Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 207

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Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zu den Punkten 6 bis 8 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt als Erster Herr Abgeordneter Ing. Hofer. – Bitte, Herr Kollege.

 


18.46.41

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der letzte Umweltausschuss war für uns Mitglieder des Ausschusses ein besonders in­teressanter, weil wir wieder festgestellt haben, ... (Abg. Dr. Pirklhuber: Der Herr Minis­ter! Wo ist er? – Bundesminister Dipl.-Ing. Berlakovich betritt den Plenarsaal und be­gibt sich zu seinem Platz auf der Regierungsbank.) Herr Bundesminister, dieser Aus­schuss war für uns besonders interessant, weil wir festgestellt haben, dass in weiten Bereichen Anträge der Oppositionsparteien die Ausschussarbeit dominieren. Nicht nur im Umweltausschuss, auch in vielen anderen Bereichen ist es so, dass die Opposi­tionsparteien, die hier im Parlament tätig sind, sich tatsächlich mit den Inhalten für Ös­terreich beschäftigen und das auch in Antragsform gießen.

In der letzten Sitzung des Umweltausschusses wurde auch die Regierungsvorlage, die wir hier heute diskutieren, behandelt. Es wurden dann auch zwei Anträge von mir auf die Tagesordnung gesetzt – gar nicht von mir eingefordert, aber das wurde Gott sei Dank von den Regierungsparteien so gemacht –, und ich habe mich dann doch sehr darüber gewundert, dass man betreffend diese wirklich simplen Anträge nicht bereit war, ihnen die Zustimmung zu erteilen. Der eine betraf eine Empfehlung des Bundes­rechnungshofes, die hätte umgesetzt werden sollen – das ist nicht passiert –, und der zweite Antrag betraf die Frage der Bekanntmachung der Wasserqualität durch die Wasserverbände. Dort ist es, wie Sie wissen, so, dass per Gesetz den Kunden, den zwangsverpflichteten Kunden, einmal jährlich – in der Regel mit der Abrechnung – auch die Wasserqualität mitgeteilt wird, und in vielen Bereichen passiert das nicht. Da­her war unsere Vorstellung, ganz einfach auf einer Homepage bekanntzugeben, wie es um die Wasserqualität steht. – Das ist leider nicht angenommen worden.

Meine Damen und Herren, wir haben uns heute mit dem Euratom-Vertrag beschäftigt, und uns war zuerst nicht klar, ob es eine Dringliche geben wird oder nicht. Wir haben daher auch beschlossen, dass wir heute bei diesem Punkt durch eine sehr kreative Auslegung der Geschäftsordnung versuchen werden, dieses Thema auf die Tagesord­nung zu bringen.

Sie wissen natürlich, dass Kernkraft untrennbar mit der Frage des Wassers verbunden ist. Man benötigt für Kernkraftwerke große Wassermengen, und das betrifft eine öko­logische Frage, nämlich, wie es mit dem Fischbestand steht, aber die zweite Frage oder das zweite Thema ist auch, dass die Nutzung der Wasserkraft natürlich auch für uns heißt, dass wir weniger Atomkraft benötigen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Neubauer, Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ausstieg Österreichs aus dem Euratom-Vertrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, wird ersucht,

1. sich für den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien einzusetzen,

 


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