Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 330

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Einige Punkte dieser Vorlage die positiv hervorzuheben sind, wurden ja bereits ange­sprochen, zwei weitere möchte ich hiermit hervorheben. Zum einen § 64 ZPO betref­fend die Verfahrenshilfe. Es ist ja bekannt, dass zum Verfahrenshelfer bestellte Anwäl­te die Information, die sie zur Rechtsverfolgung oder zur Verteidigung brauchen, oft nur mittels Einschaltung eines Dolmetschers erhalten. Tatsache ist, dass bis dato diese Rechtsanwälte die oft erheblichen Kosten aus eigener Tasche vorstrecken mussten. Nunmehr wird es eine vorläufige Bevorschussung dieser oft beträchtlichen Kosten von­seiten des Staates geben.

Es wurde bereits die Dolmetschtätigkeit der Gebärdensprache angesprochen, ich brau­che mich damit also jetzt nicht mehr detaillierter zu befassen. Tatsache ist aber auch, dass im Bereich der Dolmetscher und Sachverständigen auch eine Qualitätsverbesse­rung in dem Sinn stattfinden wird, da die zweitmalige Eintragung in diese Dolmetscher- und Sachverständigenliste künftig nur noch für fünf Jahre stattfinden wird, nicht für zehn Jahre wie bis dato. Das heißt, dass in diesem Bereich alle fünf Jahre ein Quali­tätsmanagement beziehungsweise eine Qualitätsüberprüfung stattzufinden hat.

Zu guter Letzt in aller Kürze natürlich auch der § 252 ZPO, der eine nationale Imple­mentierung der Verordnung zur Einführung des europäischen Mahnverfahrens beinhal­tet. Wir wissen ja, dass es mit 12. Dezember 2008 in Kraft getreten ist und dass damit nunmehr eine Vereinfachung des Mahnverfahrens auf europäischer Ebene stattfinden wird.

In diesem Sinne wird diese Vorlage, wie gesagt, unsere Zustimmung finden. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

23.35


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. Redezeit: 1 Minute. – Bitte.

 


23.35.59

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Wir begrüßen die Zivilprozessnovelle, diesmal oh­ne Schelte, in vollem Umfang. Ich glaube, dass die Verbesserungen bei der internatio­nalen Rechtsdurchsetzung gerade im Lichte der Entwicklungen der Europäischen Uni­on sinnvoll, gut und richtig sind.

Besonders freut uns der Ausbau des Gebärdendolmetschbereiches, nämlich hinsicht­lich der Kommunikation zwischen den Parteien und den Rechtsanwälten. Das freut uns deswegen ganz besonders, weil wir im Hohen Haus demnächst eine Gehörlosenvertre­terin haben werden. Helene Jarmer wird im Juni voraussichtlich als grüne Abgeordnete angelobt werden. Dann wird auch auf das Hohe Haus einiges zukommen. (Abg. Stra­che: Schauen wir erst mal, ob ihr den Einzug ins Europaparlament schafft!)

Es bedeutet nämlich auch für uns eine Umstellung, wenn hier eine Gehörlose mit Ihnen und euch diskutieren wird. Das wird eine große Herausforderung sein. Ich glaube, das wird auch bewusst machen, dass in diesem Bereich besondere Sensibilität notwendig ist. In vielen Punkten werden wahrscheinlich weitere Reformschritte notwendig sein. Deswegen freut es mich, dass die ZPO-Novelle dem zuvorkommt. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

23.37


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Frau Bundesministerin Mag. Bandion-Ortner. – Bitte.

 


23.37.27

Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Sehr geehrter Herr Prä­sident! Hohes Haus! Angesichts der vorgeschrittenen Zeit mache ich es ganz kurz. (Allgemeiner Beifall.)

 


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