Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte.
17.47
Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Alle vier jetzt in Verhandlung stehenden Gesetzentwürfe betreffen das Thema Finanzierung, Finanzmärkte im internationalen Kontext. Kollege Ikrath hat soeben zum Thema Regulierungen von Finanzmärkten ein paar Segnungen ausgeführt, und ich kann sagen, wir stimmen im Wesentlichen den Gesetzesvorlagen zu, insbesondere jenen, die wir unter den Punkten 12 bis 14 verhandeln.
Dem Bundesgesetz über die Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Gebieten ohne Völkerrechtssubjektivität, einem sogenannten Doppelbesteuerungsgesetz, werden wir nicht zustimmen. Kollege Ikrath – er ist nicht mehr anwesend (Rufe bei der ÖVP: Doch! – Abg. Grosz: Er sitzt so weit hinten!); doch, er ist hier –, das widerspricht dem, was Sie vorhin als vernünftig angeführt haben. Der Kern des hier vorliegenden Gesetzentwurfes ist eine Verordnungsermächtigung, die dem Finanzminister im Einvernehmen mit dem Außenminister erlaubt, Vereinbarungen zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Gebieten ohne Völkerrechtssubjektivität zu treffen. Was bedeutet das? – Das bedeutet nichts anderes, als dass Österreich versucht, sich als Kontaktstelle zu Steueroasen zu positionieren, dass der Graubereich und die Intransparenz wirklich gefördert werden, was wir in Zeiten wie diesen keinesfalls wollen.
Ganz kurz zu einer Anmerkung der OECD beziehungsweise auch der Weltbank zu sogenannten Gebieten ohne Völkerrechtssubjektivität: Das sind Gebiete, die eine eigene Steuergesetzgebung haben, die vom Rest des Staatsgebiets abweicht, sogenannte Offshore Financial Centers. – Das ist etwas, was der Finanzminister im Zuge der Debatte im Frühsommer 2009 zu Recht als schädlich bezeichnet hat, und dem werden jetzt wieder Tür und Tor geöffnet. Das ist etwas, was wir zutiefst ablehnen.
Aber ich möchte noch auf einen anderen Punkt zu sprechen kommen, den wir heute unterstützen und dem wir zustimmen, weil wir die Tendenz in dem heute zu beschließenden Gesetz für eine richtige halten: das Gesetz zur Unterstützung des IWF zur Forcierung der Unterstützung der ärmsten Entwicklungsländer überhaupt. Wir möchten aber darauf aufmerksam machen, dass die bilaterale Unterstützung, die direkte Unterstützung aus Österreich für die Entwicklungsländer beziehungsweise auch für die internationalen Organisationen der UNO in der Entwicklungszusammenarbeit sehr mangelhaft ist. Österreich unterstützt derzeit mit 0,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, und das Ziel bis 2015 ist mit 0,7 Prozent angesetzt. Wir wissen schon heute, dass das kaum beziehungsweise nicht erreichbar sein wird, wenn es nicht ein großes Aufstehen gibt und Solidarität gezeigt wird; ich wende mich da auch an meine Kollegin Petra Bayr, die ja in diesem Bereich sehr aktiv ist.
Gerade die ärmsten Entwicklungsländer trifft die Finanzkrise sehr hart, und gerade die ärmsten Entwicklungsländer sind insbesondere vom Klimawandel stark betroffen und leiden sehr darunter. Daher ist es dringend an der Zeit, die entsprechenden Schritte zu setzen und zu sagen: Ja, wir stehen zur Solidarität, wir stehen zur internationalen Verantwortung, wir werden die Mittel entsprechend erhöhen. Aber angesichts dessen, wie die Debatte rund ums Budget, wie die Debatte rund um den Bundesfinanzrahmen bis 2014 läuft, ist zu befürchten, dass die Ärmsten der Armen wieder zum Opfer gemacht werden und das Nachsehen haben.
Die Österreicherinnen und Österreicher zeigen sich mit ihrer Spendenfreudigkeit immer von der besten Seite – ich denke, auch die Regierung sollte einen entsprechenden Schritt setzen. Ich meine, es ist längst an der Zeit, einen entsprechenden Stufenplan zu entwi-
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