Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll83. Sitzung / Seite 184

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rech­tigung, sagen, dass dies beschränkt werden darf. Die mit der Einzahlung des Arbeits­losenversicherungsbeitrages verbundene soziale Absicherung ist meiner Überzeugung nach sehr, sehr wichtig, denn sie hat auch den Zweck, die Haftent­lassenen zu resozialisieren und so von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten.

Das war auch der Grund, warum wir Ihrem Antrag nicht zugestimmt haben. (Beifall bei der SPÖ.)

18.14


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Huber. – Bitte.

 


18.14.33

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Das war eine lustige Aussage des Kollegen Spindelberger, der, glaube ich, wirklich weit weg von der Realität lebt, denn zu sagen, das gäbe es nicht, ist doch wirklich lustig. – Das Problem für Sie ist: Der Bundesminister hat das im Ausschuss selber zugegeben.

Jetzt möchte ich allen Herrschaften hier im Saal das Problem, das wir in Innsbruck haben, einmal zu Gemüte führen. Das letzte international Aufsehen erregende Beispiel in Innsbruck war folgendes: Am 25. Jänner 2009 haben drei marokkanische Asyl­werber ein 17-jähriges Mädchen über zehn Stunden lang missbraucht. Einer dieser drei Herren ist mittlerweile auf freiem Fuß. Das alleine genügt mir, wenn der Herr Bundesminister sagt, 98 straffällig gewordene Asylwerber, die entlassen sind, bekom­men Arbeitslosengeld.

Bitte, meine Herrschaften, da müssen wir sofort handeln! (Bundesminister Hundstorfer: Ich habe nicht geredet von „straffällig“, ich habe geredet von Asylwerbern!) – Sie haben selber gesagt, Asylwerber die aus der Haft entlassen wurden.

Das sind einfach Fakten! Wenn der Asylbeauftragte vom Land Tirol an mich herantritt, wie wir das ohnehin schon des Öfteren besprochen haben: In Tirol sich aufhaltende Marokkaner müssen abgeschoben werden, fliegen von Innsbruck nach Wien, und wenn die Herrschaften in Wien auf die Toilette müssen, stellen sie in Wien sofort wieder einen Asylantrag, was im Jahre 2010 mehrmals geschehen ist. Und dann fängt wieder alles von vorne an: Die Leute bekommen dann sofort wieder die entsprechende Lebensgrundlage. – Ich glaube, da sollten wir dringend umdenken!

Ich will jetzt nicht streiten, ob das 90, 95 oder fünf sind. Es geht darum, dass jemand, der nach Österreich kommt und Asyl und Schutz braucht, dieses selbstverständlich zu bekommen hat; aber jemand, der sich nicht an unsere Gastregeln hält, der straffällig wird, ist einfach abzuschieben, da gibt es kein Wenn und Aber! Deswegen habt ihr kein Problem, wenn ihr dem zustimmt. (Beifall beim BZÖ.)

18.16


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Bartenstein. – Bitte.

 


18.17.03

Abgeordneter Dr. Martin Bartenstein (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich zitiere wörtlich aus dem Entschließungsantrag der Freiheitlichen, der die Grundlage für die Wortmeldung des Kollegen Kickl war:

„Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer ist ein Grundrecht, das Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaates erlaubt, in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu denselben Bedin­gungen wie die Bürger des jeweiligen Mitgliedstaates zu arbeiten.“

 


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