Parlament Österreich

 

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

 

 

Bild des Parlamentsgebäudes

 

 

50. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXIV. Gesetzgebungsperiode

 

Freitag, 11. Dezember 2009

 

 


 

 

Stenographisches Protokoll

50. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIV. Gesetzgebungsperiode              Freitag, 11. Dezember 2009

Dauer der Sitzung

Freitag, 11. Dezember 2009: 9.05 – 13.08 Uhr

*****

Tagesordnung

Bericht gemäß § 45 der Geschäftsordnung des Nationalrates über die Tätigkeit des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaß­nahmen im Bereich des Parlaments

*****

Inhalt

Personalien

Verhinderungen ........................................................................................................        8

Geschäftsbehandlung

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung ...........................................................................        9

Unterbrechung der Sitzung .......................................................................  33, 308

Antrag der Abgeordneten Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen, die dem Untersuchungsausschuss zur Untersuchung von Abhör- und Beein­flus­sungs­maßnahmen im Bereich des Parlaments zur Berichterstattung gesetzte Frist bis 23. März 2010 zu erstrecken – Ablehnung (namentliche Abstimmung) .....  307, 308

Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung ..............................    307

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ................................................................................................        8

Ausschüsse

Zuweisungen .............................................................................................................        8

Verhandlungen

Bericht gemäß § 45 der Geschäftsordnung des Nationalrates über die Tätigkeit des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflus­sungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments .......................................................        9

Berichterstatter: Dr. Martin Bartenstein .................................................................        9

Redner/Rednerinnen:

Mag. Dr. Martin Graf ...............................................................................................      19

Mag. Christine Lapp ...............................................................................................      22

Mag. Ewald Stadler .................................................................................................      25

Werner Amon, MBA ................................................................................................      30

Dr. Peter Pilz ............................................................................................................      40

Otto Pendl ................................................................................................................      45

Werner Neubauer ....................................................................................................      47

Mag. Heribert Donnerbauer ...................................................................................      49

Ing. Peter Westenthaler ..........................................................................................      51

Hannes Weninger ...................................................................................................      53

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................      54

Gabriele Tamandl ....................................................................................................    196

Dr. Walter Rosenkranz ...........................................................................................    198

Hannes Fazekas ......................................................................................................    287

Mag. Ewald Stadler (tatsächliche Berichtigung) .....................................................    288

Herbert Scheibner ...................................................................................................    289

Erwin Hornek ...........................................................................................................    290

Dieter Brosz .............................................................................................................    291

Gerhard Steier .........................................................................................................    293

Harald Vilimsky .......................................................................................................    294

Dr. Walter Rosenkranz (tatsächliche Berichtigung) ...............................................    297

Günter Kößl .............................................................................................................    297

Werner Neubauer (tatsächliche Berichtigung) ........................................................    298

Dr. Martin Strutz ......................................................................................................    298

Dr. Josef Cap ...........................................................................................................    300

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek ..............................................................................    303

Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher ...............................................................................    304

Josef Bucher ...........................................................................................................    304

Gerhard Huber .........................................................................................................    306

Entschließungsantrag der Abgeordneten Otto Pendl, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen aufgrund der Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungs­maßnahmen im Bereich des Parlaments – Annahme (E 75) .....................  33, 310

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Konsequenzen aus dem Untersuchungsausschuss zur Unter­suchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parla­ments – Ablehnung ...................................................................................................  58, 310

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Ergebnisse aus dem Untersuchungs­ausschuss – Ablehnung ............................................................................  200, 310

Antrag der Abgeordneten Werner Amon, MBA, Otto Pendl, Kolleginnen und Kollegen, den mündlich erstatteten Bericht des Obmannes des Untersuchungs­ausschusses zur Kenntnis zu nehmen – Annahme ..................................  197, 310

Eingebracht wurden

Regierungsvorlagen ...............................................................................................        8

576: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr erlassen wird und mit dem das Eisenbahngesetz 1957 und das Schieneninfra­strukturfinanzierungsgesetz geändert werden

577: Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird

Anträge der Abgeordneten

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gespräche mit der deutschen Regierung betreffend Grüne Gentechnik (909/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Diskriminierung behinderter Menschen bei privaten Versicherungen (910/A)(E)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wechsel und Kündigung der Pensionskasse (911/A)(E)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend EU-Zinsenrichtlinie (912/A)(E)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Eintiefungs-Stopp für die Donau (913/A)(E)

Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfas­sungs­gesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird, und ein Bundesgesetz, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971 geändert wird (914/A)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten und ihre Studien (Uni­ver­sitätsgesetz 2002) geändert wird (915/A)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform und Neudefinition des ArbeitnehmerInnenbegriffes (916/A)(E)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend bundeseinheitliche Rege­lungen betreffend „persönliche Assistenz“ (917/A)(E)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung der im Bun­desstraßengesetz vorgesehenen hochrangigen Straßenbauprojekte (918/A)(E)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Zusammenführung der Berufsbilder gewerblicher Masseur und Heilmasseur (919/A)(E)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung einer sozialen Staffelung des Selbstbehaltes bei In-vitro-Fertilisation (920/A)(E)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anerkennung von Blinden­führhunden als medizinische Rehabilitationsmaßnahme (921/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend „Fehler der Justiz“ (3916/J)

Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend brachliegendes Energieholz (3917/J)

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Maßnahmen zur Förderung des Nichtrauchens in Österreich (3918/J)

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Maßnahmen zur Förderung des Nichtrauchens in Österreich (3919/J)

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Maßnahmen zur Förderung des Nicht­rauchens in Österreich (3920/J)

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Maßnahmen zur Förderung des Nichtrauchens in Österreich (3921/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Öffentlich­keitsarbeit 2009 (3922/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Öffentlichkeitsarbeit 2009 (3923/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Öffentlichkeitsarbeit 2009 (3924/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Öffentlichkeitsarbeit 2009 (3925/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Öffentlichkeitsarbeit 2009 (3926/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Öffentlichkeitsarbeit 2009 (3927/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Öffentlichkeitsarbeit 2009 (3928/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Öffentlichkeitsarbeit 2009 (3929/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidi­gung und Sport betreffend Öffentlichkeitsarbeit 2009 (3930/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Öffentlichkeitsarbeit 2009 (3931/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Öffentlichkeitsarbeit 2009 (3932/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Öffentlichkeitsarbeit 2009 (3933/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Öffentlichkeitsarbeit 2009 (3934/J)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung betreffend Öffentlichkeitsarbeit 2009 (3935/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung und Sport betreffend uniformierte Bundesheerangehörige trotz Verbot bei Ulrichsbergfeier 2009 (3936/J)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend FPÖ-Hetzseminare unter dem Deckmantel von politischer Bildung und ihre Förderung durch Steuergeld (3937/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend zerrissene Familien durch ÖBB-Ignoranz (3938/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend Staudammprojekt Munzur (3939/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Vertuschung eines Brandanschlages in Klagenfurt (3940/J)

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Vertuschung eines Brandanschlages in Kärnten (3941/J)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Elternbefragung zu ganztägigen Schulangeboten (3942/J)

Anfragebeantwortungen

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolle­ginnen und Kollegen (3186/AB zu 3176/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Lutz Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (3187/AB zu 3201/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (3188/AB zu 3213/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (3189/AB zu 3214/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (3190/AB zu 3215/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (3191/AB zu 3216/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (3192/AB zu 3217/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (3193/AB zu 3218/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (3194/AB zu 3219/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (3195/AB zu 3220/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (3196/AB zu 3221/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Bernhard Themessl, Kolleginnen und Kollegen (3197/AB zu 3240/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (3198/AB zu 3243/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (3199/AB zu 3244/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen (3200/AB zu 3249/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (3201/AB zu 3254/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolle­ginnen und Kollegen (3202/AB zu 3257/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (3203/AB zu 3268/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Martina Schenk, Kollegin und Kollegen (3204/AB zu 3278/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen (3205/AB zu 3280/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Stefan Petzner, Kolleginnen und Kollegen (3206/AB zu 3295/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (3207/AB zu 3297/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (3208/AB zu 3341/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (3209/AB zu 3346/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Andrea Gessl-Ranftl, Kolleginnen und Kollegen (3210/AB zu 3360/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (3211/AB zu 3365/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (3212/AB zu 3397/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen (3213/AB zu 3404/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (3214/AB zu 3407/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (3215/AB zu 3427/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (3216/AB zu 3439/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (3217/AB zu 3447/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (3218/AB zu 3474/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeord­neten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen (3219/AB zu 3486/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (3220/AB zu 3535/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (3221/AB zu 3561/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen (3222/AB zu 3661/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (3223/AB zu 3194/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen (3224/AB zu 3197/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung auf die Anfrage der Abgeord­neten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (3225/AB zu 3399/J)


09.05.09Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neugebauer.

*****


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die Sitzung.

Am heutigen Sitzungstag sind folgende Abgeordnete als verhindert gemeldet: Mag. Gaßner, Mag. Molterer, Ing. Hackl, Ing. Hofer, Abgeordneter Jannach, Mag. Un­ter­reiner und Abgeordneter Themessl.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht: Die Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied wird durch den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer vertreten.

09.05.46Einlauf und Zuweisungen


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegen­stände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Ge­schäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Anfragebeantwortungen: 3186/AB bis 3225/AB;

2. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zur Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr erlassen wird und mit dem das Eisenbahngesetz 1957 und das Schieneninfrastrukturfinanzierungsgesetz ge­ändert werden (576 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird (577 d.B.).

B. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Gesundheitsausschuss:

Antrag 904/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kontrollen von Lebendtiertransporten an den alten Grenzübergängen und Bundesstraßen,

Antrag 905/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend zeitgemäße Ausstattung der e-card mit Lichtbild,

Antrag 906/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Schaffung eines Lehrstuhls für Geriatrie;

Verkehrsausschuss:

Antrag 907/A(E) der Abgeordneten Johann Rädler, Anton Heinzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung der „Rettungsgasse“ auf Österreichs Autobahnen und Autostraßen mit baulicher Mitteltrennung;

Tourismusausschuss:

Antrag 908/A(E) der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Franz Hörl, Mag. Roman Haider, Maximilian Linder, Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Opti­mierung der Zusammenarbeit zwischen der Österreichischen Freizeit- und Touris­muswirtschaft und den Österreichischen Bundesbahnen, mit besonderem Fokus auf Radtourismus und Gästeanreise.

*****


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich gebe bekannt, dass die Sitzung bis 13 Uhr vom ORF live übertragen wird.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatte erzielt. Für den mündlichen Bericht über die Tätig­keit des Untersuchungsausschusses wird ein Zeitraum von 35 Minuten vorgesehen.

Für die anschließende Debatte wurde folgende Redezeitbeschränkung gemäß § 57 Abs. 4 vereinbart: Die Debatte wird mit 180 Minuten begrenzt. Jeder Fraktion kommt eine Gesamtredezeit von 36 Minuten zu. Kein Redner/keine Rednerin darf pro Wort­meldung mehr als 15 Minuten sprechen. In der Debatte gelangt das Prinzip Kontra/Pro zur Anwendung.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung, und ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

09.06.56*****

Bericht gemäß § 45 der Geschäftsordnung des Nationalrates über die Tätigkeit des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflus­sungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Da kein schriftlicher Bericht des Untersuchungsausschusses vorliegt, ersuche ich den Obmann des Untersuchungsausschusses, Herrn Abgeordneten Dr. Martin Bartenstein, mündlich Bericht über die Tätigkeit des Untersuchungsausschusses zu erstatten. – Ich ersuche Sie, Herr Abgeordneter, ausnahmsweise vom Rednerpult aus zu sprechen, weil ja am Platz des Berichterstatters die Gebärdendolmetscher stehen.

Ich stelle die Uhr auf 35 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.


9.07.34

Berichterstatter Dr. Martin Bartenstein: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Fünf Monate ist es her, dass fünf Parteien die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung von Abhör- und Be­ein­flussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments beschlossen haben. Eine Fünf-Parteien-Einigung, die erstmals erzielt werden konnte, meine sehr verehrten Damen und Herren, ... (Die Abgeordneten des BZÖ halten jeweils eine Tafel in die Höhe, auf der ein Foto des Abg. Dr. Bartenstein in kasachischer Tracht, und darunter die Aufschrift „Abgedreht!“, zu sehen ist. – Abg. Ing. Westenthaler: Was vertuschen Sie, Herr Bartenstein? Warum drehen Sie den Ausschuss ab? – Weitere Zwischenrufe beim BZÖ.)


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Bartenstein, einen Moment, bitte. – Meine Damen und Herren, Sie haben Ihre Schilder hergezeigt. Ich ersuche Sie, diese wieder einzustecken! Solange das nicht der Fall ist, werde ich die Sitzung nicht fortsetzen. (Abg. Ing. Westenthaler: Abgedreht! – Vertuscht! – Abgedreht! – Ka­sachstan! – Weitere anhaltende Zwischenrufe beim BZÖ.)

Meine Damen und Herren, wenn Sie nicht wollen, dass ich die Sitzung gleich am Anfang wieder unterbreche, dann ersuche ich Sie jetzt, die Tafeln wieder wegzu­nehmen! – Danke schön. (Abg. Mag. Stadler: Das ist ein Foto! Ein Ministerfoto! – Die Abgeordneten des BZÖ entfernen die Tafeln von den Bänken. –Abg. Ing. Westen­thaler: Sehr unangenehm, Frau Präsidentin, denn Sie machen selber mit beim Abdrehen des Ausschusses!)

Herr Abgeordneter Bartenstein, Sie sind am Wort. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Auch die Präsidentin dreht den Ausschuss ab! So eine Präsidentin kann man brauchen, wirklich wahr!)


Berichterstatter Dr. Martin Bartenstein (fortsetzend): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein mir nicht unbekanntes Foto, aufgenommen bei einem Besuch von mir als Wirtschafts- und Energieminister (Ah-Rufe beim BZÖ) im Herbst 2007 in Ka­sachstan, als es darum ging, unter anderem dort zu schauen, ob Europa und Öster­reich Gas für „Nabucco“ rekrutieren können (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ) – etwas, das wir gestern am Nachmittag hier im Hohen Haus dann wiederum beschlossen haben, weil es jetzt erfreulicherweise ein Mehrstaaten­übereinkommen gibt, eben zur Errichtung dieser wichtigen Gaspipeline „Nabucco“, nicht mehr und nicht weniger.

Meine Damen und Herren, Sie sehen und hören gerade auch an den Fernsehschirmen zu Hause, was aus dieser Fünf-Parteien-Einigung leider in den letzen Monaten geworden ist. Ich zitiere hier Sie, Herr Klubobmann Cap, weil Sie der Debatte beiwoh­nen. Nicht nur Sie, aber eben auch Sie waren zutiefst betroffen und schockiert, als es darum ging, zum Beispiel die Ereignisse zu untersuchen, die als „Causa Westenthaler“ Gegenstand des Untersuchungsausschusses geworden sind. – Also am Anfang gab es eine Fünf-Parteien-Einigung, am Anfang stand Betroffenheit (Abg. Ing. Westenthaler: Aber nur am Anfang! – Abg. Dr. Strutz: Jetzt ist nur die ÖVP betroffen!), am Anfang stand das gemeinsame Bestreben, aufzuklären, was in den Causen Westenthaler, Öllinger und auch in der Causa Kasachstan denn aufzuklären wäre.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Start war ein guter. Wir konnten über Wochen im Fünf-Parteien-Konsens arbeiten – auch das keine Selbstverständlichkeit, wenn nicht erstmalig –, es gab Beweisbeschlüsse, Ladungsbeschlüsse.

Es fanden nicht weniger als 17 Sitzungen statt. In mehr als 120 Arbeitsstunden wurden 36 Auskunftspersonen befragt, ein Sachverständiger stand uns zur Verfügung.

Ich habe mich bemüht und versucht, den Vorsitz überparteilich anzulegen und hier – obwohl mehrfach dazu eingeladen – nicht den Schiedsrichter oder gar den Richter zu geben. Das ist und war nicht meine Aufgabe.

Die Aktenanlieferung – und da möchte ich den betroffenen Ministerien herzlich danken – hat weitgehend problemlos funktioniert. Und etwas, was ich als Vorsitzender bereits im Juli gesagt habe – ich wünsche mir, dass es diesmal nicht mehr Schwär­zungen als lesbare Akten gibt –, ist mehr als eingetreten: Schwärzungen waren und sind so gut wie kein Problem. Das war zum Beispiel innerhalb der Arbeit des Unter­suchungs­ausschusses nie ein Thema. Dafür also ein Danke den Ministern, den Ministerinnen und den Ministerien. Das hat sehr, sehr gut funktioniert. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Mehr als 20 000 Seiten an sogenannten vertraulichen Akten, also solchen der ersten Vertraulichkeitsstufe, wurden eingescannt. Die Akten der zweiten Vertraulichkeitsstufe, also Geheimakten, sollen – weil die Seiten nicht genau gezählt sind, ist das nicht bekannt – noch einmal 20 000 Seiten umfasst haben. – Also Arbeit zuhauf, auch was die Unterlagen anlangt.

Schon im Juli – das an die Adresse gerade auch derjenigen, die jetzt Kritik üben – habe nicht nur ich, aber auch ich gesagt, ich stelle mir vor, die Arbeiten bis zu Weihnachten abschließen zu können, abschließen zu wollen. Ein Zeitplan, den wir uns zumindest vorgenommen haben und den wir jetzt – plus, minus – mit der heutigen Sitzung und mit meinem mündlichen Bericht auch einhalten.

Ich möchte an dieser Stelle – ich hoffe, gemeinsam mit meinen Kollegen im Unter­suchungsausschuss – einen herzlichen Dank an die Parlamentsdirektion richten für die exzellente Arbeit, die hier geleistet wurde, namentlich – hauptverantwortlich – an Herrn Dr. Engeljehringer, Herrn Dr. Konrath, aber ich möchte auch die vielen Mitstreiter und Mitstreiterinnen, vor allem die Parlamentsstenographen, nicht vergessen. Vielen Dank für Ihre Arbeit! (Allgemeiner Beifall.)

Einen ebenso herzlichen Dank möchte ich an den Herrn Verfahrensanwalt, den lang­jährigen Präsidenten der Rechtanwaltskammer Dr. Hoffmann richten. Er ist auf dem Balkon zu Gast. Herzlich willkommen im Hohen Haus! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Herr Dr. Hoffmann, Sie haben sich im Laufe der Wochen und Monate zu Recht viel Respekt und zum Teil auch die Hochachtung der Mitglieder des Untersuchungsaus­schusses erarbeitet. Wenn Sie als Sir der alten Schule mit sehr leiser Stimme das Wort erhoben haben, dann herrschte im Untersuchungsausschuss Stille und Aufnahme­bereitschaft wie sonst nicht. Herzlichen Dank, Herr Dr. Hoffmann! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Nun zu den Causen, die aufzuarbeiten waren, und letztlich zu unseren Ergebnissen, wie sie sich jedenfalls aus meiner Sicht als Vorsitzender darstellen.

Causa Westenthaler. – Dahinter verbirgt sich, meine Damen und Herren, die gesetz­widrige, allenfalls gesetzwidrige Überwachung von Abgeordneten (Abg. Ing. Westen­thaler: „Allenfalls“?!) Es ging um eine Rufdatenrückerfassung – genau zu unterschei­den von einer Telefonüberwachung. Das eine ist das Eruieren: Mit wem hat er/sie telefoniert, von wem wurde er/sie angerufen?, bei einer Telefonüberwachung hingegen geht es auch um Inhalte. – Da ging es also um Rufdatenrückerfassung.

Am Rande – und das haben auch Sie, Herr Klubobmann Cap, damals gesagt, und ich sehe das genauso – geht es natürlich nicht nur um den Abgeordneten Westenthaler, sondern insgesamt um die Frage der Bürgerrechte in diesem Land, um die Frage: Unter welchen Umständen kann es denn sein, dass jemand, noch dazu als Zeuge, Gegenstand einer derartigen Rufdatenrückerfassung wird? Und wie ist denn das: Muss er vorinformiert werden oder nicht?

Zusammenfassend: Diese Rufdatenrückerfassung in der Sache Westenthaler, meine Damen und Herren, war wohl rechtskonform, es gab eine richterliche Bewilligung, aber der Ausschuss und wir sind wohl zur Auffassung gelangt, dass die Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft da überschießend war (Abg. Grosz: Amtsmissbrauch ist jetzt „rechtskonform“!) – überschießend, weil natürlich ein Prinzip sein muss, dass gerade bei so schwerwiegenden Schritten, bei einem derart schwerwiegenden Eingriff in die Privatsphäre zu prüfen ist, ob nicht das gelindere Mittel zur Anwendung kommen sollte und zur Anwendung kommen muss. (Abg. Ing. Westenthaler: Es ist nur „über­schießend“! Aber Amtsmissbrauch ist „rechtskonform“, illegale Überwachung ist „rechtskonform“! – Gegenruf bei der ÖVP. – Abg. Kopf, in Richtung eines Fraktions­kollegen: Ignorieren! Die größte Strafe ist Ignorieren!) Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, insbesondere die Tatsache, dass Herr Abgeordneter Westenthaler erst danach, nach der Rufdatenrückerfassung, als Zeuge befragt wurde, schien uns überschießend. Soll heißen: Wenn schon, dann vorher als Zeuge zu befragen und dann Rufdatenrückerfassung – wenn schon unbedingt notwendig.

Natürlich war auch die Frage zu klären: Gab es da einen Vorsatz oder nicht? – Diesen Vorsatz sehe ich nicht; allenfalls Nachlässigkeit – das kann man und muss man wohl zuschreiben, aber Vorsatz nicht. (Abg. Ing. Westenthaler: Ein bisschen „nachlässig“, ein bisschen „überschießend“! – Abg. Grosz: Alles „kein Problem“! – Abg. Ing. Westenthaler: Alles „kein Problem“! Das „kann ja passieren“! – Die Präsidentin will uns auch hinausschmeißen! Das ist alles „kein Problem“! – Abg. Großruck: Hört einmal zu! Vielleicht werdet ihr gescheiter! – Nicht lernfähig!)

Es ist in mancherlei Beziehung hier Besserung eingetreten, meine sehr geehrten Damen und Herren. Es hat das Justizressort auch reagiert, nicht nur darauf, sondern insgesamt darauf, dass die Frage der Abgrenzung – Immunität von Abgeordneten, Zeugenposition, Position als Beschuldigter – immer wieder strittig war. Es gibt seit Juli einen neuen Immunitätserlass. Dieser ist sehr streng ausgefallen. Und wie uns eine Oberstaatsanwältin, nämlich Frau Oberstaatsanwältin Habicher, sehr plastisch am Beispiel Öllinger auch zeigen konnte, funktioniert das und ist man jetzt deutlich zurückhaltender, was Maßnahmen gegen Abgeordnete anlangt.

Mann muss hier letztlich auch zur Kenntnis nehmen, dass die neue Strafpro­zessordnung in vielerlei Beziehung Neuland gebracht hat. Der Beschuldigten-Begriff ist in manchem neu definiert. Und der materielle Beschuldigten-Begriff, von dem Behör­den und Staatsanwaltschaft immer wieder ausgehen, setzt eben eine soge­nannte Verfolgungshandlung voraus, und da waren vor dem neuen Erlass des Justizressorts viele Staatsanwälte der Auffassung, dass eine reine Zeugenbefragung noch keine Verfolgungshandlung sei. Nun ist die Interpretation der Staatsanwaltschaft und des BMJ so, dass eine Verfolgungshandlung auch bereits durch eine Zeugenbefragung gesetzt werden kann und daher schon vorher die Immunitätsfrage und gegebenenfalls die Auslieferung zu klären sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Immunitätsfrage hat uns, wie gesagt, mehrfach begleitet. Es ging, auch wiederum rund um den Abgeordneten Westenthaler, um einen Fall der Frage sachliche Immunität: Darf eine Parlamentsrede denn auch jedenfalls veröffentlicht werden? Darf das auch durch Klubsekretäre erfolgen? –Sachliche Immunität nach Artikel 33 B-VG – wahrheitsgetreuer Bericht. Eine solche Parlamentsrede wurde in der APA veröffentlicht.

Hier war die Feststellung des Untersuchungsausschusses, denke ich, auch wiederum sehr konsensual (Abg. Ing. Westenthaler: Ein liebloser Bericht, muss ich sagen! Ein Bericht ohne Engagement! – Abg. Neugebauer: Ein sachlicher!): Es muss auch in Zukunft möglich sein, über Nationalratssitzungen wahrheitsgetreu zu berichten, welcher Inhalt auch immer hier gegeben ist. Und eine Verfolgung, gerade auch von Pressereferenten von Parlamentsklubs, kann nicht toleriert werden, das ist offensicht­lich ungesetzlich.

In diesem Zusammenhang meine ich auch, dass das, was Herr Kollege Pilz heute in einer Zeitung sagt, nämlich: Braucht es da nicht so etwas wie ein Parlaments­geheim­nis, in Anlehnung an ein Redaktionsgeheimnis?, absolut überlegenswert ist, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Abg. Ing. Westenthaler: ... auch nur „über­schießend“!)

Und insgesamt, abgesehen von der sogenannten sachlichen Immunität: Ja zur beruflichen Immunität – aber wahrscheinlich sollte man die außerberufliche Immunität doch deutlich hinterfragen. Das, was vor Jahrzehnten – um nicht zu sagen, in der Monarchie – gegolten hat, muss heute nicht mehr gelten. Die außerberufliche Immu­nität ist wohl in vielem nicht mehr zeitgemäß.

Aber auf eines, meine sehr verehrten Damen und Herren, mache ich schon aufmerk­sam: dass in anderen Ländern, die uns ja gerade in Sachen Untersuchungsausschuss auch als Vorbild dienen sollen und werden (Abg. Mag. Stadler: Ja, ja, Kasachstan! – Abg. Ing. Westenthaler: Kasachstan!), nämlich in Deutschland, ... (Abg. Mag. Stadler: „Vorbild Kasachstan“!) – Ihre Polemik ist auch heute einmal mehr nicht zu überbieten, Herr Kollege Stadler. Und für Sie gilt das auch in gewissem Maße, Herr Kollege Westenthaler. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler – eine der Tafeln mit der Abbildung des Abg. Dr. Bartenstein in kasachischer Tracht in die Höhe haltend –: „Ohne Worte“! „Ohne Worte“!)

Aber zu Deutschland und zu den Gepflogenheiten dort: Dort darf vom Pult des Bundestages nicht alles gesagt werden – fast alles, aber ich zitiere Artikel 46 des deutschen Grundgesetzes, wonach ein Abgeordneter „zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung“ und so weiter „gerichtlich oder dienstlich verfolgt“ werden kann: „Dies gilt nicht für verleumderische Beleidigungen.“ (Abg. Kopf: Oh?! – Da wären aber ein paar vor dem Kadi! Da wären ein paar vor dem Kadi!)

Verleumderische Beleidigungen sind nach deutschem Grundgesetz nicht zulässig, können verfolgt werden. – Das vielleicht auch für die derzeitigen Vorarbeiten zu manchen Veränderungen der Geschäftsordnung als Hinweis, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Abg. Neugebauer: Ein wertvoller Hinweis! Ein sehr wertvoller Hinweis!)

Auf ein weiteres Thema in Sachen Immunität, das Gegenstand unserer Arbeit gewor­den ist, möchte ich aufmerksam machen, nämlich dass die Nichtauslieferung eines Abgeordneten – das kann auch vorkommen und das wird auch weiterhin vorkommen können – unter Umständen zu einer Verzögerung oder überhaupt zum Stopp eines Strafverfahrens gegen andere Beteiligte führen kann. Wenn gegen den Abgeordneten nicht ermittelt werden kann, kann gegen andere Beteiligte auch nicht ermittelt werden. (Abg. Ing. Westenthaler: Es ist gegen Mitarbeiter ermittelt worden!) Das ist eine offene Frage, die letztlich ein Ergebnis des Untersuchungsausschusses ist und im Interesse des Rechtsstaates beantwortet werden sollte.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, von manchen Seiten, auch in den Medien ist ja im Zusammenhang mit der Arbeit des Untersuchungsausschusses in Richtung der Staatsanwaltschaft der Vorwurf der „Politjustiz“ erhoben worden. (Abg. Ing. Westen­thaler: Zu Recht!) Diese Bezeichnung beachte ich als ungerechtfertigt, als deutlich überschießend. (Abg. Ing. Westenthaler: Was da geschossen wird!) Es gab exzellente Auftritte von Staatsanwälten, insbesondere von Staatsanwältinnen. Ich habe Ober­staatsanwältin Habicher schon erwähnt. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es gab auch solche Befragungen, bei denen uns Staatsanwälte erklären mussten (Abg. Ing. Westenthaler: Die sich reihenweise entschuldigen mussten!), dass sie ein Konvolut von Unterlagen, hundert Mails oder mehr übersehen hätten und nicht zum Gegenstand ihrer Arbeiten gemacht haben.

Das Bundesministerium für Justiz hat reagiert. Ich habe schon von diesem deutlich strengeren Immunitätserlass gesprochen, der sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung ist. Die Justizministerin hat vor einigen Tagen in einer „Pressestunde“ – wie ich meine – festgestellt, sie möchte die politische Abteilung der Staatsanwaltschaft Wien auflösen. Alle Bürger, auch politisch Tätige werden dann Staatsanwalt A, B oder C zugewiesen werden, aber nicht einer kleinen Gruppe.

Ich meine, dass wir die Kontrolle der Staatsanwaltschaft auch im Lichte dieser großen Reform der Strafprozessordnung neu überdenken müssen. Es steht außer Frage, dass Staatsanwälte heute deutlich mehr Möglichkeiten und Rechte haben. Sie sind Herr/Frau des Verfahrens in jeder Beziehung. Natürlich kann das nicht heißen – und das sollten wir kategorisch ausschließen –, dass die politische Ebene, der Nationalrat eine Kontrolle laufender Verfahren haben will: sicherlich nicht! Aber eine Nachkontrolle sollte und könnte es schon sein.

Ich meine, diesbezüglich können wir uns ein Beispiel an der Kontrolle nehmen, wie sie in den drei Nachrichtendiensten, die es in Österreich gibt, nämlich den beiden Heeres­nachrichtendiensten und dem BVT, abläuft. Dort gibt es ständige Unterausschüsse, im Übrigen vertraulich arbeitende Unterausschusse! Das funktioniert, wie mir Kollege Amon sagt, recht gut und recht vernünftig. Also, eine Nachkontrolle durch einen stän­digen Unterausschuss zur Arbeit der Staatsanwälte, schiene mir durchaus ange­messen und möglich, meine sehr verehrten Damen und Herren!

Nach der Causa Westenthaler, die wir besonders extensiv erörtert haben – und Hand aufs Herz: manches habe nicht nur ich als Vorsitzender drei, vier, fünf oder auch sechs Mal gehört; ich komme dann am Schluss meiner Ausführungen noch auf das Thema Effizienz zu sprechen –, zur sogenannten Causa Öllinger: Da ging es um Folgendes – und da kann ich mich deutlich kürzer fassen. Gab es eine Bespitzelung von Mandataren „auf Grund von Ersuchen von Mandataren“ „durch Organe der Republik“? (Abg. Ing. Westenthaler: „Gab“ es?) – Meine sehr verehrten Damen und Herren und meine Damen und Herren an den Fernsehschirmen, bitte entschuldigen Sie dieses Amtsdeutsch! Es ging um die Frage, ob namentlich der Herr Abgeordnete Öllinger Einfluss auf einen Polizeibeamten genommen hat, Bespitzelungen von Mandataren vorzunehmen.

Es sind diesbezüglich Strafverfahren anhängig. Es gibt manchen offenen Widerspruch. Die Schlüsselfrage, die zu klären sein wird – und darauf reduziert sich das Ganze auch schon wieder aus meiner Sicht –, ist, ob es Herrn Abgeordnetem Öllinger bekannt war, ob der Polizist ein Polizist war oder nicht. Herr Abgeordneter Öllinger sagt dazu nachhaltig Nein, andere sehen gewisse offene Fragen, insbesondere, Herr Kollege Graf, die freiheitliche Fraktion! Das wird noch zu klären sein.

Eines scheint aber, wie ich meine, Konsens des Untersuchungsausschusses zu sein, nämlich, dass insgesamt bei der Genehmigung oder genauer genommen, Herr Kollege Pendl, bei der Nichtuntersagung von Nebentätigkeiten ein wenig restriktiver vorgegan­gen werden soll, auch wenn es sich um Datenforensiker handelt. (Abg. Öllinger: Das war nicht die Frage!) Zur Aufgabe dieses Polizeibeamten aus Linz, der dann auch in Wien gerne gesehen war, würde man heute wahrscheinlich neben dem Begriff Daten­forensiker auch den Fachausdruck Cybercop in Sachen Rechtsextremismus sagen können. Deswegen wurde er nach Wien geholt.

Zum Dritten, zur Causa Kasachstan: Das BZÖ war schon so freundlich, mich auf diese Causa durch dieses wunderbare Foto aufmerksam zu machen. (Abg. Mag. Stadler: Ja, ja! Nicht abgearbeitet! – Die Abgeordneten des BZÖ halten neuerlich die Tafeln in die Höhe, auf denen ein Foto des Abg. Dr. Bartenstein in kasachischer Tracht, und darunter die Aufschrift „Abgedreht!“, zu sehen ist.) – Herr Kollege Stadler, es frisst Sie ja bloß der Neid, dass Sie noch nie Gegenstand eines Foto des Jahres geworden sind! (Abg. Mag. Stadler: Ja, das wird es sein!) Dieses Foto wurde einmal von Journalisten dazu gewählt. Lange ist es her. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe beim BZÖ.) Im Übrigen: Es war nicht dieses Foto mit einem leicht verbissenen Gesichtsausdruck, es gibt auch deutlich schönere Fotos von damals. (Abg. Neugebauer: Das ist unverkrampft!) Es wäre nett gewesen, wenn Sie das genommen hätten. (Abg. Ing. Westenthaler: Wir hätten noch „lei-lei“ drunterschreiben können!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, da ist der Untersuchungsauftrag deutlich enger gefasst als das viele wahrhaben wollten: einerseits im Untersuchungsausschuss, andererseits auch in der Öffentlichkeit. Da geht es laut Beschluss des Nationalrates – und dieser ist auch durch den Untersuchungsausschuss nicht abänderbar – darum, „welche Erkenntnisse die Sicherheitsbehörden über versuchte Einflussnahmen auslän­discher Geheimdienste“ „auf aktive und ehemalige Mitglieder des Nationalrates besit­zen“ – nicht mehr und nicht weniger. – Also: ausländische Dienste, Einfluss auf Abge­ordnete, Einfluss auf das Parlament.

Dazu lautet das Ergebnis des Untersuchungsausschusses aus meiner Sicht, dass es sehr wohl einen Einfluss auf österreichische Staatsbürger gab und gibt. Da gibt es ja auch Verfahren, auch Verurteilungen. Da gab es diese Mithilfe, die bereits dokumen­tiert ist. Die Aufregung über eine Aufenthaltsgenehmigung des kasachischen Ex-Botschafters habe ich von Anfang an nie ganz verstanden, meine sehr verehrten Damen und Herren. Erstens stimmt es laut veröffentlichter Aussage der Anwälte des Herrn Ex-Botschafters Alijew nicht, dass ein Aufenthaltstitel binnen 24 Stunden erteilt worden wären. (Abg. Mag. Stadler: Woher wissen Sie das? ... gar nicht ermitteln dürfen!) Am 24. August 2007 ist der Antrag gestellt worden, am 3. September 2007 ist er genehmigt worden. Also, das sind immerhin zehn Tage. Das ist rasch, aber das sind nicht 24 Stunden.

Was vergessen wird: Nach meiner Auffassung, meine sehr verehrten Damen und Herren, hätte Herr Ex-Botschafter Alijew aufgrund drohender Verfolgungshandlungen in seinem Heimatland allemal die Möglichkeit auf Stellung eines Asylantrages gehabt. (Abg. Mag. Stadler: Das ist bemerkenswert!) Und im Interesse Österreichs ist es aus meiner Sicht – das mögen sie als meine Privatmeinung sehen, aber sei’s drum; das muss ja kein objektiver Bericht sein, obwohl ich mich bemühe – allemal zweckmäßig, zu sagen: Aufenthalt bekommt er, denn sonst stellt er einen Asylantrag mit allen bekannten Folgen. (Abg. Mag. Stadler: Woher weiß der das alles? Das haben wir gar nicht ermitteln dürfen! – Abg. Amon: ... in den Unterlagen ...! In den Akten!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich gestehe aber auch, dass ich mir insbe­sondere in Sachen Kasachstan die eine oder andere weitere Ladung gut hätte vor­stellen können, mir gewünscht hätte. (Rufe beim BZÖ: Oje! – Abg. Ing. Westenthaler: Ist nicht durchgegangen! Schade!) Das war vielleicht auch aus Zeitgründen nicht mehr möglich.

Wenn Verantwortliche des BVT, also der Stapo-neu – wenn man so will –, des Bun­desamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung einen Staatsbürger, der als ORF-Journalist auch hier im Hohen Hause tätig war, als „Einflussagenten“ bezeich­net haben, dann verstehe ich nicht ganz, warum wir ihn nicht laden konnten. (Abg. Ing. Westenthaler: Das fragen Sie Ihre Fraktion! Fragen Sie nach, warum die blockiert haben!) Das Gleiche gilt auch für frühere Abgeordnete (Zwischenrufe bei BZÖ und FPÖ – Abg. Ing. Westenthaler: Schwere Kritik ...!), für die öffentlich dokumentiert ist, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass sie gezählte 95 Mal innerhalb von drei Monaten mit kasachischen Agenten telefoniert haben.

Das führt mich zu einem weiteren Punkt, bevor ich dann zur kurzen Schlussfolgerung komme, nämlich zur generellen Frage von Ministerladungen. Ich habe das selbst gesagt und habe mir da auch in meiner eigenen Fraktion das eine oder andere dann sagen lassen dürfen – so ist das in einer offenen Partei (ironische Heiterkeit bei der FPÖ – Beifall bei Abgeordneten der ÖVP – Abg. Mag. Stadler: Das ist aber köstlich!) –, dass ich mich wundern würde, wenn dieser Untersuchungsausschuss ohne Ladungen von Ministern zu Ende gehen wird, weil bis jetzt noch jeder Untersuchungsausschuss das zum Inhalt hatte.

Aber Hand aufs Herz – da haben die Klubobleute Kopf und Cap schon einen Punkt getroffen –: Es war – und das wissen auch die Herrn Pilz und Stadler und auch der Kollege Westenthaler – in diesem Untersuchungsausschuss anders als zum Beispiel im Eurofighter-Untersuchungsausschuss: Dort haben unter anderem Herr Bartenstein und die Herren Bundeskanzler außer Dienst, Verteidigungsminister, Finanzminister und der Ministerrat die politische Entscheidung auf Ankauf der Jets getroffen. Ich bin der Meinung, das war eine gute Entscheidung. Man kann auch anderer Meinung darüber sein. Herr Cap ist nach wie vor offensichtlich gegenteiliger Meinung. (Abg. Ing. Westenthaler: Die SPÖ hat keine Meinung mehr!) Aber in diesem Fall waren wir nie, auch nur ansatzweise bei einem Punkt, wo es um die Weisung eines Ministers gegangen wäre, wo es um die Einbindung eines Ministers gegangen wäre, wo Minister A oder Ministerin B irgendwo vorgekommen wären. So gesehen ist es von der Sache her natürlich gerechtfertigt, zu sagen: Nur weil die Opposition das will, lassen wir uns die Minister hier nicht vorführen! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ich meine, so ein Anlass sollte nicht nur Gelegenheit zu einer gewissen Demut vor dem Wähler und vor der Arbeit von Abgeordneten sein, sondern auch Gelegenheit bieten, über den Tellerrand hinauszuschauen. Wie gesagt: Ich habe mich ja bemüht – ich weiß, aus Sicht mancher war das nicht immer der Fall –, ein überparteilicher Vorsit­zender zu sein – ich habe es schon gesagt –, weder Richter noch Schiedsrichter. Ich habe mich auch immer bemüht, „Zeugeneinvernahmen“ nicht für zulässig zu erklären, das sind Auskunftspersonen, das ist kein Tribunal, kein Gerichtsverfahren. Weder der Vorsitzende und schon gar nicht der Verfahrensanwalt sind hier Richter.

Das Bekenntnis aller Parteien – um in die Zukunft zu blicken! – zu einer umfassenden Reform gibt es. Frau Präsidentin, meines Wissens ist es eine Fünf-Parteien-Einigung gewesen. Die nächsten drei Monate bieten die Chance und wohl auch die Verpflich­tung, hier voranzugehen.

Es war da und dort die Rede von einer „menschenverachtenden“ Befragungstechnik mancher Abgeordneter. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, etwas mehr Respekt füreinander, auch gegenüber Auskunftspersonen da und dort hätte ich mir schon gewünscht! (Abg. Ing. Westenthaler: ... ganz anders gesehen!) Als Vorsitzen­der kann ich dann, wenn eine Beleidigung ausgesprochen ist, wenn eine Befragung überschießend ist, nur mehr nachträglich eingreifen.

Irgendwo stand jetzt zu lesen: Viel mehr Rechte als die, einen Ordnungsruf zu erteilen, habe ich nicht! – Und glauben Sie mir: Betroffene reagieren auf Ordnungsrufe zum Beispiel in Sachen „Stasi-Methoden“, Herr Abgeordneter Pilz, ähnlich gelassen wie hier, wenn die Frau Präsidentin einen solchen Ordnungsruf erteilt. (Abg. Mag. Stadler: Das war alles?)

Es geht um mehr Respekt füreinander: etwa den Respekt, den Abgeordnete einander immer entgegenbringen, wenn einmal nicht die Kamera und der Journalist/die Journa­listin dabei sitzt. Generell – und das halte ich für besonders wesentlich –: Den Verzicht auf persönliche Beleidigungen nicht nur gegenüber Auskunftspersonen, meine sehr verehrten Damen und Herren, sondern gerade gegenüber Kollegen anderer Frak­tio­nen, hätte ich mir gewünscht und wünsche ich mir für die Zukunft. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ein konkretes Problem, das evident geworden ist und für das ich keine abschließende Antwort oder Empfehlung habe, ist, dass durch überschießendes Zitieren (Abg. Ing. Westenthaler: Wieder „überschießend“! Was da drübergeschossen wird!) und auch Verlesen aus den geheimen und vertraulichen Akten in einer öffentlichen Sitzung des Untersuchungsausschusses diese Akteninhalte öffentlich werden. Das ist nicht im Sinne des Erfinders. Da braucht es eine Regelung und – wenn ich doch den Ansatz einer Empfehlung abgeben darf – eine Geschäftsordnung, die dem Vorsitzenden ermög­licht, sehr rasch einzugreifen (Abg. Dr. Pilz: Das täte so passen!), wenn dieses Zitieren aus Akten überschießend ist, und diese Befragung, de facto diese Veröffent­lichung von vertraulichem Akteninhalt auch abzustellen, auch wenn es dem befragen­den Abgeordneten dann nicht ganz recht ist. (Abg. Mag. Stadler: Damit man leichter vertuschen kann! Ganz klar!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Zweites: Es geht um die Befragung von Personen, zum Beispiel Staatsanwälten zu laufenden Verfahren. Das darf nicht sein in öffentlicher Sitzung. Es geht aber auch generell um die Befragung von Mitarbeitern – sehr kompetenten Mitarbeitern! – unserer Dienste. Da kann man sich jetzt darüber freuen oder nicht, aber ein Land braucht Nachrichtendienste fürs Inland, fürs Ausland. (Abg. Mag. Stadler: Das glaube ich nicht!) Das ist auch in der heutigen Zeit nicht anders. (Abg. Mag. Stadler: Aber nicht solche! Parteipolitische Eifersüchteleien!)

Aber es ist durchaus verständlich, dass bei Befragung in öffentlicher Sitzung da sehr, sehr wenig herauskommen kann. Deswegen könnte man mit einer höheren Bereitschaft gerade auch der Opposition zu einer konstruktiveren Arbeit im Ausschuss beitragen, dass man diese Befragungen in vertraulicher Sitzung abhandelt. Wenn Sie es ehrlich meinen mit Ihrer Arbeit, sehr geehrter Herr Abgeordneter Stadler, sehr geehrter Herr Abgeordneter Pilz, dann muss Ihnen die Arbeit in vertraulicher Sitzung gleich wichtig sein wie die in öffentlicher Sitzung (Abg. Mag. Stadler: Sie wollen die Öffentlichkeit ausschließen!), sonst gibt es dann Vorwürfe wie „politische Show“ und anderes mehr. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ein letztes, die Frage des Zeitmanagements: (Abg. Mag. Stadler: Wieso sind Sie so medienfeindlich? Medienfeindlichkeit ...! Bloß keine Medien dabeihaben! Bloß keine Öffentlichkeit dabeihaben! Alles ...!) – Ich denke, dass hier sehr viel und gut in der Öffentlichkeit diskutiert worden ist. Bei manchem, was wir diskutiert haben, Herr Kollege Stadler, sollten gerade Sie froh sein, dass wir Geschäftsordnungsdiskussionen auch vertraulich gehalten haben! (Abg. Mag. Stadler: Offen ...!) Es wäre nicht immer gut gewesen, wenn sich Ihre überschießende Vorgangsweise auch vor Journalisten abgespielt hätte, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Last but not least: Untersuchungsausschüsse müssen sich die Frage nach ihrer Effi­zienz stellen lassen. Es kann doch nicht sein, dass diesem Spitzel-Untersuchungs­ausschuss quasi der Vorwurf gemacht wird, „nur“ 120 Stunden gearbeitet zu haben, weil der Eurofighter-Untersuchungsausschuss doppelt so lange gearbeitet hat und vier Mal so viele Zeugen vor sich hatte! Die größten Gerichtsverfahren dieser Republik brauchen nicht so viel Zeit. Zeugenbefragungen auch in sehr wichtigen Verfahren dauern sicherlich nicht drei oder vier Stunden. Den Staatsanwalt, den Richter gibt es nicht, der oder die das macht beziehungsweise zulässt. Es braucht da also mehr Effizienz!

Von anderer Seite wurde gesagt – Herr Präsident Hoffmann –, da braucht es eben auch eine Überlegung, was der/die Vorsitzende darf. Ich bin übrigens fest der Meinung, das sollte auch in Zukunft ein Parlamentarier sein. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Mag. Stadler: Wieso klatscht der Karlheinz Kopf nicht?) Wenn wir hier einen pensionierten Richter nehmen, dann ist das schon so eine Art Bankrotterklärung nach dem Motto: Nicht einmal das bringen wir zustande; das muss ein pensionierter Richter machen!

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie gesagt: Gut Ding braucht Weile, darf für Untersuchungsausschüsse nicht länger gelten. Ein Zeitmanagement entsprechend der Plenarsitzung des Parlamentes, ein Vorsitz, der eben eine vereinbarte Redezeit, eine Tagesblockzeit zu überwachen hat, und letztlich auch eine Untersuchungs­ausschuss­dauer, die im Normalfall drei, im Extremfall vielleicht sechs Monate umfasst, das hielte ich für angemessen und gegeben.

Ich habe in den letzten Tagen von einer vergebenen Chance gesprochen, denn ich hätte mir gewünscht – und meine Beiträge dazu waren evident –, dass wir mit diesem Untersuchungsausschuss ein neues Kapitel aufstoßen. Das ist jedoch nicht gelungen. (Abg. Mag. Stadler: Oja! Das habt ihr geschafft! Ein neues Kapitel der Vertuschung!) Wir sind – und da sitzen viele hier herinnen, die mit Verantwortung tragen; da blicke ich vor allem in diese Richtung (der Redner weist in Richtung FPÖ, BZÖ und Grüne) – in alte Verhaltensmuster zurückgefallen.

Nehmen wir doch diese nächsten Monate der Verhandlungen für Untersuchungs­aus­schuss neu – Geschäftsordnung, Verfahrensordnung – zum Anlass, um hier Neuland zu entwickeln, dass dann Untersuchungsausschüsse wirklich Untersuchungsaus­schüs­se neu sein können!

So gesehen: Wir haben diese Chance, die in den letzten Monaten gegeben war, nicht genützt. Da haben viele ihren Anteil daran; ich will mich da gar nicht ausnehmen. Diese Chance ist vertan. Das war kein Renommierstück für den Parlamentarismus. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die nächsten drei Monate sind eine neue Chance, das heißt, nicht nur die Hoffnung, sondern die konkrete Chance lebt. Und wir werden Ende März sehen, ob wir diese Chance gemeinsam auf Basis dann hoffentlich wieder einer Fünf-Parteien-Einigung genutzt haben. (Abg. Ing. Westenthaler: Das war alles?)

Herzlichen Dank an Sie alle für die gute Zusammenarbeit! Vor allem herzlichen Dank auch an die Fraktionsführer! Das war nicht immer einfach. Aber am Ende ist es gut zusammen gegangen. Herzlichen Dank auch an die Abgeordneten, an die Mitarbeiter der Klubs, die unendlich viel Arbeit geleistet haben! Bitte, meine Herren vom BZÖ, Kollege Stadler, Kollege Westenthaler, wenn Sie mir eines dieser Fotos mitgeben; ich würde es ganz gerne in meine Galerie mit aufnehmen! (Abg. Mag. Stadler: Ja, gerne! – Abg. Ing. Westenthaler: Alle! – Die Abgeordneten des BZÖ halten neuerlich die Tafeln in die Höhe, auf denen ein Foto des Abg. Dr. Bartenstein in kasachischer Tracht, und darunter die Aufschrift „Abgedreht!“, zu sehen ist.) – Alles Gute! (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Mag. Stadler – in Richtung des das Rednerpult verlas­senden Abg. Dr. Bartenstein –: Kannst du mir das signieren, bitte! Ich hätte gerne eine Signatur! – Abg. Dr. Bartenstein signiert eine der Tafeln und überreicht sie Abg. Mag. Stadler. – Heiterkeit beim BZÖ.)

9.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich danke dem Herrn Ausschussvorsitzenden für seinen Bericht.

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dritter Präsident Dr. Graf. 12 Minuten Redezeit. – Bitte.


9.38.14

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Was wir jetzt von Vorsitzendem Dr. Martin Bartenstein vernommen haben, war nicht wirklich ein Bericht über die Ergebnisse oder auch über die Versäumnisse des Untersuchungsausschusses, sondern war tatsächlich eher wie ein Geständnis zu werten – ein Geständnis, wenn auch in salbungsvollen, ruhigen Worten eingepackt, dass die ÖVP den nächsten Anschlag auf die parla­mentarischen Rechte hier im Hohen Haus nicht nur plant, sondern bereits am Werk ist, diesen zu erarbeiten.

Wer zwischen den Zeilen, wer zwischen den salbungsvollen Worten des Herrn Kolle­gen Bartenstein mitgehört hat, konnte zwei Dinge erkennen: Die Öffentlichkeit ist lästig in diesem Zusammenhang, und man muss daher bei der Reform der Verfahrensord­nung für Untersuchungsausschüsse möglichst danach trachten, die Öffentlichkeit noch weiter auszuschließen! Kollege Bartenstein hat auch dem das Wort geredet, dass die Rechte der Abgeordneten weiter einzuschränken sind. Er hat es schön verpackt, indem er verweisend auf eine Ordnung in einem anderen Land gesagt hat, dass nicht alles vom Rednerpult aus in dieser Republik künftighin gesagt werden soll.

Genau das ist das Gefährliche, Herr Kollege Bartenstein! Wenn Sie meinen, dass wir hier am Rednerpult oder als Abgeordnete nicht mehr alles sagen dürfen, auch wenn Sie es am Ende salbungsvoll verpacken in strafrechtliche „Kostüme“ wie Verleumdung und so weiter, dann frage ich Sie: Wer in diesem Land soll denn feststellen, ob ein Abgeordneter – Sie nennen es immer so – „überschießend“ oder verleumderisch ge­han­delt hat? – Etwa die Staatsanwaltschaft, die in den letzten Jahren am Werk war und ausschließlich oder überwiegend politisch nur gegen (Abg. Bucher: Gegen die Opposition vorgegangen ist!) Abgeordnete der Opposition vorgegangen ist? (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Ist das das Ziel einer Reform, Herr Kollege Cap? Die freie Rede möglichst noch mehr einzuschränken in Form eines neuen strafrechtlichen Paragraphen, indem man wieder nach dem Staatsanwalt ruft, der in Wirklichkeit in die Schranken gewiesen gehört? – Daher: Ich würde fast meinen, kann man ein Geständnis herauslesen, aber einen Bericht nicht.

Was sind die Aufgaben des Parlaments im Wesentlichen? (Abg. Kopf: Die brauchen wir uns von dir nicht erklären zu lassen!) – Die Aufgaben des Parlaments sind, die Gesetzgebung vorzunehmen und die Kontrolle der Vollziehung und der Verwaltung wahrzunehmen. Aber die Kontrolle braucht „Zähne“, und eines der wesentlichsten Kontrollmomente ist ein Untersuchungsausschuss.

Aber wenn man einen Untersuchungsausschuss nur mehr abwürgt und ihn beendet, wenn man, schon bevor er eingesetzt wurde, vom Ende eines Ausschusses redet, dann ist es für jede Auskunftsperson und für jede Behörde ganz leicht, überhaupt wenn man Zeitpunkte setzt – und das ist ja einer der Kardinalfehler in den letzten Unter­suchungsausschüssen gewesen. Wenn man Endzeitpunkte schon am Anfang setzt, braucht sich jeder nur mehr auszurechnen: Was muss ich unternehmen, um diesen Ausschuss und diese Untersuchung auszusitzen? (Abg. Neugebauer: Das kann aber auch einer Straffung der Debatte dienen! Das kann ja auch durchaus eine Straffung der Debatte sein!) – Das kann doch nicht in unserem Interesse sein, Herr Kollege Cap! Wir wollen doch Aufklärung!

Sie von SPÖ und ÖVP sind jedoch eine Partnerschaft eingegangen, eine eingetragene Partnerschaft zur Vertuschung von Missständen in Verwaltung und Vollziehung, eine unsägliche Allianz – aber wir erleben in Zeiten wie diesen, dass beinahe schon alles möglich ist. Ich sage es hier, an dieser Stelle: Wenn es international möglich ist, dass ein Barack Obama einen Friedensnobelpreis bekommt, dann wird es national möglich sein, dass SPÖ und ÖVP als Organisationen den „Kontroll-Oscar“ bekommen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Kößl: Es ist auch möglich, ... Graf Präsident wird!)

Ein Untersuchungsausschuss dient der demokratiepolitischen Hygiene in diesem Land und hat präventive Wirkung – und diese präventive Wirkung darf man diesem Instrument nicht nehmen, indem man es zur Farce verkommen lässt. Ja, die ÖVP arbeitet hart daran, sich Rechte zu sichern, die es ihr ermöglichen, in Zukunft auch ohne Hilfe des Mehrheitsbeschaffers SPÖ Vollziehungsmissstände, Verwaltungsmiss­stände zu vertuschen. (Abg. Rädler: Wer hat diese Rede geschrieben? Furchtbar!) – Die ÖVP arbeitet sehr hart daran – das muss man konstatieren –, sich hier Minder­heitsrechte zu organisieren, die der Mehrheit in diesem Hohen Haus derzeit gar nicht zustehen. Das muss man im Auge behalten, wenn wir die Verfahrensordnung für den Untersuchungsausschuss neu regeln wollen.

Das ist das Thema: Wer im Parlament Aufklärung verhindert, habe ich einmal gesagt, macht der Korruption in diesem Land die Räuberleiter. – Daran hat sich nichts geän­dert, auch nicht der Fristsetzungsantrag, den eine Minderheit beschlossen hat, gegen­über der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, die eine Mehrheit beschlossen hat. (Beifall bei der FPÖ.)

In Wirklichkeit hat eine einstimmige Beschlusslage stattgefunden, und ein geringeres Quorum ändert das?! – Diesbezüglich bin ich dem Herrn Verfahrensanwalt sehr, sehr dankbar, der das in aller Offenheit und Deutlichkeit gesagt hat, dass es ja wohl nicht angehen kann, dass ein geringeres Quorum etwas abdrehen, verhindern, beschließen kann gegen ein höheres Quorum, dass eine Mehrheit eine Einstimmigkeit „overrulen“ kann. (Abg. Kopf: So hat er es nicht gesagt! So hat er es nicht gesagt! – Abg. Großruck: Ein Schweinegrippe-Virus ist auch kleiner als ...!) – Damit kann man am Ende nicht arbeiten!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPÖ im Schlepptau der ÖVP fährt einen bedenklichen demokratiepolitischen Crashkurs, indem sie uns permanent vorführt, dass es mangelnden Aufklärungswillen gibt, mangelnden Verhandlungswillen für wich­tige Materien in diesem Parlament und dass es Ihnen in Wirklichkeit immer nur um eine Politik geht, die nach außen so dargestellt ist: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!

Herr Kollege Cap, wir hatten drei Themen im Untersuchungsausschuss, und im We­sent­lichen kontrolliert ein Untersuchungsausschuss und soll Aufklärung bringen über das Versagen der Vollziehung und der Verwaltung, allen voran vertreten durch die Spitze in der politischen Verantwortung, durch die Minister.

Wir erlebten so etwas tagtäglich bei den letzten Untersuchungsausschüssen: Das hat schon beim Banken-Untersuchungsausschuss angefangen, bei dem uns der heutige Kabinettschef der Frau Justizministerin und seinerzeitige Oberstaatsanwalt und Chef­ankläger in der BAWAG-Justizangelegenheit im Ausschuss versprochen hat – weil es nicht einsichtig war, dass man die BAWAG-Affäre zweiteilt: einerseits bis zum Jahr 2000 und dann ab dem Jahr 2000; die Refco-Affäre ist von diesem Hohen Haus bis heute nicht untersucht worden, obwohl es der Auftrag gewesen wäre, und das war der Auslöser des Ganzen (Abg. Krainer: Das stimmt überhaupt nicht!) –, der BAWAG II-Prozess wird kommen, und zwar wie das Amen im Gebet. (Abg. Rädler: Prozess oder Ausschuss?) – Jetzt ist er nahe bei der Ministerin und will davon nichts mehr wissen. Genau so ist es!

Sie haben damals schon die Aufklärung in der Angelegenheit Hypo Alpe-Adria genauso wie in der Meinl-Affäre verhindert, die Gegenstand des Untersuchungsaus­schusses betreffend Bankenwesen gewesen ist, und heute machen Sie das Gleiche wieder. (Ruf bei der ÖVP: Das stimmt überhaupt nicht! – Abg. Krainer: Das stimmt doch gar nicht!) Genauso wie Sie die Banken-Affären, die nicht aufgeklärt wurden (Abg. Krainer: Aber das stimmt doch gar nicht!), immer wieder einholen, werden Sie diese Vertuschungen in diesem Ausschuss ebenfalls einholen, davon bin ich über­zeugt, und das werden Sie sehen. Wir von der Opposition werden uns das auf Dauer nicht gefallen lassen, dass man hier mit den Rechten des Parlaments derart umgeht. (Beifall bei der FPÖ.)

Dass ein Herr Kollege Bartenstein, der, geprägt durch eine Ministerposition, hier nur permanent der Regierung die Mauer macht, ist die eine Frage (Abg. Kößl: Das ist wirklich ein falsches ...! Das ist nicht einmal ein subjektives Empfinden, das ist ...!), aber dass Sie von der SPÖ, die Sie in den letzten Jahren sogar Oppositionserfahrung sammeln konnten, dem die Mauer machen, das ist ein demokratiepolitischer Skandal allererster Güte! (Beifall bei der FPÖ.)

Die Themen des U-Ausschusses waren Politjustiz auf der einen Seite, sprich: das Messen mit zweierlei Maß. (Abg. Rädler: Wer hat Ihnen diese Rede geschrieben?) – Und selbst wenn man vonseiten des Justizministeriums draufgekommen ist, dass es Fehler in der Staatsanwaltschaft gegeben hat, die schon Organisations- und System­fehler waren, hat man in weiterer Folge politisch von ganz oben, von ministeriellen Seite her, vertuscht und war nicht um Aufklärung bemüht.

Der grüne Spitzelskandal ist eindeutig erwiesen. (Ironische Heiterkeit des Abg. Öllinger.) – Es geht nicht so sehr darum – Herr Kollege Öllinger, Sie lachen jetzt, Sie haben zwei Verfahren, und das zu Recht, dass will ich sagen –, ob Sie wussten, dass es ein Polizist war oder nicht – das wird Sie noch irgendwann einholen; wir alle gehen davon aus, dass Sie es wussten und dass Sie im Untersuchungsausschuss nicht die Wahrheit gesagt haben: das wird Sie einholen (Abg. Mag. Kogler: Wer ist „alle“? – Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz) –, aber Sie haben mitgespielt!

Sie wussten, dass Sie einem Menschen, sagen wir einmal, einem Polizisten Aufträge erteilt haben, die er nicht abarbeiten konnte in der Eile, wie Sie es wollten, und er hat Ihnen geschrieben und hat gesagt: Herr Öllinger, ich gehe in den Krankenstand, damit ich für Sie arbeiten kann! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das ist bei einem Beamten verwerflich, aber das ist überhaupt schändlich! Schande über Sie, dass Sie so etwas machen (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP), weil Sie einer politischen Partei etwas ans Zeug flicken wollen, und zusehen, wie jemand auf Kosten eines anderen, nämlich seines Arbeitgebers, in der Zeit für Sie arbeitet! Schande über Sie! Schande über Sie! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Stummvoll: Die Einigkeit der Opposition zerbröselt offensichtlich! „Spalt-Pilz“!)

Das hätten Sie so und so verhindern müssen – aber nein, Ihnen ist jedes Mittel recht, und das ist ganz klar zutage getreten!

Einen rot-schwarzen Spionagesumpf, dreckiges Geld, dreckige Methoden hat sie hervorgebracht; es ist um Schmiergeld, um Geldwäsche und vieles andere mehr gegangen: Das ist die Causa Kasachstan.

Die Causa Kasachstan war für die ÖVP und für die SPÖ nur so lange interessant, solange man versucht hat, sie sozusagen einem FPÖ-Abgeordneten umzuhängen. Und als der FPÖ-Abgeordnete, dem Sie unterstellt haben, von ausländischen Geheim­diensten gesteuert zu sein, offengelegt hat, dass er die Informationen vom Chef der größten Pensionistenvereinigung, von Charly Blecha, erhalten hat, war bei Ihnen der Aufklärungswille zu Ende. (Abg. Mag. Stadler: Ja, das stimmt!) – Da war er zu Ende! Wenn also jemand von einem ausländischen Geheimdienst gesteuert war, dann war es Charly Blecha, und das wollten Sie nicht mehr aufklären. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Graf, Pilz und Stadler werden immer zitiert, und ich sage Ihnen, ich bin stolz, in dieser Angelegenheit zu diesen „Kontrollzwergen“ zu gehören (ironische Heiterkeit bei der ÖVP) und nicht zu den „Aufklärungsriesen“ wie Amon und Pendl. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Wenn der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft – das ist der nächste und ab­schließende Punkt – Jarosch, der kein Portefeuille hat, hier als Organ der Staats­an­waltschaft – wobei ein Staatsanwalt zur materiellen Erforschung der Wahrheit verpflich­tet ist – permanent und täglich mit Halbwahrheiten und Unwahrheiten aus laufenden Akten von Verfahren gegen Oppositionspolitikern an die Öffentlichkeit geht und Des­information verbreitet, dann muss es so sein, dass derartigen Pressesprechern das Handwerk legt. Dann soll die Pressearbeit, so wie wir es verlangen, nicht in der Staatsanwaltschaft verrichtet werden, sondern im Justizministerium; das ist mir allemal noch lieber! (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Und am Ende: Wenn wir davon reden, die Oberstaatsanwaltschaft sei in dieser Sache so gut unterwegs gewesen, und Oberstaatsanwalt Pleischl begibt sich ins Hohe Haus und sagt dort: Wir waren unterbesetzt in dieser staatsanwaltschaftlichen Abteilung und die Mitarbeiter sind unerfahren, und er hat immer schon gesagt, dass er mehr Personal braucht, dann stimmt es zwar, dass die Staatsanwaltschaft mehr Personal braucht, dann hängt das auch nicht mit dem Weisungsrecht zusammen, sondern am Ende heißt das nur eines: Die Frau Bundesministerin für Justiz hat der Oberstaatsanwaltschaft Organi­sationsfreiheit und Personalhoheit gegeben, und das sind beides Angelegen­heiten, die schiefgegangen sind. – Am Ende trägt die Oberstaatsanwaltschaft dafür die Verantwortung, und das Justizministerium weiß es und muss etwas unternehmen.

Schlussendlich werden wir uns noch lange mit diesem Untersuchungsausschuss befassen, und Sie werden in Wirklichkeit der Aufklärung – trotz Ihres Abdrehens – nicht entgehen können. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

9.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache nur kurz auf Folgendes aufmerksam: Abläuten werde ich erst nach 15 Minuten, so wie in der Redeordnung beschlossen. Die freiwillige Redezeitbeschränkung, die ich einstelle, gilt für die Abgeordneten.

Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lapp zu Wort. Ich stelle die Uhr auf 8 Minuten. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: ... prominentester Besuch? – Ruf beim BZÖ: ... Klubobmann?)


9.53.08

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Die Anliegen, die wir im Untersuchungsausschuss erfahren haben, und die Veränderungen, die notwendig sind, sind viel zu ernst, als dass wir hier in Form eines parteipolitischen Hickhack miteinander diskutieren. Das ist wichtig, denn die Anliegen, die im Untersuchungsausschuss zutage getreten sind, sind jene Anliegen, die nicht nur uns Abgeordnete betreffen können, sondern alle Bürgerinnen und Bürger in diesem Land!

Wir sind gewählt, werte Kolleginnen und Kollegen, um Verbesserungen für die Bür­gerinnen und Bürger in unserem Land weiterzubringen (Abg. Ing. Westenthaler: Ich glaube, Sie hat ... nicht gewählt! – Abg. Scheibner: Wer hat Sie gewählt?), und uns nicht damit zu beschäftigen, wer mit wem wann wie viel geredet hat. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Der Untersuchungsausschuss hatte im Mittelpunkt die Kollegen Westenthaler, Öllinger und Vilimsky.

Beim Kollegen Westenthaler war es so, dass er in einer Parteisitzung gemeint hat, er habe eine SMS von einem Kriminalbeamten bekommen, woraufhin er dann einen Parteifreund sozusagen in die Richtung gebracht hat, dass gegen diesen ermittelt wird. (Abg. Ing. Westenthaler: Das stimmt überhaupt nicht! Sie stellen da falsche Behaup­tungen auf!) – Daraufhin wurde eine Rufdatenrückerfassung gemacht, ohne dass Kollege Westenthaler ausgeliefert wurde.

Beim Kollegen Öllinger war es so, dass vonseiten der Freiheitlichen und der Grünen E-Mails hin- und hergeschickt, an die Öffentlichkeit gebracht und dargestellt wurden. (Abg. Ing. Westenthaler: Waren Sie im Ausschuss?) – Dabei ging es um den Kampf gegen den Rechtsextremismus.

Beim Kollegen Vilimsky war es so, dass es aufgrund einer Anfragenserie zum The­menbereich Kasachstan irgendwie die Vorwürfe gab (Abg. Vilimsky: Es gab keine Serie!), dass diese Anfragen den Freiheitlichen von anderer Seite geschrieben wurden. (Abg. Dr. Graf: Eine Anfrage ist eine „Serie“? – Ruf bei der FPÖ: Das ist doch unglaublich! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Ergebnis des Untersuchungsaus­schus­ses ... (Neuerliche Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sehen, man kann mit Ihnen keine vernünftige Auseinandersetzung führen (neuerliche Zwischenrufe bei FPÖ und BZÖ), und da erkennt man auch die undemokratische Haltung, die Sie an den Tag legen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Ing. Westen­thaler: Setz dich nieder, das ist gescheiter! Abgang! Abgang!)

Ein Ergebnis des Untersuchungsausschusses war, dass man genau darauf achten muss, dass die Verquickung eigener Interessen von betroffenen Abgeordneten ein Hindernis für die Arbeit eines Untersuchungsausschusses sind. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Die Abgeordneten Ing. Westenthaler und Vilimsky: Genieren Sie sich! – Weitere Zwischenrufe beim BZÖ.)

Wir haben sehr intensiv gearbeitet. Es gab 17 Sitzungen, 121 Stunden, 2 000 Seiten Protokolle, 36 Auskunftspersonen wurden befragt. (Ruf: Vertuscherin! Oberver­tusche­rin! – Ruf beim BZÖ: Warum wollen Sie nicht aufklären? – Weitere Zwischenrufe bei FPÖ und BZÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben 21 000 Seiten an Akten und Doku­menten bekommen. Diese kamen ohne Schwärzungen und ohne Weisungen – auch da gab es einen Fortschritt zu früheren Untersuchungsausschüssen. Ich möchte mich auf diesem Wege bei allen Beschäftigten in der Parlamentsdirektion und bei den Klubs bedanken für die intensive Arbeit, die bei diesen 2 000 Seiten Protokollen und 21 000 Seiten Akten und Dokumenten (Abg. Ing. Westenthaler: Die Sie nie gelesen haben! ... nicht einmal eine Seite gelesen!) dahinter steht. Danke schön! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Die Befragungen im Untersuchungsausschuss und die Aktenlage zeigten klare Mängel. So kam es vor, dass Teile der Staatsanwaltschaft überfordert waren: Sie kamen mit der letzten Strafprozessordnungsreform nicht zurecht. Akten wurden vergessen, Anzei­gen wurde nicht nachgegangen. – Das ist ein Ergebnis für unsere weitere Arbeit von­seiten der Sozialdemokratie, denn wir sind dazu gewählt, dass wir für die Bürgerinnen und Bürger Verbesserungen machen. Das ist unser wichtigster Auftrag und unsere Verantwortung: Es muss das Vertrauen in die Arbeit der Rechtssprechung wieder hergestellt werden! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Es muss zu einer Gerechtigkeit bei der Gerichtsbarkeit kommen und es muss eine neue Form der parlamentarischen Kontrolle für die Staatsanwaltschaft kommen, denn es darf nicht vorkommen, dass ganze Aktenteile vergessen werden. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Es darf nicht vorkommen, dass Strafverfolgungsbehörden willkürlich zwi­schen dem Status Zeuge oder Beschuldigter wählen können. – Das darf nicht vor­kommen, denn all diese Sachen treffen Österreicherinnen und Österreicher (Abg. Ing. Westenthaler: Ach so?), und deswegen sind wir aufgefordert, Veränderungen durchzusetzen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Die Rechte von Zeuginnen und Zeugen müssen klargestellt werden! Das ist ein wichtiger Auftrag, den wir haben: dass wir hier eine fundamentale Klarstellung machen, damit Zeuginnen und Zeugen in Österreich nicht von solchen Vorgängen betroffen sind, wie wir sie im Untersuchungsausschuss kennengelernt haben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Neubauer: Warum machen Sie es nicht?)

Ermittlungsaufträge müssen schriftlich festgehalten und festgelegt werden. Es kann nicht so sein, dass Ermittlungsaufträge „auf die freie Luft hin“ gestellt und bearbeitet werden. Auch da müssen wir legislative Umsetzungen machen und Maßnahmen fest­le­gen. (Abg. Grosz: Mehr Frischluft im Plenarsaal! – Weitere Zwischenrufe beim BZÖ.)

Aber es gibt schon erste Ergebnisse: die Auflösung der politischen Abteilung in der Staatsanwaltschaft ist unserer Meinung nach ein erster wichtiger Schritt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Auch der Entschließungsantrag bezüglich Evaluierung der Strafprozessordnung mit einem Bericht an das Parlament, den die Parteien eingebracht haben, ist eine wesent­liche Umsetzungsmaßnahme, die wir eingeleitet haben, damit es so ist, dass es für die Bürgerinnen und Bürger Gerechtigkeit in der Gerichtsbarkeit gibt. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Stadler: Zögerlicher Applaus bei der SPÖ! – Abg. Ing. Westen­thaler: Lapp-Fanklub in der ersten Reihe! Darf Pendl gar nicht mehr als Erster reden?)

Ein weiteres Ergebnis aus der Arbeit des Untersuchungsausschusses ist unter ande­rem, dass wir verstärkt den Kampf gegen Formen des Rechtsextremismus aufnehmen müssen. Besonders im Internet positionieren sich rechtsextreme Organisationen und schimpfen gegen den Staat, gegen Staatseinrichtungen, verhöhnen politische, demo­kratische Einrichtungen und setzen sich über sämtliche Regeln hinweg.

Es muss zu einer engagierten und konsequenten Verfolgung rechter Umtriebe kom­men, und es darf kein passives Zuschauen geben. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.) In diese Richtung haben wir vonseiten der sozialdemo­kra­tischen Fraktion bereits Anfragen eingebracht, um damit die Arbeit der Behörden zu unterstützen (Ruf beim BZÖ: Welche Arbeit?), öffentlich zu machen und darzustellen und um vor allem das engagierte und konsequente Fortschreiten des Kampfes gegen den Rechtsextremismus, der in unserem Land keine Nebensache sein darf, zu fördern. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Neugebauer.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Untersuchungsausschuss hat wichtige Arbeit geleistet und hatte eine viel größere Bandbreite an Themen, als es von der Opposition dargestellt wird. Die Ergebnisse dieser wichtigen Arbeit müssen wir durch Maßnahmen umsetzen, denn die Bürgerinnen und Bürger, die Österreicherinnen und Österreicher verlangen das von uns, das ist unsere Verantwortung. Wir müssen dafür sorgen, dass bei der Gerichtsbarkeit Gerechtigkeit herrscht. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.00


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stadler zu Wort. 15 Minuten Redezeit. – Bitte.


10.01.02

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Zunächst ein herzliches Dankeschön an Kollegen Bartenstein. Er hat heute sein eigenes Porträt erst richtig vervollständigt. (Der Redner hält ein Foto des Abg. Dr. Martin Bartenstein in kasachischer Tracht in die Höhe, das die Aufschrift „Abgedreht!“ trägt. Handschriftlich hinzugefügt befinden sich die Worte „Herzlichst, Bartenstein“ darauf, wobei das Wort „Abgedreht!“ zwischen diesen beiden Wörtern zu stehen kommt.) Hier stand bei uns bisher nur „abgedreht“, und Kollege Bartenstein hat dazugeschrieben – das ist wirklich eine Ehrlichkeit, die ich schätze; es ist ganz selten, dass man bei der ÖVP so viel Ehrlichkeit findet –: „Herzlichst“ – abgedreht – „Bartenstein“.

Jetzt haben wir es wirklich schwarz auf weiß. Das ist ein Dokument für den Unter­suchungsausschuss. Ich werde eine entsprechende Kopie mit Kopierschutz den Unter­lagen hinzufügen lassen. – Ich wiederhole: „Herzlichst – abgedreht – Bartenstein“. (Beifall und Zwischenrufe beim BZÖ.)

Er wollte auf die Rückseite noch schreiben, in wessen Auftrag. (Der Redner betrachtet die Rückseite des Fotos und zeigt sie dann. Auf dieser steht ein einzelner nicht identifizierbarer Buchstabe.) Ich weiß nicht, heißt das Pepi Pröll? (Abg. Großruck: Das ist jetzt mies!) Oder was soll das heißen? Josef Pröll? – Er hat angesetzt, hat sich dann aber doch eines anderen besonnen und sich wahrscheinlich gedacht: Das darf ich jetzt doch nicht draufschreiben, dass der Auftrag von Pröll kam! – Selbstverständlich! Pröll war auf Mauritius und hat gesagt: Wenn ich zurückkomme, meine Badehose wieder ausziehe und einen Anzug anziehe, dann möchte ich vom Untersuchungsausschuss nichts mehr hören und nichts mehr sehen! – Das war der Auftrag an die Österreichi­sche Volkspartei, meine Damen und Herren! Deshalb haben Sie abgedreht! „Herz­lichst – abgedreht – Bartenstein“, danke für so viel Offenheit!

Danke noch einmal an die Parlamentsstenographen! Ich sage es noch einmal: Das sind die eigentlichen Helden dieses Untersuchungsausschusses, denn das, was sie hier an Arbeit geleistet haben, ist wirklich unglaublich und geht weit über das hinaus, was von einem pflichtbeflissenen Beamten erwartet werden kann. Das ist modellhaft! (Beifall bei BZÖ und FPÖ. – Abg. Neugebauer: Das glaube ich, denn so einen Blödsinn zu stenographieren, das ist nicht einfach!)

Letztlich auch ein Dankeschön an Herrn Dr. Hoffmann: Ich möchte mich dem Dank des Ausschussvorsitzenden anschließen. Herr Dr. Hoffmann, Sie wissen, wir waren ursprünglich sehr skeptisch. Ich habe jetzt schon mehrere Vergleichsmöglichkeiten, was Verfahrensanwälte anlangt, und ich muss sagen: Sie haben Ihre Arbeit wirklich sehr gut gemacht. Sie waren der bisher beste Verfahrensanwalt, den ich kennen gelernt habe, das möchte ich Ihnen ganz offen sagen. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Ich sage Ihnen auch, warum, meine Damen und Herren: Weil es larmoyantes Gejam­mere gab – vor allem von Staatsanwälten –, wie fürchterlich es sei, vor einem Untersuchungsausschuss, in dem der Pilz und der Stadler sitzen, aussagen zu müs­sen. (Abg. Ing. Westenthaler: Die „Armen“!)

Meine Damen und Herren, in diesem Land hat kein Bürger als Zeuge, Beschuldigter, klagende Partei oder beklagte Partei das Recht, einen Verfahrensanwalt zur Seite zu haben, wenn er vor Gericht oder in einem Strafverfahren vom Staatsanwalt einver­nommen wird. Niemand! Aber die, die gekommen sind – zum Teil hochrangige Poli­tiker, hochrangige Juristen –, haben auf einmal ein Problem damit, dass sie „nur“ einen Verfahrensanwalt zur Seite haben, der ihre Rechte wahren soll, weil der „böse“ Peter Pilz und der „böse“ Ewald Stadler Fragen stellen.

Meine Damen und Herren, wo sind wir denn gelandet? Der Zuseher soll wissen, dass kein Mitleid angebracht ist. Keiner der Geladenen ist so behandelt worden, wie Men­schen zum Teil vor österreichischen Gerichten behandelt werden. Und darum kümmert sich kein Mensch! (Beifall bei BZÖ und FPÖ. – Abg. Kößl: Das ist eine Umkehrung, die sie vollziehen!) – Nein. Oh, die „Koryphäe“ der ÖVP, die im Ausschuss dem Ge­schehen zum Teil gar nicht richtig gefolgt ist!

Wenn das so unfair gewesen wäre, wie behauptet wurde, dann würde das auch den Ausschussvorsitzenden, aber vielmehr noch den Verfahrensanwalt betreffen, denn der Verfahrensanwalt, ein erfahrener Rechtsanwalt, hat genau gewusst, wann er eingreifen muss und wann nicht. Er hat selten Anlass gehabt, einzugreifen, meine Damen und Herren. Im Übrigen kann das jeder in den Protokollen, die im Internet sind, nachlesen. Jeder kann sich selbst ein Bild davon machen.

Nun aber zur SPÖ. Abgesehen davon, dass Otto Pendl als Fraktionsführer nicht mehr als Erster reden darf – das ist bemerkenswert! (Abg. Ing. Westenthaler: Abgesetzt! Pendl abgesetzt!) –, schicken Sie die mit Sicherheit informierteste Abgeordnete der SPÖ – und das meine ich wirklich ernst –, die im Untersuchungsausschuss war, nämlich Frau Kollegin Lapp, als Erstrednerin hier heraus, auch wenn sie keine Unter­lagen studiert hat. Sie, meine Damen und Herren an den Fernsehgeräten, können das selbst im Internet nachprüfen: Die SPÖ hat nie Dokumente vorgehalten! (Abg. Ing. Westenthaler: Keine einzige Seite!) Warum? – Weil sie kein einziges Dokument studiert haben! (Abg. Mag. Lapp: Stimmt nicht!)

Ja, richtig! Stimmt nicht, sagt Frau Kollegin Lapp. Ich muss die Abgeordnete Lapp da ausdrücklich ausnehmen: Sie hat wenigstens die Aussendungen des sozialdemo­krati­schen Pressedienstes studiert. (Ironische Heiterkeit beim BZÖ.) Und das hat sie heute hier auch zelebriert. Sie hat die Dinge nämlich immer noch durcheinandergebracht.

Der sozialdemokratische Pressedienst hat ausgesendet, dass du, lieber Kollege Westenthaler, in einer Sitzung angeblich eine Behauptung aufgestellt hättest. Frau Kollegin Lapp hat allerdings dem Ausschussgeschehen nicht folgen können, denn dort hat sich herausgestellt, dass nicht du diese Behauptung aufgestellt hast, sondern dass diese von einem zweifelhaften Informanten, der bei einer Listenreihung zu kurz kam, stammte. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist ein Riesenunterschied! – Ironische Heiter­keit der Abg. Mag. Lapp.)

Ja, Frau Kollegin Lapp, was amüsiert Sie so daran, wenn Sie selbst die Unterlagen durcheinanderbringen? Ich weiß schon, es ist erhellend und auch lustig, wenn Sie jemanden finden, der sich auskennt und es Ihnen sagt. (Abg. Silhavy: Erhellend ist Ihre Rede nicht, sondern peinlich!) Vielleicht zügeln Sie Ihren Humor und kommen einfach zurück zu den Fakten. Dann wäre es nicht so peinlich, wenn Kollege Cap Sie in der Hoffnung darauf, dass die Peinlichkeit der Sozialdemokratie Grenzen hat, hier herausschickt und Sie gleich noch eines draufsetzen. (Beifall beim BZÖ.)

Da hätten Sie genauso gut Otto Pendl schicken können. Er hat das Ausschuss­geschehen wenigstens hin und wieder zwischen den Wurstsemmel-Pausen verfolgt.

Nächste Klarstellung: Das Anliegen der SPÖ (Abg. Bucher: Vision Zero!) war es, an diesem Untersuchungsausschuss solange mitzuwirken, so lange sie die Hoffnung hatte, eine der Oppositionsparteien sozusagen vorführen zu können. Aber in dem Moment, als es um Charly Blecha und andere Sozialdemokraten ging, waren Sie auf einmal auf der Seite der ÖVP und beim Abdrehen dabei. Wie schon zitiert: „Herz­lichst – abgedreht – Bartenstein“ – und Cap. Letzteres muss man dazusagen. Auf Kollegen Cap komme ich später noch einmal zurück.

Meine Damen und Herren, dass in diesem Land mit Rufdatenerfassungen nur mehr Arbeitshypothesen von Polizeibeamten gestützt werden sollen, hat sich im Ausschuss ziemlich eindeutig ergeben. Das ist ein Problem, das jeden Bürger treffen kann – nicht nur Peter Pilz oder Peter Westenthaler, sondern jeden Bürger! (Abg. Ing. Westen­thaler: Willkür!)

Ich habe gestern wieder solch einen Fall erlebt. Jeder Bürger kann bei derartigen Ruf­datenerfassungen unter die Räder kommen, wenn Rufdaten willkürlich selektiv herangezogen werden, um eine bereits von einem Polizeibeamten getroffene Arbeits­hypothese über einen Tathergang in einen Gerichtsakt hineinzutransportieren. Wie sich herausgestellt hat, nimmt die Staatsanwaltschaft – und zumeist auch die Gerichte – das eins zu eins einfach in den Strafakt, in die Anklage und dann in die Urteile auf.

Das, meine Damen und Herren, wollten wir im Interesse der Bürger mit der Justiz­ministerin und der Innenministerin diskutieren! Aber das wird nicht möglich sein, weil die ÖVP das nicht will.

Beide sind schwarze Ministerinnen. Die ÖVP hat Angst davor, dass die Justizministerin Zugeständnisse machen könnte, die sie schon in der „Pressestunde“ gemacht hat. Jeder Schwarze sagt schon: Um Gottes willen, wäre sie bloß nicht in die „Presse­stunde“ gegangen! Und von der Innenministerin wollen sie überhaupt nicht, dass sie sich diesem Problem stellt.

Wir haben eine überforderte und frustrierte Polizei, das gebe ich zu, aber die Rechnung dafür muss jener Bürger bezahlen, der dann unter die Räder kommt, wenn schlampig ermittelt wird und nur mehr die Arbeitshypothese eines Polizeibeamten gilt. (Beifall beim BZÖ.)

Das ist ein rechtsstaatliches Problem, das jeden Bürger jeden Tag betreffen kann. Daher muss mit einer Ministerin darüber diskutiert werden, und zwar unter Wahrheits­zwang und unter Vorhalt von Dokumenten, denn manches ist im Ausschuss nur deswegen aufgeklärt worden, weil man die Dinge schwarz auf weiß vorlegen konnte. Manche Aussage musste nur deshalb korrigiert werden, weil die Dokumente eine andere Sprache gesprochen haben. (Abg. Ing. Westenthaler: Donnerwetter!) Der Zuseher soll auch wissen, dass das in einem gewöhnlichen Ausschuss so nicht möglich ist. Genau das ist der Unterschied!

Dass ein Staatsanwalt erst nach langem Vorhalt von Dokumenten bereit war, etwas zuzugeben, und dass das dann in die Ankündigung der Ministerin gemündet ist, diese Sondereinheit der Staatsanwaltschaft aufzulösen, war nur deshalb möglich, weil wir Dokumente vorlegen konnten. Das können wir in einem anderen Ausschuss so nicht.

Das war nur deswegen möglich, weil wir die Dokumente auch studiert haben. Wenn wir uns auf die Sozialdemokraten verlassen hätten, wären die Dokumente heute noch da drin und würden verschimmeln. Meine Damen und Herren, so schaut’s aus!

Die ÖVP hatte von vornherein nicht Interesse an Aufklärung, sondern nur Interesse am Anpatzen der Opposition. Das ist klar! Die ÖVP hat außerdem das größte Interesse am Schutz ehemaliger Minister wie Strasser.

Meine Damen und Herren, es war der ÖVP anzusehen, wie peinlich es war, als der Staatsanwalt zugeben musste, dass er ein so dickes (das Ausmaß zeigend) Akten­konvolut über Ex-Minister Strasser im Akt einfach übersehen hat. Er hat es vergessen. (Abg. Ing. Westenthaler: Verjährt!) Es ist dann verjährt.

Der Fall war verjährt, da konnte man leider nichts mehr machen. Zuerst vergisst man – und dann war es verjährt! Ja, mein Gott, so ist halt der Rechtsstaat!

Das war der ÖVP irrsinnig peinlich. Aber die Peinlichkeit ging ja weiter. Es hat sich dann aber herausgestellt, dass der gleiche Staatsanwalt ein Vorbringen des Anwaltes des Ministers Strasser gegen Pilz sofort als bewiesen betrachtet und sogar schon überlegt hat, den PC, den Computer des Kollegen Pilz beschlagnahmen zu lassen, und zwar aufgrund des bloßen zweiseitigen Vorbringens des Anwaltes des Ex-Ministers Strasser.

Was lernen wir daraus? – Wenn also Strasser etwas sagt, dann ist das alles wahr, ist das alles bescheinigt, ist das alles bereits bewiesen, wenn aber etwas gegen Strasser gesagt wird, dann wird es vergessen.

Die Pointe dabei war, dass man dann bei den Ermittlungen jene Einrichtung einge­schaltet hat – nämlich das sogenannte Büro für Interne Angelegenheiten, BIA –, die Herr Strasser als Spitzelpolizei erst erfunden hat. Die haben dort natürlich nicht gewusst, dass sie gegen ihren Ex-Minister ermitteln sollen, und haben es auch „ver­gessen“.

Meine Damen und Herren! Das ist herausgekommen, weil wir die Unterlagen vorhalten konnten: gegen den Widerstand der ÖVP und gegen die Ignoranz der SPÖ! Das ist eines der vielen Ergebnisse dieses Untersuchungsausschusses! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ und Grünen.)

Daher ist es völlig zu Recht – und ich könnte noch Dutzende weitere Beispiele liefern, wenn ich drei Stunden Redezeit hätte –, wenn man davon spricht, dass es eine Spitzelpolizei (Abg. Mag. Kogler: So ist es!) und dass es eine Politjustiz gibt, die einen Unterschied zwischen Regierungsvertretern und Oppositionellen macht. Genau so ist es, meine Damen und Herren! (Neuerlicher Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ und Grünen.)

Herr Kollege Bartenstein, Sie können es ... – Wo ist er denn jetzt? (Abg. Ing. Wes­tenthaler – auf Abg. Dr. Bartenstein zeigend, der soeben den Sitzungssaal betritt –: Da kommt er schon!) Herr Kollege Bartenstein, Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen, der Hauptinhalt dieses Ministerporträts (das oberwähnte Foto in die Höhe haltend), nämlich die kasachische Nationaltracht, sagt mir und ruft mir in Erinnerung, dass wir den Hauptteil des Auftrags dieses Plenums nicht abgearbeitet haben. Der Kasachstan-Fall ist nicht abgearbeitet worden. Das hat der Herr Ausschussvor­sitzende sogar noch indirekt zugegeben. Klubobmann Kopf hat ja das Gesicht dabei verzogen, als er das gesagt hat. (Abg. Kopf: Hast du von hinten mein Gesicht ge­sehen?) Dieser Teil wurde nicht abgearbeitet!

Wenn ein Spitzenvertreter einer österreichischen Behörde sagt, dass der Einfluss­agent – der ehemalige ORF-Mitarbeiter – eine der Zentralfiguren dieses Falles ist, und dann die ÖVP gemeinsam mit der SPÖ verhindert, dass dieser Einflussagent geladen wird, und sogar der Ausschussvorsitzende in einem Anflug von Mut das hier noch am Rednerpult feststellt, dann heißt das schlicht und einfach, dass sogar der Ausschuss­vorsitzende zugeben muss, dass hier abgedreht wurde und vertuscht wird, meine Damen und Herren, und nichts anderes. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ und Grünen.)

Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Können Sie uns sagen, warum nicht aufge­klärt werden darf, warum innerhalb von zehn Tagen nach Antragstellung – da hat der Kollege Bartenstein recht –, aber 24 Stunden nach der Intervention des Innenminis­teriums – das ist viel bedeutender: 24 Stunden nach der Intervention des Innenminis­teriums! – ein Ex-Botschafter aus Kasachstan, bei der Bezirkshauptmannschaft Horn – im Nahbereich der ÖVP, im Einflussbereich der Österreichischen Volkspartei – eine Daueraufenthaltsbewilligung bekommt? Der hat einen Werbeauftrag an eine schwarze Firma gegeben, meine Damen und Herren. (Anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Das ist kein Unsinn, das ist nachweisbar! Aber nicht nur er hat diese Bewilligung bekommen, sondern auch sogenannte Bodyguards. (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Bitte, das, was in Kasachstan ein „Bodyguard“ ist, würde man anderweitig als Killer, als Profi-Killer bezeichnen. (Abg. Bucher: Einsperren!) Die haben alle ihre Erfahrungen in Afghanistan gemacht. Das ist natürlich ein gutes Trainingsgebiet gewesen. Dort hat man sehr „elegante“ Methoden des Bodyguardings kennengelernt.

Die bekamen innerhalb von 24 Stunden nach Intervention aus dem Innenministerium, aus dem schwarz umgefärbten Innenministerium, sofort eine Daueraufenthalts­bewilli­gung, meine Damen und Herren.

Es wurde nicht aufgeklärt, wie Herr Gaál, Ex-Abgeordneter der SPÖ, die Adressen für potenzielle Entführungsopfer beschafft hat, die man nach Kasachstan hätte entführen sollen. Die sind nur deshalb gescheitert, weil sie das so patschert gemacht haben, aber am Gaál wäre es nicht gescheitert, denn der hat an sie die genauen Adressen weiter­geleitet. Das wurde nicht aufgeklärt!

Nicht aufgeklärt wurde, dass seitenweise in den Dokumenten, die die SPÖ gar nicht studiert hat, weil sie das nicht interessiert, und wo die ÖVP vertuschen möchte, über Geldflüsse die Rede ist, und zwar bei einer Telefonüberwachung. Ich betone: Seiten­weise ist über Geldflüsse an Parteien in Millionenhöhe die Rede, meine Damen und Herren! (Abg. Ing. Westenthaler: Wer war denn der „Charly“?)

Es würde uns interessieren, wer der „Charly“ war. Uns würde auch interessieren, welcher Geldkoffer im Hotel Sacher übergeben wurde. Das wurde sogar beobachtet. Alles unter der Observanz des Staates! Das darf nicht aufgeklärt werden! Das darf das Parlament nicht interessieren.

Uns hätte interessiert, meine Damen und Herren, welche Rolle Charly Blecha, der berühmte „Charly“ in den Dokumenten, und Herr Strasser bei diesen ganzen Vorgän­gen wirklich gespielt haben: der eine nämlich auf der Seite des Ex-Botschafters und der andere auf der Seite der kasachischen Regierung. Beide waren jedenfalls für Kasachen tätig.

Meine Damen und Herren! „Herzlichst – abgedreht – Martin Bartenstein“ (neuerlich das oberwähnte Foto in die Höhe haltend) – das kann ich nur immer wieder zitieren. Es darf nicht aufgeklärt werden! Abgedreht ist aber nicht verhindert. Und wenn Sie glauben, dass das unter der Tuchent bleibt, dann täuschen Sie sich! Dieses Parlament weiß sich zu wehren. Die Demokratie ist in diesem Land, Gott sei Dank, schon so entwickelt, dass wir uns nicht von der Österreichischen Volkspartei die Aufklärung all dieser Vorgänge vereiteln lassen. Das wird nicht stattfinden, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! So weit reicht Ihre Macht nicht! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ und Grünen.)

Wenn Kollege Bartenstein gesagt hat, es sei eine Chance für die Weiterentwicklung des Parlamentarismus vertan worden, dann meine ich: Das ist nicht die Weiterent­wicklung, die ihr im Auge habt! Für diese Weiterentwicklung werden die Oppositions­par­teien sorgen – und nicht die Österreichische Volkspartei!

Wenn Kollege Kopf sagt, die Minister werden deswegen nicht geladen, weil sie selbst nichts angestellt haben, muss ich sagen: Das heißt nur zweierlei: dass die anderen offensichtlich doch etwas angestellt haben und dass das eine Form der politischen Verantwortung ist, die mit Kriminalität, aber nicht mit politischer Verantwortung zu tun hat! (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Dr. Graf.)

10.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Amon zu Wort. Ich stelle die Uhr auf 12 Minuten. – Bitte.


10.16.38

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Danke, Herr Kollege Stadler, für ihr positives und freundliches Sendungsbewusstsein. (Abg. Kopf: Der Inhalt war dürftig!) Ich glaube, die Damen und Herren konnten sich ein gutes Bild machen über den Stil und über die Art, wie Sie mit Auskunftspersonen umgehen. Das spricht wirklich für sich selbst. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich möchte mich einleitend sehr, sehr herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitar­beitern der Parlamentsdirektion bedanken, die mit wirklich unglaublichem Arbeitseifer für uns wichtige Arbeit erledigt haben. Herzlichen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich bedanke mich auch sehr herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres Klubs unter der Leitung unseres Dr. Helmut Epp. Lieber Helmut, danke vielmals! Ihr habt uns wirklich toll serviciert. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Kollege Stadler hat hier gerne das Bild von Martin Barten­stein in die Kamera gehalten, der ganze Klub des BZÖ hat das gleiche Bild in die Höhe gehalten, und ich muss sagen: Das ist ein bisschen symptomatisch für die Art und Weise, wie Ihre ganze Arbeit im Ausschuss vonstatten gegangen ist. Ihnen ist es nämlich um eine Show gegangen. Heute war es eine Dia-Show, und wir haben gesehen, wie Sie sich der Dinge annehmen. (Abg. Mag. Stadler: Das ist kein Dia, das ist ein Porträt!)

Sie kritisieren Kollegen Martin Bartenstein heute, und Sie haben den Vorsitz auch schon ganz am Anfang des Ausschusses kritisiert. Welchen Wirbel haben Sie da nicht veranstaltet – auch gegenüber dem Herrn Verfahrensanwalt, Herr Kollege Stadler! Aber dann, als der Ausschuss lief, als Sie plötzlich die objektive Vorsitzführung spürten und als Sie die Kompetenz des Verfahrensanwalts bemerkten, war auf einmal nichts mehr von Kritik zu hören. (Abg. Mag. Stadler: Daran sieht man, wie objektiv ich bin!) Kein Wort! Im Gegenteil, in den letzten Sitzungen hat Kollege Pilz mehrmals die Vorsitzführung von Martin Bartenstein gewürdigt und gelobt. (Abg. Kopf: Zu Recht!) Zu Recht gelobt, meine Damen und Herren! Aber heute, weil Sie ohne Ergebnisse, die Ihnen zupass kommen, dastehen, ist es auf einmal wieder der Vorsitzende, der den Ausschuss abgedreht haben soll. So, meine Damen und Herren, kann man keine objektive Aufklärung machen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wie ernst Sie das nehmen, sieht man ja daran, dass Sie dann im Anschluss zu Martin Bartenstein gehen und von ihm ein Autogramm wollen. Das ist ja besonders inter­essant, meine Damen und Herren!

Ich möchte nun zu den Inhalten des Untersuchungsausschusses einiges sagen. Vor­weg noch zum Vorwurf, dass wir ihn abdrehen: Es gibt eine Fünf-Parteien-Einigung, wonach der letzte Ausschusstermin am 15. Dezember hätte stattfinden sollen. Ich betone: Am 15. Dezember! (Abg. Mag. Stadler: Das ist aber nächste Woche!) Es gibt eine Fünf-Parteien-Einigung über einen gemeinsamen Fahrplan für den Ausschuss.

Heute ist der 11. Dezember, meine Damen und Herren, das ist vier Tage vorher, und wir behandeln das jetzt, weil heute die letzte Nationalratssitzung vor dem Jahresende stattfindet. Wir haben Ihnen einen anderen Sitzungstermin angeboten, und dieser Sitzungstermin ist nicht an den beiden Regierungsparteien gescheitert, sondern an der Opposition. Das muss man der Wahrheit halber auch einmal in aller Deutlichkeit sagen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Insbesondere am Kollegen Pilz ist dieser Termin gescheitert, der gesagt hat, er könne deshalb nicht kommen, weil er „25 Jahre Hainburg“ feiern müsse. Deshalb, meine Da­men und Herren, ist es ihm nicht möglich, für Aufklärung in diesem Land zu sorgen. (Abg. Neugebauer: Es kommt darauf an, was einem wichtig ist: ein Jubiläum zu feiern oder Untersuchungsausschuss, das ist die Entscheidung!)

Der Untersuchungsausschuss zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungs­maßnahmen im Bereich des Parlaments hat eine Fülle von Ergebnissen gebracht. Ich möchte aber doch auch erwähnen, dass wir für kommende Ausschüsse eine neue Verfahrensordnung brauchen, denn natürlich war die Vorführung mancher Auskunfts­personen – und da lasse ich mich auch nicht beirren – wenn schon nicht menschen­verachtend, so doch an der Grenze der Würde dieser Damen und Herren. Und das ist unzulässig. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir müssen Änderungen in der Verfahrensordnung vornehmen. Wir müssen dem Ausschussvorsitzenden und dem Verfahrensanwalt mehr Möglichkeiten in die Hand geben, einzugreifen, um Untersuchungen in dieser inquisitorischen Form zu unter­binden.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Beweisthema 1: Kasachstan. Bei diesem Beweisthema ging es um die Beeinflussung von Abgeordneten hier im Parlament. Das war das eigentliche Thema, nichts sonst. Alles andere ist Sache der Strafgerichte. Hier ist der Untersuchungsausschuss – wir werden einen entsprechenden Entschließungs­antrag dazu einbringen – mehrheitlich zur Auffassung gekommen, dass die anfrage­stellen­den Abgeordneten unbewusst instrumentalisiert wurden, um die öffentliche Meinung in Österreich im Sinne der kasachischen Regierung zu verändern. Dennoch gab es das Problem, dass diese Beeinflussung unter den Augen des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung erfolgt ist. Hier geht es darum, dass wir rechtlich Klarheit schaffen, dass das Bundesamt in solchen Situationen Abgeord­nete selbstverständlich warnen können muss. – Ein Ergebnis des Untersuchungs­aus­schusses.

Beim Beweisthema 2, das ein umfassendes Beweisthema war und das die Justiz betroffen hat, geht es etwa um die Frage, dass für uns der Umstand unverständlich erscheint, dass Strafverfahren eingeleitet wurden, obwohl durch die inkriminierte Originaltextservice-Meldung nur der Inhalt einer Parlamentsrede wiedergegeben wurde, was durch die Bestimmungen über die sachliche Immunität im Artikel 33 des Bundes-Verfassungsgesetzes jedenfalls geschützt ist.

Das ist unzulässig, meine Damen und Herren, und das Parlament wird sich gegen diese Vorgangsweise auch entsprechend zur Wehr setzen.

Im Fall des Anlasses für die Einsetzung des Untersuchungsausschusses bezüglich Rufdatenrückerfassung konnten zwar keinerlei Gesetzwidrigkeiten festgestellt werden, dennoch möchte ich hier deutlich sagen, dass die Ultima Ratio, also die Verhältnis­mäßigkeit dieser Maßnahme definitiv nicht gegeben war, meine Damen und Herren! Das muss man in aller Deutlichkeit sagen. (Beifall bei der ÖVP.)

Deshalb haben wir auch bereits in einer der letzten Plenarsitzungen einen Ent­schließungsantrag eingebracht, der vorsieht, dass es zu einer Evaluierung der neuen Strafprozessordnung kommt, weil es eine klare Abgrenzung zwischen dem Beschul­digten- und dem Zeugenbegriff jedenfalls geben muss.

Im Beweisthema 2, Abwehramt, kommt der Untersuchungsausschuss zu dem Schluss, dass Gefährdungsanalysen im Interesse der Sicherheit der militärischen Landes­verteidigung geboten sind. Soweit vorgeschrieben, wurde die Zustimmung des Rechts­schutzbeauftragten eingeholt. Eine Verfehlung im Abwehramt konnte nicht festgestellt werden. (Abg. Öllinger: Wer hat das festgestellt!) Ich möchte das hier ausdrücklich betonen.

Beim Beweisthema 3 ging es um die Causa des Abgeordneten Öllinger, der eng zusammengearbeitet hat mit einem Kriminalpolizisten, einem Kriminalbeamten, der in einer Nebenbeschäftigung unterschiedliche Tätigkeiten ausgeführt hat. Ob es da zu einer Anstiftung zum Amtsmissbrauch und zu Verletzungen des Amtsgeheimnisses gekommen ist, haben die Gerichte zu klären. Das konnte von uns nicht geklärt werden.

Fest steht aber für den Untersuchungsausschuss, dass es zu neuen Regelungen und zu klareren Richtlinien im Zusammenhang mit Nebenbeschäftigungen kommen muss. Es geht auch darum, dass genehmigte Nebenbeschäftigungen regelmäßig einer Über­prüfung unterzogen werden müssen, weil die Grenzziehung da eine mehr als undeut­liche war, meine Damen und Herren.

Zum gesamten Verfahren möchte ich anmerken, dass es bei diesem Untersuchungs­ausschuss entgegen früheren Untersuchungsausschüssen keine Probleme mit der Vorlage von Unterlagen in dem Sinne gegeben hat, dass es zu massiven Schwär­zun­gen gekommen wäre. Wir möchten uns dafür bei den Ressorts und den Mitarbeitern der Ressorts ausdrücklich bedanken, die diese Unterlagen selbstverständlich zur Ver­fü­gung gestellt haben.

Wir wollen aber doch anmerken, dass es im Zusammenhang mit der Klassifizierung von Unterlagen als „geheim“ und „vertraulich“ zu erheblichen Problemen gekommen ist, Frau Präsidentin. Es ist den Abgeordneten ebenso wie Mitarbeitern nicht zuzu­muten, dass sie stundenlang aus geheimen Akten zwar Abschriften anfertigen können, die sie dann durch Zitierung im Ausschuss ohnehin der Öffentlichkeit zugänglich machen können, aber es nicht möglich ist, mit einem entsprechenden Kopierschutz den Abgeordneten diese Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Ich halte es für notwen­dig, dass man sich da entweder an die derzeitige Verfahrensordnung hält, wo es nur eine Klassifizierung gibt, nämlich die der vertraulichen und keine weitere, oder dass man in einer neuen Verfahrensordnung die Dinge entsprechend definiert.

Es geht auch darum, dass wir in einer neuen Verfahrensordnung neue Vertraulichkeits­bestimmungen brauchen und entsprechende Sanktionsmaßnahmen für den Fall, dass diese Vertraulichkeit gebrochen wird. Denn es ist hinderlich, wenn es, wenn untersucht werden soll, wenn vertrauliche Dokumente besprochen werden, permanent dazu kommt, dass einzelne Abgeordnete auch unmittelbar aus vertraulichen Sitzungen die Medien informieren. Das behindert letztlich die Aufklärung, meine Damen und Herren. Und ich bin der Meinung, dass man diese Fragen in einer neuen Verfahrensordnung entsprechend definieren muss. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Sosehr es natürlich berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an den Informationen gibt und dieses auch nachvollziehbar ist, muss sich das doch wohl darauf beziehen, dass jene Dinge die Öffentlichkeit erlangen sollen, die auch tatsächlich für die Öffentlichkeit bestimmt sind.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich habe die Erkenntnisse des Untersuchungs­aus­schusses, wie sie auch im Entschließungsantrag der Abgeordneten Pendl, Amon, Kolleginnen und Kollegen dargestellt sind, in den Eckpunkten erläutert.

Ich bringe daher gemäß § 53 Abs. 4 GOG den genannten Entschließungsantrag der Abgeordneten Pendl, Amon, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen auf­grund der Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments, der bereits verteilt ist, ein.

Operativ werden die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung ersucht, die in ihren jeweiligen Ressorts zur Beseitigung der durch den Untersuchungsausschuss zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments festgestellten Mängel erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten und im Fall des Erfordernisses legislativer Maßnahmen dem Parlament ehest möglich entsprechende Gesetzesvorschläge zukommen zu lassen.

Ich ersuche Sie, Frau Präsidentin, diesen Entschließungsantrag in der Debatte mit zu behandeln.

Meine Damen und Herren! Der Untersuchungsausschuss ist definitiv besser gewesen als sein öffentlicher Ruf. Er hat eine Fülle von Problemfeldern aufgezeigt und auch Lösungen dargestellt.

Ich bedanke mich bei allen Damen und Herren, die an diesem Untersuchungs­aus­schuss mitgewirkt haben. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Neugebauer: Wohltuend sach­lich! – Von der Galerie werden Zettel in den Sitzungssaal geworfen. – Abg. Kößl: Kollege Pilz, was sagst du zu deinem Gefolge?)

10.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren! Demonstrationen auf der Galerie sind untersagt!

Ich unterbreche die Sitzung, bis wieder Ruhe auf der Galerie herrscht!

Die Sitzung ist unterbrochen.

*****

(Die Sitzung wird um 10.28 Uhr unterbrochen und um 10.30 Uhr wieder aufge­nom­men.)

*****


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Ich gebe bekannt, dass der in den Eckpunkten erläuterte Entschließungsantrag aus­reichend unterstützt ist und mit in Verhandlung steht.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pendl, Amon, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen aufgrund der Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments

eingebracht im Zusammenhang mit der Debatte über den Untersuchungsausschuss zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parla­ments

Der Untersuchungsausschuss zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungs­maßnahmen im Bereich des Parlaments hat im Zuge seiner Tätigkeit eine Reihe von Mängeln festgestellt, die teilweise den Bereich der Bundesministerien betreffen, die nun ihrerseits die zur Beseitigung der Mängel erforderlichen Schritte unternehmen sollten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, die in ihren jeweiligen Ressorts zur Beseitigung der durch den Untersuchungsausschuss zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments festgestellten Mängel, nämlich insbesondere

Allgemeines

Der Untersuchungsausschuss hat abermals gezeigt, dass die Behandlung von Aus­kunftspersonen durch Abgeordnete manchmal an die Grenzen der Achtung der Würde von Menschen geht. Dies war besonders in jenen Situationen zu bemerken, in denen Abgeordnete Befragungen „in eigener Sache“ durchführten. Wenngleich ihnen in einem solchen Fall eine persönliche Betroffenheit zugestanden werden kann, darf dies aber nicht dazu führen, dass Auskunftspersonen in aggressiver Weise – teilweise mit Unter­stellungen – befragt werden. In diesem Sinn muss, unabhängig von allfälligen Rechts­folgen der Beteiligung betroffener Abgeordneter in einer Untersuchung, die (gewünsch­te) Objektivität der Untersuchung – auch durch einen Untersuchungsausschuss – bedacht werden.

Der Untersuchungsausschuss zieht daraus den Schluss

dass, unabhängig von einer entsprechenden Änderung der Verfahrensordnung zumin­dest von Seiten der Fraktionen vermieden werden sollte, Abgeordnete als Mitglieder des Untersuchungsausschusses zu nominieren, die von der Untersuchung – in welcher Form auch immer – selbst betroffen sind. Denkbar wäre auch, dass Vorsitzendem und Verfahrensanwalt wirkungsvollere Instrumentarien zur Verfügung gestellt werden, um auf solche Befangenheitssituationen angemessen reagieren zu können.

Unabhängig von den konkret untersuchten Einzelfällen ist festzustellen, dass durch das Strafprozessreformgesetz, mit welchem die Aufgabe zur Untersuchung des Ver­dachts strafbarer Handlungen vom Untersuchungsrichter an die Staatsanwälte über­tragen worden ist, die Kompetenzen der Staatsanwälte enorm ausgeweitet worden sind. In diesem Zusammenhang ist auch die Verankerung der Staatsanwälte in der Verfassung – als Organe der Gerichtsbarkeit – zu erwähnen. Daraus kann aber nicht der Schluss gezogen werden, dass die Staatsanwälte der Kontrolle ihrer Tätigkeit durch das Parlament (iS der Art. 52 und 53 B-VG) entzogen sind. Diese Ausnahme gilt ausschließlich für die Rechtsprechung im engeren Sinn (Art 87. B-VG), wie dies auch in der parlamentarischen Behandlung der entsprechenden Gesetzesvorhaben zum Ausdruck gebracht worden ist.

Unter Bedachtnahme auf die Erweiterung des Aufgabengebietes der Staatsanwalt­schaften möchte der Untersuchungsausschuss insbesondere auch darauf hinweisen, dass mit der erweiterten Kompetenz auch die Verantwortung gestiegen ist und dass sich die Staatsanwälte dieser gestiegenen Verantwortung bewusst sein müssten. Es ist auch Aufgabe des Justizressorts, den Änderungen der Rechtslage dahingehend Rechnung zu tragen, dass auf eine entsprechende Bewusstseinsbildung Wert gelegt wird.

Ferner wurde im Zuge der Beratungen des Untersuchungsausschusses festgestellt, dass in der Vergangenheit versucht wurde, Weisungen nach Möglichkeit zu vermeiden. Dabei wird offenbar übersehen, dass Weisungen auch dazu dienen müssten, festgestellte Missstände oder Gesetzesverletzungen in Einzelfällen  abzustellen und darauf hinzuwirken, dass die Strafprozessordnung zur Förderung des Vertrauens der Bevölkerung in die Justiz einheitlich angewendet wird. Weisungen sind gerade durch Änderungen des Staatsanwaltschaftsgesetzes deshalb unbedenklich geworden, weil sie im Sinn einer gesteigerten Transparenz im Akt ersichtlich und damit allen Be­teiligten des Strafverfahrens, einschließlich des Beschuldigten und der Verteidigung, zugänglich sind. Darüber hinaus ist auch noch auf die jährliche Berichtspflicht der Justizministerin über die Ausübung des Weisungsrechts zu verweisen.

Zum Beweisthema 1

Im Bereich „Kasachstan“ hatte sich der Untersuchungsausschuss auf die Überprüfung der Einflussnahme ausländischer Geheimdienste auf das Parlament – dieser Vorwurf ist durch die Veröffentlichung des Verfassungsschutzberichtes 2009 bekannt gewor­den – zu beschränken. Eine bewusste Mitwirkung von Abgeordneten in diesem Zusam­men­hang konnte nicht festgestellt werden; vielmehr gelangte der Untersuchungsaus­schuss mehrheitlich zur Auffassung, dass die die Anfrage stellenden Abgeordneten unbewusst instrumentalisiert wurden, um die öffentliche Meinung in Österreich im Sinne der kasachischen Regierung zu verändern.

Für den Untersuchungsausschuss war in diesem Zusammenhang insbesondere die Frage relevant, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen betroffene Abgeordnete von Einflussnahmen auf sie informiert werden durften. Das BVT hat diese Frage, wie sich aus der Aussage seiner Leiters, Mag. Gridling, ergab, eingehend geprüft, kam aber zur Auffassung, dass zu einer Warnung der betroffenen Abgeordneten keine ausreichende Rechtsrundlage bestand. Diese Rechtsauffassung ergab sich für das BVT insbe­sondere auf Grund der Bestimmungen über die erweiterte Gefahrenerforschung im SPG, die dem BVT den Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen der Republik, also auch des Nationalrates, nicht jedoch den Schutz und die Information einzelner Abgeordneten als Aufgabe überträgt. Auch ein Einschreiten auf Grund der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht wurde verneint, weil konkret keine Opfer ersichtlich waren.

Zu diesem Thema wurde der Leiter des BKA-VD, Univ. Prof. Dr. Lienbacher zum Sachverständigen bestellt, der zusammengefasst Folgendes ausführte:

Für Abgeordnete gelten die allgemeinen Bestimmungen, eine Sonderstellung kommt ihnen nicht zu.

Sicherheitsbehörden wären berechtigt, Abgeordnete zu informieren, solange die Ver­pflichtung zur Amtsverschwiegenheit dem nicht entgegen steht. Eine Verpflichtung zur Information besteht nicht. Denkbar wäre eine Verständigungspflicht allerdings im Rahmen der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht gemäß § 19 SPG. Diese Ver­pflich­tung würde die Verpflichtung zur Wahrung der Amtsverschwiegenheit durch­brechen.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, wenn Betroffene unter Berufung auf das Bundesauskunftspflichtgesetz von der Behörde darüber Auskunft verlangen, ob sie allenfalls durch ausländische Geheimdienste in eine bestimmte Richtung missbraucht werden. Auch in diesem Fall sind jedoch die Grenzen der Auskunftspflicht durch die Amtsverschwiegenheit (Art. 20 Abs. 3 B-VG) gegeben.

Eine Verpflichtung zur Verständigung von  Abgeordneten müsste gesetzlich verankert werden.

Auf der Basis der gewonnen Erkenntnisse kommt der Untersuchungsausschuss daher zum Schluss,

dass eine ausreichende rechtliche Grundlage geschaffen werden sollte, um – dem Betroffenen nicht bewusste – Beeinflussungen von Abgeordneten und anderer Betroffener von Seiten ausländischer Geheimdienste den Betroffenen jedenfalls dann mitteilen zu können, wenn dadurch Aufklärungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen nicht gefährdet werden.

In diesem Zusammenhang möchte der Untersuchungsausschuss jedoch auch klar­stellen, dass das Interpellationsrecht von Abgeordneten in jedem Fall respektiert wer­den muss und aus dessen bloßer Inanspruchnahme keine Beeinflussung des/der Abge­ordneten abgeleitet werden kann.

Zum Beweisthema 2 (Justiz)

Im Zuge der Befragung von Auskunftspersonen musste festgestellt werden, dass der Umgang der Strafverfolgungsbehörden mit der Immunität von Abgeordneten im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG mehrfach problematisch war. So konnte nicht ausreichend aufgeklärt werden, warum Verfahren gegen unbekannte Täter geführt wurden, die sich aber bei richtiger Bewertung gegen einen Abgeordneten richteten, ohne die erfor­derlichen Schritte zur Aufhebung der Immunität in die Wege zu leiten.

Unverständlich erscheint auch der Umstand, dass Strafverfahren eingeleitet wurden, obwohl durch die inkriminierte OTS-Meldung nur der Inhalt einer Parlamentsrede wiedergegeben wurde, was durch die Bestimmung über die sachliche Immunität (Art. 33 B-VG) geschützt ist.

Im Fall der Anlass für die Einsetzung des Untersuchungsausschusses bildenden Rufdatenrückerfassung konnte zwar keine Gesetzwidrigkeit festgestellt werden, den­noch erscheint ein sensiblerer Umgang der Strafverfolgungsbehörden mit diesem Instrument im Sinne des Prinzips der ultima ratio sowie mit der Rollenzuweisung Beschuldigter – Zeuge erforderlich.

Der Untersuchungsausschuss konnte ferner feststellen, dass in mehreren Fällen Per­sonen als Zeugen geführt worden sind, obwohl sie zu Sachverhalten befragt wurden oder prozessuale Zwangsmaßnahmen gegen sie in Aussicht genommen wurden, die gleichermaßen sie selbst auch als Beschuldigte im Sinn einer Beitragstäterschaft betreffen konnten. Dies betraf in Einzelfällen auch Abgeordnete, was abermals aus Sicht des parlamentarischen Immunitätsschutzes bedenklich ist. Diese Umstände wurden erst im Rahmen der Berichtskette durch das BMJ releviert.

Der Untersuchungsausschuss konnte auch erkennen, dass die Frage der Immunität und des Schutzes von Informationen, die Mandataren zugekommen sind, von den Strafverfolgungsbehörden nicht ausreichend berücksichtigt worden ist. Die Frage der möglichen Beschlagnahme von Datenträgern, die im Besitz von Abgeordneten sind, erscheint selbst als theoretische Überlegung rechtlich nicht gedeckt. Nicht bestätigt werden konnte hingegen, dass die Strafverfolgungsbehörden in bewusster Art und Weise bei ihren Ermittlungsschritten davon abhängig, wo Beschuldigte konkret zuzurechnen waren (Regierung/Opposition), unterschiedlich vorgegangen sind.

Bei der Reform des strafgerichtlichen Vorverfahrens wurde die Frage, ob in beson­deren Verfahren – nämlich wegen der Bedeutung der aufzuklärenden Straftat und wegen der Person des Tatverdächtigen – nicht weiterhin Beweisaufnahmen durch einen unabhängigen Richter durchgeführt werden sollten, eingehend diskutiert. Diese Dis­kussion führte zur Schaffung des § 101 Abs. 2 StPO, der von einer Auskunfts­person jedoch als „totes Recht“ bezeichnet wurde.

Insgesamt musste festgestellt werden, dass manche Strafverfolgungsbehörden teil­weise sorglos mit ihren Aufgaben umgingen und rechtliche und faktische Fehler begangen wurden. Daraus ist die Notwendigkeit einer nachprüfenden parlamen­tarischen Kontrolle abzuleiten. Gegen diese spricht auch nicht die Tätigkeit der Staatsanwaltschaften im Rahmen der Gerichtsbarkeit. Denn eine weisungsgebundene Tätigkeit im Rahmen der Gerichtsbarkeit darf – wie sich auch bei Vergleich der ent­sprechenden gesetzlichen Formulierungen ergibt – nicht der Rechtsprechung gleich­gesetzt werden. Insofern kann daher, auch in Kenntnis der Entstehungsgeschichte des Art. 90a B-VG, entgegenstehenden Rechtsmeinungen nicht gefolgt werden. Unzulässig wird aber jedenfalls ein Eingriff parlamentarischer Gremien in laufende Verfahren sein, weil dadurch u.a. der im Verfassungsrang stehende Trennungsgrundsatz verletzt würde.

Aus diesen Erkenntnissen zieht der Untersuchungsausschuss folgende Schlussfol­gerungen:

Unter Beachtung des materiellen Beschuldigtenbegriffes des § 48 StPO (in der Fassung des Strafprozessreformgesetzes) ist sicherzustellen, dass Verfolgungshand­lungen gegen Abgeordnete, sofern der politische Zusammenhang nicht offensichtlich verneint werden muss, ausschließlich nach erfolgter Zustimmung zur behördlichen Verfolgung erfolgen darf.

Bei der wahrheitsgetreuen Wiedergabe von Inhalten von Parlamentsreden ist die sachliche Immunität zu berücksichtigen. Dies betrifft nicht nur die Strafverfolgungs­behörden, sondern auch Gerichte, die diese Bestimmung im Rahmen der Behandlung von Fortführungsanträgen ebenfalls nicht beachten.

Generell ist sicherzustellen, dass die Strafverfolgungsbehörden nicht willkürlich zwi­schen der Zeugen- und Beschuldigteneigenschaft von Personen wählen dürfen, son­dern alleine entsprechend dem materiellen Beschuldigtenbegriff – unter Ausschluss von Opportunitätserwägungen – folgen. Dies betrifft insbesondere Sachverhalte, in denen der Hauptbeschuldigte in einem Naheverhältnis zum Zeugen steht, gegen den der Verdacht einer Bestimmungstäterschaft (insbesondere zu einem Amtsdelikt, etwa der Verletzung des Amtsgeheimnisses oder des Amtsmissbrauches) bestehen könnte.

Der Informationsschutz von Abgeordneten und der Schutz von Unterlagen sind in Straf­verfahren ausreichend sicherzustellen. Allein die Überlegung von Zwangsmaß­nahmen gegen Abgeordnete widerspricht den Regeln und tragenden Gedanken über die Immunität und ist zu unterbinden.

Der Untersuchungsausschuss verkennt nicht, dass im Falle eines strafrechtlichen Vorwurfes, an dem möglicher Weise ein Abgeordneter als Bestimmungs- bzw. Bei­tragstäter beteiligt ist, was – wegen der Komplementarität der Sachverhalte – Verfol­gungshandlungen auch gegen den Hauptbeschuldigten ausschließt, die notwendige Befassung des Immunitätsausschusses und des Plenums des Nationalrates zu nicht wünschenswerten Verzögerungen der Ermittlungen führt. Im Hinblick darauf wird angeregt, in solchen Fällen ein beschleunigtes Verfahren zur Ermöglichung von not­wendigen Ermittlungsschritten, insbesondere zur Sicherung von Sachbeweisen, zu schaffen. Auch die Problematik der Verjährung zu Gunsten möglicher Beitragstäter und die damit in engem Zusammenhang stehende Wahrung von Opferrechten muss dabei berücksichtigt werden.

Der Untersuchungsausschuss vermeint, dass – auch im Lichte der Erkenntnisse des Ausschusses – die StPO-Reform einer evaluierenden Überprüfung unterzogen werden sollte. Dabei sollte insbesondere auch die Frage der Einschaltung eines unabhängigen Richters zur Beweisaufnahme in besonderen Verfahren (§ 101 Abs. 2 StPO) überprüft werden.

Im Hinblick auf die festgestellten Mängel in der Strafrechtspflege erscheint es gerecht­fertigt, die Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden in Ausübung ihrer Tätigkeit im Rahmen des Offizialprinzips einer nachprüfenden parlamentarischen Kontrolle – auch außerhalb von Untersuchungsausschüssen – zu unterziehen. Dadurch darf jedoch nicht in die Unabhängigkeit der Rechtsprechung eingegriffen werden. Dies bedeutet einerseits das Verbot der Kontrolle laufender Verfahren wie auch die Überprüfung gerichtlicher Entscheidungen, etwa auch über Anträge auf Fortführung von Straf­verfahren. Ob und in welchem Rahmen eine solche Überprüfungsmöglichkeit institutio­nalisiert werden soll, bedarf noch einer eingehenden Erörterung, in deren Rahmen insbesondere auch zu bedenken sein wird, dass die Überprüfungsmaßnahmen nicht dadurch behindert werden sollen, dass sukzessive zunächst Sicherheitsbehörden (etwa im Rahmen einer erweiterten Gefahrenerforschung oder Gefahrenabwehr), die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaften selbst als Ermittlungs- und Anklage­behörden zuständig sind.

Zum Beweisthema 2 (Abwehramt)

Der Untersuchungsausschuss untersuchte auch die Frage der Überwachung von Veranstaltungen im militärischen Umfeld einschließlich der Frage der Auswertung von Kfz-Kennzeichen von Teilnehmern an Veranstaltungen, die im Zusammenhang mit der militärischen Landesverteidigung stehen.

Der Ausschuss kam zum Schluss, dass Gefährdungsanalysen im Interesse der Sicherung der militärischen Landesverteidigung geboten sind. So weit vorgeschrieben, wurde auch die Zustimmung des Rechtsschutzbeauftragen eingeholt. Gesetzwidrig­keiten konnten also nicht festgestellt werden, auch war der Einsatz des Abwehramtes im Hinblick auf die zu schützenden Rechtsgüter und die festgestellte Gefahrenlage verhältnismäßig.

Zum Beweisthema 3

Im Bereich dieses Beweisthemas war, unabhängig von der Frage, ob es zu einer Anstiftung zur Verletzung des Amtsgeheimnis bzw. des Amtsmissbrauchs gekommen ist oder nicht – diese Frage wird letztendlich von den Justizbehörden zu klären sein – die Vermengung von privaten Aktivitäten mit dienstlichen Obliegenheiten  auffallend. Dies betrifft nicht nur den Umstand, dass ein Beamter zugleich eine private Firma betrieb, für deren Tätigkeitsbereich Erkenntnisse aus Datenbanken des BMI von Inter­esse gewesen sein könnten, sondern auch den Umstand, dass die Arbeiten sowohl dienstlicher wie auch privater Natur zum Großteil auf dem privaten Computer durch­geführt wurden. Auffallend war ferner, dass Nebenbeschäftigungen bewilligt wurden, ohne jemals den Umfang dieser Tätigkeiten zu überprüfen, was dazu geführt hat, dass der betroffene Beamte neben der erlaubten Nebentätigkeit als Sachverständiger auch noch eine Firma betrieb, die wegen ihrer Nähe zur dienstlichen Tätigkeit des betref­fenden Beamten niemals hätte bewilligt werden können.

Im Hinblick auf diese Erkenntnisse empfiehlt der Untersuchungsausschuss:

Bei der Genehmigung von Nebenbeschäftigungen ist ein strenger Maßstab anzulegen, um selbst den Verdacht zu beseitigen, dass im Rahmen der privaten Nebentätigkeiten Erkenntnisse aus dem dienstlichen Bereich genutzt werden könnten.

Nach der Genehmigung von Nebenbeschäftigungen wäre, um Missbrauch vorzu­beugen, der Umfang der genehmigten Nebenbeschäftigung regelmäßig zu überprüfen, um Missbräuchen vorzubeugen.

Um die Trennung von dienstlichem und privatem Verhalten sicherzustellen, ist ferner sicherzustellen, dass dienstliche Aufgaben ausschließlich auf von der Dienstbehörde zur Verfügung gestellten Computern nach Möglichkeit an der jeweiligen Dienststelle erfüllt werden. Zu diesem Zweck ist auch für eine ausreichende Ressourcenaus­stattung der jeweiligen Dienststellen zu sorgen.

Zum Verfahren

Anderes als in früheren Untersuchungsausschüssen ergaben sich im gegenständlichen Untersuchungsausschuss keine Probleme mit der Aktenvorlage bzw. mit sog. „Schwär­zungen“.

Problematisch erschien hingegen die Klassifizierung vorgelegter Unterlagen bzw. die aus der Klassifizierung gezogenen Konsequenzen im Umgang mit den Akten. Die Not­wendigkeit der Abschrift von Akten bedeutet eine wesentliche Erschwernis der Arbeiten im Untersuchungsausschuss, noch dazu, als diese Maßnahmen nicht das gewünschte Ziel einer Förderung der Vertraulichkeit von Akten bewirkten.

Auffallend war ferner der Umstand, dass die Beweisthemen häufig extrem extensiv interpretiert worden sind. Dies mag auch daran gelegen sein, dass Betroffene als Mitglieder des Untersuchungsausschusses in die Befragungen eingegriffen haben.

Im Lichte dieser Erkenntnisse vermeint der Untersuchungsausschuss,

dass, wenn notwendig auch unter Verschärfung der Vertraulichkeitsbestimmungen und einer entsprechenden Sanktionierung im Fall der Verletzung solcher Vorschriften, Methoden entwickelt werden sollten, durch die eine ungehindertes Arbeiten für die Mitglieder des Untersuchungsausschusses gewährleistet werden kann. Dabei muss auch darauf geachtet werden, dass Vertraulichkeitsbestimmungen nicht durch das exzessive und missbräuchliche Zitieren von Akten verletzt werden;

dass die Bestimmungen des Datenschutzes auch bei der zulässigen Veröffentlichung von Akteninhalten des Ausschusses respektiert werden;

dass in einer künftigen Verfahrensordnung auch Unvereinbarkeitsregeln für Mitglieder von Untersuchungsausschüssen geschaffen werden müssen.

Da seit dem letzten Untersuchungsausschuss keine Novellierung der Verfahrensord­nung bzw. der Untersuchungsausschüsse regelnden Vorschriften in anderen Geset­zen, insbes. im B-VG, erfolgt sind, möchte der Untersuchungsausschuss die wichtigsten verfahrensrechtlichen Empfehlungen des letzten Untersuchungsausschus­ses neuerlich unterstreichen. Positiv zu vermerken ist, dass in den Kommuniques, einer Empfehlung des letzen Untersuchungsausschusses folgend, Protokollberich­tigun­gen eingearbeitet werden.

Eine Klarstellung des Umfangs der Aktenvorlage unter Beachtung der rechtlichen und politischen Verantwortlichkeit des zuständigen Mitglieds der Bundesregierung ist unab­dingbar.

Stärkung der Rolle des Verfahrensanwaltes im Interesse des Rechtsschutzes von Auskunftspersonen; der Verfahrensanwalt sollte auch von einzelnen Abgeordneten zur Klärung von Rechts- und Verfahrensfragen angerufen werden können.

Notwendigkeit der Schaffung von Regelungen, wie unter Beachtung der Persönlich­keitsrechte und im Lichte des Arbeitnehmerschutzes mit Mails in persönlichen Mailkonten von Mitarbeitern von Ministerien umzugehen ist.

Ferner erscheint eine Abgrenzung von (partei-)politischer  Willensbildung und Ge­schäftsführung der Bundesregierung erforderlich, zumal in Kabinetten von Bundes­ministerien neben gewöhnlicher Verwaltung auch parteipolitische Entscheidungen getroffen werden, wie etwa Schwerpunkte der Arbeit, Vorbereitung von Pressekon­ferenzen etc.

Schlussbemerkungen

Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses halten fest, dass die Tätigkeit dieses Ausschusses – entgegen mancher veröffentlichter Kritik – bereits während des Laufs der Untersuchungen Ergebnisse gezeitigt hat:

Der Nationalrat hat am 5.11.2009 eine Entschließung angenommen, in der die Justizministerin ersucht wurde, die Auswirkungen der Reform des strafgerichtlichen Vorverfahrens insbesondere auch im Lichte der Erkenntnisse des Untersuchungs­ausschusses zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Be­reich des Parlaments einer eingehenden Evaluierung zu unterziehen und dem Nationalrat einen diesbezüglichen Bericht zu übermitteln, in dem im Fall der Feststellung des Erfordernisses legislativer Maßnahmen die entsprechenden als notwendig erachteten Gesetzesänderungen im Detail dargelegt werden.

Ferner hat die Justizministerin in ihrer Pressestunde am 22.11.2009 die Auflösung der politischen Abteilung bei der Staatsanwaltschaft Wien angekündigt. Bei der dadurch bedingten Neuregelung der Organisation sollten die Ergebnisse des Untersuchungs­ausschusses jedenfalls Berücksichtigung finden.

Auch im Bereich der Immunität hat die Bundesministerin für Justiz auf Grund der durch den Untersuchungsausschuss gewonnen Erkenntnisse rasch gehandelt und einen neuen Immunitätserlass herausgegeben, der die gestellten Fragen einer Klärung zuführt.

Im Hinblick auf diese Feststellungen sind nicht nur Regelungen, die das Parlament und seine Verfahren betreffen, sondern darüber hinaus auch legislative Maßnahmen erfor­derlich, die von Seiten der Bundesregierung vorbereitet und dem Parlament zugeleitet werden sollten.

erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten und im Fall des Erfordernisses legislativer Maßnahmen dem Parlament ehest möglich entsprechende Gesetzesvorschläge zukommen zu lassen.

*****


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pilz. Ich stelle die Uhr auf die gesamte Redezeit von 15 Minuten. – Bitte.


10.30.17

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ohne mich jetzt mit den Methoden unserer Besucherinnen und Besucher als Abgeordneter dieses Hauses identifizieren zu wollen (ironische Rufe bei der ÖVP), lese ich Ihnen nur einen Satz vor, der uns hier mitgeteilt werden sollte und der offensichtlich eine spontane Reaktion auf den Vortrag des Kollegen Amon war. Ich lese vor: „Die Demokratie setzt die Bildung des Volkes voraus.“ – Dieser Satz soll in der Debatte nicht ganz untergehen, Kollege Amon. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ich habe bis zu einem gewissen Grad auch persönlich Verständnis dafür, denn die Studierenden, nicht nur der Universität Wien, sind in einer Situation, in der der Wissenschaftsminister ihnen signalisiert: Es ist uns völlig egal, was mit euch passiert, ihr könnt dort sitzen, ihr könnt dort gemeinsam mit Professorinnen und Professoren um bessere Universitäten kämpfen, wir sitzen das aus. Wir, die ÖVP, haben schon ganz anderes ausgesessen.

Das ist das Problem, das wir auch heute diskutieren: dieses unglaubliche Miss­verhältnis von Sitzfleisch und parlamentarischem Charakter. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Kollege Amon, bei Ihrer Anmaßung hat nur noch gefehlt, dass Sie folgenden Schlusssatz wählen: Meine Damen und Herren! Hiermit gebe ich kraft meines Amtes in der ÖVP bekannt, dass hiermit offiziell der Untersuchungsausschuss abgedreht ist. – Das hat gerade noch gefehlt, alles andere haben Sie gesagt.

Und dann haben Sie einen Entschließungsantrag vorgelegt, und das halte ich für unverschämt. Es hat keine Abschlusssitzung des Untersuchungsausschusses gegeben (Abg. Mag. Stadler: Er wurde nur unterbrochen!), es hat keinen Bericht gegeben, es hat keinen Beschluss gegeben. Die Sitzung ist bis heute unterbrochen und wurde vom Vorsitzenden nicht wieder einberufen, sondern durch einen Gewaltakt abgedreht. (Abg. Mag. Stadler: So ist es!) Und was lese ich in Ihrem Entschließungsantrag? – „Der Untersuchungsausschuss zieht daraus den Schluss“.

Auf der nächsten Seite heißt es: „Auf der Basis der gewonnenen Erkenntnisse kommt der Untersuchungsausschuss daher zum Schluss“.

Und eine Seite weiter: „Aus diesen Erkenntnissen zieht der Untersuchungsausschuss folgende Schlussfolgerungen:“.

Kollegen Amon und Pendl, das stimmt nicht! Sie sind nicht „der Untersuchungs­aus­schuss“! (Rufe bei der ÖVP: Sie auch nicht!) Sie glauben, dass Sie der Unter­suchungs­ausschuss sind, Sie glauben, dass Sie das Parlament sind, aber die Zeiten, in denen die ÖVP das Parlament war, gehen jetzt langsam dem Ende zu.

Nehmen Sie zur Kenntnis: Der Untersuchungsausschuss ist von allen Abgeordneten dieses Hauses eingesetzt worden. Er konnte durch einen Mehrheits- und Zwangs­beschluss der Regierungsfraktionen seine Arbeit nicht zu Ende führen, und wir müssen uns jetzt mit zwei umfassenden Berichten zweier Oppositionsfraktionen beschäftigen, nämlich der Freiheitlichen Partei und der grünen Fraktion, weil es mehr nicht gibt.

Ich lese Ihnen, nur damit es nicht untergeht, den gesamten Bericht der Regierungs­fraktionen vor – es dauert nicht lange.

Ich zitiere: „Der Untersuchungsausschuss zur Untersuchung von Abhör- und Beein­flussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments hat im Zuge seiner Tätigkeit eine Reihe von Mängeln festgestellt, die teilweise den Bereich der Bundesministerien betreffen, die nun ihrerseits die zur Beseitigung der Mängel erforderlichen Schritte unter­nehmen sollten.“

Das ist der gesamte Bericht der Regierungsfraktionen. Mehr ist nicht da. Das ist alles!

Sagen Sie, haben Sie geschlafen? Waren Sie nicht da? Haben Sie Tausende Seiten Akten vergessen? Haben Sie Tausende Seiten Protokolle vergessen? Unser Bericht umfasst 137 Seiten, und hätten wir Kasachstan und Heeresabwehramt noch ordentlich zu Ende befragen dürfen, hätten wir wahrscheinlich mit 200 Seiten das Auslangen nicht gefunden, weil so viel zutage getreten ist; weil so viel zutage getreten ist etwa über ein System der Regierungsjustiz.

Herr Abgeordneter Bartenstein hat sich sehr zurückhaltend geäußert. Es war natürlich ein System der Regierungsjustiz. In jedem Fall, völlig egal, ob Strasser-E-Mails, ob die Causa Haidinger, ob die Causa OTS Westenthaler/BZÖ, wo verfassungswidrig Mitar­beiterInnen des BZÖ-Klubs verfolgt worden sind, weil sie den Inhalt einer Parlaments­rede des Abgeordneten Westenthaler, hier vom Pult aus gehalten, über eine APA-Aussendung wiedergegeben haben. Das ist in den Augen der Strafjustiz heute bereits ein Verbrechen, wenn die Rede eines Abgeordneten wiedergegeben wird. So weit ist es gekommen!

Das ist Regierungsjustiz, wenn gegen jeden einzelnen unbequemen Oppositions­abge­ordneten Strafverfahren ohne jede rechtliche Grundlage vom Zaun gebrochen werden (Abg. Mag. Stadler: Gegen jede rechtliche Grundlage!), und andererseits dann, wenn es für Ex-Minister wie Ex-Minister Strasser eng wird, eine 130-seitige Anzeige verges­sen wird. Der BIA-Beamte ermittelt, hat die Anzeige in der Hand, vergisst sie. Kollektives Vergessen bricht aus, die Oberstaatsanwaltschaft vergisst. Nur ein einziger Beamter im Justizministerium hat gesagt: Um Gottes willen, da sind ja 130 Seiten, das steht ja ganz oben auf der Anzeige, das steht ja ganz oben auf dem Vorhabensbericht.

Das ist vergessen worden? – Und als dann nicht mehr vergessen werden konnte, weil ein einziger Beamter im Justizministerium gesagt hat: Hoppla, aufwachen, Staats­anwaltschaft! Hoppla, aufwachen, Innenministerium!, hat man gesagt: Jessas, da sind ja 130 Seiten! Aber jetzt sind sie verjährt! Es ist sich gerade um ein paar Wochen nicht ausgegangen. Es ist gerade ein paar Wochen zu lange vergessen worden, jetzt ist alles verjährt. Herr Dr. Strasser ist in Sicherheit.

Meine Damen und Herren, das ist Regierungsjustiz! Wenn Politiker der Österreichi­schen Volkspartei, die dafür sorgen, dass Milliarden an Freunde ihrer Partei fließen und nicht in wichtige öffentliche Projekte, wo Freunde der Partei Riesengeschäfte machen, für die Universitäten aber kein Geld da ist, wenn auf amtsmissbräuchliche Art und Weise Posten in der Polizei nicht nach Qualifikation, sondern nach Parteibuch besetzt werden, dann konnte das über viele Jahre nur deswegen passieren, weil ÖVP-Minister und -Ministerinnen, nicht nur im Innenministerium, gewusst haben: Uns kann nichts passieren, denn der Staatsanwalt schaut auf uns, das Innenministerium schaut auf uns; es kann kein Verfahren geben, weil es gegen ÖVP-Politiker kein Verfahren geben darf!

Jetzt zum Abgeordneten Bartenstein. Erlauben Sie mir ein Wort zur Vorsitzführung, ich komme gleich wieder zu dem Thema zurück. Im Gegensatz zu Abgeordneten der FPÖ und auch des BZÖ bin ich der Meinung, dass Kollege Bartenstein als ehemaliges Mitglied von Kabinetten Dr. Schüssel und Angehöriger des ÖVP-Klubs eigentlich sehr viel probiert hat, um zu einer fairen Vorsitzführung zu kommen und unter seiner Leitung über weite Strecken dieser Ausschuss gut funktioniert hat. Das muss man auch anerkennen. (Beifall bei den Grünen.)

Ich danke auch – hier ohne jeden Vorbehalt – dem Verfahrensanwalt Dr. Hoffmann, der alles getan hat, dass wir auf eine sehr vernünftige und gesetzeskonforme Art unter­suchen konnten. Ich danke natürlich auch dafür, Herr Dr. Hoffmann, dass Sie in der Austria Presse Agentur festgestellt haben – ich zitiere –: ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf hatte der Opposition einen menschenverachtenden Umgang mit den Zeugen im U-Ausschuss vorgeworfen. Hoffmann weist das zurück.

Ja, wir haben uns gemeinsam bemüht, ein ordentliches Verfahren durchzuführen, aber das Verfahren war für die ÖVP zu ordentlich und zu erfolgreich. Das war das Problem des Verfahrens.

Ich habe eine einzige wirkliche Kritik an Ihnen, Herr Dr. Bartenstein, und die möchte ich durchaus öffentlich äußern: Sie sagen, es hat keine Hinweise auf Minister und Ministe­rinnen gegeben und deswegen keinen Grund, Regierungsmitglieder zu laden.

Ich zitiere aus Akten, ich habe es im Ausschuss auch getan: Bundesministerium für Justiz, 15. April 2008: in der Causa Haidinger, für die Bundesministerin in Vertretung Mag. Thomas Grünewald (Abg. Amon: Die Causa Haidinger war gar nicht Unter­suchungsgegenstand!); 29. April 2008: in der Causa Strasser, für die Bundesministerin Dr. Robert Jirovsky; 31. Juli: für die Bundesministerin; 8. August 2008: für die Bundesministerin; 21. November 2008: für die Bundesministerin; 5. Mai 2009: für die Bundesministerin. – Die Einzige, die Ihrer Meinung nach nichts davon weiß, ist die Bundesministerin. Aber dann dürfen wir wenigstens die Bundesministerin fragen, warum zum Teil rechts- und verfassungswidrige Entscheidungen im Justizministerium in ihrem Namen getroffen werden können, ohne dass sie etwas davon weiß. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten des BZÖ.)

Wir müssen die Justizministerin ja fragen können, warum sie als Ministerin an der Spitze der Weisungskette steht, für nichts verantwortlich ist, von nichts etwas weiß, aber nur eine einzige Sache mit Gewissheit weiß, nämlich dass sie um nichts in der Welt vor dem Untersuchungsausschuss unter Wahrheitspflicht aussagen will. Das ist das Problem.

Ich erspare mir jetzt eine detaillierte Darstellung aller Causen. Sie finden das in unse­ren Abschlussberichten. Mir wäre es lieber gewesen, wir hätten breiter berichten kön­nen.

Nur einige wenige Bemerkungen dazu, weil sie Bedeutung für die Zukunft haben sollten – insbesondere an die Damen und Herren von der ÖVP, denn bei der SPÖ sind sowohl Hopfen als auch Malz in jeder politischer Hinsicht verloren. (Abg. Dr. Schüssel: Geh bitte, hört’s auf!) Deswegen richte ich mich nur an die Adresse der Partei, die für beide Regierungsparteien denkt und die Entscheidungen trifft. (Die Abgeordneten Ing. Westenthaler und Grosz: SPÖ! Aufwachen!  Abg. Dr. Schüssel: Ein Schwach­sinn, wirklich!)

Es kann doch nicht angehen, meine Damen und Herren, dass unbescholtene und unverdächtige Menschen in Österreich, die in der Nähe einer Veranstaltung, bei der über die militärische Landesverteidigung gemeinsam mit Offizieren des Bundesheeres diskutiert wird, ihr Kfz parken, überwacht werden und über sie dann im Abwehramt Akten als möglicherweise verdächtige Personen angelegt werden.

Ich habe einmal einen Ordnungsruf bekommen, weil ich gesagt habe – durchaus im Einklang mit dem ehemaligen Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes –: Mich erin­nert das an Stasi-Methoden. Frau Präsidentin, es ist so. Und wir haben die Verpflich­tung, dafür zu sorgen, wenn in irgendeinem nachrichtendienstlichen Bereich Methoden einreißen, die an die Methoden der Staatssicherheit in der DDR erinnern – ohne dass ich unserem Rechtssystem auch nur die geringste Ähnlichkeit mit diesem System unterstellen möchte –, dass wir darauf hinweisen und das auf der Stelle abstellen. (Abg. Rädler: Der grüne Nachrichtendienst!)

Das verlange ich vom Bundesminister für Landesverteidigung, der nicht einmal bereit war, uns die entsprechenden Akten auf Basis einer gemeinsamen Aktenanforderung zur Verfügung zu stellen! (Beifall bei Grünen und BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ. Ruf bei der ÖVP: Das ist der Sailer!)

Meine Damen und Herren, ganz kurz noch zur Causa Öllinger: Karl Öllinger ist, mit allem was dazugehört, ein Fall für die Strafjustiz. (Abg. Mayerhofer: Richtig!) Ich werde nicht darüber spekulieren, wie das Verfahren ausgeht. Ich sage Ihnen nur eines, meine Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei: Es ist im Ausschuss dasselbe passiert wie bei den vorangegangenen und durchaus verdienstvollen Recherchen des Kollegen Öllinger. Es hat sich auch im Ausschuss gezeigt, dass es – auf Akten und auf Erkenntnisse des Verfassungsschutzes gestützt – sehr problematische Verbindungen und fließende Übergänge zwischen Teilen der oberösterreichischen Freiheitlichen Partei und der rechtsextremen – zum Teil neonazistischen – Szene gibt. (Abg. Neubauer: Kein einziges Verfahren ist anhängig! Kein einziges Verfahren!) Das ist ein wirkliches Problem der Polizei, der Strafjustiz und auch Ihrer Partei! (Abg. Weinzinger: Das ist die Unwahrheit! Unglaublich! Abg. Strache: Unsinn! Das sind die Stasi-Methoden, die sie vorher ...! Gerade die Stasi-Methoden!)

Was noch problematischer war und für mehr Nervosität gesorgt hat, war, dass es ähnliche Verbindungen in das Büro des Dritten Nationalratspräsidenten gegeben hat. (Abg. Dr. Graf: Das Gegenteil ist der Fall!) Auch das haben wir im Ausschuss erläutert, und es soll im Nationalrat nicht ganz vergessen werden, dass es keiner Fraktion gut ansteht, bei der wichtigen Arbeit des Verfassungsschutzes im Bereich des Rechts­extremis­mus politisch zu intervenieren. Diese Versuche sind im Untersuchungs­ausschuss zum Glück gescheitert. (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.)

So, und jetzt zum Grundsätzlichen. Meine Damen und Herren, die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses sind nur ein Teil dessen, was wir heute diskutieren. Es ist auch etwas anderes, und es ist bereits viel mehr. Es geht auch um die Frage, ob es auch in Zukunft in dieser Republik ein Parlament geben wird, das auf Zuruf der Österreichischen Volkspartei funktioniert. (Abg. Mag. Stadler in Richtung ÖVP : Macht euch keine falschen Hoffnungen!)

Das war in der Vergangenheit so, aber durch die fehlende Zweidrittelmehrheit haben wir jetzt die Möglichkeit, zu einem anderen Parlament zu kommen, zu einem Parla­ment, das ernsthaft an Gesetzen arbeitet, das kein Vollzugsparlament, sondern ein Arbeitsparlament ist, und zu einem Parlament, das kontrolliert, und zwar auch dann, wenn es den Regierungsfraktionen nicht passt.

Herr Kollege Kopf, Herr Kollege Cap, Sie haben unterschrieben – weil Sie schon einmal eine Zweidrittelmehrheit gebraucht haben und diese sonst nicht bekommen hätten –, dass der Untersuchungsausschuss ein Recht der Minderheit wird. Sie sind diesem Haus und dem österreichischen Parlamentarismus im Wort, Sie haben bis Ende März Zeit. Sie haben bis dahin auch Zeit, von den Kinderrechten bis zum Datenschutz anständige, vernünftige und dieser Republik entsprechende Gesetze vorzulegen – und nicht das, was Sie uns gestern mit den Kinderrechten zugemutet haben.

Wir haben die Möglichkeit, zum ersten Mal seit Jahrzehnten aus diesem Parlament ein Parlament auf Augenhöhe mit der Bundesregierung zu machen. Und das ist das Allerwichtigste: ein selbständiges, ein freies, ein kontrollierendes und ein arbeitendes Parlament. Kein Parlament, das, wie in diesen Tagen, mit über 100 Gesetzesvorlagen vollgestopft wird (Abg. Grosz: Ein Durchgehhaus!), weil Sie von der ÖVP nach wie vor glauben, dass das Parlament dazu da ist, dass man oben ein Gesetz hineinstopft und es ein paar Stunden später unverändert unten wieder herauskommt. Das ist vorbei! (Ruf bei der ÖVP: Jetzt hat der Rest den Fernseher abgedreht!)

Wir werden – und Sie haben gesehen, welch schwerwiegende politische und grund­sätzliche Differenzen es insbesondere zwischen der FPÖ und uns gibt (Abg. Kopf: Wo sieht man das? Wo sieht man da den Unterschied?) – trotzdem dort, wo es um die Wahrung der Rechte des Parlaments und um die Grundsätze der parlamentarischen Demokratie geht, die bisher erfolgreiche Notwehrgemeinschaft der Oppositionsparteien zur Verteidigung des Parlaments und zur Durchsetzung eines starken, arbeitenden und kontrollierenden Parlaments fortsetzen. (Abg. Grillitsch: Pilz, der Sprecher der Freiheitlichen! Abg. Kopf: Ich kann den Unterschied nicht erkennen zwischen euch und den Freiheitlichen!)

Sie werden sehen, Sie werden mit uns darüber reden müssen. Wir sind offen für Verhandlungen, wir wollen bessere Gesetze, wir wollen ein besseres Parlament und wir wollen, dass die ÖVP endlich einsieht, dass sie das nicht mehr verhindern kann. Diese Zeiten sind vorbei. Danke. (Beifall bei Grünen und BZÖ sowie des Abg. Strache.)

10.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Pendl zu Wort. Eingestellte Redezeit: 8 Minuten. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Pendl –: Der Vorsitzende der Begleitfraktion! Abg. Grosz: Das Beiwagerl der ÖVP!)


10.45.49

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Meine Damen und Herren Zuseherinnen und Zuseher vor den Bildschirmen! (Abg. Grosz: „Ich danke!“) Sie haben nun einige Minuten miterleben können, wie schwierig die Aufgabe war, in diesem Untersuchungsausschuss – von der Einsetzung durch dieses Haus bis zum heutigen Tag – auf Sachlichkeit, Fairness und Gerechtigkeit zu achten. (Abg. Dr. Rosenkranz: Das Abdrehen war ganz einfach! Abg. Bucher: Mission Zero!)

Meine geschätzten Damen und Herren, wir waren von der ersten Sekunde an um Aufklärung bemüht, wir wurden darum ersucht und versuchten (Abg. Ing. Westen­thaler: Wach zu sein und aufzupassen!), Transparenz in jedem einzelnen Bereich herzustellen und das Miteinander auch im Ausschuss zu leben. (Abg. Grosz: Warum haben Sie es dann nicht getan, wenn Sie es eh versucht haben? Zwischenruf des Abg. Brosz.) Interessanterweise hat das ungefähr zwei Monate lang funktioniert.

Ich möchte aber in Erinnerung rufen – es wurde schon angesprochen –, wie gegen den Vorsitzenden und gegen den Verfahrensanwalt polemisiert wurde. Ich erinnere mich gut daran, dass ich zum Ausdruck gebracht habe: Das ist nicht fair, beurteilen wir deren Arbeit, wenn der Ausschuss schon einige Zeit läuft oder am Ende.

Es ist interessant, dass einige Oppositionsredner heute hier sowohl dem Vorsitzenden als auch dem Verfahrensanwalt gedankt haben. Ich tue das auch und schließe den Dank an alle Bediensteten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein, weil es eine große Anstrengung und viel Arbeit war, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. Danke-Rufe beim BZÖ.)

Lassen Sie mich auch skizzieren, warum das Ganze sehr problematisch war. Herr Kollege Pilz, immer nur über Anständigkeit zu reden und zu glauben, dass das, was Sie unter Anständigkeit verstehen, für die ganze Republik gilt, darüber könnte man lange diskutieren. Wenn ich diesen Auftrag ehrlich annehme und erfülle, dann darf ich dabei nicht etwas anderes im Hinterkopf haben, wie zum Beispiel Kollege Pilz, der sich mit den Eurofightern oder der Ära Strasser beschäftigen wollte. Das war aber nicht Untersuchungsgegenstand! Kollege Stadler beschäftigte sich in den neunziger Jahren immer mit dem Abwehramt – das ist alles interessant, aber nicht Aufgabe und Gegen­stand des Untersuchungsausschusses. (Abg. Mag. Stadler: Hat euer Minister ange­kün­digt, dass wir das tun! Der Darabos! ... nicht gewusst hat, was auf ihn zukommt, hat der Darabos das angekündigt!)

Wenn wir uns selbst ernst nehmen, meine sehr geehrten Damen und Herren, dann müssen wir bei den Themen bleiben, die wir hier gemeinsam, einstimmig beschlossen haben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Genau bei diesen Punkten ist es dann dazu gekommen, dass man eben unter­schiedliche Sichtweisen entwickelt hat. Ich verstehe das freie Mandat, das ist überhaupt kein Thema, aber wenn Betroffene selbst in Untersuchungsausschüssen sitzen – und das gibt es bei keinem Gericht –, besteht eben die Gefahr, dass man aufgrund seiner subjektiven Sicht – das ist so, das geht jedem so – anders agiert als jemand, der nicht betroffen ist. Das alles haben wir im Vorfeld und während des laufenden Ausschusses diskutiert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte jetzt weder Klubobmann Kopf noch den Verfahrensanwalt zitieren, aber eines sage ich Ihnen als jemand, der in diesem Ausschuss viel Zeit verbracht hat: Kein Gericht würde mit einem Zeugen oder einem Beschuldigten, rein von der menschlichen Ebene aus betrachtet, so umgehen, wie wir das in diesem Ausschuss miterleben mussten, wie dort mit manchen Aus­kunftspersonen umgegangen wurde. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. Abg. Kopf: Nicht einmal mit einem Beschuldigten!)

Das haben unbescholtene Bürgerinnen und Bürger nicht verdient! Wir selbst sollten uns diesbezüglich an der Nase nehmen und einsehen, dass das nichts bringt. Wir sind dazu aufgerufen, korrekt, sachlich, fair und ehrlich mit den Auskunftspersonen umzu­gehen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. Ruf bei der ÖVP: Das ist richtig! Abg. Rädler: Selbsternannte ... Hilfe!)

Meine geschätzten Damen und Herren, wenn ich im heutigen „Standard“ lese, dass die Grünen ein Bürgerschutzpaket fordern, dann frage ich mich schön langsam, Herr Kollege Pilz, was Sie damit meinen. Einige Abgeordnete hier im Haus kämpfen seit Jahren für den Datenschutz – aber alles ist gebloggt worden. Persönliche Daten von unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern, die überhaupt nichts mit einem Fall zu tun haben, sind auf einmal in der Öffentlichkeit! (Ruf bei der ÖVP: Bürgerschreckpaket! Abg. Rädler: ... der Pilz!) Was ist denn das für ein Rechtszugang, meine sehr geehrten Damen und Herren? Wenn wir schon über ordentliche Abläufe rechtsstaatlicher Natur bei uns diskutieren.

Einige dieser Punkte sind sofort abzustellen – ich habe das nicht nur einmal gesagt –, aber zu glauben, dass ich mir illegale Akten beschaffen und diese dann legalisieren kann, das kann wohl nicht sein. (Abg. Dr. Rosenkranz: Wovon reden Sie?) Wir sind ein Rechtsstaat, und ich lege großen Wert darauf, auch in Zukunft in unserer Republik rechtsstaatliche Abläufe im Interesse der Österreicherinnen und Österreicher vorzufinden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. Abg. Dr. Rosenkranz: Welche „illegalen Akten“? „Illegale Akten“? Was sind „illegale Akten“?!)

Lassen Sie mich auch einen Satz zum folgenden Fall sagen, Kollege Amon und auch andere haben ihn angesprochen: Es ist überhaupt keine Frage, dass gegen nieman­den in dieser Republik ohne ordentliche Rechtsgrundlage ermittelt werden darf. Punkt! Es ist überhaupt keine Frage, dass solche Maßnahmen, die dazu geführt haben – wie beim Kollegen Westenthaler –, dass ein Zeuge schlechter behandelt wird als ein Beschuldigter, unbegreiflich sind. (Abg. Mag. Kogler: Das ist ein „illegaler Akt“!) Aber das sind die Ergebnisse, die auf dem Tisch liegen und die wir gemeinsam versuchen legistisch – im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger – umzusetzen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir uns die StPO-Reform ansehen – wir haben ja bereits einen Entschließungsantrag eingebracht –, dann sehen wir, dass der Gesetzgeber niemals gemeint hat, dass die Rechte der Beschuldigten und der Rechtsvertreter verbessert und die Rechte der Zeugen verschlechtert werden. (Abg. Grosz in Richtung des Abg. Rädler : Dein Koalitionspartner!) Das war nie unsere Absicht, daher kann es auch nicht so ausgelegt werden.

Es ist auch klar, dass die Staatsanwaltschaften parlamentarische Kontrolle benötigen. Wir haben zwei Ausschüsse hier im Haus, von denen ich meine, dass sie ordentlich funktionieren. Ich glaube, man sollte versuchen, einen Weg zu finden, dass das Hohe Haus auch Kontrollmöglichkeiten betreffend den Verwaltungsbereich – und da geht es um den Verwaltungsbereich – hat.

Geschätzte Damen und Herren, um zum Schluss zu kommen: Herr Vorsitzender, Kollege Bartenstein, genau Folgendes war auch unsere Argumentation von der ersten Sekunde an: Wenn Regierungsmitglieder aufgrund der Akten benötigt werden, hat es nie geheißen, dass wir sie nicht laden, sondern dann werden sie geladen. Ich sage außerdem  und werde es immer wieder sagen : Wir haben uns jetzt mit einer Situation auseinandergesetzt, in der uns die Ressorts – im Gegensatz zur Vergangen­heit – alle Akten ungeschwärzt übermittelt haben und wir uns ein ordentliches Bild über die Aktenlage machen konnten. Daher war es bis heute nicht notwendig, Regie­rungsmitglieder zu laden. (Abg. Brosz: Es hat keinen einzigen Akt gegeben, wo ... betroffen war?!)

Wir haben diesen Ausschuss nicht abgedreht! In der letzten Sitzung haben wir den 4., den 5., den 7. und den 9. Dezember als Sitzungstermine angeboten, aber kein einziger Tag wurde angenommen. Daher lade ich Sie alle, meine geschätzten Damen und Herren, ein – im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger müssen uns allen Grund­rechte heilig sein (Abg. Dr. Rosenkranz: Sie wissen ja gar nicht, wovon Sie reden!) –: Versuchen wir, die Erkenntnisse, die wir da gewinnen konnten, jetzt rasch in legistische Maßnahmen umzusetzen. Das haben sich die Menschen verdient und das ist auch für die Würde dieses Hauses von enormer Bedeutung! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

10.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Neubauer zu Wort. Ich stelle die Uhr wunschgemäß auf 7 Minuten. – Bitte.


10.55.28

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gestatten Sie mir, dass ich zu Beginn auf die Ausführungen des Kollegen Pilz eingehe.

Herr Kollege Pilz, Sie haben offenbar wider besseres Wissen hier Dinge in den Raum gestellt, wodurch Sie eine Verbindung zwischen der rechten Szene in Oberösterreich und der Freiheitlichen Partei künstlich wieder aufleben lassen wollen. Ich darf Ihnen folgende Tatsache noch einmal ins Gewissen rufen: Alle Auskunftspersonen des Untersuchungsausschusses haben eindeutig klargelegt, dass keinerlei Beziehung und keinerlei Zusammenhänge zwischen der Freiheitlichen Partei und der rechts­extremen Szene in Oberösterreich bestehen. Im Gegenteil, sie haben sogar bestätigt, dass sie sich in der Ermittlung der Personen geirrt haben und dass es keinerlei Verfahren und überhaupt keine Zusammenhänge gibt. Wollen Sie das bitte endlich einmal zur Kenntnis nehmen?! (Beifall bei der FPÖ. Abg. Öllinger: Aha!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Trotz des Abdrehens des Untersuchungs­ausschus­ses durch die Bundesregierung sind wir in den Ermittlungen doch ein gutes Stück weitergekommen. Ich orte in diesem Vorgehen der Bundesregierung Ansätze eines totalitären Verhaltens – das darf ich Ihnen sagen. (Abg. Dr. Bartenstein: Geh bitte! So ein Quatsch!) Wir als Opposition sind sehr gut beraten, wenn wir uns so verhalten, wie wir es derzeit tun, nämlich diesen Ansätzen wirklich entschieden entgegenzutreten! (Beifall bei der FPÖ. Abg. Amon: Frau Präsidentin, er unterstellt der Regierung totalitäres Verhalten!)

Wir haben es geschafft, in den letzten Monaten – trotz der Schikanen, die man uns auferlegt hat – herauszuarbeiten, dass es massive Zusammenhänge bei der Kasach­stan-Frage gibt. Da sind Personen wie Karl Blecha, Anton Gaál und der Bürgermeister von Wien, Michael Häupl, ins Spiel gekommen, dem man angeblich 2 Millionen € im Café Sacher übergeben hat und wo hier in Österreich niemand in der Lage war, obwohl es Anzeigen wegen Geldfälscherei gibt, endlich einmal auch Ermittlungen durchzuführen. Das interessiert offenbar niemanden.

In der Kasachstan-Frage hat die ÖVP, wie in allen anderen Beweisthemen, ihre Hände im Spiel gehabt, und auch das ist offenbar ein Grund dafür, dass man diesen Aus­schuss abdrehen musste.

Herr Kollege Cap, bitte nehmen Sie das Wort „Minderheitenschutz“ nicht mehr in den Mund, das könnte in Zukunft als gefährliche Drohung aufgefasst werden. Denn wenn Sie immer vom Minderheitenschutz reden und jeden Ausschuss in der Folge abdrehen, dann ist das eine Brüskierung dieses Hohen Hauses. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, eines hat dieser Ausschuss auch heraus­gearbeitet, nämlich dass es sich bei den Grünen um eine Partei handelt, die sich in der politischen Auseinandersetzung durchaus auch Methoden bedient, die sich außerhalb der Rechtsstaatlichkeit befinden. Die Grünen, ein massiver Teil von ihnen, schrecken nicht davor zurück, sich Methoden zu bedienen, die es tatsächlich wert waren, im Untersuchungsausschuss einer entsprechenden Würdigung – der Beweiswürdigung – unterzogen zu werden. (Zwischenrufe des Abg. Mag. Steinhauser.)

Da schreckt man nicht zurück, sich als Agent provocateur in die rechtsextreme Szene in Oberösterreich einschleichen zu wollen. Ich frage Sie: Ist es Aufgabe einer politi­schen Partei in Österreich, sich in die rechtsextreme Szene als Provokateur einzu­schleichen, wie das in Oberösterreich geschehen ist? (Abg. Öllinger: Sie tun immer kooperieren!) Ist es Aufgabe der Grünen, Ausländer als „Kanaken“ zu beschimpfen? Da spielt das keine Rolle, wenn es nur darum geht, den politischen Willen auf diese unmögliche Ebene zu transferieren, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Zwi­schenruf der Abg. Mag. Korun.)

Da ist es auch kein Problem, sich eines Polizeibeamten zu bedienen, der die Reden beziehungsweise die Anfragen des Herrn Öllinger für dieses Hohe Haus redigiert. Diese Frau Sailer redigiert Unterlagen für den grünen Klub und tritt als Redakteurin auf – aber plötzlich kennt diese Dame im grünen Klub niemand! (Abg. Öllinger: Sie lügen ja schon wieder!) Ja das möge man einmal der Öffentlichkeit erklären, wie Ihnen das noch jemand glauben soll. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das nimmt Ihnen doch wirklich niemand ab! (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn Herr Öllinger dann dem Polizisten Sailer ein E-Mail schreibt: Geh bitte, Herr Sailer, könnten Sie uns nicht noch eine Geschichte gegen die FPÖ liefern, wir haben nämlich im September Wahlen, und da bräuchten wir noch ein bisschen eine Geschichte über einen möglichen Stadtrat in Linz, über einen möglichen Pensionisten­vertreter in Linz, damit wir vor der Wahl noch ein paar Geschichten haben!, dann ist das ein ganz mieser Stil! (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich darüber, dass es der frei­heitlichen Initiative gelungen ist, eine Sachverhaltsdarstellung in diesem Zusammen­hang an die Staatsanwaltschaft zu schicken und dass der Staatsanwalt das als richtig erkannt und deshalb auch die Auslieferung des Herrn Kollegen Öllinger verlangt hat. Der Nationalrat wird dem heute auch sicherlich die Zustimmung geben. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Ausschuss hat sehr viel erreicht, und wir werden – genau wie andere Parteien in diesem Haus – nicht klein beigeben. Wir werden durch zahlreiche Initiativen, durch zahlreiche Anträge dazu beitragen, dass letztendlich in all diesen drei Beweisthemen die gesamte Wahrheit ans Tageslicht kommt! Und wir werden auch, Herr Kollege Öllinger, die gesamten Machenschaften der Grünen in diesem Bereich bis zum Schluss aufklären (Abg. Öllinger: Das wird aber unangenehm für Sie!), denn das, was Sie hier gemacht haben, ist nicht rechts­staatlich, das wissen Sie (Oh-Rufe bei den Grünen), und dafür werden Sie auch die Verantwortung übernehmen müssen. (Beifall bei der FPÖ.)

11.01


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Donner­bauer. 6 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Mag. Stadler in Richtung ÖVP : Macht euch keine falschen Hoffnungen!)


11.01.32

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin ja froh, dass heute erstens die Galerie so gut gefüllt ist und zweitens diese Debatte auch im Fernsehen übertragen wird, weil sich dann die Menschen in Österreich auch wirklich ein unmittelbares Bild vom Umgang der Oppositionsparteien mit Fakten und mit der Wahrheit machen können.

Ich möchte nur drei Beispiele, die heute hier in dieser Debatte gefallen sind, heran­ziehen.

Herr Kollege Neubauer hat jetzt ganz zum Schluss gemeint, die Regierung habe totalitär agiert. (Abg. Kickl: Ansatzweise! Abg. Dr. Graf: Richtig zitieren!) Herr Kolle­ge Neubauer, das ist doch wohl überhaupt nicht wahr! Das Parlament hat mit Mehrheit beschlossen. – Das ist nicht totalitär, das ist Demokratie – auch das müssen Sie zur Kenntnis nehmen! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Stadler: Die nationale Volkskam­mer der DDR war auch demokratisch!)

Und wenn Sie als Opposition beschließen, Sie nützen Ihre demokratischen Instru­mente, Sie verweigern die Zustimmung zu jeder Zweidrittelmaterie, dann steht Ihnen das zu. Dafür müssen Sie die Verantwortung übernehmen. Aber es steht wohl auch der Mehrheit in diesem Haus zu, Beschlüsse zu fassen und weiterzuarbeiten. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Neubauer: ... weiterarbeiten!)

Zweites Beispiel: Wenn man heute hier dem Kollegen Pilz zugehört hat, dann hat man bemerkt, dass auch er wieder einige Fakten völlig verdreht dargestellt hat. Oder zum Schluss der Kollege Stadler: Kollege Stadler hat uns ein Beispiel geliefert, das beson­ders prägnant war. Die Zuseherinnen und Zuseher haben ja nicht mitbekommen, wie er vor seiner Rede Herrn Kollegen Bartenstein ersucht hat: Geh bitte, gib mir ein Auto­gramm auf dieses Foto, wo du in der kasachischen Tracht drauf bist! Herr Kollege Bartenstein wollte hinten unterschreiben, und was macht der Kollege Stadler? Er sagt: Nein, vorne unterschreiben! Und was sagt er hier am Rednerpult? Da sagt er: Ja, da schauen Sie, er hat ja draufgeschrieben: Herzlichst!, und auf der Rückseite hat der Pepi Pröll unterschreiben wollen! (Abg. Mag. Stadler das Foto des Abg. Dr. Bartenstein in kasachischer Tracht in die Höhe haltend : Steht drauf!) – Das stimmt nicht. Wie du weißt, stimmt das alles nicht und zeigt nur, wie ihr mit Fakten und mit Tatsachen umgeht. (Abg. Mag. Stadler: Der Martin Bartenstein hat eine bessere Verteidigung verdient!)

So war es leider auch im Untersuchungsausschuss, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist – das ist eine bewährte Vorgangsweise der Oppositionsparteien – in diesem Ausschuss und auch in früheren Legislaturperioden so gewesen; das ist ein ganz bewährtes Beispiel, meine sehr geehrten Damen und Herren: Zuerst werden Tage vor dem Untersuchungsausschusstermin in den Medien völlig unbegründete, unbeweisbare Behauptungen gebracht – durch Pressekonferenzen, Aussendungen, durch irgendwelche Hintergrundgespräche –, und dann geht man in den Unter­suchungs­ausschuss, nimmt die Medienberichte über seine eigenen Aussagen und sagt: Ja, schauen Sie her, da gibt es ja Verdachtslagen, das müssen wir ja prüfen! – Alles völlig haltlos!

Das ist leider die Art und Weise, wie ihr mit Untersuchungsausschüssen umgeht. Das schadet diesem Instrument, das ein wichtiges Instrument ist. Wir sind der Meinung, dass ein Untersuchungsausschuss ein wichtiges Kontrollinstrument ist und dass auch die Kontrollaufgaben dieses Parlaments sehr wichtige Aufgaben sind, aber so kann man damit nicht umgehen. (Abg. Grosz: Das merkt man! Das ist spürbar! Überhaupt, wie euch Demokratie wichtig ist! Das ist alles spürbar! Seit Jahrzehnten! Seit 1933 ist das spürbar!) – Ja, ja, danke, dass Sie das bestätigen. (Beifall bei der ÖVP.)

Aber so kann man mit diesem Instrument nicht umgehen, denn das schadet diesem Instrument und das schadet auch dem Ansehen dieses Hauses.

Zum Schluss noch ein letztes Beispiel: Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, wie die Opposition, vor allem Stadler und Pilz, mit dem Untersuchungsausschuss umgehen, so war die Vorgangsweise der Grünen bezeichnend. (Abg. Mag. Stadler: Erich Honecker hat auch geglaubt, er lebt in einer Demokratie! Der Nicolae Ceauşescu auch!  Abg. Amon in Richtung BZÖ : ... kehrt vor der eigenen Tür!) Sie haben sich das sogar noch durch einen renommierten Verfassungsrechtler dieses Landes absichern lassen. (Abg. Grosz: Auch Fidel Castro glaubt, er lebt in einer Demokratie! Ruf bei der ÖVP: Der lebt nicht mehr!)

Herr Kollege Pilz hat sich ein Gutachten von einem Verfassungsrechtler machen lassen, in dem ihm dieser sogar attestiert: Nein, Wahrheitsfindung sei nicht Aufgabe der Politik und des Untersuchungsausschusses. Das sei ein politisches Instrument, da könne man politisch agieren. Die Wahrheit suchen, die Fakten ermitteln, das sei nicht notwendig in einem Untersuchungsausschuss. (Abg. Grosz: Auch Nordkorea glaubt ... Demokratie!) Herr Kollege Pilz, genau so sind Sie in diesem Ausschuss auch vorgegangen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wenn heute die Ergebnisse auch schon vom Ausschussobmann und von einigen meiner Vorredner sehr objektiv und sehr breit dargestellt worden sind, dann zeigt das, dass dieser Untersuchungsausschuss seine Arbeit geleistet hat, dass alle Mitglieder dieses Untersuchungsausschusses ihren Aufgaben nachgekommen sind. Und dass es natürlich auch – und es ist gut, dass da Ergebnisse vorliegen – Mängel und Fehler gibt, wenn wo gearbeitet wird, das ist nicht zu bestreiten; und jetzt ist es Aufgabe dieses Hauses, Aufgabe der Politik, dass man die Fehler, die Mängel, die aufgetreten sind, abstellt, dass man Konsequenzen zieht und dass man die notwendigen Geset­zes­beschlüsse einfach auch umsetzt.

Ich darf beispielsweise erwähnen, dass man im Bereich der Strafprozessordnung die StPO-Novelle durchaus evaluiert, dass man, wie schon angeklungen ist, einen Unter­ausschuss überlegt und andenkt, dass nachträglich auch die Arbeit der Staatsanwalt­schaft kontrolliert werden kann. Man wird sich auch den Beschuldigtenbegriff noch ein­mal ansehen, wird prüfen, ob das so auch richtig funktioniert und in der Praxis tauglich ist, und man wird sich sicher auch die Immunitätsbestimmungen einmal ansehen. – Die Arbeiten daran haben ja schon begonnen.

Vor einer Sache möchte ich aber ganz ausdrücklich warnen: Wir sollten uns nicht dazu hinreißen lassen, wegen einzelner Fehler, wegen dort und da festgestellter Mängel – wo Menschen arbeiten, werden immer Fehler passieren – pauschal die Arbeit der österreichischen Justiz schlechtzumachen. Das wäre ein schlechter Dienst an diesem Land und an der Rechtsprechung, weil es das Vertrauen der österreichischen Bevöl­kerung in die Justiz – und das ist völlig zu Recht groß (Abg. Mag. Stadler: Die haben schon lang keines mehr!) – untergraben und ein wichtiges Kapital der Rechtsprechung letztlich unterminieren würde. (Abg. Grosz: Glauben Sie, dass Ihnen irgendwer was glaubt?)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, daher mein Appell auch an Sie als Oppo­sitionsparteien: Es ist Ihr Recht, die Totalblockade auszurufen. Ich rufe Sie aber zu Folgendem auf: Arbeiten wir gemeinsam weiter, nehmen wir die Ergebnisse dieses Unter­suchungsausschusses her und setzen wir in den nächsten Monaten die notwen­digen Maßnahmen gemeinsam um! – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeord­neten der SPÖ.)

11.07


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler. Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.


11.07.38

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Donnerbauer, das hat nichts mit Demokratie zu tun, und wenn Sie hier die Vorwürfe autoritärer Züge Ihrer Führung, wenn man so will, zurückweisen, so erinnert mich das schon ein bisserl daran, dass es in den meisten autoritären Systemen so ist, dass auch immer alle glauben, es herrsche Demokratie. Das war in der Geschichte auch so.

Im Übrigen haben Sie ja jemanden im Klub hängen, einen Ihrer Vorväter (Abg. Dr. Rosenkranz: Ein Bild hängt dort! Nur das Bild!), der auch bis zum Schluss geglaubt hat, dass das etwas mit Demokratie zu tun hat, wenn man in Wirklichkeit den Parlamentarismus mit Füßen tritt. Das heißt, ihr befindet euch da ohnehin in einer guten Tradition.

Aber wenn ihr es schon uns nicht glaubt, dann darf ich die „Kronen Zeitung“ zitieren. Claus Pándi schreibt dort:

„‚Die Innenpolitik wird durch einen autoritären Regierungsstil geprägt. Die Opposition ist in ihren Rechten stark eingeschränkt.‘ So“ – schreibt er weiter – „beschreibt die freie Enzyklopädie Wikipedia die seit vielen Jahren unveränderten Machtverhältnisse in Kasachstan.“ (Abg. Mag. Stadler ein Foto des Abg. Dr. Bartenstein in kasachischer Tracht in die Höhe haltend : Das ist Kasachstan!) So wird Kasachstan beschrieben.

Und am Ende sagt Pándi, dass „die Herren Cap und Kopf dem Parlament im Beson­deren und der Politik im Allgemeinen schweren Schaden zugefügt haben. Denn es bleibt das ungute Gefühl, dass – siehe die Länderbeschreibung zu Beginn – hierzu­lande kasachische Verhältnisse Einzug halten.“

Das ist die Wahrheit. Das ist nicht die „böse“ Opposition, das sind Medien, die Sie bei Ihrer autoritären Vorgangsweise im Parlament und auch sonst wo entlarven, denn Sie glauben ja, hier in diesem Land ganz allein – am Nasenring ein bisserl die SPÖ, aber im Prinzip ganz allein – regieren zu müssen.

Es ist einfach so, Herr Bartenstein! In Ihrem Bericht war schon bemerkenswert, dass Sie das dauernd verharmlost haben. Ihrer Meinung nach ist alles „überschießend“. Sogar die Staatsanwaltschaft war „überschießend“. Es war nicht vorsätzlich, sondern sie haben allenfalls etwas Überschießendes getan.

Herr Bartenstein, ich sage Ihnen, was da bei der Rufdatenrückerfassung passiert ist, aber vor allem bei der Verfolgung von parlamentarischen Mitarbeitern, die nichts ande­res getan haben, als eine Rede eines Abgeordneten zu veröffentlichen, das hat nichts mit „überschießend“ und mit „ohne Vorsatz“ zu tun, sondern das ist illegal! (Abg. Mag. Stadler: Verfahrenswidrig!) Das ist Amtsmissbrauch, Verfassungsbruch, und das gehört in Wirklichkeit bestraft, Herr Kollege Bartenstein! Das kann man nicht so verharmlosen, wie Sie das getan haben. (Beifall beim BZÖ.)

Sie haben zwar dann zugegeben, dass die Verfolgung von Mitarbeitern, die eine Aussendung über eine Parlamentsrede gemacht haben, ungesetzlich war, aber wo ist die Konsequenz? Wo ist denn die Konsequenz für den Staatsanwalt, der ungesetzlich gehandelt hat? (Abg. Grosz: Der ist befördert worden von der ÖVP!) Und wo ist die Konsequenz für den Behördenleiter der BIA, Herrn Kreutner, der das alles zu ver­antworten hat – diese Bespitzelung und Verfolgung von Abgeordneten und von Mitarbeitern dieses Hauses? (Abg. Mag. Stadler: Ungesetzlich gehandelt! Wo ist das Disziplinarverfahren?!) Warum darf sich der für die Nachfolgeorganisation bewerben? Der kommt wieder. Der geht bei einer Tür hinaus und kommt bei der nächsten wieder herein. Das ist ja ein Wahnsinn!

„Den Bock zum Gärtner machen“ nennt man das, denn Kreutner wird von Ihrer Ministerin jetzt plötzlich zum großen Antikorruptionskämpfer gemacht. (Abg. Grosz: Wo ist das Disziplinarverfahren?!) Das lassen wir nicht zu, das werden wir aufzeigen! Mit diesen Menschen stecken Sie unter einem Hut! (Beifall beim BZÖ. Abg. Grosz auf ein Foto des Abg. Dr. Bartenstein in kasachischer Tracht deutend : Diesem Hut! Abg. Mag. Stadler: Der BIA-Hut!)

Es ist wirklich „rührend“, wenn Sie dann sagen, Sie hätten ja gerne weitergemacht, aber leider wurden keine weiteren Ladungen mehr zum Thema Kasachstan beschlos­sen. Sie hätten ja gerne den Kronzeugen Ender geladen und alle anderen. – Es war Ihre eigene Fraktion, die das verhindert hat! Sie müssen vor der eigenen Türe kehren. Ihre eigene Fraktion hat blockiert, hat verhindert und vertuscht – bis heute! Da können Sie sich nicht hier herstellen und sagen, Sie seien der große objektive Vorsitzende. Ihre Fraktion, die ÖVP dreht den Ausschuss ab, vertuscht und verhindert die Aufklärung in diesem Hohen Haus, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Es gibt nur eine zentrale Erkenntnis aus diesem Untersuchungsausschuss, und die lautet: Es gibt – jawohl! – den gezielten Missbrauch rechtsstaatlicher Instrumente, um politisch zu agitieren – insbesondere gegen Oppositionelle politisch zu agitieren. Da muss die Staatsanwaltschaft herhalten und wird missbraucht, und auch das BIA. Es ist überhaupt bemerkenswert, wie unter ÖVP-Führung eigentlich rechtsstaatliche Instrumente, Sicherheitsorganisations-Instrumente in den vielen Jahren zu politischen Agitationsmechanismen mutiert sind.

Nehmen wir die berühmte politische Gruppe der Staatsanwaltschaft Wien her: Wis­sen Sie – historisch –, warum diese eingerichtet worden ist? – Um Anzeigen bezüglich des Verbotsgesetzes zu verfolgen. Das war der Grund der Einrichtung der politischen Gruppe in der Staatsanwaltschaft Wien.

Was ist passiert? – Diese StA ist zu einem Agitationsfeld gegen Oppositionspolitiker und nicht regierungskonforme Menschen in diesem Land mutiert. Da wird illegal ermittelt und Amtsmissbrauch betrieben.

Das BIA wurde Anfang der 2000er Jahre eingerichtet, um bei internen Korruptions­fällen in der Polizei zu ermitteln. Was ist das BIA heute? – Eine schwarze Spitzel­polizei, die gegen Oppositionspolitiker öffentlich vorgeht – mit Herrn Kreutner an der Spitze! (Beifall beim BZÖ.)

Oder das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung: Es wur­de nach 9/11 eingerichtet, um gegen den Terrorismus in diesem Land vorzugehen. Was ist es heute? – Eine Organisation, die Wächter zu Parteien schickt, durch die Parteien bespitzelt und observiert werden, durch die Familienmitglieder, Kinder von Abgeordneten einvernommen werden. – Vom Terrorismusamt! Ich glaub, ich spinn’ schön langsam, wirklich wahr! Es ist ja unglaublich, was da passiert, wie diese Instrumente der Sicherheit und des Staatsschutzes von Ihnen in Wirklichkeit miss­braucht werden. – Das ist ein wirklicher Skandal, und das muss abgeschafft werden. (Beifall bei BZÖ und FPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Herr Kollege Cap, Sie und Ihre Fraktion müssen sich wirklich genieren! Sie sitzen da und sprechen jedes Mal über die Rechte der Opposition. (Abg. Grosz: Seit 40 Jahren!) Sie sitzen gefühlte 40 Jahre in diesem Parlament, und jedes Mal das Gleiche. Sie müssen ja zusammenzucken, innerlich beben bei dem, was da die ÖVP mit Ihnen macht. Die ist doch mittlerweile Ihr Erziehungsberechtigter! Sie sind ja gar nicht mehr in der Lage, mit Ihrer Fraktion etwas selbständig zu entscheiden. Das haben wir im Untersuchungsausschuss gesehen. Der Pendl, die Lapp, auch der Cap: Dürfen wir das beschließen, dürfen wir eine Ladung machen, ÖVP?

Ihr seid abgetreten, Ihr seid nutzlos und in Wirklichkeit sinnlos! Immer mehr Wähler werden bemerken, dass diese SPÖ sich selbst aufgibt, ihre Existenz in Wirklichkeit in den Schoß der ÖVP legt und nur mehr den kleinen Begleitkoalitionspartner spielt. Ich wünsche euch alles Gute für die nächsten Wahlen, wenn der Erziehungsberechtigte euch wieder sagt, wo es langgeht. Ihr müsst euch wirklich genieren! Auf Wieder­schauen, SPÖ! (Beifall bei BZÖ und FPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

11.14


Präsident Fritz Neugebauer: Herr Abgeordneter Westenthaler, auch wenn Sie es nicht so gemeint haben: Ich möchte schon klargestellt haben, dass kein Mensch auf dieser Welt „nutzlos“ ist. Sie haben allerdings die Arbeit gemeint. (Abg. Ing. Westen­thaler: Die Fraktion ist nutzlos! Abg. Grosz: Die Partei ist sinnlos! Sinnlos, nutzlos, visionslos, die ist bald alles los! Ruf beim BZÖ: Mission Zero!) Es ist mir wichtig, das festzuhalten: Kein Mensch auf dieser Welt ist nutzlos.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Weninger. Redezeit: 3 Minuten. – Bitte.


11.14.28

Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Republik Österreich ist eine Demokratie, ein Rechtsstaat und ein sozialer Wohlfahrtsstaat, und das lassen wir uns weder von einem Herrn Westenthaler noch von einem Herrn Pilz miesmachen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich bin sehr froh, dass diese Debatte im Fernsehen live übertragen wird. (Ruf beim BZÖ: Wir auch!) Ich könnte mir auch vorstellen, dass Untersuchungsausschuss-Sitzungen übertragen werden, denn Ausdrücke wie „totalitärer Staat“, „Stasi-Methoden“ oder „wie in der DDR“, die auch im Antrag der Oppositionsparteien verwendet werden, und der Stil, wie miteinander umgegangen wird, wie kommuniziert wird, wie Auskunfts­personen befragt werden, stoßen nicht nur die Parlamentarier und Parlamentarierinnen vor den Kopf, sondern vor allem die österreichische Bevölkerung. Da müssen Sie kräftig vor ihrer Tür kehren, meine Damen und Herren von der Opposition! (Beifall bei der SPÖ.)

Wir kennen das ja alle: Ob das Weihnachten ist oder Ostern oder irgendeine Familien­feier, da kommt dann der alte Onkel und erzählt irgendwelche Geschichten, die er schon hundert Mal erzählt hat, und die Familie sitzt dort und lauscht amüsiert oder gelangweilt. Ähnlich war es im Untersuchungsausschuss (Abg. Dr. Rosenkranz: Es hat aber der Onkel Charly nicht kommen dürfen, damit er uns was erzählt!): Unab­hängig vom Untersuchungsauftrag haben die Herren Pilz und Stadler irgendwelche alten Geschichten erzählt und sich dabei selbst köstlich amüsiert. Auf der anderen Seite hat die FPÖ versucht, sich ein Match mit den Grünen zu liefern. – Den Ausfluss haben wir ja heute wieder erlebt: Es gibt eine Anzeige der FPÖ gegen Kollegen Öllinger, und wir werden uns heute im Laufe des Tages auch noch mit einer Aus­lieferung beschäftigen müssen.

Dann ist dazugekommen, dass der Pilz-Stadler-Pakt vereinbart wurde, der zu einer Blockade der Politik geführt hat. Wir haben das ja gestern erlebt. Mittlerweile ist dieser Pakt dem BZÖ schon ziemlich peinlich. (Abg. Grosz: Ach so?) Das BZÖ hätte ja gerne den neuen Datenschutzbestimmungen zugestimmt, aber gesagt: Wir dürfen nicht, weil der Stadler das nicht will, und irgendwie gehört der noch zu uns.

Auch den Grünen war es peinlich, dass sie den Kinderrechten nicht zustimmen konn­ten, aber sie sagen: Der Pilz, der sitzt halt auch schon 40 Jahre lang bei uns, ein Langzeitpolitiker, den können wir auch nicht vor den Kopf stoßen. – Dieser Pakt bröckelt aber Gott sei Dank.

Meine Damen und Herren, wir dürfen uns nicht länger mit uns selbst beschäftigen. Es geht um die Interessen der Österreicherinnen und Österreicher, es geht um Rechts­staatlichkeit, es geht um Rechte von Zeugen und Beschuldigten, es geht aber auch darum, wie die Organe dieser Republik ausgestaltet sind, ob zum Beispiel Polizistinnen und Polizisten wirklich Nebenbeschäftigungen ausüben dürfen, die in einem engen Zusammenhang mit ihren beruflichen Tätigkeiten stehen und ob es Instrumente gibt, damit auch die Staatsanwaltschaften einer parlamentarischen Kontrolle unterliegen.

Meine Damen und Herren der Opposition, missbrauchen Sie das Instrument des Untersuchungsausschusses nicht zur Selbstdarstellung, zur Eigenprofilierung, sondern kehren Sie an den Verhandlungstisch zurück! Wir haben in Zeiten der Arbeitslosigkeit, in Zeiten der Probleme mit dem Klimaschutz, in Zeiten zunehmender sozialer Span­nung in unserer Gesellschaft wirklich andere und wichtigere Aufgaben zu erledigen, als uns permanent mit uns selbst zu beschäftigen. Das ist das, was die Menschen von uns verlangen, und dafür steht die Sozialdemokratie. Herzlichen Dank an unseren Frak­tions­führer Otto Pendl, dem es nie um Selbstdarstellung und Eigenprofilierung gegan­gen ist, sondern um Aufklärung, so wie der gesamten sozialdemokratischen Fraktion im Untersuchungsausschuss! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.18


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. Redezeit: 8 Minuten. – Bitte.


11.18.17

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin darüber verwundert, dass die Regierungsbank heute leer ist. (Ruf bei der ÖVP: Eure Abgeordnetenreihen sind auch leer!) Nicht nur, dass die Herren und Frauen MinisterInnen nicht in den Untersuchungsausschuss kommen wollen, sie finden es offensichtlich auch nicht der Mühe wert, der Diskussion über einen Ausschuss zuzu­hören, der genau ihre Vollziehungsagenden betrifft. Mehr an Ignoranz und Gleich­gültigkeit gegenüber der parlamentarischen Kontrolle kann man eigentlich nicht an den Tag legen! (Abg. Grosz: Das Parlament ist quasi der Fußabstreifer!)

Das hat nichts damit zu tun, dass sie geschäftsordnungsmäßig nicht dazu verpflichtet sind, sondern das hat etwas mit parlamentarischem Anstand zu tun, der den Minis­terInnen von Rot und Schwarz offensichtlich komplett fehlt, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen. Abg. Grillitsch: Nicht einmal die Frau Glawischnig hört Ihnen zu! Abg. Amon: Und warum ist Ihre Klubobfrau nicht da?)

Zweiter Punkt: Ich glaube, man sollte präzise sein. Es ist hier schon öfter von einer Causa Westenthaler und einer Causa Pilz gesprochen worden. – Es gibt keine Causa Westenthaler, und es gibt auch keine Causa Pilz. (Abg. Amon: Oja, es gibt viele Causae Pilz!) Es gibt jedoch eine Causa Staatsanwaltschaft. Es geht darum, ob die Justiz Regierungsmitglieder anders behandelt hat als Oppositionsabgeordnete. Eine Causa Pilz, eine Causa Westenthaler sehe ich nicht. (Beifall bei Grünen und BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Da wir immer aufgefordert werden, die nüchternen Fakten sprechen zu lassen, sage ich Ihnen: Wenn wir die nüchternen Fakten ansehen, dann sind diese bedenklich genug! Herr Abgeordneter Peter Pilz hat aufgedeckt, dass der ehemalige Innenminister Strasser politisch motivierte Postenbesetzungen vorgenommen hat.

Es hat zwei Anzeigen gegeben: eine gegen den Abgeordneten Pilz und eine gegen den ehemaligen Innenminister Strasser. Gegen den Abgeordneten Pilz ist zügig ermit­telt worden, bei der Anzeige gegen Strasser ist gar nichts passiert.

Nach einiger Zeit hat man gesagt: Na gut, da müssen wir etwas machen. – Man ist folgendermaßen vorgegangen: Man hat gesagt: Schauen wir einmal in die Personal­akten! Vielleicht finden wir dort Interventionsschreiben.

Man muss dazu sagen, nur der Dümmste wird die Interventionsschreiben der Partei­freunde den Personalakten beilegen. Man hat natürlich nichts gefunden. – Und das war es dann: Keine Einvernahme von Strasser, keine Einvernahme von anderen! Das war es!

Die Oberstaatsanwaltschaft hat dann festgestellt, dass die Ermittlungen schlampig geführt worden sind, hat aber gleichzeitig gesagt: Na, es ist ohnehin alles verjährt. – Also das „beruhigt“ mich: Einerseits ist alles verjährt, weil schlampig ermittelt wurde, und andererseits ist genau der Grund, dass schlampig ermittelt wurde, dass die Ver­jährung eingetreten ist.

Also so geht es nicht! Da dürfen wir uns dann nicht wundern, wenn am Ende des Tages die Bürgerinnen und Bürger das Gefühl haben, dass einige Politikerinnen und Politiker von der Justiz besser behandelt werden.

Jetzt gibt es zwei Interpretationsmöglichkeiten. Die eine ist: Die Staatsanwälte haben tatsächlich bei Regierungsmitgliedern weggeschaut und keine Eile gehabt. Und die andere Interpretationsmöglichkeit ist: Schlampereien in der Staatsanwaltschaft.

Der zweiten Möglichkeit hängt offensichtlich die heute abwesende Justizministerin an, die immer sagt: Na ja, das ist die Folge der Überlastung der Staatsanwälte. – Da mag sie vielleicht gar nicht so Unrecht haben. Was sie jedoch übersieht, ist, dass genau da ihre politische Verantwortlichkeit beginnt. Genau sie ist schuld daran, dass es bezüg­lich Staatsanwälten heute eine personelle Unterbesetzung gibt, sodass ihnen Fehler passieren.

Erst heute steht wieder in den „Salzburger Nachrichten“, dass der Staatsanwaltschaft rund 43 MitarbeiterInnen fehlen. Nur: Die politische Verantwortung dafür trägt eindeutig die Justizministerin und sonst niemand!

Der zweite Punkt ist die Causa Bespitzelungsvorwurf der FPÖ gegenüber dem Abge­ordneten Öllinger. Auch da sollte man bei den nüchternen Fakten bleiben. Ein Mitarbeiter des Dritten Nationalratspräsidenten hat den Abgeordneten Öllinger ange­zeigt – und dann ist etwas passiert, was an sich ein Routinevorgang ist und was auch gut ist.

Die Staatsanwaltschaft hat ein Auslieferungsbegehren beim Nationalrat gestellt. Und dann kommt der entscheidende Punkt: Bevor dieses Auslieferungsbegehren überhaupt noch dem Abgeordneten Öllinger zugegangen ist, ist es schon auf rechtsextremen Internetseiten aufgetaucht, wurde also offensichtlich aus dem Parlament herausge­spielt.

Und der Kollege Öllinger hat nur eines gemacht; er wollte wissen: Wie kommt ein Dokument des Parlaments auf eine rechtsextreme Internetseite? (Abg. Dr. Rosen­kranz: Also sie sind aber ...!) Deswegen hat er sich an diesen Datenforensiker gewandt und wollte genau diese Information einholen, damit er sich gegen solche Datenlecks schützen kann.

Mein Appell an die FPÖ ist: Es macht keinen Sinn, einen Untersuchungsausschuss abzuhalten und nachher das Gleiche wie vorher zu behaupten! Man sollte auch in der Lage sein, Untersuchungsergebnisse irgendwie aufzugreifen, denn sonst spielen Sie der Regierung in die Hände, die ja gerade immer den Vorwurf erhebt, das Ganze sei nur eine Show und Erkenntnisse des Untersuchungsausschusses werden dann nicht weiter berücksichtigt!

Was aber tatsächlich ein Problem darstellt, ist, dass man, wenn man zum Thema Rechtsextremismus recherchiert, sehr schnell in den Dunstkreis von FPÖ-Funktio­nären gelangt. (Abg. Kickl: „Dunstkreis“ ist eine „sehr“ präzise Formulierung!)

Das ist aus diesem Untersuchungsausschuss aktenkundig und dafür gibt es einen ein­zigen Grund: Das sind die engen Verflechtungen der FPÖ mit der rechtsextremen Szene. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Aber da dürfen Sie nicht wehleidig sein! Das ist nicht ein Problem der Grünen, sondern das ist ein Problem der FPÖ: dass Sie es nicht schaffen, hier eine eindeutige Trenn­linie zu ziehen, meine Damen und Herren von der FPÖ! (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Strache.)

Nur ein paar Beispiele aus dem Ausschuss: Herr Retschitzegger war gleichzeitig beim rechtsextremen Bund Freier Jugend und er war auch RFJ-Obmann. Das Gleiche bei Herrn Haider. (Rufe bei der FPÖ: Das stimmt nicht!) – Alles oberösterreichische Szene.

Die Bespitzelungsvorwürfe gegenüber Öllinger sind haltlos. (Abg. Strache: ... die Un­wahr­heit im Untersuchungsausschuss gesagt!) Was aktenkundig ist, sind die Kontakte der FPÖ zur rechtsextremen Szene.

Meine Damen und Herren von der FPÖ, ich möchte Ihnen zeigen, dass Parteipolitik nicht alles ist, und zwar anhand der dritten Causa. Da ging es um den Vorwurf, dass die FPÖ gesteuerte Anfragen für den kasachischen Geheimdienst eingebracht hat. Ich will nicht verhehlen, dass ich am Anfang durchaus der Meinung war, dass es möglich ist, dass die FPÖ diese Anfragen gegen Geld oder aus anderen Motiven für den kasachischen Geheimdienst eingebracht hat.

Meine Damen und Herren, nach dem Untersuchungsausschuss (Zwischenruf des Abg. Dr. Kurzmann– hören Sie mir zu! – revidiere ich das. Ich bin überzeugt davon, dass die FPÖ nicht gesteuert wurde, sondern entweder ist man naiv Opfer des kasachi­schen Geheimdienstes geworden, oder aber – und das halte ich für viel wahrschein­licher – die Anfragen wurden vom Freiheitlichen Parlamentsklub zu Recht eingebracht, weil ein Missstand in der Vollziehung vorhanden war, den die FPÖ hinterfragen wollte. So sehe ich das. (Demonstrativer Beifall bei der FPÖ. – Abg. Strache: Einmal etwas Richtiges!)

Ich bin also in der Lage, Ergebnisse des Untersuchungsausschusses aufzunehmen – tun Sie das auch!

Was war der Missstand? – Den muss man auch konkret ansprechen. Es hat konkrete Hinweise darauf gegeben, dass die Niederlassungsbewilligung für Herrn Alijew durch hohe Beamte des Innenministeriums, wahrscheinlich schwarze Parteibuchträger, beeinflusst wurde. Und die Fakten sprechen eine klare Sprache.

Alijew hat einen Antrag in Wien gestellt – der ist nicht positiv entschieden worden. Innerhalb eines Tages hat er den Antrag in Wien zurückgezogen und hat in der BH Horn den Antrag auf Niederlassungsbewilligung gestellt. Er hat dann noch eine Art Leumundsschreiben vom stellvertretenden Generaldirektor für die öffentliche Sicher­heit, einem ÖVP-Parteibuchträger, erhalten und am gleichen Tag die Niederlassungs­bewilligung bekommen.

In den Akten sind klare Indizien dafür, dass möglicherweise Geldzahlungen der Grund dafür waren. Das haben wir nicht abschließend klären können (Abg. Amon: Vor allem stimmt es nicht!), aber eine Anfrage zu diesem Umstand ist vollkommen legitim, meine Damen und Herren! Es tut mir leid, dass wir diesen Aspekt nicht weiter im Unter­suchungsausschuss prüfen konnten.

Daher ist meine Conclusio zu diesem Fall relativ einfach – sie lautet: Wann immer ein Skandal in Richtung ÖVP weist, wird der Untersuchungsausschuss abgedreht. Das ist die Conclusio zu diesem Fall, meine Damen und Herren!

Ich möchte noch einen Entschließungsantrag einbringen, denn der Untersuchungs­aus­schuss hat ein halbes Jahr lang gearbeitet. Auch wenn uns die MinisterInnen heute nicht zuhören, so soll dieser Untersuchungsausschuss nicht ergebnislos bleiben.

Die Grünen legen einen 127-seitigen Bericht vor, der sehr detailliert und der auch öffentlich abrufbar ist. (Abg. Amon: Ist das ein Bericht oder eine Entschließung?)

Die Abgeordneten Pilz, Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen stellen folgenden An­trag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pilz, Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Konsequen­zen aus dem Untersuchungsausschuss zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflus­sungs­maßnahmen im Bereich des Parlaments

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die oben dargestellten Ergebnisse des Unter­suchungsausschusses zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments in ihrer Tätigkeit zu berücksichtigen, und dafür Sorge zu tragen, dass

1. die Rechte von Zeugen in Strafverfahren, insbesondere hinsichtlich diese betref­fende Überwachungsmaßnahmen gestärkt werden,

2. die Immunität von Nationalratsabgeordneten nicht mit formalen Tricks umgangen wird,

3. Personen, die sich hilfesuchend an Nationalratsabgeordnete wenden, nicht von polizeilicher Überwachung bedroht werden,

4. die größtmögliche Unabhängigkeit der Justiz von politischer Einflussnahme insbe­sondere auch im Bereich der Staatsanwaltschaften sichergestellt wird,

5. Amtsmissbrauch durch sachwidrige Berücksichtigung von parteipolitischen Interes­sen angemessen bestraft wird,

6. und Informationen über Beeinflussungsversuche politischer Funktionsträger durch Geheimdienste von den Sicherheitsbehörden in angemessener Form den betroffenen Personen mitzuteilen sind.

*****

Meine Damen und Herren, der Untersuchungsausschuss hat zahlreiche Ergebnisse gebracht. Es liegt jetzt am Parlament, die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.28


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Pilz, Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Konse­quen­zen aus dem Untersuchungsausschuss zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflus­sungs­maßnahmen im Bereich des Parlaments

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments (71/GO)

Begründung

Aus den Untersuchungen des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments ergeben sich folgende Schlussfolgerungen:

Inhaltsverzeichnis

0. Einleitende Bemerkungen ...........................................................................................  2

0.1. Untersuchungsgegenstand ......................................................................................  2

0.2. Verlauf der Untersuchungen ....................................................................................  2

0.3. Unschuldsvermutung ...............................................................................................  4

1. Versuchte Einflussnahme ausländischer Geheimdienste auf aktive und ehemalige Mitglieder des Nationalrates ...........................................................................................  5

1.1. Einflussnahme auf Abgeordnete .............................................................................  5

1.1.a. Beeinflussung parlamentarischer Anfragen der FPÖ ..........................................  5

1.1.b. Erteilung von Aufenthaltstiteln an Rakhat ALIYEV und dessen Umfeld ............  25

1.1.c. Auslieferungsverfahren iS ALIYEV ua ................................................................  32

1.1.d. Involvierung von Anton GAAL, Karl BLECHA ....................................................  39

1.2. Warnpflicht der Sicherheitsbehörden ....................................................................  48

2. Überwachung von politischen Mandataren ..............................................................  50

2.1. Überwachung von Abgeordneten in Strafverfahren ..............................................  50

2.1.a. Causa „WESTENTHALER Rufdatenrückerfassung“ .........................................  50

2.1.b. Causa „PILZ / STRASSER Mails“ ......................................................................  59

2.1.c. Causa „HAIDINGER“ ..........................................................................................  69

2.1.d. Strafverfahren gg Dr. Peter PILZ wegen Verleumdung: 51 St 46/06i ................  77

2.1.e. Causa WESTENTHALER – OTS vom 3.3. und 5.3.08 ......................................  80

2.1.f. Causa WESTENTHALER – OTS vom 24.4.2008 ...............................................  86

2.2. Überwachung von Abgeordneten nach dem SPG ................................................  93

2.3. Untersuchungsgegenstand BMLV .........................................................................  94

2.3.a. Chronologie „Knittelfeld“ .....................................................................................  95

2.4. Andere Bestimmungen und gesetzwidrige Überwachung von Abgeordneten ...  100

3. Bespitzelung von Personen im politischen Umfeld des Parlaments durch Organe der Republik auf Grund von Ersuchen von Mandataren ..................................................  101

3.1. Causa „ÖLLINGER-SAILER“ ...............................................................................  101

3.1.a. Drohung gegen Gunther TRÜBSWASSER ......................................................  101

3.1.b. Verfahren I-140/IX/8-EX/09 und Akt I-140/IX/21-EX/09 ...................................  104

3.1.c. SAILER/ÖLLINGER ..........................................................................................  109

3.2. Untersuchungsgegenstand „andere Abgeordnete“ .............................................  117

3.3. Untersuchungsgegenstand „Beamte des BMI“ ...................................................  117

4. 4. Bewertung der Ergebnisse .................................................................................  118

4.1. Empfehlungen ......................................................................................................  118

4.1.a. Im Bereich des BM für Justiz ............................................................................  118

4.1.b. Im Bereich des BM für Inneres .........................................................................  119

4.1.c. Im Bereich des BM für Landesverteidigung und Sport .....................................  120

4.2. Offene Fragen ......................................................................................................  121

4.3. Reformbedarf für das Verfahren der Untersuchungsausschüsse .......................  124

0. Einleitende Bemerkungen

0.1. Untersuchungsgegenstand

In der Sitzung vom 10. Juli 2009 fasste der Nationalrat einstimmig folgenden Be­schluss:

Beschluss auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Antrag

der Abgeordneten Dr. Cap, Kopf, Bucher, Dr. Pilz

Kolleginnen und Kollegen

gemäß § 33 GOG-NR

auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis S:V:F:B:G= 5:5:3:2:2 einzusetzen.

Gegenstand der Untersuchung:

1. Aufklärung, ob politische Mandatare in der XXIII. und XXIV GP gesetzwidrig über­wacht wurden

2. Untersuchung des in der Sitzung des Nationalrates am 10.7.2009 erhobenen Vor­wurfs der Anstiftung zur Bespitzelung von Personen im politischen Umfeld des Parla­ments sowie des Vorwurfs der tatsächlichen Bespitzelung dieses Personenkreises durch Organe der Republik auf Grund von Ersuchen von Mandataren,

und

3. Aufklärung darüber, welche Erkenntnisse die Sicherheitsbehörden über versuchte Einflussnahmen ausländischer Geheimdienste in der XXIII. und XXIV. GP auf aktive und ehemalige Mitglieder des Nationalrates besitzen

Untersuchungsauftrag:

Der Untersuchungsausschuss soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vorge­sehenen Instrumente zum Untersuchungsgegenstand, insbesondere durch die Vorlage von Akten der Bundesministerien für Inneres und Justiz sowie von Akten der Justiz­behörden sowie durch die Anhörung von Auskunftspersonen, die den Gegenstand der Untersuchung bildenden Umstände ermitteln.

0.2. Verlauf der Untersuchungen

Der Untersuchungsausschuss zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflus­sungs­maßnahmen im Bereich des Parlaments konstituierte sich am 17.7.2009, und fasste dabei einstimmig einen Beweisbeschluss, in dem die zu untersuchenden Beweis­themen näher ausformuliert wurden. Weiters wurden mehrere Bundesministerien sowie die Volksanwaltschaft zur Vorlage von näher beschriebenen Unterlagen zu den Beweisthemen aufgefordert.

Am 7. September 2009 konnte schließlich mit der Befragung von Auskunftspersonen begonnen werden.

Zunächst wurden zum Beweisthema 2 (Überwachung von Abgeordneten) Auskunfts­personen geladen und einvernommen, und es konnten dabei wertvolle Einblicke in die Praxis der Arbeit der Staatsanwaltschaften und Ermittlungsbehörden in Verfahren mit Bezug zu Nationalratsabgeordneten gewonnen werden. Zu diesen Erkenntnissen und offenen Fragen wären im Anschluss daran zweckmäßigerweise die zuständigen Bun­desministerinnen für Inneres und Justiz, bzw. die früheren BundesministerInnen Dr. Maria BERGER und Dr. Ernst STRASSER als Auskunftspersonen zu befragen ge­wesen. Obwohl zu Beginn der Ausschusssitzungen diese Ladungen seitens SPÖ und ÖVP noch zugesichert worden waren, kam es nun zur Verweigerung der Ladungs­beschlüsse durch die Regierungsfraktionen.

Ab diesem Zeitpunkt war die Arbeit des Untersuchungsausschusses durch die Verhin­derungstaktik der Regierungsfraktionen wesentlich behindert. Das zeitlich und logisch nächstfolgende Beweisthema 2.3. (Überwachung durch militärische Dienste) wurde übersprungen, statt dessen wurde durch die Regierungsfraktionen das Beweisthema 3 (Bespitzelung im Bereich des Parlaments – „Causa SAILER“) anberaumt, obwohl zu diesem Thema erst sehr wenige Akten vorhanden waren. Da die Terminplanung der geladenen Auskunftspersonen ohne Absprache mit den Oppositionsfraktionen erfolgte und wenig zweckmäßig war, verzögerte sich die Bearbeitung des Themas mehrmals durch Unterbrechungen und neuerliche Ladungen von Auskunftspersonen, die nur am Rande mit dem Thema befasst waren und wenig zur Aufklärung beitragen konnten.

Mitte November wurde dann seitens der Regierungsfraktionen völlig überraschend bekannt gegeben, in den verbleibenden drei Novemberterminen das Beweisthema 3 abschließen und das Beweisthema 1 („FPÖ – Kasachstan“ – Beeinflussung von Abge­ordneten durch ausländische Geheimdienste) in nur zwei Tagen komplett bearbeiten zu wollen. Geladen wurden zum Beweisthema 1 zunächst nur vier Auskunftspersonen aus dem Bereich von Polizei und Staatsanwaltschaft, wobei beispielsweise von den Regierungsfraktionen versehentlich ein Staatsanwalt geladen wurde, der nur zwei Wochen vertretungshalber mit dem Akt befasst war, während der eigentlich verfahrens­führende Staatsanwalt zunächst nicht geladen werden sollte.

Die Oppositionsfraktionen haben als Gegenvorschlag eine ohnehin stark gekürzte Ladungsliste der für dieses umfangreiche Thema unbedingt notwendigen zwanzig Aus­kunftspersonen beantragt, welche jedoch von den Regierungsparteien abgelehnt wurde.

Erst als in den Befragungen zur Causa Kasachstan die Unsinnigkeit und Unvoll­ständigkeit der Regierungsladungen für jeden klar erkennbar wurde, waren SPÖ und ÖVP zur Ladung zweier weiterer Auskunftspersonen, des Abgeordneten Harald VILIMSKY sowie des zuständigen Staatsanwaltes bereit. Unsystematisch einge­schoben werden musste  nach einer entsprechenden Stellungnahme des Verfahrens­anwaltes, der auf die Notwendigkeit der Ladung von Auskunftspersonen als Beweis­mittel zu jedem Beweisthema hinwies, schließlich auch die Bearbeitung des Beweis­themas 2.3., zu dem bereits Auskunftspersonen beschlossen, jedoch nicht geladen worden waren.

Schließlich haben SPÖ und ÖVP am 3.12.2009 im Plenum des Nationalrates einen angesichts der einstimmig beschlossenen Ausschusstermine und der gültigen Beweis­beschlüsse betreff weiterer Auskunftspersonen unhaltbaren Fristsetzungsantrag be­schlossen. Dadurch wurde das vorzeitige Ende des Untersuchungsausschusses herbeigeführt. Der Untersuchungsausschuss kann somit den Auftrag des Nationalrates nicht mehr erfüllen.

0.3. Unschuldsvermutung

Da es zu mehreren Beweisthemen erforderlich war auch Umstände und Sachverhalte zu untersuchen, welche Gegenstand laufender Gerichtsverfahren sind, ist zu bemer­ken, dass die Feststellungen des Untersuchungsausschusses den Ausgang dieser Gerichtsverfahren nicht präjudizieren können und sollen. Die Beschränkung auf die von den Ministerien vorgelegten Akten, die notwendige Mehrheitsfindung für Beschlüsse über Beweisaufnahmen, fehlende „Parteirechte“ der betroffenen Personen und viele weitere Umstände können dazu führen, dass eine Beurteilung von Sachverhalten durch den Untersuchungsausschuss zu anderen Ergebnissen führen kann als ein Verfahren vor einem Gericht. Letztlich hat der Untersuchungsausschuss auch eine andere Funktion als ein Gericht, nämlich die Klärung politischer Verantwortung und systematischer Missstände in der Verwaltung.

Sofern daher Personen durch Feststellungen des Ausschusses in Verdacht der Beteili­gung an strafbaren Handlungen geraten sollten, wären diese Umstände durch die Strafverfolgungsbehörden zu prüfen, es darf daraus jedoch keine „Vorverurteilung“ dieser Personen abgeleitet werden.

Die weitere Gliederung dieses Berichtes orientiert sich an dem einstimmig gefassten Beweisbeschluss vom 17.7.2009.

1. Versuchte Einflussnahme ausländischer Geheimdienste auf aktive und ehemalige Mitglieder des Nationalrates

1.1. Einflussnahme auf Abgeordnete

Als Beweisthema 1.1. wurde beschlossen:

Aufklärung darüber, ob und gegebenenfalls auf welche Weise in der XXIII. oder XXIV. Gesetzgebungsperiode Angehörige ausländischer Geheimdienste mittelbar oder unmit­telbar Einfluss auf die parlamentarische Arbeit von Abgeordneten genommen haben, ob und gegebenenfalls welche österreichischen Staatsbürger in diese Beeinflussung involviert waren, ob die betroffenen Abgeordneten von der Beeinflussung Kenntnis erlangten, und ob im Zusammenhang mit dieser Beeinflussung Vorteile an politische Funktionäre oder Dritte gewährt wurden.

1.1.a. Beeinflussung parlamentarischer Anfragen der FPÖ

Kernpunkt der Untersuchungen des Ausschusses zu diesem Thema war die Frage, ob mehrere Anfragen von Abgeordneten des freiheitlichen Parlamentsklubs unmittelbar oder mittelbar durch Angehörige des kasachischen Geheimdienstes beeinflusst worden sind, wie dies durch eine entsprechende Passage im Verfassungsschutzbericht 2009 und anschließende Medienberichte nahegelegt worden war.

Aus den Aktenlieferungen (insb. des BMI) ergibt sich demnach folgBerndt E. Zeitablauf der Kontakte zwischen FPÖ und mutmaßlichen Mittelsmännern des kasachischen Geheimdienstes:

Datum

Quelle

Beschreibung

Seite

06.07.07

 

parl. Anfrage ASPÖCK 1311/J XXIII.GP

(an BK GUSENBAUER, bzgl einer in den Medien kolportierten Intervention von Nursultan NASARBAYEV zur Erreichung der Auslieferung von Rakhat ALIYEV)

 

06.09.07

 

Beantwortung Anfrage ASPÖCK 1313/AB XXIII. GP

 

03.10.08

16.04.09

Abschluss­bericht

61931/1-II/BVT/2/2008

CHRISTIAN P., FRANZ Z., LEONID B., MURAT K.

MURAT K.  fährt nach Kroatien und übergibt LEONID B. EUR 15.000. Letzterer übergibt Christian P., einem österreichischen Polizis­ten, bei einer Tankstelle in Zagreb EUR 9.000

[Anmerkung: Murat K. war an der kasachi­schen Botschaft beschäftigt, und ist nach den polizeilichen Ermittlungsergebnissen eben­so wie LEONID B. für den kasachi­schen Geheimdienst KNB tätig gewesen. CHRISTIAN P. und LEONID B. kennen sich nach den Ermittlungsergebnissen seit Jah­ren. CHRISTIAN P. dürfte von LEONID B. systematisch mit günstigen Geschäften etc. „angefüttert“ worden sein.]

2/1/1/4

23.10.08

16.04.09

Abschluss­bericht

61931/1-II/BVT/2/2008

CHRISTIAN P., FRANZ Z., LEONID B., MURAT K.

Treffen LEONID B., CHRISTIAN P. in 1220 Wien

2/1/1/4

23.10.08

23.10.08

Bericht BVT

SB: geweißt

bzgl Observation iS LEONID B.

Hotel Wagramer Straße 1220 Wien

[Anmerkung: Hier taucht der Name Christian P. erstmals auf.]

2/1/13/75

31.10.08

16.04.09

Abschluss­bericht

61931/1-II/BVT/2/2008

CHRISTIAN P., FRANZ Z., LEONID B., Murat K.

LEONID B. übergibt CHRISTIAN P. weitere EUR 9.000 in Wien im 22. Bezirk

2/1/1/4

31.10.08

16.04.09

Abschluss­bericht

61931/1-II/BVT/2/2008

CHRISTIAN P., FRANZ Z., LEONID B., MURAT K.

Treffen BERNDT E. - LEONID B. im Cafe Bellaria

2/1/1/4

2.11.08

2.11.08

Email

CHRISTIAN P. an LEONID B.

besprochen werden zwei Strategielinien (Schienen)

1. Ausforschung des genauen Aufent­halts­ortes von ALIYEV und Personen in seinem Umfeld

2. Wechsel im Meinungsbild: Zitat: „Die zweite Schiene, die wir gemeinsam mit Berndt [Anm: BERNDT E.] fahren hat bereits etwas gebracht. Zum einen konnte der Vor­sitzende des Innenausschusses Dr. FICH­TENBAUER für eine parlamentarische An­frage an das Innenministerium gewonnen werden. Als wir ihm bzw einen Mitarbeiter von ihm dieses Schreiben an Dr. BUXBAUM vorlegten, kannte dieser Mann das bereits.“

2/1/11/30

2/1/6/64ff

4.11.08

E-Mail CHRISTIAN P. an LEONID B.

“… Berndt hat mir mitgeteilt, dass die entsprechenden und vereinbarten Anfragen über das Parlament an die zuständigen Ressortminister bereits fertig sind und in der nächsten Sitzung eingebracht werden. Den Ressortministern ist der Text bereits zuge­gangen und werde ich diesen dir bei Vorlage umgehend übermitteln.“ […]

[Anmerkung: siehe dazu 7.11.08 unten]

„Diese Vorschläge bedürfen einer fundierten rechtlichen Unterstützung und ich kann dir in diesem Zusammenhang dann einen Rechts­anwalt empfehlen, der über diese Sache Be­scheid weiß und der in einer Kanzleigemein­schaft mit dem ehemaligen Justizminister steht. Dieser ist auch jener Partei zugetan, die jetzt die Anfragen ins Parlament und an die zuständigen Ressortminister bringt.“

2/1/6/71

07.11.08

07.11.08

Email CHRISTIAN P. an LEONID B.

„Auszug aus dem Anfrageprotokoll an das Plenum des Nationalrates sowie an die Res­sort­minister Maria FEKTER und Maria BERGER. Das Aufforderungsschreiben – Konzept für dich, werde ich dir sofort nach Einlangen übermitteln.“

[Anmerkung: Es folgen Anfragen an BMJ Maria BERGER und BMI Maria FEKTER durch FICHTENBAUER/ Barbara ROSEN­KRANZ/KOLLEGEN

Diese Entwürfe wurden in der Folge soweit ersichtlich nicht eingebracht.]

2/1/6/77

19.11.08

19.11.08, 11:03 Uhr

Email von CHRISTIAN P. an LEONID B.

„Ich habe gestern im Club der FP Österreich Erkundigungen betreffend der parlamenta­ri­schen Vorgangsweise eingeholt und über­mittle dir nachstehend den Inhalt der an die Innenministerin vom Abgeordneten zum Natio­nalrat MAYERHOFER übermittelten Anfrage betreffend MUSSAYEV.

Diese Anfrage wurde im Zusammenhang mit einer Diskussion rund um die Absage des Staatsbesuches von Dr. H. Fischer in Ka­sachstan eingebracht und soll damit erfragt werden, ob die Personen ALIYEV und MUSSAYEV mit ein Grund für diese Absage waren.“

„[…] Übrigens: Bernd weiß von unseren Ermittlungsmaßnahmen konkret nichts, er fährt lediglich die offizielle Schiene. Weiters ist eine weitere Anfrage an die Bundes­ministerin für Inneres in Vorbereitung, diese ist, soweit mir bekannt, dann sehr direkt und spricht auch eventuelle Beziehungen zwi­schen ÖVP und dem ehemaligen Botschaf­ter direkt an. Dazu wäre dann dieses Ge­spräch zwischen Berndt und einem Jour­nalisten von wichtiger Bedeutung.“

[Anmerkung: in der E-Mail wird der Text der Anfrage des FP-Abgeordneten MAYERHO­FER an die Innenministerin wiedergegeben, der sich auf einen Artikel im Profil Nr 41/08 bezieht. Die Fragen beziehen sich im Wesentlichen auf den für Alnur MUSSAYEV erteilten Aufenthaltstitel.

Die über die offizielle Version dieser Anfrage 322/J wurde erst am 27.11.08 eingebracht, neben den Unterschriften ist ein Stempel „26. Nov 2008“. Die Anfrage stand CHRISTIAN P. und LEONID B. daher schon eine Woche vor ihrer Unterfertigung und Einbringung zur Verfügung.]

2/1/6/97

19.11.08

19.11.08,
15:11 Uhr

Email von Wendelin M. an Berndt E.

Von einem Mitarbeiter des FP-Parlaments­klubs werden zwei Entwürfe für Anfragen per E-Mail an Berndt E., der in Kontakt mit CHRISTIAN P. steht, übermittelt. Diese Anfragen werden erst am 27.11.2008 parla­men­tarisch eingebracht.

„Anbei die beiden Anfragen zu Kasachstan, die an das BMI wurde bereits eingebracht, die an das BMeiA wird erst eingebracht.“

2/1/6/102

19.11.08

19.11.08

Email

Leonid B. an Christian P.

“Die beiden Strategielinien bleiben aktuell mit den bekannten Endziel.“ [... ]

„Alle Transport und Reiseausgaben nimmt die kasachische Seite auf sich.“

2/1/11/30

19.11.08

20.02.09

Beschuldigten­vernehmung 2/2

Berndt E.

ND11

Telefonat zw. LEONID B. und BERNDT E. bzgl. parlamentarischer Anfragen

2/1/11/15

19.11.08

TÜ 138

Telefonprotokoll CHRISTIAN P.-BERNDT E.

BERNDT E. hat CHRISTIAN P. eine Kopie der parl. Anfrage gegeben. Dieser scannt sie ein und schickt sie an LEONID B. weiter.

Eine zweite Anfrage sei in Vorbereitung

B (=BERNDT E.) wurde heute in der Früh vom Leonid angerufen und hat gefragt, wo A ist.

B sagte ihm, dass A erst zurückgekommen sei

B Und ich hab ihm gesagt, ich hab dir die Kopie gegeben.

A (=CHRISTIAN P.) Ja, ja. I hobs grod einscannt und schicks grod weg.

B und Anfrage 2 ist schon im werden. Die wird dann ziemlich hart, ja.

A Ah so?

B Ja, Ja. Da kommt dann alles zur Sprache. Also das läuft alles sehr gut, ja. 

(1. Telefonat der Telefonüberwachung, Eine Anordnung der Telefonüberwachung des Mobiltelefons von CHRISTIAN P. befindet sich mE nicht in den vertraulichen Unter­lagen)

2/2/9

20.11.08

TÜ 185

Telefonat BERNDT E./CHRISTIAN P. über die bevorstehende Kasachstanreise und die daraus resultierenden Kosten. Weiters kün­digt BERNDT E. CHRISTIAN P. die zweite Anfrage an. Eine Dritte sei schon in Arbeit (Sie wird den abgesagten Staatsbesuch Fischers in Kasachstan behandeln.)

B (=BERNDT E.): Ich bin jetzt gerade dran dir die zweite Anfrage zu mailen die an die Außenministerin gerichtet ist. Die ist sehr gut und die dritte ist in Arbeit.

A (=CHRISTIAN P.) Wenn du mir die jetzt mailst schicks mir auf christian.P***@polizei.gv.at. Ok ich bin eh am Weg ins Büro.

B Ausgeschrieben Christian P.. Die erste hast du ja. Die dritte ist dann etwas härter, warum ist Fischer nicht nach Kasachstan gereist.

A Aha klingt interessant.

B Na na du wir bauen das schon auf.

A Ja des glaube ich auch

B Das kannst du den Leonid auch mailen

A ja ja das schicke ich dann den Leonid weiter. Ich müsste ihm was sagen wann fährst du am 30.? …

2/2/9

20.11.08

TÜ 210

Telefonat CHRISTIAN P./LEONID B.. CHRISTIAN P. verspricht LEONID B. eine weitere Anfrage (BMJ) für den 21.11.

Hier würde riesiger Druck erzeugt werden, sodass LEONID B. mit einer baldigen Aus­lieferung rechnen könne.

CHRISTIAN P. erzählt, dass er am 30.11 nach Teheran muss. Er und auch BERNDT E. hätten dorthin gute Verbindungen.

A (CHRISTIAN P.) hast du heute E-Mail gelesen?

B (LEONID B.) Ja, alles gelesen

A du morgen kriegst noch eins an die Justiz­ministerin

B Aha

[…]

A Du in jedem Fall ist dieser zweite Weg, den wir jetzt gemacht haben mit den An­fragen und wenn wir jetzt noch die Presse­artikel machen, geht die Auslieferung ganz sicher.

B Ja, das ist sehr schön. Ja und dann spreche ich dort, wenn mir mit Bernd in Hauptstadt dort sind, ja, dann spreche ich und alles zeige ich, dass das unsere Arbeit ist.

A Ja, ja. Du musst dich gut verkaufen damit. Weil das zu machen, haben nicht einmal die Rechtsanwälte geschafft von der Botschaft.

2/2/9

20.11.08

TÜ 211

Telefonat CHRISTIAN P./BERNDT E.: CHRISTIAN P. sagt, dass LEONID B. die Anfragen alle an Kasachstan weitergeleitet hat. Es wird kurz über Charly gesprochen. Man will ihn aber im Moment nicht infor­mieren.

[Anmerkung: aus dem Zusammenhang er­gibt sich der Verdacht, dass es sich bei „Charly“ um Karl BLECHA handeln könnte.]

Weiters spricht CHRISTIAN P. von installier­ten Videokameras.

A (CHRISTIAN P.) In der letzten Zeit hob i diese Aunfrogen mit Berichten von mir durt owe geschickt. Ich hob mi a um einiges gekümmert do. Und jetzt is do folgendes gewesen, der Leonid hot des offensichtlich immer wieder weiter gemeldet.

B (BERNDT E.) Ja

A Und die san dort hell auf begeistert. Du wirst dort als klaner Star wahrscheinlich empfangen werden. Als nachrichtendienst­liches Wunderkind.

B Okay (lacht)

A Wesentlich wird ans sein, dass ma a bissl die Position vom Leonid do hervorkehrt. Owa des brauch i dir eh net sogn.

B Okay.

A Der Leonid is a so a wiffer Bursch.

B Ich würds so sagen, der Leonid war die treibende Idee. Oder? Sag amal.

A Jo so hätt is a gsogt.

2/2/9

20.11.08

20.11.08

Email

CHRISTIAN P. an LEONID B.

„Nun mehr eine weitere Anfrage an die Außenministerin, die von der FPÖ gestellt worden ist . Es ergeht noch eine weitere Anfrage an die Innenministerin, die es nach meiner Kenntnis in sich haben soll.“

„[…] P.S. Die Anfrage im Anhang betreffend MUSSAYEV hast du bereits von mir erhalten, dass es zu diesen Anfragen überhaupt gekommen ist und dem daraus resultierenden Druck auf die beiden ist der Verdienst deiner damaligen Entscheidung und kannst du dir auf die Brust heften.“

[Anmerkung: Anlage im Akt nicht abge­druckt. Weitergeleitet wird hier das E-Mail von Wendelin M. an BERNDT E. vom 19.11.2008]

2/1/6/101

21.11.08

21.11.08

Anlass-Bericht

BVT

„Wie aus den beigeschlossenen Ge­sprächs­über­wachungen des Anschlusses 0664/****** von Christian P. lfdNr. 185 und 189 hervor­geht, ist in den nächsten Tagen ein Flug nach Kasachstan geplant, an welcher auch Leonid B., teilnehmen wird. Weiters wird eine Anfrage an die Außenministerin und warum FISCHER nicht nach Kasachstan gereist ist, besprochen. Vom Gesprächsteil­nehmer B wird offensichtlich die Medien­arbeit aufbereitet.

Beim Gespräch, lfd. Nr. 210, zwischen CHRISTIAN P. und dem Anschlussteil­neh­mer 0038 5989*****, Prepaid-Handy genützt von Leonid B., erfolgt der Flug nach Kasachstan voraussichtlich am Sonntag (23.11.2008?).

Weiters wird erörtert, dass durch die An­frage an die zuständigen Minister auf diese ein riesiger Druck kommt und damit zu rechnen ist, dass bei Antragstellung (Anmer­kung: Auslieferung des Rakhat ALIYEV, 10.12.1962 geb.,) diesem stattgegeben wird.“

2/1/13/161

21.11.08

20.02.09

Beschuldigten­vernehmung 2/2

Berndt E.

ND11

Telefonat zw. LEONID B. und BERNDT E. bzgl. parlamentarischer Anfragen

2/1/11/15

24.11.08

24.11.08

Zwischen-Bericht des BVT

„In diesem Zusammenhang wurde mittels Rufdatenrückerfassung des kroatischen Handy’s von Leonid B. weiters festegestellt, dass LEONID B. in regelmäßiger Verbin­dung zu Christian P. steht. ...

... Aus der nunmehrigen Überwachung des Mobiltelefonanschlusses von Christian P. geht hervor, dass CHRISTIAN P. gemein­sam mit Berndt E. offensichtlich über Auftrag von Leonid B. in einer Sache aktiv tätig ist, die auf die Aus- bzw. Überlieferung von Rakhat ALIYEV, Alnur MUSSAYEV u. Vadim KOSHLYAK ausgerichtet ist. ...

... Weiters dürften für einen „zweiten Weg“ von Berndt E. parlamentarische Anfragen an österr. MinisterInnen vorbereitet worden sein, über die politischer Druck erzeugt wer­den soll.“

2/1/13/164

25.11.08

E-Mail CHRISTIAN P. an LEONID B.

“Berndt wird sich im Laufe des morgigen Tages bei dir melden, Er hat heute mit dem Vorsitzenden des Innenausschusses der FPÖ eine weitere Anfrage formuliert. Diese wird am 26. eingebracht werden. Bereits für den Beginn der nächsten Woche erwarten wir die ersten Antworten.“

2/1/6/105

27.11.08

 

Einbringung der parlamentarischen Anfrage Hübner 266/J XXIV.GP

Die Anfrage richtet sich an das Außenminis­terium, und hinterfragt ob ein Zusammen­hang zwischen dem Konflikt über die Aus­lieferung von Rakhat ALIYEV und der Ab­sage einer geplanten Reise des Bundesprä­sidenten Heinz Fischer nach Kasachstan besteht.

 

27.11.08

 

Einbringung der parlamentarischen Anfrage Mayerhofer 322//J XXIV.GP

Die Anfrage richtet sich an das Innen­minis­terium und hinterfragt unter Berufung auf einen Profil-Bericht die Erteilung eines Auf­ent­haltstitels an Alnur MUSSAYEV, einen Vertrauten ALIYEVS.

 

27.11.08

27.11.08

Einbringung der parlamentarischen Anfrage Vilmisky, Mayerhofer, Dr. Hübner

292/J XXIV GP

Die Anfrage richtet sich an das Innenminis­terium und zitiert einen Brief an den Gene­raldirektor Erik BUXBAUM, in dem gegen ALIYEV und seine Vertrauten schwere Vor­würfe der Begehung strafbarer Handlungen erhoben werden.

2/1/17/173

02.12.08

02.12.09

BMI an Gene­raldirektor für öff. Sicherheit

Weiterleitung der parlamentarischen Anfra­ge

(VILIMSKY, MAYERHOFER, HÜBNER)

2/1/17/171

3.12.08

Tel CHRISTIAN P.-LEONID B.

TÜ 39

[…]

B (LEONID B.) und äh – wenn wir auch Möglichkeit – äh – zur Veröffentlichung (un­ver­ständlich)

A (CHRISTIAN P.) Die die gibt´s nach wie vor noch – äh – Du und im laufe der nächsten Woche müssten die Anfragen da sein – also die Beantwortung. Die schick ich dir auch sofort.

B Äh – vom vom Bernd

A jo von den parlamentarischen Anfragen

B Vom Bernd

A Äh – jo von da FPÖ

B ÄH – jaja und die Antworten – äh

A Die Antworten – ja

B Wann diese Woche oder nächste

A Na ich schätz nächste Woche – weil heute is des Parlament – äh – erste Sitzung

B Aha

A Und es is irgendwann zu Beginn nächster Woche aber die die Ausarbeitung ist sicher dann schon fertig Ende dieser Woche oder Anfang nächster

B Mmmmmh

A Und dann bekommen wir sie auch gleich.

2/2/9

11.12.08

11.12.08

Email

CHRISTIAN P. an LEONID B.

„hier noch einmal die Anfrage aus dem Internet: VILIMSKY, MAYERHOFER, Dr. HÜBNER“

2/1/6/1115

14.12.08

15.12.08

16.04.08

Abschluss­bericht

61931/1-II/BVT/2/2008

CHRISTIAN P., FRANZ Z., LEONID B., MURAT K.

CHRISTIAN P. trifft LEONID B. auf Ugljan in Kroatien und bekommt von diesem EUR 9.000,-

2/1/14

19.12.08

16.04.08

Abschluss­bericht

61931/1-II/BVT/2/2008

CHRISTIAN P., FRANZ Z., LEONID B., MURAT K.

LEONID B. trifft CHRISTIAN P. bei Ströck 1220 Wien und übergibt diesem EUR 9.000

2/11/4

23.12.08

16.04.09

Abschluss­bericht

61931/1-II/BVT/2/2008

CHRISTIAN P., FRANZ Z., LEONID B., MURAT K.

LEONID B. übergibt CHRISTIAN P. weitere EUR 9000 in Wien

2/1/1/4

04.01.09

16.04.09

Abschluss­bericht

61931/1-II/BVT/2/2008

CHRISTIAN P., FRANZ Z., LEONID B., MURAT K.

CHRISTIAN P. und FRANZ Z. reisen nach Kasachstan um dort an einer Presse­konferenz teilzunehmen, die von Gegnern ALIYEVs organisiert wird und auf der schwere Vorwürfe gegen ALIYEV, MUSSAYEV und KOSHLYAK präsentiert werden.

[Anmerkung: Franz Z. ist ebenfalls Polizist, und wurde nach den Ermittlungsergebnissen von Christian P. in seine Bemühungen involviert.]

2/1/1/4

09.01.09

TÜ 1289

Telefonat CHRISTIAN P./ Markus SINGER [Anmerkung: Rechtsanwalt, Kanzleikollege von Dieter BÖHMDORFER. CHRISTIAN P. und SINGER sind offenbar gut bekannt, und CHRISTIAN P. bemühte sich, eine Vertretung der kasachischen Seite durch SINGER einzufädeln]

CHRISTIAN P. informiert dabei über folgen­de Verdachtslagen:

ALIYEV sei mit der halben Politik in Ö verhabert. Mitglied im Verein der Förderer (wohl Freunde) der Wiener Polizei; habe im Hotel Sacher einem SP-Politiker (Vermutung CHRISTIAN P.: HÄUPL oder Harry KOPETZ) 2 Mio EUR gegeben und im Gegenzug das Silberne Verdienstzeichen der Republik erhalten.

Besprochen wird ein Wechsel der Rechts­vertretung der Witwe eines der entführten und mutmaßlich ermordeten Manager der kasachischen NUR-Bank. [Anmerkung: Die­se Entführung / Ermordung wird von der kasachischen Seite Rakhat ALIYEV ange­lastet]

Es habe ein Interesse von RAIFFEISEN gege­ben, die NUR-Bank zu kaufen, und die beiden Manager könnten hier im Weg gestanden sein.

SINGER solle die Auslieferung regeln.

Zitat CHRISTIAN P.: „Ja – Na dann ist das eh gut. Ja und Unterstützung bekommst du vom Freiheitlichen Parlamentsklub da ren­nen parallel schöne Anfragen an die – wie sie sich alle – wo sie wirklich nur in Deckung gehen können.“

2/2/9

9.1.09

TÜ 1292

Gespräch CHRISTIAN P. (A) / BERNDT E. (B)

B Na eben, du kann man die nicht über­reden, dass den Anwalt wechselt?

A  Äh, es ist so, ich kann es machen.

B Kann auch die Kanzlei „Fichtenbauer“ übernehmen?

A Zum Beispiel, ja

B Weil du das, Politiker und Anwaltsbüro, …

A Nein, nein, der ist … der ist eh schwer in Ordnung, ja

B Ja

2/2/9

09.01.09

TÜ 1303

Gespräch CHRISTIAN P. (A) /FRANZ Z.(B)

A Ja das mache ich schon alles. Und nächste Woche haben wir ein Meeting …

B Ja

A Mit ein paar Leuten von der FPÖ

B Ja

A Und wir werden unsere Anfragen da erweitern , die parlamentarischen, und jetzt richtig Gas geben mit den Arschlöchern.

B Alles klar.

A Das ist ja wirklich eine …, so eine ver­wichste Partie, dass mir schlecht wird.

2/2/9

11.01.09

TÜ 1344

Telefonat CHRISTIAN P. (A) /BERNDT E. (B)

DERBAS komme nach Wien. BERNDT E. solle diesbezüglich den Kontakt mit der FPÖ herstellen.

DERBAS habe auch den Oberst Gerhard J. erwähnt. Als korrupten Polizeibeamten, der teilweise als Vertreter der StA und so weiter aufgetreten ist.

[Anmerkung: Hiezu ist inzwischen ein Ver­fah­ren wegen Verleumdung anhängig]

A Und wenn du jetzt Deine Leute. Weißt eh, was diese Anfrage gemacht haben. Das wäre natürlich super, wenn die mit dem re­den würden.

B Du das mache ich. Ich habe übrigens gefragt, die haben noch keine Beantwortung bekommen. Aber es liegt noch in der 2 Monatsfrist drinnen – ja

[Anmerkung: Adonis DERBAS ist ein Belas­tungszeuge der kasachischen Seite, der ALIYEV diverser Straftaten beschuldigt. Aller­dings hat er noch 2007 zugunsten ALIYEVS ausgesagt, in Zusammenhang mit dieser Aussage stehen seine Vorwürfe ge­gen Gerhard J., als Beamter für ALIYEV zu arbeiten]

2/2/9

11.1.09,

19:26

SMS von 0676******

BERNDT E.

an CHRISTIAN P.

„Bernhard weiss bescheid. Nummer 0664 ****“

[Anmerkung: das ist die Handynummer eines Mitarbeiters im FPÖ Klub]

2/1/6/195

11.01.09

20:18h

11.01.09

Email

BERNDT E. an CHRISTIAN P.

„hab das material nun mental verdaut. echt krass. bernhard vom fp-klub und spezialist für inneres und justiz wartet auf deinen anruf ... soll ich blecha informieren oder noch warten, bis wir durch sind.“

2/1/6/173

12.01.09

TÜ 1504

Telefonat CHRISTIAN P. (A) /BERNDT E. (B)

für den nächsten Tag ist ein Treffen zwischen CHRISTIAN P. und „Bernhard“ vom FP-Klub geplant. Es sollen ua auch eine Presseaussendung arrangiert werden.

Es wird besprochen ob BLECHA auch über den aktuellen Faktenstand informiert werden soll.

A es hat geklappt mit dem Bernhard, ich treffe mich morgen um drei mit ihm.

B Sehr gut, sehr gut, ja. …

B Du, das könnte eigentlich…, wenn du mit dem Bernhard morgen sprichst, das geht zur APA automatisch, ja

[…]

A Jetzt, ich meine, jetzt warten wir einmal auf die Beantwortungen … äh … dann

B Na ja, äh… du, da sollten wir reden. Wenn du zurück kommst, dann reden wir gleich darüber einmal, weil es gehörten normaler­weise gleich ein paar Fragen „nachge­schossen“. …

A Ja

B Dann wird es wieder in der … Äh…, du der macht schlicht und einfach eine neue Anfrage, hat er gesagt, ja.

A ja

B Also, nein, da geben wir einfach nicht auf, ja.

A Ja und wenn alleine nur eine neue An­frage in der APA erscheint, würde das reichen, ja.

B Ja, ja. Also die können ja, … weißt du, die haben von der Partei her die Möglichkeit das sie in … in. .. das OTS einzuspeichern und das drucken wir aus. Und das ist schon der Beleg dafür, dass das in die Nachrichten­agentur hineingeht. …

A in der Anfrage, … ein paar Sachen kann man verpacken, weil die an sich eh bekannt sind, aber auch , weil das ist die, …, ob er in den Verein Mitglied war? Ob man davon ausgehen kann, dass die Hilfestellungen seitens des Innenministeriums? Hat es Kon­takte gegeben zu einzelnen Beamten des Innenministeriums? Betreuung oder …?

B So ist es

B Ja, da ist, … genug Sachen da und der Bernhard ist ein Profi.

A ja

B Wenn du ihn auf das aufmerksam machst, dann schießt er dir sofort nach, gell

A Ok, ja, das werden wir machen. Ich treff ihn morgen um drei.

[Anmerkung: es wird diskutiert ob, die Sache nicht an das BIA herangetragen werden sollte. CHRISTIAN P. (ehem. BIA-Beamter) ist eher dagegen:]

CHRISTIAN P.: „Du, die haben einen Akt gehabt...äh... einen Akt derzeit mit den .... äh .. na ... WESTENTHALER

BERNDT E.: ja

CHRISTIAN P.: Da spielt..., da spielt es sich ja grausam ab, was dort abgehalten wird.

BERNDT E.: Ja, ja eben. Lassen wir das, war nur so eine Idee

...

CHRISTIAN P.: Wenn..., du, wenn „Schwar­ze“ beteiligt sind, ist der KREUTNER auf Tauchstation.

2/2/9

13.1.09, 8:42h

13.01.09

Mail CHRISTIAN P. an LEONID B.

„Treffe mich heute um 15:00 Uhr mit Vertretern des Freiheitlichen Parlaments­clubs. Werde ihnen Material für den Artikel übergeben. Mein Vorschlag wäre, dass wir vorerst eine Meldung in der Austria Presse­agentur veröffentlichen werden. “

2/1/6/198

13.01.09

TÜ 1427

Telefonat CHRISTIAN P. (A) /FRANZ Z.(B)

man bespricht das soeben stattgefundene Treffen mit „Bernhard“. Dort wurde CHRIS­TIAN P. zugesichert, dass man eine Presse­aussendung mache. Gleichzeitig habe man gute Kontakte zum Profil.

A Das Ganze ist ein Mag. Bernhard ***. Und die haben mir jetzt zugesichert, eine Presse­aussendung über die APA

B Mh

A Gleichzeitig .. äh … dürfte der offen­sicht­lich gute Verbindungen zum Profil haben, also da gibt es einen Redakteur, der sich, das ich eh, der schon einmal recher­chiert hat,

B Aha

….

A Die Delegation selber werden sie jetzt beraten, wie sie das hinbringen, dass die eine Pressekonferenz kriegen…

B Mh

A Das ist auch nicht schlecht. Wo sie ihre Sache so darlegen können, wie sie es uns erzählt haben.

B Ja, das ist natürlich auch super.

A Das organisieren die, ja. Ich meine, wir haben dann auch darüber gesprochen, sage ich ja, wenn das alles passiert, sind die sowieso weg. Aber das ist auch nicht unser Problem, weil …

A Ja, also ich habe…, ich habe ihm da zusammengestellt gehabt auf einen Stick, alle möglichen Informationen, gell.

B Mh,

A die arbeitet er jetzt auf, in eine Anfrage hinein, ja und dann sehen wir eh, nicht? …

2/2/9

13.1.09, 23:07h

Mail CHRISTIAN P. an LEONID B.

„Hatte heute einen Termin mit den Leuten vom parlamentarischen Ausschuss der FPÖ. Dabei haben wir einen Artikel für die Presse vorbereitet, den du bis spätestens 21.1. im Internet finden wirst. Zwar habe ich Bedenken was die Veröffentlichung im Wochenmagazin „Profil“ betrifft, dennoch haben wir auch dahingehend etwas veran­lasst. Habe mit diesen Leuten auch Unter­stützung der Delegation aus Kasachstan ver­einbart, und zwar im Wesentlichen bei der Betreuung bzw. Organisation einer Pres­se­konferenz für diese kas. Delegation während ihres Aufenthaltes in Wien.

Bitte erkundige dich, ob die Leute aus Almaty BÖHMDORFER/SINGER kontaktiert haben, wäre im Hinblick auf eine perfekte Vorbereitung von Vorteil.“

 

15.01.09

15.01.09

Email

CHRISTIAN P. an LEONID B.

Weiterleitung LEONID B.-Mail vom 14.1

bzgl Adonis DERBAS

sowie ... „Bei einem Gespräch mit einem Kollegen habe ich heute erfahren, dass ALIYEV und MUSSAYEV mit Karl S. seit mehr als 6 Jahren Geschäfte macht. Ge­schäfte in der Art, dass Geld gewaschen wurde. S. ist logischerweise ein Kontakt über Farid R., von dort gehen auch Kontakte zu Herrn SCH. und Fini S. Angeblich gibt es zwischen ALIYEV und einer ehemaligen DDR Größe nach Deutschland mit Sitz Starnberger See. Laut Auskunft von S. bewegt sich MUSSAYEV völlig frei in Wien und dürfte im 7. Bezirk wohnen. dies deckt sich auch mit den Angaben von ADONIS.“ […]

„Morgen bekomme ich den neuen Entwurf für die APA Aussendung zu sehen. Ich wer­de dir diesen übermitteln und du hast die Möglichkeit, vor Veröffentlichung noch zu kor­rigieren, beizufügen und zu ändern. Berndt ist seit gestern Nacht auch wieder in Wien und kümmert sich um die Presse­arbeit. Weiters ist er dabei, gemeinsam mit den Leuten von der FPÖ die Presse­konferenz für die Generalprokuratur vorzu­be­reiten. Konnte weiters die KLEINE ZEI­TUNG für die Patronanz gewinnen. Diese Zeitung hat bereits in der Vergangenheit über unsere Freunde geschrieben und ist sehr interessiert.

Anbei die Anfrage an das Außen­minis­terium, die d“

[Anmerkung: Es folgt die Anfrage Hübner vom 27.11.08]

2/1/6/210

16.01.09

TÜ 1526

Telefonat CHRISTIAN P./LEONID B.

Beim bevorstehenden Besuch einer ka­sachi­­schen Delegation in Wien (ab 23.1 geplant) wird es eine Pressekonferenz ge­ben, die BERNDT E. organisieren wird. Laut CHRISTIAN P. wird diese unter dem Deck­mantel der FPÖ stattfinden.

2/2/9

19.01.09

19.01.09

Email

CHRISTIAN P. an LEONID B.

Weiterleitung Anfragebeantwortung Anfrage ASPÖCK

2/1/6/221

22.01.09

 

Anfragebeantwortung Anfrage HÜBNER 289/AB XXIV.GP

Der Besuch sei nicht abgesagt sondern nur verschoben, und dies aufgrund der Regie­rungsbildung.

 

22.01.09

TÜ 1711

Telefonat CHRISTIAN P./LEONID B.

CHRISTIAN P. gibt bekannt, dass er mit SINGER von der Kanzlei SINGER/BÖHM­DORFER gerade bzgl der PK gesprochen habe.

2/2/9

22.1.09, 23:04h

Mail CHRISTIAN P. an Erlan S.

“Hello Erlan! Today I discussed everything with Dr. Singer and we could prepare everything. I will meet your Delegation on Saturday in the hotel together with Dr. Singer. After signing power of att. he can get active.

The pressconference will be done by the people of parliament – FPÖ. NEWS, a paper which is very important in Austria, Austria Press Agency and Kleine Zeitung will be there and will report about our case.

I did also my work an could prepare involved people by the court an policeforces to this case Especially”

2/1/6/228

23.01.09

 

Anfragebeantwortung zu Anfrage MAYER­HOFER 305/AB XXIV.GP

Die Beantwortung der Fragen wird aus da­ten­schutzrechtlichen Gründen verweigert.

 

23.01.09

22.01.09

BMI an Präsidentin NR

Beantwortung der parlamentarischen An­frage von VILIMSKY, MAYERHOFER, Dr. HÜBNER 303/AB XXIV.GP

Der Erhalt zweier Schreiben der kasachi­schen Botschaft wird bestätigt. Im Übrigen gäbe es ein laufendes Verfahren der Staatsa­nwaltschaft Wien, so dass keine Auskunft erteilt werden kann.

2/1/17/162

26.1.09

TÜ 1857

Telefonat CHRISTIAN P. (A) / SINGER (B)

A Also wenn das am 26, ah am 28ten klar geht und du sagst mir  „ja das geht jetzt“ oder wann, oder wo im, im Dings. Dazu kommt noch möglicherweise auch ein Pres­segespräch mit den Leuten da, von der, von der FP, FPÖ - ja

 

27.1.09, 10:14

Mail CHRISTIAN P. an LEONID B.

“Kurz zusammengefasst sieht es derzeit so aus, dass der Kontakt zwischen Herrn A. und Dr. SINGER hergestellt und am 28.1.09 ein Treffen in der Botschaft vereinbart wor­den ist. SINGER wurde angewiesen, die Personen der Delegation mit Herrn KUCH vom Nachrichtenmagazin NEWS zusam­men­zubringen. Dieser wird dann ei­nen Bericht in seinem Magazin veröffentlichen. KUCH ist bereits in Kenntnis aller Umstände und wird in unserem Sinne diesen Bericht veröffentlichen. Ansonsten ist bzw. war es schwierig mit diesen Leuten von eurer Dele­gation Kontakt aufzunehmen, zumal K. offensichtlich in Wien sehr ängstlich ist und auf meinen ersten Kontakt im Hotel sehr zurückhaltend reagiert hat. Hoffe, dass nun alles klappt. Seitens der FPÖ im Parlament ist nach dem Interview mit KUCH eine Pressekonferenz vorgesehen.“

2/1/6/229

29.1.09, 12:39h

Mail Wendelin M. an BERNDT E.

Ein Mitarbeiter des FP-Klubs übermittelt die (öffentlich zugänglichen) Anfragebeantwor­tun­gen an BERNDT E..

„Anbei übermittle ich Dir die Anfrage-Beantwortungen in Sachen Kasachstan (heute war ja im „Standard“ ein ausführlicher Artikel zum Thema) …“

 

29.01.09

TÜ 2022

Telefonat CHRISTIAN P. (A) /BERNDT E. (B)

BERNDT E. informiert CHRISTIAN P., dass die Anfrage aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht beantwortet werden konnte. BERNDT E. meint dann wird man die Innenministerin vor den geheimen Unter­ausschuss laden, dort müsse sie dann je­denfalls aussagen. BERNDT E. brüstet sich damit: „und dort erfahre ichs dann ohnehin.“

[Anmerkung: Die Sitzungen des Unteraus­schusses zum Innenausschuss sind vertrau­lich. Der Verrat von Geheimnissen aus diesen Sitzungen ist strafbar.]

A bedankt sich bei B

A hat jedoch den Anhang, die Beantwortung nicht dabei

B sagt, dass er es aufs E-Mail geschickt hat, und dort kann A es aufmachen.

B meint, dass der Anhang per E-Mail auf alle Fälle oben ist.

B Du de Innenministerin hat aus daten­schutzrechtlichen Grünen können die Auf­ent­haltsgeschichte nicht beantwortet werden (lacht)

A wirklich?

B jo

A Was wird da jetzt verletzt?

B Das frag ich mich auch, du. Das wird ich morgen mit den Burschen eh noch besprechen. Aber du siehst, wenn sie mal diese mit einem Satz, so … und sich verschanzen, ja dann wird das ein Fall für den Unterausschuss werden. Weil dort muss sie alles sagen.

A Aha

B … geht dann auf die Tagesordnung automatisch und dort ist Vertraulichkeit und dort müssen sie aufmachen, die Mappen

A (lacht) Das ist eine tolle Antwort. Was schreibens sonst noch.? Weist es gelesen hast.

B Der Fischer hat auch für mich geant­wortet. Warum innenpolitisch, also. Der hat wenigstens die Fragen beantwortet, ja.

A Aso

B ja, ja

A … und bei uns haben sie sich wieder geziert, ned.

B Ja und bei ihnen also das ist im Moment eine Taktik der Ministerialbürokratie. Äh ent­weder aus nachrichtendienstlichen Gründen und was sie jetzt damit bezwecken, dass immer die Tagesordnung im Unteraus­schuss länger wird – ja.

A ja

B Also damit haben sie jetzt echt nicht gerechnet – ja. Und dort erfahre ich es dann ohnehin. Aber das wollt ich nur sagen, das ist einmal das Innenministerium hat einmal gleich sich angeschissen. Mit einem Satz.

A Naja, dann ghört jetzt des nachgspielt das Interview – na.

B jaja. Das wird schon nachgespielt.

A Ja. Ich habs ihm ja gegeben.

B Okay. Also der Bernhard hats?

A Ja.

B hat morgen am Nachmittag noch eine Besprechung. Weiter Vorgangsweisen, das weiß B auch mehr vom KUCH und so. Und das wird sicherlich noch eine Anfrage werden. …

2/2/9

11.02.09

11.02.09

Email

BERNDT E. an CHRISTIAN P.

Weiterleitung Anfragebeantwortung, die er am 29.1 von Wendelin M. bekommen hat

2/1/6/241

11.02.09

13.02.09

Amtsvermerk

BVT ND 20

Festnahme CHRISTIAN P.

anbei Personenblatt und Haftbericht

2/1/1/140

11.02.09

11.02.09

Haftbericht FRANZ Z.

Festnahme FRANZ Z.

2/1/1/272

18.02.09

18.02.09

parlamentari­schen Anfrage von VILIMSKY und weiteren Abgeordneten

parl Anfrage VILIMSKY 928/J XXIV.GP

... „Die Zeitung Falter berichtet in einer Vorausmeldung, dass es zur Verhaftung zweier Beamter des Innenministeriums gek­ommen sei. Diesen wird zur Last gelegt für Kasachische Quellen Informationen be­schafft zu haben.“ ...

2/1/17/244

19.02.09

18.05.09

BVT Abschluss­bericht Berndt E.

durch ND 11

Anordnung Hausdurchsuchung Wohnung Berndt E. in 1030 Wien zu 502 St 44/08i StA KRONAWETTER

2/1/11/3

20.02.09

20.02.09

Beschuldigten­vernehmung 2/2

Berndt E.

ND11

CHRISTIAN P. soll BERNDT E. nie über die Umstände der Kasachstanreise informiert haben. Er habe auch keine DVD odgl er­halten. BERNDT E. habe CHRISTIAN P. an Bernhard vom FP-Klub vermittelt, jedoch iS BIA und BMI-Untersuchungsausschuss. Warnte CHRISTIAN P. weil er ins „Visier“ des BVT gekommen war. Info stammt von einem BERNDT E. bekannten Exekutiv­be­amten. Adonis DERBAS kenne BERNDT E. nicht persönlich

„Wenn ich gefragt werde, warum ich betref­fend ILDAR A. im Internet Recherchen angestellt habe, so teilte ich dazu mit, dass ich aus Kreisen der Wiener SPÖ gebeten wurde, mich betreffend diese Umfeldes zu erkundigen, damit man dort keinem „win­digen“ Geschäftsmann aufsitzt. Ich wurde diesbezüglich von BLECHA ersucht, da er Bedenken hatte, dass GAAL in etwas hineingezogen werden könnte.“

2/1/11/15

26.02.09

26.02.09

Beschuldigten­vernehmung

Berndt E.

ND 11

„... wurde ich bereits im Oktober 08 durch BLECHA über die Angelegenheit informiert. Er teilte mir mit, dass jemand von der kasachischen Botschaft bei ihm vorstellig gewesen sei. Dabei handelte es sich um einen Botschaftsrat, meiner Erinnerung nach lautete dessen Name MURAT. BLECHA hatte mir damals mitgeteilt, dass ihm klar war, dass es sich bei MURAT alleine schon aufgrund der guten Deutschkenntnisse um einen Geheimdienstmitarbeiter gehandelt ha­ben musste. Jedenfalls wurde über die­sen MURAT versucht, politisch in Rich­tung der Auslieferung von ALIYEV zu interve­nieren, bzw. Druck zu machen.“

bzgl der Weitergabe der parlamentarischen Anfragen gibt BERNDT E. an, dass diese ohnehin auf der Parlamentshomepage ab­ruf­bar seien.

Weiters wird auf verschiedene finanzielle Transaktionen von BERNDT E. eingegan­gen sowie auf einen von CHRISTIAN P. erwähnten Kontakt namens PETER.

2/1/11/19

26.02.09

26.02.09

7. Beschuldig­tenvernehmung CHRISTIAN P. durch BVT ND16/17

Es wird das Verhältnis LEONID B./CHRISTIAN P. behandelt.

„Kurz nach meiner Heimreise aus Ka­sachstan vermittelte mir BERNDT E. einen Termin bei *** [„Bernhard“], den ich auch in der Folge wahrnahm Dabei übergab ich ihm einen USB-Stick mit den Unterlagen, die ich bezüglich Causa ALIYEV bekommen habe. Diese Daten sind auch auf meinem Laptop unter dem Dateinamen „Stick“ gespeichert. Wir hatten nur ein kurzes Gespräch, wobei keine Rede von dem BIA war. Auch fragte mich *** [„Bernhard“] nichts in diese Richtung.“

2/1/1/88

02.04.09

02.04.09

Beschuldigten­vernehmung

Berndt E.

ND 11

Frage nach Zweck der parlamentarischen Anfrage:

„Der eigentliche Zweck war, vermutete Un­regel­mäßigkeiten im Zusammenhang mit der Erteilung von Aufenthaltstitel für ALIYEV und dessen Gefolgsleuten zu hinterfragen. In politischen Kreisen wurde nämlich die Auffassung vertreten, dass die Verleihung des Aufenthaltstitels im Zusammenhang mit illegalen Geldflüssen erfolgt sei. Die Mate­rialien für die Anfragen wurde mir von BLECHA, aber auch von CHRISTIAN P. übergeben.“

„Von dieser Seite her interessierten mich natürlich besonders die bereits erwähnten, im Raum stehenden illegalen Geldflüsse, im Zusammenhang mit der Erteilung der Aufenthaltsgenehmigungen.“

„Keinesfalls wollte ich durch meine Tätigkeit in diesem Zusammenhang, den kasachi­schen Geheimdienst unterstützen.“

„Auch die durch BLECHA“ erwähnte Person namens MURAT, ist mir persönlich gar nicht bekannt.

2/1/11/24

17.04.09

 

Anfragebeantwortung – Anfrage VILIMSKY 990/AB XXIV.GP

Die Beantwortung wird im Hinblick auf das laufende Gerichtsverfahren verweigert.

 

18.05.09

18.05.09

BVT Abschluss-Bericht

Berndt E.

Bezug: do Zahl: St 44/08i

2 Linien: 1. Abklärung des Umfeldes ALIYEVS – mögl. Entführung; 2. Erzeugung eines öff. Meinungsumschwunges betref­fend der Person ALIYEV

2/1/11/3

13.07.09

13.07.09

Email VILLIMSKY an FEKTER

Anfrage bzgl der aktuellen Medienbericht­erstattung betreffend seiner Person

2/1/17/226

14.07.09

14.07.09

Email FEKTER an VILIMSKY

Beantwortung Email vom 13.07.09

2/1/17/235

Wesentliche Aussagen der Auskunftsperson Harald VILIMSKY zu diesem Thema: (siehe Protokoll der Sitzung vom 1.12.2009)

Es sei übliche Vorgangsweise, dass Entwürfe für Anfragen vom FP-Klub schon vor Einbringung an Informanten bzw. Interessierte weitergegeben werden.

Die Anfragen stützten sich lediglich auf Medienberichte.

Es habe in dieser Sache Kontakte des FP-Klubs zu Berndt E. und – zumindest einmal – auch zu Christian P. gegeben.

Weitergehende Presseartikel, Aussendungen oder die von CHRISTIAN P. mehrmals erwähnte Unterstützung für eine Pressekonferenz der kasachischen Delegation habe es nicht gegeben.

Eine Instrumentalisierung oder Steuerung des freiheitlichen Klubs habe es nicht ge­geben.

Eine parlamentarische Anfrage sei nicht geeignet öffentlichen Druck auszuüben.

Dazu ist zu bemerken:

Zumindest die Anfrage des Abgeordneten HÜBNER betreffend der abgesagten Reise des Bundespräsidenten stellt die Frage nach einem nicht offensichtlichen Zusam­menhang zwischen der Angelegenheit ALIYEV und der Absage der Reise des Bun­despräsidenten. Auch wenn natürlich nicht ausgeschlossen ist, dass der Abgeordnete bzw. seine Mitarbeiter von sich aus diesen Zusammenhang hergestellt haben, scheint dies angesichts der belegten Kontakte zu Mittelsleuten des kasachischen Geheim­dienstes, welche genau diesen Zusammenhang diskutierten, zumindest zweifelhaft.

Die Wirkung einer parlamentarischen Anfrage ist nicht so unerheblich, wie dies vom Abgeordneten VILIMSKY und freiheitlichen Ausschussmitgliedern dargestellt wurde. Jedenfalls ist sie geeignet, im Wege der medialen Berichterstattung das öffentliche Meinungsbild zu beeinflussen, und dadurch zumindest mittelbar Entscheidungs­vorgänge in der Verwaltung zu beeinflussen.

Auch wenn CHRISTIAN P. zu Übertreibungen neigen dürfte, scheint angesichts der im November 2008 mehr oder weniger zutreffenden Berichte an LEONID B. über die Erstellung der parlamentarischen Anfragen zweifelhaft, dass seine Berichte aus dem Jänner 2009 über die geplante Unterstützung einer Pressekonferenz und Verfassung von Presseaussendungen durch den FP-Klub frei erfunden sein sollen.

Des weiteren verdient nachstehende Einvernahme ausdrückliche Erwähnung, da sie Aufschluss über die von den Regierungsparteien betriebene Praxis der Ladung von Auskunftspersonen gibt:

Aus dem Protokoll der 16. Sitzung des UsA, S. 45:

Befragung OStA APOSTOL

Albert STEINHAUSER (Grüne): „[...] Können Sie sicher erklären, warum Sie heute geladen wurden?

StA Stefan APOSTOL: „Persönlich hätte ich es sinnvoller gefunden, den zuständigen Staatsanwalt zu laden, aber bitte.“

Albert STEINHAUSER (Grüne): „Ich nehme an, der zuständige Staatsanwalt ist der Herr Staatsanwalt KRONAWETTER?“

Stefan APOSTOL: „Das ist korrekt, ja.“

Albert STEINHAUSER (Grüne): „Gut, wenn Sie das nicht erklären können oder wollen, dann sage ich Ihnen, warum Sie geladen sind. Sie sind deswegen geladen, weil man den zuständigen Staatsanwalt offensichtlich bewusst nicht laden wollte, weil der hätte ja zweckdienliche Hinweise liefern können. da nimmt man lieber die kurzfristige Vertretung. Was war denn das für ein Vertretungsfall? War das Urlaub, Krankheit?“

Stefan APOSTOL: „Habe ich bereits gesagt, eine Operation mit anschließendem Krankenstand.“

Albert STEINHAUSER (Grüne): „Wie lange hat das ungefähr gedauert vom Kollegen?“

Stefan APOSTOL: „Knapp zwei Wochen.“

Albert STEINHAUSER (Grüne): „Das heißt, man nimmt lieber einen Staatsanwalt, der eine zweiwöchige Vertretung gemacht hat, als jenen Staatsanwalt, der über einen längeren Zeitraum die Ermittlungen durchgeführt hat. Ich glaube, das passt in das Bild, warum dieser Untersuchungsausschuss beendet wird und nicht arbeiten darf. Das heißt, die wenigen Arbeitstage, die wir noch haben, füllt man uns mit Aus­kunftspersonen, die vielleicht willig wären, zweckdienliche Hinweise zu liefern, aber das nicht können, weil sie nicht mit der Sache befasst waren. Danke.“

Im Hinblick auf das Beweisthema 1.1. sind daher folgende Feststellungen zu treffen:

Dem kasachischen Geheimdienst ist es gelungen, über zwei österreichische Staats­bürger (Des-?)Informationen in einer Form an den freiheitlichen Parlamentsklub zu übermitteln, die Abgeordnete dazu veranlassten, diese Informationen in parlamen­tarischen Anfragen zu verwerten. Er hat dadurch die parlamentarische Arbeit der Abgeordneten des FP-Klubs mittelbar beeinflusst.

Die Operation wurde im Hinblick auf die öffentliche Meinungsbildung intern von den handelnden Personen (insb. LEONID B. und CHRISTIAN P.) als großer Erfolg gewertet.

Folgende offene Fragen des Beweisthemas 1.1. in diesem Zusammenhang können aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Untersuchungsausschusses durch SPÖ und ÖVP nicht geklärt werden:

Welche österreichischen Staatsbürger involviert waren. Es waren zwar jedenfalls mehrere österreichische Staatsbürger in die Operation involviert, die der Justiz bekannt sind und gegen die Strafverfahren laufen, die Rolle einiger weiterer Personen (und auch ehemaliger Abgeordneter) wie zB Karl BLECHA oder Anton GAÁL konnte jedoch nicht untersucht werden.

Wann die betroffenen freiheitlichen Abgeordneten von der wahren Herkunft der Infor­ma­tionen erfuhren. Hier wäre insbesondere die Einvernahme von Berndt E., Christian P., Dr. Peter FICHTENBAUER und anderen Auskunftspersonen erforderlich gewesen.

Ob und inwieweit es zu Geldflüssen gekommen ist. (Während der Untersuchung hat es zumindest keine Hinweise auf Geldflüsse an den FPÖ Klub gegeben).

Warum die Organe des BMI die Operation des kasachischen Nachrichtendienstes im Nationalrat ungehindert weiter laufen ließen und ob und wie die Bundesministerin für Inneres in diese Entscheidung involviert war.

Warum die Abgeordneten des Nationalrats und mit ihnen sowohl die Präsidentin des Nationalrats als auch die betroffenen Abgeordneten erst aus dem gedruckten Verfassungsschutzbericht von der Operation des KNB im Parlament erfuhren

1.1.b. Erteilung von Aufenthaltstiteln an Rakhat ALIYEV und dessen Umfeld

Zentraler Gegenstand der Anfrage 292/J XXIV. GP der Abgeordneten VILIMSKY, MAYERHOFER, HÜBNER sowie der Anfrage 322/J dXXIV. GP des Abgeordneten MAYERHOFER war die Erteilung von Aufenthaltstiteln an Rakhat ALIYEV, Alnur MUSSAYEV und Vadim KOSHLYAK. Berndt E. bezeichnete in seiner Einvernahme vom 2.4.2009 die Aufklärung vermuteter Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang als wesentlichen Zweck der parlamentarischen Anfragen, die er mitinitiiert hatte. Zur Be­urteilung der Beeinflussung von Abgeordneten gehört es daher jedenfalls auch zu hin­terfragen, ob die dem FPÖ-Klub zugespielten Informationen als bewusste Des­infor­ma­tion zu betrachten sind, oder ob zutreffende Verdachtslagen über tat­sächliche Miss­stände in der Verwaltung berichtet und in parlamentarischen Anfragen hinterfragt wur­den.

Dazu ergeben sich aus den übermittelten Akten folgende Abläufe, wobei zu bemerken ist, dass die Original-Verwaltungsakten zur Erteilung der Aufenthaltstitel durch die BH Horn bzw. die vorherige Verweigerung der Erteilung durch die MA 35 dem Unter­suchungsausschuss nicht vorlagen. Es wurden jedoch Unterlagen des BVT bzw. der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit übermittelt, welche Daten über den Verfahrensablauf enthalten. Für eine Beurteilung der Erteilung der Aufenthaltstitel sind auch vorherige Ermittlungen gegen ALIYEV und nachgewiesene Kontakte ALIYEVS zu Politik und Verwaltung darzustellen.

Datum

Quelle

Beschreibung

Seite

21.05.07

21.05.07

StA Almaty

Anklage, Haftbefehl, internationales Ermitt­lungs­ersuchen betreffend ALIYEV durch die StA Almaty

2/1/16/9ff

24.05.07

25.05.07

Bericht BVT (Bearbeiter geweißt)

Email von BVT an ZÖHRER Wolfgang, LENGAUER Günter

Treffen ALIYEV, S. (2. Botschafts­sekre­tä­rin), Thomas M. Sicherheitsdienst SECCON und dem Medienberater von Botschafter ALIYEV im OSCE Büro. Im Bericht des BVT werden hierbei die Vorwürfe gegen ALIYEV behandelt. Weiters heißt es: „Freund Adolf WALA habe ihm einen Mitarbeiter vermittelt, der den Kontakt zum Kabinett von Innen­mi­nister Günther PLATTER, Christian SWITAK, herstellen wird.“ (Wer vom BVT bei dem Treffen anwesend war, geht aller­dings nicht hervor).

2/1/16/38

25.05.07

25.05.07

Emailverkehr BVT/BMI

BUXBAUM gibt an, dass ALIYEV bei einer Vorsprache im Außenministerium angege­ben hat, dass er sich gefährdet fühlt. BUX­BAUM ersucht das BVT um entsprechende Veranlassungen.

2/1/16/37

26.05.07

26.05.07

Hauptstaatsan­walt an BMI PLATTER sowie CC an BMeiA

Verständigung über einen kasachischen Erlass über die Abberufung ALIYEVS als kasachischer Botschafter in Österreich und der OSCE vom selben Tag.

2/1/16/7

29.05.07

29.05.07

Email Erich ZWETTLER (BMI-II/BK/3) an ZOHRER Wolfgang

Gesuch zur Festnahme zwecks Auslieferung betreffend ALIYEV ist eingetroffen, man erwarte politische Einschätzung des Falles, Auslieferung nach Kasachstan sei praktisch nicht möglich. Man rechnet mit baldigen Asyl­anträgen der betreffenden Personen. Weiterleitungen an POLLI und BUXBAUM

2/1/16/35

30.05.07

30.05.07

BMI-BK

Aktenvermerk

ZWETTLER

Überprüfung des Abberufungsschreibens bzgl. ALIYEV. Es wird vom Bundesheer auf eine etwaige Kontaminierung untersucht. Der Akt sei dem LG Wien zugeleitet worden. Dieses solle entscheiden, ob Haftanträge zu stellen seien.

2/1/16/60

01.06.07

01.06.07

BMI Information

Erich ZWETTLER

Aufgrund der heute erteilten Haftbefehle des LG f Strafsachen Wien gegen insgesamt 7 von der kasachischen Justiz zur Festnahme zwecks Auslieferung ausgeschriebenen Per­sonen (...)

Von den 7 HB’s konnten fünf vollzogen und die gefahndeten Personen festgenommen werden.

Rakhat ALIYEV

Victor S.

Vadim KOSHLYAK

Aidarhan B.

Sergea K.

ALIYEV wird aufgrund des Verdachtes auf Herzinfarkt in das Krankenhaus der „Barm­herzigen Brüder“ überstellt.

2/1/16/120

03.06.07

Bericht BKA

GZ 2111433/1-II/BK31o02

Enthaftung der in Wien inhaftierten gegen Hinterlegung einer Kaution in Höhe von € 1 Mio.

2/1/17/52

21.06.07

25.06.07

Email F. (BMEIA) an ua K (BMeiA)

Besuch Michael L. (Eurasian Transition Group), sowie Akezhan K. (ehem kasach. Ministerpräsident) bei F.

2/1/16/131

29.06.07

08.10.08

von GDöS MARENT angeforderte Aufenthaltstitel

ALIYEV stellt Antrag auf Niederlassungs­bewi­lligung bei der MA 35 (Wien)

2/1/13/38

30.06.07

02.07.07

Aktenvermerk ND 10

Treffen Adonis DERBAS, Alnur MUS­SAYEV, Dolmetscherin (geweißt) und ND 10, DERBAS macht Pro-ALIYEV Aussagen: Aman M. habe ihm im Mai 2007 Geschäfte in Kasachstan angeboten, falls er ALIYEV denunzieren würde. Bei einem zweiten Treffen sei ihm USD 1 Mio in bar angeboten worden, falls er Informationen über die Be­wachung ALIYEVS in Österreich beschaffen würde.

2/1/6/40

9.08.07

9.8.07

Bericht Flughafen-Polizei

GZ E1/18404/2007

Einreise von ALIYEV am Flughafen Schwechat per Privatjet kommend aus England (Ausreise erfolgte am 8.8.2007) . Es wird ihm mitgeteilt, dass er über keine Einreiseberechtigung verfügt, da ihm die diplomatische Akkreditierung entzogen wur­de, und dass er sich daher illegal im Bundesgebiet aufhält. Im Zuge der Amts­handlung bekommt ALIYEV gesundheitliche Beschwerden und wird ins Rudolfinerhaus zur Behandlung eingeliefert. Die Zurück­weisung nach FPG ist aufgrund der Be­schwerden unterblieben und der Aufent­halt auf Bundesgebiet wurde aus medizi­nischen Gründen gewährt.

3a/2/2/460

22.08.07

08.10.08

von MARENT angeforderte Aufenthaltstitel

MUSSAYEV stellt einen Antrag auf Niede­rlas­sungs­bewilligung bei der MA 35 (Wien)

2/1/13/30

30.08.07

30.08.07

Email

BMI III/4 Aufent­haltswesen an MA 35 Herrn Mag. F.

„wie soeben fm. besprochen, wird ersucht das Verfahren zu dem im Betreff Genannten (Rakhat ALIYEV) über den zulässigerweise im Inland gestellten Antrag auf Aufent­haltstitel entsprechend der Rechtslage fort­zusetzen und umgehend zu finalisieren.“ Außerdem seien das Ausweisungsverfahren sowie sonstige laufende Verfahren bei der StA Wien eingestellt worden.“

In weiterer Folge wird Franz LANG von der Versendung dieses Emails in Kenntnis ge­setzt.

2/1/16/179

 

 

2/1/16/179

03.09.07

03.09.07

Franz LANG (stv GD Öff. Sicherheit) an SD-NÖ (Franz PRUCHER)

... „Aus Sicht der Generaldirektion kann, in Übereinstimmung mit den oben angeführten Stellen, die Beurteilung geäußert werden, dass gegen eine Erteilung eines Aufent­halts­titels in der angesprochenen Form kei­ne Bedenken bestehen. Zu dieser Haltung führen insbesondere die bisherigen Ergeb­nisse der justiziellen Prüfung aller vorliegen­den Verdachtslagen sowie des Ausliefe­rungs­begehrens des betreffenden Entsen­de­staates, weiters die fremdenrechtliche Prüfung im gesamten Sachzusammenhang sowie das bisherige Verhalten der Betrof­fenen“ ...

gez Franz LANG GI

2/1/16/178

03.09.07

08.10.08

von MARENT angeforderte Aufenthaltstitel

ALIYEV zieht Antrag auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung bei der MA 35 wieder zurück

Am selben Tag stellt er einen Antrag auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung bei der Bezirkshauptmannschaft Horn, und dieser Antrag wird auch am selben Tag bewilligt.

Anknüpfungspunkt ist nunmehr ein Wohnort in 3730 Eggenburg auf einer Liegenschaft, welche im Eigentum einer Gesellschaft steht, an welcher der Rechtsanwalt von ALIYEV, Dr. Wolfgang BRANDSTETTER, beteiligt ist. Auch MUSSAYEV und KOSHLYAK führen exakt dieselbe Adresse in ihren späteren Anträgen an die BH Horn als Wohnsitz an.

[Anmerkung: Angesichts der illegalen Ein­reise (siehe oben 9.8.07) scheint die Berechtigung zur Inlandsantragstellung nach §21 NAG fraglich]

2/1/13/36-38

Grund­buch

05.09.07

08.10.08

von MARENT angeforderte Aufenthaltstitel

Ausfolgung der erteilten Niederlassungsbe­willigung an Rakhat ALIYEV

2/1/13/36-38

17.09.07

08.10.08

von MARENT angeforderte Aufenthaltstitel

KOSHLYAK stellt Antrag auf Niederlas­sungs­bewilligung bei MA 35

2/1/13/41

17.01.08

08.10.08

von MARENT angeforderte Aufenthaltstitel

Der Akt betreffend Alnur MUSSAYEV auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung wird von der MA 35 an die BH Horn ab­getreten.

Als Wohnsitz wird wiederum 3730 Eggen­burg angegeben.

2/1//13/32

18.01.07

08.10.08

von MARENT angeforderte Aufenthaltstitel

Der Akt betreffend Vadim KOSHLYAK auf Erteilung einer Niederlassungsbewilligung wird von der MA 35 an die BH Horn abge­treten.

Als Wohnsitz wird wiederum 3730 Eggen­burg angegeben.

2/1/13/41

29.01.08

08.10.08

von MARENT angeforderte Aufenthaltstitel

Vadim KOSHLYAK

Erteilung Niederlassungsbewilligung

Ausstellende Behörde: Amt der NÖ-Landes­regierung

Wohnhaft: 3730 Eggenburg

2/1/13/41

14.04.08

08.10.08

von MARENT angeforderte Aufenthaltstitel

Alnur MUSSAYEV

Niederlassungsbewilligung

Ausstellungsort: Landeshauptmann NÖ

Wohnhaft: 3730 Eggenburg

2/1/13/30

29.05.08

08.10.08

von MARENT angeforderte Aufenthaltstitel

Alnur MUSSAYEV

Niederlassungsbewilligung

Ausstellungsort BH Horn

Wohnhaft: 3730 Eggenburg

[Anmerkung: laut Akt wurden zwei Nieder­lassungsbewilligungen erteilt, was gesetzlich nicht vorgesehen ist.]

2/1/13/31

27.08.08

27.08.08

BVT an MARENT sowie GRIDLING und LENGAUER

Information über den 2. Entführungsversuch vom 26.08.08 betreffend Vadim KOSHLYAK sowie über die diesbezügliche Anordnung von Personen- und Objektschutzmaß­nah­men. (Berichtsverfasser ZÖHRER)

Weiterleitung MARENT an LANG

2/1/16/227

24.09.08

24.09.08

BVT an MARENT

Bericht über die mittlerweile 3 Entführungs­versuche mit dem Hinweis, dass vom 10. -14. Oktober 08 ein Staatsbesuch des BPräs Fischer in Kasachstan geplant ist.

2/1/16/234

30.09.08

01.10.08

Aktenvermerk

Treffen MARENT mit KELLER (GenMjr BPräs)

es wird über den bevorstehenden Staats­besuch in Kasachstan gesprochen. FISCHER bittet am 07.10.08 über die Causa ALIYEV informiert zu werden.

2/1/16/336

30.09.08

30.09.08

Email MARENT an GRIDLING

MARENT bittet GRIDLING um einen aktu­ellen Bericht in der Causa ALIYEV für die Teamsitzung am 07.10.08

2/1/16/265

07.10.08

07.10.08

Bericht BVT (GRIDLING) an MARENT

bzgl. der getätigten Entführungsversuche und möglicher diesbezüglicher Involvierung von österreichischen Beamten

2/1/16/324

08.10.08

08.10.08

Email C4004 an LENGAUER

„der Hr GD hat gestern ersucht ihm Abfra­gen würde die (sic) Aufenthaltstitel der 3 Betroffenen zu übermitteln. Ich ersuche um entsprechende Weiterleitung! (anbei Aufent­halts­titel und Bericht GRIDLING vom 07.10.08)

[Anm: wohl Weiterleitung LENGAUER an GRIDLING]

Weiterleitung GRIDLING an MARENT

[Anm: aus diesen hier angeschlossenen Re­gisterauszügen der versch. Aufenthaltstiteln gehen die Daten (Ort/Zeit der Antrag­stel­lung/Genehmigung etc. hervor).]

2/1/17/5

08.10.08

08.10.08

Email

MARENT an LANG

Weiterleitung Bericht GRIDLING vom 07.10.08

2/1/17/20

14.10.08

14.10.08

Email BVT ua an LANG, GRIDLING

Übersendung des BVT-Briefings für die Frau BM FEKTER

Franz LANG (Kabinettschef) antwortet:

„Vielen Dank, allerdings vermisse ich die kriminalpolizeiliche Seite – die Ermittlungs­ergebnisse des Büros 3. I BK sowie die justiziellen Aufträge und Reaktionen diesbe­züglich.

Weiters den fremdenpolizeilichen Aspekt (Art des Visums. Gültigkeitsdauer, Szena­rien bei Aberkennung des Visums – zB möglicher Asylantrag)“

2/1/17/25

14.10.08

14.10.08

Email MARENT an LANG

„beiliegend die ergänzenden Informationen zur Causa ALIYEV. Chronologie des BK liegt ebenfalls bei.“

inkl fremdenrechtlicher Beurteilung

2/1/17/48

04.11.08

04.11.08

BMJ-Protokoll interministerielle Sitzung

Leiter der politischen Sektion des BMeiA:

„Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb Dr. Rakhat ALIYEV abermals einen Aufent­haltstitel in Österreich bis September 2009 erhalten habe“

3a/2/1/519

07.11.08

07.11.08

ALIYEV an FEKTER

mit der Bitte um ein Gespräch mit FEKTER oder einer Person ihres Vertrauens

2/1/17/120

03.12.08

03.12.08

LANG an BUXBAUM

„Wie mündliche in der Causa schon be­sprochen, darf ich ersuchen, das vom Betref­fende intendierte Gespräch [Anm: Schreiben ALIYEV vom 7.11.08] durch hochrangige Beamte der Generaldirektion vorgeschlagen wird der Direktor des BVT und des .BK führen zu lassen.“

2/1/17/119

15.01.09

11.02.09

Beschuldigten­vernehmung FRANZ Z.

Ein Hofrat GRÜNNER angeblich bei der Internen der NÖ Landesregierung soll ge­genüber CHRISTIAN P. bzgl des Aufent­haltstitels von MUSSAYEV angegeben ha­ben, dass angeblich der Aufenthaltstitel ein­gangs von der BH abgelehnt wurde und dann über Weisung des Innenministeriums erteilt worden sei.

[Anmerkung: In einer APA-Meldung vom 2.12.2009 bestätigt GRÜNNER diese Aus­sagen:

Zitat: „Wenn die Oberbehörde entsprechen­des Interesse signalisiert, dann haben sich die verwaltungsbehörden entsprechend zu bewegen." In diesem Fall habe es sich bei der Oberbehörde um die Generaldirektion für öffentliche Sicherheit gehandelt. Nach­dem es keine inhaltlichen Bedenken, etwa was die Staatssicherheit betrifft, gegeben habe, sollte die Genehmigung rasch erteilt werden. Von einem ‚Antrag’ beim Land Nie­derösterreich wusste GRÜNNER nichts. Er geht aber davon aus, dass es Vorgespräche über die Zuständigkeit gegeben haben könn­te.“]

2/1/1/238

 

Da SPÖ und ÖVP keinen Ladungen zu diesem Themenkomplex zustimmten, konnten diesbezüglich keine Auskunftspersonen einvernommen werden.

Im Hinblick auf das Beweisthema 1.1. sind daher folgende Feststellungen zu treffen:

Die Erteilung der Aufenthaltstitel an ALIYEV, MUSSAYEV und KOSHLYAK ist tat­sächlich unter aufklärungswürdigen Umständen erfolgt.

Dabei ist es zu einer unüblichen und sachlich nicht erklärbaren Intervention zugunsten der Antragsteller seitens des damaligen stv. GD für Öffentliche Sicherheit und heutigen Direktors des Bundeskriminalamtes, Franz LANG, gekommen.

In diesem Zusammenhang gibt es Hinweise auf eine Involvierung des damaligen Kabinettschefs von Innenminister PLATTER, Christian SWITAK.

Nachdem ein ähnlicher Versuch bei der MA 35 in Wien nicht erfolgreich war, hat die BH Horn nach den Interventionen aus dem BMI die Aufenthaltstitel in unüblich kurzer Zeit ohne sachliche Überprüfung aus einem knappen Kontingent (Jahresquote 20 Personen) vergeben.

Aus den TÜ ergeben sich Hinweise, dass die Aufenthaltstitel gekauft worden sein könnten. Dazu hat es keine feststellbaren polizeilichen oder gerichtlichen Ermittlungen gegeben.

Bei den entsprechenden Hinweisen an die freiheitlichen Abgeordneten handelte es sich daher soweit ersichtlich nicht um reine „Desinformation“.

Folgende offene Fragen des Beweisthemas 1.1. in diesem Zusammenhang können aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Untersuchungsausschusses durch SPÖ und ÖVP nicht geklärt werden:

Mangels Einvernahme zentraler Auskunftspersonen (insb. Franz LANG, Hofrat GRÜNNER, Christian SWITAK, Mag F. von der MA 35 und anderer) können die Umstände, die zu der Erteilung der Aufenthaltstitel geführt haben, nicht abschließend geklärt werden.

Es konnte nicht geklärt werden, welche österreichischen Staatsbürger in die Erteilung involviert waren.

Es konnte nicht geklärt werden, ob es im Zusammenhang mit der Erteilung der Aufenthaltstitel zu Geldflüssen gekommen ist.

Es konnte nicht geklärt werden, warum die Unterstützung der ALIYEV-Gruppe ausschließlich aus Verwaltungsbereichen, die von der ÖVP kontrolliert werden, gekommen ist.

1.1.c. Auslieferungsverfahren iS ALIYEV ua

Wie sich aus zahlreichen vorliegenden Quellen ergibt, war ein wesentliches Ziel der kasachischen Seite in dieser Angelegenheit, eine Auslieferung des Rakhat ALIYEV, Alnur MUSSAYEV und Vadim KOSHLYAK nach Kasachstan zu erreichen, wobei als Grundlage für das Auslieferungsbegehren ein Urteil in Abwesenheit in Kasachstan herangezogen wurde. Von Christian P. und Berndt E. wurde mehrfach erörtert, dass ALIYEV über enge Kontakte zu führenden Beamten verfüge, und auf diese Weise das Auslieferungsverfahren in seinem Sinne beeinflussen könne. Zu untersuchen ist, ob die diesbezüglichen Vorwürfe, die über den kasachischen Geheimdienst und seine Mittels­personen ua. auch den ehemaligen Abgeordneten Anton GAAL, und wahrscheinlich auch den FPÖ-Klub herangetragen wurden, zutreffend sind.

Folgende Verfahren wurden vor den Gerichten in Zusammenhang mit dem Auslie­ferungsersuchen und möglicher strafrechtlicher Vorwürfe in Österreich geführt:

1) 301 St 3/07f, StA Wien: Verfahren Auslieferung zur Strafverfolgung. 7. August 2007: Beschluss des LG für Strafsachen Wien, dass Auslieferung unzulässig ist. Auslieferung wurde gemäß § 34 Abs 1 ARHG abgelehnt.

2) Verfahren über eine Wiederaufnahme des Auslieferungsverfahrens:

11. April 2008, Ersuchen um Wiederaufnahme durch Kasachstan. StA Wien, Dr. Peter SEDA, spricht sich gegen die Wiederaufnahme aus, stellt keinen Antrag und es gibt daher keine Entscheidung des LG für Strafsachen Wien. Kasachstan kommt nach § 40 ARHG kein Antragsrecht auf Wiederaufnahme zu.

3) 301 St 53/08v, StA Wien, Dr. Peter SEDA (1 OStA 585/07m): Ersuchen um die Auslieferung zur Strafvollstreckung vom 27. August 2008 wegen Urteil des BG Almaty. Mai 2009: Verfahren noch anhängig.

4) 312 St 6/08w, StA Wien: Inlandsverfahren nach § 65 Abs 1 Z 2 StGB wegen §§ 102, 144 Abs 1 StGB gegen ALIYEV, KOSHLYAK, B***, K***, S*** aufgrund der Ablehnung der Auslieferung. Übermittlung umfangreicher Beweisunterlagen durch Republik Kasachstan. Enderledigung soll zusammen mit dem Ersuchen um Auslieferung zur Strafvollstreckung ergehen.

5) 311 HSt 84/091, StA Wien: Rechtshilfe für Kasachstan. Verfahren der kasachischen Justizbehörden gegen ALIYEV wegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Ersuchen um Auskünfte über Firmenbeteiligungen.

6) 21 St 123/07 gegen ALIYEV, StA Wien, zunächst StA Dr. Andreas CHRISTIAN P., dann Dr. Peter SEDA, wegen §§ 102, 165 Abs 1, 2 und 3, 278a StGB: Vorwurf ALIYEV sei an einer Entführung beteiligt gewesen und habe sich durch Unterschlagung, Erpressung usw große Geldbeträge angeeignet.

Geldwäscheverdachtsmeldungen der Schöllerbank AG, der Privatinvest Bank AG und der M&A Privatbank AG wurden von der Geldwäschemeldestelle des BMI übermittelt und es wurde daher von der StA Wien am 6. Juni 2007 eine einstweilige Verfügungen zur Sperrung der Konten von ALIYEV beantragt.

Aus dem Jahr 2005 liegt eine Anfrage betreffend des Verdachts der Geldwäsche gegen ua ALIYEV und die ARMOREAL TRADING GMBH der Interpol Wiesbaden vor.

Bereits am 27. August 2007 beabsichtigt die StA (SEDA) in einem Telefax an die OStA das Verfahren aufgrund Geldwäscheverdacht gegen ALIYEV einzustellen, da Ver­dachts­meldungen der Banken nur aufgrund Pressemeldungen erfolgt sind. Einstweilige Verfügungen sind zu diesem Zeitpunkt bereits aufgehoben, da ALIYEV sämtliche Vorgänge offen gelegt habe.

Firmen im Machtbereich von Rakhat ALIYEV:

A.V. Maximus Holding AG, 1010 Wien, Kärntnerstrasse 49/9, Vorstand RA Dr. Christian LESKOSCHEK, Aufsichtsrat ua Adolf WALA

A.V. Maximus Holding AG&Co. Schellinggasse 7 KG, 1010 Wien, Kärntnerstrasse 49/9

Speedy-Funk, Film- und Fernsehproduktions GmBH, 1100 Wien, Schröttergasse 46

Armoreal Trading GmbH, 1010 Wien, Walfischgasse 1/9

ASTA Beteilungsmanagement GmbH, 1010 Wien, Walfischgasse 1/9

Global Sugar Privatstiftung, 1010 Wien, Kärntnerstrasse 49/8

Weiters scheint Rakhat ALIYEV als grundbücherlicher Alleineigentümer zweier Liegenschaften in Hietzing auf.

Nebenverfahren:

Verfahren zu 321 St 3/09, StA Wien, gegen Adonis DERBAS wegen Verleumdung zum Nachteil des Polizeibeamten Gerhard J.:

DERBAS beschuldigt den Polizeibeamten Gerhard J. Bestechungsgelder von ALIYEV angenommen zu haben.

Adonis DERBAS wurde am 30.6.2007 von den Beamten Oberst Gerhard J. CI Hubert B. in Wien einvernommen. Bei dieser Einvernahme hat DERBAS umfangreiche und schlüssige Angaben über die Verhältnisse in Kasachstan gemacht. Am 17.1.2008 gab DERBAS in der kanadischen Botschaft in Dubai eine Erklärung ab, dass er niemals für ALIYEV und gegen die kasachische Regierung ausgesagt hätte.

Chronologie wesentlicher Punkte des  Auslieferungsverfahrens und einiger Inter­ven­ti­o­nen der kasachischen Behörden:

DATUM

FAKTUM

ZAHL

3. November 2005

Geldwäscheverdacht von Interpol Wiesbaden ua betreffend Rakhat ALIYEV, Elnara S., ARMOREAL TRADING GMBH, A.V. Maximus S.A. (Genf/Schweiz)

3b/4/1/402

26. Mai 2007

Erlass des Präsidenten von Kasachstan, mit dem Dr. Rakhat ALIYEV seines Amtes als Botschafter ent­hoben wird. Internationales Fahndungsersuchen der Republik Kasachstan.

 

29. Mai 2007

Abberufung von Botschafter Dr. Rakhat ALIYEV und sechs seiner Mitarbeiter durch die Republik Kasach­stan

Vorwurf:

als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung hätten sie am 18. Jänner 2007 zwei Personen entführt und von diesen Aktienkapital der „Nurbank“ abgepresst. Die entführten Personen sind seitdem verschwun­den, der Schaden beträgt 34 Mio. Dollar.

Verdacht der Geldwäsche gegen ALIYEV, der seit 2004 bei österreichischen Banken über 12 Mio Dollar verfüge.

ALIYEV versucht, Geldbeträge von um die 12 Mio. Euro von einem Konto auf ein anderes bei der Privatinvest Bank AG zu verschieben. Die Privat­invest Bank AG führt aufgrund von Geldwäsche­verdachts die Transaktionen nicht durch.

Besprechung im BMJ mit neuem Botschafter und GStA von Kasachstan sowie dem Leiter der Sektion IV, der Abeilungsleiterin Sektion IV und dem sach­zuständigen Oberstaatsanwalt. Besprochen wird die weitere Vorgehensweise. Die kasachischen Unter­la­gen werden an das Gericht weitergeleitet werden. Es wird auch darauf verwiesen, dass Adolf WALA bei der Nurbank eine Funktion inne hat.

3a/2/2/998

3a/2/2/911

30. Mai 2007

Verdachtsmeldung der Privatinvest Bank AG/Salz­burg, die verdächtige Transaktion der A.V. Maximus Holding AG an die A.V. Maximus S.A. auf den Virgin Islands meldet.

Bericht des BK an die StA Wien, OstA und BMJ, dass zahlreiche Firmen in Österreich von ALIYEV wirtschaftlich beherrscht werden. Laut Bericht war ALIVEV bereits im Jahr 2005 Gegenstand einer Anfrage von Interpol Wiesbaden.

ALIYEV wurde Personenschutz durch das EKO gewährt, da er um sein Leben fürchtet.

3a/2/2/911

3b/4/1/521

1. Juni 2007

Haftbefehl des LG Wien (Richter ARTNER) gegen ALIYEV ua. Festnahme von ALIYEV und S***. ALIYEV wurde aufgrund gesundheitlicher Beschwer­den in ein Krankenhaus eingeliefert. KOSHLYAK, B*** und K*** stellen sich freiwillig.

Von der kasachischen werden Gerüchte gestreut, ALIYEV würde von sich nach Kasachstan ausreisen wollen.

Bericht der StA Wien an die OstA über Einleitung des Auslieferungsverfahrens gegen ALIYEV ua. Laut der StA Wien liegt Fluchtgefahr vor und besteht derzeit kein Auslieferungshinderungsgrund. StA SEDA ist zum Berichtszeitpunkt auf Dienstreise.

3a/2/2/333

3a/2/2/753

6. Juni 2007

Antrag EV der StA Wien auf Kontensperrungen von ALIYEV wegen Geldwäscheverdachts, Bericht von StA Wien an die OstA

3a/2/2/701

26. Juni 2007

Bericht der StA Wien (SEDA) an die OStA über neue Geldwäscheverdachtsmeldungen gegen ALIYEV, seinen Vater ua. Bericht über Einstweilige Verfügun­gen von Kontensperrungen.

3a/2/2/681

30. Juni 2007

Treffen im Hotel Marriot in Wien zwischen DERBAS, Obst. Gerhard J. (BK) und CI Hubert B. (BVT), sowie MUSSAYEV, Dolmetscherin Frau V..

DERBAS gab an, er wolle i.S. ALIYEV eine Aussage vor dem Richter tätigen, da aber Wochenende sei, mache er seine Angaben gegenüber den Beamten des BMI. Er sagt, dass von kasachischer Seite auf ihn Druck ausgeübt wurde, er solle ALIYEV belas­ten.

3a/2/2/691

3. Juli 2007

Bericht des BMJ, dass von BMI-BVD und BMI-BKA Information weitergegeben wird, dass der ehemalige Ministerpräsident K. betont, ALIYEV wäre in einen Putsch verwickelt gewesen und würde im Falle einer Auslieferung „liquidiert werden“. Es wird empfohlen, ALIYEV nicht auszuliefern.

(Information erfolgt über Email von Botschafterin *** an das BmeiA;, Weiterleitung an BMI (BUXBAUM; ZWETTLER), diese leiten Email an BMJ (***) weiter, wegen Auslieferungsverfahren.)

3a/1/1

7. August 07

Verfahren Auslieferung zur Strafverfolgung 301 St 3/07f:

Beschluss des LG für Strafsachen Wien zu 282 Ur 70/07z, dass Auslieferung unzulässig. Auslieferung wurde gemäß § 34 Abs 1 ARHG abgelehnt.

3a/2/2/432

9. August 07

Besprechung zwischen kasachischen Behörden­ver­tretern und dem BMJ findet statt, Kasachstan zeigt Enttäuschung über Entscheidung. Vom BMJ wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine Gerichts­entscheidung handelt, auf die auch FBM BERGER keinen Einfluss nehmen kann.

Einreise von ALIYEV am Flughafen Schwechat per Privatjet kommend aus England (Ausreise erfolgte am 8.8.2007) . Es wird ihm mitgeteilt, dass er über keine Einreiseberechtigung verfügt, da ihm die diplo­matische Akkreditierung entzogen wurde. Im Zuge der Amtshandlung bekommt ALIYEV gesund­heitliche Beschwerden und wird ins Rudolfinerhaus zur Behandlung eingeliefert. Die Zurückweisung nach FPG ist aufgrund der Beschwerden unter­blieben und der Aufenthalt auf Bundesgebiet wurde aus medizinischen Gründen gewährt.

3a/2/2/476

3a/2/2/460

3a/2/2/463

24. August 2007

Bericht des BMJ über die parlamentarische Anfrage 1311/J XXIII. GP an den Bundeskanzler, das BMJ wurde vom BKA nur hinsichtlich der Frage 15 (Gibt es Auslieferungsverträge mit Kasachstan?) kontak­tiert.

3a/2/2/375

27. August 2007

Telefax von StA SEDA an die OStA, dass Verfahren aufgrund Geldwäscheverdacht gegen ALIYEV ein­ge­stellt werden soll, da Verdachtsmeldungen der Banken nur aufgrund Pressemeldungen erfolgt sind. Einstweilige Verfügungen wurden aufgehoben, ALIYEV habe sämtliche Vorgänge offen gelegt. Wegen der verweigerten Auslieferung soll ein Inlands­verfahren wegen der Verdachtsmomente gegen ALIYEV durchgeführt werden.

3b/4/1/21

28. August 2007

Bericht des BMJ, dass sich kasachische Behör­den­vertreter mit Vertretern von BMJ, BMeiA und BMI treffen wollen, aber alle Minister lehnen ein Treffen auf Ministerebene ab.

Hinweis der Botschafterin ***, dass HBM BARTEN­STEIN im September 2007 nach Kasachstan reisen will und daher eine Sprachregelung notwendig ist.

3a/1/1

29. August 2007

Besprechung im BMJ mit kasachischen Behörden­vertretern. Die Kasachen üben scharfe Kritik an Entscheidung, ALIYEV nicht auszuliefern. Weiters beanstanden sie, dass die StA kein Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt hat. Das BMJ meint, ein Rechtsmittel wäre aussichtslos gewesen und es sei ohnehin ein Inlandsverfahren anhängig.

3a/1/1

31. August 2007

Besprechung zwischen kasachischen Behördenvertretern und der StA Wien (JAROSCH und SEDA) wegen Inlandsverfahren.

3a/1/1

Oktober 2007

Telefonat zwischen dem HBK und dem Premier­minister M. (laut Botschafterin ***).

 

15. Jänner 2008

Urteil des Bezirksgericht Almaty gegen ALIYEV, in dem er in Abwesenheit zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt wird

 

30. Jänner 2008

Antrag von ALIYEV auf Einstellung Inlands­ver­fahren, ALIYEV wird von Rechtsanwalt Dr. Wolfgang BRANDSTETTER vertreten.

3a/2/2/64

6. Februar 2008

Schreiben von Rechtsanwalt Dr. Wolfgang BRAND­STETTER an Dr. NOWAK als Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen, wonach ALIYEV von Seiten der kasachischen Behörden weiterhin verfolgt wer­de.

3a/2/2/66

11. Februar 2008

Bericht StA an OStA über geplante Einstellung der Verfahren gegen ALIYEV, KOSHLYAK und S. noch vor Übersetzung der von kasachischer Seite vorge­legten Unterlagen.

3a/2/2/21

März 2008

OStA genehmigt Einstellung nicht, da eine Ein­stellung nur aufgrund der Informationen im Ausliefer­ungs­verfahren eine vorweggenommene Beweis­wür­di­gung darstellen würde. Auch die hohen Überset­zungskosten können die Einstellung nicht rechtfer­tigen. Das BMJ teilt Ansicht der OStA und sieht keine Veranlassung für eine Weisung.

3a/2/2/19

3a/2/2/16

11. April 2008

Ersuchen von Kasachstan um Wiederaufnahme Auslieferungsverfahren aufgrund Aussage des Zeu­gen Adonis DERBAS.

StA spricht sich gegen Wiederaufnahme aus, daher keine Entscheidung des LG für Strafsachen Wien. Kasachstan kommt nach § 40 ARHG kein An­tragsrecht auf Wiederaufnahme zu.

3a/2/1/1103

18. April 2008

Slowakischer Nationalfeiertagsempfang. Der kas. Vizeaußenminister spricht die österreichische Bot­schafterin *** an, dass Österreich bzw. die FBM BERGER Gesprächen ausweiche.

Anregung der Botschafterin: klärendes Gespräch zwischen Österreich und Kasachstan, weshalb ALIYEV auch nach Vorliegen Urteil nicht ausgeliefert wird.

3a/2/1/1123

29. April 2008

Bericht der StA Wien an die OStA, dass kein Grund für eine Wiederaufnahme des Auslieferungsver­fah­rens besteht.

Eine Einstellung des Inlandsverfahrens würde zur Blockierung der wechselseitigen Gewährung der Rechtshilfe zwischen Kasachstan und Österreich führen.

Der Bericht rechtfertigt auch, weshalb Zweifel an der geänderten Aussage von Adonis DERBAS bestehen.

Angeblich wird gegen ALIYEV in Kasachstan mittler­weile auch ein Verfahren wegen politischer Delikte (Umsturzversuch) geführt.

Zum neuerlichen Auslieferungsgesuch werden von Kasachstan umfangreiche, allerdings nicht über­setzte Unterlagen vorgelegt.

Seitens der StA Wien, BMJ wird nicht eingesehen, weshalb Österreich die Kosten für die Übersetzun­gen übernehmen sollte.

3a/2/1/886

4. Juni 2008

Bilaterales Vorbereitungstreffen für Besuch GStA Kasachstan bei FBM BERGER: Kasachstan spricht Geldwäsche an und kündigt neues Auslieferungs­begehren an

3a/1/1

12. Juni 2008

Besuch GStA Kasachstan bei FBM BERGER

3a/1/1

5. August 2008

Gespräch der österreichischen Botschaft (ÖB) in Ka­sachstan mit Generalstaatsanwalt DAULBAJEW. Der Eindruck der österreichischen Firmen, es gäbe repressive Maßnahmen gegen sie sollte in dem Gespräch zerstreut werden. Österreichische Firmen würden angeblich nicht diskriminiert.

3a/2/1/814

27. August 2008

Ersuchen um die Auslieferung zur Strafvoll­streckung:

Das Urteil, das vom Bezirksgericht Almaty am 15. Jänner 2008 verhängt wurde, soll vollstreckt werden.

3a/2/1/782

6. Oktober 2008

Bericht der StA Wien an die OStA zum Aus­liefer­ungsverfahren 301 St 3/07f: Verfahren abgeschlos­sen, Auslieferung nicht zulässig. Auslieferungs­ver­fahren gegen MUSSAYEV steht im Raum. Über Inlandsverfahren wird berichtet, Stand der Über­set­zungen.

3a/2/1/727

18. Oktober 2008

Bericht der StA Wien an die OStA über Einleitung des Auslieferungsverfahrens zur Strafvollstreckung zu 301 St 53/08v. Kasachstan soll mitteilen, ob die Verurteilten von Verteidigern vertreten waren.

3a/2/1/720

4. November 2008

Interministerielle Sitzung zwischen BMJ, BMI und BMeiA.

Laut BMeiA belasten Vorgänge rund ALIYEV und MUSSAYEV die Beziehungen zu Kasachstan erheb­lich.

Aus der Sicht des BMI steht im Mittelpunkt, Anschläge durch die kasachische Seite in Österreich zu verhindern, die Verhaftung von Ildar A. wird ange­kündigt. Weiters soll Murat K. eingeladen werden, dass Bundesgebiet zu verlassen. Das BMeiA spricht sich gegen diese Vorgehensweise aus, da in Kasachstan der Eindruck entstehen würde, dass nur Mitglieder des derzeitigen Regimes in Österreich verfolgt werden würden. Das BMeiA regt an, doch ein Strafverfahren gegen ALIYEV zu führen. Für das BMeiA ist nicht nachvollziehbar, weshalb ALIYEV neuerlich einen Aufenthaltstitel erhalten habe.

Laut BMJ wäre nach den derzeit vorliegenden Unter­lagen eine Verurteilung von ALIYEV geradezu aus­geschlossen. BMJ und BMI sind sich einig, dass ALIYEV nicht nach Kasachstan abgeschoben wer­den könnte.

3a/2/1/519

23. Jänner 2009

Asylantragstellung von Ehepaar K., Ehepaar S. und Familie KOSHLYAK. Alle diese Personen werden dem engen Umfeld von ALIYEV zugerechnet. Ver­fahren werden vom Bundesasylamt, Außenstelle Wien geführt.

3a/2/1/422

4. Februar 2009

Bericht der StA Wien, wo unter anderem begründet wird, weshalb DERBAS nicht mehr einvernommen wird und weshalb gegen DERBAS ein Verfahren wegen Verleumdung eingeleitet wurde.

3b/4/1/200

17. März 2009

Treffen eines Vertreters des Generalstaatsanwalts von Kasachstan mit StA Dr. SEDA wegen Auslie­ferung zur Vollstreckung sowie Inlandsverfahren.

Kritik von Kasachstan, dass Auslieferung aufgrund von Aussage Adonis DERBAS abgelehnt wurde und dieser nicht direkt von der StA bzw. von Dr. SEDA ein­ver­nommen wurde obwohl er sich in Wien befun­den hätte.

3a/2/1/217

März 2009

Vorlage von Unterlagen zum Verfahren 301 St 53/08v durch die Republik Kasachstan zum Beweis, dass Auszuliefernde von eigenen Anwälten im Ver­fahren vertreten worden sind.

 

28. April 2009

Ersuchen der Republik Kasachstan um Rechtshilfe, Verfahren zu 311 HSt 84/091 wegen Verfahren gegen ALIYEV wegen Geldwäsche und Steuerhin­terziehung

 

12. Mai 2009

Information über Stand Verfahren im BMJ: Übersicht über verschiedene Verfahren, die Enderledigung von Entscheidung über Inlandsverfahren soll zusammen mit Entscheidung über Ersuchen um Auslieferung zur Strafvollstreckung ergehen.

3a/2/1/73

15. Mai 2009

Gespräch Behördenvertreter Kasachstan mit StA SEDA

3a/1/1

18. Mai 2009

Besprechung im BMJ mit kasachischen Behörden­vertretern, ua DAULBAJEW und Rechtsvertreter Ka­sachstan Dr. SOYER. Kasachstan ersucht um Un­ter­stützung wegen Beitritt zu Europaratsüberein­kom­men, weist auf offene Rechtshilfeersuchen im Bezug auf Geldwäscheverdacht hin und spricht Einladung für BANDION-ORTNER nach Kasachstan aus.

3a/1/1

Da SPÖ und ÖVP keinen Ladungen zu diesem Themenkomplex zustimmten, konnten diesbezüglich keine Auskunftspersonen einvernommen werden.

Im Hinblick auf das Beweisthema 1.1. sind folgende Feststellungen zu treffen:

Die Entscheidung, die vom Auslieferungsbegehren betroffenen Personen nicht nach Kasachstan auszuliefern, erscheint aufgrund der vorliegenden Unterlagen vertretbar.

Von offizieller kasachischer Seite ist es zu zahlreichen (oben nicht im Einzelnen aufgelisteten) Interventionen gekommen.

Folgende offene Fragen des Beweisthemas 1.1. in diesem Zusammenhang können aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Untersuchungsausschusses durch SPÖ und ÖVP nicht  geklärt werden:

Ob und inwiefern tatsächlich enge Verbindungen von Rakhat ALIYEV zu führenden Beamten bzw. in die Politik bestehen, und inwiefern diese für eine Beeinflussung des Auslieferungsverfahrens genutzt wurden.

Ob es in diesem Zusammenhang zu Geldflüssen gekommen ist.

Die Hintergründe und der Wahrheitsgehalt der Aussagen des Belastungszeugen Ado­nis DERBAS, welcher neben ALIYEV insbesondere auch einen Beamten des BMI schwer beschuldigt, und dessen Informationen auch an den FPÖ-Klub übergeben worden sind. 

1.1.d. Involvierung von Anton GAAL, Karl BLECHA

Aus den Akten ergibt sich, dass neben der oben 1.1.a. dargestellten Beeinflussung von FPÖ Abgeordneten, im Frühjahr 2008  der ehemalige Abgeordnete der SPÖ Anton GAAL ebenfalls über einen Mittelsmann (Ildar A.) des kasachischen Geheimdienstes in die Affäre rund um Rakhat ALIYEV involviert wurde. Anton GAAL hatte diesbezüglich auch Kontakt mit dem früheren Innenminister und langjährigen Abgeordneten Karl BLECHA, welcher seinerseits auch in Kontakt zu Berndt E. stand (siehe oben 1.1.a.). BERNDT E. behauptet, dass er jenen Brief an den Generaldirektor für öffentliche Sicherheit, welchen er an die FPÖ übergeben und dort zum Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage gemacht hat, von Karl BLECHA erhalten habe.

Gegen Ildar A. läuft derzeit ein noch nicht rechtskräftig abgeschlossenes Straf­ver­fah­ren, wobei diesem unter anderem vorgeworfen wird, in die Planung und Orga­nisation von versuchten Entführungen zum Nachteil von MUSSAYEV und KOSHLYAK einge­bunden gewesen zu sein.

Diese Angelegenheit – obwohl auch nach dem Wortlaut des Beweisbeschlusses ein­deutig Untersuchungsgegenstand – wurde aufgrund der verweigerten Ladungen von Auskunftspersonen im Untersuchungsausschuss nicht näher untersucht.

Aus den Untersuchungsakten ergeben sich dabei folgende Zusammenhänge:

DATUM

FAKTUM

ZAHL

 

 

 

Frühling

März

2008

Zeugenvernehmung vom 13.01.09

Rechtsanwalt Dr. Wilhelm K.

„Herrn Ildar. A. habe ich durch einen Bekannten vor ca. 2 Jahren kennengelernt. Im März 2008 hat er mich tel. kontaktiert und um einen Besprechungstermin gebeten. Zu diesem Besprechungstermin ist der Botschaftsrat Murat K. mit erschienen und ich wurde gefragt, ob ich in wirt­schaftlichen Angelegenheiten die Republik Kasachstan vertreten würde. Ich habe hiezu grundsätzlich die Bereit­schaft erklärt. Die Besprechung wurde mit einem Dolmet­scher und mehreren Vertretern der Republik Kasachstan abgehalten. [...]

Zweites Thema bei der Besprechung war einen Antrag auf Wiederaufnahme des Auslieferungsverfahrens gegen ALI­YEV für die Republik Kasachstan zu stellen. Die Begründung der Wiederaufnahme, lag für mich damals in wesentlichen darin, dass ALIYEV im Jänner bzw. Feb. 2008 in Kasach­stan, rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von 20 Jahren ver­urteilt wurde. Dieses Urteil wurde mir in russ. Sprache vor­gelegt und es wurden die wichtigsten Passagen von einem Dolmetscher übersetzt. Es wurden auch, wesentliche Zeu­gen­aussagen, die im Prozess ausgesagt haben, übersetzt. Nachdem ich den diesbezüglichen Antrag am 4.4.2008 bei der Staatsanwaltschaft Wien, gegen ALIYEV überreicht habe, erhielt ich von der Republik Kasachstan den Auftrag, auch gegen die weiteren Verurteilten, so Hr. KOSHLYAK, MUSSAYEV [...] zusätzlich zum Antrag der Wiederaufnahme des Verfahrens, eine Sachverhaltsbekanntgabe, wegen § 165 StGB an das Bundesministerium für Justiz zu stellen. Für diesen Tatverdacht habe ich die Botschaftsräte, M. und K. ersucht, es sollten die Aufenthaltsorte dieser Personen in Österreich, die Lebensweise, ob sie eine aufwendiges Leben führen, der Fahrzeugfuhrpark etc. ausgeforscht werden. An­lässlich eines derartigen Gespräches, bei welchem auch Hr. Ildar A. anwesend war, der die Ortsverhältnisse in Wien, nach seinen Angaben relativ gut kannte, hat sich dieser angeboten, dass er bei der Ausforschung behilflich sein würde zumal der Botschaftsrat M. fast überhaupt keine Deutschkenntnisse hatte, Murat K. etwas besser.“

4. Beschuldigtenvernehmung vom 04.12.08

Ildar A.

„[...]

Betreffend der Personen (ALIYEV, MUSSAYEV und KOSHLYAK) wurde ich erstmals von Wilhelm K., wahr­scheinlich im Frühling 2008 angesprochen. Dr. Wilhelm K. kenne ich seit ca. 1,5 Jahren von einer Konsultation in einer anderen Rechtssache. Der Rechtsanwalt Wilhelm K. teilte mir mit, dass er betreffend der Person (ALIYEV, MUSSAYEV und KOSHLYAK und auch weiterer Personen) einen Haft­befehl von Staatsanwalt Dr. S. geben soll. Er sagte mir, ich solle diese „Leute“ finden, damit wir deren Aufenthaltsort dem Staatsanwalt mitteilen können. [...]“

2/1/5/82

2/1/7/85

April

2008

BVT Beschuldigtenvernehmung vom 03.10.08

Emmerich H.

„Toni GAAL kenne ich schon seit ca. 45 Jahren, ich kann ihn eher als einen Freund bezeichnen.

Zur Sache:

Glaublich im April oder Mai heurigen Jahres rief mich Toni an und bat mich um ein Treffen in der Panoramaschenke im 10. Bezirk. Bei diesem Treffen kam er mit einem mir damals unbekannten Mann, den er mir als „Ildar“ vorstellte. Durch meine frühere Tätigkeit im Heeresabwehramt weiß Toni, dass ich über ein breites Wissen im Ermittlungsbereich ver­füge. Dieser gewisse Ildar gab mir 5 A4 Zettel wobei auf einem Zettel standen 5 Personen von kasachischen Staats­bürgern inklusive deren Daten über Ihre Fahrzeuge. Am dritten Zettel war ein Foto von ALIYEV Rakhat ehemaliger Botschafter aus Kasachstan. Am dritten Zettel waren genau die gleichen Fahrzeugmarken samt Kennzeichen welche sich bereits am ersten Zettel befanden. Am vierten Zettel waren Fotos von diesen kasachischen Staatsbürgern, die bereits am ersten Zettel namentlich genannt sind Am fünften Zettel ist ein Porträt von MUSSAYEV. [...]

Zu diesen Zettel sagte mir Ildar ob mir es möglich ist, MUSSAYEV, KOSHLYAK und ALIYEV auszuforschen.[...]

Nach ca. einer Woche rief mich aber dieser Ildar auf meinem Handy an und wollte abermals ein Treffen aber dieses mal ohne im Beisein von Toni. [...]“

2/1/7/149

April 2008

Beschuldigtenvernehmung vom 03.10.08

Alexander K.

„Ich habe Ildar A. vor ca. 1 Jahr über einem gemeinsamen Bekannten, der Automechaniker ist kennengelernt. [...] Die­ser Kontakt gestaltete sich insoweit, dass dieser mich kurze Zeit nach unserem ersten offensichtlich zufälligen Zusam­mentreffen anrief. Woher Ildar A. meine Telefonnummer hatte ist mir nicht bekannt, möglicherweise vom Automecha­niker. Der Grund des Anrufs von ILDAR A. war, dass dieser einige Fragen betreffend einer Versicherungsangelegenheit hat.

In weiterer Folge rief er mich in unregelmäßigen Abständen immer wieder an und wir trafen uns ausschließlich in seinem Haus, wobei sich eine Art freundschaftliche Beziehung zwi­schen seiner und meiner Familie entwickelte. Es war nie die Rede von Gefälligkeiten, sondern lediglich freundschaftlicher Kontakt.

Bei einem dieser Besuche vor ca. 6 bis 8 Monaten teilte mir Ildar A folgendes mit.

Ildar A erzählte mir sinngemäß, dass er einen großen Auf­trag der kasachischen Regierung bzw. des kasachischen Präsidenten in Aussicht hätte. Bei diesem Auftrag handelt es sich um die Errichtung einer Raffinerie im Wert von ca. 2 Milliarden Euro. Lt Ildar A. wird ihm dieser Auftrag durch den Präsidenten der Republik Kasachstan nur erteilt, wenn er feststellt, ob drei kasachische Staatsbürger in Österreich aufhältig sind und ihre Wohnadresse herausfindet. Lt. Ildar A. reicht dafür aber nicht nur ein Foto, sonder ein stichfester Beweis für den Aufenthaltsort der gesuchten kasachischen Bürger in Österreich.

In weitere Folge übergab mir Ildar A. Namen, Geburtsdaten, Fotos, Kennzeichen und etwaige Adressen dieser drei Personen. Soweit ich mich erinnere handelte es sich da­bei um Personen mit folgenden Familiennamen: ALIYEV, KOSHLYAK, und MUSSAYEV. Betreffend des KOSHLYAK nannte er mir noch eine gewisse S. als Kontaktperson des KOSHLYAK.

Ich erwiderte, dass ich nur ein kleiner Polizeibeamter bin und nicht weiß, wie ich ihm helfen kann. Ich riet ihm einen Privatdetektiv mit der Suche nach den Personen zu beauf­tragen. Ildar A. teilte mir mit, dass bereits ein Privatdetektiv mit dem Namen „Jimmy“ [Anm.: Emmerich H.] daran arbeitet. Dabei stellte es sich heraus, dass die Adressen nicht mehr aktuell sind. Ildar A. forderte mich daher auf, betreffend dieser Personen, nach aktuellen Adressen im Computer zu suchen.

Im Hinblick auf unsere Freundschaft ließ ich mich dazu verleiten. Ich habe daher entsprechende Abfragen unter meiner Kennung im ZMR, EKIS und PAD 2 getätigt.“

[...]

Es ist mir ein Anliegen, dass ich ihnen mitteile, dass ich ca. vor 4 Monaten einen finanziellen Engpass hatte und mir deswegen von Ildar A. einen Betrag von € 1.500,- aus­geliehen habe. Ich machte Ihn darauf aufmerksam, dass ich den Rückgabezeitpunkt nicht nennen kann. Er erwiderte wörtlich „Gibst du mir wieder, wenn du reich bist“. Vor ca. 2 Monaten habe ich mir erneut die Summe von € 500 von Ildar A. ausgeborgt.“

[...]

Ich möchte ausdrücklich erwähnen, dass die geborgte Sum­me in keinem Zusammenhang mit meiner Hilfsbereit­schaft betreffend der getätigten Anfragen für Ildar A. steht. [...]“

2/1/7/137

14.07.08

BVT Beschuldigtenvernehmung vom 03.10.08

Emmerich H.

„Ich fuhr am 14.07.2008 wieder zu den Adressen und an der Adresse des MUSSAYEV in 1010 Wien XXXStraße XX sah ich plötzlich diesen Herrn MUSSAYEV. Gleich darauf rief ich Ildar A. auf seinem Handy an und teilte ihm mit, dass ich MUSSAYEV auf seiner Adresse ausgeforscht hätte. Ildar kam gleich darauf zu der Adresse des MUSSAYEV. Was er dort machte kann ich leider nicht angeben, denn für mich war diese Person MUSSAYEV erledigt. Ildar A. teilte mir mit, ich sollte nun ermitteln wo sich die Person KOSHLYAK befindet. Ich suchte an der bekannten  Adresse in 1030 Wien und fand heraus, dass die Familie dort nicht wohnt. Nach einigen Recherchen fand ich am 5.8.2008 heraus, dass die Familie KOSHLYAK in 1220 Wien, **** 5, wohnt. Ich rief Ildar A. tel. an und er kam sofort dahin. Er wollte Vadim KOSHLYAK fotografieren, wir konnten ihn aber nicht sehen. Er foto­grafierte dann das Haus und die Fahrzeuge. Anschließend lud er zum Essen ein und freute sich über die tollen Ermitt­lungen meinerseits und das positive Ergebnis. [...]“

2/1/7/149

17.07.08

Entführungsversuch MUSSAYEV

Koordination durch Ildar A.

Unmittelbare Ausführung: vermutlich durch 3 aus Russland stammende Täter

MUSSAYEV wird von einem Russen ersucht zwecks eines Gespräches in ein KFZ einzusteigen. Die 2 anderen Russen stehen in kurzer Entfernung, möglicherweise sollen sie einen Fluchtweg versperren. Als MUSSAYEV die Situation erkennt, ruft er einen ebenfalls anwesenden Vertrauten zur Hilfe, worauf die Russen von ihm ablassen.

Am selben Tag wird jedoch telefonisch zwischen MUSSAYEV und dem 1. Russen über ein Treffen in einem Cafehaus verhandelt. Dies wird aber in weiterer Folge nicht stattfinden.

Zeugeneinvernehmung vom 09.09.08

MUSSAYEV

ermittelnder Beamte: „Wie oft und was haben sie mit der „Tätertelefonnummer“ gesprochen?“

MUSSAYEV: „ Ich habe ca 4-5 Gespräche mit dem „Täter“ (älteren Mann) geführt. Ich habe den Mann angerufen und habe ihm vorgeschlagen, dass wir uns in ca. 1 Stunde im „Rathauscafe“ treffen und weiter reden können. Danach habe ich ihn wieder angerufen, habe ihm gesagt, dass das Rathhauscafe umgebaut wird und habe ihm vorgeschlagen, dass wir uns im Hotel Mariott treffen könnten. Dieser Treffpunkt wurde von mir gewählt, da ich weiß, dass das Hotel Video überwacht wird. Jedoch konnten wir uns im Zuge der Gespräche nicht auf einen Treffpunkt einigen. Genau genommen, drehten sich die Gespräche immer wie­der um das Gleiche (Ausmachen eines Treffpunktes).“

ermittelnder Beamte: „Die Tathandlung war am 17.07.08, warum haben sie die Behörden erst am 23.07.08 ver­stän­digt?“

MUSSAYEV: „Zuerst wollte ich die Behörden damit nicht belästigen, da ich meine Probleme immer selber gelöst habe. Das waren meine ersten Gedanken. Da mich Herr ALIYEV Rakhat und sein Anwalt ersuchten, den Vorfall zu melden, habe ich Anzeige erstattet.“

Ildar A. stellte für die Russen das am 30.06.08 gekaufte Mobiltelefon zur Verfügung und stand die Tage vor und auch während des Entführungsversuches im telefonischen Kon­takt mit den Russen. Des weiteren nächtigten die Russen während ihres Aufenthalts in Österreich in einem leer stehenden, dem Ildar A gehörenden Haus.

2/1/5/37

08.08.08

Zeugenvernehmung vom 13.01.09

Rechtsanwalt Dr. Wilhelm K.

„Zweites Thema bei der Besprechung [Anm: März 2008] war einen Antrag auf Wiederaufnahme des Auslieferungs­ver­fahrens gegen ALIYEV für die Republik Kasachstan zu stellen. Die Begründung der Wiederaufnahme, lag für mich damals in wesentlichen darin, dass ALIYEV im Jänner bzw. Feb. 2008 in Kasachstan, rechtskräftig zu einer Freiheits­strafe von 20 Jahren verurteilt wurde.“

[...]

„Den Nat. Abgeordneten GAAL habe ich bei der Be­sprechung am 8.8.08 in 1100 Wien, Filmteichstr. im dortigen Restaurant, „Panoramaschenke“ erstmals persönlich ken­nen­gelernt. Bei diesem Gespräch in 1100 Wien waren der Nat. Abgeordnete GAAL, Dr. BLECHA, Ildar A. und ich anwesend. Mein Thema bei dieser Besprechung war, wie schon oben angegeben, die „Intervention des Dr. BLECHA“. Der BM aD gab bei diesem Gespräch an, dass er sich erkundigen werde, ob man intervenieren kann, dass das Verfahren [Anm.: Auslieferungsverfahren gegen ALIYEV] beschleunigt wird.

Da laut Auskunft des OStA. Dr. B. der Akt zur weiteren Erhebung beim BMI seine sollte, erhoffte ich mir, durch die Intervention von Dr. BLECHA eine beschleunigte Bear­beitung.“

2/1/5/82

26.08.08

BVT-Bericht vom 05.09.08

Entführungsversuch KOSHLYAK Vadim

BVT-Amtsvermerk 19.09.08

[...] „Einer der Zeugen wollte sich auch daran erinnern, vor etwa einem Monat Ildar A. in der Nähe des Hauses von KOSHLYAK gesehen zu haben. Dieser Umstand wird durch ein mit Privatermittler Emmerich H. geführtes Gespräch bestätigt, der angab, seinem „Auftraggeber“ das Haus der KOSHLYAKs gezeigt zu haben.“

2/1/5/84

03.10.08

BVT-Beschuldigtenvernehmung

Ildar A.

„Mir wird ein Lichtbild mit der Bezeichnung „P7“ vorgelegt und ich erkenne darauf eine Person welche mir als „JIMMY“ [Anm: Emmerich H.] bekannt ist. Dabei handelt es sich um einen Bekannten aus der Nachbarschaft, dessen Nach­namen mir nicht bekannt ist. Ich treffe ihn fallweise im Cafe­haus habe sonst aber keinen Kontakt zu dieser Person. Er ist Pensionist und steht meines Wissens auch in keinem Zusammenhang mit den genannten Personen KOSHLYAK, MUSSAYEV oder ALIYEV.

Ich werde konkret befragt, ob ich der Person namens „JIMMY“ einen Auftrag erteilt hätte. Ich bestreite dies. Er hat von mir niemals einen Auftrag erhalten. Keinesfalls habe ich ihm beauftragt, Erhebungen betreffend KOSHLYAK, MUS­SAYEV oder ALIYEV zu tätigen.

Mir wird ein weiteres Lichtbild einer Person und der Bezeichnung P26 vorgelegt. Ich erkenne darauf eine Person namens Alexander K. Dabei handelt es sich um einen Nachbarn. [...] Wenn ich nunmehr gefragt werde, ob ich Alexander K. im Zusammenhang mit KOSHLYAK, MUS­SAYEV oder ALIYEV irgendwelche Aufträge erteilt hätte, so verneine ich auch dies. Keinesfalls habe ich K. um irgend­welche Informationen oder Recherchen betreffend der Genannten gebeten.“

2/1/7/125

03.10.08

BVT-Beschuldigtenvernehmung

Emmerich H.

(siehe oben)

2/1/7/149

06.10.08

06.10.08

Suspendierungs-Bescheid

der Sicherheitsdirektion Wien

an Alexander K.

2/1/16/328

11.10.08

BVT-Anlassbericht

Ersuchen der Festnahme Ildar A.

Tatverdacht: „Ildar A. ist verdächtig, den an Alnur MUSSAYEV am 17.7.2008 verübten vermutlichen Entfüh­rungsversuch vorbereitet, an von ihm angeheuerte, ver­mutlich aus Russland stammende, drei unmittelbare Täter in Auftrag gegeben und die Tat logistisch unterstützt zu haben, indem die Täter eingewiesen, ihnen ein Mobiltelefon zur Verfügung gestellt und Unterkunft bereitgestellt hat.“

[...]

„Eine direkte Beteiligung an dem am 26.8.2008 an Vadim KOSHLYAK verübten mutmaßlichen Entführungsversuch kann Ildar A. nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht nach­gewiesen werden. Doch dürfte die von ihm in Auftrag ge­ge­bene Ausmittlung des Wohnhauses der Familie KOSHLYAK durch Emmerich H. am 5.8.2008 entscheidend für den exakt 3 Wochen später durchgeführten Entführungs­versuch gewe­sen sein.“

2/1/5/72

16.10.08

StA Wien

Anordnung der Festnahme

Ildar A.

(Bewilligung des LG-Strafsachen am 20.10.08)

2/1/5/37

06.11.08

BVT-Bericht vom 07.11.08

BVT-Besprechung mit MUSSAYEV und Lidiya E. betreffend des an MUSSAYEV verübten Entführungsversuches vom 22.09.08

2/1/5/28

08.11.08

BVT-Bericht vom 10.11.08

BVT-Besprechung mit KOSHLYAK und Bayan Y. betreffend des an KOSHLYAK verübten Entführungsversuches

2/1/5/31

10.11.08

Einsatzbericht EKO Cobra

erfolgte Festnahme Ildar A.

2/1/5/48

10.11.08

1. Beschuldigtenvernehmung

Ildar A.

Ildar A. macht keine Aussagen und wünscht die Beiziehung seines Rechtsvertreters

2/1/5/57

10.11.08

2. Beschuldigtenvernehmung

Ildar A.

vernehmender Beamter: „Was sagen sie dazu, dass der Privatermittler Emmerich H. behauptet, von Ihnen beauftragt worden zu sein, die Adressen der beiden genannten Per­sonen zu eruieren?“

Ildar A.: „Das ist kein Privatermittler. Das ist ein Alkoholiker. Er hat Informationen über diese Person gesammelt und wollte sie mir verkaufen. Ich habe dies abgelehnt, trotzdem kam er immer wieder und wollte Geld für diese Informationen erhalten.“

[...]      

vernehmender Beamter: „Wie haben Sie Emmerich H. kennengelernt?“

Ildar A: „Ich habe ihn in einem Cafehaus, im Mai oder Juni 2008 kennengelernt. Wenn ich gefragt werde, ob mir Emmerich H. durch den mir bekannten GAAL vorgestellt wurde, so verneine ich dies.“

vernehmender Beamte: „Emmerich H. gibt an, dass er Sie durch GAAL kennen gelernt hatte, bzw. ihm der Auftrag durch Sie vermittelt worden sei. Was sagen Sie dazu? Wa­rum sollte Emmerich H. die Unwahrheit sagen?“

Ildar A: „Er lügt. Er hat nie einen Auftrag bekommen. GAAL hat mit der Sache nichts zu tun.“

[...]

vernehmender Beamte: „Was wissen sie über ihren Nach­barn, GAAL Anton?“

Ildar A: „Er ist mein Nachbar. Weiters ist er SPÖ-Politiker. Er hat ein Büro im 1. Wr. Gemeindebezirk.“

vernehmender Beamte: „Ist GAAL Anton, ihr Nachbar, mit der Sache betreffend „KOSHLYAK V., MUSSAYEV A., und RAKHAT A. in irgendeiner Weise involviert?“

Ildar A: „Er kennt die Sache nicht.“

[...]

vernehmender Beamte: „Woher kennen Sie BLECHA Karl und was wissen sie von ihm?“

Ildar A: „Ich kenne BLECHA K. schon lange Zeit persönlich. Woher ich ihn kenne weiß ich nicht mehr. BLECHA ist Pensionistenverbandssprecher und gehört einer politischen Partei in Österreich an. Ich habe BLECHA ca. vor einem halben Jahr, das letzte Mal persönlich getroffen.“

[...]

vernehmender Beamte: „Die Erhebungen rund um das einerseits von den Tätern benutzte Handy, andererseits des von Ihnen benützten Handys während der Tatzeit, aber auch die Zeugenaussagen der Opfer, verbunden mit den Aus­sagen des privaten Ermittlers Emmerich H. und des Polizis­ten Alexander K. weisen eher darauf hin, dass ihre Angaben nicht den Tatsachen entsprechen. Auch die Erhebungen rund um GAAL Anton beweisen deutlich, dass Ihre Angaben nicht den Tatsachen entsprechen. Warum sagen Sie nicht die Wahrheit? Ihre Verantwortung ist falsch, leicht wider­legbar und belastet sie eigentlich nur.“

[...]

Anmerkung: Es ist ganz offensichtlich, dass Sie lügen. Die Vernehmung wird an dieser Stelle um 19:00 unterbrochen.

2/1/5/62

11.11.08

3. Beschuldigtenvernehmung

Ildar A.

Ildar A. zeigt sich unkooperativ.

vernehmender Beamter: „Ist Ihnen nicht klar, dass Sie durch ihre Lügen sich nur noch verdächtiger machen?“

Ildar A: „Wenn sie mir nicht glauben, dann will ich jetzt nichts mehr aussagen. Ich habe immer die Wahrheit gesagt.“

2/1/5/59

13.11.08

BVT-Amtsvermerk

„Über mündlichen Auftrag der StA wurde

Anton GAAL, 14.3.1940 geb., österr. StA,

Abg.z.NR a.D. Präsident des österr. Zivilschutzverbandes,

1100 Wien XXX

TelNr. XXX

Email: XXX

am 11.11.2008 in seinem Büro beim österreichischen Zivilschutzverband 1014 Wien, Am Hof 4, durch ND 10 und LVT St1 zum Sachverhalt befragt.

Anton GAAL teilte mit, dass er Ildar A. vor etwa einem bis 2 Jahren kennen gelernt habe, als er sich für den Kauf des Hauses Ildar A. in der XXXgasse, in unmittelbarer Nähe seines Wohnhauses, interessiert habe. Er habe das haus für seine Tochter kaufen wollen, das aber nicht getan, da es ihm zu teuer gewesen sei. Seither habe er gelegentliche Kontakte zu Ildar A..

Im heurigen Frühjahr habe Ildar A. ihm erzählt, dass er jemanden suche, der ihn beschützen könne. Er habe ihm deshalb seinen Bekannten Emmerich H. vermittelt. Er selbst habe nur vermittelt, indem er Ildar A. die TelNr. von Em­merich H. gegeben habe.

Herrn GAAL wurde zur Kenntnis gebracht, dass über staats­anwaltschaftlich angeordnete Rufdatenrückerfassung für die Zeit von 19.2.2008 bis 1.8.2008 insgesamt 95 Telefonverbin­dungen zwischen Ildar A’s Mobiltelefon (0676/XXX) und dem von ihm ständig benutzten Mobiltelefon (0664/XXX) nach­gewiesen wurden. GAAL bestätigte seine regelmäßigen Telefonkontakte zu Ildar A. und führte dazu aus, dass er über diese Telefonverbindung ausschließlich mit Ildar A. und nie mit einer anderen Person gesprochen habe.

Angesprochen auf ein geplantes Ölgeschäft mit Kasachstan bestätigte GAAL, dass Ildar A. angeblich von Präsidenten Kasachstans ein lukrativer Ölvertrag angeboten worden sei, wenn es ihm gelinge, Ex Botschafter ALIYEV und 2 seiner ihm namentlich nicht erinnerliche in Österreich lebende Gefolgsleute nach Kasachstan auszuliefern.“

2/1/7/44

19.11.08

BPD-Wien Amtsvermerk

bzgl EKIS/ZMR-Abfragen durch Revierinspektor Alexander K.

Auswertung Protokolle:

Es wurden ua Zulassungsbesitzerabfragen (21.05.08) bzgl. MUSSAYEV und ALIYEV, sowie ua ZMR-Abfragen (04.07.08) bzgl MUSSAYEV durchgeführt

2/1/5/32

04.12.08

BVT-Zwischenbericht

Botschaftsrat Murat K. ist am 11.11.08 nach Kasachstan ausgereist.

2/1/7/4

04.12.08

4. Beschuldigtenvernehmung

Ildar A.

(siehe oben)

2/1/7/85

03.01.09

5. Beschuldigteneinvernahme

Ildar A.

2/1/7/88

12.01.09

6. Beschuldigtenvernehmung

Ildar A

2/1/7/92

13.01.09

Zeugenvernehmung

Rechtsanwalt Dr. K.

(siehe oben)

2/1/5/82

20.01.09

BVT Abschluss-Bericht

Ildar A.

I

„Ildar A ist verdächtig 3 unbekannte Täter beauftrag zu ha­ben, den ständig in Österreich lebenden ehemaligen Leiter des kasachischen Geheimdienstes (KNB), Alnur MUS­SA­YEV durch Drohung und List an eine ausländische Macht (Kasachstan) zu überliefern. [...]“

II

„Ildar A. ist verdächtig, im Auftrag des seit Mai 2008 in Österreich in einer Abdeckfunktion als Botschaftsrat der ka­sachischen Botschaft in Wien tätigen hauptamtlichen Mitar­beiter des kasachischen Geheimdienstes KNB Oberst Murat K. von Mai 2008 bis zum 2.10.2008 Informationen beschafft und Ermittlungen über den Aufenthalt von Ex-Botschafter Dr. Rakhat ALIYEV, dessen Sekretärin Mag. S., Alnur MUSSAYEV und Vadim KOSHLYAK geführt bzw. führen lassen zu haben. Des weiteren es hat [sic] ILDAR A. über seine persönliche Bekanntschaft zu Bezirkspolitiker Anton GAAL und dessen Verbindung zu Ex-Innenminister Karl BLECHA im Sinn von Oberst Murat K. betrieben, die Auslieferung der Genannten zu erreichen.“

III

„Oberst Murat K., Offizier des kasachischen Geheimdienstes KNB, seit Mai 2008 in Österreich aufhältig und als Bot­schaftsrat an der kasachischen Botschaft in Wien abgedeckt, ist verdächtig, seit Mai 2008 einen geheimen Nachrichten­dienst zum Nachteil Österreichs betrieben zu haben. [...]“

IV

„Ildar A. ist verdächtig den Wiener Polizisten Alexander K. im Frühjahr 2008 zum Missbrauch der Amtsgewalt angestiftet zu haben, indem er ihn beauftragt hat, Abfragen über die gesuchten in Österreich aufhältigen Kasachen in Daten­banken durchzuführen und an ihn weiter zu geben, die ihm ausschließlich kraft seines Amtes zugänglich waren. Auf ein dbzgl. gegen Alexander K. beim LG Korneuburg laufendes Verfahren darf verwiesen werden.“

2/1/7/103

22.07.09

BVT-Beschuldigtenvernehmung

Ildar A.

„[...] Ich will zur Sache keinerlei Angaben mehr machen. Ich werde erst wieder bei der Hauptverhandlung eine Aussage zur Sache tätigen. [...]“

2/1/5/3

Da SPÖ und ÖVP keinen Ladungen zu diesem Themenkomplex zustimmten, konnten diesbezüglich keine Auskunftspersonen einvernommen werden.

Im Hinblick auf das Beweisthema 1.1. sind folgende Feststellungen zu treffen:

Sowohl Anton GAAL als auch Karl BLECHA hatten Kontakt zu Mittelsleuten des kasachischen Geheimdienstes und haben sich für eine Auslieferung ALIYEVS eingesetzt.

Folgende offene Fragen des Beweisthemas 1.1. in diesem Zusammenhang können aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Untersuchungsausschusses durch SPÖ und ÖVP nicht  geklärt werden:

Karl BLECHA sollte bei BM Maria BERGER und dem GD für die öffentliche Sicherheit persönlich intervenieren. Ob dies geschehen ist, konnte nicht geklärt werden.

Die Behauptung von BERNDT E., wesentliche Unterlagen von BLECHA erhalten und zur Steuerung parlamentarischer Anfragen an die FPÖ übergeben zu haben, konnte nicht überprüft werden.

Ob es rund um die Involvierung von Anton GAAL und Karl BLECHA zu Geldflüssen gekommen ist, blieb offen.

Ob GAAL und BLECHA Kenntnis über die Herkunft der Informationen aus nach­richtendienstlichen Quellen hatten wurde ebenfalls nicht geklärt.

1.2. Warnpflicht der Sicherheitsbehörden

Es wurde einstimmig folgendes Beweisthema 1.2. beschlossen:

Aufklärung darüber, ob und gegebenenfalls wann das Bundesamt für Verfassungs­schutz von Vorfällen im Sinne des Punktes 1.1. Kenntnis erlangte, und ob und gegebenenfalls welche Schritte zur Information des Nationalrates und zum Schutz des Nationalrates als verfassungsmäßiger Einrichtung vor weiteren derartigen Interven­tionen ergriffen wurden.

Aus der oben zu 1.1.a angeführten Chronologie ergibt sich, dass bereits im Novem­ber 2008 das BVT Kenntnis über die geplante Beeinflussung der FPÖ Abgeordneten erlangte. Spätestens im Zwischenbericht vom 24.11.2008 wird dies gesondert angeführt.

Zur Informationspflicht führte der Leiter des BVT, Dr. Peter GRIDLING, aus seiner Sicht aus (Protokoll vom 25.11.2008, S. 7):

„Sehr geehrter Herr Abgeordneter, zuerst möchte ich darauf hinweisen, dass im Verfassungsschutzbericht keine politische Partei erwähnt ist und dass wir im Verfassungsschutzbericht nicht in einer solchen Form darüber berichtet haben.

Zum Zweiten: Natürlich hat sich das BVT diese Frage auch gestellt, und wir haben auch eine intensive Diskussion intern darüber geführt. Allerdings dürfen Aufgaben, die dem BVT gesetzlich zugewiesen werden, wie zum Beispiel der Schutz der verfas­sungsmäßigen Einrichtungen, nicht auf alles angewendet werden.

Es geht bei der Bestimmung des § 22 Abs. 4 SPG hauptsächlich darum, dass wir den Nationalrat, den Bundesrat in seiner Gesamtheit schützen. Es geht nicht um den Schutz von einzelnen Mitgliedern dieser Institution oder Parteien innerhalb dieser Institution. Und es betrifft dieser Schutz auch ganz besondere Bedrohungspotenziale, sprich besondere Rechtsgüter, und geschützt sind hier vor allen Dingen diese Interessen, wenn es um einen gefährlichen Angriff auf Leib, Leben, Freiheit oder Vermögen geht.

Nicht umfasst von diesem Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen ist zum Beispiel das freie Mandat oder Ähnliches, sondern es gibt eine sehr eingeschränkte Rechtsgüterliste, die taxativ aufzählt, was Schutzgegenstand ist.

Natürlich ist es für uns eine schwierige Abwägung, und es sind auch mehrere unterschiedliche Gesetze zu berücksichtigen, sodass für das BVT letztendlich schon abzuwägen war: Gibt es irgendeine Verpflichtung für uns, Betroffene zu warnen? Das hat sich für uns aus dem Grund schon einmal nicht ergeben, da wir eigentlich keine Opfer in dem Sinne haben. – Das wäre das Erste.

Zweitens sind wir zu dem Schluss gekommen, dass zu diesem Zeitpunkt auch noch kein gefährlicher Angriff vorgelegen ist im Sinne des § 16 SPG und daher eine Verpflichtung zu einer Information aus keiner Rechtsgrundlage abzuleiten war.

Im Gegensatz haben wir aber schon zu erwägen gehabt, dass wir einerseits die Datenschutzinteressen und die Amtsverschwiegenheit entsprechend zu berück­sichtigen haben. Das hat auch dazu geführt – ich erlaube mir, dies zu sagen, ohne jetzt die Vertraulichkeit im Unterausschuss zu verletzen –, dass dies zu einer rechtlichen Diskussion über die Grenzen geführt hat, indem das BVT die Position aufgezeigt und klargelegt hat.“

Seitens der Regierungsfraktionen wurde weiters ein Gutachten durch den Leiter des Verfassungsdienstes, Dr. Georg LIENBACHER, beauftragt. Dieser erläuterte in der Sitzung vom 25.11.2008 seine Rechtsauffassung (siehe Protokoll vom 25.11.2009 S. 49ff), musste sich dabei jedoch auf abstrakte rechtsdogmatische Überlegungen beschränken, da ein konkreter Sachverhalt zu diesem Zeitpunkt durch den Unter­suchungsausschuss noch nicht ermittelt worden ist. Auch hier zeigt sich die zeitlich und logisch verunglückte Zeitplangestaltung durch die Regierungsmehrheit. Die Ausfüh­rungen Dris. LIENBACHERs waren daher zwar fachlich interessant, konnten zur Bewältigung des Untersuchungsauftrages jedoch nichts beitragen.

In einer Beurteilung ist zu bemerken, dass die Auffassung Dris. GRIDLINGs, dass im Zeitpunkt der aufgedeckten Beeinflussung freiheitlicher Abgeordneter kein gefährlicher Angriff vorgelegen sei, nicht geteilt werden kann. Nach Hauer-Keplinger, A.10.1. zu § 16 SPG ist auch „der Staat“ ein wesentliches geschütztes Rechtsgut, das durch einen gefährlichen Angriff bedroht sein kann. Auch die Verwirklichung des Tatbestandes nach § 256 StGB (Geheimer Nachrichtendienst zum Nachteil Österreichs) kann somit sehr wohl einen gefährlichen Angriff darstellen. Weiters sei darauf verwiesen, dass § 22 Abs 1 Z 2 SPG nicht nur die verfassungsmäßigen Einrichtungen selbst, sondern insbesondere auch deren Handlungsfähigkeit schützen soll. Es hätte somit jedenfalls eine rechtliche Grundlage für eine Warnung der betroffenen Abgeordneten gegeben, und auch die Interessensabwägung nach Art 20 Abs 3 B-VG über die Amtsver­schwiegenheit muss keineswegs zwingend gegen eine Warnung sprechen.

Zum Zeitpunkt des ersten Zwischenberichts hat es daher eine asymmetrische Informa­tionslage gegeben. Eine gut informierte ÖVP-Innenministerin konnte zusehen, wie sich freiheitliche Abgeordnete zum Instrument einer nachrichtendienstlichen Aktion des KNB machen ließen.

Die Bundesministerin für Inneres, die im Parlament diese Vorgangsweise verteidigte, durfte zu ihrer rechtlichen Beurteilung und zur Entscheidung, die betroffenen Abge­ordneten nicht zu informieren, nicht im Ausschuss befragt werden.

Eine abschließende Beurteilung der Fragen nach 1.2. ist aufgrund der von den Regierungsfraktionen abgebrochenen Tätigkeit des Untersuchungsausschusses und der daraus folgenden Unvollständigkeit des ermittelten Sachverhaltes nicht möglich.

2. Überwachung von politischen Mandataren

2.1. Überwachung von Abgeordneten in Strafverfahren

Folgendes Beweisthema 2.1. wurde beschlossen:

Aufklärung darüber, ob und gegebenenfalls welche Abgeordneten zum Nationalrat oder zum Bundesrat in der XXIII. oder XXIV. Gesetzgebungsperiode durch Maß­nahmen nach dem XII. Hauptstück der StPO (aF) bzw. dem 8. Hauptstück der StPO (nF) betroffen waren, ob die Abgeordneten dabei als Zeugen oder Beschuldigte geführt wurden, welche Umstände dazu führten, ob dabei die gesetzlichen und verfassungs­rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden, wie mit den ermittelten Daten weiter verfahren wurde, welche Bedeutung sie im jeweiligen Strafverfahren erhielten, ob die Rechte der betroffenen Abgeordneten verletzt wurden, und welche Konsequenzen im Bereich des Bundesministeriums für Justiz allenfalls aus solchen Vorfällen gezogen wurden, wobei jedenfalls aber nicht nur folgende Fälle untersucht werden sollen:

2.1.a. Causa „WESTENTHALER Rufdatenrückerfassung“

Beweisthema 2.1.a lautet:

a. die Einholung von Auskünften über Daten einer Nachrichtenübermittlung betreffend den Abgeordneten Ing. Peter WESTENTHALER für einen bestimmten Zeitraum am 14.8.2008 und allenfalls damit zusammenhängende weitere Maßnahmen;

Geschäftszahlen der übermittelten Akten: StA Wien: 17 UT 1438/08y, 503 UT 1/09z,  LVT Wien: B6/44335/2008

Aus den Untersuchungsakten ergibt sich folgender Zeitablauf:

DATUM

FAKTUM

09.04.08

HELMUT TU. (Bruder von ERHARD TU.) wird im Zuge von Sucht­mittelamtshandlungen festgenommen [5a/1/1/162]

(Quelle: Zeugenaussage vom 15.01.09)

In diesem Zusammenhang werden auch festgenommen:

R. Manfred

S. Alexander

G. Karin

Z. Thomas

[7d/4/1/]

Mai 2008

Auch gegen ERHARD TU., (Amtsvermerk 15.01.09) werden Sucht­mittelamtshandlungen eingeleitet. [5a/1/1/60]

(Quelle: Zeugenvernehmung vom 21.01.09)

[Anmerkung: ERHARD TU. war zu diesem Zeitpunkt stellvertretender Landesgruppenobmann des BZÖ-Wien, Bezirksobmann Floridsdorf, mittlerweile dürfte jedoch nur mehr der weitere Bruder OSKAR TU. auf BZÖ-Funktionärsebene aktiv sein] [5a/1/1/163]

Juni 2008

Anonyme Anzeige gegen SCHWINGENSCHROT wegen vermeintlicher Unterschlagung von Wahlkampfgeld. (SCHWINGENSCHROT vermutet „Anpatzaktion von WESTENTHALER), später von der Staatsanwaltschaft eingestellt. [5a/1/1/44] In diesem Zusammenhang ermittelte das LKA-Niederösterreich, Außenstelle Sollenau [5a/1/1/45]. Weiterführende Ak­ten sind diesbezüglich nicht enthalten.

(Quelle: Zeugenvernehmung vom 19.12.08)

04.08.08

Ordentliche Sitzung des erweiterten Bündnisteams des BZÖ:

der Bündnisobmann Michael TSCHARNUTTER, der Finanzreferent Hel­mut STUBNER sowie der Bündnissprecher Lukas BRUCKER werden wegen Nichtanerkennung des Schiedsspruches des Bündnisgerichts des BZÖ Wien vom 2.6.2008 und daraus resultierend der wiederholten Ver­letzung des statutengemäßen Zustandes des BZÖ Wien einstimmig ihrer Ämter enthoben. Stimmberechtigt ua: SCHEIBNER Herbert, SCHI­MANEK, BARNET, SCHWINGENSCHROT, ERHARD TU., OSKAR TU.

SCHWINGENSCHROT wird bis zum nächsten Landeskonvent zur Führung des Geschäfte des BZÖ Wiens als erster gewählter Stell­vertreter des Bündnisobmannes bestellt.

Hinsichtlich der bevorstehenden Wahlen zum Nationalrat wird SCHWIN­GENSCHROT auf den zumindest aussichtsreichen 2. Landeslistenplatz des BZÖ Wiens gewählt. OSKAR TU. wird auf Platz 6 gewählt. SCHWINGENSCHROT wird auch auf die Liste zum Regionalwahlkreis 9G (Floridsdorf, Donaustadt) zum Spitzenkandidaten gewählt. Auf der endgültigen Landesliste tauchen bis auf SCHEIBNER und PARTIK-PABLE keine Namen der ursprünglichen beschlossenen Landesliste mehr auf. [5a/1/1/103]

ca. 07.08.08

WESTENTHALER soll von den Ermittlungen nach dem Suchtmittel­gesetz durch ein anonymes Schreiben Kenntnis erlangt haben (nach Angabe WESTENTHALERS). [5a/1/1/65]

(Quelle: Zeugenvernehmung WESTENTHALER vom 09.02.09)

14.08.08

Darstellung laut Zeugenvernehmung SCHWINGENSCHROT vom 19.12.08:

Bundesvorstandssitzung des BZÖ im Austria Trend Hotel Wien Kahlen­berg Uhr 12:00 bis 14:00 [5a/1/1/41]

WESTENTHALER informiert SCHEIBNER über Verstöße von Teilen des BZÖ-Nord (Floridsdorf und Donaustadt, ua SCHWINGENSCHROT) gegen das Suchtmittelgesetz. [5a/1/1/41]

SCHWINGENSCHROT wird daraufhin von SCHEIBNER zur Rede gestellt. Es stellt sich heraus, dass der Bruder von ERHARD TU. (HELMUT TU., einfaches BZÖ Mitglied) wegen Verletzung des SMG für einen beschränkten Zeitraum im April 08 festgenommen wurde. SCHEIBNER gibt an, dass „uns“ das nicht interessieren würde, ob der Bruder eines Funktionärs ein derartiges Problem habe. SCHEIBNER spricht WESTENTHALER auf die von ihm gemachten Vorwürfe an, und meint, dass SCHWINGENSCHROT die Vorwürfe bestreiten würde. SCHEIBNER rät WESTENTHALER; dass er besser recherchieren müsse, wenn er solche Vorwürfe verbreite. [5a/1/1/42]

WESTENTHALER lässt intern verlautbaren, dass er Informationen bzgl aktueller Ermittlungen gegen Schwingenschrot bzgl des Verstoßes nach dem SMG habe. Hierzu SCHWINGENSCHROT:

„Er hielt sein Handy in die Höhe und sagte, der Verdacht habe sich bestätigt und er habe soeben Informationen per SMS auf sein Handy von der Kriminaldirektion erhalten. Demnach stehe der Zugriff gegen die Floridsdorfer- und Donaustädter-Gruppe im Zusammenhang mit Drogen­missbrauch in den nächsten ein bis zwei Tagen bevor.“

SCHWINGENSCHROT gibt diesbezüglich an, dass er keinen Signalton über eine eingehende Nachricht bei WESTENTHALER wahrgenommen habe. [5a/1/1/42]

Das Handy von WESTENTHALER ist bis 13:33 abgeschaltet.

Eingehende Anrufe:

1. Kleine Zeitung 0699/***** (weitergeleitet auf die Mailbox)

2. B. H. 0676/**** (weiterg. auf die Mailbox)

3. SMS von Dr. W.E. 0664/*****

4. SMS-Server (sms.at)

5. Mobilkom: SMS-Verständigung der Anrufe in Abwesenheit

6. SMS-Server (sms.at)

7. Abfrage der Mailbox

8. B. H. 0676/***** [7d/4/1]

Die SMS von „sms.at“ kommen laut Zeugenaussage von WES­TENTHALER sicherlich von seinem Büro, da er nur von seinem Büro SMS vom Serviceanbieter „sms.at“ erhalte. [5a/1/1/64]

(Quelle: Zeugenvernehmung vom 09.02.09)

Aufgrund der neu hervorgekommenen Tatsachen soll einvernehmlich beschlossen worden sein, die Landesliste sowie die Regional­wahl­kreisliste für die bevorstehende Wahl zum NR abzuändern. Dies ist auch im Sinne Jörg HAIDERS, der sich über die Vorwürfe verwundert zeigt. [5a/1/1/42]

14.08.08

Aktenvermerk der LPK-Wien (LKE Major eh. BRIEGL)

SCHWINGENSCHROT bringt den geschilderten Sachverhalt beim LPK-Wien, LKA-ED (vormals KD1) zur Kenntnis – informelles Gespräch mit Major BRIEGL Manfred; LVT-Wien (Mag. TRATTNER) wird telefonisch vom Sachverhalt in Kenntnis gesetzt. [5a/1/1/37f]

BRIEGL: „Im Zuge der Schilderung des Sachverhalts von SCHWIN­GENSCHROT gab dieser an, jetzt telefonisch Kontakt mit dem Bundes­par­teivorsitzenden des BZÖ, Herbert SCHEIBNER, aufzunehmen. Daraufhin führte SCHWINGENSCHROT tatsächlich ein Telefongespräch. Ob er mit Herbert SCHEIBNER telefonierte oder mit jemand anderen kann ich nicht angeben. Im Zuge des Telefonats hat SCHWIN­GEN­SCHROT jedoch das Handy an Mag. PIRKER (zuständiger Journal­beamte des juristischen Dienstes) übergeben. Über was gesprochen wurde kann ich nicht angeben. Wie lange das Telefongespräch dauerte kann ich heute nicht mehr angeben. Ich glaube aber, dass es sich nur um ein kurzes Gespräch gehandelt hat.“ [5a/1/1/48] (Quelle: Zeugenver­nehmung vom 13.01.09)

SCHWINGENSCHROT wird darüber informiert, dass für weitere Amtshandlungen das LVT-Wien zuständig sei und er dort mit dem zuständigen Journalbeamten Kontakt aufnehmen soll. [5a/1/1/38]

18.08.08

Aktenvermerk von Mag. Hofrat FELIX Christian (BPD Wien - BBE)

Telefonat FELIX Christian (BPD Wien - BBE) und Chefinspektor GÄRTNER (BIA). Man einigt sich darauf, dass das BPD Wien - BBE den betreffenden Akt an das BIA übermittelt. Sinngemäß soll das BIA ent­scheiden, ob es die Sache selbst bearbeitet. Bis zu dieser Entscheidung wird das BPD Wien - BBE keine weiteren Veranlassungen durchführen. [5a/1/1/36]

06.10.08

LVT-Wien (Sekretariat Frau G.) gibt gegenüber BIA 109 Michael KULLNIG bekannt, dass in der Sache keine Ermittlungshandlungen durchgeführt wurden. [5a/1/1/70]

06.10.08

Anfallsbericht (BIA 109 – Michael KULLNIG, sowie Mag. KRAUPA-Referatsleiter) an StA Wien, ua mit dem Ersuchen um Auftragserteilung zur Zeugeneinvernahme von Ing. Peter WESTENTHALER [7a/1/1/26]

13.11.08

Der Anfallsbericht des BIA langt bei der StA-Wien ein. [Information der StA Wien vom 13.07.09]

14.11.08

Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch StA APOSTOL

Auftrag der Staatsanwaltschaft Wien 17 UT 1438/08y an das BIA zur Durchführung von

Erkundungen bei der KD1, Ref 4, Gruppe MARKL, zur Abklärung des zuständigen Sachbearbeiters zu dortamtlichen B6/44335/2008 betreffend ERHARD TU. Vernehmung von SCHWINGENSCHROT Dietmar, ERHARD TU. und des WESTENTHALER Peter als Zeugen; allenfalls Feststellung der Telefonnummern für eine Rufdatenrückerfassung; sonstige sich daraus ergebende zweckdienliche Ermittlungsschritte, so­fern diese keiner gesonderten Anordnung bedürfen. [5a/1/1/186]

[Anmerkung: Nach Vernehmung der Auskunftsperson APOSTOL vom 07.09.09 ist dies auch der letzte Zeitpunkt an dem er mit dem Akt zu tun gehabt hat. Danach hat den Akt zwischenzeitlich StA Mag. Philipp SCHNABEL betreut.]

19.12.08

Zeugenvernehmung SCHWINGENSCHROT Dietmar durch BIA 109 Michael KULLNIG sowie durch BIA 142.

WESTENTHALER habe behauptet, ein SMS von der Kriminaldirektion erhalten zu haben. [5a/1/1/40ff]

22.12.08

Anlassbericht BIA (BIA 109 – Michael KULLNIG, sowie Mag. KRAUPA - Referatsleiter) mit dem Ersuchen um Anordnung von Maßnahmen:

„1. Bekanntgabe Zugangsdaten:

Zum Zwecke der Feststellung, ob die von SCHWINGENSCHROT bei seiner Vernehmung bekannt gegebene Handynummer tatsächlich dem Ing. WESTENTHALER Peter zugeordnet ist, wird um Auftragserteilung zur Feststellung der Zugangsdaten betreffend die Handynummer 0664/***** (A1) ersucht.

2.Standort- und Vermittlungsdaten:

In weiterer Folge wird, zum Zwecke der Feststellung , ob eine SMS von einem Beamten einer Kriminaldirektion auf das Mobiltelefon des Ing. WESTENTHALER übermittelt worden ist, um Anordnung der Auskunft über Standort- und Vermittlungsdaten betreffend die o.a. Handynummer 0664/***** (A1) Zeitraum 14.8.2008 zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr angeregt.“ [7a/1/1/10]

Nichtausfolgung des Vernehmungsprotokolls an SCHWINGENSCHROT.

23.12.08

Eintragung im Tagebuch 17 Ut 1438/08y der StA Wien zu

„Gt: Tgb dem Herrn Behördenleiter zur allfälligen Übertragung in ein Referat für polit. Strafsachen unter Hinweis auf die Anregung der Vernehmung des Ing. WESTENTHALER als Beschuldigten (AS 5 in ON3)“

[7d/14/7].

[Anmerkung: Laut der Einvernahme der Auskunftsperson APOSTOL vom 7. September 2009 stammt diese Tagebucheintragung von Mag. Philipp SCHNABEL. Er ist der Nachfolger von APOSTOL in der Abteilung 17. ]

02.01.09

Übertragung des Ermittlungsverfahren (17 Ut 1438/08y) in das Referat für politische Strafsachen der StA Wien. Neue Aktenzahl: 503 Ut1/09z; Zuständiger StA: Mag. VECSEY [7d/4/1]

07.01.09

KULLNIG führt ein Telefonat mit Fr. K. (Mobilkom Austria GmbH). Diese teilt ihm mit, dass eine Auskunft über die Anrufdaten aufgrund der bevor­stehenden Löschung nur mehr bis Ende Jänner möglich sei. [5a/1/1/86]

Im Zuge mehrerer Urgenztelefonate (bevorstehende Löschung) durch BIA 109 – Michael KULLNIG, stellt sich heraus, dass nicht mehr StA APOSTOL der zuständige StA ist, sonder dass mittlerweile StA VECSEY die Ermittlungen übernommen hat. Das Verfahren läuft unter der GZ 503 UT 1/09z. Es wird vereinbart, dass Michael KULLNIG einen Akten­vermerk per Email an StA VECSEY sendet. [5a/1/1/101]

07.01.09

Martin KREUTNER sendet per Mail an Gerhard JAORSCH (und einige BIA Mitarbeiter) eine NEWS-Vorausmeldung zum Thema BZÖ-WESTENTHALER-Vorwürfe. [5a/1/1/88]

09.01.09

Peter SCHWARZ (BIA) übersendet an KULLNIG 2 Presseberichte zur Causa WESTENTHALER. Er gibt an, dass er mit Martin KREUTNER in Vorarlberg war. [5a/1/1/88]

Im darauffolgenden NEWS-Artikel scheint „Michael K.“ auf.

08.01.09

Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien (StA Mag. Thomas VECSEY)  an das BIA zu AZ 503 UT 1/09z

I. Anordnung der Auskunft über Stammdaten

II. Anordnung der Auskunft über Daten einer Nachrichtenübermittlung

betreffend des Handy 0664/***** (Anm: WESTENTHALER Peter)

ad II „Erteilung der Auskunft über die Verkehrsdaten, die Zugangsdaten einschließlich Bekanntgabe der Stammdaten, IMSI-Nummer und IMEI-Nummer –bei Auslandsgesprächen und Auslandsaufenthalten auch jene der Roamingpartner – und die Standortdaten hinsichtlich jenes von Peter WESTENTHALER verwendeten, durch die Teilnehmernummer 0664/***** A1 gekennzeichneten Endgerätes, für den Zeitraum 14.8.2008, 12:00 Uhr bis 14.8.2008, 14:00 Uhr.“ [5a/1/1/188]

08.01.09

Bericht der StA Wien (VECSEY) an die OStA Wien bezüglich der eben angeordneten Maßnahmen 503 UT 1/09 x [7a/1/1/6] Zuvor wird erörtert, ob WESTENTHALER wegen Verleumdung auch als Beschuldigter ein­vernommen werden soll. Dazu würden sich jedoch keine Anhaltspunkte finden lassen.

[Anmerkung: Ob diese Erörterung telefonisch oder schriftlich erfolgte, ist unbekannt.] [7d/4/1]

09.01.09

Bewilligung der Auskunftsanordnung durch das LGSt Wien AZ 333 HR 15/09i [7f/4/1]

12.01.09

SCHWINGENSCHROT Dietmar übergibt an Beamte des BIA das „ordentliche Sitzungsprotokoll des erweiterten Bündnisteams des BZÖ Wien vom 04.08.08“ hieraus ergibt sich eine Abweichung von der ursprünglich beschlossenen Listenplatzverteilung und der späteren tatsächlichen Listenplatzverteilung [5a/1/1/103ff]

13.01.09

Zeugenvernehmung Major BRIEGL Manfred (Erstgespräch mit Schwin­genschrot) durch BIA 109 Michael KULLNIG [5a/1/1/47ff]

14.01.09

Erkundung beim LKA-ED Wien, Referat 4, Suchtmittelgruppe 2 zum Zwecke der Feststellung, ob seitens des KD1 eine Suchtgiftamts­hand­lung gegen Mitglieder bzw. Funktionäre des BZÖ Wien geführt wurde. [5a/1/1/162f]

14.01.09

Mail der Mobilkom an BIA 109 – Michael KULLNIG: Man benötige bzgl. der Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien zu 503 UT 1/09z das Datum und die Aktenzahl der gerichtlichen Bewilligung. Diese Elemente würden aus der übersendeten Anordnung nicht hervorgehen. [5a/1/1/135]

Das Datum 09.01.09 und die AZ 333 Hr 15/09i werden nachgeliefert [5a/1/1/136].

14.01.09

Aufgrund der Anordnung der Staatsanwaltschaft Wien zu 503 UT 1/09z wird seitens der Mobilkom Austria GmbH mitgeteilt, dass im ent­sprechenden Abfragezeitraum (14.08.08 12:00 bis 14:00) acht Vorgänge (siehe unter 14.08.08) protokolliert sind. [5a/1/1/128ff]

15.01.09

Zeugenvernehmung SCHEIBNER Herbert durch BIA 109 Michael KULLNIG sowie durch BIA 38:

WESTENTHALER habe in der Sitzung mit seinem Handy herumhantiert. Nach der Sitzung habe er gemeint, dass sich seine Informationen bestätigt haben, die Quelle habe er (WESTENTHALER) nie erwähnt. [5a/1/1/50ff]

15.01.09

Zeugenvernehmung Karl K. durch BIA 109 Michael KULLNIG sowie BIA 145:

Beamter beim BMI und pers. Freund von SCHWINGENSCHROT [5a/1/1/54ff]

15.01.09

Telefonat BIA mit Mobilkom Frau K.: Laut handschriftlichem Vermerk geht hervor, dass die SMS-Absender (sms.at) am 16.01.09 kommen sollen. [5a/1/1/146]

16.01.09

Die Mobilkom Austria GmbH übersendet die angefragten SMS Gegen­stellen wie telefonisch am 15.01.09 besprochen. [5a/1/1/143]

21.01.09

Zeugenvernehmung Erhard TU. durch BIA 109 Michael KULLNIG:

TU. gibt an, in der Vergangenheit wegen mehrere Suchmitteldelikte zur Anzeige gebracht worden zu sein. [5a/1/1/59]

06.02.09

Das BIA bespricht mit dem StA VECSEY, dass hinsichtlich der Aus­mittlung der Versender der SMS von „sms.at“ ein neuerlicher dies­bezüglicher Auftrag seitens der StA-Wien notwendig wäre. StA VECSEY gibt an, auf die Zeugenvernehmung WESTENTHALERS warten zu wol­len. Weiters gibt StA VECSEY an, dass bei der bevorstehenden Ver­nehmung von WESTENTHALER an diesen kein Vernehmungsprotokoll auszufolgen sei. [5a/1/1/167ff]

09.02.09

Zeugenvernehmung WESTENTHALER Peter durch BIA 109 Michal KULLNIG sowie BIA 38:

WESTENTHALER gibt an, die Informationen aus einem anonymen Schreiben erhalten zu haben. Die Kriminaldirektion habe er in diesem Zusammenhang jedoch nie erwähnt. Die SMS von SMS.at habe er mit Sicherheit von seinem Büro empfangen. Er hält fest, dass seiner Ansicht nach eine Überwachung des Telefons eines NR-Abgeordneten, aus­schließlich mit Zustimmung des Nationalrates erfolgen dürfe, da er eine umfassende Immunität habe. [5a/1/1/64ff]

09.02.09

Der zuständige Staatsanwalt Mag. VECSEY wird von den Einwendungen WESTENTHALERS (Zeuge vs. Beschuldigter) in Kenntnis gesetzt. Der StA regt in der Sache das Verfassen eines Abschlussberichtes an. „aufgrund der gemachten widersprüchlichen Angaben des WESTEN­THALER des SCHEIBNER bzw. des SCHWINGENSCHROT, gehe er davon aus, dass der Sachverhalt nicht zur Gänze aufgeklärt werden könne.“ [5a/1/1/177]

09.02.09

Schreiben WESTENTHALER an Staatsanwaltschaft Wien (Leiter Dr. Otto SCHNEIDER) mit dem Ersuchen um Nachforschung in dieser Sache. [7a/1/1/29]

9.2.09

E-Mail VECSEY an PLÖCHL (BMJ): JAROSCH hat ihn ersucht, an PLÖCHL zur Vorgehensweise zu berichten. Dazu übermittelt er den Bericht vom 8.1.09, und schreibt:

„Die Vorgangsweise war auch mündlich mit der Oberstaatsanwaltschaft abgestimmt: Einen Konflikt mit der Immunität WESTENTHALERS (Art 57 B-VG) konnten wir nicht erblicken, zumal er nur als Zeuge geführt wird. Nach dem Sachverhalt bestand weder Anlass, gegen WESTENTHALER wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch oder zur Verletzung des Amts­geheimnisses zu ermitteln, noch dazu, seine SMS Behauptung, sollte sie sich nicht bewahrheiten, als Verleumdung zu qualifizieren. Zudem war die Rufdatenerfassung so ‚schonend’ wie möglich gestaltet und auf bloß 2 Stunden beschränkt.“ [7d/17/1/247]

09.02.09

Aktenvermerk BIA 1 Martin KREUTNER bzgl. Rücksprache mit StA JAROSCH: JAROSCH erwarte allfällige Vorhaltungen des Ing. WES­TENTHALER mit Gelassenheit. [5a/1/1/170]

11.02.09

Abschlussbericht des BMI an die StA-Wien [5a/1/1/8ff]

„keine verwertbaren Informationen eines Informationsabflusses per SMS zwischen Beamten der ehemaligen KD1 und WESTENTHALER Peter. Auch das, angeblich von WESTENTHALER angesprochene Einschreiten der KD1 gegen die BZÖ-Bezirksgruppe Nord hat nicht stattgefunden“

[Anm: Zu einer neuerlichen Ausmittlung des Versenders (Anordnung von Maßnahmen nach §135 StPO) bezüglich der SMS von SMS.at kommt es hingegen nicht.]

16.2.09

OStA legt Bericht der StA Wien vom 8.1.2009 an das BMJ vor mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme [7d/17/1/248]

19.02.09

der Akt wird dem zuständigen StA Mag. VECSEY vorgelegt. „Aufgrund der Erhebungen war bei kurzer Durchsicht ersichtlich, dass keine weiteren Schritte zu setzen und das Verfahren gegen unbekannte Täter einzustellen sein wird.“ [7a/1/1/34]

29.04.09

Bericht des BMJ Robert JIROVSKY bzgl vorgelegter Akte der OStA, JIROVSKY gibt an, dass Sonderregelungen bei Ermittlungen bei deren Abgeordnete als Zeugen vernommen werden nur bei Hausdurch­suchun­gen bestehen, nicht jedoch bei Telefonüberwachungen. [7d/17/1/245]

18.05.09

Berichtsauftrag des BMJ (Robert JIROVSKY) bzgl der Ergebnisse der Rufdatenrückerfassung [7d/17/1/269]

08.07.09

WESTENTHALER überreicht PRAMMER in der Sitzung des NR das Schreiben an den Leitenden Ersten Staatsanwalt Dr. Otto SCHNEIDER vom 9. Februar 2009.

09.07.09

Auskunftsersuchen der Präsidentin des NR PRAMMER bzgl der am 08.07.09 von WESTENTHALER in der Sitzung des NR geäußerten Vorwürfe. [7a/1/1/28]

09.07.09

„Mag. VECSEY hatte aufgrund seiner Tätigkeit als PAR-Beauftragter der StA Wien (und seiner sonstigen Arbeitsbelastung) jedoch bis heute keine Zeit, um diese Enderledigung vorzunehmen...“ so StA Mag. Gerhard JAROSCH [7a/1/1/34]

9.7.09

E-Mail SCHIRHAKL (BMJ) an Barbara HAIDER (OStA) wegen Schreiben der NR Präsidentin PRAMMER. [7a/1/1/27]

09.07.09

Email OStA (Mag. Barbara HAIDER) an StA, ob die schriftliche Anfrage von WESTENTHALER beantwortet wurde, ob auch andere Abg. von vergleichbaren Maßnahmen betroffen waren. [7a/1/1/30]

09.07.09

Antwort StA Wien (Mag. Gerhard JAROSCH) an OStA Wien:

- schriftliche Anfrage von WESTENTHALER wurde bislang nicht beant­wortet; Grund: große Arbeitsbelastung von Mag. VECSEY. [7a/1/1/34]

- „Ob in anderen Verfahren auch andere Abgeordnete von dieser oder vergleichbaren Maßnahem betroffen waren, ist nicht bekannt. Dies kann auch nicht ausgeschlossen werden, da die Möglichkeit, dass ein/e Abge­ordnete/r in einem Strafverfahren als Zeuge in Frage kommt, grund­sätzlich immer wieder denkbar ist. Da die Immunität nach Art. 57 B-VG nur für den Fall greift, dass ein/e Abgeordnete/r als Beschuldigte/r anzusehen ist, ist die im gegenständlichen Fall getroffene Anordnung rechtlich völlig unbedenklich.“ [7a/1/1/31]

09.07.09

Schreiben StA VECSEY an OStA (Bezugnahme auf Abschlussbericht BIA): sinngemäß: „Verdacht ließ sich nicht erhärten [...] WESTEN­THALER stellt in gleicher Weise wie SCHEIBNER den Sachverhalt in Abrede.“ und weiters sinngemäß: von einer Zustellung der Anordnung der Nachrichtenübermittlung konnte Abstand genommen werden, da WESTENTHALER in seiner Einvernahme darüber informiert wurde [7d/4/1]

09.07.09

Einstellung des Verfahrens durch StA VECSEY [7a/1/1/40]

10.07.09

WESTENTHALER richtet erneut ein „Protestschreiben“ an die StA Wien.

10.07.09

Aktenvermerk des BMJ (Robert JIROVSKY) aufgrund des Schreibens der Präsidentin des NR PRAMMER vom 09.07.09 „Das Vorgehen der StA Wien im Verfahren 503 UT 1/09z entspricht der Sach- und Rechts­lage, zu beanstanden wäre lediglich der Umstand, dass das Schreiben des Abgeordneten bis dato unbeantwortet geblieben ist.“

10.07.09

Antwortschreiben der Justizministerin Claudia BANDION-ORTNER auf das Schreibens der Präsidentin des NR PRAMMER vom 09.07.09 wo­nach die Regelungen über die Immunität von Abgeordneten bei umseits beschriebenem Sachverhalt keine Anwendung finden. [7d/17/1/290]

13.07.09

Informationsaufnahme aufgrund der Berichterstattung in der Sache WESTENTHALER Handy Affäre:

SL GA Dr. Franz PÖCKL (BMJ Sektion IV)

AL LStA Dr. Robert JIROVSKY (BMJ Abt IV 2)

StA Mag. Thomas SCHIRHAKL (BMJ Abt IV 2)

StA Mag. Thomas VECSEY (StA Wien)

[7d/4/1]

Dazu Aktenvermerk von PLEISCHL vom 13.7.09:

„SC Dr. PLÖCHL informiert mich telefonisch, dass das BMJ auf Anraten des KC [Anm: Kabinettschef] den zuständigen Sachbearbeiter der StA Wien noch am heutigen Tag zum mündlichen Bericht über den Akten­inhalt sowie Einsichtnahme in den Akt ersuchen wird, um die Ministerin für ein noch heute bevorstehendes Interview zu informieren. Es handle sich um keine Dienstbesprechung sondern diene diese Vorgehensweise lediglich der umfassenden Informationsbeschaffung. Eine Teilnahme der OStA Wien sei nicht erforderlich. Ich informiere HR Dr. SEYSTOCK, eine Teilnahme seitens der OStA wird nicht erwogen.“ […] [7a/1/1/37]

14.07.09

Email JAROSCH an Georg KRAKOW, Werner PLÖCHL, PLEISCHL

Betreff: Brief an WESTENTHALER

„2. [...] Ich glaube nicht, dass wir diesen Punkt (Ablauf der Daten­aufbewahrungsfrist) im Schreiben an WESTENTHALER erwähnen sollen, dies wird vmtl .im Ausschuss Thema werden.“

3. WESTENTHALER wurde die Anordnung bislang nicht zugestellt. Unserer Ansicht nach wurde die (von ihm selbst bislang nicht thema­tisierte) Zustellung nach § 138 (5) StPO durch seine Konfrontation mit dem Ergebnissen der RDR inklusive Rechtsbelehrung bei seiner Zeugen­einvernehmung substituiert. Sollen wir dennoch nachträglich die Anord­nung an ihm zustellen?“ [7d/5/1]

15.07.09

StA JAROSCH verfasst einen Entwurf für Antwort auf die Protest­schreiben vom 09.02.09 sowie vom 10.07.09 von Peter WESTEN­THALER [7d/5/1]

15.07.09

Email JAROSCH an Georg KRAKOW, Werner PÖCHL, PLEISCHL

„Text im wesentlichen gleich gelassen. Lediglich der Hinweis auf die Arbeitsbelastung des Sachbearbeiters ist jetzt gestrichen.“

Im Hinblick auf das Beweisthema 2.1.a. sind folgende Feststellungen zu treffen:

Die Staatsanwaltschaft Wien hat – auf Anregung und aktives Betreiben durch das Büro für interne Angelegenheiten – für einen Zeitraum von zwei Stunden die Rückerfassung der Anrufe des Mobiltelefons des Abgeordneten Ing. Peter WESTENTHALER ange­ordnet, ohne zuvor den Abgeordneten als Zeugen zu vernehmen oder um seine Zustimmung für eine solche Abfrage anzusuchen.

Die Staatsanwaltschaft Wien hat bis zuletzt die Auffassung vertreten, dass diese Vorgehensweise zulässig sei, da Peter WESTENTHALER als Zeuge geführt wurde und daher kein Fall der Immunität vorgelegen habe.

Eine Befragung von Ing. WESTENTHALER vor Einholung der Rufdatenerfassung hätte den Erfolg der Ermittlungen nicht gefährdet.

Die gesetzliche vorgeschriebene schriftliche Verständigung über die erfolgte Maß­nahme wurde Ing. Peter WESTENTHALER erst während des laufenden Unter­suchungs­ausschusses zugestellt, wodurch ihm wesentliche Rechtsschutzmöglich­keiten vorenthalten und seine Rechte verletzt wurden.

Die im gegenständlichen Fall wesentliche Frage erhaltener SMS wurde dagegen nicht mittels Betreiberanfrage aufgeklärt, da mehrere SMS über einen Internetversanddienst eingingen. Hier hat der zuständige Staatsanwalt VECSEY entschieden, mit einer dies­bezüglichen Anordnung bis nach der Einvernahme von Ing. Peter WESTEN­THALER zuzuwarten. StA VECSEY konnte dem Ausschuss nicht erklären, warum nach der Befragung von Ing. Peter WESTENTHALER diese Maßnahme nicht mehr erforderlich war.

Die Bewilligung der Rufdatenrückerfassung erfolgte unter dem Zeitdruck der ablau­fenden Sechs-Monats-Speicherfrist für Verbindungsdaten. Bemerkt sei, dass diese Speicherfrist gesetzlich nicht vorgesehen ist, sondern aufgrund einer Vereinbarung zwischen Telekom-Anbietern und den Sicherheitsbehörden eingehalten wird, was rechtlich im Hinblick auf § 99 Abs 1 TKG problematisch erscheint. (Nach dieser Bestimmung wären Verkehrsdaten unverzüglich zu löschen, sofern sie nicht nach Abs 2  noch für Verrechnungszwecke benötigt werden).

Bewertung

Die Untersuchung von 2.1.a. ergab damit, dass die Staatsanwaltschaft ohne sachliche Begründung die Vorgangsweise mit den weitergehenden Grundrechtseingriffen wählte und damit in unverhältnismäßiger Weise in die Grundrechte von Ing. Peter WES­TENTHALER eingegriffen hat. Dazu kommt, dass die Staatsanwaltschaft wesentliche Verfahrensvorschriften verletzt hat.

2.1.b. Causa „PILZ / STRASSER Mails“

Zum Beweisthema 2.1. sollte auch folgendes Verfahren untersucht werden:

b. die Anregung der Beschlagnahme von Datenträgern des Abgeordneten Dr. Peter PILZ in einem Ermittlungsauftrag der Staatsanwaltschaft Wien an das Büro für interne Angelegenheiten;

Anforderungsnr. 5b (BMI) und 7b. (L2 und L3) (BMJ) und 7b/1/1

Geschäftszahlen:       501 UT 10/08g der StA Wien (bzw:  502 UT 29/08h)

 85.700/S15-BIA/08 des BIA

DATUM

FAKTUM

29.2.2008

Veröffentlichung von E-Mails des früheren Innenministers Dr. Ernst STRASSER und von Mitgliedern seines Ministerkabinetts, die partei­politisch motivierte Interventionen belegen, in einem ZIB 2 Beitrag [5b/1/1/134]

3.3.2008

Profil-Artikel mit weiteren E-Mails

4.3.2008

Standard-Artikel „Blaue Schützlinge“ mit E-Mails

5.3.2008

E-Mails an „Falter“ zugespielt

1. Anzeige: E-Mail von Falter-Redakteur KLENK an StA JAROSCH und BIA 1 KREUTNER mit Übermittlung der STRASSER E-Mails [5b/1/1/163 - 238]

7.3.2008

Artikel im Profil

17.3.2008

Anzeige v Ernst STRASSER durch RA SUPPAN & SPIEGEL

gg uT wegen §§ 118a, 119, 119a StGB, 108 TKG [5b/1/1/39]

(und auch Privatbeteiligtenanschluss wegen Schädigung des Fort­kommens)

bezieht sich auf bisherige Medienveröffentlichungen

Verdacht, dass sich Unbefugte Zugriff auf ein Computersystem ver­schafften

Ersucht um Einvernahme der Journalisten:

Stefan KAPPACHER, Jörg HOFER, Petra STUIBER, Klaudia BEER-ODEBRECHT, Edith MEINHART, Ulla SCHMID

Anzeige v Michael KLOIBMÜLLER durch RA SUPPAN & SPIEGEL

[5b/1/1/54]

20.3.2008

Anzeige v Oskar GALLOP durch RA SUPPAN & SPIEGEL [5b/1/1/66]

25.3.2008

Anzeige von Christoph ULMER durch RA SUPPAN & SPIEGEL [5b/1/1/60]

28.3.2008

Anzeige von Michaela PFEIFENBERGER durch RA SUPPAN & SPIEGEL

5b/1/1/70]

 

StA KLACKL beginnt das Verfahren.

[Anmerkung: laut diversen Medienberichten und der Aussage von StA KLACKL vor dem BMI-UsA führte er seit zumindest 2000 das Referat 501 in der politischen Abteilung der StA Wien, und wechselte mit Anfang Mai 2008 in das Justizministerium]

31.3.2008

Vorhabensbericht StA Wien KLACKL [7b/2/1/5]

Betrifft E-Mails von KLENK sowie Anzeige von STRASSER

Wegen der Interventionen zu Postenbesetzungen, die sich aus den E-Mails ergeben, wird bereits die drohende Verjährungsproblematik the­matisiert

Zur STRASSER Anzeige soll KLENK einvernommen werden

2 Geschäftszahlen: 501 UT 10/08g (wegen „STRASSER-Mails“ / § 302 StGB) und 502 UT 19/08p (wegen §§118 ff StGB – „Datenklau“)

„Neben organisatorischen Maßnahmen, welche einen strafrechtlichen Bezug nicht erkennen lassen, beziehen sich mehrere E-Mails auf Beset­zungsvorgänge im Innenressort, welche – teils ausdrücklich als solche bezeichnete – Interventionen von politischen Funktionsträgern, insbe­sondere von Bürgermeistern und Abgeordneten, zum Gegenstand ha­ben. Da den Ausdrucken jeweils im Wesentlichen nur die elektronische Kommunikation zwischen dem damaligen Bundesminister für Inneres Dr. Ernst STRASSER und Mitgliedern seines Kabinetts zu entnehmen ist, kann zumindest a priori eine sachliche Kriterien außer Acht lassende Einflussnahme auf die Bezug habenden Besetzungen von Planstellen nicht von der Hand gewiesen werden. Danach aber lässt sich lediglich aufgrund des vorliegenden E-Mail-Verkehrs eine unter dem Gesichts­punkt des § 302 Abs 1 StGB strafrechtlich relevante Ausübung der Amts­befugnisse des damaligen Bundesministers für Inneres nicht klären. Wenngleich den unter einem vorgelegten Ausdrucken in einigen Fällen prima facie lediglich eine Informationsbeschaffung über derartige Fälle durch Mitglieder des Kabinetts über Auftrag durch den Bundes­minister für Inneres zu entnehmen ist, wäre es nach Ansicht der Staats­anwaltschaft Wien zur Klärung einer allfälligen strafrechtlichen Verant­wortung jedenfalls erforderlich vorerst die Bezug habenden Besetzungs­vorgänge einer Überprüfung zu unterziehen.

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang überdies, dass die unter einem vorgelegten E-Mails bis spätestens 31.1.2003 versendet wurden, sodass grundsätzlich der Eintritt der Verjährung nach § 57 Abs. 3 dritter Fall Strafgesetzbuch in Betracht kommt. Gemäß § 57 Abs. 2 Straf­gesetzbuch beginnt jedoch die Verjährung mit dem Abschluss der mit Strafe bedrohten Tätigkeit, sodass fallbezogen zu prüfen sein wird, wann die in den E-Mails erörterten Besetzungsvorgänge und allenfalls damit im Zusammenhang stehende Einflussnahmen tatsächlich stattge­fun­den haben, kann doch erst danach die Frage des Eintrittes der Verjährung abschließend beurteilt werden.“ […]

„Die Staatsanwaltschaft Wien beabsichtigt daher, in den Ermittlungs­verfahren 501 UT 10/08g und 502 UT 19/08p das Bundesministerium für Inneres, Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) mit der Vornahme von Sachverhaltsermittlungen durch Beischaffung und Auswertung der Aktenvorgänge im Bereich des Bundesministeriums für Inneres, welche sich auf die in den aktenkundigen E-Mails erörterten Planstellen­besetzungen beziehen, sowie durch Vernehmung von Florian KLENK als Zeugen unter Vorhalt von § 157 Abs 1 Z 4 StPO, § 31 Abs 1 MedienG zu beauftragen.“

10.4.2008

OStA legt Bericht vom 31.3.2008 dem BMJ vor (gez. NITTEL) [7b/2/1/9]

17.4.2008

Anzeige von Mathias VOGL durch RA SUPPAN & SPIEGEL [5b/1/1/49]

21.4.2008

Parlamentarische Anfrage von Peter PILZ [5b/1/1/127]

29.4.2008

BMJ: Bericht der OStA vom 10.4.2008 wird zur Kenntnis genommen.

„Angemerkt sei, dass allein aus dem Bestehen eines den von Dr. Ernst STRASSER beantragten Zeugen zukommenden Aussageverweige­rungs­rechts die Schlussfolgerung der tatsächlichen Inanspruchnahme nach ha. Ansicht nicht zwingend ist.“ [7b/2/1/10]

 

StA WALZI übernimmt das Verfahren.

[Anmerkung: Laut Aussage von KLACKL vor dem BMI-UsA ist StA KLACKL mit „Anfang Mai 2008“ in das Justizministerium gewech­selt.]

9.5.2008

OStA nimmt in Übereinstimmung mit BMJ Bericht vom 31.3.2008 zur Kenntnis [SB MUCHA; gez. NITTEL] [7b/3/1/34]

9.5.2008

ZIB Beitrag samt Interview mit Peter PILZ, Aussage: „Den Grünen liegt E-Mail vor“

10.5.2008

Artikel „Die Presse“ und „Der Standard“

Inhalt jeweils: Email ULMER wg Jagdausflug;

15.5.2008

Anzeige v Ernst STRASSER durch RA SUPPAN & SPIEGEL

[5b/1/1/11-17]

Verdacht wie bisher (unberechtigter Zugriff auf Computersystem)

Bezieht sich auf die Medienberichte vom 9./10.5.

Regt Einvernahme von Peter PILZ dazu an.

15.5.2008

Zeitungsartikel HEUTE [5b/1/1/22]

Betrifft von Ulmer angeschossenen Eber in Lainz

Zitat: „12.000 E-Mails hat Peter PILZ (Grüne) aus dem PC des früheren Innenminsters Ernst STRASSER zugespielt bekommen. ‚Ich konnte erst die Hälfte davon sichten’, so PILZ zu ‚Heute’.“

Weiters: „Der Grüne, gegen den nach einer ÖVP-Anzeige nun der Staatsanwalt ermittelt, will in den Mail-Bergen weiterstöbern.“

20.5.2008

Ermittlungsersuchen StA WALZI: zu Anzeige PFEIFFENBERGER [5b/1/1/47]

(GZ: 502 UT 29/08h)

12.6.2008

Anfragebeantwortung auf Anfrage PILZ [5b/1/1/130]

13.6.2008

Nachtragsanzeige von Ernst STRASSER [5b/1/1/19]

Bezieht sich auf HEUTE Artikel vom 15.5.2008.

Zitat: „Aus diesem Medienbericht ergibt sich die Aussage des Abgeord­neten Peter PILZ,  dass er die von ihm veröffentlichten E-Mails „aus dem PC“ des Antragstellers zugespielt erhalten hätte.

Darüber hinaus hat der Abgeordnete Peter PILZ sämtliche dieser genannten E-Mails auf einem Datenträger erhalten.

Zur weiteren Ermittlung im vorliegenden Fall wird die Sicherstellung des Datenträgers und dessen technische Überprüfung durch die Erhebungs­behörden erforderlich sein, nachdem nicht auszuschließen ist, dass sich aus der technischen Überprüfung des Datenträgers dessen Herkunft ergibt, und allenfalls die Täterschaft abzuleiten ist.

Es wird daher beantragt und angeregt, die Beschaffung dieses Daten­trägers über den einzuvernehmenden Zeugen Dr. Peter PILZ und des­sen technische Überprüfung zu veranlassen.“

[Anmerkung: Im HEUTE-Artikel wird kein Datenträger erwähnt, die entsprechende Behauptung in der Anzeige findet im Artikel keine Grund­lage.]

18.6.2008

Zeugeneinvernahme Michaela PFEIFENBERGER [5b/1/1/97]

Durch BIA 145

19.6.2008

Zeugeneinvernahme Edith MEINHART (Profil) [5b/1/1/104]

Durch BIA 145

Beruft sich auf Redaktionsgeheimnis

Zeugeneinvernahme Ulrike SCHMID (Profil) [5b/1/1/107]

Durch BIA 145

Beruft sich auf Redaktionsgeheimnis

24.6.2008

StA WALZI an BIA: neue GZ; Übermittlung der Anzeigen der „Opfer“ Florian KLENK, Michael KLOIBMÜLLER, Ernst STRASSER, Oskar GALLOP, mit dem Ersuchen um Einbeziehung in die Ermittlungen und Erhebung des Sachverhaltes, insbesondere durch Einvernahme des Florian KLENK

„Betrifft: Strafsache gg UT wegen § 302 Abs 1 StGB bzw. §§ 118a Abs 1, 119 Abs 1, 119a Abs 1 StGB, 108 Abs 1 TKG („STRASSER-Mails“)

Ha. Ermittlungsersuchen vom 16.5.2008 und vom 20.5.2008

Bezug nehmend auf die beiden ha. Ermittlungsersuchen vom 16.5.2008 und 20.5.2008 zu vormaliger AZ: 502 UT 29/08h darf mitgeteilt werden, dass das Ermittlungsverfahren nunmehr zu obiger GZ geführt wird.

Unter einem werden weitere Anzeigen der Opfer Florian KLENK, Mag. Michael KLOIBMÜLLER, Dr. Ernst STRASSER, und GenMjr Oskar GALLOP übermittelt mit dem Ersuchen um Einbeziehung in die do. Ermittlungen und Erhebung des Sachverhalts, insb. durch Einvernahme des Florian KLENK.“

[5b/1/1/41]

26.6.2008

Zeugeneinvernahme Petra STUIBER (Standard) [5b/1/1/110]

Durch BIA 130

Beruft sich auf Redaktionsgeheimnis

2.7.2008

Zeugeneinvernahme Mathias VOGL [5b/1/1/80]

Durch BIA 145

5.8.2008

Zeugeneinvernahme Michael KLOIBMÜLLER [5b/1/1/83]

Durch BIA 145, BIA 148

Hat keine Mails gedruckt; weiß nichts von Sicherungskopien; hat Laptop am Ende der Dienstzeit retourniert, selbst aber nichts gelöscht

19.8.2008

Zeugeneinvernahme Christoph ULMER [5b/1/1/87]

Durch BIA 145

Sicherungskopien wurden in Tresor verwahrt, Zugang hatten ULMER, ITA, GATTRINGER, PALKOVITS, KULOVIC, N. N. N. N. war im KBM für die EDV zuständig;

20.8.2008

Zeugeneinvernahme Ernst STRASSER [5b/1/1/77]

Durch BIA 145, 61

Hatte 5 Laptops; weiß nichts über Sicherungsfestplatten; weiß nichts über verschwundenen Laptop; kann keinen Täterhinweis geben

27.8.2008

Zeugeneinvernahme Oskar GALLOP [5b/1/1/94]

29.8.2008

Zeugeneinvernahme Florian KLENK [5b/1/1/101]

Durch BIA 145

Ihm wurden Mails zugespielt; teilweise im Falter veröffentlicht; an StA JAROSCH und BIA Chef KREUTNER Kopien übermittelt. Hat Authentizität bei STRASSER nachgeprüft. Quelle gibt er nicht bekannt unter Berufung auf das Redaktionsgeheimnis

Zeugeneinvernahme Jörg HOFER (ORF) [5b/1/1/113]

Durch BIA 145

Weiß nicht woher die E-Mails stammen

Zeugeneinvernahme Stefan KAPPACHER (ORF) [5b/1/1/116]

Durch BIA 145

Beruft sich auf Redaktionsgeheimnis

5.9.2008

AV von BIA145 über Kontakt mit Michael DUNKEL [5b/1/1/120]

Ist im BMI für EDV zuständig

E-Mails stammen „mit Sicherheit“ vom verschwundenen Sony-Laptop; evt. weiß N. N. etwas dazu

8.9.2008

Zeugeneinvernahme Philipp ITA [5b/1/1/91]

Durch BIA 145, 148

Sicherungskopien waren im Safe; Zugang hatten ITA, PALKOVITS, GATTRINGER, SCHANDL

Herbst 2006 hat ITA selbst Sicherungsfestplatte aus dem Safe bei sich zu Hause im Ofen verbrannt

AV von BIA145 über Kontakt mit N. N. [5b/1/1/124]

Weiß nichts über verschollenen Sony-Laptop

12.9.2008

Abschlussbericht BIA an die StA Wien [5b/1/1/29]

Bericht über Veröffentlichung der E-Mails und Anzeigen dazu

Insgesamt hat STRASSER 5 Laptops verwendet, davon ist ein Gerät der Marke Sony verschollen. Dieses Gerät wurde genau in der Zeit verwendet, aus der die E-Mails stammen. STRASSER und die Kabi­nettsmitglieder wurden einvernommen, und haben ausgesagt, dass sie selbst die E-Mails (idR) nicht ausgedruckt und auch niemandem weiter­gegeben haben.

Es konnte kein Tatverdächtiger ausgeforscht werden.

6.10.2008

Auftrag StA Wien, Mag. Christian WALZI [5b/1/1/9=24], [7b/3/1/17]

Übermittlung der Anzeigen vom 15.5. und 13.6. an das BIA

Anordnung der Zeugeneinvernahme PILZ; Abklärung ob Datenträger vorhanden, Ersuchen allenfalls Anregung auf Beschlagnahme zu stellen

Tagebuch: „Die veröffentlichten Mails scheinen von einem Laptop des vormaligen BMI Dr. Ernst STRASSER zu stammen, dessen Verbleib unbekannt ist.

Da Dr. Peter PILZ offenbar ein Datenträger mit dem Mails zugespielt wurde (OZ 11), ist dieser noch ergänzend zeugenschaftlich zum SV einzuvernehmen und – falls eine Auswertung des Datenträgers Rück­schlüsse auf die Person des UT zulässt – diese zu beschlagnahmen. Damit ist das BIA vor Berichterstattung an die OstA noch zu beauftragen.“ (gez. WALZI)

Ausfertigung: „Bezugnehmend auf den do. Abschlussbericht vom 12.9.2008, für den gedankt wird, wird in der Beilage die Anzeige des Dr. Ernst STRASSER vom 15.5.2008 samt Ergänzung vom 13.6.2008 über­mittelt mit dem Ersuchen um Ergänzung des Sachverhalts durch zeugenschaftliche Einvernahme des AbgNR Dr. Peter PILZ, wann und wie ihm der fragliche Mailverkehr zugekommen ist. Falls Dr. PILZ im Besitz eines von UT übermittelten Datenträgers sein sollte, so wird ersucht um Abklärung, ob durch dessen Auswertung Informationen gewonnen werden können, die Rückschlüsse auf die Person des UT zulassen. Erforderlichenfalls wird um Übermittlung einer Anregung der Beschlagnahme ersucht. Für die Bemühungen wird gedankt.“

4.11.2008

Zeugeneinvernahme Peter PILZ [5b/1/1/25]

Durchgeführt durch BIA 142, 145

Kernaussagen: hat über Mails im Profil gelesen, und versuchte erfolgreich sich auf diesen Wissensstand zu bringen.

In seinem Besitz ist kein Datenträger mit den Mails.

4.11.2008

Berichterstattung gem. § 90 StPO StA Wien [5b/1/1/7]

BIA 145 berichtet über Einvernahme PILZ, dass kein Datenträger vorhanden ist und sich PILZ an die Herkunft der Mails nicht erinnern kann.

6.11.2008

AV über Telefonat mit StA WALZI [5b/1/1/28]

BIA 145 berichtet, dass „irrtümlich“ PILZ Akteneinsicht gewährt wurde durch Herstellung einer Kopie der Anzeige von STRASSER und der Niederschrift der Einvernahme.

WALZI stört das nicht.

17.11.2008

Vorhabensbericht StA WALZI [7b/2/1/12] zu 501 UT 10/08g

Berichtet über Ermittlungen zu „Datenklau“ (§§ 118 StGB etc.)

Schlägt vor: Verfahren abbrechen gem. 197 Abs 2 StPO

Der Verdacht des Amtsmissbrauchs durch „Postenschacher“ wird nicht erwähnt.

28.11.2008

OstA leitet den Bericht an das BMJ weiter und nimmt ihn gegenüber der StA zur Kenntnis [7b/2/1/16] [SB MUCHA, gez PLEISCHL]

1.12.2008

StA APOSTOL übernimmt Referat und Verfahren von WALZI.

[Anmerkung: laut eigener Aussage am 7.9.2009 übernahm APOSTOL per 1.12.2008 das Referat 501. Seine Kollegen seit damals sind KRONAWETTER (502) und VECSEY (503)]

12.12.2008

Telefonat HASLWANTER (BMJ) mit WALZI: [7b/3/1/18] Ermittlungen wegen möglichem Amtsmissbrauch lt. Bericht vom 31.3.2008 fehlen und werden urgiert; WALZI meint, er werde mit APOSTOL sprechen.

15.12.2008

Ermittlungsauftrag StA Dr. Stefan APOSTOL an BIA [5b/1/2/3]: Politi­sche Interventionen lt. Emails auf möglichen Amtsmissbrauch unter­suchen

„Bezugnehmend auf die vorangegangenen Ermittlungsersuchen und die Berichte vom 12.9.2008 und 4.11.2008 wird – nach nunmehrigem Ab­schluss der Ermittlungen nach §§ 188a Abs 1, 119 Abs 1, 119a Abs 1, 108 Abs 1 TKG – ersucht, auch dahingehend Ermittlungen gegen unbekannte Täter zu führen, ob im Innenressort Interventionen von politischen Funktionsträgern, insbesondere von Bürgermeistern und Abgeordneten, zu einer sachliche Kriterien außer Acht lassenden Einflussnahme auf die Besetzung der gegenständlichen Planstellen hatten, sohin im Zuge der Besetzungsvorgänge von entscheidungs­befugten Organen amtsmissbräuchlich (§ 302 Abs 1 StGB) vorge­gan­gen wurde.

Es wird daher erbeten, die bezughabenden Besetzungsvorgänge unter diesem Gesichtspunkt einer Überprüfung zu unterziehen. Einem ab­schließenden Bericht wird entgegengesehen, für die Erledigung schon jetzt gedankt.“

24.12.2008

Bericht StA Dr. Stefan APOSTOL [7b/2/1/17] zu 501 UT 10/08g (!)

Nunmehr wird auch wegen Vorwurf des Amtsmissbrauchs wegen der Postenvergaben ermittelt

14.1.2009

OStA legt Bericht vom 24.12.2008 dem BMJ vor [7b/2/1/18]

16.1.2009

Bearbeitung des Berichts vom 17.11.08 im BMJ (JIROVSKY; SB Mag. Thomas HASLWANTER)

Erstaunen über die Verwendung der Aktenzahlen durch die StA, da zu 501 UT 10/08g eigentlich die Besetzungen zu prüfen gewesen wären [7b/1/1 ]

30.1.2009

Aktenvermerk über Telefonat HASLWANTER – WALZI, die fehlenden Ermittlungen zu den Postenvergaben werden im Hinblick auf die Ver­jährung kritisiert, Ermittlungen seien mittlerweile eingeleitet lt WALZI [7b/1/1]

25.2.2009

Abschlussbericht BIA 145 [5b/1/2/4]

In einem Fall gibt es ein Interventionsschreiben, das aber keinen erkennbaren Einfluss hatte. Sonst verlief die Vergabe nach „sachlichen Kriterien“. „Trotz intensiver Prüfung der beigestellten Personalakte ergaben sich nach ho Auffassung keine Hinweise auf amtsmiss­bräuch­liche Besetzungsvorgänge durch die entscheidungsbefugten Organe.“

[Anmerkung: die Prüfung durch das BIA beschränkte sich auf eine Einsicht in die Personalakten; es wurden kein Zeuge einvernommen odgl.]

16.3.2009

Vorhabensbericht StA Dr. Stefan APOSTOL [7b/2/1/19]

Die Besetzungen verliefen nach sachlichen Kritieren, daher werden die Verfahren eingestellt

- nach § 190 Z 1 StPO (Verjährung)

- nach § 190 Z 2 StPO (kein Verdacht)

„Hinweise auf amtsmissbräuchliche Entscheidungsfindung durch die ent­scheidungsbefugten Organe sind den gesichteten Unterlagen nicht zu entnehmen.“

7.4.2009

OStA legt Bericht vom 16.3.2009 an BMJ vor (gez. NITTEL) [7b/2/1/21]

5.5.2009

BMJ genehmigt Vorhabensbericht [7b/2/1/22]

Aber intern wird festgehalten [7b/1/1]:

1. Verjährung

Der vorliegende Sachverhalt ist in strafrechtlicher Hinsicht unter dem Gesichtspunkt der Verwirklichung des Verbrechens nach § 302 Abs 1 StGB einer Prüfung zu unterziehen. Gemäß § 57 Abs 3 StGB verjährt die Strafbarkeit dieses Deliktes nach 5 Jahren.

Der zeitlich letzte Interventionsversuch erfolgte in einem E-Mail vom 31.1.2003 (bgl ON 2, AS 145) betreffend die Besetzung eines Referatsleiters im BGK Freistadt. Der diesbezügliche Besetzungs­vorgang wurde im Juni 2003 beendet, sodass – vorbehaltlich allfälliger Hemmungsgründe iSd § 58 StGB – (spätestens) im Juni 2008 Verfolgungsverjährung eingetreten ist. Demzufolge sind mangels Anhaltspunkten für eine Hemmung des Ablaufs der Verjährungsfrist nach § 58 StGB allfällige mit den verfahrensgegenständlichen Beset­zungsvorgängen (vgl. ON2 des Ermittlungsakts) in Zusammenhang stehende Delikte nach § 302 (1) StGB verjährt.

2. Beweislage:

Losgelöst von der Verjährungsfrage ist auszuführen, dass die sich aus den E-Mails ergehenden Interventionsversuche und die bezughabenden Besetzungsvorgänge getrennt voneinander zu beurteilen sind. Erstere sind allenfalls als (versuchte) Bestimmungen zum Amtsmissbrauch relevant.

Die StA Wien beschränkt sich in ihrem Bericht auf die Prüfung des Vorliegens von amtsmissbräuchlichen Besetzungsvorgängen. In Über­einstimmung mit der Ansicht der Anklagebehörden bestehen auf Grundlage der ausgehobenen Personenakten (vgl. schwarze Mappe, Blg 1 bis 21) keine Anhaltspunkte für einen Befugnismissbrauch iSd § 302 StGB, zumal offenbar die fachliche Eignung der jeweiligen Bewerber für die Entscheidung maßgeblich war und diese – soweit ersichtlich nicht unvertretbar (unter Außerachtlassung sachlicher Kriterien) beurteilt wurde. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass darüber hinausgehend im Zusammenhang mit dem fehlgeschlagenen Inter­ventionsversuch ein strafbares Verhalten denkbar ist. Voraussetzung für die Strafbarkeit einer versuchten Bestimmung zum Amtsmissbrauch ist in subj. Hinsicht jedoch die Gewissheit des Täters, dass der Beamte bei bestimmungsgemäßem Verhalten (zumindest ) vorsätzlich seine Befug­nis missbrauchen werde. Hingegen ist nicht erforderlich, dass der Bestimmende auch weiß, dass der Beamte sich bestimmungsgemäß verhalten werde, der Bestimmende also auch den angestrebten Erfolg seiner Einflussnahme für gewiss hält (vgl. RIS-Justiz RS0108964).

Bei Durchsicht der vorliegenden E-Mails (ON2, des Ermittlungsaktes) fällt zwar auf, dass zumeist die Parteizugehörigkeit des Bewerbers Ausgangspunkt für die jeweilige Intervention war, Hinweise dafür, dass wider besseres Wissen für einen fachlich nicht geeigneter Bewerber interveniert wurde, ergeben sich jedoch nicht zwingend.

Die Verneinung einer einen Tatverdacht in Richtung versuchter Bestim­mung zum Amtsmissbrauch begründenden Beweislage erscheint daher nicht unvertretbar.

3. Ermittlungen:

Zunächst ist zu konstatieren, dass die nunmehr durchgeführten Er­mittlun­gen erst am 15.12.208 angeordnet wurden (vgl. VZ 13/08) was im Hinblick auf die Verjährungsfrage als problematisch zu bezeichnen ist. Da jedoch unabhängig von einer allfälligen Verjährung keine An­haltspunkte für ein strafbares Verhalten bestehen, ist die Vorgangs­weise der StA Wien im Ergebnis nicht zu beanstanden.

Darüber hinaus bezog das BIA nicht sämtliche sich aus den Emails ergebenden Besetzungsvorgänge in die Ermittlungen ein. Dies dürfte darin begründet sein, dass sich aus den E-Mails teilweise kein hinreichender Anfangsverdacht für ein amtsmissbräuchliches Verhalten (bzw. eine Bestimmung hiezu) ableiten lässt (vgl. beispielsweise Bewer­bung Mag. Walter C. ON 2, AS 13ff; Thomas M. ON 2, AS 63; Klaus H. ON 2, AS 111).

Im Übrigen beschränkte sich das BIA offensichtlich auf (in den Personalakten) aktenkundige (!) Interventionen. Angesichts der ohne­dies bereits eingetretenen Verjährung sowie des Fehlens von Hin­weisen für das Vorliegen der auf der subjektiven Tatseite erfor­derlichen Wissentlichkeit (vgl. oben unter 2.) sind keine Veranlassungen des Abt. IV2 indiziert.

4. Zusammenfassung

Wie sich aus den vorstehenden Ausführungen ergibt, entspricht das (übereinstimmende) Vorhaben der Anklagebehörden der Sach- und Rechtslage, sodass der Bericht der OStA Wien von 7.4.2009 zur Kenntnis zu nehmen ist.

6.5.2009

OStA genehmigt in Übereinstimmung mit dem BMJ den Bericht vom 16.3.2009 [7b/2/1/23]

Folgende Aussagen von Auskunftspersonen waren in Zusammenhang mit diesem Beweisthema besonders aufschlussreich:

StA Christian WALZI, Sitzung am 1.10.2009, Protokoll Seite 17:

Christian WALZI (StA): „Ich darf insofern wieder auf das einsteigen, was ich schon gesagt habe. Es hat bereits ein Ermittlungsauftrag zu einem einbezogenen Teilakt bestanden. Dieser war gerichtet auf §§ 118a, 119, 119a StGB und 108 TKG. Auf diesen habe ich mich bezogen und mein Ermittlungsersuchen daran angeschlossen. In dem Zusammenhang ist mir – das muss ich eingestehen – die eigentliche Ord­nungsnummer 1, die von Ihnen angesprochene Übersendung der Mails durch Herrn Florian KLENK, entgangen.“

Thomas HASLWANTER (BMJ), Sitzung am 6.10.2009, Protokoll Seite 66:

Walter ROSENKRANS (FPÖ): „Hat Herr Staatsanwalt WALZI Ihnen gegenüber irgendeine Erklärung gehabt, warum in dem Verfahren konkret nichts passiert ist, Ermittlungsschritte in Richtung § 302 StGB?“

Thomas HASLWANTER (BMJ): „Das kann ich jetzt aus der Erinnerung nur schwer sagen. Es kann sein, dass er gesagt hat, er hat das übersehen.“

StA Christian WALZI, Sitzung am 1.10.2009, Protokoll Seite 25:

Peter PILZ (Grüne): „[…] Ist es richtig, dass Sie hier, in der Frage zeugenschaftliche Einvernahme meiner Person, dem Wunsch beziehungsweise der Aufforderung von Dr. STRASSER nachgekommen sind?“

Christian WALZI (StA): „Mein Ermittlungsauftrag hat sich mit den Anträgen oder Anregungen des Dr. STRASSER gedeckt. Ja.“

Im Hinblick auf das Beweisthema 2.1. sind folgende Feststellungen zu treffen:

Die Anzeige des FALTER-Redakteurs Florian KLENK, in welcher er zahlreiche E-Mails aus dem Kabinett des früheren Innenministers Dr. Ernst STRASSER an die Staats­anwaltschaft wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs übermittelte, wurde zwar zunächst ordnungsgemäß registriert und Gegenstand eines Vorhabensberichtes der Staatsanwaltschaft. In der Folge wurde dieser Verdacht jedoch rund neun Monate lang durch Staatsanwaltschaft und Polizei nicht untersucht, obwohl Verjährung drohte. Der zuständige Staatsanwaltschaft erklärte, dass ihm die fehlenden Ermittlungsaufträge dazu „entgangen“ seien.

Nachdem Ermittlungen eingeleitet wurden, beschränkten sich diese auf eine Einsicht in Personalakten. Auch dabei wurden nur 20 der 56 sich aus den E-Mails ergebenden verdächtigen Vorgänge überprüft. Es kam zu keiner Einvernahme von Zeugen, der Verfasser der E-Mails, der Bewerber um Posten, ihrer Mitbewerber, etc.

Diese oberflächliche Ermittlungsarbeit wurde im BMJ erkannt und kritisiert, angesichts der Verjährungsproblematik jedoch hingenommen.

Im Gegensatz dazu sind der Oberstaatsanwaltschaft wie auch in anderen vom Aus­schuss untersuchten Verfahren alle Hinweise auf unvollständige oder gesetzwidrige Ermittlungen entgangen.

Ob es zu einer Unterbrechung der Verjährung durch Fortsetzung der Interventions­praxis gekommen sein könnte, wurde nicht untersucht.

Die Anregung des ehemaligen Innenministers Dr. Ernst STRASSER, Dr. Peter PILZ zeugenschaftlich über die Herkunft veröffentlichter E-Mails zu befragen und einen bei diesem aufzufindenden Datenträger zu beschlagnahmen, wurde von der Staatsanwalt­schaft aufgegriffen bzw. ernsthaft in Erwägung gezogen, obwohl es keine sachlichen Hinweise auf die Existenz eines derartigen Datenträgers gab.

Bewertung

Es erscheint wenig glaubhaft, dass eine mehr als 130-seitige Anzeige gleichzeitig vom Staatsanwalt und vom BIA „übersehen“ werden konnte. In diesem Zusammenhang fällt der Umstand, dass sich der Staatsanwalt ausdrücklich an den Ermittlungswünschen von BM a.D. Dr. Ernst SRASSER orientierte, besonders ins Gewicht. Als schließlich die Erstanzeige nicht mehr „vergessen“ werden konnte, sorgten ein weiterer Staats­anwalt der politischen Abteilung und BIA gemeinsam dafür, dass durch oberflächliche Ermittlungen und einen Verzicht auf Überprüfung der Frage der Verjährung in jedem einzelnen Fall das offensichtlich erwünschte Ergebnis erzielt wurde: die Einstellung des Verfahrens gegen BM a.D. Dr. Ernst SRASSER.

Dazu wurde unter Führung der Politischen Abteilung in zwei Stufen vorgegangen:

Zuerst wurden die Hauptermittlungen „vergessen“ und die Nebensache zur Haupt­sache gemacht.

Als das nicht mehr aufrechterhaltbar war, wurde in der Sache gezielt ergebnislos ermittelt.

In der Causa „STRASSER-E-Mails“ ist damit der begründete Eindruck eines im Rah­men der Staatsanwaltschaft politisch gelenkten Verfahrens mit dem Ziel, die Ermitt­lungen statt gegen Dr. STRASSER gegen den Abg. Dr. PILZ zu führen, ent­standen.

Das Verhalten der Beamten des Bundesministeriums für Justiz legt den Schluss nahe, dass die regierungsfreundlichen Ermittlungen von StA Wien und BIA nicht vom BMJ aus gesteuert wurden.

2.1.c. Causa „HAIDINGER“

Im Beweisbeschluss wurde zu Beweisthema 2.1. auch folgendes Verfahren erwähnt:

c. das Verfahren 322 St 7/08z der Staatsanwaltschaft Wien und allenfalls weitere damit zusammenhängende Verfahren gegen den Abgeordneten Dr. Peter PILZ und dort allenfalls gegen Dr. PILZ oder weitere Personen verhängte Maßnahmen.

Fundstellen: 7C/3, 4L; 7d/13L/1T bis S. 329; 7c/4.L; 5c/1-3L.; 7c/1/1 und 7c/2/1

Datum

Beschreibung

Seite

 

StA GILDEMEISTER beginnt das Verfahren

 

5.2.08

Sitzung des Innenausschusses. Dr. Peter PILZ setzt Aussage von Dr. Herwig HAIDINGER durch.

 

7.2.08

Anfallsbericht BIA (SB Robert RENOLTNER, gez. KRAUPA) wegen Veröffentlichungen im Innenausschuss u.a.: „UT offenbarten und verwerteten vermutlich im Zeitraum Jänner 2008 bis zum 7. Februar 2008 Teile aus polizeilichen Ermittlungsakten zur Entführung der Natascha KAMPUSCH, sowie dienstliche E-Mails zwischen dem Direktor des Bundeskriminalamtes, Dr. Herwig Haidinger und GenMjr Bernhard TREIBENREIF… Bereits in der Sitzung des Innenausschusses im Parlament am 5.2.2008 zitierte der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Peter PILZ aus einer E-Mail vom 12.7.2007 von Dr. Haidinger an das Büro für Inter­ne Angelegenheiten (BIA), an Dr. Matthias WECHNER, Kabinett des Bundesministers und Dr. Erik BUXBAUM, Generaldirektor für Öffentliche Sicherheit. Weiters wurden die oben angeführten Aktenteile sowie die E-Mail, die auch Namen von Polizeibeamten enthalten, zum Teil vollinhaltlich (Faksimile) und zum Teil auszugsweise im Internet unter den Adressen www.peterpilz.at und www.platterwatch.at veröffentlicht. Durch die Veröffentlichung und Verwertung wurde die Amtsverschwiegenheit und das Interesse an der Geheimhaltung persönlicher Daten (§ 1DSG 2000) und somit berechtigte private und öffentliche Interessen verletzt.“

7c/4/1/89

5c/1

39-40

7.2.08

Aktenvermerk BIA über Anruf bei Polizeibeamtem R.

7d/13/1/94

14.2.08

Schreiben OStA an StA betreffend diverse Ermittlungs­schritte rund um Affäre „Haidinger“, insb. auch Einrichtung einer SOKO (14.2.08, SB: MUCHA)

7c/4/1/57

7-10

15.2.08

Sachverhaltsdarstellung von KUKACKA gg uT vom 15.2.2008 (inkl. Haidinger-Mail vom 29.6.07) „Diese und weitere Unterlagen legen den Verdacht nahe, dass sie durch rechtswidriges Verhalten an die Öffentlichkeit gelangt sind, wobei neben einer unmittelbaren Täterschaft die Anstiftung zur Begehung von Amtsdelikten durch Dritte wahrscheinlich erscheint.“

7c/4/1/132

20.2.08

Vorhabensbericht StA GILDEMEISTER  322 St 2/08i

Listet 25 Fakten nach den Haidinger Vorwürfen auf (gg ITA etc.)

Auf S. 19/20:

Faktum UT: SV-Darstellung des BIA vom 8.2.08 gg UT wg. § 310 StGB: auf PILZ Homepage wurden Auszüge aus KAMPUSCH Akt veröffentlicht. Verfahren dazu wird „in Übereinstimmung mit dem Erlass vom 14.2.2008“ getrennt, und jetzt unter 322 Ut 1/98 t (richtig: 1/08t) geführt und dort berichtet.

„Am 19.2.2008 langte hinsichtlich dieses Faktums eine Anzeige des Abgeordneten zum Nationalrat Helmut KUKACKA gegen UT wg, §§ 12, 302, 310 StGB ein, die ihrem Inhalt nach jedoch gegen Dr. Herwig HAIDINGER wg. § 310 StGB und gegen den Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter PILZ wegen § 12, 310 StGB gerichtet ist.“

7c/1/1

21.2.08

OStA (gez: PLEISCHL): übermittelt Bericht vom 20.2.2008 an BMJ, OStA will genehmigen. Weiters Bericht über die Einsetzung der SOKO Vorarlberg

7c/1/1

23.2.08

BMJ: (SB HASLWANTER, gez. JIROVSKY): Bericht wird zur Kenntnis genommen (Hinweis auf richtige Akten­zahl 1/08t)

7c/1/1

28.2.08

BIA AV vom 28.2.08 über Journalisten Anruf bei Polizei­beamten R. wg Namen in von PILZ veröffentlichten Doku­menten, samt Mail vom 15.2.09

7c/4/1/136

5c/2

3.3.08

Vorhabensbericht StA Mag. Peter GILDEMEISTER an OStA vom 3.3.2008: Verfahren wegen Anzeigen BIA und KUKACKA werden zusammengelegt.

Wegen Bericht BIA und Anzeige von KUKACKA gg uT wegen KAMPUSCH Akten auf peterpilz.at will StA PILZ  und HAIDINGER als Beschuldigte behandeln.

StA kündigt Auslieferungsbegehren an.

7c/4/1/55

7.3.08

OSTA legt Bericht BMJ vor, will genehmigen

7c/3/1/9

15.4.08

BMJ: Kenntnisnahme des OStA Berichts (GRÜNEWALD, SB: HASLWANTER)

Externes Schreiben :

„Angemerkt wird, dass im Bericht auf die sich weiters aus der Anzeige des BIA vom 8.2.08 und der Sachverhaltsdar­stellung des Abgeordneten zum Nationalrat Helmut KUKACKA vom 15.2.08 ergebenden Sachverhalte nicht Be­zug genommen wird.“

Interne Begründung: HASLWANTER liefert dazu eine 9-seitige rechtliche Begründung. Demnach beschränkt sich der Vorhabensbericht auf die Veröffentlichung der KAMPUSCH-Akten, weitere Teile lt. BIA Anzeige seien vom Ermittlungsvorhaben der StA nicht erfasst.

Interessensabwägung der Veröffentlichung gegenüber der Geheimhaltung nicht eindeutig.

Verdacht gegen PILZ laute auf Bestimmungstäterschaft, daher sei auch § 14 StGB zu berücksichtigen. Die Ver­dachtslage sei nicht zwingend aber vertretbar.

Abgrenzung zw § 310 und § 302: hier liege § 310 vor, weil keine Schädigungsabsicht vorliege und die bloße Weiter­gabe von Schreiben kein Amtsgeschäft darstelle (im Gegen­satz etwa zu einer Datenbankabfrage)

7C/3/1/11

 

 

 

 

 

7c/1/1

23.4.08

OStA genehmigt Bericht vom 3.3.08

7c/4/1/54

2.5.08

Auslieferungsbegehren gg PILZ (2.5.08, StA Mag. Peter GILDEMEISTER, gez iV SCHARF): „… steht der AbgzNR Dr.Peter PILZ im Verdacht, am 5.2.2008 anlässlich der Befragung des ehemaligen Direktors des Bundes­kriminal­amts Dr. Herwig Haidinger im Innenausschuss aus einem dienstlichen E-Mail Dris. Haidinger an das BIA, das Kabinett des Bundesministers für Innere Angelegenheiten und an die Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit zitiert zu haben.“

7C/4/1/52

 

StA WALZI führt das Verfahren weiter

 

5.6.08

TB: „Diese Strafsache wird Abt. 501 St zugeteilt.“

Neue Zahl: 501 St 42/08p

 

7.6.08

Auslieferungsbegehren durch Nationalrat abgelehnt

7C/4/1/156

12.6.08

StA Mag. Heike-Karin HEICKL: Bericht der StA über Ein­stellung gg HAIDINGER wg. § 310 StGB gem. §190 Z 1 StPO „zufolge des Erlasses vom 30.5.2008“ (Anmerkung: Aktenzahl ist hier 322 StA 2/08x, das wurde handschriftlich mit einem Fragezeichen versehen)

7C/3/1/19

13.6.08

Bericht StA Wien (Mag. Christian WALZI) vom 13.6.08

PILZ wurde nicht ausgeliefert, daher wird StA das Verfahren abbrechen

SOKO Vorarlberg wurde mit Einvernahme von HAIDINGER als Beschuldigtem beauftragt

7C/4/1/50

19.6.08

HAIDINGER übermittelt an BIA Informationen, dass KUKACKA bei der Befragung HAIDINGERS im Innen­ausschuss am 26.2.08 aus einem HAIDINGER-Mail und einem RANINGER-Aktenvermerk (über einen Anruf von PILZ) zitiert habe. StA beabsichtigt Strafverfahren gegen KUKACKA wg. §§ 12 und 310 StGB.

7C/4/1/160ff

25.6.08

OStA legt Bericht  vom 13.6. an BMJ vor, will genehmigen (gez. NITTEL); erwähnt werden die Bereichte vom 16.6.08 zu 501 St 39/08x und vom 13.6.08 zu 501 St 42/08p

7C/3/1/18

26.6.08

BIA: Anlass-Bericht: Übermittlung von E-Mail HAIDINGER an ITA an StA

7C/4/1/159

5c/3

26.6.08

APA zu PILZ Kritik am Staatsanwalt

7C/4/1/75

4.7.08

Bericht StA Mag. Christian WALZI vom 4.7.08 an OStA: will Verfahren gegen Mag. Helmut KUKACKA einleiten wegen Zitierung aus BMI E-Mails (RANINGER betr PILZ) nach Anzeige von HAIDINGER

7C/4/1/47

10.7.08

Anfrage Albert STEINHAUSER zu Verfahren gg PILZ

 

11.7.08

BMJ: Ersuchen um Antwortentwurf bis 5.8.08

(Mag. Thomas KÖBERL; Gertraud LIPP)

7c/1/1

17.7.08

BMJ: übermittelt Anfrage von STEINHAUSER zu Verfahren gg PILZ, Bitte um Bericht (NITTEL)

7C/4/1/42

28.7.08

Entwürfe und Bericht der OStA an BMJ zu Anfrage von STEINHAUSER (insb. auch zum Filmbericht über gemein­sames Erscheinen vor dem Innenausschuss PILZ und HAIDINGER) sowie Anzeige betreffend KUKACKA (Mag Peter GILDEMEISTER; gezeichnet iV NITTEL; 28.7.2008)

Bericht OStA an BMJ (SB GILDEMEISTER; gez. NITTEL)

1. übermittelt Bericht vom 4.7.08 zur Kenntnisnahme, OStA will genehmigen

2. inhaltliche Stellungnahme zur Anfrage STEINHAUSER bezüglich Verfahren gg PILZ (insb. wieso Verdacht gg PILZ besteht, nämlich wegen zeitlichem Zusammentreffen der Veröf­fentlichungen von PILZ und der Aussagen von HAIDINGER sowie wegen der Filmaufnahme über das gemeinsame Erscheinen von PILZ und HAIDINGER):

„… legt die Annahme nahe, dass es vor dem 5.2.2008 zu einem diesbezüglichen Kontakt zwischen Dr. HAIDINGER und Dr. PILZ gekommen sein muss, die insbesondere dadurch erhärtet wird, dass – laut mehrmals ausgestrahlten Filmberichten des ORF – Dr. HAIDINGER und Dr. PILZ sich unterhaltend gemeinsam zur Innenausschusssitzung vom 5.2.2008 erschienen.“

7C/3/1/33

 

 

(Ident: 7c/1/1)

31.7.08

BMJ genehmigt Bericht der OStA vom 25.6.08 (SB HASLWANTER, gez. JIROVSKY)

[Anmerkung: Diese Genehmigung geht allerdings erst am 2.1.2009 bei der Oberstaatsanwaltschaft ein – der von WALZI mit dem Vorhabensbericht vom 13.6.2008 geplante Abbruch des Verfahrens gegen PILZ wird daher im Akt nicht durchgeführt]

7C/3/1/56

8.8.08

BMJ: Bericht zur Anfrage von STEINHAUSER wird zK genommen (SB HASLWANTER, gez. GRÜNEWALD) bei den Fragen 10-14: Verfahren gegen KUKACKA sei nicht bekannt, daher dürfe wegen der Amtsverschwiegenheit sein Name nicht genannt werden. Es soll nur ein Hinweis auf den Vorhabensbericht aufgenommen werden.

Zum Bericht vom 4.7.08 betreffend KUKACKA: StA will KUKACKA als Beschuldigten vernehmen. Der Verdacht gegen KUKACKA auf Bestimmungstäterschaft sei dürftig aber vertretbar, daher gebe es keinen Anlass für eine Wei­sung nach § 29 a Abs 1 StAG

7C/3/1/47

7c/1/1

11.8.08

Einvernahme Haidinger durch SOKO Vorarlberg

7C/4/1/179

12.8.08

Bericht SOKO Vorarlberg über Einvernahme Haidinger (als Besch)

7c/4/1/177

22.8.08

OStA: Kenntnisnahme Bericht vom 4.7.08 (22.8.08, MUCHA)

7C/4/1/39

28.8.08

Auslieferungsbegehren gg KUKACKA (28.8.08, gez SCHNEIDER, SB WALZI)

7C/4/1/37

4.9.08

WALZI, 4.9.08: Ersuchen an SOKO Vorarlberg zur Einvernahme von WECHNER, BUXBAUM und PILZ. Bei PILZ Hinweis auf Nichtauslieferung durch NR, Ersuchen um Belehrung gem. § 158 StPO (s.u. S 18)

KUKACKA ist vom Verfahren gegen ihn zu verständigen, wurde bisher „irrtümlich“ unterlassen

7C/4/1/13

7C/4/1/83

7C/4/1/18

7.10.08

Einvernahme BUXBAUM durch SOKO Vorarlberg

7c/4/1/191

8.10.08

Einvernahme EINZINGER durch SOKO Vorarlberg

7c/4/1/196

8.10.08

Einvernahme PILZ durch SOKO Vorarlberg

PILZ: „Ich weise darauf hin, dass der Staatsanwalt offen­sichtlich nicht ausführlich den Umstand, dass man als Beschuldigter – auch wenn das Verfahren durch die Ent­scheidung des Nationalrats wegen Immunität zu unter­brechen war – zeugenschaftlich einvenommen wird, gewür­digt hat. Daher ist mir zum Zeitpunkt der Einvernahme nicht klar, ob durch die zeugenschaftliche Einvernahme die Rechte des Beschuldigten geschmälert werden.“

7C/4/1/209

9.10.08

Einvernahme KREUTNER durch SOKO Vorarlberg

7c/4/1/201

9.10.08

Einvernahme WECHNER durch SOKO Vorarlberg

7c/4/1/206

14.10.08

SOKO Vbg / TSCHOFEN: Bericht über Einvernahmen BUXBAUM; EINZINGER; WECHNER; KREUTNER samt Protokollen

Personenkreis, der Zugang zu KAMPUSCH-Dokumenten hatte, kann nicht bestimmt werden

Einvernahmen beziehen sich auf HAIDINGER E-Mail an KREUTNER; das PILZ gekannt haben soll

- 204f: BIA Korrespondenz zu Info an KRAKOW

7c/4/1/188

24.10.08

Bericht StA Mag. Christian WALZI an OStA

Berichtet über Einvernahmen HAIDINGER und PILZ (sowie BUXBAUM; KREUTNER; WECHNER; EINZINGER wegen Zugang zu KAMPUSCH Dokumenten, die von PILZ veröf­fentlicht wurden)

Bei PILZ unter Hinweis auf fehlende Auslieferung und Zeug­nisentschlagungsrecht:

„Die zeugenschaftliche Einvernahme des AbgzNR Dr. PILZ hat ergeben, dass mangels geständiger Verantwortung und wegen des Fehlens eines sonstigen objektiven Beweises… die ihm vorgeworfene strafbare Handlung nicht mit der für die Führung eines Strafverfahrens erforderlichen Sicherheit festgestellt werden kann.“

Vorhaben: Einstellung des Verfahrens

7C/4/1/19

30.10.08

Schreiben Parlamentsdirektion: KUKACKA nicht mehr immun (wegen Ausscheiden aus dem Nationalrat)

7d/13/1/169

6.11.08

OStA gibt Bericht BMJ weiter

7C/3/1/53

21.11.08

BMJ: Bericht genehmigt (gezeichnet Dr. Robert JIROVSKY, Sachbearbeiter Mag. Thomas HASLWANTER)

Hinweis: „Nach Ansicht des Bundesministeriums für Justiz war die Vernehmung von Dr. Peter PILZ als Zeuge trotz Belehrung gem. § 157 Abs 1 Z 1 StPO mit Art 57 B-VG nicht vereinbar, weil der gegen den Genannten gerichtete Tatvorwurf in der Bestimmung Dris. Herwig HAIDINGER zur Weitergabe vom dem Amtsgeheimnis unterliegenden Infor­mationen besteht und somit nach der Aktenlage volle Kongruenz zwischen dem Gegenstand der Vernehmung und jenem des vom Nationalrat abgelehnten Auslieferungs­ersuchens gegeben war.“

7C/3/1/54

27.11.08

OStA übermittelt Stellungnahme BMJ an StA (MUCHA)

7C/4/1/23

5.12.08

StA Dr. Stefan APOSTOL, 5.12.2008: Ersuchen an SOKO Vorarlberg um Einvernahme KUKACKA UND HAIDINGER iS KUKACKA betreffend AV RANINGER wg BÜRSTMAYER

7c/4/1/26

5.12.08

Vermerk im Tagebuch: nach Ausscheiden von KUKACKA aus dem Nationalrat ist das Auslieferungsbegehren gegen­standslos; Einstellung gg PILZ; Einstellung gg HAIDINGER; Ermittlungsverfahren gg KUKACKA

7C/4/1/84

7C/4/1/7

7c/4/1/214

7.1.09

Entwurf Schreiben OStA an StA, dass bei vier Fakten gg HAIDINGER kein Verfahren einzuleiten ist (Datum: 7.1.09; Verfasser: unklar); weitere Berichte iS PILZ und HAIDIN­GER werden zur Kenntnis genommen

7c/3/1/57

29.1.09

Einvernahme KUKACKA durch SOKO Vorarlberg (als Besch.)

7c/4/1/217

29.1.09

Einvernahme HAIDINGER durch SOKO Vorarlberg (als Zeuge)

7c/4/1/221

2.2.09

SOKO Vorarlberg: Bericht über Einvernahmen KUKACKA; HAIDINGER (samt Protokollen, Beilagen (insb. diverse Ausdrucke von KUKACKA OTS und APA Berichten)

7c/4/1/215

12.2.09

Bericht StA Dr. Stefan APOSTOL an OStA:

Über Verfahren gg KUKACKA

Berichtet von Einvernahme: KUKACKA hat angegeben, dass ihm AV aus dem er zitiert hat, nicht im Original vor­gelegen sei, er habe die Informationen aus einer Vor­besprechung mit mehreren Referenten, Abgeordneten und „Experten“ bezogen.

StA will daher Verfahren gg KUKACKA aus Beweisgründen nach § 190 Z 2 StPO einstellen

Zu Aussendungen von KUKACKA gg HAIDINGER: es sei nicht anzunehmen, dass widerlegbar sei, dass KUKACKA die Aussagen im guten Glauben getroffen habe, daher bestehe kein ausreichender Anfangsverdacht für ein Ermitt­lungs­verfahren

7c/4/1/32

27.2.09

OStA leitet Bericht v 12.2.09 an BMJ weiter, will geneh­migen

7c/3/1/64

27.4.09

Kenntnisnahme durch das BMJ, plus Ersuchen um Bericht über Bestimmung von HAIDINGER zu Weitergabe von E-Mail an ITA durch KUKACKA (gezeichnet JIROVSKY, SB HASLWANTER)

7c/3/1/65

5.5.09

OStA weiter an StA

7c/3/1/66

18.5.09

Bericht StA Dr. Stefan APOSTOL vom 18.5.09

Auch zur Weitergabe des E-Mails gelte: dass KUKACKA im Besitz des E-Mails gewesen sei, sei nicht belegbar, daher sei auch hier einzustellen

7c/3/1/67

15.6.09

Bericht OStA an BMJ (25.6.09, HR Dr. NITTEL): übermittelt Berichte der StA vom 18.5.09 und vom 20.5.09 (zu Ver­fahren 501 St 39/08x, betrifft eine andere Angelegenheit); Der Bericht vom 18.5. wird zur Kenntnis genommen. 20.5.09 wird nicht zur Kenntnis genommen, sondern StA soll einstellen.

7c/3/1/71

10.7.09

BMJ genehmigt (10.7.09, gezeichnet JIROVSKY, SB HASLWANTER)

7c/3/1/74

27.7.09

Anordnung der Einstellung des Verfahrens gg KUKACKA im Tagebuch

7d/13/1/63

Folgende Aussagen von Auskunftspersonen waren in Zusammenhang mit diesem Beweisthema besonders aufschlussreich:

Aus dem Protokoll der 7. Sitzung des UsA, S. 56f:

Befragung StA WALZI

Peter PILZ (Grüne): „Beginnen wir mit dieser Causa, bevor noch einiges andere kommt, was bis jetzt noch nicht erwähnt worden ist. Ich möchte das ein bisschen deutlicher machen. Am 21. November 2008 überprüft das Bundesministerium für Justiz das Verfahren, das wir jetzt gerade erörtern – in dem Fall das Verfahren gegen mich-, und Dr. Robert JIROVSKY stellt für die Bundesministerin Folgendes fest – ich zitiere -:

„Nach Ansicht des Bundesministeriums für Justiz war die Vernehmung von Dr. Peter PILZ als Zeuge trotz Belehrung gemäß § 157 Abs. 1 Z 1 StPO mit Artikel 57 B-VG nicht vereinbar, weil der gegen den Genannten gerichtete Tatvorwurf in der Bestim­mung Doctoris Herwig Haidinger zur Weitergabe von dem Amtsgeheimnis unter­liegenden Informationen besteht und somit nach der Aktenlage volle Kongruenz zwischen dem Gegenstand der Vernehmung und jenem des von Nationalrat abgelehnten Auslieferungsersuchens gegeben war.“ – Zitatende.

Das heißt, im Namen der Bundesministerin für Justiz stellt Dr. JIROVSKY fest, die zeugenschriftliche Einvernahme von mir auf Anordnung von Staatsanwalt Mag. WALZI war verfassungswidrig.

Können Sie dem Ausschuss erklären, gegen welche Bestimmung der österreichischen Bundesverfassung Sie nach Ansicht des Justizministeriums und dann später der Oberstaatsanwaltschaft verstoßen haben?“

Mag. Christian WALZI: „Ich nehme an, Sie beziehen sich hier auf den Artikel 57 Abs. 3 B-VG und die Umsetzung im Geschäftsordnungsgesetz.“

Peter PILZ: „Dann erläutern Sie bitte, worin – nach Ansicht des Justizministeriums – Ihr Verfassungsbruch bestanden hat!“

Christian WALZI: „Ich kann in dem Zusammenhang nur interpretieren, das schicke ich voraus. Ich weiß nicht, was konkret der Hintergrund, der Gedankengang war, ich kann nur interpretieren. Meine Interpretation der Aussage des Bundesministeriums lautet dahin gehend, dass eine Übereinstimmung der Position des Beschuldigten mit jener, die Sie als Zeuge hatten, durch die zeugenschaftliche Einvernahme zu einem Sach­verhalt, von mir vorgegeben, bestanden hat, sodass nach Ansicht des Bundes­ministeriums – so erschließe ich das – hier offenbar von mir eine Umgehung des Artikel 57 Abs. 3 B-VG stattgefunden hat.“

Peter PILZ (Grüne): „Handelt es sich also bei Ihrer Vorgangsweise laut Feststellung des Justizministeriums um einen Bruch der österreichischen Bundesverfassung?“

Christian WALZI: „Wenn Sie so wollen ja.“

Peter PILZ (Grüne): „Okay, das ist ein wichtiger Punkt. Der Staatsanwalt, der das Verfahren führt, stellt selbst fest, dass er nach Ansicht des Justizministeriums und der Oberstaatsanwaltschaft einen Verfassungsbruch begangen hat. Das stimmt auch vollkommen – und ich danke Ihnen für Ihre Offenheit – mit den Akten überein.“

Aus dem Protokoll der 7. Sitzung des UsA, S. 67:

Befragung HASLWANTER (BMJ)

[Anm: bzgl des Erlasses vom 21. November 2008]

Walter ROSENKRANZ (FPÖ): „Darin wird die Rechtsansicht geäußert, dass Herr Abgeordneter PILZ nicht als Zeuge hätte einvernommen werden dürfen, - Worauf stützen Sie diese Rechtsansicht?“

Thomas HALSWANTER (BMJ): „Das ist richtig. Das ist unsere Rechtsansicht. Die haben wir auch gegenüber der Oberstaatsanwaltschaft kundgetan. Dr. PILZ wurde in diesem Verfahren als Beschuldigter geführt. Man hat um Auslieferung ersucht. Die Auslieferung wurde abgelehnt, und das Verfahren gegen Herrn Dr. PILZ wurde abgebrochen.

Das bedeutet in weiterer Folge, dass ich diesen Tatverdacht, der sich gegen Dr. PILZ richtet, nicht mehr ermitteln dar. Ich darf diesen Tatverdacht auch nicht mittelbar ermitteln und auch nicht dadurch, dass ich ihn als Zeugen vernehme zum Gegenstand des Vorwurfs gegen ihn.“

[...]

„Also ich habe in diesem Zusammenhang mit Mag. WALZI keinen Kontakt gehabt. Unser Ansprechpartner ist zunächst immer die Oberstaatsanwaltschaft Wien. – Von dieser Ermittlungsmaßnahme, nämlich die Zeugenvernehmung von Dr. PILZ, wurden wir erst im Nachhinein in Kenntnis gesetzt. Man hat uns das nicht im Vorhinein berichtet, man werde jetzt in Aussicht nehmen, sondern es ist im Nachhinein passiert. Also insofern hat sich diese Zeugenvernehmung als solche nicht reparieren oder wegreden lassen; steht halt mal da. Insofern ist aus meiner Sicht nur geblieben, die Oberstaatsanwaltschaft darauf hinzuweisen, dass unserer Auffassung nach dieser Ermittlungsschritt unzulässig war.“

Im Hinblick auf das Beweisthema 2.1. sind folgende Feststellungen zu treffen:

Der Abgeordnete Dr. Peter PILZ wurde wegen des Verdachts der Bestimmung zum Bruch des Amtsgeheimnisses (§310 StGB) zunächst in einem Strafverfahren als Beschuldigter geführt. Entscheidend für den konkreten Tatverdacht war für den Staatsanwalt, dass am Tag des Innenausschusses Dr. PILZ gemeinsam mit Dr. HAIDINGER in einem ZiB-Beitrag des ORF im Parlament zu sehen war.

Der Nationalrat stimmte der Verfolgung des Abgeordneten nicht zu. Der zuständige Staatsanwalt Mag. Christian WALZI beauftragte in weiterer Folge (nach einem ent­sprechenden Beweisantrag von Dr. Herwig HAIDINGER) die Polizei („SOKO Vor­arlberg“) Dr. Peter PILZ als Zeugen einzuvernehmen. Die Problematik dieser Vorgehensweise zeigt sich v.a. im Bericht vom 24.10.2008 an die Oberstaats­anwaltschaft: „Die zeugenschaftliche Einvernahme des AbgzNR Dr. PILZ hat ergeben, dass mangels geständiger Verantwortung und wegen des Fehlens eines sonstigen objektiven Beweises… die ihm vorgeworfene strafbare Handlung nicht mit der für die Führung eines Strafverfahrens erforderlichen Sicherheit festgestellt werden kann.“ Es ist widersprüchlich, bei einem Zeugen von einer „geständigen Verantwortung“ und einer „ihm vorgeworfenen strafbaren Handlung“ zu sprechen. Die Vorgehensweise ist auch rechtswidrig und verletzte den Abgeordneten Dr. Peter PILZ in seinen Rechten.

Die Rechtswidrigkeit wurde durch das BMJ in seiner Kontrollfunktion erkannt, weitere Konsequenzen wurden jedoch daraus (bis zu den Untersuchungen des Ausschusses) nicht gezogen.

Bemerkenswert ist, dass der Vorhabensbericht von StA Mag. WALZI vom 13.6.08 zwar bereits am 31.7.08 durch das BMJ genehmigt wurde, die Zustellung an die OStA jedoch erst am 2.1.2009 erfolgte, und damit auch erst dann die Genehmigung der StA Wien mitgeteilt wurde. Daraus folgte, dass trotz abgelehnter Auslieferung durch den Nationalrat der Abgeordnete Dr. Peter PILZ weiterhin als Beschuldigter im Verfahren geführt wurde, und zwar bis zur Einstellung am 5.12.2008 (die aufgrund seiner „zeu­genschaftlichen Einvernahme“ erfolgte).

Bewertung

1. Von Anfang an wurde von Seiten der Staatsanwaltschaft versucht, einen Verdacht gegen Abg. Dr. PILZ zu konstruieren. Da keine weiteren Hinweise gefunden werden konnten, wurde das gemeinsame Erscheinen Dris. HAIDINGER und Dris. PILZ im Parlament in einem ORF-Beitrag als ausreichender Hinweis gewertet.

2. Nach der Entscheidung des Nationalrats über den Antrag des Immunitäts­ausschusses hat der Staatsanwalt versucht, das Immunitätsrecht und damit den gesetzlichen Schutz des Nationalrats zu umgehen. Damit ist der Verdacht begründet, dass der Staatsanwalt gegen das Immunitätsgesetz, die dem zugrunde liegenden Bestimmungen der Bundesverfassung und gegen die Strafprozessordnung verstoßen hat.

3. Auch hier hat die Kontrolle durch die Oberstaatsanwaltschaft versagt.

4. Bei Bekanntwerden dieser Umstände hat die zuständige Bundesministerin für Justiz weder Schritte zur Aufklärung des Fehlverhaltens des Staatsanwalts noch Initiativen zur Verbesserung von Strukturen und Kontrolle der zuständigen Politischen Abteilung der Staatsanwaltschaft gesetzt.

5. Statt dessen hat die Bundesministerin für Justiz auch nach Bekanntwerden dieser Umstände noch lange das Fehlverhalten der Staatsanwälte bzw. die gesamte Politische Abteilung der StA Wien verteidigt.

2.1.d. Strafverfahren gg Dr. Peter PILZ wegen Verleumdung: 51 St 46/06i

Fundstellen: 7d/12/1; 7d/18/1; 7d/13/1/ ab S 330

Geschäftszahl: 51 St 46/06i der StA Wien, StA Michael KLACKL

Neben den im Beweisbeschluss mit 2.1.a, b. und c. bezeichneten Verfahren haben sich aus den dem Untersuchungsausschuss übermittelten Akten noch weitere Verfahren ergeben, in welchen Abgeordnete von Maßnahmen nach dem 8. Hauptstück der StPO (nF) betroffen waren, und bei denen sich Abgrenzungsprobleme im Hinblick auf die parlamentarische Immunität gezeigt haben.

Eines dieser Verfahren wurde zu 51 St 46 / 06 i bei der StA Wien von Staatsanwalt Mag. Michael KLACKL geführt, und betraf primär Vorwürfe des Amtsmissbrauches gegen­über dem früheren Leiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, Gert Rene POLLI. In diesem Zusammenhang hatte der Abgeordnete Dr. Peter PILZ im Unterausschuss zum Innenausschuss Fakten präsentiert und auch eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht. Daraufhin prüfte das Büro für interne Angelegenheiten (BIA) auch Verleumdungsvorwürfe gegenüber Dr. PILZ, welche von KLACKL auch zum Gegenstand eines Vorhabensberichtes gemacht wurden. Ein Auslieferungsersuchen an den Nationalrat wurde nicht gestellt.

Aus den Akten ergeben kurzgefasst folgende Zeitabläufe:

Datum

Geschehen

17.5.06

Sitzung des ständigen UA zum IA – PILZ präsentiert Vorwürfe gg POLLI

18.5.06

BUXBAUM ersucht intern um Überprüfung der Vorwürfe

19.5.06

Gespräch zw POLLI und stv Leiter des BIA KUTSCHI, über das ein AV verfasst wird

POLLI bringt dabei die wiederholte Weitergabe von Informationen aus dem BVT zur Anzeige

24.5.06

Nachtragsanzeige von BUXBAUM betreffend den Abbruch einer Obser­vation gegen eine iranische Bio-Waffen Delegation samt Beilagen

25.5.06

Sachverhaltsdarstellung Peter PILZ gg POLLI

30.5.06

Strafanzeige des BIA (KUTSCHI) gegen uT wegen § 310 StGB

7.6.06

KLACKL übermittelt Anzeige von PILZ an BIA zur Ermittlung

8.6.06

Einvernahme PILZ durch BIA

8.6.06

Einvernahme POLLI durch BIA

9.6.06

BIA übermittelt Niederschriften PILZ und POLLI (offensichtlich falsches Datum: 30.5.; handschriftlicher Vermerk: abgegeben am 9.6.06)

9.6.06

Ergänzender Ermittlungsauftrag von KLACKL

11.9.06

Umfassende Sachverhaltsanzeige des BIA an StA KLACKL

Darin wird unter Punkt C. offenbar aus eigenem Antrieb auch die Frage einer Verleumdung nach § 297 StGB durch Günther L. und Peter PILZ zum Nachteil von POLLI angeschnitten und die StA / das Gericht um rechtliche Beurteilung ersucht.

„Verdacht der Verleumdung zum Nachteil des Direktors des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, Dr. Gert René POLLI, im Sinne der strafgesetzlichen Bestimmungen des § 297 StGB.“

Ohne der Staatsanwaltschaft bzw. dem Gericht bei der Beurteilung des Sachverhaltes vorgreifen zu wollen, besteht auch der dringende Verdacht, dass Dr. Gert René POLLI in eventu durch das Verbreiten, die Weitergabe oder Offenbarung von Sachverhalten oder Teilen davon, die der Amtsverschwiegenheit unterliegen, wissentlich verleumdet und dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung ausgesetzt worden ist. […]

Die zu dieser Causa gestellten parlamentarischen Anfragen des Abgeord­neten zum Nationalrat Dr. Peter PILZ, FreundInnen und Freunde, sowie die ergangenen Anfragebeantwortungen der Frau Bundesminister Liese PROKOP liegen der Anzeige bei.

Siehe dazu die parlamentarischen Anfragen, Nr. 4499/J, 4582/J, 4583 J und die dazu ergangenen und zur jeweiligen Anfrage beigelegte Anfra­gebeantwortung, Ordner B, Beilage 24.  […]

Von Dr. Peter PILZ wurde auch der Vorwurf erhoben, dass im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung nach dem 17.5.2006 (Sitzung des Unterausschusses des Innenausschusses des Nationalrates) eine erhebliche Aktenshredderung (Vernichtung) durchgeführt worden sei. […]

Von der Homepage des Dr. Peter PILZ wurden aus dessen Tagebuch die diversen Mitteilungen ausgedruckt und liegen der Anzeige bei. Siehe dazu Ordner B, Beilage 29.

Um eine entsprechende rechtliche Beurteilung der dargestellten Sach­verhalte auch in Richtung § 297 StGB durch die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht wird ersucht.

16.10.06

Ergänzender Bericht BIA an StA (betrifft nicht PILZ)

18.10.06

Ergänzender Bericht BIA an StA (betrifft nicht PILZ)

27.11.06

Ergänzender Ermittlungsauftrag KLACKL (betrifft nicht PILZ)

9.1.07

Bericht des BIA dazu an StA (betrifft nicht PILZ)

26.2.07

Vorhabensbericht StA KLACKL:

Der Betreff lautete u.a.:

… sowie gegen den Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter PILZ, geboren am 22.1.1954, […] wegen § 297 Abs 1, 2. Fall StGB

Der Staatsanwalt kam darin zu folgender Beurteilung:

Zu C/:

Letztlich erweist sich eine unter diesem Punkt zusammengefasste Ver­dachts­lage als nicht nachvollziehbar, besteht doch nach Ansicht des Berichtsverfassers kein Anlass davon auszugehen, dass die gegen den Direktor des BVT ins Treffen geführten Bezichtigungen nicht der subjek­tiven Wahrnehmung bzw. Überzeugung der jeweils Beteiligten ent­sprechen. Zumindest ergeben sich nach dem vorliegenden Erhebungs­ergebnis letztlich keine, zumindest in subjektiver Hinsicht eine wesentliche Falschbezichtigung nahelegenden konkreten Anhaltspunkte.

Er schlägt daher vor, dieses Verfahren (sowie auch das Verfahren wegen der Vorwürfe gegen Gert René POLLI) nach § 90 StPO einzustellen.

29.6.07

BMJ genehmigt den Vorhabensbericht

10.7.07

Verfügung der Einstellungen im Tagebuch, gleichzeitig erst jetzt (!) Ergänzung des Registers um Günther L. und Peter PILZ als Beschuldigte wegen § 297 StGB

 

Folgende Aussagen von Auskunftspersonen waren in Zusammenhang mit diesem Beweisthema besonders aufschlussreich:

Die Anzeige wg. des Verdachts der Verleumdung gegen Abg. Dr. PILZ wurde vom zuständigen Beamten des BIA ausschließlich auf Grund eines persönlichen Berichts Dris. POLLI begründet. Dieser – unüberprüfte – Bericht stammte aus einer geheimen Sitzung des ständigen Unterausschusses des Innenausschusses.

Der damit begangene Bruch der gesetzlichen Geheimhaltungspflicht wurde vom Beam­ten des BIA und vom Staatsanwalt nicht verfolgt bzw. kommentarlos zur Kenntnis genommen.

KLACKL bestritt unter Verweis auf den materiellen Beschuldigtenbegriff, dass Peter PILZ Beschuldigter gewesen sei, obwohl er im Register als Beschuldigter geführt wurde und auch in einem Vorhabensbericht von StA KLACKL die Vorwürfe „gegen“ Dr. Peter PILZ behandelt wurden.

Im Hinblick auf das Beweisthema 2.1. sind folgende Feststellungen zu treffen:

Der Abgeordnete Dr. Peter PILZ wurde im Verfahren 51 St 46/06i als Beschuldigter geführt, ohne dass er über diesen Umstand oder über die Einstellung je informiert wurde. Er erhielt erst durch die an den Untersuchungsausschuss übermittelten Akten Kenntnis von diesem Verfahren.

Obwohl der Abgeordnete als Beschuldigter geführt wurde, kam es zu keinem Auslieferungsbegehren an den Nationalrat.

Die Handhabung des materiellen Beschuldigtenbegriffes durch die Staatsanwalt­schaf­ten ist problematisch und missbrauchsanfällig.

Bewertung

Während in allen anderen Fällen das Verhalten als „Regierungsjustiz“ eindeutig von der Politischen Abteilung der Staatsanwaltschaft Wien ausging und vom BIA bzw. vom BVT in unterschiedlichem Maße unterstützt wurde, geht hier die Initiative zur Verfol­gung des Abg. Dr. PILZ eindeutig vom BIA aus.

Beim Staatsanwalt ist in diesem Fall kein Versuch einer einseitig regierungsfreund­lichen Verfahrensführung erkennbar.

2.1.e. Causa WESTENTHALER – OTS vom 3.3. und 5.3.08

Akt: 502 St 20/08k der StA Wien

Fundstelle: 7d/13/2, S. 578 bis 704 und 7d/3/1

Ein weiteres der Verfahren, die erst aufgrund der Aktenübermittlungen als zum Unter­suchungsgegenstand gehörig erkannt wurden, betrifft eine Parlamentsrede des Abgeordneten Ing. Peter WESTENTHALER, deren Inhalt in einer Presseaussendung vom 3.3.2008 wiedergegeben wurde. In einer weiteren Presseaussendung vom 5.3.2008 nach einer Pressekonferenz wurden im wesentlichen gleichlautende Inhalte neuerlich wiederholt.

Inhaltlich ging es um scharf formulierte Kritik am Büro für interne Angelegenheiten. Dessen Leiter Martin KREUTNER brachte diesbezüglich eine Anzeige wg. § 111 bzw. § 297 StGB ein.

Statt gegen WESTENTHALER selbst richtete sich das Verfahren gegen jene Mitar­beiter, die die Presseaussendung verfasst haben.

Datum

Beschreibung

Seite

3.3.08

Sondersitzung Nationalrat mit Rede WESTENTHALER, dazu gibt es eine OTS des BZÖ Klubs

607, 587ff

5.3.08

Pressekonferenz WESTENTHALER, dazu gibt es wieder eine OTS des BZÖ Klubs

587ff

14.3.08

Anzeige KREUTNER (via SUPPAN & SPIEGEL): die OTS Aussagen stellten Üble Nachrede dar § 111 StGB

628

14.3.08

Weitere OTS

 

19.3.08

Weitere OTS

 

20.3.08

Nachtrag zur Anzeige von KREUTNER wg dieser beiden OTS

599

7.4.08

Staatsanwalt Mag. Hans-Peter KRONAWETTER ordnet an, das Verfahren gg WESTENTHALER abzubrechen; (siehe Tagebuch)

aber: „LVT: Auftrag zur Durchführung von Sachverhalts­erhe­bungen gegen uT wegen §297 Abs 1 StGB

Es ist abzuklären, welche Personen im Pressereferat Parla­ments­klub des BZÖ für die Textverfassung und Aussendung zuständig waren und sind diese sodann als Beschuldigte zu vernehmen. Weiters ist zu erheben, welche Textpassagen Zitate des Ing. Peter WESTENTHALER sind und ob dieser alle inkriminierten Textpassagen zur Veröffentlichung über APA OTS autorisiert hat.“

627; 584

7.4.08

Vorhabensbericht KRONAWETTER: Über Anzeige KREUT­NER; Der Vorwurf, das BIA habe bewusst Ermittlungen gg Beamte missbraucht, um missliebige Personen bei Bewer­bungen im Vorhinein auszuschalten sei Verleumdung. Derzeit sei nicht bekannt, von wem die inkriminierten Textpassagen stammen, und ob Ing. Peter WESTENTHALER den gesamten Text zur Veröffentlichung autorisiert habe. Daher soll ein Verfahren gg unbekannte Täter geführt werden und das LVT Wien mit Sachverhaltserhebungen betraut werden.

„Das Ermittlungsverfahren gegen Ing. Peter WESTENTHALER wurde gemäß § 197 Abs 1 StPO bis zum Einlangen der Erhebungsergebnisse abgebrochen.“

691-694

16.5.08

OStA MUCHA: Bericht wird zur Kenntnis genommen, beide Sachverhaltskomplexe sollen untersucht werden. (gez. PLEISCHL

699

27.5.08

AV von StA WALZI (im Tagebuch/AuB-Bogen): „Anruf bei der OStA: OSTA MUCHA ist auf Urlaub, (4 Wochen), eine Rückfrage betreffend OZ 4 im Zusammenhang mit dem Verfolgungshindernis der politischen Immunität des 1) ist daher nicht möglich.“

581

2.6.08 (?)

Zur Kenntnis genommen im BMJ (gez JIROVSKY, SB HASL­WANTER)

7d/3/1

4.6.08

Zwischenbericht LVT Wien, Christian STEINER:

Hat OTS beschafft, und in NR Protokoll der SoSi am 3.3. Einsicht genommen.

Zitat: „Es wurde dabei festgestellt, dass es sich bei der APA-Aussendung um eine inhaltliche Zusammenfassung der Rede WESTENTHALERS handelt.“

STEINER hat daraufhin mit den Mitarbeitern K. und S. vom BZÖ-Klub gesprochen. Lt. diesen sind Heimo L. und Lukas B. vom BZÖ-Bündnisbüro als Pressereferenten zuständig. Diese wollten keine Angaben machen. STEINER rief daraufhin bei der APA an, (Robert L.), wo bestätigt wurde, dass Username und PW des Parlamentsklubs des BZÖ zur Versendung verwendet wurden. Die APA werde weiters bekannt geben, ob die Absender-IP einer OTS Mitteilung und somit der Rechner­standort festgestellt werden könne. Rückruf wird angekündigt.

STEINER beabsichtigt mit Gerald GROSZ sprechen. Weiters will er Journalisten ausforschen, die bei der Pressekonferenz von WESTENTHALER anwesend waren und als Zeugen ein­ver­nehmen.

603, 640

9.6.08

Zwischenbericht STEINER vom 9.6.08: über weitere Korres­pondenz mit APA [Karin T.]

Geben IP Adresse nicht bekannt. Weitere Auskünfte nur mit richterlicher Anordnung

Diverse E-Mails mit APA

612

12.6.08

12.6.2008: KRONAWETTER: Ersuchen um Ermittlungsmaß­nahmen an LVT Wien: direkte Anfrage bei APA OTS wegen UT; Begründung: Anfrage wegen Name eines Internet­benut­zers ist kein Eingriff gem. § 149a StPO (unter Berufung auf 11 Os 57/05z)

615

19.6.08

Zwischenbericht STEINER vom 19.6.2008

APA verweigert weitere Auskünfte; will vorher bei BZÖ nach­fragen

Dazu diverse E-Mails

618

24.6.08

Zwischenbericht STEINER

K. von der APA teilt mit, dass S. und B. für die OTS des BZÖ verantwortlich sind. Das seien die Einzigen, die im fraglichen Zeitraum mit ihren Usernamen eingeloggt waren.

Dazu ein E-Mail

624

30.6.08

AV LVT STEINER über Ladung S., B.

671

20.8.08

Beschuldigteneinvernahme Lukas B. durch STEINER: B. war selbst nicht der Verfasser der Aussendung, weiß nicht wer (STEINER beschafft dazu auch EKIS Abfragen etc.!)

675

20.8.08

Beschuldigteneinvernahme Elmar Willi S.: wie B.

680

28.8.08

Zwischenbericht STEINER

Über Einvernahmen B. und S.

Auch andere Personen hätten OTS Zugang, er konnte aber nicht eruieren wer.

674

24.10.08

Abschlussbericht KRONAWETTER:

Da B. und S. keine Angaben machen, wurde gegen diese und gegen WESTENTHALER gem. § 190 Z 2 StPO eingestellt bzw. gegen uT gem. § 197 Abs 2 StPO abgebrochen.

Erst an

[Anm: bezüglich des Beschuldigtenstatus von B. und S. siehe nachfolgenden Auszug aus den UsA-Sitzungsprotokollen.]

688

 

In Zusammenhang mit diesem Verfahren waren folgende Aussagen der Auskunfts­personen von besonderer Bedeutung:

Aus dem Protokoll der 4. Sitzung des USA, S. 20:

Befragung Christian Steiner

Martin Graf (FPÖ): „Und wie kommt es dann, dass Sie gerade in dieser Angelegenheit die Ermittlungen übertragen bekommen haben? Aus ihrer Funktion des Personen- oder Objektschutzes heraus?“

Christian Steiner: „Die Frage kann ich so nicht beantworten. Das kommt mir ein bisschen polemisch vor.“

Martin Graf (FPÖ): „Aber ganz am Anfang haben Sie gesagt, dass Sie öfters Ermitt­lungen übertragen bekommen, ähnlich gelagerte.“

Christian Steiner: „Seit 2006 bin ich mehr oder weniger Sachbearbeiter, alles, was das BZÖ betrifft.“

Martin Graf: „Entschuldigung (Zwischenruf.) Auf das wollte ich hinaus. Das habe ich auch jetzt...“

Christian Steiner: „Es gibt eine Geschäftseinteilung, die hat aber nichts damit zu tun, damit ich das gleich einmal vorwegnehme, dass ich Strafrechtsakte bearbeite, sondern in dem Moment, wo das BZÖ mit einem Anliegen an die Polizei herantritt, würde das bei mir auf dem Tisch liegen. Dass sich das so entwickelt hat ...“

Martin Graf (FPÖ): „Wenn das BZÖ an Sie herantritt?!“

Christian Steiner: „Richtig.“

Martin Graf (FPÖ): „Und wenn gegen Mitarbeiter oder Mandatare Ermittlungen des BZÖ ... – dann sind auch Sie zuständig?“

Christian Steiner: „In weiterer Folge hat sich das so eingebürgert. Ja.“

Martin Graf (FPÖ): „Empfinden Sie das nicht als Widerspruch, dass Sie auf der einen Seite Anliegen bearbeiten sollen, die das BZÖ an Sie heranträgt, wo Sie ja diese Gruppe eher schützen sollen, auf der anderen Seite für Ermittlungen genau gegen die gleiche Personengruppe auch der zuständige Beamte sind?“

Christian Steiner: „Es ist leider nie dazu gekommen ... In der Wahlnacht, glaube ich, war das, ist es zu einem Vorfall gekommen, und ich habe meinen Einstand beim BZÖ leider mit einer Amtshandlung beginnen müssen. An und für sich war es so geplant, dass man Kontakt aufnimmt und dann quasi mehr oder weniger Parteibetreuer ist.“

Aus dem Protokoll der 4. Sitzung des UsA, S. 20:

Befragung StA KRONAWETTER

Peter PILZ (Grüne): „[...] Ich gehe davon aus, dass Ihnen der Artikel 33 des B-VG bekannt ist. Ist das richtig?“

Hans-Peter KRONAWETTER: „Wenn Sie mir kurz sagen, was drinsteht.“

Peter PILZ (Grüne): „Gerne, der ist ganz kurz, den kann ich wörtlich zitieren. Artikel 33: Wahrheitsgetreue Berichte über die Verhandlungen in den öffentlichen Sitzungen des Nationalrates und seiner Ausschüsse bleiben von jeder Verantwortung frei. – Darf ich davon ausgehen, dass Ihnen zum damaligen Ermittlungszeitpunkt dieser Artikel der Bundesverfassung bekannt war? (Mag. KRONAWETTER: Ja!)“

[...]

Peter PILZ (Grüne): „Haben Sie mit der OTS vom 5.3. auch die OTS vom 3.3. in Ihre Ermittlungen aufgenommen?“

StA Hans-Peter KRONAWETTER: „Für mich war wesentlich...“

Peter PILZ (Grüne): „Es ist für mich jetzt nicht interessant, was für Sie wesentlich war, denn das geht nicht aus dem Akt hervor.

Haben Sie aufgrund – nicht ausschließlich, aber aufgrund – der OTS vom 3.3., die die Rede eines Nationalratsabgeordneten wiedergegeben hat, Ihre Ermittlungen geführt?“

Hans-Peter KRONAWETTER: „Nein, ich habe meine Ermittlungen geführt aufgrund der APA-OTS vom 5.3.2008, wo von einer gemeinsamen Pressekonferenz ...“

Peter PILZ (Grüne): „Ich ersuche, Herr Vorsitzender, das, weil diese Aussage jetzt den Verdacht einer bewussten Falschaussage begründet, sofort protokollieren zu lassen, damit wir im weiteren Verlauf dieser Sitzung diese protokollierte Aussage besprechen können.“

[...]

Peter PILZ (Grüne): „[...] Und jetzt frag ich Sie – weil ich jetzt schön langsam allen Grund habe, meinen juristischen Mitarbeiter zu ersuchen, einen Schriftsatz wegen des Verdachts des Tatbilds der falschen Beweisaussage vorzubereiten -, jetzt frage ich Sie noch einmal: Halten Sie Ihre Aussage vor diesem Untersuchungsausschuss aufrecht, dass Sie sich bei Ihren Ermittlungen in dem genannten Verfahren 20/08 ausschließlich auf die OTS vom 5.3.2008 konzentriert haben?“

Hans-Peter KRONAWETTER: „Nein, es sind beide gewesen. (Abg. Dr. PILZ: Hm?) Es sind beide gewesen –wenn ich es so hier lese.“

Peter PILZ (Grüne): „Jetzt sind es beide gewesen. Jetzt sind wir einen schönen, großen Schritt weiter. Damit können wir wieder zur Frage der Immunität zurückkehren. [...]“

Aus dem Protokoll der 4. Sitzung des UsA, S. 64f

Befragung Hans-Peter KRONAWETTER

Peter PILZ (Grüne): „Können Sie das Datum nennen, wann die Herren B. und S. zu Beschuldigten geworden sind?“

Hans-Peter KRONAWETTER: „Laut meinen Aufzeichnungen habe ich am 24.10.2008 das Verfahren eingestellt, zeitgleich einen Bericht an die Oberstaatsanwaltschaft Wien erstattet und der Geschäftsabteilung auch den Auftrag gegeben, das Tagebuch und das Register zu ergänzen.“

Peter PILZ (Grüne): „Das heißt – habe ich Sie richtig verstanden? -, dass die Herren B. und S. am 24.10.2008 offiziell zu Beschuldigten wurden?“

Hans-Peter KRONAWETTER: „Was ich aus meinen jetzigen Tagebuchaufzeichnungen sehe: Ja. Mit Vorliegen der Ermittlungsergebnisse, wo wir dann...“

Peter PILZ (Grüne): „Ich möchte nur eine einfache Antwort auf eine sehr einfache Frage. An welchem Tag sind, durch einen Akt des Staatsanwaltes, die Herren S. und B. zu Beschuldigten im genannten Strafverfahren geworden? – Es geht ja aus dem Tagebuch hervor.“

Hans-Peter KRONAWETTER: „Ja, laut meinem Tagebuch habe ich die Ergänzung des Registers am 24.10.2008 verfügt.“

Peter PILZ (Grüne): „Also ist es richtig, dass die beiden am 24.10.2008 offiziell zu Beschuldigten geworden sind?“

Hans-Peter KRONAWETTER: „Es muss schon früher gewesen sein, weil es ja den Auftrag gab, sie als Beschuldigte einzuvernehmen.“

Peter PILZ (Grüne): „Auf das wäre ich als Nächstes gekommen, wie es möglich ist, wenn laut Tagebuch am 24.10.2008 zwei Personen zu Beschuldigten werden sie zwei Monate vorher als Beschuldigte einzuvernehmen. wie ist das möglich?“

Hans-Peter KRONAWETTER: „Ich habe die Unterlagen nicht komplett hier.“

Peter PILZ (Grüne): „Sie haben den Akt nicht komplett? Wir haben auch nicht mehr.“

Hans Peter KRONAWETTER: „Diese Unterlagen, die ich mit habe, sind nicht komplett. Aber...“

Peter PILZ (Grüne): „Ah, gibt es darüber schriftliche Aufzeichnungen, dass die beiden bereits vorher durch Sie zu Beschuldigten gemacht wurden?

Ich sage Ihnen gleich meine nächste Frage: Und warum steht nichts davon im Tagebuch? Wissen sie, was auch den Akten hervorgeht – weil meine Fragezeit jetzt in der Runde vorbei ist, und ich möchte das nicht überstrapazieren? – Dass die beiden erst zwei Monate, nachdem sie in Ihrem Auftrag als Beschuldigte einvernommen worden sind, überhaupt zu Beschuldigten gemacht worden sind. Und das ist ein weiterer aufklärungswürdiger Tatbestand, den wir im Laufe noch weiteren Fragen unterziehen müssen und dann einer Bewertung zuführen müssen.“

Aus dem Protokoll der 4. Sitzung des UsA, S. 106:

Befragung OStA Leitner

Als Oberstaatsanwalt LEITNER zu diesem Sachverhalt befragt wird, gibt er folgendes an:

Michael Leitner: „Ich kann jetzt im Nachhinein natürlich leicht sagen, was ich als ordnungsgemäßer Staatsanwalt alles in den Bericht geschrieben hätte.“

Peter PILZ (Grüne): „Das würde ich jetzt gerne hören!“

Michael Leitner: „Natürlich wäre es wünschenswert gewesen, dass man zu den einzelnen Segmenten genauer Stellung bezieht und zu dem ersten Segment, wo es nur um eine Äußerung im Parlament geht, einfach sagt: Die Ermittlungen beziehen sich darauf nicht, weil Artikel 57 Abs. 1 Folgendes besagt. – Damit wäre man bei der beruflichen Immunität und damit wäre das Ganze erledigt. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.) Den Abgeordneten betrifft Artikel 57, und diejenigen, die berichten, betrifft Artikel 33.“

Im Hinblick auf das Beweisthema 2.1. sind folgende Feststellungen zu treffen:

Der Vorwurf der üblen Nachrede bzw. der Verleumdung richtet sich logisch primär gegen den Abgeordneten Ing. Peter WESTENTHALER. Insofern wird auch dieser in der Anzeige von Martin KREUTNER als Erstbeschuldigter (neben unbekannten Tätern) angeführt. Auch im Register des Aktes scheint WESTENTHALER als Beschuldigter auf. Dass gegen ihn das Verfahren abgebrochen wurde scheint – abgesehen von der absoluten Immunität von Parlamentsreden – nur damit erklärbar, dass das Ausliefe­rungsverfahren vermieden werden sollte.

Die Ermittlungen gegen Angestellte des BZÖ-Klubs wegen möglicher Mitwirkung an der Verfassung von Presseaussendungen erscheinen insofern als Umgehungs­hand­lung.

Soweit das Verfahren auch die Presseaussendung vom 3.3.2008 betrifft – und das ist durchgängig der Fall – wurde gegen die Verfassungsbestimmung des § 33 B-VG verstoßen, die wahrheitsgetreue Berichte aus dem Nationalrat von jeder Verantwortung freistellt.

Auch dieser Verstoß gegen die Bundesverfassung entging der Kontrolle durch die OStA.

Es wurden daher Rechte des Ing. Peter WESTENTHALER, aber auch der weiteren strafrechtlich verfolgten Personen verletzt.

Weshalb ausgerechnet das LVT Wien mit den Ermittlungen beauftragt wurde ist nicht nachvollziehbar. Die Betreuung eines für das BZÖ abgestellten „Servicebeamten“ mit Ermittlungen gegen das BZÖ ist besonders bemerkenswert.

Bewertung

Im Lichte des Art. 33 B-VG war das Vorgehen des Staatsanwalts gegen die beschul­digten Mitarbeiter des BZÖ-Parlamentsklubs verfassungswidrig.

Darüber hinaus entsteht der Eindruck, dass der Staatsanwalt, als er an der Verfolgung von Abg. Ing. Peter WESTENTHALER durch die Immunitäts-Entscheidung des Nationalrats gehindert wurde, eine „Ersatzverfolgung“ gegen dessen Mitarbeiter führte.

2.1.f. Causa WESTENTHALER – OTS vom 24.4.2008

Verfahren 502 St 26/08t der StA Wien

Ing. Peter WESTENTHALER hat am 24.4.08 in einer OTS behauptet, dass bezüglich der Erschießung eines Rumänen auf einem Autobahnparkplatz durch die Polizei Polizeiberichte an den Falter gelangt seien. Er ortete ein „Informationsleck“ beim BIA, und meinte, dass der Leiter des BIA, Martin KREUTNER, und der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung der „Falter“ Florian KLENK ein Naheverhältnis hätten, u.a. durch den Verein „Transparency International“.

KREUTNER brachte daraufhin eine Anzeige gegen WESTENTHALER und den BZÖ-Klub als Medieninhaber ein. Außerdem klagte er vor dem HG Wien auf Unterlassung (samt Antrag auf einstweilige Verfügung), und strengte vor dem LG für Strafsachen Wien ein medienrechtliches Verfahren an. Diese Verfahren gewann KREUTNER. In der Anzeige regte KREUTNER auch Ermittlungen gegen uT an, da wohl Mitarbeiter des BZÖ-Klubs die OTS verfasst hätten.

StA KRONAWETTER stellte das Verfahren zunächst ohne Erhebungen ein, weil nach seiner Meinung die Behauptungen in der OTS zu allgemein waren, um strafbar zu sein. KREUTNER beantragte beim OLG Wien die Fortführung, was bewilligt wurde.

KRONAWETTER lud daraufhin KREUTNER zur Einvernahme, und trug ihm auf, die Zustimmung der vorgesetzten Stelle mitzubringen. Nach der Einvernahme berichtete KRONAWETTER an die OStA, und wollte nunmehr gegen WESTENTHALER ein Auslieferungsbegehren stellen und das LVT Wien mit Ermittlungen hinsichtlich der uT beauftragen.

Bei der Oberstaatsanwaltschaft kritisierte daraufhin Mag. LEITNER, dass das Aus­lieferungsbegehren verspätet sei. Spätestens mit dem OLG Beschluss sei klar ge­wesen, dass WESTENTHALER Beschuldigter sei. Ab da dürften auch keine sonstigen Beweise aufgenommen werden, wie zB SV-Gutachten, Einvernahmen Dritter etc., solange es keine Zustimmung des NR gibt. Auch die Formalitäten bezüglich der Zustimmung der vorgesetzten Stelle wurden nicht korrekt eingehalten. Das BMJ bestätigt diese Rechtsansicht.

Das Verfahren ist soweit bekannt ist noch offen, ob das Auslieferungsbegehren bereits gestellt wurde, ist aus den Akten nicht erkennbar (letztes übermitteltes Aktenstück der OStA war vom 23.7.09).

Fundstellen: StA: 7d/14/5, OStA 7d/12/1, BMJ: 7d/3/2

Datum

Beschreibung

Seite

24.4.08

OTS (Nr. 0214) des BZÖ gegen „Polizistenhatz“ im Zusam­menhang mit der Erschießung eines Rumänen auf einem Auto­bahnparkplatz. WESTENTHALER kritisiert, dass durch „Informa­tionslecks“ des BIA ein Obduktionsbericht an den Falter gege­ben worden sei. Weiters seien KREUTNER und KLENK gute Bekannte, die sich auch aus dem Verein Transparency Inter­national kennen. Offenbar hätten sie Transparency falsch ver­standen. Er erteilt die Ermächtigung zur Verfolgung, und weist hinsichtlich des BIA darauf hin, dass das BMI die Ermächtigung gem. § 117 Abs 2 StGB erteilen müsse.

7d/14/5

2.5.08

Anzeige, Ermächtigung und Anschluss von KREUTNER gg WESTENTHALER und BZÖ-PARLAMENTSKLUB (als Medien­inhaber) via RAe SUPPAN & SPIEGEL. Beantragt eine Veröf­fentlichung durch den BZÖ-Klub.

Zitat: „Nachdem durchaus davon auszugehen ist, dass die Textverfassung von weiteren Mitarbeitern des BZÖ erfolgt ist und letztlich auch die Verbreitung, werden auch weitere unbe­kannte Täter auszuforschen sein.“ (S.5 der Anzeige)

7d/14/5

9.5.08

LG f Strafsachen Wien trägt zu 95 Hv 44/08v in einem Medienverfahren dem BZÖ Klub die Veröffentlichung einer Mitteilung gem. § 8a Abs 5 MedienG via OTS auf.

7d/14/5

23.5.08

Ausführlicher Tagebucheintrag von StA KRONAWETTER:

Gibt zunächst Inhalt der Anzeige wieder. KREUTNER sehe sich des § 302 bzw. §310 StGB verdächtigt, bzw. jedenfalls eines unehrenhaften oder gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens iSd § 111 StGB bezichtigt.

Die Äußerungen seien sehr allgemein gehalten und würden konkret keine inkriminierten Verhaltensweisen vorwerfen. Kein Wertungsexzess sei zu erkennen. Die Aussagen seien so allgemein, dass darin ein konkret strafrechtlich relevanter Vor­wurf nicht zu erkennen sei.

Daher verfügt der StA ohne weitere Erhebungen die Einstellung gem. § 190 Z 2 StPO

7d/14/5

12.6.08

HG Wien erlässt zu 18 Cg 79/08v eine einstweilige Verfügung, die WESTENTHALER und den BZÖ-KLUB zur Unterlassung derartiger Aussagen verpflichtet.

7d/14/5

19.6.08

Antrag von KREUTNER gem. § 195 StPO auf Fortführung des Strafverfahrens

Begründung: In den obigen Vorentscheidungen seien das LG bzw. das HG sehr wohl der Meinung, dass die Aussagen geeig­net seien, den Tatbestand der üblen Nachrede (§111 StGB) zu erfüllen.

Legt Beschlüsse vom 9.5.08 und vom 12.6.08 vor.

7d/14/5

25.8.08

KRONAWETTER übermittelt den Antrag an die OStA zur Weiterleitung an das OLG und gibt dazu eine Stellungnahme im Sinne seiner Einstellungsbegründung ab.

7d/12/1

29.8.08

OStA leitet den Antrag und die Stellungnahme an das OLG weiter und gibt dazu eine eigene Stellungnahme ab [Mag. Barbara HAIDER]:

Die Stellungnahme der STA wird bestätigt.

Außerdem: - Die Vorwürfe würden sich primär gegen das BIA richten, nicht erkennbar gegen KREUTNER. Es fehle an der nötigen Bestimmtheit des Geschmähten.

„Bei gegen ein großes Kollektiv gerichteten Äußerungen ist ein Angriff gegen einzelne Kollektivangehörige aber nur dann anzu­nehmen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles eine oder mehrere bestimmte einzelne Personen erkennbar betroffen sind.“ Das sei hier nicht der Fall.

Die zivilgerichtlichen Entscheidungen seien weiters für die Strafverfolgungsbehörden nicht bindend.

7d/12/1

26.9.08

OLG Beschluss zu 17 Bs 301/08a

[Anm: im Akt fehlen die geraden Seiten]

Gibt Fortführungsantrag Folge. Es sei keine Rede von allgemein gehaltenen Formulierungen.

KREUTNER werde „zweifelsfrei zumindest zwischen den Zeilen vorgeworfen, er sei die undichte Stelle innerhalb des BIA, die für die Weitergabe vertraulicher Polizeiberichte verantwortlich zu machen sei.“

Hinweis am Schluss: Eine Ermächtigung gem. § 117 Abs 2 StGB sei auch für KREUTNER nötig, und Art 57 Abs 3 B-VG [Anm: über die Immunität der Abgeordneten] müsse beachtet werden.

7d/14/5

3.10.08

Hauptverhandlung in der Medienrechtssache vor dem LG f Strafsachen Wien zu 92 Hv 27/08 wg. § 6 MedG (§111 StGB)

(betrifft die Presseaussendungen vom 3.3., 5.3., 14.3. und 19.3., also nicht dieses hier gegenständliche Verfahren). Urteil: TB des § 111 StGB sei verwirklicht, KREUTNER erhält € 6.000 für die erlittene Kränkung und Urteilsveröffentlichung

7d/14/5

7.10.08

OStA schickt Akt retour an StA mit der OLG Entscheidung

7d/14/5

25.11.08

Tagebucheintragung des StA: Zeugenladung an KREUTNER für den 22.1.09, 10 Uhr. Er wird ersucht, die Ermächtigung für die Verfolgung durch die vorgesetzten Stelle nachzuweisen.

(abgefertigt am 27.11.08)

7d/14/5

10.12.08

Urteil des LG f Strafsachen Wien zu 95Hv 69/08z (bzw. 44/08y) [Richterin Mag. Karin BURTSCHER]: jetzt wegen der OTS vom 24.4.08 (=hier gegenständliche): objektiver Tatbestand des § 111 StGB sei erfüllt. (Antragsgegner: BZÖ-Klub) Schadenersatz: € 7.000

7d/14/5

12.12.08

Schreiben des BMI: KREUTNER wird für das Verfahren von der Amtsverschwiegenheit entbunden, und die Ermächtigung gem. §117 Abs 2 StGB wird erteilt [SB: Adir Josef P., gez. Dr W.]

7d/14/5

27.1.09

Aktenvermerk von StA KRONAWETTER im Tagebuch: KREUT­NER ersuchte zweimal um Verlegung der Einvernahme, neuer Termin: 11.2.09

7d/14/5

11.2.09

Zeugeneinvernahme KREUTNER durch KRONAWETTER

Legt Ermächtigung der Dienststelle vor

Hält auch seine Ermächtigung aufrecht

7d/14/5

7.5.09

Vorhabensbericht KRONAWETTER an OStA:

Berichtet von früherem Verlauf und von Einvernahme KREUT­NER

„Aufgrund des geschilderten Sachverhaltes steht Ing. Peter WESTENTHALER daher im Verdacht, das Vergehen der üblen Nachrede nach den § 111 Abs 1 und 2 StGB begangen zu haben.“

Absicht:

1) LVT Wien zu beauftragen, zu erheben von welchen Mitar­beitern des BZÖ die Presseaussendung verfasst wurde;

2) Anfrage gem. Art 57 Abs 3 B-VG

3) falls Zustimmung zur Verfolgung erteilt wird; Einvernahme von WESTENTHALER als Beschuldigter

7d/14/5

19.5.09

OStA leitet Bericht an BMJ weiter (SB: Mag. LEITNER, gez. PLEISCHL)

„[…] Vorhabensbericht vom 7.5.09 wird mit dem Ersuchen zur Kenntnisnahme und dem Bericht vorgelegt, daas die OStA das Vorhaben der StA zu genehmigen beabsichtigt.

Bemerkt wird, dass nach h.a. Ansicht die gem. Art 57 Abs 3 B-VG gebotene Anfrage […] bereits vor der Vernehmung des Zeugen Mag. Martin KREUTNER erforderlich gewesen wäre., weil der Abgeordnete spätestens ab der Anordnung der Fort­führung des Verfahrens durch das OLG Wien vom 26.9.2009 der Begehung einer strafbaren Handlung konkret verdächtig und somit als Beschuldigter iSd § 48 Abs 1 Z 1 StPO zu behandeln gewesen wäre somit zumindest ab diesem Zeitpunkt – auch bei einer bloßen Vernehmung von Zeugen – von einer „Verfolgung“ iSd Art 57 Abs 3 B-VG und damit von der Notwendigkeit der Einholung einer Zustimmung des Nationalrates auszugehen gewesen, zumal der vorliegende Beschluss des OLG Wien eine ausreichende Beurteilungsgrundlage für die Entscheidung des Nationalrates geboten hätte.“

Diese Rechtsansicht wäre der StA zur Kenntnis zu bringen.

§ 92 StPO sei in Erinnerung zu rufen.

In der internen Bearbeitung fügt LEITNER noch eine mehrseitige Begründung dazu an:

[kurze Einleitung zum Verfahren]

Im Fortführungsbeschluss vom 26.9.08 weist das OLG Wien ausdrücklich darauf hin, dass gem. § 117 Abs 2 StGB eine Er­mächtigung der vorgesetzten Stelle einzuholen und Art 57 Abs 3 B-VG zu beachten sei.

Die Staatsanwaltschaft Wien stellte daraufhin am 25.11.2008 dem Anzeiger Mag. Martin KREUTNER eine Ladung für den 22.1.2009 mit der Aufforderung zu, bei der Vernehmung die Ermächtigung der vorgesetzten Stelle nachzuweisen.

[Anmerkung: KREUTNER wurde am 11.2.2009 vernommen, und hat dabei die Ermächtigung vom 12.2.2008 vorgelegt.]

Den Auslieferungsantrag zieht die Staatsanwaltschaft erst jetzt in Erwägung.

Der Zeitpunkt der notwendigen Einholung der Zustimmung des Nationalrates ist untrennbar mit der Auslegung des Begriffs der „Verfolgung“ in Art 57 Abs 3 B-VG verknüpft, wofür nunmehr die §§ 1 Abs 2 und 48 Abs 2 1 Z 1 StPO heranzuziehen sind. Danach beginnt ein Strafverfahren, sobald die Kriminalpolizei oder die Staatsanwaltschaft zur Aufklärung des Verdachtes einer Straftat gegen eine bekannte oder unbekannte Person ermitteln oder Zwang gegen eine verdächtige Person ausüben.

Als Beschuldigter ist jede Person anzusehen, die auf Grund bestimmter Tatsachen verdächtig ist, eine strafbare Handlung begangen zu haben, sobald gegen sie wegen dieses Verdachts ermittelt oder Zwang ausgeübt wird. Damit kann von einer Verfolgung eines Mitgliedes des Nationalrates im Sinne des Art 57 Abs 3 B-VG, die die Einholung der Zustimmung des National­rates erforderlich macht, erst dann gesprochen werden, wenn sich der Verdacht der Begehung einer Straftat nach einer objek­tiven Betrachtungsweise konkret gegen dieses Mitglied richtet. Ab diesem Zeitpunkt ist der Abgeordnete jedoch als Beschul­digter im Sinne des § 48 Abs 1 Z1 StPO zu behandeln und die Einholung einer Zustimmung des Nationalrates notwendig.

Damit sind aber auch Maßnahmen zur Sammlung und Siche­rung von Beweisen, die sich nicht unmittelbar gegen das konkret verfolgte Mitglied der gesetzgebenden Körperschaft richten (wie Zeugeneinvernahmen und Sachverständigengutachten) erst nach der Einholung der Zustimmung der gesetzgebenden Kör­per­schaft zulässig. Auch die beabsichtigte Vernehmung einer dritten Person als Zeuge ist somit Anlass für ein Ersuchen im Sinne des Art 57 Abs 3 B-VG, wenn das Thema der Aussage eine solche konkrete Verdachtslage gegen einen Abgeordneten betrifft.

Lediglich die Erhebung jener Umstände, die überhaupt klären sollen, welche Person als [verdächtig zu betrachten ist], kann daher auch ohne die vorherige Einholung der Zustimmung des Nationalrates angeordnet oder durchgeführt werden. Dies ergibt sich auch aus dem bereits im Erlass vom 20.1.1994 (JABl. 13/1994) erörterten Umstand, dass die gesetzgebende Körper­schaft derartige Ermittlungsergebnisse als Beurteilungsgrund­lage für ihre Entscheidung benötigt, sodass derartige SV-Ermitt­lungen auch der ordnungsgemäßen Abfassung des Ausliefe­rungs­ersuchens dienen.

Im vorliegenden Fall wurde Ing. Peter WESTENTHALER bereits in der Anzeige konkret als Beschuldigter bezeichnet. Spätestens nach der Anordnung der Fortführung des Verfahrens durch das OLG Wien am 26.9.2008 (bzw. eigentlich [siehe unten] nach Einlangen der im Vorfeld der Zeugenladung direkt beim BMI einzuholenden Ermächtigung) wäre damit die Zustimmung des Nationalrates einzuholen gewesen, weil bereits die Einvernahme eines Zeugen als Verfolgungshandlung zu qualifizieren ist. Dass die Äußerung offenbar im Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit des Genannten steht, bedarf dabei schon aufgrund des Umstandes, dass es sich um eine Aussendung des Parlaments­klubs des BZÖ handelte, keiner weiteren Erörterung.

Die Einholung der Ermächtigung nach § 117 Abs 2 StGB, deren Notwendigkeit das OLG Wien ausdrücklich betonte, hat gem. § 92 Abs 1 StPO einerseits unverzüglich und andererseits direkt bei der gesetzlich berechtigten Person zu erfolgen. An diese Anfrage knüpft das Gesetz eine 14-Tagesfrist, bei deren erfolg­losem Verstreichen (ebenso wie bei der Verweigerung der Ermächtigung) das Verfahren gem. § 92 Abs 1 2. und 3. Satz StPO einzustellen ist, weil ohne die erforderliche Ermächtigung ein Hauptverfahren letztlich nicht eingeleitet oder durchgeführt werden kann (§ 4 Abs 2 StPO).

Die bloße Aufforderung an einen Zeugen, die Ermächtigung seiner vorgesetzten Stelle anlässlich seiner Vernehmung mitzu­bringen, genügt den gesetzlichen Erfordernissen an sich nicht. Im vorliegenden Fall scheint diese Vorgehensweise jedoch insoweit noch unproblematisch, als aufgrund der (allerdings erst im Februar 09) vorgelegten Erklärung von der Erteilung der Ermächtigung am 12.12.2008 (und damit 8 Tage nach Zustel­lung der Aufforderung an den Zeugen) auszugehen ist.

Insgesamt kann das weitere Vorhaben der Staatsanwaltschaft Wien genehmigt werden, sodass dem Bundesministerium für Justiz ein entsprechendes Vorhaben zu berichten ist. Die Ver­spätung der Einholung der Zustimmung des Nationalrates kann nicht mehr wettgemacht werden, sodass der Staatsanwaltschaft Wien lediglich die Einhaltung dieser Bestimmungen in Erinne­rung zu rufen sein wird, wovon das Bundesministerium für Justiz zu informieren ist.

Bemerkt wird abschließend, dass § 117 Abs 2 StGB für die Verfolgung durch die StA die Einhaltung „der sonst dem Ver­letzten für das Verlangen nach Verfolgung offenstehenden Frist“ vorsieht. Dabei dürfte es sich um ein Relikt der alten Rechtslage handeln, bei der nach § 46 Abs 1 StPO aF eine Sechs-Wochen-Frist einzuhalten war (Foregger, WK², § 117 Rz 9). § 71 StPO  in der geltenden Fassung sieht eine derartige Frist jedoch nicht mehr vor, sodass der in § 117 Abs 2 StGB genannten Frist keine Bedeutung mehr zukommt.

(7d/3/2)

7d/12/1

9.7.09

BMJ beurteilt Bericht der OStA (SB Mag. Thomas HASL­WANTER, gez.. Robert JIROVSKY)

Intern:

Vorgehen lt. OStA Bericht wird zK genommen

Evt. wird wegen der Vorverfahren von WESTENTHALER § 192 Abs 1 Z 1 StPO in Erwägung zu ziehen sein.

Vorerst ist die Zustimmung nach Art 57 Abs 3 B-VG abzuwarten.

Der Verfahrensfortschritt wird durch Wiedervorlage am 5.10.09 überwacht.

Kabinettschef Krakow wurde am 8.7.09 informiert.

„Zu beanstanden ist der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft weder die Einholung der Zustimmung nach Art 57 Abs 3 B-VG rechtzeitig veranlasst noch gem. § 91 Abs 1 Z 1 StPO unver­züglich beim BMI um Erteilung der (noch fehlenden) Ermäch­tigung angefragt hat.“

Schreiben an OStA:

Der Bericht vom 19.5.09 wird zur Kenntnis genommen.

Die StA Wien möge jedoch [anlässlich der Antragstellung nach Art 57 Abs 3 B-VG …] darauf hinweisen, dass die Fortführung des am 23. Mai 2008 von der Staatsanwaltschaft Wien gem. § 190 Z 2 StPO eingestellten Ermittlungsverfahrens AZ 502 St 26/08t infolge der Entscheidung des OLG Wien vom 26.9.08 GZ 17 Bs 301/08a womit einem gem. § 195 Abs 1 StPO idFd ProzessreformbegleitG 2004 vom Anzeiger gestellten Antrag auf Fortführung des Ermittlungsverfahrens stattgegeben wurde, gem. § 196 Abs 3 letzter Satz StPO anzuordnen war.

Der Akt 502 St 26/08t der Staatsanwaltschaft Wien ist ange­schlossen.

7d/3/2

23.7.09

Schreiben OStA an StA Wien zu 2 OStA 1873/08g, [SB: Mag. LEITNER, gez. HR Dr. Maria Luise NITTEL]

Der Bericht vom 7.5.09 wird zur Kenntnis genommen (mit Bezug auf Erlass des BMJ vom 9.7.09)

„Zufolge dieses Erlasses wird zudem ersucht, anlässlich der gemäß Art 57 Abs 3  B-VG an das Präsidium des Nationalrates zu richtenden Anfrage darauf hinzuweisen, dass die Fortführung des am 23. Mai 2008 von der Staatsanwaltschaft Wien gem. § 190 Z 2 StPO eingestellten Ermittlungsverfahrens AZ 502 St 26/08t infolge der Entscheidung des OLG Wien vom 26.9.08 GZ 17 Bs 301/08a womit einem gem. § 195 Abs 1 stopp idFd Pro­zessreformbegleitG 2004 vom Anzeiger gestellten Antrag auf Fortführung des Ermittlungsverfahrens stattgegeben wurde, gem. § 196 Abs 3 letzter Satz StPO anzuordnen war.

Aus gegebenem Anlass wird generell die Bestimmung des § 92 StPO in Erinnerung gerufen, wonach unverzüglich bei der gesetz­lich berechtigten Person um die Erteilung der Ermäch­tigung anzufragen wäre. Nach ha. Ansicht setzt die sich aus Abs 1 leg cit ergebende Notwendigkeit der Überprüfung der dort festgeschriebenen Frist voraus, dass diesbezügliche Anfragen unmittelbar an die betreffende Person gerichtet werden (vgl. dazu ON 1 AS 1 verso).

Ergänzend wird auf den Erlass des BMJ vom 8.7.09 über die Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften zur behörd­lichen Verfolgung von Abgeordneten nach Art 57 Abs 3 und 4, 58, 96 Abs 1 B-VG hingewiesen, wonach insbesondere auch die beabsichtigte Vernehmung einer dritten Person als Zeuge schon Anlass für ein Ersuchen im Sinne des Art 57 Abs 3 B-VG sein kann, wenn das Thema der Aussage eine konkrete Verdachts­lage gegen einen Abgeordneten betrifft.

In diesem Zusammenhang wird bemerkt, dass nach ha. Ansicht das Vorliegen eines konkreten Verdachtes jedenfalls dann anzu­nehmen ist, wenn das OLG in einer Strafsache gegen einen Abgeordneten einem Antrag auf Fortführung des Verfahrens stattgibt.

7d/12/1

 

 

Im Hinblick auf das Beweisthema 2.1. sind folgende Feststellungen zu treffen:

Der Abgeordnete Ing. Peter WESTENTHALER wurde und wird in diesem Verfahren als Beschuldigter geführt.

Durch die Einvernahme des Zeugen Martin KREUTNER ohne vorherige Zustimmung des Nationalrates zur Verfolgung des Abgeordneten wurden die Rechte von Ing. Peter WESTENTHALER verletzt.

Die Rechtsverletzung wurde von der Oberstaatsanwaltschaft erkannt, blieb jedoch soweit bekannt ist ohne Konsequenzen.

2.2. Überwachung von Abgeordneten nach dem SPG

Als Beweisthema 2.2. wurde beschlossen:

Aufklärung darüber, ob und gegebenenfalls welche Abgeordneten zum Nationalrat oder zum Bundesrat in der XXIII. oder XXIV. Gesetzgebungsperiode durch Maß­nahmen nach dem 3. oder 4. Teil des SPG betroffen waren, welche Umstände dazu führten, ob dabei die gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben eingehalten wurden, wie mit den ermittelten Daten weiter verfahren wurde, welche Bedeutung sie im jeweiligen Verfahren erhielten, ob die Rechte der betroffenen Abgeordneten verletzt wurden, und welche Konsequenzen im Bereich des Bundesministeriums für Inneres allenfalls aus solchen Vorfällen gezogen wurden.

Aus den übermittelten Akten ergeben sich keine Hinweise darauf, dass in der XXIII. Oder XXIV. Gesetzgebungsperiode Abgeordnete zum Nationalrat oder zum Bundesrat einer Überwachung durch die Polizei nach dem SPG unterworfen waren.

Ob es tatsächlich zu keinen derartigen Vorfällen gekommen ist scheint fraglich, konnte jedoch wegen der durch SPÖ und ÖVP verweigerten Ladung der verantwortlichen Innenministerin nicht abschließend geklärt werden.

2.3. Untersuchungsgegenstand BMLV

Der Beweisbeschluss setzt unter 2.3. folgendes Beweisthema fest:

Aufklärung darüber, ob und gegebenenfalls welche Abgeordneten zum Nationalrat oder zum Bundesrat in der XXIII. oder XXIV. Gesetzgebungsperiode in Schriftstücken des Heeresnachrichtenamtes oder des Heeres-Abwehramtes oder allfälliger weiterer mit nachrichtendienstlicher Tätigkeit oder ihrer Kontrolle betrauter Dienststellen des Bundesministeriums für Landesverteidigung (und Sport) erwähnt wurden, von diesen Stellen überwacht wurden, von der Erfassung oder Speicherung personenbezogener Daten bei diesen Stellen betroffen waren oder außerhalb der dafür vorgesehenen parlamentarischen Ausschüsse geheime Informationen von diesen Stellen oder einzelnen Bediensteten erhielten, welche Vorgeschichte und Umstände jeweils dazu führten, ob dabei die gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben eingehalten wurden, wie mit den gegenständlichen Daten weiter verfahren wurde, welche Bedeu­tung sie im Weiteren erhielten, ob die Rechte der betroffenen Abgeordneten verletzt wurden, und welche Konsequenzen im Bereich des Bundesministeriums für Landes­verteidigung (und Sport) allenfalls aus solchen Vorfällen gezogen wurden.

Die Aktenübermittlung zu diesem Beweisthema umfasste lediglich fünf Aktenvorgänge, wovon vier sich als unbedeutend darstellten.

Es bestehen berechtigte Zweifel, dass im Bereich der militärischen Nachrichtendienste nicht noch weitere Veraktungen von Abgeordneten bestehen. Eine entsprechende Erörterung mit dem verantwortlichen Ressortminister scheiterte jedoch an der von ÖVP und SPÖ verweigerten Ladung desselben.

2.3.a. Chronologie „Knittelfeld“

Fundstelle: 9/2/1

Aus einem übermittelten Aktenvorgang ergibt sich, dass am 19.6.2009 eine Diskus­sionsveranstaltung mit dem Titel „Wohin führt uns der Eurofighter“ in zeitlichem Zusammenhang mit der Abhaltung der Flugshow „Airpower 09“ durch das Abwehramt überwacht wurde, an welcher der Abgeordnete Dr. Peter PILZ teilnahm.

Es kam dabei zur systematischen Aufnahme der Kennzeichen in der Umgebung gepark­ter Kraftfahrzeuge, mit anschließender Einholung von Zulassungs­register­aus­künften.

Datum

Inhalt

Juni 2005 (?)

- nicht im Akt

Zitat aus Kurier-Artikel vom 26.7.2009

„Einige Mitarbeiter würden auch gerne erzählen, dass sie am Flugtag 2005 in Zeltweg von einem Vorgesetzten aufgefordert wurden, Trans­parente mit radikalen Grün-Slogans anzufertigen und in ein Bachbett zu werfen. Denn der offenkundig übereifrige Vorgesetzte hatte den damaligen Minister Günther Platter vor gewaltbereiten Grünen ge­warnt. Nachdem aber keine Gewaltbereiten da waren, hätte das zufällige Auffinden der selbstproduzierten Transparente den Verdacht und die erhöhten Sicherheitsmaßnahmen im Nachhinein bestätigen sollen. Die Beamten weigerten sich, diesen ungesetzlichen Befehl auszuführen. Drei von ihnen sind die nun Versetzten.“

8.4.09

In einer „2. Weisung / AbwA“ werden offenbar Maßnahmen im Zusammenhang mit der Airpower angeordnet. Diese Weisung wurde jedoch vom Verteidigungsministerium trotz diesbezüglichem Aus­schuss­beschluss nicht übermittelt.

18.5.09

Obst GÖSSL von der Abwehrstelle Graz des Abwehramts berichtet an das Abwehramt – Abteilung Führung unter anderem über zwei Komplexe im Zusammenhang mit Peter PILZ:

„1. Der Grüne Sicherheitssprecher Dr. Peter PILZ kündigt Besich­tigung des FlH Hinterstoisser für den 18.5.09 an.

Wegen der Kostenüberschreitungen beim Umbau des Fliegerhorstes kündigte Dr. PILZ einen Lokalaugenschein an, den er absagte, nachdem der BMLV eine gemeinsame Besichtigung für alle Wehr­sprecher ankündigte. Der Termin ist noch offen.

Anmerkung: Der Zutritt wäre Dr. PILZ seitens HBM nicht gestattet worden. Zum Zwecke der Abweisung war Obst SCHWEIGER, S5/MilKdo ST mit einem MilStrfTrp vor Ort.

2. Podiumsdiskussion mit Dr. PILZ am 19.6.2009 in Knittelfeld zum Thema „Wohin führt uns der Eurofighter?“

Obst SCHWEIGER, S5/MilKdo ST, erhielt eine Einladung der Grünen Knittelfeld zu dieser Podiumsdiskussion im örtlichen Kulturhaus zu der auch Vertreter der KPÖ, GRÜNE, FRIEDENSWERKSTATT LINZ [sic!] geladen werden.

Anmerkung:

Die LT-Abg. Der KPÖ Renate PACHER und der GRÜNE GR von Knittelfeld Manfred SKOFF traten dafür öffentlich ein, den Schülern einen Besuch der AIRPOWER 09 zu untersagen bzw. nicht im Schulbereich beworben werden dürfte.

Der GRÜNE Obersteiermarksprecher und LT-Abg. Lambert SCHÖN­LEITNER sprach das Sicherheitsrisiko an und dass das Gebiet ein vom Land ausgewiesenes Feinstaubsanierungsgebiet sei und Lan­desgelder zur Finanzierung der AIRPOWER 09 verwendet wer­den.

Es ist zu erwarten, dass KPÖ und GRÜNE nun verstärkt gegen die AIRPOWER 09 auftreten werden, in der Bevölkerung derzeit jedoch nur vereinzelt Unterstützung finden.“

19.6.2009

Es findet die Diskussionsveranstaltung mit dem Titel „Wohin führt uns der Eurofighter“ in Knittelfeld statt, an der ua. auch Peter PILZ am Podium teilnimmt.

Die Veranstaltung wird durch das Abwehramt observiert.

Im Übersichtsplan über alle Maßnahmen zur Airpower lautet die Beschreibung der Amtshandlung wie folgt (Lagemeldung um 22:30)

„Lagemeldung zu Veranstaltung in Knittelfeld

- Stärke ca. 90 Personen, 50% davon im Dienststand BMLV

- erkannt wurden: PILZ u. OBERANSMAYER (WFS), F. WALTER war nicht anwesend

- keine Ankündigungen für AP09

- Hauptinteressen der Vertreter ist offensichtlich Lage im Iran

- Teile Abt B eingerückt“

22.6.2009

Berichtsleger Nr. 2218 verfasst folgenden Bericht:

„Trp 1                                                                                                 JUDENBURG, 22 06 09

KfZ Kennzeichen;

19 06 09, KNITTELFELD

Diskussionsveranstaltung „Wohin bringt uns der EF“

KfZ im Bereich Kulturhaus:

… [Auflistung von 18 KfZ Kennzeichen, u.a. auch W-32417 R]

Unter Kirche:

GM-621 BT (Paar im alternativen Outfit Richtung Kulturhaus gehend)

Nachdem das oa KfZ bzw. die dazugehörigen Personen festgestellt wurden, welche augenscheinlich dem alternativen Lager zuzurechnen sind, wurde der Bereich der Beobachtung ausgeweitet.

Herrengasse:

… [Auflistung 9 Kfz-Kennzeichen, darunter 1 aus Deutschland]

Hauptplatz:

… [Auflistung 3 KfZ-Kennzeichen]

Der Berichtleger: 2218“

Dazu werden am 22.6.2009 auch zu 27 Kennzeichen Abfragen aus dem Zulassungsregister ausgedruckt und dem Akt angefügt. Zu insgesamt 4 der erfassten Kennzeichen wurden keine Abfragen durchgeführt.

19.8.2009

Mag. Ewald IBY, damals Leiter des Abwehramts, verfügt, dass der Vorgang als VsA II zu klassifizieren und unter der Aktenzahl Zl 42-Geh-Abw/09 zu führen ist.

21.8.2009

Der Akt wird dem Untersuchungsausschuss übermittelt.

8.9.2009

Der Untersuchungsausschuss fasst den Beschluss über eine ergän­zende Beweismittelanforderung, und fordert einerseits die Unterlagen zum Vorfall laut Kurier-Artikel und andererseits noch weitere Unter­lagen zur Angelegenheit Knittelfeld, insb. auch die Weisung vom 8.4.2009 an.

1.10.2009

Das BMLV – dort MR Dr. Martin Zehetner – führt aus, dass keine weiteren Akten übermittelt werden, da zur Airpower 09 bereits alle Akten vorgelegt wurden, und der Vorfall aus 2005 nicht zum Unter­suchungsgegenstand gehöre. Bezüglich der Weisung vom 8.4.09 wird ausgeführt, dass diese keine Informationen enthalte, die unter den Untersuchungsgegenstand zu subsumieren seien.

 

Die Befragung der Auskunftspersonen verlief im Allgemeinen durchaus aufschluss­reich. Da jedoch der Großteil der Befragungen in vertraulicher Sitzung passieren musste, können hier nur kurze Auszüge aus den Sitzungsprotokollen abgedruckt werden.

So bestätigte etwa die Auskunftsperson Manfred GÖSSL, dass von der Diskus­sionsveranstaltung keine Gefährdung ausging: (Protokoll vom 26.11.2009, S 3ff)

Manfred GÖSSL: Meine Tätigkeit war, an dieser Veranstaltung teilzunehmen, um ein Gesinnungs- oder ein Stimmungsbild der Bevölkerung aufzunehmen. Es ging darum, festzustellen, ob die Veranstaltung – zum Beispiel durch geplante Aktionen oder Aktionismus – gestört oder gefährdet gewesen wäre.

Abgeordneter Ing. Peter WESTENTHALER (BZÖ): Welche Erkenntnisse haben Sie bei dieser Veranstaltung gewonnen?

Manfred GÖSSL: Dass aufgrund dieser Veranstaltung dem nicht so ist. Im Vorfeld wurde angekündigt, es werde eine Veranstaltung – sprich diese Podiumsdiskussion – und keinen Aktionismus geben. Das habe ich entsprechend vorgefunden, es war so.

[…]

Manfred GÖSSL: Im Vorfeld wurde bekanntgegeben, dass auf Aktionen gegen die Veranstaltung AirPower09 seitens der Gegner, zum Beispiel der KPÖ oder zum Teil auch der Grünen, in Form von Aktionismus, verzichtet wird. Es gibt nur diese Podiumsdiskussion, bei der als Signal gilt: Wir sind dagegen. Jetzt wollte ich wissen, ob es möglicherweise vor Ort noch Leute, Aktionisten, gibt, die meinen, das sei nicht genug, und sich dagegen auflehnen würden. Das war nicht der Fall, und es wurde, von mir daher bestätigt, nicht festgestellt. Das war das Ziel.

[…]

Manfred GÖSSL: In der Beurteilung der Sicherheitslage sind alle Möglichkeiten und Einflüsse zu beurteilen, und eine Veranstaltung wie diese genannte Diskussions­veranstaltung als Schlusspunkt der Gegenaktionen gegen die AirPower ist schon von Relevanz, wenn sie so wie angekündigt stattfindet. – Es hätte auch anders sein können.

Abgeordneter Dr. Peter PILZ (Grüne): Ja, das ist so im Weltlauf: dass etwas anders sein kann. (GÖSSL: Ja!) Wenn Sie alles untersuchen, was möglicherweise anders sein könnte, würde das relativ bald Ihre Möglichkeiten überschreiten.

Manfred GÖSSL: Ich kann das nicht ignorieren, wenn sie ...

Abgeordneter Dr. Peter PILZ (Grüne): Herr Oberst, würde jedes Mal das Abwehramt oder im polizeilichen Bereich der Verfassungsschutz einschreiten, wenn etwas anders sein könnte, dann hätten wir wirklich ein größeres Problem. – Kommen wir zurück zur Frage.

Sie schreiben eine Gefährdungsanalyse – ich wiederhole meine Frage –: Zu welchem Ergebnis in Bezug auf diese Veranstaltung, die wir ja noch genauer behandeln werden, sind Sie bei Ihrer Gefährdungsanalyse gekommen?

Manfred GÖSSL: Das Erste war das Bemerken, dass eine derartige Veranstaltung stattfinden wird.

Abgeordneter Dr. Peter PILZ (Grüne): Was ist dabei die Gefährdung?

Manfred GÖSSL: Es geht darum, dass eine Veranstaltung im Zusammenhang mit der AirPower stattfindet und sie der Schlusspunkt von möglichen Gegenaktionen sein soll.

[…]

Abgeordneter Dr. Peter PILZ (Grüne): Schon, Herr Oberst, aber noch einmal: Was war die mögliche Gefährdung durch diese Veranstaltung und was hätte möglicherweise durch diese Veranstaltung gefährdet werden können?

Manfred GÖSSL: Herr Abgeordneter, ich wollte anfangs Folgendes feststellen: Es war bei dieser AirPower 09, im Gegensatz zu den vorangegangenen, so, dass Gegner gemeint haben, dass sie mit einer Diskussionsveranstaltung gegen die AirPower pro­testieren und es dann keine weiteren Aktionen oder keinen Aktionismus mehr geben wird. Und das Besondere dieser Veranstaltung war, das festzustellen: Die Ver­anstaltung findet statt, es gibt keine Gegenaktionen und auch keine Ankündigung für weitere Aktionen bei dieser Veranstaltung oder im Zusammenhang damit. Es war also für mich wichtig, festzustellen: Ja, es ist so, und es gibt keine Anzeichen für davon ausgehende weitere Gefährdungen.

Abgeordneter Dr. Peter PILZ (Grüne): Also die einzige Gefährdung, die weit und breit erkennbar war, war, dass unter Ihrer Mitwirkung eine Diskussionsveranstaltung statt­findet, und wir sind offensichtlich einer Meinung, dass das keine besondere Gefähr­dung, auch der militärischen Sicherheit, dargestellt hat. – Ist das richtig? (GÖSSL: Ja!) – Ja.

Gut, jetzt haben wir also keine besondere – eigentlich überhaupt keine relevante – Gefährdung der nationalen Sicherheit, der Eigensicherungsinteressen des Bundes­hee­res, des Fliegerhorstes oder von sonst etwas, das heißt, das ist eigentlich eine relativ, eine völlig ruhige Lage, wo es eben eine Diskussionsveranstaltung gibt. – Ist das richtig? – (GÖSSL: Ja!) – Ja.

Im Hinblick auf das Beweisthema 2.3. sind folgende Feststellungen zu treffen:

Die der Überwachung am 19.6.2009 vorgehende „Gefährdungsanalyse“ des Abwehr­amtes hat nach den Befragungen im Ausschuss eindeutig ergeben, dass nach Ein­schätzung des Abwehramtes keine Gefährdung vorlag. Trotzdem wurde die Über­wachung durchgeführt. Die befragten Beamten konnten dafür keine sachliche Begrün­dung angeben.

Die systematische Aufnahme von Kennzeichen in der Umgebung einer Diskus­sions­veranstaltung geparkter KfZ stellt eine Datensammlung durch Beobachten (Obser­vation) iSd § 22 Abs 3 MBG dar. Die dort genannten Fälle, in denen eine solche Maßnahme zulässig ist, waren hier nicht gegeben. Die Maßnahme war daher rechtswidrig, sodass neben dem Abgeordneten Dr. Peter PILZ auch rund 26 weitere Personen in ihren Rechten verletzt wurden.

Die Befragungen ergaben weiters, dass in weiteren Fällen vergleichbare Über­wachun­gen durchgeführt wurden.

Die gesetzwidrige Überwachung wurde im vorhinein durch den Rechtsschutz­beauf­tragten genehmigt.

Die Kooperation des Bundesministers für Landesverteidigung bei der Übermittlung der angeforderten Akten an den Untersuchungsausschuss war mangelhaft. Wesentliche Aktenstücke, wie etwa die Weisung vom 8.4.2009, wurden nicht übermittelt.

Aufgrund der Blockade durch die Regierungsparteien und der verweigerten Ladung des verantwortlichen Ressortministers sowie eines weiteren Beamten, der vor Ort die Aufnahme der Kennzeichen durchführte, konnten folgende Fragen nicht untersucht werden:

Welche Vorgeschichte der Überwachung von Eurofighter-Gegnern zu diesem Vorfall führte.

Von wem und zu welchem Zweck im Abwehramt Beweismittel gefälscht werden sollten („grüne Transparente“).

Welchem Zweck die Ermittlung personenbezogener Daten am Rande der Diskussions­veranstaltung diente.

In welchem Umfang derartige rechtswidrige Überwachungen durchgeführt wurden.

Wie groß die Zahl der dadurch betroffenen Personen ist.

Welche Bedeutung für die betroffenen Personen die Speicherung dieser Daten im Bereich des Abwehramtes im Weiteren erhielt oder noch erhalten könnte.

In welchen Akten Daten nach wie vor über diese Personen gespeichert sind.

Welche Konsequenzen im Bereich des BMLVS aus der erkannten Rechtswidrigkeit gezogen wurden.

Wie in Hinkunft derartige Vorfälle vermieden werden können, insbesondere durch eine Verbesserung des Rechtsschutzes. 

Bewertung

Bei der gesetzwidrigen Überwachung von Kfz-Benützern in Knittelfeld war in einem großen Teil der Fälle ausschließlich die – zum Teil zufällige – örtliche Anwesenheit (Parken des Kfz) ein ausreichender Grund zur nachrichtendienstlichen Behandlung. Wer großräumig in der Nähe des Veranstaltungsortes parkte, war verdächtig und „musste“ daher überprüft werden.

Nachrichtendienstliche Überprüfungen allein aus Gründen der (persönlichen, beruf­liche, örtlichen) Nähe waren Kennzeichen der Überwachung von Einrichtungen wie der Stasi in der DDR.

In einem demokratischen Rechtsstaat wie Österreich sind Methoden dieser Art auch jenseits ihrer gesetzlichen Zulässigkeit unvertretbar und unentschuldbar.

Daher ist es befremdlich, dass sich der Bundesminister für Landesverteidigung bis heute von diesen Methoden nicht distanziert und nichts zur Aufklärung beigetragen hat.

2.4. Andere Bestimmungen und gesetzwidrige Überwachung von Abgeordneten

Als Beweisthema 2.4. wurde beschlossen:

Aufklärung darüber, ob und gegebenenfalls welche Abgeordneten zum Nationalrat oder zum Bundesrat in der XXIII. oder XXIV. Gesetzgebungsperiode allenfalls nach anderen Bestimmungen oder ohne gesetzliche Grundlage von staatlichen Über­wachun­gen ihres Aufenthaltsortes, ihrer Kommunikation, ihres Verhaltens oder ihrer persönlichen Gegenstände betroffen waren, welche Umstände dazu führten, wer diese Überwachung anordnete und durchführte, ob dabei die gesetzlichen und verfassungs­rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden, wie mit den ermittelten Daten weiter ver­fahren wurde, welche Bedeutung sie im jeweiligen Verfahren erhielten, ob die Rechte der betroffenen Abgeordneten verletzt wurden, und welche Konsequenzen im Bereich des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Inneres oder des Bundesministeriums für Landesverteidigung (und Sport) allenfalls aus solchen Vor­fällen gezogen wurden.

Dazu wurden von den genannten Bundesministerien keine Akten übermittelt.

Ob es tatsächlich im genannten Zeitraum zu keinen Überwachungen nach anderen Bestimmungen oder ohne Rechtsgrundlage gekommen ist, konnte aufgrund der von SPÖ und ÖVP verweigerten Ladung der zuständigen RessortministerInnen nicht ge­klärt werden.

3. Bespitzelung von Personen im politischen Umfeld des Parlaments durch Organe der Republik auf Grund von Ersuchen von Mandataren

3.1. Causa „ÖLLINGER-SAILER“

Als Beweisthema 3.1. wurde beschlossen:

Aufklärung darüber, ob der Abgeordnete Karl ÖLLINGER an einen Bediensteten des Bundesministeriums für Inneres in dieser Funktion den Auftrag zur „Bespitzelung“ von Personen im politischen Umfeld des freiheitlichen Parlamentsklubs erteilte, ob dieser Bedienstete zur Erfüllung dieses Auftrages auf ihm aus seiner dienstlichen Tätigkeit bekannte Informationen zurückgriff und diese Informationen an den Abgeordneten Karl ÖLLINGER übermittelte, ob der Bedienstete des Bundesministeriums für Inneres technische oder personelle Einrichtungen des Bundesministeriums für Inneres für seine Tätigkeit benutzte und ob er diesbezügliche Leistungen während seiner Dienst­zeit erbrachte.

3.1.a. Drohung gegen Gunther TRÜBSWASSER

Der Kontakt zwischen Karl ÖLLINGER und Uwe SAILER wurde von Gunther TRÜBSWASSER hergestellt, der SAILER in Zusammenhang mit rechtsradikalen Drohungen gegen seine Person kennen lernte. Diese Vorgeschichte stellt sich dar wie folgt:

Datum

Beschreibung

Seite

8.11.08

Posting von Drohungen ua. gg. Gunter TRÜBSWASSER unter forum.thiazi.net durch die User „EISPICKEL“ und „PRINZ EUGEN“

Im Thema „Sammelthema BFJ-Prozess“ verlinkt „EISPICKEL“ zunächst Postings bei Standard.at und auf indymedia.org.

Dazu schreibt er dann:

„Die Konsequenz ist die Erkenntnis der Bürger, dass die Gaynossen Robert E., Andreas P. und „TRÜBSROLLER“ samt Stuhl demokratiefeindlich sind, und somit stillgelegt werden müssen.“

Darauf antwortet „PRINZ EUGEN“:

„Antifaschismus ist eben nicht nur kriminelle Praxis, sondern ein permanenter Amoklauf gegen die Wirklichkeit. Letztlich eine Geisteskrankheit.

Da hilft nur mehr… “ [Bild einer Hand mit Injektionsspritze]

„EISPICKEL“ postete daraufhin ein Bild eines Rollstuhls [unbekannt ob von TRÜBSWASSER?] und veröffentlichte dazu die Kontaktdaten von TRÜBSWASSER (Adresse, Tel, E-Mail) [vgl. 7a/2/1/47]

Nach weiteren Postings [in denen offenbar diese Drohung kritisiert wurde?] schrieb noch „EISPICKEL“:

„@mitlesende DÖW-Schmierer:

Einfach herrlich! Dem Mundmaler muss man nicht mit dem Tod bedrohen, das erledigt die Biologie von alleine, kann hoffentlich nicht mehr all zu lange dauern. Die Frage die sich stellt ist eher, ob wir seinen Rollstuhl einschmelzen, oder in ein Museum stellen

Drohung mit KL? Wo?“

Dann noch „PRINZ EUGEN“ [2 Tage später]:

„Geisteskranke diese DÖW Schmierer. Wo war hier die Rede von Tötungen? Einzig eine Behandlung der Geisteskrankheit wurde angedeutet. Plakativ zwar mittels Spritze. Aber wenns besser gefällt, hier Version zwei.“ [Bild einer Hand mit Tabletten]

17a/2/1/5

10.11.08

TRÜBSWASSER wird per E-Mail vom DÖW über die Drohun­gen informiert

 

11.11.08

TRÜBSWASSER informiert Sicherheitsdirektor Dr. Alois LISSL über die Drohungen gegen ihn, Dr. Robert E. und Andreas P. (DÖW)

17a/2/1/5

11.11.08

Lt. SPK Linz Untersuchungsbericht vom 25.11.08:

Uwe SAILER wird vom Sachbearbeiter des LVT-OÖ Horst L. ersucht die Internetseite forum.thiazi.net/... zu sichern

17a/2/1/5

12.11.08

LVT-OÖ AV [Michael TISCHLINGER]

Kontaktaufnahme mit Landtagsabgeordneten TRÜBSWAS­SER wegen möglicher Drohung im Internet,

ua Internetforum „Thiazi“ – wahrscheinlicher Zusammenhang mit BFJ Prozess; Besprechung der Gefährdungslage

beabsichtigt wird, am 13.11. mit der StA Linz Kontakt aufzunehmen

17a/2/1/4

14.11.08

Auf www.junge-aktion.at wird eine Stellungnahme veröffent­licht, wonach die (offenbar medial berichtete) Morddrohung gg TRÜBSWASSER lt. Eigener Recherchen nicht existiere.

Junge-Aktion ist die Nachfolgeorganisation des BFJ. SAILER geht in seinem späteren Bericht davon aus, dass hinter dieser Seite Felix B. als Administrator steht

Dieser Text wurde auch von Ludwig R. per E-Mail weiter­verbreitet.

17a/2/1/24, 27ff

25.11.08

SPK Linz Untersuchungsbericht von Uwe SAILER

Bezug: Ersuchen des LVT-OÖ vom 13.11.2008 Auswertung der Postings mit Verdacht strafrechtlicher Tatbestände: „EIS­PICKEL“, „PRINZ EUGEN“

Die Ermittlungen gegen die Personen, die hinter den Nick­namen „EISPICKEL“ und „PRINZ EUGEN“ stehen werden fortgesetzt und der Bericht nachgereicht.

17a/2/1/5

30.11.08

LVT-OÖ an StA Linz

Anfalls Bericht von Leiter LVT-OÖ Hofrat Mag. Michael TISCHLINGER

UT Verdacht der gefährlichen Drohung via Internet gegen:

LT-Abg. Gunther TRÜBSWASSER (Klubobmann der Grünen zum oö. Landtag)

Dr. Robert E. (Welser Initiative gegen Faschismus)

Hr. Andreas P. (DÖW)

17a/2/1/12

21.02.09

SPK LINZ Untersuchungsbericht, Uwe SAILER

Fortsetzung und Ausforschung der unmittelbaren Täterschaft

„PRINZ EUGEN“: Edmund E. *18.04.47

„Prinz Eugen [...] stellt gleichzeitig den Urheber dieses Refe­rates in der Person Edmund E. vor. Die Aufstellung und Bezüge zwischen Nickname „Prinz Eugen“ und Klarname Edmund E., lassen den Schluss zu, dass es sich um ein dieselbe Person handelt. Auch zurückliegende Analysen ließen erkennen, dass sich Edmund E. mit der Person „Prinz Eugen“ stark identifiziert und ausufernd viel Zeit mit dem Verfassen von Referaten aus der nationalsozialistischen Zeit, verbringt. Entgegen seiner sonstigen Einstellung zu kon­spirativer Untergrundarbeit, schien es E. immer wichtig zu sein, das Licht derart „glanzvoller“ Referate auf seine Person scheinen zu lassen.

Auf Seite 50 des Buches „Der Rechte Rand“ Extremistische Gesinnungen in unserer Gesellschaft verweist der Autor Herbert SCH. ebenfalls auf Edmund E. als „Prinz Eugen“ und wurde dieser Verweis vom Betroffenen bis heute nicht bestritten.

Eispickel: Felix B. *05.08.19**

beschreibt sich selber mit Alter 31 Jahre (2008)

Betreffender ist 31 Jahre alt

war Gegenstand von Ermittlungen im Jahre 1995 bei der Staatsanwaltschaft

gilt als ausgewiesener Interessent zur Geschichte des Kom­munismus

veröffentlicht Publikationen über Russland und russ. Literatur in einschlägigen Medien

hat gute geschichtliche Kenntnis zur Person Trotzki und dem Umstand, dass dieser in Mexiko mit einem Eispickel erschla­gen wurde

trat zurückliegend wiederholt als Droher mit dem Begriff Eispickel bei linken Demonstrationen auf.

nahm am 01.09.2007 teil am Sommerfest 2007 bei K.r Stein­bach am Ziehberg

Publikationen:

Ua: „RFJ-Stammtisch November 2004

Redner Felix B. Thema unbekannt

Aussendung: Marcus V. marcus.vxxxxx@rfj.at“

Anmerkung: Marcus V. war bis 27.5.09 Mitarbeiter von Martin GRAF

Schon im Jänner 09 wurden von Karl ÖLLINGER und Harald WALSER öffentlich Kontakte von Marcus V. zu Rechts­radikalen thematisiert. Felix B. gilt als rechte Hand von Gott­fried KÜSSEL. Er tauchte laut ORF-Report bei einer Demo am Grab des Fliegers NOWOTNY gemeinsam mit Gottfried KÜSSEL auf, im ORF-Report wird auch über die Einladung von Felix B. zu einem Vortrag beim RFJ in der Donaustadt berichtet. ÖLLINGER machte auch eine Anfrage zu Marcus V., das BMI verweigerte aber die Auskunft.

weitere Personen:

Michael SCH. 10.06.1982

2007 6 Monate in Untersuchungshaft (Verbotsgesetz) dann enthaftet und später freigesprochen

Von dessen Computer sollen kurz vor Veröffentlichung im Forum die Kontaktdaten von TRÜBSWASSER abgerufen worden sein.

Wilfried SCH. 27.05.1956

(Vater von Michael)

Samt Beilagen, insb. Auszügen aus www.junge-aktion.com

17a/2/1/15

19.03.09

LVT-OÖ an StA Linz zu 35 UT 38/08k

Zwischenbericht [SB: AI Horst L.; Leiter LVT: Mag. Michael TISCHLINGER]

Verdacht gefährliche Drohung: (>30.11.08)

Edmund E, Felix B., Michael SCH., Ludwig R.

Beilagen: Bericht von SAILER, ZMR Abfragen, Strafregister, Fotos

„Geplantes weiteres Vorgehen: IN Absprache mit der do. StA

Angaben des/der Beschuldigten: Eine Vernehmung des Be­schuldigten wurde bis zur Klärung der Tatbildlichkeit des Beschuldigtenverhaltens und einer allfälligen Disposition der do Staatsanwaltschaft vorläufig zurückgestellt. Zu allen vier Beschuldigten darf angemerkt werden, dass diese in der sogenannten rechten Szene hoch aktiv sind.“

17/2/1/50

 

3.1.b.   Verfahren I-140/IX/8-EX/09 und Akt I-140/IX/21-EX/09

Fundstelle: 17a/1/1

Betrifft neue Internetseiten

www.alinfodo.com/Forum „Alpen-Donau-Forum“

www.alpen-donau.info

Zur Überprüfung, ob Informationen, die SAILER an ÖLLINGER weitergegeben haben soll, aus dienstlichen Quellen stammen, waren jene Akten, die er bearbeitet hatte, zu durchsuchen. Das betraf insbesondere zwei Neonazi-Internetseiten.

Datum

Beschreibung

Seite

09.04.09

Bericht Uwe SAILER (Stadtpolizeikommando Linz) (ohne GZ)

bzgl: alinfodo.com

das Forum (Alpen-Donau-Forum) ist der Nachfolger von „Heimatschutz-Forum Meinungsaustausch unter Gleichge­sinn­ten“ der Jungen Aktion (=Nachfolger BFJ) und wurde am 25.3.2009 eingerichtet

SAILER berichtet, dass EISPICKEL und PRINZ EUGEN sich zur Frage der Administration äußern, dass diese vertrauens­würdig sei (dazu erklärt SAILER, dass diese User eben Felix B. und Edmund E. seien).

Die User seien fast ausschließlich Österreicher, und einige User aus Deutschland wie zB „Dr. Brandt“, bei dem es sich um Jörg SCH. aus Chemnitz (Kreisvorsitzender NPD) handle.

17/1/1/9

21.04.09

Bericht Uwe SAILER (Stadtpolizeikommando Linz)

wiederum bzgl. „alpen-donau.info“

17a/1/1/14

23.04.09

Anlass-Anfallsbericht LVT-Wien an die StA Wien [SB: AI Walter STUMMER, Ref.Leiter: Mag. Rupert M.]

bzgl Homepages:

1. alpen-donau.info: Abdruck der „eigenen Einschätzung“ der Seite (Selbstvorstellung > nationaler Widerstand, Kontakt zu Gleichgesinnten, aktiv werden, Ja zum Kampf! Usw.)

Betreiber konnten noch nicht ausgeforscht werden

2. alinfodo.com: Forum zu alpen-donau.info, Ergänzung der HP mit eindeutigem Österreichbezug

inkl. beiliegender Bericht des gerichtl. beeidigten Sach­ver­ständigen SAILER vom 21.04.09

+ Ausdruck der Homepage des Forums

17a/1/1/5

04.05.09

StA APOSTOL an LVT Wien zu 502 UT 14/09d

Wegen: § 3g Verbotsgesetz gegen UT

Teilt mit, dass das Verfahren gem. § 190 Z 1 StPO eingestellt wurde, da keine mit gerichtlicher Strafe bedrohte Tat zu Grun­de liegt

LVT verfügt dazu handschriftlich:

- L KEb zur Kenntnis

- EX-1 zur Kenntnis und weiteren Beobachtung der Foren

- Anfallsbericht ergeht in Hinkunft bei konkretem Tatverdacht

17a/1/1/20

16.05.09

LVT-Wien a BVT [AI Walter STUMMER]

Übermittlung zweier Berichte [Anm: offenbar die von Uwe SAILER vom 9.4.09 und 21.04.09] und der Einstellung durch die StA Wien an das BVT, über Ersuchen von Frau Minis­terialrat Sybille GEISSLER

17/1/1/21

26.05.09

SPK Linz Bericht Uwe SAILER (ohne GZ und Adressat)

Beschreibung des Internetforums alinfodo.com

Anregung auf Überwachung der Telekommunikation und Be­schlag­nahme der Inhaltsdaten und Verkehrsdaten (IP-Adres­sen, Beschreibungen, logFiles), wäre via Rechtshilfeersuchen an die USA zu richten

17/1/1/175

07.06.09

Sachverhaltsbekanntgabe Samuel L. (juedische.at) bzgl. alpen-donau.info an LVT Wien (Gerhard V.)

Artikel mit Titel „Juden übernehmen Wien“, über Errichtung eines „ERUV“, Aufruf zur Zerstörung durch Abbildung einer Zange

Verdacht des  §283 StGB (Verhetzung)

allenfalls Anzeige (Zerstörung des „ERUV“)

17/1/1/22

09.06.09

Anlass-Bericht LVT Wien an StA-Wien (Zerstörung des „ERUV“)

[SB: Chefinspektor Horst L., Ref.Leiter: Mag. Rupert M.]

Verhetzung § 283 StGB

17/1/1/28

16.06.09

Email Christian SCH. (SPÖ Klub) an Michael KLOIBMÜLLER (Kabinettschef BMI)

bzgl Bedrohung durch alpen-donau.info anlässlich Demons­tration gegen Festkommers in Innsbruck vom 20.06.09

17/1/1/45

17.06.09

LVT-Wien an StA Wien (SB: Chefinspektor L.., RefL: Mag. Rupert M.]

Zu 502 UT 14/09d

Anlassbericht bzgl auf alpen-donau-forum veröffentlichter Bericht bzgl Prozess gegen Herbert Sch.

Ersuchen um strafrechtliche Beurteilung bezüglich der Ver­wirklichung des Tatbestandes nach § 3h Verbotsgesetzes

17/1/1/33

22.06.09

Vermerk zu Telefonat von Franz PÖCHHACKER (LVT Wien) mit Karl POGUTTER (LPK Linz)

„Zur vom Gericht verfügten Auswertung rechtsextremistischer Internetseiten wird SAILER LVT Wien dringend benötigt.

BI SAILER besitzt umfangreiche Kenntnisse und Recherche­erfahrung auf diesem Gebiet.

Es wird daher an das LPK Linz mit dem Ersuchen heran­getreten, BI SAILER für die Dauer von zwei Tagen dem LVT Wien zuzuteilen.“

Zuteilungsantrag

17/1/1/47

 

 

 

 

 

 

 

48

07.07.09

LVT-Wien Amtsvermerk [gez. AI STUMMER Walter]

Zu I-140/IX/8-EX/09

„Am 7. Juli 2007 unterstützte Koll. SAILER Uwe die Beamten des hs. Referates EX 1 bei diversen Fragen das Medium Inter­net – speziell die im Betreff genannten Homepages (alinfodo und alpen-donau.info) – betreffend und konnte durch dessen Mithilfe ein entsprechend gut fundierter – was den technischen Ablauf de Ausforschung udg. betrifft – Anfalls-Anlassbericht verfasst werden, so dass nicht nur die Sachbearbeiter sondern auch der zuständige Staatsanwalt in dieser Causa mit den darin angeführten und geforderten Beschlüssen etwas anfangen kann. Bedarf die Causa doch der Mithilfe amerikanischer Behörden und sind die Anträge daher für unkundige Kriminalbeamte äußerst schwer zu formulieren.

Am frühen Nachmittag des 07. Juli 2009 verabschiedete sich Kollege SAILER.“ gez. AI Walter STUMMER“

17/1/1/49

08.07.09

LVT-Wien an StA Wien [AI Walter STUMMER]

502 UT 14/09d-1 „Volksturm“

Ersuchen auf Beschlagnahme des gesamten Forums

Ersuchen um Beschlagnahme von Verkehrsdaten

Ersuchen um Beschlagnahme von Threads und Postings sowie privater schriftlicher Kommunikation

Anfalls-Anlass Bericht

„Volkssturm, Stelios, Eispickel, Großdeutschland, Dr Brandt, JuliPutsch, Nordfront, antisem,“

AI Walter STUMMER

17/1/1/51

09.07.09

LVT-Wien an StA Wien [AI Walter STUMMER]

Verdacht gegen UT „Frontsoldat“

17a/1/1/67

09.07.09

LVT-Wien an StA Wien [AI Walter STUMMER]

Verdacht gegen UT „Jungvolk“

17a/1/1/85

13.07.09

LVT-Wien an StA Wien [AI Walter STUMMER]

Verdacht gegen UT „Ottokar“

17a/1/1/100

13.07.09

LVT-Wien an StA Wien [AI Walter STUMMER]

Verdacht gegen UT „Hofer“

17a/1/1/113

13.07.09

LVT-Wien an StA Wien [AI Walter STUMMER]

Verdacht gegen UT „Langemarck

cit: „ua „Geht es im Unrechtsstaate Österreich um Diffa­mierung anständiger Deutscher, darf natürlich ein Vertreter der Sekte „die Grünen“ nicht fehlen. Die Rolle des Denun­zianten übernimmt in diesem Falle Albert STEINHAUSER.

Wo Antifa draufsteht, ist bekanntlich Jude drinnen und so verwundert es nicht, dass der kleinliche Minusmensch Andreas P. v/o Heribert SCH. (DÖW), Heribert SCH. mit oder ohne akademischer Graduierung, aus dem Nest der Lichtscheuen ans Tageslicht der Schmiererjuden tritt, um sich an seinem verbalen Sondermüll in schriftlicher Form zu ergötzen.“

17a/1/1/128

13.07.09

Email von Franz PÖCHHACKER LVT-Wien an MR Sibylle GEISSLER.

Richtigstellung des Berichts vom 10.07.09

„Im Bericht des LVT Wien vom 10.7.2009 betr. OI SAILER beinhaltet missverständlich den Satz ‚SAILER war am 6. und 7. Juli 2009 nach Rücksprache mit dem BVT dem LVT Wien aufgrund seiner Sachkenntnisse zugeteilt.

Richtig ist: OI SAILER wurde bei BVT-REX-Tagung als Ex­perte erwähnt, von BVT-Seite wurde gleichzeitig wegen mangelnder Objektivität in seinen Einschätzungen gewarnt. Sein technisches Wissen blieb aber unbestritten.

[...]

OI SAILER wurde weder mit einer konkreten Amtshandlung befasst noch in irgend einer Form um einen schriftlichen oder mündlichen Kommentar gebeten. Eine Einsicht in Akten wurde nicht gewährt. Vereinfacht ausgedrückt: Es handelt sich um eine technische Unterweisung (=Darstellung von technischen Möglichkeiten zur Ausforschung von Internet­daten).

Die oa. Formulierung wird mit dem Ausdruck des Bedauerns zurückgenommen.

MfG

Franz PÖCHHACKER, Oberst

LVT Wien“

17a/1/1/204

 

In seiner Einvernahme vom 10. November 2009 sagte Franz PÖCHHACKER aus, dass sich die Passage im E-Mail vom 13.7.09, wonach eine „Formulierung mit dem Ausdruck des Bedauerns zurückgenommen“ werde auf die Worte „nach Rücksprache mit dem BVT“ bezogen habe, nicht jedoch auf die Sachkenntnis SAILERS.

Abgeordneter Mag. Albert STEINHAUSER (Grüne): Ich bin insofern ein bisschen verwundert, weil Sie noch einen Satz schreiben, nämlich in einem anderen Mail, der lautet – ich zitiere –:

Sailer war am 6. und 7. Juli 2009 nach Rücksprache mit dem BVT dem LVT Wien

aufgrund seiner Sachkenntnisse zugeteilt. – Zitatende.

Und weiter unten schreiben Sie in dem E-Mail vom 13. Juli 2009 – ich zitiere –:

Die oben angesprochene Formulierung wird mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück­genommen. – Zitatende.

Ich finde das nur deswegen interessant, weil ich mich des Eindrucks nicht erwehren kann, dass nach dem Juli fast eine Art Mobbing gegen Sailer eingesetzt hat und jeder, der sich einmal in der Polizei positiv über Sailer geäußert hat, fast genötigt war, diese positiven Äußerungen zurückzuziehen.

Warum haben Sie sich veranlasst gesehen, diese an sich ja gar nicht überschwäng­liche Einschätzung – Sachkenntnisse sind ja unbestritten – wieder zurückzuziehen?

Franz PÖCHHACKER: Ich glaube, ich habe im ersten Mail formuliert: „auf Anraten“ oder „nach Rücksprache mit dem BVT“. Im ersten Mail steht irgendwie drinnen: „nach Rücksprache mit dem BVT“. – Ist das richtig?

Abgeordneter Mag. Albert STEINHAUSER (Grüne): Ich habe dieses Mail nicht, das Sie jetzt ansprechen.

Franz PÖCHHACKER: Auf jeden Fall ist es darum gegangen, dass das BVT mich dann angerufen hat, in der Person der Frau Ministerialrätin Geißler, und gesagt hat: Mit mir hast du darüber nicht Rücksprache gehalten. – Da habe ich gesagt: Ja, ich habe trotzdem um Zuteilung ersucht, weil ich einfach die technischen Kenntnisse, die Sachkenntnisse des Herrn Sailer nutzen wollte. Und das war eben dieser Ausdruck. Ich glaube, mein zweites Mail hat sich ausdrücklich auf diesen einen Satz bezogen.

3.1.c. SAILER/ÖLLINGER

Vorgeschichte Nebentätigkeit:

Datum

Beschreibung

Seite

02.06.03

Anmeldung einer Nebentätigkeit betreffend eines Sachver­ständigengutachtens für ein Strafverfahren vor dem BG-Rohrbach durch Uwe SAILER

12a/1/1/34

18.06.03

Genehmigung der Nebentätigkeit vom 02.06.03 durch die BPD-Linz

12a/1/1/33

23.12.03

SAILER wird vom LG Linz als allgemein beeideter und ge­richt­lich zertifizierter Sachverständiger im Bereich der Daten­forensik bestellt und in die Sachverständigenliste einge­tragen.

12a/1/1/29

08.01.04

Bekanntgabe der Nebentätigkeit als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger im Bereich der Datenforensik an das Kriminalinspektoriat der BPD Linz durch Uwe SAILER

12a/1/1/28

01.12.05

SAILER wird zum LPK OÖ, Stadpolizeikommando Linz verstetzt. Tätigkeit: Sachbearbeiter im Fachbereich operativer Kriminaldienst

12a/1/1/12

Kontakt mit Karl ÖLLINGER:

Datum

Beschreibung

Seite

15.05.09

LG-Strafsachen Wien zu 93 HV 23/09x (iS Privatanklage Sebastian P.) [Anm. Sebastian P. – Mitarbeiter des 3. NR-Präsidenten Martin Graf]

Beschluss:

„In der Medienrechtssache des Privatanklägers Sebastian P. gegen den Angeklagten Karl ÖLLINGER  […] wird fest­gestellt, dass die inkriminierten strafbaren Handlungen […] nicht offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Karl ÖLLINGER stehen.“

gez. Mag. Lucia HEINDL-KÖNIG (Richterin)

8/1/1/71

15.05.09

LG-Strafsachen Wien an Präsidentin des NR (ad 093 Hv 23/09x)

Anfrage gemäß Art 57 B-VG betreffend den Abgeordneten zum Nationalrat Karl ÖLLINGER (Auslieferungsbegehren)

8/1/1/73

25.5.09

Auslieferungsbegehren wird ÖLLINGER zugestellt, zwei weitere Ausfertigungen gehen an die Präsidenten des NR und an Sebastian P.

 

28.05.09

Anfrage des LG zur Entscheidung des Parlaments über die Aufhebung der Immunität von ÖLLINGER findet sich auf der rechtsextremen Homepage alpen.donau.info

8/2/1/40

10.06.09

Parlamentarische Anfrage von ÖLLINGER und Freundinnen und Freunden zu eben erläuterten Sachverhalt

8/1/1/56

28.6.09 bis
9.7.09

E-Mail Verkehr ÖLLINGER – SAILER zum Ausliefe­rungs­begehren (Klage Sebastian P.), Fax FICHTENBAUER – Verdacht auf Weitergabe durch Markus GUDENUS.

[Anmerkung: Ein Schreiben des freiheitlichen Abg. Dr. Peter FICHTENBAUER wurde im Internet auf einer Neonazi-Seite wiedergegeben, wobei eine Faxkennung erkennbar war, die den Namen „GUDENUS“ sowie die Privatnummer der Wohnadresse des Markus GUDENUS und seines Vaters aufweist. Markus GUDENUS ist Mitarbeiter im freiheitlichen Parlamentsklub und persönlicher Referent von Heinz-Christian STRACHE.]

 

10.7.09

STRACHE präsentiert im Parlament den Mailverkehr und spricht von „Skandal“. (erste OTS Meldung dazu um 10:33 Uhr)

8/1/1/29

10.7.09

11:12 Uhr: Mail von BMI-Kabinettschef Michael KLOIB­MÜLLER an BIA-Leiter Martin KREUTNER, dass den Vor­würfen von STRACHE nachgegangen werden soll

12f/1/1

10.07.09

BIA Anfalls-Bericht an die KStA

(Bearbeiter: BIA 153, Referatsleiter: iV Hans GÄRTNER)

auf Basis dreier APA Meldungen (beiliegend)

letzte beigelegte Meldung stammt von 12.24 Uhr, Bericht wurde also nach diesem Zeitpunkt erstattet.

geplantes weiteres Vorgehen:

Vernehmung Heinz Christian STRACHE, Karl ÖLLINGER, Uwe SAILER

8/1/1/29

10.07.09

Beschuldigtenvernehmung Uwe SAILER

durch das Stadtpolizeikommando Linz durch Oberst Karl POGUTTER, Schriftführer CI Stefan B.

„ich habe im Zuge einer Morddrohung gegen den Landtags­abgeordneten der „Grünen“ TRÜBSWASSER diesen per­sönlich kennengelernt. Der TRÜBSWASSER empfahl offen­bar vor einigen Tagen mich dem Nationalratsabgeordneten ÖLLINGER, da dieser Probleme mit offenbar inkriminierter Weiterleitung von Daten hatte. (...) Das war der eigentliche Grundkontakt mit Hrn. ÖLLINGER. In diesem Zusammen­hang gab es auch einen privaten Smalltalk mit Hrn ÖLLINGER und wurden von seiner Seite einige Personen angesprochen, die in neonazistischen Kreisen angesiedelt sind. Bei diesen Personen handelt es sich ausschließlich um solche, die im Internet publizieren oder in Büchern erwähnt werden. (...) Auskünfte die mir nur dienstlich bekannt waren, gab es mit Sicherheit nie.“

8/1/1/46

10.07.09

LVT Wien Bericht (AbtInsp Helmut TH.)

„Auszug aus dem Gedächtnisprotokoll aufgrund der Wahr­neh­mung der heutigen Parlamentssitzung:

[...]

zu Uwe SAILER:

[...]

SAILER war am 6. und 7. Juli 2009 nach Rücksprache mir dem BVT dem LVT Wien aufgrund seiner Fachkenntnis zugeteilt. Hierbei ging es um die Aufarbeitung eines ge­richts­anhängigen Sachverhaltes gegen u.T. wegen des Verdachtes eines Verbrechens nach dem Verbotsgesetz im Zusammenhang mit dem Internetforum www.alinfodo.com. Gegenständliche Amtshandlung ist ha. Unter der AZ XXX/09 protokolliert.“

17a/1/1/196

10.07.09

E-Mail Walter STUMMER an Adalbert TOTH, Franz PÖCHHACKER, Rupert MEIXNER, Uwe SAILER, CC MR Sybille GEISSLER

Übermittelt diverse STRACHE OTS

17a/1/1/187

11.07.09

Email Walter STUMMER an Werner AUTERICKY, Rupert MEIXNER, Franz PÖCHHACKER Betreff: Causa SAILER

Anlage: OTS FPÖ vom 10. Juli 09 (Spitzelskandal weitet sich aus) und weitere Mails mit OTS Auszügen

17a/1/1/179

13.07.09

Strafanzeige bzgl SAILER/ÖLLINGER durch Norbert NEMETH (FPÖ Klubdirektor) an Claudia BANDION-ORNTER und Maria FEKTER, inkl. Emails und Medien­berichterstattung zu SAILER

[Anm: Übermittelt wurden nur Auszüge aus den E-Mails von ÖLLINGER, ohne, dass dies offengelegt wird (Bezeichnung als „E-Mail Verkehr“). Evt. wurde dadurch das Delikt der Urkundenfälschung bzw. der Datenfälschung oder auch der Fälschung eines Beweismittels begangen.]

Der Anzeige ist weiters ein Auszug aus dem Artikel in der „Kriminalpolizei“ beigefügt, der ausgiebig die Karriere von SAILER und seine Benachteiligung im Rahmen der Polizei­reform beleuchtet.

8/1/1/139

13.07.09

13.07.09

KStA Anordnungs- und Bewilligungsbogen 1 St 126/09s

I: Heinz Christian STRACHE, FPÖ

Ersuchen um Auskunftserteilung bzw Übermittlung anzeige­relevanter Unterlagen

Schreiben KStA an STRACHE [Mag. Eva HABICHER]

Ersuchen um Übermittlung von Unterlagen in Zusammen­hang mit dem aus den Medien bekannt gewordenen Vorwurf der „Bespitzelung“ von Mitgliedern der FPÖ

8/1/1/27

8/1/1/38

13.07.09

Email: Johann SCH. (SPK Linz Kdt) an BIA 153 und 39

Übermittlung von 6 Mails und 8 Bildern im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Uwe SAILER

Inhalt ua:

Günter M. an Uwe SAILER (06.05.09)

Übermittlung der Lichtbildbeilage der Identitätsfeststellungen (§ 35 SPG) vom 30. April 2009 (16 Bilder)

ua EMail Christian M. an Thomas H. bzgl Vorfall in der EE Kette 1. Mai (03.06.09) – Einflussnahme auf Aussage von Polizistin

8/1/1/82

13.7.09

Mail von Andreas PILSL an Karl POGUTTER (SPK Linz)

3 Passagen wurden in E-Mails gefunden, die evt. aus von SAILER bearbeiteten Akten stammen

- Dr. Horst L.: hier habe es einen dienstlichen Auftrag des LVT OÖ gegeben

- FELIX B. = EISPICKEL, auch hier gäbe es einen dienst­lichen Auftrag des LVT OÖ; dieses Erkenntnis sei Teil des Abschlussberichtes an die StA Wels

- alpen-donau: hier habe es einen Auftrag des LVT Wien zur Durchforstung der Seite gegeben

12f/1/1

13.07.09

„Cryptomail“ an alle LVTs: werden aufgefordert bekannt­zugeben ob je eine Kooperation mit Uwe SAILER bestanden habe.

17a/1/1/206

14.07.09

BIA an KStA (zu 1 St 126/09s – wird handschriftlich ergänzt)

[SB: BIA 153, Ref.Leiter: Hans GÄRTNER]

Anlass-Bericht

[...]

„Bei der ersten Sichtung der E-Mails (Anm: Oberst Karl POGUTTER des SPK Linz übermittelte am 11. Juli 2009 dem BIA mittels E-Mail das Protokoll der Beschuldigten­vernehmung Uwe SAILER) ist nach ho Ansicht bei einigen Textpassagen (...) ein möglicher Verdacht auf Verwendung oder Weitergabe von dienstlichen Tätigkeiten, Wahrneh­mun­gen bzw. Erkenntnissen feststellbar.“

[...]

„Den Informationen zufolge hatte GenMjr PILSL (LPK-Kom­mandant OÖ)  mit Mag. Michael TISCHLINGER des LVT OÖ eine Besprechung zu den Inhalten des E-Mail Verkehrs zwischen SAILER Uwe und ÖLLINGER Karl.

Bei der Durchsicht sind drei Passagen aufgefallen, die alle in einem Akt, in dem SAILER Uwe vom LVT mit der Internetrecherche bzw. Computerauswertung dienstlich be­auftragt war, in Verbindung stehen.“

[...]

„Lt. dem Anschreiben von Oberst POGUTTER lässt sich auch nicht ausschließen, dass auch über den dienstlichen Mailserver des SAILER Uwe Mails an ÖLLINGER Karl gingen.“

Des weiteren wird auf die von Reinhard M. übermittelten 8 Fotos und 6 E-Mails bzgl der Vorfälle vom 30.4 und 1.5 Bezug genommen. [Anmerkung: Hierunter befindet sich auch das manipulative E-Mail bezüglich des Vorfalls in der EE-Kette., ohne dass darauf Bezug genommen wird.]

Angeregt wird eine Auswertung der EKIS Protokolle von SAILER

8/1/1/41

14.07.09

Amtsvermerk BIA

betreffend persönlicher Überbringung des Anlassberichts vom 14.07.09

BIA 153 bringt Akt zu KStA, zuständige StA Eva HABICHER gibt bekannt, dass aufgrund der urlaubsbedingten Abwe­senheit von StA Dr. Walter GEYER in den nächsten Wochen nicht mit etwaigen staatsanwaltlichen Anordnungen zu rech­nen ist.

12f/1/1

14.07.09

2 E-Mails Ruth T. an Rupert M., PÖCHHACKER, STUMMER

mit STRACHE OTS

17a/1/1/193

14.07.09

Email POGUTTER an BIA 153

Übermittelt chronologische Übersicht der Mails, die von SAILER übergeben wurde.

POGUTTER: „Es lässt sich aus Äußerungen von SAILER nicht ausschließen, dass auch über den dienstlichen Mail­server Mails an den Abgeordneten gingen. Diese sind dann in der Chronologie nicht enthalten.“

anbei Emails an private Emailadresse

8/1/1/116

15.07.09

Amtsvermerk BIA

Telefonat KStA Mag. HABICHER mit BIA 153

KStA HABICHER teilt mit, dass eine Anordnung zur Sicher­stellung der Daten des PCs von Uwe SAILER kurz bevor steht.

Später gibt es jedoch einen neuerlichen Anruf von KStA HABICHER: Vorerst wird ein Auslieferungsansuchen gegen ÖLLINGER an das Parlament gesandt. Bis auf weiteres sei in der Causa nichts zu unternehmen. Die geplante Anord­nung zur Sicherstellung der Daten wird nicht kommen. Auch die geplante Zeugenvernehmung von Mag. TISCHLINGER die für 16.07.08 angesetzt wurde, darf nicht durchgeführt werden.

12f/1/1

15.07.09

Vorhabensbericht KStA an OStA

Berichtsverfasserin: HABICHER

Anfallsbericht BIA: ÖLLINGER „präsumtiver Auftraggeber, jedoch basiert der Anfallsbericht ausnahmslos auf den In­halten der Presseaussendung vom 10.07.09. [...] Nach dem nunmehr vorliegenden Beweismaterial, insbesondere der einliegenden E-Mail-Korrespondenz zwischen Uwe SAILER und dem AbgzNR Karl ÖLLINGER, ist eine iSd § 48 Abs 1 Z1 StPO konkretisierte, weitere Ermittlungen erfordernde Verdachtslage des Inhalts gegeben, dass der AbgzNR Karl ÖLLINGER den Beamten Uwe SAILER beauftragt habe, Informationen oder Daten, die letzterem ausschließlich auf­grund seiner dienstlichen Tätigkeit bekannt geworden sind bzw nur im Rahmen dieser erhoben werden können, bekannt zu geben“ [...] wird beabsichtigt, den Nationalrat im Wege seiner Präsidentin gemäß Art 57 Abs 3 B-VG um Zustimmung zur Verfolgung des AbgzNR Karl ÖLLINGER zu ersuchen.“

Abschließend erfolgt eine Anmerkung, dass eine Verfolgung von SAILER (bei Nichtauslieferung von ÖLLINGER) auf­grund des dann fehlenden Bezuges kaum denkbar er­scheint.

8/1/1/5

15.07.09

OStA an BMJ

beabsichtig Vorhabensbericht (Ersuchen um Aufhebung der Immunität von ÖLLINGER) zu genehmigen

8/1/1/123

15.07.09

BMJ übermittelt Strafanzeige der FPÖ vom 13.7.09 zur Kenntnisnahme (von Mag. Norbert NEMETH) an OStA (weitere Veranlassungen und Ersuchen um Berichterstat­tung)

8/1/1/136

15.7.09

Anlassbericht BIA an KStA [BIA 153]

Übermittelt Anzeige von FPÖ und Artikel über SAILER aus „Kriminalpolizei“ zur Kenntnisnahme

12f/1/1

15.07.09

StA Wien an PräsNR PRAMMER

Ersuchen um Auslieferung gemäß Art 57 B-VG betreffend den Abgeordneten zum Nationalrat Karl ÖLLINGER betref­fend Verfahren 1 St 126/09 s (KStA HABICHER)

8/2/1/107

15.07.09

ÖLLINGER gibt auf einer Pressekonferenz bekannt, dass die Mails, die der FPÖ Klub veröffentlicht hat unvollständig sind, und veröffentlicht die vollständigen E-Mails.

 

16.07.09

BMJ Robert JIROVSKY Erlass

fernmündlich/schriftliche Bestätigung

Kenntnisnahme Bericht vom 15.07.09

OStA Weiterleitung an KStA (schriftliche Bestätigung 23.07.09)

8/1/1/125

16.07.09

Freiheitlicher Parlamentsklub (Mag. NEMETH) übersendet die ihm zur Kenntnis gelangten Dokumente an die KStA (StA HABICHER)

[Anmerkung: Jetzt werden die vollständigen Dokumente vorgelegt, ohne Auslassungen. Offenbar geschieht dies im Hinblick auf die PK von ÖLLINGER am 15.7.09. Es ist daher sehr fraglich, ob jetzt noch tätige Reue vorliegen kann. Außerdem erfolgt die Übersendung iV durch ROCHO­WANSKI, nicht von NEMETH, der die ursprüngliche Anzeige machte.]

8/2/1/127

16.7.09

Schreiben FPÖ (NEMETH, iV Bernhard R.) an KLOIB­MÜLLER

Übermittelt Korrespondenz mit KStA

12f/1/1

16.07.09

Vermerk des LVT Wien

Rupert M.: Laut fernmündlicher Mitteilung von Koll. AI Walter STUMMER des hs. Referates, welcher sich dzt. im Urlaub befindet, wurde OI SAILER im LVT W keinerlei Aktenein­sicht gestattet.

17a/1/1/207

16.07.09

Parlamentsdirektion bestätigt den Erhalt des Auslieferungs­begehrens verweist aber auf die aktuelle tagungsfreie Zeit.

8/2/1/140

19.07.09

Stellungnahme Uwe SAILER an Sicherheitsdirektor und Kollegen

17a/1/1/212

20.07.09

KStA an OStA (Bericht)

GEYER bzgl. der Vorgehensweise in Bezug auf SAILER der keine Immunität genießt. Bezugnahme auf bisher unzu­reichende diesbezügliche Erlässe des BMJ

8/1/1/128

21.7.09

BMI intern: Weiterleitung im Hause zur disziplinarrechtlichen Behandlung (gezeichnet: Helmut ANDROSCH)

12f/1/1

24.07.09

Felix B. vertreten durch RA Monika K. erstattet Anzeige gegen Uwe SAILER – Verdacht auf Verleumdung

8/2/1/145

27.07.09

StA Wien tritt Verfahren 12 St 210/09 z (Verleumdung Felix B.) gegen Uwe SAILER an die KStA Wien (Mag. HABICHER) zu 1 St126/09s (älteres Verfahren) ab

8/2/1/143

29.07.09

OStA legt Bericht der KStA vom 20.7.09 an BMJ vor

8/1/1/136

5.8.09

BMJ übermittelt Anzeige der FPÖ an KStA und ersucht um Berichterstattung (gez S.)

8c/1/1/4

06.08.09

RA Monika K. gibt die Beendigung des Vollmachtsver­hältnisses betreffend Felix B. bekannt 1 St 126/09 s

8/2/1/157

 

Zum Beweisthema 3 ergeben sich daher folgende Feststellungen:

Die Unterstellung von Seiten der FPÖ, dass der Linzer Polizeibeamte Uwe SAILER Infor­mationen an Karl ÖLLINGER weitergegeben habe, die ihm ausschließlich aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit als Datenforensiker im Rahmen verschiedener sicherheitspolizeilicher Dienststellen bekannt sind, konnte nicht konkretisiert werden. Sämtliche sich aus dem Email-Verkehr ergebende Informationen waren frei im Internet zugänglich. Frei verfügbare Informationen sind jedoch von vornherein nicht geeignet, den Begriff des Amtsgeheimnisses nach § 310 StGB zu erfüllen, da sie eben gerade kein Geheimnis darstellen.

Besondere Erwähnung verdient der Umstand, dass sich aus den Akten, die SAILER beruflich zur Verfügung gestanden sind, sehr wohl brisante Informationen ergeben hätten, denen ÖLLINGER mit Sicherheit größte Bedeutung zugemessen hätte. So ergeben sich etwa aus dem LVT-OÖ Akt 125/05 (Anm: In dieser Sache war Uwe SAILER maßgeblich als Datenforensiker tätig.) nachstehende als äußerst bedenklich einzustufende Querverbindungen zwischen dem rechtsextremen „Bund Freier Jugend“ (BFJ) und der „Freiheitlichen Partei Österreichs“ (FPÖ):

Stefan H.

Stv. RFJ-Landesobmann und Bezirksob­mann Linz-Land (2007)

Quelle: http://ooe.rfj.at/?s=sj

Mitglied BfJ

in seinem Aufnahmeantrag gibt Hr. H. an, besondere Interessen an den Lügen der Zeitgeschichte zu haben. Weiters gibt er an, seine volkstreue Weltanschau­ung immer und überall zu vertreten.

Quelle: Aktenanlieferung zu Beweis­the­ma 3

 

Andreas R.

ehemaliger Stv. RFJ-Bezirksobmann Linz-Land/BFJ

Quelle:

http://www.gedenkdienst.or.at/index.php?id=526

Mitglied BFJ

in seinem Aufnahmeantrag gibt Hr. R. an, seine volkstreue Weltanschauung im­mer und überall zu vertreten. Er gibt weiters an, dass er hierfür bereit ist, vor einer Schule Flugblätter zu verteilen.

Quelle: Aktenanlieferung zu Beweis­the­ma 3

 

Ernst K.

FPÖ-Mitglieder - Steinbach am Ziehberg

Quelle: http://ooe.kpoe.at/news/article.php/20080919100051665

„Ferner wurde im Zuge des Einschreitens [Anm: die Polizei löste eine rechts­ex­treme Veranstaltung auf] bei Personen vorgefunden: [...] Bei Ernst K. 28.04.1961 geb., Steinbach am Ziehberg 58 wh, ein Abzeichen, mit Vikingerschiff, das SS Runen auf den Segeln angebildet hat und die Randinschrift aufweist: Denn wir fahren gegen England.

Quelle: Aus der Anklageschrift „BfJ-Prozess“ (Seite 49)

 

All diese Informationen wurden Abgeordneten zum Nationalrat zum ersten Mal im Untersuchungsausschuss bekannt. Es kann daher ausgeschlossen werden, dass Uwe SAILER dem Abgeordneten Karl ÖLLINGER diese Informationen, die ihm aus seiner Tätigkeit für das BMI zugekommen waren und die der Geheimhaltung unterlagen, zugänglich gemacht hat.

Weiters scheint in der Angelegenheit bemerkenswert, dass, wie aus obiger Chrono­logie hervorgeht, die Ermittlungsbehörden nicht wie ursprünglich angenommen, auf­grund der Anzeige des FPÖ-Klubs gegen Karl ÖLLINGER vom 13.07.09 tätig wurden. Vielmehr intervenierte der Kabinettschef der Innenministerin Michael KLOIBMÜLLER unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorwürfe am 10.07.08 per Email direkt beim Chef des BIA Martin KREUTNER, worauf noch am selben Tag ein BIA-Anlassbericht an die Korruptionsstaatsanwaltschaft übersandt wurde, sowie auch eine Beschuldigtenver­nehmung [sic!] des Uwe SAILER durchgeführt wurde. All dies geschah auf Basis einer Parlamentsrede von Heinz Christian STRACHE, dessen Anschuldigungen und Be­hauptungen schon damals äußerst fragwürdig erschienen und sich im Unter­suchungs­ausschuss nicht bestätigten.

3.2. Untersuchungsgegenstand „andere Abgeordnete“

Als Beweisthema 3.2. wurde beschlossen:

Aufklärung darüber, welche sonstigen Dienstleistungen der erwähnte Bedienstete des Bundesministeriums für Inneres in der XXIII. und XXIV. Gesetzgebungsperiode über Auftrag anderer Abgeordneter des Nationalrates oder des Bundesrates oder von Personen im Umfeld des Parlaments erbrachte.

Hier hat sich im Zuge der Befragungen herausgestellt, dass SAILER bei früherer Gelegenheit dem FPÖ-Abgeordneten Werner NEUBAUER bei der Sanierung be­schädigter Festplatten behilflich war, und dass es diesbezüglich eine Auseinan­dersetzung über den Ersatz der entstehenden Unkosten gegeben hatte.

Weitere Hinweise auf eine Betrauung des Uwe SAILER durch Nationalratsabgeordnete haben sich nicht ergeben.

3.3. Untersuchungsgegenstand „Beamte des BMI“

Aufklärung darüber, inwieweit in dieser Angelegenheit Bedienstete des Bundes­minis­teriums für Inneres Informationen mit Abgeordneten austauschten und wie diese Informationen Dritten zugekommen sind, insbesondere ob es dabei zur Begehung von Straftaten gekommen ist und welche Schritte zur Aufklärung dieser Taten unter­nommen wurden.

Dazu konnten keine Feststellungen getroffen werden.

4. 4. Bewertung der Ergebnisse

4.1. Empfehlungen

4.1.a. Im Bereich des BM für Justiz

Im Bereich des Bundesministeriums für Justiz haben sich einerseits Probleme in der Wahrung der Immunität von Nationalratsabgeordneten durch die Staatsanwaltschaften gezeigt, andererseits aber auch grundsätzliche Probleme des Beschuldigtenbegriffs nach der neuen Strafprozessordnung sowie im Bereich des Rechtsschutzes für Personen, die von Überwachungsmaßnahmen betroffen sind.  Als höchst proble­ma­tisch bestätigt wurde auch die fehlende Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften.

Aufgrund der Ergebnisse des Untersuchungsausschusses ergehen daher folgende Empfehlungen:

Die gesetzliche Regelung der Immunität von Abgeordneten ist zu reformieren. Der Bereich der beruflichen Immunität ist präziser zu definieren und sollte auch politische Tätigkeiten von Abgeordneten außerhalb des Parlaments (etwa in neuen Medien usw.) erfassen. Im Gegenzug könnte auch die außerberufliche Immunität klarer gefasst und evtl. abgeschafft werden. Für die Staatsanwaltschaften und Sicherheitsbehörden sind klare Handlungsanweisungen für die Vorgehensweise in Immunitätsfällen zu erar­beiten.

In einem Bürgerschutzpaket sind gesetzliche Vorkehrungen zu treffen, damit Per­sonen, die sich an Nationalratsabgeordnete wenden, nicht Gefahr laufen Opfer von Überwachung und Strafverfolgung zu werden. Dazu sind unter anderem folgende Maßnahmen erforderlich:

Die Schaffung eines „Parlamentsgeheimnisses“, welches analog dem Redaktionsge­heimnis InformantInnen schützt.

Eine Reform des § 310 StGB (Verrat von Amtsgeheimnissen), so dass Beamte, die Missstände in der Verwaltung aufzeigen, nicht strafrechtlich belangt werden können. Um andere Sanktionen gegen die Beamten zu vermeiden, müsste es flankierende Maßnahmen etwa im Beamtendienstrecht geben, damit zB nicht eine Kündigung, Versetzung, Disziplinarverfahren oder dergleichen als Sanktion verhängt werden können.

„Whistleblower-Regelungen“, die arbeitsrechtlichen Schutz für Personen vorsehen, die über Missstände in Unternehmen und anderen privaten Einrichtungen informieren.

Ein Schutz der MitarbeiterInnen von Abgeordneten vor strafrechtlicher Verfolgung auf­grund ihrer dienstlichen Tätigkeiten, damit Umgehungshandlungen verhindert werden. (vgl. dazu oben 2.1.e. und 2.1.f)

Rechtliche Beschränkungen für die technische Überwachung der Kommunikation von Bürgern mit Abgeordneten.

Der Ausschuss hat auch gezeigt, dass die Rechte von Personen, welche Opfer gericht­licher oder polizeilicher Überwachungsmaßnahmen werden, gestärkt werden müssen. Mindestanforderung ist eine umfassende und rechtzeitige Information über erfolgte Maßnahmen, um einen angemessenen Rechtsschutz zu ermöglichen. Die Einhaltung dieser Vorschriften durch die Behörden ist verstärkt zu kontrollieren und Verletzungen sind dienstrechtlich zu sanktionieren. Das Bewusstsein für die schwerwiegenden Grundrechtseingriffe, die durch Überwachungsmaßnahmen entstehen, muss bei den Strafverfolgungsbehörden durch geeignete Fortbildungsmaßnahmen geschärft und laufend aktualisiert werden.  Um Rechtsverletzungen durch Überlastung zu vermeiden, ist für eine ausreichende personelle Stärke der Staatsanwaltschaften zu sorgen.

Die Weisungsspitze der Staatsanwaltschaften darf nicht bei einem politisch besetzten Organ wie der Bundesministerin liegen, sondern soll unabhängig ausgestaltet werden.

Die Kontrolle von Entscheidungen der Staatsanwaltschaften muss verbessert werden. Einstellungen als verfahrensbeendende Beschlüsse sind transparent zu gestalten und müssen ausführlich begründet werden. Die Beurteilungskriterien der Aufsichts­behör­den (Oberstaatsanwaltschaft und neue Spitze) sind nachzuschärfen, um wirkungslose Kontrolle nach dem System „Postendurchlauf“ wie in den untersuchten Fällen zu vermeiden. Es hat sich gezeigt, dass der Umstand einer theoretischen Kontrolle durch mehrere Ebenen, welche faktisch aber inhaltlich kaum wahrgenommen wird, zu einem Abschieben von Verantwortung führt: während Staatsanwälte der ersten Instanz darauf verweisen, dass all ihre Entscheidungen „genehmigt“ werden müssen, beschränken sich die oberen Instanzen auf eine formale Prüfung. Letztlich fühlt sich niemand wirklich verantwortlich. Diese Missstände sind zu beseitigen.

Dazu soll das Tagebuch der Staatsanwälte in Hinkunft den Parteienvertretern und dem Anzeiger zugänglich gemacht werden.

Die politische Abteilung bei der Staatsanwaltschaft Wien ist aufzulösen. Die ent­sprechenden Ankündigungen der Justizministerin sind umzusetzen.

Der Beschuldigtenbegriff der Strafprozessordnung schafft Unklarheiten und bringt Manipulationsmöglichkeiten mit sich. Die Frage, ob einer Person als Beschuldigter bestimmte Rechte zukommen oder ob – etwa durch eine Führung als Zeuge – diese Rechte vorenthalten werden, darf nicht in das Ermessen von Staatsanwälten gestellt werden. Die Regelung des § 48 Abs 1  Z 1 StPO ist daher zu reformieren und auf ob­jek­tive Kriterien zu stützen.

Die Untersuchungen haben Befürchtungen bestätigt, dass durch die neue StPO tatsächliche „Herren des Verfahrens“ nicht mehr (überlastete) Staatsanwälte sind, sondern eine für diese Aufgabe nicht qualifizierte Polizei. Durch den Entfall des Unter­suchungsrichters ist ein wesentliches Korrektiv gegenüber den polizeilichen Ermitt­lungs­wünschen entfallen, welches die Staatsanwälte offenbar bisher nicht ersetzen konnten. Die Gestaltung des Ermittlungsverfahrens ist daher zu reformieren, um wieder eine funktionierende Machtverteilung in diesem Bereich zu erlangen.

4.1.b. Im Bereich des BM für Inneres

Im Bereich des Bundesministeriums für Inneres hat der Untersuchungsausschuss Mängel bei der Führung von Ermittlungen wegen Amtsdelikten durch Ressort­ange­hörige gezeigt.

Aufgrund der Ergebnisse des Untersuchungsausschusses ergehen daher folgende Empfehlungen:

Im Zuge der Einrichtung des neuen Bundesamtes für Korruptionsbekämpfung mit 1. Jänner 2010 sind aufgetretene Mängel des Büros für interne Angelegenheiten (BIA) zu beseitigen. Dazu gehören ganz wesentlich die Einschaltung dieser Behörde in Verfahren, die nicht zum angestammten Tätigkeitsbereich gehören (etwa wegen der Prominenz von Beschuldigten), aber auch die fehlende Unabhängigkeit in Form der Weisungsgebundenheit gegenüber der Ressortspitze.

Es ist zu bemerken, dass das neue Bundesamt für Korruptionsbekämpfung einige Zuständigkeiten des BIA nicht übernehmen wird, insbesondere im Bereich von Disziplinarverfehlungen. Hier werden geeignete Einheiten vorzusehen sein, um derartigen Vorwürfen auch in Zukunft nachzugehen.

Ein am Rande des Beweisthemas 3 untersuchtes E-Mail über polizeiinterne Ab­sprachen über Zeugenaussagen im Zusammenhang mit einer polizeilichen Gewalt­anwendung in Linz am 1. Mai 2009 wirft ein bezeichnendes Licht auf falsch ver­standenen Korpsgeist in der Exekutive. Auch in der Causa Kasachstan ist er­schütternd, mit welcher Selbstverständlichkeit mehrere Exekutivbeamte ohne zu Zögern illegal Abfragen aus Polizeidatenbanken einholten und untereinander weiter­gaben. Es entsteht der Eindruck eines weitverbreiteten „laissez faire“ durch die Verantwortlichen, welches dem sensiblen Bereich von Datenschutz und Beschuldigten­rechten nicht gerecht wird. Die Innenministerin ist gefordert, für ein korrektes Einhalten sämtlicher Dienstvorschriften im Sicherheitsbereich nachhaltig einzutreten und weit­läufig geduldeten „Kavaliersdelikten“ im Polizeibereich einen Riegel vorzuschieben.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung hat es unter­lassen, Nationalratsabgeordnete über eine laufend mitverfolgte Einflussnahme durch Kontaktpersonen einer fremden Macht zu informieren und zu warnen. Es hat damit in einer Kernaufgabe, dem Schutz der Handlungsfähigkeit der verfassungsmäßigen Einrichtungen des Staates, versagt. Es müssen daher entsprechende Konsequenzen gesetzt werden, um für die Zukunft Gleichartiges zu verhindern.

Dieses Beispiel zeigt, dass die Amtsverschwiegenheit in der Verwaltungspraxis oft zum Selbstzweck verkommt. Eine Reform scheint unumgänglich. Es darf dabei darauf verwiesen werden, dass international der Trend hin zu mehr Verwaltungstransparenz geht statt zu Abschottung und Geheimniskrämerei, wie sie in Österreich nach wie vor praktiziert wird.

4.1.c. Im Bereich des BM für Landesverteidigung und Sport

Die Tätigkeiten der militärischen Nachrichtendienste im Bereich Überwachung von Bürgern und Abgeordneten konnten aufgrund der wenigen übermittelten Akten und der von SPÖ und ÖVP beschlossenen Blockade der Untersuchung dieses Beweisthemas nur kurz gestreift werden.

Dennoch ergeben sich zumindest einige Empfehlungen für diesen Bereich:

Der Rechtsschutz im Bereich des Abwehramtes ist neu zu gestalten und zu ver­bes­sern. Eine rechtswidrige Erfassung von Personendaten der Besucher einer harm­losen Diskussionsveranstaltung wurde offenbar ohne Weiteres durch den Rechts­schutz­beauftragten des BMLVS genehmigt, was bestehende Zweifel an der Ausgestaltung dieses „Rechtsschutzes“ nur bestätigt.

Es ist bezeichnend, dass der stellvertretende Leiter des Abwehramtes die Frage, wie viele Personen in den Akten seines Dienstes verarbeitet werden, nicht beantworten konnte. Das Abwehramt zeigte sich in der Untersuchung als völlig intransparente, nicht mehr zeitgemäß arbeitende Einrichtung, die nach Belieben Bürgerinnen bespitzelt und zur eigenen Rechtfertigung Gefährdungsszenarien konstruiert. Eine umfassende Reform der militärischen Dienste ist unvermeidbar.

Die Verweigerung der Kooperation durch den Bundesminister bei der Aktenüber­sendung zeigt die Notwendigkeit einer Reform auch der Rechte des Untersuchungs­aus­schusses zur Durchsetzung der Übermittlung beschlossener Beweismittel.

4.2. Offene Fragen

Zusammengefasst konnten aufgrund der von SPÖ und ÖVP verweigerten Fortsetzung der Untersuchungen folgende Beweisthemen nicht mehr untersucht werden:

Beweisthema 1.1.:

Welche österreichischen Staatsbürger involviert waren. Es waren zwar jedenfalls mehrere österreichische Staatsbürger in die Operation involviert, die der Justiz bekannt sind und gegen die Strafverfahren laufen, die Rolle einiger weiterer Personen (und auch ehemaliger Abgeordneter) wie zB Karl BLECHA oder Anton GAÁL konnte jedoch nicht untersucht werden.

Wann die betroffenen freiheitlichen Abgeordneten von der wahren Herkunft der Informationen erfuhren. Hier wäre insbesondere die Einvernahme von Berndt E., Christian P., Dr. Peter FICHTENBAUER und anderen Auskunftspersonen erforderlich gewesen.

Ob und inwieweit es zu Geldflüssen gekommen ist. (Während der Untersuchung hat es zumindest keine Hinweise auf Geldflüsse an den FPÖ Klub gegeben).

Warum die Organe des BMI die Operation des kasachischen Nachrichtendienstes im Nationalrat ungehindert weiter laufen ließen und ob und wie die Bundesministerin für Inneres in diese Entscheidung involviert war.

Warum die Abgeordneten des Nationalrats und mit ihnen sowohl die Präsidentin des Nationalrats als auch die betroffenen Abgeordneten erst aus dem gedruckten Verfas­sungsschutzbericht von der Operation des KNB im Parlament erfuhren.

Mangels Einvernahme zentraler Auskunftspersonen (insb. Franz LANG, Hofrat GRÜNNER, Mag F. von der MA 35 und anderer) können die Umstände, die zu der Erteilung der Aufenthaltstitel geführt haben, nicht abschließend geklärt werden.

Es konnte nicht geklärt werden, welche österreichischen Staatsbürger in die Erteilung involviert waren.

Es konnte nicht geklärt werden, ob es im Zusammenhang mit der Erteilung der Aufenthaltstitel zu Geldflüssen gekommen ist.

Es konnte nicht geklärt werden, warum die Unterstützung der ALIYEV-Gruppe aus­schließlich aus Verwaltungsbereichen, die von der ÖVP kontrolliert werden, gekommen ist und welche Rolle dabei insbesondere der Innenminister und der Landeshauptmann von Niederösterreich gespielt haben.

Ob und inwiefern tatsächlich enge Verbindungen von Rakhat ALIYEV zu führenden Beamten bzw. in die Politik bestehen, und inwiefern diese für eine Beeinflussung des Auslieferungsverfahrens genutzt wurden.

Ob es in diesem Zusammenhang zu Geldflüssen gekommen ist.

Die Hintergründe und der Wahrheitsgehalt der Aussagen des Belastungszeugen Adonis DERBAS, welcher neben ALIYEV insbesondere auch einen Beamten des BMI schwer beschuldigt, und dessen Informationen auch an den FPÖ-Klub übergeben worden sind.

Karl BLECHA sollte bei BM Maria BERGER und dem GD für die öffentliche Sicherheit persönlich intervenieren. Ob dies geschehen ist, konnte nicht geklärt werden.

Die Behauptung von BERNDT E., wesentliche Unterlagen von BLECHA erhalten und zur Steuerung parlamentarischer Anfragen an die FPÖ übergeben zu haben, konnte nicht überprüft werden.

Ob es rund um die Involvierung von Anton GAAL und Karl BLECHA zu Geldflüssen gekommen ist, blieb offen.

Ob GAAL und BLECHA Kenntnis über die Herkunft der Informationen aus nachrichten­dienstlichen Quellen hatten wurde ebenfalls nicht geklärt.

Eine abschließende Beurteilung der Fragen nach 1.2. ist aufgrund der Unvoll­ständigkeit des ermittelten Sachverhaltes nicht möglich.

Folgende Ladungen wären zu diesem Beweisthema noch unbedingt erforderlich gewesen, konnten jedoch wegen der Blockade durch SPÖ und ÖVP nicht erfolgen:

Karl BLECHA

Anton GAÁL

Berndt E.

Christian P.

Franz Z.

Dr. Hans-Peter KRONAWETTER

Franz LANG (BKA)

Rakhat ALIYEV

Dr. Wolfgang BRANDSTETTER (RA)

Dr. Franz PRUCHER

Mag. Rainer F. (MA 35 Wien)

Generaldirektor öffentliche Sicherheit aD BUXBAUM

HR Dr. Leopold GRÜNNER (LReg NÖ)

BK aD Dr. Alfred GUSENBAUER

Adolf WALA

Stefan KRENN

Abg.z.NR Harald VILIMSKY

Gerhard J. (BKA)

Dr. Gabriel LANSKY (Rechtsanwalt)

StA Dr. Peter SEDA

Als Auskunftsperson beschlossen, aber aufgrund der erzwungenen Beendigung des Ausschusses nicht mehr einvernommen, wurde StA Mag. Hans-Peter KRONAWET­TER und der BVT-Beamte Günther LENGAUER.

Beweisthema 2.1: Zu diesem Beweisthema hat sich die verweigerte Ladung des BM aD Dr. Ernst STRASSER als hinderlich erwiesen, ebenso wäre die Einvernahme von Mag. Michael KLOIBMÜLLER für die Untersuchung unbedingt erforderlich gewesen.

So konnte nicht untersucht werden:

Ob es sich bei den gegenständlichen E-Mails tatsächlich um seinen E-Mail Verkehr handelte.

Wie es zu der Veröffentlichung der E-Mails kommen konnte, insbesondere ob bei der Nutzung von Computern durch Dr. Ernst STRASSER Sicherheitsmaßnahmen eingehalten wurden wie zB Verschlüsselung oder Passwörter, Formatierung der Festplatte nach Gebrauch, usw.

Über welche Mailserver der E-Mail Verkehr des Innenministers abgewickelt wurde, und ob dabei allenfalls dritte, evt. sogar ressortfremde Personen Zugriff erlangen konnten (so gibt es etwa Berichte, dass Dr. Ernst STRASSER für seinen E-Mail Verkehr eine „@apanet.at“ Adresse verwendet habe.)

Aus welchen Überlegungen Dr. Ernst STRASSER zu dem für eine Strafanzeige ausreichenden Verdacht gelangte, dass zu seinen Lasten die Vergehen § 118a StGB Widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem, § 119 StGB Verletzung des Tele­kommunikationsgeheimnis, § 119a StGB Missbräuchliches Abfangen von Daten oder § 108 TKG Verletzung von Rechten der Benutzer begangen worden sein könnten.

Welche Hinweise Dr. Ernst STRASSER für die von ihm in einer Nachtragsanzeige aufgestellte Behauptung hatte, dass Dr. Peter PILZ über von ihm veröffentlichte E-Mails „auf einem Datenträger erhalten“ verfüge.

Ob es neben seiner in dieser Nachtragsanzeige enthalten „Anregung“, die Beschaffung des Datenträgers und dessen technischen Überprüfung zu veranlassen, noch weitere Kontaktaufnahmen mit den ermittelnden Behörden diesbezüglich gegeben hat und inwiefern dabei die Immunität des Abgeordneten Dr. Peter PILZ ein Thema war.

Wie sich Dr. Ernst STRASSER erklärt, dass die Staatsanwaltschaft genau die von ihm vorgeschlagene Vorgehensweise anwenden wollte.

Ob anlässlich der Zeugeneinvernahme von Dr. Ernst STRASSER auch diesbezügliche Erörterungen der weiteren Vorgehensweise stattgefunden haben.

Beweisthema 2.2. konnte mangels Ladung der Innenministerin überhaupt nicht unter­sucht werden.

Beweisthema 2.3. wurde nur gestreift. Es bestehen berechtigte Zweifel, dass im Bereich der militärischen Nachrichtendienste nicht noch weitere Veraktungen von Abgeordneten bestehen. Weiters konnte nicht mehr untersucht werden:

Welche Konsequenzen im Bereich des BMLVS aus der erkannten Rechtswidrigkeit der Überwachung der Veranstaltung in Knittelfeld gezogen wurden.

Wie in Hinkunft derartige Vorfälle vermieden werden können, insbesondere durch eine Verbesserung des Rechtsschutzes.

Welchem Zweck die Ermittlung personenbezogener Daten am Rande der Diskussions­veranstaltung diente.

Welche Vorgeschichte der Überwachung von Eurofighter-Gegnern zu diesem Vorfall führte.

Welche Bedeutung für die betroffenen Personen die Speicherung dieser Daten im Bereich des Abwehramtes im Weiteren erhielt oder noch erhalten könnte.

Beweisthema 2.4. konnte mangels Ladung der verantwortlichen Ressortminister nicht untersucht werden.

Folgende Ladungen wären zu Beweisthema 2 noch unbedingt erforderlich gewesen, konnten jedoch wegen der Blockade durch SPÖ und ÖVP nicht erfolgen:

Dr. Ernst STRASSER

Dr. Maria BERGER

Dr. Maria FEKTER

Mag. Michael KLOIBMÜLLER

Dr. Claudia BANDION-ORTNER

Zum Beweisthema 3 konnten die Punkte 3.1. und 3.2. weitgehend geklärt werden. Mangels einer Ladung von

Dr. Maria FEKTER

Mag. Michael KLOIBMÜLLER

konnte jedoch nicht mehr geklärt werden, weshalb der Kabinettschef direkt beim Leiter des BIA interveniert hatte, um noch am 10.7.2009 – ohne Auftrag der Staatsan­waltschaft als „Kabinettsinitiative“ - Ermittlungen gegen Karl ÖLLINGER einzuleiten.

Zu 3.3. wurden keine Untersuchungen geführt.

4.3. Reformbedarf für das Verfahren der Untersuchungsausschüsse

Der Untersuchungsausschuss hat seine Arbeit zunächst schwungvoll und erfolgreich aufgenommen. Als er jedoch in den Kernbereich seiner Aufgabe, die Klärung der politischen Verantwortlichkeit durch Befragung der zuständigen Ressortminister, vor­dringen wollte, beschloss die Ausschussmehrheit von SPÖ und ÖVP, fortan die Arbeit des Ausschusses zu behindern, so dass wichtige Beweisbeschlüsse nicht gefasst werden konnten.

Es zeigte sich, dass die Führung objektiver Untersuchungen nicht geeignet ist, Gegen­stand von politischen Mehrheitsbeschlüssen zu sein. Die Ausgestaltung des Aus­schusses als Minderheitenrecht ist daher unbedingt notwendig. Dazu werden begleitend auch umfassende Änderungen der Verfahrensordnung zu beschließen sein.

Aufgrund der Erfahrungen im gegenständlichen Untersuchungsausschuss ergeben sich folgende Vorschläge für eine Neugestaltung des Verfahrens:

Die Ladung von Auskunftspersonen darf nicht allein im Gutdünken der Ausschuss­mehrheit liegen. Hier könnte etwa nach deutschem Vorbild eine Schiedsstelle zur Entscheidung über Ladungsanträge eingerichtet werden, oder es könnten den Frak­tionen Kontingente von Ladungsrechten zugeteilt werden, bei denen auch ohne Mehr­heitsbeschluss Ladungen durchgesetzt werden können.

Die Letztverantwortung für die zeitliche Organisation der Untersuchungen sollte bei einer Person konzentriert werden. Denkbar wäre dabei neben einer Betrauung des Vorsitzenden mit dieser Aufgabe auch die Einrichtung eines Ordners oder Geschäfts­führers, um die Organisation des Ausschusses vom inhaltlichen Vorsitz zu trennen. Soweit Einvernahmen nicht im vorgesehenen Zeitrahmen abgeschlossen werden kön­nen, ist eine neuerliche Ladung verpflichtend vorzusehen und durch den Vorsitzen­den (oder Ordner) anzuberaumen, sofern darauf nicht einstimmig verzichtet wird. Rechtsverletzungen dieser verantwortlichen Person durch Unterlassung (etwa Verwei­gerung von Ausschussterminen, obwohl das Thema noch nicht abgehandelt wurde) sollten in einem Verfahren sanktioniert werden, als Vorbild könnte etwa die Minister­anklage beim VfGH dienen. Die Überlegungen des Verfahrensanwaltes in einem APA-Interview vom 8.12.2009 in diese Richtung bestätigen diese Forderung.

Es hat sich gezeigt, dass Terminzwänge gerade bei den größeren Fraktionen im Ausschuss zu einer starken Fluktuation der teilnehmenden Abgeordneten geführt haben. Daraus folgte erkennbar eine geringere Identifikation der Abgeordneten von SP/VP mit dem Untersuchungsausschuss, eine weniger eingehende Vorbereitung und schließlich weniger hilfreiche Befragungen durch die Abgeordneten. Überlegt werden könnte daher eine Änderung der Zusammensetzung im Ausschuss, etwa indem jeder Fraktion zwei Abgeordnete zugestanden werden, bei Abstimmungen jedoch die Mehr­heitsverhältnisse im Plenum durch gewichtete Stimmen erzielt werden können. Dadurch könnte eine intensivere Auseinandersetzung mit dem Untersuchungsgegen­stand auch durch Abgeordnete der größeren Fraktionen erreicht werden.

Die Befragung von Auskunftspersonen wird weiterhin sachlich und genau zu erfolgen haben. Zurecht hat der Verfahrensanwalt öffentlich die Behauptung „menschenver­achtender Befragungen“ zurückgewiesen und darauf hingewiesen, dass „harte“, sach­liche Befragungen durchaus auch im gerichtlichen Verfahren üblich und zweckdienlich sind.

Der Vorsitzende soll darauf hinwirken, dass Fragen nicht ausweichend beantwortet werden. Um die Position der Auskunftspersonen in der Untersuchung zu verbessern könnte diesen das Recht eingeräumt werden, dem Ausschuss ihrerseits Beweise vorzu­legen bzw. Beweisaufnahmen durch weitere Auskunftspersonen vorzuschlagen.

Die Rolle der Vertrauensperson ist neu zu bedenken. In mehreren Fällen hat sich die Auskunftsperson quasi vor jeder Antwort mit der Vertrauensperson beraten und sich die Antworten soufflieren lassen. Eine derartige Beeinflussung ist nicht vorgesehen oder wünschenswert.

Die Entscheidung darüber, inwiefern Akten dem Untersuchungsgegenstand zuzuord­nen sind, hat ausschließlich beim Ausschuss und nicht bei den Verwaltungsbehörden zu liegen.

Die Vertraulichkeit der Untersuchungsakten ist umfassend zu reformieren. Die von der Präsidentin in diesem Ausschuss verfügten Auflagen für die Einsichtnahme in „Geheim­akten“ waren für die Wahrung der Vertraulichkeit nicht nützlich, haben zu­gleich aber die Bearbeitung der Untersuchungsakten erheblich erschwert.

Vorzusehen sind Zwangsmittel des Untersuchungsausschusses gegenüber säumigen Zeugen.

Im Regelfall wird Einstimmigkeit über die Untersuchungsergebnisse nicht zu erzielen sein. Gerade die Erkenntnisse der Minderheit können im Rahmen parlamentarischer Kontrolle jedoch von besonderer Bedeutung sein. Die Möglichkeiten zur Erstattung von Minderheitenberichten und abweichenden Stellungnahmen sind daher zu erweitern. Insbesondere hat die Beschränkung abweichender Stellungnahmen auf eine „knappe Form“ zu entfallen. Es darf für die Mehrheit nicht mehr möglich sein, mittels Frist­setzung oder auf anderem Weg die Erstattung von Berichten zu unterbinden.

Die Möglichkeit des Fristsetzungsantrages für Untersuchungsausschüsse hat zu ent­fallen.

Trotz mit Zeitdauer zunehmender Behinderungen durch die Regierungsparteien konnte der Untersuchungsausschuss zu wesentlichen Ergebnisse kommen (s.o.). Von Anfang an war vereinbart, dass am Ende der Untersuchung schriftliche Vorschläge für organi­satorische und gesetzliche Verbesserungen stehen sollten. Durch das abrupte Abwürgen des Ausschusses war es nicht einmal mehr möglich, einen kurzen Bericht des Ausschusses zu erstellen.

Daher sollen im folgenden Antrag die wichtigsten Anregungen auf Basis der bisherigen Ergebnisse der Ausschussarbeit in Form einer Entschließung zusammengefasst wer­den.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, die oben dargestellten Ergebnisse des Unter­suchungsausschusses zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments in ihrer Tätigkeit zu berücksichtigen, und dafür Sorge zu tragen, dass

1. die Rechte von Zeugen in Strafverfahren, insbesondere hinsichtlich diese betreffen­der Überwachungsmaßnahmen gestärkt werden,

2. die Immunität von Nationalratsabgeordneten nicht mit formalen Tricks umgangen wird,

3. Personen, die sich hilfesuchend an Nationalratsabgeordnete wenden, nicht von poli­zeilicher Überwachung bedroht werden,

4. die größtmögliche Unabhängigkeit der Justiz von politischer Einflussnahme insbe­sondere auch im Bereich der Staatsanwaltschaften sichergestellt wird,

5. Amtsmissbrauch durch sachwidrige Berücksichtigung von parteipolitischen Interes­sen angemessen bestraft wird,

6. und Informationen über Beeinflussungsversuche politischer Funktionsträger durch Geheimdienste von den Sicherheitsbehörden in angemessener Form den betroffenen Personen mitzuteilen sind.

*****


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Tamandl. 6 Minu­ten sind vorgesehen. – Bitte. (Ruf beim BZÖ: Jössas, die Tamandl!)


11.29.06

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolle­ginnen und Kollegen! Zwischenrufe, während ich zum Rednerpult gehe, überhöre ich tunlichst, denn die wären wahrscheinlich auch manchmal einen Ordnungsruf wert.

Zunächst bringe ich folgenden Antrag ein:

Antrag

der Abgeordneten Amon, Pendl, Kolleginnen und Kollegen

gemäß § 59 GOG-NR

eingebracht im Zuge der Debatte zum Untersuchungsausschuss zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der gemäß § 45 Abs. 1 GOG-NR erstattete mündliche Bericht des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaß­nahmen im Bereich des Parlaments wird zur Kenntnis genommen.

*****

Wir haben uns heute wieder ein Bild machen können, und ich bin froh darüber, dass diese Debatte auch im Fernsehen übertragen wird und dass auch Leute auf der Besuchergalerie sitzen. (Abg. Mag. Stadler – eine Tafel in die Höhe haltend, auf der ein Foto des Abg. Dr. Bartenstein in kasachischer Tracht und darunter die Aufschrift „Abgedreht!“ zu sehen ist –: Ein Bild, ja! Ein Bild sagt mehr als tausend Worte!) – Mir wäre es recht, wenn Sie mich einmal ausreden lassen würden! (Abg. Grosz: Dieses Bild sagt mehr als tausend Worte!)

Wir haben uns hier heute ein Bild davon machen können, wie dieser Untersuchungs­ausschuss missbraucht wird und dass bei Ihnen das Aufklären gar nicht im Vorder­grund steht, sondern – der Herr Kollege Steinhauser jetzt gerade und der Herr Kollege Neubauer vorhin haben es ja gezeigt – wir haben zum Beispiel in der Causa Öllinger – es hat ja der Herr Kollege Steinhauser tunlichst vermieden, das auch als Causa Öllinger zu sehen – gesehen, dass sich das Ganze in weiten Bereichen in einem links-rechten Hickhack ergangen ist, das aber nicht geklärt ist.

Der Kollege Steinhauser hat auch überhaupt nicht angesprochen, dass nicht geklärt ist, ob der Herr Kollege Öllinger gewusst hat, dass es sich beim Datenforensiker um einen Polizeibeamten handelt, der wahrscheinlich, wenn man das in Zukunft näher betrach­tet, dieser Nebentätigkeit gar nicht hätte nachgehen dürfen, und der Herr Kollege Öllinger den Polizeibeamten wahrscheinlich genötigt hat, einen Amtsmiss­brauch zu begehen oder ihn ganz einfach in irgendeine Sache hineingehetzt hat, von der dieser gar nicht gewusst hat, was das für ihn bedeutet. (Abg. Öllinger: Sind Sie völlig von der Rolle?!)

Dann muss man schon einmal klipp und klar sagen: Sie werfen uns vor, wir drehen den Untersuchungsausschuss ab ... (Abg. Grosz: Wer hat Ihnen die Rede geschrieben?) – Die Rede braucht mir keiner zu schreiben, die Rede kann ich auch frei halten. (Abg. Grosz: Die wirkt sehr aufgesetzt!) – Das wirkt überhaupt nicht aufgesetzt. Wenn ich heruntergehe und Sie maulen schon herunter (Abg. Grosz: „Maulen“?! Herr Präsident, Hilfe!), dann muss ich sagen, das ist dieses Hauses überhaupt nicht würdig – genauso wie auch Ihr Vorgehen im Untersuchungsausschuss überhaupt nicht würdig war. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Grosz: Nehmen Sie das zurück!)

Wir haben heute gehört – und auf Ihren Taferln war das ja auch zu sehen –, dass wir den Untersuchungsausschuss abdrehen. – Wir drehen den Untersuchungsausschuss überhaupt nicht ab! (Abg. Ing. Westenthaler: Vergleiche aus dem Tierreich! – Abg. Mag. Stadler: Was haben Sie gefrühstückt? Wer hat Ihr Frühstück manipuliert?) Der Ausschussobmann, Kollege Bartenstein, hat berichtet: Wir haben uns ursprünglich vorgenommen, den Untersuchungsausschuss innerhalb von sechs Monaten abzu­arbeiten. Bei entsprechender Zeiteffizienz ist es auch möglich, innerhalb von sechs Monaten entsprechende Aufklärung zu schaffen. Jetzt ist es eben so weit, dass diese Aufklärung erledigt ist, und wir haben heute einen Entschließungsantrag eingebracht.

Mit diesem Entschließungsantrag haben wir auch ganz genau die Missstände aufgezeigt, die bei diesem Untersuchungsausschuss zutage getreten sind. (Abg. Grosz: Intellektuell sehr wertvoll, der Entschließungsantrag!) – Ja, er ist inhaltlich sehr wertvoll, Herr Kollege Grosz. (Abg. Grosz: Vor allem in einer Zeit, wo man heizen muss! Der hat einen Sinn!)

Man merkt ganz genau, was Sie mit dem Ganzen vorhaben: Sie wollen eine Polit-Show veranstalten. (Abg. Öllinger: Was tun denn Sie?) Sie haben sich bisher zu einer Oppositionskoalition zusammengetan, die, wie man heute Ihren Redebeiträgen entnehmen konnte, ganz schön zu bröckeln beginnt. (Abg. Ing. Westenthaler: Zum Einheizen ist der Antrag! – Abg. Mag. Stadler: Ihre Polit-Show macht ...!)

Man kann – das hat man gestern wieder gesehen und Sie werden in dieser Sache überhaupt nicht weiterkommen – Zweidrittelmaterien nicht mit anderen Sachen, wie beispielsweise der Beendigung eines Untersuchungsausschusses, aufrechnen. Das ist völlig unmöglich! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Steier.)

Und Sie können über die Art und Weise der Regierungsparteien noch so wettern: Die Blockadepolitik in diesem Haus machen Sie, und die Bevölkerung wird das auch merken. (Abg. Ing. Westenthaler: Mit unserer mächtigen Mehrheit!) Wir werden viele Gesetze, die im Dienste der Bürgerinnen und Bürger stehen, nicht beschließen können – dank Ihrer Blockadepolitik, meine Herren und Damen der Opposition! (Beifall bei der ÖVP.)

11.33


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. 7 Minuten sind vorgesehen. – Bitte.


11.33.39

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Zunächst darf ich einen Entschließungsantrag der drei freiheitlichen Untersuchungsausschuss­mitglieder, der Abgeordneten Dr. Graf, Neubauer, Dr. Rosenkranz einbringen, und zwar in Form von 99 Seiten.

Geschätzte Damen und Herren auf der Galerie beziehungsweise an den Fernseh­schirmen! Sie können das auch im Internet nachlesen, weil darin viele Zitate enthalten sind. Und Sie können sich die Mühe machen, auch selbst nachzuvollziehen, wer hier recht hat.

Eines gleich vorweg: Dieser Entschließungsantrag hat eben 99 Seiten; ich darf hier nur kursorisch die Intention, warum der Nationalrat Maßnahmen beschließen soll, vor­lesen:

Evaluierung der Strafprozessordnung,

Richtlinien für die Korruptionsstaatsanwaltschaft,

konsequente Dienstaufsicht bei der Staatsanwaltschaft,

Aufstockung des Personals der Staatsanwaltschaften,

externe Kommunikation im Bundesministerium für Justiz,

Schaffung einer Informationspflicht für Sicherheitsbehörden,

Neuausrichtung des Verfahrens zur Meldung von Nebenbeschäftigungen und Ähn­liches mehr.

*****

Dieser Antrag wird an die Fraktionen und an die Mitglieder des Hohen Hauses verteilt. Ich hoffe, dass er dadurch auch formell in Verhandlung steht.

Zum Entschließungsantrag von ÖVP und SPÖ ist zu sagen: Es ist schon eine Kühn­heit – und das demonstriert wirklich Ihre grenzenlose Arroganz, die Sie uns hier mit Ihrer einfachen Mehrheit spüren haben lassen. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie sagen hier in den Schlussbemerkungen: „Die Mitglieder des Untersuchungs­aus­schusses halten fest ...“ – Sie können nur meinen, die Mitglieder des Untersuchungs­ausschusses von SPÖ und ÖVP, denn ich bin auch Mitglied, aber mit mir haben Sie nicht gesprochen. Ich halte das, was da steht, überhaupt nicht fest. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.) Aber das ist eben Ihre Arroganz, wo Sie sagen, wir bestimmen sogar über die Köpfe der Opposition, was in denen vorzugehen hat. Das ist das Entlarvende! (Abg. Amon: Das ist ja nicht wahr!)

Das nächste Entlarvende: die Frau Kollegin Lapp. Sie hat gesagt, dieser Unter­suchungs­ausschuss hat sich ja nur mit drei Politikern zu befassen gehabt: Vilimsky, Westenthaler, Öllinger. – Zufällig drei Abgeordnete der Opposition. Und auf einmal kommt eine Flut von Akten. Was sieht man da plötzlich? – Halt, die Richtung geht woanders hin! Das geht nämlich nicht in Richtung Westenthaler, denn da wissen wir ganz genau, was die Staatsanwaltschaft für ein Spiel getrieben hat. Das geht auch nicht in Richtung Vilimsky, denn der wurde nämlich nicht gesteuert, weil dann müsste man – und diese Lächerlichkeit haben mittlerweile auch die Medienlandschaft in Österreich und die veröffentlichte Meinung sehr wohl durchschaut – davon ausgehen, dass die gesamte österreichische Medienlandschaft ebenfalls vom kasachischen Ge­heim­dienst gesteuert wäre. Also: Diese Anwürfe entbehren wirklich jeder Grundlage.

Und jetzt zum letzten Punkt: die Causa Öllinger. Ihre Wertung, Ihr Kampf gegen den Rechtsextremismus und alles, was in Ihrem ... Wie hat der Kollege Steinhauser ge­sagt? – Er hat das Wort „Dunst“ verwendet. – Naja, es gibt manche Dunstsachen. Es gibt den Dunst von bewusstseinserweiternden Substanzen oder Ähnlichem, was auch immer. Es kann jeden Dunst geben, wie immer Sie glauben.

Aber eines steht in den Protokollen, und das, meine Damen und Herren auch an den Fernsehschirmen und auf der Galerie, ist so: Kollege Öllinger hat unter Wahrheits­pflicht ausgesagt: Ich habe nicht gewusst, dass Herr Sailer Polizist ist! – Und Herr Sailer hat als Auskunftsperson unter Wahrheitspflicht gesagt: Ich habe ihm gesagt, dass ich Polizist bin! (Abg. Öllinger: Das stimmt nicht!)

Wir sind nicht der Richter, aber Tatsache ist, das Strafverfahren gibt es, denn einer von beiden muss zwangsläufig die Unwahrheit gelogen haben. Und bei der Beweis­würdigung habe ich den Kronzeugen Pilz, denn er hat gesagt: Die FPÖ geht bei ihren Informanten für Anfragen eher sorglos und blauäugig um. Wir von den Grünen sind da sehr sorgfältig und prüfen die Leute.

Also, Herr Öllinger: Entweder Sie scheren aus der Linie des Grünen Klubs aus und sind der Einzige, der das nicht so macht, wie es uns der Kollege Pilz aber glaubhaft im Ausschuss versichert hat, oder es ist anders. Also ich glaube, da werden Sie es mit der Wahrheit nicht so ganz genau genommen haben. Aber wir sind nicht der Richter, den Sachverhalt haben wir aufgezeigt – wie vieles andere mehr, was Sie behaupten und was im Ausschuss durch nichts erwiesen wurde, auch was die Kontakte zum Rechts­extremismus betrifft.

Wir haben vom Herrn Kollegen Weninger gehört, das ist so, wie wenn man etwas wiederholt und das ist die Geschichte vom alten Onkel, der sagt: Wir wollten ja nicht „Charly’s Tante“ haben, sondern wir wollten im Untersuchungsausschuss den alten Onkel Charly haben, den Charly Blecha, dass er uns ein paar Geschichten erzählt, wie das funktioniert. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie haben sich damit einen Bärendienst erwiesen, indem Sie diesen Ausschuss abgedreht haben, als es für Rot und Schwarz brisant und eng geworden ist. Natürlich geht der Untersuchungsausschuss in anderer Form weiter: 14 Anfragen hat die FPÖ bereits jetzt gestellt. Und diese Anfragen können Sie auch im Internet der Parlaments­seite nachlesen, die sich ganz genau mit den Zitaten und mit den Ergebnissen des Ausschusses befassen werden.

Und da wird es auch in einem Bundespräsidentschaftswahlkampf interessant sein, wenn es da ein Telefonat gibt, in dem ein ehemaliger Leibwächter Vranitzkys im Gespräch mit einem ORF-Journalisten sagt: Naja, da sind die 2 Millionen im Sacher an den – nicht an den Häupl, ah! – Kopietz übergeben worden, und dann hat ihm noch der Fischer Heinzi das Silberne Ehrenzeichen auf die Brust geheftet. Also da wird man sehr wohl auch fragen müssen, wie es in dieser Frage ein Bundespräsident hält.

Zum Abschluss: Herr Kollege Pendl – ich sehe ihn momentan nicht – hat gesagt (Abg. Grosz: Bei der Wurstsemmel!), es war eine unerhörte Sache, dass illegale Akten vorgelegt worden sind. – Um Gottes willen, in welchem Staat sind wir denn!? Minis­terien – Justizministerium, Innenministerium – haben uns „illegale Akten“ vorgelegt? Bitte, ich glaube, Sie haben gar nicht gewusst, worum es in diesem Untersuchungs­ausschuss geht. Und eine Tageszeitung hat ohnehin gewürdigt, was der Schwerpunkt der Tätigkeit war, nämlich der kulinarische Bereich.

Abschließend: Eines hat sich nicht erwiesen, das waren alle Vorbehalte, insbesondere von Grün und von Orange dahin gehend, was Bartenstein und Herrn Verfahrensanwalt Dr. Hoffmann angeht. Tatsache war, diese beiden Namen sind in den gesamten Kasachstan-Akten nicht vorgekommen. Da war alles unbegründet, und wir Frei­heitlichen haben in diesem Punkt auch als einzige Oppositionspartei recht gehabt.

Die Vorsitzführung von Bartenstein war am Anfang wirklich wunderbar, es wurde breit diskutiert, aber dann ist halt leider Gottes das Abdrehkommando aus der Parteizentrale gekommen. Und jetzt muss er dastehen mit der „Blamage“ – unter Anführungs­zeichen –, dass ein unterbrochener Ausschuss einfach ins Nirwana, ins Nichts hinaus läuft.

Das ist die formelle Sache. Aber wir glauben, dass die Sache noch nicht gegessen ist, und wenn Sie von SPÖ und ÖVP das glauben – die Sache Kasachstan ist noch nicht wirklich aufgeklärt –, dann haben Sie sich getäuscht. (Beifall bei der FPÖ.)

11.40


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag steht in Verhandlung. Wegen des Umfanges ist er verteilt worden.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Graf, Neubauer, Dr. Rosenkranz und weiterer Abgeordneter betreffend Umsetzung der Ergebnisse aus dem Untersuchungsausschuss

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt, Bericht gemäß § 45 der Geschäftsordnung des Nationalrates über die Tätigkeit des Untersuchungs­ausschusses zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Be­reich des Parlaments, in der 50. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP, am 11. Dezember 2009

Die bisherige Tätigkeit des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments und die aus dieser ableitbaren Feststellungen werden von den unterfertigten Abgeordneten wie folgt erläutert:

I. Einleitung

1) Gründe für das Einsetzen des Untersuchungsausschusses

Die Bundesministerin für Inneres präsentiert einen Verfassungsschutzbericht unter anderem mit folgendem Inhalt:

„Beeinflussung politischer Parteien (Seite 71/72)

Ausländische Nachrichtendienste versuchen durch die Streuung vermeintlicher und teils unwahrer Fakten eine Beeinflussung der parlamentarischen Arbeit und öster­reichischen Medienlandschaft zu erreichen.

Durch gezielte Desinformation soll ein politischer Druck auf Behörden erzeugt werden. In jüngster Vergangenheit wurden etwa gesteuerte parlamentarische Anfragen, noch bevor diese über den offiziellen Weg in Ministerien einlangten, im Auftrag von aus­ländischen Nachrichtendienst-Offizieren durch österreichische Staatsbürger an fremde Nachrichtendienststellen übermittelt.“

Durch diese Passage im Verfassungsschutzbericht wird bewusst von der ÖVP eine Diskussion provoziert, durch fadenscheinige Behauptungen am köcheln gehalten und an die Medien gespielt. Als Erster gerät der FPÖ-Abgeordnete Harald Vilimsky ins mediale Schussfeld. Ihm wird vorgeworfen, eine parlamentarische Anfrage im Sinne des kasachischen Geheimdienstes gestellt zu haben. Diese Behauptung verfolgt nur den einen Zweck und nur deswegen findet diese Passage Eingang in den Verfas­sungs­schutzbericht, um sich bei der FPÖ für die Ausübung des Interpellationsrechtes zu revanchieren, was von einigen ÖVP-Regierungsmitgliedern (insb. Innenministerin Maria Fekter) offensichtlich als lästig empfunden wird, obwohl nach dem Bundes-Verfassungsgesetz die Mitglieder des Nationalrates befugt sind, die Geschäftsführung der Bundesregierung zu überprüfen, deren Mitglieder über alle Gegenstände der Vollziehung zu befragen und alle einschlägigen Auskünfte zu verlangen.

Kurze Zeit später kommt ein Justizskandal ans Licht der Öffentlichkeit. Es wird bekannt, dass die Telefondaten des BZÖ-Abgeordneten Peter Westenthaler von der Staatsanwaltschaft und dem Büro für interne Angelegenheiten (BIA) überprüft worden sind. Der als Zeuge geführte Abgeordnete Westenthaler ist ohne Aufhebung seiner parlamentarischen Immunität Ziel von Telefonüberwachungsmaßnahmen und Ermit­tlungen geworden. Hintergrund: Westenthaler hatte in einer BZÖ-Sitzung behauptet, er habe ein SMS von der Polizei bekommen, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass gegen einen Wiener BZÖ-Funktionär wegen eines Drogendelikts ermittelt werde.

Am letzten Plenartag, dem 10. Juli 2009 wird schließlich der Grüne Spitzelskandal publik. FPÖ-Klubobmann HC Strache präsentiert im Nationalrat den Mailverkehr zwi­schen dem Grünen-Abgeordneten Karl Öllinger und dem Linzer Kriminalbeamten Uwe Sailer, welcher Recherchen des Polizisten im Umfeld freiheitlicher Politiker zum Inhalt hat. Ziel war es, Verbindungen zwischen FPÖ-Funktionären und Rechtsextremen her­zustellen.

Die FPÖ verlangt daraufhin einen Untersuchungsausschuss, dem - mit einem anderen Antrag - schließlich auch die anderen Fraktionen zustimmen. Neben den erwähnten Causen soll im U-Ausschuss auch die Einflussnahme ausländischer Geheimdienste auf aktive oder ehemalige Nationalratsabgeordnete untersucht werden.

2) Haltung der SPÖ zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Wortmeldung zur „Kurzen Debatte über Anträge auf Einsetzung eines Untersuchungs­ausschusses“ am 10. Juli 2009 in der 32. Sitzung (Hervorhebungen durch den Verfasser):

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Ich möchte einmal vorausschicken, dass das eine Chance für das ganze Parlament ist, ein Beweis aber auch dafür, dass es ein sehr lebendiges Parlament ist, dass es rasch reagieren kann, dass man im Stande ist, hier einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, dafür eine große Mehrheit, vielleicht sogar Einstimmigkeit zu erreichen und dass dann, wenn man diesen Ausschuss so konzipiert, dass er wirklich schnell, präzise seine Arbeit verrichtet, meiner Meinung nach auch wir beweisen können, dass wir handlungsfähig sind, dass uns Grundrechte ein ganz entscheidendes Anliegen sind und dass wir damit auch der Bevölkerung signalisieren sollten, dass es hier nicht nur um uns geht, sondern dass es eigentlich um die ganze Bevölkerung geht, denn es kann ja jedem passieren. Es kann sich hier nicht nur auf Abgeordnete beschränken, im Endeffekt kann das jeden betreffen.

Man muss daher auch in Zukunft sehr sorgfältig damit umgehen, wenn man hier im Haus über Instrumentarien diskutiert, die die Möglichkeiten zur Bekämpfung von bestimmter Kriminalität und von bestimmten Formen des Verbrechens erweitern. Da muss man immer auf die Grundrechte und Menschenrechte ganz sorgfältig Rücksicht nehmen. Das ist einmal ein ganz wesentlicher Punkt.

Ein zweiter wesentlicher Punkt dabei ist das, worum es letztlich gegangen ist. Man darf nicht über einen Umweg gehen, denn wenn jemand beschuldigt wird, der der Im­munität als Abgeordneter unterliegt, dann muss man ein gewisses Verfahren inGang setzen. Wenn man plötzlich eine anonyme Anzeige vorliegen hat, dann über den Weg einer Zeugeneinvernahme Telefonverbindungen überwacht, in den Erhebungen an diese Kontakte herankommen will, dann ist das eine Vorgangsweise, die nachdenklich macht.

Wenn nämlich zugleich dieser Abgeordnete zum Beispiel in einem Untersuchungs­ausschuss ist und man möchte herausfinden, welche Kontakte er hat – und auf diese Art und Weise kann man das möglicherweise herausfinden, so wie es anscheinend der Fall war –, dann muss ich sagen, ist das natürlich auch eine Attacke gegen das Parlament, seine Kontrollrechte und die Möglichkeit, hier in einem Untersuchungs­ausschuss ordentlich zu arbeiten. Da finde ich, das ist wirklich noch allemal ein Grund, das im Rahmen eines Untersuchungsausschusses genau zu untersuchen, genaues­tens zu untersuchen, auch dann allfällige gesetzliche Änderungen durchzuführen. Außerdem muss man auch herausfinden, ob das ein Einzelfall war. War das ein Einzelfall oder ist esSystem? Gibt es mehrere Abgeordnete, die davon betroffen waren – wo auch immer?

Da ist hier ein breites Feld – und deswegen haben wir das auch so formuliert, Herr Klubobmann Strache –, um diese Untersuchungen auch durchzuführen. Ich meine, es wird auch ein Reifezeichen sein, wenn man hier erfolgreich zu einem Ergebnis kommt.

Ein weiterer Punkt in diesem Antrag ist: Eine Fraktion wirft einer anderen Fraktion vor, dass man einen Beamten aufgefordert hat, ein Mitglied einer anderen Fraktion oder mehrere Mitglieder einer anderen Fraktion zu bespitzeln, letztendlich ein Bespitze­lungs­system aufzubauen. Das ist ein schwerwiegender Vorwurf und ist daher auch ein Grund dafür, dass dieser Untersuchungsausschuss zu Recht eingesetzt wird, denn auch dieser Punkt ist sehr genau zu untersuchen. Daher bin ich sehr, sehr froh darüber, dass dieser Punkt ebenfalls in diesem Antrag enthalten ist.

Der dritte Punkt betrifft Hinweise – vermutete Hinweise –, dass ausländische Geheim­dienste auf Abgeordnete eingewirkt haben, gewisse Anfragen einzubringen. Im We­sent­lichen ist das genauso eine wesentliche Sache, denn hier geht es auch um das Interpellationsrecht. Ich finde, das ist ein ganz wesentliches Recht, das wir hier im Hause haben, das es zu schützen gilt. Zugleich ist aber wichtig, dass das, wenn es diese Vorwürfe gibt, hier ebenfalls untersucht wird. Daher wird das erst im dritten Punkt ebenfalls aufgearbeitet.

Ich glaube, das Hohe Haus hat hier eine Aufgabe zu erfüllen. Der Ausschuss, der permanent erklärt wird, hat hier eine Aufgabe zu erfüllen, die sehr, sehr wichtig ist, die aber etwas über unseren Kreis hinaus signalisieren sollte. Es soll nicht so ausschauen, als ob wir uns das richten, wenn wir betroffen sind, aber wenn es die Bürgerinnen und Bürger betrifft, dann reagieren wir nicht so schnell. Das soll dann dazu führen, dass, wenn hier unsere Arbeit erfolgreich beendet ist, entsprechende Konsequenzen folgen – sei es gesetzlicher Natur oder entsprechende Sensibilitäten, die auch künftige Instru­mentarien für die Exekutive, für die Justiz oder sonst wo betreffen.

Das ist ganz entscheidend: Es geht um die Grundrechte der Republik und die habenwir im höchsten Maße zu respektieren

3) Haltung der ÖVP zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Wortmeldung zur „Kurzen Debatte über Anträge auf Einsetzung eines Untersuchungs­ausschusses“ am 10. Juli 2009 in der 32. Sitzung (Hervorhebungen durch den Verfasser):

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Wir haben als Repräsentanten des Volkes hier besondere Aufgaben zu erfüllen, Gesetzgebung, Kontrolle auszuüben. Wir haben das unabhängig und unbeeinflusst zu tun; dazu genießen wir unter anderem Immunität – zu Recht.

Und jetzt stehen Vorwürfe im Raum, dass einerseits im Rahmen von Erhebungen gegen Dritte auch Überwachungen von Abgeordneten durchgeführt worden seien. Es ist schon darauf verwiesen worden und auch heute in der Präsidiale darüber diskutiert worden, dass es hier möglicherweise einen Bereich der Rechtsunsicherheit oder sogar eine Lücke im Gesetz gibt. Dazu haben wir einvernehmlich auch einen Ausschuss oder eine Kommission eingesetzt, die das besprechen und allenfalls auch Gesetzes­ände­rungen vorschlagen soll.

Es steht ein zweiter Vorwurf im Raum: jener der Einflussnahme ausländischer Geheim­dienste – keine Kleinigkeit! – auf Abgeordnete dieses Hauses.

Und es steht ein dritter Vorwurf im Raum, nämlich der Vorwurf der Bespitzelung von Abgeordneten durch Abgeordnete.

Ganz abgesehen davon, dass meines Erachtens mit Sicherheit, nachdem das Ganze unter Zuhilfenahme eines hochrangigen Beamten im Kriminaldienst geschehen sein soll, disziplinäre Maßnahmen anstehen, rufen all diese drei Vorwürfe dringend nach einer Untersuchung, weil wir einerseits aufgrund unserer besonderen Stellung und auf­grund unserer besonderen Aufgabenstellung diese Unabhängigkeit, die für die Aus­führung unserer Aufgaben notwendig ist, auch in besonderem Maße schützen müssen.

Und ein Zweites, meine Damen und Herren: Als Repräsentanten des Volkes, die wir mit einer Sonderstellung ausgestattet sind, haben wir auch eine besondere Verant­wortung, nämlich eine Verantwortung, unsere Glaubwürdigkeit zu schützen und unsere Glaubwürdigkeit zu pflegen. Und seien wir alle miteinander ehrlich: Wir tun doch viel zu oft auch Dinge, die unserer Glaubwürdigkeit nicht besonders gut tun. Ich meine nicht nur Debatten über Sommerpausen und Ähnliches – das sind ja noch die gelinderen Dinge, auch wenn sie unsinnig sind –, aber so manche Aktionen, die wir setzen, so manche Äußerungen, die wir machen, sind nicht dazu angetan, die Glaubwürdigkeit dieses Hauses zu gewährleisten und der Bedeutung der Aufgabe, die wir hier erfüllen, auch wirklich gerecht zu werden.

Darum haben wir uns selbstverständlich darum bemüht, diesen Untersuchungs­aus­schuss zustande zu bringen, weil es darum geht, uns einerseits in unserer Unabhäng­igkeit zu schützen, und andererseits auch die Glaubwürdigkeit von uns allen zu schützen oder notfalls wieder herzustellen.

Ich kann Ihnen abschließend aus einer kurzen OTS unserer Innenministerin Maria Fekter zitieren:

„Aus tiefem Respekt vor dem Rechtsstaat und dem österreichischen Parlament wollen wir gemeinsam für Transparenz und Klarheit arbeiten.“

Das ist unser Auftrag mit diesem Untersuchungsausschuss.

4) Zustandekommen des Untersuchungsausschusses

Am 10. Juli 2009 in der 32. Sitzung des Nationalrates wurden gemäß § 33 GOG folgende Anträge betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses einge­bracht:

Von der FPÖ:

A N T R A G

der Abgeordneten Strache, Vilimsky

und weiterer Abgeordneter

betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR zur näheren Untersuchung der politischen und rechtlichen Verantwortung im Zusammen­hang mit dem Ausspionieren von Abgeordneten und deren Mitarbeitern oder politi­schen Funktionären durch Angehörige des Bundesministeriums für Inneres, des Bun­desministeriums für Justiz und des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis SPÖ: 5, ÖVP: 5, FPÖ: 3, BZÖ: 2, GRÜNE: 2 einzusetzen.

Gegenstand der Untersuchung:

Untersuchung der politischen und rechtlichen Verantwortung der Bundesministerin für Inneres, der Bundesministerin für Justiz und des Bundesministers für Landesverteidi­gung und Sport im Zusammenhang damit, ob Angehörige des Bundesministeriums für Inneres, des Bundesministeriums für Justiz und des Bundesministeriums für Landes­verteidigung und Sport Abgeordnete und deren Mitarbeiter oder politische Funktionäre ausspioniert haben und es dadurch zu Rechtsverletzungen, insbesondere zu Grund­rechtsverletzungen von Abgeordneten und deren Mitarbeitern oder politischen Funktio­nären gekommen ist seit dem Jahr 2004 sowie der Grüne Spitzel- und Datenmiss­brauchsskandal.

Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu behandeln:

1. Aufklärung, ob und zu welchem Zweck Abgeordnete, Mitarbeiter oder politische Funk­tionäre im Rahmen der Tätigkeit des BIA oder anderer Bundeseinrichtungen ausspioniert worden sind;

2. Aufklärung, welche Abgeordneten im Rahmen der Tätigkeit des BIA oder anderer Bundeseinrichtungen, zur Umgehung der Rechtsvorschriften über die Immunität, als Zeuge geführt wurden und so überwacht worden sind;

3. Aufklärung, ob es in den letzten Jahren politisch motivierte widerrechtliche Unter­suchungen unter Umgehung des Immunitätsrechts gegeben hat;

4. Aufklärung, ob es im Rahmen der Tätigkeit des BIA oder anderer Bundes­ein­richtungen zu gesetzlich nicht gedeckten Überwachungsmaßnahmen insbesondere gegen Abgeordnete, Mitarbeiter oder politische Funktionäre gekommen ist;

5. Aufklärung, ob das Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) oder andere Bundesein­richtungen für parteipolitische Zwecke missbraucht worden sind;

6. Aufklärung, ob es im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Aufträge an die Sicher­heitsbehörden – insbesondere das BIA – und der dazugehörigen Vorgänge innerhalb des Justizressorts zu unsachlichen Differenzierungen je nach Betroffenem in der Vorgangsweise kam;

7. Aufklärung, ob Angehörige des BMI, des BMJ und des BMLVS gegen Abgeordnete, Mitarbeiter oder politische Funktionäre amtsmissbräuchlich tätig geworden sind;

8. Aufklärung, ob sich mehrere Angehörige eines oder mehrerer Bundesministerien sich politisch motiviert zu einer Gruppe zusammengeschlossen haben, um Abge­ordnete, Mitarbeiter oder politische Funktionäre ausspionieren zu können;

9. Aufklärung, ob und von wem Angehörige des BMI, des BMJ und des BMLVS zum Amtsmissbrauch angestiftet wurden;

10. Aufklärung, ob und zu welchem Zweck Abgeordnete, Mitarbeiter oder politische Funktionäre von Angehörigen des BMI, des BMJ und des BMLVS ausspioniert worden sind;

11. Aufklärung, ob und zu welchem Zweck Angehörige des BMI, des BMJ und des BMLVS durch Missbrauch der Infrastruktur und Logistik einer öffentlichen Dienststelle gegen Abgeordnete, Mitarbeiter oder politische Funktionäre Recherchen durchgeführt haben;

12. Aufklärung, ob und zu welchem Zweck Angehörige des BMI, des BMJ und des BMLVS von wem Gegenleistungen für die Überwachung oder Recherche erhalten haben;

13. Aufklärung, in wie weit politische Funktionäre und deren Mitarbeiter im Kabinett des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport von Angehörigen des BMI, des BMJ und des BMLVS ausspioniert worden sind;

14. Untersuchung der rechtlichen und politischen Verantwortlichkeit im Zusammen­hang mit den genannten Sachverhalten.

Untersuchungsauftrag:

Der Untersuchungsausschuss soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vorge­sehenen Instrumente zum Untersuchungsgegenstand und durch Einsicht in sämtliche Akten, und sonstige Unterlagen des Bundesministeriums für Inneres, des Bundes­minis­teriums für Justiz und des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport im Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand sämtliche Sachverhalte auf rechtliche und politische Verantwortlichkeiten prüfen.

Begründung:

Die Überwachung und Bespitzelung von Politikern und ihrem Umfeld war schon einmal Thema im Hohen Haus und führte unter anderem zum Untersuchungsausschuss betreffend die Vertuschung von Polizeiaffären und des Missbrauchs der politischen Macht insbesondere im Bundesministerium für Inneres, aber auch in den Bundes­ministerien für Justiz, für Finanzen und für europäische und internationale Angele­genheiten, welcher aber im Herbst des Vorjahres auf Grund der Beendigung der Gesetz­gebungsperiode noch vor Prüfung der wesentlichsten Untersuchungs­gegen­stän­de auslief.

Da es nun wieder zu mehreren skandalösen Vorfällen kam, ist die Aufklärung dieser Sachverhalte unumgänglich.

Fall 1:

Den folgenden Briefen ist zu entnehmen, dass Nationalratsabgeordneter Ing. Peter Westenthaler im Zuge einer Einvernahme als Zeuge durch das Büro für Interne Angelegenheiten feststellen musste, dass hinsichtlich seines Telefonanschlusses seitens der Staatsanwaltschaft Wien eine Rufdatenrückerfassung veranlasst wurde. Alle Gespräche an dem genannten Tag wurden somit von dieser Rufdaten­rück­erfassung aufgezeichnet und zwar ohne sein Wissen und unter Umgehung der Immunität, die er als Abgeordneter zum Nationalrat inne hat.

Dieser Fall ist durch Schreiben vom 9. Februar 2009 an die Staatsanwaltschaft Wien und durch Schreiben vom 9. Juli 2009 von Nationalratspräsidentin Mag. Prammer dokumentiert.

Der Nationalrat wurde in diesem Zusammenhang weder informiert noch sonst irgend­wie befasst.

„Der Standard" vom 10.07.2009 berichtete unter der Überschrift „Politiker-Handys nicht immun – Dass Justiz und Polizei auf Westenthalers Daten zugreifen durften, macht Sorgen“ unter anderem folgendes:

„(…) Das Büro für interne Angelegenheiten bestätigte den Vorgang, sieht aber kein Fehlverhalten bezüglich der Überprüfung der Telefon-Ein-und Ausgänge Westen­thalers. BIA-Chef Martin Kreutner erklärte, man habe lediglich im Auftrag der Staats­anwaltschaft gehandelt und diese habe auf Nachfrage zugesichert, dass das zulässig sei. (…)“

Die Überwachung des Nationalratsabgeordneten Peter Westenthaler stellt einen Demo­kratieskandal ersten Ranges dar und erschüttert den Rechtsstaat in seinen Grundfesten. Vor diesem Hintergrund ist die Aussage und das Verhalten des Leiters des Büros für Interne Angelegenheiten mehr als alarmierend.

Fall 2:

Der angeführte Mail-Verkehr des Abgeordneten Öllinger mit Herrn Uwe Sailer, seines Zeichens Kriminalbeamter, ehemaliger Gruppenführer der IT-Gruppe im Landeskri­minal­amt Oberösterreich und Gerichtssachverständiger für das Fachgebiet forensische Datensicherung, spiegelt die Versuche Nationalratsabgeordnete der FPÖ, wie zum Beispiel die Nationalratsabgeordneten Strache und Fichtenbauer, und deren Mitar­beiter sowie politische Funktionäre der FPÖ zu bespitzeln und auszuspionieren wider.

Der Verdacht liegt nahe, dass hiebei Angehörige des Bundesministeriums für Inneres, eben Herr Sailer, amtsmissbräuchlich gegen Abgeordnete des Nationalrates sowie gegen weitere Personen der Freiheitlichen Partei tätig geworden sind.

Wenn man einen Blick auf das Beschlussprotokoll der Klubleitung der Grünen vom 7. Jänner 2009 wirft, ist die dort vorgegebene Linie ganz klar ersichtlich. So sind auch die Kampagnen der Grünen gegen den ehemaligen Bundesminister Platter und auch gegen die Bundesministerin für Inneres Fekter nach diesem System abgeführt worden.

Beschlussprotokoll

Klubleitung vom Mittwoch, 7. Jänner 2009 13.00 – 16.00

Gr. Salon, Gr. Klub

Anwesend: BROSZ Dieter; LUNACEK Ulrike; SCHATZ Birgit; Steinhauser Albert

Anwesend (ohne Stimmrecht): Pickl-Herk Reinh., Schmidauer Doris

Entschuldigt: GLAWISCHNIG-PIESCZEK E; KOGLER Werner, SBURNY Michaela

Strategische Vorabklärungen

Spezifische Zielgruppen (WählerInnenpotenzial): Welche Zielgruppen wollen wir konkret ansprechen (Stichwort Kundenorientierung)

Anmerkung: Die Beantwortung dieser Frage kann bei komplexen Themenfeldern oft helfen, auf die richtigen Ziele und Forderungen zu kommen bzw. diese zumindest einzuschränken.

Klärung Gegner

Wer ist – ad personam – der „Gegner“, dem wir alles „an negativem“ umhängen wollen. Medien verlangen nach Gesichtgern und bereiten mithilfe Personen Themen auf. Soll wirklich ein Thema „hochgehen“, ist eine klare Konfliktlinie (Scharz/Weiß-Zeichnung) und der Aufbau einer Auseinandersetzung zwischen Personen unerlässlich. Die „Gegner-Frage“ muss daher bereits im Vorfeld geklärt werden.

Übereinstimmung mit Grüner Gesamtstrategie

Klärung der Frage, ob die vorgeschlagene Zielsetzung und Themen mit der mittel­fristigen Gesamtstrategie der Grünen übereinstimmen (Rückkoppelung mit den Vor­gaben der Strategiegruppe)

Unter anderem wurden dem Freiheitlichen Parlamentsklub folgende Dokumente zugespielt:

sehr geehrter herr sailer,

besten dank für die infos bzw. das gespräch!

unten noch die daten von markus gudenus, dem 2. sohn von john

gudenus. Er ist straches persönlicher referent.

mfg

karl öllinger

BPO KO LPO Heinz Christian Strache

Ausschussmitgliedschaften im Nationalrat in der XXIV. GP

Hauptausschuss

Bereichssprechertätigkeit

Medien

Debattenbeiträge GP XXIV

Debattenbeiträge GP XXIII

Kontakt

Freiheitlicher Parlamentsklub, 1017 Wien

Tel: +43 1 40110 / 7012 Fax: +43 1 40110 / 7098

mail: heinz-christian.strache@fpoe.at

Seite: http://www.hcstrache.at

Parlamentarischer Mitarbeiter – Markus Gudenus

Von: uwe.sailer@inode.at (mailto:uwe.sailer@inode.at)

Gesendet: Sonntag, 28. Juni 2009 16:40

An: karl.oellinger@chello.at

Betreff: Re: unser gespräch von heute

sehr geehrter herr öllinger

anbei habe ich ihnen ein attachement beigebeben, aus dem anhand

eines faxes teilweise ersichtlich ist, woher es kommt und wie dieses

weitergeleitete wurde.

mfg

uwe sailer

datenforensik.at

Lieber herr sailer,

so schnell kann’s gehen: auf „nidinfo“ ist das fax von fichtenbauer

offensichtlich herausgenommen worden! Vorige woche war’s noch drauf!

Mit freundlichen Grüßen

Karl Öllinger

Ursprüngliche Nachricht

Von: uwe.sailer@inode.at (mailto: uwe.sailer@inode.at)

Gesendet: Montag, 06. Juli 2009 23:00

An: karl.oellinger@chello.at

Betreff: Re: gespräch

sehr geehrter herr öllinger

ja, da haben die gäste die rechnung ohne dem wirt gemacht. ich habe

„nidinfo“ nämlich zur gänze gesichert und zwar mit fax vom gudenus.

dazu darf ich anmerken, dass mir zu ohren gekommen ist, dass zu dem

fax in die kreise der fpö um graf herum offenbar absichtlich eine

laus weggeworfen worden sein soll, was denn gudenus mit dem fax zu

tun habe und dass dann über verdeckte anrufe, die sich als grüne

ausgegeben haben sollen – obgleich sie aus der fpö kamen – versucht

wurde nähereres zu dem

gestreuten gerücht zu erfahren. Das dürfte diesen personen aber nicht

geglückt sein, so haben sie vorsichtshalber offenbar das fax aus der

webseite „nidinfo“ entfernt. Zur info. Die seite „nidinfo“ habe

ich nicht persönlich entdeckt, das war ein tipp . und offenbar

haben die tippgeber ein spielchen getrieben. man kanns ihnen nicht

verübeln.

liebe grüße

uwe sailer

Lieber herr sailer,

danke für die antwort ! Was ich an der ganzen sache trotzdem noch

nicht kapier, ist die einladung selbst. Ich weiss nichts von

holocaust-feiern, die vom februar bis juli 2009 stattfinden würden

bzw. wundere mich über die anschrift: t. avramovic, serbien (auch

google gibt dazu keine antwort). Wissen sie dazu etwas?

Zu detelf wimmer habe ich einen anfrage-entwurf gemacht. Falls sie

verbesserungen haben, bitte gerne!

Mit freundlichen Grüßen

Karl Öllinger

Ursprüngliche Nachricht

Von: uwe.sailer@inode.at (mailto:uwe.sailer@inode.at)

Gesendet: Dienstag, 07. Juli 2009 23:26

An: karl.oellinger@chello.at

Betreff: Re: AW: gespräch Teil 1 und 2

Sehr geehrter Herr Öllinger

Besten Dank für die Übermittlung des Anfragen-Entwurfes; ich finde,

dass der Entwurf perfekt gelungen ist (!). Auch meine Frau – wie ich

Ihnen erzählt habe, ist sie Journalistin und führt ein Redaktionsbüro

in Linz – der ich den Entwurf zum Lesen gegeben habe, vertritt die

Meinung, dass der Entwurf in jeder Hinsicht auch in journalistischer

sehr gut gelungen ist (kurz bündig, treffend). Es passt so, ich habe

dem nichts mehr

hinzuzufügen.

Lieber herr sailer,

danke für die rückmeldung – na dann werden wir den herrn bundesminister

eben befragen!

Das problem könnt werden, dass der bm in seiner antwort möglicherweise

heikle passagen herausstreicht und wir dann – in 2 monaten – nicht

viel klüger sind als jetzt. Aber mal sehen!

Übelacker ist in bearbeitung!

Herzliche grüsse

Karl Öllinger

Betreff: Re: AW: AW: gespräch Teil 1 und 2

sehr geehrter herr Öllinger

dieses problem wurde gestern im gespräch mit meiner frau auch angedacht,

was ist wenn antworten ausgespaart bleiben; aber versuchen kann man

es, mal abwarten, wie die antworten ausfallen und vor allem, wann diese

gegeben werden. bei heiklen fragen lassen die „verantwortlichen“ sich

ja gerne lange zeit.

ad alpen-donau-forum:

ich hatte gestern eine sehr lange erörterung mit fachleuten wie am

besten die sache umgesetzt werden könnte, um der seite und den

dahinterstehenden funktionären den gar aus zu machen. Es sind einige

tolle technische ideen diskutiert worden, die ich nun in den nächsten

wochen umsetze. einer der wichtigsten vertreter dieser seite ist felix

budin (eispickel) der bedroher von herrn trübswasser. sollten sie

informationen zu

alpen-donau erhalten, gleich welcher art, ich wäre immer sehr daran

interessiert.

einen schönen tag

liebe grüße

uwe sailer

Lieber herr sailer,

1). Ich hab offensichtlich zu viel um die ecke gedacht! Jedenfalls ist

die causa gudenus-fichtenbauer doch klarer und einfacher. Also:

ich habe mit einem kurier-journalisten darüber gesprochen, er hat zu

recherchieren begonnen und der stand der dinge ist:

fichtenbauer hat den brief geschrieben, weiss auch davon, dass der brief

in rechtsextremen foren aufgetaucht ist und will ausser „eine

unangenehme geschichte“ nicht viel mehr dazu sagen.

Gudenus m. hat sich ahnungslos gestellt („weiss von nichts“) und wollte

sogar die telefon- und faxnummer seines vaters nicht kennen!

Dazu das gelöschte faksimile:

Also für eine story eigentlich alles, was man braucht.

Im FPÖ-Klub dürfte es brodeln und das war ja ein nicht unerwünschter

effekt der sache. Die geschichte sollte am fr im kurier zu finden sein.

2). Dietmanns: noch nicht sehr viel weiter ausser ein weiteres gesicht

identifiziert: gottfried waldhäusl, lt-abgeordneter der fpö:

http://www.fpoe.at/?id=1889

3). Anfrage wimmer: ich muss erst die tagesordnung der plenartage

durchforsten, ob der verteidigungsminister noch kommt. Ich will ihm

klarmachen, dass ich eine saubere und rasche antwort erwarte, wobei das

u.u. sehr leicht abgetan werden kann: datenschutz und so.

Mein problem ist, dass ja die wahlen sehr rasch im herbst stattfinden,

und erfahrungsgemäss in den letzten wochen es kaum mehr möglich ist,

geschichten wie diese zu plazieren. Also wenn sie eine möglichkeit

sehen, dass ich zu zusätzlichen infos aus anderen quellen komme, die

belegen, dass der detlef beim bfj geschnuppert hat, wäre das ein

ordentlicher schub.

Dass ich was von alpen-donau erfahre, würde ich im moment ausschliessen,

aber wer weiss, jedenfalls bin ich schon gespannt, was sie und ihre

xpertenrunde da in zukunft ausbrüten!

Einstweilen

Herzliche grüsse

Karl Öllinger

Ursprüngliche Nachricht

Von: uwe.sailer@inode.at (mailto:uwe.sailer@inode.at)

Gesendet: Mittwoch, 08. Juli 2009 23:34

An: karl.oellinger@chello.at

Betreff: Re: AW: AW: AW: gespräch Teil 1 und 2

sehr geehrter herr öllinger;

auf die schnelle noch etwas

ad alpen-donau.info

sie schreibgen

5). Alpen-donau: haben sie eigentlich schon versucht, aus den

anmeldedaten der user was herauszufiltern? Die ältesten müssen ja die

gründer bzw. der harte kern des alten bfj sein, doch wer sind die

gründer? Dr. brandt, der ein paar tage später dazugestossen ist,

vielleicht dr. ludwig?

Meine antwort:

01.) die anmeldeaten sind verschleiert; da ist ein proxy dazwischen

geschaltet; anfragen gehen nur über amerika und die praxis belegt, dass

wir von dort nie etwas bekommen. (umgekehrt wollen die amis immer alles

von uns; die sind schon mal bei mir persönlich vorsprechen gekommen aus

der us-botschaft in wien um infos einzuholen)

ad wimmer:

die problematik, die sie angeschnitten haben ist mir bewußt. aber ein

versuch ist es schon wert. vielleicht gelingt mit ein hussarenstück; mal

überlegen; auch dazu gebe ich ihnen noch bescheid.

naja wie gesagt, ihre infos haben beachtlichen news-wert, ich werde das

durcharbeiten. bis dahin

liebe grüße

uwe sailer

datenforensik.at

Diese Dokumente beweisen, dass es zu einer systematischen Ausspionierung von Politikern gekommen ist und zwar im Auftrag von Grün-Abgeordneten Öllinger.

Dabei wurde der staatliche Apparat offenkundig missbraucht.

Dieser Sachverhalt wird auch durch eine Pressemeldung (APA218) vom 10. Juli 2009 bestätigt:

„(…) Der Grüne Peter Pilz meinte auf die Vorwürfe Straches sarkastisch, er "danke" diesem, dass er zeige, dass das Innenministerium "ein Instrument der Grünen ist". Die FPÖ werde nun Gelegenheit haben, dies auch darzulegen. Zu den FPÖ-Vorwürfe ge­gen Öllinger merkte Pilz an, dass der Grüne Sozialsprecher lediglich einer privaten Forensik-Firma von Uwe S. einen Auftrag erteilt habe. Öllinger selbst war für eine Stellungnahme gegenüber der APA vorerst nicht erreichbar. (…)“

Über Herrn Sailer steht in der Zeitschrift „kriminalpolizei“ Ausgabe 4/2006 folgendes zu lesen:

„(…) Der EDV-Spezialist

Nun, jeder Kenner der Vorgänge in der Alpenrepublik weiß, dass dies nicht die ganze Wahrheit ist. Wie der Fall eines Linzer Kriminalbeamten zeigt: Uwe Sailer, Jahrgang 1956, war bei der Bundespolizeidirektion Linz, Gruppe Betrug und Wirtschaftsdelikte, tätig. Im Jahr 1996 wurde klar, dass man Spezialisten für das Auswerten von Com­puterdaten bei der Kripo braucht. Uwe Sailer interessierte sich für die Thematik und begann eine umfangreiche Ausbildung zum Datensicherer. Er belegte Kurse für Computerforensik beim BMI sowie bei zahlreichen Privatunternehmen, die auf Daten­sicherung spezialisiert sind. Besonders im nördlichen Europa gibt es langjähriges Know how über das professionelle Finden und Aufbereiten von Computerdaten für Gerichtsverfahren. Teile der Kurse wurden im Ausland durchgeführt. Als Abrundung seiner Ausbildung studierte Sailer einige Semester Jus und Informatik.

Sailer im Gespräch mit der „Kriminalpolizei“: „Man muss diesen Job lieben, um erfolg­reich zu sein. Permanente Weiterbildung ist auch selbstverständlich, da sich die Com­putertechnologie rasend schnell entwickelt. Wichtig ist vor allem, unter der Unmenge an gespeicherten Daten, die für das Gerichtsverfahren wesentlichen Daten zu sichern und klar verständlich auszuwerten.“

Sachverständiger für Datenforensik

Sailer war seit 1997 ausschließlich als Datensicherer tätig und konnte bei zahlreichen Straftaten wesentlich bei der Aufklärung mithelfen. Außer den klassischen IT-Delikten wie Betrug und Wirtschaftskriminalität, wurde Sailer auch bei OK-Fällen und sogar bei Suchtgiftfällen beigezogen. Sailer wurde 2001 zum Gruppenführer bestellt. Seine pro­fes­sionelle Arbeit führte dazu, dass er immer öfter von den Gerichten als Sach­ver­ständiger zugezogen wurde. 2003 wurde er schließlich zum ersten gerichtlich be­eideten Sachverständigen für Datenforensik bestellt.

Doch dann kam der 1. Juli 2005. Und die Polizeireform. Die Leitungsfunktion der IT-Gruppe im Landeskriminalamt Oberösterreich war zu besetzen. Aber: kein einziger Datensicherer aus einer Polizeidirektion wurde für fähig befunden, der neuen Truppe anzugehören. Es kamen ausschließlich Ex-Gendarmen zum Zug.

Uwe Sailer dazu: „Zuerst wurde mir mitgeteilt, dass ich zu intelligent sei, danach wurde mir vorgeworfen, nicht teamfähig zu sein.“

Waren die Kriminalisten der Gendarmerie alle „fachlich besser“? Ein Personalvertreter der ehemaligen BPD-Linz berichtet, dass es bei den Verhandlungen ein sehr gutes Einvernehmen zwischen dem schwarzen Gendarmeriegewerkschafter Kepic und der ebenfalls ÖVP-nahen Führungsspitze, General Josef Holzinger (Ex-Gendarm) und dessen Stellvertreter Generalmajor Pilsl gegeben hat. Für den Nicht-Gendarmen und parteilosen Uwe Sailer keine guten Voraussetzungen auf einen adäquaten Posten. So hat es auch von der Personalvertretung keinen Einspruch gegen die Besetzung der IT-Gruppe gegeben.

Sailer arbeitet nun bei der Gruppe Fahndung und Assistenzleistung des SPK-Linz. Wo seine jahrelange und kostspielige Ausbildung nutzlos ist! Er verlor seine Bewertung als Gruppenführer und ist als einfacher Sachbearbeiter eingestuft. Der Dienstgeber ist am Fachwissen von Uwe Sailer offenbar nicht interessiert, die Gerichte sind es umso mehr. Uwe Sailer ist immer noch der einzige Gerichtssachverständige für Daten­foren­sik in Österreich. Und fertigt in dieser Funktion Gutachten über die Arbeit seiner Nachfolger im Landeskriminalamt an.

Uwe Sailer ist, wie man hört, bei weitem nicht der einzige Polizist, der durch den großen Rost gefallen ist. Ähnliche unschöne Vorgänge gab es quer durch Österreich. Es wird noch eine Weile dauern, bis die „Patchworkfamilie Polizei“ ihre internen Macht­kämpfe überstanden hat und endlich wieder die Arbeit im Mittelpunkt steht.“

Des Weiteren findet sich Herr Sailer auch in der Liste der Gerichtssachverständigen:

JU§TIZ      Gerichtssachverständigenliste                                S§D

                  Uwe Sailer

__________________________________________________________

(Zurück zum Start)                      (Zurück zur Liste)

            Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger

___________________________________________________________

            Name: Uwe Sailer                  Beruf: Kriminalbeamter, Firmeninhaber

__________________________________________________________________

Geburtsdatum: 07.11.1956                Anschriftscode: W464408

__________________________________________________________________

                        Zustellanschrift (gewöhnlicher

                        Aufenthalt):

________________________________________________________________

            Anschrift: Römerstraße 70                            Telefon:  0732/795708

            4020 Linz                                                       Fax: 0732/775303

_________________________________________________________________

            E-Mail: uwe.sailer@datenforensik.at             Mobiltel.: 0664/5419846

                                               Fachgruppen/Fachgebiete

FG-Nr. Fachgebiet      Sachliche Beschränkung       Insbesondere für        Zertifiziert

                                                                                                                       bis Ende

__________________________________________________________________

68.62   Forensische Datensicherung,                                                           2018

            Datenrekonstruktion,

            Datenauswertung

Fall 3:

Im Mai 2008 wurde durch das Abwehramt im Kabinett von Verteidigungsminister Dara­bos die Manipulation eines Telefonapparats entdeckt. Im "Profil" vom 23. März 2009 wurde der Verdacht geäußert, dass andere Mitarbeiter des Abwehramts den Telefon­apparat des Kabinettsmitarbeiters, es handelte sich um den Pressesprecher des Minis­ters, Answer Lang, manipuliert haben.

„Die Presse" vom 26. März 2009 berichtete, dass der Telefonapparat derart manipuliert worden war, dass es sich höchstwahrscheinlich um interne Spionage gehandelt hat. Im Falle eines Anrufs bei Answer Lang schaltete sich bei ihm die Freisprechanlage ein, ohne dass es Lang sehen konnte. Wenn Lang einen wichtigen Termin hatte musste ihn der „Spion“ lediglich anrufen und durfte nach dem Gespräch nicht auflegen. Man konnte das Gespräch im Raum mithören.

Fall 4:

Am 30. Juni 2009 berichtete die Zeitung „Heute“ von einem Einbruch im so genannten „Haus des Sports“ in der Prinz Eugen Strasse 12. Dort hat Verteidigungsminister Darabos nun sein Büro. Auch im Büro des Ministers wurde eingebrochen. Es soll sich um Profis gehandelt haben. Das Büro im „Haus des Sports“ ist nicht nach denselben Sicherheitsvorschriften gesichert wie das Verteidigungsministerium selbst. Da sich Verteidigungsminister Darabos die meiste Zeit im Haus des Sports aufhält, ist laut „Heute“ zu befürchten, dass Spione versucht haben könnten dort an militärische Ge­heim­nisse gelangen zu können.

Fall 5:

OTS0265 5 II 0329 PWR0001                             Do, 09.Jul 2009

„Wiener Zeitung: Unterbergers Tagebuch: "Vorsicht Staatsanwalt"

Und jetzt werden auch noch die Telefonate von Abgeordneten überwacht. Weil ein Polizist mit einem oppositionellen Volksvertreter über Polizeieinsätze geredet haben soll. Wenn so etwas schon bei Abgeordneten möglich ist, sollte sich niemand wundern, was insgeheim so alles bei Anwälten, Priestern oder Journalisten überwacht wird.

Die Staatsanwälte im Raum Wien sind zur Gefahr für den Rechtsstaat geworden - auch wenn das aus Angst vor ihrer seit der Strafprozessreform vermehrten Macht nur wenige auszusprechen wagen. Dies zeigt neben den kontrollierten Telefonaten des (in anderen Zusammenhängen zweifellos unerquicklichen) Peter Westenthaler auch die Strafverfolgung gegen einen weiteren Oppositionspolitiker, nämlich (den in anderen Zusammenhängen ebenfalls unerquicklichen) Martin Graf. Anlass war ein banaler arbeitsrechtlicher Konflikt mit parteipolitischem Hintergrund. Graf hatte sich gegen seine Entlassung in Seibersdorf gewehrt und im darauf folgenden Vergleich eine Entschädigung erhalten. Etwas, was tausende Male passiert, worin aber die rund um Wien stramm rot geführte Staatsanwaltschaft - bisher als einzige - ein Strafdelikt sieht.

 Dass deren seltsame Aktionen besonders oppositionelle Gruppen treffen, konnte man auch in Wiener Neustadt beobachten. Dort wurde mit sehr aggressiven Methoden gegen radikale Tierschützer (gewiss eine ebenfalls ungustiöse Gruppe) vorgegangen - doch bisher ohne brauchbares Ergebnis.

 In dieses Sündenregister der StA gehört weiters der (erst später vom Gericht ge­stoppte) Gutachter in der Causa Meinl, der bestellt worden war, obwohl er schon vorher seine höchst einseitige Meinung zu Meinl publiziert hatte. Und der auch keines­wegs ein Experte in der Sache war.

Überaus bereitwillig eingestellt haben die dem Justizministerium unterstellten Staats­anwälte hingegen das Verfahren gegen einen der früheren Justizministerin nahe­stehenden Mann, der Urkunden manipuliert haben dürfte. Obwohl die Anzeige von einer Richterin gekommen war. Von Amtswegen!

Ein Jahr lang verhindert haben die Wiener Staatsanwälte schließlich alle Erhebungen gegen weitere Täter im Fall Kampusch, obwohl eine hochrangige Kommission (mit immerhin zwei früheren Präsidenten von Höchstgerichten) dies dringend empfohlen hat. Wer hütet den Rechtsstaat vor seinen Hütern?“

Auf Grund des Auftretens von mehreren Fällen der Bespitzelung in der letzten Zeit und auf Grund der hier angeführten Informationen ist ein Untersuchungsausschuss, welcher die Aufgabe hat, Vorgänge im Bereich der Vollziehung zu untersuchen, zur Überprüfung der damit im Raum stehenden Ausspionierungen, Überwachungen und Bespitzelungen von Abgeordneten, Mitarbeitern und anderen politischen Funktionären unumgänglich, da nur so wieder ein Vertrauen in die Demokratie und den Parlamen­tarismus in diesem Land hergestellt werden kann.

Nach Aufklärung dieser bedenklichen Umstände ist es unabdingbar, den vollständigen Schutz von Abgeordneten vor jeglicher Umgehung der Immunität und sonstiger Über­wachung, durch geeignete gesetzliche Maßnahmen im Hohen Haus umzusetzen. Des Weiteren sind auch amtsmissbräuchliche willkürliche Überwachungen und Bespitze­lungen von Mitarbeitern und politischen Funktionären durch Angehörige von Bundes­behörden auf parlamentarischer Ebene strenger zu regeln.

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten

gem. § 33 Abs.1 GOG, über diesen Antrag eine kurze Debatte durchzuführen.

Dieser Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses wurde abgelehnt.

Von vier Parteien, ÖVP, SPÖ, BZÖ und Grüne:

Antrag

der Abgeordneten Dr. Cap, Kopf , Bucher, Dr. Pilz

Kolleginnen und Kollegen

gemäß § 33 GOG-NR

auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen den Antrag, einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis S:V:F:B:G =5:5:3:2:2 einzusetzen.

Gegenstand der Untersuchung:

1. Aufklärung, ob politische Mandatare in der XXIII. und XXIV. GP gesetzwidrig

überwacht wurden

2. Untersuchung des in der Sitzung des Nationalrates am 10. 7. 2009 erhobenen Vorwurfs der Anstiftung zur Bespitzelung von Personen im politischen Umfeld des Par­la­ments sowie des Vorwurfs der tatsächlichen Bespitzelung dieses Personenkreises durch Organe der Republik auf Grund von Ersuchen von Mandataren.

und

3. Aufklärung darüber, welche Erkenntnisse die Sicherheitsbehörden über versuchte Ein­flussnahmen ausländischer Geheimdienste in der XXIII. und XXIV.  GP auf aktive und ehemalige Mitglieder des Nationalrates besitzen

Untersuchungsauftrag:

Der Untersuchungsausschuss soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vor­gesehenen Instrumente zum Untersuchungsgegenstand, insbesondere durch die Vorlage von Akten der Bundesministerien für Inneres und Justiz sowie von Akten der Justizbehörden sowie durch die Anhörung von Auskunftspersonen, die den Gegen­stand der Untersuchung bildenden Umstände ermitteln.

Gemäß § 33 verlangen die unterfertigten Abgeordneten die Durchführung einer

Debatte.

Dieser Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses wurde mit den Stim­men von ÖVP, SPÖ, FPÖ, BZÖ und Grünen einstimmig angenommen.

Der Vergleich zeigt, dass der von der FPÖ eingebrachte Antrag eine wesentlich breite­re Basis für den Untersuchungsausschuss geschaffen hätte, während der Vierpar­teienantrag den Untersuchungsgegenstand schon von Anfang an einengte, was sich später rächen sollte.

5) Folgender Beweisbeschluss wurde gefasst

Antrag

der Abgeordneten Pendl, Amon, Graf, Stadler, Pilz,

und weiterer Abgeordneter

betreffend Beweisbeschluss und Vorlage von Akten

gem. § 2 Abs 1 VO-UA

Der Untersuchungsausschuss zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungs­maß­nahmen im Bereich des Parlaments wolle beschließen:

A.) Beweisbeschluss

Beweis wird aufgenommen über folgende Untersuchungsgegenstände:

1. Versuchte Einflussnahme ausländischer Geheimdienste auf aktive und ehemalige Mitglieder des Nationalrates

1.1. Aufklärung darüber, ob und gegebenenfalls auf welche Weise in der XXIII. oder XXIV. Gesetzgebungsperiode Angehörige ausländischer Geheimdienste mittelbar oder unmittelbar Einfluss auf die parlamentarische Arbeit von Abgeordneten genommen haben, ob und gegebenenfalls welche österreichischen Staatsbürger in diese Beein­flussung involviert waren, ob die betroffenen Abgeordneten von der Beeinflussung Kenntnis erlangten, und ob im Zusammenhang mit dieser Beeinflussung Vorteile an politische Funktionäre oder Dritte gewährt wurden.

1.2. Aufklärung darüber, ob und gegebenenfalls wann das Bundesamt für Verfas­sungsschutz von Vorfällen im Sinne des Punktes 1.1. Kenntnis erlangte, und ob und gegebenenfalls welche Schritte zur Information des Nationalrates und zum Schutz des Nationalrates als verfassungsmäßiger Einrichtung vor weiteren derartigen Interven­tionen ergriffen wurden.

2. Überwachung von politischen Mandataren

2.1. Aufklärung darüber, ob und gegebenenfalls welche Abgeordneten zum Nationalrat oder zum Bundesrat in der XXIII. oder XXIV. Gesetzgebungsperiode durch Maß­nahmen nach dem XII. Hauptstück der StPO (aF) bzw. dem 8. Hauptstück der StPO (nF) betroffen waren, ob die Abgeordneten dabei als Zeugen oder Beschuldigte geführt wurden, welche Umstände dazu führten, ob dabei die gesetzlichen und verfassungs­rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden, wie mit den ermittelten Daten weiter ver­fahren wurde, welche Bedeutung sie im jeweiligen Strafverfahren erhielten, ob die Rechte der betroffenen Abgeordneten verletzt wurden, und welche Konsequenzen im Bereich des Bundesministeriums für Justiz allenfalls aus solchen Vorfällen gezogen wurden, wobei jedenfalls aber nicht nur folgende Fälle untersucht werden sollen:

a) die Einholung von Auskünften über Daten einer Nachrichtenübermittlung betreffend den Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler für einen bestimmten Zeitraum am 14.8.2008 und allenfalls damit zusammenhängende weitere Maßnahmen;

b) die Anregung der Beschlagnahme von Datenträgern des Abgeordneten Dr. Peter Pilz in einem Ermittlungsauftrag der Staatsanwaltschaft Wien an das Büro für interne Angelegenheiten ;

c) das Verfahren 322 St 7/08z der Staatsanwaltschaft Wien und allenfalls weitere damit zusammenhängende Verfahren gegen den Abgeordneten Dr. Peter Pilz und dort allenfalls gegen Dr. Pilz oder weitere Personen verhängte Maßnahmen.

2.2. Aufklärung darüber, ob und gegebenenfalls welche Abgeordneten zum Nationalrat oder zum Bundesrat in der XXIII. oder XXIV. Gesetzgebungsperiode durch Maß­nahmen nach dem 3. oder 4. Teil des SPG betroffen waren, welche Umstände dazu führten, ob dabei die gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben eingehalten wurden, wie mit den ermittelten Daten weiter verfahren wurde, welche Bedeutung sie im jeweiligen Verfahren erhielten, ob die Rechte der betroffenen Abgeordneten verletzt wurden, und welche Konsequenzen im Bereich des Bundesministeriums für Inneres allenfalls aus solchen Vorfällen gezogen wurden.

2.3. Aufklärung darüber, ob und gegebenenfalls welche Abgeordneten zum Nationalrat oder zum Bundesrat in der XXIII. oder XXIV. Gesetzgebungsperiode in Schriftstücken des Heeresnachrichtenamtes oder des Heeres-Abwehramtes oder allfälliger weiterer mit nachrichtendienstlicher Tätigkeit oder ihrer Kontrolle betrauter Dienststellen des Bun­desministeriums für Landesverteidigung (und Sport) erwähnt wurden, von diesen Stellen überwacht wurden, von der Erfassung oder Speicherung personenbezogener Daten bei diesen Stellen betroffen waren oder außerhalb der dafür vorgesehenen parlamentarischen Ausschüsse geheime Informationen von diesen Stellen oder einzelnen Bediensteten erhielten, welche Vorgeschichte und Umstände jeweils dazu führten, ob dabei die gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben eingehalten wurden, wie mit den gegenständlichen Daten weiter verfahren wurde, welche Bedeu­tung sie im Weiteren erhielten, ob die Rechte der betroffenen Abgeordneten verletzt wurden, und welche Konsequenzen im Bereich des Bundesministeriums für Landes­verteidigung (und Sport) allenfalls aus solchen Vorfällen gezogen wurden.

2.4. Aufklärung darüber, ob und gegebenenfalls welche Abgeordneten zum Nationalrat oder zum Bundesrat in der XXIII. oder XXIV. Gesetzgebungsperiode allenfalls nach anderen Bestimmungen oder ohne gesetzliche Grundlage von staatlichen Über­wachungen ihres Aufenthaltsortes, ihrer Kommunikation, ihres Verhaltens oder ihrer persönlichen Gegenstände betroffen waren, welche Umstände dazu führten, wer diese Überwachung anordnete und durchführte, ob dabei die gesetzlichen und verfas­sungs­rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden, wie mit den ermittelten Daten weiter verfahren wurde, welche Bedeutung sie im jeweiligen Verfahren erhielten, ob die Rechte der betroffenen Abgeordneten verletzt wurden, und welche Konsequenzen im Bereich des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Inneres oder des Bundesministeriums für Landesverteidigung (und Sport) allenfalls aus solchen Vorfällen gezogen wurden.

3. Bespitzelung von Personen im politischen Umfeld des Parlaments durch Organe der Republik auf Grund von Ersuchen von Mandataren

3.1. Aufklärung darüber, ob der Abgeordnete Karl Öllinger an einen Bediensteten des Bundesministeriums für Inneres in dieser Funktion den Auftrag zur „Bespitzelung“ von Personen im politischen Umfeld des freiheitlichen Parlamentsklubs erteilte, ob dieser Bedienstete zur Erfüllung dieses Auftrages auf ihm aus seiner dienstlichen Tätigkeit bekannte Informationen zurückgriff und diese Informationen an den Abgeordneten Karl Öllinger übermittelte, ob der Bedienstete des Bundesministeriums für Inneres tech­nische oder personelle Einrichtungen des Bundesministeriums für Inneres für seine Tätigkeit benutzte und ob er diesbezügliche Leistungen während seiner Dienst­zeit erbrachte.

3.2. Aufklärung darüber, welche sonstigen Dienstleistungen der erwähnte Bedienstete des Bundesministeriums für Inneres in der XXIII. und XXIV. Gesetzgebungsperiode über Auftrag anderer Abgeordneter des Nationalrates oder des Bundesrates oder von Personen im Umfeld des Parlaments erbrachte.

3.3. Aufklärung darüber, inwieweit in dieser Angelegenheit Bedienstete des Bundes­ministeriums für Inneres Informationen mit Abgeordneten austauschten und wie diese Informationen Dritten zugekommen sind, insbesondere ob es dabei zur Begehung von Straftaten gekommen ist und welche Schritte zur Aufklärung dieser Taten unternom­men wurden.

B) durch Ladung von Auskunftspersonen

Die Erstellung des Zeitplanes und der Ladungsliste wird für eine weitere Sitzung des Untersuchungsausschusses, voraussichtlich am 26.8.2009 in Aussicht genommen.

C) durch Beischaffung folgender Beweismittel:

Ad 1. Versuchte Einflussnahme ausländischer Geheimdienste auf aktive und ehe­malige Mitglieder des Nationalrates

Bundesministerium für Inneres:

1. Verfassungsschutzbericht 2009

2. Sämtliche Akten, Dokumente, Aktenvermerke, Entscheidungen, schriftlichen Bitten, schriftliche Weisungen, Sprechzettel, Erlässe, Berichte, Korrespondenzen (inklusive intra- und interministeriellem Schriftverkehr, auch in elektronischer Form) und sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit den Ermittlungen und dem Vorgehen der Sicher­heitsbehörden in folgenden Punkten:

a) die mittelbare oder unmittelbare Beeinflussung der parlamentarischen Arbeit von Ab­ge­ordneten durch ausländische Geheimdienste in der XXIII. und XXIV. Gesetzge­bungs­periode;

b) Erkenntnisse zu Personen, die in der XXIII. und XXIV. Gesetzgebungsperiode mittelbar oder unmittelbar für ausländische Geheimdienste Kontakte zu Abgeordneten hergestellt oder Informationen an Abgeordnete weitergegeben oder von diesen ein­geholt haben;

c) Erkenntnisse zu Vorteilen, welche hinsichtlich der Beeinflussung der parlamenta­rischen Arbeit durch ausländische Geheimdienste in der XXIII. und XXIV. Gesetzge­bungsperiode an Abgeordnete oder Dritte gewährt wurden;

d) Vorgehen der Sicherheitsbehörden und des Bundesministeriums für Inneres im Hinblick auf den Schutz des Nationalrates als verfassungsmäßiger Einrichtung vor der Beeinflussung durch ausländische Geheimdienste.

Bundesministerium für Justiz:

3. Sämtliche Akten, Dokumente, Aktenvermerke, Entscheidungen, schriftlichen Bitten, schriftliche Weisungen, Sprechzettel, Erlässe, Berichte, Korrespondenzen (inklusive intra- und interministeriellem Schriftverkehr, auch in elektronischer Form), Tagebücher, Antrags- und Verfügungsbögen, Anordnungs- und Bewilligungsbögen und sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit folgenden Punkten:

a) Strafverfahren betreffend die mittelbare oder unmittelbare Beeinflussung der parlamentarischen Arbeit von Abgeordneten durch ausländische Geheimdienste in der XXIII. und XXIV. Gesetzgebungsperiode;

b) Strafverfahren gegen Personen, die in der XXIII. und XXIV. Gesetzgebungsperiode mittelbar oder unmittelbar für ausländische Geheimdienste Kontakte zu Abgeordneten hergestellt oder Informationen an Abgeordnete weitergegeben oder von diesen ein­geholt haben.

c) Strafverfahren wegen Vorteilen, welche hinsichtlich der Beeinflussung der parla­mentarischen Arbeit durch ausländische Geheimdienste in der XXIII. und XXIV. Ge­setz­gebungsperiode an Abgeordnete oder Dritte gewährt wurden.

Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport:

4. Sämtliche Akten, Dokumente, Aktenvermerke, Entscheidungen, schriftlichen Bitten, schriftliche Weisungen, Sprechzettel, Erlässe, Berichte, Korrespondenzen (inklusive intra- und interministeriellem Schriftverkehr, auch in elektronischer Form) und sonstige Unterlagen einschließlich der jeweiligen Vorgeschichte und Hintergründe im Zusam­menhang mit Erkenntnissen des Heeresnachrichtenamtes oder des Heeres-Abwehr­amtes oder allfälliger weiterer mit nachrichtendienstlicher Tätigkeit oder ihrer Kontrolle betrauter Dienststellen des Bundesministeriums für Landesverteidigung (und Sport) zu folgenden Punkten:

a) die mittelbare oder unmittelbare Beeinflussung der parlamentarischen Arbeit von Abgeordneten durch ausländische Geheimdienste in der XXIII. und XXIV. Gesetzge­bungs­periode;

b) Personen, die in der XXIII. und XXIV. Gesetzgebungsperiode mittelbar oder unmit­telbar für ausländische Geheimdienste Kontakte zu Abgeordneten hergestellt oder Informationen an Abgeordnete weitergegeben oder von diesen eingeholt haben;

c) Vorteile, welche hinsichtlich der Beeinflussung der parlamentarischen Arbeit durch ausländische Geheimdienste in der XXIII. und XXIV. Gesetzgebungsperiode an Abge­ordnete oder Dritte gewährt wurden;

d) Vorgehen des Bundesministeriums für Landesverteidigung und nachgeordneter Dienst­stellen im Hinblick auf den Schutz des Nationalrates als verfassungsmäßiger Einrichtung vor der Beeinflussung durch ausländische Geheimdienste.

Ad 2. Überwachung von politischen Mandataren

Bundesministerium für Inneres:

5. Sämtliche Akten, Dokumente, Aktenvermerke, Entscheidungen, schriftlichen Bitten, schriftliche Weisungen, Sprechzettel, Erlässe, Berichte, Korrespondenzen (inklusive intra- und interministeriellem Schriftverkehr, auch in elektronischer Form) und sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit den Ermittlungen und dem Vorgehen der Sicherheitsbehörden in folgenden Punkten:

a) Ermittlungen, in deren Rahmen bzw. aufgrund derer die Auskunft über Daten einer Nachrichtenübermittlung für einen bestimmten Zeitraum am 14.8.2008 hinsichtlich des Abgeordneten Ing. Westenthaler angeordnet wurde und allenfalls damit zusammen­hängende weitere Maßnahmen;

b) Ermittlungen zu der Herkunft der öffentlich gewordenen E-Mails des ehemaligen Bundesministers Dr. Ernst Strasser, und zwar insbesondere den Akt 85.700/S15-BIA 08 des Büros für interne Angelegenheiten;

c) Ermittlungen zu jenen Vorwürfen gegen Dr. Peter Pilz und weitere Personen, welche im Verfahren 322 St 7/08z der Staatsanwaltschaft Wien und in damit zusammen­hän­gende Strafverfahren durch die Sicherheitsbehörden vorgenommen wurden;

d) Maßnahmen nach dem XII. Hauptstück der StPO (aF) bzw. 8. Hauptstück der StPO (nF), welche die Sicherheitsbehörden im Auftrag der Strafjustiz oder von sich aus während der XXIII. und der XXIV. Gesetzgebungsperiode durchführten, und bei denen Abgeordnete des Nationalrates oder des Bundesrates von diesen Maßnahmen betrof­fen waren;

e) Maßnahmen nach dem 3. oder 4. Teil des SPG, welche die Sicherheitsbehörden während der XXIII. und der XXIV. Gesetzgebungsperiode durchführten, und bei denen Abgeordnete des Nationalrates oder des Bundesrates von diesen Maßnahmen betrof­fen waren;

f) Maßnahmen nach sonstigen Vorschriften oder ohne gesetzliche Grundlage, welche die Sicherheitsbehörden oder sonstige Dienststellen des Bundesministeriums für Inne­res während der XXIII. und der XXIV. Gesetzgebungsperiode durchführten, und bei denen Abgeordnete des Nationalrates oder des Bundesrates von Überwachungen ihres Aufenthaltsortes, ihrer Kommunikation, ihres Verhaltens oder ihrer persönlichen Gegenstände betroffen waren;

g) Ermittlungen, in welchen die Sicherheitsbehörden während der XXIII. und der XXIV. Gesetzgebungsperiode Überwachungsmaßnahmen nach dem XII. Hauptstück der StPO (aF) bzw. dem 8. Hauptstück der StPO (nF), dem 3. und 4. Teil des SPG oder nach sonstigen Vorschriften gegen Dritte durchführten, und bei denen Abgeord­nete des Nationalrates oder des Bundesrates als Kontaktpersonen von diesen Dritten ermittelt wurden. Besonders zu beachten sind dabei Verfahren

wegen möglichen Amtsdelikten

wegen Korruptionsdelikten

zu Straftaten mit politischem Hintergrund (Rechtsextremismus, Linksextremismus, Isla­mistisch motiviert)

zu Straftaten von besonderer öffentlicher Aufmerksamkeit (zB Verfahren gegen Tierschützer).

h) Ermittlungen, die während der XXIII. und XXIV. GP geführt wurden oder werden, und welche die mögliche Weitergabe von Daten des Heeres-Abwehramtes oder des Heeres-Nachrichtenamtes an Abgeordnete zum Nationalrat oder Bundesrat oder die gesetzwidrige Überwachung von Abgeordneten durch diese Dienste betreffen.

6. Sämtliche Erlässe über die Vorgehensweise der Sicherheitsbehörden bei der Invol­vierung von Abgeordneten zum Nationalrat oder zum Bundesrat in Ermittlungen, welche Berührungspunkte zur verfassungsrechtlich gewährleisteten Immunität aufwei­sen könnten.

Bundesministerium für Justiz:

7. Sämtliche Akten, Dokumente, Aktenvermerke, Entscheidungen, schriftlichen Bitten, schriftliche Weisungen, Sprechzettel, Erlässe, Berichte, Korrespondenzen (inklusive intra- und interministeriellem Schriftverkehr, auch in elektronischer Form), Tagebücher, Antrags- und Verfügungsbögen, Anordnungs- und Bewilligungsbögen und sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit folgenden Punkten:

a) das Strafverfahren, in dessen Rahmen die Auskunft über Daten einer Nachrich­tenübermittlung für einen bestimmten Zeitraum am 14.8.2008 hinsichtlich des Abge­ordneten Ing. Peter Westenthaler angeordnet wurde;

b) das Strafverfahren zu der Herkunft der öffentlich gewordenen E-Mails des ehe­maligen Bundesministers Dr. Ernst Strasser, und zwar insbesondere den Akt Akt 501 UT 10/08g der StA Wien;

c) das Strafverfahren 322 St 7/08z der Staatsanwaltschaft Wien gegen Dr. Peter Pilz und damit zusammenhängende Strafverfahren;

d) alle Strafverfahren, in welchen Maßnahmen nach dem XII. Hauptstück der StPO (aF) bzw. dem 8. Hauptstück der StPO (nF), während der XXIII. und der XXIV. Gesetz­gebungsperiode angeordnet wurden, und bei denen Abgeordnete des Nationalrates oder des Bundesrates von diesen Maßnahmen betroffen waren;

e) alle Strafverfahren

wegen möglicher Amtsdelikte,

wegen Korruptionsdelikte

wegen Straftaten mit politischem Hintergrund

(Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamistisch motiviert)

wegen Straftaten von besonderer öffentlicher

Aufmerksamkeit

in welchen die Gerichte bzw. Staatsanwaltschaften während der XXIII. und der XXIV. Gesetzgebungsperiode Maßnahmen nach dem XII. Hauptstück der StPO (aF) bzw. dem 8. Hauptstück der StPO (nF) gegen Dritte anordneten, und bei denen Abge­ordnete des Nationalrates oder des Bundesrates als Kontaktpersonen von diesen Dritten ermittelt wurden.

f) alle Strafverfahren, welche während der XXIII. oder XXIV. Gesetzgebungsperiode geführt wurden oder werden, welche die mögliche Weitergabe von Daten des Heeres-Abwehramtes oder des Heeres-Nachrichtenamtes an Abgeordnete zum Nationalrat oder Bundesrat oder die gesetzwidrige Überwachung von Abgeordneten durch diese Dienste betreffen.

8. Sämtliche Erlässe über die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaften bei der Invol­vierung von Abgeordneten zum Nationalrat oder zum Bundesrat in Verfahren, welche Berührungspunkte zur verfassungsrechtlich gewährleisteten Immunität aufwei­sen könn­ten.

Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport:

9. Sämtliche Akten, Dokumente, Aktenvermerke, Entscheidungen, schriftlichen Bitten, schriftliche Weisungen, Sprechzettel, Erlässe, Berichte, Korrespondenzen (inklusive intra- und interministeriellem Schriftverkehr, auch in elektronischer Form) und sonstige Unterlagen einschließlich der jeweiligen Vorgeschichte und Hintergründe im Zusammenhang mit folgenden Punkten:

a) Maßnahmen, welche die militärischen Nachrichtendienste oder sonstige Dienst­stellen des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport während der XXIII. und der XXIV. Gesetzgebungsperiode durchführten, und bei denen Abgeordnete des Nationalrates oder des Bundesrates von Überwachungen ihres Aufenthaltsortes, ihrer Kommunikation, ihres Verhaltens oder ihrer persönlichen Gegenstände betroffen waren;

b) Maßnahmen, welche die militärischen Nachrichtendienste oder sonstige Dienst­stellen des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport während der XXIII. und der XXIV. Gesetzgebungsperiode gegenüber Dritten durchführten, und bei denen Abgeordnete des Nationalrates oder des Bundesrates als Kontaktpersonen von diesen Dritten ermittelt wurden.

c) Schriftstücke des Heeresnachrichtenamtes oder des Heeres-Abwehramtes oder allfälliger weiterer mit nachrichtendienstlicher Tätigkeit oder ihrer Kontrolle betrauter Dienststellen des Bundesministeriums für Landesverteidigung (und Sport), in welchen während der XXIII. oder XXIV. Gesetzgebungsperiode Abgeordnete zum Nationalrat oder zum Bundesrat  erwähnt wurden;

d) Erfassung oder Speicherung personenbezogener Daten von Abgeordneten zum Nationalrat oder zum Bundesrat beim Heeresnachrichtendienst, dem Heeres-Abwehr­amt oder allfälliger weiterer mit nachrichtendienstlicher Tätigkeit oder ihrer Kontrolle betrauter Dienststellen des Bundesministeriums für Landesverteidigung (und Sport) in der XXIII. und XXIV. Gesetzgebungsperiode

e) Bespitzelung durch Übermittlung von geheimen Informationen durch Heeresnach­richtendienst, Heeres-Abwehramt oder allfällige weitere mit nachrichtendienstlicher Tätigkeit oder ihrer Kontrolle betrauter Dienststellen des Bundesministeriums für Landesverteidigung (und Sport) in der XXIII. und XXIV. Gesetzgebungsperiode oder einzelnen Bediensteten an Abgeordnete des Nationalrates oder des Bundesrates außerhalb der dafür vorgesehenen parlamentarischen Ausschüsse.

10. Sämtliche Erlässe über die Vorgehensweise der militärischen Nachrichtendienste bei der Involvierung von Abgeordneten zum Nationalrat oder zum Bundesrat in Ermitt­lungen, welche Berührungspunkte zur verfassungsrechtlich gewährleisteten Immunität aufweisen könnten.

Akten der Volksanwaltschaft:

11. Sämtliche Akten, Dokumente, Aktenvermerke, Entscheidungen, schriftlichen Bitten, schriftliche Weisungen, Sprechzettel, Erlässe, Berichte, Korrespondenzen (inklusive intra- und interministeriellem Schriftverkehr, auch in elektronischer Form) und sonstige Unterlagen einschließlich der jeweiligen Vorgeschichte und Hintergründe im Zusam­menhang mit folgenden Punkten:

a) Beschwerdeverfahren zu Überwachungsmaßnahmen des Heeresnachrichten­diens­tes, Heeres-Abwehramtes oder allfälliger weiterer mit nachrichtendienstlicher Tätigkeit oder ihrer Kontrolle betrauter Dienststellen des Bundesministeriums für Landesver­teidigung (und Sport) in der XXIII. und XXIV. Gesetzgebungsperiode sofern dabei Abgeordnete zum Nationalrat oder Bundesrat involviert waren.

Ad 3. Bespitzelung von Personen im politischen Umfeld des Parlaments durch Organe der Republik auf Grund von Ersuchen von Mandataren

Bundesministerium für Inneres:

12. Sämtliche Akten (einschließlich Personalakt und Zeiterfassung), Dokumente, Akten­­vermerke, Entscheidungen, schriftlichen Bitten, schriftliche Weisungen, Sprech­zettel, Erlässe, Berichte, dienstliche Korrespondenzen (inklusive intra- und interminis­teriellem Schriftverkehr, auch in elektronischer Form) und sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit folgenden Punkten:

a) dienstliche Stellung von Uwe Sailer, insbesondere betreffend den Umfang seiner Zugriffsmöglichkeiten auf Datenbanken des Bundesministeriums für Inneres;

b) protokollierte Zugriffe von Uwe Sailer auf Datenbanken und Ermittlungsakten des BVT, LVT Oberösterreich, LPK, insbesondere LKA Oberösterreich im Zeitraum XXIII. und XXIV. GP

c) des BVT, LVT Oberösterreich, LPK, insbesondere LKA Oberösterreich auf die Uwe Sailer zugegriffen hat, sofern es um Erkenntnisse über Personen im politischen Umfeld (Abgeordnete zum NR und Bundesräte) geht

d) Protokollierung der Einsichtnahme in die EKIS-Zugriffsdaten von Uwe Sailer im Zeitraum XXIII. und XXIV. GP

e) Genehmigungen der Nebenbeschäftigung von Uwe Sailer und Genehmigungen zur Erstellung von Gutachten durch die Dienstvorgesetzten;

f) Ermittlungen der Sicherheitsbehörden betreffend die in diesem Beweisthema behan­delten Vorwürfe.

Bundesministerium für Justiz:

13. Sämtliche Akten (inkl. allfälliger Rufdatenrückerfassungen), Dokumente, Aktenver­merke, Entscheidungen, schriftlichen Bitten, schriftliche Weisungen, Sprechzettel, Erlässe, Berichte, Korrespondenzen (inklusive intra- und interministeriellem Schrift­verkehr, auch in elektronischer Form), Tagebücher, Antrags- und Verfügungsbögen, Anordnungs- und Bewilligungsbögen und sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit folgenden Punkten:

a) alle Strafverfahren betreffend die in diesem Beweisthema behandelten Vorwürfe.

6) Ergänzung des Beweisbeschlusses

Antrag

der Abgeordneten Pendl, Amon, Graf, Stadler, Pilz,

und weiterer Abgeordneter

betreffend Beweisbeschluss und Vorlage von Akten

gem. § 2 Abs 1 VO-UA

Der Untersuchungsausschuss zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungs­maßnahmen im Bereich des Parlaments wolle beschließen:

Ergänzende Aktenanforderungen

In Ergänzung des Beweisbeschlusses vom 17.7.2009 wird die Beischaffung folgender weiterer Beweismittel beschlossen:

2. Überwachung von politischen Mandataren

Bundesministerium für Inneres:

14. Sämtliche Akten (inkl. allfälliger Rufdatenrückerfassungen), Dokumente, Aktenver­merke, Entscheidungen, schriftlichen Bitten, schriftliche \/Veisungen, Sprechzettel, Erlässe, Berichte, Korrespondenzen (inklusive intra- und interministeriellem Schrift­verkehr, auch in elektronischer Form) und sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit der Erteilung von Auskünften aus dem KfZ-Zentralregister des Bundesministeriums für Inneres an das Heeres-Abwehramt im Juni 2009, insbesondere aber nicht nur betreffend die Überwachung der Veranstaltung "Wohin führt uns der Eurofighter" am 19.6.2009 in Knittelfeld.

Bundesministerium für Justiz:

15. Sämtliche Akten (inkl. allfälliger Rufdatenrückerfassungen), Dokumente, Akten­vermerke, Entscheidungen, schriftlichen Bitten, schriftliche Weisungen, Sprechzettel, Erlässe, Berichte, Korrespondenzen (inklusive intra- und interministeriellem Schrift­verkehr, auch in elektronischer Form), Tagebücher, Antrags und Verfügungsbögen, Anordnungs- und Bewilligungsbögen und sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit dem Strafverfahren 502 St 20/08k der StA Wien betreffend Ing. Peter Westenthaler.

Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport:

16. Sämtliche Akten (inkl. allfälliger Rufdatenrückerfassungen), Dokumente, Akten­vermerke, Entscheidungen, schriftlichen Bitten, schriftliche Weisungen, Sprechzettel, Erlässe, Berichte, Korrespondenzen (inklusive intra- und interministeriellem Schrift­verkehr, auch in elektronischer Form) und sonstige Unterlagen einschließlich der jeweiligen Vorgeschichte und Hintergründe im Zusammenhang mit folgenden Punkten:

a) Vorwürfe, wie sie im Artikel mit dem Titel "Abwehramt: Wir wollen auspacken" der Tageszeitung Kurier vom 26.7.2009 (Online Ausgabe: 25.7.) dargestellt werden, dass Beamten des Abwehramtes Weisung erteilt worden sei, Transparente mit "radikalen Grün-Slogans" zu fälschen und in der Umgebung des Militärflugplatzes Zeltweg in ein Bachbett zu werfen;

b) Beobachtung der politischen Arbeit von Abgeordneten des Nationalrates oder des Bundesrates sowie Versuche der Beeinflussung der öffentlichen Meinung betreffend dieser politischen Arbeit durch Heeresnachrichtendienst, Heeres-Abwehramt oder all­fällige weitere mit nachrichtendienstlicher Tätigkeit oder ihrer Kontrolle betrauter Dienst­stellen des Bundesministeriums für Landesverteidigung (und Sport) in der XXIII. Und XXIV. Gesetzgebungsperiode;

c) sämtliche Maßnahmen des Heeres-Abwehramtes zu den „Airpower“ Flugtagen in Zeltweg 2009;

d) Beobachtung der Veranstaltung "Wohin führt uns der Eurofighter?H am 19.6.2009 in Knittelfeld durch das Abwehramt, insbesondere einschließlich der im Bericht der AbwSt G vom 18.5.2009 erwähnten ,,2. Weisung IAbwA vom 8.4.2009Hund sämtlicher Unterlagen im Zusammenhang mit der Anordnung dieser Überwachung;

3. Bespitzelung von Personen im politischen Umfeld des Parlaments durch Organe der Republik auf Grund von Ersuchen von Mandataren

Bundesministerium für Inneres:

17. Sämtliche Akten (inkl. allfälliger Rufdatenrückerfassungen), Dokumente, Äkten­vermerke, Entscheidungen, schriftlichen Bitten, schriftliche Weisungen, Sprechzettel, Erlässe, Berichte, Korrespondenzen (inklusive intra- und interministeriellem Schrift­ver­kehr, auch in elektronischer Form) und sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit folgenden Punkten:

a) vollumfänglich jene Akten, zu welchen nach dem bereits dem Ausschuss über­mittelten Anfallsbericht des BIA vom 14.7.2009 zu GZ B6/787/2009 Ermittlungsaufträge des LVT Wien (Aktenzahl unbekannt) und des LVT OÖ (Aktenzahlen: LVT 125/05 und LVT-1078/08) an Uwe Sailer erteilt wurden, so dass der Verdacht der auszugsweisen Zitierung dieser Akten in E-Mails besteht;

b) vollumfänglich jene Akten, welche sich aus der Auswertung der Zugriffe durch Uwe Sailer, wie sie vom Bundesministerium für Inneres zu Aktenanforderungs-Nr. 12b 11. Lieferung 11. Tranche unter Nummer 2 (gescannte Seite 6 von 29) übermittelt wurde, ergeben.

II. Erschwernisse für die Arbeit des Untersuchungsausschusses

Bei der Übermittlung von Akten, die vom Untersuchungsausschuss beschlossen wurde, hat oft die Kooperation der entsprechenden Ministerien und der betroffenen Dienststellen mit dem Untersuchungsausschuss gefehlt. Inhaltlich idente Akten wurden in verschiedenen Versionen, z.B. einmal vertraulich, einmal geheim, oftmals nach Ende der vorgegebenen Frist übermittelt. Zudem wurden inhaltlich idente Akten aus ein- und demselben Ministerium mehrfach unterschiedlich geheim eingestuft. Manche Akten wurden trotz Beschluss nicht geliefert. Dafür wurden Akten geliefert, welche der Untersuchungsausschuss nicht angefordert hat. Auf Grund der ablehnenden Haltung von SPÖ und ÖVP war es nicht möglich, von den betroffenen Ministerien eine Vollständigkeitserklärung über die Aktenlieferungen einzuholen, wie dies in vergan­genen U-Ausschüssen üblich war.

Die bestehende Verfahrensordnung, die bislang bei 5 Untersuchungsausschüssen angewendet wurde, weist einige Mängel und Lücken, vor allem hinsichtlich Aus­legungsproblematik bei Sitzungsunterbrechungen, mangelnder Handhabe bei Nicht­erscheinen von Auskunftspersonen, etc. auf. Obwohl darauf bereits mehrfach hingewiesen wurde, ist es bislang zu keiner Änderung und Adaptierung dieser Verfahrensordnung auf die Bedürfnisse der Praxis gekommen.

Trotz Konsens, die verantwortlichen Bundesminister am Ende eines jeden Beweis­themas zu befragen, konnten diese auf Grund des Widerstandes der Regierungspar­teien nicht als Auskunftspersonen befragt werden.

Schlussendlich konnte der Untersuchungsausschuss seine Arbeit nicht abschließen, da die ÖVP und die SPÖ den Untersuchungsausschuss beendet haben.

III. Ladung von Auskunftspersonen

3. Sitzung am 07. 09. 2009

Beweisthema 2.1 Überwachung von politischen Mandataren

Abg.z.NR Ing. Peter Westenthaler (BZÖ)

Hofrat Mag. Christian Felix  (Büro für besondere Ermittlungen BBE)

Daniela Kainc (Mobilkom)

Michael Kullnig (Büro für interne Angelegenheiten BIA, BIA 109)

StA Dr. Stefan Apostol (Staatsanwaltschaft Wien)

4. Sitzung am 08. 09. 2009 und 29.09.2009

Beweisthema 2.1 Überwachung von politischen Mandataren

Christian Steiner (LVT Wien)

Mag Hans Peter Kronawetter (StA Wien, 503)

Mag. Michael Leitner (OstA Wien)

Mag. Martin Kreutner (Büro für interne Angelegenheiten BIA, BIA 1)

5. Sitzung am 29.09.2009

Beweisthema 2.1 Überwachung von politischen Mandataren

Dr. Werner Autericky (ehemaliger Leiter BVT)

Mag. Philipp Schnabel (StA Wien)

Mag. Thomas Vecsey (StA Wien)

Mag. Gerhard Jarosch (StA Wien)

6. Sitzung am 01. 10. 2009

Beweisthema 2.1 Überwachung von politischen Mandataren

Dr. Michael Klackl (OStA Wien)

Mag. Christian Walzi (StA Wien)

Dr. Stefan Apostol (StA Wien)

7. Sitzung am 06. 10./12. 10. 2009

Beweisthema 2.1 Überwachung von politischen Mandataren

Mag. Peter Gildemeister (OStA Wien)

Mag. Christian Walzi (StA Wien)

Mag. Thomas Haslwanter (BMJ)

Mag. Manfred Kraupa (BIA)

8. Sitzung am 12. 10. 2009

Beweisthema 2.1 Überwachung von politischen Mandataren

Mag. Gerhard Jarosch (StA Wien)

Dr. Werner Pleischl (OStA Wien)

9. Sitzung am 14. 10. 2009

Beweisthema 3.1 Bespitzelung von Parteien durch Mandatare

Abg. z. NR Karl Öllinger (Grüne)

Uwe Sailer (SPK Linz)

10. Sitzung am 19. 10. 2009

Beweisthema 3.1 Bespitzelung von politischen Mandataren

Abg.z.NR Karl Öllinger (Grüne)

OStA Mag. Eva Habicher (KStA)

Andreas Pilsl (Kommandant LPK OÖ)

Hubert Bauer (BIA 153)

11. Sitzung am 03. 11. 2009

Beweisthema 3.1 Bespitzelung von politischen Mandataren

Johann Gärtner (BIA 39)

Gunther Trübswasser (Grüne OÖ)

Oberst Karl Pogutter (Kommandant SPK Linz)

Hofrat Mag. Michael Tischlinger (Leiter LVT OÖ)

12. Sitzung am 10. 11. 2009

Beweisthema 3.1 Bespitzelung von politischen Mandataren und

Beweisthema 2.1 Überwachung von politischen Mandataren (Apostol und Klackl)

Oberst Franz Pöchhacker (LVT Wien Leiter Referat Extremismus)

Johann Gärtner (BIA 39)

StA Dr. Stefan Apostol (Staatsanwaltschaft Wien)

OStA Dr. Michael Klackl (Oberstaatsanwaltschaft Wien)

14. Sitzung am 24. 11. 2009

Beweisthema 3.1 Bespitzelung von politischen Mandataren

OStA Mag. Walter Geyer (Leiter Korruptionsstaatsanwaltschaft)

Abteilungsinspektor Walter Stummer (LVT Wien)

15. Sitzung am 25. 11. 2009

Beweisthema 1.1 Steuerung von politischen Mandataren durch ausländische Dienste

Mag. Peter Gridling (Leiter BVT)

Univ. Prof. Dr. Georg Lienbacher (Verfassungsdienst Bundeskanzleramt)

Mag. Günter Lengauer (BVT)

16. Sitzung am 26. 11. 2009

Beweisthema 1.1 Steuerung von politischen Mandataren durch ausländische Dienste

Oberst Manfred Gößl

StA Dr. Stefan Apostol (StA Wien)

Brigadier Mag. Ewald Iby

17. Sitzung am 01. 12. 2009

Beweisthema 1.1 Steuerung von politischen Mandataren durch ausländische Dienste

Abg. z. NR Harald Vilimsky (FPÖ)

IV. Beginn:

Am 17. Juli 2009 trat der Untersuchungsausschuss zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen und wählte den früheren Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (ÖVP) mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ zum Vorsitzenden. Der ehemalige Präsident der Rechtsanwaltskammer Klaus Hoffmann wurde zum Verfahrensanwalt bestimmt. Seine Aufgabe ist es, die Interessen der Auskunftspersonen zu wahren und dafür zu sorgen, dass sie von den Abgeordneten fair behandelt und befragt werden.

Eine orange-grüne "Twinni-Koalition" schoß sich sofort auf Bartenstein und Hoffmann ein. Der Vorwurf: Bartenstein betreibe Geschäfte in Kasachstan, Hoffmann sei Treu­händer für dessen Firma. Beide Umstände waren jedoch bei der Wahl der beiden bekannt, die Treuhandtätigkeit Hoffmanns für Bartenstein wurde dem Parlament schon vor Jahren ordnungsgemäß gemeldet.

Der "Falter" veröffentlichte Auszüge aus Verschlussakten des Verfassungsschutzes. Demnach soll es intensive Kontakte zwischen dem ehemaligen SPÖ-Abgeordneten Anton Gaal und einem kasachischen Geheimdienst-Agenten gegeben haben. Gaal soll den Kontakt zu einem ehemaligen Heeres-Agenten hergestellt haben, der für den Kasachen die Aufenthaltsorte des in Ungnade gefallenen Ex-Botschafters Rakhat Aliyev und anderer in Kasachstan gesuchter Personen herausgefunden hat. Zwei Polizisten sollen in den Fall ebenfalls tief verstrickt sein.

FPÖ-Fraktionsführer Martin Graf forderte eine Vorverlegung der für 26. August anbe­raumten Sitzung, in der die Auskunftspersonen geladen werden sollen, um mindestens eine Woche. Es sei in Zeiten des elektronischen Akts unzumutbar, so lange auf die Unterlagen aus den Ministerien warten zu müssen.

Am 28. Tag nach Einsetzung des Ausschusses trafen aus dem Innenministerium endlich die ersten Akten ein.

Dem "Falter" wurden parallel dazu säckeweise geheime Akten aus dem Justizminis­terium zugespielt. Darin ist die Rede von korrupten Richtern und niedergeschlagenen Verfahren gegen Politiker, vor allem aus dem BZÖ. FPÖ-Fraktionsführer Graf forderte, diese Causa in die Untersuchungen des Ausschusses einzubeziehen, doch dies wurde abgelehnt.

V. Befragungen:

1) Beweisthema 2

Überwachung von politischen Mandataren

Der BZÖ-Abgeordnete Peter Westenthaler erklärte, er habe einem anonymen Schrei­ben (auf einer Schreibmaschine getippt; im Polizeiprotokoll vom 09. 01. 2009 nannte er dieses Schreiben „eine glaubwürdige verlässliche Quelle“) Vorwürfe gegen Mitglieder der BZÖ-Bezirksgruppe Floridsdorf im Zusammenhang mit Suchtgiftkriminalität ent­nommen. Da er dieses Schreiben entsorgt habe, sei es nicht mehr zugänglich. Nach einer BZÖ-Vorstandssitzung wurden diese Vorwürfe dann im kleinen Kreis be­sprochen. Dietmar Schwingenschrot, vorher Listenzweiter des BZÖ Wien und Initiator des Verfahrens gegen Westenthaler, trat laut Westenthaler freiwillig von der Liste zurück. Diese Listenveränderung sei von ihm zwar gewollt gewesen, aber nicht um dadurch einen eigenen Vorteil zu erlangen.

Nach der Einvernahme durch das BIA am 09. 02. 2009 sandte Westenthaler ein Beschwerdeschreiben an Oberstaatsanwalt Otto Schneider, auf das er keine Antwort erhielt. Außerdem beschwerte er sich zweimal direkt bei der Bundesministerin für Inneres, Maria Fekter. Nachdem dies alles ergebnislos blieb, sprach er am 28. 07. 2009 das Thema in einer Rede vor dem Nationalrat an. Da er in dieser Rede von mehreren betroffenen Abgeordneten sprach, erklärte er auf Nachfrage, dass er sich dabei auf mehrere Abgeordnete, die „von staatsanwaltschaftlichen Methoden beglückt wurden, die im Wesentlichen illegal sind“ bezogen habe.

Weiters führte er aus, dass er nie informiert wurde, als Beschuldigter geführt worden zu sein; er die Zeugenaussage Herbert Scheibners vor dem BIA für eine Bestätigung seiner Position halte; er es für legitim halte, in einem U-Ausschuss sowohl als Zeuge als auch als Untersuchender aufzutreten und er es auch dann für legitim gehalten hätte, dem Vorwurf nachzugehen, wenn er diesen durch einen Polizisten erhalten hätte.

Christian Felix vom Büro für besondere Ermittlungen (BBE) hat am 25. 08. 2008 auf Aufforderung aus dem BIA diesem den Akt übergeben. Er selbst hat keine Ermittlungsschritte durchgeführt.

Daniela Kainc führte als Mitarbeiterin der Mobilkom die Rufdatenrückerfassung für das BIA im Auftrag der Staatsanwaltschaft durch.

Nachdem Michael Kullnig den Akt als zuständiger Sachbearbeiter des BIA über­nommen hatte, schlug er der Staatsanwaltschaft als geplantes weiteres Vorgehen die Rufdatenrückerfassung des BZÖ–Mobiltelefons von Westenthaler vor, um die glaub­haften Anschuldigungen Schwingenschrots zu erhärten oder zu widerlegen. Die Telefonnummer war Kullnig von Schwingenschrot genannt worden. Der Sachbeweis sollte noch vor Westenthalers Einvernahme erbracht werden. Von Schwingenschrot übernahm er auch in dessen Lokal „Fruchtoase“ Dokumente über die betreffende BZÖ-Sitzung. Bezüglich der Immunitätsproblematik gab Kullnig an, nie gegen Westenthaler als Beschuldigten ermittelt zu haben; Westenthaler sei immer nur Zeuge eines möglichen Amtsmissbrauchs gewesen. Warum er der Staatsanwaltschaft dennoch vorgeschlagen hatte, Westenthaler als Beschuldigten eines möglichen Verleumdungs­deliktes zu vernehmen, wollte Kullnig nicht beantworten; er verwies darauf, dies sei nur ein Vorschlag an die Staatsanwaltschaft gewesen. Nicht erklären konnte sich Kullnig, warum Oberrat Pirker (KD 1) zu einem Telefongespräch mit Herbert Scheibner während der Vernehmung Schwingenschrots nicht befragt wurde, dessen Inhalt nicht aktenkundig ist und in dem Scheibner Schwingenschrots Vorwürfe angeblich bestä­tigte. Kullnig konnte auch nicht erklären, warum Schwingenschrot das Vernehmungs­protokoll ausgehändigt wurde, Westenthaler aber nicht.

Staatsanwalt Stefan Apostol gab den Akt als bearbeitender Staatsanwalt am 01. 12. 2008 ab, nachdem er dem BIA den Auftrag erteilt hatte, die beteiligten Personen zu befragen und allenfalls eine Rufdatenrückermittlung durchzuführen. Er bestätigte, dass der Fall nach der Anregung durch das BIA, Westenthaler auch als Beschuldigten zu führen, in die politische Abteilung der Staatsanwaltschaft Wien zu Staatsanwalt Thomas Vecsey verlegt wurde. Apostol gab einen Hinweis darauf, dass Kullings Bericht vom 22. 12. 2008 auf Grund des Stempels möglicherweise nicht in der Einlaufstelle der Staatsanwaltschaft abgegeben wurde.

Christian Steiner vom LVT Wien erteile Auskünfte über seine Ermittlungen bezüglich der BZÖ–Presseaussendungen vom 03. 03. Und 05. 03. 2008. Seiner Ansicht nach war die Presseaussendung vom 03. 03. eine inhaltliche Zusammenfassung einer Rede Westenthalers im Nationalrat. Nach Auftrag der Staatsanwaltschaft versuchte er die Verantwortlichen für die Presseaussendungen zu ermitteln, woraufhin zwei BZÖ–Mitarbeiter als Beschuldigte geführt wurden.

Er erklärte, dass im LVT Wien je ein Beamter für eine im Nationalrat vertretene Partei zuständig sei; er selbst sei für das BZÖ zuständig. Auf Anfrage würden diese Beamten auch Berichte über die entsprechende Partei verfassen, allerdings nur im Zuge von Amtshandlungen. Ein Vorstellungsversuch Steiners beim BZÖ wurde entweder sehr ungeschickt versucht oder verlief im Sand.

Staatsanwalt Hans Peter Kronawetter änderte den Vorwurf gegen Westenthaler bezüglich dessen Aussagen über das BIA in den erwähnten Presseaussendungen von § 111 StGB (Üble Nachrede) auf § 297 StGB (Verleumdung). Er brach lt. eigener Aussage (trotz mehrmaliger Vorhaltungen gegenteiliger Akten) das Verfahren gegen Westenthaler sofort ab und ließ gegen unbekannte Täter (UT) ermitteln; Westenthaler sei ab diesem Zeitpunkt nur Zeuge gewesen. Er stellte das Verfahren nicht ein, sondern brach es nur ab, um nach weiteren Ermittlungen eventuell doch noch eine Aufhebung der Immunität Westenthalers zu erreichen. Auf Nachfrage gab er an, die Ermittlungen nur wegen des Pressedienstes vom 05. 03. geführt zu haben, da es sich beim Pressedienst vom 03. 03. um eine Zusammenfassung einer Rede Westenthalers im Nationalrat gehandelt habe und diese daher von Art 33 B-VG geschützt worden wäre. Es scheinen in den Akten aber immer beide Aussendungen als zu behandelnde Sachverhalte auf. In weiterer Folge gab Kronawetter zu, er habe wegen beiden Aussendungen ermitteln lassen. Seiner Ansicht nach wurde in der Aussendung vom 05. 03. nicht mehr (ausschließlich) die Rede im Nationalrat wiedergegeben, sondern wurden neue Inhalte gebracht, sodass der Schutz von Art 33 B-VG für diese Rede nicht gelte.

Kronawetter gab weiters zu, dass es ungewöhnlich ist, dass die das Verfahren auslösende Anzeige des BIA-Leiters Martin Kreutners direkt an Staatsanwalt Gerhard Jarosch adressiert war und nicht in der Einlaufstelle erfasst wurde.

Bezüglich der Immunitätsfrage berief sich Kronawetter auf die Erlässe des Bun­des­ministeriums für Justiz vom 01. 10. 1980 und vom 20. 01. 1994; den Erlass vom 08. 07. 2009 gab es damals noch nicht. (Es geht in diesen Erlässen um die Frage, ab wann ein Ermittlungsschritt als Verfolgungshandlung anzusehen ist, weswegen sich eine Frage der Immunitätsaufhebung stellen würde.) Warum er trotz des Tagebuch-Eintrags seines (Urlaubs-)Vertreters, Staatsanwalt Christian Walzi, in dem dieser die Immunitätsfrage aufwirft, in dieser Hinsicht untätig geblieben ist, ist Kronawetter nicht erinnerlich.

Das Verfahren wurde schließlich eingestellt, da die Urheber der Pressemitteilung nicht einwandfrei ermittelt werden konnten.

Michael Leitner von der Oberstaatsanwaltschaft Wien vertritt eine andere Rechts­meinung als Kronawetter: Bereits Ermittlungsschritte, die zur Beschuldigung eines Abgeordneten führen könnten, dürften erst nach Aufhebung der Immunität durch das Parlament erfolgen. (siehe auch Erlass des BMJ vom 08. 07. 2009)

BIA-Chef Martin Kreutner erstattete wegen der Presseaussendungen vom 03. 03. und 05. 03. Anzeige, da diese Aussendungen ehrenrührige, kreditschädigende Äußerungen enthielten. Einfluss auf dieses Verfahren habe er nicht gehabt. Vertreten wurde er von der Kanzlei Suppan und Spiegel, zu deren Klienten auch das Bundesministerium für Inneres zählt. Warum diese Anzeige direkt an Staatsanwalt Jarosch, den er nur beruflich kenne, gerichtet war, wurde von Kreutner nicht beantwortet.

Außerdem war Kreutner der Vorgesetzte Kullnigs während dessen Ermittlungen gegen Westenthaler in der „Causa Listenerstellung“. Kreutner begründete die Entscheidung, eine Rufdatenrückermittlung durchzuführen, mit kriminaltaktischen Erwägungen. Für das BIA sei Westenthaler immer nur Zeuge gewesen. Auf nachdrückliche Fragen, warum Schwingenschrot ein Protokoll seiner Einvernahme ausgehändigt wurde, Westenthaler aber nicht, konnte Kreutner keine befriedigende Erklärung abgeben. Wes­ten­thaler sei nie als Beschuldigter (Bestimmungstäter zum Delikt des Amts­missbrauches oder Verrat von Amtsgeheimnissen) geführt worden, da ein ent­sprechender Anhaltspunkt fehlte.

Staatsanwalt Philipp Schnabel notierte im Tagebuch der Staatsanwaltschaft die Anregung des BIA, Westenthaler als Beschuldigten zu führen, nahm dazu inhaltlich allerdings nicht Stellung. Er regte gleichzeitig die Übertragung des Aktes in das „politische“ Referat der Staatsanwaltschaft Wien an.

Staatsanwalt Thomas Vecsey ordnete die Rufdatenrückerfassung bei Westenthaler an, da es wegen der halbjährigen Speicherfrist dieser Daten bereits sehr dringlich er­schien. Die Rufdatenrückerfassung sei der einzig mögliche objektive Sachbeweis in dieser Causa gewesen. Die beiden nicht nachvollziehbaren SMS (von sms.at) ließ er nicht mehr nachverfolgen, da einerseits die Erfolgsaussichten sehr gering schienen und dies für ihn andererseits einen unverhältnismäßig großen Grundrechtseingriff dar­stellte.

Während seiner Bearbeitungszeit wurde Westenthaler einvernommen; auf Nachfrage des BIA ordnete Vecsey an, Westenthaler das Einvernahmeprotokoll nicht zu über­geben, da er nur Zeuge sei. Warum das BIA die bereits von Staatsanwalt Apostol angeordnete Einvernahme nicht bereits früher durchgeführt hatte, konnte Vecsey nicht beantworten.

Da Westenthaler immer nur als Zeuge behandelt worden sei, habe sich für ihn die Immunitätsproblematik nie gestellt. Eine Bestimmungstäterschaft oder der Verdacht der Verleumdung sei für ihn nie im Raum gestanden. Die Zeugenschaft sei auch kein Trick gewesen, um gesetzliche Bestimmungen bezüglich der Abgeordnetenimmunität zu umgehen.

Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Gerhard Jarosch, erläuterte zu­nächst den Zwiespalt der Staatsanwaltschaft in Immunitätsfragen, wann eine Person als Beschuldigter im Sinne der Strafprozessordnung (neu) anzusehen sei. (Diese Problematik war bei allen Befragungen von Staatsanwälten ein wichtiges Thema.)

Danach stellte er fest, dass es ein Fehler gewesen sei, in einem Vergleich vor einem Journalisten eine imaginäre Freundin Westenthalers zu erwähnen.

Bezüglich seiner Kontakte zu Kreutner und warum dessen Anzeige gegen das BZÖ nicht an die Einlaufstelle der Staatsanwaltschaft, sondern direkt zu ihm gelangte, wich Jarosch aus.

Warum im Verfahren gegen FPÖ-Fraktionsführer Martin Graf (Seibersdorf) § 101 Abs. 2 StPO (Einbindung eines U-Richters in Strafverfahren mit besonderem öffent­lichem Interesse) nicht angewandt wurde, wollte Jarosch nicht näher erläutern und suchte mehrfach Ausflüchte. Ähnlich verhielt es sich bei dem Vorhalt, warum Jarosch die Presse bezüglich des Auslieferungsantrages gegen Graf fehlerhaft informiert hatte.

Oberstaatsanwalt Michael Klackl leitete die Untersuchungen in der Angelegenheit der Mails des früheren Innenministers Ernst Strasser-Mails“ ein. Strasser und dessen Kabinett hatten wiederholt Einfluss auf Postenbesetzungen im Innenministeriums genommen, was durch diese Mails dokumentiert ist. Klackl erteilte dem BIA zwei Untersuchungsaufträge: Es sollten sowohl strafrechtlich relevante Handlungen bezüg­lich der Weiterleitung der Mails an den Falter-Journalisten Florian Klenk, der durch seine Anzeige die Ermittlungen erst in Rollen gebracht hatte (Telekommunikations­geheimnis) als auch die von Klenk aufgebrachten Unregelmäßigkeiten bei den in den Mails erwähnten Postenbesetzungen überprüft werden. Danach gab Klackl den Akt allerdings an Christian Walzi ab.

Staatsanwalt Christian Walzi übernahm den Akt zu den „Strasser-Mails“ von Klackl. Er gab zu, keinen einzigen Ermittlungsauftrag im Hinblick auf den Missbrauch der Amts­gewalt (Postenbesetzungen) erteilt zu haben (das BIA hatte trotz Ermittlungsauftrages von Klackl in diese Richtung nicht ermittelt); diese Unterlassung des BIA sei ihm entgangen – mehr noch: er räumte sogar ein, das gesamte mehr als hundert Seiten starke E-Mail Konvolut, das der Anzeige des Falter Journalisten Klenk beigelegt war, im Akt übersehen zu haben.

Die im Bericht der Oberstaatsanwaltschaft angeführte Gefahr der Verjährung sah er nicht als problematisch an, da diese ja nur „möglicherweise hätte eintreten können“.

Er regte auch an auszuforschen, ob Pilz im Besitz eines Datenträgers sei, auf dem sich die „Strasser-Mails“ befinden könnten; so sollte versucht werden, die Herkunft dieser Mails zu eruieren. Pilz wurde auf seinen Auftrag hin als Zeuge in dieser Causa vernommen. Die Idee, dass Pilz im Besitz eines entsprechenden Datenträgers sei, sei Walzi nur durch die Zeitung „Heute“ gekommen; die Anzeige des ehemaligen Bun­desministers für Inneres, Ernst Strasser, in der dies ebenfalls erwähnt wird, hätte damit nichts zu tun gehabt, obwohl sich sein Ermittlungsauftrag mit den Anregungen Stras­sers gedeckt hat. (Er bat das BIA um Anregungen zur Beschlagnahmung.)

Auch in dieser Causa wurde die Frage aufgeworfen, ab wann ein Zeuge zum Beschuldigten wird und ab wann bei Abgeordneten die Aufhebung der Immunität zu beantragen ist.

Warum bezüglich der vom ehemaligen Kabinettschef im Innenministerium, Philipp Ita, angeblich verbannten Festplatte oder des fehlenden Laptops Strassers keine Erhe­bungen angestellt wurden, konnte Walzi nicht beantworten und verwies in diesen Angelegenheiten auf das BIA.

Staatsanwalt Stefan Apostol übernahm das Verfahren von Walzi, nachdem dieser aus dem politischen Referat ausgeschieden war. Er beauftragte das BIA abermals, wegen des Verdachtes des Amtsmissbrauches zu ermitteln, nachdem noch Walzi von Thomas Haslwanter (Bundesministerium für Justiz) auf sein diesbezügliches Versäumnis auf­merksam gemacht worden war.

Apostol wies in Bezug auf die Ermittlungstätigkeit des vom Betroffenen Strasser selbst gegründeten BIA darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft zwar an bestimmte Behörden im Bereich des BMI Ermittlungsaufträge erteilen könne, grundsätzlich aber das BMI bestimme, welche spezielle Behörde tätig wird.

Für Apostol waren die in den „Strasser-Mails“ erwähnten Vorgänge strafrechtlich nicht relevant, da kein wissentlicher Befugnismissbrauch vorlag. Aus diesem Grund stellte sich für ihn die sonst virulente Verjährungsproblematik nicht. Er stellte das Verfahren daraufhin ein oder brach es ab.

Oberstaatsanwalt Thomas Gildemeister führte als Staatsanwalt das Verfahren in der Causa „Haidinger“, in der es um zwei Themenkomplexe ging: Untersuchung der vom ehemaligen Leiter des Bundeskriminalamts, Herwig Haidinger, vorgebrachten Vorwürfe gegen Mitarbeiter des Innenministeriums und der Vorwurf der Verletzung des Amts­geheimnisses gegen Haidinger und Pilz (Anstiftung des Haidinger). Auf Grund eines für ihn ersichtlichen Naheverhältnisses von Pilz zu Haidinger ergab sich für ihn der Anfangsverdacht der Anstiftung durch Pilz (gemeinsames Erscheinen vor dem Innen-Ausschuss, zeitgleiche Veröffentlichung der Dokumente auf Pilz Webseite, Anzeige des BIA). Deswegen richtete Gildemeister ein Auslieferungsersuchen an den National­rat, welchem nicht stattgegeben wurde. Das Verfahren wurde nach Gildemeisters Ernennung zum Oberstaatsanwalt an Walzi übertragen.

Gildemeister verwehrte sich dagegen, auf die Anzeige des ehemaligen ÖVP-Abgeord­neten Helmut Kukacka hin tätig geworden zu sein; bereits vor der Anzeige habe es ein Besprechung mit der Oberstaatsanwaltschaft gegeben, auch in seinem Bericht an die OStA erwähnte er nur den Eingang der Anzeige, bezog sich aber vor allem auf den BIA-Bericht.

Gildemeister führte zur Frage, ob eine Zeugenbefragung als Verfolgungshandlung gewertet werden könnte, aus, dass dies vom Inhalt der Befragung abhänge.

Auf die Frage Grafs, ob in diesem Verfahren auch die Justizministerin informiert wurde, meinte Gildemeister, dass es ihn nicht wundern würde, wäre das Ministerbüro infor­miert worden.

Walzi gab zu Beginn seiner neuerlichen Befragung an, über keine besondere Qualifikation für die politische Abteilung der StA Wien verfügt zu haben.

Nachdem Walzi das Verfahren „Haidinger“ von Gildemeister übernommen hatte, leitete er auch ein Verfahren gegen den ehemaligen Abgeordneten Kukacka wegen Bestim­mung zur Verletzung des Amtsgeheimnisses durch unbekannte Täter ein. (Kukacka hatte in einer Ausschusssitzung aus einem dienstlichen Mail Haidingers an den ehemaligen Kabinettschef im Innenminsterium Philipp Ita sowie aus einem BMI-inter­nen Aktenvermerk zitiert.)

Nachdem das Verfahren gegen Pilz wegen dessen Nichtauslieferung abgebrochen worden war, ließ er Pilz in der Strafsache gegen Haidinger als Zeugen einvernehmen. Dies wurde allerdings vom BMJ scharf kritisiert, da diese Einvernahme mit Art 57 B-VG nicht vereinbar sei und eine Umgehung des Beschuldigtenstatus Pilz darstelle. Das Verfahren gegen Pilz und Haidinger wurde schließlich aus Mangel an Beweisen eingestellt (allerdings erst im Dezember von Walzis Nachfolger, bis dahin wurde er im Tagebuch der Staatsanwaltschaft als Beschuldigter geführt; auch hier ergab sich wieder das Problem der Unterscheidung zwischen formellem und materiellem Beschul­digtenbegriff).

Thomas Haslwanter nahm als zuständiger Sachbearbeiter im Justizministerium die Berichte Walzis entgegen und bemängelte, dass im zweiten Bericht nichts über Ermitt­lungen bezüglich allfälligen Amtsmissbrauchs bei Postenbesetzungen erwähnt war. Er teilte dies Walzi mit, der aber nicht mehr zuständig war und dies an Apostol als Bearbeiter weiterleitete. Er wies darauf hin, dass wegen der Problematik der Verjäh­rung von Anfang an dringender Ermittlungsbedarf in dieser Causa („Strasser-Mails“ - Postenbesetzungen) bestanden hätte. In seinem Abschlussbericht wies er aber (wie auch Staatsanwaltschaft und Oberstaatsanwaltschaft) darauf hin, dass die ent­sprechenden problematischen Besetzungsvorgänge auf jeden Fall bereits verjährt wären.

Haslwanter vertrat auch die Rechtsansicht, dass in der Causa „Haidinger“ Pilz nicht als Zeuge einvernommen hätte werden dürfen, nachdem seine Auslieferung durch den Nationalrat abgelehnt worden war.

Manfred Kraupa vom Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) gab bezüglich des Ermitt­lungsauftrages der Staatsanwaltschaft Wien in der Causa „Strasser-Mails“ an, dass dieser nur Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Fernmeldegeheimnis etc., nicht aber wegen Amtsmissbrauchs umfasst hätte. Ob diesbezüglich die Zustimmung des Sektionschefs, wie dies im BIA-Erlass vorgesehen ist, eingeholt wurde, konnte Kraupa nicht mit Sicherheit sagen.

Den Verbleib des fehlenden Laptops Strassers konnte bzw. wollte das BIA nicht auf­klären, obwohl laut Aussage von Bernhard Krumpel (EDV-Leiter im Kabinett Strasser) die „Strasser-Mails“ mit Sicherheit von diesem Laptop heruntergeladen wurden.

Erst Ende Juni 2008 erfolgte ein Ermittlungsauftrag wegen Verdacht des Amtsmiss­brauchs (erster Ermittlungsauftrag: Anfang Mai), allerdings hätte das BIA diesen Auftrag im Zusammenhang mit der Verletzung des Fernmeldegeheimnisses etc und nicht mit der aufklärungswürdigen Postenbesetzung gesehen. Kraupa berief sich dabei auf ein Mail der Staatsanwaltschaft Wien, dass das BIA in der Strafsache gegen Ita und andere wegen §302 Amtsmissbrauch nicht weiter ermitteln dürfe. Kraupa musste aber eingestehen, dass im BIA-Abschlussbericht aus dem September §302 nicht ein­mal im Betreff angeführt wird und auch sonst der Bericht diesen Tatverdacht außer Acht lässt. Warum in keiner Weise zum Vorwurf des Amtsmissbrauchs ermittelt wurde, konnte oder wollte Kraupa nicht erklären.

Kraupa konnte auch nicht erklären, warum bezüglich der von Ita angeblich verbrannten Festplatte nicht nachrecherchiert wurde.

Staatsanwalt Gerhard Jarosch gab auf die Vorhaltungen von FPÖ-Fraktionsführer Graf hinsichtlich seiner Aussagen gegenüber der Presse zur Causa „Seibersdorf“ keine klaren Antworten und konnte auch nicht erklären, ab wann Graf seiner Ansicht nach Beschuldigter im Sinn der Strafprozessordnung wurde. Es war ihm aber daran gelegen, dass dieses Thema in nicht-öffentlicher Sitzung abgehandelt wurde, auch wenn es sich dabei nur um seine Pressemitteilungen zu dieser Causa handelte. Jarosch gab an, sich nicht allzu genau an das Verfahren und seine diesbezüglichen Aussagen erinnern zu können. Auch zur Stellungnahme aus dem BMJ, Sektion II, Abteilung 3, dass die Staatsanwaltschaft § 101 Abs2 (öffentliches Interesse) nicht beachtet hatte und deswegen nicht sach- und rechtskonform agiert hatte, wollte Jarosch sich nicht in öffentlicher Sitzung äußern.

Auch in der Causa „Strasser-Mails“ (die Anzeige Klenks war an Jarosch und Kreutner gerichtet) konnte oder wollte Jarosch keine klaren Auskünfte geben. Er gab aber zu, dass Walzi einen Fehler gemacht habe.

Von Westenthaler und Stadler wurde Jarosch auf die Rufdatenrückerfassung ange­sprochen und vertrat die Ansicht, dass diese rechtlich zulässig gewesen war.

Werner Pleischl - seit 01. 01. 2003 Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien - nahm zu diversen Verfahren, die im U-Ausschuss behandelt werden, Stellung.

In der Causa Haidinger/Pilz wies er darauf hin, dass das Vorgehen des Staatsanwalts unzulässig war, Pilz einzuvernehmen, nachdem seine Auslieferung durch den National­rat abgelehnt worden war. Da es sich aber nur um einen lässlichen Fehler handle, werde er keine dienstrechtlichen Maßnahmen einleiten.

In der Causa „Listenplatz“ hielt Pleischl die Rufdatenrückerfassung, die gerichtlich genehmigt war, für völlig unbedenklich.

Staatsanwalt Walzi war laut Pleischl die falsche Besetzung für die Position in der politi­schen Abteilung; in der Causa „Strasser-Mails“ läuft außerdem eine dienstrechtliche Untersuchung wegen der Beauftragungen der Polizeidienststellen bezüglich des Amts­missbrauches bei Postenbesetzungen. Pleischl erklärte auch, dass er als Auf­sichts­behörde der Meinung war, dass bezüglich des Vorwurfs des Amtsmissbrauchs noch weiter ermittelt werden würde (in dem Bericht der Staatsanwaltschaft an die Ober­staatsanwaltschaft zu diesem Thema war §302 – Amtsmissbrauch – allerdings nicht mehr erwähnt.)

Allgemein wies er darauf hin, dass die Arbeitssituation für die Staatsanwaltschaft seit in Krafttreten der neuen Strafprozessordnung sehr angespannt sei, da nicht genügend ausgebildete und erfahrene Staatsanwälte zu Verfügung stünden.

Zu einer systematischen Verfolgung bestimmter Abgeordneter oder Gruppen von Abgeordneten bzw. Umgehung von Immunitäten sei es aber in seiner Zeit als Leiter der Oberstaatsanwaltschaft nicht gekommen.

Auch Pleischl erklärte nochmals, dass die Staatsanwaltschaft sich letztendlich die Polizeidienststelle, mit der sie zusammenarbeitet, nicht aussuchen könne.

Stefan Apostol wurde zum Verfahren gegen Kukacka befragt. (Dieser verlas im Innen­ausschuss einen Aktenvermerk aus Akten, die dem Parlament noch nicht übermittelt worden waren, weshalb die Frage im Raum stand, dass Kukacka Auftrags- oder Beteiligungstäter zu §310 sein könnte.). Das Verfahren wurde eingestellt, da nicht ermittelt werden konnte, woher Kukacka diese Akten hatte.

Michael Klackl wurde zu den „Strasser-Mails“ befragt, da es auf Grund dieser Mails einen Verdacht hinsichtlich Amtsmissbrauch gab. Klackl leitete ein entsprechendes Verfahren ein, wechselte dann aber aus der Staatsanwaltschaft Wien in die Ober­staatsanwaltschaft, weshalb er nach einem ersten Bericht an die OStA keine dienst­lichen Wahrnehmungen zu dieser Causa hat. Für ihn war aber klar, dass das Haupt­gewicht der Ermittlungen in Richtung Amtsmissbrauch bei den erwähnten Besetzungs­vorgängen liegen soll.

2) Beweisthema 3

Bespitzelung von Personen im politischen Umfeld des Parlaments durch Organe der Republik auf Grund von Ersuchen von Mandataren

Der Grünen-Abgeordnete Karl Öllinger versuchte während seiner gesamten Befragung unter Mithilfe seiner Parteikollegen (Pilz war jedoch anfangs äußerst zurückhaltend), des BZÖ und der SPÖ (v.a. Abg. Lapp) vom eigentlichen Thema Bespitzelung abzu­lenken und auf rechtsextreme Umtriebe hinzuweisen. Dies war auch der Haupttenor seiner einleitenden Erklärung.

Öllinger kontaktierte den Kriminalbeamten und Datenforensiker Uwe Sailer am 25. oder 26. 06. 2009 via SMS, nachdem sein Parteikollege Gunther Trübswasser ihm Sailers Telefonnummer gegeben hatte, und telefonierte danach am 27. 06. mit ihm. Auf jeden Fall habe er nicht gewusst, dass Sailer Polizeibeamter ist. Außerdem gab Öllinger an, Sailer am 5. oder 6. Juli (Tatsächlich handelte es sich um Montag den 6. Juli.) getroffen zu haben. Bis zur Rede von FPÖ-Klubobmann HC Strache im Plenum habe er nicht gewusst, dass Sailer Polizist ist. Für ihn war er nur Datenforensiker und jemand, der sich in der rechtsradikalen Szene gut auskennt. Er habe über Sailer nicht weiter nachgeforscht, da dieser ihm ja von Trübswasser empfohlen wurde und ihm das ausgereicht habe.

Beim ersten Gespräch haben sich Öllinger und Sailer über ein Auslieferungsbegehren des Landesgerichts Wien gegen Öllinger ans Parlament, eine Einladung des FPÖ-Abgeordneten Peter Fichtenbauer zu einer Holocaust-Tagung sowie die rechtsextreme Szene im Allgemeinen, das „Alpen-Donau-Forum“, Verbindungen zu Oberösterreich und Wien sowie die mutmaßliche Bedrohung Trübswassers im Internet unterhalten.

Mehrmals betonte Öllinger, dass es keine Honorarvereinbarung mit oder Beauftragung von Sailer gegeben und dieser auch keine Zuwendungen erhalten habe. Er war der Ansicht, dass Sailer persönliches Interesse an der Angelegenheit habe.

Von Graf auf das Strategiepapier der Grünen angesprochen, erklärte Öllinger, dieses auch nur aus den Medien zu kennen.

Pilz versuchte in seiner Befragung, eine Manipulation des Mail-Verkehrs zwischen Sailer und Öllinger durch die FPÖ nachzuweisen. Außerdem versuchte er, eine Ver­schwörung zwischen Strache, dem Kabinettschef von Innenministerin Fekter, Michael Kloibmüller und dem oberösterreichischen Landespolizeikommandanten Andreas Pilsl zu konstruieren.

Der Kriminalpolizist und Datenforensiker Uwe Sailer gab zu seiner Tätigkeit als Datenforensiker an, nur tätig zu werden, wenn er vom Gericht bestellt werde; nebenbei führe er noch Datenwiederherstellungen im kleineren Rahmen durch. Seine Nebenbe­schäftigung habe er der Dienstbehörde gemeldet; ob sie förmlich bewilligt worden sei, konnte er nicht sagen. Er dürfe aber nur tätig werden, wenn der Akt bei Gericht verfahrensrechtlich anhängig ist. Außerdem habe er 2003 mündlich versprochen, sein Wissen auch der Polizei zur Verfügung zu stellen.

Datenforensik beschrieb er  als Wiederherstellung von Daten ebenso wie das Bewer­ten von Daten.

Zur Kontaktaufnahme mit Öllinger kam es am 27. Juni, zuerst via SMS, dann folgte ein Telefongespräch. Bei ihrem persönlichen Treffen am 6. Juli wies er Öllinger darauf hin, dass er „Informationen aus kriminalpolizeilichen Bereichen nicht nennen kann“. Er hat bei diesem Treffen Öllinger mitgeteilt, dass er im kriminalpolizeilichen Dienst ist (Protokoll S. 44). Öllinger habe er allerdings nur privat und unentgeltlich beraten.

Öllinger trat an Sailer mit der Bitte heran, sich zwei Dokumente im Internet (eines betreffend ein Verfahren mit Sebastian „N.N.“, eines betreffend eine Einladung Fich­tenbauers zu einer Holocaust-Konferenz) anzusehen und seine Beurteilung dazu abzu­geben.

Zu den Vorwürfen der Weitergabe von Informationen, die ihm ausschließlich dienstlich bekannt sein konnten, gab er an, dass alle Informationen entweder frei im Internet zugänglich seien (Alpe-Donau, Eispickel) oder Öllinger bereits vor ihrem Kontakt davon gewusst habe (zB Dr. Ludwig).

Über den nunmehrigen Linzer Stadtrat Detlef Wimmer von der FPÖ habe er selbst nur Informationen aus zweiter Hand, die er nicht an Öllinger weitergegeben habe. Zu Horst Üblacker betonte er mehrfach, dass er Informationen über ihn aus dem Internet, v.a. einschlägigen linken Foren, erhalten hätte.

Die Information, dass es sich bei dem Nickname „Eispickel“ um Felix Budin handeln soll, hat Sailer ebenfalls aus dem Internet (Homepage der Sozialistischen Linkspartei) sowie aus einem Telefongespräch mit einem Mitglied der Sozialistischen Linkspartei (SLP); den entsprechenden Kontakt hat er über das Netzwerk gegen Rechtsextre­mismus (SJ) bekommen. Den Namen soll allerdings Öllinger zuerst genannt haben. Öllinger soll auch bereits über die Verbindung zwischen „Eispickel“ und Budin aus Kreisen der SLP Bescheid gewusst haben.

Den im Mailverkehr erwähnten Martin Sellner verwechsle er immer wieder mit Markus (richtig: Sebastian) „N.N.“. Richard Pfingstl sei Mitglied des RFJ Steiermark oder Kärnten und soll, - wieder gemäß Informationen aus Foren, Blogs und dem Netzwerk gegen Rechtsextremismus, - Betreiber des Bereichs Steiermark von Alpen-Donau-Info sein.

Sailers besonderes Engagement im Bereich des Rechtsextremismus sei durch Dro­hungen gegen ihn und seine Frau aus rechtsextremen Kreisen (Alpen-Donau-Forum) nach seinem Auftritt während des Prozesses gegen Mitglieder des Bunds Freier Jugend (BFJ) motiviert.

Aus diesem Grund habe er privat die Seiten Alpen-Donau-Info und Thiazi.net beob­achtet, diese Beobachtungen teilte er später auf deren mündliches Ersuchen auch anderen Polizeibehörden (zB. LVT) mit.Sailers besonderes Engagement im Bereich des Rechtsextremismus sei durch Drohungen gegen ihn und seine Frau aus rechtsextremen Kreisen (Alpen-Donau-Forum) nach seinem Auftritt während des Prozesses gegen Mitglieder des Bunds Freier Jugend (BFJ) motiviert.

Aus diesem Grund habe er privat die Seiten Alpen-Donau-Info und Thiazi.net beob­achtet, diese Beobachtungen teilte er später auf deren mündliches Ersuchen auch anderen Polizeibehörden (zB. LVT) mit.

Zu seinem persönlichen Treffen mit Öllinger sagte Sailer aus, dass dieses in den Klubräumlichkeiten der Grünen stattgefunden habe. Da Öllinger angeblich bedroht würde, sei dieses Treffen für Sailer eine dienstliche Hilfestellung in Form einer Bera­tung gewesen. Er war an diesem Tag sowieso im Dienst, weswegen es sich um ein dienstliches Gespräch handelte.

Sailer verfügte seinen Angaben zufolge über keinen dienstlichen Polizeirechner, des­wegen ließ er sich auch dienstliche Mails auf seine private Mail-Adresse uwe.Sailersailer@inode.at,auf seinen privaten Rechner schicken; darunter waren mehrere polizeiliche Dokumente zu Demonstrationen in Linz am 30. 04. und 01. 05. 2009, die er sich angeblich wegen eines Videofilms auf youtube.com ansehen sollte.

Zu den Fachleuten (im Mail vom 08. 07., 10.08 Uhr erwähnten Fachleuten (Mail) erklärte Sailer, dass es sich um Kontakte in Foren und gewissen Gruppierungen gehandelt habe. Auf jeden Fall habe er mit diesen Personen nicht über Alpen-Donau gesprochen.

Trübswasser hat Sailer am Linzer Südbahnhof kennengelernt; er hat in dort beim Ein­kaufen getroffen, sich ihm vorgestellt und ihm seine private Telefonnummer gegeben.

Auf mehrmalige Nachfrage gab Sailer an, alle Mails, die ihm in dieser Causa zu Verfügung standen, an seinen Vorgesetzten Karl Pogutter übergeben zu haben.

Karl Öllinger gab bei seiner neuerlichen Befragung an, dass sein Treffen mit Sailer im Grünen Klub sehr kurzfristig zustande kam. Auf jeden Fall habe er mit diesen Personen nicht über Alpen-Donau gesprochen.

Trübswasser hat Sailer am Linzer Südbahnhof kennengelernt; er hat in dort beim Einkaufen getroffen, sich ihm vorgestellt und ihm seine private Telefonnummer ge­geben.

Auf mehrmalige Nachfrage gab Sailer an, alle Mails, die ihm in dieser Causa zu Verfügung standen, an seinen Vorgesetzten Karl Pogutter übergeben zu haben.

Karl Öllinger gab bei seiner neuerlichen Befragung an, dass sein Treffen mit Sailer im Grünen Klub sehr kurzfristig zustande kam. Auch während dieses Treffens sei ihm trotz der Aufforderung durch Sailer, sich an das LVT oder BVT zu wenden und dem Hin­weis, dass Sailer sich mit Beamten des LVT Wien treffen wird, nicht ersichtlich gewesen, dass Sailer Polizist ist.

Sailer habe nie schriftliche Unterlagen von ihm erhalten.

Öllinger wies den Vorwurf zurück, aus dem Grünen Landtagsklub OÖ sei ein Mail (unter dem Decknamen „Konrad Freiherr“) an den BFJ geschickt worden, in dem versucht wurde, sich mit ausländerfeindlichen Parolen in den Verteiler dieser Orga­nisation einzuschleichen.

Trotz anfänglichem Zögern erklärte Öllinger, kein Problem zu haben, den Mail-Verkehr zwischen ihm und Sailer dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen.Pilz versuchte in seiner Befragung einerseits, angebliche „Nazi-Kontakte“ zur FPÖ nachzuweisen ande­rerseits wieder eine Verschwörung zwischen Strache bzw. FPÖ-Klubdirektor Norbert Nemeth. Kloibmüller und Pilsl nachzuweisen. Außerdem versuchte er, der Polizei OÖ im Zusammenhang mit der gewalttätigen Demonstration am 01. 05. In Linz Vertu­schung zu unterstellen.

Den letzten Kontakt mit Sailer hatte Öllinger erst wenige Tage vor der Befragung.

Eva Habicher nahm als zuständige Staatsanwältin der Korruptionsstaatsanwaltschaft zu den Ermittlungen gegen Öllinger und Sailer Stellung. Das Verfahren fällt gemäß §20 StPO in die sachliche Zuständigkeit der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Die Akten werden dort durch Zufallsgenerator zugewiesen.

Andreas Pilsl ließ als Landespolizeikommandant von Oberösterreich erste Ermittlungs­schritte setzen. Er ersuchte mündlich den Leiter des LVT Oberösterreich, Manfred Tischlinger, die von Sailer an Pogutter übergebenen Mails auf relevante (im Sinne einer dienstlichen Verfehlung) Stellen zu überprüfen und. Danach leitete er einen Bericht (Inhalt: Beschuldigteneinvernahme durch Pogutter, Bericht Tischlingers) zu dieser Causa an das BIA weiter. Für Pilsl waren die Vorgänge besonders in Hinblick auf eine vorläufige Suspendierung relevant.

Für Pilsl waren die Vorgänge besonders in Hinblick auf eine vorläufige Suspendierung relevant.

Pilsl erklärte auch, dass Sailer im Stadtpolizeikommando Linz nicht für Datenforensik/-sicherung zuständig war, da es dafür eine eigene zuständige Abteilung gibt. Zum Leiter der IT-Abteilung des LPK-OÖLandespolizeikommando-Oberösterreich wurde Sailer nicht bestellt, da er als zu wenig teamfähig eingestuft wurde.

Hubert Bauer (BIA) bearbeitet den Fall Öllinger/Sailer.Hubert Bauer (BIA) bearbeitet den Fall Öllinger/Sailer. Er hat selbst allerdings noch keine Ermittlungen angestellt, da Staatsanwältin Habicher am 15. 07. einen Ermittlungsstopp verfügt hat. Er verfasst nur auf Grund der Unterlagen, die ihm die oberösterreichischen Dienststellen übermittelt hatten, einen Anfallsbericht.

Johann Gärtner ist der Vorgesetzte von Hubert Bauer. An ihn erging von BIA-Chef Martin Kreutner der Auftrag zur Verfassung eines Anfallsberichts, als die Causa publik wurde. Grundlage für seinen Bericht waren die APA-Meldungen zu der Causa. Er regte die Einvernahmen von Strache, Öllinger und Sailer an.

FPÖ-Ausschussmitglied Walter Rosenkranz sprach Gärntner auf die Firma von Sailers Ehefrau an. Dass über sie entsprechende Honorare geflossen waren, hielt Gärtner für möglich.

Die fehlenden Mails wurden von Öllinger bisher nicht an das BIA übergeben.

Gärtner gab an, dass das BIA überwiegend ohne Auftrag der Staatsanwaltschaft tätig wird.

Gunther Trübswasser – ehemaliger Klubobmann der Grünen im oberösterreichischen Landtag - versuchte ähnlich wie Öllinger, seine Befragung zur Verbreitung seiner ideologischen Ansichten zu missbrauchen. In die gleiche Richtung ging auch die „Befragung“ durch seine Parteikollegen.

Er gab an, er habe vom Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands (DÖW) die Mitteilung erhalten, dass er angeblich im Internet bedroht werde.

Sailer lernte er am Linzer Südbahnhof kennen, wo sich ihm dieser als Beamter des LVT, als Polizist vorstellte. In Folge gab es mehrere Treffen zwischen Trübswasser und anderen grünen Funktionären mit Sailer. In Folge gab es mehrere Treffen zwischen Trübswasser und anderen grünen Funktionären mit Sailer. Dabei teilte Sailer ihm mit, dass er eine Möglichkeit sehe, „Eispickel“ und „Prinz Eugen“, die mutmaßlichen Be­droher des Trübswassers auszuforschen. Die Information, dass „Eispickel“ Felix Budin sei, habe Sailer von einer Internetseite der Sozialistischen Linkspartei (SLP) übernom­men. Schließlich gab Trübswasser Sailers Telefonnummer an Öllinger weiter. Aller­dings sagte der Sailer dem Trübswasser, dass er ihm nur Informationen aus „offenen Quellen“ geben könne.

Er empfahl Sailer als Datenforensiker; an den genauen Gesprächsverlauf konnte er sich nicht mehr erinnern. Der Anlass für die Kontaktaufnahme Trübswassers mit Öllinger waren die Medienberichte über das Strafverfahren Öllingers gegen „N.N.“.

Trübswasser gab an, nicht über die Beauftragung von Sailers Ehefrau Susanna Sailer durch das Büro des Landesrates Rudi Anschober von den Grünen informiert zu sein.

Zum Mail an den Bund Freier Jugend (BFJ), das über die IP-Adresse des Servers der Oberösterreichischen Grünen, angemeldet auf Landesgeschäftsführerin Lätitia Gratzer, verschickt wurde („Bruder von Kanaken geschlagen; möchte ,Kontakt mit dem BFJ“), wollte Trübswasser keine Auskunft geben.

Trübswasser gab an, nicht über die Beauftragung von Sailers Ehefrau Susanna Sailer durch das Büro des Landesrates Rudi Anschober von den Grünen informiert zu sein.

Zum Mail an den Bund Freier Jugend (BFJ), das über die IP-Adresse des Servers der Oberösterreichischen Grünen, angemeldet auf Landesgeschäftsführerin Lätitia Gratzer, verschickt wurde („Bruder von Kanaken geschlagen; möchte ,Kontakt mit dem BFJ“), wollte Trübswasser keine Auskunft geben.

Karl Pogutter wurde als stellvertretender Kommandant des Stadtpolizeikommandos Linz (der Stadtkommandant war nicht verfügbar) zuerst von Tischlinger über die ersten APA-Meldungen zur Causa Öllinger/Sailer verständigt; danach meldete sich Sailer bei ihm und bat um ein Gespräch, welches dann in Form einer Beschuldigtenvernehmung stattfand, um alle Rechte des SailerSailers in einem möglichen Verfahren von Beginn an zu wahren. Die Niederschrift leitete er danach an das BIA als zuständige Stelle weiter.  Die Niederschrift leitete er danach an das BIA als zuständige Stelle weiter. Eben­so schickte Pogutter alle Mails, die ihm von Sailer einen Tag nach der Ver­nehmung übergeben worden waren, an das BIA weiter. Danach wurde von Pogutter Sailers Büro versperrt. Eine Woche später wurde Sailer dann vom Stadt­polizei­kommandanten (Johann Schnell) in Absprache mit Pogutter suspendiert.

Vom SPK Linz ging das Ersuchen an das LVT OÖ aus, Sailers Mails dahingehend zu überprüfen, ob dienstliche Informationen in diese eingeflossen sind.

Sailers Nebenbeschäftigung war nach Einschätzung Pogutters und Schnells nicht in dem vollen Umfang gemeldet, in der sie ausgeübt wurde. Details dazu konnte Pogutter nur im nicht-öffentlichen Teil nennen. Dem Pogutter war eine Nebenbeschäftigung als Gerichtssachverständiger bekannt.

Sailer hatte auf jeden Fall mehrere dienstliche PCs; diese waren allerdings nicht an das interne Dienstsystem BAKS angeschlossen, sondern „Stand-alone-Geräte“. Dies ergab sich aus seiner Tätigkeit als Datenforensiker vor 2005 (danach gab es nur mehr eine Datensicherungsgruppe beim Landespolizeikommando, Sailer war bis dahin Datenforensiker für das Stadtpolizeikommando Linz); zwei Geräte wurden an das Landeskriminalamt abgegeben, die anderen verblieben bei Sailer. Als Datenforensiker wurde Sailer danach nur noch von drei Dienststellen angefordert (LVT OÖ mehrmals, BVT und LVT Wien einmal). Nach 2005 war Sailer im Mitarbeiter-Pool des SPK Linz; sein Hauptaufgabenbereich liegt im Bereich der Fahndung. Jedenfalls würden mehrere private PCs in Sailers Büro auf Privattätigkeiten während der Dienstzeit hindeuten.

Zu den gewalttätigen Demonstrationen am 01. 05. 2009 wurde Sailer nie mit Erhebun­gen beauftragt. Da es im BAKS nicht möglich ist, Videos auf youtube.com anzusehen, wurde Sailer allerdings mehrmals gebeten, entsprechende Videos herunterzuladen. Gemäß einem Erlass des Landespolizeikommandanten ist es möglich, Dienstliches auch auf eigene private Mail-Adressen weiterzuleiten; dabei ist aber besonders der verminderten Schutz privater Server zu beachten.

Gemäß einem Erlass des Landespolizeikommandanten ist es möglich, Dienstliches auch auf eigene private Mail-Adressen weiterzuleiten; dabei ist aber besonders der ver­minderten Schutz privater Server zu beachten.

Pogutter gab an, dass er es für möglich hielte, dass Sailer Privates und Dienstliches vermischt habe; ebenso befand er, dass Sailer tendenziell agiere. Er könne auch nicht ausschließen, dass Sailer Amtsgeheimnisse verraten habe.

Michael Tischlinger gab als Leiter des LVT OÖ an, dass Sailer seiner Dienststelle zwi­schen 2005 und 2008 in ca. 25 Fällen zum Zweck der Datensicherung und -aus­wer­tung sowie Gutachtenserstellung als Assistenzdienstleister zugeteilt war.

 25 Fällen zum Zweck der Datensicherung und -auswertung sowie Gutachtens­erstel­lung als Assistenzdienstleister zugeteilt war.

Tischlinger begutachtete für das SPK Linz und das LPK OÖ den Mailverkehr zwischen Öllinger und Sailer im Hinblick auf die Frage, ob Sailer Dienstgeheimnisse weiter­gegeben hatte. Er stellte drei mögliche Punkte dar, die straf- und disziplinarrechtlich relevant sein könnte: Informationen über alpen-donau.info, BFJ-Sachverhalte und Felix Budin als „Eispickel“.

Die Feststellung, dass Sailer mangelnde Objektivität vorzuwerfen sei, wurde von Sybille Geissler (BVT) nach einer REX(Rechtsextremismus)-Tagung dokumentiert und soll sich auf Sailers Verhalten während des BFJ-Prozesses in Wels bezogen haben.

In der Frage des Mails von der IP-Adresse der Grünen OÖ/Lätitia Gratzer gab Tischlinger an, dass es sich um ein laufendes Verfahren handelt.

Franz Pöchhacker vom LVT Wien gab an, dass Sailer seinem Referat in den Jahren 2008/9 nur einmal für zwei Tage (06/07. 07. 2009) zugeteilt war, um bei Nachfor­schungen bezüglich alpen-donau.info und alinfodo (Forum zu alpen-donau.info) im technischen Bereich behilflich zu sein und die Mitarbeiter technisch zu unterweisen. Allerdings hatte der Hauptverantwortliche (Walter Stummer) am 06. 07. keine Zeit, was Sailer auch mitgeteilt worden sei. Nur am 07. 07. kam es zu einer Unterweisung.

Die Einschätzung des BVT über Sailers mangelnde Objektivität stützte sich den Infor­mationen Pöchhackers zufolge auf die Umbenennung einer Datei im BFJ-Verfahren. („Kontakte“ umbenannt in „Nazi-Kontakte“). Außerdem gab Pöchhacker an, dass das BVT auf Grund von Sailers Image keine Empfehlung abgeben könne.

Die Identität von „Eispickel“ und „Prinz Eugen“ konnte bisher nicht geklärt werden, da es dazu Rechtshilfe der USA bedürfte. Walter Stummer ist Gruppenführerstellvertreter im Referat für Extremismus im LVT Wien; sein Zuständigkeitsbereich ist Rechts­extremismus. In dieser Funktion ermittelt er im Zusammenhang mit alpen-donau.info und alinfodo.com seit März/April 2009.

Die Identität von „Eispickel“ und „Prinz Eugen“ konnte bisher nicht geklärt werden, da es dazu Rechtshilfe der USA bedürfte.

Johann Gärtner wurde von Stadler zu den Tätigkeiten des BIA befragt; zum Unter­suchungsgegenstand gab es keine neuen Informationen.

Walter Stummer ist Gruppenführerstellvertreter im Referat für Extremismus im LVT Wien; sein Zuständigkeitsbereich ist Rechtsextremismus. In dieser Funktion ermittelt er im Zusammenhang mit alpen-donau.info und alinfodo.com seit März/April 2009.

Sailer lernte er 2008 bei einer Hausdurchsuchung kennen und griff dann später im Zusammenhang mit seinen Ermittlungen in der Causa alpen-donau auf ihn zurück, da Stummer bekannt war, dass sich Sailer in Oberösterreich mit Rechtsextremismus beschäftigte und Internet-Spezialist war. Stummer hatten in dieser Causa mehrere telefonische Kontakte mit Sailer, da er den Eindruck hatte, dass Sailer das alpen-donau-Forum gut kannte und offensichtlich dort selbst ermittelte. Sailer äußerte Stummer gegenüber Vermutungen, wer hinter den einzelnen Nicknames stecken könnte. Am 23. 04. 2009 verfasste Stummer einen Anfallsbericht an die Staatsanwalt­schaft Wien, dem er zwei Berichte Sailers vom 09. 04. und 21. 04. 2009 beilegte, die Sailer auf telefonisches Ersuchen des Stummer verfasst hatte. Diese Verfahren wur­den von der Staatsanwaltschaft allerdings eingestellt.

Nachdem Stummer im alpen-donau-Forum mehrere User mit eindeutigem Österreich-Bezug gefunden hatte, brachte er diese bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige. Da ihm aber die „Formulierung fehlte“ ersuchte Stummer seine Vorgesetzten, Sailer zu Rate ziehen zu dürfen, was auch für zwei Tage (06./07. 07. 2009) genehmigt wurde. Stummer war am 06. 07. 2009 verhindert, was er Sailer auch mitteilte; dieser trat seinen Dienst beim LVT Wien um ca. 07.00 Uhr in der Früh des 07. 07. 2009 an und blieb bis zum frühen Nachmittag (ca. 13.00). Sailer besprach mit den Beamten des LVT einerseits diverse technische Punkte zur Ausforschung der Verdächtigen, anderer­seits teilte er sein inhaltliches Wissen über diese Seiten mit, welches er bereits vorher erworben hatte und das auch bereits seit April bekannt war (siehe Berichte oben). Überhaupt übernahm Stummer für seinen eigenen Bericht hauptsächlich Informationen des Sailer, die Sailer in seinen beiden Berichten und bei dem Treffen am 07. 07. weitergegeben hatte. Dass es der Mithilfe US-amerikanischer Behörden in dieser Causa bedürfe, wurde ebenfalls von Sailer dem Stummer in den Vorberichten vorge­schrieben.

Generell gab Stummer an, dass Sailer umfassende Kenntnisse zum Themenkomplex des Rechtsextremismus habe. Sailer hat Ermittlungen zu diesem Thema bereits Anfang April oder wahrscheinlich noch früher aufgenommen.

Auf die Frage, ob Sailer mit „Expertengruppe“ (Mail Sailer an Öllinger vom 09. 07., 10.02 Uhr) die Runde im LVT gemeint habe, sagte Stummer, dass er davon ausgehe, dass er und seine Kollegen gemeint waren.

3) Beweisthema 1:Versuchte Einflussnahme ausländischer Geheimdienste auf aktive und ehemalige Mitglieder des Nationalrates

Peter Gridling als Leiter des BVT gab zuerst einen Gesamtüberblick über den Komplex Kasachstan, in dem er ausführte, dass der kasachische Geheimdienst auch versuchte (neben illegalen Mitteln wie Entführung), über eine Kampagne die Auslieferung des ehemaligen kasachischen Botschafters Rakhat Aliyev und anderer kasachischer Staatsbürger (Alnur Mussayev, Vadim Koshlyak, u.a.) zu erreichen.

Auf die im Verfassungsschutzbericht dargelegte Steuerung von Politikern ange­sprochen, legte Gridling dar, dass dieser Bericht auch dazu da sei, die Adressaten (Bevölkerung, Politiker etc.) vor bestehenden Gefahren zu warnen und zu besserem Eigenschutz anzuhalten. Der Schutz verfassungsmäßiger Organe als Kernaufgabe des BVT betreffe den Nationalrat in seiner Gesamtheit, nicht unbedingt den Schutz einzel­ner Mitglieder und Fraktionen, und erstrecke sich hauptsächlich auf ganz bestimmte Bedrohungspotentiale (gefährlicher Angriff auf Leib, Leben, Freiheit oder Vermögen). Da kein gefährlicher Angriff in diesem Sinn vorlag und es keine „Opfer“ gab, sah sich das BVT nicht veranlasst, die Betroffenen zu warnen. Außerdem musste das BVT auch andere Rechtsgüter wie Datenschutz und Amtsverschwiegenheit beachten; es könnte auch die Amtshandlung selbst gefährdet werden.

Allgemein trug Gridling als Auskunftsperson nicht besonders viel zu Aufklärung der Materie bei, da er mehrmals darauf verwies, erst seit 01. 03. 2008 Leiter des BVT zu sein.

Die Themenkomplexe sind in der Zusammenfassung wie folgt unterteilt:

1.) Fragen, die Gridling nicht beantworten konnte oder wollte

2.) Fragen, die Gridling in öffentlicher Sitzung beantwortete

Ad 1)

Wen hat der frühere Nationalbank-Präsident Adolf Wala an Aliyev als Medienberater vermittelt, um den Kontakt zum Kabinett des damaligen Innemininisters Günther Platter (Christian Switak) herzustellen?

Welche Verbindungen gibt es zwischen der Firma Red Carpet (ÖVP-nah) und Aliyev? Stimmt es, dass Aliyev Red Carpet 500 000 USD übergab? Welche Leistungen er­brachte Red Carpet für Aliyev?

Gridling wollte nicht konkret zur Steuerung Stellung beziehen und ging auf das Argu­ment, dass alle Anfragen auf Medienberichten beruhen, nicht direkt ein. Generell erklärte er in öffentlicher Sitzung, dass das BVT nie von gesteuerten FPÖ-Abgeord­neten gesprochen habe und vor allem vor der Gefahr einer möglichen Einflussnahme warnen wollte. Er räumte aber ausdrücklich ein, dass es Einflussnahme gegeben hat. (S 16)

Gridling sagte nichts über die besonders schnelle Verleihung eines Aufenthaltstitels der BH Horn an Mussayev aus.

Gridling konnte nicht erklären, wer der in der Telefonüberwachung erwähnte „Besse“ sei, mit dem die SPÖ weiter Kontakt halten wolle, da dies im Interesse Österreichs liege, ist.

Ad 2)

Zum Themenkomplex Aliyev /Geldwäsche: Für derartige Delikte ist das BKA zuständig; es wurde in diesem Bereich ermittelt.

Gridling kennt keine anderen als die vier erwähnten FPÖ-Anfragen, die auf den Einfluss des kasachischen Geheimdienstes zurückgehen; er kann aber nicht aus­schließen, dass auch andere Abgeordnete Informationen bekommen hätten.

Gridling räumte ein, dass auch Medien gesteuert werden können. Die Steuerung beschrieb er allgemein als Anwerben eines Staatsbürgers mit Einflussmöglichkeiten (Einflussagent), dessen Kontakte sich der ausländische Dienst dann bedient. Typischerweise sei sich entweder der Einflussagent selbst oder die Personen, derer er sich bedient, nicht bewusst, vom Geheimdienst benutzt zu werden. Das Interesse des BVT hätte immer nur diesem Einflussagenten gegolten, nicht aber Abgeordneten oder ob die Tätigkeit des Einflussagenten auf fruchtbaren Boden fällt. Die Tätigkeit des Einflussagenten solle aufgeklärt und beendet werden. Es sei aber nicht berichtet worden, ob diese Beeinflussung tatsächlich eingetreten ist.

Auf eine positive Stellungnahme des BVT zu einer Verlängerung der Aufenthaltstitel für Aliyev, Mussayev und Koshlayk angesprochen, erklärte Gridling, dass es sich hierbei um eine Antwort auf eine Anfrage des geschäftsführenden Generaldirektors für öffent­liche Sicherheit, Elmar Marent, gehandelt habe.

In folgenden Fällen verwies GRIDLING auf die ermittelnden Beamten, da er keine eigene Wahrnehmung habe:

Hat es Schmiergeldflüsse an den Wiener Bürgermeister Michael Häupl oder den Wiener Landtagspräsidenten Harald Kopietz gegeben?

Steht Aliyev mit Drogenhandel, Waffenhandel und anderen kriminellen Aktivitäten in Zusammenhang?

Wurde Geld an einen österreichischen Politiker im Hotel Sacher übergeben?

In folgenden Punkten stellte das BVT keine weitergehenden Ermittlungen an:

Gridling machte keine Aussagen, ob Geld an politische Parteien geflossen sei, da sich in diese Hinsicht kein konkreter Verdacht ergeben habe und das BVT deswegen auch nicht ermittelte.

Woher der pensionierte ORF-Journalist Bernd Ender die Information hatte, dass das BVT den Polizisten Christian Pollack im Visier hatte und wer der von Pollack erwähnte „Peter mit der (amerikanischenTelefonvorwahl) Nummer 001“ war, wurde nicht ermittelt.

Zu der in den Telefonüberwachungen erwähnten Bank hat Gridling keine Wahrneh­mung. (Es handelt sich um die Privatinvest Bank AG Salzburg; der frühere National­bankpräsident Adolf Wala war angeblich dort beteiligt, wurde aber vom ehemaligen SPÖ-Innenminister Karl Blecha wegen Geldwäsche in dieser Bank gewarnt und stieg dann aus)

Georg Lienbacher vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts wurden als Exper­tenSachverständigem mehrere Fragen vorgelegt, zu denen er vor seiner Befragung ausführlich Stellung nahm:

1.) Sind die Sicherheitsbehörden (…) verpflichtet oder berechtigt, die verfassungs­mäßigen Vertretungskörper bzw. deren Organe oder Mitglieder zu informieren oder zu warnen, wenn (…) Erkenntnisse über Tätigkeiten ausländischer Geheimdienste vor­liegen, die auf verdeckte oder offene, direkte oder indirekte, versuchte oder durch­geführte Kontaktaufnahmen mit diesen Vertretungskörpern oder Personen hindeuten?

Antwort:

Die Sicherheitsbehörden sind dazu berechtigt, wenn nicht andere Regelungen (Amts­verschwiegenheit) dem entgegenstehen. Die Sicherheitsbehörden sind nicht verpflich­tet, es sei denn es besteht Gefahr für Leib, Leben, Vermögen etc. (SPG §19)

2.) Unter welchen Bedingungen und in welcher Weise hat oder kann diese Information erfolgen?

Antwort:

Es ist jede sachadäquate Form möglich.

3.) Wer entscheidet im Einzelfall darüber?

4.) Antwort:

Die betroffene Behörde.

5.) Wie kann eine solche Berechtigung oder Verpflichtung zur Information geschaffen werden?

Antwort:

Es wäre eine Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes oder des Geschäftsordnungs­gesetzes des Nationalrates denkbar.

Günter Lengauer war als Referatsleiter im BVT mit der Causa Aliyev befasst, da Spionageabwehr in sein Ressort fällt.

Die Themenkomplexe sind in der Zusammenfassung wie folgt unterteilt:

1.) Fragen, die Lengauer nicht beantworten konnte oder wollte

2.) Sachverhalte, zu denen nicht weiter ermittelt wurde

3.) Fragen, die Lengauer in öffentlicher Sitzung beantwortete

Ad 1)

Die Vorwürfe, wonach Aliyev und andere ihre Aufenthaltstitel illegal durch Geld­zahlungen erworben hätten, wurden mit dem zuständigen Staatsanwalt besprochen. Lengauer konnte aber nicht sagen, ob hier noch weitere Ermittlungen angestellt werden, ob es zu einer Anklageerhebung kommen wird oder wer mit diesen Causae betraut ist.

Wer „Besse“ ist (Vorhalt aus einer Telefonüberwachung des Pollack, der sagt, dass die SPÖ weiterhin Kontakt zu „Besse“ halten möchte.), kann Lengauer nicht beantworten.

Ad 2)

Der Vorwurf der Geldwäsche gegen Aliyev war Lengauer bekannt; konkrete Hinweise habe es dabei aber nicht gegeben.

Zur angeblichen Übergabe von zwei Millionen Euro im Wiener Hotel Sacher hat das BVT keine Ermittlungsaufträge der Staatsanwaltschaft erhalten, der Vorwurf ist der Staatsanwaltschaft aber bekannt.

Lengauer bestätigte, dass es keine Ermittlungsschritte gegen Blecha gegeben habe.

Zur Frage, ob Geld an politische Parteien geflossen sei (Vorhalt aus Telefon­überwachung, dass ein BVT Ermittlungsbeamter den ehemaligen SPÖ-Wehrsprecher Anton Gaal nur gefragt hätte, ob es zu Geldflüssen an die SPÖ gekommen sei), gab Lengauer an, dass dies zwar mit dem zuständigen Staatsanwalt Kronawetter diskutiert worden sei, es aber keine weiteren Ermittlungen oder Ermittlungsaufträge gegeben habe.

Bezüglich der angeblichen Einschüchterung gegenüber News-Journalist Kuch durch das BVT sah Lengauer keine weiteren Ermittlungsansätze.

Wer „Elena“ ist (Vorhalt aus einer Telefonüberwachung des Pollack, der ihr Visa bei der BH besorgen will.), wurde nicht ermittelt.

Ob es Geldflüsse an Politiker gegeben hat (Vorhalt: Übergabe von zwei Millionen Euro im Hotel Sacher), wurde nicht ermittelt.

Zur erwähnten Bank (Privatinvest Bank AG Salzburg; Wala war angeblich dort beteiligt, wurde aber von Blecha wegen Geldwäsche in dieser Bank gewarnt und stieg dann aus) gab es keine Ermittlungen; es handelt sich aber um ein offenes Verfahren.

Wer „Peter mit der Nummer 001“ ist und woher Ender wusste, dass gegen Pollack durch das BVT ermittelt wird, wurde nicht ermittelt.

Ad 3)

Gleich zu Beginn der Sitzung erklärte Lengauer, dass Pollack und Ender zentrale Personen bezogen auf die Steuerung von Abgeordneten waren.

Ähnlich wie Gridling wertete Lengauer die Gesprächsinhalte zwischen Pollack und Ender teilweise als „Phantastereien“.

Lengauer gab an, dass es verschiedene Sachverhalte gegeben hatte, für deren Ermittlung das BIA eingeschaltet wurde, da diese in dessen Zuständigkeit fallen. Da es bereits zu einer Verurteilung kam und es auch zu Rückfragen kam, schloss Lengauer, dass das BIA auch tätig geworden war.

Zum „Verein der Freunde der Wiener Polizei“ gab Lengauer an, dass es in dieser Causa ein offenes Verfahren, aber noch keine Aufträge der Staatsanwaltschaft gebe. (Vorhalt aus Telefonüberwachung: Korruption im genannten Verein, Erwähnung des ehemaligen Landespolizeikommandanten Roland Horngacher, des Milliardärs und Investors Martin Schlaff, sowie der „Roten Fini“ Josefine Steindling)

Zur angeblichen Informationsweitergabe durch Bedienstete des Heeresnachrichten­amtes wurde das BVT von der Staatsanwaltschaft mit Ermittlungen beauftragt.

Die Informationen aus einem Artikel im Internet, die Pollack an BIA 26 („MICHI“) weitergab und die sich auf das Sponsoring von „Jörg Haiders extreme right-wing party“ bezogen, wurden von Lengauer an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet; ob und wie diese tätig wurde, konnte Lengauer nicht sagen.

Staatsanwalt Stefan Apostol vertrat den in der Causa Kasachstan ermittelnden Staats­anwalt Kronawetter während dessen Krankenhausaufenthalts. In dieser Vertretungszeit verfasste er einen Bericht, in dem er Beeinflussung von Parlamentariern feststellte. Dies entnahm er nach Rücksprache mit Kronawetter dem Bericht des LVT.

Apostol selbst wies mehrmals darauf hin, dass eigentlich Kronawetter der richtige Ansprechpartner gewesen wäre. Er konnte nur wenig zur Aufklärung beitragen.

Fragen, die Apostol nicht beantworten konnte oder wollte:

Können sie Auskunft über die Bestrebungen Pollacks geben, in Kanada Ländereien zu kaufen?

Gab es eine Hausdurchsuchung bei der Firma Bioversal? (Der kasachische Geheim­dienstoffizier Murat Kabylbekov koordinierte seine Aktionen über ein auf Bioversal angemeldetes Mobiltelefon)?

Fragen, die auf die nichtöffentliche Sitzung verwiesen wurden:

Gibt es offene Verfahren zur Frage der Parteienfinanzierung?

Könnte Pollack auch für Aliyev tätig geworden sein?

Haben sie Wahrnehmungen, welche die bei Ender gefundenen Sparbücher betreffen?

Erinnern sie sich an die Beschuldigtenvernehmung Pollacks?

FPÖ-Generalsekretär NAbg. Harald Vilimsky wies in seiner einleitenden Stellung­nahme auf die zahlreichen Pressemitteilungen seit 2007 zur Causa Kasachstan hin. Er selbst stellte als Sprecher für innere Angelegenheiten zwei Anfragen zu dem Thema (eine 2008, eine 2009). Danach erläuterte er kurz die drei Anfragen, die von frei­heitlichen Mandataren (Hübner, Vilimsky, Mayerhofer) auf der Basis entsprechender Presseberichte zu dem Themenkomplex gestellt wurden. Danach nahm er Bezug auf das Schreiben an den Generaldirektor für öffentliche Sicherheit Erik Buxbaum, in dem einerseits die beträchtlichen Vermögenswerte einer Person dargestellt werden, die in Kasachstan rechtskräftig verurteilt wurde, andererseits offiziell vor Aliyev und seiner Gruppe gewarnt wurde, da die Vermögenswerte möglicherweise aus den Bereichen des Drogenhandels und der Geldwäsche stammten.

Danach erzählte Vilimsky über seine Versuche, mit der Innenministerin in Kontakt zu kommen, um Auskunft über eine mögliche Einflussnahme zu erhalten.

Er sprach die Verwicklungen (ehemaliger) SPÖ-Politiker in die Affäre (konkret Blecha) an und erwähnte in diesem Zusammenhang auch die regelmäßig für die SPÖ tätige Anwaltskanzlei des Gabriel Lansky, der auch die mutmaßlichen Witwen der ver­schwunden kasachischen Bankmanager vertritt, deren Entführung Aliyev in Kasach­stan angelastet wurde.

In diesem Zusammenhang verwies er auf die aufklärungswürdigen Vorgänge um den ermordeten georgischen Mafiapaten Sanikidse, Unternehmers Bausbek, Kontakte des früheren SPÖ-Vizebürgermeisters von Wien Mayrs und des früheren SPÖ Innen­ministers Karl Blechas zum russischen Oligarchen Loutschanski und dessen in Wien ansässiger Firma Nordex.

Über Ender wusste er zu berichten, dass dieser den Brief, den er an den FPÖ-Klub weitergegeben hatte, von Blecha erhalten hatte.

Zum zentralen Vorwurf der Steuerung gab Vilimsky an, keinerlei Wahrnehmungen über eine Manipulation seiner Person zu haben; alle parlamentarischen Aktivitäten sind alleine durch ihn selbst entschieden worden. Weder er noch Mitarbeiter des Klubs sind jemals mit Kasachen zusammengetroffen.

Besonders verwerflich ist die Tatsache, dass er über die Aktivitäten des kasachischen Nachrichtendienstes von keiner Dienststelle des BMI informiert wurde, obwohl diese Informationen dann im Verfassungsschutzbericht Eingang fanden und an die Medien weitergespielt wurden.

VI. Ergebnisse der Befragung

1) Beweisthema 2

Überwachung von politischen Mandataren

a) Umgehung Immunität durch Führen als Zeuge anstatt als Beschuldigter

Causa Westenthaler 1 - Rufdatenrückerfassung

Vorweg hat sich diese Causa derart dargestellt: Vom Abgeordneten Westenthaler wurde im Rahmen einer Nationalratssitzung darauf hingewiesen, dass gegen ihn ohne Aufhebung seiner parlamentarischen Immunität von Seiten der Staatsanwaltschaft ermittelt und illegal eine Rufdatenrückerfassung durchgeführt wurde.

Auf Grund von Aussagen des ehemaligen BZÖ-Mitglieds Schwingenschrot, Westen­thaler habe während einer Sitzung über sein Mobiltelefon ein SMS eines Polizisten über Drogenvergehen von Wiener BZÖ-Mitgliedern erhalten, wurden die Staatsan­walt­schaft und das Büro für interne Angelegenheiten tätig. Im Zuge der Befragungen von Auskunftspersonen im Untersuchungsausschuss stellte sich heraus, dass zwar in dieser Causa den Abgeordneten Westenthaler betreffend ermittelt, dieser aber nur als Zeuge und nicht als Beschuldigter geführt wurde, obwohl letzteres eigentlich nahe gelegen wäre und so auch vom BIA vorgeschlagen wurde. Durch diese Konstruktion, den eigentlich Beschuldigten als Zeugen zu führen, war ein Antrag an den Nationalrat auf Auslieferung des Abgeordneten Westenthaler nicht notwendig, wodurch es zu einer Umgehung der gesetzlichen Bestimmungen über die parlamentarische Immunität gekommen ist. Um den Vorwürfen Schwingenschrots nachgehen zu können, wurde bei Abgeordneten Westenthaler legal eine Rufdatenrückerfassung durchgeführt. Die Anordnung zur Rufdatenrückerfassung wurde jedoch dem Abgeordneten Westenthaler damals nicht zugestellt, wodurch auch allfällige Rechtsmittel nicht ergriffen werden konnten.

Auszug aus der Befragung in der 3. Sitzung, 07. 09. 2009:

„Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): In diesem von Ihnen verfassten Anlass­bericht schlagen Sie folgendes weiteres Vorgehen vor: Vernehmung des Ing. Wes­tenthaler Peter, und zwar zum einen in Bezug auf die SMS als Zeuge und zum anderen hinsichtlich einer möglichen Verleumdung als Beschuldigter. – Erinnern Sie sich an diesen Vorschlag?

Michael Kullnig: Ja.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Das heißt, Ihnen war am 22. Dezember 2008 bereits klar, dass Herr Westenthaler auch als Beschuldigter zu führen ist?

Michael Kullnig: Nein.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Warum schreiben Sie das dann?

Michael Kullnig: Die Möglichkeit im Hinblick auf den Verdacht einer Verleumdung wurde von mir im Anlassbericht unter dem Punkt „Geplantes weiteres Vorgehen“ angeführt. Diese war nur angedacht, und dieser Umstand diente auch lediglich zur Kenntnisnahme durch die Staatsanwaltschaft beziehungsweise damit diese das bei der Beurteilung der Sache mit einbeziehen konnte. Das war also nur ein Vorschlag unter dem Punkt „Geplantes weiteres Vorgehen“.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Ich lese es Ihnen vor: Geplantes weiteres Vorgehen: Vernehmung des Ing. Peter Westenthaler zum einen in Bezug auf die SMS als Zeuge, zum anderen – und mich hätte interessiert, was das andere wäre; da haben Sie gesagt, Sie haben nichts – in Bezug auf eine mögliche Verleumdung als Beschul­digter. – Ende des Zitats. Ihre Worte! Ich halte fest, dass Sie nichts hatten, zum dama­ligen Zeitpunkt, mit dem Sie ihn zu Recht als Verleumder, als Beschuldigten hätten führen lassen.

Michael Kullnig: Das ist richtig. Nur ...

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): …

Und jetzt wiederhole ich die Frage noch einmal: Wen hat der Peter Westenthaler am 22.12. 2008 der Gefahr einer behördlichen Verfolgung ausgesetzt, indem er ihn wissentlich einer strafbaren Handlung geziehen hat, die nicht stimmt?

Michael Kullnig: Zu diesem Zeitpunkt, wie gesagt, wurde dieser Umstand von mir lediglich unter „geplantes weiteres Vorgehen“ an die Staatsanwaltschaft übermittelt, mit dem Hinweis, dass man das in die Beurteilung der Staatsanwaltschaft mit einbezieht.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Sie haben vorgeschlagen, ihn als Beschul­digten wegen des Verdachts der Verleumdung zu führen. Sie müssen ja irgendein Tatsachensubstrat gehabt haben, wo Sie gesagt haben: Das ist der Grund, warum er ein Verleumder ist!

Michael Kullnig: Das ist kein Vorschlag gewesen. …“

Causa Strasser-Mails 1 – Veröffentlichung der Mails

Aufgekommen ist diese Causa auf Grund einer Rede des Abgeordneten Dr. Pilz in der 10. Sitzung des Nationalrates vom 21.01.2009 mit folgendem Inhalt:

„Mir liegt ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Wien an das Büro für Interne Ange­legenheiten vom 6. Oktober 2008 vor, in welchem Staatsanwalt Christian Walzi anregt, auf Grund einer Strafanzeige des ehemaligen Innenministers Ernst Strasser in der Affäre um die sogenannten Strasser-E-Mails meinen Computer beschlagnahmen zu lassen. Das kommt aus der Staatsanwaltschaft Wien!

Ich werde Ihnen, Frau Justizministerin, dieses Dokument dann vorlegen. Die BIA-Beamten waren bei mir, sie haben mich gefragt, ob auf diesem Computer (der Redner hält einen Laptop in die Höhe) die sogenannten Strasser-E-Mails sind. Damals waren sie nicht drauf, und er ist nicht beschlagnahmt worden. Ich sage Ihnen nur eines, damit wir bei der Wahrheitspflicht bleiben: Heute sind die sogenannten Strasser-E-Mails auf diesem Computer, und Sie werden zu entscheiden haben, ob der Computer eines Ab¬geordneten beschlagnahmt wird oder ob Sie bereit sind, die parlamentarische Kontrolle mit allen Konsequenzen zu respektieren und, wenn es notwendig ist, auch vor politisch geleiteten Staatsanwälten zu schützen!“

Es hat sich herausgestellt, dass es von Seiten der Staatsanwaltschaft sehr wohl einen Auftrag gegeben hat, Pilz als Zeugen einzuvernehmen, da dieser über die Strasser-Mails verfügt und diese auch veröffentlicht hat. Primär ging es der Staatsanwaltschaft und dem Büro für interne Angelegenheiten darum festzustellen, wer diese Mails an die Medien und an Pilz übermittelt hat. Dazu wurden Medienvertreter und auch Pilz ein­vernommen. Abgeordneter Pilz wurde als Zeuge und nicht als Beschuldigter vom BIA vernommen und trotzdem wurde Pilz angeblich versehentlich Akteneinsicht in vollem Umfang, die eigentlich nur Beschuldigten zusteht, gewährt. Die Staatsan­waltschaft hat auch die Beschlagnahme eines allfälligen Datenträgers in Pilz‘ Besitz angeregt – dies auf Basis von Zeitungsberichten, wonach dieser die Mails auf einem Datenträger erhalten haben soll. Nun wäre es ja üblich, bei Ermittlungen gegen einen Abgeord­neten von Seiten der Staatsanwaltschaft zuvor an den Nationalrat heranzutreten und eine Auslieferung zu erwirken. Dies wurde aber wieder einmal durch die Konstruktion, den Abgeordneten nur als Zeuge im Ermittlungsverfahren zu führen umgangen.

Auszug aus der Befragung in der 6. Sitzung, 01. 10. 2009:

„Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): …

Dr. Strasser schreibt da aber noch etwas anderes. Er schließt mit dem Satz: Es wird daher beantragt und angeregt, die Beschaffung des Datenträgers über den einzu­vernehmenden Zeugen Dr. Pilz und dessen technische Überprüfung zu veranlassen.

Mag. Christian Walzi: In der Folge wurde das BIA beauftragt, Sie zu dem Umstand zeugenschaftlich einzuvernehmen, weil letztlich Dr. Strasser nicht nur seine eigenen Angaben zum Beweis seiner Behauptung oder zur Untermauerung seiner Behauptung vorlegt, sondern auch diesen einen Zeitungsartikel, den ich bereits angesprochen habe, aus „Heute“ vom 15.5.2008.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Jetzt sind wir bei Ihrem Schreiben an das Büro für Interne Angelegenheiten vom 6. Oktober 2008, unterfertigt: Staatsanwalt Mag. Chris­tian Walzi, und jetzt halte ich es Ihnen vor. Bezugnehmend auf den dortigen Abschlussbericht vom 12.9.2008, für den gedankt wird, wird in der Beilage die Anzeige des Dr. Ernst Strasser vom 15.5.2008 samt Ergänzung vom 13.6.2008 übermittelt – da sind ja die Wünsche drinnen: Beschlagnahme des Datenträgers über meine zeugen­schaftliche Einvernahme; was ordnen Sie daraufhin an? –, mit dem Ersuchen um Ergänzung des Sachverhalts durch zeugenschaftliche Einvernahme des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz, wann und wie ihm der fragliche Mail-Verkehr zuge­kommen ist. Ist es richtig, dass Sie hier, in der Frage zeugenschaftliche Einvernahme meiner Person, dem Wunsch beziehungsweise der Aufforderung von Dr. Strasser nach­gekommen sind?

Mag. Christian Walzi: Mein Ermittlungsauftrag hat sich mit den Anträgen oder Anregun­gen des Dr. Strasser gedeckt. Ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Das war jetzt ein wichtiger Satz. – Das war jetzt ein wichtiger Satz! Ich zitiere weiter: Falls Dr. Pilz im Besitz eines vom unbekannten Täter übermittelten Datenträgers sein sollte, – das behauptet ja Dr. Strasser – so wird ersucht um Abklärung, ob durch dessen Auswertung Informationen gewonnen werden können, die Rückschlüsse auf die Person des unbekannten Täters zulassen. – Jetzt kommt der Schlüsselsatz: – Erforderlichenfalls wird um Übermittlung einer Anregung der Beschlagnahme ersucht. – Zitatende. Entsprach auch das dem Wunsch beziehungsweise der Anregung von Dr. Strasser?

Mag. Christian Walzi: Auch dies entsprach teilweise dem Wunsch oder der Anregung des Dr. Ernst Strasser, ja.“

Causa Haidinger – Veröffentlichung von Akten und Mails

Staatsanwalt Gildemeister führte das Verfahren in der Causa „Haidinger“. In diesem Zusammenhang schlug er vor, Peter Pilz als Beschuldigten wegen Anstiftung zur Verletzung des Amtsgeheimnisses zu führen, da dieser Teile aus dem Kampusch-Akt und Mails auf seiner Homepage veröffentlicht und im Innenausschuss aus einem internen Dienstmail von Haidinger zitiert hat. Staatsanwalt Christian Walzi übernahm das Verfahren in der Causa „Haidinger“ und ließ trotz Nichtauslieferung des Abgeord­neten Pilz durch den Nationalrat diesen als Zeuge einvernehmen. Dies wurde auch vom Bundesministerium für Justiz gegenüber der Staatsanwaltschaft kritisiert. Auch hier wurde durch die Einvernahme des Abgeordneten Pilz als Zeuge anstatt als Beschuldigter die parlamentarische Immunität bewusst umgangen.

Auszug aus der Befragung in der 7. Sitzung, 06. 10. 2009:

„Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Schildern Sie dem Ausschuss doch einmal den Anfangsverdacht, der Sie dazu gebracht hat, zwei Personen, nämlich Dr. Haidinger und mich, als Beschuldigte zu führen!

Mag. Peter Gildemeister:…

Der Umstand, dass ich vorgeschlagen habe, auch gegen Sie ein Verfahren einzuleiten, und zwar als Bestimmungstäter, beruht darauf, dass die gesamten Umstände – die ich vorher geschildert habe und die ich jetzt nicht noch einmal wiederholen möchte – für mich einen Anfangsverdacht dahin gehend begründet haben, dass Sie diese  Unter­lagen nicht nur von einem unbekannten Geheimnisträger beziehungsweise allenfalls von Dr. Haidinger selbst zugespielt bekommen haben, sondern daran mitgewirkt haben.

Causa Westenthaler 2 – Üble Nachrede

Auf Grund einer Anzeige von BIA-Chef Kreutner gegen Abgeordneten Westenthaler und BZÖ–Mitarbeiter, die für die APA-OTS Presseaussendungen vom 03. 03. und 05. 03. 2008 verantwortlich waren, kam es zu Ermittlungen in dieser Causa. Dem BIA wurde von Westenthaler vorgeworfen, dass das BIA Akten und Informationen an den Falter-Journalisten Klenk weitergegeben hätte. Da es weitaus einfacher war, gegen die Mitarbeiter eines Abgeordneten vorzugehen als gegen den Abgeordneten selbst, strengte Kreutner ein medienrechtliches Verfahren gegen diese an und gewann den Prozess. Die Staatsanwaltschaft führte bereits Ermittlungen und vernahm Kreutner als Zeugen, bevor sie einen Antrag auf Aufhebung der parlamentarischen Immunität des Abgeordneten Westenthaler stellte. Diese Ermittlungsschritte hätten aber gar nicht durchgeführt werden dürfen, solange der Nationalrat einer Verfolgung des Abgeord­neten nicht zugestimmt hat. Die OStA Wien vertrat die Rechtsansicht, dass die Anfrage zur Aufhebung der Immunität Westenthalers schon vor der Vernehmung von Kreutner hätte stattfinden müssen, weil ab Fortführung des Verfahrens Westenthaler als Beschuldigter (§48/1/1 StPO) zu behandeln gewesen wäre.

Auszug aus der Befragung in der 4. Sitzung, 08. 09. 2009:

„Christian Steiner: Soweit mir das erinnerlich ist, waren diese inkriminierten Aussagen in der Presseaussendung. Ich habe diese mit der Parlamentsrede verglichen und festgestellt, dass diese Aussendung eine inhaltliche Zusammenfassung war.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Lesen – wirklich, ich kann es! Ist es richtig, dass es sich bei den inkriminierten Passagen, die sich auf den 3.3.2008 beziehen, den von Ihnen inkriminierten Passagen, um die Wiedergabe einer Rede des Abgeordneten Westenthaler handelt?

Mag. Hans-Peter Kronawetter: Soweit mir vorliegend, ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Wussten Sie das damals?

Mag. Hans-Peter Kronawetter: Das weiß ich nicht mehr, aber nehme ich an, denn es wird Bezug genommen auf eine Sondersitzung im Parlament vom 3.3.

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Schon der Abbruch des Verfahrens ist ja etwas, das auch im Gesetz vorgesehen ist, genauso wie die Einstellung. Das sind zwei unterschiedliche verfahrensrechtliche Schritte. Sind wir uns da einig, dass es einen Unterschied macht, ein Verfahren abzubrechen oder ein Verfahren einzustellen? (Mag. Kronawetter: Ja!)

Was ist jetzt in diesem Fall für Sie der Anlass gewesen, es abzubrechen?

Mag. Hans-Peter Kronawetter: Ob die weiteren Ermittlungen irgendeinen Verdacht ergeben, sodass ich dann allenfalls eine Anfrage um Auslieferung aus dem Nationalrat zu richten habe.

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Das heißt aber, es war doch so, dass für Sie der Herr Abgeordnete Westenthaler nach wie vor als möglicher zukünftiger Verdächtiger angestanden ist, sonst hätten Sie es ja eingestellt!

Mag. Hans-Peter Kronawetter: Ja. So ist es.

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Damit erklärt sich sozusagen ja auch die spätere Einstellung des abgebrochenen Verfahrens. (Mag. Kronawetter: Ja!) Sie haben keinen Anlass gesehen, zu diesem Zeitpunkt das Parlament zu befassen?!

Mag. Hans-Peter Kronawetter: Da für mich keine Verdachtslage da war, die es gerechtfertigt hätte, eine Auslieferung aus dem Nationalrat zu begehren.“

Grundsätzlich kam im Zuge der Befragungen der Auskunftspersonen ganz deutlich zu Tage, dass zum Einen die Staatsanwälte keine Ahnung hatten, wie sie mit einem Abgeordneten und seiner Immunität umgehen sollten, zum Anderen, die Staatsanwälte durch die Konstruktion, einen Abgeordneten als Zeugen anstatt als Beschuldigten im Ermittlungsverfahren zu führen, die Immunität umgangen haben.

b) Übersehen von Ermittlungen

Causa Strasser-Mails 1 – Veröffentlichung der Mails

In der Causa Strasser-Mails wurde einigen wesentlichen Ermittlungsfragen nicht nach­gegangen, die sich auf Grund von Einvernahmen ergeben haben. Zum Beispiel wurde der grundlegenden Frage, was denn mit diesen externen Nichtdienstlaptops, welche Strasser verwendet hatte, passiert ist und wer für diese verantwortlich ist, nicht nachgegangen. Weiters ergab sich, dass eine Ministeriumsfestplatte mit Daten Stras­sers von einem Kabinettsmitarbeiter einfach mitgenommen und angeblich in einem privaten Ofen zu Hause verbrannt wurde. Dem wurde aber auch nicht nachgegangen. Dass Bundesminister Strasser damals einen APA-Mailaccount für alle dienstlichen Mails benutzt hat und zudem wahrscheinlich der zuständige Administrator Zugriff hatte, zog ebenso kein Interesse der Ermittler auf sich, was doch auch für Verwunderung im Ausschuss sorgte.

Auszug aus der Befragung in der 6. Sitzung, 01. 10. 2009:

„Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ):...

In der Frage, was da alles sonst an Ermittlungsdingen passiert ist, merke ich zum Bei­spiel, gibt es die Zeugeneinvernahme von Herrn Mag. Ita, der vom BIA – die Zeugen­aussage aufgrund Ihrer Anweisung vom 24. Juni, nehme ich an – einvernommen wurde. Und der sagt, ja, er hat eine externe Festplatte im Safe des Innenminis­te­riums – Oktober, Weihnachten 2006 – vorgefunden, die hat er dann nach Hause mit­genommen und hat sie dann im Ofen verbrannt.

Mag. Christian Walzi: In dem Zusammenhang hat sich mir die Frage nicht gestellt, einerseits Zweifel überhaupt an der Aussage des Herrn Mag. Ita zu hegen.“

Auszug aus der Befragung in der 7. Sitzung, 06. 10. 2009:

„Mag. Manfred Kraupa (zitierend): Am 4. September 2008 wurde mit dem Leiter des Referates IV/8c des BMI, Michael Dunkel, welcher für die EDV im Bereich des Bundesministeriums für Inneres zuständig ist, persönlich Kontakt aufgenommen.

Die Laptops der Marke Sony, welche von Dr. Strasser verwendet worden waren, wurden von Mag. Krumpel angeschafft und könnte dieser auch wissen, wo sich der bis dato nicht aufgefundene Laptop befindet.

Laut Angaben von Dunkel wurden die gegenständlichen Mails mit Sicherheit vom verschwundenen Laptop heruntergeladen und nicht auf elektronischem Weg abgefangen.“

Auszug aus der Befragung in der 7. Sitzung, 12. 10. 2009 (Fortsetzung):

„Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Gern. Deswegen nur noch eines: Dr. Strasser sagt aus: Befragt, ob ich weiß, dass es von meinen Laptops auch Sicherungs­fest­platten gab, gebe ich an, dass mir dies nicht bekannt war. In seiner Einvernahme am 8. September 2008 gibt Mag. Ita an – ich zitiere –: Vom Laptop des Dr. Strasser wurden auch Sicherungskopien angefertigt, und zwar auf einer externen Festplatte. Diese Festplatte war in einem Safe des Kabinetts verwahrt, welcher zwischen meiner Innen- und Außentüre meines Büros stand. Zugang zu diesem Safe, welcher mittels Zahlenschloss und mit einem Schlüssel zu versperren war, hatten theoretisch Mag. Gattringer, meine Sekretärin Ute Palkovits und möglicherweise die Sekretärin von Mag. Gattringer, Frau Elke Schandl, und ich. Zwischen Mitte Oktober und Weihnachten 2006 wurde von mir der gegenständliche Safe aufgeräumt, wobei ich auch eine externe Festplatte vorfand. Glaublich über Nachfragen bei Dr. Ulmer sagte dieser mir, dass sich auf dieser Festplatte Sicherungsdaten befinden würden, die nicht mehr benötigt werden. Daraufhin nahm ich diese Festplatte an mich und verbrannte diese bei mir zu Hause im Ofen. – Zitatende. Das ist so die Datensicherheit im Kabinett des Innenministeriums. Sagen Sie, warum hat niemand den Dr. Strasser gefragt, wie hinter seinem Rücken Sicherungskopien seines gesamten E-Mail-Verkehrs angefertigt wer­den konnten, diese ohne sein Wissen aufbewahrt werden konnten und dann ohne sein Wissen privat zu Hause von seinem ehemaligen Kabinettchef oder von einem Kabinettsmitarbeiter verbrannt werden konnten? Das ist ja, was die Suche nach einem sogenannten gestohlenen Datenträger betrifft, keine Kleinigkeit, wenn man weiß, wie mit genau diesen Datensicherungsfestplatten umgegangen worden ist. Also: Warum haben sich die BIA-Beamten für all das überhaupt nicht interessiert? Und damit es auch mit Ihnen etwas zu tun hat: Wie Sie als Dienstvorgesetzter das gesehen haben, warum hatten Sie nicht den Eindruck, dass da oberflächlich ermittelt wurde? Und warum haben Sie die BIA-Beamten nicht beauftragt, sorgfältigere Fragen zu stellen?

Mag. Manfred Kraupa: Wie gesagt, ich bekomme die Akten auf den Tisch, schaue sie auch an. Ich lese nicht jedes einzelne Stück. Ich habe im Jahr ungefähr 1 200 Be­schwerdefälle. Ich bitte zu entschuldigen, dass ich wirklich nicht jedes einzelne Stück lesen kann. – Für mich stellte sich das Erhebungsergebnis soweit klar dar, und ich habe das dann auch unterschrieben.“

Causa Strasser-Mails 2 – ÖVP-Postenbesetzungen

Als die Strasser-Mails öffentlich wurden, herrschte reges Interesse daran, da dadurch die internen Vorgehensweisen der ÖVP im Bundesministerium für Inneres bei Posten­besetzungen augenscheinlich wurden. Dies führte zu mehreren Anzeigen, welche wiederum von der Staatsanwaltschaft in zwei Ermittlungsbereiche gegliedert wurden.

Ermittlungen wegen Amtsmissbrauch im Zusammenhang mit Postenbesetzungen einerseits und Verstößen gegen das Fernmeldegeheimnis wegen der Mails anderer­seits. Christian Walzi übernahm als Staatsanwalt die Ermittlungen in der Causa „Strasser-Mails“ Anfang Mai 2008 und „vergaß“ dabei die Ermittlungen wegen Amtsmissbrauch im Zusammenhang mit den Postenbesetzungen, obwohl der dies­bezüglichen Anzeige Klenks ein mehr als hundert Seiten starkes Mail-Konvolut beigelegt war. Auch das Büro für interne Angelegenheiten, welches in der Causa Strasser-Mails die Ermittlungen getätigt hat, hat diesbezüglich nichts getan. Erst nach Intervention durch das Bundesministerium für Justiz griff Staatsanwalt Apostol dieses Thema wieder auf. Welch Wunder, dass das Büro für interne Angelegenheiten dies­bezüglich keine Rechtswidrigkeiten feststellen konnte. Interessant hierbei ist, dass Apostol die Überprüfung von ÖVP-Postenbesetzungen in einem ÖVP-geführten Bun­desministerium durch einen ÖVP-Bundesminister durch das von der ÖVP eingesetzte Büro für interne Angelegenheiten überprüfen ließ.

Auszug aus der Befragung in der 6. Sitzung, 01. 10. 2009:

„Dr. Michael Klackl:

… dieser E-Mail-Verkehr, der ja nicht dienstrechtliche Akte oder Besetzungsvorgänge direkt umfasste, sondern einfach eine Kommunikation beinhaltete, wo dem ersten An­schein nach auf derartige Besetzungsvorgänge Bezug genommen wurde, daraus ergab sich für mich ein solcher Anfangsverdacht, der weiter zu klären war. Das heißt, zu diesem Zeitpunkt war naturgemäß nicht klar, welchen weiteren Weg das Verfahren nehmen wird, aber in Entsprechung meiner gesetzlichen Verpflichtung musste ich vorschlagen, das durch Ermittlungen weiter aufzuklären.

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Nur für das Protokoll: Ein Anfangs­ver­dacht bezüglich welches Strafparagraphen? 302, nicht wahr?

Dr. Michael Klackl: 302, ja, dass hier unter Umständen nach unsachlichen Kriterien vorgegangen wurde. Das war nicht auszuschließen und musste geklärt werden, um dem gesetzlichen Auftrag Genüge zu tun.

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Anschließend haben Sie dann die Anregung an die Oberstaatsanwaltschaft getätigt, dass Sie weitere Ermittlungs­verfahren einleiten wollen …

Dr. Michael Klackl: Das ist richtig. …

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Da liegt in Ihrem Akt ein ganzes Paket von EMails, die auf parteipolitisch motivierte Postenschiebungen und damit einen mög­lichen Amtsmissbrauch – oder eine ganze Kette von möglichen Amtsmissbräuchen – hinweisen. Ihr Vorgänger weist Sie darauf hin, dass akut die Gefahr der Verjährung besteht. Und was haben Sie daraufhin unternommen, dass es nicht zur Verjährung kommt?

Mag. Christian Walzi: Ich darf noch einmal auf meine vorherige Aussage verweisen. Mir ist die Ordnungsnummer 1, eben dieses E-Mail-Konvolut, entgangen bei meinen Ermittlungen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Das heißt, die Strasser-E-Mails, der Kernvorwurf, die Erstanzeige von Klenk, die ist Ihnen entgangen? Ist das richtig?

Mag. Christian Walzi: Im Zuge der Dynamik, die der Akt in weiterer Folge durch die einbezogenen Nachtragsanzeigen bekommen hat, habe ich dieses Faktum übersehen. Muss ich zugeben. …“

c) Vertuschung von Fehlern der Staatsanwaltschaft

Im Zuge der Befragungen von Auskunftspersonen im Untersuchungsausschuss konnte festgestellt werden, dass zwar intern auf manche Fehler der Staatsanwaltschaft durch das Bundesministerium für Justiz reagiert wurde, dieses aber keine Schritte zur Hintanhaltung dieser Fehler setzte oder die Betroffenen informiert hat. Im Gegenteil, es wurde trotz interner Kritik über manche Vorgehensweisen der Staatsanwaltschaft der Mantel des Stillschweigens gebreitet. Hätte es diesen Untersuchungsausschuss nicht gegeben, wären einige Fehler der Staatsanwaltschaft nie an das Licht der Öffent­lichkeit gelangt. Ein Ausfluss dieser Fehler, vor allem im Zusammenhang mit Ermittlun­gen gegen Abgeordnete und deren Immunität, war ja auch der neue Immunitätserlass vom Juli 2009, in dem die Vorgehensweise bei Ermittlungen gegen Abgeordnete stärker konkretisiert wurde. Gerade in diesem Zusammenhang wäre eine Befragung der Bundesministerin für Justiz Claudia Bandion-Ortner sowie ihrer Vorgängerin Maria Berger wünschenswert und notwendig gewesen. Dies wurde jedoch von den Regie­rungsparteien verhindert - trotz vorherigem Konsens die verantwortlichen Bundesminis­ter am Schluss eines jeden Beweisthemas zu befragen.

Auszug aus der Befragung in der 11. Sitzung, 12. 10. 2009:

„Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Das ist die Seite 111 von 311 Seiten betreffend Seite 1 der Stellungnahme zu „BMJ-Pr 2235/0006-Pr 1/2009“. Da wird im Wesentlichen der Anlassfall aufgearbeitet, und dann wird gesagt: Insbesondere nach Durchsicht der Referatskopie scheint mir die rechtliche Argumentation vor dem Hintergrund der tatsächlichen Vorgänge und der abschließenden Würdigung – nämlich der Staatsanwaltschaft –, keine aufsichtsbehördlich wahrzunehmenden Mängel zu er­kennen, nicht konzise zu sein. – Zitatende. Das ist ein bisschen allgemein. Mit anderen Worten: Die bisherige Stellungnahmen, die von der Staatsanwaltschaft abgegangen sind, und die Begründungen hiezu scheinen dem Justizministerium, also dem Stellung­nahmeschreiber, nicht konzise zu sein. Dann werden etliche Kritikpunkte angeführt – die werde ich mir jetzt nicht alle zu Gemüte führen –, und dann wird ein Resümee gezogen. Ich zitiere wiederum: Auch nach Inkrafttreten des neuen Rechtes – ich erinnere: Mit 1.1.2008 ist die Strafprozessordnung in Kraft getreten! – hat sich die Staatsanwaltschaft nicht mit Ruhm bekleckert. Schließlich werden wir irgendwann mit der Frage konfrontiert, warum in diesem Fall nicht gemäß § 101 Abs. 2 zweiter Satz StPO vorgegangen wurde. – Zitatende.

Ich erinnere, das ist der Paragraph „öffentliches Interesse“, und daher gibt es da eine Zuständigkeit der U-Richter.

Ich zitiere weiter: Ich meine daher – das sagt dann der Abteilungsleiter, der die Stellungnahme für das Ministerbüro, sprich für die Ministerin, abgibt –, dass wir uns auch nicht der Peinlichkeit stellen müssen, dass die Staatsanwalt vorgeblich nicht erkannt hat, dass es sich um einen Abgeordneten handelt. Wir sollten auch nicht in jedem Fall die Vorgehensweise der Staatsanwalt verteidigen. – Zitatende.

Und dann kommt noch folgender weiterer Satz: Ich wäre daher – und jetzt kommt der Vorschlag – dafür, mit offenen Karten zu spielen und klar zum Ausdruck zu bringen, dass die Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft nicht der Sach- und Rechtslage ent­sprochen hat. – Zitatende.

Das ist eine sehr erhellende Feststellung des Justizministeriums, aus welcher ich im Wesentlichen herauslese, man hat in diesem Anlassfall Fehler gemacht, man deckt zu. Man sollte nicht weiter die Staatsanwaltschaft, die Fehler gemacht hat, öffentlich verteidigen, sondern man sollte mit offenen Karten spielen und klar zum Ausdruck bringen, dass man endlich der Sach- und Rechtslage entsprechend vorgehen soll. Ist Ihnen jetzt die Stellungnahme etwas geläufiger?“

2) Beweisthema 3

Bespitzelung von Personen im politischen Umfeld des Parlaments durch Organe der Republik auf Grund von Ersuchen von Mandataren

a) Allgemeines

Im Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses der Abgeordneten Dr. Cap, Kopf , Bucher, Dr. Pilz Kolleginnen und Kollegen (71/GO XXIV. GP), der am 10.07.2009 vom Nationalrat beschlossen wurde, wurde als Gegenstand der Unter­suchung unter Punkt 2 folgender Auftrag formuliert:

„Untersuchung des in der Sitzung des Nationalrates am 10. 7. 2009 erhobenen Vor­wurfs der Anstiftung zur Bespitzelung von Personen im politischen Umfeld des Parla­ments sowie des Vorwurfs der tatsächlichen Bespitzelung dieses Personenkreises durch Organe der Republik auf Grund von Ersuchen von Mandataren.“

Die in dem Antrag erwähnten Vorwürfe sind in folgender Originaltextaussendung des Freihetlichen Parlamentsklubs in konkreter Form veröffentlicht worden:

Wien (OTS) - "Nachdem vorgestern bekannt wurde, dass das Telefon des Abge­ordneten Westenthaler durch die BIA überwacht wurde, weitet sich der Skandal heute, aufgrund uns zugespielter Unterlagen, zum größten Spitzelskandal der zweiten Republik aus", sagte heute FPÖ Bundesparteiobmann HC Strache. "Der FPÖ liegen Dokumente vor die einwandfrei belegen, dass ein Netzwerk von Polizei-Beamten (Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung) in Zusammenarbeit und im Auftrag der Grünen mit Stasimethoden gegen Abgeordnete dieses Hauses vorgehen", so Strache. "Die Grünen Kampagnen wie Platterwatch, die Graf-Des­avouierung und die Hetze gegen Innenministerin Fekter laufen nach einem streng geordneten System ab. Dieses System wird direkt aus dem Innenministerium mit Informationen versorgt", so Strache. Das Ziel dieser Machenschaften sei klar: "Eine Mitte-Rechts Mehrheit in diesem Land zu verhindern", so Strache. "Die Schnittstellen dieses Skandals haben Namen: Uwe Seiler und Karl Öllinger!", deckte Strache auf. Öllinger sei diesbezüglich bereits einschlägig bekannt, Uwe Seiler ist der EDV- und Datenprofi des LVTs-OÖ! "Dieser IT-Spezialist - um teures Geld von der Republik ausgebildet - sitzt nun im LVT Linz und überwacht offensichtlich in seiner Dienstzeit - im Auftrag der Grünen - politisch Andersdenkende und schickt diese Informationen verschleiert über seine Privatmailadresse - uwe.sailer@inode.at - direkt in den Grünen Parlamentsklub. Und wenn die Dienstzeit des Herrn Sailer einmal nicht reicht um seine Aufträge zu erfüllen, weil die Grünen noch vor Tagungsende angefordertes Material benötigen, dann schreckt er nicht zurück in den Krankenstand zu gehen um seiner politischen Pflicht nachzukommen", berichtete Strache.

Hinsichtlich des freiheitlichen Linzer Spitzenkandidaten für die Wahl zum Gemeinderat in Oberösterreich hat ein Beamter aus dem LVT mit einem Grün-Abgeordneten zum geplanten Vorgehen folgender maßen kommuniziert: Ich zitiere: "Einen Versuch ist es schon wert. Vielleicht gelingt mir ein Husarenstück; mal überlegen; auch dazu gebe ich ihnen noch Bescheid." Zitat Ende

Die FPÖ verlange daher eine Stellungnahme der Klubobleute zu diesem Grünen Datenklau und Spitzelskandal, den Rücktritt Karl Öllingers, Erklärungen der Klubs zum weiteren Vorgehen in dieser Causa und die Einsetzung eines Untersuchungs­aus­schusses zu diesem Grünen Datenklau- und Spitzelskandal, so Strache. (Forts.)

In dem auf die Einsetzung folgenden Beweisbeschluss der Abgeordneten Pendl, Amon, Graf, Stadler, Pilz und weiterer Abgeordneter hat der Untersuchungsausschuss in Punkt 3.1. schon wesentlich präziser folgendes beschlossen:

„Aufklärung darüber, ob der Abgeordnete Karl Öllinger an einen Bediensteten des Bundesministeriums für Inneres in dieser Funktion den Auftrag zur ,,Bespitzelung“ von Personen im politischen Umfeld des freiheitlichen Parlamentsklubs erteilte, ob dieser Bedienstete zur Erfüllung dieses Auftrages auf ihm aus seiner dienstlichen Tätigkeit bekannte lnformationen zurückgriff und diese lnformationen an den Abgeordneten Karl Öllinger übermittelte, ob der Bedienstete des Bundesministeriums für lnneres tech­nische oder personelle Einrichtungen des Bundesministeriums für lnneres für seine Tätigkeit benutzte und ob er diesbezügliche Leistungen während seiner Dienstzeit erbrachte.“

b) Der Wandel in der Grünen Politagitation durch das Strategiepapier

Am Mittwoch, dem 07. Jänner 2009, sind im Gr. (großen oder grünen) Salon des Grünen Parlamentsklubs folgende Personen der Klubleitung zusammengetroffen: Dieter Brosz, Ulrike Lunacek, Birgit Schatz, Albert Steinhauser, Reinhard Pickl-Herk und Doris Schmidbauer.

Das Ziel dieser Besprechung war es, die Rahmenbedingungen der politischen Hetz­kampagnen der Grünen für die Zukunft festzulegen. So wurde unter dem Tagesord­nungspunkt „Strategische Vorabklärungen / Klärung Gegner“ – folgendes festgehalten:

„Wer ist – ad personam – der „Gegner“, dem wir alles „an negativem“ umhängen wollen. Medien verlangen nach Gesichtern und bereiten mithilfe Personen Themen auf. Soll wirklich ein Thema „hochgehen“, ist eine klare Konfliktlinie (Schwarz/Weiß-Zeichnung) und der Aufbau einer Auseinandersetzung zwischen Personen uner­lässlich. Die „Gegner-Frage“ muss daher bereits im Vorfeld geklärt werden.”

Als Feind der Grünen wurde die FPÖ gewählt, als ausgesuchter Gegner der frei­heit­liche Politiker Martin Graf.

Graf folgte als III. Nationalratspräsident der nunmehrigen Klubofrau der Grünen, Eva Glawischnig, im Amt nach. Zum doppelten Leid der Grünen erfolgte diese Nachfolge in einer Wahl, in der sich Graf einem ernstzunehmenden Gegenkandidaten stellen musste, nämlich dem grünen Politstar Alexander Van der Bellen. Graf konnte in dieser Wahl mit 109 Stimmen überzeugen, während Van der Bellen mit nur 27 Stimmen deutlich unterlag.

Doch nicht nur in dieser Niederlage wurzelt die Triebkraft der Grünen, sondern auch im permanenten Unterliegen bei diversen Wahlen auf Kommunal-, Landes- oder Bun­desebene.

Im Lichte dieser Strategie erscheinen folgende, chronologisch aufgelistete Kampagnen und Aktionen der Grünen in einem anderen Licht:

Dezember 2008/ Jänner 2009:

Der Grün-Abgeordnete Öllinger wirft zwei (Ex-)Mitarbeitern von Graf vor, Nazi-Material bestellt zu haben.

Richtig ist:

Die Bestelllisten wurden illegal beschafft und verändert.

Es wurde kein Nazi-Material bestellt, sondern T-Shirts mit Aufschriften wie,„Mir stinken die Linken“.

Die Mitarbeiter waren beim Bestellen 16 Jahre alt.

Dass die Artikel vom Parlament aus bestellt wurden, ist somit unmöglich.

Februar 2009:

Die Staatsanwaltschaft verlangt unter dem medialen Begleitfeuer der Grünen die Auf­hebung von Grafs Immunität wegen Vorwürfen aus seiner Tätigkeit im ARC Seibers­dorf.

Richtig ist:

Graf war für eine Tochtergesellschaft verantwortlich, die wirtschaftlich sehr erfolgreich war.

Graf stand sogar eine doppelt so hohe Abfertigung zu. Ihm wurde  widerrechtlich aus politischen Gründen eine Entlassung angedroht, weil er ein Nationalratsmandat für die FPÖ annahm.

Die Aufhebung der Immunität war nicht gerechtfertigt, weil durch die Vertragsauflösung aus politischen Gründen eindeutig ein politischer Zusammenhang gegeben war.

April 2009:

Nach einem NFZ-Kommentar mit Kritik am IKG-Präsidenten Ariel Muzicant fordern Grüne und SPÖ Graf zum Rücktritt auf bzw. wollen eine Verfassungsänderung, die Grafs Abwahl ermöglicht.

Richtig ist:

Muzicant wurde von Graf als Person und nicht wegen seines Glaubens kritisiert.

Muzicant gebärdete sich permanent als Parteipolitiker und muss sich daher auch wie ein solcher behandeln lassen.

Muzicant verleumdet und beleidigt seit Jahren die FPÖ und ihre  Funktionäre, zB durch die Hompage „Kellernazis in der FPÖ“ und durch Vergleiche mit von Freiheitlichen mit NS-Politikern wie Goebbels.

Juni 2009:

Martin Graf fordert in einem Zeitungsinterview das Selbstbestimmungsrecht der Süd­tiroler ein und wird erneut von den Grünen mit Rücktrittsaufforderungen konfrontiert, diesmal allerdings auch aus der ÖVP.

Richtig ist:

Das Selbstbestimmungsrecht ist unveräußerlich. Graf hat keine sofortige Volksabstim­mung gefordert.

Grafs Aussagen decken sich mit dem Parteiprogramm der Südtiroler Volkspartei und mit einem nach wie vor gültigen Nationalratsbeschluss aus dem Jahr 1946.

August 2009:

Die Grünen verlangen Grafs Ausschluss aus dem U-Ausschuss wegen angeblichen Geheimnisverrats.

Richtig ist:

Graf hatte in einer Pressekonferenz die Frage aufgeworfen, ob die SPÖ in Geldwäsche und Parteifinanzierung in Zusammenhang mit Kasachstan verstrickt sei.

Tatsächlich wurde nicht aus geheimen Akten, sondern nur aus öffentlichen Quellen zitiert (zB Standard-Artikel zum Vienna-Sponsoring aus Kasachstan).

Der Grüne Vorstoß war daher schnell gestoppt, die Forderung nach Ausschluss schnell fallengelassen und die Präsidiale des Nationalrates befasste sich kaum mit dem Punkt.

November 2009:

Peter Pilz unterstellt der FPÖ und ihren Funktionären im U-Ausschuss Verbindungen zu einem Mordaufruf im Internet. Martin Graf spricht von KGB-, Stasi- und Gestapo-Methoden. Pilz verlangt für letztere eine Sitzungsunterbrechung und spricht erneut von einem Skandal:

Richtig ist:

Der Vergleich mit Gestapo-Methoden ist in der Politik durchaus verbreitet. Unter anderem haben ihn Werner Amon (ÖV); Rudolf Hundstorfer (SPÖ) und Gerald Grosz (BZÖ) gebraucht. Pilz selbst sprach zuletzt von Stasi-Methoden durch das Heeres-Abwehramt

Die Angriffe des Abgeordneten Pilz von den Grünen gegen die FPÖ waren unge­heuer­lich. Die FPÖ wartet bis heute auf eine Entschuldigung durch Obfrau Glawischnig. Den politischen Mitbewerber mit Kapitalverbrechen wie einem Aufruf zum Mord in Ver­bindung zu bringen, überschreitet Grenzen.

d) Kommissar Zufall führt Regie

Am 09. Juli 2009 ist dem Abgeordneten der Grünen, Karl Öllinger, ein folgenschwerer Fehler passiert. Öllinger hat ein höchst brisantes Dokument auf einem öffentlichen Drucker hinter dem Plenarsaal des Parlaments ausgedruckt und es dort liegengelas­sen. Harald Stefan, ein Abgeordneter der FPÖ, der auf Grund seiner Funktion während den Plenarsitzungen immer wieder Dokumente an diesem Drucker ausdrucken muss, hat dieses Dokument mit seinen Ausdrucken an sich genommen. Als der freiheitliche Abgeordnete seine Ausdrucke durchgearbeitet hat, ist er auf einen beachtenswerten Mailverkehr zwischen Öllinger und dem Polizisten Uwe Sailer gestoßen.

Dieser Mailverkehr welcher den Verdacht des Amtsmissbrauchs des Polizisten Uwe Sailer sowie der Bestimmung dazu durch den Abgeordneten Karl Öllinger begründete, hat den Klubobmann der Freiheitlichen Partei, Heinz-Christian Strache, veranlasst, am 10. Juli 2009 in der 32. Sitzung des Nationalrates im Zuge einer Geschäftsordnungs­meldung die Aufklärung dieses Skandals durch einen Untersuchungsausschuss zu fordern.

§ 302 StGB – Amtsmissbrauch ist folgendermaßen definiert:

§ 302. (1) Ein Beamter, der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder einer anderen Person des öffentlichen Rechtes als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich missbraucht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

e) Erkenntnisse und Wertungen der Befragungen im U-Ausschuss

Nach Abschluss der Befragungen im Untersuchungsausschuss und in Anbetracht sämtlicher zu diesem Beweisthema sonst bekannt gewordenen Umstände sind in Zusammenhang mit dem Verhalten der beschuldigten Personen Uwe Sailer und Karl Öllinger folgende Punkte einer näheren Betrachtung zu unterziehen:

Nebenbeschäftigung

Der Kriminalpolizist Uwe Sailer hat sein Datenforensik-Unternehmen zwar als Gewerbe angemeldet. Nach den Befragungen bestehen allerdings erhebliche Zweifel, ob und in welchem Umfang seine Tätigkeit im Konsens mit der Dienstbehörde erfolgte.

Die Nebenbeschäftigung von Beamten findet ihre gesetzliche Regelung in § 56 Beamtendienstrechtsgesetz (BDG). Insbesondere sind folgende Fälle geregelt, in denen Nebenbeschäftigungen zu untersagen sind:

1.) Unzulässigkeit wegen Behinderung an der Erfüllung dienstlicher Aufgaben (z.B. wenn die Einhaltung der Dienstzeit oder der Amtsverschwiegenheit gefährdet ist).

2.) Unzulässigkeit wegen Vermutung der Befangenheit (wenn die Nebenbeschäftigung im Aufgabenbereich der dienstlichen Aufgaben des Beamten ausgeübt werden soll oder wenn der Beamte seine Nebenbeschäftigung in Verbindung mit Personen ausübt, mit denen er auch zwangsläufig dienstlichen Kontakt hat).

3.) Unzulässigkeit wegen Gefährdung sonstiger wesentlicher dienstlicher Interessen.

In den oben angeführten Fällen muss die tatsächliche Gefährdung der dienstlichen Interessen nicht nachgewiesen werden, es genügt bloß der Anschein der Befangen­heit.

Im Fall des Uwe Sailer wurde eine derartige Untersagung hinsichtlich seiner Meldung der Nebenbeschäftigung als Sachverständiger bei Gericht im Bereich der Daten­analyse vom 02. 06. 2003 nicht getroffen.

Diese Nichtuntersagung wurzelt wohl in einer unrichtigen Darstellung der damals geplanten und später umgesetzten Nebentätigkeit durch Sailer.

Denn Sailer hat, wie aus einem Aktenvermerk mit Bezug auf die erwähnte Meldung hervorgeht, in dem Prüfverfahren angegeben, dass er für die Nebentätigkeit lediglich fünf Stunden pro Monat aufwenden wird. Ebenso hat er den Bereich seiner Neben­tätigkeit lediglich als Datenforensiker bei Gericht angegeben.

Diesen Bereich hat Sailer im Lauf der Jahre deutlich überschritten, z.B. durch den Verkauf von Computern, Festplatten, Wiederherstellung von gelöschten Urlaubsfotos, seine Tätigkeiten für den Abgeordneten Öllinger etc., was laut Angaben seines Vorge­setzten Pogutter bereits zu einem Disziplinarverfahren geführt hat (siehe Protokoll UA-Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen 3.11.2009/öffentl. Teil/11.Sitzung/S. 87).

Dienstzuteilung

Ein Sittenbild des Polizisten Uwe Sailer wurde durch das Bekanntwerden der Um­stände rund um eine erfolgte Dienstzuteilung Sailers zum Landesamt für Verfassungs­schutz und Terrorismusbekämpfung Wien (LVT-W) am 06. und 07. Juli 2009 gezeich­net.

Am Anfang dieser Dienstzuteilung stand ein Telefonat zwischen dem Oberst Franz Pöchhacker vom Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorsimsumusbekämpfung Wien (LVT-W) und dem Vorgesetzten des Abteilungsinspektors (AI) Uwe Sailer, Oberst Karl Pogutter.

Der Inhalt dieses Gesprächs – welcher in einem Aktenvermerk festgehalten wurde – war die Anforderung des Polizisten Uwe Sailer zum LVT-W auf Grund seiner umfang­reichen Kenntnisse und Recherche-Erfahrungen auf dem Gebiet der Auswertung der mutmaßlich rechtsextremen Internetseite www.alpen-donau.info und dem dazuge­hörigen Forum www.alinfodo.com. Darüber hinaus wurde zwischen den beiden Obristen vereinbart, dass die Details der Dienstzuteilung zwischen dem Sachbearbeiter des LVT-W AI Walter Stummer und Sailer direkt geregelt werden. Ein folgenschwerer Fehler, wie sich herausgestellt hat. Denn es war bereits im Vorfeld der geplanten Dienstzuteilung klar, dass der vereinbarte Ablauf der Dienstzuteilung nicht eingehalten werden kann (siehe Protokoll UA - Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen – 24.11.2009/ öffentl. Teil 14. Sitzung / S. 18ff). Grund hierfür war, dass bereits Tage vorher feststand, dass AI Stummer, mit dem Sailer in Wien zusammenarbeiten sollte, eine andere Aufgabe wahrnehmen musste. Diesen Umstand hat Stummer auch mit Sailer im Vorfeld besprochen und ihm mitgeteilt, dass er am 06. Juli 2009 noch nicht nach Wien kommen müsse. Sailer wiederum kam die gewonnene, gut bezahlte Freizeit in Wien gelegen, um den Abgeordneten Karl Öllinger zu besuchen. Sailer dachte nicht daran, diese Dienstzuteilung um einen Tag zu kürzen. Auch eine Meldung dieser Kollision an seinen Vorgesetzten unterließ er geflissentlich.

Allerdings war es Sailer an einem der zwei Tage der Dienstzuteilung möglich, in der Causa www.alpen-donau.info mit seinen Wiener Kollegen zu arbeiten - eben jener Angelegenheit, die zentraler Inhalt des Mailverkehrs zwischen Sailer und Öllinger wurde.

Offizialdelikt

Als der Polizist Uwe Sailer am 06. Juli 2009 in den Räumlichkeiten des Grünen Parla­mentsklubs mit dem Abgeordneten Öllinger zusammentraf, informierte ihn dieser über eine angebliche Drohung informiert (siehe Protokoll UA - Abhör- und Beeinflussungs­maßnahmen – 14. 10. 2009 / öffentl. Teil 9. Sitzung / S. 71). Diese stellt – so auch Sailer in seiner Aussage – unzweifelhaft ein Offizialdelikt dar. Bei Offizialdelikten sind nach § 2 Strafprozessordnung (StPO) die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft verpflichtet, bei Verdacht einer strafbaren Handlung die Ermittlungen aufzunehmen. Eine derartige Handlungspflicht für Kriminalpolizisten begründet sich auch aus dem Beamtendienstrechts Gesetz (BDG), wie der Sailers Vorgesetzter, Oberst Pogutter, vor dem Ausschuss ausgesagt hat (siehe Protokoll UA - Abhör- und Beeinflussungs­maß­nahmen – 03. 11. 2009 / öffentl. Teil 11. Sitzung / S. 101).

Dass Sailer dieser Pflicht weder beim LVT-Wien noch beim Stadtpolizeikommando (SPK) Linz nachgekommen ist, wie im Untersuchungsausschuss festgestellt wurde, stellt einen weiteren Verstoß gegen seine Dienstpflichten dar und vollendet nur das Bild über die Dienstbeflissenheit des Uwe Sailers.

Krankenstand

Wenn es auch der Polizist Uwe Sailer mit seinen Dienstpflichten nicht so genau genommen hat, so war er jedoch in seiner Tätigkeit für den Abgeordneten Öllinger umso emsiger, wie Passagen aus dem vorliegenden Mailverkehr zeigen: Sollten Sie Fragen haben, mailen Sie mir einfach, ich werde versuchen, sie beantworten zu können; ich werde das durcharbeiten; vielleicht gelingt mir ein husarenstück, mal überlegen, auch dazu gebe ich ihnen noch bescheid; ich gebe ihnen morgen bescheid zu diesem thema….

Sein Arbeitseifer gegenüber Öllinger war sogar so groß, dass er nicht davor zurück­schreckte einen „Arbeitskrankenstand“ einzulegen.

So merkte Sailer mit Bezug auf einige von Öllinger erteilte Aufträge an: ich werde mir morgen (09.07.2009) zeit nehmen und punkt für punkt durcharbeiten….. leider hat sich meine chronische „verkühlung“ derart verschlechtert, das ich mich vorerst mal in den krankenstand verabschieden…… das gehirn funktioniert ja einwandfrei….

Diese Zeilen sprechen für sich. Hoffentlich hat sich das Auffliegen des Spitzelskandals nicht negativ auf den „Heilungsverlauf“ der apostrophierten Verkühlung Sailers ausge­wirkt.

Quellen

Zu seinen Quellen gab der Polizist und Datenforensiker Sailer vor dem Ausschuss an (siehe Protokoll UA - Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen – 14. 10. 2009 / öffentl. Teil 9. Sitzung /S. 51 ff.):

Meine Informationen – alle Informationen! – schöpfe ich aus öffentlichen Quellen. Ich gebe das, wenn ich meine, dass es strafrechtlich oder sonst interessant ist, an das LVT weiter, aber die Quelle selber, die Informationen selber, sind öffentlich und bleiben öffentlich. Jeder, der auf alpen-donau.info geht, kann das lesen.

Die Sammlung der Quellen liest sich schließlich wie ein "Who is who" der links­radikalen Szene - von der Sozialistischen Linkspartei über diverse Antifa-Dienste und ein Netzwerk gegen Rechtsextremismus bis hin zum Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands. Einige Auszüge aus dem Befragungsprotkoll unter­mauern diesen Eindruck:

Es handelt sich bei Felix Budin um jene Person, die mit dem Nickname ,Eispickel' korrespondieren dürfte, und ich habe aus dem Netzwerk gegen Rechtsextremismus erfahren, dass diese Person Felix Budin bei Aktionen in Wien, Wiener Neustadt und Wien-Umgebung gegen Demonstrationen teilnehmen soll, die von politisch orientierten Personen veranstaltet werden, die von der Sozialistischen LinksPartei oder von ähnlichen Gruppierungen kommen. Und da gibt es auf der Internetseite der Sozialis­tischen LinksPartei eine klare Aussage, wo festgestellt oder behauptet wird, dass Felix Budin mit einem "Eispickel" drohe.

Dazu darf ich anmerken, dass mir zu Ohren gekommen ist, dass zu dem Fax in die Kreise der FPÖ um Graf herum offenbar absichtlich eine Laus weggeworfen worden sein soll. (Abg. Dr. Graf: Wer hat Ihnen das gesagt?) Dazu muss ich anmerken, dass mir zu Ohren gekommen ist, und zwar zu Ohren gekommen ist aus dem Netzwerk gegen Rechtsextremismus, weil andere...

Man schaut im Internet, ich habe Kontakte ins Internet, ich habe Kontakte in Foren, ich habe Kontakte zu gewissen Gruppierungen. (Abg. Mag. Stadler: Ja, ich habe es ver­standen!) Und da habe ich mich schlau gemacht.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Ja, in Ordnung, aber das heißt, das sind jetzt nicht so wie Sie gerichtlich beeidete Sachverständige für diesen Bereich?

Uwe Sailer: Die Leute, die dahinter stehen, weiß ich nicht, weil das ist alles im Internet.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Ah, die kennen Sie gar nicht?

Uwe Sailer: Ein Forum ist im Internet, und ich ...

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Ich will es nur herausarbeiten. Sie brauchen mir nicht die Welt zu erklären. Das heißt, Sie kennen sie nicht?

Uwe Sailer: Warum muss ich sie kennen?

Sie brauchen da nur Zeitungen lesen, auch in die diversen Blogs gehen und diese lesen, Sie brauchen sich nur mit dem Dokumentationsarchiv in Verbindung setzen, Sie brauchen nur die Seite...

Die Auflösung dieses Nicknames zum Klarnamen ist mir über "Venceremos" geglückt. "Venceremos.com" ist heute noch online und gehört zu einem Antifa-Recherche-Dienst von Sachsen.

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Welche älteren Kollegen meinen Sie, die Sie gefragt haben, hier können Sie noch weitere Informationen, "Geschichten" bekom­men? Welche älteren Kollegen?

Uwe Sailer: Das geht, wenn man ins Internet geht und die Sache eingibt, dann sieht man "Verfassungsschutz" und "Baden-Württembergischer Verfassungsschutz" in Ver­bin­dung mit "Witiko" und "Übelacker". Und diese älteren Kollegen: Das ist aus dem Internet, aus einem Antifa-Recherche-Team.

Die Befragung Sailers zu seinen Quellen zeichnet ein Bild eines politisch motivierten Beamten in einer virtuellen Welt. Ein Umstand, der von vielen in der Polizei erkannt wurde, die deshalb einen distanzierten Umgang mit dem „Datenforensiker" pflegten. Karl Öllinger hat das nicht gestört. Ihm ging es aber auch primär um Wahlkampf­munition.

Ermittlungsmethoden

Uwe Sailer fristet als Kriminalpolizist ein seltsames Dasein. Er hat laut eigenen Angaben keinen eigenen Dienstcomputer, und seine Dienst-Mailadresse kann kaum größere Datenmengen transportieren, sodass er auf private Behelfe zurückgreifen muss. In seiner Dienststelle geht er kaum jemandem ab, wie aus den Befragungen im U-Ausschuss hervorgeht, und so flüchtet er sich offenbar gerne in eine virtuelle Welt, in der es von rechtsextremen Bedrohungen nur so wimmelt.

Seltsam wie sein ganzes Berufsleben sind auch Sailers Ermittlungsmethoden. Man könnte ihn als Wikipedia-Ermittler bezeichnen. So hat er über ein rechtsextremes „Thiazi-Forum“ große Grundlagenforschung betrieben und zur Herkunft des Namens folgendes herausgefunden:

„Thiazi ist ein Riese, oft näher bezeichnet als Sturmriese oder Frostriese in der ger­manischen Mythologie (…) Eines Tages verwandelte sich Thiazi in einen großen Adler und flog nach Midgard, da angekommen sah er Hönir, Loki und Odin, welche gerade einen Ochsen über dem Feuer brieten. Er bot seine Hilfe bei der Zubereitung an und nahm sich nach Fertigstellung der Mahlzeit die besten Stücke. Loki, darüber verärgert, schlug mit einem Stock nach ihm…“

Wer die Geschichte spannend findet, kann sie zur Gänze und wortident mit Sailers Enthüllungen bei Wikipedia nachlesen. Wenig spannend findet das allerdings der oberösterreichische Landespolizeikommandant Andreas Pilsl, der auf Befragung durch FPÖ-Ausschussmitglied Walter Rosenkranz festhielt, dass das Lesen und Abschreiben von Wikipedia-Artikeln in seiner Auffassung von Polizeiarbeit keine kriminologische Bedeutung habe. Kein Wunder, kann doch dort jeder etwas schreiben und dann selbst zu Beweiszwecken zitieren.

Doch Uwe Sailer hat auch andere bemerkenswerte Dinge herausgefunden, zum Beispiel über die Bedrohung der Kommunisten aller Welt durch einen Eispickel. So soll nämlich jemand mit dem Decknamen „Eispickel“ in einem rechtsextremen Forum den früheren oberösterreichischen Grün-Landtagsabgeordneten Gunther Trübswasser mit dem Tod bedroht haben. Eispickel – so recherchiert Sailer – ist ein Synonym für die Waffe, mit der der sowjetische Revolutionär Trotzki 1940 ermordet wurde. Der Eispickel sei somit für die Rechtsextremen offenbar ein Symbol für die weltweite Vernichtung des Kommunismus. Zu so manchem Kommunisten dürfte die Bedrohung durch Eispickel allerdings noch nicht durchgedrungen sein. So ruft etwa die Internet-Zeitung „Jungleworld“ unter dem Titel „Hammer, Sichel, Eispickel“ die Kommunisten aller Länder im Europaparlament dazu auf, sich zu vereinigen.

Die Befragungen von Öllinger und Sailer lassen den klaren Schluß zu, dass einander hier zwei große Verschwörungstheoretiker gefunden haben.

Ähnlich bezeichnend ist auch die Wertung des LVT-Polizisten AI Stummer, der hin­sichtlich der Glaubwürdigkeit seines Kollegen Sailer in Bezug auf von Sailer geäußer­ten Verdachtsmomente, wer hinter gewissen Nicknames stecken könne, meinte:

Er hat Verdachtsmomente geäußert, wer möglicherweise dahinterstehen könnte. Aber das ist mir als Kriminalbeamter zu wenig, denn ich muss mich an Fakten halten.

Belege für die Weitergabe von dienstlich erworbenem Wissen

Am 08. Juli 2009 um 10:08 Uhr schrieb Sailer an Öllinger, dass er am Vortag eine sehr lange Erörterung mit Fachleuten betreffend der Homepage www.alpen.donau.info hatte. Inhalt dieser Besprechung war es, den dahintersteckenden „Funktionären“ den Garaus zu machen. Wenn man sich nun vor Augen führt, dass Sailer am 07. Juli 2009, also einen Tag vor dem besagten Mail, dienstzugeteilt beim LVT Wien war und der Grund der Dienstzuteilung die Sachkenntnisse Sailers betreffend Homepage www.alpen.donau.info waren, dann steht wohl für jeden fest, dass die angesprochenen Fachleute jene Kollegen Sailers aus dem LVT waren, bei denen er seine Dienst­zuteilung versah. Auf die Frage, ob mit Fachleuten wohl die Beamten des LVT-W gemeint sein könnten sagte der Aktenführer in dieser causa, AI Stummer, aus: Davon gehe ich aus, dass er uns gemeint hat. (siehe Protokoll UA - Abhör- und Beeinflus­sungsmaßnahmen – 24.11.2009/ öffentl. Teil 14. Sitzung / S. 23).

Demgegenüber erscheint Sailers Aussage wenig glaubhaft, wonach es sich bei den Experten um anonyme Nutzer eines links-einschlägigen Internet-Forums gehandelt habe.

Auch die Erwähnung von Abläufen bei Rechtshilferersuchen an US-amerikanische Behör­den in einem Mail Sailers an Öllinger lässt den Schluß zu, dass er damit dienst­liches Wissen weitergegeben hat. Denn dies war auch ein zentraler Inhalt der Besprechung im Zuge der erwähnten Dienstzuteilung beim LVT-W. Auch hier erscheint Sailers konstruierte Rechtfertigung ausgesprochen zweifelhaft, wonach er auf die Amerikaner nur deshalb zu sprechen gekommen sei, weil er vor Jahrzehnten irrtümlich privaten Besuch von amerikanischen Botschaftsgehörigen erhalten habe und im Jahr 1986 einen spannenden Artikel in der Zeitschrift „profil“ gelesen habe.

Ein weiterer eindeutiger Beleg für die Weitergabe dienstlich erworbenen Wissens sowie auch für eine strafbare Falschaussage vor seinem Vorgesetzten, Oberst Pogutter, am Tag des Aufkommens des Spitzelskandals, ist in folgender Passage des Mailverkehr festzumachen: Sailer erwähnt einen Martin Sellner, der sich in der Bur­schenschaft Olympia hochgedient habe und dort schon ein kleiner Verantwortungs­träger sei.

Sailer hat in der von ihm initiierten Beschuldigtenvernehmung am 10. Juli 2009 um 15:15 Uhr befragt zu seinem Kontakt mit Öllinger angegeben:

In diesem Zusammenhang gab es auch einen privaten Smalltalk mit Hrn Öllinger und wurden von seiner Seite einige Personen angesprochen, die in neonazistischen Krei­sen angesiedelt sind. Bei diesen Personen handelt es sich ausschließlich um solche, die im Internet publizieren oder in Büchern erwähnt werden. Die Personen sind mir natürlich auch dienstlich bekannt, weil sie permanent mit dem Verbotsgesetz in Berüh­rung kommen…

Der erwähnte Martin Sellner ist weder im Internet noch in Büchern erwähnt (Stand Juli 2009). Ebenso ist Martin Sellner nicht mit dem Verbotsgesetz in Berührung gekommen.

Mit diesem Vorhalt konfrontiert, gab Sailer vor dem Untersuchungsausschuss an, dass er Sellner immer mit „N.N.“ verwechsle (Siehe Protokoll UA - Abhör- und Beeinflus­sungsmaßnahmen – 14. 10. 2009 / öffentl. Teil 9. Sitzung /S. 56). Nun liegt es wohl außerhalb jeder Vorstellungskraft, dass man jemanden mit einer Person verwechselt, die man nicht kennt. Es liegt also auf der Hand, dass Uwe Sailer den Namen Sellner aus einer nichtöffentlichen Quelle kennen muss, wobei hier wohl nur polizeiliche Er­mittlungen in Frage kommen.

Auftrag

Als Reaktion auf das Aufdecken des „Grünen-Spitzelskandals“ durch den freiheitlichen Klubobmann Heinz-Christian Strache in der Sitzung des Nationalrates am 10. 07. 2009 wollte Peter Pilz von den Grünen seinem Klubkollegen Karl Öllinger durch einen Redebeitrag Schützenhilfe leisten.

Durch diese Rede (siehe stenographische Protokolle des Nationalrats, XXIV. GP 10. Juli 2009 32. Sitzung vom 09. Oktober 2009) wurde das alte Sprichwort: „Das Gegenteil von gut ist gut gemeint“ wieder einmal bestätigt. So hat Pilz durch seine Rede die spätere „Verteidigungsstrategie“ des Abgeordneten Öllinger zum ehest mög­lichen Zeitpunkt Lügen gestraft. Pilz hat vor dem Nationalrat im Gegensatz zu den Aussagen Öllingers bestätigt, dass Öllinger einer privaten Firma von Uwe Sailer, nämlich einem Institut für Datenforensik, einen Auftrag erteilt habe.

Diese Auftragserteilung hat der Abgeordnete Öllinger mehrmals unter anderem auch vor dem Untersuchungsausschuss unter strafrechtlicher Wahrheitspflicht bestritten. (siehe Protokoll UA - Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen – 14. 10. 2009 / öffentl. Teil 9. Sitzung / S. 9).

Umgehungsgeschäft

Ein aufklärungswürdiger Umstand ist dem Ausschuss hinsichtlich einer vom Land Oberösterreich unter der Patronanz des Grünen Landesrats Anschober erstellten Broschüre zum Thema Gentechnik  mit dem Titel „Wir sind so frei“ bekannt geworden.

Im Impressum findet sich der Unter dem Punkt Redaktion der Name Susanna Sailer, die Frau des Polizisten Uwe Sailer. Im Ausschuss wurde der Verdacht geäußert, dass hier eventuell ein Umgehungsgeschäft vorliegen könnte.

Diesen Verdacht werden die unabhängigen Gerichte zu klären haben.

Wahlkampfmunition

Verräterisch ist auch jene Passage im Mailverkehr, wo sich Öllinger bei seinem Auf­tragsnehmer, dem Polizisten Sailer, Wahlkampfmunition über den freiheitlichen Kandidaten für den Linzer Gemeinderat, Detlef Wimmer, bestellt. So schreibt  Öllinger:

Mein problem ist, dass ja die wahlen sehr rasch im Herbst stattfinden und erfahrungs­gemäss in den letzten wochen es wohl kaum mehr möglich ist, geschichten wie diese zu platzieren. Also wenn Sie eine möglichkeit sehen, dass ich zu zusätzlichen infos aus anderen quellen komme, die belegen, dass der detlef beim bfj geschnuppert hat, wäre das ein ordentlicher schub.

Abseits der strafrechtlichen Relevanz von Öllingers Tun wird durch diese Passage auch seine vorgespielte moralische Rechtfertigung widerlegt, zumal ihm der Kampf gegen den Rechtsextremismus auch nur wichtig erscheint, so lange er sich im Wahl­kampf für die Grünen ausschlachten lässt.

Anfrage

Zu einer geplanten parlamentarischen Anfrage über den oberösterreichischen FPÖ-Politiker Detlef Wimmer hat der Abgeordnete der vermeintlichen grünen Datenschüt­zerpartei Karl Öllinger im Mailverkehr mit Sailer harte Töne angeschlagen. So hat er geschrieben, dass er dem Verteidigungsminister klarmachen wolle, dass er sich auf seine parlamentarische Anfrage eine saubere und rasche Antwort – vor der oberöster­reichischen Landtagswahl - erwarte. Vor allem die Probleme mit dem Datenschutz hat Öllinger in diesem Zusammenhang kritisiert. Ob es zu dieser grenzwertigen Inter­vention von Öllinger bei Darabos gekommen ist, konnte leider im Ausschuss nicht ergründet werden, da die Regierungsparteien eine Ladung der Minister bekanntlich verhinderten.

Vertuschung durch das BVT

Bezeichnend für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BVT) und des LVT-W ist der Versuch, die Spuren des Spitzelskandals zu verwischen, sobald dieser öffentlich wurde. So hat Oberst Pöchhacker vom LVT-W am 13. Juli 2009 in einem Mail an das BVT mit dem Ausdruck des Bedauerns folgende Formulierung aus einem Bericht vom 10. Juli 2009 zurückgenommen: „Sailer war am 6. und 7. Juli 2009 nach Rücksprache mit dem BVT dem LVT Wien aufgrund seiner Sachkenntnisse zugeteilt.“. Dies hat man wohl gemacht, weil man den Eindruck erwecken wollte, dass Sailer keine Sachkenntnis in der causa www.alpen.donau.info und www.alinfodo.at besaß, sondern es sich nur um eine allgemeine technische Einweisung handelte. Dies wurde schon allein durch die Aussage des AI Stummer widerlegt, der im Ausschuss angab, dass der gesamte Akt betreffend der zwei oben erwähnten Internetseiten auf Vorberichten des Uwe Sailer fußte (Siehe UA - Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen – 24.11.2009/ öffentl. Teil 14. Sitzung / S. 25ff). Nahezu peinlich war die Annahme des Oberst Pöchhacker, er habe „seinen“ Bericht vom 10. Juli 2009 berichtigt (siehe Protokoll UA - Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen – 10.11.2009 / öffentl. Teil 12. Sitzung /S. 26 ff), in Wahr­heit wurde der Bericht jedoch von einem gewissen AI Thüringer erstellt und nicht von Pöchhacker selbst Es liegt der Verdacht nahe, dass Pöchhacker auftragsgemäß ohne lange zu fragen (und zu denken) hier eine Berichtigung im Sinne seiner Vorgesetzten verfasst oder eine vorgefertigte Vorlage übernommen hat, um BVT und LVT nicht die causa Sailer „hineinzuziehen“.

Kurz gesagt wollten die Behörden den Eindruck vermeiden, Sailer jemals für einen zuverlässigen und kompetenten Ermittler im Rechtsextremismus-Bereich gehalten zu haben.

Falschaussage

Im Zuge der Befragungen im sind in mehreren Bereichen mutmaßliche Falschaussa­gen durch die Auskunftspersonen vor dem Ausschuss, insbesondere durch den Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger getätigt worden. Sollten die Aussagen des Abgeordneten Öllinger jedoch – was auf Grund des Verfahrensverlaufs vor dem Untersuchungsausschuss zu bezweifeln ist – der Wahrheit entsprechen, muss gegen die Person Uwe Sailer wegen des Verdachtes der Falschaussage ermittelt werden. Bezüglich dieser Falschaussage haben die Abgeordneten Martin Graf, Walter Rosen­kranz und Werner Neubauer eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht, weswegen auch schon ein Auslieferungsbegehren gegen Öllinger im Parlament eingelangt ist.

Die wichtigste mutmaßliche Falschaussage hat Öllinger getätigt, indem er bestritten hat, über die Polizisten-Eigenschaft des Uwe Sailer Bescheid gewusst zu haben. Der Grund für diese Taktik ist offensichtlich, denn wenn Öllinger nicht wusste, dass Sailer ein Polizist ist, handelte er ohne Vorsatz und somit straflos. Einfach gesagt: Ohne Amt kein Amtsmissbrauch.

Einige mögliche Falschaussagen verdienen es hier näher angeführt zu werden. So wurden über den Ablauf der Kontaktaufnahme zwischen Uwe Sailer und Karl Öllinger im Hinblick auf die Offenlegung des Berufs als Polizist in der 9. Sitzung des Unter­suchungsausschusses am 14. Oktober 2009 folgende widersprüchliche Aussagen getätigt:

(Siehe Protokoll UA- Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen – 14.10.2009/öffentl. Teil 9. Sitzung/S. 15 ff):

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ) Wir haben ja noch einige Fragerunden vor uns, daher jetzt nur noch kurz: Sie haben vorhin Kollegen Amon gegenüber hier im Ausschuss gesagt, dass Sie nicht wussten, dass Herr Sailer Polizeibeamter ist, sage ich einmal im weitesten Sinne. – Bitte für das Protokoll: Herr Abgeordneter Öllinger nickt – das kann man nämlich nicht lesen im Protokoll. (Karl Öllinger: Ich nicke gerne so, dass man es auch nachlesen kann: Ich kann das Nicken bestätigen!) Sie haben in dem E-Mail-Verkehr – und jetzt halte ich Ihnen zwei Passagen vor – unter anderem gesagt – Zitat –: Die Unterlagen wurden zwar vernichtet beim dortigen Verfassungs­schutz – schreibt Ihnen Herr Sailer, so meine Infos –, aber ältere Kollegen können noch heute Geschichten über ihn erzählen. – Zitatende. Da geht es um eine besondere Person: ad Übelacker, steht da drüber. Also er verweist selbst auf den Verfassungs­schutz Ihnen gegenüber in dieser einen Passage. – Ist Ihnen diese Passage bekannt?

Karl Öllinger: Na sicher.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Weiters schreibt Herr Sailer in einem ande­ren E-Mail – Zitat –: „meine antwort: 01) die anmeldedaten sind verschleiert; da ist ein proxy dazwischen geschaltet; anfragen gehen nur über amerika und die praxis belegt, dass wir von dort nie etwas bekommen. (umgekehrt wollen die amis immer alles von uns; die sind schon mal bei mir persönlich vorsprechen gekommen aus der us-bot­schaft in wien um infos einzuholen.“ – Zitatende.

Kennen Sie diese Passage? (Karl Öllinger: Selbstverständlich!) – In diesem Zusam­men­hang: Haben Sie sich nicht gewundert, dass Sailer Kontakte zu ausländischen Geheimdiensten hat und aus der Schule plaudert? Haben Sie sich nicht gefragt, in welcher Eigenschaft er zu diesen ... – Er spricht von „älteren Kollegen des Verfas­sungsschutzes“, er spricht davon, dass man von den Amis nie etwas bekommt, die umgekehrt von uns alles wollen und auch bekommen. Das heißt, Sailer spricht aus der Praxis zwischen Geheimdiensten; das ist auch interessant für einen Beamten, mit einem ... – aber egal. Haben Sie sich nie gefragt: Was hat denn der für eine Funktion? Sailer ist Datenforensiker, und ich weiß nicht, was das für eine Funktion ist?

Karl Öllinger: Sie haben richtigerweise die Passage zitiert: dass sie bei ihm persönlich waren. – Das habe ich natürlich so interpretiert: in seiner Firma, dass seine Firma öffentliche Aufträge hatte und hat.

Zu dem oben angeführten Sachverhalt wurde der Polizist Uwe Sailer ebenso befragt.

(Siehe Protokoll UA- Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen – 14.10.2009/öffentl. Teil 9. Sitzung/S. 44 ff):

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Hat Herr Abgeordneter Öllinger von Ihnen gewusst, dass Sie im Bereich der Kriminalpolizei tätig sind?

Uwe Sailer: Das kann ich nicht beantworten. Das weiß ich nicht.

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Sie haben darüber nicht gesprochen?

Uwe Sailer: Nein. Ich habe erst später mit ihm darüber gesprochen, weil ich ihn klipp und klar darauf aufmerksam gemacht habe, dass ich massiv zwischen dienstlich erlangten und öffentlichen Informationen trennen muss. Und dienstliche Informationen sind für mich geschlossene Quellen, und öffentliche Informationen sind für mich öffentliche Quellen.

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Meine Frage: Wann haben Sie diese Unterscheidung zwischen dienstlicher und öffentlicher Information gemacht? Bevor noch diese ganze Sache im Parlament öffentlich wurde – oder erst danach?

Uwe Sailer: Ich habe mich, soweit erinnerlich, mit Herrn Abgeordnetem Öllinger am 6. Juli 2009 persönlich getroffen und habe – und das mache ich mit jeder Person, die von mir privat etwas will – klar definiert, zumindest aus meiner Sicht klar definiert, dass ich Informationen aus kriminalpolizeilichen Bereichen nicht nennen kann. Das habe ich am 6. Juli 2009 vor Einleitung des Gespräches mit dem Herrn Öllinger definiert.

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Sie haben dem Herrn Öllinger am 6. Juli Ihrer Erinnerung nach im Gespräch im Büro dezidiert gesagt, dass Sie im kriminal­polizeilichen Dienst sind?

Uwe Sailer: Soweit erinnerlich, ja.

Auch der Abgeordnete der ÖVP Werner Amon fragt bei Sailer nach, ob Öllinger wissen musste, dass Sailer Polizist war.

Abgeordneter Werner Amon (ÖVP): Darf ich Sie fragen: Für Sie war das schon klar? (Uwe Sailer: Aus meiner Sicht war das klar, ja!) Am 6. Juli war das klar? (Uwe Sailer: Aus meiner Sicht war das klar, ja!)

Abgeordneter Werner Amon (ÖVP): Ich halte daher für das Protokoll fest, dass bereits zumindest zweimal, wenn nicht dreimal, widersprüchliche Aussagen gefallen sind: Erstens zur Frage des Bekanntseins, ob Sie ein Mitarbeiter der Polizei sind – das stellt der Kollege Öllinger anders dar, und auch die Differenzierung. – Ich halte das nur ein­mal vorab fest.

3) Beweisthema 1:

Versuchte Einflussnahme ausländischer Geheimdienste auf aktive und ehemalige Mitglieder des Nationalrates

a) Vorwurf der Steuerung durch ausländische Nachrichtendienste in Richtung FPÖ

Im Juli 2009 wurde von der Bundesministerin für Inneres über den Verfassungsschutz­bericht lanciert, dass die FPÖ sich bei parlamentarischen Anfragen von ausländischen Nachrichtendiensten hat steuern lassen. Die Medien berichteten breitest darüber, und mit jedem Tag wurden diese Geschichten mit weiteren Behauptungen wie zum Beispiel Geldflüssen an die FPÖ aufgebauscht. Es wurde von Seiten der FPÖ geklagt, Ge­richtsverfahren wurden geführt und von den Beklagten schließlich Gegendarstellungen abgedruckt. Im Untersuchungsausschuss und aus den Akten kam dann zu Tage, dass die FPÖ Informationen von einem Journalisten erhalten hatte und diese Informationen als Grundlage für parlamentarische Anfragen verwendet wurden. Es stellte sich weiters heraus, dass die anfragestellenden Abgeordneten der FPÖ keinerlei Kontakt zu kasachischen Nachrichtendienstangehörigen hatten und dass es diesbezüglich auch keine Geldflüsse zur FPÖ gab.

Dem Innenministerium war die Einflussnahme bereits im November 2008 bekannt. Dennoch gab es keine Warnung gegenüber den angeblich betroffenen FPÖ-Abge­ordneten. BVT-Chef Gridling begründete dies damit, dass nur der Nationalrat in seiner Gesamtheit gegen derartige Einflussnahmen zu schützen sei, ncht aber einzelne Abgeordnete. Vor diesem Hintergrund mutet jedoch es seltsam an, dass der ehemalige SPÖ-Abgeordnete und Wehrsprecher Anton Gaal durch das BVT sehr wohl auf seine Verstrickungen in kasachische Geheimdienstaktionen hingewiesen wurde.

Dessen ungeachtet konnte festgestellt werden, dass die Anfragen der FPÖ zu Recht gestellt wurden, da es in diesen Causen sehr wohl hinterfragenswerte Geschehnisse gab wie zum Beispiel die Erteilung von Aufenthaltstiteln, etwaige Geldflüsse an Parteien für Verdienstzeichen, Kontakte von ehemaligen Bundesministern und Abge­ordneten zu ausländischen Nachrichtendienstangehörigen, etc. Doch diese Punkte durften im Untersuchungsausschuss nicht mehr behandelt werden.

Auszug aus der Befragung in der 15. Sitzung, 25.11.2009:

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Da kommen wir jetzt zu einer grund­sätz­lichen Sache: Sie warnen vor diesem Modus Operandi, dass im Zuge von parlamen­tarischen Anfragen die Möglichkeit besteht, für Geheimdienste sogar unwissentlich tätig zu werden – also eine Warnpflicht! Auf der anderen Seite warnen Sie den einzelnen Abgeordneten, der davon betroffen ist, nicht, und zwar auf Grund bestimmter gesetzlicher Regelungen. Da ergibt sich für mich ein klares Missverhältnis zu dem, was Sie jetzt gesagt haben.

Mag. Peter Gridling: Ich bin Ihnen dankbar für diese Frage, Herr Abgeordneter. – Für uns ergibt sich daraus überhaupt kein Missverhältnis. Würden wir einen einzelnen Abgeordneten beispielsweise mit Details warnen, würden wir einerseits das Amts­geheimnis verletzen, die Amtshandlung selbst gefährden und vielleicht auch Daten­schutzinteressen verletzen. In diesem Fall, dass wir den Modus Operandi anony­misiert, in geeigneter Form öffentlich dargestellt haben, haben wir, glaube ich, unser Ziel, da Bewusstsein zu erreichen, wirklich erreicht.

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): …

Zum Untersuchungsgegenstand „Einflussnahme auf Parlamentarier“: Sie haben zuerst gesagt, dass es Kontakte zu Abgeordneten und Mitarbeitern gegeben hat. Meine Frage lautet: Zu welchen Abgeordneten haben Mitglieder kasachischer Geheimdienste Kontakt gehabt, direkten Kontakt gehabt?

Mag. Günter Lengauer: Also der direkte Kontakt ist von uns nie festgestellt worden.

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Einen direkten Kontakt hat es nie gege­ben.

Mag. Günter Lengauer: Also Abgeordnete und Geheimdienstoffiziere, also ... Ist nie festgestellt worden.

b) Vorwurf der Steuerung durch ausländische Nachrichtendienste in Richtung ÖVP

Allfällige Verstrickungen und Kontakte von Politikern der ÖVP in der Kasachen-Causa, welche auf Grund der Aktenlage hervorgetreten sind, durften nicht weiter untersucht werden. Interventionen aus dem Bundesministerium für Inneres im Zusammenhang mit der Erteilung von Aufenthaltstiteln in Niederösterreich und auch die Rolle des Landes­hauptmannes Erwin Pröll in diesem Zusammenhang konnten nicht untersucht werden. Allerdings äußerte sich der mit der Angelegenheit befasst Mitarbeiter der Niederöster­reichischen Landesamtsdirektion Leopold Grünner dahingehend, dass eine derart rasche Erteilung eines Aufenthaltstitels vorkommen könne, „wenn die Oberbehörde entsprechendes Interesse signalisiert“. In diesem Fall habe es sich bei der Ober­behörde um die Generaldirektion für öffentliche Sicherheit gehandelt. Eine Einfluss­nahme kasachischer Kreise auf die ÖVP ist auf Grund dieser Umstände naheliegend, durfte jedoch vom U-Ausschuss nicht näher erforscht werden. Verstrickungen der ÖVP-nahen PR-Agentur „Red Carpet“ in der Causa Kasachstan konnten ebenfalls nicht behandelt werden.

Auszug aus der Befragung in der 15. Sitzung, 25.11.2009:

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Gut, das nehme ich so zur Kenntnis. – Dieser Beamte macht also einen Amtsvermerk und schreibt darin Folgendes: Botschafter Alijew habe sich entschlossen, zu den Vorgängen Stellung zu beziehen und ent­sprechende Presseverlautbarungen abzugeben. Freund Adolf Wala habe ihm einen Medienberater vermittelt, der den Kontakt zum Kabinett vom Innenminister Günther Platter, Christian Switak, herstellen wird. – Zitatende. Das Magazin „NEWS“ berichtet daraufhin in seiner Ausgabe 36/09 Folgendes: „Der mutmaßlich kriminelle Exbotschaf­ter Kasachstans in Wien, Rakhat Alijev, vergab nur einen Tag bevor er als Botschafter abberufen wurde, einen lukrativen PR-Vertrag über 499 200 US-Dollar an die ÖVP-nahe PR-Agentur ‚Red Carpet Opinionleader Consulting’.“ Weiter heißt es da: „Red Carpet’ wirbt auf seiner Homepage mit den Worten: ‚Entscheidend für Ihren Erfolg ist es daher, Beziehungen auf allen Ebenen zu pflegen – Minister, Kabinettsmitarbeiter, Spitzenbeamte.’ ‚Red Carpet’ pflege diese Kontakte, wobei verschiedene kommuni­kative Maßnahmen eingesetzt werden, um politische, administrative und verfahrens­technische Entscheidungen mitzugestalten.“ – Zitatende.

Meine Frage, die sich daran knüpft, ist: Wen hat Adolf Wala dem Rakhat Alijew als Medienberater vermittelt? Haben Sie dazu eine Wahrnehmung?

Mag. Peter Gridling: Es tut mir leid, diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich habe hierzu keine Wahrnehmung.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): …

Wenn ich Ihnen jetzt also schildere, dass – ab heute werden Sie dann nicht mehr sagen können, dass Sie es nicht gewusst haben – zwei Tage bevor Alijew als Bot­schafter abgesetzt wurde von seinem Ex-Schwiegervater, ein großer Werbeauftrag zunächst in der Höhe von 600 000 € an eine PR-Agentur namens „Red Carpet“ ergangen ist – die können Sie schon sehen, wenn Sie bei Wien hereinfahren, da gibt es schon Werbetafeln für „Red Carpet“ –, an der das frühere Kabinettsmitglied des Kabinetts Lopatka Mag. Stefan Krenn, der früher auch bei Hochegger Communications tätig war – heute können Sie im „NEWS“ nachlesen, dass es Verträge zwischen Strasser und Hochegger gab –, der gemeinsam im Kabinett Lopatka saß mit der nunmehrigen, glaube ich, Gattin, aber zumindest Lebensgefährtin des früheren Innen­ministers Strasser ... Also zwei Tage bevor dieser Herr Alijew als Botschafter abgesetzt wird, ergeht dieser Auftrag dorthin. Würden Sie es völlig von der Hand weisen, dass es einen Zusammenhang gibt zwischen dem dort erteilten Auftrag und der raschen, sehr raschen Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung durch die BH Horn und dass da eventuell die Annahme nicht von der Hand zu weisen wäre, dass es da zu einer Vorteilsannahme kam?

Mag. Günter Lengauer: Dazu kann ich nichts sagen. Das war nicht Ermittlungsgegen­stand. Ich bin auch zu dieser Zeit mit dem Fall nicht beauftragt gewesen. Erst später. Ich kann dazu nichts sagen.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): …

Technische Überwachung vom 30.12.2008. Da sagt der Ender: Dann ist mir eh alles klar!

Ich lese Ihnen wieder den ganzen Absatz vor. Geredet wird über die Anfrage, die ins kasachische Netz gestellt werden soll. Ich zitiere:

Pollack: Nur zu deiner Information: Es sind beide in Wien XXII und werden versorgt über’n Rifaat.

Ender: Also der ist der Rechtsbeistand noch immer?

Pollack: Na ja, nicht der offizielle. Der, der die finanziellen Geschichten abwickelt.

Ender: Dann ist mir alles klar. Der liebe Rifaat hat hier viel Erfahrung im Geldwaschen.

Pollack: Die zwei, der Rifaat und der zweite, die sollen ihm nehmen, was geht.

Pollack und Ender unterhalten sich über die Angelobung von Ortner/Raiffeisen/Verkauf der kasachischen Bank–Konrad. Ender meint, dass dies nur mehr für Petra zugänglich

wäre. – Zitatende.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): …

Haben Sie Überprüfungen angestellt hinsichtlich der hier behaupteten Geldwäsche?

Mag. Günter Lengauer: Dazu sind keine Untersuchungen angestellt worden.

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Magister! Herr Direktor! Am 29. Mai des Jahres 2008 hat Herr Alnur Mussajew von der Bezirkshauptmannschaft Horn einen gültigen Aufenthaltstitel für die Dauer eines Jahres verliehen bekommen, also bis 29. Mai 2009, und bei der gleichen Bezirkshauptmannschaft soll dann auch Herr Alijew einen Aufenthaltstitel bekommen haben.

„Der Standard“ hat in einem Artikel vom 27. August 2009 darüber wie folgt berichtet –

Titel: „Wohnsitz im Waldviertel“ –:

„Der vielleicht brisanteste Punkt betrifft die Umstände, unter denen Rakhat Alijew im September 2007 plötzlich eine Aufenthaltsbewilligung in Horn im Waldviertel erhielt, nachdem er zweimal beim Wiener Magistrat gescheitert war. Alijew stellte den Antrag am 3. September jenes Jahres und erhielt nur zwei Tage später den positiven Be­scheid. Die Anwälte der Alijew-Opfer halten eine politische Protektion Alijews für möglich. ,Die überaus rasche Bearbeitung des Antrages gibt Anlass zu prüfen, ob auch der Landeshauptmann von Niederösterreich in die Vorgänge involviert war‘, heißt es in der Begründung der Strafanzeige, die die Anwälte am Mittwoch gegen die Bezirks­hauptmannschaft Horn einbrachten.

Die leitende Hand, die den kasachischen Ex-Botschafter ins Waldviertel brachte, gab es in der Tat, wie der Standard erfuhr. Die ,flott erteilte‘ Bewilligung der Aufenthalts­genehmigung sei auf Weisung des Innenministeriums in Wien erteilt worden – ge­nauer: von der Generaldirektion für öffentliche Sicherheit, sagte Leopold Grünner, Leiter der Innenrevision in der Landesregierung Niederösterreich.“ –

Zitatende.

Mag. Peter Gridling: Vielen Dank für die Frage, Herr Abgeordneter! Ich möchte darauf verweisen: Ich bin seit 1. März 2008 Direktor des BVT und war vorher bei Europol in Den Haag tätig. Was im Jahr 2007 vor sich ging, kann ich hier nicht beantworten.

Darüber hinaus ist das BVT auch keine Aufenthaltsbehörde, das heißt, wir haben mit der Erteilung von Aufenthaltstiteln nichts zu tun. Wir sind eine Ermittlungsbehörde, die ermittelt.

Dass Herr Mussajew und Herr Alijew einen Aufenthaltstitel haben, das ist richtig und das ist auch im Zuge der Ermittlungen bekannt.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Aber im August 2009 waren Sie damit schon befasst. Dann haben Sie sicher im August 2009 folgenden „Standard“-Artikel zur Kenntnis genommen im Zusammenhang mit Ihren Ermittlungen.

Ich zitiere aus dem „Standard“ vom 27. August 2009:

„Der vielleicht brisanteste Punkt betrifft die Umstände, unter denen Rakhat Alijew im September 2007 plötzlich eine Aufenthaltsbewilligung in Horn im Waldviertel erhielt, nachdem er zweimal beim Wiener Magistrat gescheitert war. Alijew stellte den Antrag am 3. September jenes Jahres und erhielt nur zwei Tage später den positiven Be­scheid. Die Anwälte der Alijew-Opfer halten eine politische Protektion Alijews für möglich. ´Die überaus rasche Bearbeitung des Antrags gibt Anlass zu prüfen, ob auch der Landeshauptmann von Niederösterreich in die Vorgänge involviert war´, heißt es in der Begründung der Strafanzeige, die die Anwälte am Mittwoch gegen die Bezirks­haupt­mannschaft Horn einbrachten.

Die leitende Hand, die den kasachischen Ex-Botschafter ins Waldviertel brachte, gab es in der Tat, wie der Standard erfuhr. Die ´flott erteilte´ Bewilligung der Aufenthalts­genehmigung sei auf Weisung des Innenministeriums in Wien erteilt worden – genauer: von der Generaldirektion für öffentliche Sicherheit, sagte Leopold Grünner, Leiter der Innenrevision in der Landesregierung Niederösterreich.“ – Zitatende.

Haben Sie diesen Artikel im August zur Kenntnis genommen?

Mag. Günter Lengauer: Er ist mir in Erinnerung, aber nicht mehr so im Detail, wie Sie mir das jetzt ...

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Haben Sie daraufhin Ermittlungen veran­lasst, wie es zu dieser raschen Erteilung der Aufenthaltsbewilligung kam?

Mag. Günter Lengauer: Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft ebenfalls Zeitung liest.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Von Ihnen wurde nichts gemacht?

Mag. Günter Lengauer: Von mir persönlich wurde nichts gemacht.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Wurde vom BVT eine Anregung an die Staatsanwaltschaft gemacht, hier einen Ermittlungsauftrag zu erteilen?

Mag. Günter Lengauer: Nach meinem Wissen nicht.“

c) Vorwurf der Steuerung durch ausländische Nachrichtendienste in Richtung SPÖ

Kontakte von ausländischen Nachrichtendienstangehörigen zu ehemaligen Abgeord­neten und Bundesministern konnten nicht hinterfragt werden. Geldflüssen an Parteien für ein Verdienstzeichen konnte nicht nachgegangen werden. Allfällige Vorwürfe der Geld­wäsche im Zusammenhang mit einem Sponsoring eines Fußballklubs blieben nicht untersucht im Raum stehen. Durch die Komplizenschaft der SPÖ beim Abdrehen des Untersuchungsausschusses stehen daher zahlreiche prominente aktive und ehe­malige Politiker der Sozialdemokratie unter einem unangenehmen Generalverdacht in Zusammenhang mit schwerwiegenden Delikten wie Geldwäsche und illegaler Parteien­finanzierung. Warum der SPÖ nicht daran gelegen ist, diese Vorwürfe gegen unter anderem Blecha, Gaal, Häupl und Kopietz aufzuklären, ist rätselhaft und vollendet das im Ausschuss entstandene Bild der SPÖ als willenloser Erfüllungsgehilfe der ÖVP.

Auszug aus der Befragung in der 15. Sitzung, 25.11.2009:

„Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Gut. Das war auch meine Vermutung. Ich sage Ihnen dann einen Namen, den ich in diesem Zusammenhang vermute.

Da heißt es dann wörtlich – Pollack telefoniert also mit diesem „Markus“ und sagt dann zu diesem:

Da muss man jetzt aber aufpassen! Der Typ ist mit der halben Politik in Österreich verhabert. Mit der Polizei ist er beim Verein der Förderer – weißt eh, Horngacher und Co. –, hat sich von einem Politiker um 2 Millionen €, von einem Politiker im Hotel Sacher – der Beschreibung nach könnte es der Häupl sein, aber das kann ich nicht sicher sagen – ...

Markus: Wird der Kopietz gewesen sein, der Harry Kopietz.

Pollack: Wer ist das?

Markus: Nein, der schaut fast so aus wie der Häupl und ist seine rechte Hand.

Pollack: Aha! Das kann sein, so wie er ihn beschrieben hat. Okay, wir müssen noch darüber reden.

Markus: Ja.

Pollack: Und hat ihm das Geld gegeben, und dafür hat er das Silberne Verdienst­zeichen der Republik vom Fischer Heinzi auf die Brust gedrückt g’kriegt. Also der Typ hat ungefähr alles gemacht, vom Drogenhandel im großen Stil, vom Waffenhandel im großen Stil, und hat weltweit ungefähr 1,4 Milliarden € Immobilienanlagen und so weiter.

Markus: Ja. – Zitatende.

Haben Sie diese Zahlungsflüsse über „Verein der Förderer – weißt eh, Horngacher und Co.“ – also dieser von mir heute schon genannte Verein –, einen Zahlungsfluss in der Höhe von 2 Millionen € untersucht?

Mag. Günter Lengauer: Das ist nicht untersucht worden.

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Jetzt habe ich eine relativ einfache Frage zu diesen Aussagen, Komplex Sacher, 2 Millionen € an eine Person: Hat es irgendwelche weiteren Ermittlungsschritte gegeben: nein oder ja?

Mag. Günter Lengauer: Der Sachverhalt ist der Staatsanwaltschaft bekanntgegeben worden, aber wir haben dazu keine Aufträge erhalten.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Ich halte Ihnen vor, dass in mehreren Telefonaten – ich werde sie Ihnen jetzt der Reihe nach zitieren – von Geldflüssen die Rede ist, die sehr konkret waren. Da heißt es in einem Telefonat des Pollack mit Ender vom 27. November 2008 wörtlich – ich lese Ihnen am besten den ganzen Absatz vor –:

Pollack: Na ja, die sind typisch geimpft von die Amerikaner.

Ender: Und die haben natürlich klarerweise da mit dem Herrn Hubert Bartl geredet.

Pollack: Also ich verstehe ja unsere Behörden da in diesem Zusammenhang überhaupt nicht.

Ender: Überhaupt nicht. Du, ich meine, der Gaál war entsetzt, muss ich dir sagen, ja. Waren alle bei mir und haben Karten hinterlassen. Im Grunde geht es darum, dass, musst dir einmal vorstellen, die eigentlich nur wissen wollten, ob Kasachstan die SPÖ finanziert hat. Ist ja unglaublich, ja.

Und Ender später: Ja, der Bartl war bei ihm, und das hat mich ein bisserl irritiert, und den Gaál natürlich auch. Ich meine, der ist ja nicht irgendwer.

Pollack: Na ja, ist ja sensationell, die Frage, ob quasi indirekt, ob Geld an die SPÖ geflossen ist. – Zitatende.

Haben Sie Erkenntnisse – ich frage noch nicht nach dem Inhalt der Erkenntnisse –, haben Sie Erkenntnisse darüber, ob es zu derartigen Geldflüssen gekommen ist?

Mag. Günter Lengauer: Während der ganzen Ermittlungen haben wir dazu nichts gefunden.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Aha, gut. Dann analysieren wir einmal unter der Prämisse, dass man keinen Ermittlungsansatz sieht, diese Telefonüberwachung ein bisschen weiter.

Telefongespräch am 24.11.2008, Pollack – Ender.

Ender: Ich war am Samstag bei Austria, und da triff ich immer den Charly. – Wir haben schon herausgefunden, dass „Charly“ „Charly“ Blecha ist. –

Und Ender weiter: Der war natürlich auch nicht sehr begeistert, was da vor sich geht. Du, ich bin morgen beim Toni Gaál, ja, das ist ja ein Spieler in der Kasachstan-Ge­schichte, ja.

Pollack: Ja, ja, hast eh g’sagt.

Ender: Und der hat gesagt, er wird mich informieren aus seiner Sicht. Das ist ja ganz interessant. Und was sehr interessant war, und da bitte ich dich, darüber nachzu­denken: Charly sagt mir, es ist schon komisch, er dürft’ öfters mit dem Kuch von NEWS reden, und der hat gesagt, dass ihn das BVT permanent quasi fast einschüchtert, wenn er da recherchieren will. Also welche Interessen vertritt da das BVT, muss man sich schon fragen.

Bemerkenswert, dass der Ender sich das schon fragt!

Pollack: Das wissen wir alle schon seit Jahren, dass da eine politische Polizei ist, und zwar von der tiefsten Kategorie.

Ender: Der Charly sagt, die schüchtern ihn ein, er soll sich da raushalten. Das ist ja unglaublich. Da dürfte schon einiges Geld im Spiel sein, gell? – Zitatende.

Mag. Günter Lengauer: Sie beachten aber schon, welche Leute da gesprochen haben am Telefon: der Pollack und der Ender.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): …

Also: kein Ermittlungsansatz für Sie erkennbar?

Mag. Günter Lengauer: Kein Ermittlungsansatz.

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Ist Ihnen bekannt, dass es beim Vienna- Fuß­ballklub durch den Herrn Wala zu Sponsoring gekommen ist in einer Höhe von 1,5 Millionen €, die in der Folge dann als Geldwäsche durch das BKA ermittelt wurden?

Mag. Peter Gridling: Dieser Sachverhalt ist mir nicht bekannt.“

d) Nichtermittlungen

Die Verhinderung jeder Aufklärung durch ÖVP und SPÖ im Untersuchungsausschluss entpuppt sich nach Aktenstudium als eine konsequente Fortsetzung der Vorgehens­weise bei Polizei und Justiz. Aus den umfangreichen Telefonüberwachungsprotokollen des beschuldigten Polizisten Pollack ergeben sich zahllose bereits erwähnte Ver­dachtsmomente gegen aktive und ehemalige Politiker aus beiden Regierungsparteien bzw. aus Personen aus diesen nahe stehenden Kreisen. Dennoch weigerten sich die Ermittler offensichtlich, diese Verdachtsmomente durch weitergehende Ermittlungs­schritte näher zu untersuchen, und erfolgten diesbezüglich auch keine Aufträge der zuständigen Staatsanwälte. Es liegt deswegen der Verdacht nahe, dass diese Vor­würfe auf Druck aus höchsten politischen Kreisen nicht geklärt werden durften und daher bewusst zugedeckt wurden. Eine Schlüsselrolle dabei dürfte dem „Verein der Freunde der Wiener Polizei“ zukommen, der vom Polizisten Pollack in einem der überwachten Telefongespräche offenbar nicht ganz unzutreffend mit dem berüchtigten Club 45 verglichen wurde. Eine Parallele ist auch bei den Nichtermittlungen des BIA gegen seine Gründer Ernst Strasser erkennbar: Die Vorgängerorganisation des mit den Kasachstan-Ermittlungen betrauten BVT – die Einsatzgruppe zur Bekämpfung des Terrorismus (EBT) – wurde seinerzeit vom damaligen Innenminister Karl Blecha ins Leben gerufen. Dieser wurde nun in den Kasachstan-Ermittlungen auffällig geschont, wobei hervorzuheben ist, dass der jetzige BVT-Chef Gridling langjähriger Leiter des EBT war. Auch ergeben sich aus den Akten auffällig amikale Beziehungen zum ehe­maligen Innenminister Blecha und dessen Umfeld.

Die offenbar gesteuerten Ermittlungen führen zu einem bisher ausgesprochen dürftigen Ermittlungsergebnis, das nicht nur die mutmaßlichen Verstrickungen diverser Politiker außer Acht lässt, sondern auch in den zugrunde liegenden angeblichen Entführungs­versuchen gegen Aliyev und sein Umfeld ohne konkretes Ergebnis bleiben. So ist trotz des Einsatzes von 20 – 30 Ermittlungsbeamten, welche seit eineinhalb Jahre durch diesen Fall gebunden sind, bis heute nicht restlos geklärt, ob die Entführungsversuche echt oder durch Aliyev selbst fingiert waren. Der ursprünglich Hauptverdächtige Kasache Ildar Achmetsafin wurde mittlerweile sogar enthaftet, da kein dringender Tatverdacht mehr vorliege. Die ergebnislosen Ermittlungen sind vor dem Hintergrund zu sehen, dass auch Aliyev selbst Mitglied und Förderer des Vereins der Freunde der Wiener Polizei war und möglicherweise über diese Verbindungen auf die Ermittlungen Einfluss nehmen konnte.

Abegordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Ich halte Ihnen vor, wiederum aus den Geheimdokomenten, Vsa II (geheim), eine Telefonüberwchung, wo es wiederum um den „Verein der Freunde der Polizei“ geht. Da heißt es wörtlich, dass der Charly – gemeint ist offensichtlich Charly Blecha – den Herrn Wala von der Nationalbank gewarnt habe vor diesem Verein, und n einem weiteren Zusammenhang wird dann Folgendes ausgeführt:

Pollack, 10. 1. 2009: Nicht darüber nachdenken, sonst müsstest Amok laufen, nicht? Weil es früher der Club 45 war … und so weiter, ist heute die Polizei, und wenn du sie heute durchpriorierst, die ganzen Mitglieder – gemeint: von diesem Verein - , dann kommst auf tausend Jahre Häfen. Unglaublich, was? – Zitatende.

Verschiedenes wird gesprochen, dann – das ist dann wieder nicht aufgezeichnet worden, obwohl es interessant wäre – Pollack:

Die Herbst geht wahrscheinlich ins Kabinett von der Justizministerin. Na ja, man muss aufpassen, nicht, weil die, die hat … (offensichtlich unverständliche Passage).

Meine Frage jetzt: Ist Ihnen der „Verein der Freunde und Förderer der Polizei“ ein Begriff, um den es hier geht?

Mag. Peter Gridling: Mir ist der „Verein Förderer der Polizei“ ein Begriff.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Ist der hier genannte Herr Wala nach Ihren Erkenntnissen dort in einer Funktion tätig?

Mag. Peter Gridling: Meines Wissens ja.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Können Sie uns sagen, welche Funktion Herr Wala dort hat?

Mag. Peter Gridling: Ich glaube, Herr Wala war der Vereinspräsident oder ist es noh. Das kann ich nicht mit Sicherheit sagen.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Ist der frühere Innenminister Karl Blecha dort tätig?

Mag. Peter Gridling: Das Entzieht sich meiner Kenntnis.

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Wissen Sie, welche Zahlungen über diesen Verein fließen? Haben Sie Kenntnisse darüber? Ich will Sie jetzt nicht nach den Erkenntnissen Fragen, sondern nur: Haben Sie Kenntnisse darüber, welche Zahlungen über diesen Verein fließen?

Mag. Peter Gridling: Nein, habe ich nicht. Ich kann aber auch den Zusammenhang hier nicht erkennen.

VII. Offene Punkte

Aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Untersuchungsausschusses konnte leider nur ein Teil des Untersuchungsauftrages abgearbeitet werden, lediglich ein Teil der notwendigen Auskunftspersonen konnte gehört werden. Offen geblieben sind folgende wesentliche Punkte:

1) Beweisthema 2

Überwachung von politischen Mandataren

War der Frau Bundesministerin für Justiz die tendenziöse Vorgehensweise der Staats­anwaltschaft gegen Oppositionspolitiker bekannt?

Gab es in diesem Zusammenhang Weisungen der Frau Bundesministerin für Justiz oder deren Vorgängerin?

War der Frau Bundesministerin für Justiz oder deren Vorgängerin die Nichtermittlung gegen BMaD Ernst Strasser auf Grund eines „Versehens“ des zuständigen Staats­anwaltes und des BIA bekannt?

Gab es in diesem Zusammenhang Weisungen der Frau Bundesministerin für Justiz oder deren Vorgängerin?

Warum wurde gewissen Fragen im Rahmen der Ermittlungen nicht nachgegangen, zum Beispiel der Entwendung einer Festplatte des Bundesministeriums für Inneres und der angeblichen Vernichtung derselben in einem Hauskamin,?

Welche Maßnahmen wurden von der Bundesministerin für Justiz und ihrer Vorgängerin auf Grund der durch die Staatsanwaltschaft begangenen Fehler gesetzt?

2) Beweisthema 1:

Versuchte Einflussnahme ausländischer Geheimdienste auf aktive und ehemalige Mitglieder des Nationalrates

Kauf eines Verdienstzeichens durch „Spende“ an eine Partei?

Die beiden Polizeibeamten Christian Pollack und Franz Zadrazil reisten am 4.1.2009 für einige Tage nach Kasachstan. Dort trafen Sie sich mit Adonis Derbas, einem ehe­maligen Geschäftspartner von Aliyev. Dabei erklärte Derbas in Zadrazils und Pollacks Gegenwart, dass es zu einem Treffen zwischen Derbas und Aliyev in dessen Zeit als Botschafter in Wien gekommen sei. Dieses Treffen habe vermutlich im 1. Wiener Gemeindebezirk stattgefunden. Zu jenem Treffen sei ein österreichischer Politiker dazu­gekommen, und Aliyev hätte diesem einen Koffer mit dem Inhalt von 1 oder 2 Millionen Euro übergeben. Aufgrund dieses Geldbetrages wäre Aliyev mit dem Verdienstorden der Republik Österreich ausgezeichnet worden.

Derbas beschrieb den Politiker wie folgt: Ca. 180 cm groß, starke Figur, ein etwas rundes Gesicht, langer Oberlippenbart.

Derbas sah in der damaligen Übergabe des Geldes und der Verleihung des Ordens den möglichen Grund, dem Auslieferungsverfahren der Republik Kasachstan nicht zu entsprechen.

Ein Hinweis auf den Politiker – namentlich könnte es sich um den Wiener Bürger­meister Häupl oder den 1. Landtagspräsidenten Harry Kopietz handeln - findet sich in den Akten in einem Telefonprotokoll vom 9.1.2009.

Weisungen aus dem Innenministerium zur Erteilung von Aufenthaltstiteln?

Am 29.5.2008 bekommt Alnur Mussaev von der Bezirkshauptmannschaft Horn einen Aufenthaltstitel, gültig bis 29.5.2009, ausgestellt. Bereits im September 2007 soll Aliyev ebenfalls von der BH Horn einen Aufenthaltstitel bekommen haben. So berichtet der Standard in einem Artikel vom 27.8.2009 unter dem Subtitel „Wohnsitz im Waldviertel“ folgendes:

Der vielleicht brisanteste Punkt betrifft die Umstände, unter denen Rakhat Alijew im September 2007 plötzlich eine Aufenthaltsbewilligung in Horn im Waldviertel erhielt, nachdem er zweimal beim Wiener Magistrat gescheitert war. Alijew stellte den Antrag am 3. September jenes Jahres und erhielt nur zwei Tage später den positiven Be­scheid. Die Anwälte der Alijew-Opfer halten eine politische Protektion Alijews für möglich. "Die überaus rasche Bearbeitung des Antrags gibt Anlass zu prüfen, ob auch der Landeshauptmann von Niederösterreich in die Vorgänge involviert war", heißt es in der Begründung der Strafanzeige, die die Anwälte am Mittwoch gegen die Bezirks­hauptmannschaft Horn einbrachten.

Die leitende Hand, die den kasachischen Ex-Botschafter ins Waldviertel brachte, gab es in der Tat, wie der Standard erfuhr. Die "flott erteilte" Bewilligung der Aufenthalts­genehmigung sei auf Weisung des Innenministeriums in Wien erteilt worden - genauer: von der Generaldirektion für öffentliche Sicherheit, sagte Leopold Grünner Leiter der Innenrevision in der Landesregierung Niederösterreich.

Weiters findet sich in der Zusammenfassung der Telefonüberwachungsprotokolle von Christian Pollack am 24.11.2008, 13.37 Uhr folgende Passage:

Pollack fährt auf die Landesregierung. Pollack hat ein Meeting mit Grüner Leo.

Franz Zadrazil wird diesbezüglich am 11.2.2009 dazu befragt, nicht jedoch Christian Pollack. Auch Leopold Grünner wurde nicht kontaktiert.

Geldflüsse für Aufenthaltstitel?

Das Magazin „NEWS“ berichtet in seiner Ausgabe 35/09 vom 27.08.2009 unter dem Titel „Kasachen-Krimi holt Politik und Justiz ein“ über zwei Strafanzeigen in denen die Bezirkshauptmannschaft Horn und der Wiener Staatsanwalt Peter Seda des Miss­brauchs der Amtsgewalt beschuldigt werden.

Unter dem Subtitel „Das Kapitel Erwin Pröll“ berichtet NEWS folgendes:

„In der Strafanzeige werden politisch aber noch viel härtere Töne angeschlagen. Unter der Überschrift „Die zu überprüfende Rolle des Landeshauptmannes von Nieder­österreich“ gerät auch Erwin Pröll ins Visier. Zitat: „Die überaus rasche Bearbeitung des Antrages (...) gibt Anlass zu prüfen, ob auch der Landeshauptmann von Nieder­österreich in die Vorgänge involviert war.“ Konkret wird die Frage aufgeworfen, ob es vom Landeshauptmann eine Weisung an die Bezirkshauptmannschaft Horn gegeben habe. Begründet wird dies mit der Aussage des früheren Alijew-Vertrauten Alnur Musaev. Der hatte diese Woche vor Zeugen erklärt, dass Alijew „die engsten Bezie­hungen zum Innenministerium und zum ‚gubernator‘ von Niederösterreich“ habe. Zitat: „Auf die ausdrückliche Nachfrage, ob er ausdrücklich den Landeshauptmann von Niederösterreich oder einen anderen Politiker meine, sagte er wörtlich, Alijew habe immer vom ‚Obersten von Niederösterreich‘ gesprochen. Auf die Frage, was das Interesse eines niederösterreichischen Landeshauptmannes an Alijew sei, antwortete Musaev sinngemäß: ‚Na ja, was kann wohl das Interesse eines österreichischen Politikers an einem Kasachen gewesen sein?‘“

Weiters berichtet die Tageszeitung „Österreich“ am 27.8.2009 ebenfalls über die bei­den Strafanzeigen:

„Wir haben noch nie einen Fall gesehen, in den die österreichische Politik so verstrickt ist wie in den Fall Aliyev. Politik und Justiz schützen einen Schwerverbrecher“, erklären die Spitzenanwälte Gabi Lansky und Gerald Ganzger.

Wie Österreich am Sonntag berichtete, geht es um neue Vorwürfe: Haben VP-Politiker dem in seiner Heimat wegen Entführung verurteiten Ex-Botschafter Aliyev zu einer raschen Aufenthaltsgenehmigung verholfen?

Der ehemalige kasachische Geheimdienst-Chef Alnur Mussajew hat laut Lansky ange­geben, dass Aliyev „Polit-Beziehungen in frühere Spitzen des Innenministeriums und zum Gouverneur von Niederösterreich“ gehabt habe.

Tatsächlich hatte die Bezirkshauptmannschaft Horn (NÖ) Aliyev im Jahr 2007 in nur 48 Stunden (!) Aufenthalt gewährt.

Österreich-Recherchen ergeben zudem, dass sechs bis zehn Vertraute Aliyevs – ehemalige kasachische Agenten – ebenfalls in Horn eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt wurde.

Immerhin hatte das Land Wien Aliyevs Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung nur wenige Monate davor abgelehnt.“

Involvierung und Tätigkeiten der ÖVP-nahen Firma „Red Carpet“?

Am 25. Mai 2007 verfasst der BVT-Beamte C4004 einen Bericht über ein am 24.5.2008 stattgefundenes informelles Gespräch im Büro des Botschafters der Re­publik Kasachstan. Darin ist vermerkt:

„Botschafter Aliyev habe sich entschlossen, zu den Vorgängen Stellung zu beziehen und entsprechende Presseverlautbarungen abzugeben. Freund Adolf Wala habe ihm einen Medienberater vermittelt, der den Kontakt zum Kabinett von Innenminister Günter Platter, Christian Switak, herstellen wird.“

Das Magazin „NEWS“ berichtet in seiner Ausgabe 36/09 folgendes:

„Der mutmaßliche kriminelle Exbotschafter Kasachstans, Rakhat Aliyev, vergab nur einen Tag bevor er als Botschafter abberufen wurde, einen lukrativen PR-Vertrag über 499.200 US-Dollar an die ÖVP-nahe PR-Agentur „Red Carpet Opinionleader Consulting“. …“Red Carpet“ wirbt auf seiner Homepage mit den Worten: „Entscheidend für Ihren Erfolg ist es daher, Beziehungen auf allen Ebenen zu pflegen – Minister, Kabinettsmitarbeiter, Spitzenbeamte.“ „Red Carpet“ pflege diese Kontakte, wobei verschiedene kommunikative Maßnahmen (…) eingesetzt werden, um politische, admi­nis­trative und verfahrenstechnische Entscheidungen mitzugestalten“.

Geldwäsche über Fußballvereine?

Der SPÖ-nahe frühere österreichische Nationalbankpräsident Adolf Wala wurde am 25. Mai 2007 zum Aufsichtsratvorsitzenden der Nurbank berufen. Aliyev hielt damals die Mehrheit der Anteile. Auch in Österreich gab es enge wirtschaftliche Verflech­tungen zwischen Aliyev und Wala. Es sind Geldflüsse in den Fußballbereich doku­mentiert. So wurde der nunmehrige Bundeslegist Vienna, dessen Präsident Wala damals war, von einem Unternehmen aus Aliyevs Firmengeflecht mit einem Betrag von 500 000 Euro gesponsert. Seltsamerweise legte diese Firma großen Wert darauf, diese Sponsoring nicht öffentlich zu machen, was in klarem Gegensatz zu den branchenüblichen Gepflogenheiten steht. Auch der Hintergrund eines Darlehens in der Höhe von 1,56 Millionen Euro an das Vienna Vorstandsmitglied Christian Bodizs erscheint aufklärungsbedürftig. Diesbezüglich gibt es jedoch keine Erhebungen gegen Adolf Wala und andere involvierte Personen, obwohl die mit den Finanztransaktionen betraute Privatinvestbank bei Überweisung der Beträge Geldwäscheverdacht gegen­über der zuständigen Meldestelle im BKA anzeigte.

Diesbezüglich gibt es keine Erhebungen gegen Adolf Wala oder andere involvierte Personen.

Wie ist Kabylbekov in den Besitz eines auf die Firma Bioversal angemeldeten Handys gekommen?

Geheimdienstoffizier Murat Kabylbekov wurde von Kasachstan in der Botschaft in Wien stationiert, um dafür Sorge zu tragen, dass Aliyev zurück nach Kasachstan gebracht wird. Er soll Drahtzieher zweier Entführungen auf österreichischem Staatsgebiet gewe­sen sein und versorgte den Agenten Leonid Burtsev mit Geld. Kabylbekov verwendete zur Vorbereitung dieser Straftaten und zur Kontaktaufnahme mit Burtsev ein Handy welches auf die österreichische Firma „Bioversal“ in Breitenfurt angemeldet war. Wie die Telefonüberwachungsprotokolle ergaben, ist es diesbezüglich zu Hausdurch­suchungen gekommen.

Dem Untersuchungsausschuss wurden entsprechende Akten sowohl vom BMI als auch vom BMJ vorenthalten.

Wurde den Vorwürfen, es seien Schmiergelder geflossen, welche aus den Akten er­sicht­lich sind, nachgegangen?

Am 6.1.2009 schreibt Pollack an Ender ein E-Mail:

Servus Berndt!

…..Aufgrund der Informationen die wir erhalten haben, haben zwei dir gut bekannte Personen erhebliche Schmiergelder von Aliyev erhalten….

Weder Pollack noch Ender wurden diesbezüglich von den ermittelnden Beamten befragt.

Wer ist Karl Schwarz?

Am 15.1.2009 schreibt Pollack an Leonid Burtsev ein E-Mail:

Hallo Leonid!

Bei einem Gespräch mit einem Kollegen habe ich heute erfahren, dass Aliyev und Mussaev mit Karl Schwarz seit mehr als 6 Jahren Geschäfte macht. Geschäfte in der Art, dass Geld gewaschen wurde. Schwarz ist logischerweise ein Kontakt über Farid Rifad, von dort gehen auch die Kontakte zu Herrn Schlaff und Fini Steindling.

Pollack wurde diesbezüglich von den ermittelnden Beamten nicht befragt.

Wurden Journalisten durch Beamte des BVT genötigt, Recherchen zu unterlassen?

Im einer Zusammenfassung des Telefonüberwachungsprotokoll „Pollack“ vom 24.11., 13.37 Uhr findet sich folgende Passage:

Charly hat Ender gesagt, dass Kurt Kuch (NEWS) vom BVT quasi eingeschüchtert wird, dass er nicht zu recherchieren anfängt. BVT ist eine politische Polizei. Das BVT behindert Kurt Kuch wo es nur geht.

Diesbezüglich erfolgten keine Ermittlungen. Weder Pollack noch Ender geschweige denn „Charly“ Blecha oder der betroffene Kurt Kuch wurden diesbezüglich von den ermittelnden Beamten befragt.

Welche weiteren Kontakte der SPÖ gab es?

Im Telefonüberwachungsprotokoll „Burtsev“ findet sich folgende Passage aus einem Gespräch am 21.11.2008 mit Christian Pollack:

„…Kristian sagt, dass das Verhältnis zwischen Österreich und Kasachstan ein wenig in die Sackgasse geraten sind, bezüglich „Besse“. Die SPÖ will jedoch den Kontakt mit „Besse“ weiterführen, denn das liegt im Interesse des Staates Österreich…“

Pollack wurde diesbezüglich von den ermittelnden Beamten nicht befragt.

Welche Rolle spielte „N.N.“ vom Bundeskriminalamt in dieser Causa?

Im Telefonüberwachungsprotokoll „Pollack“ findet sich am 9.1.2009 folgende Ge­sprächs­passage:

Pollack unterhält sich mit Ender über die Aufenthaltstitel für Aliyev und dessen Gefolgs­leute

P: Ja, nein, das ist mir völlig klar, mir ist jetzt auch klar wie das funktioniert hat mit dem Visum und mir ist das,…äh…da gibt es in dem Schreiben drinnen in dem einen, im Internet steht drinnen, also, was weiß ich Vertreter von der Staatsanwaltschaft usw. waren auch dabei, ich weiß wie die Vertreter ausgeschaut haben.

B: Mh

A: Der ist ihm vorgestellt worden als Vertreter der Staatsanwaltschaft und gekommen ist der „N.N.“

B: (lacht) Der „N.N.“

A: Mh

B: Was hat der damit zu tun?

A: Enger Freund von Aliev und Kontaktmann zu seinem Freund, den ich jetzt unten getroffen habe und alle seine E-Mails mithabe.

Weiters am 11.1.

Pollack und Ender unterhalten sich über ein Interview von Derbas, in dem dieser Vorwürfe gegen Aliyev erhob.

P: Und langsam sollten sie da relativ schnell vielleicht gegenreagieren. Übrigens erwähnt er in dem Interview auch namentlich „N.N.“. Da ist ein Part drinnen, wo ein Videomitschnitt ist von der Konferenz und da erwähnt er ihn.

E: Den Gerhard? Den vom BKA?

P: Ja.

E: Nein Wahnsinn. Nein wundern tut es mich nicht.

P: Als korrupten Polizeibeamten, der teilweise als Vertreter der Staatsanwaltschaft und so weiter aufgetreten ist.

Weiters schreibt „N.N.“ bereits am 1. Oktober 2007 an den ehemaligen Geschäfts­partner von‚ Rakhat Aliyev folgendes E-Mail:

Subject:

Date: Mon, 1 Oct 2007 10:22:18 +0200

From: N.N.@bmi.gv.at

To: aaderbas@hotmail.com

Hello Mr. Derbas !

At first good morning also to you. I hope you had a nice weekend and don´t worry to much about the past, what happend.  As I promised you i´ll try my best to clarify all the subjects and the accusation against you. But to give you a full support from our judicial and police measures I´ll need all details about the arrest and the suspicion from Kazakstan side. Could you send to me all the papers about the case because the more information I had the more I can do for you, when I send the requests to the different countries for a statement.

Don´t get discouraged

Best regards from Vienna

„N.N.“

BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES – FEDERAL MINISTRY OF INTERIOR

BUNDESKRIMINALAMT – Criminal Intelligence Service

Büro 3.1 –  Organisierte Kriminalität - Organised Crime Unit

A-1090 WIEN, Josef Holaubek Platz 1

TEL: +43-1-24836-85310

FAX: +43-1-24836-85391

E-MAIL: „N.N.“@bmi.gv.at

Weder Pollack noch Herr „N.N.“ wurde diesbezüglich von den ermittelnden Beamten befragt.

Wann hat sich Christian Pollack mit dem kasachischen Geheimdienstagenten Murat Kabylbekov getroffen?

Im Telefonüberwachungsprotokoll „Leonid Burtsev“ findet sich folgende Gesprächspas­sage:

15.12.2008: Gespräch Burtsev mit Pollack:

„… Leonid sagt ihm, dass er ihm Tips geben will, dass er beim morgigen Gespräch aufpassen soll, denn er weiß, dass „der“ auch für die andere Seite arbeitet. Kristian fragt ihn, ob er glaubt, dass das wirklich so ist. Leonid antwortet mit ja, dass das wirklich so ist und dass Kristian vorsichtig sein soll, dass er vor ihm nicht sein wirkliches Interesse zeigt. Kristian fragt ihn, von wo er weiß, dass „dieser“ für die andere Seite arbeitet, denn er glaubt das nicht. Leonid sagt darauf, dass er das aus folgendem Grund glaubt, denn seit dieser dieses Jahr engagiert wurde, dass er für die Botschaft arbeitet, hat er nichts gemacht.“

Pollack wurde diesbezüglich von den ermittelnden Beamten nicht befragt.

Welche Geldflüsse gab es von Aliyev an das BZÖ?

Am 19.1.2009 schreibt Pollack ein E-Mail an BIA 26:

Servus Michi!

Kurze Kostprobe. Mach den Link axisglobe auf

Gruss C.

Wenn man sich nun den Artikel von Adonis Derbas auf der Seite „axisglobe“ durchliest, findet man unter anderem folgende Passage bezüglich Aliev:

„Notably, it has become known that he sponsored the activity of the extreme right wing party of Jorg Haider.”

Diesbezüglich gab es keine Erkenntnisse der Behörden in den Akten. Auch wurden keine Aktivitäten des BIA bekannt, welche in Bezug auf die in dem Artikel ebenfalls be­hauptete Bestechung von „Austrian police senior officials“ auf Ermittlungen schließen lassen konnten.

Welche Geldflüsse gab es von Aliyev an den ORF?

Michael Lewalder, „Präsident“ der in Wien als Verein registrierten „International Union for Counteraction of Criminality“ wurde im November 2007 in Almaty mit der Suche nach dem in Österreich aufhältigen Aliyev sowie dessen Gefolgsleuten Mussajev und Koshylak beauftragt. Im Verlauf der Auftragserfüllung beauftragte Michael Lewalder im Dezember 2007 eine deutsche Produktionsgesellschaft mit der Produktion eines ca. 20 Minuten-Filmes, in dem mögliche strafbare Handlungen von Aliyev und anderen Personen in Kasachstan dokumentiert bzw. mögliche Aufenthaltsorte in Wien gezeigt werden sollten. Der Film wurde in weiterer Folge von Lewalders Mitarbeiter Robert Lehrner verschiedenen Presseagenturen und Medien in Österreich zur Verfügung ge­stellt, unter anderem auch dem Österreichischen Rundfunk. Lewalder war demnach verdächtig den kasachischen Geheimdienst unterstützt zu haben, die Auslieferung Aliyevs und seiner Gefolgsleute auf subtile Weise betrieben zu haben, indem er eine auf fragwürdige Weise zu Stande gekommene Filmdokumentation produzieren ließ, die er Medien zugespielt, aber nicht den entscheidenden Behörden in Österreich über­mit­telt hat.

Lewalder erhielt für seine Leistungen 240.000 Euro. Als Erfolgshonorar waren insge­samt 500.000 Euro vereinbart. 260.000 Euro hätte er weiters erhalten sollen, wenn ihm die Feststellung des Aufenthaltes der 3 gesuchten Personen gelungen wäre.

In der Einvernahme des Robert Lehrner am 27.1.2009 findet sich dazu folgendes:

„Nachdem ich vorerst erfolglos versucht habe beim Abgeordneten Peter Pilz Unter­stützung für die Auslieferung von Aliev auf politischer Ebene zu erhalten, habe ich mich an den mir bekannten ehemaligen Polizisten Pius Strobl gewandt. Er ist derzeit im ORF Stiftungsrat. Ich wollte von ihm mediale Unterstützung. Diese erfolgte einmalig in Form eines kurzen Fernsehbeitrages. Pius Strobl übergab ich bei dieser Gelegenheit eine CD welche von einer Münchner Filmgesellschaft in Kasachstan und in Wien aufgenommen wurde. Auch Peter Pilz übergab ich vor dem Schritt zum ORF ebenfalls eine gleichgefasste CD.“

Der von Lehrner fälschlicherweise als Stiftungsrat bezeichnete Kommunikationschef des ORF und ehemaliger hochrangiger Politiker der Grünen Pius Strobl wurde von den ermittelnden Beamten diesbezüglich nicht befragt. Auch gibt es keine Erhebungen, ob es Gegenleistungen für Strobl oder den ORF gegeben hat.

Waren die Entführungsversuche nur fingiert, um die Notwendigkeit eines Aufenthalts­titels für Aliyev und seine Gefolgsleute in Österreich zu unterstreichen?

Welche Rolle spielte der ehemalige SPÖ-Innenminister Karl Blecha in dieser Causa?

Zahlreiche Hinweise in den Akten und Telefonüberwachungsprotokollen deuten auf eine Verwicklung des ehemaligen SPÖ-Innenministers Blecha in jene kasachischen Kreise hin, welche die Auslieferung Aliyevs betrieben haben. Insbesondere scheint auf­klärungsbedürftig, warum Blecha über einen Mittelsmann der FPÖ relevante Infor­mationen zur Erstellung einer parlamentarischen Anfrage zugespielt haben soll, wie dies der Abgeordnete Vilimsky in seiner Befragung aussagte.

Welche Rolle spielte der ehemalige SPÖ-Wehrsprecher Abg.aD Anton Gaal in dieser Causa?

Ebenso wie Blecha hat auch der ehemalige SPÖ-Abgeordnete Anton Gaal intensive Kontakte zu kasachischen Kreisen gehalten. So ist den Akten zu entnhemen, dass Gaal mit dem mutmaßlichen Drahtzieher eines Entführungsversuches 95 Telefonge­spräche führte. Gaals Begründung, er habe lediglich dessen Haus kaufen wollen, ist angesichts dieser Tatsache anzuzweifeln, insbesondere weil sich Gaal in dieser Zeit beim BVT über eine allfällige Überwachung des potentiellen Hausverkäufers kundig gemacht haben und die gewonnen Informationen diesem weitergeleitet haben soll.

Warum kam es zu keiner Information an die betroffenen Abgeordneten, mit Ausnahme von Abg.aD Anton Gaal, durch das BVT?

War die Bundesministerin für Inneres über die einzelnen Ermittlungsschritte in der Causa Kasachstan informiert und gab sie Weisungen in dieser Angelegenheit?

VIII. Zusammenfassende Ergebnisse, Empfehlungen und politische Beurteilung

Aufgrund des von den Regierungsparteien am 3. Dezember 2009 eingebrachten Frist­setzungsantrages zu Berichterstattung über den Untersuchungsausschuss zur Unter­suchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments und dem damit verbundenen vorzeitigen Ende des Untersuchungsausschusses, konnten die beschlossenen Beweisthemen nicht vollständig abgearbeitet werden.

1) Ergebnisse aufgrund inhaltlicher Arbeit:

a) Beweisthema 1:

Versuchte Einflussnahme ausländischer Geheimdienste auf aktive und ehemalige Mit­glieder des Nationalrates

Das Beweisthema 1 konnte nicht abschließend untersucht werden, da der Unter­suchungsausschuss von den Regierungsparteien vorzeitig beendet wurde.

Obwohl im Allparteienkonsens der Zeitplan für den Untersuchungsausschuss be­schlos­sen wurde, kam es noch vor dem letzten im Konsens vereinbarten Termin (15. Dezember 2009) zur Beendigung des Untersuchungsausschusses durch die Re­gierungsparteien.

Die verantwortlichen Bundesminister konnten nicht geladen werden.

Der zuständige Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter konnte trotz Ladungsbeschluss nicht befragt werden.

Die behaupteten Vorwürfe gegen die FPÖ konnten vollständig entkräftet werden.

Die Aktenlage und die zutage geförderten Informationen bestätigten sogar die Wich­tigkeit und Richtigkeit dieser parlamentarischen Anfragen der FPÖ.

Die behaupteten Vorwürfe in Richtung ÖVP konnten überhaupt nicht untersucht wer­den und blieben offen.

Die behaupteten Vorwürfe in Richtung SPÖ konnten überhaupt nicht untersucht werden und blieben offen.

In Richtung der in den Akten angesprochenen Geldflüsse an Parteien wurde nicht ermittelt.

Klar ist mittlerweile, dass es sich bei der Causa Kasachstan auch um eine große Geldwäsche-Angelegenheit handelt, dem wurde aber nicht nachgegangen.

Es gab eine Vielzahl an Fragen, welche durch aufwendige Ermittlungsverfahren aufge­worfen wurden, aber denen nicht nachgegangen wurde.

b) Beweisthema 2

Überwachung von politischen Mandataren

Das Beweisthema 2 konnte nicht abschließend untersucht werden, da kein Bundes­minister geladen wurde. Daher konnte die politische Verantwortung der zuständigen Minister nicht geklärt werden.

Die Auflösung der politischen Abteilung der Staatsanwaltschaft wurde von Bundes­ministerin Bandion-Ortner in die Wege geleitet.

Abgeordnete wurden als Zeugen anstatt als Beschuldigte einvernommen, um die parla­men­tarische Immunität umgehen zu können.

Klagen wurden gegen parlamentarische Mitarbeiter (Klubmitarbeiter, persönliche Mitar­beiter eines Abgeordneten) anstatt gegen Abgeordnete eingebracht, um die parlamen­tarische Immunität umgehen und trotzdem dem Abgeordneten schaden zu können.

Parlamentarische Mitarbeiter (Klubmitarbeiter, persönliche Mitarbeiter eines Abgeord­neten) wurden anstelle von Abgeordneten zur Umgehung der Immunität einvernom­men.

Die rechtliche Ausgestaltung der parlamentarischen Immunität von Abgeordneten war bei einigen Staatsanwälten, Mitarbeitern des Büros für interne Angelegenheiten und Ermittlungsbeamten nicht bekannt.

Überwachungsmaßnahmen wie zum Beispiel Rufdatenrückerfassungen wurden ge­tätigt, ohne dem Betroffenen die Möglichkeit auf Erhebung eines Rechtsmittels zu ge­ben und ohne ihn zu informieren.

Unverhältnismäßige und überschießende Überwachungs- und Ermittlungsmaßnahmen wurden durchgeführt.

Es kam zur Weiterführung von Ermittlungen wie rechtswidrigen Einvernahmen von Zeugen ohne Aufhebung der parlamentarischen Immunität eines Abgeordneten.

Das Büro für interne Angelegenheiten (BIA) agiert nach wie vor im rechtsfreien Raum, ohne dass die Betroffenen von den Ermittlungen gegen sie informiert werden.

Fehler der Staatsanwaltschaft wurden vertuscht, obwohl es im Bundesministerium für Justiz Beamte gab, die explizit darauf hinwiesen.

Die Ermittlungen in der Causa „Strasser-Mails“ gegen Bundesminister außer Dienst Dr. Strasser wurden von der Staatsanwaltschaft einfach übersehen, weshalb auf Grund von Verjährung keine Ermittlungen mehr möglich waren.

Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Gerhard Jarosch nahm öffentlich zu Ver­fahren  Stellung, zu denen er keine oder nur dürftige Informationen hatte, wodurch es zur Veröffentlichung unwahrerer Behauptungen kam.

Aus genannten Tatsachen ergibt sich der Verdacht der Politjustiz, da sämtliche Im­munitätsverletzungen zu Lasten von Oppositionspolitikern ausgefallen sind und Regie­rungspolitiker von Ermittlungen verschont blieben.

c) Beweisthema 3

Bespitzelung von Personen im politischen Umfeld des Parlaments durch Organe der Republik auf Grund von Ersuchen von Mandataren

Für den Untersuchungsausschuss gilt es als erwiesen, dass Uwe Sailer mehrfach dienstlich erworbenes Wissen an den Abgeordneten der Grünen, Karl Öllinger, weiter­gegeben hat und damit Amtsmissbrauch begangen hat.

Der Grün-Abgeordnete Karl Öllinger behauptete im Ausschuss, dass er nicht wusste, dass Sailer Exekutivbeamter sei, was Sailer bei seiner Aussage vor dem Ausschuss widerlegte. Dem sich daraus ergebenden Verdacht der Falschaussage ist durch die zuständigen Justizbehörden nachzugehen. Die U-Ausschuss Mitglieder der FPÖ haben diesbezüglich eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft einge­bracht, die bereits zu einem Auslieferungsbegehren gegen Öllinger an das Parlament geführt hat..

Im Bereich der Staatsanwaltschaft und der Kriminalpolizei muss festgehalten werden, dass hinsichtlich der Ermittlungsschritte höchster Handlungsbedarf besteht. Es geht nicht an, dass fast ein halbes Jahr nach Bekanntwerden der Vorwürfe noch nicht ein­mal der Computer sowie der dienstliche Mail-Account des Polizisten Sailer ausgewertet wurden.

Das Verfahren zur Genehmigung/Nichtuntersagung von Nebenbeschäftigungen für Exekutivbeamte muss evaluiert und zumindest in Teilbereichen neu gestaltet werden. Vor allem eine laufende Überprüfung durch die Dienstbehörde in sensiblen Bereichen muss Verfehlungen wie im Fall des Polizisten Uwe Sailer in Zukunft verhindern.

Der Fall Sailer hat gezeigt, dass eine Änderung der parlamentarischen Immunität notwendig ist. Das Handeln des Abgeordneten Öllinger hat sich gezielt gegen eine politische Partei gerichtet und die Rechte von unbescholtenen Privatpersonen massiv beeinträchtigt. Hätte das Parlament einer Auslieferung Öllingers in der bekannten Causa nicht stattgegeben, wären der Kriminalpolizei sowie der Staatsanwaltschaft bei Ermittlungen die Hände gebunden gewesen. So hätte Sailer – geschützt durch die Immunität Öllingers - sein Unwesen weiter fortsetzen können. Vor allem die Verjährung der durch Sailer begangenen Straftaten wäre so zu einem Problem geworden.

Polizeiintern muss durch strukturelle Änderungen gewährleistet werden, dass Beamte vom Schlage eines Uwe Sailer nicht ein weitestgehend unkontrolliertes „Eigenleben“ entwickeln, wie das in dieser Causa der Fall war. Dieses „Eigenleben“ drückte sich in einer selbstbestimmenden Einteilung hinsichtlich Arbeitsgestaltung und der Vermen­gung von dienstlichen und privaten Interessen aus.

Im Bereich der Justiz muss es strukturell verhindert werden, dass ein ideologisch beseelter Akteur wie Sailer nach diesen Vorkommnissen als beeideter Sachver­stän­digter bei Gericht verlängert werden kann.

Die Vergabe von Aufträgen in den Ländern muss transparenter gestaltet werden. Im Falle der Susanne Sailer, der Ehefrau von Uwe Sailer, muss der Verdacht des Umgehungsgeschäfts geklärt werden.

Wie in der Causa Sailer/Öllinger wieder einmal offensichtlich wurde, bestehen enge Quer­verbindungen der politischen Linken zum Dokumentationsarchiv des österreichi­schen Widerstandes. Diese Verbindungen werden genutzt, um im politischen Wett­bewerb zu manipulieren. Umso mehr muss eine Zusammenarbeit von staatlichen Stellen mit dem DÖW in Zukunft - im Interesse der Bürger hinsichtlich der Wahrung von Grundrechten - unterbunden werden.

2) Empfehlungen

Aufhebung der außerberuflichen Immunität;

Stärkung der beruflichen Immunität in Form eines Rechtsanspruchs, da die Ent­schei­dung, ob ein Abgeordneter ausgeliefert wird, kein Mehrheitsbeschluss sein kann, da dies immer zum Nachteil der Opposition gereichen würde;

Keine Ermittlungsschritte gegen Abgeordnete im Schutz der Immunität;

Möglichkeit gegen Mittäter zu ermitteln, unabhängig davon ob ein Abgeordneter invol­viert ist und auf Grund der Immunität nicht gegen ihn ermittelt werden kann;

Schaffung eines speziellen Schutzes für  Mitarbeiter eines Abgeordneten oder Klubs für auftragsgemäße Tätigkeiten für diesen Abgeordneten oder Klub analog zum § 31 MedienG;

Evaluierung der StPO speziell in Hinblick auf die Anwendung des § 101 Abs. 2 StPO, dahingehend, dass taxativ Personengruppen aufgezählt werden, an denen als Tatver­dächtige jedenfalls ein besonderes öffentliches Interesse steht.

Evaluierung des StAG in Hinblick auf eine konsequentere Dienstaufsicht und ein durchsetzbares Disziplinarwesen;

Neuausrichtung der Qualität der Ausbildung und der Ernennungserfordernisse zum Staatsanwalt;

Verrechtlichung von Nebenbeschäftigungen - Dienstlich erworbenes Fachwissen, welches unter die Amtsverschwiegenheit fällt, kann nicht Grundlage für eine Neben­beschäftigung von Beamten sein;

Evaluierung und gesetzliche Neuausrichtung des Verfahrens zur Meldung und Geneh­migung von Nebenbeschäftigungen für Exekutivbeamte;

Umfassende Reform der Verfahrensordnung für den Untersuchungsausschuss;

Die Öffentlichkeitsarbeit der Justiz soll durch das Bundesministerium für Justiz wahrge­nommen werden und nicht durch Staatsanwälte. Die Funktion des Pressesprechers der Staatsanwaltschaft ist ersatzlos zu streichen.

Informationspflicht des Bundesministeriums für Inneres auch gegenüber einzelnen Ab­ge­ordneten, wenn diese im Einfluss von Nachrichtendiensten stehen sollten;

3) Politische Beurteilung

Noch selten waren die fünf Parteien im Nationalrat so schnell einer Meinung: Nach kurzer Diskussion wurde am 10. Juli ein Untersuchungsausschuss beschlossen, der sich mit den Spitzel- und Spionagevorwürfen sowie mit der Beeinflussung von Abge­ordneten durch ausländische Geheimdienste beschäftigen soll.

Die ÖVP glaubte einen Untersuchungsausschuss beschlossen zu haben, in dem sich die Oppositionsparteien gegenseitig beschädigen. Im Gegenteil brachte der Unter­suchungsausschuss eine noch nie dagewesene Einheit und Zusammenarbeit der Oppo­sition.

Die ÖVP trieb die SPÖ in einen Untersuchungsausschuss mit dem Kalkül, dass dieser sich gegen die Grünen, das BZÖ, die FPÖ und auch gegen die SPÖ auswirken solle. Sobald untersuchungswürdige Ungereimtheiten in Richtung ÖVP zu Tage gefördert wurden, wurde der Untersuchungsausschuss abgedreht.

Die politische Verantwortlichkeit der zuständigen Bundesminister zu untersuchen - das Hauptziel des Untersuchungsausschusses - wurde von der ÖVP peinlichst vermieden.

Der Umgang einer Mehrheit (Regierungsparteien) mit der Minderheit (Oppositions­parteien) ist vor allem in Hinblick auf die Ladung von Auskunftspersonen - im spe­ziellen die Ladung der verantwortlichen Bundesminister - unbefriedigend. Ohne die Befragung der politisch verantwortlichen Bundesminister ist ein sinnvolles Ende eines Untersuchungsausschusses nicht möglich.

Es kann nicht angehen, dass ein Untersuchungsausschuss von einer Partei (ÖVP) diktiert wird, so wie dies geschehen ist, obwohl diese Partei alleine keine Mehrheit hat.

Die Beendigung eines Untersuchungsausschusses durch eine Partei und die ihr zuge­hörige Mehrheitsbeschaffungsfraktion kann nicht diskussionslos hingenommen wer­den.

Die politischen Verstrickungen der Regierungsparteien in die Causa Kasachstan zeich­nen ein düsteres Bild von fehlender Distanz demokratische legitimierter Organe der Republik Österreich zu Kreisen, die sich zumindest im Dunstkreis der organisierten Kriminalität bewegen. Nicht umsonst bezeichnet der Falter die Affäre als größten Korruptionsskandal in der Geschichte der zweiten Republik.

Die Vorgehensweise mancher Staatsanwälte gegen Abgeordnete der Opposition zeigte recht deutlich, wie mit Oppositionspolitikern in diesem Land umgegangen wird.

Mit den Grünen ist im Österreichischen Nationalrat eine Partei vertreten, die vor der Anwendung illegaler Methoden im politischen Wettstreit nicht zurückschreckt oder die Anwendung dieser Methoden durch der Amtsverschwiegenheit unterliegende Beamte zumindest billigend in Kauf nimmt, um so auf unredliche Weise im Wahlkampf Kapital zu schlagen.

IX. Zusammenfassung

Der Untersuchungsausschuss zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungs­maß­nahmen im Bereich des Parlaments wird noch vor Inanspruchnahme aller im Konsens vereinbarten Termine durch die Regierungsparteien beendet. Die Beweisthemen 1 – „Versuchte Einflussnahme ausländischer Geheimdienste auf aktive und ehemalige Mitglieder des Nationalrates“, 2 – „Überwachung von politischen Mandataren“ und 3 – „Bespitzelung von Personen im politischen Umfeld des Parlaments durch Organe der Republik auf Grund von Ersuchen von Mandataren“ konnten auf Grund der Weigerung der Regierungsparteien, die politisch verantwortlichen Bundesminister zu befragen, nicht vollständig abgearbeitet werden.

Im Beweisthema 1 wurde die FPÖ von jeglichem Verdacht, mit ausländischen Nach­richtendiensten zusammengearbeitet zu haben freigesprochen. Viele offene Fragen in Richtung ÖVP und SPÖ konnten in diesem Zusammenhang auf Grund der Beendigung nicht geklärt werden.

Im Beweisthema 2 konnte eine tendenziöse Vorgehensweise mancher Staatsanwälte gegen Abgeordnete der Opposition im Gegensatz zu ehemaligen Bundesministern oder Abgeordneten der Regierung festgestellt werden. Die Auflösung der politischen Abteilung der Staatsanwaltschaft ist ein Ausfluss dessen.

Im Beweisthema 3 konnte bewiesen werden, dass der Kriminalpolizist Uwe Sailer dienstlich erworbenes Wissen an Abgeordneten Öllinger der Grünen weitergegeben hat und die Grünen dessen Dienste dankbar angenommen haben, um den Mitbe­werber FPÖ in der politischen Auseinandersetzung zu schaden.

Zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses sowie zur Verfahrensordnung haben sich eine Vielzahl an Änderungsvorschlägen herauskristallisiert. Ebenso erscheinen zahlreiche Gesetze reformbedürftig, vor allem das Bundesverfassungsgesetz und das Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrats in Bezug auf die Immunität von Abgeord­neten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, folgende Punkte als Ausfluss des Unter­suchungsausschusses so rasch wie möglich umzusetzen:

Eine Evaluierung der Strafprozessordnung (StPO) unter besonderer Berücksichtigung von Ermittlungsverfahren in welche Politiker, jedenfalls Abgeordnete zu gesetzge­benden Körperschaften auf Bundes- und Landesebene und Mitglieder des europä­ischen Parlaments sowie Mitglieder der Bundesregierung und der neun Landesregie­rungen, als Beschuldigte oder Zeugen involviert waren oder noch immer sind und ob diesbezüglich die Informationsregelungen der Strafprozessordnung eingehalten wurden;

§ 101 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) soll im Sinne der besseren Anwendbarkeit durch die Staatsanwaltschaft dahingehend erweitert werden, dass taxativ Personen­gruppen, jedenfalls Abgeordnete zu gesetzgebenden Körperschaften auf Bundes- und Landesebene, Mitglieder des europäischen Parlaments, Mitglieder der Bundesregie­rung und der neun Landesregierungen sowie Mitglieder der Stadtsenate von Statutar­städten, aufgezählt werden, an denen als Tatverdächtige jedenfalls ein besonderes öffentliches Interesse steht;

Sämtliche Verfahren, die Politiker betreffen, sollen hinkünftig ausschließlich von der Kor­ruptionsstaatsanwaltschaft, die als spezielles Kompetenzzentrum dafür eingerichtet wurde, bearbeitet werden;

Evaluierung und gegebenenfalls Adaptierung des Staatsanwaltschafts-gesetzes (StAG) mit dem Ziel, eine konsequentere Dienstaufsicht über den Geschäftsgang der Staatsanwaltschaften durch die  zuständigen Oberstaatsanwaltschaften sicherzu­stel­len;

Neuausrichtung der Qualität der Ausbildung und der Ernennungserfordernisse zum Staatsanwalt, in Form der Ausweitung der zur Zeit vorgesehenen zumindest einjäh­rigen Praxis als Richter sowie der Aufhebung der Möglichkeit, aus dienstlichen Grün­den die Nichterfüllung des Erfordernisses einer einjährigen Praxis nachzusehen;

Aufstockung des Personals der Staatsanwaltschaften;

Verlagerung der externen Kommunikation zu laufenden Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft in das Bundesministerium für Justiz und damit einhergehend Streichung der Position des Pressesprechers der Staatsanwaltschaft;

Evaluierung der in Art. 20 Absatz 3 B-VG normierten Amtsverschwiegenheit und gege­benenfalls Schaffung einer Informationspflicht für Sicherheitsbehörden gegenüber Organen oder Mitgliedern von  verfassungsmäßigen Vertretungskörpern, wenn den Sicherheitsbehörden Erkenntnisse über Tätigkeiten ausländischer Nachrichtendienste vorliegen, die auf verdeckte oder offene, direkte oder indirekte, versuchte oder durchgeführte Einflussnahmen auf diese Vertretungskörper oder deren Mitglieder hindeuten;

Evaluierung und gesetzliche Neuausrichtung des Verfahrens zur Meldung und Geneh­migung von Nebenbeschäftigungen von öffentlich Bediensteten unter besonderer Berücksichtigung des Umstandes, das dienstlich erworbenes Wissen, welches der Amtsverschwiegenheit unterliegt, niemals Gegenstand einer solchen Nebenbeschäfti­gung sein darf;

*****


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Fazekas. 3 Minu­ten. – Bitte.


11.40.55

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte hier auch ein wenig die Sachlichkeit hervorheben, denn wir sehen bei den Vorrednerinnen und Vorrednern, dass vieles ganz persönlich motiviert ist. (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.)

Da mir Herr Kollege Westenthaler gerade einen Ruf zukommen lässt: Dass eine politische Partei, das BZÖ, offenbar so ein Rekrutierungsproblem hat, dass sie an wählbarer Stelle für die Nationalratswahlen Leute setzen muss, die mit Drogendelikten in Zusammenhang stehen, und es dann zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft kommt, ist das eine Problem. (Abg. Ing. Westenthaler: Sind Sie wo „ang’rennt“? Sind Sie über die Stiegen heruntergefallen, oder was? – Abg. Scheibner: Was reden Sie denn da? Das ist ja ungeheuerlich, Herr Präsident! Gehen Sie wieder hinein auf Ihren Platz! – Weitere Zwischenrufe beim BZÖ.)

Das zweite Problem ist, dass die Staatsanwaltschaft ermitteln muss (Abg. Scheibner: So die Unwahrheit hier zu sagen, das ist ungeheuerlich! Schämen Sie sich dafür! – Abg. Ing. Westenthaler: Nehmen Sie das zurück! Das ist ja unglaublich!) – ja, ich verstehe schon Ihre Unruhe –, dass die Staatsanwaltschaft ermitteln muss und man sich letztendlich schon die Frage stellen muss, meine sehr geehrten Damen und Herren, welches Instrument die Staatsanwaltschaft nach der Strafprozessreform zur Verfügung hat. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist ja ungeheurlich, was Sie sich da erlauben! – Abg. Grosz: So die Unwahrheit zu sagen, ist ja unglaublich! Jetzt muss man schon die dritte Liga der SPÖ da dulden! – Weitere Zwischenrufe beim BZÖ.)

Diese Strafprozessreform hat gezeigt, dass es schwierig ist zu werten, nämlich Ermitt­lungsansätze zu finden auf der einen Seite und letztendlich auch den Widerspruch aufzuheben zwischen Beteiligten, die nicht Abgeordnete sind, und Abgeordneten. Das ist ein Problem, das hat der Untersuchungsausschuss ganz sachlich herausgearbeitet. Das ist schwierig. Hier muss evaluiert werden, denn es kann nicht sein, dass unbe­tei­ligte Bürgerinnen und Bürger oder jene, die im Verdacht stehen oder auch beschuldigt sind, nur deshalb nicht zu ihrem Recht kommen, weil es keine Freigabe seitens des Immunitätsausschusses gibt. Das ist eine schwierige Situation, die ist im Unter­suchungsausschuss auch oftmals aufgearbeitet worden. Das ist der eine Aspekt.

Der zweite Aspekt ist der, dass ich dem Abgeordneten Neubauer überhaupt nicht recht geben kann, wenn er sagt, dass es hier keinen Zusammenhang gibt. In den Akten, in diesen Internetforen, wo man meiner Meinung nach ganz genau weiter darauf achten muss, wie wir damit umgehen, und wo wir Ermittlungsansätze brauchen, kommt ganz klar heraus, es gibt eindeutige Zusammenhänge, denn dort wird festgestellt, dass Rekrutierungspotential nur bei Veranstaltungen der Freiheitlichen Partei und des Rings Freiheitlicher Jugend zu finden ist.

Das sind schon sehr wichtige Aussagen, die uns erkennen lassen müssen, wir haben in diesem Bereich weiterzuarbeiten. Und all diese Vorwürfe in diesem Zusammenhang, die Sie permanent in den Raum stellen und die ausschließlich darauf abzielen, Ihre persönlichen Intentionen unterzubringen, sind hier völlig ungerechtfertigt. Ich habe das vom ersten Tag des Untersuchungsausschusses an kritisiert: Es ist problematisch, wenn Abgeordnete im Untersuchungsausschuss zutiefst persönlich betroffen sind und dann ein Abrechnungsspiel mit denen ihnen gegenüber sitzenden Auskunftspersonen durchführen. Das ist nicht in Ordnung, und das hat sich in der Befragung auch oftmals gezeigt. (Beifall bei der SPÖ.)

Dem Abgeordneten Stadler, der uns vorwirft, wir hätten uns nicht mit den Akten aus­einandergesetzt, uns wäre das alles gleichgültig gewesen, kann ich nur erwidern – und Sie haben sich ja beim Ausschussvorsitzenden bedankt –: Wenn Sie zweieinhalb Stun­den Befragungszeit zugestanden bekommen, wenn Sie oftmals mehr als hundert Fragen an Auskunftspersonen stellen, dann ist es wohl schwierig, einer Auskunfts­person noch weitere Dutzende Fragen zu stellen, denn die Frage nach dem Lieb­lingsbuch kann ich dann wohl nicht mehr stellen.

Aber letztendlich hat aus meiner Sicht der Ausschuss sehr viel Konkretes gebracht, wo wir unverzüglich weiterarbeiten sollten. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.45


Präsident Fritz Neugebauer: Herr Abgeordneter Mag. Ewald Stadler hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. – Bitte.


11.45.08

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Der Abgeord­nete Fazekas von der SPÖ hat soeben tatsachenwidrig behauptet, der Untersuchungs­ausschuss hätte ergeben, dass das BZÖ Kandidaten mit Drogendelikten auf Kan­didatenlisten hätte setzen müssen. – Das ist unwahr! (Abg. Ing. Westenthaler – in Richtung des Abg. Fazekas –: Das ist ja unglaublich! Und so etwas ist Polizist! Schäm dich!)

Wahr ist vielmehr, dass im Untersuchungsausschuss die Frage Kandidatenlisten und Drogendelikte überhaupt kein Thema war, zweitens nicht Untersuchungsgegenstand war, drittens eine derartige Erkenntnis im Untersuchungsausschuss gar nicht statt­gefun­den hat und viertens kein einziger Kandidat, den wir auf einer Kandidatenliste hatten, bisher eines Drogendeliktes beschuldigt oder gar überführt worden wäre.

Diese Aussage des Abgeordneten Fazekas zeigt, dass die SPÖ das Aktenstudium ignoriert und ihren eigenen Pressediensten glaubt. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Ing. Wes­tenthaler: Und so etwas ist Polizist – Abg. Grosz: Und so etwas sitzt im Parlament! – Weitere Zwischenrufe beim BZÖ.)

11.46


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Abgeordneter Scheibner. 4 Minuten. – Bitte.


11.46.06

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass Herr Fazekas als Polizist hier solche Unterstellungen macht, wirft leider ein schlechtes Bild auf seinen Berufsstand, aber wenigstens sitzt er hier und sorgt nicht für die Sicherheit unserer Bevölkerung. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Mag. Stadler: Das ist die politische Polizei, die wir haben! Politpolizei!)

Aber, meine Damen und Herren aus der vorletzten und letzten Reihe von SPÖ und ÖVP, die Sie hier die Regierungslinie vertreten, ich frage Sie jetzt wirklich allen Erns­tes: Meinen Sie das alles hier wirklich so, was Sie hier vorgelesen haben? Oder haben Sie ihnen das vorgeschrieben, was Ihre Abgeordneten, denn Sie reden ja nicht, hier von sich geben?

Meine Damen und Herren in den letzten und vorletzten Reihen, stellen Sie sich einmal ein Land vor, das nicht Österreich heißt, irgendwo in Mittelamerika, in Afrika, in Asien, wo es vielleicht auch ein Parlament gibt, wo es eine Regierung gibt, die mit einer großen Mehrheit dieses Parlament beherrscht und dieses Land regiert, wo dann plötzlich Verdachtsmomente auftauchen, dass eine lästige Opposition in irgendwelche Affären, Skandale rund um fremde Geheimdienste, um Bespitzelungen und Ähnliches verwickelt ist!

Diese Regierung in diesem asiatischen, mittelamerikanischen, afrikanischen Land initiiert dann gemeinsam mit dieser Opposition einen Untersuchungsausschuss, weil sie sich denkt, jetzt kriegen wir endlich diese lästige Opposition weg. Da treten dann alle möglichen Leute auf, da werden in Medien große Berichte über Skandale insze­niert, jeden Tag gibt es neue Fakten. Da tritt der Verteidigungsminister dieses Landes auf und sagt, es gibt in seinem eigenen Nachrichtendienst unglaubliche Zustände, aber er hat sie abgestellt. Außerdem waren das seine Vorgänger, die dafür verantwortlich seien. Alles okay, alles furchtbar.

Und dann beginnt dieser Untersuchungsausschuss mit seiner Arbeit, in diesem afrika­nischen, asiatischen, mittelamerikanischen Land. Den Vorsitz stellt natürlich ein Ver­treter der Mehrheit, selbstverständlich. Dann beginnt er also mit seiner Arbeit, und auf einmal läuft das alles ganz anders, als es sich diese Regierung in diesem afrikani­schen, mittelamerikanischen, asiatischen Land vorgestellt hat, denn plötzlich zeigt sich, dass das mit der Opposition nur insofern etwas zu tun hat, als diese nicht Auslöser der Affäre, sondern Opfer von Affären und skandalösen Zuständen ist, dass die Staats­anwaltschaft in diesem afrikanischen, mittelamerikanischen oder asiatischen Land rechtswidrig Abgeordnete der Opposition bespitzelt hat, dass Anzeigen gegen Ange­hörige der Regierungsfraktionen von Staatsanwälten vergessen worden sind, aber im Falle von Oppositionsabgeordneten in Minutenschnelle entsprechend gehandelt wor­den ist, dass diese Geheimdienstverwicklung nicht Angehörige der Opposition angeht, sondern ehemalige Regierungsmitglieder dieser Mehrheitsfraktionen und dass die Nachrichtendienste Probleme, aktuelle Probleme haben, weshalb sich der Minister, der selber diese Probleme an die Öffentlichkeit gebracht hat, eigentlich jetzt rechtfertigen sollte, warum er das alles nicht abgestellt hat.

Plötzlich ist alles anders. Plötzlich sagt dann diese Mehrheit in diesem afrikanischen, asiatischen, mittelamerikanischen Land, wir wollen keine Minister laden, wir wollen die Beteiligten, die da aufgetaucht sind, zum Teil mit Korruptionsverdacht versehen, nicht in diesen Ausschuss laden. Der Amtsleiter des Nachrichtendienstes wird auch nicht geladen. Nein. Der Ausschussvorsitzende unterbricht diesen Ausschuss, und die Mehr­heit in diesem Parlament – Sie wissen schon: afrikanisches Land, mittelamerikanisches Land, asiatisches Land – beschließt daraufhin eine Fristsetzung und sagt: Egal, auch wenn es keinen Bericht gibt, der Ausschuss wird beendet, auch ohne Ergebnis!

Dann stellen sich diese Abgeordneten der Mehrheitsfraktion aus der vorletzten und letzten Reihe in diesem afrikanischen, mittelamerikanischen oder asiatischen Land hin und sagen, das ist alles in Ordnung, das ist ein Beispiel gelebter Demokratie. Der Klubobmann einer dieser Parteien sagt, das ist lebendiges Parlament.

Meine Damen und Herren, überlegen Sie sich, was Sie sagen würden, wenn es sich wirklich um ein afrikanisches, mittelamerikanisches oder asiatisches Land handeln würde! Sie würden es kritisieren, Sie würden vielleicht im Europarat eine große Dis­kussion anfangen und verlangen, die EU soll Sanktionen setzen. Jedenfalls würden Sie nicht von einer gelebten Demokratie in diesem Land sprechen.

Überlegen Sie sich einmal, wie Sie sich selbst in demokratischen Verhältnissen in der Republik Österreich beurteilen! Ich glaube, dann sollten Sie sich nur mehr schämen für das Verhalten, das Sie hier im Parlament an den Tag legen. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ und Grünen.)

11.51


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hornek. – Bitte.


11.51.22

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Damen und Herren! (Abg. Mag. Stadler: Was kostet ein Mähdrescher?) – Herr Kollege Stadler, der Unterschied zwischen Ihnen und mir ist ein einfach zu erklärender: Ich bin ein Experte für Mähdrescher, und Sie sind ein Schmähdrescher! (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler: Selten so gelacht! – Abg. Grosz: Wochenlang hat er diesen einen Satz auswendig gelernt!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Nationalrat hat im Zuge einer Fünf-Parteien-Einigung diesen Untersuchungsausschuss installiert. Mehr als fünf Monate lang wurde intensiv gearbeitet und es wurden zigtausende Seiten abgearbeitet. Be­dauerlicherweise muss ich festhalten, dass die Behandlung der Auskunftspersonen durch einzelne Abgeordnete manchmal an die Grenzen dessen gegangen ist, was in Bezug auf Menschenwürde noch vertretbar ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Dies war besonders in jenen Fällen zu bemerken, in denen Abgeordnete Befragungen in eigener Sache durchgeführt haben. Es muss daher angeregt werden, dass, unab­hängig von einer entsprechenden Änderung der Verfahrensordnung, zumindest von Seiten der Fraktionen vermieden werden sollte, Abgeordnete als Mitglieder des Unter­suchungsausschusses zu nominieren, die selbst in hohem Maße betroffen sind.

Sehr geehrte Damen und Herren! Kritik an U-Ausschüssen in ihrer jetzigen Form haben indes auch die Rechtsanwälte geübt. Deren Präsident Gerhard Benn-Ibler meinte, es habe den Anschein, als wären diese U-Ausschüsse primär ein Aktionsfeld für politischen Aktionismus.

Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Aktionismus wurde speziell von den Abge­ordneten Pilz und Stadler geprägt, was selbst bei deren eigenen Klubs und Klub­obleuten Befremden ausgelöst hat. Die beiden Herren haben kein wirkliches Interesse an Aufklärung, sondern wollen mit ihren Geschichterln möglichst oft in den Medien vorkommen. Der Dritte Präsident des Nationalrates hat sie vermutlich heute nicht ganz grundlos „Kontrollzwerge“ genannt. Man kann zwangsläufig den Eindruck gewinnen, es wären mittlerweile siamesische Kontrollzwerge. (Beifall bei der ÖVP.)

Zurück zum sachlichen Bereich. Da muss festgehalten werden, dass es zu einzelnen Versäumnissen gekommen ist. Daraus resultierten rasch Konsequenzen wie die Auflösung einer Abteilung bei der Wiener Staatsanwaltschaft, wobei ich grundsätzlich festhalten möchte, dass die Staatsanwaltschaft, abgesehen von Einzelfällen, sehr, sehr gute Arbeit zum Wohle der Österreicher leistet. In der Causa Öllinger wurde der betreffende Kriminalbeamte zwischenzeitlich suspendiert. Dieses Thema wird bei den Gerichten intensiv abgearbeitet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sollten aus den Erfahrungswerten in die­sem Zusammenhang lernen, sollten die Thematik Untersuchungsausschuss versach­lichen, denn eines haben die beiden Herren Stadler und Pilz schon unter Beweis gestellt: dass die derzeitige Form keine effiziente Form der Kontrolle ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sollten uns nach diesen Erkenntnissen in erster Linie den wahren Sorgen der Österreicher zuwenden. Es handelt sich hier um eine Thematik, die den Kärntner Steuerzahlern, den österreichischen und bayrischen Steuerzahlern große Sorge bereitet, nämlich die Hypo Alpe Adria. Ich würde mir erwarten, dass speziell Sie, Herr Stadler, dazu das Wort ergreifen und hier einige Klarstellungen treffen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Pendl.)

11.55


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Brosz. 5 Minu­ten. – Bitte.


11.55.12

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Hornek, wissen Sie, man kann über die Frage von Stil in der Politik immer unterschiedlicher Meinung sein. Sie sollten sich nur einmal die Frage stellen, warum denn die Zeitungsberichterstatter, die Kommentatoren ein ziemlich klares Bild gezeich­net haben über die Art und Weise, wie Sie als Regierungsparteien mit diesem Aus­schuss umgegangen sind. Wenn Sie mir Kommentare zeigen können, die meinen, dass dieses Abdrehen des Untersuchungsausschusses gerechtfertigt war, die Ihnen als Regierungsparteien nicht den Vorwurf gemacht haben, wesentliche Teile nicht untersuchen zu lassen, dann auf den Tisch damit! Deswegen hat sich ja offenbar Herr Kollege Cap schon aus der Diskussion herausgenommen.

Herr Kollege Donnerbauer hat am Anfang von Demokratie gesprochen. Und ich muss sagen: Es ist ein bemerkenswertes Verständnis von Demokratie, wenn bei Kontroll­fragen darauf aufmerksam gemacht wird, dass immer die Mehrheit entscheidet. Die Mehrheit kontrolliert sich selber – das ist das Bild, das die Regierungsparteien von Kontrolle offenbar haben. Genau deshalb ist es ja so wichtig, zu überlegen, wie man eine Kontrollstruktur ermöglichen kann, die zu einer effektiven Aufklärungsarbeit führen kann.

Wir halten es da wirklich mit der Frau Präsidentin Prammer, die in Äußerungen mehr­fach darauf hingewiesen hat, dass allein die Struktur des Untersuchungsausschusses eine wesentliche Auswirkung auf die Form des Ablaufes haben wird. Davon bin ich auch überzeugt.

Was jetzt in diesem Bereich stattfindet, ist ja auch historisch nachvollziehbar. Wann sind denn in den letzten Legislaturperioden Untersuchungsausschüsse eingesetzt worden? – Entweder wenn es günstige historische Fenster gegeben hat, es also gera­de eine neue Legislaturperiode und unterschiedliche Mehrheiten gegeben hat, oder wenn die Regierung schon so zerstritten war, dass man sich gegenseitig unbedingt noch etwas mitteilen musste. Dann ist meistens innerhalb von kürzester Zeit, nach ein paar Stunden Beratung ein Untersuchungsausschuss eingesetzt worden, ohne ver­nünftige, ausreichende und gute Aufbereitung des Untersuchungsgegenstandes, ohne Abklärung, ob das wirklich in ausreichendem Ausmaß abgesichert ist.

Diesmal war der Hintergrund ein ganz eindeutiger: Das war vor der Sommerpause, und der Herr Kollege Kopf hat auf einmal ganz glänzende Augen bekommen, als er ge­sehen hat, da gibt es gegenseitige Vorwürfe der Opposition. Auf einmal war das ein super Untersuchungsausschuss. Die Erwartungshaltung war die: Die Opposition wird sich gegenseitig prügeln. Innerhalb von drei Stunden war dann der Untersuchungs­ausschuss beschlossene Sache.

Die glasigen Augen sind dann ein bisschen vergangen, wie man gesehen hat, dass die Opposition viele Punkte gefunden hat, wo es um Missstände gegangen ist. Und das haben selbst Ihre Kollegen und die der SPÖ bestätigt, dass es im Bereich der Justiz etliche Missstände gegeben hat.

Der Höhepunkt war dann, dass man gesagt hat, die Justizministerin hat damit über­haupt nichts zu tun, die brauchen wir nicht in den Ausschuss zu laden. – Und dann geht die Justizministerin in die „ZiB 2“ und gibt die Auflösung der Politischen Abteilung der Staatsanwaltschaft bekannt (Abg. Mag. Stadler: Weil sie nichts damit zu tun hat!), die ja offenbar nichts mit diesem Untersuchungsausschuss zu tun hatte, gar nichts. Im luftleeren Raum ist das entstanden.

Also diese Form von Unglaubwürdigkeit, dass Sie hergehen und ernsthaft behaupten wollen, es gab keinen einzigen Punkt in diesem ganzen Untersuchungsausschuss, wo ein Minister auch nur irgendetwas mit dem Untersuchungsgegenstand zu tun hatte, ich meine, das können Sie ja selber nicht ernst meinen, Herr Kollege Pendl, oder? Das kann ja wohl nicht Ihr Ernst sein!

Deshalb komme ich auf das zurück, was wir eigentlich in den nächsten Monaten tun sollten. Es gibt die Unterschrift des Kollegen Cap und die Unterschrift des Kollegen Kopf unter der Erklärung, dass wir bis Ende März einen Untersuchungsausschuss als Minderheitenrecht – interessanterweise mit der Formulierung: nach dem Modell des Deutschen Bundestages – einführen wollen. Diese Formulierung ist besonders interes­sant und ist auch von der ÖVP bei den Verhandlungen damals vorgeschlagen worden. Wir haben das dankend aufgenommen, denn wenn man sich das Minder­heitenrecht im Deutschen Bundestag anschaut, dann ist das, glaube ich, ein sehr ausgewogenes Modell, aber auch mit klaren Grundsätzen:

Einsetzung: Minderheitsrecht; die Frage der Beweisanträge: Minderheitsrecht; die La­dung von Auskunftspersonen: Minderheitsrecht. Das ist genau das, was Präsidentin Prammer, glaube ich, auch gemeint hat und zu Recht gemeint hat. Wenn wir wieder über die Frage, welche Auskunftsperson geladen werden darf, mit Mehrheit entschei­den, dann haben wir genau die gleiche Situation, die wir jetzt haben, nur bei der Einsetzung ist es eine andere.

Das heißt, ein Minderheitsrecht muss auch für die Ausführung des Verfahrens ausge­staltet sein. Es muss so etwas wie eine Kontrollinstanz geben. Auch das ist, glaube ich, ein klares Signal, dass wir in Streitfällen auch Entscheidungen brauchen. Diese Streit­fälle sind in Deutschland durch ein Organstreitverfahren geklärt worden.

Ich nenne nur Beispiele aus den Erfahrungen der letzten österreichischen Unter­suchungsausschüsse, wo dies stattgefunden hat: Aktenschwärzungen waren Gegen­stand eines Organstreitverfahrens, mit der klaren Feststellung, dass grundsätzlich nicht geschwärzt werden kann, sondern nur auf Antragstellung gewisse Dokumente eine höhere Vertraulichkeit bekommen können.

Es ist klargestellt worden, dass E-Mails selbstverständlich Gegenstand von Unter­suchungen sein können, weil sie einen Zusammenhang mit der Vollziehungstätigkeit darstellen.

Es gibt im Deutschen Bundestag einen Ermittlungsbeauftragten – ich finde, ein sehr interessantes Modell –, wodurch der Ausschuss selbst deutlich über die Unter­suchungsgegenstände hinaus noch auf die Aufklärung Einfluss nehmen kann.

All diese Dinge gehören diskutiert, gehören übernommen, und wir sind schon sehr gespannt darauf, ob das, was Sie unterzeichnet haben, auch halten wird.

Lassen Sie mich abschließend noch zu einem Punkt der Causa Öllinger Stellung nehmen. Die Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ haben jetzt mehrfach behauptet und in ihrem Antrag festgestellt, es sei erwiesen worden, dass es da zu missbräuch­lichen Vorgängen gekommen ist. Ich zitiere aus dem Protokoll:

Kollege Amon hat Herrn Sailer gefragt: „...musste dem Kollegen Öllinger spätestens ab 6. Juli“ – das ist der ominöse Zeitpunkt, von dem Sie reden; Kollege Öllinger hat gesagt, er habe es am 10. Juli gewusst, also vier Tage Unterschied; wo da allerdings der große Unterschied sein soll, weiß ich nicht – „bekannt sein, dass Sie ein Mitarbeiter der Polizei sind?“

Was hat Uwe Sailer darauf gesagt? – „Die Frage kann ich nicht beantworten.“ (Abg. Dr. Rosenkranz: Lesen Sie weiter! – Rufe bei ÖVP und FPÖ: Weiterlesen!)

Wenn Sie jetzt ernsthaft behaupten, er habe ihm direkt gesagt, dass er ein Mitarbeiter der Polizei sei, obwohl er gleichzeitig sagt, diese Frage könne er nicht beantworten, so spricht das für sich. (Abg. Kößl: Du musst alles lesen!) – Das ist genau ausgeführt im Protokoll, das wissen Sie sehr genau, Herr Kollege Amon. (Abg. Amon: Ich weiß es ganz genau! Ich habe gesagt, er ist davon ausgegangen!)

Im Übrigen – nur um das noch einmal klarzustellen –: Diese ominöse Sachverhalts­darstellung der FPÖ ist in zwei Punkten schon vorweg zurückgelegt worden. Es gibt einen Punkt, bezüglich dessen jetzt versucht wird, den Sachverhalt zu klären. Davon, dass irgendetwas bewiesen ist, ist bei Weitem nicht die Rede; dafür ist auch die Staatsanwaltschaft zuständig. Dass es zu einem Verfahren kommt, wage ich sehr zu bezweifeln, aber es sind Ermittlungsschritte, die gesetzt werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.01


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steier. – Bitte.


12.01.44

Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Lassen Sie mich eingangs nochmals daran erinnern, dass im Sommer 2009 alle im Parlament vertretenen Parteien die Einsetzung dieses U-Ausschusses betref­fend Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen beschlossen haben. Der Untersuchungs­gegenstand wurde sehr präzise formuliert: Kontrolle der Einflussnahme ausländischer Geheimdienste, Überwachung von politischen Mandataren und Bespitzelung von Personen, die im Bereich des Parlaments tätig sind.

Die Untersuchungsaufträge, meine sehr geschätzten Damen und Herren, wurden abgearbeitet. Der U-Ausschuss hat, wie es auch meine Vorredner betont haben, einiges an Resultaten erarbeitet, etwa im Bereich Immunitätsrecht, im Bereich der Staats­anwaltschaft oder in der Strafprozessordnung. Unverhältnismäßige Ermittlungs­maß­nahmen, fehlende Informationen über geheimdienstliche Ermittlungen sind ebenso zutage gefördert worden wie Falschinterpretationen der Immunitätsbestimmungen durch die Staatsanwaltschaft und inakzeptable Nebenbeschäftigungen von Exekutiv­beamten.

Was die atmosphärischen Begleiterscheinungen betrifft, so hat der U-Ausschuss für die ÖsterreicherInnen kein wirklich schönes Bild geboten. Die anfängliche Sachlichkeit der Untersuchungen schlug bald ins Gegenteil um. Einige Abgeordnete von der Opposition haben durch unbotmäßiges, ehrverletzendes Verhalten den geladenen Auskunftspersonen über jedes Maß hinaus zugesetzt. Und – die Feststellung wurde schon einmal getroffen –: Natürlich ist es der Objektivität nicht wirklich dienlich, wenn Betroffene selbst Mitglieder des U-Ausschusses sind. Nicht zuletzt sei die Blockade-Politik der vereinten Opposition an dieser Stelle auch erwähnt.

All dies hat in der Bevölkerung einen – gelinde gesagt – befremdenden Eindruck hinterlassen und war dem Image des seriös arbeitenden Parlamentarismus sicher nicht förderlich. Daher wäre es aus unserer Sicht wünschenswert, auf den Boden der Zusammenarbeit zurückzukehren und all jene Punkte anzugehen, die sich im U-Ausschuss als verbesserungswürdig und verbesserungsnotwendig herauskristallisiert haben. Beispiel: die Schaffung von klaren Regelungen für Nebenbeschäftigungen von Exekutivbeamten. Es waren eine auffallende Vermengung dienstlicher und privater Aktivitäten und die Genehmigung von Nebenbeschäftigungen ohne Überprüfung deren Umfangs feststellbar. Im Übrigen ist in diesem Zusammenhang auch darauf zu achten, dass die jeweiligen Dienststellen entsprechende ausreichende Ressourcen wie zum Beispiel die Informationstechnologie zur Verfügung haben.

Meine geschätzten Damen und Herren! Wir Sozialdemokraten fordern daher in Ableitung der Resultate des U-Ausschusses im Grundsatz für einen intakten Rechts­staat und zum Schutz aller ÖsterreicherInnen

erstens: eine neue Form der parlamentarischen Kontrolle für die Staatsanwaltschaft,

zweitens: die verstärkte Bekämpfung des Rechtsextremismus (Abg. Weinzinger: Gleich­behandlung!), insbesondere im Internet,

drittens: die Klarstellung der Rechte von Zeugen,

viertens: die schriftliche Festlegung von Ermittlungsaufträgen. – Ein herzliches Danke­schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.05


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Vilimsky. – Bitte.


12.05.22

Abgeordneter Harald Vilimsky (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Ich begrüße auch die vielen jungen Menschen, die dieser Parla­mentsdebatte hier beiwohnen. Ich glaube, es ist auch wichtig für junge Menschen, die ihre Zukunft vielleicht in Bereichen etwa des Journalismus, der Kommunikation oder auch der Politik suchen, hier und heute zuzuhören und zu erfahren, was sich in manchen Bereichen der Republik Österreich ereignet.

Lassen Sie mich meine persönlichen Wertungen dieser Geschichte – heute leider an einem unfertigen Endpunkt – referieren. Ich meine, dass es in vielen Bereichen sehr wichtig ist, innezuhalten, sich zu verinnerlichen und zu vergegenwärtigen, was hier eigentlich passiert ist.

Faktum ist, dass beide Regierungsparteien heute einen Antrag einbringen, in dem sie festhalten, dass eine bewusste Mitwirkung von Abgeordneten – wir reden da vom Komplex der vermeintlichen Steuerung – in diesem Zusammenhang nicht festgestellt worden ist. Vielmehr gelangte der Untersuchungsausschuss mehrheitlich zur Auffas­sung, dass die Anfrage stellenden Abgeordneten unbewusst instrumentalisiert worden sind, um die öffentliche Meinung in Österreich zugunsten der kasachischen Regierung zu verändern. – So weit, so gut.

Das ist vonseiten der beiden Regierungsfraktionen zumindest einmal das Eingeständ­nis, dass niemand aus der Freiheitlichen Partei wissentlich oder bewusst hier einen Steuerungsversuch unternommen hat. Aber jetzt kommt das für mich wirklich Heikle, und da sind wir genau bei Ihnen und Ihrer Fraktion und der brandgefährlichen Rolle, die Sie in dieser Republik mittlerweile ausüben. Man muss sich das alles vergegen­wärtigen. Man muss sich vorstellen, dass jemand, der im Bereich der Politik tätig ist, oder jemand, der im Bereich des Journalismus, des Investigativjournalismus tätig ist, jeden Tag Informationen bekommt. Da gibt es Personen, die auf einen zugehen und sagen: Du, ich habe da eine interessante Geschichte, interessiert dich das? – Der Mandatar beziehungsweise auch der Journalist in seiner alleinigen Beurteilungshoheit entscheidet entweder: ja, da mache ich etwas, oder: nein, da mache ich nichts. Das ist bei mir und wahrscheinlich auch bei Ihnen nicht viel anders, dass man in 50 Prozent der Fälle einer Sache nachgeht und in den anderen 50 Prozent der Fälle der Sache nicht nachgeht.

Aber jetzt sind wir bei dem aus meiner Sicht durchaus sehr heiklen Thema, nämlich dass sich nicht nur der Informant an einen Politiker oder Journalisten wendet, sondern auch das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung diese Vor­gänge möglicherweise beobachtet. Man könnte noch sagen, das ist in Ordnung, wenn Interessen des Staates in Mitleidenschaft gezogen werden. Dem ist aber nicht so, zumal in weiterer Folge das Bundesamt für Verfassungsschutz in einem Bericht schreibt, dass Steuerungsversuche unternommen worden sind, gleichzeitig die Minis­terin oder andere Kreise die öffentliche Berichterstattung mit Namen füttern und sich zurücklehnen und es genießen, wenn irgendjemand anderer durch den Kakao gezogen wird, und überhaupt niemand auch nur im Ansatz gedenkt, diese Sache richtigzu­stellen, sondern – ganz im Gegenteil – das Ganze erste Reihe fußfrei genießt.

Ihnen, meine Damen und Herren von der SPÖ, gebe ich eines mit auf den Weg: Glauben Sie wirklich, dass zu jenem Zeitpunkt, als diese Geschichte des BVT-Berichtes gezündet und Ihre Zustimmung erheischt wurde, um eine Untersuchung im Bereich der kasachischen Einflussnahme führen zu können, die ÖVP nicht Bescheid wusste, dass der Toni Gaál und der Charly Blecha seitenweise die Akten füllen, dass man die FPÖ nur als Trägerrakete missbraucht, um gegen Sie etwas in Stellung zu bringen? Irgendwann in weiterer Folge, nämlich dann, als der „Falter“ an die Öffent­lichkeit gegangen ist, als der „Falter“ von einer der hässlichsten Korruptionsaffären der Zweiten Republik gesprochen hat, seitenweise Protokolle – Toni Gaál, Charly Blecha – veröffentlicht hat, sind Sie draufgekommen: Halt, da sind wir möglicherweise gelegt worden! Halt, da müssen wir jetzt die Notbremse ziehen, weil man möglicher­weise zu tief in Bereiche hineinschnuppern könnte, in die man nicht hineinschnuppern darf!

Auch Sie von der ÖVP dürften, als diese Geschichte gezündet wurde, nicht daran gedacht haben, dass in Niederösterreich etwas läuft, was mittlerweile breit diskutiert worden ist, nämlich: dass dort Personen eine Aufenthaltsgenehmigung innerhalb kürzester Zeit erhalten haben, was normalerweise nicht möglich ist.

Ich komme zurück zum Regierungsantrag, in dem steht, dass Abgeordnete unbewusst instrumentalisiert wurden. – Ich behaupte, das ist eine Gemeinheit der Sonderklasse, das irgendeinem Mandatar zu unterstellen, weil jede politische Tätigkeit oder jede Aktivität eines Journalisten irgendeiner Steuerung unterliegt. Wenn zu mir heute zum Beispiel der Chef der Frächtervereinigung, ein Lobbyist, kommt und mir ein geschöntes Bild der heimischen Frächterwirtschaft zeichnet, dann werde ich in meiner Beurteilung, ob ich eine Geschichte daraus mache oder nicht, beeinträchtigt und bin somit ge­steuert, und zwar wissentlich gesteuert. Ich finde, dass es richtig ist, dass es gut ist, Missständen auf den Grund zu gehen. (Beifall bei der FPÖ.)

In der gegenständlichen Sache, während Sie sich zurückgelehnt und abgewartet haben, was passiert, ist uns Freiheitlichen ein Schreiben zugespielt worden, das kein gefälschtes Schreiben war. Es war nicht irgendein Potemkinsches Dorf, das da errichtet wurde, sondern – ganz im Gegenteil! – das war ein Schreiben mit hoher Brisanz. Die Generaldirektion für öffentliche Sicherheit wurde davon unterrichtet, dass gravierende Missstände in Österreich herrschen, dass hier Personen aufhältig sind, die wegen einer Riesenlatte von Vergehen und Verbrechen verurteilt worden sind. Es ist die Rede davon, dass Geldwäsche im Spiel ist, es ist die Rede davon, dass Drogen­handel im Spiel ist, dass Personen mit Millionen nur so um sich werfen, um 20 Millionen € Liegenschaften kaufen, und noch mehr. – Und Sie wollen mir als kleinem Oppositionspolitiker verbieten, bei der Frau Ministerin nachzufragen, was da passiert ist?! Es stimmt, Sie können es mir nicht verbieten. (Beifall bei der FPÖ.)

Der Wahnsinn an der Geschichte ist, dass wir ein Bundesamt für Verfassungsschutz haben, das das in einen Bericht schreibt, ohne die Grundlagen dafür zu liefern; ein Bundesamt für Verfassungsschutz, das sich nichts schert um irgendeinen Abge­ordneten, das im Nachhinein dann sagt: Wir hätten schon informieren können. Wir haben das diskutiert, haben uns aber entschieden, wir informieren doch nicht. – Das kann doch nicht sein! Da verliert man doch den letzten Rest an Vertrauen in die heimischen Behörden, wenn so etwas über die Bühne geht.

Das ist meine Kritik – bis hin zu diesem Regierungsauftrag, der diese Sache mit der Steuerung formuliert und damit ein Bild erweckt, das überhaupt nicht der Faktenlage entspricht. Ich hätte dieses Schreiben in meiner Verantwortung als innenpolitischer Sprecher auch direkt vom kasachischen Geheimdienst erhalten können. Mir wäre das vollkommen wurscht gewesen, weil die Missstände, die darin festgehalten sind, derart gravierend sind. Dass diese Geschichte von Charly Blecha über einen ORF-Journalisten gespielt wurde, ist eine Pikanterie der Sonderklasse in dieser Angelegen­heit.

Aber das Interessante ist: dass Sie nicht einmal bereit waren, mich zu Ende zu befra­gen, dass Sie inmitten meiner Befragung, bei der ich all diese Geschichten aufgedeckt habe, auf einmal gesagt haben: Jetzt drehen wir ab! Wir befragen den ORF-Journalisten nicht mehr, wir befragen den Charly Blecha nicht mehr, wir befragen den Toni Gaál nicht mehr, der seitenweise die Protokolle gefüllt hat! Der „Falter“, der alles andere als in Verdacht steht, mit uns irgendwie ein Naheverhältnis zu haben, spricht von einer der hässlichsten Korruptionsaffären der Zweiten Republik, von Millionenkof­fern, die in den Hort, in den Schoß der Wiener SPÖ gelangt sein sollen.

All das dürfen wir nicht fragen. Wir dürfen auch die Frau Ministerin im Ausschuss nicht fragen, was sie denn mit „Steuerung“ meint? Was ist, wenn ein Oppositionsmandatar künftig – ob einer von uns, von den Grünen, von den Orangen, von wem auch immer – irgendein brisantes Dokument erhält? Ist das dann auch so, dass das BVT hinterher­spitzelt und in seinen nächsten Jahresbericht schreibt, dass irgendwelche Steuerungs­maßnahmen vorhanden sind, weshalb man dann monatelang erklären und zurück­rudern und versuchen muss, Licht in die ganze Sache hineinzubringen?

Damit zerschlagen Sie das parlamentarisch wichtige Interpellationsrecht – und da wird es heikel –, aber nicht nur das Interpellationsrecht, sondern Sie machen es auch Journalisten in Zukunft sehr schwer möglich, Dinge aufzudecken, Skandale aufzu­decken, weil man nie weiß, ob nicht das BVT im Hintergrund ist. Darin liegt der Wahnsinn an dieser Geschichte: dass wir Verfassungsschutzbehörden haben, die offen­bar nicht willens sind, oder Verfassungsschutzbehörden, die gesteuert werden von ministerieller Seite, andere Leute nicht zu informieren. Das ist ein Skandal der Sonderklasse, der aufgedeckt gehört! (Beifall bei der FPÖ.)

Sie weiden sich daran, dass drei Mandatare von uns, einer davon ich, parlamen­tarische Anfragen stellen. Bei mir war es eine von 200 – 0,5 Prozent –, und die SPÖ redet heute von einer Anfragen-Serie (Präsident Neugebauer gibt das Glocken­zeichen), davon, dass Herr Abgeordneter Hübner, der zwei Meldungen der Austria Presse Agentur zusammenkopiert hat, auf einmal gesteuert sein soll (Präsident Neugebauer gibt neuerlich das Glockenzeichen); genau dasselbe Poldi Mayerhofer.

Herr Präsident, ich komme zum Schluss und sage ...


Präsident Fritz Neugebauer: Die Gesamtredezeit Ihrer Fraktion ist zu Ende. Bitte, einen kurzen Schlusssatz!


Abgeordneter Harald Vilimsky (fortsetzend):  Affäre der Zweiten Republik, und wir werden nicht müde werden: Das ist heute nicht das Ende der Aufklärung, das ist der Beginn der Aufklärung! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.15


Präsident Fritz Neugebauer: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz wünscht eine tat­sächliche Berichtigung. 2 Minuten. – Bitte.


12.15.11

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Kollege Brosz hat mit Hilfe eines Zitats aus einem Protokoll den Eindruck zu erwecken versucht, dass Herr Sailer nicht dezidiert gesagt hätte, er habe Herrn Abgeordneten Öllinger informiert, dass er Kriminalbeamter sei. – Dieses Zitat ist aus dem Zusam­menhang gerissen.

Ich darf wahrheitsgemäß aus der 9. Sitzung vom 14. Oktober aus meiner Anfrage an Herrn Sailer, der unter Wahrheitspflicht gestanden ist, zitieren.

Meine Anfrage: „Sie haben dem Herrn Öllinger am 6. Juli Ihrer Erinnerung nach im Gespräch im Büro dezidiert gesagt, dass Sie im kriminalpolizeilichen Dienst sind?

Uwe Sailer: (...), ja.“

(Beifall bei der FPÖ.)

12.15


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kößl. – Bitte.


12.15.57

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Kollege Vilimsky, ich bin ebenfalls der Überzeugung, dass die Abgeordneten von der FPÖ benutzt worden sind, überhaupt kein Thema, aber eines muss klar sein, und das ist im Untersuchungsausschuss auch klar herausgekommen: dass Mittelsmänner des kasachischen Geheimdienstes in der FPÖ aus und ein gegangen sind und dass es sehr eingehende Kontakte gegeben hat. (Rufe bei der FPÖ: Nein! Nein!) Das ist auch klar im Protokoll nachlesbar. (Beifall bei der ÖVP. – Neuerliche zahlreiche Rufe bei der FPÖ: Nein!) So ist es. (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Das ist doch eine Schweinerei!)

Geschätzte Damen und Herren vor den Fernsehschirmen, ich möchte eines klarstellen: Genau das, was man heute gesehen hat, diesen grenzenlosen Populismus von einigen Oppositionspolitikern, hat sich im Untersuchungsausschuss ereignet. Es war mit eini­gen Abgeordneten nicht möglich, eine sachliche, vernünftige Arbeit zu leisten, und das war wirklich schade. Die Beweisgegenstände sind klar auf dem Tisch gelegen.

Ich möchte in Bezug auf die Mitarbeit im Untersuchungsausschuss die Abgeordneten von der FPÖ herausnehmen. Es war bei diesen sicherlich die Überlegung da, vernünf­tig und konkret in dieser Arbeit vorzugehen.

Ich möchte auch sagen, Kollege Stadler, weil du hier am Rednerpult erklärt hast, die Polizei sei überfordert: Ich sehe das nicht, dass die Polizei überfordert ist, ich sehe vielmehr, dass einige Politiker ein Problem mit unserer Rechtsstaatlichkeit, mit unserer Rechtsordnung haben. Das zeigen auch ganz genau die Anträge und Ersuchen der Gerichte um Aufhebung der Immunität. Ich will keine Namen nennen, ich möchte nur sagen, jeder kann nachschauen, wie viele Anträge und wie viele Ersuchen im Zusam­menhang mit einigen Abgeordneten hier in diesem Haus eingegangen sind und behandelt werden mussten. (Beifall bei der ÖVP.)

Kollege Rosenkranz, dir möchte ich sagen, ich habe das nicht verstanden, dass du als Rechtsanwalt hier am Rednerpult erklärt hast, dass die Aufarbeitung der Sache Westenthaler nicht ordnungsgemäß verlaufen sei. Ich glaube an und für sich schon, dass weder der Polizei noch dem Staatsanwalt irgendetwas nachzusagen ist im Zusammenhang mit dieser Rufdaten-Rückerfassung. Ich glaube, dass das in Ordnung gegangen ist. Man kann sich natürlich im Nachhinein Verschiedenes überlegen, ob auch alles rechtens ist und man das eine oder andere in der Verfahrensordnung viel­leicht ändern sollte, um solche Vorgangsweisen hintanzuhalten, aber im Grunde, möchte ich sagen, ist diese Vorgehensweise von Polizei und Staatsanwaltschaft schon richtig gewesen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte im Zusammenhang mit der Glaubwürdigkeit, die Kollege Brosz hier angesprochen hat, eines noch erwähnen: Die Darstellung des Kollegen Öllinger in Bezug auf die Bespitzelung der FPÖ ist sicherlich nicht glaubwürdig gewesen. Es hat da – das ist im Protokoll nachlesbar – wirklich eine Einflussnahme gegeben. Auch hat es eine ganz eindeutige Klarstellung des Kollegen Sailer als Auskunftsperson im Unter­suchungsausschuss darüber gegeben, dass da einiges sicherlich nicht rechtens ist. (Beifall bei der ÖVP.)

12.20


Präsident Fritz Neugebauer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Neubauer. – Bitte.


12.20.38

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Kößl hat uns jetzt gerade wissen lassen, dass kasachi­sche Mittelsmänner bei der FPÖ angeblich ein und aus gegangen wären.

Ich berichtige tatsächlich wie folgt: Tatsächlich sind Mittelsmänner des kasachischen Abwehrdienstes bei der ÖVP ein und aus gegangen, namentlich bei Dr. Andreas Khol, Karl Brinek und Paul Kiss. (Beifall bei der FPÖ.)

12.21


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Strutz. 4 Minu­ten. – Bitte.


12.21.00

Abgeordneter Dr. Martin Strutz (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Nach den zahlreichen tatsächlichen Berichtigungen der ÖVP und von Oppositionspolitikern kennt sich zu Hause vor den Bildschirmen niemand mehr aus. Keiner, der uns heute – auch hier im Plenum – zuhört, kann einigermaßen folgen. Es geht hier aber um etwas ganz Grundsätzliches: Es geht um den Parlamentarismus. Es geht um die Rechte der Opposition, und es geht um das System der ÖVP, die glaubt, mit 26 Prozent der Wäh­lerstimmen 100 Prozent der Macht in Österreich ausüben zu können. (Beifall beim BZÖ.)

In jedem einzelnen Redebeitrag, auch in jenem des Kollegen Kößler (Ruf bei der ÖVP: Kößl!), ist die Arroganz der Macht der ÖVP zutage getreten. Er spricht davon, dass die Vorgangsweise der Staatsanwaltschaft und der Polizei völlig in Ordnung gewesen sei. Kollege Amon, alles war in Ordnung im Untersuchungsausschuss, ja, alles war in Ordnung für die ÖVP. Die Aufklärung wurde verhindert, kein ÖVP-Minister durfte gehört werden, der Ausschuss wurde abgedreht, und die SPÖ wurde einmal mehr am Nasenring vorgeführt. (Beifall beim BZÖ.)

Vor allem die Rolle der SPÖ ist für mich nicht nachvollziehbar. Noch vor einigen Jahren saßen Sie von der SPÖ selbst in Opposition, haben selbst Untersuchungsausschüsse geleitet und initiiert, haben selbst die Tätigkeit von Ministern der Regierung hinterfragt. Und jetzt sind Sie ein Erfüllungsgehilfe jener ÖVP, die in Wirklichkeit ein System aufgebaut hat, das in wenigen Monaten oder Jahren vielleicht Sie selbst, Herr Klubobmann Cap, zu einem der Leidtragenden dieses Systems werden lassen könnte. (Abg. Grosz: Die ÖVP ist eigentlich der Sachwalter der SPÖ!)

Heute ist es das Handy des Kollegen Westenthaler, das bespitzelt und abgehört wurde, heute ist es der PC des Kollegen Pilz, der im Auftrag eines ÖVP-Ministers beschlagnahmt werden soll, heute ist es eine Anzeige der Opposition – was ist es morgen? – Morgen kann es Ihre Anzeige sein, Kollege Cap, die von der Polizei und der Staatsanwaltschaft vergessen und zur Seite geräumt wird. Morgen kann es Ihr PC sein, den die ÖVP beschlagnahmen lässt (Ruf bei der ÖVP: Na hallo!), morgen kann es Ihr Handy sein, Frau Präsidentin Prammer, das abgehört wird.

Deshalb geht es heute um Grundrechte, die jedem Österreicher zustehen, auch Abgeordneten, und zu deren Aushöhlung sich die ÖVP mit dieser Arroganz der Macht von 26 Prozent anschickt. Die SPÖ als Koalitionspartner ist willfähriger Erfüllungs­gehilfe. (Beifall beim BZÖ.)

Sehen Sie nicht, dass mit dieser Vorgangsweise der ÖVP – vor allem im Innenminis­terium, jetzt aber auch im Justizministerium – ein Signal ausgesendet wird, ein System erhalten wird, das Sie, Kollege Cap, noch vor Jahren kritisiert haben, als Innenminister Strasser gekommen ist und als Erstes eine Umfärbeaktion sondergleichen im Innen­ministerium vorgenommen hat? Wenn man dabei zusieht und mitmacht, wie das auch die SPÖ heute tut, dann darf man sich nicht wundern, wenn sich dieses System plötzlich auch einmal gegen sich selbst richtet.

Denn: Welches Signal wird ausgesendet? – Entweder ihr spielt mit, oder euer Posten wird umgehend mit jemand anderem besetzt. Und alle haben mitgespielt: im Innen­ministerium, beim BIA, die Ermittlungsbehörden, die die Anzeigen gegen Strasser vergessen oder liegen gelassen haben, Vertreter der Justiz, die gegen die einen hart ermittelt haben, es aber andererseits ermöglicht haben, dass gegen andere das Recht einfach nicht zum Tragen gekommen ist.

Sie lassen zu, dass es zu einer Zweiklassengesellschaft kommt: jene, die es sich richten können – die, die im Dunstkreis der ÖVP stehen –, und jene, die Nachteile erleiden; jene, bei denen die Justiz ein Auge zudrückt – bei denen, die im Dunstkreis der ÖVP stehen –, und jene, gegen die mit voller Härte des Gesetzes vorgegangen wird; jene, die innerhalb von 24 Stunden eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen, obwohl sie Kriminelle sind, und jene, die die ÖVP durch die Frau Innenminister abschieben lässt, obwohl diese Personen seit Jahren hier in Österreich in Ordnung leben, Arbeit haben und bestens integriert sind. (Demonstrativer Beifall des Abg. Dr. Pilz.)

Ich appelliere insbesondere an die SPÖ. Sie, Herr Kollege Cap, haben mit Ihrer Unter­schrift ausgedrückt, dass Sie wollen, dass ein Untersuchungsausschuss auch tat­sächlich zum Oppositionsrecht wird. Heute hat die ÖVP hier klargemacht, dass sie das nicht möchte. Sie hat den Untersuchungsausschuss abgedreht, sie möchte bestimmen, wer gehört werden darf, und sie bestimmt, wann das Ende gekommen ist.

Wir möchten, dass das ein Minderheitsrecht wird. Wir möchten, dass das unabhängig von der Parteizugehörigkeit beurteilt wird, und wir möchten, dass Sie darüber nach­denken, dass Sie vielleicht in wenigen Jahren, wenn Sie dieses System der ÖVP dulden und unterstützen, schon Leidtragende dieses Systems sein werden. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Dr. Pilz.)

12.27


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Dr. Cap. – Bitte.


12.27.16

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Kollege Strutz, auf Ihre Rede habe ich richtig gewartet. Sie waren schließlich derjenige, der faktisch Tag und Nacht mit Jörg Haider unterwegs war. Sie müssen alles wissen, was damals passiert ist, Sie müssen es auch heute noch wissen.

Wir lesen in den Zeitungen: Hypo Alpe-Adria (Abg. Bucher: Da hat es einen Unter­suchungsausschuss gegeben in Klagenfurt! Da ist nichts herausgekommen!) – ich weiß gar nicht, welcher Haftungsrahmen das ist –, da geht es um Milliarden und Aber­milliarden. (Abg. Grosz: Da spricht der Häuptling des kriminellen Netzwerkes ...!)

Und in der „Kleinen Zeitung“ vom 16. November 2007 heißt es: BZÖ und ÖVP been­den Untersuchung – SPÖ protestiert. (Abg. Grosz: Na, wie war das mit „Lucona“? Wie war das mit der BAWAG?) Mit der Mehrheit von BZÖ und ÖVP wurde gestern der Hypo-Untersuchungsausschuss im Landtag beendet und dem Verkauf der Landesbank an die Bayern der Persilschein ausgestellt. Dies sei die bestmögliche Variante gewesen. Aus Protest, weil ihre Anträge auf Wiederaufnahme der Zeugeneinver­nahmen abgelehnt wurden, verließ die SPÖ die Sitzung. (Ruf beim BZÖ: Bei Banken haben Sie die beste Kompetenz! – Weitere Zwischenrufe beim BZÖ. – Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)

Sie wollte noch die Millionenzuwendung an den Fußball durchleuchten. Und da steht dann: Tagelang hat es vonseiten Jörg Haiders geheißen, die Bayern hätten Millionen für den Fußball eingesetzt, um für ein gutes Klima zu sorgen. Gestern kam vom Büro des Landeshauptmanns eine Richtigstellung: Die 5 Millionen € kämen nur von der Hypo selbst, nicht von den Bayern, sie seien der Kaufpreis für den Stadionnamen „Hypo Group Arena“. Mit dem Geld sei auch die Pasching-Lizenz gekauft worden. – Und so weiter und so weiter.

Das heißt in Ihrem Jargon, Sie haben diesen Untersuchungsausschuss damals abge­dreht. (Abg. Dr. Strutz: Überhaupt nicht!) Es wäre aber ganz gut gewesen, wenn er im Landtag weitergearbeitet hätte.

Wann kommt jetzt Ihr Antrag im Kärntner Landtag auf Einsetzung eines Unter­suchungs­ausschusses zum Hypo-Alpe-Adria-Skandal? (Abg. Bucher: Haben wir ja schon gehabt!) Wo ist denn jetzt der Antrag? (Beifall bei SPÖ und ÖVP.) Halten Sie doch nicht hier solche Vorträge!

All die selbsternannten Demokratieerfinder (Abg. Dr. Strutz: Seien Sie vorsichtig mit der Rolle der SPÖ!), Untersuchungsausschuss-Spezialisten wie Stadler, Westenthaler, Scheibner, Strutz, wie sie alle heißen, wo sind Ihre Aussagen dahin gehend, Licht ins Dunkel bei Hypo Alpe-Adria zu bringen? Wo ist die politische Verflechtung? Welche Rolle hat Jörg Haider gespielt? Welche ist Ihre Rolle, Herr Kollege Strutz? Eigentlich müssen Sie nur noch auf zwei Anrufe warten, entweder von einem potenziellen Untersuchungsausschuss oder von der Staatsanwaltschaft, die endlich ermittelt. Da geht es möglicherweise um 1,5 Milliarden € an Einlagen. (Abg. Scheibner: Sie sind ja ein wirklicher Bankenexperte!) Da geht es möglicherweise um zig Milliarden Haftungs­rahmen. (Abg. Grosz: Bankenexperte Cap spricht! Haben Sie von den BAWAG-Millionen auch etwas bekommen?) Wo ist das? Wo sind die mutigen BZÖ-Wort­meldungen? – Hören Sie doch auf da! Das, was Sie hier aufführen, ist ja unerträglich! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Grosz: Seit 40 Jahren die gleiche Rede! Es kann Sie niemand mehr sehen, Herr Cap! Kein Zuseher mehr! Nicht einmal Ihre eigene Partei!)

Es hat ja keiner gesagt, dass Sie hier herinnen sitzen müssen. Sie können ja jederzeit gehen. Der Verlust hält sich in Grenzen, Kollege Grosz. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Grosz: Seit 40 Jahren kann Sie kein Österreicher mehr sehen! Ihre eigene Partei auch nicht!) Ja, ja. Passen Sie auf, dass Ihnen die Stimmbänder nicht heraushupfen, denn dann ist bei Ihnen überhaupt Sendepause. (Abg. Grosz: Die Stimme habe ich noch! Ich brauche nämlich kein Mikrophon!)

Erster Punkt: Als Folge des Haidinger-Untersuchungsausschusses, den wir damals sogar gegen unseren damaligen Koalitionspartner beschlossen haben (Abg. Grosz: Ich brauche kein Mikrophon, um meiner Stimme Ausdruck zu verleihen!), wurde aus dem Büro für Interne Angelegenheiten – ohne Rechtsgrundlage – jetzt ein Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung, ab 1. Jänner 2010 mit einer gesetzlichen Grundlage. Das bedeutet mehr Rechtsstaatlichkeit und mehr Sicherheit. (Abg. Grosz: Mit Herrn Kreutner! Gratuliere, Herr Cap! Danke, Josef Cap!)

Zweiter Punkt: Ein Ergebnis dieses Untersuchungsausschusses ist die Abschaffung der politischen Abteilung im Justizministerium. Damit sind die zwei Hauptvorwürfe: Missbrauch im Innenministerium durch das BIA, Missbrauch im Justizministerium durch die politische Abteilung der Staatsanwaltschaft, beseitigt. Das sollten Sie einmal zur Kenntnis nehmen, bevor Sie hier heraußen wieder Märchenstunden abführen, die schon unerträglich sind. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Grosz: Nein, das waren ja nur Überschreitungen, das war ja kein Missbrauch!) – Nein, kein Missbrauch! (Abg. Grosz: Ist ja alles in Ordnung!)

Ich sage Ihnen etwas: Sie sollten jetzt überhaupt in „Österreich“ eine Titelgeschichte bekommen, denn Sie sind das Problem. Ständig kassieren wir ein schlechtes Image, aber einer der Hauptverantwortlichen dafür sind Sie mit Ihren dämlichen Zwi­schen­rufen und der Art und Weise, wie Sie hier herinnen umgehen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Grosz.) Ich sage Ihnen, es wäre gescheit, hier kons­truktiv zusammenzuarbeiten. (Abg. Grosz: Ich bin auch für den Klimawandel verant­wortlich! – Abg. Ing. Westenthaler: Herr Präsident, waren das „dämliche Zwischen­rufe“? Darf man das auch schon sagen?)

Jetzt sage ich Ihnen noch etwas, was ganz besonders wichtig ist – und das wird weiter zu behandeln sein –: die Frage berufliche und nicht berufliche Immunität. Da muss es Korrekturen und gesetzliche Regelungen geben.

Es muss hier Klarheit herrschen, wer als Polizeibeamter welche Nebenbeschäf­tigun­gen haben darf. Nicht, dass jemand zuerst als Polizeibeamter arbeitet, Informa­tions­zugang hat und das dann auch noch privat verwertet, verkauft, in Grauzonen agiert. So stelle ich mir einen Rechtsstaat nicht vor! So stelle ich mir Sicherheit in Österreich nicht vor. Daher ist das selbstverständlich zu ändern.

Es gibt auch hier schon eine Kontrolle der Geheimdienste, und diese soll es weiter geben. Es soll eine Kontrolle der Staatsanwälte geben, und die werden allen auf die Finger klopfen (Abg. Grosz: Und warum passiert es nicht?), denn unter anderem ist auch das die Aufgabe des Parlaments. (Abg. Grosz: Das sind doch immer die gleichen Worthülsen! Ist das eine Gebetsmühle?)

Auch das ist ein Teil der Ergebnisse dieses Untersuchungsausschusses.

Wissen Sie, was ich nicht verstehe? – Warum Sie eigentlich die eigene Arbeit herunter­machen. Das verstehe ich nicht! Denn in einem Punkt bin ich ganz der Meinung des Kollegen Pilz (Abg. Grosz: Hat Ihnen Otto Pendl diese Rede geschrieben?): Es ist unser aller Aufgabe, wenn es Fehlentwicklungen im Rechtsstaat gibt, diese hier – vielleicht mit anderen Methoden, als er das machen würde – zu bekämpfen. Dafür werden wir gewählt, dafür werden wir bezahlt, dafür sitzen wir hier herinnen, denn keine Bürgerin, kein Bürger möchte haben, dass seine Rufdaten erfasst werden (Ruf beim BZÖ: Deswegen fahrt ihr auf Urlaub!), keiner möchte haben, dass er ohne Rechtsgrundlage abgehört wird, keiner möchte haben, dass es Missbrauch im Innen­ministerium, im Justizministerium oder sonst wo gibt. Die Bürgerinnen und Bürger wollen in Sicherheit, in Rechtsstaatlichkeit leben. Und dieses Recht haben sie, und wir haben es ihnen zu garantieren. Und wenn es hier auch nur die kleinste Fehlent­wicklung gibt, dann sind wir alle aufgerufen, hier dagegen aufzutreten. (Zwischenruf des Abg. Hagen.)

Ein letzter Punkt, weil Sie immer mit dem „Beiwagerl“-Schmäh kommen: Erinnern Sie sich noch daran, wie hier die schwarz-orange Regierung gesessen ist und aufseiten der Orangen ständig der Weihrauch der Ministranten hochgestiegen ist? (Abg. Grosz: Unter einer BZÖ-Alleinregierung! Das war eine BZÖ-Alleinregierung!) Sie halten uns Vorträge über Beiwagerln und Ministrantentum, das ist ja lächerlich! (Abg. Grosz: Sie sind ja entmündigt!) Es ist lächerlich! (Abg. Grosz – in Richtung des Abg. Kopf zeigend –: Da sitzt ja Ihr Sachwalter! – Weitere Zwischenrufe beim BZÖ.)

Wenn es bestimmte Dinge gibt, wo wir davon überzeugt sind, dass wir sie nicht beschließen, dann beschließen wir sie nicht, denn hier in diesem Haus herrscht die Mehrheit und wedelt nicht der Schwanz mit dem Hund! (Abg. Grosz – in Richtung ÖVP zeigend –: Da sitzt der Erziehungsberechtigte der SPÖ! Gehen Sie zum Eltern­sprechtag!) Es wird nicht der orange Schwanz mit dem Parlamentshund wedeln, das kann ich Ihnen sagen! So funktioniert das Parlament hier nicht! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Es ist eine demokratische Entscheidung, wenn eine Mehrheit sich hier zu etwas ent­schließt, und das sollten Sie akzeptieren. Denn es finden Wahlen statt (Abg. Grosz: Die die SPÖ seit ... Jahren verloren hat! Seit Sie Klubobmann sind!), und entsprechend diesen Wahlen gibt es eine bestimmte Zusammensetzung in diesem Haus. Das ist ein demokratischer Vorgang! – Und das nicht umdeuten und uminterpretieren! (Zwischen­ruf des Abg. Petzner.)

Schreiben Sie jetzt einen Antrag für den Kärntner Landtag auf Einsetzung eines Unter­suchungsausschusses betreffend Hypo Alpe-Adria! (Abg. Grosz: Ich bin aus der Steiermark!) Kollege Petzner, Sie auch gleich dazu! Und melden Sie sich gleich als Auskunftsperson für den Untersuchungsausschuss, marschieren Sie Hand in Hand mit Strutz gleich dorthin als Auskunftsperson! (Abg. Petzner: ... tun Sie sich einmal richtig informieren! Sie reden einen Blödsinn!) Sie haben sicher viel zu erzählen. Wir sind schon sehr gespannt darauf! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.34


Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Frau Klubobfrau Dr. Glawischnig-Piesczek zu Wort. Restredezeit der grünen Fraktion: 4 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.


12.35.00

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig-Piesczek (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Kontrolle ist offensichtlich immer nur dort gut, wo es um die anderen geht. Das ist eine Erkenntnis des heutigen Tages.

Herr Klubobmann Cap, es ist enttäuschend, dass in keinem einzigen Halbsatz von­seiten der SPÖ klar wurde, wie es weitergehen soll.

Ich möchte Folgendes festhalten: Alle Menschen, die zu Besuch im Parlament sind, gehen an einer großen Tafel vorbei, auf der die Aufgaben des Parlaments stehen, nämlich: Information der Öffentlichkeit, Erarbeiten von Gesetzen und Kontrolle der Regierung. Das sind die drei großen Aufgaben. (Beifall bei Grünen und BZÖ.)

Eine davon haben wir allerdings noch nicht einmal im Entferntesten in Angriff genom­men. Die Information der Öffentlichkeit funktioniert ja, glaube ich, doch. Wir stehen jetzt allerdings vor einem entscheidenden Wendepunkt. Wir – das betrifft vor allem Sie von ÖVP und SPÖ – können uns jetzt entscheiden, ob wir so weitermachen wie bisher, dann wird weiterhin in jeder Nationalratssitzung – immer wieder – um die Kontrollauf­gabe des Parlaments gerungen werden, oder Sie entscheiden sich jetzt tatsächlich für eine neue Form des Parlamentarismus, bei der Kontrolle als etwas völlig Selbstver­ständliches, völlig Normales wahrgenommen wird wie in jedem anderen Land auch.

In Deutschland ist es überhaupt kein Problem, dass Minister, Ministerinnen in Unter­suchungsausschüssen aussagen, mithelfen, mit aufarbeiten, Informationen zur Verfü­gung stellen, ohne dass das als Majestätsbeleidigung verstanden wird, ohne dass Vergleiche strapaziert werden.

Man bekommt ja den Eindruck, in dem Untersuchungsausschuss wäre gefoltert wor­den, hätten die Kollegen Pilz und Stadler eine Peitsche gehabt und jedes Mal, wenn eine Antwort falsch war, zugeschlagen. Das ist ja eine völlige irreale Beschreibung! Das ist eine Märchenstunde!

Es geht um die älteste Kulturtechnik der Welt: reines Fragen. Und reines Fragen wird wohl im Rahmen einer verfassungsgesetzlich aufgetragenen Tätigkeit für uns Abge­ordnete erlaubt sein. (Beifall bei Grünen und BZÖ.)

In den nächsten drei Monaten, im ersten Quartal des neuen Jahres wird diese Weichen­stellung erfolgen. Ich bitte Sie alle, vor allem ÖVP und SPÖ, sich jetzt Gedanken darüber zu machen, wie wir diese Kontrolltätigkeit in Gang bringen, wie wir den Untersuchungsausschuss als Normalität im österreichischen Parlament verankern können, mit Verfahrensregeln, die tatsächlich zur Aufklärung und nicht zum Vertuschen beitragen.

Es ist das zweite Mal, dass ein Untersuchungsausschuss abgedreht wurde – wir hatten das schon beim Banken-Untersuchungsausschuss –, und ich fürchte, es wird so weitergehen, wenn Sie nicht bereit sind, hier neue Wege zu gehen.

Aber auch die Erfüllung der zweiten Aufgabe, nämlich dass dieses Parlament ein echtes Arbeitsparlament wird, ist wichtig. Es kann nicht so sein, dass bei Bestim­mungen, die einer Zweidrittelmehrheit bedürfen, Papiere einfach hingeknallt werden und dann Druck ausgeübt wird, wenn wir sagen: Entschuldigung, wir sind aber inhaltlich ein bisschen anderer Meinung, wir hätten da noch ein paar Verbesserungs­vorschläge!

Im Übrigen hat auch die Opposition manchmal eine gute Idee, Herr Kollege Kopf. Es ist nicht alles perfekt, was von Ihrer Seite kommt. Niemand auf dieser Welt ist perfekt, das müssen auch Sie als Klubobmann der ÖVP zur Kenntnis nehmen – das einzusehen wäre, glaube ich, ein großer Sprung. Wir haben einiges beizutragen. Wir sind Ver­treterInnen der Bevölkerung und stehen täglich im Kontakt mit sehr vielen Menschen, die Anliegen haben, und diese wollen wir hier einbringen dürfen und damit auch verhandeln dürfen.

Diese Forderung ist, glaube ich, keine Unverschämtheit. Das ist eine Selbstverständ­lichkeit. Ich bitte Sie daher, gehen Sie in den Weihnachtsferien in sich und machen Sie ein arbeitsfähiges, ganz normales Kontroll- und Arbeitsparlament aus diesem Haus! – Danke. (Beifall bei Grünen und BZÖ.)

12.38


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühl­bacher. – Bitte.


12.38.32

Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist immer wieder interes­sant, welch unterschiedliche Zugänge zum Untersuchungsausschuss es hier im Hohen Haus gibt: Die einen versuchen, sachlich und inhaltlich zu arbeiten, die anderen sind aufgeregt und angriffig.

Bezüglich des Untersuchungsausschusses sind wir im Bereich Staatsanwaltschaft zu folgenden Ergebnissen gekommen: Es wurden Mängel festgestellt wie zum Beispiel die schon erwähnte Rufdatenrückerfassung, das Übersehen von Dutzenden Seiten und einer Anzeige oder die Verwechslung des Status von Zeugen und Beschuldigten.

Es gilt nun an den Veränderungen zu arbeiten, meine sehr verehrten Damen und Herren, und die Erkenntnisse möglichst schnell umzusetzen, da es ja nicht nur um die Abgeordneten geht, sondern auch um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Bartenstein.)

Wesentlich ist auch, dass wir das Vertrauen in den Rechtsstaat wieder fördern. Die Vorgänge im Untersuchungsausschuss sind den Menschen ja mittlerweile hinlänglich bekannt, und es gilt, nicht nur persönliche Befindlichkeiten in den Vordergrund zu stellen und zu befriedigen, sondern am Vertrauen der Menschen in die Politik zu arbeiten, das ja geschwächt ist, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Unsere Aufgabe ist es, Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit zu bieten, das Ver­trauen in unser Rechtssystem wieder aufzubauen beziehungsweise auszubauen und Vertrauen in Bezug auf unsere politische Arbeit zu gewinnen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.39


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Bucher. Restrede­zeit Ihrer Fraktion: 4 Minuten. – Bitte.


12.40.28

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Klubobmann Cap! Wenn Sie von der SPÖ das Wort „Bank“ in den Mund nehmen, dann bedeutet dies eine Beleidigung für eine ganze Branche und für viele Tausende Mitarbeiter in unserer Republik. (Beifall beim BZÖ.)

Das, was Sie hier in den letzten Jahrzehnten aufgeführt haben, Stichwort BAWAG, ist ja unüberbietbar. So etwas bringt man ja nicht einmal dann zustande, wenn man den festen Willen an den Tag legt, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Was den Fall Hypo anlangt: Es sollte Ihnen schon in Erinnerung sein, dass es in Kärnten einen Untersuchungsausschuss gegeben hat. Der hat sich Wochen, Monate damit beschäftigt, aufzuklären, was aufzuklären ist. Niemand hat den Untersuchungs­aus­schuss in Klagenfurt abgedreht, jeder war aufklärungswillig. Wir haben aktiv mit­gemacht, die SPÖ hat alles verschlafen, hat nichts aufgedeckt. (Weitere Zwischen­rufe bei der SPÖ.)

Informieren Sie sich einmal über Ihre eigenen Kollegen in Klagenfurt – und verbreiten Sie erst dann in Ihren Reihen irgendwelche Unsinnigkeiten! Aber aktive Mitarbeit ist angesagt! (Beifall beim BZÖ.)

Kommen Sie mit einem Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses! Wir sind jederzeit bereit, wir können heute schon einen beschließen. Untersuchungs­auftrag: die Hypo Alpe-Adria in diesem Haus zu untersuchen. Wir haben überhaupt nichts zu verbergen, es ist alles lupenrein abgelaufen.

Zur Erinnerung: Es war die SPÖ, die im Jahr 2007 gegen den Verkauf der Hypo gestimmt hat. Sie haben eigentlich dieses ganze Debakel zu verantworten, meine sehr geehrten Damen und Herren! Seien Sie froh, dass Landeshauptmann Jörg Haider damals, vor zweieinhalb Jahren, weitsichtig gehandelt und größten Schaden von der Republik abgewendet hat. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Heinzl: Ein Bankrotteur! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Heute ist die Bayerische Landesbank Haupt­eigentümerin der Hypo Alpe-Adria, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Wenn Sie schon jedes Mal den Schuldenstand Kärntens ins Treffen führen, dann darf ich Sie schon einmal ... (Neuerliche Zwischenrufe des Abg. Heinzl.) – Beruhigen Sie sich wieder, Herr Kollege Heinzl! „Heinzlmännchen“ spricht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, schauen Sie einmal genauer hin, wo Sie in Niederösterreich die Schulden verstecken! Sie verstecken in Niederösterreich die Schulden in den Gemeinden, und wenn Sie die Gemeindeschulden und die Landes­schulden zusammenzählen, dann werden Sie sehen, Niederösterreich ist immer noch Spitzenreiter in dieser Politik. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Das sind die zwei Schuldenweltmeister, die beiden Prölls: der niederösterreichische Landeshauptmann Pröll und der Schuldenkanzler dieser Republik Österreich Pröll. Das ist eine Tatsache.

Der Herr Kollege Cap ist ja wohl das Allerbeste. (Abg. Dr. Cap: Kärnten ist bankrott!) Er stellt sich hier ans Rednerpult, spricht zum Untersuchungsausschuss-Ergebnis und erwähnt nicht mit einem Wort Kasachstan, erwähnt nicht mit einem Wort, warum die SPÖ der Vorladung der Kollegen Blecha und Gaál nicht zugestimmt hat. Lieber Herr Kollege Cap, heute haben wir es schon gehört, Sie sind das Beiwagerl der ÖVP, die ÖVP ist der Erziehungsberechtigte der SPÖ.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die ÖVP ist mittlerweile der Sachwalter der SPÖ! (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Wissen Sie, wann man einen Sachwalter zur Seite gestellt bekommt, meine sehr geehrten Damen und Herren? – Wenn man gegen seinen eigenen Vorteil handelt, bekommt man in dieser Republik einen Sachwalter zur Seite gestellt. (Abg. Mag. Stadler: Die SPÖ bekommt einen!) Und das ist der Fall, weil Sie selber nicht mehr in der Lage sind, eine eigenständige Politik zu machen. Gestern haben wir es gesehen mit der „Vision Zero“. Das ist Ihre Aktuelle Stunde, das ist Ihre Politik – null Visionen, null Politik, null Ideen, null Aufklärungsinteresse. (Abg. Mag. Stadler: Null Wähler!) Sie wollen auch mit vertuschen, mit verdunkeln. Das ist die Politik der SPÖ, völlig abgemeldet in dieser Republik! (Beifall beim BZÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, der von Ihnen gewollte Totentanz ist abgesagt, er findet nicht statt, es gibt keinen Totentanz und keine Beer­digung des Untersuchungsausschusses. Sie können sich warm anziehen und darauf einstellen, dass in den nächsten Wochen und Monaten Dutzende Anfragen auf Sie hereinprasseln werden. Wir werden nicht lockerlassen, wir werden weiter aufklären und unser Augenmerk darauf legen, dass die Bürgerrechte in dieser Republik nicht mit „Doll-Füßen“ getreten werden. Es geht darum, dass der Rechtsstaat in Gefahr ist. Diesen wollen wir aufrechterhalten. – Danke. (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

12.45


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Huber. – Bitte.


12.45.13

Abgeordneter Gerhard Huber (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Hohes Haus! Zum Thema Kasachstan hat Herr Kollege Amon auch fast nichts gesagt. Ich verstehe nicht, warum dieser Schmiergeldsumpf nicht endlich einmal trockengelegt wird, warum die ÖVP nicht zulässt, dass da Licht ins Dunkel kommt.

Das ist alles ernst, das ist kein Spaß. Die Bürger haben ein Recht auf Aufklärung, und das größte demokratische Recht im Parlament ist der Untersuchungsausschuss. Herr Amon, ich möchte wissen, warum Sie nicht erklärt haben, warum Herr Alijew mit seinen Bodyguards innerhalb von 24 Stunden eine Aufenthaltsbewilligung in Niederösterreich bekommen hat, obwohl das rote Wien es zuerst abgelehnt hat. (Abg. Amon: Weil es nicht Untersuchungsgegenstand war!) Aber wie der Herr Ausschussobmann heute gesagt hat: Es waren 17 Sitzungen mit 2 000 Seiten Protokoll, 36 Auskunftspersonen wurden bemüht, und sehr viele Geheimakten – über 20 000 – wurden gesichtet. (Abg. Amon: Sie waren kein einziges Mal im Ausschuss!)

Es ist nur ganz interessant: Sobald die ÖVP merkt, woher der Wind weht, wohin der Kamin zu ziehen anfängt, wird der Ausschuss abgedreht, ohne Rücksicht auf Verluste. Die gesamte Opposition wird mit Füßen getreten, es wird einfach alles abgewürgt. Nur durch die Arbeit der Opposition wurden wirklich die gesamten Akten gesichtet, die Tausenden Seiten gelesen. Danke, Ewald Stadler! (Ah-Rufe bei der ÖVP. – Beifall beim BZÖ.) Nur so konnte Licht ins Dunkel gebracht werden, und nur dadurch hat es ein bisschen Aufklärung gegeben.

Ihr seid nur für Untersuchungsausschüsse, wenn die Opposition angepatzt werden soll. Die Mehrheit kontrolliert sich selbst. Aber die Bevölkerung hat ein Grundrecht darauf, dass die Vorwürfe aufgeklärt werden. Niemand ist da wehleidig, alle Abgeordneten müssten eigentlich zustimmen.

Es ist ein Wahnsinn, im 21. Jahrhundert geht man her und dreht einfach so einen Ausschuss ab. Das sind ja Zustände, wie sie manchmal noch in Tirol herrschen, wo einfach die ÖVP alles kontrolliert – vom Rechnungshof bis zur Landesregierung. Da ist wirklich die demokratische Hygiene in Gefahr. Hier im Hohen Haus ist die demokra­tische Hygiene in Gefahr, wenn alle Ausschüsse abgedreht werden. (Ruf bei der ÖVP: Der Huber war’s!)

Die Verhinderung des Untersuchungsausschusses öffnet der Korruption Tür und Tor. Der Untersuchungsausschuss sollte eine Kontrolle der höchsten politischen Organe zulassen, sprich der Minister. Aber nein, die SPÖ und die ÖVP verhindern einfach alles. Warum war man eigentlich am Anfang so euphorisch? Sobald der Kamin in Richtung ÖVP und SPÖ zu ziehen begonnen hat, hat man einfach alles abgedreht.

Die Bevölkerung weiß, es braucht wieder eine Politik mit Hirn, Herz und mit den Füßen auf dem Boden, nicht so ein großmächtiges Tun. Wenn es nicht passt, vertuschen wir alles, decken wir alles zu und drehen so einen Ausschuss ab. (Ruf bei der ÖVP: Das ist ein Wahnsinn!) Ja, das passt schon.

Dann kommen solche Sachen heraus, dass 40-jährige frühpensionierte Polizisten als Privatdetektive anfangen, überall herumzuschnüffeln, wie auch Herr Amon bestätigt hat. (Abg. Amon: Was habe ich bestätigt?) Über das Hinausbringen geheimer Unter­lagen aus dem Ausschuss wird nicht geredet. Die Opposition ist aber in der Pflicht, Kontrolle auszuüben, auch durch das Recht, Anfragen zu stellen. Wenn man schaut, wie die Bundesminister antworten, dann muss man wirklich feststellen, da werden die Kontrollrechte mit Füßen getreten.

Diesen Untersuchungsausschuss abzudrehen war wirklich ein Wahnsinn. Die Opposition wird da sicher nicht nachgeben. Die Regierung bringt mit Hochmut einen Entschließungsantrag ein und den Untersuchungsausschuss so zu Fall und einfach zu einem Ende.

Was Zweidrittelmaterien betrifft, kann sich die Regierung die nächste Zeit auf die Oppo­sition sicher nicht verlassen. (Ruf bei der ÖVP: Der Huber war’s!) Ja, der Huber war’s. Das kommt alles heraus, der Huber war’s nicht! (Heiterkeit.)

Aber eines kann ich euch sagen, wie auch Kollege Pendl bereits gesagt hat: Die Auskunftspersonen wurden fair behandelt und gehören auch fair behandelt. Ich bitte euch, noch ist Zeit, überlegt es euch.

Ich glaube, die ÖVP hat viel weniger Schaden, wenn ihr diesen Untersuchungs­ausschuss nicht abwürgt. Lasst ihn weitergehen, befragt einige Minister, lasst die Wahrheit ans Tageslicht kommen! (Beifall beim BZÖ und bei Abgeordneten der FPÖ.)

12.50


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den von den Abgeordneten Mag. Stadler, Kolle­ginnen und Kollegen gemäß § 45 der Geschäftsordnung eingebrachten Antrag, dem Untersuchungsausschuss zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaß­nahmen im Bereich des Parlaments zur Erstattung eines schriftlichen Berichts eine neuerliche Frist bis zum 23. März 2010 zu setzen.

Hiezu ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstim­mung durchzuführen. Wir gehen daher so vor.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abge­ordnetenpulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“, das sind die grauen Stimmzettel, beziehungsweise „Nein“, das sind die rosafarbenen. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Fristsetzungsantrag der Abgeordneten Mag. Stadler, Kolleginnen und Kollegen stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen sind, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.

Ich bitte nunmehr den Herrn Schriftführer, Herrn Abgeordneten Zanger, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Herr Abgeordneter Jakob Auer wird ihn später dabei ablösen.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger und Jakob Auer werfen die Abge­ordneten ihren Stimmzettel in die Urne.)

*****


Präsident Fritz Neugebauer: Wünscht noch jemand, seine Stimme abzugeben? – Das ist nicht der Fall. Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich bitte die damit beauftragten Bediensteten des Hauses, nun unter Aufsicht der Schrift­führer die Stimmenzählung vorzunehmen.

Zu diesem Zweck unterbreche ich die Sitzung für einige Minuten.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 12.59 Uhr unterbrochen und um 13.04 Uhr wieder aufgenommen.)

*****


Präsident Fritz Neugebauer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt:

Abgegebene Stimmen: 170, davon Ja“-Stimmen: 65, „Nein“-Stimmen: 105.

Der Antrag der Abgeordneten Mag. Stadler, Kolleginnen und Kollegen, dem Unter­suchungs­ausschuss zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments zur Erstattung eines schriftlichen Berichtes eine neuerliche Frist bis zum 23. März 2010 zu setzen, ist somit abgelehnt.

Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe des Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenommen.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Belakowitsch-Jenewein, Brosz Dieter, Brunner, Bucher Josef;

Deimek, Dolinschek, Doppler;

Fichtenbauer;

Gartelgruber, Glawischnig-Piesczek, Gradauer, Graf, Grosz, Grünewald;

Hagen, Haider, Haubner Ursula, Herbert Werner, Höbart Christian, Huber Gerhard, Hübner Johannes;

Jury;

Karlsböck, Kickl, Kitzmüller, Kogler, Königshofer, Korun, Kunasek, Kurzmann;

Lausch, Lichtenecker, Linder, List, Lugar Robert;

Mayerhofer, Moser, Mühlberghuber, Musiol;

Neubauer Werner;

Öllinger;

Petzner, Pilz, Pirklhuber;

Rosenkranz;

Schatz, Scheibner, Schenk, Schwentner, Spadiut, Stadler, Stefan, Steinhauser, Strache, Strutz;

Tadler Erich;

Van der Bellen, Vilimsky;

Walser, Weinzinger Lutz, Westenthaler, Widmann Rainer, Windholz;

Zanger, Zinggl.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Josef;

Bartenstein, Bayr, Becher, Binder-Maier;

Cap, Cortolezis-Schlager, Csörgits;

Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert;

Eßl;

Faul, Fazekas, Franz, Fuhrmann, Fürntrath-Moretti;

Gahr, Gartlehner, Gessl-Ranftl, Glaser, Grillitsch, Großruck;

Haberzettl, Hagenhofer, Hakel Elisabeth, Hakl Karin, Haubner Peter, Hechtl, Heinzl, Hell, Höfinger, Höllerer, Hörl, Hornek;

Ikrath;

Jarolim;

Kaipel, Kapeller, Karl, Katzian, Keck, Kirchgatterer, Klikovits, Köfer, , Königsberger-Ludwig, Kopf, Kößl, Krainer, Kräuter, Krist, Kuntzl, Kuzdas;

Lapp, Lettenbichler, Lipitsch, Lohfeyer, Lueger Angela;

Maier Johann, Matznetter, Mayer Elmar, Mayer Peter, Muchitsch, Muttonen;

Neugebauer Fritz;

Oberhauser, Obernosterer;

Pack, Pendl, Plassnik, Plessl, Prähauser, Prammer, Praßl, Prinz;

Rädler Johann, Rasinger, Riepl, Rudas;

Sacher, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger Bernd, Schönpass Rose­marie, Schopf, Schultes, Schüssel, Silhavy, Singer, Sonnberger, Spindelberger, Stauber Peter, Steibl Ridi Maria, Steier, Steindl Konrad, Steßl-Mühlbacher, Stummvoll;

Tamandl;

Weninger Hannes, Wittmann Peter, Wöginger, Wurm.

*****


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zu den weiteren Abstimmungen.

Die Abgeordneten Amon, Pendl, Kolleginnen und Kollegen haben den Antrag gestellt, den gemäß § 45 Abs. 1 der Geschäftsordnung mündlich erstatteten Bericht des Ob­man­nes des Untersuchungsausschusses zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflus­sungs­maßnahmen im Bereich des Parlaments zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Pendl, Amon, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen aufgrund der Erkenntnisse des Unter­suchungsausschusses zur Untersuchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 75.)

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Konsequenzen aus dem Untersuchungsausschuss zur Unter­suchung von Abhör- und Beeinflussungsmaßnahmen im Bereich des Parlaments.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Graf, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umsetzung der Ergebnisse aus dem Untersuchungs­aus­schuss.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

13.07.21Einlauf


Präsident Fritz Neugebauer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 909/A(E) bis 921/A(E) eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 3916/J bis 3942/J eingelangt.

*****


Präsident Fritz Neugebauer: Die nächste Sitzung des Nationalrates berufe ich für 13.09 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.

13.07.46Schluss der Sitzung: 13.08 Uhr

 

 

 

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