Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll10. Sitzung / Seite 294

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Wir haben gehört, dass sich Frau Kollegin Abgeordnete Schatz heute Sorgen gemacht hat bezüglich der Jugendarbeitslosigkeit. – Das, was die Grünen in den letzten Tagen und Wochen gefordert haben, ist ein Berufsverbot für politisch anders Denkende. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen! Nichts anderes ist das – und es sind junge Menschen. Also diese Doppelzüngigkeit und diese Scheinmoral kann ich nicht nachvollziehen. Daher glaube ich auch nicht ganz, dass Sie es mit diesem Inter­esse, diese Strafrechtsnovelle zu machen, so hundertprozentig ernst nehmen und ein hehres Ziel dahinter sehen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich glaube vielmehr, dass Ihnen daran gelegen ist, dass Gruppierungen, die Ihnen na­hestehen, entkriminalisiert werden, obwohl sie im Dunstkreis auch von strafbaren Handlungen sind.

Ich bin gespannt: Wahrscheinlich in den nächsten Tagen, vielleicht in einer Woche wird es wiederum eine Kundgebung unter der Patronanz der einen oder anderen grünen Landesgruppe oder vielleicht sogar der Bundes-Grünen geben, oder mit der Sympathie von dem einen oder anderen Grün-Abgeordneten. Dort wird auch nur zum zivilen Un­gehorsam oder zum zivilen Widerstand aufgefordert. Nur eines: Allzu oft beginnen die­se Veranstaltungen mit zivilem Ungehorsam und enden dann mit Brandstiftung, mit Sachbeschädigung, mit Nötigung, mit Widerstand gegen die Staatsgewalt und mit Kör­perverletzung. Und das wollen wir auf keinen Fall. Das Strafrecht hat für alle gleich da zu sein. (Beifall bei der FPÖ.)

23.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Stadler gelangt nun zu Wort. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte. (Abg. Mag. Stadler – auf dem Weg zum Rednerpult –: Sieben, haben wir gesagt!) – Herr Abgeordneter, ich stelle die Uhr auf 7 Minuten. Das ist die Gesamt-Restredezeit des BZÖ. – Bitte. (Abg. Mag. Stadler: Ja­wohl! Exakt, Frau Präsidentin!)

 


23.08.03

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Her­ren! Hohes Haus! Das ist nicht, Herr Kollege Steinhauser, irgendein Willkürdelikt gegen Grüne, sondern das ist ein sogenanntes – um es Ihnen einmal in der Sprache der Rechtswissenschaft klarzumachen – speziell vertyptes Vorbereitungsdelikt zum Schutz des Rechtsgutes öffentliche Ordnung. Das ist der Inhalt dieses Deliktes – und nicht ir­gendein „Missbrauchsdelikt“, hinsichtlich dessen die Grünen jetzt larmoyant herumjam­mern, dass ein paar Leute, die bei ihnen kandidieren wollten oder bei ihnen Funktionen ausüben, deswegen Gegenstand von strafrechtlichen Untersuchungen wurden.

Es ist schlicht und einfach barer Unsinn, zu behaupten, dass Greenpeace in Österreich wegen des § 278a StGB gefährdet sei. (Ruf: Amnesty International!) – Das haben Sie gesagt: Sie haben gesagt, § 278a gefährdet Greenpeace! Sie haben in diesem Zusam­menhang eine Stellungnahme von Amnesty International zitiert.

Das ist so eine bestellte Stellungnahme – seien Sie mir nicht böse! –, weil das einfach Unsinn ist, was da drinsteht. Wenn Sie sich das Delikt nämlich genauer anschauen, dann kommen Sie drauf, dass es zwei Elemente, zwei Ebenen hat, die erfüllt sein müs­sen, und zwar kumulativ erfüllt sein müssen: die organisatorische Ebene und die krimi­nelle Zielsetzungsebene. Und das ist dermaßen angereichert von den Tatbestands­voraussetzungen, dass, selbst wenn wir Wale hätten – wie Kollege Jarolim vermutet hat: dass die Walfangquoten im Neusiedler See oder im Bodensee in Gefahr sind, wenn Greenpeace dort auftritt; das hat er als Beispiel gebracht; ich weiß gar nicht, wo Greenpeace bei seinen Agitationen gegen Walfang in Österreich gefährdet sein soll, aber nehmen wir es einmal an –, selbst wenn das der Fall wäre, das alles unter dieses Delikt nicht subsumierbar wäre, weil die Tatbestandsvoraussetzungen dermaßen um­fangreich sind und, ich betone es noch einmal, kumulativ vorliegen müssen.

 


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