Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll86. Sitzung / Seite 112

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wir haben einen ähnlichen Antrag schon einmal im Plenum behandelt – dabei et­was gedacht hat. Ich spreche vom Überholverbot der Lkw über 7,5 Tonnen auf Straßen, Au­tobahnen und Schnellstraßen, mit zwei Fahrstreifen.

Jeder von uns kennt das. Es fängt mit einer äußerst kritischen Situation an, wenn näm­lich der hintere Lkw zu überholen beginnt. Normalerweise fahren auf der linken Seite Pkws vorbei. Der Lkw muss sich meistens in diese Reihe von Pkws hineindrängen: erste unheimlich kritische Situation, unheimlich viele Verkehrsunfälle. Der Überholvor­gang selbst dauert ja in diesem Fall nicht wie bei einem Pkw mit 20 km/h Unterschied relativ kurz, sondern dauert mit dem üblichen Geschwindigkeitsunterschied von 1 bis 2 km/h mehrere Kilometer.

Auch der Herr Bürgermeister weiß sicher, dass das nicht leicht ist. Daher sollte dieses Überholverbot erlassen werden. Ich weiß natürlich, dass es leicht ist, vonseiten der Re­gierungsparteien zu sagen, da machen wir nichts, das schauen wir uns an. Die Bun­desländer haben dazu schon Stellungnahmen abgegeben, und Niederösterreich – Herr Bürgermeister, nicht lesen, sondern zuhören! – hat gesagt, dass dieses Überholverbot empfehlenswert wäre. Die Einzigen, die es nicht wollen, sind die Tiroler. Ich weiß nicht, ob sie ein bisschen unfallfreudiger sind oder wie auch immer.

Wir würden es auf jeden Fall begrüßen, wenn es käme. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.08


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Heinzl. 5 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


14.08.22

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminis­terin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Sehr geehrte Vertreter der öster­reichischen Blaulichtorganisationen! Jeden Tag stirbt mindestens ein Mensch auf Ös­terreichs Straßen, jeder dritte tödliche Unfall ist auf überhöhte Geschwindigkeit zurück­zuführen – das sind die trockenen Aussagen der Statistik. Hinter jedem einzelnen Fall der Statistik verbirgt sich jedoch das Leid der Angehörigen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, es muss für uns alle hier im Hohen Haus in Bezug auf die aktuelle Verkehrspolitik unbestrittener Grundkonsens sein: Sicherheit geht vor, Rasen und die Gefährdung von Menschenleben sind kein Kavaliersdelikt.

Rasen ist kein Kavaliersdelikt, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Dr. Mo­ser: Darum sollte man auch ...! Mehr tun!) – Liebe Frau Dr. Moser, ich glaube, wir sind einer Meinung: Rasen tötet nicht nur die Raser, sondern auch viele, die unglücklicher­weise zur falschen Zeit am falschen Ort sind. Deshalb bin ich der festen Überzeugung, dass die Anhebung der Strafen für die Raser ein guter und absolut notwendiger Schritt für mehr Verkehrssicherheit ist.

Raser schützen zu wollen und die Diskussion in die Richtung – hie und da läuft sie so ab –, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit zu erhöhen oder gar freizugeben, stehen in krassem Widerspruch zu einer sicherheitsorientierten seriösen Verkehrspolitik. Denn, sehr geehrte Damen und Herren, wer mit 90 Stundenkilometern mehr im Ortsgebiet un­terwegs ist, also vor Schulen, Kindergärten und anderen schützenswerten Zonen, oder mit 150 Stundenkilometern über Freilandstraßen jagt, gefährdet nicht nur sich selbst, son­dern – und das ist besonders schlimm – auch andere. Ein nach oben hin gestaffelter Ent­zug des Führerscheins – je schneller, desto länger der Entzug – ist aus meiner Sicht eine sinnvolle und wichtige Maßnahme gegen rücksichtslose Raser.

In diesem Zusammenhang ist es auch begrüßenswert, dass im Fall von Verkehrs­strafen die Fahrzeuge ausländischer Lenkerinnen oder Lenker beschlagnahmt werden können, bis diese die Strafe bezahlt haben. Das wird sicherstellen, dass sie nicht unge­schoren davonkommen und die gerechten Strafen leichter eingetrieben werden können.

 


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