Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll19. Sitzung / Seite 249

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Meines Erachtens ist Ihr Antrag insofern überflüssig, als das Bekenntnis zur öster­reichischen Rechtsordnung als solches im Staatsgrundgesetz 1867 gegeben ist, wo Kirchen und Religionsgemeinschaften an die staatlichen Gesetze eigentlich gebunden sind. Artikel 15 des Staatsgrundgesetzes legt fest, dass jede gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgemeinschaft das Recht auf gemeinsame öffentliche Religions­ausübung und selbständige Regelung der inneren Angelegenheiten hat, aber dennoch den allgemeinen staatlichen Gesetzen unterworfen ist.

Daraus ergibt sich, dass die Berufung auf die Religionsfreiheit nicht zur Missachtung von gesetzlichen Bestimmungen herangezogen werden kann.

Weiters ist im Bekenntnisgemeinschaftsgesetz die Voraussetzung für die Anerkennung von Religionsgemeinschaften deren positive Grundeinstellung gegenüber Gesellschaft und Staat. Damit sind aber bereits die wesentlichen Forderungen erfüllt, und es erübrigt sich daher jede weitere von Ihnen angeregte Debatte.

Vielmehr haben wir, weil das Thema eben von Ihnen eingebracht wurde und wir es als brisant erachten, einen Abänderungsantrag eingebracht, dessen Inhalt Sie kennen, über den auch im Ausschuss ausführlich diskutiert wurde, und ich glaube, dass dieser Abänderungsantrag eigentlich ein richtiger Verweis auf die Normalität ist, mit der auch diese sehr schwierige Frage zu behandeln und zu diskutieren ist.

Ich hoffe, dass Sie das im Großen und Ganzen zur Kenntnis nehmen, und ich bin über­zeugt, dass dieser Abänderungsantrag auch heute hier seine Zustimmung findet – und nicht Ihr Antrag, den wir für völlig entbehrlich erachten. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stadler. Ebenfalls 4 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

21.05.09

 


Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Kollege Donabauer! Man hätte den Antrag im Ausschuss schlicht und einfach überhaupt ablehnen sollen. Heute haben wir einen Entschließungsantrag da, der fast gleich textiert ist. Der richtet sich diesmal nicht nur gegen Islam und Judentum, sondern gegen die Zeugen Jehovas, und den sollten wir insgesamt ablehnen. Jetzt werden Sie dann Farbe bekennen müssen. Die Bun­desverfassung im Artikel 15 Staatsgrundgesetz schreibt den Kirchen und Religions­gemeinschaften nur vor, dass sie sich an den Rahmen der Gesetze halten müssen. Und nicht einmal jene, die nicht anerkannt sind, sind verboten. Auch die dürfen im häuslichen Bereich tätig sein, sofern sie weder rechtswidrig noch sittenverletzend sind.

Meine Damen und Herren, das ist unser Religionsrecht.

Nun liest man den Antrag der FPÖ dazu. Da kommt der Kollege Stefan hier heraus und spricht von Mut, hat aber nicht den Mumm zu sagen, wen er eigentlich wirklich meint. Ich zitiere:

„Jede in Österreich“ – jede, nicht Islam und Judentum! – „anerkannte Religionsgemein­schaft muss sich zu unserer Verfassung und unseren Gesetzen und zur Trennung von Kirche und Staat bekennen.“

Das ist blanker Unsinn! Keine Religionsgemeinschaft muss ins Glaubensbekenntnis aufnehmen, dass sie sich zur Trennung von Kirche und Staat bekennt! Das ist ein Grundsatz in der Form, dass sich der Staat dazu verpflichtet, Kirche und Staat zu trennen. Das ist ein Selbstbindungsgrundsatz des Staates, nicht der Kirchen. Das ist eine komplette Fehleinschätzung. Nicht die Kirchen und Religionsgemeinschaften sind dazu verpflichtet, ein Glaubensbekenntnis zur Trennung von Staat und Kirche abzu-


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