Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 217

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„Der Bundesminister für Gesundheit und die Bundesministerin für Inneres werden er­sucht, künftig die kostenlose Tuberkulose- und Tetanus-Impfung für Polizistinnen und Po­lizisten sicherzustellen.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mühlberghu­ber. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.15.16

Abgeordnete Edith Mühlberghuber (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Leider fand der Antrag be­treffend verpflichtende Untersuchung durch einen Facharzt für Hals-, Nasen- und Oh­renkrankheiten im Rahmen des Mutter-Kind-Passes im Gesundheitsausschuss bei der Abstimmung keine Mehrheit. Und auch der Antrag betreffend Abschaffung des Kran­kenhaus-Selbstbehaltes für Kinder fand keine Mehrheit. Keiner ist mehr zuständig für die Selbstbehalte im Krankenhaus, aber Tatsache ist, die Eltern werden trotzdem zur Kasse gebeten und die Eltern müssen trotzdem den Selbstkostenbeitrag zahlen.

Dann fangen wir heute einmal zu reden an, reden wir darüber, ob jetzt im Land darüber gesprochen oder das beschlossen gehört oder hier im Hohen Haus. Fangen wir am Beginn an und reden wir darüber! (Beifall bei der FPÖ.)

Ein Krankenhaus-Selbstbehalt für mitversicherte Kinder unter 18 Jahren ist von Bun­desland zu Bundesland verschieden und kostet die Eltern zwischen 15 und 17,30 € pro Tag. Wenn eine Mutter oder ein Vater ihr Kind beim Krankenhausaufenthalt begleitet, sind noch zusätzliche Kosten zu begleichen.

Ein Beispiel aus Niederösterreich: In Niederösterreich kostet eine Begleitperson für ein Kind ab dem 1. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 30 € pro Tag, ab dem 14. Lebensjahr 65 € pro Tag. Also: Ein dreijähriges Kind befindet sich in einem öffentli­chen niederösterreichischen Krankenhaus in Behandlung. Das kostet in der Woche 105 €. Die Mutter begleitet ihr Kind, was für die Genesung des Kindes sehr wichtig ist. Das kostet 210 €, also zusammen 315 €. – Sozial ist das sicher nicht, besonders für sozial Schwache! (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, das sind eigentlich Hotelpreise, aber keine Selbstkosten­preise. Für junge Familien ist der Krankenhausaufenthalt eines Kindes bereits eine gro­ße psychische Belastung. Und der überhöhte Selbstbehalt, von dem viele Familien oft gar nichts wissen, ist meist noch ein zusätzlicher Schock, wenn bei längerem stationä­rem Krankenhausaufenthalt des Kindes die Eltern plötzlich mehrere hundert Euro zu bezahlen haben.

Herr Bundesminister, mit der Abschaffung des Selbstbehaltes im Krankenhaus für Kin­der unter 18 Jahren könnten Sie die Familienfreundlichkeit des Landes erneut unter Beweis stellen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.18


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminis­ter Stöger zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


20.18.19

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mir ist es ein Bedürfnis, darauf hinzuweisen, dass es wichtig ist, gerade der Kindergesundheit einen besonde­ren Stellenwert zu geben. Und die Diskussion über Kindergesundheit muss außerhalb einer politischen Debatte über Griechenland oder sonst etwas geführt werden. Unsere


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