Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll91. Sitzung / Seite 466

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Es ist ein Irrglaube, wenn man behauptet, die MÖSt-Erhöhung treffe die Landwirtschaft nicht. Es gibt einige Presseaussendungen, die dieses Argument untermauern. Auch Kollege Kogler hat in seiner Marathonrede gesagt: Sogar die Bauern, die mit ihren gro­ßen Traktoren durch die Gegend „hirseln“ – wortwörtlich –, sind von der MÖSt-Erhö­hung verschont geblieben. Da muss mir Kollege Kogler auch einmal erklären, was er mit „hirseln“ eigentlich gemeint hat! (Zwischenruf bei der ÖVP.) Ich weiß, dass man mit Traktoren pflügen kann, mähen kann, aber dafür, was „hirseln“ bedeutet, ist er sicher noch eine Erklärung schuldig.

Tatsache ist, die Rückvergütung für Agrardiesel hat es schon immer gegeben, und die­se ist mit 50 Millionen € gedeckelt. Diese 50 Millionen € wurden jedes Jahr fast zur Gän­ze ausgeschöpft. (Zwischenruf des Abg. Dr. Pirklhuber.) Und wenn es da eine Erhö­hung gibt, dann schlägt diese Erhöhung bei den Bauern zur Gänze durch. Das ist da­her ein echter Beitrag zur Budgetsanierung.

Es gibt aber zum Beispiel bei den ÖBB bei der Rückvergütung keinen Deckel. Die Pendler werden mit einer Erhöhung der Pendlerpauschale belohnt. Die Transportunter­nehmen bekommen eine zusätzliche Förderung. In Deutschland hat man aufgrund der erschwerten Einkommensbedingungen für die Landwirtschaft die Agrardieselrückver­gütung erhöht. Es wäre auch bei uns angebracht gewesen, diesbezüglich etwas zu er­reichen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

15.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Be­cher. – Bitte.

 


15.24.48

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Wohnbausprecherin meiner Fraktion möchte ich mich natürlich auch kurz mit den wohn- und baurechtlichen Materien, die sich im Umwelt­budget befinden, beschäftigen. Da aber auch das Wirtschaftsressort davon betroffen ist, gelten meine Ausführungen natürlich auch diesem Bereich.

Im Mittelpunkt steht – das haben meine Kollegin Bayr und andere auch schon ange­sprochen – die thermische Sanierung. Die Bundesregierung hat für diesen Bereich er­freulicherweise die Mittel für vier Jahre vorgesehen. Es stehen heuer 100 Millionen € zur Verfügung. Die Vorteile hat Kollegin Bayr ja erwähnt.

Zu diskutieren wären aber auf jeden Fall die Modalitäten, die diesem Sanierungsscheck zugrunde liegen. In diesem Zusammenhang ist es für mich sehr interessant, dass die beiden zuständigen Ressorts unterschiedliche Auffassungen haben.

Der Umweltminister geht davon aus, dass dieser Sanierungsscheck eine Ergänzung zur bestehenden Wohnbauförderung der Länder ist. Der Wirtschaftsminister sieht darin aber eine eigenständige Förderungsmöglichkeit. Und im Gegensatz zum letztjährigen Fördermodell sollen hiermit auch andere Adressatenkreise, zum Beispiel im mehrge­schoßigen Wohnbau, erreicht werden.

Wir unterstützen diesen Vorstoß des Wirtschaftsministers und sind der Meinung, dass nicht nur der mehrgeschoßige Wohnbau von dieser Förderung profitieren soll, sondern dass auch Fernwärmeanschlüsse damit gefördert werden sollen. Weiters sollen nicht nur Einmalzahlungen erfolgen, sondern auch Kreditvarianten hiezu ausgearbeitet wer­den.

Der Vorteil dieses Förderungsmodells, wenn mehr Adressaten erreicht werden, liegt auf der Hand: Es wird sozial treffsicher und häufiger in Anspruch genommen. Und es wird dadurch natürlich auch ein höheres Investitionsvolumen ausgelöst.

 


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