Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 106

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schenrecht darstellt und diese in der Türkei, wie dieses Beispiel der christlichen As­syrer zeigt, nicht sichergestellt ist.

Gerade in diesem Zusammenhang ist auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das wir aktuell diskutieren, wonach Kreuze im Klassenzimmer nichts mehr zu suchen haben, ein Beispiel dafür, dass es auch darum geht, die Menschenrechte, die wir haben mit unserer Religion, nämlich dem Christentum, hier in Österreich zu verteidigen gegenüber ausländischen Instanzen, die uns dieses Recht auf Religionsfreiheit neh­men wollen. Das ist in diesem Zusammenhang wichtig zu sagen. (Beifall beim BZÖ.)

Daher wird das BZÖ bei einem anderen Tagesordnungspunkt auch einen entsprechen­den Entschließungsantrag einbringen.

Auch beim dritten Antrag zum Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten gibt es die Zustimmung des BZÖ. Da hat aber Frau Plassnik in gewohnt kompetenter Weise alles gesagt, was dazu zu sagen ist. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

13.45


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Korun. 5 Minuten eingestellte Redezeit. – Bitte.

 


13.45.53

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Auch die Grünen werden diesen drei vorliegenden Anträgen vollinhaltlich zustimmen.

Ich möchte mit dem Antrag zu den Rechten der christlichen Assyrer in der Türkei und für den Erhalt des christlichen Klosters Mor Gabriel anfangen. Einer meiner Vorred­ner – Abgeordneter Kurzmann war das, glaube ich – hat von Toleranz gesprochen. Ich möchte nicht von Toleranz sprechen, sondern von Respekt und von Menschen­rechten. Es sollte zwischen Mehrheiten und Minderheiten immer um gut verbriefte, gut verankerte, einklagbare Menschenrechte gehen und nicht um bloße Toleranz; nicht nur bei uns in Österreich, sondern weltweit. Diese Meinung vertreten die Grünen. (Beifall bei den Grünen.)

Es ist auch egal, ob das religiöse Minderheiten sind, sogenannte ethnische Minder­heiten sind, sprachliche oder kulturelle Minderheiten sind. Es sollte so sein, dass Rechte von Minderheiten immer gut geschützt sind, weil Minderheiten – das sagt ja auch das Wort schon ein bisschen aus – angesichts der Tatsache, dass diese Men­schen, diese Gruppen sich in der Minderheit, in der Minderzahl befinden, tendenziell etwas gefährdet sind oder tendenziell unterdrückt werden könnten. Minderheitenrechte, Menschenrechte sollen aber genau das Gegenteil gewährleisten, nämlich dass diese Menschen unabhängig von Willkür, unabhängig von Unterdrückung leben können.

Diese Forderung gilt für die Grünen selbstverständlich auch für die Türkei, also nicht nur in Österreich, sondern auch international. Deshalb unterstützen wir den Antrag sehr, dass sich die Bundesregierung und im Speziellen der Herr Bundesminister für internationale und europäische Angelegenheiten auch im Fall der Türkei für Religionsfreiheit und für die Rechte von Minderheiten einsetzen.

Zum Antrag betreffend die weltweite Unterstützung von Meinungsfreiheit und Men­schenrechtsverteidigerInnen. Wir wissen alle, dass gerade in Regimen, in Ländern, wo Menschenrechte nicht großgeschrieben werden, wo Demokratie vielleicht nicht zu 100 Prozent gelebt wird oder durchgesetzt wurde, die Personen, die entweder einer Minderheit angehören oder die Rechte dieser Minderheiten verteidigen, wie zum Beispiel Menschenrechtsverteidiger und -verteidigerinnen, besonders unter Gefahr leben, dass sie verfolgt werden können, teilweise verfolgt werden und teilweise auch mit Scheinprozessen zu Gefängnisstrafen, zu Freiheitsstrafen verurteilt werden. Umso


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