Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll96. Sitzung / Seite 230

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gen Voest-Kokerei und an die Aluminiumschlackendeponie in Wiener Neustadt den­ken, wo wir einerseits von 150 Millionen in Linz reden und von 200 Millionen in Wiener Neustadt, und Sie das Geld aus diesem ALSAG-Fonds in der Zwischenzeit bereits ab­gezogen haben, dann ist zu befürchten, dass, wenn man in Zukunft solche Schäden beheben will, die Wirtschaft noch mehr zum Handkuss kommen wird, obwohl, wie Sie wissen, die Beitragszahlungen in den ALSAG im Prinzip grundsätzlich oder zum gro­ßen Teil von der Wirtschaft getragen werden. Und wenn jetzt noch zusätzlich andere Dinge bekannt werden könnten, wo Sanierungsbedarf vorherrscht, dann laufen wir natürlich Gefahr, dass die Wirtschaft, die in den letzten zwei Jahren von dieser Bun­desregierung permanent zusätzlich belastet wurde, weiterhin belastet wird. Und das wäre dann schon abzulehnen.

Also, Herr Bundesminister, ich würde Sie schon ersuchen, sich einmal im Detail damit zu befassen, wie das mit dem ALSAG-Fonds weitergehen soll und wie solche Baustel­len, die noch zu beheben sind, wobei vielleicht die eine oder andere noch neu dazu­kommt, in Zukunft von Ihnen bewerkstelligt werden können. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.00


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Wid­mann. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.01.02

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Die Altlas­tensanierung ist ein ganz wichtiger Teilaspekt eines nachhaltigen oder, besser gesagt, reparierenden Umweltschutzes und hängt auch sehr eng mit der Wassernutzung, mit dem Schutzgut Wasser zusammen.

Es ist bereits ausgeführt worden, dass der Altlastensanierungsfonds in seiner Bestän­digkeit und Dotierung durchaus in Gefahr ist, weil auch nicht alle Beiträge, die abgelie­fert werden, entsprechend verwendet werden. Aber – und das ist, glaube ich, der Punkt – ALSAG-Beiträge sollte man für Abfall einheben und nicht für Dinge, die man wiederverwenden oder wiederverwerten kann.

Daher sind wir vom BZÖ der Meinung, dass die vorliegende Novelle durchaus Sinn macht, denn es geht um zwei Teilbereiche. Es geht einerseits um den sogenannten Bereich der Stahlwerkschlacken, die ja auch international, europaweit entsprechend wiederverwendet, wiederverwertet und technisch eingebaut werden, und es geht auf der anderen Seite auch um die Häuselbauer oder auch um private Bauherren, die bis zu 200 Tonnen – glaube ich, so war es genau – das nicht zahlen müssen beziehungs­weise wo der Abgabenvorteil auch an den Bauherrn weitergegeben wird. Das macht grundsätzlich Sinn.

Ich möchte aber doch noch daran erinnern, dass es bei der Altlastensanierung in Ös­terreich große Unterschiede gibt. Oberösterreich ist, was die Verdachtsflächen betrifft, absoluter Spitzenreiter. Das heißt aber nicht, dass Oberösterreich in der Vergangenheit mehr verschmutzt oder mehr abgelagert hat, ganz im Gegenteil, Oberösterreich ist ein Bundesland, das in die Richtung geht, sehr viel zu untersuchen, damals auch noch un­ter Umweltlandesrätin Ursula Haubner. Das heißt, dass das in anderen Ländern nach­zuholen sein wird, und dann werden wir noch mehr Geld brauchen.

Daher meine Frage an Sie, Herr Umweltminister: Welche Mengen erwarten Sie noch in absehbarer Zeit, und wie sehen Sie das auch im Bundesländervergleich, was hier ab­zuarbeiten ist? Um welche Summen geht es dabei?

Zum Procedere selbst darf ich anmerken: Im Urantrag vom 22. Dezember steht drin­nen, es handelt sich hierbei um eine legistische Korrektur. Ein Satz. Dann haben wir ei-


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