärt: Die Umweltstandards, die wir da haben, werden wir uns nicht mehr leisten können, denn die Chinesen haben ja niedrigere Standards! Da müssen wir etwas tun.

Was heißt denn das, Kollege Krainer, in Bezug nicht nur auf die Umweltstandards? Werden wir auch in Bezug auf den Arbeitnehmerschutz chinesische Richtlinien oder Standards übernehmen? Werden wir, was die Löhne betrifft, die Lohnerhöhung für den öffentlichen Dienst in Renminbi auszahlen? (Abg. Mag. Kuzdas: Herr Kollege, Sie ver­drehen jetzt die Worte!) Werden wir Kinderarbeit in Österreich einführen, damit wir kon­kurrenzfähig sind? (Abg. Schopf: Wer hat das gesagt?) – Das sind schon spannende Fragen.

Da höre ich zunächst vom Bundeskanzler: Optimismus ist angesagt. Und was kommt dann heraus? – Da gibt es die Chinesen, und wir fürchten uns jetzt vor den Chinesen und deren Konkurrenz. Meine Damen und Herren, entweder haben wir qualitativ hoch­wertige Produkte – und dazu, sage ich, zählt natürlich auch die Qualität öffentlicher Dienstleistungen; zwischen Klammern: ohne Danksagung, aber natürlich ist das ein ganz wichtiges Element – oder wir haben diese Qualität nicht. Und wenn wir diese Qualitäten in der industriellen Produktion, bei den Dienstleistungen, im öffentlichen Dienst haben, dann sollten wir uns überlegen, wie wir diese ausbauen, entwickeln, ver­bessern – aber nicht, wie wir die Standards sozusagen auf das Niveau Chinas bringen. Das kann es nicht sein, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Grü­nen.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 50

Und damit bin ich schon beim öffentlichen Dienst. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Ich habe ihn schon vorher angesprochen, Herr Kollege, nur für den Fall, dass Sie nicht aufgepasst haben.

Es wurde in der bisherigen Debatte, aber auch in der öffentlichen Debatte dieses Mal nicht – ich gestehe das zu – die Parole in den Vordergrund gestellt: Das können wir uns nicht leisten!, was auch gut so ist. Es wäre auch beschämend gewesen, zu diesem Abschluss zu sagen: Das können wir uns nicht leisten!, wenn auf der anderen Seite Milliarden zur Verfügung gestellt werden, ohne dass wir wissen, ob sie gut angelegt sind. Wir wissen nämlich, dass sie teilweise nicht gut angelegt sind, weil der Staat auf seine Möglichkeiten, hier Forderungen zu stellen, verzichtet hat – ich rede jetzt vom Bankenpaket. Wenn wir auf der einen Seite Milliarden ausgeben, können wir auf der anderen Seite dort, wo es um die Gehälter oder um die Einkommen nicht nur im öffent­lichen Dienst, sondern auch in der Privatwirtschaft geht, nicht sagen: Das können wir uns nicht leisten! – Gott sei Dank gab es dieses Mal diese Debatte nicht.

Aber was fehlt in der Debatte? – Es gibt nicht wenige öffentlich Bedienstete – ich kom­me nicht auf die Nebengebühren zu sprechen –, die vor allem in jungen Jahren, in denen es um die Einstiegsgehälter geht, sehr, sehr niedrige Einstiegsgehälter haben; egal, ob das Exekutivbeamte, Kollege Pendl müsste das wissen, Angestellte oder Arbeiter im öffentlichen Dienst, Postbedienstete sind. 1 300 € brutto sind ungefähr 1 000 € netto. Kann man da sagen, dass die 3,55 Prozent angemessen sind, um die Inflation abzugelten? – Mitnichten.

Sie alle wissen ganz genau, dass sich für die Gruppen in diesen Bereichen, egal, ob 1 000 € netto, 1 100 € netto oder 1 200 € netto – und 1 200 € netto sind schon die Ein­stiegsgehälter für die Lehrer –, die Inflation massiv auswirkt, ausgewirkt hat und auch noch auswirken wird, auch wenn sie zurückgeht. Und was macht der öffentliche Dienst? – 3,55 Prozent linear! (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Kollege Wöginger erzählt uns dann hier: Einmalzahlungen wollen wir nicht, aber So­ckelabschlüsse gibt es ohnehin. – Es gibt gar nichts. Es gibt 3,55 Prozent für die mit 1 000 € netto genauso wie für die mit 4 000 € netto.

Ich bin dafür, dass es 3,55 Prozent sind – es hätte auch mehr sein können –, aber dass Sie von den Regierungsparteien nicht ein Wort für die verlieren und verwenden, die mit 1 000 € netto über das nächste Jahr kommen müssen, ist eine Schande für bei­de Parteien, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen.)

Egal, ob Sie das in Einmalzahlungen abgelten wollen oder mit Sockelbeträgen: Ich weiß schon, dass die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst keine Freude hat mit solchen Elementen, weil die immer nur an ihre Hofräte denkt und nicht an die einfachen öffent­lich Bediensteten. Und für diese Haltung steht leider auch Kollege Neugebauer symp­tomatisch.

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst hat ihre Mitglieder, ihre Gewerkschaftsfunktionä­re von dem Gehaltsabschluss informiert, sie aber nicht zusammentreten lassen, und Kollege Pendl hat nicht einmal ein Wort darüber verloren, dass die Gewerkschaft den Gehaltsabschluss nicht einmal diskutiert hat, sondern dass Kollege Neugebauer ein Schreiben verschickt hat, in dem es heißt: Bei Zustimmung meldet euch bitte, und wenn ihr euch nicht meldet, gilt das auch als Zustimmung! – Also alles ist Zustimmung.

Diesen Kollegen Neugebauer, der keine Zeit hat, sich mit seinen Kollegen in der Ge­werkschaft auseinanderzusetzen, der keine Zeit hat, darüber zu diskutieren, ob nicht eine Anhebung in den unteren Bereichen höher sein müsste als in den höheren Berei­chen, zumindest in einem Jahr, erleben wir jetzt als Zweiten Nationalratspräsidenten


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 51

und als Gewerkschaftspräsidenten, nämlich im öffentlichen Dienst – ich finde, das ist etwas zu viel! (Beifall bei den Grünen.)

10.55


Präsident Fritz Neugebauer: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Mag. Schieder. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.55.45

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Dienstrechts-Novelle, die heute vorliegt, ist eine Summe aus wichtigen Adaptierungen, Modernisierungen, Verbesserungen und auch Verwaltungsvereinfachungen.

Ein paar Beispiele, die in der heutigen Debatte noch nicht erwähnt wurden: Die Ände­rung beim Fahrtkostenzuschuss stellt sowohl eine Verwaltungsvereinfachung für die öffentliche Verwaltung als auch eine Verbesserung, die immerhin ein Viertel aller Fahrt­kostenzuschussbezieher positiv betrifft, dar.

Die betriebliche Vorsorgekassa, die ab sofort auch für die Vertragsbediensteten gilt, bringt eine der Privatwirtschaft vergleichbare Regelung, aber auch eine Besserstellung der Vertragsbediensteten gegenüber dem Status quo.

Mit der Berufsreifeprüfung, nur damit dieses Missverständnis oder dieses Missverste­hen hier ausgeräumt ist, mit der Berufsreifeprüfung statt der bisherigen Beamten­matura, wie es im Volksmund geheißen hat, bekommt man zusätzlich auch noch einen allgemeinen Uni-Zugang; auch das ist im Interesse sowohl des Dienstgebers als auch der Bediensteten im öffentlichen Dienst.

Die Umwandlung der Aufstiegskurse in ein Fachhochschulstudium Public Management ist ebenfalls solch ein Schritt, der einer Verbesserung im Fort- und Weiterbildungsbe­reich dient.

Die Pflegefreistellung, die Anrechnung des Karenzurlaubes bei Pflege behinderter Kin­der auf die Pensionszeiten bedeutet ebenfalls eine Gleichstellung mit der Privatwirt­schaft, aber auch eine Besserstellung gegenüber dem Status quo, weil wir das bisher im öffentlichen Dienst so nicht hatten.

Wir nehmen bei den Verwendungsbezeichnungen oder Amtstiteln, wie sie im Volks­mund heißen, eine Gleichstellung von Vertragsbediensteten und Beamten vor und ha­ben hier somit sowohl eine vernünftige Vereinfachung als auch Gleichstellung erreicht.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich denke, diese Dienstrechts-Novelle ist ein aus­gewogenes Paket, das viele Verbesserungen und Modernisierungen im öffentlichen Dienst bringt.

Der Gehaltsabschluss von 3,55 Prozent ist, glaube ich, sehr gut und sehr fair. Wir ha­ben eine abgerechnete Inflation von 3,45 Prozent, und wir liegen mit dem Gehaltsab­schluss darüber. Wir haben damit einen großen Brocken Geld auch als Kaufkraftstär­kung durch den öffentlichen Dienst zur Verfügung gestellt. Allein für den Bund macht diese Erhöhung 376 Millionen € aus. Wenn ich noch die Kosten für die Bediensteten der Länder und Gemeinden dazurechne, komme ich auf ungefähr 700 Millionen €, die an zusätzlicher Kaufkraft über die öffentlich Bediensteten und deren Familien zur Ver­fügung gestellt werden. (Abg. Öllinger: Da muss man die Nettosumme nehmen! Da bleibt die Hälfte beim Staat!)

Es ist dies ein guter und ein fairer Abschluss, der beides berücksichtigt: die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, den Punkt, dass sie ein faires, gutes Einkommen haben wollen, aber auch die wirtschaftlichen Rahmenbedin­gungen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 52

Abschließend möchte ich noch sagen: Der öffentliche Dienst hat hoch motivierte Mitar­beiterinnen und Mitarbeiter. Mit dieser Dienstrechts-Novelle schaffen wir noch einmal ein paar Verbesserungen, wo wir das auch voranbringen können. Aber es ist uns als Bundesregierung und als Dienstgeber auch klar, dass wir nur mit hoch motivierten Mit­arbeiterinnen und Mitarbeitern das aufrechterhalten können, worum es geht, nämlich ein bestmögliches Service für die Bürgerinnen und Bürger zu erbringen.

Das macht der öffentliche Dienst in Österreich, und dafür möchte ich mich auch bedan­ken und den öffentlich Bediensteten, den Beamtinnen und Beamten schöne Feiertage wünschen, vor allem jenen, die zu diesen Feiertagen, zu denen wir bei unseren Fa­milien sind und frei haben, Dienst tun und somit das Leben dieser Republik in vielen wichtigen Bereichen aufrechterhalten. (Beifall bei der SPÖ.)

10.59


Präsident Fritz Neugebauer: Ich danke dem Herrn Staatssekretär.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Kollegin Hagenhofer. – Bitte.

 


11.00.01

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wünschen uns – und auch die Bevölkerung wünscht sich das – einen modernen, flexiblen und möglichst pa­pierlosen (Abg. Großruck: Zeitgemäßen!) – ja, zeitgemäßen, möglichst papierlosen öffentlichen Dienst. Die Verwaltung muss modernisiert werden, wird immer verlangt.

Mit dieser Dienstrechts-Novelle geht das Bundeskanzleramt sehr wohl in diese Rich­tung: in Richtung Modernität, Mobilität und Flexibilität. Was meine ich damit? – Spe­ziell – und der Herr Staatssekretär hat es ja auch schon angesprochen – im Weiterbil­dungsbereich wird wirklich modernisiert insofern, als die bisherige Weiterbildung im öffentlichen Dienst nur quasi hausintern Gültigkeit hatte. Die Mitarbeiter haben sich weitergebildet, aber sie hatten nicht die Möglichkeit, aufgrund ihrer Weiterbildung ent­sprechend bewertet in die freie Wirtschaft wechseln zu können.

Jetzt erlangt man mit der Berufsreifeprüfung auch die Studienberechtigung. Es kom­men der Bachelor-Studiengang und der Master-Studiengang dazu, und der Masterstu­diengang mit Personal-, Finanz- und Organisationsmanagement ist ein Bereich, der auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes mit den Abgängern der Universitäten, das heißt mit dem akademischen Personal absolut gleichstellt.

Der Punkt bei dieser Novellierung dieses Dienstrechts ist, wie ich schon gesagt habe: Jemand, der diesen Durchgang in Anspruch nimmt und diese Qualifizierung macht, hat alle Möglichkeiten, sowohl im öffentlichen Dienst als auch in der Privatwirtschaft. Und das meine ich auch mit Mobilität. Es gibt viele junge Bedienstete, die hoch motiviert sind, Weiterbildung machen, aber im öffentlichen Dienst dann irgendwie angestanden sind, weil ein gleichaltriger Kollege/eine gleichaltrige Kollegin die Leitungsfunktion be­setzt. Die Motivation, als Zweiter bis zur Pension hinter dem anderen herzuarbeiten, ohne besonders viele andere Möglichkeiten, hat sich daher stark in Grenzen gehalten. Genau mit dieser Novelle ist jetzt aber auch eine andere Perspektive offen. Ich finde das ganz toll und möchte mich bei allen, die da in diese Richtung gestoßen sind, be­danken, weil das wirklich sehr zeitgemäß ist. Man darf daher nicht nur Negatives sa­gen, sondern man muss auch die positiven Ansätze herausstreichen.

Wie bei jedem Gesetz aber ist auch hier natürlich nicht alles nur positiv, sondern man muss auch manche negativen Dinge hinnehmen, die vielleicht in einem zweiten Schritt behoben werden können.

Was mir aber schon auch noch erwähnenswert erscheint, ist, dass auch für Zeiten eines Karenzurlaubs zur Pflege eines behinderten Kindes – und das ist mir ganz, ganz


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 53

wichtig – eine Pensionsbeitragsgrundlage rückwirkend ab Jänner 1988 normiert wird. Ich denke mir, das ist ein Schritt in eine richtige Richtung auch im öffentlichen Dienst, denn auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes haben Kinder, die beeinträchtigt sind, und haben sich karenzieren lassen. Und wenn jetzt diese An­rechnung im Zusammenhang mit Pflege, was die Pension anbelangt, normiert wird, so ist das ein richtiger Schritt in die richtige Richtung.

Positiv ist auch noch, dass man – das gibt es ja noch immer, aber es stößt natürlich in der Öffentlichkeit nicht immer auf Verständnis, wenn jemand „Fachoberinspektor“ und was weiß ich welche Titel noch auf dem Schild stehen hat – aufgrund dieser Novelle jetzt die Position, zum Beispiel Abteilungsleiter oder Abteilungsleiterin, kennzeichnen kann. Das spricht die Menschen viel mehr an, weil die Menschen dann einfach wissen, mit wem sie es zu tun haben. „Fachoberinspektor“ ist eben ein Dienstgrad, hat aber nichts mit der Tätigkeit oder Wertigkeit des Einzelnen im Außen-„Look“, wenn ich so sagen darf, zu tun.

Alles in allem bin ich auch eine von dieser Dienstrechts-Novelle Betroffene, und ich freue mich sehr, dass man jetzt die erwähnten Möglichkeiten geschaffen hat – vielleicht jetzt weniger für mich, sondern für die Kolleginnen und Kollegen, die nach mir kom­men, für jene, die noch jung sind. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abge­ordneten der ÖVP.)

11.04


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Neu­bauer. – Bitte.

 


11.04.59

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Mitglieder auf der Regierungsbank! Herr Kollege Pendl, Sie haben vorhin gesagt, Sie laden ein, diesen Antrag mitzutragen. – Bei einer Einladung ist das immer so: der eine lädt ein, aber: Wer zahlt dann?

Ich bin der Meinung, diese Einladung kann ich nicht annehmen, weil die Rechnung alle Exekutivbeamten in Österreich zahlen werden. Deshalb muss ich Ihnen hier leider eine Absage erteilen. Denn eines, Herr Kollege Pendl, muss man schon dazu sagen: Wenn die sozialdemokratische Fraktion über ganz Österreich hinweg, auch mit Resolutionen aus Oberösterreich, aus Linz – ich habe sie selbst mit unterfertigt –, über Jahre hinweg 3 000 zusätzliche Exekutivbeamte eingefordert hat, und Sie geben sich jetzt mit 1 000 zufrieden, dann gehen mir einfach 2 000 ab. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Pendl: Sie haben vergessen, wer sie eingespart hat!)

Das heißt, Sie haben sich mit minimalstem Koalitionsgeplänkel zufrieden gegeben. Wir werden das natürlich nicht tun – auch zum Wohle der Bevölkerung, denn diese hat ein Anrecht auf ihr subjektives Sicherheitsempfinden.

Aber lassen Sie mich zum Tagesordnungspunkt zurückkommen. Ich schwelge ja fast in Euphorie, wenn ich daran denke, wie wir vor drei Monaten hier plötzlich so etwas wie ein freies Meinungsgefüge hatten. Plötzlich arbeitete das Parlament, weil es die Regie­rung nicht verstand zu arbeiten. Wir haben damals in zwei Monaten mehr zuwege gebracht als die Regierung in zwei Jahren. Und es war so etwas wie eine Aufbruch­stimmung in diesem Saal (Ruf bei der ÖVP: Chaos!), als sich hier plötzlich mit freiem Mandat Mehrheiten fanden, wie es die Bevölkerung von den hier anwesenden Manda­taren eigentlich erwarten dürfte.

Man hat hier Anträge durchgebracht, wie etwa – ich erinnere nur daran –: Wertanpas­sung an den Pensionistenpreisindex. Wir haben den Entfall der Wartefrist für Neupen­sionisten gemeinsam durchgebracht. Wir haben die Aufrechterhaltung des 7-€-Tickets


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 54

bei den ÖBB durchgebracht, das vorher schon eigentlich abgeschafft war. Wir haben die Anhebung des Deckels von 55 auf 60 Prozent geschafft, und wir haben nicht zu­letzt in der letzten Sitzung auch die Studiengebühren abgeschafft. Auch das war ein großer Erfolg. Ein Gesamtpaket von in etwa 6 Milliarden € haben wir damals hier ver­abschiedet, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Entgegen mancher Meinungen aus dem BZÖ sind wir nicht auf dem Schoß der SPÖ gesessen, sondern waren wohl eingebettet in den Schoß der Bevölkerung, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.) Und diese hat das bei der Wahl am 28. September sehr wohl goutiert und uns mit entsprechenden Mandaten ausgestattet.

Was noch nicht geschehen ist: Der Pensionssicherungsbeitrag für Beamtenpensionen ist neu zu überdenken. Wir sind der Meinung, dass es hier eine Ungerechtigkeit gibt. Und wir sind auch der Meinung, dass Herr Universitätsprofessor Mazal recht hat, wenn er sagt, die Leute mussten sich in den sechziger und siebziger Jahren wegen ihrer Minigehälter auslachen lassen. Jetzt zu sagen: Seid solidarisch und zahlt, das ist zy­nisch. – Ja, ich pflichte ihm bei: Das ist wirklich zynisch! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir sollten hier rasch etwas ändern. Der so genannte Pensionssicherungsbeitrag für niedrige Pensionen ist aus unserer Sicht ungerechtfertigt und sollte deshalb bis zur Höhe der ASVG-Höchstpension jedenfalls entfallen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Ich bin mir auch sicher, dass ich mich hier in guter Gesellschaft befinde, denn der Obmann des Pensionistenverbandes, Karl Blecha, ist hier auch unserer Meinung, dass diese Barriere endlich fallen sollte, und auch die Vertreter des österreichischen Seniorenrings haben das schon seit langer Zeit gefordert. Beim Seniorenbund weiß ich es nicht. Ich will niemandem Unrecht tun, aber ich kenne die Position dazu einfach nicht.

Ich bringe deshalb folgenden Entschließungsantrag ein:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zuleiten, die vorsieht, dass Bezieher von Beamtenpensionen, die nicht höher sind als die ASVG-Höchstpension, hinkünftig keinen Pensionssicherungsbeitrag mehr leisten müssen.“

*****

Ich ersuche um Annahme unserer Antrags. (Beifall bei der FPÖ.)

11.09


Präsident Fritz Neugebauer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Neubauer, Herbert und weiterer Abgeordneter betreffend Entfall des Pensionssicherungsbeitrages bis zur Höhe der ASVG Höchstpension

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Finanzausschusses (über die Regierungsvorlage (1 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsge­setz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensi­onsgesetz 1965, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Richter- und Staatsanwalt­schaftsdienstgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Asylgerichtshofge-


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setz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrergesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forst­wirtschaftliches Landesvertragslehrergesetz, das Wachebediensteten-Hilfeleistungsge­setz, die Reisegebührenvorschrift, das Rechtspflegergesetz und das Bundestheater­pensionsgesetz geändert werden (Dienstrechts-Novelle 2008) (TOP 1) eingebracht in der 8. Sitzung des Nationalrates am 10. Dezember 2008

Bei der Pensionsanpassung wurden die Beamten und ASVG-Versicherten gleichge­stellt. Das war bei der seinerzeitigen Einführung des Pensionssicherungsbeitrages nicht der Fall, hat sich aber mittlerweile geändert. Daher ist auch der Pensionssiche­rungsbeitrag für Beamtenpensionen in seiner jetzigen Form zu überdenken.

Darüberhinaus wird im Bereich der Beamtenpensionen ein wichtiger Aspekt völlig außer Acht gelassen. Die Pensionen im öffentlich-rechtlichen Pensionssystem haben den Charakter einer Firmenpension. Viele Beamte haben deshalb äußerst niedrige An­fangsbezüge in Kauf genommen, weil beim Einstellungsgespräch die Zusage unter Hinweis auf das (damals) geltende Recht gemacht wurde, eine entsprechend bessere Pension zu erhalten.

Selbst der als kritisch bekannte Sozialrechtler Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mazal wird im PROFIL v. 13. Jänner 2003 zitiert: „Die Leute mussten sich in den sechziger und sieb­ziger Jahren auslachen lassen wegen ihrer Minigehälter. Jetzt zu sagen: ‚seid solida­risch und zahlt’, das ist zynisch.“ Kein Mensch würde z.B. in der Privatwirtschaft daran denken, vertraglich fixierte Pensionszusagen nicht einzuhalten.

Fakt ist, dass der Pensionssicherungsbeitrag, der erstmals 1993 von der damaligen großen Koalition eingeführt wurde, unterschiedlich hoch ist. Der so genannte "Pensi­onssicherungsbeitrag" für niedrige Ruhebezugsbezieher ist ungerecht und sollte bis zur Höhe der ASVG Höchstpension entfallen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zuleiten, die vorsieht, dass Bezieher von Beamtenpensionen, die nicht höher sind als die ASVG-Höchstpension, hinkünftig keinen Pensionssicherungsbeitrag mehr leisten müssen.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Kollege Glaser. – Bitte.

 


11.10.00

Abgeordneter Franz Glaser (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschließen mit dieser No­velle eine Reihe von verschiedenen Materien, von denen zweifelsohne die Gehaltsan­passung die wichtigste ist, und ich finde diesen Abschluss ganz einfach adäquat.

Ich möchte mich mit einer kleinen Änderung im Bereich des Pensionsgesetzes von 1965 beschäftigen – Kollegin Hagenhofer hat dies bereits ebenfalls getan –, und zwar mit einer Harmonisierung, einer Angleichung an das ASVG-Gesetz, wo wir die Möglich­keit der Selbstversicherung bei der Pflege eines behinderten Kindes schaffen. Ich glau-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 56

be, dass das absolut überfällig war, und es ist schön, dass dies nunmehr sowohl im alten als auch im neuen Pensionsrecht zur Geltung kommt. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Es ist aber meines Erachtens hier noch eine Lücke am anderen Ende der Lebensskala zu schließen. Ich möchte Ihnen ein Beispiel aus meiner unmittelbaren Umgebung brin­gen: Eine alleinstehende 50-jährige Lehrerin pflegt seit fünf Jahren ihre Mutter mit der Pflegestufe V. Die Reserven, die hier beiderseits vorhanden waren, sind für den behin­dertengerechten Umbau aufgebraucht worden. Beide leben von der Mindestpension der Mutter plus dem Pflegegeld. Die pflegende Tochter ist seit fünf Jahren karenziert, hat aber als Beamtin keinen Anspruch auf Krankenmitversicherung, geschweige denn eine Pensionsversicherung. Sie verdient seit fünf Jahren nichts, sie erwirbt keine Pen­sionszeiten, sie muss sich die Krankenversicherung auf privater Basis selbst bezahlen. Hier zu überleben ist Lebenskunst, diese Menschen sind wirklich Lebenskünstler.

Ich glaube daher, dass es wirklich wichtig ist, hier einen entsprechenden Schritt zu setzen, und ich bin froh darüber, dass im Regierungsprogramm vorgesehen ist, nicht nur die Harmonisierung der Pensionen überall durchzusetzen, sondern auch, dass ab der Pflegestufe III für die Krankenmitversicherung, Pensionsmitversicherung, egal, in welchem System man ist, vorgesorgt ist. Ich hoffe, dass dieser Schritt seitens unserer beiden Regierungsparteien möglichst bald gesetzt wird. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ausdrücklich begrüßen möchte ich noch eine andere Änderung in dieser Gesetzes­novelle, und zwar eine Änderung im Disziplinarrecht. Ich glaube, dass es richtig ist, dass bei schweren Verfehlungen die Möglichkeit der Kündigung gegeben ist und man nicht versucht, mit Versetzungen irgendwie die Kurve zu kratzen. Ich möchte auch da­zu sagen, dass das ja wirklich absolute Einzelfälle sind und die überwiegende Anzahl aller Beamtinnen und Beamten auf allen Ebenen, wie ich es erlebt habe, absolut gut und toll arbeitet, ja oft unbedankt arbeitet.

Ich möchte daher zum Schluss allen Beamtinnen und Beamten meinen ausdrücklichen Dank aussprechen. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.13


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Kollege Ha­gen. – Bitte.

 


11.13.29

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Herr Kollege Wöginger hat vorhin gesagt, dass dieser Abschluss mit 3,55 Prozent für die Beamten ein „Riesenwurf“ sei. – Ich glaube, Herr Kollege Wöginger hat hier das Thema verfehlt, denn wenn ich an die kleinen Gehälter denke – der Kollege Öllinger hat das auch schon angesprochen –, muss ich sagen, da schaut es nicht so rosig aus.

Es geht mir im Prinzip um ein faires Gehalt speziell auch bei der Exekutive. Herr Staatssekretär Schieder hat vorhin von motivierten Beamten gesprochen. Ich muss Ihnen sagen, Herr Staatssekretär: Sie waren offenbar schon lange nicht mehr draußen, davon gehe ich aus. Schauen Sie einmal, wie „motiviert“ die Leute bei der Exekutive sind! Ich habe leider anderes erfahren.

Nun zum Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das hier geändert werden soll. – Trotz einiger guter Ansätze beinhaltet diese Novelle auch sehr, sehr große Verschlechterun­gen, und wieder einmal ist die Exekutive davon massivst betroffen. Ich befürworte aber die Schaffung eines „Flexipool“, um hier Dienststellen, die in personelle Not gekommen sind, etwas zu entlasten. Das passiert meistens dann, wenn es, wie in Vorarlberg, einen hohen Frauenanteil in der Exekutive gibt, die Frauen in einer Beziehung leben und irgendwann einmal der Kinderwunsch groß wird.


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Wenn ich jetzt viele Frauen auf einer Dienststelle habe, dann habe ich ein großes Pro­blem im Bereich Mutterschutz, Karenz. Die Stelle ist zwar besetzt, aber ich kann nie­manden hinsetzen. Das ist immer nur sehr kompliziert machbar, nämlich mit Zuteilun­gen. Ich habe schon vor Jahren einen Vorschlag gemacht, und zwar, dass man hier Schüler, die aus der Polizeischule ausgemustert werden, in einen Pool setzt und diese Beamten dann in den ersten Jahren für solche Dienste heranzieht. Das heißt, dass diese dann vorübergehend diese Löcher stopfen, bis sie dann nach einer gewissen Zeit eine fixe Stelle bekommen.

Hier ist es ein bisschen anders geregelt: Sie versetzen die Leute auf einen Posten, und dann verschieben Sie sie in diesen so genannten Pool, unter dem Vorwand, hier die Leute auszubilden, besser in die Arbeit einzubinden. Wenn jemand auf einer kleinen Dienststelle ist, dann ist das natürlich ein Problem, denn der wird nicht viel von den schlimmen Dingen, die das Einschreiten der Exekutive notwendig machen, erleben. Natürlich kann man unter dem Vorwand „schulischer Ausbildungsmaßnahmen“ viel ar­gumentieren. Das Problem dabei ist aber, dass diese Beamten das Ganze auf Deutsch gesagt aus dem eigenen Sack, also aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. Es ist hier kaum etwas vorgesehen an Reisekosten, wie es sonst in der Reisegebührenvor­schrift drinnen ist, und damit stellt es eine massive Verschlechterung für diese E2b-Beamten dar. (Beifall beim BZÖ.)

Speziell in großen Bundesländern ist das so. Der Kollege Windholz hat das schon an­gesprochen. In Vorarlberg ist das noch überschaubar, aber in großen Bundesländern ist das eine massive Verschlechterung. Oder aber: Wie es am Anfang geplant war und jetzt Gott sei Dank doch nicht so kommt, nämlich dass man in ganz Österreich herum verschoben werden könnte, ist meiner Meinung nach nicht zumutbar.

Unter dem Schleier eines guten Vorwandes gibt es also eine massive Verschlechte­rung für die Exekutivbeamten.

Ich möchte vielleicht hier auch noch etwas zur Regierungsbildung beziehungsweise zum Regierungsprogramm anmerken, betreffend den Bereich Grenzkontrolle Schweiz. Ich spreche hier etwas an, was vielleicht niemand weiß, das aber zeigt, wie man mit Exekutivbeamten in diesem Land umspringt. Hier werden ausgebildete Polizeibeamte ab morgen – ab morgen werden die Grenzen zur Schweiz nach dem Schengen-Ver­trag geöffnet – wieder an die Grenzen zurückversetzt, und ihre einzige Aufgabe ist es nicht, Exekutivdienst zu versehen, sondern Zollakte abzustempeln. (Abg. Dr. Matznet­ter: Das sind eh Zöllner!) So wird mit Personal umgegangen! Sie sagen, „das sind eh Zöllner“. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) Nein, das sind Polizei­beamte, die sind ausgebildet, um dem Bürger Schutz zu geben, also für Sicherheits­aufgaben, und nicht, um Akten abzustempeln, Herr Kollege Matznetter! (Beifall beim BZÖ.)

Das ist nur ein Beispiel, wie diese Regierung hier mit Exekutivbeamten umspringt.

Eine klare BZÖ-Forderung lautet: Mehr Personal auf der Straße! Bei der letzten Straf­prozessordnungsreform ist ja die Exekutive in einen Bereich hineingesetzt worden, der normal ja von Juristen bearbeitet wird. Das heißt, die Polizei ist mittlerweile erste In­stanz vor Ort – das ist im Prinzip die Aufgabe eines Staatsanwaltes –, hat aber auf der anderen Seite die Entlohnung eines Hilfsbeamten. Hier, muss ich sagen, sollte sich im Gehaltsbereich einiges ändern, Herr Staatssekretär. (Beifall beim BZÖ.)

Ich habe das schon bei der letzten Sitzung angesprochen: Wir brauchen ein All-In­clusive-Gehalt für die Exekutivbeamten. Dann kann es nämlich nicht mehr passieren, wie es auf meiner Dienststelle vorgekommen ist: Dass ein 50-jähriger Beamter, der sich schwer verletzt hat, einen schweren Unfall gehabt hat, mit 1 200 € als Alleinverdie-


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ner eine Familie „durchfüttern“ musste – in Vorarlberg, wo eine Wohnung 1 000 € kos­tet!

Das muss man sich einmal vor Augen führen, unter welchen Bedingungen diese Leute hier arbeiten müssen und wie die Entlohnung ausschaut! Hier muss ich schauen, dass ein Exekutivbeamter, der auch die Aufgabe eines Staatsanwaltes wahrnimmt und nicht Hilfsbeamter ist, wie wir das vorhin gesagt haben, auch ein All-Inclusive-Gehalt be­kommt, dass ihm, wenn er krank ist, nicht die Nebengebühren „herunterfallen“, sondern dass er wirklich existieren und überleben kann. Da anzusetzen wäre wichtig, Herr Staatssekretär. (Beifall beim BZÖ.)

Um ein angemessenes Gehalt zu erwirtschaften, ist ein Exekutivbeamter gezwungen, drei bis vier Wochenenden Dienst zu machen und viele, viele Überstunden zu leisten – 70, 80 oder noch mehr. (Abg. Mag. Darmann: Redezeit!)

Ich muss ganz klar sagen: Genau da sollte angesetzt werden: dass das Gehalt so hoch ist, dass ein Exekutivbeamter damit existieren kann. Dadurch können Sie Motivation fördern und dafür sorgen, dass die Leute ausgeruht in den Dienst gehen und nicht übermüdet. Aufgrund dieser Verschlechterung in diesem Gesetz können wir, das BZÖ, dieser Regierungsvorlage also nicht zustimmen. (Beifall beim BZÖ.)

11.20


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kuzdas. – Bitte.

 


11.21.11

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Herr Kollege Öllinger, ich schätze Sie als Experten im Sozialbereich, aber was Sie dem Kollegen Krainer unterstellt haben, hat er nicht gesagt. – Da haben Sie, glaube ich, nicht aufmerksam zugehört.

Ich meine, dass die zu beschließenden Änderungen im Dienstrecht und auch die Ge­haltserhöhung mit ruhigem Gewissen als ausgewogen bezeichnet werden können – anders, als von einigen Diskussionsteilnehmern im Ausschuss und heute dargestellt. Es geht nicht nur um Verschlechterungen. Ich meine auch, die Gewerkschaft Öffentli­cher Dienst hätte sonst diesem Pakt nicht zugestimmt. (Abg. Öllinger: Die haben ja gar nicht  können!)

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sind, so wie es Herr Staats­sekretär Schieder schon erwähnt hat, sehr gut ausgebildete und hoch engagierte Mit­arbeiter und stehen denen in der Privatwirtschaft um nichts nach.

Geschätzte Damen und Herren, Beamte gibt es nicht nur in der öffentlichen Verwal­tung, sondern auch in ausgegliederten Unternehmen, die in den letzten Wochen mit dem Thema Personalabbau und so weiter Schlagzeilen gemacht haben – daher wahr­scheinlich auch Ihre Annahme, die Postbeamten seien von diesem Gehaltsabschluss betroffen. Herr Kollege Öllinger, die Gehaltserhöhungen verhandelt die Postgewerk­schaft selbst.  Die sind von dieser Gehaltserhöhung nicht betroffen.

Diese Teile der öffentlichen Verwaltung, konkret Post und Telekom, sind 1996 ausge­gliedert worden und mit dem Poststrukturgesetz dann in Telekom, Post und Postbus aufgegliedert worden. All diese Unternehmen müssen sich mittlerweile dem Wettbe­werb stellen, und all diese Unternehmen nehmen heute keine neuen Beamten mehr auf, aber trotzdem gibt es noch Beamte in diesen Unternehmen. In den vergangenen Jahren ist diesen Unternehmen manchmal auch vom Eigentümer übel mitgespielt worden. Zum Beispiel wurden sie mit dem gesamten Personal in die Freiheit entlassen und dem Wettbewerb überlassen. Marktderegulierung wurde asymmetrisch  (Abg. Öllinger: Freiheit schaut anders aus!) – Ja, aber die Marktderegulierung, Herr Öllinger,


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wurde asymmetrisch durchgeführt, das wissen Sie. Die Telekom durfte die Tarife erst senken, als sie einen bestimmten Marktanteil verloren hat. Das ist nicht fair.  Darin sind wir, denke ich, einer Meinung.

Damit war auch ein Problem geschaffen, nämlich Überkapazität, was das Personal betrifft. Es ist zu wenig, als Eigentümer einfach auszugliedern und keinen Gedanken an das Personal zu verschwenden. Das ist kurzsichtig, und da hätte es gleichzeitig mit dem Poststrukturgesetz auch Maßnahmen und Regelungen bedurft.

Insoweit kann man ja dem Management noch keinen Vorwurf machen, aber was dann geschehen ist, ist nicht gerade kreativ. Es wurden nicht die vorhandenen Kapazitäten in jenem Ausmaß, wie man es vielleicht vermuten könnte, in die Modernisierung des Leistungsnetzes, in den Breitbandausbau gesteckt, sondern es wurden Personalpools geschaffen, in die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hineingesetzt, mehr oder weniger fürs Nichtstun bezahlt und manchmal sogar gemobbt wurden. Auf der anderen Seite wurden die Leistungen fremd zugekauft. – Das ist nicht die Kreativität, meine Damen und Herren, die wir uns von Managern mit Spitzengehältern erwarten!

Ähnlich verläuft die Diskussion momentan bei der Post. Die Post, meine Damen und Herren, ist meiner Meinung nach ein Infrastrukturunternehmen, das die Menschen flä­chendeckend mit qualitativ hochwertigen Postdienstleistungen zu versorgen hat. Und bei allem Respekt vor den Postpartnern muss auch einmal gesagt werden: Die Leistun­gen, die in einem Postamt erbracht werden, haben nicht nur mit dem Abholen und Ab­geben von Briefen zu tun, sondern es arbeiten dort auch hochqualifizierte Mitarbeiterin­nen und Mitarbeiter, die Bankdienstleistungen zum Beispiel für die BAWAG P.S.K. erbringen.

Postämter sind in vielen kleinen Ortschaften im ländlichen Raum auch eine wichtige Kommunikationseinrichtung, und der so genannte Landzusteller ist oft die einzige Be­zugsperson, die alleinstehende Menschen auf dem Land haben. Er bringt nicht nur die Post, er nimmt auch Erlagscheine mit und hilft Kundinnen und Kunden bei der Erledi­gung zahlreicher Alltagsaufgaben. Das dürfen wir nicht der ungehemmten Liberalisie­rung opfern; da brauchen wir fairen Wettbewerb und Chancengleichheit.

Das dürfen wir nicht vergessen, wenn wir wieder darüber diskutieren, ob wieder einmal hunderte Postämter geschlossen werden oder tausende Mitarbeiter in Karrierecenter – wo von Karriere und Entwicklung keine Spur ist und keine Chance für die Zukunft zu sehen ist – gesteckt oder abgebaut werden.

Ich weiß schon, dass die Erschließung neuer Geschäftsfelder nicht einfach ist, aber wozu haben wir gut bezahlte Vorstandsdirektoren? Wenn alles so einfach wäre, könn­ten wir ja dort auch Hausmeister hinsetzen – meine Hochachtung vor Hausmeistern; die wären vielleicht noch kreativer. (Abg. Scheibner: Das war jetzt eine merkwürdige Aussage! Abg. Grosz: Nichts gegen Hausmeister! Abg. Scheibner: Sauberkeit in der Politik !) Herr Scheibner, melden Sie sich zu Wort, dann haben Sie ein Mikro­fon, und dann tun Sie sich leichter. Unsere Solidarität gilt heute den MitarbeiterInnen der Post und den Belegschaftsvertretern, die heute mit einem Warnstreik auf die prekäre Situation hinweisen.

Kollege Herbert von der FPÖ hat gesagt, er macht den Postvorstand für den maroden Postautobus verantwortlich. – Herr Kollege Herbert, das ist ein kleiner Irrtum. Der Post­bus gehört seit Jahren nicht mehr der Post. (Abg. Herbert: Der Postbus !) Ich bin schon dafür, dass man die Vorstände zur Verantwortung zieht, aber nur in den Berei­chen, für die sie auch tatsächlich verantwortlich sind, und nicht für mehr.

Ich meine, wir müssen schon darauf schauen, dass gerade in wirtschaftlich schwieri­gen Zeiten, in denen die Arbeitslosigkeit ansteigt, auch bei staatsnahen Unternehmen


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die Kreativität nicht auf der Strecke bleibt und in Kündigungen ausartet oder einen Kahlschlag des ländlichen Raumes vorantreibt.

Die Folge wäre eine Ausdünnung des ländlichen Raumes, letztendlich ein Absterben jener Regionen – Herr Bürgermeister, du wirst mir recht geben –, die keine gut ausge­baute Infrastruktur und keine hohe Wirtschaftskraft haben. Und das wird ja wohl wirk­lich niemand wollen!  Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

11.27


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Mag. Musiol zu Wort gemeldet. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


11.27.31

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Interessierte auf den Galerien! Wir werden dieser Regierungsvorlage nicht zu­stimmen. Eigentlich wollte ich heute hier nur zum Asylgerichtshof und zum Disziplinar­verfahren sprechen, aber Sie, Herr Staatssekretär Schieder, haben mich eingeladen – bis provoziert –, auch kurz noch einmal etwas zu den Gehaltsanpassungen zu sagen, denn jene als ausgewogen und fair zu bezeichnen, entbehrt doch eines gewissen Ver­ständnisses meinerseits. Mich würde interessieren, wie Sie denn diese Ausgewogen­heit und diese Fairness definieren wollen.

Meine Definition ist nämlich sozial ausgewogen und sozial fair, und – das hat mein Kollege Öllinger hier schon hinreichend und eindrücklich dargelegt – diese Gehaltsab­schlüsse sind dies nicht, denn BezieherInnen von geringen Einkommen sind dabei genauso berücksichtigt wie BezieherInnen von hohen Einkommen, und es werden wieder nicht diejenigen, die es dringend brauchen, unterstützt. (Beifall bei den Grünen.)

Diesbezüglich habe ich das Gefühl, ich habe ein Déjà-vu-Erlebnis: Vor einer Woche haben wir hier das Regierungsübereinkommen diskutiert, und schon damals war ich auf der Suche nach dem sozialen Gewissen der Regierungsparteien. – Das ist auch hier nicht zu finden. Ich habe schon damals gehofft, Sie hätten es nur in der Pfandleihe abgegeben, wo man es auch wieder auslösen kann. Ich warte noch darauf, und wir werden sehen, ob das über Weihnachten gelingt.

So, nun möchte ich mich zunächst einmal dem Asylgerichtshof widmen. Wir haben heute eine Änderung des Asylgerichtshofgesetzes vorliegen – schon kurz nach Inkraft­treten dieses Gesetzes. Dies verstärkt den Verdacht, dass es sich um einen Pfusch handelt. Das Gesetz wurde ja in einer Nacht-und-Nebel-Aktion beschlossen, und nur wenige Zeit später sind die Auswirkungen dieses Gesetzes besorgniserregend. Es gibt einen erheblichen Aktenrückstand, der sich noch vergrößert hat. Laut UNHCR wurden im Zeitraum von 1. Jänner 2008 bis 1. Oktober 2008 von erster und zweiter Instanz gleich um 9 Prozent weniger Fälle entschieden als im Vergleichszeitraum 2007. Ich frage mich, wann denn da gehandelt wird und wann die Hilferufe – durchaus auch des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs – ernst genommen werden. (Beifall bei den Grünen.)

Weiters soll eine Panne im Verfahrensrecht behoben werden, die eigentlich für die be­troffenen Parteien begünstigend gewesen wäre. Da hat der Gesetzgeber – offensicht­lich ohne es zu wollen – durch einen Hinweis auf das Verwaltungsgerichtshofgesetz für mehr Rechte für die Betroffenen gesorgt. Wird dieser Passus nun gestrichen, so führt das unter anderem dazu, dass die Betroffenen keine Chance mehr auf einen Antrag auf Verfahrenshilfe haben. Gleichzeitig hat aber das BMI kürzlich die ohnehin sehr kos­tengünstige Rechtsberatung für AsylwerberInnen durch NGOs halbiert: Statt 438 000 € für 2007 gibt es nur mehr 221 000 € für 2008. – Auch da frage ich mich, wie denn das


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 61

funktionieren soll. (Abg. Scheibner: Das ist aber richtig! Abg. Großruck: Fragen Sie sich!)

Nun möchte ich noch kurz etwas zum Disziplinarrecht der Beamten sagen: Die Ände­rungen, die da vorgesehen sind, begrüßen wir grundsätzlich. Vorgesehen ist eine gleichwertige Berücksichtigung von spezial- und auch generalpräventiven Erwägun­gen. Damit wird auf ein Verfassungsgerichtshoferkenntnis reagiert, welches vom Un­tragbarkeitsgrundsatz abgerückt ist.

Anlassfall war eine Postbeamtin, die mehrfach Bargeld in der Höhe von 50 € bis 500 € entwendet hat. Da wurde eine Entlassung ausgesprochen. Ein späteres Verfassungs­gerichtshoferkenntnis hat sozusagen wieder eine andere Rechtsprechung eingeschla­gen. Es geht um den Fall Bakary J. – allen hinlänglich bekannt. Da wurden vier WEGA-Beamte wegen schwerer Körperverletzung, Misshandlung und Zufügung von Qualen verurteilt. Gleichzeitig wurden disziplinarrechtliche Strafen ausgesprochen; die­se wurden dann später wieder gemindert und in Geldstrafen in der Höhe von bis zu fünf Monatsgehältern umgewandelt.

Da hat der Verwaltungsgerichtshof ausgesprochen, dass zu viel auf mildernde und auf spezialpräventive Gründe Rücksicht genommen wurde und dass eine neuerliche Ent­scheidung zu treffen ist. Das heißt, in diesem Fall ist natürlich eine generalpräventive Bemessung und eine generalpräventive Entscheidung von Bedeutung. Es gilt jedoch abzuwarten, ob die Relation zwischen den beiden Fällen – eine Postbeamtin greift in die Kassa und entwendet zwischen 50 € und 500 €, und vier WEGA-Beamte misshan­deln und quälen einen Schubhäftling – auch tatsächlich eine neue Bedeutung bekommt und mit unterschiedlichem Maß gemessen werden wird. (Beifall bei den Grünen.)

11.33


Präsident Fritz Neugebauer: Als nächster Rednerin darf ich Frau Bundesministerin Heinisch-Hosek das Wort erteilen. – Bitte.

 


11.33.16

Bundesministerin ohne Portefeuille Gabriele Heinisch-Hosek: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wenngleich ich heute noch nicht formal zuständig bin, gestatten Sie mir doch einige wenige Worte zum öffentlichen Dienst, weil ich ja selber aus einer der betroffenen Berufsgruppen komme. Wenn ich in letzter Zeit irgendetwas von einer Bezirkshauptmannschaft gebraucht habe, habe ich bemerkt, wie service­orientiert, schnell, effizient und sehr bürger- und bürgerinnenfreundlich man dort ist. (Abg. Scheibner: Bei Ihnen schon!) Ich denke daher, der öffentliche Dienst an sich ist ein zuverlässiger Partner, der dienstleistungsorientiert und serviceorientiert agiert, und die Menschen stehen im Vordergrund.

Vielleicht noch ein Beispiel für Sie, Herr Kollege Haubner: Zwei Exekutivbeamte aus meiner Heimatgemeinde haben unlängst bei einer Verkehrskontrolle einem Mann das Leben gerettet, der vor Ort eine Hirnblutung erlitten und das Bewusstsein verloren hatte. Das heißt, die Menschen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, arbeiten für uns Bürgerinnen und Bürger, egal, in welcher Berufsgruppe sie verankert sind.

Um es auch gleich anzusprechen, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr ge­ehrte Kolleginnen und Kollegen, Herr Kollege Öllinger: Ich meine alle, wenn ich ein neues Dienstrecht anspreche, und ich bin überzeugt davon, dass wir auch für alle etwas tun können, wenn wir oder, besser gesagt, ich mit den Sozialpartnern darüber verhandle, dass das neue Dienstrecht nicht gegen Bedienstete, sondern für alle Be­diensteten erarbeitet werden muss, und ich bin davon überzeugt, dass uns das auch gelingen wird.


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Weiters ist unbestritten, sehr geehrte Damen und Herren, dass der öffentliche Dienst Vorbildwirkung hat – in vielerlei Hinsicht. Wir haben beispielsweise mittlerweile mehr als 1 000 Lehrlinge im öffentlichen Dienst, im Bundesdienst beschäftigt – in mehr als 50 Lehrberufen. Ich möchte an dieser Stelle allen Ausbildnerinnen und Ausbildnern ein sehr herzliches Dankeschön dafür aussprechen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abge­ordneten der ÖVP.)

Auch bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen verbessert sich der Bund von Jahr zu Jahr. Das heißt, sowohl die Lehrlingsausbildung als auch die Be­schäftigung von Menschen mit Behinderungen wird im öffentlichen Dienst weiter voran­getrieben.

Ein weiterer Bereich, der mir naturgemäß ob meiner anderen Funktion als Frauen­ministerin sehr am Herzen liegt, ist die Förderung von Frauen im öffentlichen Dienst. Da sind wir auf dem richtigen Weg, wenngleich ich eingestehe, dass wir noch einige wesentliche weitere Schritte setzen müssen und auch werden und dass dieser Weg natürlich auch noch ausbaufähig ist.

Abschließend einige Worte zur Dienstrechts-Novelle: Vieles ist dazu schon gesagt wor­den. Herrn Kollegen Hagen möchte ich mitteilen, dass Frauen im öffentlichen Dienst kein Problem darstellen. – Oder vielleicht habe ich es falsch verstanden, und er meinte Frauen im Exekutivdienst. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass wir Vereinbarkeitsmo­delle schaffen, die es Männern und Frauen ermöglichen, im öffentlichen Dienst – be­sonders auch bei der Exekutive – ihren Dienst zu versehen. Wir wollen ja besonders auch mehr Frauen in den Bereich der Exekutive bekommen.

Ich freue mich schon über diesen Abschluss von 3,55 Prozent. Die Erhöhung der Ge­hälter ist meiner Ansicht nach eine faire Lösung, und ich bin davon überzeugt, dass sie die Kaufkraft der Beschäftigten im öffentlichen Dienst stärken wird. Beide Seiten haben meiner Meinung nach das nötige Augenmaß bewiesen. An dieser Stelle ein sehr herz­liches Dankeschön den Verhandlern.

Im Übrigen freue ich mich auf alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, die mit mir zusammenarbeiten werden. Alles Gute! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.37


Präsident Fritz Neugebauer: Danke der Frau Bundesministerin. – Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Riener. – Bitte.

 


11.37.06

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesmi­nisterin! Werte Staatssekretäre! Meine Damen und Herren im Hohen Haus und auf der Galerie! Ich möchte natürlich gerade als Personalvertreterin im Land Steiermark auch zum Gehaltsabschluss Stellung beziehen.

Ich bin sehr froh darüber und danke auch Fritz Neugebauer für die Umsetzung
der 3,55 Prozent für die öffentlich Bediensteten – nämlich nicht nur dafür, dass es 3,55 Prozent sind, sondern auch dafür, dass die Verhandlungen so rasch beendet wur­den. Ich erkläre auch gleich, warum.

In den Ländern ist es Tradition, dass die Bundesabschlüsse Vorgabe für die Länder sind, und zwar insofern, als die Verhandlungen in den Ländern erst nach den Bundes­abschlüssen beginnen. Um die Abschlüsse dann auch zeitgerecht vor Jahresende durchführen zu können, müssen bis 15. Dezember alle Verhandlungen in den Ländern abgeschlossen sein, damit am 1. beziehungsweise 15. Jänner die Gehälter auf den Konten sein können.


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Wir in der Steiermark hatten zwei Verhandlungsrunden und haben – Gott sei Dank – den Gehaltsabschluss in dieser Form übernommen. Dadurch musste man nicht in den Landtag gehen und konnte mit Regierungsbeschluss diesen guten Abschluss von 3,55 Prozent übernehmen. Fritz Neugebauer, recht herzlichen Dank für deine Arbeit! (Beifall bei der ÖVP.)

Herrn Kollegen Öllinger möchte ich auch etwas sagen (Abg. Öllinger: Bitte!), und zwar: Ich darf bei den Gehaltsverhandlungen im Land Steiermark seit einiger Zeit mit dabei sein. Ich habe mir die Statistik angeschaut. Seit 1994 wurde bei den Abschlüs­sen für die Landesbediensteten lediglich vier Mal wirklich nur prozentuell erhöht – sonst hatten wir Sockelbeträge, Teuerungsabgeltungen, Einmalzahlungen. Schauen Sie sich also bitte genau an, wie das in Wirklichkeit ist.

Ich möchte noch etwas erwähnen, das mir ein Kollege – der Betriebsratsobmann der Krankenanstalten – gesagt hat, nämlich dass durch die Sockelbeträge die Gehälter in den einzelnen Klassen schon so stark zusammenrücken – zum Beispiel beim Kranken­pflegepersonal im Vergleich zum diplomierten Personal –, dass der Unterschied brutto nur mehr 150 € beträgt. Das muss man auch berücksichtigen, wenn man solche Kritik übt. Das heißt, schauen Sie sich die Gehaltskurven an und schauen Sie, wie gerecht das dann in weiterer Folge ist!

Ich möchte noch ein paar Punkte aus der Dienstrechts-Novelle erwähnen. Bei der be­trieblichen Mitarbeitervorsorge wurde der Entgeltbegriff für die Vertragsbediensteten mit dem des Mitarbeitervorsorgegesetzes abgestimmt. Es gab bis jetzt für die Vertrags­bediensteten einen eigenen Entgeltbegriff, in dem jedoch die Sonderzahlungen nicht mit enthalten waren. In dieser neuen Form ist das auf jeden Fall eine Verbesserung für die Vertragsbediensteten.

Beim Fahrtkostenzuschuss ist neu, dass er automatisch für all jene übernommen wird, die eben von diesem Fahrtkostenzuschuss neu besser profitieren können. Das wurde schon erwähnt.

Die rückwirkende Anrechnung von Karenzurlaubszeiten bei Pflege eines behinderten Kindes und auch die Unterbrechung des Erholungsurlaubs bei Pflegefreistellung sowie bei Krankenstand sind ebenfalls sehr zu begrüßen.

Ganz kurz noch eines, was mich als Sozialarbeiterin besonders freut: Es ist zwar nur ein kleiner Teil dieser Novelle, aber bei Richtern und Staatsanwälten wird in Zukunft in der Ausbildung sehr auf die soziale Kompetenz Wert gelegt. Da soll künftig zwei Wo­chen lang Praxis in Jugendämtern beziehungsweise in Opferschutzorganisationen ge­macht werden. Ich bin sehr froh darüber und glaube, dass das auch die Kommunika­tion in diesen Berufen verbessern wird. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

11.41


Präsident Fritz Neugebauer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


11.41.09

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Riener hat behauptet, dass seit 1994 nur vier Mal prozen­tuell und damit linear erhöht worden sei. (Abg. Prinz: Landesdienst!) – Das ist unrich­tig! (Abg. Riener: Im Landesdienst Steiermark! Hören Sie zu!)

Ich kenne zwar nicht die Zahlen seit 1994, aber sehr wohl seit 2000 und sage Ihnen jetzt, Frau Kollegin Riener: Im Jahr 2002 gab es 0,8 Prozent linear, im Jahr 2004 1,85 Prozent linear, im Jahr 2005 2,3 Prozent, im Jahr 2006 2,7 Prozent, im Jahr 2007 2,35 Prozent, und im Jahr 2009 wird es 3,55 Prozent geben. Das heißt, allein in den


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letzten Jahren wurde sechs Mal linear prozentuell erhöht. (Abg. Riener: Landesdienst Steiermark!)

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst beziehungsweise der Dienstgeber kennen aber sehr wohl auch andere Instrumente, nämlich den einheitlichen Fixbetrag, den Mindest­sockel oder die Einmalzahlung, aber sie werden sehr selten in diesem Bereich ange­wendet. (Beifall bei den Grünen.)

11.42


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


11.42.00

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zuerst möchte ich einen Dank nachholen – ich habe es versprochen – an den Abge­ordneten Gaßner. Das hat nämlich Kollege Pendl vergessen, hier ... (Abg. Pendl: Wir danken allen!) – Natürlich, aber ich habe es versprochen, deshalb möchte ich das nachholen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Dr. Haimbuch­ner.)

Er ist vom Kollegen Pendl vergessen worden; er hat sich bei vielen bedankt, aber nicht beim Abgeordneten Gaßner. Bürgermeister muss man auch entsprechend hochhalten, das ist für den öffentlichen Dienst wichtig.

Das erinnert mich daran, dass eines im Beamten-Dienstrecht nach wie vor offen ist. Und es passt auch sehr gut, dass Herr Präsident Neugebauer am Präsidium sitzt. Er lächelt schon milde, weil er mit einer gewissen Sicherheit etwas weiß. Man kann ihm gar nicht böse sein, ich habe mit ihm einige Verhandlungen zur Reform des Beamten-Dienstrechts geführt. Er hat mir in allem immer recht gegeben, hat dann aber immer gesagt, das machen wir das nächste Mal. – Und „das nächste Mal“ ist jetzt auch nicht. (Abg. Jakob Auer: Ein ausgezeichneter Verhandler!) – Wirklich ein perfekter Beamten­vertreter, deswegen man kann ihm auch nicht böse sein, aber wir warten trotzdem noch auf wichtige Reformen.

Damit bin ich jetzt bei den Ländern und Gemeinden. Es geht zum Beispiel um die Har­monisierung der Dienstrechte, vor allem auch der Pensionsrechte von Bund, Ländern und Gemeinden. Das gab es einmal. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Prinz.) Da hat man die Verfassung geändert, das könnte man wieder einführen.

Das wäre eine wichtige Maßnahme, um für Gerechtigkeit zu sorgen, denn ein Beamter im Bundesdienst sollte nicht anders behandelt werden als einer im Landesdienst. Im Bundesdienst haben wir vieles an Vereinheitlichungen, vieles auch an nachvollziehba­ren Reformen gemacht; auf Länderebene ist das noch nicht passiert. – Erster Punkt.

Zweiter Punkt. Wir haben uns immer für die Abschaffung der Pragmatisierung ausge­sprochen. Ich weiß, in manchen Bereich ist das umgesetzt. Trotzdem gibt es noch eini­ge Bereiche, wo nicht erklärbar ist, warum ein Beamter unkündbar und unversetzbar sein sollte. (Abg. Bucher: Es heißt nur anders!)

Dritter Punkt. Man hat in dieser Novelle interessanterweise die B-Matura abgeschafft. Ich weiß nicht, ob das notwendig war. Aber was man nicht gemacht hat – und Sie wis­sen, wieder Herr Präsident Neugebauer, wir haben schon damals darüber diskutiert –, ist, die Frage der Absolventen von Fachhochschulstudienlehrgängen zu lösen. Das ist noch immer offen. Die Frage, ob sie jetzt in A eingestuft werden oder noch immer wie ein Maturant behandelt werden, haben wir da nicht dabei. (Beifall beim BZÖ.)

Flexible Dienstrechte. Wieder Herr Präsident Neugebauer, Sie wissen, wir haben diskutiert, etwa für die Exekutive, für den Zoll, für das Bundesheer wirklich ein eigenes


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Dienstrecht zu schaffen, wo man nicht diese starren Regelungen benötigt, die nicht adäquat sind, wo eben der junge Soldat mit 18 Jahren einsteigt, dann Beamter wird und sich ausrechnet, wie viel er mit 65 bekommen wird. Das funktioniert nicht mehr und wird auch nicht mehr dem Bedarf gerecht.

Und was machen wir mit den jungen Menschen, um Anreize zu schaffen, dass sie in den öffentlichen Dienst gehen? – Auch das wäre interessant. Früher hieß es: Du hast zwar am Anfang nichts, aber dafür bekommst du eine schöne Pension. Das ist es nicht mehr, was notwendig ist, um einen jungen Menschen für den öffentlichen Dienst zu begeistern. Wir brauchen junge, engagierte Mitarbeiter, die es ja gibt, überhaupt keine Frage. Der Beamte ist ja viel besser als sein Image. Und deswegen sollte man entspre­chend etwas tun. Aber auch da wäre es zum Beispiel interessant, dass man die Ge­haltskurven abflacht, dass der junge Beamte am Beginn mehr verdient und eben in der weiteren Karriere die Steigerungen geringer ausfallen. Auch das wäre eine interes­sante Maßnahme, die aber noch offen ist. (Beifall beim BZÖ.)

Zum Schluss meine Frage, auch an Frau Kollegin Riener: Sie haben gesagt, in der Steiermark verhandeln Sie mit. – Also, wann kommt die Harmonisierung der Dienst­rechte? (Abg. Riener: Haben wir abgeschlossen!) – Sie haben es abgeschlossen, sa­gen Sie. Ich habe gehört, in der Steiermark gibt es noch nicht das Pensionsrecht, das im ASVG zu beobachten ist.

Meine Damen und Herren Beamtenvertreter, Herr Präsident Neugebauer, wann kom­men wir endlich zu diesen Verhandlungen, um all diese offenen Punkte zu bespre­chen – nicht nur zu besprechen, sondern auch umzusetzen? (Abg. Bucher: Arbeits­kreis! Sonderkommission!) Wir wären sehr gerne bereit, gemeinsam mit Ihnen auch hier im Hohen Haus eine Mehrheit für so eine zukunftsweisende Beamten-Dienst­rechtsgesetz-Novelle zu bilden. (Beifall beim BZÖ.)

11.47


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


11.47.19

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundes­ministerin! Herr Staatssekretär! Herr Kollege Scheibner, ich hoffe, Sie haben jetzt nicht allzu großen Erklärungsbedarf in Ihrer Fraktion, weil Sie mir gedankt haben. Ich stehe Ihnen aber gerne zur Verfügung, wenn es darum geht, die großen Leistungen der Bürgermeister in unserer Republik hervorzuheben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten des BZÖ. – Abg. Öllinger: Nur mehr Danksprecher!) – Ich habe ja nur von der Hervorhebung geredet, nicht vom Dank.

Ich wünsche den Beamtinnen und Beamten, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass es auch morgen noch so ausschaut, dass ihnen gedankt wird und dass ihre groß­artigen Leistungen hervorgehoben werden. Ich habe so ein bisschen den Verdacht, dass sich hier herinnen niemand traut, auch nur einen Beamten oder eine Beamtin an­zugreifen, aber in der Öffentlichkeit und auf anderen Diskussionsebenen schaut es schon wieder ganz anders aus. Da wissen wir alle, dass es mit dem Image der Beam­tinnen und Beamten nicht gerade zum Besten steht, obwohl – und da stimme ich dem Kollegen Scheibner zu – wirklich hervorragende Arbeit auf allen Ebenen geleistet wird, bei den Gemeinden beginnend bis ins Hohe Haus.

Gerade wir in unserer Funktion, in unserem Beruf sind ja ein Musterbeispiel dafür, wie sehr wir von guten Beamten abhängig sind. Wenn ich in meiner Gemeinde nicht wirk­lich hervorragende Mitarbeiter hätte, wäre die Arbeit viel schwieriger, wenn nicht über­haupt unmöglich. Das gilt für uns hier im Haus genauso. Wenn nicht unsere Berater in den Klubs und im Haus da wären und uns unterstützten, dann wären wir sicherlich


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nicht in der Lage, so eine hochqualifizierte Arbeit zu machen, wie wir das hoffentlich auch tun.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn man in der Früh die Nachrichten hört, hat man es schon mit Beamten zu tun. Ist Ihnen aufgefallen, dass die Volksschullehrer in den letzten Tagen aufgrund der Untersuchungen, die jetzt veröffentlicht worden sind, ziemlich ins Gerede gekommen sind? (Abg. Öllinger: Nicht die Lehrer, sondern die Bil­dungspolitiker unter Gehrer!) – Auch die Lehrer, Herr Kollege Öllinger, sind ins Gerede gekommen, auch die Lehrer. Ich wollte damit nur sagen: Gestern waren es die Volks­schullehrer, die schuld waren, heute sind es die Bildungspolitiker bei Öllinger und bei sonst noch ein paar. Aber heute sind es auch die Eltern, denen man einen Vorwurf macht, dass die Volksschüler nicht besser sind. Also die Beamten stehen hier mitten im öffentlichen Fokus. Ich glaube, dass sie ihre Arbeit auch sehr gut machen.

Ein anderes Beispiel aus den Nachrichten sind die Postbeamten. Wir haben schon ge­hört, dass sie über ein eigenes Gehaltsschema verhandeln. Trotzdem sind sie zum Teil noch Beamte, die sich dafür einsetzen, dass ihre Arbeitsplätze erhalten bleiben. Ich möchte mich den Ausführungen des Kollegen Kuzdas anschließen und von dieser Stelle aus den Postbeamten unsere Solidarität und Unterstützung zusichern, denn es ist nicht gerechtfertigt, dass man ihnen über die Medien mitteilt, dass bei ihnen Tau­sende Arbeitsplätze gekürzt werden. Und es ist auch nicht in Ordnung, dass ganz ein­fach Postämter geschlossen werden, die für den ländlichen Raum sehr wichtig sind. Das möchte ich hier auch gesagt haben. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Zu den Gehaltsabschlüssen. Herr Kollege Öllinger, ich habe mir vorhin gedacht, als Sie gesagt haben – und Ihre Kollegin Musiol hat das auch gemeint –, dass der Gehalts­abschluss unfair wäre, unsozial wäre et cetera: Was hätten Sie gesagt, Herr Kollege – das würde mich noch interessieren –, wenn der Beamtengehaltsabschluss über dem Abschluss der anderen Gewerkschaften gelegen wäre? Dann wäre das wahrscheinlich unmöglich und eine Schweinerei gewesen. – Ein bisschen eine Relation sollte man, wenn man hier heraußen etwas kritisiert, schon auch gelten lassen.

Einen Satz noch zu den Bildungsmaßnahmen, die in dieser Novelle enthalten sind. Es ist durchaus hervorragend, dass jetzt Fachhochschulstudiengänge statt dieser Auf­stiegskurse möglich sind und dass es Berufsreifeprüfungsmöglichkeiten statt der Be­amtenaufstiegsprüfung gibt. Was mich allerdings ein bisschen geschreckt hat, Herr Staatssekretär, ist: Wenn es früher nur 20 waren, die diesen Aufstiegskurs besuchen konnten, aber jetzt 50 Teilnehmer beim Bachelor-Studiengang und 40 Teilnehmer beim Master-Studiengang sind, dann sollte man in Relation zu der Summe der Beamten Weiteres überlegen, um mehr Ausbildungsmöglichkeiten bieten zu können und – das wäre schon wünschenswert – diese Ausbildungsmaßnahmen auf allen Ebenen gleich zu verteilen.

Beamte – ich weiß schon, dass die Länder das für die Gemeinden machen und dass das in ganz Österreich neunmal unterschiedlich ist – in der Grundausbildung sollten eigentlich alle dieselbe Ausbildung genießen können.

In diesem Sinne wünsche ich den Beamten noch einmal, dass sie morgen auch noch so gelobt werden wie heute. (Beifall bei der SPÖ.)

11.53


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Kapeller. – Bitte.

 


11.53.11

Abgeordneter Ing. Norbert Kapeller (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Geschätzte Herren Staatssekretäre! Herr Kollege Scheibner! – Ich sehe


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ihn gerade nicht. (Abg. Scheibner macht sich durch Aufzeigen bemerkbar.) – Ent­schuldigung! Herr Kollege, Sie haben gemeint, dass man den öffentlichen Dienst für die jungen Menschen attraktiver gestalten müsste. Ich bin für jede Erhöhung der At­traktivität im öffentlichen Dienst, aber wir führen gerade in Oberösterreich einen Poli­zeikurs, in dem 25 Planstellen ausgeschrieben sind, wofür es aber 600 Bewerber gibt. Ich denke, das spricht dafür, dass die Attraktivität des öffentlichen Dienstes für die jun­gen Menschen durchaus gegeben ist.

Ich möchte aber auch zu den Ausführungen des Kollegen Öllinger noch etwas sagen. Zu dem, was ich jetzt hier betreffend Sockelbetrag beziehungsweise 3,55 Prozent li­neare Erhöhung des Gehalts im öffentlichen Dienst sage, stehe ich auch. Ich möchte irgendwann eine Antwort von Ihnen darauf haben, ob es gerecht wäre, dass der Be­amte, der besser ausgebildet ist, mehr Qualifikationen und mehr Verantwortung hat, weniger an Gehaltserhöhung bekommt als andere Kollegen in niedrigeren Verwen­dungsgruppen.

Ich glaube eines: Sie sollten sich nicht am Aushängeschild des öffentlichen Dienstes, an unserem Präsidenten Fritz Neugebauer schlecht tun, denn der öffentliche Dienst weiß, was er an unserem Herrn Präsidenten hat – bei all seiner Tätigkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

Etwas anderes möchte ich auch noch anführen. Lieber Freund Werner Neubauer, es stimmt, wir brauchen mehr Polizisten. Gott sei Dank bekommen wir 1 000 Polizisten mehr, aber es könnte immer mehr sein, und dafür würdest du auch geradestehen. Hät­ten wir 3 000 in das Regierungsprogramm hineingeschrieben, dann würdest du 5 000 verlangen, und das allein für deine Stadt Linz. (Abg. Dr. Graf: Das stimmt ja gar nicht!)

Aber jetzt ein spezieller Wunsch von mir, um auf die Ausführungen des Kollegen Hagen zu replizieren, der selbst Polizeibeamter in Vorarlberg ist. Herr Kollege, ich den­ke, dass die Zufriedenheit im Exekutivdienst gegeben ist. Es könnte immer mehr sein und es könnte immer besser sein. Es ist nicht alles perfekt, aber, wie ich meine, vieles ist gut.

Ich möchte meinen Bezirk heranziehen. Alle Dienststellen wurden neu gebaut, jetzt kommen auch die so sehr gewünschten neuen Fahrzeuge, wir sind gut ausgerüstet. Erinnere dich, als du eingerückt bist! Als ich vor 15 Jahren zur Polizei, zur Gendarme­rie eingerückt bin – Wintermantel schwer, Karabiner M1 und sonst nichts; so sind wir eingerückt! 15 Jahre sind vergangen – und wir sind modernst ausgerüstet, es gibt gute Ware auf den PIs, und das soll auch so bleiben. (Beifall bei der ÖVP.)

Eines noch, lieber Kollege. Den „Flexipool“ finde ich gut, denn als ich damals ausge­mustert wurde, hat es nicht geheißen, dass ich nach Hause zu meinem Wohnort kom­me. Ich hatte 150 Kilometer von meinem Wohnort entfernt die Dienststelle zu bezie­hen. Und der „Flexipool“ ist dazu da, um die jungen Beamten und Beamtinnen besser auszubilden, nicht irgendwo an die Peripherie zu schicken, wo sie nach der theoreti­schen Ausbildung nichts mehr dazulernen können. Man kann mit diesem „Flexipool“ in Wahrheit auch gut auf einzelne Kriminalitätsfelder in Ballungszentren reagieren. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zu der von dir angerissenen Debatte betreffend All-inclusive-Gehalt, Herr Kollege. Ich denke – und ich spreche mit vielen Kollegen –, dass dieses doch auch steuerscho­nende niedrige Grundgehalt, dann aufbauend auf einem guten Endgehalt, mit Zulagen und Mehrdienstleistungen von den Beamten gewollt ist. Natürlich wird immer darüber diskutiert, aber nur dann, wenn man einen tragischen, langwierigen Krankheitsfall hat. Dort müssen wir gemeinsam Regelungen treffen. Sonst sollte es zum größten Teil so


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bleiben, wie es ist, denn das Gehalt ist gut im öffentlichen Dienst. – Danke herzlich. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.56


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 30 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung dem Gesetzentwurf die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung mehrheitlich angenom­men.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Herbert, Kolleginnen und Kollegen betreffend Deckelung der Nebengebüh­renwerte.

Die Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Entfall des Pensionssiche­rungsbeitrages bis zur Höhe der ASVG-Höchstpension.

Jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Der Antrag ist abgelehnt.

11.58.042. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (4 d.B.): Bundesge­setz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozi­alversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert wer­den (2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2008 – 2. SVÄG 2008) (27 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir gelangen zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Hagenhofer. – Bitte.

 


11.58.31

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Regierungs­mitglieder! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die vorliegende Regierungsvorlage, die wir jetzt debattieren und auch beschließen werden, wobei ich Sie um Ihre Stimmen bitte, ist eigentlich ein Nachziehen einer Gleichbehandlung. Wie Sie alle wissen: Wir haben die Pensionen bereits ab November erhöht, aber es wurde vergessen – und daher die­ses Nachziehen der Gleichbehandlung –, die Ausgleichszulagenrichtsätze selbst auch ab November zu erhöhen, und zwar von 747 € auf 772,40 €. Weiters sollen auch alle Geldleistungen aus der Unfallversicherung angehoben werden, und zwar ebenfalls ab November 2008.


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Bei den Leistungen aus der Unfallversicherung geht es um die Unfallrenten selbst, es geht aber auch um die leistungsrelevanten Beträge der Unfallversicherung. Und da wieder geht es um das Taggeld, wenn jemand in einer Reha-Einrichtung ist.

Ich würde Sie bitten, dass Sie dieser Regierungsvorlage, die eine Reparatur ist, zu­stimmen, damit auch im Bereich des Taggeldes etwas getan wird, aber auch den Beziehern von Leistungen aus der Unfallversicherung Gleichbehandlung zukommen kann.

Ich ersuche daher um Ihre Stimmen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

11.59


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Sonnberger zu Wort. – Bitte.

 


12.00.17

Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Bei der gegenständlichen Regierungsvorlage geht es einerseits um die Anpas­sung der Unfallrenten und anderer Geldleistungen aus der Unfallversicherung und an­dererseits um die Klarstellung bezüglich der Anpassung der Ausgleichszulagenricht­sätze. Eigentlich wird das jetzt schon vollzogen. Wir haben die Ausgleichszulagenricht­sätze mit 772 € als Einzelrichtsatz und mit 1 158 € als Familienrichtsatz.

3,2 Prozent waren eigentlich vorgeschlagen gewesen von der Kommission zur langfris­tigen Pensionssicherung, 3,4 Prozent sind es letztendlich geworden, und zwar ab 1. November 2008 und bis zu einem Betrag von 2 412 €, und dort ist man dann auf einen Fixbetrag von 82,01 € übergegangen.

Das Gesamtpaket macht insgesamt 1,53 Milliarden € aus. Wenn man da die Auswir­kungen der Steuerreform dazurechnet, dann kann man wirklich sagen, dass auch für die Pensionistinnen und Pensionisten im Jahr 2009, und zwar bereits beginnend mit November 2008, mehr Geld zur Verfügung steht. Das ist gerade im Hinblick auf die derzeitige wirtschaftliche Situation und in Anbetracht der Prognosen, die wir erst vor kurzer Zeit bekommen haben, eine richtige und gute Maßnahme zum richtigen Zeit­punkt.

Lassen Sie mich auch noch ganz kurz auf die Diskussion über die Pensionskassen­regelungen zu sprechen kommen. Es ist so, dass wir einerseits im Bereich der Zu­kunftsvorsorge die Verpflichtung haben, mindestens 40 Prozent Aktien zu haben, und zwar geht es da um die Relation zwischen Börsenkapitalisierung und dem Bruttoin­landsprodukt, wo ein gewisser Prozentsatz nicht überstiegen werden darf. Hinsichtlich der Pensionskassen haben wir die Veranlagungsrichtlinien im § 25 Pensionskassenge­setz. Und wir haben auch eine Mindestertragsgarantie festgeschrieben, die sich jedoch nur auf die Leistungsphase erstreckt und maximal 50 Prozent Aktien vorsieht, während wir als zweites Modell ohne Mindestertragsgarantie maximal 70 Prozent Aktienanteil haben. Aber wer die Praxis kennt, der weiß, dass die Pensionskassen höchstens 40 Prozent gehabt haben. In den letzten Jahren ist dieser Anteil auf 30 beziehungs­weise 20 Prozent zurückgegangen. Jetzt finden Pensionskassen zum Teil mit 10 Pro­zent das Auslangen.

Es ist auch Folgendes festzuhalten: Es gibt derzeit keine Kapitalgarantie, sondern es müssen, bezogen nur auf die letzten 60 Monate, 1,6 Prozent vorliegen.

Der Fachverband überlegt jetzt eine Veranlagungs- und Risikogemeinschaft, wo ohne Aktien angeboten wird. Das ist dann eine klare Junktimierung mit der Zinslandschaft, aber natürlich wird das Risiko wesentlich reduziert. Das heißt, die Pensionskassen überlegen schon selbst, was man da tun kann.


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Es ist natürlich durchaus angezeigt, dass auch der Gesetzgeber da Überlegungen anstellt. Es hat schon 1990 eine ähnliche Garantie auf Kapital gegeben, allerdings mit einer sehr geringen Verzinsung, wie Sie vielleicht wissen. Ich glaube, wir sollten die zweite und dritte Säule stärken, indem wir Modelle überlegen, durch die wir erreichen, dass die Bürgerinnen und Bürger den Glauben an die zweite und dritte Säule nicht ver­lieren, sondern durchaus bereit sind, die Zukunftsvorsorge in diesen beiden Bereichen auszubauen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: „Sorgen“ ist richtig, ja! Zukunfts­sorgen!)

12.04


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Neubauer zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


12.05.00

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Ich möchte eingangs festhalten, dass es für uns Freiheitliche ein Akt der Anständigkeit und Selbstverständlichkeit ist, dass die Anpassung der Pensio­nen nun auch bei den Unfallrenten realisiert wird. Ich glaube, es ist eine Selbstver­ständlichkeit, dass man das saniert, weil die Auswirkungen nach der letzten Regelung ungünstig waren. Deshalb war es wirklich ein Akt der Notwendigkeit, dieses Minus in ein Plus umzuwandeln.

Ich habe heute bereits einmal erwähnt, dass wir in den letzten 18 Monaten für die Senioren in diesem Haus durchaus einiges zuwege gebracht haben, auf das wir stolz sein können. Es ist aber noch nicht alles erledigt, was uns am Herzen liegt, und einiges davon möchte ich nun erwähnen.

Wir haben leider im Regierungsprogramm feststellen müssen, dass der Pensionisten­preisindex nicht zu einer Dauerregelung geworden ist, sondern dass das eine einma­lige Ausnahmeregelung war. Dies steht auch im Widerspruch zu den Intentionen des Seniorenrates, der in mehreren Beschlüssen den Pensionistenpreisindex immer wieder eingefordert hat.

Wir fordern weiters, einen Anreiz zu schaffen für Unternehmen, durch welchen es älte­ren Menschen ermöglicht werden soll, länger berufstätig zu sein, weil die Erfahrungen der älteren Menschen, wie sich gezeigt hat, für Betriebe sehr wertvoll sein können und Erfolge bringen können.

Wir werden einen Antrag einbringen, der eine Lohnnebenkostensenkung zum Inhalt hat. Er soll gerade bei Frauen dazu beitragen, dass sie bei Arbeitslosigkeit nicht immer das Schlusslicht sind, dass die Beschäftigungsquote bei Frauen höher angesetzt wer­den kann.

Es freut mich ganz besonders, dass sich sehr viele in den letzten Wochen unserer For­derung angeschlossen haben, die Pensionskassen dazu zu bringen, dass sie nicht wie in der Vergangenheit mit den Geldern der Pensionisten Spekulationen betreiben. Es darf nicht sein, dass die Gelder derjenigen, die viele Jahre in den Topf eingezahlt haben, dann auf dem Spekulationsmarkt verjubelt werden. Das haben diese Menschen nicht verdient. (Beifall bei der FPÖ.)

Der Seniorenrat hat gestern in seiner Erklärung diese Forderung der Freiheitlichen zum Anlass genommen, den Nationalrat zu ersuchen, diese Forderung anzunehmen und gesetzliche Grundlagen dafür zu schaffen.

Ich verstehe die diesbezüglichen Ausführungen des Kollegen Krainer nicht ganz, viel­leicht kann er das in einer zweiten Wortmeldung noch genauer erläutern. Er hat näm­lich gesagt, für die SPÖ käme eigentlich nur die Stärkung der ersten Säule des Pensi­onssicherungssystems in Frage. Da bin ich bei Ihnen, Herr Abgeordneter, aber ich


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frage Sie, was es mit der zweiten Säule auf sich hat, wie Sie sich da die weitere Vor­gangsweise vorstellen.

Im Regierungsprogramm haben wir eine abgeänderte Form der Pensionsautomatik feststellen müssen. Es hat sich da offenbar die ÖVP gegenüber der SPÖ durchgesetzt. Wir haben bereits in der letzten Gesetzgebungsperiode davor gewarnt, diese Pensi­onsautomatik mit all den damit verbundenen Grauslichkeiten wirklich umzusetzen. Wir haben damals gesehen, dass es offenbar nur mehr mit Automatik geht, dass das Par­lament da mit seinen Mandataren offenbar ausgeschaltet werden soll, dass nicht mehr die Menschen regieren sollen, sondern die Computer. Eine Tageszeitung hat dazu be­merkt: Zuerst kommt die Gesundheitsautomatik, dann kommt die Pensionsautomatik, dann kommt die Entlastungsautomatik, und zum Schluss wird es zu einer Regierungs­abwahlautomatik kommen. – Genau das ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, dann auch geschehen! (Beifall bei der FPÖ.)

Bei der „Hacklerregelung“ sind Sie sich, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch untreu geworden.

Ich bringe deshalb folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Neubauer, Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend Veran­kerung der Langzeitversichertenregelung im Dauerrecht

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zuleiten, die den abschlagsfreien Pensionsantritt für Langzeitversicherte als unbefris­tete Regelung im Dauerrecht der gesetzlichen Pensionsversicherung vorsieht.“

*****

Ich ersuche Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, diesem Antrag zuzustim­men. (Beifall bei der FPÖ.)

12.09


Präsident Fritz Neugebauer: Der Antrag des Abgeordneten Neubauer ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Neubauer, Ing. Hofer und weiterer Abgeordneter betreffend Veran­kerung der Langzeitversichertenregelung im Dauerrecht

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 2 Bericht (27 d.B.) des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (4 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozial­versicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden

Schon das Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode führte zum The­ma Pensionen aus, dass der abschlagsfreie Pensionsantritt mit 55 bzw. 60 Jahren im Rahmen der Langzeitversichertenregelung - der sogenannten „Hacklerregelung“ - bis 2010 verlängert werden soll, damit für jene Personengruppe, die lange Zeit hindurch


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Beiträge in das System eingezahlt hat, eine Verbesserung im Übergangsrecht erreicht wird.

Nachdem diese Verlängerung beschlossen wurde, hat die letzte Bundesregierung bei ihrer Klausurtagung am 11. Jänner 2008 in Aussicht genommen, im Zusammenhang mit der Behandlung des von der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung be­schlossenen Berichtes über die langfristige Entwicklung der gesetzlichen Pensionsver­sicherung, den abschlagsfreien Pensionsantritt mit 55/60 Jahren im Rahmen der Lang­zeitversicherungsregelung bis zum Jahr 2013, also um weitere drei Jahre, zu verlän­gern.

Nun steht im Regierungsprogramm der XXIV. Gesetzgebungsperiode lapidar unter dem Titel Langzeitversichertenregelung, dass die derzeitige Langzeitversichertenrege­lung abrupt am 31. Dezember 2013 endet und die Bundesregierung bis zum Ende des Jahres 2009 eine Neuregelung erarbeiten will, um dieses abrupte Ende zu vermeiden und durch eine leistbare Regelung zu ersetzen.

Die FPÖ hat sich immer für einen abschlagsfreien Pensionszugang nach 45 Arbeitsjah­ren eingesetzt. Es ist aber eine untragbare Situation, dass bei den Pensionen immer wieder und fortgesetzt mit Ausnahmeregelungen und Provisorien Politik gemacht wird. Die Arbeitnehmer wünschen sich Sicherheit. Sie müssen wissen, unter welchen finan­ziellen Bedingungen sie die Pension antreten können. Vor allem für Bezieher niederer und mittlerer Einkommen geht es um jeden Euro.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu­zuleiten, die den abschlagsfreien Pensionsantritt für Langzeitversicherte als unbefris­tete Regelung im Dauerrecht der gesetzlichen Pensionsversicherung vorsieht.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Haubner. – Bitte.

 


12.09.56

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister, ich freue mich, dass Sie jetzt anwesend sind und damit Ihre Wertschätzung nicht nur dem Parlament entgegenbringen, sondern Ihre Wertschät­zung auch für das Thema „Sicherung der Pensionen“ bezeugen.

Der vorliegende Regierungsentwurf ist eine von vielen Reparaturen, die absolut not­wendig sind, und ich möchte vorweg sagen, dass wir vom BZÖ natürlich diesem un­sere Zustimmung geben werden, denn damit wird die Ungerechtigkeit, die es zwischen Unfallrenten und anderen Pensionen gibt, behoben.

Es gibt aber aus der Sicht des BZÖ nach wie vor, was die Pensionen anbelangt, viele Ungereimtheiten: Umgereimtheiten im Steuersystem, Ungereimtheiten, was die Ein­malzahlungen betrifft, aber auch Ungereimtheiten, was bestimmte Gruppen betrifft. Ich möchte in diesem Zusammenhang vier Punkte anführen.

Erster Punkt: Wertsicherung der Pensionen. – Es wird im Regierungsprogramm über viele Seiten eine Absichtserklärung bezüglich der Wertsicherung der Pensionen abge-


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geben, und diese kann man absolut unterstreichen. Aber die Glaubwürdigkeit wird et­was eingeschränkt, wenn es dann im Regierungsprogramm heißt, dass in Bezug auf den Pensionistenpreisindex noch geprüft wird.

Ich erinnere mich, dass es vor der letzten Wahl in diesem Haus einen Fünf-Parteien-Antrag gegeben hat, bei dem wir uns alle dazu bekannt haben. Jetzt heißt es: Es wird geprüft! Ich hoffe, dass ich Sie nicht falsch interpretiere, Herr Bundesminister, wenn ich hier sage, dass Sie gesagt haben, dass Sie von einem Pensionistenpreisindex nichts halten. Das bedeutet meiner Meinung nach eine Verunsicherung der Pensionistinnen und Pensionisten. Vielleicht können Sie das heute noch klären. (Beifall beim BZÖ.)

Zweiter Punkt: Hacklerregelung; auch mein Vorredner hat das schon angesprochen. – Im Regierungsprogramm steht drinnen, dass es ab 2013 eine leistbare Regelung ge­ben soll – was immer man darunter versteht, nämlich, für wen es leistbar sein soll.

Im Wahlprogramm der SPÖ heißt es noch ausdrücklich, dass man an dem Prinzip „45 Jahre für Männer sind genug, 40 Jahre für Frauen sind genug“ festhält und dass man dann abschlagsfrei in Pension gehen können soll.

Im letzten Folder der AK Oberösterreich wird das auch als eine zentrale Forderung auf­gestellt. Ich weiß, dass gerade in der Arbeiterkammer alle Fraktionen dieser Regelung zugestimmt haben.

Ich möchte nun wissen, was in der nächsten Zeit wirklich geschieht. Sie, Herr Bundes­minister, sagten heute in einem Interview auf die Frage, wie es mit der Langzeitver­sichertenregelung weitergehen wird beziehungsweise was diesbezüglich vorgesehen ist, derzeit gar nichts. – Ich meine, das ist ein bisschen wenig! (Beifall beim BZÖ.)

Der dritte Punkt betrifft eine Gruppe von Frauen – rund 200 000 Frauen in Österreich –, die heute über 65 Jahre alt sind und die vorwiegend Kinder großgezogen und Ange­hörige gepflegt haben, die Leistungen erbracht haben, die für unsere Gesellschaft emi­nent wichtig sind. Diese Frauen sind heute schlecht versorgt oder haben überhaupt keine Pension. Und diesbezüglich vermisse ich im Regierungsprogramm eigentlich alles, was da notwendig wäre. Es wird mit keinem einzigen Wort darauf eingegangen, was man für diese Frauen tun könnte. (Abg. Krainer: Warum haben Sie das nicht schon erledigt, als Sie in der Regierung waren?)

Wir vom BZÖ haben in der letzten Legislaturperiode zahlreiche Anträge diesbezüglich eingebracht. All diese Anträge wurden von ÖVP und SPÖ abgelehnt. Aber ich bin sehr froh darüber, dass es wenigstens ein Bundesland in Österreich gibt, wo man für diese Gruppe von Frauen etwas macht, nämlich im sozialen Vorbildland Kärnten. Dort wird das sogenannte Müttergeld diesen Frauen bereits ausbezahlt. (Beifall beim BZÖ.)

Ich fordere nun Sie, Herr Bundesminister für Soziales, auf, zu überlegen, welche sozia­len Zuwendungen man diesen Frauen zukommen lassen könnte. Wie ich weiß, ist die Diskussion über die bedarfsorientierte Mindestsicherung noch nicht abgeschlossen, und daher bestünde noch die Möglichkeit, im Rahmen derselben für diese Frauen auch eine Sozialleistung vorzusehen. (Abg. Krainer: Was haben Sie sieben Jahre lang ge­macht?)

Dass Sie, meine Damen und Herren von ÖVP und SPÖ, lernfähig sind, zeigt der Um­stand, dass es im Regierungsprogramm heißt, dass in Zukunft die Pensionsversiche­rungsbeiträge für pflegende Angehörige ab Stufe 3 vom Bund übernommen werden. Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang an einen diesbezüglichen Antrag des BZÖ, den wir im Juni 2007 eingebracht haben und der damals von Ihnen leider abge­lehnt wurde. Ich freue mich aber, wenn das jetzt kommt, denn das wäre ein richtiger Schritt. (Beifall beim BZÖ.)


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Vierter und letzter Punkt, auf den ich eingehen möchte, sind die Einmalzahlungen, die dieses Mal im November zusätzlich zu den Pensionsanpassungen als sogenannter Teuerungsausgleich ausbezahlt wurden, ähnlich wie der Heizkostenzuschuss. Dieser Maßnahme haben wir alle hier im Hohen Haus zugestimmt, weil wir wissen, dass sie notwendig ist, weil für die Bezieher kleiner Pensionen jeder Euro besonders viel wert ist und von diesen jeder Euro dreimal umgedreht wird, bevor er ausgegeben wird. Da­her sind solche Einmalzahlungen als Teuerungsausgleich ganz, ganz wichtig. (Beifall beim BZÖ.)

Wir haben damals den Pensionistinnen und Pensionisten gesagt, dass sie eine Einmal­zahlung von 150 €, abgestuft bis 50 € bekommen. Sie selbst wissen wahrscheinlich aus vielen E-Mails und aus vielen Anrufen, dass die Enttäuschung sehr groß gewesen ist, als aus den 150 € zum Beispiel nur 132 € geworden sind, weil eben die Lohnsteuer abgezogen wurde, oder aus 135 € nur 86 €. Deshalb ist die Verbitterung gerade bei den Kleinstpensionistinnen und -pensionisten sehr groß.

Auch an dieser Stelle muss ich wieder sagen: Im Unterschied dazu wird in Kärnten der Teuerungsausgleich eins zu eins ausbezahlt. Die Auszahlungen sind bereits im Gange. (Beifall beim BZÖ.)

Genau das ist etwas, was die Leute gerade vor Weihnachten brauchen! Wir bringen daher dazu einen Entschließungsantrag ein. (Abg. Faul: ... peinlich!) – Peinlich sind Ihre Zwischenmeldungen! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Krainer: Peinlich ist, dass sieben Jahre im Ministerium das alles nicht gemacht wurde!)

Ich bringe nun einen Entschließungsantrag ein, in welchem gefordert wird, dass in Zu­kunft die Einmalzahlungen von der Lohnsteuer befreit sein sollen. Ich darf, Herr Präsi­dent, diesen Antrag nun verlesen.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Dolinschek, Kollegin und Kollegen betreffend Be­freiung der Einmalzahlung von der Lohnsteuer

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den sichergestellt wird, dass im Rahmen zukünftiger Pensionsanpassungen gewährte Ein­malzahlungen ohne Abzug von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträgen ausbe­zahlt werden und so in voller Höhe den Pensionistinnen und Pensionisten zugute kom­men.“

*****

(Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Ihre Aufgeregtheit zeigt, dass Sie wirklich ein schlechtes Gewissen haben. (Beifall beim BZÖ.) Aber Sie können Ihr schlechtes Gewissen sofort beruhigen, wenn Sie die­sem Antrag zustimmen!

Stimmen Sie diesem Antrag zu, damit wir den Pensionistinnen und Pensionisten nicht vor den Wahlen Versprechen machen, die nach den Wahlen nicht eingehalten wer­den! – Ich danke Ihnen. (Beifall beim BZÖ.)

12.17


Präsident Fritz Neugebauer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und wird daher mit verhandelt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 75

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Dolinschek, Kollegin und Kollegen betreffend Be­freiung der Einmalzahlung von der Lohnsteuer

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Finanzausschusses (27 d.B.) über die Regierungsvorlage (4 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozial­versicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (2. Sozialversicherungs-Änderungsge­setz 2008 – 2. SVÄG 2008)

Neben der mit der Novemberpension wirksam gewordenen Erhöhung der Ruhebezüge um 3,4 Prozent haben die Pensionisten als Teuerungsausgleich Ende Oktober auch eine gestaffelte Einmalzahlung erhalten. Pensionsbezieher mit einem Gesamtpensi­onseinkommen bis zu 747 Euro bekamen eine Einmalzahlung in Höhe von 20 Prozent, bis zu 1.000 Euro waren es 150 Euro. Bis 2.000 Euro sank der Betrag linear auf 50 Euro ab. Jedoch erhielten Bezieher von Pensionen über 2.800 Euro keine Einmal­zahlung.

Ausgleichszulagenbezieher/innen erhalten unabhängig vom Gesamtpensionseinkom­men eine Einmalzahlung von 150 Euro. Von der Einmalzahlung sind keine Beträge zur Krankenversicherung zu entrichten. Zwar ist diese nicht als Einkommen anzurechnen, allerdings unterliegt sie grundsätzlich der Lohnsteuer (wie eine Sonderzahlung).

Dies führt dazu, dass die Pensionistinnen und Pensionisten nicht das erhalten, wie es auf den ersten Blick scheint. Durch die enorme Verteuerung bei Lebensmitteln, ständig steigende Energie- und Wohnungskosten sowie hohe Gesundheitsausgaben werden die österreichischen Pensionistinnen und Pensionisten massiv belastet. Um den Be­zieherinnen und Beziehern einer Einmalzahlung zusätzlich einen Teuerungsausgleich verstärkt zu schaffen soll die Einmalzahlung von der Lohnsteuer gänzlich befreit wer­den.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den sichergestellt wird, dass im Rahmen zukünftiger Pensionsanpassungen gewährte Ein­malzahlungen ohne Abzug von Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträgen ausbe­zahlt werden und so in voller Höhe den Pensionistinnen und Pensionisten zugute kom­men.“

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Öllinger zu Wort. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Herr Präsident! Was hat der Herr Dolinschek eigent­lich die letzten Jahre gemacht? – Abg. Krainer: Er ist Staatssekretär gewesen! – Ge­genrufe beim BZÖ.)

 


12.18.03

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Natürlich werden wir der vorgeschlagenen Anpas-


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sung zustimmen. Nur als Nebenbemerkung: Ein bisserl peinlich ist es schon! Wir hät­ten in Vorbereitung des denkwürdigen Tages, wenige Tage vor der Nationalratswahl, das machen sollen, was auch wir gefordert haben, was aber einige nicht für notwendig gefunden haben, denn dann hätte man nicht so feilschen können wie auf dem Basar, nämlich einen Ausschuss.

Ich sage Ihnen: Wenn die Qualität der Sozialgesetzgebung, die nicht durch das Ver­schulden der Beamten, sondern durch das politische Wirken hier teilweise sehr schlecht ist, nicht weiter verschlechtert werden soll, dann müssen wir – und das ist eine Bitte an alle hier! – in Hinkunft anständige Ausschussberatungen machen. Das ist das Mindeste! Meine Bitte ist, nicht immer aus der Hüfte zu schießen – egal, ob es um Sicherheitsgesetzgebung geht, und schon gar nicht, wenn es um Sozialgesetzgebung geht –, sondern anständige Beratungen zu machen. Das möchten wir von Ihnen! Und wir fordern das natürlich auch von uns! (Beifall bei den Grünen.)

Frau Kollegin Haubner hat in Bezug auf die Einmalzahlungen etwas angesprochen, wo ich ihr recht geben muss, nämlich dass Bruttobeträge angekündigt wurden, die sich dann für die Betroffenen als „faule Eier“ herausgestellt haben, weil niemand dazuge­sagt hat: Das ist brutto gemeint, von den 150 € bekommt ihr im ungünstigsten Fall nur die Hälfte!

Selbstverständlich sollten die 150 € – dafür hat sich ja der Tag angeboten, es war drei Tage vor der Wahl – auch „verkauft“ werden, da hat man natürlich mit den 150 € her­umgewachelt. Das rächt sich unter Umständen.

Deshalb: Ja, wir unterstützen auch den Entschließungsantrag, obwohl ich ihn für nicht besonders geglückt halte, weil man damit Einmalzahlungen irgendwie fast schon zum Prinzip machen will. Aber im Prinzip haben Sie recht, es sollte so sein – das ist möglich und ist auch in der Vergangenheit praktiziert worden –, dass Einmalzahlungen selbst­verständlich von der Steuer und auch von Sozialversicherungsabgaben befreit werden können. Ja, warum denn nicht!

Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt kommen wir zum schwierigeren Teil, und dieser betrifft freiheitliche Anträge und Vorschläge. Da gab es zum einen den Vorschlag, den Pensionistenpreisindex verbindlich zu machen; zumin­dest wurde das in der Debatte eingefordert.

Auf der anderen Seite gibt es den Vorschlag und auch den Antrag, den Pensionssiche­rungsbeitrag für die öffentlich Bediensteten erst ab der ASVG-Höchstgrenze wirksam werden zu lassen. – Das ist übrigens seit Langem eine grüne Forderung, und da hätten wir es gerne gehabt, dass die Freiheitlichen schon in der Vergangenheit, als sie in der Regierung waren, dies unterstützt hätten. Aber sei’s drum!

Diesen Antrag, Pensionssicherungsbeiträge bei entsprechenden Beamtenpensionen erst ab der ASVG-Höchstpension einzuheben, halten wir für sinnvoll und richtig. Nur bitte ich schon, mit gleichem Maß zu messen! Was Sie hier anerkennen, Sie von der Freiheitlichen Partei und hoffentlich auch die anderen Kolleginnen und Kollegen, ist: Es gibt kleine Pensionen bei den Beamten und noch viel mehr im ASVG-Bereich.

Jetzt rede ich nicht vom Pensionssicherungsbeitrag. Beim Pensionssicherungsbeitrag sagen Sie genauso wie wir: Heben wir ihn erst ab der ASVG-Höchstpension ein. – Das ist sinnvoll. Menschen mit höheren Pensionen als im Sozialversicherungsrecht üblich – diese gibt es derzeit nur bei Beamten, bei Politikern nach dem alten Pensionssystem und was weiß ich, wo noch – sollten einen Pensionssicherungsbeitrag zahlen.

Beim Pensionistenpreisindex tun Sie so, als ob Pensionisten mit sehr hohen Pensio­nen dasselbe Problem wie Pensionisten mit niedrigen Pensionen hätten. Na, hallo, das ist nicht so! Wir haben in Österreich – leider! – ein Sozialversicherungssystem und ein


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Pensionsrecht, das für die meisten Menschen keine üppigen Pensionen ausbezahlt. Daher vertreten wir hier, bei diesem Punkt, genauso wie bei dem vorigen Punkt, bei dem es um die Beamten gegangen ist und Kollege Neugebauer, diesmal als anderer Präsident, sich anhören musste, was er als Präsident der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst sozusagen abgeschlossen hat, wiederum das Prinzip, dass kleinere Pensionen natürlich höher und anders zu bemessen sind.

Wenn Sie also das Wort „Pensionistenpreisindex“ in den Mund nehmen, müssten Sie eigentlich zwei oder drei verschiedene Pensionistenpreisindizes einführen – und dann wird es natürlich absurd (Abg. Mag. Kogler: Richtig!) –, nämlich zum einen den für die Leute mit niedrigen Pensionen. Da wirken sich Preissteigerungen bei den Lebens­mitteln, bei den Tarifen oder meinetwegen bei den Gebühren – da wurden ja in den letzten Monaten Erhöhungen vorgenommen – ganz anders aus als bei Menschen mit höheren Pensionen. Da gäbe es viele Sachen, die wir sehr unterschiedlich betrachten müssten und die wir beim Pensionistenpreisindex nicht über einen Kamm scheren können.

Das gilt nicht nur für Pensionisten, sondern selbstverständlich auch für Einkommens­bezieher/innen. Natürlich haben Menschen mit niedrigem Einkommen wesentlich ande­re und größere Probleme durch die Teuerung als Menschen mit sehr hohem Einkom­men. Im Allgemeinen sagt man dann dazu: Wir haben ein Verteilungsproblem. – Das sparen Sie beim Pensionistenpreisindex aus, und da sage ich Ihnen: Das ist sozial ungerecht! (Beifall bei den Grünen.)

Wir sind für die Harmonisierung, auch für jene zwischen den Pensionssystemen. Neh­men wir es ernst, aber versuchen wir nicht, hier völlig ungleiche Tatbestände oder Er­eignisse über ein und denselben Kamm zu scheren! „Pensionistenpreisindex“ klingt gut, ist aber nicht wirklich gut für Menschen, die als Pensionisten ganz andere Sorgen als Politikerpensionisten haben, nämlich für Pensionisten mit niedrigen Pensionen. Für die Letzteren ist der Pensionistenpreisindex genauso eine geringe Hilfe wie für Men­schen mit niedrigem Einkommen.

Die Langzeitversichertenregelung ins Dauerrecht überzuführen, ist auch eine Forde­rung der Freiheitlichen. Ich bin zwar nicht der Auffassung des Herrn Sozialministers, dass man die Amtsperiode als Sozialminister mit Schweigen beziehungsweise mit „No Comment“ beginnen soll, aber im Prinzip halte ich es hier mit dem Sozialminister, wenn er es denn so gemeint hat, wie ich es verstanden habe, nämlich: Entschuldigung, „Dauerrecht“, das hieße, Sie wollen das Prinzip, dass Frauen mit Versicherungszeiten von 40 Jahren und Männer mit 45 Jahren an Versicherungszeiten die Langzeitver­sichertenregelung abrufen können, ins Dauerrecht überführen. – Das ist nicht möglich, denn:

Ab 2019 haben wir die Wirksamkeit des Bundesverfassungsgesetzes über die Anglei­chung des unterschiedlichen Pensionsalters; das ist Punkt eins. Außerdem – Punkt zwei – sind wir EU-rechtlich verpflichtet, zwischen den Geschlechtern zu harmonisie­ren. Ich halte das auch auf lange Sicht für eine sinnvolle Sache. Das heißt, wir werden nicht durchkommen – egal, wo – mit einer Regelung, mit der wir 40/45 Jahre bezie­hungsweise beim Pensionsalter 60/65 Jahre unterschiedlich im Dauerrecht beibehalten wollen.

Das wissen Sie im Prinzip auch, nur sagt es niemand den Leuten. Seien Sie doch end­lich einmal ehrlich! Dieses Prinzip von ein bisschen mehr Ehrlichkeit sollte genauso für den Sozialminister oder für die Regierungsparteien wie auch für die FPÖ gelten. (Ruf beim BZÖ: Und für die Grünen!) Dann wäre uns in der Frage der Sozialpolitik schon etwas mehr geholfen. (Beifall bei den Grünen.)

12.26



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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Donabauer. – Bitte.

 


12.26.46

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Die österreichische Sozialpolitik ist nicht deshalb gut, weil hier von den unterschiedlichen Parteien immer wieder Forderungen erhoben wer­den, sondern sie ist deshalb gut, weil in den letzten vierzig, fünfzig Jahren gut gearbei­tet wurde. (Beifall bei der ÖVP.) Wer das nicht glaubt, der möge sich auch internatio­nale Vergleiche herbeiholen.

Meine Damen und Herren, bei aller Wertschätzung und Notwendigkeit aller Leistungen, aber wenn eine Republik, ein Staat aufweisen kann, dass seine Sozialquote 29,6 Pro­zent des Bruttoinlandsproduktes beträgt, dann lade ich Sie alle ein: Bringen Sie mir das nächste Land – egal, ob es in Europa oder sonst irgendwo auf der Erde ist –, das die­selbe Sozialquote hat! (Beifall bei der ÖVP.) Das heißt, wir sind gut drauf. (Abg. Öllin­ger: Die skandinavischen Länder! Die haben Sie vergessen! Frankreich!)

Aber natürlich gibt es keinen fehlerfreien Prozess, das muss man ganz klar sagen. Die Pensionsanpassung und die Pensionsdiskussion ist natürlich ein ganz tolles Thema dafür, dass man sich aller Wünsche und Begehrlichkeiten entledigen kann. Das weiß ich, und wir sind ja auch lange dabei. Wir hatten noch nicht das Vergnügen, mit den Grünen zu arbeiten; sie haben es sich noch nicht zugetraut, in der Regierung zu sein, und das macht auch nichts. (Abg. Grosz: Wird schon noch kommen!) Aber alle ande­ren Parteien waren schon in der Regierung. (Abg. Dr. Haimbuchner: In Oberösterreich sind sie eh recht gut vertreten!) Ich habe immer bemerkt, dass die jeweils anderen ge­sagt haben: Sie machen zu wenig!

Wenn heute und hier ein Gesetz beschlossen wird, dann ist dies keine Peinlichkeit, überhaupt nicht. Es ist nur eine Maßnahme derart, dass in Wirklichkeit die erste Ent­scheidung eine Anpassung von 3,2 Prozent auch bei Ausgleichszulagenrichtsätzen und Unfallrenten mit sich gebracht hat. In der Beschlussfassung über die inflationsab­geltende Pensionserhöhung von 3,4 Prozent sind diese zwei Bereiche nicht mit implan­tiert gewesen. Diese werden heute nachgezogen, und ich denke, es ist gut so.

Diese Pensionsanpassung des heurigen Jahres ist, glaube ich, deshalb vernünftig, weil sie erstmals wieder total entkompliziert ist. Wir haben in den vergangenen Jahren so viele unterschiedliche Berechnungsformeln gehabt, dass am Ende jeder gefragt hat: Was kommt dabei heraus? – Jetzt weiß es jeder genau: 3,4 Prozent bis zum Betrag von 2 412 €, und dann gibt es den Fixbetrag von 82,01 €.

Was man in diesem Zusammenhang vielleicht sagen muss und sagen soll, Herr Bun­desminister – es freut mich, dass Sie auch diese Diskussion mitverfolgen –, ist Folgen­des, damit auch die echten Sozialpolitiker ein Thema haben, nicht nur diejenigen, die etwas fordern. Das betrifft die Ausgleichszulagenrichtsätze.

Die Ausgleichszulagenrichtsätze sind das Maß für etwa 320 000 Bürgerinnen und Bür­ger. Wenn wir in den nächsten Jahren – so wie wir es auch in den vergangenen Jahren schon ein paar Mal gemacht haben – die AZ-Richtsätze etwas höher anheben, dann machen wir nicht nur keinen Fehler, sondern wir setzen eine ganz richtige soziale und sozialpolitische Entscheidung. Da geht es um die Leute, die wirklich mit kleinstem Ein­kommen durchkommen müssen! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich würde mir auch erlauben, Herr Bundesminister, Folgendes zu sagen, ohne es aber verbreitern zu wollen. Es gibt die Gruppe der bäuerlichen Versicherten, die das Son­derelement fiktives Ausgedinge haben. Es wäre viel zu langweilig, würde man Ihnen das alles jetzt vortragen, aber ich denke, dass wir hier – wir stehen grundsätzlich zu


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diesem Element – eine Wertanpassung brauchen, weil sich auch da eine Veränderung in der tatsächlichen Anwendbarkeit dieser Berechnungsformel ergibt.

In diesem Zusammenhang und bei dieser Diskussion, Herr Bundesminister, nehmen wir uns etwas vor, was wir im Regierungsübereinkommen niedergeschrieben haben, nämlich eine Neuausrichtung bei den Zuerkennungskriterien für Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeits- und Invaliditätspensionen, ohne den bestehenden Berufsschutz zu gefährden. Das will niemand, aber für schwerstkranke Menschen, die die Zielbe­stimmung des Berufsschutzes noch nicht erreicht haben, müssen wir Lösungen finden. Es hat keinen Sinn, diesen Menschen zu sagen: Warten Sie, bis Sie ein paar Jahre älter sind. Das sind einige hundert, aber wer in der Sozialpolitik tätig ist, weiß, dass das wirklich arme Menschen ohne besondere Zukunft sind. Es ist eben tragisch in ihrem Leben geworden.

Da sollten wir, denke ich, etwas tun, genauso wie wir uns das auch vorgenommen ha­ben bei etwas, was schon sehr gut funktioniert, und zwar mit einem so genannten Zu­schuss zur Pensionsversicherung bei der Angehörigenpflege. Wir haben heute bei Pflegestufe 3 den Dienstgeberbeitrag, bei Pflegestufe 4 Dienstgeber- und 50 Prozent des Dienstnehmerbeitrags – das sind tolle Sachen, die finden Sie auch nirgendwo an­ders, darüber können wir uns freuen –, und ab Stufe 5 haben wir beide Beiträge. Das gilt natürlich zeitlich begrenzt und mit der Maßgabe, dass der Beruf als solcher einge­stellt werden muss, weil es eine freiwillige Weiterversicherung ist.

Wir sollten daran denken, ob wir das nicht – wie beim Kinderbetreuungsgeld – als adju­tatives Element ansetzen. Ich glaube, das käme allemal billiger als eine Vorgangs­weise, mit der wir diesen Sektor nicht abdecken, sodass die Leute mangels Hauspflege in Heime abwandern müssen. Ich denke, da haben wir gute Ansätze.

Zum Schluss kommend, möchte ich das aktuelle Thema Pflegegeld aufgreifen. Wann gebührt Pflegegeld? – Es gebührt dann, wenn eine Behinderung anzunehmen ist, die länger als sechs Monate dauert. Da haben wir das Problem, dass bei einigen die Zuer­kennung zu lange gedauert hat. Das wird auch nicht beschönigt, das soll ohneweiters kritisiert werden. Der Minister hat heute, glaube ich, in einem Zeitungsinterview gesagt, dass er sich maximal zwei Monate ab Antragsdatum vorstellen kann. Das ist korrekt, das entspricht absolut dem normalen Lauf eines Verfahrens, keine Frage.

Handlungsbedarf besteht meiner Ansicht nach in der Hinsicht, dass wir vielleicht einen Begutachtungspool zu schaffen hätten. Denn es macht keinen Sinn, wenn heute von den unterschiedlichsten Leistungserbringern – Bundessozialamt, Länder, Unfallversi­cherung oder Pensionsversicherung – jeder für sich das Verfahren durchführt. Es wäre intelligent und zeitgemäß, würde man das in einem Pool zusammenfassen, um nach gleichen Kriterien für alle und nach Tunlichkeit auch noch vor Ort so eine Entschei­dungseinrichtung zu schaffen, damit wir auch unterschiedliche Beurteilungen – so nimmt es der Bürger wahr – in Zukunft vielleicht besser bewältigen.

Ich wünsche uns weiterhin viel Freude und viel Kraft bei der Weiterentwicklung der Sozialpolitik in unserem schönen Land Österreich! (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der SPÖ.)

12.33


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


12.33.58

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Grundsätzlich sind gemäß dem ASVG die Pensionen jedes Jahr mit dem Anpassungsfaktor zu vervielfachen. Das ist auch für die Renten


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aus der Unfallversicherung vorgesehen. Wir werden dem zustimmen, weil es sonst eine Ungleichbehandlung in diesem Bereich gibt.

Nach dem Sozialrechts-Änderungsgesetz 2008 erfolgte die Pensionsanpassung, die für November und Dezember 2008 vorgezogen wurde, und jene für das Kalender­jahr 2009 mit 3,4 Prozent, sozusagen mit einem bestimmten Anpassungsfaktor und nicht mit dem festgelegten, berechneten Anpassungsfaktor, nämlich mit 3,2 Prozent. Dementsprechend soll das jetzt repariert werden. Ich finde es in Ordnung, dass das so ist, und wir werden diesem Antrag auch die Zustimmung geben.

Geschätzte Damen und Herren, skurril ist natürlich unser ganzes Steuersystem in die­sem Bereich. Herr Kollege Krainer, das ist sicherlich für Sie maßgeblich, weil gerade in der Steuergesetzgebung einiges zu ändern wäre. Denn es kann doch nicht so sein, dass man jemandem, dem in einer Notlage 146 € versprochen werden, gleichzeitig 49 € abzieht! Das wird keine einzige der betroffenen Personen verstehen, aber das ist momentan so passiert.

Meiner Meinung nach müsste es im Einkommensteuergesetz eigentlich so geregelt sein, dass die Ausgleichszulagenempfänger – und in diesem Bereich sind es vor allem die Familien, die 2009 mit 1 158 € berechnet werden – nicht automatisch eine Lohn­steuer bezahlen. (Beifall beim BZÖ.)

Das ist so zu regeln wie zum Beispiel beim Heizkostenzuschuss, den wir von Oktober bis April gewähren. Pro Monat 30 € – insgesamt sind es 210 € – werden dort aufge­schlagen, das macht dann brutto auch etwas mehr aus, aber es wird nicht besteuert. So sollte es auch in den anderen Bereichen, für alle Ausgleichszulagenbezieher sein.

Der Eingangssteuersatz darf meiner Meinung nach nicht dort beginnen, wo sozusagen die Mindestrente für die Verheirateten beginnt. Das wäre eine erste wirksame Maß­nahme, um gegen Altersarmut aufzutreten. Ich glaube, es würden sehr viele Personen, die Lohnsteuer zahlen, davon profitieren.

Geschätzte Damen und Herren, wenn man sich das ansieht, zeigt sich, dass es sich ja absurd verhält und dass es in diesem Bereich Ungereimtheiten gibt. Zum Beispiel zahlt eine Person, die sich eine Pension von zirka 900 € erarbeitet hat und eine Ausgleichs­zulage von 258 € als Familienrichtsatz bekommt, dann nur die Krankenversicherung und nicht die Lohnsteuer. Hingegen zahlt jemand, der eine Eigenpension ohne Aus­gleichszulage hat, dann, wenn diese knapp darüber liegt, schon wieder Einkommen­steuer. So kann das in Zukunft ganz einfach nicht sein.

Es müsste eigentlich so sein, dass bei zukünftigen Pensionsanpassungen die gewähr­ten Einmalzahlungen ohne Abzug von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen ausbezahlt werden und so in voller Höhe den österreichischen Pensionistinnen und Pensionisten zugute kommen, geschätzte Damen und Herren! Das wäre ein wichtiger Schritt für die Zukunft, und ich erhoffe mir von dieser Bundesregierung für die Zukunft, dass man dahin gehend arbeitet. (Beifall beim BZÖ.)

12.37


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gemeldet ist Kollegin Höllerer. – Bitte.

 


12.37.49

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Wie von meinen Kollegen und Vorrednern bereits ausge­führt, wird im Sozialrechts-Änderungsgesetz 2008 die Pensionsanpassung anstatt mit dem Richtwert 3,2 mit 3,4 Prozent festgeschrieben. Mit dieser Novellierung, mit der heute in Verhandlung stehenden Regierungsvorlage wird eine Anpassung der Unfall­versicherungsrenten, der anhängigen festen Beträge und auch des Ausgleichszulagen­richtsatzes mit diesem neuen Faktor vorgesehen.


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Das kommt insbesondere jenen Menschen zugute, die unfallbedingte Defizite haben oder mit einer Mindestpension auskommen müssen. Das geschieht natürlich auch im Sinne eines guten Sozialversicherungssystems, in dem Treffsicherheit notwendig ist, da vor allem jene, die Sozialleistungen brauchen, auch auf dieses System vertrauen können müssen.

Im Regierungsprogramm ist festgehalten, dass die Regierung umgehend einen Ar­beitskreis einzurichten hat, der sich mit der Evaluierung des Ausgleichszulagenrechtes zu befassen hat, wobei auch die Sozialpartner mit einbezogen werden sollen. Das ist gut so, denn in diesem Bereich ist viel zu tun. Es geht vor allem auch um die allgemei­nen Anrechnungsbestimmungen und die Anrechnungspauschale des fiktiven Ausge­dinges.

Beim fiktiven Ausgedinge für die bäuerliche Berufsgruppe ist ein historisches Modell zugrunde gelegt worden. Es werden pauschale Werte angenommen, die letztendlich von der Mindestpension abgezogen werden, wobei dahintersteht, dass Leistungen von der Übernehmergeneration an die Übergebergenerationen erbracht werden, die heute eigentlich nicht mehr dem Lebensstil und dem Lebensumfeld der bäuerlichen Berufs­gruppe entsprechen, weil sich einfach die Betriebsstrukturen verändert haben, weil sich natürlich auch die Ansprüche der Bäuerinnen und Bauern geändert haben und auch manche Ausgedingeleistungen von der Übernehmergeneration gar nicht mehr erbracht werden können.

Es ist so, dass hier eigentlich eine Pensionskürzung stattfindet, die, wenn man sie anderen Berufsgruppen gegenüberstellt, bei denen auch Mindestpensionen bezogen werden, nicht gerechtfertigt ist. Wir stehen zu diesem System, aber dieses System des fiktiven Ausgedinges muss selbstverständlich auch den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. Da ist wirklich Maßgebliches zu tun!

Wir sind im nächsten Jahr bei 20 Prozent des jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatzes angelangt, also bei diesem Pauschalbetrag, der von den Mindestpensionen in Abzug gebracht werden muss, und daher freue ich mich, dass im Regierungsprogramm auch verankert ist, dass man sich mit diesem Thema intensiv auseinandersetzen muss.

Alle Menschen müssen darauf vertrauen können, dass auch in schwierigen wirtschaft­lichen Zeiten auf ein leistbares Sozialsystem zurückgegriffen werden kann. Wir haben beziehungsweise, so möchte ich jetzt einmal sagen, diese Regierung hat eine staats­politische Bewährungsprobe zu bestehen. (Abg. Scheibner: Glauben Sie, dass das etwas bringt?!) – Es geht darum, eine Balance zwischen der Bereitstellung der nötigen finanziellen Mittel zur Konjunkturbelebung und der notwendigen Absicherung eines geordneten Staatshaushaltes zu finden.

Die Menschen erwarten sich, dass auch in Krisenzeiten an der Weiterentwicklung des österreichischen Sozialsystems gearbeitet wird, und in diesem Hohen Haus werden die Abgeordneten intensiv daran arbeiten, wie auch – selbstverständlich – die Regierung, die diese Erwartungen erfüllen wird. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.41


Präsident Fritz Neugebauer: Nun spricht Herr Abgeordneter Grosz. – Bitte.

 


12.41.48

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Herr Präsident! Mitglied der Bundesregie-
rung, Herr Sozialminister! Hohes Haus! Wir müssen heute einmal mehr etwas repa­rieren, was uns die Pleiten-, Pech- und Pannenregierung hinterlassen hat (Abg. Öllin­ger: Reden Sie von BZÖ und ÖVP?), nämlich eine sozialpolitische Ungerechtigkeit,


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durch die Unfallrentner massiv benachteiligt worden sind. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Öllinger.)

Das ist nicht zuletzt auch ein Substrat dessen, wie Ihr Amtsvorgänger, Herr Sozialmi­nister, der damalige Sozialminister Buchinger, offensichtlich sein Amt verstanden hat, nämlich dem Parlament etwas hinzuknallen, und auf der anderen Seite werden Men­schen in diesem Land benachteiligt. Daher sind wir froh und zufrieden, dass diese Ungerechtigkeit mit dem heutigen Tag beseitigt wird, dass die Bundesregierung zur Einsicht gekommen ist, dass die Unfallrentnerinnen und Unfallrentner, die es ohnedies schwer genug haben, nicht weiter diskriminiert werden.

Aber ich möchte Sie, Herr Sozialminister, weil Sie gerade hier sind, noch auf etwas anderes aufmerksam machen, und das ist – Herr Abgeordneter Donabauer hat das richtigerweise gesagt, ich weiß nur nicht, ob seine Fraktion das auch erkannt hat – die Problematik der Pflegegeldeinstufung bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerbli­chen Wirtschaft, bezüglich der der Rechnungshof vor wenigen Tagen zu Recht kritisiert hat, dass ein Teil der Bürgerinnen und Bürger unseres Staates, die sich um das Pfle­gegeld bewerben – und zwar zu Recht bewerben! – den Bescheid zur Erlangung des Pflegegeldes nicht einmal mehr erleben. Ich sage Ihnen, das ist die Art einer Bananen­republik! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Bucher: Beschämend für Österreich!)

Es kann nicht sein, dass wir in der Politik auf Kosten von Menschen, die Pflegegeld brauchen, von Menschen, die sich manchmal selbst nicht mehr zu wehren wissen, die Bürokratie decken! Das kann und darf es nicht geben, und daher ersuche ich Sie sehr, sehr eindringlich, Herr Sozialminister – sehr eindringlich! –, mit dieser Unsitte in der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, aber auch in anderen Sozial­versicherungsanstalten, wo so etwas vorkommt, „abzufahren“. Das kann und darf nicht sein in einem Sozialstaat des 21. Jahrhunderts! (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Ich selbst habe eine Intervention erhalten, weil eine Hilfesuchende Pflegegeld bean­tragt hat, die zuständige Ärztin der SVA Graz gekommen ist, eine „Null-Untersuchung“ durchgeführt hat – „Grüß Gott und auf Wiederschauen!“ – und ihr dann durch den zu­ständigen Landesdirektor einen Bescheid zuschicken ließ, der besagt, dass die betrof­fene Bürgerin die Pflegegeldstufe wegen 0,5 Prozentpunkten nicht erhält, obwohl sie 86 Jahre alt ist und sich selbst teilweise nicht mehr versorgen kann. Ihr einziges Glück ist, dass sie im Familienverband leben kann und daher ihre Kinder und ihre Enkel­kinder sie ein wenig unterstützen. – Wenn diese Frau alleine leben würde, dann gnade Gott uns allen und gnade Gott auch unserem Charakter, inwieweit wir es überhaupt verantworten können, dass sich in unserem Staat so eine Unsitte bei der Pflegegeld­einstufung abspielt!

Herr Sozialminister, ich ersuche Sie, in diesem Bereich tätig zu werden! – Ich danke Ihnen. (Beifall beim BZÖ.)

12.45


Präsident Fritz Neugebauer: Nun spricht Herr Abgeordneter Zanger. Freiwillige Re­dezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


12.45.24

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Kollege Sonnberger, ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie heute wenigs­tens ein paar Worte zu einem Thema gefunden haben, das wir von den Freiheitlichen seit einiger Zeit im Ausschuss ventilieren, das ist das Thema zweite und dritte Säule, heute konkret aber vor allem die zweite.


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Ein interessanter Aspekt dabei ist folgender – und ich möchte das Plenum dezidiert da­zu nutzen, ein Sensorium zu erzeugen, und nicht nur den Finanzausschuss, in dem die Fachleute ja ohnehin vermutlich oder hoffentlich wissen, wovon sie sprechen, sondern auch das Plenum und die Öffentlichkeit darüber informieren, worum es dabei geht –: Betroffen sind rund 550 000 Menschen in Österreich, die im Zuge ihres Erwerbslebens auf einen Teil ihres Einkommens verzichten, den der Arbeitgeber anstatt an sie persön­lich ausbezahlt in eine Pensionskasse einzahlt. Dadurch reduziert sich das Einkommen der jeweiligen Person und logischerweise auch die Pensionsbemessungsgrundlage für die erste Säule, die staatliche Pension.

Nun wurden durch verschiedene Maßnahmen des Staates deutliche Schlechterstellun­gen verursacht, insbesondere deswegen, weil die Mindestertragsgarantie weggefallen ist und weil die Altersversorgung von einem Veranlagungsertrag von rund 7,5 Prozent pro Jahr abhängig gemacht wurde; die tatsächlich erwirtschafteten Erträge der Pensi­onskassen in den letzten sieben Jahren betrugen gerade einmal 1 Prozent. Die da­durch bis dato entstandenen Pensionsverluste der jeweiligen Zusatzpensionen, also dieser zweiten Säule, betragen heute 20 und, so sich jetzt die Finanzkrise, die Entwick­lung der Märkte et cetera auswirken, in Zukunft bis über 30 Prozent. (Abg. Ing. Wes­tenthaler – in Richtung des sich in Richtung Ausgang begebenden Bundesministers Hundstorfer –: Herr Minister, es ist noch nicht aus! Es geht noch weiter! – Abg. Grosz: Wir sind kein Durchhaus!)

Ich bin überzeugt davon, dass wir ein deutliches Zeichen setzen müssen, um die zwei­te und dritte Säule wieder attraktiv zu machen und sie vernünftig zu gestalten. Denn sich bloß auf die staatliche Altersversorgung zu verlassen ist zu wenig – und wer weiß, ob wir uns das in Zukunft noch werden leisten können! (Beifall bei der FPÖ.)

12.48


12.47.50Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe die Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 4 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer dem Entwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig ange­nommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verankerung der Langzeitversicherten­regelung im Dauerrecht.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Er findet keine Mehrheit und ist damit abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Befreiung der Einmalzahlung von der Lohnsteuer.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Antrag beitreten, um ein Zeichen. – Er findet keine Mehrheit und ist damit abgelehnt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 84

12.49.083. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 37/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz 1981 geän­dert wird (28 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 38/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz geändert wird (29 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zu den Punkten 3 und 4 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Eine mündliche Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gradauer. 5 Minuten freiwillige Redezeitbe­schränkung. – Bitte.

 


12.49.48

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! 1 Milliarde € entspricht dem Gegenwert von 4 000 Einfamilienhäusern, es ist also eine Menge Geld. Seit Bekanntwerden der Finanzkrise redet das öffentliche Österreich nur noch in Milliarden, und die Bevölkerung nimmt das mit Erstaunen zur Kenntnis.

Es ist zirka jetzt drei Monate her, seit die österreichischen Großbanken dem Gesetzge­ber das 100 Milliarden € schwere Bankensicherungspaket diktiert haben. Alles musste schnell gehen! – Ich habe zugestimmt, weil darin auch die Absicherung der Spargut­haben enthalten war; alles andere war schon etwas im Nebel, denn man hat uns nicht wirklich gesagt, welche die Hintergründe für diese so weit reichende Entscheidung sind. Ich glaube, so mancher von Ihnen hatte bei dieser Abstimmung über die 100 Mil­liarden € ein sehr mulmiges Gefühl, als er dafür gestimmt hat.

Es haben eben die Erklärungen gefehlt, die Hintergründe für diese Maßnahme: Man wusste zu diesem Zeitpunkt nicht, wie der Zustand der österreichischen Großbanken ist, denn so mancher Generaldirektor hat im Fernsehen verlauten lassen: Es ist alles
in Ordnung, die Banken haben perfekte Gewinne, sie sind bestens aufgestellt, es
kann überhaupt nichts passieren, und das Geld vom Staat nehmen wir sowieso nicht!, und so weiter. – Und genau diejenigen waren dann die Ersten, die als Großbank um 2,7 Milliarden € Unterstützung angesucht haben, um ihre Kapitalsituation wesentlich zu verbessern (Abg. Dr. Moser: Eigenkapital! Verbesserung des Eigenkapitals!) – Verbes­serung des Eigenkapitals. Danke schön, Frau Dr. Moser! (Abg. Dr. Stummvoll: Das ist aber das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz!) Diese Verbesserung des Eigenkapi­tals im Bankensicherungspaket war übrigens ursprünglich nicht vorgesehen.

Warum waren es eigentlich 100 Milliarden €, warum waren es nicht 50, warum sind es nicht 120? (Zwischenruf des Abg. Mag. Ikrath.) – Hören Sie mir zu, Herr Ikrath! – Wie hoch war das Risiko, das diese Banken im Ost-Engagement eingegangen sind? Es fehlten für uns die klaren Entscheidungsgrundlagen; wir wussten nur, wir mussten hel­fen. Diese Hilfe ist aber nicht bedankt worden. (Beifall bei der FPÖ.)

Denn wie sieht die Situation heute aus? – Sie sieht so aus, dass es zurzeit keine Kre­dite gibt (Abg. Mag. Ikrath: Herr Kollege, es ist aber bis jetzt noch kein Euro geflos­sen! – Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter) und dass es nicht klar ist, unter welchen Bedingungen diese Staatsbeihilfen überhaupt an die Großbanken weitergegeben wer-


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den, und es ist für uns vollkommen klar, dass die – unter Anführungszeichen – „Groß­parteien“ die immensen Geldflüsse, die hier unterwegs sind, vom Rechnungshof nicht prüfen lassen wollen. Will man sich hier verweigern? Will man etwas verbergen, sich nicht in die Karten schauen lassen?

So nach und nach stellt sich aber trotzdem heraus, dass die Großbanken in gewaltige Spekulations- und risikoreiche Ostfinanzierungsgeschäfte verstrickt sind. Warum er­fahren wir diese Tatsachen erst jetzt? – Ich bin es als ordentlicher Kaufmann gewöhnt, nur bei Vorliegen von klaren Fakten und Argumenten zu Entscheidungen zu kommen, und ich habe mir vorgenommen, auch künftig so zu verfahren. (Abg. Mag. Ikrath: Wir reden aber über Ausfuhrförderung jetzt!) – Ich komme schon zu diesem Punkt. (Abg. Mag. Ikrath: Ja, aber das ist eigentlich der Hauptpunkt der Debatte!)

Die vorliegenden zwei Gesetzesänderungen sehen jeweils Erhöhungen von jeweils 5 Milliarden € im Bereich von Haftungen vor. Die Exporte sind, wenn man den Berich­ten glauben kann, rückläufig, und es fehlt mir jede Begründung für diese Maßnahme. Gibt es zum Beispiel Exportaufträge, die mangels Haftung nicht ausgeführt werden können? Werden die bestehenden Haftungsrahmen ausgenützt? Gibt es vielleicht Ex­portbankleichen, die damit wiederbelebt werden sollen? Wie entwickeln sich denn die Exportgeschäfte in diesem Bereich? – Es gab auch gestern im Finanzausschuss dar­auf keine richtige Antwort.

Ich denke, diese Informationen müssten vorliegen, um Entscheidungen treffen zu kön­nen! Sie können sich sicher sein: Ich bin als Mann der Wirtschaft gewiss nicht gegen die Exportwirtschaft, ich bin auch gewiss nicht gegen die Banken, aber ich möchte Klarheit haben, wenn ich Entscheidungen treffen soll. (Beifall bei der FPÖ.)

Lassen Sie mich als Oberösterreicher Folgendes sagen: Die oberösterreichische In­dustrie trägt zu 26 Prozent zur Exportwirtschaft bei. Das ist gut so, ich bin stolz darauf und werde das auch ständig unterstützen. – Als Abgeordneter bin ich aber auch den Steuerzahlern verpflichtet, und es geht hier immerhin um Haftungsrahmen von 10 Mil­liarden €, die ausgedehnt werden sollen. Bekanntlich können Haftungen ja auch schla­gend werden; mehr Besicherung durch den Staat könnte letztlich ja auch zu mehr Ris­ken für den Steuerzahler führen.

Mit der Haftungsübernahme allein kurbelt man sicherlich keine Wirtschaft an, und ich werde das Gefühl nicht los, dass die Aufstockung für diese Exportgeschäfte letztlich ein Bankenhilfspaket Nummer 2 ist – zumindest könnte man das, was Herr Bundes­kanzler Faymann gestern gesagt hat, so interpretieren: Er sprach von Nachschuss.

Heute steht es bereits in der Zeitung: Die Banken brauchen weitere Milliarden, weil man draufkommt, dass es weitere Verluste aus Spekulationen gibt und dass es weitere Ausbuchungen von faulen Krediten geben muss. (Abg. Mag. Ikrath: Welche Banken? Welche Banken? Das ist eine unfassbare, verantwortungslose Diskriminierung! Sie er­heben Vorwürfe, ...!) – Herr Ikrath, lesen Sie die Zeitung, da steht es genau so drinnen, und nichts anderes sage ich! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Sie können ja jederzeit hierher kommen und uns klare Fakten geben, dann werden wir diese Fragen nicht stellen.

Ich möchte zum Schluss kommen und Folgendes ausführen: Wir hier sind der Ge­setzgeber, und wir entscheiden über die Steuergelder, das muss klar sein, und wir als Gesetzgeber dürfen uns nicht am Nasenring von irgendwem – auch nicht von den Ban­ken! – herumführen und herumziehen lassen. (Beifall bei der FPÖ.) – Einzig und alleine wir bestimmen über die Steuergelder!

Die FPÖ kann der vorliegenden Materie erst dann zustimmen, wenn plausibel begrün­det ist, dass dies auch wirklich notwendig ist.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 86

Professionalität, Herr Ikrath, sieht anders aus, meine sehr geehrten Damen und Her­ren! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Matznetter: ... Exportwirtschaft!)

12.57


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


12.57.56

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage, wann Investment aufhört und wann Spekulation beginnt, ist in der Tat eine schwierige, und ich glaube, wir werden sie jetzt und hier nicht lösen, aber wir hätten sie wahrscheinlich auch vor ein paar Jahren nicht gelöst.

Es war das Jahr 2003, da saß die FPÖ noch in der Regierung und hat hier die prä­mienbegünstigte Zukunftsvorsorge-neu beschlossen, in der Folgendes gesetzlich fest­geschrieben wurde: In der dritten Säule für die Pension müssen 40 Prozent in Aktien investiert werden – und jetzt könnte man natürlich auch bösartig sein und sagen, es muss zu 40 Prozent in Aktien quasi spekuliert werden.

Der Unterschied zwischen Investition und Spekulation ist sehr klein, und ich würde ge­rade von Seiten der Freiheitlichen ein wenig aufpassen, wenn ich hier kritisiere, welche Geschäfte Banken machen, wenn Sie a) selbst nicht genau wissen, was diese Banken tun – ich hoffe, dass die Banken selbst wissen, was sie tun, und wir wissen, dass es manche gar nicht gewusst haben, aber ... (Abg. Dr. Haimbuchner: Aber auf Verdacht zustimmen! – Abg. Weinzinger: Und auf der Basis müssen wir zustimmen!) – Nein! Ich sage jetzt nur: Ich habe nirgends in einer Zeitung gelesen (weitere Zwischenrufe bei der FPÖ) – da sind aber ein paar nervös! –, dass weitere Spekulationsverluste bei Banken aufgetaucht wären, und ich würde sehr vorsichtig sein mit derartigen Zuschrei­bungen und Anschuldigungen. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Zum gegenständlichen Gesetzesvorschlag, nämlich die Ausfuhrfinanzierung – und zwar das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz und das Ausfuhrförderungsgesetz je­weils um 5 Milliarden – zu erhöhen: Wieso passiert das? Das hat im Wesentlichen drei Gründe.

Der erste ist, dass das Volumen der Ausfuhren insgesamt nach wie vor steigt, und ge­nauso, wie deswegen auch in der Vergangenheit dieser Haftungsrahmen regelmäßig erhöht wurde, weil einfach das Volumen der Ausfuhren gestiegen ist, genauso ist das jetzt notwendig. – Das ist der erste Grund.

Der zweite Grund ist: Was wird man im Wesentlichen behaften lassen, wenn man et­was exportiert? – Ein unsicheres Geschäft oder ein Geschäft in unsicheren Zeiten. Es ist nicht so, dass die Zeiten weltwirtschaftlich sicherer geworden wären, sondern eher unsicherer. Das heißt, Unternehmen suchen jetzt bereits öfters an um Haftungen, als sie das vielleicht noch vor ein paar Jahren gemacht haben; oder sie suchen für Haftun­gen bei Geschäften an, für die sie vor ein paar Jahren nicht um Haftungen angesucht haben. Das ist der zweite wesentliche Grund.

Bei diesen Haftungen ist es aber nicht so, dass ich zum Staat sagen kann, gib mir bitte eine Haftung, und dieser sagt, kein Problem, sondern ich muss diese Haftung auch be­zahlen. Wobei man auch nicht vergessen darf, dass diese Haftungen in den letzten Jahren für die Republik Österreich ein Gewinn waren. Das müssen sie nicht immer sein, und es wird sicher auch Jahre geben, wo es kein Gewinn ist – das ist überhaupt keine Frage –, aber es ist nicht so, dass dort verantwortungslos irgendwelche Speku­lationsgeschäfte behaftet werden, weil der Steuerzahler ohnehin zahlt.

Zur Frage, ob das jetzt etwas mit Banken zu tun hat, kommt die dritte Begründung: Jein. Ja, es hat natürlich auch etwas mit Banken zu tun, und zwar deswegen, weil, bevor wir hier den Schutzschirm beschlossen haben, Banken Refinanzierungen ihrer


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Auslandstöchter behaften haben lassen – über die Ausfuhrfinanzierungsförderung, und zwar im Oktober in der Größenordnung von 4 Milliarden €. Was wir gemacht haben, ist – auch Sie waren gestern im Finanzausschuss, da muss es Ihnen ja aufgefallen sein –, dass wir extra eine Ausschussfeststellung beschlossen haben, wo wir klar gesagt haben: Diese 4 Milliarden, die die Banken, bevor es den Schirm gegeben hat, quasi sich behaften haben lassen, sind auf das Bankenpaket, also auf die 85 Milliarden anzurechnen!

Das heißt: Ja, das hat natürlich auch etwas mit Banken zu tun, aber gleichzeitig haben wir das, was hier passiert ist, sofort intern auch dem Bankenpaket zugerechnet, das es zu dem Zeitpunkt nicht gab. Insofern hat diese jetzige Erhöhung mit den Banken nichts zu tun. Bei dem, was sich Banken ausleihen, bekommen sie automatisch quasi ein Detour zum Bankenhilfspaket, dort sind sie richtig. Und das, was sie in der Vergan­genheit getan haben, ist dort bereits angerechnet.

Das sind im Wesentlichen die drei Gründe. Ich sehe keinen Grund, wieso man dem nicht zustimmen sollte.

Eine Frage war, um wie viel wir diesen Haftungsrahmen erhöhen. Er wird jetzt um 5 Milliarden erhöht. Bei früheren Erhöhungen hat es immer wieder 5-Milliarden-Schritte gegeben, die letzte war bereits ein 10-Milliarden-Schritt; jetzt gehen wir wieder auf 5-Milliarden-Schritte zurück. Da gibt es auch – nicht ganz zu Unrecht, glaube ich – die Diskussion, wieso man nicht gleich wieder einen 10-Milliarden-Schritt macht. – Weil wir wahrscheinlich spätestens nach 12 Monaten wieder eine Diskussion darüber haben werden, weil dieser Haftungsrahmen wieder wird ausgeweitet werden müssen, weil das Exportvolumen dementsprechend zunimmt!

Wenn ich schon hier stehe, muss ich noch zum Kollegen Öllinger sagen: Nein, ich will nicht die Standards in Österreich schlechter machen. Ich will nur verhindern, dass wir hier Regelungen beschließen – da geht es um den Emissionshandel –, die dazu füh­ren, dass unsere Kraftwerke hier, die sauberer sind als in anderen Ländern, nicht in Betrieb gehen und stattdessen andere Kraftwerke, die weniger sauber produzieren, in anderen Ländern die Arbeit übernehmen und es global dazu kommt, dass es mehr Emissionen gibt. Leider führen in der ersten und zweiten Periode die Regelungen da­zu.

Zum Kollegen Neubauer wollte ich nur sagen: Wenn wir uns die drei Säulen anschau­en, dann ist es so, dass die erste die stabile Säule ist, und die zweite und die dritte sind schwerst ramponiert durch die Finanzkrise, das muss man einfach ganz nüchtern betrachten. Es gibt zum Beispiel bei der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge-neu mehrere offene Fragen, nicht nur diese 40 Prozent-Muss-Quote – das heißt, dass bei einer Pension 40 Prozent in Aktien investiert werden müssen. Also ich würde für eine Pension keinen Euro in Aktien stecken, aber da muss natürlich jeder selber wissen, wie er das machen will.

Es gibt auch Fragen wie: Was bedeutet das für die Prämie, wenn ich diese Quote redu­ziere? Was ist mit Einmalerlagzahlungen? Was ist mit den vielen anderen Förderungs­möglichkeiten, die es jetzt gibt? Wir haben hier verschiedene Möglichkeiten in der zweiten und dritten Säule, wie etwa dass teilweise über Sonderausgaben, Topf I, die steuerliche Förderung erfolgt oder dass die Beiträge quasi lohnsteuerfrei sind – auch das ist eine Variante, die es in unserem System gibt. Die Prämienzahlungen bei der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge-neu sind eine dritte Variante.

Da die zweite und die dritte Säule wirklich schwerst ramponiert sind, ist es, glaube ich, unsere Aufgabe, uns anzusehen, was das wirklich wert ist und wie wir hier vernünftige Produkte schaffen können, die eine längere Lebenszeit haben als die prämienbegüns­tigte Zukunftsvorsorge-neu, deren Lebensdauer de facto fünf oder vier Jahre beträgt.


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Nach fünf Jahren kommt man drauf, dass das System nicht funktioniert und geändert werden muss, weil dieses Produkt schlecht war.

Als letzten Satz: Es gibt hier Gespräche über diverse Entschließungsanträge, und ich hoffe, dass wir zumindest bei der Frage der Finanzdienstleistungsassistenten hier noch zu einer Einigung kommen und noch in zweiter Lesung einen entsprechenden Ent­schließungsantrag aller fünf Parteien beschließen können. – Danke für die Zustimmung zum vorgeschlagenen Ausfuhrförderungsgesetz. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abge­ordneten der ÖVP.)

13.05


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz. Gewünschte Redezeit: 8 Minuten. – Bitte.

 


13.05.59

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum ersten Mal in dieser Legislaturperiode habe ich als Abgeordneter der Opposition die Möglichkeit, mich bei Abgeordneten der Opposition, aber auch der Regierungsparteien zu bedanken, und zwar für eine erfolgreiche gemeinsame Diskussion und Arbeit im Finanzausschuss und für erfolgreiche Verhandlungen vor und im Laufe dieser Plenar­sitzung. Das Resultat ist folgender gemeinsamer Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dkfm. Dr. Stummvoll, Pilz, Krainer, Bucher, Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzu­legen, mit dem das System der Anlageberatungsberufe umfassend reformiert wird, wo­bei insbesondere das Berufsbild des Finanzdienstleistungsassistenten nach § 2 Abs. 1 Z 15 Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) iVm § 2 Abs. 1 Z 14 Gewerbeord­nung 1994 (GewO 1994) zu prüfen ist, was allenfalls bis zur Streichung führen kann.“

*****

Das ist der gemeinsame Text des Antrages. Ich begründe ihn wie folgt:

In den vergangenen Wochen haben sich Bundesregierung und Nationalrat durchaus erfolgreich um die Interessen der Banken, um die Interessen der Exportwirtschaft und – in einem für mich manchmal überraschend hohen Ausmaß – auch um die Inter­essen der betroffenen Manager gekümmert.

Im Finanzausschuss haben wir über eine Gruppe, die unser politisches Mitgefühl min­destens im selben Ausmaß verdient, sehr intensiv diskutiert. Es geht hier um eine sehr, sehr große Gruppe ganz spezieller Opfer, der Opfer sogenannter Finanzdienstleister, die auf Grund einer gesetzlichen Konstruktion, die jetzt überprüft und geändert werden soll, eine Art von Gewerbe, ein sogenanntes freies Gewerbe ausüben konnten, wie es in der gesamten Europäischen Union einmalig ist. – Das ist nicht nur meine Ansicht, sondern das haben gestern im Finanzausschuss auch die Vertreter der Finanzmarkt­aufsicht bestätigt.

Ich schildere Ihnen einmal, wie dieses System funktioniert. Ich schildere es anhand der famosen Firma AWD. Die Firma AWD ist eine Pyramide und ähnelt frappierend dem strafrechtlich verbotenen Pyramidenspiel. Wie funktioniert die Firma AWD? An der


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 89

Spitze der Pyramide sitzen Menschen, die es geschafft haben, die von jeder Ebene darunter Provisionen kassieren. AWD ist deshalb so erfolgreich, weil es die höchste Pyramide ist, die im Bereich der Finanzdienstleistungen in Deutschland, in der Schweiz und in Österreich errichtet worden ist.

An der Basis der Pyramide schaut es vollkommen anders aus. Da sind Menschen, die von AWD einen Provisionsvorschuss zwischen 2 500 € bis 12 000 € erhalten, und dann wird ihnen gesagt: Ihr habt eine Familie, ihr habt Freunde, ihr habt Bekannte; ver­kauft ihnen alles, was wir haben: Immofinanz, Immoeast und, und, und! Ihr bekommt einen Teil der Provision, etwa ein Viertel der Provision; der Rest geht die Pyramide hin­auf, und auf jeder Ebene über euch bleibt etwas hängen. Ihr arbeitet zum kleineren Teil für euch selbst, zum größeren Teil für die Pyramide.

Das Entscheidende bei den Einnahmen sind aber nicht die Abschlussprovisionen, son­dern die Bestandsprovisionen. Die Emittenten – wie etwa Immoeast und die Systeme dahinter – zahlen jährlich Bestandsprovisionen, wenn es gelingt, den Kunden einzu­reden, dass sie die Wertpapiere behalten.

Was passiert jetzt? – Mit Immoeast und Immofinanz hat die Pyramide dieses Jahr prachtvoll an Bestandsprovisionen verdient. Die Einzigen, die verloren haben, waren diejenigen, die auf Anraten der AWD ihre Immofinanz- und Immoeast-Aktien behalten haben. Die haben fast alles verloren. Jetzt sagt die AWD: Entschuldigung, wir haben doch nichts mit Immofinanz zu tun, wir sind unabhängige Finanzdienstleister, wir kön­nen doch nicht wissen, was bei Immofinanz, bei Immoeast und in der Constantia Pri­vatbank passiert! Die sind verantwortlich, macht euch das mit denen aus; wir haben euch nur beraten, das zu kaufen und zu behalten. Sitzt es aus, es wird schon wieder!

Nur gibt es da nichts mehr auszusitzen! Hier geht es nicht nur um persönliches Ver­mögen, sondern hier geht es in Zehntausenden Fällen um Tilgungsträger. Es geht um Tilgungsträger bei Menschen, die gearbeitet, gespart und sich ein Einfamilienhaus ge­kauft haben, denen AWD erklärt hat, es gäbe da noch einen tollen Tilgungsträger, so billig hätte sich noch niemand ein Haus gekauft. Diese Leute wissen inzwischen, dass man sich in dieser Republik ein Haus gar nicht teurer kaufen kann. Diese Leute stehen vor der Zwangskonvertierung von Fremdwährungskrediten, sollen dazu noch Gebüh­ren zahlen – und Banken und andere verlangen jetzt Sicherheiten für völlig ruinierte Til­gungsträger, die ihnen Pyramidenspieler wie AWD aufgeschwatzt haben.

Wer sind jetzt diese Pyramidenspieler ganz unten? Das sind nach dem Wertpapierauf­sichtsgesetz die sogenannten Finanzdienstleistungsassistenten. Das sind Personen, die über keine Ausbildung verfügen, keine Prüfung machen und nach einer kurzen Ein­schulung bereits beraten und verkaufen. Da wird kurz das Persönlichkeitsprofil getes­tet, und dann geht es ab zu den Verwandten, Bekannten und Freunden, und dann wird verkauft.

Die Personalfluktuation bei AWD, an der Basis der Pyramide, beträgt jedes Jahr etwa 500 Mitarbeiter. Wenn diese Leute ihren Bekannten- und Verwandtenkreis abgegrast haben, sind sie nichts mehr wert – weg mit ihnen! Dann werden sie zum Teil noch geklagt, damit sie Teile des Provisionsvorschusses zurückzahlen. Derzeit sind meines Wissens zirka 400 solche Verfahren anhängig. Es wird auch noch die Frage zu prüfen sein, ob es sich hier nicht um großflächigen Sozialbetrug handelt, das ist aber eine voll­kommen andere Frage. (Abg. Mag. Stadler: Um gewerbsmäßigen Sozialbetrug!)

Was tun wir jetzt? Ich halte es für ganz wichtig – auch für einen wichtigen Tag des Nationalrates –, dass wir den Menschen signalisieren, dass wir die Opfer ernst nehmen und für Schutz sorgen. Wir werden das nicht an einem einzigen Tag mit einem einzi­gen Entschließungsantrag tun können. Ich werde in der weiteren Debatte noch einen zweiten Entschließungsantrag zum Verbot pyramidenspielartiger Strukturen einbrin-


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gen. Jetzt geht es aber darum, ein erstes Signal zu geben, dass der Nationalrat das ernst nimmt und möchte, dass das Wertpapieraufsichtsgesetz auf kompetente und nachhaltige Art geändert wird. Meiner Meinung nach kann das nur dadurch geschehen, dass der Finanzdienstleistungsassistent gestrichen wird, aber dazu wird es wohl eine Regierungsvorlage in diesem Haus möglichst bald Anfang nächsten Jahres geben.

Ich halte es für wichtig, dass wir das gemeinsam schaffen, weil das ein Signal ist. Das erinnert mich auf positive Art und Weise an den Weinskandal: Am Ende des Weinskan­dals sind sensationelle österreichische Weine und eine gesunde und saubere Wein­wirtschaft gestanden. Am Ende des Finanzdienstleistungsskandals – rund um AWD ist das durchaus ein Skandal, es sind durchaus skandalöse Verhältnisse – können durch diese Initiative des Nationalrates zum ersten Mal die wesentlichen Elemente eines sau­beren und transparenten Finanzdienstleistungssystems stehen. Darum geht es heute. Deswegen gibt es einen Antrag aller fünf Parteien, und deswegen bedanke ich mich noch einmal für diesen Konsens, den wir im Interesse der betroffenen Menschen und der Opfer dieser Finanzdienstleistungskrise erzielt haben. (Beifall bei den Grünen.)

Da mich der Kollege Brosz zu Recht darauf hinweist, bringe ich noch einen zweiten An­trag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pilz, Kogler, Freundinnen und Freunde betreffend ein Verbot pyra­midenspielartiger Strukturvertriebe für Finanzinstrumente

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vor­zulegen, mit dem im Wertpapieraufsichtsgesetz und begleitend in der Gewerbeordnung oder allenfalls in einem neu zu schaffenden Bundesgesetz über die Beratung und Ver­mittlung betreffend Finanzinstrumente Regelungen vorgesehen werden, wonach die Entlohnung von Vermittlungsleistungen für Finanzinstrumente über strukturell gestaffel­te Provisionszahlungen bei Strafe verboten und die Einhaltung dieses Verbotes durch die Offenlegung sämtlicher Provisionen gegenüber den KundInnen und gegenüber der Finanzmarktaufsicht garantiert wird.“

*****

Meine Damen und Herren, meiner Meinung nach ist die Zustimmung auch zu diesem Antrag aus einem einfachen Grund sehr, sehr wichtig – weil damit ergänzend durch den Nationalrat festgestellt wird: Erstens: Wir sorgen dafür, dass es diese Systeme auch ihrer Struktur nach in Zukunft nicht mehr geben darf. Und zweitens: Wir sorgen für vollkommene Transparenz bei den Provisionen; denn erst wenn es uns gelingt, ins­besondere im Bereich der Bestandsprovisionen für hundertprozentige Transparenz zu sorgen, werden Pyramidenspiele im Finanzdienstleistungsbereich in Österreich schlicht und einfach keine Chance mehr haben.

Wenn wir diese Beschlüsse schaffen, werden wir einen großen Schritt weiter sein, und dann werden wir auch etwas schaffen, was diesem Nationalrat und der österreichi­schen Politik ganz guttun wird: Wir haben gezeigt, dass es sich lohnt, in die österreichi­sche Politik doch ein Mindestmaß an Vertrauen zu setzen, und dass der Nationalrat die Interessen der Menschen, wenn es wirklich brennt und wenn es wirklich notwendig ist, vertreten kann. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

13.17



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 91

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die beiden soeben eingebrachten Entschließungsan­träge sind ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dkfm. Dr. Stummvoll, Pilz, Krainer, Bucher, Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reformen im Wertpapieraufsichtsgesetz

eingebracht im Zuge der Debatte über Antrag 37/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz 1981 geändert wird.

Durch die internationale Finanzkrise haben viele KleinanlegerInnen massive Verluste erlitten. Zahlreiche Geschädigte klagen nachvollziehbar darüber, dass sie von Anlage­beraterInnen unzureichend über die Risiken der ihnen empfohlenen Finanzinstrumente aufgeklärt wurden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzu­legen, mit dem das System der Anlageberatungsberufe umfassend reformiert wird, wo­bei insbesondere das Berufsbild des Finanzdienstleistungsassistenten nach § 2 Abs. 1 Z 15 Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007) iVm § 2 Abs. 1 Z 14 Gewerbeord­nung 1994 (GewO 1994) zu prüfen ist, was allenfalls bis zur Streichung führen kann.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pilz, Lichtenecker, Kogler, Freundinnen und Freunde betreffend ein Verbot pyramidenspielartiger Strukturvertriebe für Finanzinstrumente

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 37/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrfinanzierungs­förderungsgesetz 1981 geändert wird.

Mit dem gegenständlichen Bundesgesetz wird der bestehende Haftungsrahmen für die Ausfuhrförderung um 5 Milliarden Euro erweitert. Während somit neuerlich der Staat mit massivem finanziellem Einsatz dem Bankensektor und der Exportwirtschaft ange­sichts der bestehenden Finanzkrise zur Seite springt, wurden nach wie vor keine aus­reichenden Maßnahmen zum Schutz der PrivatkreditnehmerInnen, Einpersonen-, Klein- und Mittelunternehmen und jener Personen, die durch Beratungsfehler von Fi­nanzberaterInnen Schäden erlitten, ergriffen. Solche Maßnahmen sind jedoch zur aus­gewogenen Unterstützung unbedingt erforderlich.

Durch die internationale Finanzkrise haben viele KleinanlegerInnen massive Verluste erlitten. Zahlreiche Geschädigte klagen nachvollziehbar darüber, dass sie von Anlage­beraterInnen unzureichend über die Risiken der ihnen empfohlenen Finanzinstrumen-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 92

te, zB sogenannter „Immobilienaktien“, aufgeklärt wurden. Häufig erfolgten Investitio­nen ohne ausreichende Risikostreuung und Wertpapierdepots mit spekulativem Cha­rakter wurden als Tilgungsträger für endfällige (Fremdwährungs-) Kredite herangezo­gen, obwohl sie für einen solchen Zweck völlig ungeeignet sind.

Angesichts dieser gehäuften Fehlberatungen liegen offenkundig massive Mängel im System der Anlageberatungsberufe vor. Um in Zukunft derartige gravierende Bera­tungsfehler zu vermeiden wird daher das System der Anlageberatungsberufe umfas­send zu reformieren sein.

Ein wesentlicher Teil dieser Bemühungen muss ein Verbot pyramidenspielartiger Strukturvertriebe für Finanzinstrumente sein. Nach derartigen Systemen arbeiten zB die bekannten Anbieter AWD, OVB, DVAG, EFS, MLP und andere.

In den letzten 20 bis 30 Jahren entwickelten sich mehrere sogenannte „Finanzvertrie­be“, welche Anlageberatung sowie den Vertrieb von – teils spekulativen – Finanzinstru­menten nach dem Prinzip sogenannter „Strukturvertriebe“ anbieten.

Ein Strukturvertrieb in diesem Sinne ist durch den pyramidenartigen, hierarchisch or­ganisierten Aufbau seiner VerkäuferInnen- bzw. BeraterInnenstruktur charakterisiert, wobei die BeraterInnen regelmäßig als (Schein-) Selbständige agieren. Neu eingestie­gene BeraterInnen sind neben der intensiven KundInnenakquisition gehalten, auch ihrerseits weitere BeraterInnen anzuwerben. Nach komplizierten Bewertungssystemen können dadurch die BeraterInnen in der Struktur der Vertriebspyramide nach oben stei­gen. Die ihnen untergeordneten, insbesondere von ihnen angeworbenen NeuberaterIn­nen bilden ihre Substruktur, an deren erwirtschafteten Provisionserträgen die höherste­henden BeraterInnen wesentlich mitverdienen. Im Beispiel des Strukturvertriebes AWD ist etwa nachgewiesen, dass die Provisionsanteile für die BeraterInnen auf den unters­ten Stufen für von ihnen vermittelte Abschlüsse deutlich geringer sind, als für die Bera­terInnen der oberen Stufen.

Die Finanzvertriebe insgesamt vermitteln Vertragsabschlüsse mit Unternehmen der Fi­nanzwirtschaft und finanzieren sich durch Provisionen, welche das vermittelte Unter­nehmen an den Finanzvertrieb zahlt und mitunter indirekt auf die EndkundInnen ab­wälzt. Den BeraterInnen gegenüber zahlt der Finanzvertrieb anteilige Provisionen je nach der Stellung in der Vertriebspyramide aus. Diese fallen – jedenfalls in den unteren Stufen der Pyramide – regelmäßig deutlich geringer aus als jene Provisionen, die tat­sächlich selbständige VermittlerInnen auf dem freien Markt erzielen könnten.

Die BeraterInnen in einem derartigen Strukturvertrieb tragen somit wirtschaftlich das unternehmerische Risiko genügend KundInnen (und SubberaterInnen) anzuwerben, während sie gleichzeitig in ihren Ertragschancen gegenüber tatsächlich selbständigen FinanzvermittlerInnen eingeschränkt sind. Trotz häufig intensiver organisatorischer Ein­bindung in die Vertriebsstrukturen des Finanzvertriebes (bis hin zu Kleidungsvorschrif­ten, Arbeitszeitvorgaben (zB Vermitteln insb. während der Weihnachtsfeiertrage)) be­stehen durch die Ausgestaltung der Vertragsbeziehung als (Schein-)Selbständige auch massive Probleme bei der sozialrechtlichen Absicherung (Arbeitnehmerschutz, Kran­ken- und Pensionsversicherung, Arbeitslosenversicherung etc.).

Die neu eingestiegenen BeraterInnen werden massivem Druck in der KundInnenakqui­sition ausgesetzt, was zu extrem hohen Arbeitszeiten bei aufgrund der Provisionsstruk­tur geringen Erträgen führt. Es ergibt sich aufgrund der ausbeuterischen Arbeitsbedin­gungen eine hohe Fluktuation der BeraterInnen. Schätzungen zufolge sollen etwa bei AWD bei einem Beraterstand von österreichweit ca. 1600 BeraterInnen jährlich rund 500 BeraterInnen ausscheiden. Bis zur Absolvierung der internen „Wirtschaftsberater­prüfung“ sollen ca. 80-90% der neu eingestiegenen BeraterInnen wieder aussteigen, und finden sich dann in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation wieder: Für die


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ersten „Einschulungsmonate“ wird den BeraterInnen ein „Provisionsvorschuss“ ge­währt, welcher im Fall AWD nach Ausscheiden der BeraterInnen häufig zurückgefor­dert und eingeklagt wird.

Die hohe Fluktuation und die ständige aggressive Neuanwerbung von EinsteigerInnen in die Pyramide erscheint dabei als Teil des Geschäftskonzeptes: NeueinsteigerInnen sind nämlich gehalten, von Beginn an möglichst viele KundInnenkontakte zu bringen, und bearbeiten zu diesem Zweck insbesondere ihre Verwandten und Bekannten. Bei diesen Personen besteht aufgrund der persönlichen Beziehungen ein besonderer Ab­schlussdruck. Von diesen durch die laufend neu herangezogenen Beratungseinsteige­rInnen ständig ausgedehnten KundInnenkreisen profitiert der Finanzvertrieb insgesamt.

Dies führt neben der wirtschaftlichen Ausbeutung der NeuberaterInnen zu einer weite­ren wesentlichen negativen Auswirkung der pyramidenspielartigen Strukturvertriebe: mangelhafte KundInnenberatung aufgrund hohen wirtschaftlichen Drucks und man­gelnder Kenntnisse.

Durch die geringe Entlohnung, welche ausschließlich aus abschlussbezogenen Provisi­onszahlungen besteht, sind die BeraterInnen wirtschaftlich dem Zwang ausgesetzt, möglichst viele Abschlüsse zu erzielen – unabhängig ob diese im Interesse der Kun­dInnen liegen oder nicht.

Die Beratungstätigkeit erfolgt dabei ab einem sehr frühen Stadium alleine. Regelmäßig werden NeuberaterInnen bereits nach 5-10 Kundengesprächen, die sie in Begleitung einer „Führungskraft“ absolvieren, alleine zu KundInnen ausgesandt. Formell werden sie dabei als FinanzdienstleistungsassistentInnen gem. § 2 Abs 1 Z 15 WAG 2007 tätig – ein freies Gewerbe ohne jeden Befähigungsnachweis. Zwar erhalten nach An­gaben der Finanzvertriebe wie etwa AWD die BeraterInnen intern Schulungen, welche letztlich zur Ablegung der internen „Wirtschaftsberaterprüfung“ und extern zum Erwerb des Befähigungsnachweises für VermögensberaterInnen nach § 136 GewO führen sol­len, diese Schulungen sind jedoch einerseits an die Erreichung bestimmter KundInnen­kontaktzahlen und Erfolgsquoten geknüpft, und bestehen andererseits zu wesentlichen Teilen in Vorträgen über Verkaufspsychologie, die Bedienung der AWD Softwareinstru­mente usw., während inhaltliche finanzwirtschaftliche Kenntnisse insbesondere im Hin­blick auf Risiken nur rudimentär vermittelt werden.

Diese mangelnden Kenntnisse über Funktionsweise und Risiken der Finanzwirtschaft führen dazu, dass die BeraterInnen in ihrer Beratungstätigkeit zu den von ihnen vermit­telten Geschäften ausschließlich auf die ihnen vom Finanzvertrieb zur Verfügung ge­stellten Informationen angewiesen sind.

Das fehlende Risikobewusstsein zeigt sich etwa auch daran, dass in vielen Fällen be­richtet wird, dass die gesetzlich vorgeschriebene Risikoberatung mit Aufnahme eines schriftlichen Beratungsprotokolls von BeraterInnen als bloßer Formalakt dargestellt wurde, wobei vorausgefüllte Formulare den KundInnen mit beschwichtigenden Erklä­rungen zur Unterschrift vorgelegt wurden.

Zusammengefasst zeigt sich daher, dass durch den Strukturvertrieb von Finanzinstru­menten die KundInneninteressen an objektiver und fachkundiger Anlageberatung mas­siv verletzt werden, und gleichzeitig die BeraterInnen in unzumutbarer Weise ausge­beutet werden.

Diesen Missständen kann nur durch ein generelles Verbot der Vermittlung von Finanz­instrumenten nach Art eines Strukturvertriebes begegnet werden.

Eine derartige Regelung der zulässigen Organisation von Berufsausübung in sensiblen Bereichen ist dem österreichischen Recht nicht fremd, denkt man etwa an die entspre­chenden berufsrechtlichen Vorschriften hinsichtlich der Ausübung der Rechtsanwalt-


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schaft oder der Steuerberatung. Die Finanzvermittlung und -beratung ist diesen Be­rufen hinsichtlich der Risikoträchtigkeit und dem notwendigen Schutz der KundInnen­interessen durchaus vergleichbar.

Es wird daher die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zu erarbeiten haben, wo­nach im Wertpapieraufsichtsgesetz und begleitend in der Gewerbeordnung Rege­lungen vorgesehen werden, wonach die Entlohnung von Vermittlungsleistungen für Finanzinstrumente über strukturell gestaffelte Provisionszahlungen bei Strafe verboten und die Einhaltung dieses Verbotes durch die Offenlegung sämtlicher Provisionen ge­genüber den KundInnen und gegenüber der Finanzmarktaufsicht garantiert wird.

Möglicherweise könnte es sich im Rahmen der Überlegungen zur Erarbeitung dieses Gesetzesentwurfes auch als sinnvoll erweisen, die Erbringung von Beratung und Ver­mittlung betreffend Finanzinstrumente in einem eigenen Bundesgesetz umfassend zu reglementieren und auf eine eindeutige gesetzliche Basis mit strengen Ausbildungs­erfordernissen zu stellen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vor­zulegen, mit dem im Wertpapieraufsichtsgesetz und begleitend in der Gewerbeordnung oder allenfalls in einem neu zu schaffenden Bundesgesetz über die Beratung und Ver­mittlung betreffend Finanzinstrumente Regelungen vorgesehen werden, wonach die Entlohnung von Vermittlungsleistungen für Finanzinstrumente über strukturell gestaffel­te Provisionszahlungen bei Strafe verboten und die Einhaltung dieses Verbotes durch die Offenlegung sämtlicher Provisionen gegenüber den KundInnen und gegenüber der Finanzmarktaufsicht garantiert wird.“

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Stumm­voll. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.17.27

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatsse­kretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir diskutieren jetzt zwar die Ausfuhr­finanzierungsförderung und die Ausfuhrförderung, ich möchte aber doch auf meinen Vorredner Dr. Peter Pilz zurückkommen und sagen, dass dieser von ihm eingebrachte gemeinsame Entschließungsantrag meiner Meinung nach ein ganz wichtiger Mosaik­stein für das ist, was wir in der neuen Legislaturperiode als „Parlament neu“ bezeich­nen. Das heißt, wenn gute Vorschläge von der Opposition kommen, wenn die Opposi­tion Schwachstellen in der Gesetzgebung aufzeigt – na bitte, warum greifen wir diese nicht auf?

Ich bin Dr. Peter Pilz wirklich dankbar dafür – das habe ich bereits im Ausschuss ge­sagt –, dass er in der vorletzten Sitzung des Finanzausschusses Fallbeispiele zitiert hat, zu denen jeder von uns gesagt hat: So kann das nicht gehen, da sind wir als Ge­setzgeber gefordert, Anlegerschutz auch im Wertpapieraufsichtsgesetz entsprechend zu verankern. Danke, Herr Dr. Pilz, für die vielen Fallbeispiele. Ich glaube, nichts kann so anschaulich einen Reformbedarf signalisieren wie solche Fallbeispiele, auf die Sie bei Ihren Recherchen gestoßen sind. Danke vielmals; ich bin mir nicht zu gut, diesen


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Dank hier als Obmann des Ausschusses auszusprechen. (Beifall bei ÖVP, FPÖ und Grünen.)

Ich freue mich auch, dass wir diesen Entschließungsantrag gemeinsam eingebracht haben, und bin davon überzeugt, dass wir auch zu gemeinsamen Lösungen kommen werden. Als Weinfreund sage ich: Wenn Ihre Prognose des Vergleichs mit dem Wein­skandal aufgeht, so freut es mich als Weinfreund, aber auch als Obmann des Finanz­ausschusses. Da haben wir einen Gleichklang der Interessen.

Aber kommen wir zum eigentlichen Thema, meine Damen und Herren, zum Thema Ausfuhrfinanzierungsförderung und Ausfuhrförderung. Ich glaube, wenn wir hier eine Erhöhung des Haftungsrahmens im Ausmaß von 5 Milliarden € beschließen – Pardon, wir könnten genauso gut eine Erhöhung von 10 Milliarden € beschließen, und wenn es nicht reicht, werden wir halt in einem halben oder dreiviertel Jahr einen zweiten Schritt setzen müssen –, dann ist das Teil einer Erfolgsstory unserer Exportwirtschaft.

Die Exportwirtschaft ist eine Erfolgsstory. Wenn ich denke, dass allein 60 Prozent des Wohlstandes in Österreich von der Exportwirtschaft abhängen, dass jeder zweite Ar­beitsplatz durch die Exporttätigkeit gesichert wird, dann gebührt ein Dank – erstens den Betrieben und ihren Mitarbeitern, die immer wieder neue Exportmärkte aufspüren, die in manchen Nischen sogar Weltspitze sind. Der Dank gebührt aber auch dem Drei­eck aus Finanzministerium, Wirtschaftskammer Österreich und Kontrollbank, die die­ses Instrument der Exportförderung seit Jahren sehr praxisnah vollziehen. Dank ge­bührt auch jenen, die immer wieder im Dienste der Außenwirtschaftsorganisation welt­weit tätig sind und neue Märkte für unsere Betriebe aufzuspüren versuchen.

Insofern sind auch die Internationalisierungsoffensive dieser Bundesregierung, die fort­geführt wird, und die dafür aufgewendeten Beträge sehr wertvoll. Es geht hier – wie ich meine – darum, dass eine Strategie für Wachstum und Beschäftigung, zu der wir uns bekennen, gerade in Zeiten dieser globalen Finanzkrise nicht möglich ist ohne entspre­chende Impulse in der Exportwirtschaft.

Ich bedanke mich sehr, dass wir hier ebenfalls einen schönen Beschluss gemeinsam zustande bringen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.20


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Themessl. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.20.50

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Noch ein Wort zur Rede meines Vorredners Dr. Pilz: Ich kann ihm nur recht geben. Er hat in allen Ausführungen über den AWD und über sogenannte pyramidenähnliche Vertriebssysteme vollkommen recht. Das ist von uns zu unterbinden. Auch meinerseits ein herzliches Danke dafür. Ich kenne das auch aus dem persönlichen Umfeld, weil wir ja als Versicherungskaufmänner teilweise unmittelbar Leidtragende dieser Spekulationen beziehungsweise dieser Machenschaf­ten geworden sind.

Aber nun zum eigentlichen Thema: Interessant ist bei dieser Ausfuhrförderung und bei dieser Erhöhung des Haftungsrahmens schon, in Höhe von wie vielen Milliarden Euro die Regierungsparteien Haftungen eigentlich so leichtfertig vergeben. (Abg. Mag. Mol­terer: Leichtfertig wird gar nichts vergeben!)

Wir wissen, dass die Exporthaftungen im Laufe der letzten Jahre nicht zur Gänze aus­genützt wurden. Sie wurden auch schon vor eineinhalb Jahren einmal erhöht, und jetzt sollen sie noch einmal kräftig erhöht werden. Es werden also Haftungen erhöht, die einfach nicht gebraucht werden. Das kommt mir so vor wie beim Bankenpaket. Da


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wurde auch darüber gesprochen, dass man eigentlich das Bankenpaket seitens der Banken nicht brauchen würde (Abg. Krainer: Wer hat gesagt, dass die Haftungen nicht gebraucht werden?) – und siehe da, plötzlich sind dann alle angestanden, und scheib­chenweise wird jetzt schon dieser Haftungsrahmen im Bankenpaket abgeschnitten.

Wenn Sie heute die Zeitung lesen und wissen, dass 15 Milliarden € als Soforthilfepaket nicht mehr auslangen, sondern 20 Milliarden € gebraucht werden, dann müssen Sie diesen Haftungsrahmen bis zu 100 Milliarden € scheibchenweise abschneiden und zur Verfügung stellen. Wie Sie das dann finanzieren wollen, werden Sie mir sagen müs­sen.

Wenn Sie jetzt die Exporte ansprechen – und wir wissen, dass der Haftungsrahmen im letzten Jahr nicht ausgenützt wurde –, und Sie heute die Prognosen der österreichi­schen ... (Abg. Mag. Molterer: Vollkommen uninformiert!) – Herr Molterer, Sie haben im Finanzausschuss nicht einmal eine Auskunft geben können, wie der momentane Stand der Dinge ist! Das ist ja die Scheinheiligkeit, mit der Sie hier im Hohen Haus agieren. Das ist genau das, was wir kritisieren. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Mol­terer: Völlig uninformiert!)

Schauen Sie, da sage ich Ihnen noch etwas: Lesen Sie heute die Berichte der Oester­reichischen Nationalbank, die klar voraussagt, dass die Exportgeschäfte in Zukunft stagnieren und wahrscheinlich zurückgehen werden. Was Sie auslösen – das haben Sie dabei auch nicht bedacht! –, ist, dass Sie dadurch vielleicht Exportgeschäfte in noch viel riskanterem Ausmaß fördern könnten. Dann könnte es passieren, dass die Haftungen schlagend werden.

Aber was mich am meisten stört, ist: Da werden 10 Milliarden € zusätzlich an Haftungs­rahmen vergeben. (Abg. Mag. Molterer: Fünf!) – Fünf und fünf, wenn Sie beide Punkte anschauen! (Abg. Mag. Molterer: Das ist nicht zusammenzuzählen!) Wenn Sie auf der anderen Seite bedenken, dass Sie ein Konjunkturpaket II in einer Größenordnung von 1,9 Milliarden € beschließen wollen, wo im nächsten Jahr 550 (Abg. Krainer: Wenn Sie keinen Ruf zur Sache bekommen, ist das, weil Ihr Parteifreund oben sitzt!) – Sie können sich ja zu Wort melden!

Herr Kollege Krainer, wenn Sie von Gewinn sprechen, dass alles, was Sie in den letz­ten zwei Jahren gemacht haben, zu Gewinnen führt – Sie haben gesagt, Exportförde­rungen sind für den Staat ein Gewinn –, dann frage ich mich, warum die Rechnungs­abschlüsse der letzten drei Jahre immer einen Verlust ausgewiesen haben. Irgendwo haben Sie nicht recht! Sie widersprechen sich permanent selbst. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Jetzt komme ich aber zum schlagenden Punkt: Sie fordern ein Konjunkturpaket II in der Größenordnung von 1,9 Milliarden €, wovon im nächsten Jahr 550 Millionen € vorgese­hen sind. Sie stellen sich bei der Aktuellen Stunde ans Rednerpult und behaupten, dass Österreich federführend nicht nur in Europa, sondern weltweit ist und eines der besten Konjunkturpakete überhaupt auf den Weg bringen will. (Abg. Krainer: Das zweitgrößte!) Dann schauen Sie einmal die Amerikaner und die Japaner an, die Kon­junkturförderungsprogramme – wenn Sie Amerika nehmen – von 700 Milliarden US-Dollar machen! Wenn Sie das bevölkerungsmäßig mit Österreich vergleichen, dann müssten Sie ein Konjunkturpaket in der Größenordnung von über 30 Milliarden € schnüren.

Sie haben ein Konjunkturpaket mit der Mittelstandsmilliarde geschnürt, die nicht wirkt und jetzt schon verpufft ist, bevor es überhaupt in Kraft tritt ... (Abg. Mag. Molterer: Das ist ja das Bankenpaket in den USA, Herr Kollege!) – Moment! – Und Sie kommen jetzt zusätzlich auf Zahlen und Steuertarifreformen beziehungsweise Steuertarifregula-


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toren in einer Größenordnung von 2 Milliarden €. (Abg. Krainer: Das letzte Mal haben Sie gesagt, es ist zu groß, jetzt ist es zu klein!)

Wissen Sie, Haftungen in Milliardenhöhe so leichtfertig zu vergeben ohne die Fakten dazu zu liefern, wie das im Finanzausschuss auch von unserem Kollegen Gradauer angesprochen wurde, ist zu wenig! (Abg. Mag. Molterer: Das haben wir gemacht!) Wenn Sie nicht imstande sind, tatsächliche Fakten dazu auf den Tisch zu legen, was gebraucht wird und warum es gebraucht wird, ist das zu wenig. Wenn Sie uns erklären können, dass Sie es brauchen, und das nachweisen können, dann sind wir die Letzten, die da nicht zustimmen würden. Wir sind aber absolut dagegen, Haftungen in dieser Größenordnung zu vergeben, wenn man auf der anderen Seite für Klein- und Mittel­betriebe, für kleine und mittlere Einkommen so gut wie nichts übrig hat und noch nicht einmal weiß, wann man etwas machen will. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.25


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Huber. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.26.00

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Wir vom BZÖ stimmen diesem Antrag zu; das möchte ich am Anfang erwähnen. Es ist notwendig, und unsere Unternehmen brauchen das. Es gehört aber das ganze System bereinigt.

Es kann nicht sein, dass an der Notenbank andere Banken, wie zum Beispiel die Raiff­eisen Bank, beteiligt sind. Es kann nicht sein, dass die ausführende Stelle für den Fi­nanzminister, die diese Staatshaftungen ausstellt, die Oesterreichische Kontrollbank ist, die folgenden Banken gehört: Zu 41 Prozent gehört sie der Bank Austria Creditan­stalt; 12,8 Prozent hält die Erste Bank der Oeterreichischen Sparkassen AG; 8,3 Pro­zent hält die Schoellerbank; 8,25 Prozent hält die AVZ Finanz-Holding GmbH aus Wien, die zwei Mitarbeiter beschäftigt und im Jahr 2002 gegründet wurde; 8,1 Prozent hat die Raiffeisen Zentralbank Österreich; die BAWAG ist mit 5,09 Prozent beteiligt; die Raiffeisen hat noch eine eigene OeKB Beteiligungsgesellschaft mit 5 Prozent; die Oberbank hat 3,8 Prozent; die Bank für Tirol und Vorarlberg hält 3,1 Prozent; das gleiche gilt für die Bank für Kärnten und die Steiermark; die Österreichischen Volks­banken sind mit 1,5 Prozent beteiligt. – So ist es doch klar, dass den Gewinn aus den Kosten dieser Haftungen nicht der Staat macht, sondern eindeutig die Eigentümer, und das sind die österreichischen Banken.

Wir stimmen diesem Paket trotzdem zu, weil es wichtig für die österreichische Wirt­schaft ist, die – wie ich glaube – auch in Zukunft fleißig und als starker Partner im Aus­land auftreten wird.

Schauen wir uns aber an, wie da vergeben wird: Im Jänner 2008 hat eine Tiroler Firma, die sechs Mitarbeiter beschäftigt, ein sehr innovatives Produkt nach Russland an einen genossenschaftlichen Betrieb verkauft. Dieser Auftrag betrug 13 Millionen €. Es war erstaunlich: Sechs Monate lang hat diese Tiroler Firma aus Jenbach Papiere und Zettel zwischen der Hausbank und Wien hin- und hergeschickt. Am Ende kam heraus, diese Genossenschaft hat leider eine zu schwache Bonität. Was man machen könnte, wäre eventuell, dass besagtes Unternehmen eine Haftung bekommt, wenn der russische Staat eine Staatshaftung gibt. Diese Firma war natürlich sehr enttäuscht und konnte nichts machen.

Interessanterweise hat vier Monate später ein großer Industriebetrieb – übrigens soll die Hausbank die Bank Austria Creditanstalt sein – dasselbe Produkt an dieselbe Ge­nossenschaft verkauft. Dieses Industrieunternehmen hat interessanterweise sofort die


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Staatshaftung bekommen. Ob das ein Zufall ist, weiß ich nicht; solche Vorgänge ge­hören jedenfalls abgestellt! Es kann auch nicht sein, dass der Aufsichtsrat der Kontroll­bank, der sich rein aus Bankmanagern der österreichischen Banken zusammensetzt, darüber entscheidet. (Beifall beim BZÖ.)

Als Nächstes kann es natürlich nicht der Fall sein, dass sich die Banktöchter unserer Banken im Ausland mit diesen 5 Milliarden € refinanzieren. Wenn diese dort Hilfe brau­chen, dann sollen sie die Hilfe in den zuständigen Ländern beantragen.

Weiters sind wir der Meinung, dass das Verhältnis zwischen der kleinen exportorien­tierten Wirtschaft und der Großindustrie finanziell gleichgestellt sein muss. Es kann nicht sein, dass die Industrie alleine einen Großteil dieser Haftungen bekommt. Klar ist nämlich: Die kleine exportorientierte Wirtschaft garantiert hunderttausende Arbeits­plätze. Die brauchen es am notwendigsten. (Beifall beim BZÖ.)

Für den innereuropäischen Raum in der EU ist der Exportfonds zuständig. Der Export­fonds müsste – dazu muss ihn die Regierung beauftragen – den kleinen und mittleren Betrieben notwendiges Kapital transparent, einfach und sofort zur Verfügung stellen. Diese Betriebe sichern die Arbeitsplätze, und diese Betriebe leiden massiv unter der momentanen Krise.

Abschließend möchte ich noch sagen, dass diese Erhöhung der Staatshaftungen auch für Folgendes notwendig ist: Exportindustrieorientierte Unternehmen, die auch kleine und mittlere Größe haben, brauchen diese Haftungen ganz, ganz dringend. Es gehört jedoch eine komplette Systembereinigung her. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

13.31


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. 7 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.31.40

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Her­ren! Neben dem gemeinsamen Erfolg, der jetzt auch zu Recht als solcher bezeichnet wurde, gibt es noch weitere Anliegen im Zusammenhang mit Exportförderung, Banken­finanzierung, Bankenrettung und Garantie für Kreditkunden, dass diese nämlich auch welche bekommen. Ich werde dann einen weiteren Entschließungsantrag einbringen, bezüglich eines Moratoriums zugunsten der Klein- und Mittelbetriebe und insbesondere der mehr oder weniger unverschuldeterweise in Not geratenen Häuselbauer.

Ich beziehe mich aber zunächst tatsächlich auf die vorliegenden Tagesordnungspunk­te 3 und 4 im engeren Sinn. Wir werden beiden Punkten – das empfehle ich jedenfalls meiner Fraktion – zustimmen, trotz der jämmerlichen Performance des Finanzministe­riums im gestrigen Finanzausschuss. Man war nicht in der Lage zu erklären, wie genau der Wirkungsmechanismus ist, wofür genau und wodurch bedingt der zusätzliche Haf­tungsrahmen in der Kürze der Zeit kommt. Man hat sich sogar noch zwischen Beamten und Minister oder zwischen den Fraktionen der Regierung gestritten, ob es 5 oder 10 Milliarden € sein sollen. Das alles hat natürlich unser Misstrauen geschürt.

Ich habe mich aber dahintergeklemmt und mit unseren Mitarbeitern ein paar Stunden lang recherchiert. Im Verhältnis zu vielem anderen, was wir hier schon beschlossen ha­ben, ist es unterm Strich tatsächlich etwas sehr Nützliches. Es ist deshalb etwas sehr Nützliches, weil die Chance besteht, dass die sogenannte Realwirtschaft – das Unwort des Jahres, denn die Wirtschaft sollte immer etwas Reales sein, aber wir sind ja in die­sem Jahr eines Besseren belehrt worden – von dieser Maßnahme jedenfalls etwas zu erwarten hat, und zwar wesentlich mehr, als von den ganzen Bankenrettungspaketen bis jetzt zustande gekommen ist.


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Es gibt daher unsere Zustimmung, weil wir auch der Meinung sind, dass eine große Krise droht und im Anrollen ist und dass man jetzt gar nicht genug Wertschöpfung stüt­zenden, Arbeitsplatz schaffenden Maßnahmen oder zumindest vorleistenden Instru­menten zustimmen kann, wenn eine solche Chance besteht. Und das ist zweifellos eine solche Chance.

Zutreffend dürfte offensichtlich auch sein, dass die Haftungsrahmen schon so weit aus­geschöpft sind, dass es auch nützlich ist, weitere zu vereinbaren – Kollege Ikrath nickt, ich darf mich an ihn im Speziellen wenden –, auch wenn droht, dass speziell – das ist eine österreichische Besonderheit, ich habe mir das rausgesucht – Banken das auch wieder in Anspruch nehmen werden, weil nämlich Beteiligungen von Banken hiermit abgesichert werden können. Das ist ja an sich nichts Verkehrtes in aufstrebenden Märkten. Das war ja immer gut und richtig. Jetzt wird natürlich mit diesem Teil unter Umständen zusätzliches Risiko abgedeckt.

Die Branchenindizes weisen aus, dass die Hälfte von diesen G 4-Förderungen auf den Kredit- und Versicherungssektor entfallen. Das ist, wenn man so will, der Banken- und Versicherungssektor, und die andere Hälfte ist eben weit verzweigt auf alle anderen Branchen. Diese Hälfte ist es uns wert. Natürlich wären es die Banken auch wert. Da­mit komme ich jetzt zum zweiten Punkt und zum Bankenpaket respektive zu den Be­reichen, die da nachgebessert werden müssen.

Vor zwei Stunden genau hat die EU-Kommission ihrerseits – bis jetzt war man ja auf Interpretationen des Finanzministeriums angewiesen – das sogenannte österreichische Bankenpaket genehmigt, nicht ohne Veränderungen vorzunehmen – Verbesserun­gen, wie ich meine, und nicht Verschlechterungen. Wie schauen die aus, und was muss man vom ursprünglichen Bankenpaket im Umkehrschluss halten? – Es gibt so­wohl bei den sogenannten Zinszahlungen an den Staat für Partizipationskapital als auch bei der Gewinnentnahme und bei etlichen weiteren Punkten Veränderungen – ich sage Verbesserungen.

Kommen wir zu den Zinsen für Partizipationskapital – eigentlich ist es ja auch eine Ge­winnbeteiligung aus ökonomischer Sicht –: Da geht es darum, dass man zunächst ein­mal zwischen gesunden und ungesunden Banken unterscheidet, was schwierig genug sein wird. Dass man natürlich bei jenen Banken, die, wie Sie, Herr Kollege Molterer, sagen würden, unverschuldet in die Krise geraten sind und eigentlich sozusagen ge­sund aufgestellt wären, wenn nicht diese Dominoeffekte passiert wären, anders vor­geht als bei jenen, die schon in der Vorphase faule Aktiva in ihrer Bilanz mitgeschleppt haben, ist vernünftig. Das ist jetzt auch sichergestellt. Wie das administriert wird, ist noch eine andere Sache. Das halte ich jedenfalls für eine wesentliche Verbesserung. Das heißt, wir haben einen Zinskorridor, der ermöglicht, das zu differenzieren. – Erste Verbesserung.

Die zweite Verbesserung ist, dass dann, wenn die fünf Jahre verstrichen sind – das ist eine ganz hübsche Zeit –, diese Zinsen steigen müssen, was dazu führt, dass entwe­der der Steuerzahler mehr Geld zurückbekommt – umso besser – oder aber die Ban­ken einen Anreiz haben, sich von dieser zwischenzeitlichen Stützung im Eigenkapital­bereich wieder zu befreien und bis dorthin hoffentlich entsprechend Eigenkapital ge­stärkt haben und ihre Gewinne nicht allzu stark ausgeschüttet haben. Genau aus dem Grund halte ich auch das Zweite für sehr sinnvoll, dass man ausdrückliche Gewinnbe­schränkungen vorgenommen hat (Abg. Mag. Molterer: Ausschüttungsbeschränkun­gen! Das ist ein wesentlicher Unterschied!) – Ausschüttungsbeschränkungen, richtig! –, was ursprünglich nicht vorgesehen war.

An dieser Stelle sieht man schon, die österreichische Tendenz war ganz klar: Wir schützen den Sektor und schauen nicht drauf, was mit jenen ist, die eigentlich die Be-


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günstigten von der Bank- und Kreditwirtschaft sein sollten (Beifall bei den Grünen), nämlich Klein- und Mittelbetriebe, von mir aus auch Großbetriebe, aber auch die priva­ten Kunden. Da ist bis heute nichts weitergegangen! Im KMU-Bereich gibt es die Kre­ditklemme – das sind ja keine Märchen; ich bin gespannt, ob sich dieser Rückstau jetzt löst – und erst recht auch im privaten Bereich.

Da komme ich zu einem verwandten Problem, das Kollege Pilz vorher schon geschil­dert hat, nämlich wie diejenigen, die ganz unten stehen, alleingelassen werden. Das sind zum Beispiel jene Leute, die in Fremdwährungskredite gegangen sind und jetzt entsprechend dumm schauen. Es ist schon klar, dass wir langfristig nicht jedes Risiko absichern können, auch nicht jedes private, weil das dann dazu führt, dass immer das Unvernünftige gemacht wird. Aber die Banken – und jetzt kommt der wirkliche Punkt! – haben trotz gegenläufiger Empfehlungen der Notenbank bis zum Schluss die Fremd­währungskredite beworben. Glauben Sie, das ist den Leuten allen alleine eingefallen? Glauben Sie, wir sind plötzlich ein Volk von Währungsspezialisten geworden und von Leuten, die sich da überall auskennen? – Die sind doch dahingeführt worden! Das ist doch das Problem. In Wirklichkeit ist das ein riesiger Konsumentenschutzfall, der end­lich angegangen werden müsste! (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

Eigentlich bestünde höchster Handlungsbedarf für Minister Hundstorfer. Er hat auch schon gesagt, dass er etwas tun will. Ich bin nur gespannt, ob das zustande kommt. (Abg. Krainer: Der Kern des Problems ist, dass die Fremdwährungskredite ...!) Die Ausführungen hiezu auch vom Finanzministerium waren bis jetzt leider nicht sehr ver­gnüglich entgegenzunehmen, aber wir werden auch da dranbleiben, um vielleicht in ein oder zwei Monaten einen ähnlichen, hoffentlich gemeinsamen Erfolg zu erreichen wie schon vorhin eben. (Abg. Krainer: Aber das Problem ist doch der Tilgungsträger!) – Sicher sind die Tilgungsträger das Problem! Aber wer hat denn den Leuten die Kon­struktion eingeredet, um Gottes Willen? Die Hälfte davon hat ja gar nicht verstanden, worauf sie sich da einlässt. (Beifall bei den Grünen.)

Jetzt kann man sagen, die sind selber schuld, oder man kann sagen, da sind sozusa­gen auch kleine AWD-Typen an den Bankschaltern gesessen und haben das Ganze verhökert. Es sitzen doch genügend Leute an den Bankschaltern, die selbst nicht be­greifen, welches Produkt sie verkaufen. Das ist doch mittlerweile auch erwiesen. – Das ist das Problem, und dem gehört jetzt auch einmal etwas entgegengehalten – nicht, dass wir auf Dauer alle schützen, die ein Risiko eingehen, aber dass wir jetzt jene schützen, die in diese Situation mit hineingetrieben wurden.

Deshalb stelle ich folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Moratorium für private (Fremdwährungs-)KreditnehmerInnen zur Überbrückung der Folgen der Finanz­krise

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass eine Haftung oder Garantie für Banken im Rahmen des Bankenrettungspakets nur übernommen werden darf, wenn im Sinne des britischen Modells sichergestellt ist, dass die davon begüns­tigten Banken für die nächsten drei Jahre“ – also sehr wohl befristet –

„ein Moratorium für die währungs- und kursbedingte vorzeitige Fälligstellung von Kredi­ten und bei der Einforderung von zusätzlichen Sicherheiten für Kredite von Privatperso-


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nen zur Finanzierung des Kaufs einer eigenen Wohnung oder zum Bau eines eigenen Hauses einhalten,

ablaufende Endfälligkeiten bei Bedarf angemessen verlängern“, Herr Kollege Krainer,

„KreditnehmerInnen, welche aufgrund der aktuellen Krise in Rückzahlungsschwierig­keiten kommen, mit geeigneten Stundungs- und Refinanzierungsplänen entgegenzu­kommen,

die BankkundInnen bei einer Reduktion des Risikos durch Änderungen der Kreditstruk­tur gebührenfrei unterstützen,

(Nicht-Fremdwährungs-)Kredite zu fairen Bedingungen an Privatpersonen zur Wohn­raumbeschaffung für den Eigenbedarf bereitstellen.

Die Einhaltung dieser Bedingungen ist durch die Banken mittels geeigneter Anpassung der allgemeinen Geschäftsbedingungen zu gewährleisten.

Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, Gesetzesvorschläge vorzulegen, mit welchen soziale Härtefälle und Obdachlosigkeit mithilfe staatlicher Unterstützung ver­mieden werden können.“

*****

So weit würde es nämlich kommen, wenn man nicht rechtzeitig darauf schaut, dass endlich einmal auch für diejenigen ein Schutzschirm aufgespannt wird, die wirklich eines solchen bedürfen. Nur die Banken zu schützen mit dem Argument: Das hilft auch allen! – das ist zwar in Teilen richtig –, und gleichzeitig diejenigen, die jetzt schon betroffen sind, allein zu lassen, damit werden Sie nicht glaubwürdig bleiben. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.42


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist genügend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pilz, Lichtenecker, Kogler, Freundinnen und Freunde betreffend Moratorium für private (Fremdwährungs-)KreditnehmerInnen zur Überbrückung der Folgen der Finanzkrise

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 37/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrfinanzierungsför­derungsgesetz 1981 geändert wird.

Mit dem gegenständlichen Bundesgesetz wird der bestehende Haftungsrahmen für die Ausfuhrförderung um 5 Milliarden Euro erweitert. Während somit neuerlich der Staat mit massivem finanziellem Einsatz dem Bankensektor und der Exportwirtschaft ange­sichts der bestehenden Finanzkrise zur Seite springt, wurden nach wie vor keine aus­reichenden Maßnahmen zum Schutz der PrivatkreditnehmerInnen, Einpersonen-, Klein- und Mittelunternehmen und jener Personen, die durch Beratungsfehler von Fi­nanzberaterInnen Schäden erlitten, ergriffen. Solche Maßnahmen sind jedoch zur aus­gewogenen Unterstützung unbedingt erforderlich.


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Mit dem Interbankmarktstärkungs- und Finanzmarktstabilitätsgesetz wurde ein 100 Mil­liarden-Schutzschild für die österreichischen Banken und Versicherungen aufgebaut. Für den Fall der Inanspruchnahme von Liquiditätshilfen und Rekapitalisierungen müs­sen die dafür erforderlichen Mittel in erster Linie von den SteuerzahlerInnen be­reitgestellt werden. Während also für die Rettung der Banken ein breiter Schutzschirm auf Kosten der SteuerzahlerInnen aufgespannt wird, gibt es für die vielen BürgerInnen, die selbst Betroffene der Finanzkrise sind, keinerlei Sicherungsmaßnahmen. Wir fordern daher im Gegenzug von den Banken einen Schutzbrief für private (Fremdwäh­rungs)kreditnehmerInnen.

Viele FremdwährungskreditnehmerInnen stehen durch die Finanzkrise heute vor der Situation, dass entweder zusätzliche Sicherheiten gefordert oder gar die aushaftenden Kredite fällig gestellt werden. Die Banken müssen daher – sofern sie unter den Milliar­den-Schutzschild kommen wollen – ihren Beitrag zur Überbrückung der Krise in Form einer konsumentenfreundlichen Kreditpolitik und -gestion in Anlehnung an das britische Bankenrettungsmodell leisten. Trotz der globalen Finanzkrise muss die Kreditversor­gung von Wohnungssuchenden bzw. EigenheimbesitzerInnen zu fairen Preisen auf­recht erhalten werden. Zwangsversteigerungen von Eigenheimen und Konkurse auf privater Ebene müssen weitestgehend vermieden werden.

In Zusammenhang mit Fremdwährungskrediten wurden von Banken und Finanzberate­rInnen in den letzten Jahren besonders häufig Konstruktionen empfohlen, bei denen endfällige Kredite vereinbart wurden, so dass jährlich die auflaufenden Zinsen und ne­benher ein in Wertpapiere veranlagter sogenannter Tilgungsträger zur Rückzahlung des Kredites bei Endfälligkeit finanziert werden. Es liegt in der Natur der Sache, dass Wertpapierveranlagungen Kursschwankungen unterliegen. Regelmäßig haben die Banken in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen, dass bei Verschlechterun­gen der „persönlichen wirtschaftlichen Situation“ oder dergleichen Sicherheiten nach­gefordert oder Kredite fällig gestellt werden können. Wenn nunmehr – wie bereits in vielen Einzelfällen zumindest angedroht – die Banken dazu übergehen, unter Berufung auf diese Klausel im Hinblick auf schlechte Kurswerte der Tilgungsträger Kredite vor­zeitig aufzukündigen, so verschärft dies die angespannte Wirtschaftssituation noch zu­sätzlich. KreditnehmerInnen würden gezwungen, ihre Tilgungsträger zum denkbar un­günstigsten Zeitpunkt – bei Tiefststand – aufzulösen, was häufig zu Verlust des Eigen­heims und Privatkonkurs führen würde. Es liegt daher im Interesse der Allgemeinheit, dass die Banken ihren KreditnehmerInnen Gelegenheit geben, die weltweite Finanz­krise zu überdauern.

Die Banken müssen daher für die währungs- und kursbedingte, vorzeitige Fälligstel­lung von Krediten und die Einforderung von zusätzlichen Sicherheiten für Kredite zur Finanzierung von Wohnraum für den eigenen Bedarf ein 3- jähriges Moratorium einhal­ten. Während dieser Zeit ablaufende Endfälligkeiten sind bei Bedarf angemessen zu verlängern.

KreditnehmerInnen, welche aufgrund der aktuellen Krise in Rückzahlungsschwierigkei­ten kommen, ist mit geeigneten Stundungs- und Refinanzierungsplänen entgegenzu­kommen.

Wenn all diese Maßnahmen nicht greifen ist zur Vermeidung von sozialen Härtefällen und von Obdachlosigkeit durch geeignete Maßnahmen wie etwa Zuschüsse oder – al­lenfalls vorübergehenden – staatlichen Eigentumserwerb an gefährdetem Wohnraum Unterstützung für Betroffene zu gewähren.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken sind an diese Erfordernisse einer solidarischen Krisenbewältigung anzupassen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 103

Die BankkundInnen sind bei einer Reduktion des Risikos durch Änderungen der Kredit­struktur gebührenfrei zu unterstützen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass eine Haftung oder Garantie für Banken im Rahmen des Bankenrettungspakets nur übernommen werden darf, wenn im Sinne des britischen Modells sichergestellt ist, dass die davon begüns­tigten Banken für die nächsten drei Jahre

ein Moratorium für die währungs- und kursbedingte vorzeitige Fälligstellung von Kredi­ten und bei der Einforderung von zusätzlichen Sicherheiten für Kredite von Privatperso­nen zur Finanzierung des Kaufs einer eigenen Wohnung oder zum Bau eines eigenen Hauses einhalten,

ablaufende Endfälligkeiten bei Bedarf angemessen verlängern,

KreditnehmerInnen, welche aufgrund der aktuellen Krise in Rückzahlungsschwierigkei­ten kommen, mit geeigneten Stundungs- und Refinanzierungsplänen entgegenkom­men,

die BankkundInnen bei einer Reduktion des Risikos durch Änderungen der Kreditstruk­tur gebührenfrei unterstützen und

(Nicht-Fremdwährungs-)Kredite zu fairen Bedingungen an Privatpersonen zur Wohn­raumbeschaffung für den Eigenbedarf bereitstellen.

Die Einhaltung dieser Bedingungen ist durch die Banken mittels geeigneter Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu gewährleisten.

Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, Gesetzesvorschläge vorzulegen, mit welchen soziale Härtefälle und Obdachlosigkeit mithilfe staatlicher Unterstützung ver­mieden werden können.“

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


13.42.52

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Zuerst einmal kurz eingehend auf die Ausführungen meines Vorredners: Lieber Werner Kogler, es ist ja schön, wenn es dich heute freut, dass die EU-Kom­mission ein Bankenpaket genehmigt hat, das alles enthält, was sich dieses Haus auch schon bei der Beschlussfassung des Gesetzes gewünscht hat. Nur: Es war nie anders! Die Abgeordneten – auch jene der Opposition – haben ja beim Abänderungsantrag mitdiskutiert, damit es eine einstimmige Zustimmung gibt. Dort haben wir genau diese Punkte schon für die Verordnungsermächtigung in § 2 Abs. 5 des Finanzmarktstabili­sierungsgesetzes hineingeschrieben. Genau diese Verordnung mit genau diesen Punkten des Bankenpaketes ist als Nummer 382 seit drei Wochen im Bundesgesetz­blatt.

Wir haben von Anfang an gesagt: In diesem Bankenpaket werden Haftungen in einem Umfang gegeben, der bedeutend ist, nämlich: für den Bereich der Einlagensicherung


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10 Milliarden, für den Bereich der Haftungen für das Auftauen der Interbankmärkte 65 Milliarden und 15 Milliarden € für Zwecke der Verbesserung der Eigenkapitalstruk­tur. Und es war von Anfang an klar: Für diese Haftungen wird ordnungsgemäß bezahlt! Die Banken haben aber auch gar nichts anderes verlangt. – Zu genau dieser Regelung kommt es jetzt auch.

Es stimmt schon, dass sie nicht 1 : 1 mit den deutschen Regelungen übereinstimmt. Es gibt Dinge, bezüglich derer wir strenger sind, und Dinge, bezüglich derer die Deut­schen mehr verlangt haben. Fangen wir zum Beispiel gleich bei den Managervergütun­gen an: Die Deutschen haben eine starre Grenze eingezogen, 500 000 €. – Das kann völlig überbezahlt sein bei einer kleinen Sparkasse, könnte in einem anderen Fall aber ein Betrag sein, wo vielleicht auch 550 000 € berechtigt sind. Wir haben aber gesagt: keine Bonifikationen!, und das haben die Deutschen nicht.

Wichtig wäre eines: Ich verstehe nicht, Kollege Kogler, wozu man sich auch in den Me­dien hinhängt und sagt, die österreichische Politik sei nur gefällig gegenüber den Ban­ken, anstatt klar und offen zu sagen: Ja, wir haben eine Lösung für den österreichi­schen Bankenmarkt gefunden, wir haben ebensolche oder auch andere strenge Aufla­gen, und wir machen einen fairen Deal mit den Banken. Wir brauchen uns gar nicht hier herzustellen und über uns selbst zu sagen, wir machen das schlecht. – So gut wie die deutsche Lösung ist unsere Lösung allemal, und so gut wie die französische auch! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Zu dem, was Sie gesagt haben, Herr Kollege Themessl, ein paar Erklärungen: Bitte, das Bankenpaket kann noch nicht wirken, denn erst heute ist die Genehmigung der EU-Kommission erfolgt. Es gibt noch gar kein Partizipationskapital mit diesen Aufla­gen. – Wieso sollen dann die Auflagen von den Banken bisher eingehalten werden?

Aber wir haben zumindest eine vernünftige Auflage. Die Deutschen haben nur Kredite für KMUs erfasst, wir haben auch die Privaten berücksichtigt. Das heißt, die Institute, die die Hilfe in Anspruch nehmen, müssen auch bei den Privaten das Kreditvolumen auf den alten Bestand anheben. Und das ist grundvernünftig, weil wir auch die Kredit­versorgung gerade der Häuslbauer und anderer, solcher, die umschulden müssen, brauchen.

Sie sagen, wir hätten Verluste bei der Ausfuhrförderung gehabt. – Wissen Sie, was die Abgänge waren? Das waren die Beiträge, mit denen wir jene Länder entschuldet haben, die zu den ärmsten Länder dieser Welt zählen. Das war ein Beitrag zur Ent­wicklung dieser Länder, damit diese endlich einmal schuldenfrei sind, nachdem sie über Jahre hinweg mehr zurückzahlen mussten, als sie jemals Erlöse von jenen Pro­dukten hatten, die man sie hat exportieren lassen. Das war eine gute Maßnahme, die­se armen Länder zu entschulden, man muss das nur bei der Exportförderung berück­sichtigen.

Die Ausfuhrförderung ist für sich ein Geschäft, aber es ist ein Geschäft, das in Zeiten der Finanzkrise höhere Volumina braucht. Warum, das ist auch klar: Wenn jemand in die Ukraine liefert, dann hat er bis vor einiger Zeit durchaus das Risiko eingehen kön­nen, auf offene Rechnung zu liefern, auch wenn er den Kunden nicht gekannt hat. Wenn dieser eine Bankverbindung gehabt hat, womöglich ein Akkreditiv, dann war das okay, dann hat man das akzeptiert. Heute muss man sich versichern, denn man weiß nicht, ob die ukrainische Bank das Akkreditiv einlösen wird, man weiß nicht, ob die Fir­ma den gesamten Zeitrahmen der Zahlungen über noch existiert. Und man weiß nicht, ob der Staat Ukraine unter Umständen nicht im selben Stadium ist wie Island. Daher steigt der Bedarf an Exportgarantien an. Und genau dafür beschließen wir heute diese Gesetzesänderung mit der Erhöhung des Rahmens.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 105

Einen Nachsatz lassen Sie mich noch dazu sagen: Ich hätte mir dringend gewünscht, dass wir eine Erhöhung über 10 Milliarden € erreichen. Übrigens, was bis jetzt vorliegt, sind nicht 10 Milliarden € Erhöhung, weil es zweimal dieselben 5 Milliarden € sind. Das eine ist nämlich die Garantie für die OeKB zum Aufnehmen der Geldmittel, das andere die Besicherung der Garantien für Exportfirmen. Das nur zur Klarstellung. Es sind lei­der nur 5 Milliarden €.

Ich habe gehofft, dass sich unser Koalitionspartner noch bewegt. Wir werden unter Umständen sehr bald die Notwendigkeit haben, erneut eine Erhöhung in dem Gesetz festzuschreiben. – Warum gehen wir dieses Risiko ein – diese Frage ist durchaus an den Koalitionspartner gestellt –, warum machen wir nicht gleich die 10 Milliarden €? Die Banken nämlich haben das in Anspruch genommen – aber das rechnen wir dann beim Bankenpaket an, haben wir gestern alle in einer Ausschussfeststellung beschlos­sen –, aber die Exportwirtschaft braucht diesen Rahmen. Noch einmal der Appell, viel­leicht ringen wir uns durch: Ersparen wir uns eine Situation wie jetzt, wo man schon Einschränkungen im Bereich der Exportanträge vornehmen musste, weil der Rahmen voll ausgeschöpft ist.

In diesem Sinne auch noch einmal mein Appell – wir hätten ja noch ein paar Minuten Zeit –: Vielleicht schaffen wir noch den Schwung hin zu einem kleinen Abänderungs­antrag. – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

13.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Lunacek. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


13.49.21

Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Kollege Matznetter hat erwähnt, dass die Ausfuhrförderung sehr wohl auch immer wieder im Interesse der Entwicklungsländer ist; sowohl Exporte, die von Österreich gefördert werden, als auch die Exportgarantien, die unternommen werden, um dort Leistungen einzubringen, auch die Realwirtschaft anzukurbeln. Wir werden diesem Antrag, wie Kollege Kogler schon gesagt hat, auch zustimmen.

Es gibt aber auch andere Bereiche, wo ich erfreut bin, dass wir es heute – nicht nur beim Antrag, den Kollege Pilz gestellt hat, sondern auch bei einem, der mir schon lan­ge und auch einigen anderen in diesem Haus ein Anliegen ist – tatsächlich geschafft haben, einen Fünf-Parteien-Antrag zustande zu bringen. Kollege Stummvoll hat vorhin gemeint, es ist erfreulich, dass die Regierungsparteien sehen, dass es auch gute Vor­schläge vonseiten der Opposition gibt, denen man sehr wohl auch zustimmen kann.

Es handelt sich dabei um einen Antrag aller fünf Parteien auf Einführung einer Finanz­transaktionssteuer, die schon seit Langem immer wieder Thema in diesem Haus ist, die wir aus verschiedensten Gründen schon eingefordert haben. Jetzt ist quasi ein „open window“, ein offenes Fenster da, sie tatsächlich einzuführen. Wenn sogar Wifo-Chef Aiginger findet, es sei jetzt ein idealer Moment, sie einzuführen, dann macht es Sinn, das jetzt auch voranzutreiben und darauf zu drängen, dass auch im Rahmen der Europäischen Union endlich eine europaweite Finanztransaktionssteuer eingeführt wird. Ich finde, das wäre auch ein guter Moment für die EU, mit gutem Beispiel voran­zugehen und in Richtung des Weltfinanzgipfels, der Ende April nächsten Jahres statt­finden wird, auch zu zeigen, was bei regionalen Zusammenschlüssen vonseiten der Europäischen Union möglich ist. – Das ist der eine Punkt.

Der andere Punkt ist, dass über solch eine Finanztransaktionssteuer auch Geld lukriert werden kann. Jetzt kann man darüber streiten, wofür das dann verwendet werden soll.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 106

Wir haben uns darauf geeinigt, dass es allgemeine soziale und ökologische Maßnah­men sein sollen. Uns wäre natürlich auch der Beitrag für die Entwicklungszusammen­arbeit wichtig, aber dazu gibt es in den Fraktionen unterschiedliche Meinungen. Aber: Es wird Geld lukriert, und das sind durchaus Mengen, die man heutzutage gut brau­chen kann. Wenn man einen Steuersatz von nur 0,1 Prozent annimmt, dann kann das für die gesamte EU 27 inklusive Schweiz und Norwegen rund 240 Milliarden € ausma­chen – ein Betrag, den man heutzutage durchaus brauchen kann!

Ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, die Widerstände, die es vor einigen Jahren und auch noch vor einigen Monaten und sogar gestern im EU-Hauptausschuss noch gegeben hat, heute zu überwinden. Und es gibt einen gemeinsamen Entschließungs­antrag, den ich nun auch vorlesen werde.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Lunacek, Bayr, Stummvoll, Weinzinger, Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer Finanztransaktionssteuer

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Finanzminister werden aufgefordert, sich für einheitliche Umsetzungsschritte einer Finanztransaktionssteuer auf EU-Ebene und auf internationaler Ebene einzusetzen, insbesondere für folgende Punkte:

In einem ersten Schritt eine verbindliche Einführung einer allgemeinen Finanztrans­aktionssteuer auf EU-Ebene und Vereinbarung von einheitlichen Umsetzungsschritten.

In einem zweiten Schritt soll die EU die Einführung einer allgemeinen Finanztrans­aktionssteuer in ganz Europa, insbesondere auch in der Schweiz, fordern, dafür sollen einheitliche Umsetzungsschritte vereinbart werden;

die EU soll auf internationaler Ebene die Einführung einer weltweiten Finanztrans­aktionssteuer fordern und einen globalen Umsetzungsplan vorschlagen.

Der Finanzminister wird aufgefordert, dem Finanzausschuss des Nationalrats im Rah­men seiner Aussprachen auch über die österreichischen Bemühungen dazu zu berich­ten.

*****

Vielen Dank auch an die anderen Fraktionen, dass das gelungen ist. Ich denke, es ist wirklich wichtig und notwendig, das auch im Rahmen der EU zu tun. (Beifall bei den Grünen.)

Der zweite Teil meiner Rede betrifft einen Aspekt, der weniger erfreulich ist und der ge­rade heute auch wieder öffentliche Aufmerksamkeit erregt hat. Sie wissen alle um den geplanten Bau des Staudammes Ilisu in der Südosttürkei; ein seit Beginn dieses Vor­habens vor Jahrzehnten schon umstrittener Bau. Meine Kollegin und Klubobfrau Eva Glawischnig-Piesczek war als Dritte Nationalratspräsidentin gemeinsam mit Abgeord­neten auf Besuch in dieser Gegend und konnte damals schon feststellen, dass durch dieses Projekt die Zerstörung von Lebensraum, von Menschen, die Vertreibung von Menschen, die Absiedelung von Menschen erfolgen würden, dass auch archäologische Stätten zerstört würden, dass Flora und Fauna, die einzigartig sind, zerstört würden – alles aufgrund eines Projekts, dessen Planung aus den achtziger Jahren stammt. Noch dazu müsste man heute durchaus andere Mittel verwenden, um auch Strom zu erzeu­gen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 107

Die österreichische Bundesregierung, der Finanzminister, hat im März 2007 den Auf­trag gegeben, dass die Kontrollbank eine Exportgarantie für die Lieferungen von Turbi­nen, von elektromechanischer Ausrüstung für das türkische Wasserkraftwerk im Volu­men von knapp 285 Millionen € erteilt und damit garantiert. Das Risiko tragen die Steu­erzahlerinnen und Steuerzahler.

Es wurden damals auf Druck zahlreicher Organisationen und auch von uns hier des Öfteren – so oft wir das im Nationalrat angesprochen haben – Auflagen vereinbart mit der türkischen Regierung, zahlreiche Auflagen. – Diese sind bis heute nicht erfüllt! Wir mussten sogar feststellen, dass die Türkei mit dem Bau schon begonnen hat, obwohl diese Auflagen noch nicht erfüllt sind, obwohl Österreich und Deutschland und Frank­reich ein Ultimatum gestellt haben, das übermorgen ausläuft. Darin heißt es, wenn die Auflagen bis dahin nicht erfüllt sind und das auch überprüfbar ist, dann ziehen sich Österreich, Deutschland und die Schweiz daraus zurück.

Es musste in letzter Zeit festgestellt werden, dass erstens schon gebaut wird, dass die Baustelle abgesperrt ist, dass Menschen, die dort hin wollen, obwohl offiziell noch kein Baubeginn ist, davon abgehalten werden, auch kurzfristig inhaftiert werden. Das haben Vertreterinnen und Vertreter von Nicht-Regierungsorganisationen in den letzten Tagen und Wochen feststellen müssen. Auch beim Schutz der Kulturgüter hat sich trotz zahl­reicher Zusagen in den letzten Monaten nichts verbessert.

Ich bringe deshalb folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Lunacek, Kolleginnen und Kollegen betref­fend sofortigen Rückzug Österreichs aus dem türkischen Skandal-Staudammprojekt Ilisu

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, die seitens Österreichs via Oester­reichische Kontrollbank gewährte staatliche Exportkreditgarantie für das türkische Staudammprojekt Ilisu umgehend zurückzuziehen.

*****

(Beifall bei Grünen und BZÖ.)

Meine Damen und Herren, alles andere als ein sofortiger Ausstieg Österreichs aus dem Ilisu-Projekt wäre ein Skandal.

Es hat heute Mittag eine Aussendung der Organisation ECA Watch gegeben, die heu­te Früh die Kontrollbank besetzt hatten, dann aber auch ein Gespräch mit Kontroll­bank-Chef Scholten führen konnten. Er hat laut Aussendung gemeint, dass es sehr un­wahrscheinlich sei, dass die Türkei nach Ablauf des Ultimatums am 12. Dezember ein Go bekommt. – So die Aussendung von ECA Watch.

Ich hoffe sehr, dass sich die Kontrollbank und auch der Finanzminister, in dessen Ver­tretung Sie, Herr Staatssekretär Lopatka, hier sitzen, an das halten werden und auch daran, dass es tatsächlich wichtig ist, diesen Staudamm nicht mit österreichischen Geldern, nicht mit Garantien, die österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger dann zahlen müssen, auszurüsten und sofort aus diesem Projekt auszusteigen. Alles andere wäre ein Skandal. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.57



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 108

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die beiden soeben eingebrachten Entschließungs­anträge sind ausreichend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Lunacek, Bayr, Stummvoll, Weinzinger, Bucher, Freundinnen und Freunde betreffend Einführung einer Finanztransaktionssteuer

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 37/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrfinanzierungs­förderungsgesetz 1981 geändert wird

Durch die Einführung einer allgemeinen Finanztransaktionssteuer auf EU-Ebene und dann auf globaler Ebene würde ein wichtiger Schritt zu einer Dämpfung der übermäßi­gen Liquidität auf den Finanzmärkten und der damit verbundenen starken Preis­schwankungen gesetzt. Bereits eine minimale Besteuerung aller Arten von Finanz­transaktionen würde kurzfristig-spekulative Transaktionen, insbesondere mit Derivaten, verteuern und so einen Beitrag zur Stabilisierung der Finanzmärkte leisten. Der Steu­ersatz, der auf jede Transaktion entrichtet werden muss, könnte zwischen 0,01 und 0,1 % liegen. Basis dafür ist der Wert der Transaktion. Nach den Berechnungen von Schulmeister et al, die eine Studie für das Ökosoziale Forum erstellt haben , ist mit fol­gendem Aufkommen zu rechnen:

Bei einem Steuersatz von 0,1% beträgt das Steueraufkommen in Österreich 0,62% des BIP (= 1,6 Mrd €), für die EU-27 inkl Schweiz und Norwegen: 2,2% des gesamten BIP (ca. 240 Mrd. €)

Bei einem Steuersatz von 0,01% beträgt das Steueraufkommen in Österreich 0,21% des BIP (= 0,7 Mrd €), für die EU-27 inkl Schweiz und Norwegen: 0,7% des gesamten BIP (ca. 80 Mrd. €)

Nach Ansicht der StudienautorInnen ist eine weltweite Einführung zwar wünschens­wert, aber als erster Schritt ist auch eine EU-weite Einführung möglich. Das Problem der Verlagerung existiert zwar, aber es wird argumentiert, dass

andere Finanzplätze in anderen Zeitzonen wären. Dadurch könnte man nur nachts handeln, was die Kosten erhöht.

Finanzplätze werden nicht nur aus Kostengründen ausgesucht, sondern auch, weil sich dort Know how und Netzwerke angesammelt haben.

Zentraler Bestandteil der Einigung der Staats- und Regierungschefs beim Euro­päischen Rat in Brüssel vom 15. und 16.12.2005 betreffend die finanzielle Voraus­schau 2007 bis 2013 ist die Review-Klausel, die eine umfassende Neubeurteilung des EU-Finanzrahmens vorsieht. Dabei wird auch über neue EU-weite Einnahmenquellen verhandelt. Eine solche Einnahmequelle wäre die Finanztransaktionssteuer.

Mit diesen Mitteln könnten dann allgemeine soziale und ökologische Maßnahmen so­wie die Entwicklungszusammenarbeit (zur Erreichung der UNO Millenniumsziele) fi­nanziert und damit weltweite Ungleichgewichte besser in den Griff bekommen werden. Genauso wie die Ausfuhrfinanzierungsförderung einen Beitrag zur Erfüllung entwick­lungspolitischer Ziele leistet und leisten muss, ist sicherzustellen, dass Mittel aus der Finanztransaktionssteuer auch für die Zwecke der Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung gestellt werden können.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 109

Beim kommenden Europäischen Rat wird die Umsetzung der beim jüngsten G20-Gip­fel in Washington am 15./16. November 2008 erzielten Übereinkünfte Thema sein. Auf EU-Ebene sollen schon beim nächsten Europäischen Rat am 10./11. Dezember 2008 die ersten Weichen für die Umsetzung beschlossen werden. Damit könnte die EU mit gutem Beispiel in Richtung zum nächsten Weltfinanzgipfel Ende April 2009 voran­gehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Finanzminister werden aufgefordert, sich für einheitliche Umsetzungsschritte einer Finanztransaktionssteuer auf EU-Ebene und auf internationaler Ebene einzusetzen, insbesondere für folgende Punkte:

In einem ersten Schritt eine verbindliche Einführung einer allgemeinen Finanztrans­aktionssteuer auf EU-Ebene und Vereinbarung von einheitlichen Umsetzungsschritten.

In einem zweiten Schritt soll die EU die Einführung einer allgemeinen Finanztrans­aktionssteuer in ganz Europa, insbesondere auch in der Schweiz, fordern, dafür sollen einheitliche Umsetzungsschritte vereinbart werden;

die EU soll auf internationaler Ebene die Einführung einer weltweiten Finanztrans­aktionssteuer fordern und einen globalen Umsetzungsplan vorschlagen.

Der Finanzminister wird aufgefordert, dem Finanzausschuss des Nationalrats im Rah­men seiner Aussprachen auch über die österreichischen Bemühungen dazu zu berich­ten.

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Lunacek, Freundinnen und Freunde betref­fend sofortigen Rückzug Österreichs aus dem türkischen Skandal-Staudammprojekt Ilisu

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 37/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll, Kai Jan Krainer, Kollegin­nen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrfinanzierungs­förderungsgesetz 1981 geändert wird

Die Situation rund um den von Österreich, der Schweiz und Deutschland per Export­kredithaftungen (gesetzliche Grundlage in Österreich ist das Ausfuhrfinanzierungsför­derungsgesetz) finanzierte Skandal-Staudamm Ilisu in der Türkei droht zu eskalieren. Anfang Dezember 2008 wurde bekannt, dass die Türkei die Bauarbeiten in Ilisu nicht wie zugesagt gestoppt, sondern intensiviert hat. Das belegen Fotos und Filmberichte deutscher MedienvertreterInnen. Damit bricht die Türkei eine Vereinbarung, wonach die Bauarbeiten im Fluss erst beginnen dürfen, wenn die Auflagen im Umwelt-, Kultur- und Umsiedlungsbereich erfüllt sind, was nachweislich nicht der Fall ist.

Statt der geforderten Transparenz wurde etwa die Baustelle inzwischen großräumig abgesperrt. Bereits mehrere Kilometer vor dem Bauzaun werden „nicht befugte Perso­nen“, z.B. VertreterInnen von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) aufgehalten und an der Weiterfahrt gehindert. Auch beim Schutz der Kulturgüter hat sich trotz zahlrei-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 110

cher Zusagen in den letzten Monaten nichts verbessert. Das ergab der kürzlich veröf­fentlichte Bericht der KulturexpertInnen.

Am 12.Dezember 2008 läuft eine Frist der drei Exportkreditagenturen (Ö, CH, D) aus, bis zu denen die Türkei belegen muss, dass die Auflagen in den Bereichen Umwelt, Menschenrechte und kulturelles Erbe für das Staudammprojekt Ilisu eingehalten wer­den. Anderenfalls haben die Staaten angekündigt, sich aus dem Projekt zurückzuzie­hen.

Es ist so gut wie auszuschließen, dass die Türkei die Auflagen einhalten kann

In den vergangenen zwölf Monaten haben ExpertInnen im Auftrag der drei europäi­schen Staaten wiederholt festgestellt, dass die türkischen Behörden sich nicht an die Vorgaben und internationalen Standards halten. Trotzdem drängt vor allem Österreich weiterhin vehement auf den Bau des Projekts. Es besteht der begründete Verdacht, dass sich Österreich, Deutschland und die Schweiz über die Expertenberichte hinweg­setzen wollen und sich, wie schon in der Vergangenheit, mit Beteuerungen seitens der Türkei zufrieden geben, dass alles in bester Ordnung sei und die Auflagen eingehalten würden. Dass die Türkei in der Vergangenheit versucht hat, die Europäer zu täuschen ist belegt. Auflagen waren von Ankara als „erledigt“ gemeldet worden, was sich bei einer Überprüfung als falsch herausstellte.

Das geplante Wasserkraftwerk Ilisu am Tigris-Fluss in Südostanatolien ist eines der verheerendsten Großprojekte, das jemals geplant wurde. Es war von Anfang an unver­ständlich, dass ein Projekt, das Umweltzerstörung, Vernichtung von kulturellem Erbe und Menschenrechtsverletzungen im großen Stil verursacht, von der österreichischen Bundesregierung aktiv gefördert wird. Bis zu 65.000 Menschen wären direkt vom Stau­damm betroffen.

Die Türkei will für das Ilisu-Projekt mit österreichischer, deutscher und Schweizer Un­terstützung den Tigrisfluss auf einer Länge von 130 Kilometern aufstauen. Die österrei­chische Kontrollbank hat im März 2007 im Auftrag von ÖVP-Finanzminister Wilhelm Molterer eine Exportgarantie für Lieferungen von Turbinen und elektromechanischer Ausrüstung für das türkische Wasserkraftwerk im Volumen von knapp 285 Millio­nen Euro erteilt. Österreichs SteuerzahlerInnen übernehmen über eine öffentliche Haf­tung das Risiko für die Beteiligung österreichischer Unternehmen am Projekt Ilisu. Die Schweizer Regierung haftet mit 225 Mio. Franken (138,8 Mio. Euro), die Deutsche Regierung für weitere ca. 100 Mio. Euro. Beteiligte Unternehmen: Andritz / VA-Tech Hydro (Österreich), Alstom (Schweiz), Züblin (Deutschland), sowie türkische Unterneh­men. Die Gesamtkosten des Staudamms werden auf ca. zwei Mrd. Euro geschätzt.

Am 12. Dezember soll Dr. Rudolf Scholten, Chef der Österreichischen Kontrollbank, eine Empfehlung an den Finanzminister abgeben, der daraufhin die politische Ent­scheidung für Österreich treffen muss.

Alles andere als ein sofortiger Ausstieg Österreichs aus dem Ilisu-Projekt wäre ein Skandal.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert, die seitens Österreichs via Öster­reichische Kontrollbank gewährte staatliche Exportkreditgarantie für das türkische Staudammprojekt Ilisu umgehend zurückzuziehen.

*****

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 111

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jakob Auer. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


13.57.56

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wohl selten, das gebe ich offen zu, ist es möglich, zwei Anträge von Oppositionsabgeordneten derart positiv zu sehen und zu unterstützen. Ich möchte ausdrücklich sagen, jener des Kollegen Pilz betreffend Finanzdienstleister und jener der Kollegin Lunacek betreffend Finanztransaktionssteuer sind absolut positiv. Das sollte vielleicht auch einmal in der Chronik des Parlaments festgehalten werden (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen), weil es sehr oft heißt, die Opposition hätte keine Vorschläge, und auf der andere Seite, wenn sie schon einen Vorschlag macht, wird die Regierung diesen negieren. Heute können wir einmal positiv festhalten für einen lebendigen Parlamentarismus, dass die Geschichte anders läuft. Ich glaube, das sollte durchaus so gesehen werden.

Meine Damen und Herren! Herr Kollege Gradauer, ich schätze Sie so sehr, dass mir der Vorwurf fast ein bisschen sonderbar vorkommt, obwohl gestern ausdrücklich fest­gehalten worden ist, dass bis gestern – und ich behaupte, bis heute Mittag – kein einzi­ger Antrag einer Bank betreffend Unterstützung aus dem Bankenpaket eingegangen ist. Sie behaupten hier, man hätte den Banken das ermöglicht. Herr Treichl hätte um 2,7 Milliarden € angesucht – wörtlich –, obwohl dies nicht stimmt, weil es ja bis heute Mittag gar nicht möglich war, weil es seitens der EU bis dahin nicht genehmigt war, und ohne Genehmigung wäre das gar nicht denkbar gewesen. Zweitens: Die Banken hät­ten es nicht gedankt, haben Sie wörtlich ausgeführt, die Kredite würden nicht zur Verfü­gung gestellt; auch wörtliches Zitat, ich habe mitgeschrieben. Das enttäuscht mich ein wenig.

Wenn man schon behauptet, dass die österreichischen Banken den KMUs keine Kre­dite zur Verfügung stellen, dann könnte man diesen Vorwurf höchstens den deutschen Banken machen. Denn in diesem Land hat man ausdrücklich festgehalten, man gebe diese Bereiche dem Markt zurück, wortwörtlich. Und diese deutschen Banken haben sich an amerikanischen Finanzierungen beteiligt. Was dabei herausgekommen ist, sieht man.

Die österreichischen Banken geben sehr wohl nach wie vor Kredite, aber sie haben auch gewisse Risiken zu beachten. Sie sagten ja selbst wörtlich, Sie seien ein ordentli­cher Kaufmann. Das bestätige ich Ihnen, denn Ihre Berufslaufbahn ist auch davon ge­prägt. Aber dann müssen Sie auch den Banken zugestehen, dass sie im Sinne des ordentlichen Kaufmannes eine ordentliche Bonitätsprüfung vornehmen. Und wenn es so ist, dass Firmen keine Kredite bekommen, dann gibt es zwei Ursachen dafür: Ent­weder sie haben eine lausige Bilanz, eine sehr schlechte Bilanz oder eine schlechte Bank. Wenn es Zweiteres ist, sollten Sie die Bank wechseln, meine Damen und Her­ren. (Abg. Gradauer: Zu welcher?) – Das überlasse ich der breiten Öffentlichkeit; ich wüsste eine ausgezeichnete in Oberösterreich, Herr Kollege Gradauer.

Meine Damen und Herren, noch etwas, um zu dem Punkt zu kommen, der das Aus­fuhrfinanzierungsförderungsgesetz betrifft. Wenn man weiß, dass 286 Milliarden € BIP in Österreich erwirtschaftet werden, davon 4 190 000 Beschäftigte Brot und Arbeit ha­ben und die Exportwirtschaft 171 Milliarden € erzielt und davon 2 510 000 Beschäftigte davon leben können, dann frage ich mich, wie man überhaupt nur daran denken kann, dieser so wichtigen wirtschaftlichen Säule in Österreich, der Exportwirtschaft, nicht den entsprechenden Rahmen zur Verfügung zu stellen.

Es mag sein, dass die eine oder andere kritische Bemerkung angebracht ist, durchaus, aber wenn man bedenkt, wie viele Arbeitnehmer dadurch abgesichert werden können,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 112

dann frage ich mich, warum man hier nicht mitgehen kann. Man wird diese Haltung der wichtigen österreichischen Exportwirtschaft deutlich machen, darstellen, wer hinter deren berechtigten Anliegen steht, wie wichtig das für die österreichische Wirtschaft ist, für die österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Seien wir stolz auf die österreichische Exportwirtschaft, die kann sich sehen lassen! Österreich hat gerade im Rahmen der Osterweiterung die Chancen des Exports ganz besonders genützt. Wir sollten auch einmal den Handelsdelegierten ein besonderes Dankeschön sagen, die in den Außenhandelsstellen in der Welt hervorragende Arbeit leisten. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Bayr. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


14.02.40

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte am Beginn auf zwei der eingebrachten Entschlie­ßungsanträge eingehen, nämlich einerseits auf jenen bezüglich Finanztransaktions­steuer. Es freut mich auch sehr, dass wir einen breiten Konsens in dieser Frage ge­schaffen haben. Ich halte es für ein sehr wichtiges Thema. Wir haben auch im Koali­tionsprogramm ein Bekenntnis dazu, auf europäischer Ebene dafür einzutreten, dass wir diese wichtige Maßnahme umsetzen. Ich weiß aber aus Erfahrung, dass man sich mit einem Fünf-Parteien-Antrag im Rücken auch auf europäischer Ebene leichter tut, dafür zu kämpfen und dafür zu argumentieren.

Wir sind ja leider nach wie vor neben Belgien und Frankreich das einzige Land in der Europäischen Union, das sich zu einer Transaktionssteuer bekennt. Aber ich glaube, dass es wirklich wichtig ist, gerade auch jetzt die momentane wirtschaftliche Situation dazu zu nutzen, für dieses Thema weiter Verbündete zu gewinnen und zu schauen, dass wir diesen Schwung mitnehmen und einerseits nicht nur Geld für wichtige inter­nationale Themen wie Entwicklungszusammenarbeit oder Klimaschutz, aber auch für Eigenfinanzierung europäischer Aufgaben lukrieren, sondern auch einen kleinen Bei­trag damit leisten können, die relativ außer Rand und Band geratenen Finanzmärkte ein bisschen zu zügeln.

Ich mag erwähnen, es ist die dritte Gesetzgebungsperiode in Folge, in der wir einen solchen Allparteien-Antrag zu diesem Thema haben, und ich glaube, dass wir als Ös­terreicherinnen und Österreicher auf diese Vorreiterrolle durchaus stolz sein können.

Zum Zweiten, dem Entschließungsantrag, der von der Frau Abgeordneten Lunacek eingebracht wurde, bezüglich Ilisu. Hier ist ziemlich sonnenklar, dass die Auflagen durch die Türkei nicht eingehalten worden sind, und auch vom Procedere des Vertrags der Kontrollbanken her, auch der deutschen und der schweizerischen, ist schon seit vor dem Sommer klar, dass man aus diesem Projekt wieder aussteigen wird müssen, weil die türkischen Betreiber offensichtlich nicht willens oder nicht in der Lage sind, die unterschriebenen Konditionen auch wirklich einzuhalten.

Es geht niemand – im Übrigen auch Rudi Scholten als Direktor der Kontrollbank nicht – davon aus, dass sich bis 12. Dezember, das ist der nächste Stichtag, irgendetwas än­dern wird. Es ist anzunehmen, dass die Ampel weiterhin auf Gelb geschalten bleibt und dann beim entsprechenden Stichtag auf Rot gestellt werden wird, denn – und das wäre der größere Skandal – wenn wir jetzt plötzlich aussteigen würden, einfach so, müssten wir natürlich ein Vertragsverletzungsverfahren riskieren. Wir müssten für einen unge­rechtfertigten Ausstieg, der nicht den Regeln entspricht, Steuergelder zahlen, was wir den Steuerzahlern und Steuerzahlerinnen nicht wirklich gut erklären könnten. Ich den-


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 113

ke, den Vertrag einzuhalten und deswegen auszusteigen, weil er nicht eingehalten wird, ist vollkommen legitim und auch richtig und wichtig. Der Ausstieg soll dann so schnell wie möglich vonstatten gehen, aber da gibt es gewisse Fristen, denen wir uns sinnvollerweise auch beugen werden.

Lassen Sie mich noch zur Frage der Ausfuhrförderung ganz generell etwas sagen! Es ist schon relativ viel über die Erhöhung dieser Förderung diskutiert worden. Mir geht es auch um die Frage, wie und in welcher Art und Weise dieses Geld eingesetzt wird. Ich möchte daran erinnern, dass wir im Juli 2007 hier im Parlament einen Antrag beschlos­sen haben, mit dem wir den Finanzminister aufgefordert haben, dafür zu sorgen, dass bei den Verträgen, bei den Haftungen, die die Kontrollbank vergibt, künftig auch die OECD-Leitlinien für internationale Konzerne zu gelten haben.

Lassen Sie mich noch kurz zu Ilisu erwähnen: Wenn diese OECD-Leitlinien schon zu dem Zeitpunkt in Österreich eingehalten hätten werden müssen, zu dem der Ilisu-Ver­trag unterschrieben wurde, dann wäre meiner Meinung nach der Ilisu-Vertrag über­haupt nie zustande gekommen, weil diese OECD-Leitlinien für Firmen, die Ausfuhrhaf­tungen in Anspruch nehmen und die an der Börse notieren, doch recht umfangreich sind. Hier geht es zum Beispiel darum, einen wirklichen Beitrag zu wirtschaftlichem, sozialem und ökologischem Fortschritt der Gastländer zu leisten und dort eine nachhal­tige Entwicklung zu gewährleisten.

Da spannt sich der Bogen von der Einhaltung der Menschenrechte, von lokaler Kapazi­tätsbildung bis hin zu Beschäftigungsmöglichkeiten von lokalen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, transparenten Arbeitnehmerrechten, wie etwa das Recht, Gewerk­schaften zu bilden, Kollektivverträge abzuschließen, bis hin zur Bekämpfung von Kin­derarbeit und jeder Form von Zwangsarbeit. Es darf keine Diskriminierung bezüglich Rasse, Hautfarbe, Geschlechts, religiösen Bekenntnisses oder sonst etwas geben. Auch die Fragen von Umwelt, Gesundheit, Sicherheit, Korruptionsbekämpfung und vie­le andere Themen sind Teil dieser Leitlinien.

Jetzt hat aufgrund unseres Beschlusses die Kontrollbank das ganze Jahr 2008 schon eine ganze Menge von Maßnahmen getroffen, um diese Leitlinien auch wirklich zu im­plementieren. Unternehmen, die Verträge unterschreiben, sollen sich an diese Leit­linien halten. Es gibt Workshops für Beschäftigte, es gibt Informationsveranstaltungen für Exporteure. Ich glaube, dass wir da einen sehr wichtigen Schritt gegangen sind.

Es ist schon von einigen Vorrednern gesagt worden, wir werden dieses Gesetz in nächster Zukunft abermals novellieren müssen, weil wir den Rahmen wahrscheinlich wieder aufstocken müssen. Ich würde mir wünschen, dass wir das Gesetz nicht nur in quantitativer, sondern auch in qualitativer Hinsicht verbessern. Ich halte es zum Bei­spiel für einen kleinen Schönheitsfehler, dass es keinerlei Sanktionen gibt, wenn man die Auflagen der OECD Guidelines nicht einhält. Da ist noch einiges zu machen, und ich freue mich schon auf eine nächste Gelegenheit dazu. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

14.08


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.08.38

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich bin etwas überrascht, dass der von mir sonst sehr geschätzte Kollege Themessl heute etwas verabsäumte, was kurz danach Kollege Kogler demonstrierte. Also die Freiheitlichen dürfen sich ab und zu ruhig ein Beispiel an den Grünen nehmen. Kollege Kogler hat sehr klar dargestellt, warum es


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notwendig ist, die Haftungsrahmen zu erhöhen. Eine solche Orientierung ist ja nicht nur eine Bringschuld, die die Ministerien uns gegenüber einzulösen haben, sondern ich glaube, wir haben durchaus auch eine Holschuld zu erfüllen. Jedenfalls sollten wir uns nicht völlig von der Bringschuld abhängig machen, die die Ministerien erfüllen oder eben nicht erfüllen.

Das ist ein Appell an die Freiheitliche Partei, das nächste Mal, anstatt neuerlich irgend­welche Verschwörungstheorien – ich weiß, das ist eine Vorliebe von Ihnen – zu pflegen (Zwischenrufe bei der FPÖ), dann doch der Sachrecherche den Vorzug zu geben und sich in dieser Hinsicht eben ein Beispiel an den Grünen zu nehmen. Das wäre hier angebracht. (Beifall bei der ÖVP.)

Noch eine Anmerkung zum Kollegen Gradauer, den ich genauso schätze wie Kollege Auer: Wenn man schon Zeitungen zitiert, die die Banken immer pauschal nennen, würde ich doch meinen, wir sollten etwas differenzierter, auch verantwortungsbewuss­ter vorgehen – wir haben mehr Verantwortung, als die Zeitungen offensichtlich für sich in Anspruch nehmen – und zwischen Banken deutlich unterscheiden.

Es gibt eben Banken in Österreich, die zum Glück nicht in jene Subprime-Produkte in­vestiert haben – das sind übrigens die meisten und alle wesentlichen –, die aus Ameri­ka kommen und wirkliche Verheerung angerichtet haben. Das sollten wir auch aner­kennen, denn das ist etwas, was für das Vertrauen in die österreichische Wirtschaft, was für das Vertrauen von den Unternehmen zu den Banken, von den Anlegern und Sparern zu den Banken enorm wichtig ist. Hiefür ist es essentiell, diese Unterschei­dung zu treffen.

Natürlich kann es so Opfer der internationalen Entwicklung geben, wobei wir uns be­mühen, entsprechende Unterstützungsmaßnahmen zu setzen, damit die österreichi­sche Wirtschaft, damit die Unternehmen, damit private Sparer nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. – Daher bitte ich die FPÖ, das künftig doch auch anzuerkennen.

Ein Wort zu den Ausführungen des Kollegen Kogler: Die Banken sind, soweit ich das überblicke, derzeit intensiv bestrebt, mit jenen Häuslbauern, die Fremdwährungskredite aufgenommen haben – die übrigens überwiegend durch die Strukturvertriebe in die Banken gebracht wurden; auch das möchte ich anmerken –, Lösungen zu finden. Ich glaube, dass es sinnvoll ist, wenn man das auf dieser Ebene tut, anstatt staatliche und – ich sage das nur ungern – planwirtschaftliche Eingriffe seitens des Gesetzgebers in private Verträge vorzunehmen.

Daher werden wir diesem Entschließungsantrag nicht beitreten; sehr wohl danke ich aber für die intensiven Gespräche, die wir zu einem viel wesentlicheren Thema, weil es ein Systemthema ist, nämlich zu den Strukturvertrieben, miteinander führen konnten. Auch ich bin froh darüber, dass wir gemeinsames parlamentarisches Selbstbewusst­sein zeigen – und ein anspruchsvollerer Partner wahrscheinlich künftig gegenüber Mi­nisterien sein wird –, indem wir solche wichtigen Dinge gemeinsam anpacken und ge­meinsam lösen werden. Da bin ich zuversichtlich. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abge­ordneten der SPÖ.)

14.12


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Staatssekre­tär Dr. Lopatka. – Bitte.

 


14.12.13

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Reinhold Lopatka: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Finanzkrise und die leider schlechter werdende Konjunkturentwicklung waren ja heute bereits Thema in der Ak-


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tuellen Stunde. Die Hauptaufgabe, das Hauptanliegen der neuen Bundesregierung ist es, auf diese Herausforderungen die richtigen Antworten zu finden.

Vor diesem Hintergrund sind meines Erachtens auch diese beiden Novellierungen zu sehen: die Novellierung des Ausfuhrförderungs- und des Ausfuhrfinanzierungsförde­rungsgesetzes. Dass da Anpassungen notwendig sind, ist ja eine Folge der positiven Entwicklung in den letzten Jahren. Die Exportwirtschaft in Österreich hat Gott sei Dank geboomt, und zwar im wahrsten Sinne des Wortes, und hat im Jahre 2007 ein Rekord­volumen von 115 Milliarden € erreicht. Wenn eine derartige Ausweitung gegeben ist, dann gilt es natürlich auch hier, die notwendigen Rahmenbedingungen so zu schaffen, damit für diejenigen, die in der Exportwirtschaft tätig sind, ganz klare Rechtssicherheit gegeben ist. Das möchte ich ganz deutlich vor allem in Richtung freiheitlicher Fraktion sagen, weil es auf dieser Seite Unklarheiten gab.

Warum ist es also notwendig, diesen Rahmen auszuweiten? – Um es ganz klar und deutlich zu sagen: Beim Ausfuhrförderungsgesetz, bei diesen 45 Milliarden €, die wir da bisher an Rahmen haben, sind wir bereits bei 43,5 Milliarden € angelangt. Und im zweiten Bereich, beim Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz, wo wir den Rahmen bis­her bei 40 Milliarden € hatten, sind wir nun bei 38,3 Milliarden € angelangt.

In diesem Zusammenhang gibt es ganz konkrete Projekte, die jeweils den jetzigen Rahmen ganz knapp überschreiten – und daher diese Ausweitung um 5 Milliarden €. – Ich hoffe, dass das jetzt für alle nachvollziehbar ist.

Das Ganze liegt jedenfalls ausschließlich im Interesse unserer Wirtschaft und der Si­cherung von Arbeitsplätzen in unserem Lande – und es gibt nichts Wichtigeres, meine Damen und Herren, als hiefür rechtzeitig unseren Beitrag zu leisten. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Da es ein Wunsch war, diesen finanziellen Rahmen noch mehr auszuweiten, also nicht um 5, sondern um 10 Milliarden €, die klare Antwort: In der Wirtschaft ist nicht alles ab­sehbar, und wir alle sind in den vergangenen Monaten mehrfach überrascht worden – leider waren es negative Überraschungen –, aber: Nach menschlichem Ermessen müsste für die nächsten Jahre diese Ausweitung um 5 Milliarden € genügen. Daher, sozusagen von der Planung her, der konservative Ansatz, den Rahmen nicht sofort um 10 Milliarden € zu erhöhen, sondern eben eine Erhöhung im notwendigen Ausmaß, nämlich um diese 5 Milliarden €.

Dass das notwendig ist, ist ja ein positives Zeichen, und ich bitte Sie, meine Damen und Herren, das als ein solches Zeichen zu sehen. Bereits vorhin ist gesagt worden: Gott sei Dank war es in den letzten Jahren möglich, dass es Österreichs Wirtschaft ge­rade bei unseren Nachbarstaaten – ich denke da beispielsweise nur an die vormaligen Ostblockstaaten – stärker als andere, und zwar viel größere Wirtschaftsnationen ge­schafft hat, Fuß zu fassen.

Dieser erfolgreiche Weg soll – trotz der derzeitigen Krise – in den nächsten Jahren sei­ne Fortsetzung finden, und dazu ist eben eine entsprechende Unterstützung seitens der Bundesregierung notwendig.

Wenn es in den nächsten Jahren gelingt – wie das in den vergangenen Jahren der Fall war –, damit auch etwas Positives für den Staatshaushalt zu erwirtschaften, dann wäre das überhaupt optimal. – Ob wir das angesichts dieses Krisenszenarios, das ja heute hier bereits oft angesprochen wurde, erreichen können, werden wir sehen.

Jedenfalls bin ich froh darüber, dass hiefür breite Zustimmung signalisiert worden ist – und vielleicht kann es sich auch die freiheitliche Fraktion überlegen, im Interesse der Sicherung der Arbeitsplätze in Österreich diesen beiden Vorschlägen ihre Zustimmung zu geben.


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Jenen, die ihre Zustimmung hiezu geben, ein herzliches Danke meinerseits. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.16


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


14.16.56

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Export ist ein ganz wesentlicher Motor für die Wirtschaften, natür­lich auch für unsere hier in Österreich. Wie Herr Staatssekretär Lopatka vorhin ausge­führt hat, hat ja das Ausfuhrvolumen im Jahre 2007 in Österreich weit mehr als 100 Mil­liarden € erreicht. 5 Prozent davon sind durch Förderung gedeckt; bei schwierigen Abnehmerländern sind es 20 Prozent.

In besonders schwierigen Märkten sind Exporte nur mit staatlicher Besicherung mög­lich. – Das alles zeigt, dass die Exportförderung eine ganz wesentliche Funktion für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes hat. Angesichts der Tatsache, dass jeder dritte Arbeitsplatz in Österreich durch den Export gesichert ist, wird die Notwendigkeit dieser Haftungserhöhung nur noch unterstrichen.

Da nahezu alle europäischen und auch OECD-Länder, auch Schwellenländer – China, Indien, Brasilien, Südafrika –, über Exportförderungen verfügen, ist eine funktionieren­de Exportförderung in Österreich entscheidend für die Teilnahme der österreichischen Exportwirtschaft am internationalen Markt.

Ein weiteres Instrument zur Förderung der Exportwirtschaft ist die Möglichkeit der Ab­nehmerfinanzierung, die im Wesentlichen auf der Refinanzierung von Exportkrediten beruht und durch die Kontrollbank abgewickelt wird.

Krisenzeiten, wie wir sie jetzt erleben, zeigen sehr deutlich die globale Verflechtung von Finanz- und Wirtschaftssystemen, und sie erfordern Maßnahmen zur Stabilisierung der Wettbewerbsfähigkeit. Wichtig dabei ist eben, dass die Förderprojekte auch auf ihre beschäftigungspolitische Wirksamkeit hin überprüft werden. Der Tätigkeitsbericht des Beirates zeigt ja auch die positive Wirkung der Exportförderung auf Beschäftigung und Einkommen in Österreich.

Mit den vorliegenden Anträgen ist geplant, die Erhöhung des Haftungsrahmens für Ausfuhrförderung und Ausfuhrfinanzierungsförderung vorzunehmen. Bedingt durch die schwierige Situation auf den Kapitalmärkten ist, wie bereits ausgeführt, der Haftungs­rahmen für 2008 praktisch ausgeschöpft; für 2009 ist eine steigende Nachfrage zu er­warten.

Damit Handlungsfähigkeit in ausreichendem Maße gegeben ist, ist es sinnvoll, diesen Haftungsrahmen jetzt zu erhöhen, was wir hiemit gerne tun wollen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.19


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Zanger. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.20.11

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Einige Worte zum Thema Finanzdienstleister: Es ist sicherlich ein sehr vernünf­tiger und richtiger Antrag, der heute als Ergebnis einer Fünf-Parteien-Einigung hier be­schlossen wird.


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Aber auch zu Herrn Kollegen Ikrath einige Worte: Sie haben zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Kogler bezüglich der Fremdwährungskredite gesagt, dass die Fremd­währungskredite ja hauptsächlich über den Strukturvertrieb in die Banken gekommen sind. – Das ist schon richtig.

Aber auf der anderen Seite: Wer hat die Kredite beurteilt und wer hat sie letztendlich genehmigt? – Schon die Banken und deren Mitarbeiter! So ganz ohne Weiteres kann man daher die Banken da nicht aus der Obligierung entlassen, weil es ja ertragsorien­tiertes Denken war, das die Banken dazu bewogen hat, und weil diese in Wirklichkeit ja auch sehr froh waren, dass Tätigkeiten auf den Strukturvertrieb überwälzt worden sind und sie selbst dadurch an der „Front“ entlastet wurden. Jetzt herzugehen und zu sagen, nur der Strukturvertrieb, nur die schlecht ausgebildeten Mitarbeiter dort waren schuld – so einfach, glaube ich, darf man es sich nicht machen.

An dieser Stelle auch ein Appell: Die Mitarbeiter in den Banken sind hoch qualifiziert, sehr gut ausgebildet und sehr um ihre Kunden bemüht. Aber dieses Bemühen um den Kunden wird immer weniger möglich, nämlich dadurch, dass von oben herab, von der Ebene der Manager, ein derart enormer Druck auf die Mitarbeiter an der Front ausge­übt wird, dass es mich nicht überraschen würde, wenn sich auch dort – nicht aufgrund fehlenden Wissens, nicht aufgrund einer mangelnden Ausbildung und auch nicht, und das schon gar nicht, aufgrund von eigener Absicht – herausstellen würde, dass Fehlbe­ratungen stattgefunden haben. Denn: Wenn immer weniger Mitarbeiter an der Front immer größere Ziele zu erreichen haben, die von oben herab oktroyiert werden, dann ist auch dort diese Gefahr gegeben.

Jetzt noch ein letztes Wort zum Thema Ausfuhrfinanzierungsförderung: Das Dilemma ist jenes, dass man auf der einen Seite sagt, es gibt deswegen Schwierigkeiten im Ex­port, weil die Finanzierungen nicht gesichert sind; auf der anderen Seite wissen wir, dass die Auftragslage rückläufig ist und Produktionen rückläufig sind. Wenn wir jetzt Rahmen erhöhen, dann besteht auch die Gefahr, dass ein erhöhtes Risiko eingegan­gen wird. Aufgrund dessen sind wir vorsichtig und sagen, in dieser Höhe stimmen wir diesem Gesetz nicht zu. (Beifall bei der FPÖ.)

14.23


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Steindl. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.23.33

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Da­men und Herren! Zunächst einige Fakten und Daten zum Ausfuhrfinanzierungsförde­rungsgesetz und zum Ausfuhrförderungsgesetz. Natürlich ist das einer der Erfolgspfei­ler unserer Außenhandelswirtschaft oder unserer Exportwirtschaft, die, glaube ich, in Europa ihresgleichen sucht.

Wir hatten im Jahr 2000 einen Exportanteil von in etwa 20 Prozent unseres Brutto­sozialprodukts; wir haben im Jahr 2007 weit über 50 Prozent, in Summe über 115 Mil­liarden € an Ausfuhr- beziehungsweise Exportumsätzen erwirtschaften können, mit dem Tourismus noch einmal 16 Prozent dazu. Das heißt, mehr als zwei Drittel unseres Bruttosozialproduktes erwirtschaften wir aus dem Ausland.

Wenn jemand da noch der Meinung ist, wie die freiheitlichen Kollegen oder auch Kolle­gen vom BZÖ, man bräuchte diese Instrumente nicht oder man sollte sie vielleicht ver­kleinern, dann glaube ich, ... (Zwischenrufe des Abg. Mag. Stadler.) – Das BZÖ nicht? Dann bin ich froh darüber, wenn Sie sich da auf unserer Seite wieder finden.


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Es ist anhand der Fakten und Daten ganz klar nachzuweisen, dass wir jährliche Steige­rungsraten hatten. Im Ausmaß von zusätzlichen 1 bis 2 Milliarden € wurden diese För­derungen jedes Jahr vermehrt in Anspruch genommen.

Natürlich ist die Situation auf den Kapitalmärkten derzeit sehr angespannt, und da sind diese Exporthaftungen, -garantien natürlich auch ein wichtiges Instrument geworden.

Darüber hinaus, meine Damen und Herren, sollte man schon auch festhalten, dass es auch für den Staat ein Geschäft ist. Wir verlangen ja Gebühren für diese Haftungen, und die haben allemal noch sehr, sehr positiv zu Buch geschlagen.

Insgesamt, glaube ich, sollte man einmal mehr auch erkennen, wie wichtig sich der EU-Wirtschaftsraum für uns in Österreich darstellt, denn 80 Prozent unserer Wirt­schaftsexporte machen wir im europäischen Raum. Wer dann noch meint, wir brau­chen die Europäische Union nicht, den kann ich nicht verstehen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich stimme dieser Aufstockung von 5 Milliarden € gerne zu – es ist ja immerhin weniger als die Hälfte des Volumens, das wir tatsächlich an Exportumsätzen tätigen – und glaube, dass wir damit der österreichischen Exportwirtschaft einen weiteren sehr guten Dienst erweisen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.26


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. Gewünschte Redezeit: ebenfalls 3 Minuten. – Bitte. (Abg. Mag. Molterer – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dr. Jarolim –: Herr Kollege, diesmal kein Zwischenruf, daher kein Ordnungsruf! – Abg. Dr. Jarolim: Ja, danke schön! Danke schön!)

 


14.26.34

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ganz verstehen tue ich es nicht, dass die Freiheitlichen da nicht mitgehen können. Es wäre schön gewesen, wenn wir ein einheitliches Abstim­mungsverhalten zustande gebracht hätten, weil es völlig klar ist, dass eine export­orientierte Wirtschaft – und Know-how-Export heißt natürlich auch Wirtschaftsexport – angewiesen ist auf dieses Förderungsinstrument. Es wäre sicherlich auch besser ge­wesen, wie auch Kollege Matznetter gesagt hat, den Rahmen noch weiter zu erhöhen, aber die Diskussion ist ja diesbezüglich letztlich noch nicht völlig beendet.

Es ist auch gut, dass wir uns heute grundsätzlich dazu verstehen, Vorgänge wie jene bei AWD in Zukunft besser zu klären und hier mehr Sorgsamkeit walten zu lassen.

Ich möchte nur bei dieser Gelegenheit – weil wir grundsätzlich ja hier die Diskussion darüber führen, dass wir nicht so sehr ein Bankenpaket erschließen, sondern ein Paket für die Wirtschaft, damit das notwendige Geld in der Wirtschaft fließt und damit die ge­samte Volkswirtschaft Österreich in dieser schweren Krisenzeit überleben kann – auch noch eines sagen: Wir haben vielleicht vergessen, dass in den Fällen Immofinanz und Meinl Bank, die sich ja so im Vorfeld dieser Krise abgezeichnet haben, eigentlich nicht eine finanztypische Entwicklung stattgefunden hat, sondern dass man dort ganz gezielt den Markt, nämlich die Konsumentinnen und Konsumenten, die Anleger, missbraucht hat. Und wenn man jetzt – wie wir das vorhin getan haben – über die zweite und über die dritte Säule redet, wenn man darüber redet, dass man Vertrauen in den Kapital­markt braucht, dann muss man vor allem jene Unternehmen bekämpfen, die ganz gezielt Einzelne ausbeuten. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.) – Danke schön.

Ich möchte in diesem Zusammenhang nochmals die Meinl Bank erwähnen, weil das im Rahmen der letzten Diskussionen irgendwie so untergegangen ist. Wenn ich hier sehe und lese, dass zuletzt eine Dividendenentnahme im Ausmaß von 70 Millionen € aus der Bank stattgefunden hat, wobei da natürlich in erster Linie die Familie Meinl „betrof-


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fen“ – im positiven Sinn – ist, und seit dem Jahr 2004 insgesamt 240 Millionen € an Dividende entnommen wurden, und auf der anderen Seite die Tausenden von Kleinan­legern, die sich erwartet haben, dass das stimmt, was in dieser Sparschwein-Werbung versprochen wurde – nämlich dass man, wenn man bei der Meinl Bank veranlagt, wenn man in ihre Produkte geht, seine Zukunft sichern kann –, jetzt alle auf die Nase gefallen sind, weil alles quasi wertlos geworden ist, dann möchte ich schon den Appell aussprechen, dass wir das nicht vergessen dürfen und dass wir in Zukunft, wenn wir etwas für die Banken, die notleidend sind, und für die Wirtschaft machen, auch kon­sequent jene bekämpfen müssen, bei denen es auch in Zukunft möglicherweise eine solche Vorgangsweise gibt – und ich verweise nochmals auf die im Zusammenhang mit der Meinl Bank genannten Zahlen und auf die Vorgangsweise, sich hier wirklich un­verschämt der Dividende zu bedienen, wenn gleichzeitig Tausende von Anlegern um ihr ganzes Kapital „umgefallen“ sind –, dass wir solchen Vorgängen wirklich entspre­chend entgegentreten müssen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Neugebauer und Bravoruf bei der SPÖ.)

14.29


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Windholz. Gewünschte Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.

 


14.30.02

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Staatsse­kretär! Hohes Haus! Ich darf mich noch zu zwei Entschließungsanträgen zu Wort mel­den. Ich beginne einmal mit jenem betreffend die Finanzdienstleistungsassistenten.

Da gibt es meiner Meinung nach einen wirklich akuten Handlungsbedarf. Wir haben ja gestern im Finanzausschuss auch vom Kollegen Stummvoll gehört, er hätte für Jänner ein gemeinsames Gespräch geplant. Ich glaube, es ist richtig und wichtig, dass sich das Parlament bereits heute in dieser Sache klar und deutlich äußert. (Beifall beim BZÖ.)

Wir haben 12 000 Betriebe und 16 000 Mitarbeiter, also in Summe 28 000, die diese Tätigkeit – ein freies Gewerbe nach dem Gewerberecht – ausüben, und sie arbeiten in aller Regel Versicherungen und Banken zu. Man muss sich daher auch mit der Frage auseinandersetzen, was das derzeitige Recht ermöglicht. Es gibt jetzt nicht nur Zigtau­sende Geschädigte auf der einen Seite, auf der Seite der Anleger, sondern auch unter den Finanzdienstleistern gibt es einige, die sich durchaus bereits als Geschädigte sehen.

Wo werden diese Menschen rekrutiert? – In aller Regel im Bereich der Jobsuchenden. Bei uns am Land würde man sagen: Sie besuchen einen „Schnellsiederkurs“, und dann werden sie in Marsch geschickt – hin zu Verwandten, zu Bekannten, wo es schwerfällt, nein zu sagen. In aller Regel wird ihnen eingetrichtert, Produkte mit hohen Laufzeiten zu verkaufen, denn die bedeuten natürlich auch hohe Provisionen. Da wird dann einem 55-Jährigen gesagt: Schließ eine Lebensversicherung für 30 Jahre ab, dann hast du richtig viel Geld, wenn du 85 bist!, und Ähnliches mehr.

Es gibt bei AWD auch schon ein Ersturteil, das allerdings noch nicht in Rechtskraft er­wachsen ist, in einem Musterprozess, wo die Beratungsfrage bewertet wurde.

Ich darf noch einmal all jenen Danke sagen, die es ermöglicht haben, dass das Parla­ment sich heute klar und deutlich äußert. Ich halte das wirklich für in höchstem Maße begrüßenswert.

Der zweite Entschließungsantrag, zu dem ich mich hier auch äußern möchte, betrifft den sofortigen Rückzug Österreichs aus dem türkischen Staudammprojekt Ilisu. Wir


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haben das bislang immer unterstützt – es geht ja auch um Chancen für österreichische Firmen.

Wenn man aber heute zur Kenntnis nehmen muss, dass man sich in der Türkei so an gar keine Abmachungen hält, dann, glaube ich, ruft das förmlich nach einer Konse­quenz. Und diese Konsequenz wollen wir heute setzen: Wir werden diesem Antrag auch die Zustimmung geben. (Beifall beim BZÖ.)

14.32


14.32.50Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist daher geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrfinanzierungsförderungsgesetz geändert wird, samt Titel und Ein­gang in 28 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls mit Mehrheit angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung ange­nommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dkfm. Stummvoll, Dr. Pilz, Krainer, Bucher, Weinzinger betreffend Reformen im Wertpapieraufsichtsgesetz.


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Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 1.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Verbot pyramidenspielarti­ger Strukturvertriebe für Finanzinstrumente.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Moratorium für private (Fremd­währungs-)KreditnehmerInnen zur Überbrückung der Folgen der Finanzkrise.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Lunacek, Bayr, Dkfm. Stummvoll, Weinzinger und Bucher betreffend Einführung einer Finanztransaktionssteuer.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 2.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortigen Rückzug Österreichs aus dem türkischen Skandal-Staudammprojekt Ilisu.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich abgelehnt.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 29 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. (Es erheben sich zunächst nur die Abgeordneten des BZÖ und der Grünen von ihren Sitzen. – Ruf beim BZÖ in Richtung ÖVP –: Da müsst doch ihr auch dafür sein! – Weitere Zwischenrufe bei BZÖ und Grünen in Richtung SPÖ und ÖVP.) – Zur Verdeutlichung: Es geht um den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ausfuhrförderungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 29 der Bei­lagen.

Ich ersuche nochmals jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. (Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Graf gibt das Glockenzeichen.) – Ich bitte um Aufmerksamkeit, damit keine Fehler passieren!

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls mehrheitlich angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung ange­nommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 29 der Bei­lagen angeschlossenen Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 3.)

14.37.415. Punkt

Bericht des Hauptausschusses betreffend Erstattung eines Gesamtvorschlages für die Wahl der Vorsitzenden der Parlamentarischen Bundesheer-Beschwerde­kommission in militärischen Angelegenheiten beim Bundesministerium für Lan­desverteidigung für die ab 1. Jänner 2009 beginnende (neue sechsjährige) Funk­tionsperiode (31 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir kommen zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zum Wort hat sich niemand gemeldet, daher findet auch keine Debatte statt.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit kommen wir sogleich wieder zu Ab­stimmungen. (Abg. Scheibner: Erklären Sie bitte vorher die Abstimmung, ja? – Abg. Mag. Stadler: Immer dazusagen: „Aufstehen!“ oder „Setzen!“! – Abg. Ing. Westentha­ler: Immer dazusagen: „Rot und Schwarz aufstehen!“ oder „setzen!“!)

Da nur ein Wahlvorschlag vorliegt, schlage ich im Sinne des § 87 Abs. 7 GOG vor, durch Aufstehen und Sitzenbleiben abzustimmen. (Abg. Mag. Stadler: Das musst du der Koalition sagen!)

Erhebt sich dagegen ein Einwand? – Das ist nicht der Fall.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die dem Antrag des Hauptausschusses in 31 der Beilagen, wonach die Abgeordneten zum Nationalrat außer Dienst Anton Gaál


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und Paul Kiss sowie Brigadier Professor Walter Seledec mit Wirksamkeit ab 1. Jän­ner 2009 zu Vorsitzenden der Parlamentarischen Bundesheer-Beschwerdekommission in militärischen Angelegenheiten beim Bundesministerium für Landesverteidigung ge­wählt werden, ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

14.39.376. Punkt

Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder der Parlamentarischen Versammlung des Europarates

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nunmehr zu Punkt 6 der Tagesord­nung.

Es liegen Nominierungen der Fraktionen für Mitglieder und Ersatzmitglieder vor.

Als Mitglieder sollen die Abgeordneten Mag. Gisela Wurm, Fritz Neugebauer, Karl Donabauer, Dr. Martin Graf und als Ersatzmitglieder die Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Sonja Ablinger, Mag. Karin Hakl, Dr. Johannes Hübner und Dr. Alexander Van der Bellen gewählt werden.

Da somit ein Wahlvorschlag vorliegt, werde ich im Sinne des § 66 Abs. 1 der Ge­schäftsordnung hierüber nicht mit Stimmzetteln, sondern durch Erheben von den Sit­zen abstimmen lassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? (Abg. Ing. Westenthaler: Einwand! Einwand! Da fehlt ein Mitglied! Unseres! Genau unseres! – Abg. Bucher: Mitterer fehlt! – Abg. Mag. Wurm: Der ist im Bundesrat!) – Ich unterbreche kurz die Sitzung, weil wir prüfen müssen, ob die Zusammensetzung im Croquis richtig dargelegt wurde.

Die Sitzung ist unterbrochen.

*****

(Die Sitzung wird um 14.40 Uhr unterbrochen und um 14.41 Uhr wieder aufgenom­men.)

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Der Einwand ist zurückgezogen worden, weil sechs Mitglieder und sechs Ersatzmitglie­der entsandt werden, wir jetzt aber nur über die Mitglieder, die vom Nationalrat ent­sandt werden, beschließen. Die übrigen Mitglieder werden vom Bundesrat entsandt und sind daher dort abzustimmen.

Es liegt somit kein Einwand vor.

Ich ersuche daher jene Damen und Herren, die für die Annahme des von mir bekannt gegebenen Wahlvorschlages sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstim­mig angenommen.

Damit ist die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder in die Parlamentarische Ver­sammlung des Europarates vollzogen.

14.42.117. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die


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Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen und das Gesetz vom 1. August 1895 über das gerichtliche Ver­fahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten geändert werden (9/A)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. Gewünschte Redezeit: 5 Minu­ten. – Bitte.

 


14.42.53

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben bereits in der vergangenen Legislaturperiode einen Antrag auf Än­derung des Kunstrückgabegesetzes eingebracht, dieser ist dann liegen geblieben, und so haben wir ihn halt jetzt wieder eingebracht. Das werden wir so lange tun, bis der Nationalrat einsieht, dass diesbezüglich tatsächlich Reformbedarf besteht.

Das Gesetz von 1998 ist ja nicht schlecht, im Gegenteil, es ist sogar sehr gut, vorbild­lich, international vorbildlich, aber es zeigt nach zehn Jahren ganz deutliche Lücken, selbstverständliche Lücken und solche, über welche man diskutieren muss. Eine selbstverständliche Lücke wäre zum Beispiel, dass nicht genau geklärt ist, was mit dem Wort „Kunstgegenstand“ gemeint ist. Da gehören zum Beispiel dann auch Unifor­men dazu oder irgendeine Steinsammlung oder irgendwelche Spielzeugautos. Da be­steht Reparaturbedarf, der von allen, so glaube ich, angenommen werden kann.

Auch die Rückgabe von Kunstgegenständen aus der Zeit vor 1938 ist eine Selbstver­ständlichkeit. Das sind die von den Nazis in Deutschland unter den Nagel gerissenen Kunstgegenstände, die irgendwann einmal nach Österreich gekommen sind und hier in den Museen lagern. Auch diese Kunstgegenstände kann man, so glaube ich, konsen­sual zurückgeben.

Weniger selbstverständlich – und diesbezüglich herrscht in diesem Haus offensichtlich kein Konsens – ist die Sammlung Leopold; ein Museum, das Raubkunst ausstellt und sich sogar noch darüber lustig macht, indem es sagt: Wir sind kein Bundesmuseum, wir können da machen, was wir wollen! Unsere Sammlung ist eine Privatstiftung, das geht euch nichts an! – Das ist zu hinterfragen. Das ist eine Konstruktion, die rückgän­gig gemacht werden muss, denn in Wirklichkeit handelt es sich natürlich um ein ver­decktes Bundesmuseum.

Eine Sammlung, die um 160 Millionen € vom Bund angekauft und in die Stiftung einge­bracht wurde, wenn das keine Bundessammlung ist! Und wenn für diese Sammlung auch noch ein Haus gebaut wird, nämlich das Leopold Museum im MuseumsQuartier, ist das doch nichts anderes als ein Bundesmuseum. Und wenn der Bund dann auch noch die Hälfte der Stiftungsvorstände und sogar den Vorsitz im Vorstand stellt, dann kann man ruhig sagen, dass das so etwas wie ein 51-Prozent-Anteil des Bundes ist. Die Republik ist außerdem Letztbegünstigte. (Zwischenruf des Abg. Mag. Molterer.) – Ja, ich weiß, Herr Kollege Molterer, dass Sie da anderer Meinung sind, aber die Re­publik ist Letztbegünstigte der Stiftung, und irgendwann wird all das ja doch zurückge­geben. Ich glaube, es macht in der Öffentlichkeit kein gutes Bild, wenn man das nicht jetzt schon macht, wo wir doch alle wissen, worum es geht.

Außerdem prüft der Rechnungshof noch diese Stiftung – also das ist doch eigentlich ganz klar.

Der Staat trägt Verantwortung, wenn mit seinem Geld Kunstwerke angekauft werden, die eigentlich ursprünglich geraubt wurden. Und da nützt es gar nichts, mit diesen ge­witzten Konstruktionen herumzuhantieren, und es nützt auch überhaupt nichts, wenn


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interministerielle Kommissionen eingerichtet werden, in denen sich die Beamtinnen und Beamten gegenseitig sagen: Oje, das ist eine blöde Geschichte, da können wir aber gar nichts machen! – Es geht gar nicht um diese Bilder, sondern es geht um den Umgang der Republik mit ihrer Vergangenheit.

Wir wissen schon, freiwillig wird diese Stiftung das nicht zurückgeben – das wäre aber überhaupt die beste Lösung, wenn Direktor Leopold und auch die Stiftungsvorstände zu der Ansicht kämen, dass da einiges zurückzugeben ist, denn dann hätten wir Ruhe. Aber das ist eben nicht der Fall, und so braucht es gesetzliche Maßnahmen, die wir mit unserem Antrag eingebracht haben. Wer, wenn nicht dieses Hohe Haus, kann Gesetze ändern, und zwar Gesetze, die Unrecht decken? Ich meine, da sollten wir relativ schnell handeln.

Ein Argument, das immer wieder in der Öffentlichkeit kolportiert und auch in diesem Haus immer wieder genannt wird, ist: Wie kommen wir als Österreicher dazu, geraubte Kunstgegenstände zurückzugeben, wenn das andere Länder nicht machen? – Meine Damen und Herren, mich erinnert das immer sehr an einen gefassten Räuber, der ver­urteilt wird und seine Strafe überhaupt nicht einsieht mit dem Argument, dass es ja zig Räuber auf der ganzen Welt gibt, die frei herumlaufen, warum also soll er irgendetwas absitzen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Grünen.)

14.47


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. Gewünschte Redezeit: ebenfalls 5 Minuten. – Bitte.

 


14.47.42

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, zehn Jahre ist dieses Gesetz alt. Zum zehnten Mal hat sich der Beschluss des Bundesgesetzes zur Rückführung von Kunstgegenständen gejährt, und zwar erst vor Kurzem, am 3. Dezember dieses Jahres. Mit diesem Gesetz wurde ein sehr wichti­ger Schritt zur Aufarbeitung der österreichischen Geschichte gesetzt.

Zur Erinnerung: Der Beschluss wurde damals von allen Parlamentsfraktionen gefasst. Und das war durchaus erfreulich.

Um diesen gesetzlichen Auftrag erfüllen zu können, wurde dann eine Kommission zur Provenienzforschung eingerichtet, deren Aufgabe es eben ist, die Bestände der Bun­desmuseen systematisch zu erforschen.

Diese Kommission hat in den letzten Jahren sehr viel geleistet, und ich möchte an die­ser Stelle auch Dank dafür aussprechen. Es wurden inzwischen Tausende Objekte von den Bundesmuseen an die rechtmäßigen Eigentümerinnen und Eigentümer zurückge­geben. In den jährlichen Berichten an den Nationalrat können Sie die Arbeit dieser Kommission verfolgen; da ist das dokumentiert und öffentlich gemacht.

Eines möchte ich festhalten: Die Restitution der in der Zeit des Nationalsozialismus ge­raubten Güter ist eine historische Pflicht! Sie ist unsere moralische Pflicht! Ich glaube, daran gibt es nichts zu rütteln.

Ein deutliches Bekenntnis dazu sowie zur Arbeit der Provenienzforschung insgesamt und des Beirats findet sich auch im Regierungsprogramm.

Wie Sie wissen, hat Bundesministerin Schmied im Frühjahr dieses Jahres gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Restitutionsbeirats Clemens Jabloner Maßnahmen zur wei­teren Verbesserung der Restitution des Bundes präsentiert, die auch eine Novellierung des bestehenden Restitutionsgesetzes umfassen. Ein entsprechender Entwurf des Ressorts ist in Begutachtung gegangen. Allerdings war eine Beschlussfassung auf­grund der Wahlen nicht mehr möglich.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 125

In diesem Entwurf wird eine Präzisierung und Konkretisierung der rechtlichen Grundla­gen im Sinne einer möglichst vollständigen Rückgabe bedenklicher Bestände aus dem Bundeseigentum vorgesehen. Damit sollen nicht nur Kunstgegenstände im engeren Sinn, sondern auch bewegliches Kulturgut erfasst werden.

Ziel dieser Novelle ist es auch – ich glaube, das ist sehr wichtig –, eine Beschleunigung der Dauer der Rückgabeverfahren zu erreichen. Diese Beschleunigung würde es ver­mutlich nicht geben, würde der vom Kollegen Zinggl eingebrachte Gesetzentwurf be­schlossen werden.

In diesem Antrag geht es konkret auch um die Stiftung Leopold. Wir haben diese Frage ja hier schon einmal debattiert; Kollege Zinggl hat das auch angesprochen. Es geht um eine Ausweitung der Rückgabeverpflichtungen des Bundes auf Fonds, Stiftungen und Anstalten, die von Bundesorganen oder von vom Bund bestellten Personen verwaltet werden.

Wir haben das damals debattiert, und ich habe damals auch gesagt, ob und in welcher Form die Stiftung Leopold tatsächlich in das Restitutionsgesetz einbezogen werden kann, ist eine komplexe juristische Frage. Ich war damals und bin heute nicht davon überzeugt, dass dieser vom Kollegen Zinggl vorgeschlagene Weg tatsächlich gangbar wäre und auch Bestand hätte.

Mittlerweile wurden auf Initiative von Bundesministerin Schmied die verfassungsrecht­lichen Fragen, die von einer solchen Regelung berührt werden, ausführlich von einer interministeriellen Arbeitsgruppe geprüft. Das Ergebnis von zahlreichen Experten, vom Bundeskanzleramt, Außenministerium, Finanzministerium, Justizministerium, von der Finanzprokuratur, bestätigt diese Vorbehalte.

Die Schaffung einer Lex Leopold stößt wegen des damit verbundenen generellen Ein­griffs in privates Eigentum an verfassungsrechtliche Schranken. Und es könnte durch­aus passieren, dass die möglichen daraus resultierenden Verfahren über längere Zeit rechtlich haltbare und umsetzbare Maßnahmen verhindern.

Ich möchte aber an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich betonen, dass es auch für mich vordringlich ist, Klarheit über die Herkunft der Kunstwerke der Stiftung zu haben. Die Vorwürfe, die in Bezug auf die Stiftung Leopold hier im Raum stehen, müssen auf­geklärt werden.

Ministerin Schmied hat schon Schritte eingeleitet, die erforderlich sind. Die Bestände der Stiftung werden jetzt, wie Sie wissen, von zwei unabhängigen, vom Bund bezahlten Forschern geprüft, und im Frühjahr des nächsten Jahres werden erste Ergebnisse vor­liegen. Dann wird unter Einbindung der Stiftung ein Gremium eingesetzt werden, das so wie der Restitutionsbeirat eine rechtliche Wertung der Ergebnisse vornehmen wird. Und basierend auf diesen Stellungnahmen kann dann der Stiftungsvorstand über all­fällige Rückgaben entscheiden. Das würde auch nicht mit dem Stiftungszweck in eine Kontroverse kommen.

Ich denke, dass wir alle an einer soliden Lösung interessiert sein müssen und sind, an einer Lösung, die auch Bestand hat, und ich glaube, der eingeschlagene Weg ist wirk­lich gut.

Ich hoffe, dass auf Basis des neuen Regierungsübereinkommens die Beschlussfas­sung der geplanten Novelle des Kunstrestitutionsgesetzes bald erfolgen wird und dass wir das, wie schon vor zehn Jahren, gemeinsam mit den anderen Fraktionen machen können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.54



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 126

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Fuhrmann. Gewünschte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


14.54.23

Abgeordnete Silvia Fuhrmann (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte zu Beginn an Herrn Zinggl gerichtet sagen, dass es mich schon ein bisschen erschreckt, dass hier im Parlament noch immer Behauptungen in den Raum gestellt werden in die Richtung, Österreich oder auch das österreichische Parlament hätten aus der Ge­schichte nichts gelernt, seien sich der Bewusstseinsbildung der österreichischen Ge­schichte nicht im Klaren. (Zwischenruf des Abg. Dr. Zinggl.)

Ich glaube, gerade in der heutigen Zeit ist es nicht mehr notwendig, das ständig vor uns herzutragen. Wir können uns auch nach zehn Jahren – 1998 wurde das Restituti­onsgesetz beschlossen; damals von allen im Parlament vertretenen Parteien – gewiss sein, dass Restitution nicht nur eine historische Pflicht ist, sondern dass wir uns auch im Klaren darüber sein müssen, dass wir als Vorbild für die österreichische Bevölke­rung dahin gehend sensibel zu sein haben, dass wir mit der Geschichte umgehen kön­nen, auch im Sinne dieses Gesetzes, das zum Ziel hat, Kunstgegenstände aus den österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen an ihre ursprünglichen Besitzer zurückzugeben.

Genau deshalb wurde auch die Kommission für Provenienzforschung eingesetzt, näm­lich um diesen Sachverhalt lückenlos zu überprüfen. Ich denke, diese Kommission hat bis jetzt gute Arbeit geleistet. Und an dieser Stelle gilt es dafür auch einmal danke zu sagen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich meine, zehn Jahre Restitutionsgesetz sind ein geeigneter Zeitpunkt, Bilanz zu zie­hen, keine Frage, und da soll es durchaus auch erlaubt sein, mögliche Verbesserun­gen und Novellierungen zu diskutieren.

Herr Kollege Zinggl, Ihr Antrag ist ja nicht neu, er wurde bereits in der vergangenen Legislaturperiode eingebracht und diskutiert. Schon damals wurden mögliche Verbes­serungen und Novellierungen angesprochen und gemeinsam erörtert.

Frau Kollegin Muttonen hat schon gesagt, dass auch das Regierungsprogramm ein Be­kenntnis dahin gehend enthält, nämlich die Restitution von Kunst- und Kulturgütern und die Arbeit der Provenienzforschung und des Beirats zu bekräftigen, zu verbessern. Das Regierungsprogramm sagt auch ganz klar und deutlich, dass eine Novelle des Kunst­rückgabegesetzes angestrebt wird.

Ich würde Sie daher bitten, anstatt ständig über die Vergangenheit beziehungsweise über deren Nichtwahrnehmung im Hohen Haus zu sprechen, darüber zu diskutieren, welche gesetzlichen Anpassungen wir vornehmen wollen und was die Lehren aus den bisherigen Erfahrungen mit diesen Prüfungen sind.

Der Antrag, der hier vorliegt, zielt ja in Wirklichkeit ausschließlich auf die Stiftung Leo­pold ab. Die Bundesregierung hat immer klar gesagt, dass die Novellierung des Kunst­rückgabegesetzes getrennt behandelt werden soll von der Frage der Stiftung Leopold.

Sie wissen, Sie haben es vorhin angesprochen, es hat eine interministerielle Arbeits­gruppe dazu gegeben, und diese Kommission hat das Anliegen, nämlich das Kunst­rückgabegesetz, das bislang nur für die Bundesmuseen gilt, auf die Sammlung Leo­pold auszuweiten, abgelehnt. Kollegin Muttonen hat auch die Begründung bereits dar­gebracht: da ein unmittelbarer Eingriff des Bundes in das Eigentum der Stiftung auf der Grundlage bestehender Regelungen ausgeschlossen ist und eine gesondert zu schaf­fende gesetzliche Regelung an verfassungsrechtliche Schranken stößt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 127

Es wurde vereinbart, dass eine unabhängige Provenienzforschung einzurichten ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich würde Sie auffordern, diese unabhängige Provenienzforschung einmal arbeiten zu lassen. Die Ergebnisse, die dann vorliegen, können wir dann in aller Ruhe noch einmal gemeinsam konstruktiv diskutieren. (Beifall bei der ÖVP.)

14.58


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Stefan. 5 Minuten gewünschte Redezeit. – Ich mache aber darauf aufmerksam, dass ich nach 2 Minuten zur Durchführung der Kurzdebatte die Rede unterbrechen muss. – Wollen Sie mit Ihrer Rede beginnen und nach der Kurzdebatte fortsetzen, oder wollen Sie die Rede im Anschluss an die Kurzdebatte halten? (Abg. Mag. Stefan: Ich nehme an, es geht sich aus, also beginne ich gerne!)

 


14.59.03

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Begangenes Unrecht möglichst wieder gutzumachen und den Opfern zu helfen ist zweifellos ein wichtiges Anliegen, das natürlich auch wir Freiheitliche voll unterstützen. Die Bereicherung am Leiden anderer ist strikt abzulehnen und darf jedenfalls nicht be­lohnt werden.

Der in erster Lesung vorliegende Gesetzentwurf löste doch gewisses Unbehagen aus, und es ist daher erforderlich, aus freiheitlicher Sicht auch dazu Stellung zu nehmen. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Erstens: Es schaut so aus, als sollte hier eine Lex Museum Leopold geschaffen wer­den, und Anlassgesetze sind immer sehr problematisch.

Zweitens drängt sich die Frage auf: Ist das nur der erste Schritt, um die Restitution auszuweiten, und wo ist das Ende? Wird das Abgehen vom Grundsatz des gutgläubi­gen Erwerbs vom befugten Gewerbsmann auch noch auf Private ausgedehnt? Gelten Verjährungsfristen für gewisse Rechtsakte nicht mehr? Wir treten jedenfalls für Rechts­sicherheit ein, denn der Rechtsstaat ist eines der höchsten Güter, die dieser Staat hat. Auch die verfassungsrechtlichen Bedenken wurden bereits angesprochen.

Drittens: Es wurden bereits bisher Verträge rückwirkend einseitig aufgehoben, und zwar auch solche, die nach 1945 abgeschlossen wurden, oft mit dem Argument, dass hier die Heimkehrer unter Druck gesetzt wurden, weil sie in ein unfreundliches Umfeld gekommen sind. Das ist zumindest aus meiner Sicht eigenartig. Damals galt doch das Viermächtestatut. (Beifall bei der FPÖ.)

Viertens: Nach wie vor gibt es vonseiten der Regierung kein Eintreten für die Rechte der Vertriebenen nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges, die im großen Stil enteignet wurden und heute österreichische Staatsbürger sind. (Neuerlicher Beifall bei der FPÖ.)

Oder hat sich jemals ein Regierungsmitglied für die Aufhebung der Beneš-Dekrete und der AVNOJ-Bestimmungen im Zuge der EU-Beitrittsverhandlungen von Tschechien und Slowenien eingesetzt? (Abg. Mag. Molterer: Ja!) – Mir ist nichts bekannt.

Fünftens ...

15.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, die 2 Minuten sind um. Ich unterbreche jetzt Ihre Rede, und wir setzen nach der Kurzdebatte fort.

Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen zu diesem Tagesordnungspunkt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 128

15.01.25Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur kurzen Debatte über den Antrag der Frau Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 20/A der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird, eine Frist bis 21. Jänner 2009 zu setzen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Frist­setzungsantrag stattfinden.

*****

Bevor wir in die Debatte eingehen, mache ich alle Abgeordneten, auch all jene, die ge­rade nicht im Saal sind, darauf aufmerksam, dass die Listen, die Nominierungen, die Vorsitze und Funktionen der Ausschüsse geklärt sind. Das heißt, dass unmittelbar im Anschluss an die Zuweisungssitzung die Ausschusskonstituierungen stattfinden. Bitte auch das zu berücksichtigen! Die Konstituierungen werden insgesamt rund eine Stun­de in Anspruch nehmen. – Das nur zur Orientierung für all jene, die noch nie bei so etwas dabei gewesen sind.

*****

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei der Erstredner/die Erstrednerin zur Begründung über eine Redezeit von 10 Minuten verfügt. Stellungnah­men von Regierungsmitgliedern sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin, Klubobfrau Dr. Glawischnig-Piesczek, mit einer Redezeit von 10 Minuten. – Bitte.

 


15.03.17

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Frau Präsidentin! – Ich hoffe, der Kollege Staatssekretär Lopatka ist noch im Haus. Ich würde mich freuen, wenn er der Debatte beiwohnt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, viele von Ihnen haben wahrscheinlich am Donnerstag vor dem Wahlsonntag, dem 28. September, die sogenannte Elefantenrunde, also die Runde der Spitzenkandidaten im Fernsehen mitverfolgt. Eine der Fragen der Kollegin Thurnher an alle Spitzenkandidaten lautete: Wie halten Sie es denn mit der Spenden­absetzbarkeit für die NGOs in Österreich außerhalb der wissenschaftlichen Arbeit, nämlich diejenigen, die im sozialen, im kulturellen, im ökologischen, im Tierschutzbe­reich arbeiten, wie halten Sie es damit? – Zu unserer Überraschung haben alle fünf Spitzenkandidaten mit einem sehr eindeutigen und bekräftigenden Ja geantwortet. Ja, sie wollen diese Spendenabsetzbarkeit in Österreich haben.

Und das ist gut so, denn Österreich ist neben Finnland das einzige westeuropäische Land, in dem es diese Möglichkeit der Unterstützung für NPOs, für Nicht-Regierungs­organisationen in sehr wichtigen gesellschaftspolitischen Bereichen noch nicht gibt.

Es hat bereits Bemühungen und jahrelange Diskussionen gegeben. Bereits unter Schwarz-Blau I und II gab es eine Arbeitsgruppe im Finanzministerium. Es gab ausdis­kutierte, wohlerwogene Vorschläge. Wir haben hier also eine Diskussion hinter uns,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 129

und es ist nichts mehr zu diskutieren, sondern die Frage lautet einfach: Wollen wir das jetzt umsetzen – ja oder nein?

Die Organisationen haben sich alle gemeinsam auf einen Gesetzesvorschlag geeinigt, und dieser Gesetzesvorschlag liegt seit 28. Oktober im Finanzausschuss. Es gibt eigentlich keinen Grund, diesen Gesetzesvorschlag nicht zu beschließen beziehungs­weise ihn weiter auf die lange Bank zu schieben. Deswegen bringen wir heute einen Fristsetzungsantrag ein, auch mit dem Verlangen auf kurze Debatte, wie hier begon­nen, um auch Ihre Position zu diesem sehr wichtigen Projekt noch einmal zu hören.

Wir haben am Wochenende einiges dazu auch über die Medien erfahren. Sowohl in der „Pressestunde“ vonseiten der SPÖ, von Bundeskanzler Faymann, als auch von Vi­zekanzler Pröll kamen positive, allerdings nur teilweise positive, Vorschläge. Dazu muss man jetzt schon einiges sagen und auch einiges nachfragen.

Spendenabsetzbarkeit ja, aber nicht für alle. Zuerst hat es geheißen, Spendenabsetz­barkeit nur für solche Organisationen, die im Bereich Armutsbekämpfung tätig sind, was dazu geführt hätte, dass weder die Caritas noch „Licht ins Dunkel“ in den Genuss dieser Möglichkeit gekommen wären, und vor allem, dass der gesamte ökologische Bereich, alle Umweltschutzorganisationen, alle Tierschutzorganisationen, alle Men­schenrechtsorganisationen hier Organisationen zweiter Klasse wären.

Das kann ich nicht nachvollziehen, und mich würde auch Ihr Argument interessieren. Der Kollege Lopatka hat es sehr, sehr offen, schonungslos offen im Finanzausschuss auch ausgesprochen: Es sollen nur die Sozial-NGOs und ihre Tätigkeit wertgeschätzt werden und nicht Umweltschutz- und Tierschutzorganisationen. (Abg. Hornek: Das ist auch gut so!)

Herr Kollege Hornek, Sie kommen aus einer Gemeinde, in der Sie sich offensichtlich für den Umweltschutz immer sehr stark machen. Warum wollen Sie werten, ob sich jetzt jemand für Naturschutz oder für Tierschutz oder für Altenbetreuung, für bessere Versorgung in der Pflege engagiert? Warum wollen Sie hier differenzieren? Ich sage Ihnen eines: Die Menschen in diesem Bereich – das sind 170 000 Beschäftigte! – er­wirtschaften für Österreich insgesamt ein erkleckliches Volumen an Wertschöpfung, und selbstverständlich verdienen sie dafür auch ein gewisses Maß an Anerkennung. Es sind über 900 000 Menschen in diesem Bereich ehrenamtlich tätig. Es ist also fast eine Million Menschen, die sich in diesem Bereich engagiert und die mit diesen Organi­sationen verbunden ist. Und Sie beginnen hier auf einmal mit einem Auseinanderdivi­dieren zwischen denjenigen, die das für soziale Zwecke tun, und denen, die das für ökologische oder Tierschutzzwecke machen!

Wobei man eines nicht vergessen darf, Herr Kollege Hornek – und Sie könnten mir jetzt ein bisschen zuhören, wenn Sie schon so viel Wert auf diese Differenzierung le­gen –: Auch Umweltschutz ist Sozialpolitik. Das müssten Sie, glaube ich, an erster Stelle wissen, gerade in einer Gemeinde. Wie viele Menschen haben jetzt Schwierig­keiten, ihre Wohnung warm zu halten? Wie viele Menschen leiden unter den erhöhten Energiepreisen, unter dem hohen Ölpreis? Ist es ist nicht auch eine Frage der sozialen Sicherheit, des Schutzes und auch ein gewisses sicheres Netz für die Zukunft, wenn man sich für Umweltschutz und für Klimaschutz einsetzt? (Beifall bei den Grünen.)

Viel Arbeit, oft unbezahlt – wenig Wertschätzung, und dann diese Differenzierung! Es sieht schon so aus, als wäre das eine politische Differenzierung nach dem Motto: Die Hand, die mich füttert, darf ich nicht beißen. Offenbar will man die Organisationen, die manchmal auch unbequem sind, die, so wie heute zum Beispiel, die Kontrollbank be­setzen, weil sie sich in der Ilisu-Frage nicht ordentlich positioniert hat, bestrafen und ihnen ihre Arbeit erschweren.


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Oder was bedeutet die Differenzierung sonst? Mit anderen Argumenten kann man, glaube ich, nicht wirklich kommen, weil gerade das Spendenvolumen, das im Umwelt-, Tierschutz- und Menschenrechtsbereich insgesamt zustande kommt, einen sehr gerin­gen Anteil am Gesamtspendenvolumen ausmacht, nämlich gerade einmal 10 Prozent. Also ein finanzielles Argument kann es nicht sein.

Was ist es dann? – Ist es wirklich diese politische Unliebsamkeit dieser Organisatio­nen? Oder ist der Grund jener, dass Sie sich vielleicht auch scheuen, mit einer Zivilge­sellschaft auch hie und da einen kritischen Dialog zu führen, was aber notwendig ist und was auch Ihre Aufgabe ist? Amnesty, die Tierschützer, die Umweltorganisationen, die Sozial-NGOs haben auch die wichtige Aufgabe, uns als Politik den Spiegel vor Augen zu halten und zu sagen: Ihr macht Fehler, bitte schaut einmal auf diese Situa­tion, bitte schaut auf diese Lebenssituation und nehmt unsere Kritik auch ernst, wir leisten hier einen wichtigen, ganz essentiellen Beitrag in der österreichischen Gesell­schaft. – Und da gehört auch Kritik dazu, und zwar an erster Stelle! (Beifall bei den Grünen.)

Die Spenden sind dieses Jahr eingebrochen. Viele Organisationen klagen über Rück­gänge im Bereich von 10 oder mehr Prozent. Für das nächste Jahr wird es noch schlimmer werden. Viele befürchten Spendeneinbußen im Bereich von 20 Prozent. Für viele allerdings vervielfacht sich die Arbeit. Allein in Wien gibt es mittlerweile in den letzten Wochen eine Verdoppelung der Zahl der Menschen, die Sozialhilfe benöti-
gen und damit auch auf Unterstützung auch von diesen Organisationen angewiesen sind. Das waren vor wenigen Monaten noch 40 000 Menschen, mittlerweile sind es 90 000 Menschen. (Zwischenruf des Abg. Krainer. Sie brauchen nicht immer gleich allergisch zu reagieren, ich sage ja nur die Zahlen. Wir wollen ja gemeinsam etwas da­gegen unternehmen. Das ist nicht immer gleich ein Angriff! (
Beifall bei den Grünen. – Abg. Krainer: Die Entwicklung haben Sie seit 2002!)

Sie könnten aber einiges dazu beitragen, Herr Kollege Krainer, weil ja gerade Sie, oder auch die Kollegin Rudas, was Menschenrechtsorganisationen betrifft, einen eindeuti­gen Standpunkt beziehen. Warum soll amnesty international ausgegrenzt werden von dieser Möglichkeit einer Spendenabsetzbarkeit? Das ist absolut nicht nachvollziehbar! (Beifall bei den Grünen.)

Gewisse knifflige Fragen bleiben schon auch bestehen, so zum Beispiel: Was ist, wenn Menschen, die ein sehr niedriges Einkommen haben, sich, wenn sie Tiere haben, eine gewisse medizinische Versorgung dieser Tiere, etwa die Operation eines Hundes, nicht leisten können? Was ist das dann? Ist das Tierschutz? Ist das auch eine gewisse Unterstützung für Menschen in einer Notlage, Hilfe für ein Wesen, zu dem diese Men­schen eine bestimmte Beziehung aufgebaut haben? Und für viele ältere Menschen ist das eine sehr wichtige Frage. Ist das dann Sozialpolitik? Ist das soziale Arbeit? Oder ist das Tierschutzarbeit? Das ist eine knifflige Frage.

Im Übrigen: Was passiert mit solchen Organisationen, die im Moment tatsächlich vor dem Abgrund stehen? Wiener Tierschutzverein: Wer kümmert sich dann um 652 Kat­zen, 354 Hunde, sieben Affen, einen Riesenalligator und einen Sibirischen Tiger? Die werden wir dann vielleicht zu Ihnen ins Waldviertel schicken, Herr Kollege Hornek, wenn Sie nicht bereit sind, diesen Organisationen unter die Arme zu greifen. (Beifall bei den Grünen.)

Das mag jetzt Heiterkeit erregen, aber die Wertschätzung, die dieser Bereich braucht ... (Abg. Hornek: Ich übernehme für meine Tiere Verantwortung!) – Sie über­nehmen für Ihre Tiere die Verantwortung. Es gibt aber sehr viele Tiere, für die niemand die Verantwortung übernimmt, und genau für die gibt es diese NGOs! Sie übernehmen für (Abg. Grillitsch: 80 Millionen tagtäglich, Frau Kollegin!) – ich weiß! – eine Million


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Schweine die Verantwortung. Ich möchte, dass das jetzt nicht in Heiterkeit abgleitet, sondern Sie haben heute die politische Frage zu beantworten, nämlich: Was ist tat­sächlich der Unterschied zwischen einer Spende an Greenpeace, einer Spende an den Wiener Tierschutzverein, einer Spende an die Caritas, einer Spende an die Arche Noah, an Kulturinstitutionen beziehungsweise Menschen, die im Bereich Kulturgüter und Denkmäler arbeiten; auch ehrenamtlich, und auch die sind ausgegrenzt? Wie differenzieren Sie da?

Wenn Sie heute keine ordentliche Antwort geben können, dann bleibt der Verdacht aufrecht, und das ist ein sehr böser Verdacht, dass es sich um politisch unliebsame Organisationen handelt. Sie können es jetzt gerne erklären. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 5 Minuten sprechen darf.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


15.13.00

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Sozialhilfezahlen in Wien haben sich nicht in den letzten Wochen verdoppelt, son­dern haben sich vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2004 verdoppelt. Das ist aber auch schon eine Zeitlang her und steht, so glaube ich, in keinerlei Zusammenhang mit der Frage, ob jetzt Spenden absetzbar sind oder nicht.

Es gibt dazu verschiedene Modelle, verschiedene Überlegungen. Eines ist dieses Grasser-Modell, das jetzt die Grünen fordern. Die Freiheitlichen haben ein Modell vor­gelegt, das ähnlich der Kirchensteuer ist. Das BZÖ hat ein Modell vorgelegt, das heute noch im Rahmen einer ersten Lesung hier behandelt wird, erstmals, und dann dem Finanzausschuss zugewiesen wird.

Die SPÖ hat auch ein Modell vorgelegt, das ein bisschen anders funktioniert, nämlich nicht in der Weise, dass der Einzelne, der spendet, dann einen Vorteil hat, weil er im Zuge des Jahresausgleichs je nach Steuerprogression einen Teil seiner Spende zu­rückbekommt, sondern indem die Organisation, der gespendet wurde, einen Vorteil hat in der Form, dass der Staat 30 bis 40 Prozent der Spenden, die diese Organisation im Laufe eines Jahres bekommen hat, quasi aufdoppelt.

Das ist ja eine wesentliche Frage: Wer soll den Vorteil davon haben – der Spender oder die Organisation, für die die Spende gedacht war?

Ich glaube auch nicht, dass sich da so besonders viel bewegen wird, dass deswegen das Spendenaufkommen massiv steigen würde. Das halte ich für illusorisch. Aber wir sind durchaus offen, darüber zu diskutieren, auch über die Frage, welche Spenden an welche Organisationen jetzt als Bonus für die Organisation oder als Bonus für den Spender hier in Frage kommen sollten, und sehen das auch nicht so eng, dass man jetzt schon sagen könnte, die ist dabei oder die ist nicht dabei.

Wir halten jetzt nur wenig von einer Fristsetzung bis, ich glaube, 21. Jänner ist hier vorgeschlagen. Es findet in den nächsten Wochen ein Runder Tisch mit den NGOs und der Regierung statt (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Die Umweltorganisationen sind gar nicht eingeladen!), und ich bin der Meinung, dass man in Ruhe die verschiede-
nen Modelle, die es gibt, diskutieren muss, dass man beraten muss, welches Modell man heranzieht, und man soll sich auch die Zeit nehmen, das ausgewogen zu über­legen, und jetzt nicht diesen Grasser-Vorwurf – bitte um Entschuldigung: den Grasser-


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Entwurf hier durchs Parlament zu peitschen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Molterer: Ein interessanter Versprecher!)

15.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Ta­mandl zu Wort. Ebenfalls 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.15.19

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Glawischnig, wir wollen nichts auseinander­dividieren, sondern es geht uns in erster Linie um die Menschen, die Hilfe benötigen, und die Menschen, die auch etwas davon haben sollen, dass sie Organisationen etwas spenden, die dann auch wieder Menschen helfen. Ich selber finde es nicht so notwen­dig, dass davon in erster Linie die Organisationen profitieren sollen, die dann diese Spenden bekommen, sondern die Menschen, die von diesen Organisationen wiederum Hilfe erwarten können. Das ist uns ganz wichtig.

Es wird – Herr Staatssekretär Lopatka hat es ja gestern auch im Finanzausschuss er­wähnt – jetzt einen Spenden-Gipfel geben. Das hat auch überhaupt nichts damit zu tun, dass man seit der TV-Konfrontation die diesbezügliche Meinung geändert hat. Das liegt ganz einfach daran – Sie haben es selber erwähnt –: Wir haben im September gewählt, am 28. Oktober wurde hier der Nationalrat neu konstituiert, und jetzt ist es an der Zeit, dass man mit den Organisationen in einen Dialog eintritt und diese Institutio­nen und Organisationen auch hier einbindet. Ich glaube nicht, dass es gescheit ist, jetzt die Regierung oder speziell den Finanzminister mit einem Fristsetzungsantrag zu et­was zu drängen, sondern es ist notwendig – und wir haben uns dazu bekannt, die Regierung hat sich dazu bekannt –, bei der Spendenabsetzbarkeit etwas zu tun.

Dass wir aber in erster Linie den Menschen ... (Ruf beim BZÖ: Seit acht Jahren!) – Sie waren auch einmal in der Regierung, Herr Kollege; Sie als Person nicht, aber Ihre Fraktion. Sie brauchen sich also nicht hier herzustellen und etwas zu fordern, was Sie auch hätten erledigen können.

Wir machen es jetzt, wir handeln jetzt, und die Organisationen werden auch eingebun­den werden. Wichtig ist aber bei der ganzen Sache, dass man durch die Spenden­absetzbarkeit auch die Spenden vermehren kann, denn wir brauchen das für die Menschen. Sie haben es selbst erwähnt: Manche Menschen wissen nicht, wie sie den Winter überstehen. Manche Menschen wissen nicht, wie sie ihren Kindern ein ange­messenes Weihnachtsfest, eine schöne Feier mit Weihnachtsgeschenken bieten kön­nen. Gerade auch in diesem Zusammenhang sind die Hilfsorganisationen auf Spenden angewiesen.

Natürlich gehen die Spenden zurück. Aber warum gehen die Spenden zurück? – Man spendet von einem versteuerten Geld, und da müssen wir etwas tun, und das werden wir auch tun. Und ich kann Ihnen sagen: Wenn es so einfach wäre, und wenn die Spendenorganisationen gewisse Voraussetzungen erfüllen würden, betreffend Spen­dengütesiegel, betreffend Wirtschaftsprüfung et cetera, kann ich Ihnen versichern, es wären vielleicht auch schon mehrere auf dieser Liste der begünstigten Spendenemp­fänger zu finden. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Aber die Caritas kann nicht Spen­den zertifizieren!)

Aber viele wollen das nicht, und viele haben ganz einfach auch in ihrem Verwaltungs­apparat noch einiges zu tun. Ich glaube, dass es nicht notwendig ist, hier Fristen vor­zugeben. Wir machen eine Steuerreform, die auch rückwirkend gelten wird, und somit wird auch die Spendenabsetzbarkeit rückwirkend möglich sein. Jeder, der mit 1. Jän­ner 2009 spendet, wird diese Spende schon im Jahr 2009 absetzen können. Dazu be-


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kennen wir uns, auch der Herr Finanzminister und diese Regierung – da können Sie sicher sein. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Ing. Hofer zu Wort. 5 Minuten. – Bitte.

 


15.18.54

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Tamandl, versprechen Sie nichts, was Sie nicht halten kön­nen. Wenn Sie heute hier vom Rednerpult aus sagen, dass jeder, der ab 1. Jänner 2009 spendet, das auch absetzen wird können ... (Abg. Tamandl: Sicher!) Nicht sicher, denn Sie wissen ja noch nicht einmal, welcher Verein hier begünstigt werden soll. Wenn ich jetzt einem Verein etwas spende, der nachher nicht begünstigt wird, dann kann ich meine Spenden nicht absetzen. Da muss man schon vorsichtig sein mit dem, was man verspricht. (Beifall bei der FPÖ.)

Tatsache ist, die Spenden gehen zurück. Das schadet der Zivilgesellschaft, das scha­det aber auch unserem Staat. Bedenken wir etwa, dass es für den Staat sehr, sehr kostenaufwendig wäre, jene Leistungen, die gemeinnützige Organisationen erbringen, selbst erbringen zu müssen.

Ein sehr bekanntes Beispiel für all jene, die im ländlichen Raum ihren Lebensmittel­punkt haben, sind die Feuerwehren. Die freiwilligen Feuerwehren üben eine Tätigkeit aus, die wir im Rahmen einer Berufsfeuerwehr im ländlichen Raum nicht finanzieren könnten.

Wenn Sie heute in Österreich einen Verkehrsunfall haben, und Sie brauchen die Feu­erwehr, um das Auto abschleppen zu lassen, oder Sie brauchen das Rote Kreuz, dann werden diese beiden Organisationen innerhalb kurzer Zeit vor Ort sein.

Wenn Ihnen der gleiche Unfall in Ungarn passiert, kann es Ihnen unter Umständen passieren, dass Sie ein bis zwei Stunden warten, bis jemand kommt, um das Auto wegzuschaffen, denn dort gibt es ein völlig anderes System.

Deswegen sind diese Leistungen ganz besonders wichtig für uns und auch für unseren Sozialstaat Österreich. Wir haben vorgeschlagen – Kollege Krainer hat es bereits ge­sagt –, eine fiskale Berücksichtigung im Rahmen der Sonderausgaben vorzunehmen, weil auch die Kirchensteuer schon jetzt in diesem Bereich berücksichtigt wird, mit einer Deckelung von 100 €, genauso wie bei der Kirchensteuer. (Abg. Mag. Stadler: Das ist ein Nazi-Gesetz, mit der Kirchensteuer! Das solltest du nicht vergleichen! Da musst du aufpassen, sonst bist du im Bereich der Wiederbetätigung!)

Ich würde aber trotzdem sagen, dass es ein guter Weg ist, Herr Kollege Stadler! 100 € würde nämlich auch sicherstellen, dass kein Missbrauch betrieben wird. Das ist ein Wert, den man als Durchschnittsbürger schon auch einmal spendet. Man weiß ja, wie spendenfreudig die Österreicher sind.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch das Modell Italien erwähnen, über das man zumindest nachdenken sollte. In Italien ist es so, dass jeder Bürger, der Steuern bezahlt, einen gewissen Beitrag an Sozialausgaben leistet. Und dann entscheidet der Bürger selbst bei seiner Veranlagung, wem dieser Sozialbeitrag zugute kommen soll – einer Kirche, einem gemeinnützigen Verein, einer Umweltorganisation. Da gibt es auch einen Wettbewerb zwischen den Organisationen, die auch zeigen, was sie für die All­gemeinheit tun. Sie stellen sich auch den Bürgern vor, damit sie die Möglichkeit haben, in den Genuss dieser Vergünstigungen zu kommen.


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Ich möchte noch ein zweites Thema ansprechen, hinsichtlich dessen ich die Bundesre­gierung ersuche, es in den nächsten Monaten zu behandeln, und zwar die Mehrwert­steuer-Rückvergütung für gemeinnützige Organisationen, wenn sie Gerätschaften an­kaufen, die sie für ihren Einsatz benötigen. Bei der Feuerwehr ist das zum Beispiel das Gerät, um verletzte Personen aus dem Wrack herauszuschneiden, beim Roten Kreuz sind das die Einsatzfahrzeuge oder der Defibrillator. All diese Dinge, die diese gemein­nützigen Organisationen ankaufen, sollen im Rahmen einer Mehrwertsteuer-Rückver­gütung berücksichtigt werden. Auch da bringe ich wieder das Argument, dass letztend­lich all diese Leistungen, würden sie von der öffentlichen Hand erbracht werden, dem Steuerzahler viel mehr kosten würden.

Wenn Sie Kontakt zu Personen haben, die bei den Gemeinnützigen aktiv sind, dann wissen Sie, welche Leistungen von diesen Personen erbracht werden. Viele, viele tau­send Arbeitsstunden werden uneigennützig erbracht. Daher müssen wir uns auch dar­über Gedanken machen, wie wir diese Personen, die als Freiwillige aktiv sind, im Rah­men einer Steuerreform belohnen können.

Eine Bitte habe ich noch an meine Kollegen von der SPÖ, und zwar betreffend den Verein VOX in Wien. Jeder fünfte Wiener ist von Schwerhörigkeit betroffen. Dieser Ver­ein betreut Schwerhörige. Es ist jetzt so, dass von der Gemeinde Wien die Miete für das Vereinslokal von VOX verdreifacht wurde beziehungsweise verdreifacht werden musste. Ich ersuche Sie sehr herzlich, sich dafür einzusetzen, dass dem Verein VOX die Mehrkosten, die im Rahmen dieser Mieterhöhung entstehen, auf anderer Seite – in Form eines Zuschusses oder einer Subvention – rückerstattet werden. (Beifall bei der FPÖ.)

15.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Widmann zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.24.03

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wenn es um Freiwilligkeit geht, wenn es um das Ehrenamt geht, sind sich alle Politiker einig: Das ist wichtig, das ist richtig, das unterstützt man. Da ist man in der ersten Reihe mit dabei, wenn es ums Fotografieren geht. Da ist man bei Eröffnungs­feiern dabei.

Wenn es aber darum geht, im Parlament für diese Menschen, die für unsere Gemein­schaft, für unsere Gesellschaft Großartiges leisten, Nägel mit Köpfen zu machen, dann gibt es unterschiedliche Zugänge.

Ich darf daran erinnern, dass es das BZÖ war, das damals noch mit Finanzminister Grasser an der Spitze  (Abg. Mag. Gaßner: Das war ein Guter!) Das war ein Guter, den haben wir auch bei uns ausgebildet. (Abg. Dr. Haimbuchner: Ist der Gras­ser auch beim BZÖ? Ich hab geglaubt, er ist ÖVP! – Da kennt man sich aber nicht aus!)

Es war Grasser, der mit den anderen fünf Parteien bereits so weit war, die Absetzbar­keit von Spenden auch rechtlich durchzusetzen. (Beifall beim BZÖ.)

Sie sehen, dass sich die ÖVP und die SPÖ offensichtlich auf der Verzögerungsspur befinden, und ich hoffe, dass sich die FPÖ gemeinsam mit uns auf der Überholspur befindet, um diesen Menschen etwas zugute kommen zu lassen.

Der Fristsetzungsantrag der Grünen ist richtig, er ist wichtig, er ist nur noch nicht kom­plett. Es fehlt zum Beispiel die Absetzbarkeit von Spenden für das Rote Kreuz oder auch für die Feuerwehr.


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Ich darf aber auch an das erinnern, was Frau Kollegin Glawischnig gesagt hat, nämlich dass die Elefantenrunde grundsätzlich Ja zur Absetzbarkeit gesagt hat, in weiterer Fol­ge das Regierungsprogramm aber ein Nullprogramm war. Da steht überhaupt nichts dazu drinnen, wie man den Freiwilligen unter die Arme greifen kann.

Was passiert? – Vor Weihnachten gibt es eine große Pressekonferenz, der Herr Fi­nanzminister tritt auf und sagt, er realisiert die Absetzbarkeit. In weiterer Folge gibt es einen großen Arbeitskreis, weil er vielleicht nicht mehr weiter weiß, und es ist nicht mehr sicher, ob diejenigen, die es betrifft, auch wirklich eingebunden sind, denn auch das wäre wichtig.

Aber stellen Sie sich ein Land ohne Freiwillige vor, ein Land ohne Sportvereine, ohne Kulturvereine, ohne Feuerwehr, ohne Rotes Kreuz, ohne Goldhauben-Vereine! Das sind alles Vereine, die unsere Unterstützung brauchen. Aufgrund der Wirtschaftskrise, aufgrund der Teuerung haben sie zu wenig Einkünfte. Schweden, Finnland, Österreich sind Schlusslicht in ganz Europa.  Das muss man einmal sagen.

18 Millionen Stunden Freiwilligenarbeit pro Woche leisten die Freiwilligen in Öster­reich. – Das wären umgerechnet 425 000 Vollzeit-Erwerbstätige. Worum geht es al­so? – Es geht auch darum, in Zukunft nicht nur einem gewissen elitären Kreis, der hier auf 15 Seiten festgehalten worden ist, Unterstützung zukommen zu lassen, wie dem Bruno-Kreisky-Forum, dem Felix-Ermacora-Institut oder der Hannes Androsch-Stiftung. Es geht auch darum, die Spenden für die freiwillige Feuerwehr, für das Rote Kreuz oder für die Goldhauben-Gruppe in Zukunft den Menschen direkt vor Ort zukommen zu lassen. (Beifall beim BZÖ.)

Da ist die Idee eines gewissen Absetzbetrages pro Jahr – etwa von 100 € – durchaus diskussionswürdig. Es geht aber auch darum, wie bereits angesprochen wurde, die Blaulicht-Organisationen aufzurüsten – inhaltlich, sozialrechtlich, aber auch versiche­rungstechnisch. Es geht darum, dass Freiwillige beim Roten Kreuz oder auch bei der Feuerwehr Anspruch auf Dienstfreistellung und Entgeltfortzahlung im Einsatz oder bei Schulungsmaßnahmen bekommen. Es geht darum, für diese Menschen eine Unfall- und Haftpflichtversicherung sicherzustellen. Und es geht auch darum, beim Stützpunkt­bau oder etwa bei der Anschaffung von Großgerät, von großen Fahrzeugen die Mehr­wertsteuer rückzuvergüten. (Beifall beim BZÖ.)

Das ist ja pervers, zuerst Steuergeld einzutreiben, dann zu warten, bis die Feuerwehr ausgehungert ist, um dann wieder ein bisschen etwas zurückzugeben. Da lassen wir lieber gleich die Steuer weg.

Es geht auch darum, intelligente Modelle für die Pensionsanrechnung zu entwickeln, oder auch darum, die Führerscheinkosten gerade beim Großgeräte-Führerschein C entsprechend zu unterstützen, oder – in Oberösterreich gibt es das bereits – ab dem vierten Tag 50 Prozent der Kosten für den Dienstgeber zu übernehmen, oder auch dar­um – das ist die Idee von Präsident Ferry Mayer vom Roten Kreuz –, die steuerliche Absetzbarkeit von Zeitspenden zu verwirklichen. (Rufe bei der ÖVP: Fredy!) – Fredy Mayer.

Man sieht also, es gibt sehr viele gute Ideen, aber die Politik versteckt sich offenbar im Kompetenz-Wirrwarr, denn für dieses ist das Land zuständig, für jenes ist der Bund zu­ständig. Haben Sie Mut, meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungs­bank, veranstalten Sie einen runden Tisch, und lösen Sie das Problem bundesweit! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ich denke, wir müssen Österreich zum Spendenmusterland Nummer 1 in Europa ma­chen. Die Spendenbereitschaft ist da – im Sozialbereich, im Umweltbereich, im Kultur­bereich, aber auch im Sportbereich. Gerade vor Weihnachten – denken Sie an „Licht


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ins Dunkel“ – wäre es an der Zeit, gegenüber den Vereinen und auch den NGOs ein Zeichen zu setzen, denn diese Menschen leisten Unbezahlbares und Großartiges und dürfen gegenüber der Politik keine Bittsteller sein. (Beifall beim BZÖ.)

15.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort. 5 Minuten gewünschte RedezeitBitte.

 


15.29.12

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Diese Fristsetzung ist notwendig und richtig, auch wenn die RednerInnen der Regierungsparteien kaum auf die Fristsetzung Bezug genommen haben, ja, nicht einmal auf den vollen Inhalt des Antrages. (Abg. Mag. Donnerbauer: Auf die Fristsetzung haben wir Bezug genom­men!)

Nun ist es so, dass Sie eigentlich Ihr Abstimmungsverhalten hätten begründen sollen. Nicht einmal das ist klar. Ich vermute und befürchte, dass Sie diese Fristsetzung ableh­nen werden. Dabei wäre es sehr richtig und wichtig, wenn das Parlament – wie heute schon ein paar Mal – ein klares Signal an die Regierung gibt, dass da Gefahr im Ver­zug ist. Es ist ja schlimm genug, wenn nach Jahren von Versprechungen nichts weiter­gegangen ist, zumal sich beim letzten großen Auftritt aller Parteichefs vor der Wahl alle verpflichtet haben, sich genau in diesem Sinn und in diese Richtung zu verbürgen, jetzt aber wieder nicht viel übrig bleibt.

Die Fristsetzung ist umso wichtiger und richtiger, als nach den Auftritten von Faymann und Pröll in Wirklichkeit Unbill droht. Was ist am Wochenende passiert? – Finanzminis­ter Pröll hat geglaubt, die Gunst der Stunde zu erkennen, rennt zur „Kronen Zeitung“ – der kann das jetzt nämlich auch –, verkündet eine neue Lösung im Sinne der steuerli­chen Spendenabsetzbarkeit, just an jenem Tag, an dem der Herr Bundeskanzler sei­nen Auftritt in der „Pressestunde“ hat. Der wird mit diesem Anliegen konfrontiert, und am Abend ist das die erste Meldung in der „Zeit im Bild 1“.

Wir kennen diese Vorgänge, aber das, was da an inhaltlichen Punkten herausgeschim­mert hat, wie das jetzt angegangen werden soll, das ist eher ernüchternd. Warum? – Erstens ist nicht klar, auf welches Modell man sich verständigen will. Obwohl es schon 100 Vorschläge gibt, will der Herr Minister Pröll offensichtlich wieder mit einer Arbeits­gruppe bei Adam und Eva beginnen, statt einfach zwei Kriterien zu klären, nämlich die Technik der steuerlichen Absetzbarkeit – dazu gibt es in diesem Antrag einen klaren Vorschlag – und die Frage, wer die Begünstigten sind; das können natürlich nicht alle sein, darin stimmen wir ja überein.

Wir werden uns da vielleicht nicht unmittelbar über jede einzelne Initiative einig sein, aber die Kernbereiche sollten unumstritten sein: die Sozialinitiativen, wenn man so will auch die karitativen Initiativen, die Entwicklungsinitiativen, die humanitären Initiativen und die ökologischen Initiativen.

Was aber müssen wir hören, wenn wir den Bundeskanzler ernst nehmen? Dass man vielleicht im Bereich der Sozialinitiativen etwas machen kann, und dann auch nur, wenn die einzelne Spende sozusagen ein Mascherl hat, dass das Geld, das gespendet wurde, genau zur Armutsbekämpfung verwendet wird. Das kann ja nicht einmal die Caritas sicherstellen, wie sie selbst betont, dass sie in jedem einzelnen Fall genau den Spendennachweis erbringen kann, dass Armutsgefährdung vermindert wurde, weil die natürlich auch Spenden für Tätigkeiten verwenden, die nicht eins zu eins zuordenbar sind.

Das ist also die Startposition, von der aus die Regierung beziehungsweise der Herr Bundeskanzler in diese Geschichte gehen will und von der aus der Herr Bundesminis-


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ter für Finanzen einen eigenen Gipfel einberufen will. Das schaut nicht gut aus. Umso wichtiger wäre es, wenn diese Verhandlungen auf einer klaren Basis stattfinden wür­den.

Das ist ja vielleicht auch nicht der Weisheit letzter Schluss, aber es ist ein Antrag, der ein paar Kriterien ganz klar regelt, im Gegensatz zu dieser Nebelwerferei, die von der Regierungsbank kommt. – Mittlerweile findet sich ja nicht einmal mehr jemand zum Nebelwerfen.

Ich finde das wirklich nicht in Ordnung: Man weiß ja, dass diese Fristsetzung ansteht, dass dieser Antrag gestern im Finanzausschuss behandelt worden ist. Dort ist im Übri­gen geradezu mit offenherziger Peinlichkeit vom Herrn Staatssekretär, der jetzt gerade nicht anwesend ist, eingestanden worden, dass genau – jetzt kommen wir zum Punkt, und das könnte auch der Hintergrund dafür sein, dass Sie zögern und das Thema in irgendwelchen Arbeitsgruppen verräumen wollen – die ökologischen Initiativen, aber auch die humanitären – Amnesty International zum Beispiel – bei dieser Geschichte leer ausgehen sollen. Das erklären Sie uns jetzt einmal, denn gerade darauf sind die Rednerinnen und Redner der Regierungsparteien nicht eingegangen, Herr Krainer, Frau Tamandl. Das haben Sie ausgelassen.

Ich frage mich überhaupt, was die SPÖ daran findet, diese soeben genannten Initiati­ven draußen zu lassen. Bei der ÖVP verstehe ich es ja noch eher; die haben ja all die Jahre in der letzten und in der vorletzten Regierung bewiesen, dass ihnen diese kriti­schen Initiativen sozusagen gegen den Strich gehen. Ich finde es aber schon beacht­lich, dass Sie es aufgrund dieser offensichtlich politischen Herangehensweise riskie­ren, noch womöglich eine eigene Bürokratie aufzubauen, damit man diese Initiativen von dieser Sache abtrennt, sodass sie nicht in den Genuss dieser Spenden kommen. Zusammen würden sie überhaupt nur 10 Prozent des Spendenaufkommens brauchen. Ergo kann der Steuerausfall nicht mehr als 10 Prozent vom Ganzen betragen. Ich finde diese Haltung nicht in Ordnung, um nicht zu sagen schäbig. Und Sie haben die Haltung hier nicht einmal erklärt. Das finde ich noch schäbiger. (Beifall bei den Grünen.)

15.34


15.34.50Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Gla­wischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen, dem Finanzausschuss zur Berichterstat­tung über den Antrag 20/A der Abgeordneten Dr. Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird, eine Frist bis 21. Jänner 2009 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Fristsetzungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist somit abgelehnt. (Abg. Dr. Glawischnig-Piesczek: Die „Sternstunde des Parlamentarismus“ ist wieder vor­bei!)

15.35.54Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die Verhandlungen über den Punkt 7 der Tagesordnung wieder auf.

Ich teile Ihnen noch mit, dass es einen neuen Plan der Ausschusskonstituierungen gibt, der in den nächsten Minuten verteilt wird. Ich bitte zu berücksichtigen, dass die derzeitigen Vorschläge obsolet geworden sind.

 


Am Wort ist Herr Abgeordneter Mag. Stefan. – Bitte.


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15.36.04

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ) (fortsetzend): Sehr geehrte Frau Präsiden­tin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich war gerade dabei, unsere Bedenken und un­ser Unbehagen über den vorliegenden Antrag zur Ausweitung des Restitutionsgeset­zes darzulegen, und komme jetzt noch zu meinen letzten beiden Punkten.

Erstens: Immer wieder konnten wir in der Vergangenheit feststellen, dass die Profiteure der Restitution nicht die Opfer selbst sind, sondern zumeist Rechtsanwälte, die Ed Fagans dieser Welt, oder dazwischengeschaltete Institutionen.

Zweitens: Die Vorgänge, die von diesem Entwurf betroffen sind, liegen mindestens zwei Generationen zurück. Das heißt, die Betroffenen selbst sind zumeist nicht mehr am Leben, und die Verpflichteten haben damals wohl kaum gelebt.

Die Frage ist daher: Wie soll es in Zukunft weitergehen? Rudolf Burger, Professor für Philosophie an der Hochschule für Angewandte Kunst in Wien, hat dazu nonkonformis­tische und zweifellos beachtenswerte Gedanken geäußert. Er bezeichnet das Niemals-Vergessen als „elftes Gebot“, als „Kampfbegriff“. Burger sagt, es gehe dabei nicht um pietätvolles Gedenken an die Opfer und die tatsächliche Unauslöschlichkeit des Erin­nerns derer, die dem Grauen entronnen sind, sondern um dessen aktive Produktion und Reproduktion. Er geht noch weiter und sagt, das mache es möglich, aus dem vergangenen Unheil endlos moralisches Kapital zu schlagen.

Das ist ein ganz wesentlicher Punkt, der an noch etwas anderes erinnert, und zwar daran, dass es eine zivilisatorische Leistung war, nach Auseinandersetzungen wieder zu verzeihen und zu vergessen und nicht immer dem Erinnerungsmythos hinterherzu­laufen und sich immer wieder gegenseitig Zahn um Zahn, Aug um Aug vorzuhalten. (Beifall bei der FPÖ.)

So sollte der Hass besänftigt und der Friede gesichert werden. Nach Kriegen und Bür­gerkriegen ist daher immer wieder beschlossen worden, über die Untaten, Verbrechen, Morde, Massaker, Versklavungen, Vertreibungen – und zwar unabhängig vom Ausmaß und der Qualität – Vergeben und Vergessen zu vereinbaren.

Ich will nur ein historisches Beispiel dazu nennen, das Ihnen auch zu denken geben sollte: Ludwig XVIII. hat ein Gesetz erlassen, das das Gedenken an den Terror der Re­volution – und damit sogar an den Mord an seinem Bruder – untersagte, und zwar mit dem Zweck – ich zitiere wörtlich –, „um die Kette der Zeiten neu zu knüpfen“.

Für eine zukunftsweisende und nicht rückwärtsgewandte Politik sollte sich das Hohe Haus mit diesen Gedanken auseinandersetzen. (Beifall bei der FPÖ.)

15.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 9/A dem Kulturausschuss zu.

15.39.508. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch (StGB) geändert wird (16/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

 


Als Erster gelangt der Antragsteller, Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser, mit einer Redezeit von 5 Minuten zu Wort. – Bitte.


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15.40.12

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Noch unter der schwarz-blauen Regierung zwischen 2000 und 2006 wurde die UN-Konvention gegen Korruption hier im Parlament mit den Stimmen aller Parlamentspar­teien ratifiziert. Letztes Jahr war es dann so weit, diese UN-Konvention in Österreich in ein Gesetz umzusetzen. Es hat einen Entwurf der Frau Bundesministerin Berger gege­ben, in dem sehr detaillierte Korruptionsstrafbestimmungen für Beamte und für die Pri­vatwirtschaft geschaffen wurden.

Einen Fehler hat die Frau Bundesminister damals gemacht: Sie hat das Parlament ersucht, die Strafbestimmungen hinsichtlich korrupter Abgeordneter die Justizsprecher selbst verhandeln zu lassen. (Abg. Mag. Donnerbauer: Richtig!) Das ist dann passiert, und SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ haben ein Kartell der Milde gebildet (Abg. Mag. Don­nerbauer: Grüne!), nämlich Milde für korrupte und straffällige Abgeordnete. – Nein, nicht die Grünen. Wir haben gegen Ihren Initiativantrag gestimmt, Herr Donnerbauer, der unter Ihrer Federführung zustande gekommen ist. Die Grünen waren die Einzigen, die einen Abänderungsantrag zu Ihrem völlig verunglückten Initiativantrag eingebracht haben.

Tatsache war aber: Das Kartell der Milde für korrupte Abgeordnete aus den vier ande­ren Parteien hat damals unseren Abänderungsantrag niedergestimmt.

Ihr Antrag damals, Kollege Donnerbauer, und der Antrag der anderen drei Justizspre­cher war völlig zahnlos. Sie haben nämlich damals nur den Stimmenkauf unter Strafe gestellt. Und Sie wissen, dass in diesem Haus niemand so dumm ist, dass er seine Stimme verkauft. So läuft das in der Praxis nicht. Dieser Straftatbestand war bewusst zahnlos; es ist bewusst darum gegangen, den Tatbestand eng zu halten, um jenen Bereich, der in Österreich das eigentliche Problem ist, nicht zu berühren, nämlich den Sumpf aus Gönnern, Lobbyisten, Parteispendern wollten Sie nicht berühren. Daher sind Sie auch nicht angestoßen und haben bewusst in diesem Dezember 2007 die UN-Konvention gegen Korruption in Österreich nicht umgesetzt.

Nur zwei Monate später – siehe da! – flattert an alle Klubobleute ein Gutachten des Rechts- und Legislativdienstes. Und was wird festgestellt? – Eigentlich gehören diese Korruptionsbestimmungen repariert, weil sie nicht umgesetzt wurden. Das Gutachten endet mit folgendem Satz:

Zusammenfassend ist daher festzustellen, dass zur vollständigen Umsetzung des gegenständlichen UN-Übereinkommens weitere Straftatbestände betreffend gewählte Amtsträger geschaffen werden sollten. – Zitatende.

Dieses Gutachten haben offensichtlich alle Klubobleute außer den Grünen in der Schublade verschwinden lassen. Es ist wiederum nichts passiert. Und dann, Ende Mai, ist etwas ganz Interessantes passiert: Die „Kronen Zeitung“ und der ORF haben – mit etwas Verspätung – entdeckt, dass sich die vier Parteien ÖVP, SPÖ, BZÖ und FPÖ als Kartell der Milde mit einem sehr sanften Abgeordnetenkorruptionstatbestand geschont haben.

Und siehe da: Plötzlich wachen einige auf! Einer von denen war der Kollege Westen­thaler, der sich das offensichtlich gar nicht anhören kann. (Abg. Ing. Westenthaler steht in den hinteren Bankreihen der BZÖ-Fraktion.) In der „Kronen Zeitung“ stellt ein Herr Karl Ulrich die Frage: Warum soll ein strenges Anti-Korruptionsgesetz nicht für Abgeordnete gelten?

Und was sagt der Kollege Westenthaler, der hier noch im Dezember 2007 gegen jede Form eines strengeren Straftatbestandes eingetreten ist? Er sagt:


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Das BZÖ fordert: Schluss mit Politikerprivilegien! Abgeordnete sind nicht besser als andere Österreicher und dürfen daher nicht bevorzugt werden. Die unverständlichen Privilegien sind das Grundübel, warum die Menschen Politikern nicht mehr vertrauen. – So weit der Herr Westenthaler in der „Kronen Zeitung“.

Reden und Handeln ist bei Ihnen halt offensichtlich nicht das Gleiche. Handeln: Milde für straffällige Abgeordnete, reden: in der „Kronen Zeitung“ aber ganz anders. Die „Kro­nen Zeitung“ und die Medien haben sich von diesem Thema wieder entfernt, und damit war das Thema wieder erledigt. (Abg. Ing. Westenthaler – auf seinen Platz zurückkeh­rend –: Jetzt bleibe ich gleich wieder da!) – Bleiben Sie ruhig da, das ist gut, denn Sie haben heute die Chance, Ihren Fehler von 2007 zu korrigieren beziehungsweise dies im Justizausschuss zu tun. – Das Thema war aus den Medien weg, und die Abgeord­neten wollten davon nichts mehr wissen. (Abg. Ing. Westenthaler: Noch ein paar Zita­te von Ihnen!)

Am 24. September 2008 – Sie wissen, eine denkwürdige Sitzung –: Alle Koalitions­zwänge sind gefallen. Es hat wiederum einen Entschließungsantrag der Grünen gege­ben: ein Korruptionsstrafrecht für Abgeordnete, das dem UN-Übereinkommen gerecht wird.

Was ist passiert? – Das Kartell der Milde hat wieder zugeschlagen. SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ haben diesen Antrag niedergestimmt. (Abg. Neubauer: Es ist schön, dass Sie beim Kartell nicht dabei sind! Das ist wohltuend!) Aus den Medien, aus dem Sinn – so kann man das zusammenfassen. Und das zeigt den Umgang der österreichischen Politik genau mit jenem sensiblen Graubereich, den das UN-Übereinkommen gelöst haben will: scharfe Abgeordnetenkorruptionsstrafbestimmungen. Für alle Berufsgrup­pen – für die Beamten, für die Privatwirtschaft –, nur nicht für eine Berufsgruppe: für die Abgeordneten – da sind sich die mittlerweile vier größten Parteien einig. Das ist genau das Problem. (Abg. Dr. Haimbuchner: Das ist absurd!) – Das ist nicht absurd, das ist die geltende Rechtslage, die Sie im Dezember 2007 hier beschlossen haben.

Wir werden ja sehen, ob Sie aus dem Ganzen lernen. Heute liegt der Initiativantrag der Grünen vor, der nur einen einzigen Zweck hat, nämlich das UN-Übereinkommen umzu­setzen.

Ich setze gewisse Hoffnungen in den Kollegen Stadler. Es gibt einen Vorteil: Er war ein Jahr lang nicht im Parlament, das heißt, er kennt die ganzen Geschichten nicht, die hier diskutiert wurden. Vielleicht geht er ein bisschen unvoreingenommen an die Sache heran und bringt beim BZÖ ein bisschen Wind in die Sache hinein. Und vielleicht gibt es dann hier sogar einmal ein ungewöhnliches Bündnis, um diesen Korruptionstatbe­stand zu beseitigen.

Was beinhaltet unser Antrag? – Unser Antrag will neben dem bereits vorhandenen Stimmenkauf, der weiter strafbar bleiben soll, unter Strafe stellen, wenn Vorteile daraus gezogen werden, dass ein bestimmtes Abstimmungsverhalten anderer Abgeordneter beeinflusst wird. Und das berühmte „Anfüttern“ soll als Zweites unter Strafe gestellt werden.

Ich bin schon neugierig, wie die Debatte hier abläuft. Ich muss noch eines sagen: Zwei Parteien waren immer konsequent. Das waren wir und die ÖVP, denn die ÖVP war im­mer gegen jede Transparenz, gegen jede Kontrolle, gegen jede Abgeordnetenkorrup­tionsstrafbestimmung. Das muss ich Ihnen lassen.

Spannend wird es bei BZÖ und FPÖ. Da hüpft man hin und her. (Abg. Neubauer: So wie bei euch bei der EU!) Wenn das Licht der Öffentlichkeit auf BZÖ und FPÖ scheint, dann ist man Anti-Privilegienkämpfer. Wenn das Licht der Öffentlichkeit weg ist, dann wird man zum kleinen Privilegienritter.


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In diesem Sinne gibt es ein einziges Ziel, nämlich die Nichtumsetzung der UN-Kon­vention hier zu tilgen und ein ordentliches, europareifes Anti-Korruptionsstrafrecht für Abgeordnete zu schaffen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt nun Herr Abgeordneter Pendl zu Wort. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Wir danken und danken! – Abg. Pendl – auf dem Weg zum Rednerpult –: Ja, wir sind freundliche Leute!)

 


15.47.18

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Lieber Kollege Steinhauser, entweder will man das Ganze sach­lich regeln, oder wir machen hier Populismus pur. Ich glaube, wir sind der Sache ver­pflichtet, und ich weise darauf hin, dass dieses Haus Selbstwertgefühl genug hat, dass die Abgeordneten hier wissen, was sie für sich selbst beschließen. Wir brauchen nicht von draußen irgendeinen Entwurf, den wir dann 1 : 1 übernehmen.

Lassen Sie mich, auch Revue passierend zu der seinerzeitigen Diskussion, Folgendes sagen: Ich bin überzeugt, dass die Vorlage sicher von jedem gut gemeint war, aber wir sind seit Monaten mit Problemen konfrontiert, jetzt nicht im Abgeordnetenbereich, son­dern in den anderen Bereichen. Weil mich der Herr Kollege Westenthaler anschaut: Im Sportbereich kommen alle und sagen, wir haben ein Mordsproblem. Wir haben ein Problem im Kulturbereich, wir haben ein Problem im Kunstbereich. Es ist so. (Abg. Dr. Haimbuchner: Salzburger Festspiele!)

Das heißt, wir wissen um diese Fragen, und wenn wir diese Fragen ernst bearbeiten wollen, dann lade ich alle dazu ein: Lernen wir aus der Erfahrung der letzten elf Mona­te! Das Gesetz ist ja mit 1. Jänner dieses Jahres in Kraft getreten. Schauen wir, dass wir das der Sache entsprechend hier in eine neue Ordnung bringen! Dann diskutieren wir diese Fragen gemeinsam im Justizausschuss. Bleiben wir dabei sachlich! Ich glau­be, dann ist jedem in der Republik, allen Bediensteten und den Mandataren auch, wirk­lich geholfen. Probieren wir, uns nicht „wegzupopulisteln“! Dazu lade ich sehr herzlich ein. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

15.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer ist der nächste Redner, der zu Wort kommt. 4 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


15.49.14

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Werte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Werter Herr Kollege Steinhau­ser, eigentlich tut es mir leid, dass Sie nach eineinhalb Jahren sachlicher Arbeit jetzt offensichtlich vorhaben, in die Populismusschiene abzurutschen, wie auch mein Vor­redner schon betont hat – und mit Ihnen gemeinsam der gesamte Klub der Grünen. Mit sachlicher Arbeit und Argumenten hat das, was Sie uns jetzt geboten haben, über­haupt nichts zu tun.

Ich weise für meine Fraktion, aber auch für alle anderen Mitglieder dieses Hohen Hau­ses den Anschein, den Sie hier erwecken wollen, nämlich hier säßen lauter korrupte Abgeordnete, denen man jetzt einen Riegel vorschieben müsste, auf das Allerschärfste zurück. Das ist nicht der Fall! (Beifall bei ÖVP, SPÖ, FPÖ und BZÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren, natürlich auch von meiner Seite und von Seiten mei­ner Fraktion ein klares Nein zur Korruption – egal, von wem und zu wessen Gunsten eine solche stattfindet; das ist vollkommen klar und steht außer Streit. Wir haben ja die Korruptionsbestimmungen verschärft, wobei diese jetzt auch noch einmal nachzu-


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schärfen und zu evaluieren sind. Und: ein klares Ja zum freien Mandat der gewählten Abgeordneten hier im Hohen Haus, im Bundesrat, in den Landtagen und in den Ge­meinderäten.

Das, was Sie von den Grünen mit Ihrem Vorschlag fordern, würde ganz klar dieses freie Mandat sehr, sehr stark beschränken – und in Wirklichkeit nicht mehr ausübbar machen, was ich auch gleich begründen werde. Sie haben ja hier ausgeführt, dass in Ihrem Vorschlag die Vorteilsannahme – oder auch nur das Versprechen eines Vor­teils – für eine bestimmte Handlung oder Unterlassung, sprich, für alle Handlungen, die wir als Abgeordnete zu setzen haben, für das Einwirken auf das Abstimmungsverhal­ten oder auch nur im Hinblick auf die Ausübung des Mandates – ich spreche also die­sen sogenannten Anfütterungsparagraphen an – zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren führen würde.

Was heißt denn das in der Praxis, sehr geehrter Herr Kollege Steinhauser, und meine Damen und Herren Kollegen von den Grünen? – Doch nicht mehr und nicht weniger, als dass jeder Mandatar/jede Mandatarin in Zukunft gezwungen würde, seine/ihre Wil­lensbildung, seine/ihre Gewissensentscheidung und Aktivitäten hier im Hohen Haus, ebenso alle anderen politischen Aktivitäten, vor einem Gericht zu rechtfertigen, sich vor einen Richter hinstellen und sich rechtfertigen zu müssen, warum er/sie eine Meinung vertritt, warum er/sie in einer gewissen Weise abstimmt oder eben nicht.

So etwas ist mit dem freien Mandat in keiner Weise vereinbar, Herr Kollege Steinhau­ser! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Pendl.) Eine gerichtliche „Kuratel“ für die Aus­übung des freien Mandats ist nicht im Sinne der Erfinder – und entspricht auch nicht unserer Verfassung! – Erstes Problem.

Zweites Problem: Wenn, wie Sie von den Grünen in Ihrem Vorschlag vorsehen, jeder Vorteil, den sich jemand versprechen lässt, zu einer strafbaren Handlung führen würde, dann hieße das ja auch, dass sozusagen bei jeder Wahlwerbung, wenn Ihnen ein Bürger die Stimme für eine gewisse Aktion, für ein gewisses Projekt, für eine gewisse Gesetzesinitiative verspricht, Sie dann doch gar nicht mehr argumentieren dürften. Da dürften Sie doch keinen Einfluss auf die Willensbildung nehmen, denn auf diese Weise wäre Ihnen ja ein Vorteil versprochen, Herr Kollege Steinhauser – und ein Vorteil wäre ja nach Ihrem Vorschlag bereits die Abgabe einer Stimme für eine Partei beziehungs­weise für einen Kandidaten.

Darüber hinaus passt diese Bestimmung auch nicht in unser politisches System, indem wir eben hier im Haus – aus gutem Grund, sage ich, und ich stehe dazu – nicht nur ein Parlament von Berufspolitikern haben, sondern eines, in dem Mitglieder verschiedens­ter Berufe tätig sind.

Wie soll ein Funktionär oder Mitarbeiter einer Interessenvertretung oder auch ein ge­wählter Bürgermeister, der dafür auch eine Entschädigung erhält, die Interessen seiner Gemeinde hier vertreten, wenn er, wie Sie von den Grünen das wollen, unter Strafe gestellt wird?! Sie verlangen, dass jemand, der für etwas bezahlt wird, der einen Vorteil dafür bekommt, dass er die Interessen seiner Organisation auch hier im Hohen Haus vertritt, dass er auf die Willensbildung hier Einfluss nimmt, dann dafür eingesperrt wer­den soll!

Dafür stehen wir nicht zur Verfügung, Herr Kollege Steinhauser – und wir lassen uns dafür auch nicht in das Eck stellen, dass wir nicht für Transparenz, sondern für Korrup­tion wären! Nein, so ist es nicht, aber die Regelung, die Sie hier vorschlagen, war schon zu Beginn dieses Jahres – und auch heute – weit überzogen, und das würde auch die politische Arbeit der Abgeordneten hier in diesem Hohen Haus massiv gefähr­den. Dafür stehen wir von der ÖVP nicht zur Verfügung.


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Wir haben mit der Regelung betreffend Stimmenkauf eine ausreichende Lösung getrof­fen, um Abgeordnetenbestechung unter Strafe zu stellen – und für eine grüne Gesin­nungsschnüffelei stehen wir sicherlich nicht zur Verfügung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

15.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer ist der nächste Redner. 5 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


15.54.04

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Gleich vorweg: Auch wir werden dieser Initiative der Grünen nicht zustimmen – und im Übrigen ist es angebracht, mit etwas weniger Aufgeregtheit an diese Sache heranzugehen, als das hier vom grünen Initiator dargeboten wurde.

Diese Sache wurde doch bereits hinreichend und seriös ausdiskutiert. Der Begriff „Amtsträger“ der UN-Konvention hat doch mit dem österreichischen Begriff „Mandatar“ nicht das Geringste zu tun! (Abg. Mag. Steinhauser: Das stimmt ja nicht!)

Dieser Kreuzungspunkt sozusagen, der in der UNO, eben aus verschiedenen Rechts­strömungen aus der ganzen Welt, eintrifft, ist mit der österreichischen Rechtslage, die verfassungsrechtlich den unabhängigen Abgeordneten vorsieht, nicht im Geringsten vergleichbar – und daher fällt Ihr gesamtes Aufregungsgebäude schon vom Ansatz her in sich zusammen.

Bei einer Diskussion darüber habe ich in der vorigen Gesetzgebungsperiode auch auf folgende Frage keine Antwort bekommen: Wo gab es in diesem Zusammenhang ein einziges historisches Beispiel in Österreich? – Ein solches ist mir völlig unbekannt, und auch wenn man recherchiert, zumindest in der Zweiten Republik, gab es ein solches nicht auf Ebene des Nationalrates, nicht auf Ebene des Bundesrates, nicht auf Ebene eines Landtages oder eines Gemeinderates. – In Klammern: Angeblich soll es – soll es! – auf Gemeinderatsebene irgendwann irgendetwas Böses gegeben haben; das kann aber niemand konkret sagen.

Es hat jedenfalls keinen Fall gegeben, der danach rufen würde, hier eine derartige Be­stimmung einzuführen. Im Übrigen ist auch mit der letzten Novelle des § 304 StGB zu viel des Überschusses getan worden. Wir hören massivste Klagen. Alle kennen die Problemstellungen, die sich in diesem Zusammenhang im Bereich Sponsoring ergeben haben, so etwa bei den Salzburger Festspielen. Da dürfen nicht einmal mehr Karten an Sponsor-Unternehmen verteilt werden. Und das geht tief und breit in gesellschaftlich vollkommen einwandfreie Systeme hinein, wo sich jetzt die Leute fürchten, weil sie einer Sekretärin, die immer fleißig gewesen ist, eine kleine Aufmerksamkeit, eine Bon­bonniere etwa, überreicht haben. – Das ist doch alles absurd!

Jeder Mensch weiß ganz genau, wo der Unterschied zwischen Korruption und einer kleinen Aufmerksamkeit liegt, wie es das eben in jedem Land auf dezente und seriö­se Weise gibt. Da geht es um einen Stil des menschlichen Anstandes, der sich kulturell entwickelt hat – aber ganz problematisch geht es da in den Bereich hinein, wonach echtes Sponsoring, von dem doch viele kulturelle Aktivitäten abhängen, sozusagen in Richtung Kriminal gezerrt werden soll.

In Wirklichkeit ist es so: Wir müssen da lediglich nachjustieren. Mit der Übernahme des deutschen Stimmenkauf-Paragraphen – man kann doch wirklich nicht sagen, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Drittes-oder-Viertes-Welt-Land wäre, wo Dinge juris­tisch nicht in Ordnung seien – haben wir mit der überwältigenden Mehrheit des Hohen Hauses das richtige Maß getroffen. Und das hat mit unziemlicher Privilegierung nicht


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das Allergeringste zu tun. – Danke vielmals. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordne­ten von SPÖ und ÖVP.)

15.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Stadler gelangt nun zu Wort. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


15.57.59

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Kolle­ge Steinhauser, wenn Sie mir erklären können, wie das Problem, das Sie hier aufwer­fen, an einem konkreten Beispiel festzumachen ist, dann können wir ja darüber reden, aber mir ist jetzt kein Fall bekannt, dass dieses Haus in den letzten Jahren oder Jahr­zehnten das Problem hatte, dass Stimmen gekauft wurden. (Abg. Mag. Steinhauser: Das ist nicht der Punkt!)

Was ist denn dann der Punkt?! Sie müssen 92 Stimmen kaufen, damit Sie da herinnen eine Mehrheit bekommen – und das würde doch irgendwem irgendeinmal auffallen, oder? (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Steinhauser.) – 92 Abgeordnete müss­ten Sie „anfüttern“! Lassen Sie sich doch da nicht von der Optik täuschen; das ist nicht so einfach mit der „Anfütterei“! – Ich bin ja direkt froh, dass ich wieder auf Diät gesetzt wurde, denn sonst fiele ich ja bei Ihnen unter strafrechtlichen Verdacht. (Heiterkeit und Beifall beim BZÖ.)

Mich würde interessieren, wie man so etwas sozusagen verheimlicht. Man müsste da ja auch noch Parlamentsklubs entsprechend „anfüttern“ oder bestechen, um hier ein Abstimmungsverhalten im gewünschten Sinne herzustellen.

Mich würde auch interessieren, wie Sie sich das vorstellen, dass dann das Gericht, wie Sie meinten, daherkommen und feststellen soll: Sie hätten anders abstimmen müssen; Ihr freies Mandat interessiert den Herrn Rat nicht, sondern jetzt wird der Herr Rat Ihnen sagen, wie Sie wirklich hätten abstimmen müssen!

Das schaue ich mir an! Und ich schaue mir das bei den Grünen an! Vielleicht kann man das Exempel machen: Wie stimmen Sie ab bei der Absetzbarkeit von Spenden, wenn das ausgerechnet Greenpeace zugute kommt? Ist das eine Frage von „Anfütte­rung“, dass Greenpeace-Leute Sie dann wählen?

Also beschäftigen wir gleich den Herrn Rat, den Herrn Bezirksrichter einmal damit, der dann feststellt, ob Sie nicht doch für die sogenannte große Koalition hätten stimmen müssen, um nicht in Verdacht zu geraten, für Greenpeace zu sein? (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich will Ihnen hiemit nur zeigen, wie absurd Ihre Argumentation ist! (Zwischenrufe bei den Grünen.) – Nein, das ist nicht möglich; eine Kausalität ist da nicht beweisbar. Das erklären Sie mir einmal, wie das vonstatten gehen soll! – Es sieht das schon so aus, als ob diese Passage jemand geschrieben hat, der von der Praxis keinerlei Ahnung hat.

Also da frage ich mich, wie der Richter das feststellen soll, wie er da die Kausalität her­stellen soll. (Abg. Rädler: Rechtsprechung!) Ich frage mich auch, welche konkreten Fälle da zu einem falschen Abstimmungsverhalten in der Vergangenheit geführt haben.

Korruption ist in erster Linie und schwergewichtig eine Problematik auf der Exekutiv­ebene, aber nicht auf der Legislativebene. Das ist nun einmal etwas, was der österrei­chische Parlamentarismus gezeigt hat. (Abg. Öllinger: Oh!) Na selbstverständlich! (Abg. Öllinger: Vorsicht!)

Dort, wo die Entscheidungen getroffen werden, insbesondere Vergabeentscheidungen, und die werden nicht hier im Parlament getroffen, ist die Anfälligkeit für unsachgemäße


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Entscheidungen vorhanden, um es einmal vorsichtig auszudrücken, und für Korrup­tion – aber nicht im Parlament!

In einem Punkt hat Ihr Antrag allerdings schon einen Gehalt, und das ist der Satz, wo es heißt, es sei sinnvoll, ein umfassendes und transparentes Parteispendengesetz zu schaffen. – Ja, aber dazu haben Sie nichts vorgeschlagen!

Ich bin dafür, dass man über die Frage des Parteispendenwesens neu diskutieren soll­te. Und dazu haben wir auch einen Fall.

Wir haben eine Partei, die praktisch pleite war, dann tauchte irgendein georgischer Mafiapate auf, und auf einmal war diese Partei in der Lage, die teuerste Inseraten- und Plakatkampagne des letzten Nationalratswahlkampfes zu machen. Das ist ein Myste­rium! Da wundert man sich! (Beifall beim BZÖ.)

Dann wird der Parteivorsitzende dieser Partei von einem unabhängigen Journalisten
im ORF darauf angesprochen, und er sagt: Nein, nein, das ist alles nicht wahr, wir hätten es ja auch gerne dementiert, aber wir haben keine Redezeit mehr gehabt!, so als ob die tatsächliche Berichtigung – und das weiß mittlerweile sogar der Herr Strache schon – eine Frage der Redezeit wäre. (Zwischenruf des Abg. Großruck.)

Wolfgang Großruck, du wirst mir beipflichten, das ist kein Problem der Redezeit, oder? (Abg. Großruck: Nein, überhaupt nicht!) Sehen Sie! Sonst müssten wir uns bei der Frau Präsidentin erkundigen. Aber auch der Herr Strache weiß das schon, daher hat er hier einfach nur sozusagen das nächste Schlupfloch gesucht und hat sich hinter der Geschäftsordnung verschanzt. (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Tatsache ist, meine Damen und Herren: Es gibt eine Partei, die die teuerste Inseraten- und Plakatwerbekampagne im letzten Nationalratswahlkampf gemacht hat und die nicht erklären kann, wie sie das mit ihren Schulden zustande gebracht hat! (Beifall beim BZÖ.)

Das ist die Problematik! Und da ist tatsächlich zu untersuchen, was Mafiapaten aus Georgien bei dieser Partei machen – Millionäre, Mafiamillionäre, die hier in Österreich Asyl gefunden haben und in Georgen wegen schwerer Kapitaldelikte strafrechtlich ge­sucht werden. „Kapital“ heißt in diesem Fall aber, bitte, Mord und versuchter Mord und nicht Kapitalfluss, damit Sie das nicht falsch verstehen – Kollege Steinhauser hat sich schon wieder verirrt.

Hier geht es darum, dass offensichtlich Mafiapaten ein Interesse auslösen. Aber im Zu­sammenhang mit dieser Problematik hat der Kollege Fichtenbauer darüber keine Silbe verloren. Er kennt diesen Mafiapaten schon sehr lange, er hat nämlich mit ihm gemein­sam eine Bank gehabt, die dann auf spektakuläre Weise zusammengebrochen ist, und zwar die Trigon Bank. Daher kennt er den Mafiapaten aus Georgien namens Levan Pirveli sehr gut. Und dieser Mafiapate geht in einem Klub aus und ein. (Beifall beim BZÖ.)

Das ist eine Geschmacksfrage! Also ich würde mich dagegen verwahren, dass bei uns Mafiapaten aus- und eingehen. (Abg. Ing. Westenthaler – auf die Abgeordneten Dr. Graf, Dr. Fichtenbauer und Neubauer zeigend –: Alle drei!) Ich weiß es eh, ich habe es schon gesehen, ich habe ihn deswegen auch namentlich genannt, damit er demen­tieren und sagen kann, dass der Mafiapate damals noch kein Mafiapate war, als er ihn gekannt hat, sondern schlicht und einfach nur jemand war, der mit ihm zusammen eine Bank zum Zusammenbruch gebracht hat. Ich habe auch das entsprechende Gutachten des Finanzministeriums hier. Ich freue mich schon auf die Debatte darüber.

Tatsache ist, dass zu untersuchen ist, warum Mafiapaten bei einer Fraktion dieses Hauses aus- und eingehen und warum es möglich ist, dass eine Partei auf einmal in


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der Lage ist – das ist mysteriös! –, die teuerste Plakatserie eines Wahlkampfes zu ma­chen, die teuerste Inseratenserie des Wahlkampfes zu machen, und zwar in der Grö­ßenordnung von etwa 5 Millionen €, wobei man weiß – ich weiß es im Detail –, dass diese Partei in Wirklichkeit zu Beginn des Wahlkampfes so pleite war, dass sie sogar versucht hat, Kandidaten zu finden, die ihr Geld für das Kandidieren zahlen.

Das sind die Fakten! Jetzt bin ich schon gespannt auf die tatsächliche Berichtigung des Herrn Kollegen Fichtenbauer. (Beifall beim BZÖ.)

16.04


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, Sie kennen die Bestimmungen: zunächst den zu berichtigenden, dann den berichtigten Sachver­halt, und das alles in 2 Minuten. – Bitte.

 


16.04.32

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Herr Abgeordneter Stadler hat behaup­tet, dass bei der Freiheitlichen Partei ein Mafiapate aus- und einginge, ferner, dass von diesem Gelder herkämen und dass ich diesen Mafiapaten schon längst gekannt hätte. – Das ist unrichtig!

Erstens: Ich kannte und kenne keinen Mafiapaten.

Zweitens: Bei der Freiheitlichen Partei gehen keine Mafiapaten aus Georgien ein und aus, geschweige denn, dass sie von Mafiapaten aus Georgien Geld für Plakataktionen bekämen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Grosz: Das war nicht sehr glaubwürdig!)

16.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Gahr zu Wort. 4 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.05.00

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren, ich meine, wir sollten jetzt von den Mafiapaten wieder zum Inhalt dieses Antrages zurückkommen.

Für uns alle hier im Hohen Haus ist dieser Antrag eigentlich nicht sehr dienlich. Es geht darin nur um Strafe, um Bestechung und um Korruption, und da geht es heute um Kar­telle und um Sumpf. Ich meine, wir haben hier alle dem freien Mandat zu dienen, und daher ist es in unser aller Interesse, hier Kontrolle und Transparenz zu wahren.

In diesem Antrag kommt vierzehn Mal das Wort „Strafe“ vor, und es kommt mir daher so vor, als ob wir alle hier zur Rechenschaft gezogen werden sollten.

Kollege Steinhauser, dieser Antrag schießt eigentlich weit über das Ziel hinaus, er bringt uns eigentlich kein Stück weiter.

Wir alle haben hier Transparenz zu wahren, wir sind freigewählte Mandatare. Es gilt für jeden von uns, dass wir die Unvereinbarkeit von Mandat und Beruf klar darlegen.

Es geht aber auch darum, dass wir uns hier für die Anliegen der Bürgerinnen und Bür­ger einsetzen. Es wurden hier heute schon die „Salzburger Festspiele“ erwähnt, und in diesem Zusammenhang frage ich Sie, Kollege Steinhauser: Sind Sie schon einmal zu einem Fest, zu einer Kulturveranstaltung oder zu einer Sportveranstaltung eingeladen worden? Ich meine, insgesamt gesehen haben wir auch eine Pflicht, repräsentativ tätig zu sein. (Abg. Mag. Steinhauser nickt.)


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Außerdem: Man kann nicht alles hinterfragen. Ich stehe ganz klar dazu, dass es Gren­zen geben soll, zum Beispiel auch bei Geschenkannahmen, aber es geht nicht an, dass wir als Abgeordnete für alles kriminalisiert werden, was wir in der Wahrnehmung unserer parlamentarischen Pflicht tun und umsetzen.

Eines ist ganz klar: Es gibt da und dort Vorteile, es gibt aber auch Nachteile in der Aus­übung des freien Mandates, und daher ist es wichtig, dass wir uns hier weiterentwi­ckeln, dass wir diskutieren, dass wir uns aber nicht selbst kriminalisieren und dass un­ser freies Mandat nicht in ein schiefes Licht gerät. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

16.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 16/A dem Justizausschuss zu.

16.07.359. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird (77/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesord­nung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Stadler. Gewünschte Rede­zeit: 4 Minuten. – Bitte. (Abg. Neubauer: Er ist noch in Georgien!)

 


16.08.09

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Die Ange­legenheit, die an uns herangetragen wurde, ist, glaube ich, ein Versäumnis gewesen, etwas, was seinerzeit bei der Beschlussfassung dieses Gesetzes schlichtweg überse­hen wurde.

Wenn die Wohnungseigentümergemeinschaften Gelder bei einer Bank haben, die für dieselben dort geparkt sind, veranlagt sind, dann ist es, glaube ich, recht und billig, dass auch die Bürger da eine volle Einlagensicherung haben, weil das die Ersparnisse sind von Menschen, die Wohnungseigentum aufgrund des Wohnungsgemeinnützungs­gesetzes erworben haben, von Menschen, die sich mühsam eine Eigentumswohnung erspart haben und sich nicht mehr als das leisten können. Daher sind sie darauf ange­wiesen, dass die Gelder, die bei einer Bank veranlagt sind oder für die Wohnungs­eigentümergemeinschaft dort geparkt sind, auch von einer unbeschränkten Einlagen­sicherung umfasst sind, genauso wie das für Privatpersonen, für natürliche Personen und auch für KMUs gilt.

Ich bin der Meinung, dass ein einfacher Verweis beziehungsweise eine einfache Be­stimmung, nämlich, dass Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Woh­nungseigentumsgesetzes gleich behandelt werden wie natürliche Personen, diese Lü­cke schließen würde. Das wäre keine unbillige Sache, um die wirklich nicht zu den Rei­chen dieses Landes zählenden Besitzer einer Eigentumswohnung den KMUs und den natürlichen Personen gleichzustellen. (Beifall beim BZÖ.)

16.09


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Dr. Jarolim. – Bitte.

 



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16.09.50

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eigentlich steht der Name des Kollegen Westenthaler hier auf dem Antrag. Aber offenbar hat es einen Sinn, dass Sie, Herr Abgeordneter, dieses Anliegen hier nicht vorbringen, denn mich würde es wundern, wenn man es in Simmering sozu­sagen verkaufen könnte.

Es gibt eine offene Debatte über diesen Antrag, und wir werden im Ausschuss sehen, wie da argumentiert wird. Ich weiß allerdings nicht, warum man hier Wohnungseigen­tümergemeinschaften ins Spiel bringt, denn es geht ja nicht um die Ansparung von Geld zum Erwerb von Eigentum, sondern es geht um dessen Verwaltung. Und ich weiß auch nicht, warum man dann hier nicht gleichermaßen auch Wohnungsgenossenschaf­ten und sonstige Verwaltungsgruppen einbeziehen kann. Ich kann mir nicht vorstellen, wie die sachliche Rechtfertigung aussehen soll, warum man gerade Wohnungseigentü­mer gegenüber anderen Mietern – Mietern zum Beispiel, die Kaution zahlen – beson­ders hervorhebt. Eigentlich müssten dann auch die Kautionen gesichert werden.

Also ich habe da ein relativ großes Problem, die Angemessenheit zu erkennen, warum das BZÖ hier gerade die Wohnungseigentümer besonders hervorhebt und alle ande­ren nicht. Ich bin auf die Argumente schon sehr gespannt und muss sagen: Ich stehe dem sehr kritisch gegenüber! (Beifall bei der SPÖ.)

16.11


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Sonnberger gelangt nun zu Wort. Ich stelle die Uhr auf die gewünschten 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


16.11.21

Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Der vorliegende Gesetzesantrag schlägt die Gleichbehandlung von Eigentümer­gemeinschaften gemäß § 2 Abs. 5 WEG mit natürlichen Personen als Anspruchsbe­rechtigte gemäß § 93 ff Bankwesengesetz bei der Einlagensicherung vor.

Vom Grundsätzlichen her finde ich es nachvollziehbar und richtig, dass man auch an diese Personengruppe denkt. Man muss sich das aber schon etwas genauer anschau­en. Sie führen nämlich an, dass die Konten der Eigentümergemeinschaften Spargutha­ben, also Spareinlagen sind. Das stimmt eigentlich nicht! Sie sind keine Spareinlagen, denn Spareinlagen sind Geldeinlagen, die nicht dem Zahlungsverkehr, sondern der Geldanlage dienen. Da verweise ich auf § 31 Abs. 1 dieses Gesetzes, wo es heißt: Die auf Eigentümergemeinschaften bei Kreditinstituten gebuchten Rücklagenbeträge hin­gegen sollen der Bezahlung von Baumaßnahmen am Wohnungseigentumsobjekt die­nen, die nicht über die Hausbetriebskosten verrechnet werden. – Das wäre das eine Argument, das auch vom Finanzministerium angeführt wird.

Zweites Argument: Die Eigentümergemeinschaften gemäß WEG 2002 sind nicht auf natürliche Personen als Miteigentümer beschränkt, sondern auch andere Rechtssub­jekte, juristische Personen, können Wohnungseigentümer werden. Wenn also der Standpunkt vertreten würde, es handle sich bei den Rücklagen einer Eigentümerge­meinschaft regelmäßig nur um Treuhandkonten mehrerer natürlicher Personen, so trifft das eigentlich auch nicht ganz zu.

Es gibt im Übrigen auf EU-Ebene eine Richtlinie über Einlagensicherungssysteme, und zwar 94/19/EG, und darin ist vorgesehen, zunächst auf 50 000 beziehungsweise ab Ende 2011 auf 100 000 diese Einlagensicherung aufzustocken. Auch das ist ein Argu­ment, wo man allenfalls sagen könnte, dass man das in die Diskussion mit einfließen lassen könnte.


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Ich darf auch auf das Regierungsübereinkommen zum Thema „Wohnrecht“, Punkt D.9. verweisen. Da heißt es folgendermaßen:

„Die Eigentümerrücklage sowie die auf Sparguthaben zu hinterlegende Kaution“– das, was Kollege Jarolim angeführt hat – „sind im Zusammenhang mit der Einlagensiche­rung sowie einer allfälligen Insolvenzgefahr gesetzlich zu sichern.“

Ich glaube, wir sollten uns im Ausschuss auf sachlicher Ebene diesem Problem nähern und eine gemeinsame Lösung suchen. (Beifall bei der ÖVP.)

16.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhau­ser zu Wort. Ebenfalls 4 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.14.11

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Richtig ist, dass die Eigentümergemeinschaft vom Bankenpaket bei der Einlagensiche­rung nicht mit umfasst ist. Und das ist ein Fehler – keine Frage! Auch die bisher ange­führten Argumente überzeugen mich nicht, weil der Mieter, der die Kaution legt, tut das in der Regel über ein Sparbuch, und das Sparbuch ist natürlich über die Einlagensiche­rung besichert – ganz abgesehen davon, dass in der Regel wahrscheinlich die Kaution unter 20 000 € liegen wird.

In Österreich gibt es rund 450 000 Wohnungseigentümer, eine relativ große Gruppe, und die Wohnungseigentümergemeinschaften bestehen überwiegend aus natürlichen Personen. Das ist die klassische finanzielle Mittelschicht des Landes. Die wenigsten Wohnungseigentümer sind Immobilienfirmen. Die Wohnungseigentümer sind daher der Realität der kleinen Sparer viel, viel näher als jener großer finanzstarker Firmen, und daher ist es, glaube ich, sinnvoll und richtig, wenn sie hinsichtlich der Einlagensiche­rung mit den Sparern gleichgestellt werden.

Es stellt sich die Frage, warum sie beim Bankenpaket nicht berücksichtigt worden sind. Entweder war es politischer Wille – dann war es ein Fehler! Oder es ist übersehen wor­den – dann hoffe ich, dass nicht noch weitere Schlampereien in diesem Bankenpaket versteckt sind. (Beifall bei den Grünen.)

16.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt noch Herr Abgeordneter Linder zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.15.38

Abgeordneter Maximilian Linder (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätztes Hohes Haus! Zu Zeiten der Wirtschaftskrise ist es ein ganz wichtiger Punkt, dass man psychologische Maßnahmen setzt, um den Bürgern Sicherheit zu geben, um ihnen zu zeigen, dass man Krisen meistern kann.

Das Bankensicherungsgesetz war an und für sich ein wichtiger Schritt, wenn auch der Vollzug dieses Gesetzes zu wünschen übrig lässt. Dazu ist, glaube ich, heute schon genug an Kritik geäußert worden.

Eine gesetzliche Maßnahme muss dringend gesetzt werden, und das ist die Einlagen­sicherung für private Ersparnisse. Es ist ganz wichtig, dass in diese Einlagensicherung auch die Einlagen der Privateigentümer im Rahmen von Eigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentümergesetzes mit aufgenommen werden. Diese haben der­zeit keine Rechtssicherheit für ihre Einlagen.

In Zeiten, wo wir eigentlich Privatverantwortung fordern, wo wir versuchen, die Leute zu motivieren, im eigenen Bereich für sich selbst verantwortlich zu sein, sollten wir


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gerade Leuten, die Geld für ihre Wohnungen angespart haben, damit sie zum Beispiel Reparaturen machen können, Sicherheit geben. Es ist wichtig, dass sie wissen, dass ihre Geldeinlagen auch besichert sind. (Beifall beim BZÖ.)

Deshalb fordern wir ganz klar, dass bei Zusammenschlüssen von Bürgern, die in Eigenverantwortung tätig sind, die Gelder sicher angelegt bleiben, dass diese Bürger kein Risiko tragen und nicht fürchten müssen, dass dieses Geld verloren geht. (Beifall beim BZÖ.)

16.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 77/A dem Finanzausschuss zu.

16.17.4410. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensgesetz 1988 geändert wird (78/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesord­nung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Windholz. Gewünschte Redezeit: 3 Mi­nuten. – Bitte.

 


16.18.10

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Hohes Haus! Eine Änderung des Einkommensteuergesetzes hinsichtlich der Spendenabsetzbarkeit ist mittlerweile, glaube ich, auch zu einer Frage der politischen Glaubwürdigkeit gewor­den.

Die vielen Freiwilligen, die dieses Land prägen und gestalten, haben zu Recht eine große Erwartungshaltung, da es ein allgemeines Bekenntnis aller fünf Parteichefs der hier im Parlament vertretenen Parteien unmittelbar vor der Nationalratswahl gab.

Wir vom BZÖ haben bereits einen Antrag eingebracht; einen solchen gibt es jetzt von allen Fraktionen. Insgesamt muss man sagen: Es ist wirklich an der Zeit, diese Dinge konsensual zu lösen, damit man auch gegenüber den vielen Menschen Wort hält, die sich in dieser Republik hervorragend einsetzen. (Beifall beim BZÖ.)

Wir zielen darauf ab, dass der § 4 im Einkommensteuergesetz auf den Bereich der Mildtätigkeit, der Entwicklungszusammenarbeit und des Umwelt-, Natur- und Tierschut­zes erweitert wird. Diese Erweiterung haben wir in unserem Antrag vorgesehen. Unter Mildtätigkeit werden humanitäre, soziale und wohltätige Aktivitäten verstanden.

Wir stellen damit auch klar, dass im Sinne der BAO Spenden an alle wesentlichen
als gemeinnützig eingestuften Dienstleistungsbereiche wie Gesundheits- und soziale Dienste sowie Rettungs- und Krankentransportdienste von der steuerlichen Absetzbar­keit erfasst sind.

Ich darf noch einmal betonen, dass wir jetzt gerade eine Zeit haben, in der zum Bei­spiel „Licht ins Dunkel“ aktuell ist. (Abg. Großruck: Weihnachtszeit haben wir!) Das sollte uns allen vor Augen führen, dass es auch in diesem Bereich höchst an der Zeit für eine Absetzbarkeit wäre. Noch einmal: Diese Sache ist eine Frage der politischen


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Glaubwürdigkeit, und wir hoffen, dass wir möglichst rasch konsensual zu einem ge­meinsamen Ergebnis kommen. (Beifall beim BZÖ.)

16.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Bayr wäre die nächste Red­nerin, sie ist aber nicht anwesend und kommt daher auch nicht zu Wort.

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Lettenbichler mit einer ge­wünschten Redezeit von 4 Minuten. – Bitte.

 


16.20.39

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsident! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte verbliebene Zuhörerinnen und Zuhörer auf den Galerien! Wir haben schon vor eineinhalb Stunden ausführlich zu diesem The­ma gesprochen. Die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden ist ja schon seit Jahren ein großes Anliegen der Hilfsorganisationen. Angesichts der nun für viele Menschen finanziell schwierigeren Zeit und des damit einhergehenden geringeren Spendenaufkommens hat Finanzminister Pröll am Wochenende – Sie alle haben es vernommen – grünes Licht gegeben und eine Änderung des Einkommensteuergeset­zes versprochen.

Natürlich kommen wir diesem Versprechen sehr gerne nach. Ich darf aber die Opposi­tion auch um ein wenig Geduld ersuchen, denn schon in den nächsten Tagen wird es zu einem Spenden-Gipfel kommen. Da sollen mit den betroffenen Einrichtungen die wichtigsten Änderungen besprochen werden, sodass die Absetzbarkeit von Spenden so bald als möglich Realität werden kann.

Für die ÖVP sind in diesem Zusammenhang zwei Punkte unbedingt zu berücksichti­gen:

Erstens darf es keinen Missbrauch geben. Dass jetzt schnell Briefkastenvereine ge­gründet werden und dann allenfalls Steuerbetrug begangen wird, ist nicht Sinn und Zweck unseres Vorschlages. Eine Lösung wäre es beispielsweise, dass nur Spenden an jene karitativen Organisationen abgesetzt werden können, die seit einer bestimmten Zeit – etwa seit drei Jahren – bestehen und sich regelmäßig prüfen lassen.

Zweitens muss es eine klare Linie geben. Es braucht klare Kriterien dafür, welche Or­ganisationen in den Kreis derer aufgenommen werden, die von der nun in Aussicht ge­stellten steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden begünstigt sind. Ob es ein Spenden-Gütesiegel – wie von der FPÖ vorgeschlagen – geben soll, wird man beim Spenden-Gipfel diskutieren. Ebenfalls wird dabei der heute vom BZÖ eingebrachte Antrag disku­tiert werden, der im Übrigen mit jenem von den Grünen eingebrachten Antrag wortident ist, der auch vertagt wurde.

Dem Finanzministerium werden durch die Absetzbarkeit jährlich etwa 80 Millionen € entgehen – Geld, das aus unserer Sicht jedoch sehr gut aufgehoben ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Klar ist mir, klar ist uns, dass man nun rasch Hilfe leisten muss, damit Hilfsprojekte so wie bisher weitergeführt werden können. Es sollen vor allem jene Organisationen unterstützt werden, deren Hilfe den Menschen direkt zugute kommt. Das Motto lautet für mich und für uns: Von den Menschen für die Menschen.

Inwieweit – Sie erlauben mir diesen Einwand; Frau Kollegin Glawischnig ist nicht mehr hier, das Thema ist für sie anscheinend nicht mehr so brennend – Spenden für Um­welt- und Tierschutzorganisationen absetzbar sein werden, wird in den nächsten Ta­gen geklärt werden. Auch wenn sie den Vorschlag der Konzentration auf Armutsbe­kämpfung – ich darf Frau Kollegin Glawischnig zitieren – als „desaströs“ bezeichnet,


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können wir mit dieser Verbesserung, mit diesem Meilenstein sehr gut leben. Eine breite Spendenabsetzbarkeit zu fordern, ist gut und recht; Kosten und Nutzen müssen aller­dings, so meine ich, vorher ganz genau abgewogen werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Abschließend möchte ich dem Finanzminister für seinen Vorstoß und dem Koalitions­partner für seine Unterstützung danken. Ich glaube – und ich bin optimistisch –, wir werden beim Spenden-Gipfel eine vernünftige, für alle Beteiligten tragbare und finan­zierbare Lösung finden, damit wir Österreicherinnen und Österreicher auch weiterhin den sehr schönen Titel tragen dürfen, Spenden-Weltmeister zu sein. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

16.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Vock zu Wort. 5 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.24.29

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Lassen Sie mich noch einige wenige Worte zu Tagesordnungspunkt 9 verlieren: Die Entwicklung am Wohnungsmarkt geht immer mehr weg von Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen, sie geht von günstigen Wohnungen hin zu Eigen­tumswohnungen. Jedes zehnte Gebäude ist ein Wohngebäude mit drei oder mehr Wohnungen in Geschoßwohnbauten; diese großen Geschoßwohnbauten gehören be­reits zu 54 Prozent privaten Eigentümern. Dass man auf eine so große Menge von Bür­gern in einem schnellen Bankenpaket vergessen kann! – Offensichtlich kann man es, wenn man es sehr schnell beschließt.

Natürlich begrüßen wir einerseits diese private Vorsorge. – Es ist nichts anderes, denn die Schaffung von Privateigentum gerade an Immobilien ist eine private Vorsorge. Es gibt aber auch zahlreiche Probleme, vor allen Dingen für junge Familien, die sich diese hohen Mieten oder diese hohen Ankaufspreise nicht mehr leisten können.

Nun zum eigentlichen Tagesordnungspunkt 10:

Haben Sie sich nicht schon einmal darüber geärgert – ich kenne das von vielen Bür­gern –, dass ein Politiker im Fernsehen oder im Radio großartig sagt, ein Spendenvolu­men wird vom Staat verdoppelt? – Das klingt sehr großzügig, das klingt sehr einfach (Abg. Bucher: Steuergeld!), aber letzten Endes kann er das nur deswegen machen, weil diese Spenden, die da mühsamst gesammelt werden, von den Steuerzahlern zu­erst versteuert werden müssen.

Das heißt, sie werden im Wesentlichen zuerst einmal versteuert, im Idealfall mit 50 Prozent. Das heißt, auch wenn der Staat ein Spendenpaket großzügig verdoppelt, dann heißt es im einen Fall Ja, im anderen Fall Nein: Dort, wo ein Spitzenpolitiker eingeladen wird und es verdoppelt, dort wird es eben verdoppelt, und im anderen Fall nicht. Dadurch ist da eine gewisse Ungerechtigkeit geschaffen.

Diese Ungerechtigkeit besteht auch im Steuersystem an sich, denn Unternehmer kön­nen die Zuwendungen an karitative Vereine unter gewissen Voraussetzungen als steu­erliche Aufwendungen absetzen. Wenn der Unternehmer erwähnt wird – und so weiter, dafür gibt es gewisse Voraussetzungen –, kann er es absetzen.

Wir Politiker haben es sogar in unserer Aufwandsentschädigung: Wenn es eine Spen­de im Wahlkreis ist, lassen wir es uns sogar vom Parlament ersetzen. Aber der private Bürger kann es nicht in seine Einkommensteuererklärung aufnehmen? – Unterstützen wir die Spendenwilligkeit unserer Staatsbürger (Abg. Großruck: Da beschimpft er sich selber!), und schaffen wir steuerliche Gerechtigkeit! Spenden müssen unter bestimm­ten Voraussetzungen absetzbar sein. (Beifall bei der FPÖ.)

16.27



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 153

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Brunner zu Wort. 4 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.27.24

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte mit dem Thema Absetzbarkeit von Spenden fortsetzen. Wir haben heute gehört, dass dazu schon einiges diskutiert worden ist und dass es bereits einige Entwürfe gibt. – Passiert ist jedoch noch nichts, und umgesetzt wurde auch noch nichts. Gerade jetzt, in Zeiten der Wirtschaftskrise, wäre eine Umsetzung dieser Ab­setzbarkeit von Spenden dringend notwendig, denn vor allem die Non-Profit-Organisa­tionen stehen massiv unter Druck – vor allem diejenigen, die sich ausschließlich über Spenden finanzieren. Es werden Spendenrückgänge von bis zu 20 Prozent befürchtet. Das bedeutet eine massive Kürzung der finanziellen Mittel, wenn nicht sogar eine Ge­fährdung der Arbeit dieser Organisationen.

Ich denke, es steht außer Zweifel, dass die NGOs wertvolle Arbeit auch für unsere Ge­sellschaft leisten. Kollege Cap hat heute in einem anderen Zusammenhang erwähnt, dass man endlich damit aufhören soll, Ökologie und Ökonomie voneinander zu trennen oder gegeneinander auszuspielen. Ich frage mich schon, warum jetzt gerade in diesem Bereich Umweltschutz-NGOs und Tierschutz-NGOs von anderen NGOs abgetrennt werden und nicht ebenso berücksichtigt werden sollen.

Ich sehe eigentlich nicht ein, dass Umweltschutz und Menschenschutz gegeneinander ausgespielt werden sollen. Wenn ich an die NGOs im Umweltbereich denke, die sich massiv für Klimaschutzmaßnahmen einsetzen, dann geht es da auch um Menschen­schutz, denn international geraten immer mehr Menschen durch den einsetzenden Kli­mawandel in Armut, und auch in Österreich sind zuerst sozial Schwache von Umwelt­auswirkungen betroffen. (Beifall bei den Grünen.)

Die NGOs leisten auch Beratungsarbeit für Bürgerinnen und Bürger, die mit Umwelt­problemen zu kämpfen haben. (Ruf bei der ÖVP: Wo?) Von Tierschutz-NGOs gibt es auch Beratung für den Umgang mit Tieren, zum Beispiel für Kinder. Die Tierschutz-NGOs stellen Gelder für Operationen auf, die sich manche Menschen vielleicht nicht leisten können, MindestrentnerInnen zum Beispiel.

Die Tierschutzhäuser und -vereine leisten wertvolle Arbeit und vollbringen wertvolle Leistungen für die Allgemeinheit. Wir haben heute schon gehört, dass allein der Wiener Tierschutzverein Hunderte Katzen, Hunde und auch größere Tiere wie Alligatoren, Tiger und Affen versorgt. Ich frage mich, wer denn diese Leistungen, wenn sie dort nicht mehr erbracht werden können, erbringen wird und sich um diese Tiere kümmern wird.

Viele Menschen schätzen die Arbeit der NGOs und spenden daher. Wenn es jetzt aber eine Differenzierung gibt, dass man die eine Spende absetzen kann und die andere nicht, dann wird sich der Bürger und die Bürgerin überlegen, für wen er oder sie spen­det. – Da werden die Tierschutz- und Umwelt-NGOs massiv benachteiligt!

Viele schätzen die Arbeit der NGOs und arbeiten daher freiwillig mit. Ich denke, auch diese freiwillige Arbeit sollte gewürdigt werden. Arbeitsplätze sind ebenfalls massiv ge­fährdet, da es auch im Bereich der NGOs einige gibt.

Warum sollen also die Umwelt- und Tierschutz-NGOs eigentlich ausgenommen wer­den? – Die Kosten können es nicht sein: 5 Prozent der Spenden fallen in den Bereich der Umwelt-NGOs, 4 Prozent in den der Tierschutz-NGOs. Ich weiß nicht, ob es nicht doch daran liegt, dass gerade in diesem Bereich die kritischen NGOs zu finden sind. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass man, wenn man sich da engagiert, mit Repres­salien kämpfen muss, und was im Tierschutzbereich im letzten Sommer passiert ist,


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davon möchte ich jetzt gar nicht sprechen. Es ist nicht einzusehen, dass diese NGOs auch bei der Absetzbarkeit von Spenden benachteiligt werden sollen.

Es ist also nicht verständlich, warum nicht einmal mit allen NGOs über einen gemein­samen Entwurf, über ein gemeinsames Gesetz gesprochen werden soll. Daher ist un­sere Forderung, dass Sie alle NGOs gleichermaßen berücksichtigen, keine Diskrimi­nierungen vornehmen und die Wahlversprechen, die Sie gegeben haben, auch einhal­ten. (Beifall bei den Grünen.)

16.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Mag. Lunacek gelangt nun zu Wort. Ebenfalls 4 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


16.31.44

Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Anschluss an das, was schon meine Kollegin Brunner gesagt hat, möchte ich noch einmal auf die Debatte eingehen, die jetzt auch hier zu hören war, zwischen dem Standpunkt – das ist auch das, was die Bundesregierung gesagt hat –, dass wir Spenden für die Armutsbekämpfung absetzbar machen wollen, und zwar dort, wo Menschen tatsächlich geholfen wird, wo Armut tatsächlich direkt bekämpft wird – das hat ja auch Herr Lettenbichler von der ÖVP gemeint –, und dem Standpunkt, dass auch das zu berücksichtigen ist, was Zivilgesellschaftsorganisationen heutzutage auch sehr stark tun, nämlich zu versuchen, die Bedingungen und Ursachen zu ändern, war­um Menschen überhaupt in Armut geraten, warum der Umweltbereich, die Umwelt überhaupt geschützt werden muss, warum Tiere geschützt werden müssen, warum es zum Beispiel – um einen anderen Bereich anzusprechen – in der Entwicklungszusam­menarbeit Entwicklungspolitik und nicht nur -hilfe geben muss.

Ich habe den Eindruck, da geht es auch um ein Abwägen zwischen dem rein Karitati­ven – ich möchte das jetzt nicht geringschätzen, sondern es ist sehr wichtig und not­wendig, Menschen tatsächlich zu helfen – und dem Ansatz, auch Ursachen anzuspre­chen, dabei durchaus auch einmal kritisch an eine Bundesregierung oder an andere Institutionen heranzutreten und zu sagen, ihr müsst an den Ursachen etwas ändern und nicht nur sozusagen dort die Pflasterln picken, wo es akut weh tut. Da scheint mir der Unterschied zwischen dem zu liegen, was die Regierungsfraktionen jetzt vorhaben, und dem, was die NGOs in breitem Zusammenschluss vorbringen. Glauben Sie mir, es ist auch nicht einfach, dass jene sich alle zusammensetzen und einen gemeinsamen Vorschlag machen, wie ihn dann die Grünen und auch das BZÖ als Gesetzesinitiative eingebracht haben. Da scheint mir der große Unterschied zu liegen.

Das sagt auch – wenn Sie den heutigen „Standard“ gelesen haben – Amnesty-Interna­tional-Generalsekretär Heinz Patzelt. Ich muss dazusagen, auch Amnesty wäre nicht unter den NGOs, die von der Spendenabsetzbarkeit betroffen sind. Also wenn es nicht zu einem sinnvollen und humanitären Zweck gehört, Menschenrechte einzufordern, dann frage ich mich, was dazugehört! – Heinz Patzelt hat gesagt: Armutsbekämpfung funktioniert gerade durch Menschenrechte und nicht durch Gnadenakte.

Das Helfen in Notsituationen ist wichtig und notwendig; das bezweifle ich nicht, das ist notwendig. Aber gerade als Politiker und Politikerinnen sind wir doch auch aufgerufen zu sehen, wo die Ursachen liegen. Da muss es doch auch unser Anliegen sein, Orga­nisationen, die versuchen, an den Ursachen zu bohren und dort etwas zu verändern, zu unterstützen, zum Beispiel auch über die Spendenabsetzbarkeit, und nicht nur die­jenigen, die dann, wenn es schon weh tut – was ich zuerst schon gemeint habe –, ein­greifen.


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Aus diesem Grund fordere ich Sie auf, zu diesem Spenden-Gipfel, den es geben wird, tatsächlich alle einzuladen – auch die Umweltorganisationen, auch die Tierschutzorga­nisationen und selbstverständlich auch alle aus der Entwicklungszusammenarbeit. Das sind nämlich nicht nur die, die tatsächlich Hilfe vor Ort in den Entwicklungsländern leis­ten, sondern auch jene, die in Österreich entwicklungspolitische Bildungs- und Informa­tionsarbeit leisten, um die Ursachen für die Ungerechtigkeiten zwischen Nord und Süd auch hier bei uns zu beseitigen und nicht nur dort zu helfen, wo man nichts anderes mehr tun kann, als im Moment noch zu helfen. Das wäre wichtig und notwendig, und wenn Sie es sich noch einmal genau überlegen, dann hoffe ich doch, dass es da noch eine Hilfe gibt, denn diese Organisationen brauchen das Geld, und es ist notwendig, dass die Spenden auch absetzbar sind.

Aber auf Folgendes darf ich schon noch hinweisen: Es darf nicht in die Richtung ge­hen, dass man sagt, man macht die Spenden absetzbar – das ist richtig und gut –, und dass man dann sagt, man könne jetzt bei den Subventionen einsparen, denn die Orga­nisationen können jetzt ohnehin Spenden sammeln. – Das, meine Damen und Herren, darf es nicht sein! Davor haben gerade kleinere Organisationen sehr wohl Angst. Um noch einmal den Bereich der Entwicklungspolitik herzunehmen: Staatliche Gelder sind notwendig, um tatsächlich etwas zur Gerechtigkeit auf diesem Planeten beizutragen. Das kann man nicht nur auf die Spenden von Einzelpersonen abwälzen! – Danke. (Bei­fall bei den Grünen.)

16.36


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Bayr zu Wort. (Abg. Ing. Westenthaler: Die ihre Rede versäumt hat!) 5 Minuten gewünschte Rede­zeit. – Bitte.

 


16.36.10

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Genau dieses, aber jetzt kommt sie nach. Ich weiß, Sie gieren schon danach. – Nur für Sie:

Ich denke, es gibt ein sehr breites politisches Bekenntnis dazu, in der Frage der Spen­denabsetzbarkeit etwas voranzubringen und prinzipiell zu helfen, dass Spenden ab­setzbar werden, vor allem mit dem Fokus Armutsbekämpfung. Es sind dafür auch sehr unterschiedliche Modelle in Diskussion, es gibt Anträge unterschiedlicher Parteien, aber ich denke, es gibt ein paar zentrale Argumente oder ein paar zentrale Anliegen, die durchaus allen gemein sind. Das Wichtigste davon ist, wirklich ein starkes Signal an die Bevölkerung zu senden und zu sagen: Was ihr bereit seid zu tun, was ihr bereit seid zu spenden, honorieren wir auch als Staat und unterstützen das.

Das geht natürlich Hand in Hand damit, dass gerade jetzt, in Zeiten einer schwierigen wirtschaftlichen Situation, befürchtet wird, dass das Spendenaufkommen zurückgeht. Wir wissen, dass sehr viele NGOs, die sehr wertvolle Arbeit leisten, oft zu einem sehr großen Teil – zum Gutteil – auf genau diese Spenden angewiesen sind.

Ich denke auch, es ist uns allen klar, dass wir mit dieser Regelung auf jeden Fall ge­währleisten müssen, dass sich nicht irgendwelche neuen Schlupflöcher auftun, sodass dadurch niemand ungerechtfertigt zu Steuerabschreibungen kommt. Das ist ohnehin klar, genauso wie auch klar ist, dass für diese NGOs, für diese Einrichtungen, denen von der Steuer absetzbare Spenden gegeben werden sollen, gewisse Qualitätskriterien gelten. Dazu gehört zum Beispiel, dass sie schon eine gewisse Zeit lang tätig und einigermaßen bekannt sind, dass nachvollziehbar ist, wie ihre Finanzflüsse sind, und dass auf der Hand liegt, dass sie wirklich seriöse Arbeit leisten.

Ich denke aber auch, es ist ein ganz wichtiger Punkt, ein Kriterium dafür, die Spenden, die sie bekommen, steuerlich zu begünstigen, dass sie mit ihren Beschäftigten, mit


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ihren eigenen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen fair umgehen, gute Arbeitsbedin­gungen schaffen, zum Beispiel auch Kollektivverträge einhalten und Kollektivverträgen beitreten.

Der Spenden-Gipfel nächste Woche wird, so hoffe ich, doch dazu beitragen, einen gu­ten Sukkus von sehr vielen Bedürfnissen, die im Raum stehen, zu gewährleisten. Auf­grund meiner eigenen politischen Erfahrung und meiner politischen Erkenntnisse in den Bereichen, in denen ich aktiv bin, nämlich in der Entwicklungszusammenarbeit und im Umweltschutz, denke ich, dass auch Armutsbekämpfung einen sehr breiten Ansatz, einen holistischen Ansatz haben muss und dass neben karitativen NGOs wie Volks­hilfe, Jugend am Werk, Kinderdörfern oder vielen anderen Organisationen auch NGOs aus dem entwicklungspolitischen Bereich zu dieser Gelegenheit kommen müssen, weil sie genau dort Armut, Hunger, Mangel und wirkliche Ausgrenzung von der Teilnahme an der Gesellschaft bekämpfen, wo es ganz besonders schlimm ist, nämlich im Süden und mit ihrer Tätigkeit einen sehr wichtigen Beitrag zur Armutsbekämpfung und zur Durchsetzung von Menschenrechten leisten und auch dazu, dass es eine prosperie­rende Zivilgesellschaft gibt, dass es freie Medien gibt, dass es starke Opposition gibt. Das alles gehört meiner Meinung nach durchaus zu einem Empowerment und zu einer weitreichenden Armutsbekämpfung dazu.

Darüber hinaus gibt es natürlich auch die präventive Armutsbekämpfung angesichts der Klimaerwärmung und angesichts dessen, dass es, wie Fachleute erwarten, in den nächsten Jahren bis zu 250 Millionen Klimaflüchtlinge geben wird. Auch das sind natür­lich Menschen, die von Armut bedroht sind, auf Grund dessen, dass sie Nahrung, Was­ser, Ernten, sichere Naturabläufe einfach verlieren werden und sich nicht mehr auf ihre Umwelt verlassen können.

Ich denke also, dass zum Beispiel Klimaschutz und auch da wiederum Bewusstseins­arbeit dafür hier vor Ort etwas sehr Wichtiges ist und natürlich zu einem holistischen Bild von Armutsbekämpfung dazugehört, auch sagen wollend, dass Aufgaben wie ge­rade der Klimaschutz, aber auch die Entwicklungszusammenarbeit nicht Spenden und SpenderInnen zu überlassen sind! Selbstverständlich ist es zuallererst eine Aufgabe der Staatengemeinschaft, dieses Problem solidarisch zu lösen.

Trotzdem sollten wir dort, wo Menschen bereit sind zu spenden, wo Menschen bereit sind, sich zu engagieren, dieses zivilgesellschaftliche Engagement auch als Staat auf breiter Ebene honorieren und unterstützen, und das tun wir mit einer guten, sinnvollen Lösung zur steuerlichen Spendenabsetzbarkeit ganz sicher. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Neugebauer.)

16.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 78/A dem Finanzausschuss zu.

16.41.0111. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Maßnah­men zur Sicherung der Stabilität des Finanzmarktes (Finanzmarktstabilitätsge­setz – FinStaG) geändert wird (152/A)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 157

Als erster Redner gelangt Herr Abgeordneter Themessl mit einer Wunschredezeit von 5 Minuten zu Wort. – Bitte.

 


16.41.25

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Wir haben heute im Zuge der Aktuellen Stunde ja schon sehr viel über die Finanzkrise und das beschlossene Bankenrettungspaket beziehungsweise Bankenpaket gesprochen, deswegen kann ich mir einige Details ersparen, aber eines ist schon klar: Es kann nicht sein, dass man Milliardenbeträge aus Steuergeldern zur Verfügung stellt, um den Finanzplatz Österreich zu retten und um die Banken zu stüt­zen, und sich dabei überhaupt kein Mitspracherecht sichert.

Jetzt haben wir gehört, dass die Europäische Union das Bankenrettungspaket so, wie es vorgelegt wurde, nicht akzeptiert hat. – Das heißt, gewisse Einschränkungen sind bereits von der EU vorgenommen worden, indem nicht nur die Zinszahlungen erhöht wurden, sondern auch festgelegt wurde, dass die Auszahlung von Dividenden natürlich nur in einem eingeschränktem Ausmaß vorgenommen werden kann. – Was wir aber verlangen, ist, dass wir schon ein gewisses Mitspracherecht haben, denn es kann ja nicht sein, dass wir Milliardenbeträge aus dem Steuertopf zur Verfügung stellen und dann zum Bittsteller bei den Banken degradiert werden, wenn es darum geht, die Kre­ditversorgung für kleinere und mittlere Betriebe oder für Einzelpersonen sicherzustel­len.

Das haben wir ja jetzt bereits gesehen: Wir haben jetzt den Fall, dass die Kreditversor­gung der kleinen und mittleren Betrieben nicht mehr gewährleistet ist, dass die Kredit­versorgung für Einzelpersonen nicht mehr gewährleistet ist und die Banken das Geld horten oder bei der Europäischen Zentralbank – als sicher erscheinend – anlegen. – Deswegen geht unser Vorschlag dahin, dass man sich selbstverständlich schon ein gewisses Mitspracherecht sichern sollte.

Wenn Sie daran denken, dass wir das einzige Land sind, das ohne Wenn und Aber das Bankenpaket, das uns von den Banken aufs Auge gedrückt wurde, zur Kenntnis genommen und akzeptiert haben, und das relativ rasch und zeitgerecht, um den Finanzplatz Österreich und die Banken angesichts dieser weltweiten Finanzkrise zu schützen, so ist auch klar, dass sich die anderen Länder Mitsprachemöglichkeiten gesi­chert haben.

Nehmen Sie Deutschland, wo es ganz klare Einschnitte in Bezug auf die Höhe der Ma­nagergehälter oder bei der Auszahlung von Dividenden gibt, oder denken Sie daran, dass zum Beispiel Großbritannien sogar so weit geht, dass man von einer Teilverstaat­lichung von Banken spricht, wenn es darum geht, Steuergelder, die dort verwendet werden, abzusichern und sich dementsprechende Mitsprachemöglichkeiten und Ein­flussnahme zu sichern. – Das erwarten wir natürlich auch von diesem Hohen Haus.

Ich lade Sie ein, im Ausschuss, wo dieses Thema dann noch einmal diskutiert wird, dem Ganzen zuzustimmen, wodurch Sie sich natürlich auch dem Steuerzahler gegen­über rechtfertigen können, indem Sie den Banken das Geld nicht schenken wollen, da­mit diese dann eventuell auf den Weltfinanzgipfeln beziehungsweise in der Finanzwelt weiterspekulieren und die Kreditversorgung der KMUs – der kleinen und mittleren Betriebe – und der Einzelpersonen nicht mehr gewährleisten.

Wir erwarten ganz einfach von diesem Haus, dass wir uns da Mitspracherechte si­chern. – Ich lade Sie ein, im Ausschuss diesem Antrag zuzustimmen! (Beifall bei der FPÖ.)

16.44



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 158

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


16.45.00

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Themessl, ich weiß nicht, was wir machen sollen: Es sind ja zum Teil vernünftige Überlegungen, die Sie anstellen, Sie bemerken nur nicht, dass diese schon umgesetzt sind! – Vielleicht eine kleine Hilfestellung:

Teil eins: Sie wollen, dass es für den Bundesminister für Finanzen eine Ermächtigung gibt, Beschränkungen bei den Managerbezügen vorzunehmen. (Abg. Themessl: Na sicher!) – Aber diese Ermächtigung hat er bereits! Wir werden Ihnen das Bundesge­setzblatt Nr. 382/2008 vervielfältigen (Abg. Jakob Auer: Buchstabieren!), das ist näm­lich die Verordnung, die im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler erlassen wurde. Diese gibt es seit drei Wochen im Bundesgesetzblatt, und genau diese ermächtigt ihn, jene Verträge mit den Banken abzuschließen, die jetzt, nach Genehmigung der Kom­mission, tatsächlich in den nächsten Tagen zur Ausfertigung kommen.

Wissen Sie, was da drinnen steht? – Darin steht zum Beispiel, dass es keinen Bonus für diese Jahre geben darf, dass es ein angemessenes Entgelt geben muss, und die Angemessenheit ... (Abg. Themessl: Und wer prüft das?) – Der Finanzminister muss nach den Bestimmungen des Gesetzes und der Verordnung einen Vertrag abschlie­ßen, der als Vertrag der Republik natürlich der Kontrolle des Rechnungshofes unter­liegt – das ist in Ihrem Antrag zwar nicht drinnen, ist aber der nächste Gedanke, den Sie haben –, und diese Angemessenheit des Entgeltes muss im Einzelfall vereinbart werden. (Abg. Dr. Rosenkranz: Angemessenheit? Das hängt vom Parteibuch ab!)

Nein, Herr Kollege! Angemessenheit bezieht sich auf einen kleinen Unterschied: Für den Vorstand der Raiffeisenkasse in Kleinsierning mit einer Bilanzsumme von 6 Millio­nen € wird ein anderer Bezug angemessen sein als zum Beispiel für jenen der Erste Bank (Abg. Dr. Rosenkranz: Sehr präzise! Sehr präzise!), und zwar schon deswegen, weil durch die Größe des Institutes die Beschreibung des Jobs des dortigen Geschäfts­stellenleiters eine völlig andere ist. – Dagegen wird auch die FPÖ keinen Einwand er­heben, nehme ich an, weil man eine Angemessenheit nach der Größe vorzunehmen hat. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz.)

Teil zwei: Sie hätten gerne, dass sichergestellt wird, dass eine Versorgung mit Krediten für kleinere und mittlere Unternehmen gegeben ist. – Das steht aber bereits in dem Ge­setz, dem Sie ja zu Recht zugestimmt haben, Herr Kollege Themessl! (Zwischenruf des Abg. Themessl.) Das steht in der Verordnung drinnen, und das steht jetzt in jedem dieser Verträge drinnen. Wozu bringen Sie einen Antrag ein, wenn es schon Wirklich­keit ist? Darf ich mir einmal erlauben, diese Frage zu stellen? (Abg. Themessl: Und warum funktioniert es dann nicht?) – Weil die Verträge mit den Banken noch nicht abgeschlossen werden konnten, da die Notifikation der Europäischen Kommission erst heute ergangen ist. (Abg. Themessl: Also funktioniert es ab nächster Woche?!) – Konnten wir das Mysterium aufklären? – Super! (Abg. Dr. Graf: Wir wollen ein Gesetz und keine Verordnung!)

Der dritte Punkt ist aber folgender: Verglichen mit dem, was in dem Antrag steht, waren Sie vor vier Wochen schon viel gescheiter, denn da haben Sie nämlich einem Gesetz zugestimmt, in dem vorgesehen ist, dass nicht nur KMUs Kredite bekommen, sondern auch Privatpersonen! Das steht auch schon in der Verordnung und darüber hinaus in jedem dieser Verträge, sodass der Inhalt des Antrages, den Sie jetzt einer Lesung zu­führen wollen, bereits Wirklichkeit ist.


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Es gibt für Regierungsparteien nichts Schöneres, als wenn Oppositionsparteien Anträ­ge stellen, deren Inhalt bereits verwirklicht ist, weil sie sagen können: Super, wir haben schon gehandelt! – Aber darauf will ich gar nicht hinaus.

Wir alle zusammen haben das einstimmig beschlossen, und wir waren als Parlament insgesamt mindestens so gescheit wie Ihr Antrag, und daher ist dieser eigentlich obso­let. – Danke aber trotzdem für das Bemühen, Herr Kollege Themessl! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Ikrath. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


16.48.41

Abgeordneter Mag. Peter Michael Ikrath (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich kann eigentlich nahtlos an die Rede Christoph Matznetters anschließen, und ich habe es heute schon einmal gesagt, aber da war Kollege Themessl nicht im Saal, weil er bisweilen nicht mehr so genau verfolgt, was in der Folge aus seinen Wortmeldungen wird – ich „unterstelle“, er hat Wichtigeres zu tun gehabt (Abg. Dr. Haimbuchner: ... Themessl hat immer Wichtiges zu tun!) –, es geht stets um eine Hol- und eine Bring-Schuld. Da er offensichtlich selbst nie die Holschuld einlösen will, ist es in diesem Fall jetzt eben eine Bringschuld, die ich gerne einlöse.

Das Erste, das ich dazu anmerken möchte, ist Folgendes: Was wir durch unsere Ge­setzgebung dem Finanzministerium ermöglicht haben an Auflagen zu erteilen, geht extrem weit! Selbst Ruhegenüsse, die überproportional oder unmäßig hoch gewährt wurden, können rückgefordert werden, also reicht das deutlich über die Regelung in Deutschland hinaus. – Ich bitte die FPÖ schon, sich einmal in die Sache zu vertiefen, bevor sie wie heute Anträge stellt, die wir im Inhalt längst umgesetzt haben, oder un­haltbare Behauptungen aufstellt!

In Deutschland handelt es sich überwiegend nur um Soll- und keine Mussbestimmun­gen, wie das bei uns der Fall ist. Damit ist die Qualität unseres Banken- und Finanz­marktstärkungspaketes ungleich höher als die deutsche, weil wir es nicht für die Aus­lage gestaltet haben, sondern materiell-substantiell. Unser Paket hat auch den großen Vorteil, dass es nicht völlig bürokratisch alle über einen Leisten schert, weswegen es die Banken in Deutschland kaum in Anspruch nehmen – mit allen Folgewirkungen, die das haben kann und wohl auch wird; man muss sich nur die diesbezüglichen Appelle von Frau Merkel vor Augen führen –, wohingegen wir ein sehr flexibles, sehr unbüro­kratisches Paket geschnürt haben. Es wird in der Folge ermöglichen, je nach Risiko­situation der Banken – und es ist nun einmal sinnvollerweise zu unterscheiden, ob eine Bank solide ist und nur aufgrund der internationalen Entwicklung eine Stärkung braucht, oder ob sie es nicht ist –, den Banken und den Versicherungen maßgeschnei­dert das zur Verfügung zu stellen, was sie brauchen.

Das nenne ich ein intelligentes Konzept, und es ist Ihnen unbenommen, das jetzt auch anzuerkennen. Ihre Anträge von heute verraten jedenfalls noch nicht, dass Sie sich in die Materie vertieft haben.

Ich möchte Ihnen noch etwas empfehlen, das ist lehrreich: Der „Standard“ vom 15./16. November hat die Komplexität der Krisenproblematik in umfassender Weise dargestellt (der Redner zeigt auf eine Graphik auf einer Doppelseite besagter Zeitung), in der das Verhältnis der Banken zu den Unternehmen nur einen Teilaspekt ausmacht. Auch das würde ich Ihnen gerne als meine Bringschuld anschließend überreichen.

Wir alle haben das Interesse, diese Krise in einer sachlich wirksamen Form gemein­sam zu bewältigen. Also sind auch Sie eingeladen, in konstruktiver Weise mitzuwirken,


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aber auch anzuerkennen, dass Sie gemeinsam mit uns ein Gesetz beschlossen haben, das ein wirklich gescheites Stärkungspaket ist.

Darüber hinaus laden wir Sie auch ein, an einer Adaption der Risikokriterien mitzuwir­ken, die für die Kreditvergabe für die kleinen und mittleren Unternehmen ganz ent­scheidend sind, nämlich den Basel-II-Kriterien. – Es wird nämlich wenig helfen, wenn die Banken Kreditvolumina zur Verfügung stellen – die Erste Bank hat schon angekün­digt, sie werde 6 Milliarden € zur Verfügung stellen –, wenn wir nicht gleichzeitig die Vergabekriterien lockern und dem Bonitätsrating der Unternehmen Augenmerk schen­ken.

Ein Kollege von Ihnen hat gesagt, wir müssen die Tugenden eines ordentlichen Kauf­manns befolgen. Das gilt natürlich auch für die Banken, weil es ja nicht viel Sinn hat, sie jetzt zu stärken und sie nachher in eine Risikokrise zu treiben. Diesbezüglich bitte ich also wirklich, das im Sinne unseres heutigen Entschließungsantrages ausbalanciert zu sehen; wir werden noch Gelegenheit haben, das zu diskutieren.

Ich möchte Ihnen nun diese Graphik überreichen, weil wir alle Interesse daran haben, dass wir die Diskussion im Sinne der gesamten Wirtschaft – der Unternehmen, aber auch der Banken – versachlichen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Ikrath überreicht Abg. Themessl die „Standard“-Graphik.)

16.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Hö­bart. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


16.53.16

Abgeordneter Ing. Christian Höbart (FPÖ): Sehr geehrte Präsidentin! Hohes Haus! Wenn ich hier so zuhöre, möchte ich diese Dinge eigentlich auf einen einfachen Nen­ner herunterbrechen: Das, wofür ich und auch ein großer Teil der Bevölkerung kein Verständnis aufbringen können, ist, dass hier letztlich Milliarden in ein Konstrukt hinein­geschoben werden, während, wenn es um eine nachhaltige Steuerentlastung, um nachhaltige Steuersenkungen geht, auf einmal kein Geld mehr da zu sein scheint. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist das, weswegen sich viele Menschen in diesem Land fragen: Wie kann es sein, dass man hier innerhalb weniger Stunden ein sogenanntes Bankenrettungspaket im Umfang von 100 Milliarden implementiert? Das kann man so einfach beschließen, und für die einfache Bevölkerung ist kein Geld da?

Ich möchte schon eines in diesem Zusammenhang in Erinnerung rufen: Es haben auch sämtliche Ökonomen festgestellt, das die Finanzwirtschaft, die Geldwirtschaft, der so­genannte Monetarismus in Relation zur Realwirtschaft um bis zum Zehnfachen über­zeichnet waren. – Ich komme aus der Wirtschaft, ich biete Produkte und Dienstleistun­gen an, und mir fehlt jedes Verständnis, jeder Glaube daran, dass die Finanzwirtschaft um das Zehnfache überzeichnet sein kann! Ja mit welchem Gegenwert? – Also das ist für mich völlig unbegreiflich!

Ja, die FPÖ hat diesem Bankenrettungspaket zugestimmt, aber – wie es auch schon Bernhard Themessl und einige andere meiner Fraktion kundgetan haben – wir haben Bedingungen daran geknüpft, nämlich unter anderem, dass ganz klare Regelwerke eingeführt werden, dass es hier Prüfmöglichkeiten gibt. Es gibt meines Wissens nicht einmal die Möglichkeit, entscheidende Prüfungen vorzunehmen! Das heißt, eine Bank, wie auch immer sie heißen möge, ruft Milliarden ab, und letztlich weiß man nicht ganz genau, was dabei herauskommt: Wird das Geld den kleineren und mittleren Unterneh­men zugeführt, wird es den kleinen Häuselbauern zugeführt, die es bitter notwendig haben? – Ich habe hier einige Beispiele dafür, wo den kleinen Häuselbauern bereits


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mehrfach das Messer angesetzt wurde, wo man verlangt, von Fremdwährungskrediten in Eurokredite zu konvertieren. Warum? – Das liegt ja völlig klar auf der Hand: Mit den Eurokrediten verdienen die Banken natürlich viel, viel mehr!

Wie sieht es mit den kleineren und mittleren Unternehmen aus? – Ich kenne kein klei­neres oder mittelgroßes Unternehmen, das bis dato etwas aus diesem sogenannten Ankurbelungs- und Bankenrettungspaket in Anspruch nehmen konnte, und das kann und darf es nicht sein, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich habe es bereits angesprochen, besonders prekär ist eben die Lage der kleinen Leute, der Häuselbauer. Hier verlange ich, hier verlangt unsere Fraktion klare Aussa­gen, wie es weitergeht. Was passiert mit den Tausenden Menschen in diesem Land, die sich bei irgendwelchen AWDs dieser Welt Tilgungsträger haben aufdrängen las­sen? Was passiert mit diesen Menschen? Lässt man sie im Stich? – Auf der einen Seite kassieren Banken Milliarden für ihre Eigenkapitaldecke, auf der anderen Seite lässt man die Leute im Regen stehen.

Ich sage Ihnen, handeln Sie endlich mit Geschwindigkeit, mit Schlagkraft, mit Nachhal­tigkeit! Und viel wichtiger, als diese Milliarden hier so großartig zu verteilen, ist, dass das Steuersystem endlich nachhaltig reformiert wird, dass endlich massive Steuerent­lastungen kommen.

Sie sind ja so stolz auf Ihr 2-Milliarden-Entlastungspaket. – Wir haben uns ein Entlas­tungspaket in der Größenordnung von 6 Milliarden € überlegt. Das ist wichtiger denn je, dafür tritt die FPÖ ein. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

16.57


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Ing. Lugar zu Wort. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


16.57.24

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (BZÖ): Sehr geehrte Präsidentin! (Der Redner dreht sich zur Bestätigung zu Präsidentin Mag. Prammer um.) Heute stimmt es; letztes Mal hatte ich mich vertan. Hohes Haus! Wo sind die österreichischen Banken, die den Fokus auf Österreich legen? – Wenn man sich den Durchschnitt der heimischen Ban­ken anschaut, dann sieht man, es sind weniger als 50 Prozent, die den Fokus auf Ös­terreich legen, das heißt, mehr als 50 Prozent der Kunden sind im Ausland.

Wenn man die Bank Austria oder die Erste Bank, die ja in letzter Zeit noch mehr im Gespräch ist, betrachtet, dann ist es so, dass sogar 84 Prozent der Kunden im Ausland zu finden sind, das heißt, nur 16 Prozent der Kunden der Erste Bank sind in Österreich!

Das muss uns zu denken geben, denn das zeigt eine Symptomatik, die in den letzten Jahren immer mehr um sich gegriffen hat, nämlich dass die österreichischen Banken – ein Vergleich mit den deutschen Banken: hier gibt es nur 10 Prozent „Auslandsfokus“ – immer mehr ins Ausland gegangen sind und unser Geld, unser Erspartes im Ausland in mitunter sehr zweifelhafte Projekte investiert haben.

Werfen wir einen Blick auf die Erste Bank: Diese hat die Banca Comerciala Romana vor zirka drei Jahren um sage und schreibe 3,7 Milliarden € gekauft; der Betrag war schon damals viel zu hoch. (Ruf bei der ÖVP: Bitte?) – Haben Sie es nicht verstanden? Der Betrag war schon damals viel zu hoch (Zwischenruf des Abg. Mag. Ikrath): Viele Experten haben schon damals aufgeschrien, und sogar Herr Treichl hat gesagt,
man hat diesen hohen Betrag deshalb bezahlt, weil man in einen Markt eindringen wollte, wo noch wenig zu kaufen war. – Das war der Grund, weshalb man einen hö­heren Preis gezahlt hat. Mittlerweile, und das werden Sie wahrscheinlich auch wissen, ist diese Beteiligung maximal noch eine Milliarde wert. Das heißt, alleine aus diesem Titel sind schon 2,7 Milliarden € verschwunden. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg.


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Mag. Ikrath. – Abg. Bucher: Das ist ja unglaublich!) – Ja, das ist wirklich unglaublich, da haben Sie absolut recht. Das ist wirklich unglaublich, ja. (Neuerliche Zwischenrufe des Abg. Mag. Ikrath.)

Wenn man sich jetzt überlegt, dass die Erste Bank 2,7 Milliarden € oder noch mehr vom Staat will, dann ist das mehr als die Hälfte des Börsenwertes – die Erste Bank ist im Moment an der Börse nur 5,2 Milliarden € wert. Das heißt, wir kaufen mit 2,7 Milliar­den € mehr als die Hälfte der Erste Bank!

Und was bekommen wir dafür? (Abg. Krainer: Ein Drittel weniger!) – Wir bekommen kein Mitspracherecht, keine Einsicht, keine Garantie dafür, dass österreichische Firmen Kredite erhalten. Letztlich bekommen wir – das ist heute auch schon oft angesprochen worden – eine Rendite, und diese beträgt jetzt 9 Prozent statt 8 Prozent.

Haben Sie sich schon einmal überlegt, warum die Rendite so hoch ist? – Weil das Risi­kokapital ist. Das ist auch der Grund dafür, dass die Europäische Union sagt, nein, es müssen 9 Prozent sein, um das Risiko entsprechend abzubilden.

Das heißt, es gibt hier ein Risiko, das wird hier verschwiegen. Es heißt immer, das wäre ein großer Gewinn für uns alle, wir könnten da massig an Kohle verdienen. –Wenn das alles gut geht, ja. Herr Elsner hat damals auch geglaubt, dass, wenn alles gut geht ... Aber wenn es nicht gut geht, dann schauen wir schön aus. (Abg. Krainer: Wie war denn das beim Herrn Kulterer?! Nehmen Sie das Beispiel der Hypo!)

Das heißt, wir müssen einmal darüber reden, dass hier ein Risiko verborgen ist. Jetzt stellt sich die zentrale Frage, was die Bundesregierung macht. Hat die Bundesregie­rung sich überzeugt, dass es keine Leichen im Keller gibt? (Abg. Krainer: Das weiß ich nicht! Ich weiß nicht, wo bei der Hypo die Leichen liegen!) Hat die Bundesregierung Einsicht in die Bücher genommen? Hat die Bundesregierung ein Gutachten in Auftrag gegeben, um zu schauen, ob da dem Steuerzahler ein Schaden entstehen könnte? (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Krainer.) Ist das alles passiert? – Nein, es ist nicht passiert! Genau das ist der Punkt. Sie können hier ablenken, soviel Sie wollen; letztlich sind das die zentralen Fragen. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Entscheidend wird sein, ob der Staat das Risiko kennt, das er hier eingeht. Und 100 Milliarden €, meine Damen und Herren, sind nur um 30 Milliarden € mehr als unser gesamtes Budget. Haben Sie sich das schon einmal überlegt? Das heißt, wenn das nicht gut geht, ist der ganze Staat in der Bredouille und mit ihm der Steuerzahler. (Bei­fall beim BZÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Was wir also brauchen, ist eine umfangreiche Einsicht in die Bücher. (Abg. Dr. Matz­netter: Was ist, wenn sie falsch sind?) Wir brauchen ein Gutachten über das mögliche Risiko und über die Leichen im Keller. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Schauen Sie, es gibt professionelle Rückversicherer, die genau so etwas machen. Ein Rückversicherer versichert das Ausfallsrisiko – und genau das macht der Staat. Ein professioneller Rückversicherer würde niemals so vorgehen, wie wir das hier machen. Er würde sich immer ganz genau erkundigen, ob es Leichen im Keller gibt und ob es Ausfallsrisken gibt, die man noch nicht kennt; erst dann würde er investieren.

Mehr verlange ich nicht. Ich verlange nichts anderes, als dass der Staat hergeht und etwas Vernünftiges tut, nämlich sich genau zu erkundigen, ob es Risken gibt und ob diese in irgendeiner Form bewältigbar sind. Das ist der Punkt, mehr verlange ich nicht. – Vielen Dank. (Beifall beim BZÖ.)

17.03


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kog­ler. Gewünschte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 163

17.03.19

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum Antrag, zu den Antragstellern und zum Vorredner: Irgendwie wäre es ge­scheit, wenn wir uns hier im Haus darauf verständigen würden, dass manche Ansätze oder die fundamentalen Überlegungen, die zu diesem Rahmengesetz – im Wesentli­chen ist es ein solches – geführt haben, vernünftig und richtig sind und dass wir jetzt bei einigen Dingen nachjustieren können, sollen, vielleicht sogar müssen. (Präsident Neugebauer übernimmt der Vorsitz.)

Aber bringen wir die Details nicht immer mit den fundamentalen Überlegungen durch­einander. Mir dürfen Sie das glauben, denke ich. Es ist sicher nicht der wichtigste Punkt im Bankenpaket, wie die mögliche Begrenzung oder zukünftige Gestaltung der Managergehälter aussehen wird. Das mag schon populär sein und hat auch einen gewissen rationalen Hintergrund; ich werde selbst noch darauf eingehen, wie man das sinnvoll gestalten könnte.

Aber wir dürfen, glaube ich – zumindest bei ersten Lesungen darf man sich das in den Debatten erlauben –, nicht die Welt von den Füßen auf den Kopf stellen; das macht keinen Sinn – das sage ich zu den Kollegen von FPÖ und BZÖ.

Man sollte sich aber tatsächlich anschauen, was die EU-Kommission an gravierenden Veränderungen gegenüber dem ursprünglich vorgelegten Paket von Österreich tat­sächlich vorgenommen hat – das ist sehr empfehlenswert. Da würden Sie im Übrigen erkennen, dass es in diesem Fall sehr vernünftig ist, dass die Europäische Union ein­gegriffen hat, nicht so sehr aus Privilegienverhinderungsgründen, sondern vielmehr aus Gründen der Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen.

Das ist in diesem Fall unter Umständen auch für das österreichische Budget und für die österreichischen SteuerzahlerInnen sehr nützlich. Insofern werden Sie auch zur Kenntnis nehmen müssen, dass das eine Angelegenheit war, bei der mehr Europäi­sche Union besser war als weniger, dass man ja mithin den Eindruck hatte, bis hin zu den Konjunkturpaketen, die jetzt geschnürt werden, dass man eigentlich genauer ver­briefte Institutionen mit klareren Handlungsregeln brauchen würde.

Zugegeben sei schon, dass wir viele vernünftige Dinge, die jetzt kommen, neben den Regeln, die bereits existieren, machen – oder im Fall der Maastricht-Vereinbarungen vielleicht sogar gegen die Regeln. Fest steht aber, dass es ohne internationale Institu­tionen im gesamten Bereich nicht geht.

Ein paar vernünftige Änderungen der Kommission, damit wir das bei unseren Debatten sowie Abänderungs- und Initiativanträgen zukünftig berücksichtigen können: Mittlerwei­le ist gesichert, dass zwischen – sage ich jetzt auf gut Deutsch – „gesunden“ und „un­gesunden“ Banken im Zinssatz unterschieden wird. Ich halte das für sehr vernünftig. Es wird für die FIMBAG oder für das Finanzministerium schwierig genug, das ausein­anderzuhalten. Aber damit wird natürlich der leidigen Diskussion, 8, 9, 10 Prozent Zins­satz versus 11, 12, 13 Prozent ein bisschen der Boden entzogen, wenn es gelingen kann, das einzuschätzen.

An die Vorredner vom BZÖ gesprochen: Ich würde mich dann nicht so weit aus dem Fenster lehnen, denn ich wäre schon gespannt, wie wir die Hypo Alpe Adria in diesem Zusammenhang zu beurteilen haben. Da schaue ich mir das nämlich genau an. Ich bin überhaupt nicht der Meinung, dass wir da mit dem vollen Geschwader des Banken­pakets aushelfen müssen.

Ist es nicht so, dass schon längst faule Kredite in der Bilanz waren, bevor überhaupt die aktuelle Finanzkrise ausgebrochen ist? Ist es nicht so, dass sich dort jetzt poten­tielle Kreditnehmer beschweren und anstellen und noch Geld herausreißen wollen, die


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ihrerseits die Gunst der Stunde nützen wollen, die oft nicht der üblichen Bonität ent­sprechen?

Da verstehe ich manche Bankdirektoren von gesunden Banken sehr gut, wenn sie nicht dauernd mit diesem Theater weitermachen wollen. Man muss schon aufpassen, dass jetzt nicht die Kriegs- und Krisengewinnler plötzlich noch mit auf den Zug auf­springen, der jetzt eben ins Fahren kommt. Deshalb bin ich der Meinung, dass wir jetzt genau anschauen sollten, was das neue Paket wirklich für Punkte hat. Dann schauen wir weiter, was wir daran verbessern wollen.

Abschließend zu den Managergehältern: Viel vernünftiger ist es doch, die steuerliche Begünstigung dieser ganzen Sache zu streichen; das können wir nämlich hier und sofort. Ich würde vorschlagen, dass alles, was über das Gehalt des Bundeskanzlers geht, nicht mehr steuerlich absetzbar sein sollte. Das wäre doch ein vernünftiger Kom­promiss, da haben wir auch sozusagen einen Leitindikator aus der Bezügebegren­zungspyramide, auf dieser Basis könnten wir uns dann verständigen. Das könnten wir probieren. (Beifall bei den Grünen.)

17.08


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 152/A dem Finanzausschuss zu.

17.08.4012. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Graz (AZ 21 St 8/08t) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung der Abgeord­neten zum Nationalrat Dr. Susanne Winter (18 d.B.)

13. Punkt

Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien (AZ 502 St 40/08a) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abge­ordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler (25 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zu den Punkten 12 und 13 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Stadler. 15 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


17.09.30

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Bevor ich auf die Gegenstände eingehe, noch kurz eine Bemerkung zu der tatsächlichen Berichti­gung des Abgeordneten Fichtenbauer, die heute stattgefunden hat.

Fichtenbauer hat nicht berichtigt, dass er Herrn Pirveli nicht kennt, sondern er hat nur berichtigt, dass er keinen Mafia-Paten kennt. Nun ist aber bemerkenswert – und das kann ich beweisen –, dass das leider ein Mafia-Pate ist, der steckbrieflich gesucht wird. Unter dem Strich kennt Herr Kollege Fichtenbauer doch einen Mafia-Paten namens Levan Pirveli, wobei wir uns alle wundern, was dieser im freiheitlichen Parlamentsklub zu suchen hat. Gut; wir werden diese Debatte noch andernorts weiterführen. (Beifall beim BZÖ.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 165

Nun zum Auslieferungsbegehren in Bezug auf die Kollegin Winter. Meine Damen und Herren, die behördliche Verfolgung der Kollegin Winter wird erfolgen, weil diese ihr vor­geworfene strafbare Handlung vor ihrem Einzug in den Nationalrat stattgefunden hat. Das heißt, der Immunitätsausschuss hat den politischen Zusammenhang ratione tem­poris verneint, daher ist die behördliche Verfolgung möglich. Eine Auslieferung im en­geren Sinne findet nicht statt.

Ich bin zwar persönlich anderer Meinung. Wenn man das Telos der Bestimmungen über das Immunitätsrecht heranzieht, sehe ich den politischen Zusammenhang viel, viel weiter. Ich hätte den politischen Zusammenhang persönlich bejaht, aber ich beuge mich hier der Spruchpraxis des Immunitätsausschusses. Ich möchte aber zum konkre­ten Vorwurf zwei Anmerkungen machen.

Zunächst einmal, meine Damen und Herren, Hohes Haus, bin ich als religiöser Mensch der Überzeugung, dass man auch vor den religiösen Symbolen anderer Religionen, auch wenn man sie für falsch hält, grundsätzlich Respekt zu haben hat. Diese Wertung trifft auch das geltende Strafrecht, insbesondere im § 188 StGB, wonach religiöse Symbole und Persönlichkeiten oder der Anbetung dienende Personen und Gegenstän­de einem strafrechtlichen Schutz unterliegen. Daher bin ich der Meinung, dass das, was Frau Kollegin Winter im Zusammenhang mit dem Islam gesagt hat, grundsätzlich falsch und verwerflich ist. Ob es allerdings strafrechtlich zu verfolgen wäre, ist eine an­dere Frage.

Meine Damen und Herren, jetzt rede ich insbesondere in Richtung der Österreichi­schen Volkspartei. Ich weiß aus meiner eigenen Praxis – weil ich selbst schon als em­pörter Katholik Anzeigen gemacht habe –, aber auch aus meiner Zeit in der Volksan­waltschaft, als sich beschwerdeführende Katholiken an mich gewendet hatten, wenn es um die Verhöhnung der göttlichen Personen des katholischen Glaubens – der Dreifal­tigkeit, Jesu Christi oder der Gottesmutter – ging, dass die Staatsanwaltschaft regel­mäßig jedes Verfahren eingestellt hat.

Sie stellen jetzt in Zukunft die Justizministerin, wenn sie dann ihr Amt einmal antreten wird. Wenn man also beim Herrn Mohammed einen besonderen strafrechtlichen Schutz sieht – ich sage es noch einmal: er gilt vor dem Hintergrund des geltenden Strafrechts als geschützte Persönlichkeit einer gesetzlich anerkannten Religionsge­meinschaft und genießt daher strafrechtlichen Schutz –, dann verlange ich von Ihnen, meine Damen und Herren von der Österreichischen Volkspartei, dass Sie sicherstellen, dass in Zukunft auch jene göttlichen Personen, die unserem katholischen Glauben der Anbetung dienen, den gleichen Schutz bekommen! (Beifall beim BZÖ.)

Ich weiß, dass viele in Ihren Reihen dieser Meinung sind. Ich weiß, dass andere ande­rer Meinung sind. Beim Islam werden die Dinge besonders kritisch gesehen, weil man fürchtet, sozusagen „dänische Zustände“ zu bekommen; bei der eigenen Religion hin­gegen kann man heruntermachen, was man will, da kann es nicht gut und fett genug sein.

Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen als jemand, der gemeinsam mit anderen Ka­tholiken in diesem Land von derartigen Vorgängen schon betroffen und darüber auch empört war, dass ich die Hoffnung auf Sie und insbesondere auf die künftige Justiz­ministerin setze – dies soll durchaus als Appell verstanden werden –, dass Sie hier zu­mindest für Gleichbehandlung sorgen, nämlich dafür, dass sich auch Katholiken in diesem Lande darauf verlassen können, dass ihre religiösen Symbole und göttlichen Personen nicht von jedem beliebigen selbsternannten „Künstler“ niedergemacht und niedergetrampelt werden dürfen, meine Damen und Herren, Hohes Haus! Das ist unser Anliegen, das ich heute im Zusammenhang mit dieser Auslieferung formulieren möchte. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Rädler.)


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Um es auf den Punkt zu bringen – Kollegin Winter ist jetzt nicht da –: Ich bin der Mei­nung, sie müsste nicht angeklagt werden. Ich bin der Meinung, dass ein politischer Zu­sammenhang bestünde; ich beuge mich aber der Ausschusspraxis, dass hier ein politi­scher Zusammenhang verneint wird, weil die vorgeworfene Tat vor ihrem Einzug in den Nationalrat stattgefunden hat. Ich sehe den politischen Zusammenhang größer. Ich halte das für ein bisschen problematisch, denn solange das Immunitätsrecht gilt, meine ich, sollte man sie gleich behandeln und sehen, welchen Zweck die Immunität hat.

Wenn man der Meinung ist, die persönliche Immunität wäre abzuschaffen – auch dar­über kann man diskutieren – und die Immunität auf eine sachliche zu begrenzen, dann bin ich sehr dafür – da kann man mit mir sehr offen und durchaus mit Zustimmung rechnend diskutieren –, aber solange sie existiert, meine ich, sollte man Politiker vor dem Zugriff durch die Strafjustiz schützen, wenn ein politischer Zusammenhang gege­ben ist, auch wenn es vor der Tätigkeit eines Abgeordneten im Parlament stattgefun­den hat.

Noch dramatischer stellt sich die Situation beim Kollegen Westenthaler dar. Meine Da­men und Herren, jetzt bitte ich Sie, alle Ihre persönlichen Aversionen, Sympathien oder Antipathien zum Kollegen Westenthaler beiseite zu lassen. Betrachten Sie ihn einmal nur als einen von 183 Abgeordneten! Kollege Peter Pilz, wir haben die gleiche Abstrak­tionsarbeit gemacht, als es um deine Auslieferungen gegangen ist, mein Lieber. Ich habe immer dafür plädiert, dass Peter Pilz in diesem Land von dieser Rostra aus und auch draußen als Politiker sagen, berichten und aufdecken kann, was immer er für richtig hält; weil das meine Erwartung an einen Abgeordneten ist, insbesondere an einen Abgeordneten einer Oppositionsfraktion. (Beifall beim BZÖ.)

Da war ich immer auf deiner Seite. Da bin ich grundsätzlich der Meinung, es muss ins­besondere die Opposition die Möglichkeit haben, die Dinge überspitzt auf den Punkt zu bringen, aufzudecken, aufzuklären, ohne befürchten zu müssen, dann von einer poli­tisch kontrollierten Macht, nämlich von den Strafverfolgungsbehörden, mundtot ge­macht zu werden. Das ist ein anderer Zugang zur Demokratie, als ihn manche in die­sem Haus haben, die das Immunitätsrecht dazu missbrauchen, politische Willkür aus­zuüben und politische Rechnungen abzurechnen.

Genau das ist heute beim Kollegen Westenthaler der Fall. Ihm wird vorgeworfen, er hätte angeblich einen Polizeibeamten am 16. Juni nach einem Ländermatch angefah­ren. Meine Damen und Herren, wenn das der Fall ist: Stellen Sie sich vor, das hätte irgendein Asylant gemacht! Die Polizei hätte ihn sofort zu verhaften gehabt, so auch den Kollegen Westenthaler, nämlich wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt; das ist immerhin ein Verbrechen nach unserem Strafrechtskatalog. Drei Polizisten waren da. Die haben sich nicht getraut, Peter Westenthaler, diesen bodygebuildeten Apparat zu verhaften, meine Damen und Herren? (Heiterkeit und Beifall beim BZÖ.) Nein, drei Stunden haben sie gebraucht, bis sie überhaupt auf die Idee gekommen sind, einen Einsatzbericht zu verfassen.

Dann sind noch einmal Tage ins Land gezogen. Dann sind sie auf die Idee gekommen, man könnte das eigentlich auch anzeigen. Dann sind mehrere Tage vergangen, bis man die Anzeige an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet hat, meine Damen und Her­ren. Und das alles von einem Polizeibeamten, der eindeutig sozialdemokratischer Funktionär ist. (Abg. Grosz: Pfui!)

Verstehen Sie, meine Damen und Herren, ich will jetzt niemandem unterstellen, dass hier eine Steuerung aus irgendeinem Parteisekretariat heraus erfolgt – nein, weiß Gott, das liegt mir fern! (Heiterkeit bei BZÖ und FPÖ) –, aber manch einer glaubt, sich bei der eigenen Parteiführung mitunter beliebt machen zu können, wenn er gegen einen


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Oppositionspolitiker vorgeht, zumal Peter Westenthaler der sozialdemokratischen Par­tei über Jahre hinweg notorisch unangenehm war.

Daher ist er dann auf die Idee gekommen, Anzeige zu erstatten. Aber was wäre das Nächstlogische gewesen? Dass er zum Arzt geht, er hat doch angeblich Knieschmer­zen gehabt. Nein, der Polizeibeamte, der Herr Inspektor ist nicht zum Arzt gegangen – weder zu seinem Hausarzt noch zu einem niedergelassenen Arzt, noch zu einem Spi­talsarzt, ja nicht einmal zum Amtsarzt ist er gegangen, meine Damen und Herren! Das heißt, es gibt keinen objektiven Befund – außer der Behauptung dieses sozial­demokratischen Polizeifunktionärs –, dass es überhaupt eine Körperverletzung gibt, meine Damen und Herren; kein Mensch hat jemals objektiv festgestellt, dass hier eine Verletzung vorliegt. (Zwischenruf des Abg. Kopf.)

Herr Kollege Kopf, jeder andere Staatsanwalt hätte sofort den Deckel zugemacht und gesagt, nicht einmal die Verletzung ist indiziert, selbstverständlich! Haben wir alles schon gehabt. Kollege Öllinger hat uns im Ausschuss das Vergnügen bereitet, sogar Fälle zu zitieren, wo man sofort den Deckel zugemacht hat. Nein, bei Westenthaler wird weitergemacht. Da wird dann auf einmal im Vorfeld des Nationalratswahlkampfes eine große Geschichte daraus gemacht.

Dann kommen obskure Zeugen daher. Einer davon wird heute in „NEWS“ zitiert, das können Sie nachlesen (der Redner hält die genannte Zeitschrift in die Höhe) – in der heutigen Ausgabe, wird soeben im Haus verteilt. „NEWS“ verteilt jetzt Exemplare an die Abgeordneten gratis, sonst nimmt es ja niemand mehr. (Heiterkeit und Beifall beim BZÖ.)

Meine Damen und Herren, da wird der große obskure Zeuge zitiert, der angeblich schon im Voraus gewusst haben soll, dass es mit Peter Westenthaler Schwierigkeiten geben würde; als dieser hineingegangen ist, hat er es schon gewusst. Dieser Ordner, dieser Hauptbelastungszeuge sah also Peter Westenthaler ins Stadion gehen und wusste schon: Oha, das gibt heute einen Fall des Widerstands gegen die Staatsgewalt, da kommt eine Körperverletzung heraus. Das hat er in seiner hellseherischen Fähigkeit alles schon gewusst, meine Damen und Herren! Das können Sie nachlesen. Das ist ja nur ein Teil dessen, was er zu Protokoll gegeben hat. Wenn das nicht nach politischer Willkür und nach politischem Zusammenhang riecht, meine Damen und Herren, dann weiß ich nicht, was Sie noch alles brauchen! (Beifall beim BZÖ.)

Jeder andere Staatsanwalt hätte sofort den Aktendeckel zugemacht und gesagt: Da ist wirklich nichts dahinter, da ist kein Fleisch dran! – Die Staatsanwaltschaft geht aber noch weiter: Am Tag nach der Diskussion dieses Falles im Immunitätsausschuss, Kol­lege Kopf, geht Staatsanwalt Gerhard Jarosch her und sagt: Natürlich war der Polizist beim Amtsarzt. (Abg. Ing. Westenthaler: Falsch! Lüge!) Eine glatte Unwahrheit! Ent­weder kennt er den Akt nicht, das wollen wir doch einmal  (Abg. Kopf: Das ist doch nicht unsere Aufgabe, das zu überprüfen!) – Nein, das ist es nicht. Unsere Aufgabe ist es, den politischen Zusammenhang zu sehen. (Abg. Dr. Jarolim: Verschwörungstheo­rien!) Wir sollten den politischen Zusammenhang sehen und dann die Entscheidung danach richten. Hier ist eindeutig das Bemühen der Staatsanwaltschaft da, dem Kolle­gen Westenthaler mit einem Strafverfahren am Zeug zu flicken. Das ist unübersehbar, meine Damen und Herren, unübersehbar! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Dr. Jarolim: Ver­schwörungstheorien!)

Würde der Gürtel-Strizzi Schmauswaberl der Beschuldigte sein, ohne dass überhaupt eine objektive Feststellung der Verletzung vorliegt, ohne dass ein ärztlicher Befund vor­liegt, ohne dass ein ärztliches Attest vorliegt, ohne jeden echten Belastungszeugen, bei einem Versagen der Polizei, die sofort zu verhaften gehabt hätte, würde jeder Staats­anwalt sagen: Da habe ich etwas Gescheiteres zu tun, als so etwas zu verfolgen. Da


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ist ja überhaupt nichts dran. Meine Zeit und meine Tätigkeit sind mir zu schade, so etwas zu verfolgen. – Es ist übrigens auch ein Grundrecht des Bürgers, das er hat. Der Bürger hat ein Recht darauf, dass er nicht einer Strafverfolgung ausgesetzt wird, die kein Schmattes hat. Genauso ist es beim Kollegen Westenthaler. (Abg. Kopf: Aber wir sind nicht das Korrektiv des Staatsanwaltes! Das sind wir nicht!)

Wir sind nicht das Korrektiv des Staatsanwaltes, aber wir haben zu überprüfen, ob ge­gen einen Kollegen dieses Hauses – und jetzt sage ich es noch einmal, ich appelliere an Sie, zu übersehen, um wen es sich handelt! –, ob gegen einen x-beliebigen Kolle­gen dieses Hauses gezielt politisch agiert wird, mit politischer Willkür. Und genau das ist hier der Fall, meine Damen und Herren! Das kann man der Staatsanwaltschaft nicht ersparen! (Beifall beim BZÖ.)

Ich sage das auch vor dem Hintergrund: Machen Sie sich einmal die Mühe, machen Sie einmal eine statistische Auswertung der Auslieferungen, die bisher stattgefunden haben! Da wird Ihnen Folgendes auffallen: dass es erstens eine auffällige Neigung zur Auslieferung bei Oppositionsabgeordneten gibt und eine auffällige Neigung zur Nicht­auslieferung oder sogar zur Zurückziehung bei Regierungsabgeordneten. – Das ist das Erste, was auffällt. Das können Sie nachvollziehen.

Zweite Auffälligkeit: Es gibt eine auffällige Neigung, Fälle wie Peter Westenthaler oder Peter Pilz auszuliefern und andere nicht auszuliefern. Du (in Richtung des Abg. Dr. Pilz) hast ein paar Auslieferungen gehabt, die hätte ich nämlich auch anders gese­hen. Da hätte ich durchaus gesagt, hier ist der politische Zusammenhang gegeben; außerdem ist der Peter Pilz als Aufdecker hinlänglich bekannt.

Ich bin der Meinung, dass dieses Haus auch die Aufgabe hat, das Immunitätsrecht nicht zur politischen Willkür zu missbrauchen, meine Damen und Herren. Politische Willkür ist nicht Aufgabe, über das Immunitätsrecht politische Rechnungen mit einzel­nen Abgeordneten abzurechnen.

Ich appelliere an Sie, insbesondere an jene, die an Veranstaltungen teilnehmen, wo man in Zukunft alles hineininsinuieren kann. Stellen Sie sich vor, die FPÖ hat wieder einmal eine 8.-Mai-Gedenkveranstaltung am Heldenplatz. Es kommen ein paar linke Randalierer daher. Irgendeiner behauptet dann, er sei vom Abgeordneten Fichtenbau­er am Knie getreten worden. – Werden wir dann ausliefern, meine Damen und Herren, obwohl keine Verletzung festgestellt wurde, obwohl in Wirklichkeit die Zeugen einen Unsinn daherreden? Der eine Zeuge sagt, er ist nach links weggegangen, der andere, er ist nach rechts weggegangen. Das ist beim Kollegen Westenthaler der Fall: Der eine sagt, er ist nach rechts weggefahren, der andere sagt, er ist nach links weggefahren. Die sind sich ja nicht einmal im Klaren, in welche Richtung er überhaupt gefahren ist! All das würde bei Ihnen dazu führen, dass Sie dann den Kollegen Fichtenbauer auslie­fern würden, meine Damen und Herren?

Ich bin dagegen, dass das Immunitätsrecht als Knebelungsinstrument und als Abrech­nungsinstrument gegen missliebige Abgeordnete der Opposition eingesetzt wird, mei­ne Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Daher mein Appell an Sie: Machen Sie hier nicht die Büchse der Pandora auf! Wenn Sie wollen, dass in Zukunft jeder Abgeordnete frei verfolgt werden kann, bei jeder noch so läppischen Behauptung eines Polizeibeamten, sei er jetzt politischer Funktionär oder nicht, dann schaffen Sie die persönliche Immunität ab! Dann ist das ehrlich, dann ist das eine Gleichbehandlung. Wenn Sie sie nicht abschaffen, sie aber für die Regie­rungsfraktionen als Schutzmechanismus reservieren und gegen missliebige Oppositi­onsabgeordnete vorgehen, dann können Sie sich den Vorwurf der politischen Willkür


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nicht ersparen. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Dr. Jarolim: Das war eine unwürdige Rede, absolut unwürdige Rede!)

17.25


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster spricht Kollege Pendl. – Bitte.

 


17.25.06

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Her­ren! Das ist ein sicher sehr wichtiges Thema, nicht nur aus Sicht der Betroffenen, sondern auch aus Sicht des Hauses und jeder Abgeordneten und jedes Abgeordneten. Lassen Sie mich einmal klar zum Ausdruck bringen: Es geht überhaupt nicht darum, je­manden politisch vorzuverurteilen, es geht überhaupt nicht darum, ein Immunitätsrecht aufzuweichen! Bleiben wir rein sachlich bei den Fakten!

Wenn wir die Wünsche des BZÖ umgesetzt hätten, dann gäbe es gar keine außerpar­lamentarische Immunität mehr. Kollege Darmann, wenn wir darüber diskutiert haben, war es immer ein Vorschlag von Ihnen, die außerparlamentarische Immunität abzu­schaffen. (Abg. Mag. Darmann: Dann schafft es ab! – Abg. Ing. Westenthaler: Für alle abschaffen!) Wir wollten das nie. Die einzige Aufgabe, die wir zu treffen haben, ist eine sachliche Beurteilung, ist ein politischer Zusammenhang festzustellen oder ist er nicht festzustellen.

Lassen Sie mich bei der Kollegin Winter anfangen! Man kann über eine enge oder nicht enge Auslegung diskutieren, Herr Kollege Stadler, aber Spruchpraxis ist immer der Zusammenhang mit dem Wahlkampf gewesen. Diese Situation, da waren wir uns einig, war Monate vor dem Wahlkampf. (Abg. Grosz: Die Anzeige ist erst im Wahl­kampf gekommen! Nehmen Sie einen Taschenkalender!) Daher ist diese Situation – wie ich glaube – für uns gemeinsam klar gewesen, dass kein politischer Zusammen­hang herzustellen war.

Zum zweiten Fall, zum Fall des Kollegen Westenthaler: Ich mache nur darauf aufmerk­sam, wenn wir diese Fälle, Kollege Stadler – und das wissen wir alle gemeinsam! –, jetzt in dieser Argumentationsschiene außer der politischen Vorverurteilung diskutie­ren, dann drehen wir auch die Novelle von 1979 um. Dann fährt jeder mit dem Auto zum Hohen Haus und sagt, wenn er aufgehalten wird: Ich bin am Weg zur Abstim­mung! – Und das egal, ob er zu schnell fährt oder ob er etwas getrunken hat oder nicht. (Abg. Scheibner: Das ist doch ein Unsinn!) – Das ist kein Unsinn, lieber Kollege Scheibner! All diese Fragen brechen wieder auf. Es hat seinerzeit gute Gründe gege­ben, warum man diesen Weg hier eingeschlagen hat.

Kollege Stadler, weil Sie das angesprochen haben: Der Polizist hat nach Einrücken auf seiner Dienststelle in der Nacht korrekt seine Meldung gemacht. (Abg. Grosz: Das müssen Sie doch wissen!) Und wie bei jedem einzelnen betroffenen Politiker ist die Meldung an das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung er­folgt. (Abg. Ing. Westenthaler: Hat er sich bei Ihnen auch gemeldet in der Löwel­straße?) – Dieser Zwischenruf hat nicht wirklich eine Relevanz, denn Sie werden ja nicht glauben, dass alle betroffenen Zeugen und das Landesamt für Verfassungs­schutz und Terrorismusbekämpfung hier alle unbedingt in der ... (Abg. Ing. Westentha­ler: Vernaderung! – Weiterer Zwischenruf des Abg. Grosz.)

Meine Damen und Herren, wenn wir glauben, dass wir hier einen politischen Zusam­menhang konstruieren können, wenn wir jetzt gemeinsam alle ins Stadion oder sonst wohin gehen und sagen, das ist alles politische Meinungsbildung, dann lade ich zu einer Grundsatzdiskussion über die Auslegung der Immunität in der Zukunft ein. Ich glaube nicht, dass das der richtige Weg ist, aber ich meine dazu, dass wir unabhängig


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von diesen Fällen – und vielleicht ist es zwischen den Fraktionen auch möglich – auch Fälle, die nicht ununterbrochen auf Namen und Personen aufgehängt werden, sachlich ganz einfach diskutieren sollten, um hier die notwendige Spruchpraxis auch für die Zu­kunft weiterzuentwickeln. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Die Immunität war, ist und wird ein wichtiger Bestandteil für das Haus und die Abgeord­neten und für die Funktionsfähigkeit dieses Hauses sein. Ich glaube aber, losgelöst von den Namen, losgelöst von der Vorverurteilung ist es unsere Aufgabe, festzustellen, ob ein politischer Zusammenhang gegeben ist oder nicht. Wir sind nicht die Justiz, wir sind nicht die Staatsanwaltschaft, wir sind nicht die Gerichte. Wenn da irgendetwas vielleicht optisch für euch nicht so schön ausschaut, dann ist die Justiz gefordert, das aufzuklären, nicht wir.

Wir haben nur festzustellen, ob ein Zusammenhang mit der Politik besteht oder nicht. (Beifall bei der SPÖ.)

17.30


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheib­ner. 7 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Krai­ner. – Heiterkeit bei der SPÖ.)

 


17.30.25

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Na es ist ja sehr „lustig“. (Abg. Ing. Westen­thaler: Die machen sich noch lustig!) Da sieht man ja schon, was da in der SPÖ-Frak­tion los ist, Kollege Krainer! Natürlich, Sie sind jetzt schadenfroh! Das kann ich mir par­teipolitisch schon vorstellen, da macht man jetzt so Witzchen. (Abg. Krainer: Das ist kein Witz! Das war eine Frage!) – Ja, aber, lieber Herr Kollege Krainer, ich kenne viele altgediente Funktionäre Ihrer Partei. Und manche von Ihnen wissen sogar, dass ich zu­mindest von meiner Familie her auch aus Ihrem Lager stamme. (Neuerlicher Zwischen­ruf des Abg. Krainer.) Die politische Immunität, die Geschichte der Immunität von Ab­geordneten hat einen historischen Hintergrund gehabt. Auch Ihre Abgeordneten waren in einer anderen Zeit, schon vor 1938, oftmals Opfer von politischer Willkür.

Auch die Strafjustiz hat aus parteipolitischen Gründen Abgeordnete auch Ihrer Fraktion verfolgt. Die Immunität eines Abgeordneten hat eine historische Berechtigung – aber nicht um Justiz zu spielen. Der Immunitätsausschuss soll nicht beurteilen, ob der Abge­ordnete eine Straftat begangen hat oder nicht – das ist Sache der Justiz –, sondern er soll darüber entscheiden, ob bei einem Abgeordneten in seiner Amtszeit – das ist eben der Unterschied bei der Beurteilung des Falles der Frau Abgeordneten Winter – bei einer vorgeworfenen Handlung ein politischer Zusammenhang mit seiner Abgeordne­tentätigkeit besteht oder nicht.

Ich meine, hier muss man, lieber Kollege Krainer, werte Kolleginnen und Kollegen von der Sozialdemokratie, den Sachverhalt nicht eng überprüfen, sondern auch alle Um­stände, die rundherum passieren.

Kollege Pendl, da müssen Sie sich den Vorwurf schon gefallen lassen, dass Sie da ein bisschen mit Scheuklappen und sehr einseitig argumentieren, wenn Sie sagen: Was macht einer auf einem Fußballplatz als Politiker? Das kann ja nicht politisch sein! – Das ist sehr interessant, denn als wir hier einmal diskutiert haben, warum der Herr Bundeskanzler Gusenbauer nicht hier im Parlament bei einer Parlamentssitzung gewe­sen ist und der Debatte gefolgt ist und mit uns diskutiert hat, sondern im Stadion bei einem Fußballmatch gewesen ist, haben Sie gesagt, das ist in seiner Funktion als Bundeskanzler, er repräsentiert dort auch, und das ist völlig in Ordnung. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf des Abg. Faul.)


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Beim Bundeskanzler ist es also in Ordnung, wenn der Sportsprecher bei einem Fuß­ballspiel dabei ist, dann ist es nicht in Ordnung, dann ist es eine Privatsache und hat mit seiner politischen Funktion nichts zu tun! (Abg. Faul: Er hat die Frau Merkel zu Gast gehabt!) – Ja, großartig! Aber ist das verfassungsrechtlich ein Unterschied, ob die Frau Merkel bei einem Fußballmatch mit dem Herrn Gusenbauer ist oder ob der Sport­sprecher mit vielleicht 10 000 anderen Österreicherinnen und Österreichern auf einem Fußballmatch ist? Das ist wirklich eine interessante Interpretation! (Beifall beim BZÖ.)

Da sage ich Ihnen: Wenn Sie der Meinung sind, dass Immunität wirklich so parteipoli­tisch zu sehen ist, dass Sie sagen: Da geht es um den Westenthaler, hurra, da tunken wir ihn ein, aber geht es vielleicht einmal um einen von uns, dann ist das historisch zu sehen, die Immunität ist wichtig, wir müssen unseren Abgeordneten vor politischer Will­kür schützen!, wenn Sie das so sehen, dann schaffen wir sie wirklich ab! Dann machen wir hier einen Antrag und schaffen die Immunität von Abgeordneten ein für allemal ab! Dann gibt es die Diskussion nicht mehr. (Beifall beim BZÖ.)

Aber das ist doch wirklich doppelbödig. Ich weiß, dass es Abgeordnete gibt und auch im Immunitätsausschuss gegeben hat, die ein sehr schlechtes Gefühl bei dieser Ent­scheidung gehabt haben. Das wissen Sie ganz genau. Wie man sich da gegenseitig die heiße Kartoffel zugespielt hat, war mit anzusehen: Wir würden eh diskutieren, aber die anderen wollen nicht. Dann hat es geheißen: na ja, weil der das gesagt hat und weil das so gewesen ist! – Das können doch keine politischen Kategorien hier in der Frage der Immunität sein, weil der was gesagt hat und weil es um den geht! Es geht rein um die Fakten.

Und Sie wissen ganz genau, wenn Sie sich die Fakten ansehen, dann gibt es zumin­dest starke Indizien, dass hier etwas nicht in Ordnung ist, dass diese Handlung sehr wohl parteipolitisch motiviert gewesen ist und vieles sehr zu durchleuchten wäre. Der Abgeordnete Stadler hat das ja auch schon gesagt.

Da gibt es zufällig einen Polizisten mit einem sehr starken parteipolitischen Hinter­grund. Zufällig wird da die Meldung nicht gleich gemacht, sondern die Anzeige erfolgt erst nach einigen Tagen. Und das weiß doch wohl jeder, das ist die Lektion eins in der Polizeischule: Wenn ein Polizeibeamter verletzt wird, dann geht er sofort zum Amtsarzt und lässt das entsprechend dokumentieren. Zufällig ist das auch alles nicht passiert.

Präsident Graf hat in der Sitzung des Immunitätsausschusses gesagt, eigentlich hätte der Abgeordnete Westenthaler sofort festgenommen werden müssen. Hat er ein Privi­leg gehabt? Ich glaube nicht, oder? In jedem anderen Fall hätte es da eine Amtshand­lung gegeben. Warum ist sie da unterblieben? Das ist auch eine Merkwürdigkeit in die­sem Fall.

Folgendes war auch interessant: Kollege Öllinger hat im Immunitätsausschuss gesagt, wenn es eine Demonstration gibt und Grüne dabei sind und es zu irgendwelchen Über­griffen kommt, gibt es selbstverständlich einen politischen Zusammenhang. Der Immu­nitätsausschuss hat es auch immer so gesehen. Nur, wenn es einen Abgeordneten einer Fraktion betrifft, die vielleicht nicht so in dem linken Spektrum beheimatet ist, wo man sagt, das ist selbstverständlich, das ist ein politischer Zusammenhang, dann sieht man das anders.

Es wundert mich daher, ehrlich gesagt, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, dass Sie da guten Gewissens bei diesem Antrag von SPÖ, Grünen und ÖVP mitstim­men können. Denn es kann Sie das nächste Mal ganz genauso treffen. Vielleicht sind Sie dann zufällig einmal weniger gut Freund mit dem Kollegen Cap und mit anderen.

Sie, die Sie damals noch in den neunziger Jahren hier im Parlament gesessen sind, wissen ganz genau, welche parteipolitische Kampagne – mit Mitteln des Strafrechts,


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mit Hausdurchsuchungen bei Achtzigjährigen geführt – wir in diesen Fällen erlebt ha­ben. Da haben wir uns alle gemeinsam dagegen erfolgreich zur Wehr gesetzt. Und jetzt plötzlich, weil es um einen geht, dem man vielleicht auch eines auswischen will, sagt man: Na gut, da stimmen wir wieder mit den Linken mit – und leider auch mit der ÖVP, die anscheinend keine Neuwahlen provozieren will, weil es in diesem Koalitions­pakt so steht.

Ich sage jetzt wirklich jedem einzelnen Abgeordneten: Wenn man der Meinung ist, die Immunität soll weg, dann sagen wir es ganz offen und schaffen sie ab! Aber solange wir die Immunität hier haben, die jeden von uns schützt, bedenken Sie: Niemand weiß, was morgen, nächstes Jahr oder in zehn Jahren ist, ob nicht dann auch einmal einer von Ihnen oder von Ihnen oder von euch vor die Problematik gestellt wird, dass er un­gerechtfertigt strafrechtlich verfolgt wird. Für einen normalen Staatsbürger ist das auch unangenehm. Da wird das Gericht entsprechend entscheiden und in so einer unklaren Situation sicherlich einen Freispruch fällen. Aber bei einem Politiker ist alleine schon die Auslieferung eine für ihn persönlich schädigende Handlung. Und das ist anschei­nend auch der Zweck der ganzen Sache.

Das sollten Sie sich wirklich überlegen – jeder einzelne Abgeordnete –, ob Sie, wenn es nicht um den Kollegen Westenthaler geht, wenn es nicht um das BZÖ geht, sondern um einen von Ihren, dann auch so entschieden hätten. Wenn Sie der Meinung sind, Sie hätten nicht so entschieden, dann überlegen Sie sich, wie Sie jetzt in dieser Frage abstimmen! (Beifall beim BZÖ.)

17.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Don­nerbauer. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


17.38.55

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Werte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Lieber Herr Kollege Scheibner, diese zuletzt gestellte Frage kann ich für meine Fraktion und für mich ganz klar beantworten: Natürlich hätten wir genauso entschieden, egal, wie der Name des betroffenen Abge­ordneten gewesen wäre. Ich plädiere dafür, dass Immunitätsfragen, weil sie auch be­sonders sensibel sind, weil sie in den Augen der Bevölkerung als Politikerprivileg gese­hen werden – auch das sollten wir nicht ganz vergessen! –, mit besonderer Sensibilität behandelt werden. (Abg. Mag. Stadler: Schaffen wir sie ab! – Abg. Ing. Westenthaler: Für alle!) Da muss eine klare und konsistente Linie sein, und die wurde auch in diesen zwei Fällen, um die es heute hier geht, eingehalten.

Ich möchte auch die Hoffnung des Herrn Kollegen Stadler ansprechen, der gemeint hat, er hofft auf die neue Justizministerin. Sollte deine Hoffnung darauf gerichtet sein, dass sie sachlich und unparteiisch ihr Amtsgeschäft führt, dann wird deine Hoffnung er­füllt werden. Sollte die Hoffnung dahin gehend sein, dass sie hier in Verfahren eingreift, dann kann ich deine Hoffnung nicht erfüllen, und das völlig zu Recht. Sie wird natürlich ihr Amt unparteiisch und sachlich ausführen. (Abg. Mag. Stadler: Da geht es um 188!)

Aber nun zu den beiden Immunitätsfällen. Ich glaube, dass es wichtig ist zu sagen, es geht in beiden Immunitätsfällen, sowohl bei Frau Kollegin Winter als auch bei Kollegem Westenthaler, immer um dieselbe Frage, nämlich um die Frage: Besteht ein Zusam­menhang mit der politischen Tätigkeit oder nicht? In beiden Fällen ist die Frage gleich zu beantworten, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen, aber das wurde ja schon gesagt. Bei Frau Kollegin Winter geht es um den fehlenden zeitlichen Zusammen­hang – das ist, glaube ich, ausführlich genug erörtert worden –, bei Herrn Kollegem Westenthaler geht es darum, ob die vorgeworfene Tathandlung – und um die geht es


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immer, um die Handlung, die im konkreten Fall vorgeworfen wird; wir haben nicht zu beurteilen, ob er sie begangen hat oder nicht, das entzieht sich unserer Beurteilung, dazu haben wir gar nicht die Instrumente und die Möglichkeiten – eine politische Tätig­keit war und im Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit gestanden ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen vom BZÖ, stellen Sie sich doch einmal wirklich ganz objektiv diese Frage: Wären Sie der Mei­nung – egal, wer der Betroffene gewesen wäre, jeder andere, ganz abstrakt gese-
hen –, dass das Anfahren mit einem Kfz gegen das Bein eines Polizisten eine politi­sche Handlung, eine politische Tätigkeit eines Abgeordneten sein kann oder nicht? Ich glaube, wenn man das so abstrakt betrachtet, ist die Antwort vollkommen klar: Das kann es wohl nicht sein, das ist keinerlei politische Tätigkeit, egal, ob als Sportspre­cher, als Verkehrssprecher oder in sonst irgendeiner anderen Funktion des Abgeord­neten. Es macht auch überhaupt keinen Unterschied, ob es sich dabei um ein Weg­fahren von einem Fußballspiel oder von einer Wahlveranstaltung handelt. Ob er als Sportsprecher bei diesem Fußballmatch war oder auch nur privat, das macht keinen Unterschied, und ob es eine politische Veranstaltung war oder nicht, macht auch kei­nen Unterschied.

Ich möchte die Kolleginnen und Kollegen vom BZÖ wirklich ersuchen, sensibel mit die­ser Frage umzugehen, weil der Fokus auch der Öffentlichkeit genau in diesen Fragen letztlich ein besonders sensibler ist.

Es geht einfach darum, dass wir die Praxis von früher aufgrund anderer rechtlicher Grundlagen ganz bewusst geändert haben: Verkehrsdelikte sollen nicht unter die Im­munität fallen. Wir wollen nicht haben, dass Politiker, Abgeordnete dieses Hauses oder Mandatare anderer gesetzgebender Körperschaften geschützt werden, wenn sie sich im Straßenverkehr nicht wohlverhalten. Da soll jeder Bürger und jede Bürgerin gleich sein – auch wenn er oder sie Mandatar in diesem Hohen Haus ist.

Ihre Argumente, lieber Herr Kollege Stadler, lieber Herr Kollege Scheibner, sind letzt­lich auch nicht stichhaltig. Stellen wir diese Argumente einmal einem Test! Wenn Sie jetzt sagen, es ist zu beurteilen, ob nicht der Anzeiger eine politische Funktion ausübt, ob er nicht Mitglied einer politischen Partei ist und ob nicht das die Ursache und der Grund für diese Anzeige waren. – Drehen wir es um! Würde das jetzt heißen, dass wir sozusagen für jede Handlung, für die ein BZÖ-Abgeordneter von einem Mitglied einer anderen politischen Partei angezeigt wird, die Immunität aussprechen müssen? Wird er von einem BZÖ-Polizisten angezeigt, dann gibt es keine Immunität, dann ist er aus­zuliefern und dann hat das Gericht zu entscheiden? – Das kann es ja wohl nicht sein. Das kann ja nicht der Beurteilungsmaßstab sein.

Daher – abschließend –: Wir sind nicht diejenigen, die über Schuld oder Unschuld zu befinden haben, zu beurteilen haben, dafür ist, wie auch Herr Scheibner vorhin ausge­führt hat, das Gericht zuständig. Das Gericht hat die Instrumente, es hat die Beweise zu würdigen, und wenn die Tat nicht begangen wurde, dann wird in diesem Fall ein Freispruch vom Gericht zu fällen sein. Unsere Aufgabe ist es, den politischen Zusam­menhang festzustellen. Das haben wir getan – ich glaube, ich habe das jetzt ausrei­chend begründet, warum hier kein politischer Zusammenhang besteht –, und das ge­schieht wiederum unbeschadet der Person und unbeschadet dessen, welchem Klub ein Abgeordneter, den wir zu beurteilen haben, angehört.

Daher war diese Entscheidung klar. Sie entspricht auch der Praxis des Immunitätsaus­schusses und dieses Hohen Hauses in Immunitätsfällen, und zwar der jahrelangen und jahrzehntelangen Praxis. Hier gibt es keine Unterschiede, und hier soll es auch in Zu­kunft keine Unterschiede geben. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.44



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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Grosz zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, ich mache darauf aufmerksam, die Gesamtrest­redezeit des BZÖ beträgt 4 Minuten. – Bitte.

 


17.44.27

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Stadler hat es gesagt: Die Büchse der Pandora ist offen. – Ja, sie ist offen! Ja, sie ist offen, wenn wir die Mitteilungsliste für die 9. Sitzung sehen, in der ein Ersuchen des Landesgerichtes enthalten ist, mich auszuliefern wegen einer Anzeige eines gewissen Herrn Pöchinger, Pressesprecher von Frau Gastinger, der mich am 30. November, einen Monat nach der Angelobung, wegen übler Nachrede angezeigt hat, und zwar wegen einer Presseaussendung, die am 30.5. gelaufen ist.

Ja, die Büchse der Pandora ist offen, wenn wir zulassen, dass ein Abgeordneter dieses Hauses, ein Abgeordneter der Republik Österreich, mit einer Anzeige, die dünn ist, mit einer Anzeige, die in sich widersprüchlich ist, ohne jeglichen Beweis von einem Funk­tionär der sozialdemokratischen Fraktion angezeigt wird, von einem Polizisten, der of­fensichtlich seine parteipolitische Funktion mit seiner Tätigkeit als Exekutivbeamter ver­mischt. (He-Rufe bei der SPÖ.)

Angesichts dessen – sage ich ganz richtig – müsste es ein Ersuchen dieses Hauses an die Frau Innenministerin geben, disziplinarrechtliche Verfahren gegen solche Beamte einzuleiten, die die Parteipolitik in den Mittelpunkt stellen und nicht ihren Dienst zum Wohl des Landes. (Beifall beim BZÖ.)

Die Immunität ist das Mittel der Gewaltenteilung, und diese Immunität schützt auch die Mandatare der Legislative vor der Exekutive und vor Übergriffen, wenn die Angelegen­heit so wie hier einen parteipolitischen Hintergrund hat.

Die Frage stelle ich jetzt schon: Was kommt als Nächstes? Herr Abgeordneter Kopf wird angezeigt von einem Funktionär der Sozialistischen Jugend, dass er ihm vor zehn Monaten auf den Fuß getreten ist? Herr Cap zeigt einen Bauernbündler an, weil dieser vor 15 Monaten mit dem Traktor über ihn gefahren ist und er heute draufkommt, dass der Kopf ein wenig schief sitzt? (Beifall beim BZÖ.) – Entwürdigen wir uns nicht, und entwürdigen wir auch nicht das Hohe Haus! Messen wir nicht mit zweierlei Maß! Daher appelliere ich an Sie, aus Achtung vor sich selbst diese Auslieferung nicht durchzufüh­ren. – Ich danke Ihnen. (Beifall beim BZÖ.)

17.46


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Hübner zu Wort. 7 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


17.46.38

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich darf zuerst die etwas rhetorische Frage des Kollegen Scheibner beantwor­ten, ob wir oder die anderen Parteien genauso handeln würden, wie wir in der Causa Westenthaler handeln, wenn einer von uns betroffen wäre. Diese Frage können wir nicht nur mit Ja beantworten, sondern das können wir auch belegen, weil wir ja der Auslieferung von Kollegin Winter nicht nur im Ausschuss zugestimmt haben, sondern auch jetzt hier zustimmen werden.

Es besteht sehr wohl ein Unterschied bei diesen zwei Fakten und diesen zwei Vorwür­fen, und den werde ich auch herausarbeiten; nicht ein Unterschied in dem Sinn, wie Sie ihn dargestellt haben, sondern ein Unterschied in eine ganz andere Richtung.

Fangen wir vielleicht mit Frau Kollegin Winter an. Wenn dieses Delikt kein politisches Delikt ist, dann ist es keines. Ich glaube, darin sind wir uns ja einig, denn das, was sie


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gemacht hat, war eine politische Wertung in einer politischen Kundgebung im Rahmen eines Wahlkampfes. Es waren eigentlich zwei Kundgebungen nach dem letzten Stand, sie habe zwei Äußerungen gemacht, es waren zwei politische Wertungen und zwei po­litische Äußerungen in einer politischen Kundgebung, heißt es. Somit sind wir uns ein­mal klar darüber, dass wir hier im politischen Bereich sind.

Man kann jetzt noch die Frage stellen – und daran wird ja auch die Auslieferung ge­messen –, ob der notwendige zeitliche Zusammenhang mit ihrem Mandat zum Natio­nalrat besteht. Das wird zwar im Gesetz nirgends gefordert, denn das Gesetz gewährt dem Abgeordneten für seine politische Tätigkeit Immunität. Das heißt im Prinzip, wenn wir feststellen: Das ist ein politischer Ausspruch!, dann ist hierfür die Immunität zu ge­währen. Allerdings ist es Spruchpraxis hier – so wurde ich jedenfalls informiert –, den politischen Zusammenhang dann nicht mehr zu akzeptieren, wenn die Äußerung nicht zumindest in dem Wahlkampf gefallen ist, der der Wahl des Abgeordneten unmittelbar vorangegangen ist. Das ist zugegebenermaßen nicht der Fall gewesen, sondern es war der Wahlkampf für die Grazer Gemeinderatswahl, die wiederum dem Nationalrats­wahlkampf unmittelbar vorangegangen ist.

Das ist also eine unmittelbare Folge von politischen Tätigkeiten, über die man diskutie­ren kann, ob sie unserer Spruchpraxis entsprechend noch einen Zusammenhang zu ihrer Tätigkeit als Nationalratsabgeordnete darstellt. Aber ich gebe zu bedenken: Das ist Praxis und nicht das Gesetz.

Dann ist noch etwas zu überlegen: Wir haben hier eine Anklage, und diese Anklage stammt von der dazu berechtigten Behörde, nämlich vom zuständigen Staatsanwalt, und daher haben wir uns damit zu beschäftigen. Aber wenn wir eine politische Frage beantworten, sollten wir uns auch genau anschauen, was hier angeklagt wird. Ange­klagt wird eine Wertung der Kollegin Winter über den Islam. Diese Meinung kann man teilen oder nicht teilen – viele teilen sie nicht, eine kleine Minderheit teilt sie vielleicht.

Aber es handelt sich um eine politische Meinung und um eine politische Wertung. Das dem Tatbestand der Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren zu unterstel­len, ist an sich schon gewagt, daraus eine Anklageschrift zu – ich bezeichne es ein bisschen abwertend – „basteln“, ist gewagt, im Rechtsstaat natürlich aber gedeckt.

Man kann alles einmal anklagen, sofern sich eine Anklagebehörde findet und sofern ein Einspruch gegen die Anklageschrift an der nächsthöheren Stelle kein Gehör findet. Aber das ist schon problematisch. Und da müsste man sich bei einer politischen Wer­tung der ganzen Vorgänge und Beurteilung im Sinne unseres Verständnisses von Im­munität die Frage stellen: Ist das eine Anklage, die wir überhaupt unterstützen wollen?, oder wollen wir hier nicht eine Grenze ziehen und sagen: Dann, wenn politische Äuße­rungen kriminalisiert werden, indem man sie einem Straftatbestand unterstellt, dem sie zugegebenermaßen, weil dieser in beiden Fällen sehr, sehr weich gefasst ist, unter­stellt werden können, wenn man ihn ein bisschen weit auslegt, spielen wir nicht mit.

Oder akzeptieren wir, dass man durch weite Auslegung politischer Tatbestände – um solche handelt es sich – politische Äußerungen kriminalisiert? Da habe ich, vorsichtig ausgedrückt, meine Bedenken.

Nichtsdestotrotz haben wir im Ausschuss zugestimmt und werden wir auch hier zustim­men, den politischen Zusammenhang zu verneinen, und zwar aus zwei Gründen:

Erstens, weil Frau Dr. Winter persönlich darum ersucht hat, weil sie sich der Sache stellen will, weil sie vor den österreichischen Gerichten ihren Fall darlegen will und
die Entscheidung eines österreichischen Gerichtes will. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Stadler: Das ist aber kein Maßstab!) Das verstehe ich jetzt leider nicht, das musst du mir nachher sagen. (Abg. Mag. Stadler: Das Wollen eines Abgeordneten ist


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kein Maßstab!) Was ist kein Maßstab? – (Abg. Mag. Stadler: Das Wollen eines Abge­ordneten ist kein Maßstab!) Ich habe gesagt, warum wir das gemacht haben. Das ist ja kein Maßstab für die Immunität, Ewald, das ist ganz klar. – Das war der erste Grund, und ich habe klar gesagt, dass das kein Maßstab ist, sondern der Grund dafür, dass wir zugestimmt haben und zustimmen werden.

Der zweite Grund ist, dass wir prinzipiell nicht den Rechtstaat in Frage stellen wollen und prinzipiell niemanden decken, sondern dass wir eine offene Sicht der Dinge haben und sagen: Man muss sich der Justiz stellen, wenn die Justiz einen haben will. – Des­wegen sind wir hier sehr großzügig.

Ganz anders ist das natürlich – entschuldige! – im Fall Peter Westenthaler. Da besteht ja nicht in Ansätzen ein politischer Zusammenhang, abgesehen davon, was Kollege Stadler und Kollege Scheibner hier immer zu konstruieren versuchen. Analog zur Ge­schichte mit der Mafiaverschwörung in der FPÖ, die die 5 Millionen aufstellt, ist jetzt die SPÖ-Verschwörung in der Polizei – in der Staatsanwaltschaft möglicherweise auch –, die aus politischen Gründen Herrn Westenthaler eintunken möchte, im Gange? Aber das ist kein Argument, das uns jetzt das Recht gibt, jemanden hinter der Immunität zu verstecken, nur weil irgendjemand behauptet, dass das eine politische Verschwörung der Polizei ist. Also so weit sollen wir schon an unseren Rechtsstaat und an die Polizei glauben, dass wir sie nicht als politische Verschwörergruppe analog zur georgischen Mafia, die immer wieder zitiert wird, ansehen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Ing. Westen­thaler: Ich wünsche euch, dass das von euch keinem passiert!)

Obwohl – entschuldige, lieber Ewald – Ewald Stadler ein Multitalent und auch in der Lage ist, hier in 4 Minuten seiner Redezeit ein Strafverfahren abzuführen mit Beweis­würdigung, rechtlichen Beurteilungen und allem, kann es trotzdem nicht sein, dass die eloquenten Ausführungen des Ewald Stadler ein Gerichtsverfahren ersetzen und dass wir sagen: Stadler hat das so gut dargelegt, die Zeugen sind unglaubwürdig und falsch, das ist ein SPÖ-ler, und deswegen brauchen wir gar nicht auszuliefern, weil das ohne­hin lauter Schmäh ist! – Das kann es natürlich nicht sein. In diesem Fall würden wir in der Öffentlichkeit wohl ein katastrophales Bild erzeugen, wenn wir nicht ausliefern, wenn vielleicht auch der Tatbestand nicht so gewesen ist, wie er angeklagt ist. Das wissen wir alle nicht, das müssen wir den ordentlichen Gerichten überlassen. Und des­wegen ist unsere Entscheidung klar: in beiden Fällen ja. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.53


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Stadler zu Wort gemeldet. – Herr Abgeordneter, Sie kennen die Bestimmungen: zunächst den zu berichtigenden, dann den berichtigten Sachver­halt. Das alles in 2 Minuten. – Bitte. (Abg. Dr. Hübner: Die georgische Mafia! – Heiter­keit bei der FPÖ.)

 


17.54.15

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Ich berichtige tatsächlich: Kollege Donner­bauer hat behauptet, ich hätte von der künftigen Justizministerin verlangt, dass sie mit politischen Mitteln in Strafverfahren eingreift. – Das ist unrichtig!

Ich habe verlangt – appellierend an eine christlich-soziale ÖVP –, dass sie sicherstellt, dass in Zukunft die Justizministerin dafür sorgt, dass die Strafverfolgungsbehörden, insbesondere die Staatsanwaltschaften, die Symbole des christlichen Glaubens mit der gleichen Nachhaltigkeit schützen, wie sie das derzeit im Fall Winter im Zusammenhang mit den Symbolen des Islam tun. – Das ist mein Appell. Das ist kein politisches Eingrei­fen, sondern das ist der Appell, die durchgängige Gleichbehandlung aller Religionen sicherzustellen! (Beifall beim BZÖ.)

17.55



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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Brosz zu Wort. 7 Minuten gewünschte Redezeit; die Restredezeit der Grünen beträgt 8 Minuten. – Bitte.

 


17.55.30

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Frau Präsidentin! Ich habe dem Herrn Kollegen Stadler bei verschiedenen Reden in der Vergangenheit sehr interessiert zugehört und mir gedacht, da kommt einiges an Rhetorik, zum Teil auch an Inhalt. Wenn man sich das einmal näher anschaut und in diesem Fall den Akt genau studiert und dann sieht, was Kollege Stadler hier macht, wird man beim Beobachten seiner Reden doch etwas vorsichtiger, denn in beiden Fällen fehlen ganz wesentliche Elemente.

Zur Frau Kollegin Winter: Es gibt hier nicht nur den Vorwurf der Herabwürdigung reli­giöser Lehren, sondern der Verhetzung, und zwar auch in einem anderen Zusammen­hang. Frau Kollegin Winter hat einen Sohn, der im Vorfeld des Grazer Gemeinderats­wahlkampfs bereits gesagt hat (Rufe bei der FPÖ: Sippenhaftung!), dass man eine Schafsherde im Grazer Stadtpark grasen lassen sollte, um in Graz Vergewaltigungen zu verhindern. (Weitere Rufe bei der FPÖ: Sippenhaftung!) – Vielleicht hören Sie mir zu, dann werden Sie wissen, worauf ich hinaus möchte.

Frau Kollegin Winter ist im Übrigen in Interviews danach gefragt worden, was sie von dieser Aussage hält, und hat gesagt: Die Jugend darf schon einmal über das Ziel schießen.

Sechs Wochen später sitzt Frau Kollegin Winter in einer Grazer Schule – das ist im Üb­rigen der Teil dieses Immunitätsaktes; ich zitiere –: Wir sollten im Stadtpark ein Bordell errichten, damit die muslimischen Männer dorthin gehen können und sich nicht an den Mädchen im Stadtpark vergreifen. (Abg. Zanger: Schämen Sie sich! – Abg. Strache: Das hat sie nicht gesagt!) Das ist zitiert aus dem Immunitätsakt, Herr Kollege Strache. (Abg. Strache: Das hat sie nicht gesagt!) Das ist Zitat aus dem Immunitätsakt. (Abg. Strache: Das ist genau diese Unwahrheit, das ist genau diese Lüge, mit der gearbeitet wird!) Ich weiß nicht, wovon wir da reden; ich zitiere den Immunitätsakt. (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Deshalb gibt es ja auch ein Auslieferungsbegehren. Es wäre im Übrigen für uns schwierig gewesen, mit dieser Aussage umzugehen, wäre sie nicht bereits im Jänner erfolgt, sondern im Vorfeld der jetzigen Nationalratswahl, denn dann wäre nach der Spruchpraxis des Hauses keine Auslieferung erfolgt.

Faktum ist, dass die Immunität mit ihrer parlamentarischen Tätigkeit als Nationalrats­abgeordnete zu tun hat. Und in dem Fall geht es um den Vorwurf der Verhetzung, der zu einem Zeitpunkt erfolgt ist, der mit dem Mandat nichts zu tun hatte. Daher kann es hier nur zu einer Auslieferung kommen.

Zum Kollegen Westenthaler. – Um den Vorfall noch einmal zu beschreiben, um den es da geht: Nach dem Europameisterschaftsspiel Österreich gegen Deutschland sei Kollege Westenthaler vom VIP-Parkplatz weggefahren, habe in Fahrtrichtung links ab­biegen wollen. Diese Fahrtrichtung war gesperrt, und zwar auch schon bei den Spielen davor; in dem Fall aus einem ziemlich eindeutigen Grund, weil nämlich der Konvoi der Staatsgäste inklusive Frau Merkel abfahren sollte – 20 Autos, zwei Busse, wie den Akten entnommen worden ist – und daher das Abbiegen dort nicht möglich war.

Der Akt beschreibt folgenden Vorgang – ob der jetzt so korrekt ist oder nicht, ist ein anderes Kapitel; es ist aber auch nicht unsere Aufgabe, es zu überprüfen. (Abg. Ing. Westenthaler: Waren Sie auch dabei?) Ich versuche gerade, zu beschreiben, dass das nicht unsere Aufgabe ist. Was heißt: Waren Sie auch dabei? – Ich unterstelle weder Ihnen, dass in dem Fall Klarheit herrscht, noch unterstelle ich irgendeinem Po-


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lizisten, dass er bewusst die Unwahrheit sagt, nur dass es zu einer Auslieferung kommt. – Das unterstellen Sie nämlich! Wenn Sie von Unschuldsvermutung reden, ver­stehe ich die Umkehrung überhaupt nicht, dass Sie grundsätzlich sagen, jeder betei­ligte Polizist lügt hier, will Sie anschwärzen und macht falsche Aussagen, damit der Herr Westenthaler verfolgt wird. Das ist ja die Aussage, die da vorliegt.

Zurück zum Vorfall: Sie seien mehrfach aufgefordert worden, nicht nach links abzubie­gen, Sie hätten diese Aufforderung ignoriert (Abg. Ing. Westenthaler: Wo steht im Akt drin ...?) Ich weiß nicht, vielleicht können wir zumindest einmal hinsichtlich des Vor­wurfs im Akt ein Einvernehmen erzielen!

Sie hätten diese Aufforderung mehrfach ignoriert und seien dann dem Polizisten lang­sam – es hat ja niemand gesagt, dass Sie ihn überfahren haben – gegen die Knie ge­fahren, sodass er das Gleichgewicht verloren hat und sich abstützen musste, weil Sie Ihr Abbiegen nach links erzwingen wollten. – Das ist der Vorwurf.

Dieser Vorwurf wird bezeugt von drei Polizisten, die an dieser Amtshandlung (Abg. Ing. Westenthaler: Zwei!) – der Polizist selbst und zwei weitere, also sind es drei, die gleich ausgesagt haben – teilgenommen haben. Berufen wird im Akt auf einen Ordner, der diesen Vorwurf auch bestätigt. Es gibt noch eine fünfte Zeugenaussage von einem Chauffeur, der dabei war, und es wird im Prinzip ein sehr einheitliches Bild von dem Vorfall geschildert. (Abg. Ing. Westenthaler: Der hat etwas anderes gesagt!) Nein, der hat nichts anderes gesagt, und das ist auch gleich die nächste Zitierung von Herrn Stadler, die nicht stimmt. Wer sich den Akt anschaut, kann sehen, dass diese Zeugen­aussagen alle ziemlich ähnlich sind.

Jetzt frage ich Sie einmal umgekehrt: Würde in dem Fall, dass jemand anderem in die­ser Republik dieser Vorwurf gemacht werden würde, irgendjemand auf die Idee kom­men, zu sagen, dass dieser nicht verfolgt werden darf, weil ein politischer Zusammen­hang besteht? – Worin bestehen denn die Möglichkeiten von Abgeordneten, Sportspre­chern oder anderen? Dass sie mit dem Auto herumfahren können und wissen, wenn sie irgendeinen SPÖ-Polizisten sehen, dass ihnen nichts geschehen kann, weil sie immun sind? Das ist ja absurd! So kann man doch nicht argumentieren! (Zwischenruf des Abg. IngWestenthaler.)

Diesfalls besteht der Vorwurf des Widerstands gegen die Staatsgewalt. Herr Stadler hat kritisiert, dass auch der Vorwurf der schweren Körperverletzung bestehe: Dazu muss man klar sagen, dass der Polizist von Anfang an gesagt hat, dass er nicht schwer verletzt ist, sondern dass diese Anzeige automatisch erfolgen muss, wenn es sich um einen Polizisten handelt. (Abg. IngWestenthaler: Das hat auch niemand be­hauptet!) Doch, das ist mehrfach gefallen! Es wurde die Frage in den Raum gestellt, warum er nicht monatelang in den Krankenstand gegangen ist. – Der Polizist hat ge­sagt, dass er einen leichten stechenden Schmerz verspürt hat, dass es nicht so arg ge­wesen sei, dass er zum Amtsarzt gehen musste, und dass er deshalb auch nicht in Krankenstand gegangen ist. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. IngWestenthaler.) Und weswegen darf er die Zeugenaussage nicht so machen, wenn es doch so gewe­sen ist?

Es kann doch nicht ein Politikerprivileg sein, dass man sich, wenn man Politiker ist, so aufführen kann, wie man will! Man kann doch nicht erwarten, dass ein Vorfall, nur weil jemand Politiker ist, nicht verfolgt werden darf, und zwar noch mit der Behauptung, dass Polizisten grundsätzlich lügen!

Dieser Vorfall hat mit Sicherheit keinen politischen Zusammenhang, deshalb ist die Auslieferung notwendig, und die Gerichte werden zu klären haben, ob dieser Vorwurf korrekt oder nicht korrekt ist, und entsprechend zu entscheiden haben. Wir wollen nicht


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solche Politikerprivilegien, dass ein ausgerechnet ein Politiker wegen eines derartigen Vorwurfs nicht verfolgt werden kann! (Beifall bei den Grünen.)

18.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Fich­tenbauer. 5 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

 


18.01.33

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Ich komme noch einmal zu diesem „Pingpong-Spiel“ mit Georgien und sage ein für allemal: Ich kenne keinen Georgier, von dem ich wüsste, dass er der Mafia angehörte!

Nächster Punkt: Diese heutige Auslieferungsgeschichte macht sowohl juristisch als auch politisch kein gutes Bild!

Zunächst ein Satz zur Causa Westenthaler: Bei Drängeleien um Parkplätze und Ähnli­chem sind solche Vorfälle nicht allzu selten. Im Allgemeinen ist das höchstens versuch­te Nötigung und nicht das, was hier angeklagt wurde. Ich halte also die Anklage in der Causa Westenthaler – rein juristisch, ungeachtet der Frage des politischen Zusammen­hanges, der bestehen mag oder nicht bestehen mag – für grundfalsch.

In der Causa Susanne Winter ist für uns sonnenklar, dass man diesfalls bestrebt ist, mit Hilfe des Strafrechtes politische Missliebigkeit zu verfolgen. – Der zweite Punkt des Anklagevorwurfes ist zunächst von der Frage des Sachverhaltes zu beleuchten, der natürlich im Gerichtsverfahren eine Rolle spielen wird. Susanne Winter bestreitet aufs Entschiedenste, diesen Ausspruch je getan zu haben.

Dazu ist festzustellen: Der Ausspruch Nummer eins wurde von ihr getan, aber im Zu­sammenhang mit dem Grazer Gemeinderatswahlkampf. – Ich meine, dass die Spruch­praxis unrichtig ist. Ich glaube, dass der politische Zusammenhang nicht auf den Wahlkampf um das Nationalratsmandat oder auf die Tätigkeit eines Nationalratsabge­ordneten einzuschränken ist, sondern dass die Immunität mit der Angelobung des Na­tionalratsabgeordneten beginnt und sachlich auf alle Fälle der politischen Betätigung auszudehnen ist, die einigermaßen zeitnah zu verstehen und zu interpretieren sind.

Es kann nicht angehen, dass in Zukunft politische Äußerungen, die zugegebenerma­ßen zugespitzt sind, für manche beleidigend sein mögen und für manche von der An­sicht her nicht zu teilen sind, im Wege des Strafrechtes geklärt werden. Dann ist näm­lich die Trennung zwischen Gesetzgebung und der damit ausgeübten Politik einerseits und Rechtsprechung andererseits diffundiert und aufgehoben. Das ist nicht Sinn des Verfassungsrechtes! (Beifall bei der FPÖ.)

Aus gutem Grund besteht der Sinn der parlamentarischen Immunität in einer Schutz­wirkung der Gewaltentrennung. Es ist dies ein gewisses Pendant zur Rechtsprechung: Genauso wie die Rechtsprechung in allen Instanzen vollständig unabhängig ist, be­steht die persönliche Immunität von Mandataren.

Wahr ist, dass in Folge einer historischen Entwicklung die Immunität begrifflich und sachlich zugunsten der verfolgten sozialistischen Abgeordneten entwickelt wurde, und das war auch sehr gut.

Ungeachtet dessen, dass wir nicht in den Hautgout geraten wollen, unsere Abgeordne­ten aus persönlichem Protektionismus nicht ausliefern zu wollen, wiederhole ich, dass die Staatsanwaltschaft hier ungehörig überschießend handelt. Wir werden uns daher in Zukunft mit dieser Thematik wohl noch zu beschäftigen haben! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

18.05



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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Strache. Ich stelle die Uhr auf 10 Minuten. – Bitte.

 


18.06.06

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst ein paar Bemerkungen zu Herrn Kollegen Stadler, der hier immer wieder mit seinen diversen Verleumdungsszenarien und Ver­schwörungsszenarien tätig geworden ist.

Herr Stadler, ich verstehe Sie schon. Ich musste in den letzten Monaten immer wieder Ausführungen von Ihnen erleben, bei denen Sie offenbar versucht haben, Ihren Stra­che-Komplex beziehungsweise Ihre Strache-Phobie therapeutisch und gruppendyna­misch abzuarbeiten! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich verstehe das. Ich meine aber, dass das politische Tourette-Syndrom, das Sie be­gleitet und das sich darin äußert, dass es Sie permanent reißt, wenn Sie sich zu Wort melden, und zwar konkret dazu hinreißt, irgendwelche unwahren Behauptungen aufzu­stellen oder auch dementsprechende Anflegelungen vorzunehmen, nicht die richtige und feine Art ist! Ich meine, Sie sollten vielleicht einmal selbst darüber nachdenken, ob es gescheit ist, so zu agieren!

Herr Pirveli, den Sie genannt haben und sozusagen der Mafia zuschieben, ist ein laut Genfer Konvention anerkannter Flüchtling, der in seinem Land davon bedroht ist, er­mordet zu werden. Er ist Chef einer georgischen Oppositionspartei, und er hat im Rah­men einer Russland- und Georgien-Konferenz in Wien, die die Freiheitliche Partei Ös­terreichs mit veranstaltet hat, auch die Problematik Georgiens mit besprochen. Dass Sie sich jetzt offenbar auf die Seite des Diktators Saakaschwili stellen und hier versu­chen, Dinge zu kreieren, das ist schon eine sehr eigenartige Sichtweise, die man in Frage stellen sollte! Sie verunglimpfen und beschimpfen hier einen im Sinne der Gen­fer Konvention anerkannten Flüchtling als Mafioso. Das sei Ihnen anheim gestellt, das zeigt allerdings die – nicht vorhandene – Qualität Ihrer Äußerungen! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich höre dann schon damit auf, denn es ist wirklich zu schade, Zeit damit zu ver­schwenden, ich möchte aber doch noch einmal darauf eingehen: Dass Sie immer wie­der mit Verschwörungstheorien tätig werden, das kennen wir! Das haben Sie vormals gegenüber dem BZÖ gelebt, als Sie mit allen möglichen Behauptungen, dass das Frei­maurer, Scientologen, warme Brüder und Bienenzüchter sind, und EADS-Unterstellun­gen agiert haben. Das kennen wir! Diesbezüglich haben Sie dann aber eine enorme Anpassungsfähigkeit gezeigt, denn heute sitzen Sie bei eben jenen, die Sie so be­zeichnet haben! (Beifall bei der FPÖ.)

Das, Herr Stadler, zeigt Ihre persönliche Zerrissenheit. Ich ersuche Sie aber, damit selbst klar und persönlich ins Reine zu kommen – und uns nicht immer wieder Ihre diversen Anflegelungen zuzumuten! (Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt zum Akt des Immunitätsausschusses zu den beiden unterschiedlichen Berei­chen. – Beim Herrn Kollegen Westenthaler steht der Verdacht im Raum, dass er einen Polizeibeamten angefahren haben soll. Das kann, wie Herr Kollege Westenthaler sagt, jeder behaupten. In diesem Fall bestätigen das insgesamt drei Polizeibeamte. Ich glau­be, Dr. Peter Fichtenbauer hat das schon richtig aufgezeigt: Es fragt sich, ob die Ankla­ge, so wie sie formuliert wurde, richtig ist. Dass es sich natürlich nicht um einen politi­schen Akt handelt, wenn man einem Polizisten oder dem Aufruf eines Polizisten nicht folgt und ihn dann mit dem Auto anschiebt, ist eine andere Frage.

Das hat im Unterschied zu den Aussagen der Kollegin Dr. Susanne Winter, die im Rahmen einer politischen Veranstaltung bei einer politischen Rede eine politische Wer-


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tung getroffen hat, über die man diskutieren kann, sicherlich nichts mit einer politischen Handlung zu tun!

Im Fall Dr. Susanne Winter kann man sagen, dass sie in ihrer Wertung festgehalten hat, dass es nicht angehen kann, dass sich in unserem Rechtssystem irgendjemand an unseren Kindern vergreifen kann oder dass Minderjährige zwangsverheiratet werden können. Das hat nämlich nach unserem heutigen Rechtssystem Gott sei Dank tatsäch­lich härtestens bestraft zu werden, und dass man Frau Dr. Winter diese Feststellung zum Vorwurf macht und diesbezüglich Anklage erhebt, ist ja in Wirklichkeit der Skan­dal! (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist genau der Punkt: Kollegin Winter hat nie einen Religionsbegründer als „Kinder­schänder“ bezeichnet. Das hat sie nie getan! Das ist ihr bewusst fälschlich unterstellt worden. Sie hat immer ausdrücklich gesagt, dass in unserem heutigen Rechtssystem jeder, gleichgültig wer, der glaubt, Minderjährige heiraten zu können oder sich sexuell an Minderjährigen vergreifen zu können, selbstverständlich ein Kinderschänder sein muss und auch zu bestrafen ist. Und ich als Mutter verstehe ihre Empörung, weil leider solche Entwicklungen in unserer Gesellschaft tatsächlich der Fall sind! (Abg. Dr. Mo­ser: Sie sind doch keine Mutter! – Ironische Heiterkeit bei den Grünen.)

Leider Gottes gibt es solche Entwicklungen, und ich verstehe, dass jede Mutter und jeder Vater davon betroffen sein muss, dass es so etwas hier in Österreich gibt! Bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft hier in Wien – also nicht irgendwo in der islamischen Welt, sondern hier in Mitteleuropa! – wurden bereits über 50 Prozent minderjährige muslimische Mädchen vorstellig und haben um Schutz und Hilfe angesucht, weil sie von ihren Familien beziehungsweise Vätern oder Brüdern gezwungen und genötigt werden, als Minderjährige eine Zwangsheirat einzugehen. Das ist hier in unserer Ge­sellschaft gang und gäbe!

Das ist übrigens im Bericht der Wiener Kinder- und Jugendanwaltschaft nachzulesen, und das ist keine FPÖ-nahe Institution! Das ist vielmehr eine der in Wien absolut vor­herrschenden SPÖ nahestehende Institution! Genau darum geht es, und genau das hat Frau Kollegin Dr. Winter zu Recht angesprochen. Es ist oberstes Gebot, dass wir Minderjährige vor solchen Entwicklungen schützen, und es darf sich niemand darauf berufen, dass irgendwann einmal im Mittelalter solche Dinge vielleicht gang und gäbe waren. Es darf sich niemand darauf berufen, dass das irgendwann einmal vielleicht ge­lebte Praxis gewesen sein mag, und sich hinter einer Religionsgemeinschaft verste­cken! Heute hat in unserem Rechtssystem so etwas nichts verloren! (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist genau der entscheidende Punkt, der auch zum Ausdruck gebracht wurde, der jedoch ganz bewusst aus dem Zusammenhang gerissen wurde.

Nicht umsonst gibt es die Frau des Jahres. Diese wurde seitens der Unesco ganz bewusst als solche thematisiert. Das Bild ging durch alle Medien, dass ein minderjähri­ges Mädchen als Zwölfjährige in der islamischen Welt zwangsverheiratet wurde, sich dagegen wehrte und dann zum Glück eine Scheidung möglich war.

Zum Glück ist dieser Fall gut ausgegangen, es gibt aber genug andere Fälle von zwangsverheirateten minderjährigen Mädchen in der islamischen Welt, die sich dage­gen zur Wehr gesetzt haben und dann gesteinigt wurden oder über die sogar die To­desstrafe verhängt wurde. Angesichts dessen sollten wir nicht zur Tagesordnung über­gehen! Da geht es um unser Rechtssystem, das teilweise auch hier und heute in unse­rer Gesellschaft in Frage gestellt wird. Es braucht Mut, diese Probleme anzusprechen, und genau das hat Frau Dr. Susanne Winter getan! (Beifall bei der FPÖ.)


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Kollegin Winter hat keine Religionsgemeinschaft herabgewürdigt, und sie hat auch keine Verhetzung betrieben – und dabei geht es auch nicht um Sippenhaftung, wie Herr Kollege Brosz in seiner Rede hier behauptet und damit versucht hat, wieder etwas Unwahres in den Raum zu stellen!

Es geht nicht darum, sich für das Zitat einer Aussage zu verantworten, die angeblich sie oder auch ein Verwandter, nämlich der Sohn der Frau Dr. Winter, getroffen hat. Das war nicht ihre Aussage, das belegen auch Schüler, die damals bei dieser Schul­diskussion dabei waren, bei der ein politisch motivierter Lehrer und die Podiumsrunde Frau Dr. Susanne Winter mit diesem Zitat konfrontiert haben. Das entsprach nicht ihrer Aussage, sie wurde aber damit konfrontiert, und sie hat natürlich versucht, ihren Sohn zu verteidigen. (Beifall bei der FPÖ.)

Das ist genau diese politische Willkür, die leider auch unkritisch von Medien mit über­nommen wird, weswegen dann eine solche Berichterstattung stattfindet.

Außerdem wird in der Anklage auch der ganz entsetzliche Begriff „Einwanderungs-Tsunami“ erwähnt. Wir haben schon viele Begriffe gehört, wenn es darum geht, dass man unverantwortliche Massenzuwanderung kritisch beurteilt, ob dann von einer Ein­wanderungswelle, einer Einwanderungslawine oder eben einem Einwanderungstsuna­mi die Rede ist. Es kann doch nicht sein, dass man es auf Grund gewisser politischer Wertungen und Begrifflichkeiten heute schon in diesem Land, das sich ein freies und demokratisches Land nennt, mit solchen politisch motivierten Verfahren zu tun be­kommt! (Beifall bei der FPÖ.)

Diesfalls ist ein den Grünen nahestehender Staatsanwalt tätig geworden – gut, das verstehe ich. Wir haben aber Vertrauen in die unabhängigen Gerichte und in die Gerichtsbarkeit Österreichs!

Das ist auch der Grund, warum wir bei dieser absurden Vorgangsweise, die hier ge­wählt wird, auch sagen: Wir stimmen dieser Auslieferung zu, weil wir nichts zu verber­gen und nichts zu verstecken haben. Frau Dr. Winter hat nichts verbrochen.

Ganz im Gegenteil: Frau Kollegin Winter hat ein Problem in unserer Zeit und Gesell­schaft angesprochen, wobei man durchaus kritisch anmerken kann, dass sie es viel­leicht nicht gescheit und vernünftig formuliert hat, sie hat aber im Kern richtig ange­sprochen, dass es in diesem Zusammenhang Fehlentwicklungen in unserer Gesell­schaft gibt. Und genau das muss in einer freien Gesellschaft möglich sein, die etwas auf sich hält. Das kann und darf nicht vor den Gerichten enden, und vor allen Dingen kann und darf das nicht mit einer Verurteilung enden! (Beifall bei der FPÖ.)

Genau deshalb war es mir so wichtig, diesen Inhalt in der kurzen Zeit, die heute noch zur Verfügung steht, kurz beleuchtet zu haben, weil wir natürlich auch nicht zur Tages­ordnung übergehen werden. Es gilt nämlich, den Unterschied herauszuarbeiten: In diesem Fall geht es darum, dass eine Abgeordnete politische Wertungen getroffen hat und sich heute vor dem Kadi wiederfinden muss. Auf der anderen Seite gibt es jeman­den, der im Rahmen eines Sportbesuches der Weisung eines Exekutivbeamten angeb­lich nicht gefolgt ist und den Beamten angefahren haben soll.

Bei Frau Winter handelt es sich um eine politische Wertung und politische Aussage im politischen Zusammenhang. Bei der anderen Causa ist für mich der politische Zusam­menhang nicht feststellbar.

Es kann sein – da gebe ich Herrn Kollegen Westenthaler recht –, dass sich im Zuge des Verfahrens diese Absurdität herausstellen und bestätigen wird. Da gebe ich ihm recht! Dann hat aber wirklich mit absoluter Härte auch gegen diese Exekutivbeamten vorgegangen zu werden, denn dann wäre wirklich offenkundig und offensichtlich, dass parteipolitische Motivation dahinter stand, und das hat ein Gericht aufzuklären, und


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dann erwarten wir auch, dass diese Beamten mit allen disziplinarrechtlichen Verfahren zu konfrontieren sind. (Beifall bei der FPÖ.)

18.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun hat sich Herr Abgeordneter Mag. Stadler zu Wort gemeldet. 2 Minuten Gesamtrestredezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


18.17.42

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Da­men und Herren! Sie erlebten soeben H. C. Strache in seiner neuen Rolle als Mutter und AsylantenschützerIn! (Beifall beim BZÖ.)

Den Asylantenschützer nehme ich dir allerdings nicht ganz ab! Wenn es um Levan Pirveli geht, dann bemüht Kollege Strache auf einmal das Asylrecht!

Bei Levan Pirveli fand am 8. Mai 2007 eine Hausdurchsuchung statt, und zwar nicht durch die georgische Polizei, sondern durch die hiesige Polizei, von der Sie ja so viel halten. In diesem Zusammenhang wurden zwei weitere Herren von der sogenannten Industrial Party, auch einer sehr honorigen Partei, verhaftet, meine Damen und Herren, und zwar auch durch die hiesige Polizei. – Bei uns verkehren solche Leute nicht, bei euch schon, das ist der Unterschied! Aber ich werde noch mit weiteren Details aufwar­ten, denn diese Debatte ist noch nicht zu Ende.

Meine Damen und Herren! Kollege Donnerbauer, Widerstand gegen die Staatsgewalt ist etwas völlig anderes als ein Verkehrsdelikt. Dem Kollegen Westenthaler wird nicht irgendein Verkehrsdelikt vorgeworfen, sondern ein Verbrechen, und zwar ein Verbre­chen, das mit einer Höchststrafe bedroht ist, die auf jeden Fall zum Verlust seines Ab­geordnetenmandats führen wird. Das heißt: In Zukunft werden Richter aufgrund von ir­gendwelchen schwindligen Anzeigen entscheiden, ob jemand noch Abgeordneter sein kann oder nicht. – Das ist kein unerheblicher Zusammenhang.

Zweitens: Ich bin entsetzt, dass du, Kollege Fichtenbauer, als Anwalt hier so referierst, als sei die Tat bereits erwiesen! Es handelt sich dabei um eine Tat, die selbst im Akt der Staatsanwaltschaft nur durch die Behauptung dieses Mannes existiert, jedoch nicht aufgrund eines einzigen Sachbeweises, geschweige denn eines medizinischen Be­funds oder auch nur eines Attests. Jeder normale Rechtsanwalt würde sagen, dass es ohnehin schon gewagt ist, bei einer derart dünnen Lage von einer Tat auszugehen. Genau das tut Kollege Fichtenbauer aber.

Daher möchte ich dir, Kollege Fichtenbauer, im Interesse deiner Klienten sagen: Sei beim Vorwurf einer erwiesenen Tat etwas vorsichtiger! Vielleicht ist heute bei dir hin­sichtlich des Kollegen Westenthaler das eine oder andere persönliche Moment durch­gegangen. Ich betone aber: Eine Tat, die durch null Sachbeweis, sondern nur durch die Behauptung des angeblichen Opfers dermaßen dünn belegt ist, ist noch längst keine erwiesene Tat, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

18.19


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz. Auch für Sie 2 Minuten Gesamtrestredezeit. – Bitte.

 


18.20.09

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es liegen zwei freiheitliche Parteien vor, die überall, wo es Hinweise auf verdächtige Vor­fälle gibt, immer die volle Konsequenz und die gnadenlose Anwendung des Strafrechts fordern. Nur wenn es um Sie selbst geht, dann ist plötzlich alles anders, dann wird ge­jammert, dann ist es dort ein SPÖ-Polizist, dann ist es dort ein Staatsanwalt, dann ist das Strafrecht plötzlich nicht mehr anzuwenden, dann gilt der Verhetzungsparagraph


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nicht, dann gilt der „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ nicht, dann ist plötzlich das Strafrecht schuld und nicht der Abgeordnete des BZÖ oder der Freiheitlichen Partei. (Abg. Ing. Westenthaler: Da hast du ja beste Erfahrungen! Da bist du ja Experte! – Abg. Dr. Haimbuchner: Sie sind da nicht der Richter!)

Ich lese Ihnen das Zitat noch einmal vor, und ich halte den Fall Winter für wesentlich wichtiger als den notorischen Fall Westenthaler. Im Fall Winter heißt das Zitat:

Wir sollten im Stadtpark ein Tierbordell errichten (Abg. Strache: Das hat sie nicht ge­sagt, und das ist genau die Unwahrheit!), damit die muslimischen Männer dorthin ge­hen können und sich nicht an den Mädchen unserer Stadt vergreifen. – Zitatende. (Abg. Strache: Das hat sie nie gesagt, das ist genau die unwahre Unterstellung!)

Bereits einvernommene Zeugen und Zeuginnen dieser Schule haben diesen Vorfall be­stätigt und belasten die Abgeordnete Winter. (Abg. Strache: Schüler, unzählige Schü­ler, die bestätigen, dass sie mit diesem Zitat konfrontiert worden sind! Das ist genau die Unwahrheit! – Politisch motivierte Lehrer, die die Schüler eingefangen haben!)

Ja, wir können es uns nicht aussuchen, dass der Staatsanwalt sagt, er ist der Meinung, dass das Tatbild des Paragraphen im Strafgesetzbuch, der die Verhetzung beschreibt, erfüllt ist. Das Strafrecht wird sich nicht nach der Freiheitlichen Partei und nicht nach dem BZÖ richten! (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Sie werden vor Gericht die Möglichkeit haben, zur Verhetzung, zum Widerstand gegen die Staatsgewalt und zu anderen in Ihren Parteien notorischen Delikten Stellung zu nehmen. Sie werden alle Mittel des Rechtsstaates zur Verfügung haben. Aber Sie wer­den sich nicht hinter der Immunität verstecken können, und Sie werden nicht Ihre pri­vilegierte Position als Abgeordnete ausnützen können. (Abg. Strache: Wir verstecken uns nicht im Unterschied zu Ihnen! Im Unterschied zu Ihnen haben wir uns noch nie versteckt! – Weitere heftige Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Das Strafrecht gilt im österreichischen Rechtsstaat auch für FPÖ und BZÖ! (Beifall bei den Grünen.)

18.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Berichterstatterin/der Berichterstatter wünschen kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 18 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Graz um Zustimmung zur be­hördlichen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Susanne Winter wird im Sinne des Artikels 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass – ratione temporis – kein Zusam­menhang zwischen den inkriminierten strafbaren Handlungen und der politischen Tä­tigkeit der Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Susanne Winter besteht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Dieser Antrag ist einstimmig angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 25 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wien um Zustimmung zur be­hördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler wird


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im Sinne des Artikels 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten strafbaren Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Peter Westenthaler besteht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Die Tagesordnung ist damit erschöpft.

18.24.30Einlauf

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 166/A bis 315/A eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 404/J bis 421/J eingelangt.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 18.25 Uhr ein; das ist gleich im An­schluss an diese Sitzung.

Diese Sitzung ist geschlossen.

18.25.01Schluss der Sitzung: 18.25 Uhr

 

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