Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll53. Sitzung / Seite 199

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Ich würde Sie einfach ersuchen (Abg. Strache: Jedes weitere lehnen wir ab!): Setzen Sie Ihre mediatorischen Fähigkeiten ein, vielleicht bringen Sie eine Lösung zustande! Die Republik wäre Ihnen wirklich dankbar. (Abg. Strache: Vielleicht bei Ihnen zu Hause?) Wir haben große Zweifel, dass Ihnen das gelingt – aber vielleicht helfen Sie uns, Herr Kollege Strache. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Jedes weitere lehnen wir ab! Wir brauchen keines!) – Es ist schon auch ein Gebot der Solidarität, Herr Kollege Strache, dass man die Einrichtungen in Traiskirchen und Thalham entlastet.

Sie sind jemand, der vorgibt, Kriminalität bekämpfen zu wollen. Da bedarf es aber schon auch einer gewissen Expertise, möchte ich Ihnen sagen. Und es ist nicht fair, Herr Kollege Strache, dass Sie ständig die Frage von straffälligen Ausländern hier im Lande, wo es da und dort zu Abschiebemaßnahmen und zu aufenthaltsbeendenden Maßnahmen kommt, vermischen mit der Frage, dass jemand ins Land kommt, vorgibt, um Asyl anzusuchen oder tatsächlich um Asyl ansucht. (Abg. Strache: Und wenn der straffällig wird?) Da müssen wir ja zunächst einmal feststellen, ob das jemand ist, der tatsächlich Asyl bekommen soll oder nicht. Das muss man einmal fein säuberlich trennen, und weil man das klar trennen muss, Herr Kollege Strache, ist auch die Idee, alle, die hier ankommen, zunächst einmal auf alle Bundesländer zu verteilen, schlicht und einfach unmöglich. Die Idee ist nicht brauchbar, Herr Kollege Strache, und das muss man einmal in aller Deutlichkeit sagen.

Und es ist sinnvoll, was die Frau Bundesministerin vorgeschlagen hat, nämlich am Beginn dieses Verfahrens eine Verpflichtung festzumachen, um die Personen auch tatsächlich vor Ort zu haben, um alle notwendigen Überprüfungen vornehmen zu können. Und das ist im Übrigen ja nicht so weit von der derzeitigen Rechtslage ent­fernt, denn auch die derzeitige Rechtslage sieht vor, dass, so heißt es im § 15 des Asylgesetzes, ein Asylwerber an Verfahrenshandlungen mitzuwirken hat und das Verlassen des Erstaufnahmezentrums nicht gerechtfertigt ist, wenn der Asylwerber dadurch Termine versäumt.

Also, so weit von der derzeitigen Rechtslage ist der Vorschlag der Frau Bundes­minis­terin nicht entfernt. Es ist ein guter Vorschlag, nur müssen wir eben auch sicherstellen, dass die Personen, die hier um Asyl ansuchen, für die Zeit des Verfahrens auch tatsächlich zur Verfügung stehen.

Wir werden Ihren Misstrauensantrag selbstverständlich ablehnen. Er ist durch nichts gerechtfertigt! Die Sicherheit Österreichs ist bei Maria Fekter in den besten Händen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Strache: Herrgott, schau oba!)

16.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Korun zu Wort. Ich stelle die Uhr auf die gesamte Redezeit, die Ihnen zur Verfügung steht: 10 Minuten. – Bitte sehr.

 


16.13.19

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Gäste auf der Galerie! Ich werde die abenteuerlichen Vergleiche des Kollegen Amon nicht kommentieren, aber inhaltlich gehe ich in meiner Rede auf die mehr als seltsamen Vorschläge der Frau Ministerin ein.

Sehr geehrte Damen und Herren! Stellen Sie sich eine Innenministerin vor, die sich um jeden Preis zur Kerkermeisterin machen will und Österreich zu einer Wach- und Schließgesellschaft! Stellen Sie sich eine Innenministerin vor, der zu Asyl und Men­schenrechten fast ausschließlich nur die Begriffe „kriminell“ oder „Missbrauch“ ein­fallen! Sie ist aber nicht ungeschickt: Sie hat seit ein paar Monaten begonnen, immer


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