Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung / Seite 205

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man nicht mehr an Ausbildung hat – und das wird nicht zu machen sein in wenigen Jahren –, dann wird man im Alltag vor viele Entscheidungen gestellt: Kann ich das, kann ich das nicht? Frage ich jemanden, frage ich nicht? – So etwas kann man im Ge­setz nicht definieren, aber ein Evaluieren kann möglicherweise dabei helfen, rechtzeitig gegenzusteuern.

Auffallend ist nur, dass neben der Fortbildung auch ein neuer Berufszugang für Pfle­gehelferInnen angedacht oder gefunden wurde, und zwar an mittleren und höheren be­rufsbildenden Schulen. Ich muss jetzt die Frage stellen, ob sich da etwas geändert hat. Ich lese vom Bundesministerium für Finanzen hier ein klares und eindeutiges Veto, es könne diesem Gesetz nicht zustimmen, weil es einem Konsultationsmechanismus be­dürfte. Und da wird es schon spannend, denn wenn dieses Gesetz nicht in Kraft treten sollte, was ist dann? Wird es dann billiger für den Finanzminister? Ich sage: Nein! Und das sollten wir uns auch einmal anschauen.

Was ich gerne anschneiden möchte: Wenn man spannende, kritische Gesetze sozusa­gen auf einem Grat macht, dann muss man sich fragen: Was ist der Hintergrund? Und der Hintergrund ist immer noch, dass es einen Pflegenotstand gibt, dass es Probleme in der Finanzierung der Pflege gibt – beides Begriffe, die in der Politik nicht schick sind, die man nicht gern hört, die man nicht gern ausspricht.

Die Bundesregierung hat de facto in einem kleinen Bereich der Pflege und Betreuung, der 24-Stunden-Betreuung, Gott sei Dank einige Maßnahmen gesetzt, die den Men­schen diese Periode physisch, psychisch, finanziell halbwegs erleichtern. Da hat es Maßnahmen gegeben, die sind okay. Davon sind aber nur 3 bis 4 Prozent der gesam­ten Pflegebedürftigen betroffen. Was ist mit den anderen 97 Prozent? Was ist mit de­nen? Hier ist de facto nichts geschehen.

Es gibt einen Mangel an Pflegeberufen, das wurde angedeutet. Finnland hat eine ähnli­che Ärztedichte wie Österreich, aber im Bereich der pflegenden Personen das Zweifa­che, manche skandinavische Staaten das Dreifache an Angeboten. Größere Kranken­anstalten – das muss man auch föderalismuskritisch anmerken – „produzieren“ nur für den Eigenbedarf, weil ihnen das andere zu teuer kommt. Da gibt es kein überregiona­les Denken. Da gibt es keine überregionale Planung.

Ich weiß, alles ist mühsam, wie ein Sägen dicker Bretter, sagt man. Es müssen kleine Schritte gesetzt werden. Aber ich frage mich: Sollten wir nicht einmal den Mut in der Regierung haben, einmal einen großen Schritt zumindest anzudenken?

Betreuende, pflegende Frauen leisten informell eine Arbeit im Wert von 3 Milliarden €. Das ist das gesamte Bundes- und Landesgeld, das in die Pflege gesteckt wird. Da muss etwas passieren, und ich bitte Sie darum, Herr Minister, haben Sie keine Angst vor großen Schritten! (Beifall bei den Grünen.)

19.08


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminis­ter Stöger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.08.27

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Auch zu dieser späteren Stunde denke ich, darlegen zu können, dass dieses Gesetz eine Richtungsweisung darstellt, weil wir im Bereich der Pflege praktikable Lösungen suchen. Wir suchen Lösungen für Men­schen in der Pflege, wir suchen auch Lösungen für Ausbildungsmöglichkeiten, die im Alltag auch funktionieren. Ich denke, wir gehen einen neuen Schritt. Wir haben bisher in der Qualität der Gesundheitsberufe immer Strukturvorgaben als Kriterium gehabt, und wir gehen jetzt den nächsten Schritt, nämlich auch Ergebnisqualitäten zu überprü-


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