Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 214

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 16 bis 20 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Vilimsky. Eingestellte Redezeit: 3 Minu­ten. – Bitte.

 


17.50.49

Abgeordneter Harald Vilimsky (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben unter diesem Tagesordnungspunkt unter anderem eine Vertiefung und Verbreiterung der Mopedausbildung zur Debatte und zur Beschlussfassung vorliegen. Prinzipiell meine ich, das ist etwas Gutes. Es ist ein rich­tiger Weg, überall dort, wo Ausbildungsdefizite sind, diese Ausbildungsdefizite auch Zug um Zug zu beseitigen. (Beifall bei der FPÖ.)

Auf der anderen Seite bedeutet diese Verbesserung der Ausbildung auch ein Mehr an Kosten, und mittlerweile sind wir an einem Punkt angelangt, an dem etwa die Ausbil­dungskosten für den Zweiradbereich generell ein Ausmaß erreicht haben, dass keine Verhältnismäßigkeit mehr zu den Anschaffungskosten gegeben ist. Das hat auch eine – aus meiner Sicht – schlechte Entwicklung zur Folge, nämlich die, dass immer weniger Zweiräder genutzt werden.

Aufgrund dessen können auch Potentiale für die Verkehrspolitik nicht genutzt werden. Ein Zweirad verbraucht weniger an Energie, ein Zweirad verbraucht weniger an Platz, und da wäre es doch gut, den Zweiradverkehr bewusst zu fördern. Ich versuche seit Jahren, dem Zweiradverkehr etwas auf die Beine zu helfen, eine Verbesserung zu er­reichen, aber ich stoße bei der Regierung leider immer wieder auf taube Ohren. Das ist etwas, was aus meiner Sicht nicht gut ist, was verbesserungswürdig ist.

Man kann Defiziten nicht allein damit begegnen, dass man die Ausbildung verbessert. Eine Verbesserung der Ausbildung ist etwas durchaus Richtiges, wenn die Unfallzah­len steigen, und das war auch einer der Beweggründe, diese Führerscheingesetzno­velle zu beschließen. Man hat als Gesetzgeber aber auch die Pflicht, auch andere Un­fallursachen zu beseitigen. Ich denke etwa an rutschige Bodenmarkierungen – ein Klassiker als Ausrutschursache für Zweiradfahrer, Mopedfahrer – oder etwa auch an Kopfsteinpflaster, das ein sehr rutschiger Fahrbahnbelag ist. Da müsste man auch etwas machen.

In diesem Zusammenhang erlaube ich mir auch, eine neue Debatte zu eröffnen, und ich hoffe, Sie verstehen das nicht als Angriff, sondern als konstruktiven Beitrag. Ich sehe eine große Ausbildungsnotwendigkeit im Bereich der Straßenverkehrsordnung für Fahrradfahrer, weil man gerade im urbanen Bereich im Zusammenleben zwischen Fahrradfahrern und Autofahrern immer mehr an Anarchie erlebt. (Beifall bei der FPÖ.)

Denken Sie an das Fahren gegen die Einbahn, denken Sie etwa an Fahrradfahrer, die so ein „Wagerl“ hinter sich herziehen, in dem zwei, drei Kinder drinnen sind. Das kann aus meiner Sicht nicht einer modernen Verkehrssicherheitspolitik entsprechen. Denken Sie daran, dass immer wieder bei Gehsteigübergängen Fahrradfahrer – oft gar nicht mit böser Motivation, sondern vielleicht, weil sie es einfach nicht wissen – mit einem Höllentempo von 30, 40 km/h den Gehsteig queren. Ein Autofahrer, der abbiegt, kann sie gar nicht im Sichtkegel haben, und es muss damit eigentlich zu einem Unfall kom­men. Dem gegebenen Regelungsbedarf wird jedoch nicht entsprochen. Da hoffe ich also auf eine gute Diskussion.

Meine Damen und Herren! Wir werden dieser Novelle unsere Zustimmung deshalb nicht geben, weil darin auch die Verkehrsstrafen enthalten sind, wobei bei diesen eine kräftige Erhöhung beschlossen werden soll. Als Motivation und Begründung dafür wird


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