Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll14. Sitzung / Seite 301

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Die Briefwahl in erleichterter Form soll daher nur den Wahlberechtigten offen stehen, die sich im Ausland aufhalten und nicht anders ihrem Wahlrecht nachkommen können.

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Kollege Dr. Wittmann. – Bitte.

 


23.48.25

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ho­hes Haus! Die Briefwahl wird dahin gehend verändert, dass man nicht mehr die Uhr­zeit, den Ort und das Datum angeben muss, aber die Unterschrift nach wie vor leisten muss. Es wird hier zu einer Vereinfachung kommen, die notwendig ist, um vor allem älteren Leuten auch diese Form der Wahl zu ermöglichen.

Es wird durch diese Novellierung auch die Möglichkeit geschaffen, dass man die Wahl­karte nicht mehr nur auf dem Postweg verschicken, sondern auch direkt bei der Be­zirkswahlbehörde abgeben kann. Das Porto wird vom Staat übernommen; auch das ist eine Erleichterung für die Wählerschicht, die diese Wahlform in Anspruch nimmt.

Bei der Novellierung der Nationalratswahl wird man darauf Bedacht nehmen müssen, dass das taktische Wählen nicht mehr so einfach wie bisher ist, aber trotzdem die Briefwahl beibehalten werden kann. Ich glaube, dass man auch hier zu einer Lösung finden wird, und diese Vereinfachungen kann man dann auch bei der Nationalratswahl umsetzen.

Zum E-Voting: Herr Kollege, ich glaube nicht, dass das die ideale Form des Wählens ist. Sie ist derzeit auch nicht sicher genug, um es weiterzuverfolgen. Ich glaube, dahin gehend wären dann unsere Wahlreformen abgeschlossen, und man hat einen erleich­terten Zugang zur Wahl. Das kann nur zum Vorteil der Demokratie sein. (Beifall bei der SPÖ.)

23.50


Präsident Fritz Neugebauer: Als Nächster spricht Kollege Mag. Stadler. – Bitte.

 


23.50.07

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Angesichts der nahenden Geisterstunde wird es von mir keinen Debattenbeitrag geben. Und ange­sichts des Umstandes, dass wir dieser Vorlage zustimmen werden, beschränke ich mich auf den Vortrag des Entschließungsantrages der Abgeordneten Petzner, Kolle­ginnen und Kollegen, der zum Ziel hat, dass das Wahlkampfprivileg der Dienstfreistel­lung für land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer und Landeslehrer, die nicht in land- und forstwirtschaftlichen Schulen tätig sind, sowie auch für Beamte beseitigt werden soll, das Privileg nämlich, dass diese Persönlichkeiten, wenn sie auf einer Kandidaten­liste sind, sofort dienstfrei gestellt werden.

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungs­vorlage zuzuleiten, welche sicherstellt, dass das Wahlkampfprivileg der Dienstfreistel­lung für land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer, Landeslehrer, wie auch Beamte beseitigt wird.“

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(Beifall beim BZÖ.)

23.51

 


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