Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll60. Sitzung / Seite 142

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Intervenierens, des Unter-den-Tisch-Kehrens, des schlechten Gewissens. Die ganze Branche wird durch solche Aktionen nicht gerade in besserem Licht dargestellt.

Im Zusammenhang mit diesem Listerien-Skandal ergibt sich nämlich noch das Pro­blem, dass bei uns in Österreich offensichtlich manche Firmen dieses Gesetz so ausle­gen, wie sie es für richtig erachten. In dem konkreten Fall – wie wir es auch dargestellt und gesehen haben – ist es ja so, dass die Firma offensichtlich ganz bewusst die Lis­terien in ihrem Produkt belassen hat. Die Firma hat davon gewusst, dass ihr Produkt mit Listerien verseucht ist, sie hat sich auf einen ominösen Grenzwert berufen. Diesen Grenzwert habe ich versucht herauszufinden. Ich habe ihn nicht finden können. Das heißt, auf Deutsch gesagt, die haben ganz bewusst ein Produkt mit einem verseuchten Inhaltsstoff in den Handel gebracht mit der Argumentation, dies liegt ja unter dem omi­nösen Grenzwert.

Da stellen sich natürlich schon die Fragen: Wo war die Behörde? Wo waren die Kon­trolleure? Haben die das irgendwie dokumentiert? Haben die das irgendjemandem ge­sagt? – Wenn das so gewesen wäre, wäre das tatsächlich ein Skandal, der noch weit über das hinausgeht, was wir heute diskutieren.

Ein letzter Satz: Der Konsument muss, wenn er in Österreich in ein Geschäft geht, sich sicher sein, dass er die bestmögliche Qualität aufgrund einer bestmöglichen Kontrolle durch die Behörden bekommt. Wir hoffen, dass dieses Gesetz ein kleiner Schritt in die richtige Richtung ist. (Beifall bei der FPÖ.)

14.48


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesmi­nister Stöger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.48.09

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Zuhörerinnen! Liebe Zuhörer! Ich denke, dass dieses neue Gesetz, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, dazu dient, dass der österrei­chische Weg, gute Lebensmittel zu produzieren, diese zu kontrollieren und der Bevöl­kerung Lebensmittel auf höchstem Niveau zur Verfügung zu stellen, gestärkt wird. Wir müssen mit jeder Maßnahme lernen, wie wir die Situation insgesamt verbessern kön­nen, damit die Informationspflicht, damit die Lebensmittelsicherung in Österreich ver­bessert werden kann.

Ich sage dazu: Qualität von Lebensmitteln kann man nicht erprüfen, sondern die Quali­tät von Lebensmitteln muss in einem Unternehmen produziert werden. Jeder Unterneh­mer hat die Verpflichtung, das Lebensmittel, das er auf den Markt bringt, ständig zu kontrollieren und nur die beste Qualität auch anzubieten.

In diesem Sinne haben wir auch eine neue Regelung geschaffen, damit auch – Abge­ordneter Pirklhuber hat es angesprochen – die Labors, die diese Überprüfung vorneh­men, Meldung an die Behörden machen müssen, dass tatsächlich, wenn solche Liste­rien auftreten, das bekannt wird. Damit werden die Sicherung und die Information durch die Behörden gestärkt.

Wichtig ist auch, dass man als Behörde reagieren kann, wenn ein begründeter Ver­dacht vorliegt. Bisher war es so, dass eine Behörde nur dann reagieren konnte, wenn einwandfrei, klar nach Beweisregeln festgestellt worden ist, dass ein ungesundes Le­bensmittel, ein schädliches Lebensmittel vorliegt; dann haben wir handeln dürfen. Wir setzen das jetzt vor.

Ich sage auch, dass es ganz zentral und wichtig ist, dass wir diese guten Lebensmittel auch tatsächlich an den Mann, an die Frau bringen dürfen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite