Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll49. Sitzung / Seite 301

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das hier angeschnitten worden ist, mit Füßen treten, wenn es um Versammlungen An­dersdenkender geht, wenn sie diese auch aggressiv am Betreten von Versammlungs­lokalen hindern wollen? – Das alles ist in ihrer Welt komplett in Ordnung. (Beifall bei der FPÖ.)

Dazu gibt es von unserer Seite natürlich eine klare Ablehnung! Wenn Sie hier meinen, dass versucht wird, jemanden am Zugang zu hindern: Das ist bis jetzt schon ein Nöti­gungsdelikt gewesen, das braucht man nicht.

Jetzt kommt man eigentlich zur technischen Ausformulierung ihres Gesetzesvorschla­ges: „Wer unangemessenen Druck ausübt“, und zwar in „körperlicher Art“ – was ist denn angemessener Druck in körperlicher Art, können Sie mir das einmal erklären? Wo fängt das an, wo hört das auf? Wo haben Sie denn da Ihre Gesetzesbegriffe her?

„Wer ... versucht“, ihnen „Gegenstände zu überreichen“: Wenn ich in Zukunft von einer NGO angesprochen werde, irgendwo auf dem Schwedenplatz, dass ich irgendeine Beitrittschaft oder sonst etwas zu irgendetwas abkläre, und sie stellen sich mir in den Weg oder Ähnliches, kommen sie dann aus Ihrer Sicht auch ins Gefängnis?

Arbeiten Sie einmal an diesen Dingen, und schützen Sie eher das Leben, als dass Sie uns das Leben hier schwer machen! (Beifall bei der FPÖ.)

23.46


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Bitte.

 


23.46.44

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Was wir vom grünen Antrag zu halten haben, ist, glaube ich, jedem klar. Aber, meine Damen und Herren von der ÖVP, haben Sie genau zugehört, was Kollegin Wurm hier berichtet hat?

Dieser Antrag zielt auf niemand anderen als nur auf die Lebensschützer ab! Lebens­schützer, die nichts anderes versuchen, als mit zivilen Mitteln, die man jetzt mit dem Strafrecht nicht erwischt, weder mit dem § 81 Abs. 1 Sicherheitspolizeigesetz, ich kenne die Verfahren, die Stadt Wien probiert das derzeit ... (Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm.) Sie werden einfahren! Diese Leute tun nichts Verbotenes, und das passt Ihnen nicht.

Weder damit, noch mit dem Stalking-Paragraphen erwischt man die Leute, denn gegen Rosenkranz betende Nonnen kann man nicht einmal mit dem Stalking-Paragraphen vorgehen. (Abg. Mag. Wurm: Nonnen? Waren das Nonnen?) Ja, ja, natürlich! Ich weiß, wie Schwestern von den Mitarbeitern einer Abtreibungsklinik in Wien massiv be­droht wurden. Einer dieser Lebensschützer ist sogar verletzt worden, ich kenne den Fall nämlich detailliert. Die Staatsanwaltschaft, Ihre Justizministerin, hat keinen Anlass gesehen, gegen den Täter vorzugehen. Die Polizei hat gesagt: Sie sind selbst schuld, was stellen sie sich da vorne überhaupt hin?! (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren, was ich Ihnen sagen will, ist Folgendes: Abtreibung ist nach wie vor ein Tötungsdelikt, das nur unter ganz bestimmten Umständen nicht strafrecht­lich verfolgt wird. Aber der Rechtsunwert der Tat ist nach wie vor im StGB enthalten, meine Damen und Herren! (Beifall bei BZÖ und FPÖ. – Abg. Dr. Rosenkranz: Richtig, so ist es!) Und hier wird verlangt, das Gegenteil zu tun: Jene, die dagegen auftreten, dass man ein Tötungsdelikt setzt, soll man jetzt kriminalisieren, und jene, die das Tö­tungsdelikt durchführen, sollen weiter geschützt werden vor jenen, die dagegen protes­tieren! Meine Damen und Herren, das ist die Pervertierung zum Quadrat!

Nicht nur, dass die Grünen lieber Tiere schützen und dort sogar jeden Einbruch recht­fertigen – das ist die Wertordnung der Grünen, das ist bekannt. (Zwischenruf des Abg.


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