Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll69. Sitzung / Seite 116

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Zweitens wird es durch die Umsetzung der EU-Richtlinie auch Regelungen hinsichtlich einer Deaktivierung von Schusswaffen geben. Menschen beispielsweise, die von ver­stor­benen Angehörigen alte Waffen vererbt bekommen, können diese dann deaktivie­ren, womit diese Waffen vom Gesetz ausgenommen sind.

Drittens soll es künftig eine praxistauglichere Regelung für die Verwahrung von Schusswaffen geben. Laut dem geltenden Gesetz gibt es nämlich keine Handhabung gegen Besitzer von Waffen der Kategorie C und D, wenn sie ihre Waffen nicht ordnungsgemäß verwahren. Es wird nun eine generelle Verpflichtung eingeführt, die eine sorgfältige Verwahrung von Schusswaffen und Munition genau regelt.

Hier hat es auch an mich Anfragen gegeben. Besorgte Bürger haben sich an mich gewendet, wie Verstöße gehandhabt werden und wie diese Auswirkungen sind. Und da darf ich versichern, dass es nicht bei jedem geringfügigen Verstoß zu einem sofortigen Entzug der Berechtigung kommen wird, sondern es soll ja abgestuft vorge­gangen werden. Es soll in der Regel zunächst zu einer Verwarnung kommen, in der Regel dann eine Verwaltungsstrafe verhängt werden, und erst als letzte Sanktion, wenn man unbelehrbar ist, soll es zu einem Entzug der Berechtigung kommen.

Auch möchte ich – es ist auch schon vorher vom Kollegen von der FPÖ angesprochen worden – die Unklarheit aufgreifen, die es im Ausschuss bezüglich der Kosten gegeben hat. Natürlich hat es auch jetzt schon den Faktor des freien Marktes gegeben. Wenn man sich per Bürgerkarte anmeldet, fallen keine Kosten an. Der Verdacht, es würden hier neue Gebühren eingehoben werden, kann also zurückgewiesen werden.

Zusammenfassend kann man sagen: Wir haben hier ein neues, modernes Gesetz, mit dem wir auch wirksam gegen Missbrauch vorgehen können. Ich glaube, wir sind hier auf dem Stand der Zeit, und ich bitte um Zustimmung. Vielleicht überlegt es sich das BZÖ auch noch. (Beifall bei der ÖVP.)

14.26


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Heinzl. 3 Minuten Redezeit sind eingestellt. – Bitte.

 


14.26.44

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Schusswaffen in privaten Haushalten sind, besonders wenn sie nicht ordnungsgemäß aufbewahrt werden, ein enormes Sicherheitsrisiko. Ein restrik­tives Waffengesetz verhindert tragische Unfälle, etwa von spielenden Kindern, genauso wie es hilft, gefährliche Kurzschlusshandlungen, oft in der Familie, zumindest zu entschärfen.

Wir alle kennen die Statistiken aus Amerika oder anderen Ländern, in denen der private Waffenbesitz weit verbreitet ist. Durch Schusswaffen werden keine Verbrechen verhindert, es steigt eigentlich nur der Anteil von tödlichen Unfällen und häuslichen Konflikten.

Ich meine und bin auch überzeugt davon, wer seine Waffe auf legalem Weg erwirbt und für legale Zwecke, etwa für die Jagd oder für den Sport, einsetzen will, wird auch kein Problem damit haben, seine Waffe registrieren zu lassen. Sechs Wochen nach dem Kauf sind wirklich eine angemessene Zeit, um seine Schusswaffe bei einem Waffenhändler registrieren zu lassen und dabei auch eine Begründung für den Erwerb oder den Besitz dieser Waffe anzugeben, sei es eben, wie heute schon öfter gesagt, für Sport, Jagd oder für die Mitgliedschaft in einem Traditionsverein.

Die Überprüfung, ob der Waffenbesitzer nicht mit einem Waffenverbot belegt ist, bildet aus meiner Sicht einen zusätzlichen Beitrag zu mehr Sicherheit. Auch die nochmalige


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