Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 204

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18.51.4511. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungs­vorlage (1073 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Außenhandelsgesetz 2011 – AußHG 2011 erlassen wird (1127 d.B.)

 Präsident Fritz Neugebauer: Wir gelangen zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.

 


18.52.06

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor genau einem Jahr habe ich einen Entschließungsantrag zur Verbesserung und Verschärfung der Waffenhandelskontrolle gestellt. Es ist sehr erfreulich, dass dieser Antrag, wenn auch mit ein paar Abstrichen, die Mehrheit gefunden hat – zuerst im Menschenrechtsausschuss und dann im Plenum des Nationalrats.

Überhaupt nicht erfreulich ist allerdings, dass die Regierungsparteien diesen Ent­schließungs­antrag und die Novellierung des Außenhandelsgesetzes zum Anlass neh­men, um die Genehmigungskriterien bis zur Unkenntlichkeit zu verwässern.

Was meine ich damit? – Ein ganz konkretes Beispiel. Die Firma Glock hat im Jahr 2008 beim Wirtschaftsministerium einen Antrag für eine Waffenausfuhr von 120 Stück Glock-Pistolen nach Tunesien gestellt. Die Firma hat beim Wirtschafts­minis­terium angegeben, dass diese 120 Glock-Pistolen für das Innenminis­terium der Repu­blik Tunesien bestimmt sind und über ein ausländisches Verkaufsbüro der Firma Glock an das Innenministerium der Republik Tunesien geliefert werden sollen.

Das Wirtschaftsministerium hat zu diesem Zeitpunkt diesen Antrag ablehnen können, weil bis zum heutigen Tag – so auch damals – im Außenhandelsgesetz steht, dass Waffenausfuhrbewilligungen zu erteilen sind, wenn unter anderem kein Grund zur Annahme besteht, dass die Güter im Bestimmungsland zur internen Repression verwendet werden. Diese Bestimmung gilt noch. Mit der vorliegenden Regierungs­vorlage wird diese Bestimmung Geschichte sein.

Die Firma Glock hat diese Entscheidung nicht akzeptieren wollen, ist zum Verwaltungs­gerichtshof gegangen, hat argumentiert, die Annahme des Wirtschaftsministeriums sei nicht nachvollziehbar, dass die Waffen in Tunesien zur internen Repression verwendet werden würden. – Das ist Stand 2008.

Der Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerde der Firma Glock zu Recht zurück­gewiesen und gesagt, es liegt Grund zur Annahme vor, dass in Tunesien diese Waffen für interne Repression verwendet werden könnten.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eineinhalb Jahre nach Abweisung des Anliegens der Firma Glock durch das Wirtschaftsministerium hat es einen Volks­auf­stand gegen das Regime in Tunesien gegeben. Gegen diesen friedlichen Aufstand wurden Sicherheitskräfte unter anderem des tunesischen Innenministeriums einge­setzt. Opferbilanz: 147 Tunesier und Tunesierinnen, die bei diesen Auseinandersetzun­gen ermordet wurden, 500 wurden verletzt.

Wären diese 120 Stück Glock-Pistolen damals ausgeliefert worden, wären sie für die interne Repression gegen die eigene Bevölkerung eingesetzt worden.

Und was macht die Regierung aus dieser Bestimmung? – Sie macht daraus, dass gerade bei Menschenrechtsverletzungen, bei drohender interner Repression ein eindeutiges Risiko bestehen muss, damit ein Waffenhandelsantrag abgelehnt werden kann. (Abg. Dr. Matznetter: Noch strenger!)

 


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