Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll72. Sitzung, 7. Juli 2010 / Seite 130

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ist, wie ich meine, ein gutes Rezept für Armutsbekämpfung. Mittlerweile sind ja, wie wir gehört haben, auch alle Bundesländer dabei und unterstützen diese gemeinsamen Li­mits und diese gemeinsamen Regeln, die damit verbunden sind.

Es ist also kein „Bauchfleck“, wie von den Freiheitlichen gesagt wurde, es ist kein „Pfusch­werk“, wie von den Freiheitlichen gesagt wurde, es ist keine Einladung zu Missbrauch und es ist auch keine „Liegeprämie“. Was die Rechnung des Herrn Abgeordneten Westenthaler und die Differenz von 74 € betrifft, bin ich der Ansicht – das hat der Herr Bundesminister vorher schon klar und deutlich gesagt –, dass das nur ein Rechen­fehler sein kann (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist kein Rechenfehler!), denn man muss den Unterschied zwischen 12-maliger und 14-maliger Auszahlung auch mit berücksich­tigen. Und dass es niemanden mehr gibt, der 1 000 € Mindestlohn hat, jedenfalls von den Kollektivverträgen her, glaube ich, kann man auch sagen. Daher ist das also nicht so. (Abg. Ing. Westenthaler: Ihr liegt sehr gut: auf der Erde!)

Von einigen Rednern in der Debatte ist zu hören, dass diese Mindestsicherung zu hoch ist, während andere davon sprechen, dass sie zu niedrig ist. Ich glaube, Herr Bundes­minister, wir liegen ganz gut mit dem, was wir jetzt tun.

Die Mindestsicherung hält jedenfalls die Menschen nicht von der Arbeit ab, sondern motiviert und unterstützt das Zurück ins Arbeitsleben – auch das ist schon ausgeführt worden –, wir wollen Arbeitsfähige aktivieren.

Und eines wissen wir auch, und ich denke, da würden wir insgesamt Zustimmung von allen finden: Wer arbeitet, der wird nicht arm. Also Arbeit vermeidet Armut. Das sollte in dieser Diskussion auch ausgesprochen werden.

Zuletzt möchte ich noch darauf hinweisen, dass die Mindestsicherung natürlich be­darfsorientiert ist, für Missbrauch unattraktiv. Es gibt die Rückzahlungsverpflichtung, es gibt die Vermögensprüfung. Auch Kürzungen sind möglich, wenn Arbeitsunwilligkeit vorliegt, und Ähnliches mehr.

Ganz zum Schluss: Die Mindestbesicherung bekommt – das ist in der Debatte bis jetzt noch nicht gesagt worden, in Artikel 19 kann man das nachlesen – eine begleitende Ar­beitsgruppe. Diese erstellt einen Situationsbericht, macht Vorschläge, gibt Empfehlun­gen zur Verbesserung oder zur Veränderung der gesetzlichen Grundlage, evaluiert al­so. In dieser Arbeitsgruppe sind Vertreter der Ministerien, der Länder, der Sozialpart­ner, der Seniorenorganisationen, der Jugend und auch der Armutskonferenz. Das heißt, wenn wirklich Nachjustierungsbedarf bestehen sollte – was wir nicht glauben –, dann kann man das auf jeden Fall im Laufe der Zeit auch entsprechend seriös diskutie­ren und nachjustieren.

In diesem Sinne haben ich persönlich und meine Fraktion ein gutes Gefühl, wenn wir das heute hier beschließen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.08


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Bundesminister Stö­ger. – Bitte.

 


15.08.06

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der 7. Juli 2010 wird in Österreich ein historischer Tag sein: Erstmals in der Geschichte dieses Landes sind alle Personen­gruppen in Österreich krankenversichert. Mit dem heutigen Gesetz schaffen Sie, schaf­fen wir einen Lückenschluss, den es bisher in diesem Land noch nie gegeben hat. (Bei­fall bei der SPÖ.)

Warum? Was ist bisher geschehen? – Bisher waren Personengruppen, wie Sozialhilfe­bezieher, davon abhängig, ob sie in ihrer Bezirkshauptmannschaft, bei ihrem Sozialhilfe-


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