Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll29. Sitzung / Seite 255

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Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden auf­gefordert, dem Nationalrat eine Novelle des Ausfuhrförderungsgesetzes zur Beschluss­fassung vorzulegen, derzufolge

die Zielbestimmung der Exportförderung um die Ziele der nachhaltigen Entwicklung er­weitert und mit § 1 des Bundesgesetzes für Entwicklungszusammenarbeit in Überein­stimmung gebracht wird,

die gesetzlichen Regelungen für Richtlinien so gestaltet sind, dass der Förderzweck der Haftungsübernahmen den erweiterten Zielbestimmungen entsprechen muss und mit international anerkannten Umwelt-, Sozial-, ArbeitnehmerInnen- und Menschen­rechtsstandards sowie den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen überein­stimmen müssen,

aussagekräftige Informationen über die Auswirkungen eines Projektes in diesen Berei­chen mindestens 120 Tage vor der Entscheidung über eine Garantieerteilung dem Hauptausschuss des Nationalrates vorzulegen sind und

ein verbindliches ex-ante und ex-post Monitoring über die Einhaltung der Zielbestim­mungen und ökologischen, sozialen, menschenrechtlichen und kulturellen Standards verankert und bei Nichteinhaltung der Zielbestimmungen und Standards Sanktions­möglichkeiten vorgesehen werden.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist für eine Stellung­nahme Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich. Ich erteile ihm das Wort.

 


19.20.49

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Regierungskol­lege! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt wohl wenige Materien wie das Thema Umweltverträglichkeitsprüfung, wo die Interessen so aufeinanderprallen, wie wir es gerade gehört haben: die Interessen von Bürgerrechtlern, Bürgerinitiativen, wo es den Anschein hat, dass es nie genug Rechte gibt, dass diese noch immer zu wenig sind, und auf der anderen Seite Interessen von Teilen der Wirtschaft, die sagen, die Verfahren behindern uns, wir könnten mehr machen, wenn wir nicht diese lästigen Verfahren hätten, oder hier sollte noch mehr vereinfacht werden.

Daher bin ich sehr froh darüber, dass es gelungen ist, in wirklich intensivster Arbeit und unter Beteiligung aller Interessengruppen ein Gesetz zu machen und jetzt hier be­schlussreif vorzulegen, das wirklich versucht, alle Interessen unter einen Hut zu brin­gen.

Mir ist es darum gegangen, diese Balance zu haben zwischen einem Ja zu einer wirt­schaftlichen Entwicklung, die gerade in schwierigen Zeiten sinnvoll ist, und einem Ja zu einem Ausbau der Wasserkraft, wenn wir die Ziele in Bezug auf erneuerbare Energie – 34 Prozent bis 2020 – erreichen wollen, und auf der anderen Seite sehr wohl dem Wahren der Bürgerrechte und der Sicherung von Natur- und Umweltschutz bezie­hungsweise Wasserrechten.

Das ist gelungen, und das wird in der vorliegenden Gesetzesnovelle gewährleistet. Da­her gilt mein Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meines Hauses, die intensivst an einer ordentlichen Gesetzesnovelle gearbeitet haben (Beifall bei der ÖVP), allen, die daran beteiligt sind, auch meinem Kollegen Wirtschaftsminister Mitterlehner. Wir waren bereit, hier einen Weg zu gehen, der es ermöglicht, die Interessen unter einen Hut zu bringen.

 


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