Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll26. Sitzung, 16. Juni 2009 / Seite 88

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men und jeglicher Realität entbehren (Abg. Neubauer: Das ist ja nicht wahr!), machen sich aber ganz gut, sage ich jetzt einmal. Ich werfe Ihnen deshalb aber – meiner Meinung nach zu Recht – Populismus und Aufhetzen vor. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neubauer: Sie haben keine Ahnung!)

Dass Kinder keine „kleinen Erwachsenen“ sind, so wie Frauen keine „besseren Män­ner“, darüber brauchen wir, glaube ich, nicht zu diskutieren, und ein Nationaler Ge­sundheitsplan für Kinder, der kindgerecht ist, ist, meine ich, zu unterstützen, fortzufüh­ren; all diese Dinge sind zu erledigen.

Sie vermengen in diesem Zusammenhang sehr viel. Es geht hier um zwei Anträge, die zu behandeln sind: Streichung von Selbstbehalten, kostenfreie Therapien. Das sind völlig unterschiedliche Dinge. (Abg. Ing. Hofer: Es sind auch zwei Anträge!) Sie ver­mengen das in Ihrer Rede zum Beispiel auch mit unfallgeschädigten Kindern, für die Eltern für physiotherapeutische Leistungen sehr, sehr viel bezahlen müssen.

Im ASVG gibt es, wenn es eine Vertragsleistung ist – und Physiotherapie nach einem Unfall ist eine Vertragsleistung –, keine Zuzahlungen. Das ist kostenfrei. Ein Problem, darin gebe ich Ihnen Recht, ist, dass es möglicherweise zu wenig Niedergelassene mit Kassenvertrag gibt. Das ist aber kein Problem, das eine Bundesregierung lösen kann. Das könnte eine Bundesregierung lösen, indem sie den Krankenkassen extrem viel Geld zukommen ließe – ja, darin gebe ich Ihnen auch wieder Recht –, aber im Prinzip ist das ein Vertragspartnerrecht.

Dass vor allem die Eltern unfallgeschädigter kranker Kinder, augengeschädigter Kinder zahlen müssen, das sind Vertragspartnerrechtsfragen. Die Frage der ErgotherapeutIn­nen ist keine Frage einer Verordnung, eines Gesetzes, eines Bundesministers, son­dern eine Frage dessen, was sich eine Krankenkasse im Rahmen der Selbstverwal­tung mit ihren Vertragspartnern ausmacht. (Abg. Ing. Hofer: Das Parlament kann aber beschließen!)

Keine Frage, ich meine, dass es, vor allem was den Bereich der Kinder- und Jugend­psychiatrie – vielfach zitiert – betrifft, Nachholbedarf gibt. Man soll aber die Kirche im Dorf lassen. Im Prinzip ist es so, dass wir Selbstbehalte haben – wir sind die Letzten, die für die Aufrechterhaltung von Selbstbehalten sind –, und wir haben auch einen Selbstbehalt, wo wir wissen, dass Eltern von Kindern und Jugendlichen wirklich bezah­len, die Kosten für Spitalsaufenthalte. Und genau dahin geht auch unser Entschließungs­antrag, nämlich den Minister aufzufordern, bei den nächsten Artikel-15a-Vereinbarun­gen mit den Ländern darauf zu drängen, dass es einen kostenfreien Spitalsaufenthalt für Kinder und Jugendliche gibt, um Eltern von schwerkranken Kindern zumindest diesen Teil der Belastung zu nehmen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Zinggl.)

12.52


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. – Bitte.


12.52.25

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Unter diesen beiden Tagesordnungspunkten werden drei verschiedene Anträge behandelt. Dem Antrag, der den Ausbau und die Umsetzung des Nationalen Kinderge­sundheitsplans betrifft, werden wir unsere Zustimmung geben, denn wir wissen, dass in Österreich diesbezüglich Defizite bestehen und dass gerade ein gut funktionierender und mit Fakten gefütterter Kindergesundheitsplan dazu beiträgt, dass man von Präven­tion nicht nur redet, sondern Prävention auch wirklich leben und einsetzen kann.

Es gibt in Österreich bundesweit kaum gesundheitsbezogene Daten, was Kinder und Jugendliche betrifft. Es gibt zum Beispiel keine detaillierten Untersuchungen beim Mut­ter-Kind-Pass – mit Ausnahme von zwei Bundesländern, muss ich dazusagen, nämlich


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