Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 123

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Flugverbotszone in Libyen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Muttonen, Dr. Plassnik, Mag. Korun, Scheibner, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Österreichs Kandidatur für den VN-Menschenrechtsrat.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Antrag ist angenommen. (E 145.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Cap, Dr. Schüssel, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Forderung an die iranische Regierung, die beiden iranischen Oppositionsführer Mehdi Karroubi und Mir-Hossein Moussavi unverzüglich freizulassen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 146.)

13.54.113. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1006 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Seilbahngesetz 2003 – SeilbG 2003 geändert wird (1038 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Heinzl. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.54.36

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminis­terin! Hohes Haus! Die österreichischen Seilbahnen befördern im Jahr 600 Millionen Menschen. Nur zum Vergleich: Das sind mehr als die Österreichischen Bundesbahnen und deren Tochter, die ÖBB-Postbus GmbH zusammen im Jahr transportieren! Die über 3 000 Seilbahnen und Sessellifte beziehungsweise Schlepplifte in Österreich sind damit ein echtes Massenverkehrsmittel.

Wie bei jedem Verkehrsmittel, ob Straße, Schiene oder Luft, steht auch bei den Seil­bahnen selbstverständlich die Sicherheit an oberster Stelle. Das betrifft aber nicht nur die Sicherheit der Passagiere, sondern auch die Sicherheit der Betreiber und vor allem jene der Angestellten. Mit rund 14 500 Angestellten und 10 000 weiteren Arbeitsplät­zen, die vom sicheren und ordnungsgemäßen Funktionieren der Seilbahnen vor allem in den Wintersportgebieten abhängig sind, leisten die rund 715 Seilbahn- und Schlepp­liftunternehmen einen wichtigen Beitrag zum Arbeitsmarkt.

Sehr geehrte Damen und Herren, Hohes Haus, mit der heute zu beschließenden No­velle zum Seilbahngesetz werden einige wichtige Verbesserungen geschaffen. Erstens kommt es zu einer Verbesserung im Bereich des Arbeitnehmerschutzes. Sie wissen, bisher musste für eine neue Seilbahn im Baugenehmigungsverfahren eine eigene Si­cherheitsanalyse für den Arbeitnehmerschutz gemacht werden. Zukünftig, meine Da­men und Herren, sollen diese Bereiche in die Sicherheitsanalysen der übrigen Fachge­biete wie zum Beispiel Hochbau, Seilbahntechnik et cetera eingebunden werden. Dazu ist eine bessere Verschränkung des Arbeitnehmerschutzes mit anderen wichtigen Be­reichen gegeben.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite