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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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99. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXIV. Gesetzgebungsperiode

 

Mittwoch, 30. März 2011

 

 


Stenographisches Protokoll

99. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXIV. Gesetzgebungsperiode                  Mittwoch, 30. März 2011

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 30. März 2011: 9.06 – 21.22 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz über Maßnahmen gegen Unerbetene Werbeanrufe, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert wird

2. Punkt: Bericht über den Antrag 13/A der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommu­ni­kationsgesetz (Telekommunikationsgesetz 2003 – TKG 2003, BGBl. I Nr. 70/2003, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. I Nr. 133/2005), geändert wird

3. Punkt: Bericht über den Antrag 689/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend regelmäßige Kontrollen über die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte bei Mobilfunkanlagen

4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) geändert wird (Konsumentenschutzrechts-Änderungsgesetz 2011 – KSchRÄG 2011)

5. Punkt: Bericht der Bundesministerin für Justiz betreffend den Gesamtbericht über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen im Jahr 2008

6. Punkt: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über bestimmte Aspekte der grenzüberschreitenden Mediation in Zivil- und Handelssachen in der Europäischen Union erlassen sowie die Zivilprozessordnung, das IPR-Gesetz und das Suchtmit­telgesetz geändert werden

7. Punkt: Bericht über den Antrag 1241/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Mag. Birgit Schatz, Sigisbert Dolin­schek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Falschinformationen (Hoaxes) im Internet, insbesondere zur Gesundheit und über Lebensmittelangelegenheiten

8. Punkt: Bericht über den Antrag 1314/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bisphenol A in Gebrauchs­gegenständen (Lebensmittelkontakt-Materialen und -gegenstände)“

9. Punkt: Bericht über den Antrag 1315/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Azofarbstoffe in Lebens­mitteln“

10. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz geändert wird


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 2

11. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Außenhandelsgesetz 2011 – AußHG 2011 erlassen wird

12. Punkt: Bericht über den Antrag 1347/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abschaffung der Zuverdienstgrenze bei Inan­spruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes

13. Punkt: Bericht über den Antrag 298/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolle­gin und Kollegen betreffend jährliche Valorisierung der Familienleistungen

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Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 22

Ordnungsruf ................................................................................................................. 113

Geschäftsbehandlung

Antrag der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 742/A der Abgeordneten Dr. Peter Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) geändert wird, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 28. April 2011 zu setzen – Ablehnung (namentliche Abstimmung) .........................................................................................................  46, 227

Antrag der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den An­trag 283/A(E) der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufstockung des Personalstandes bei der Exekutive gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 28. April 2011 zu setzen – Ablehnung (namentliche Abstimmung)                46, 229

Antrag der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Konsumentenschutz zur Berichterstattung über den Antrag 232/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kennzeichnungspflicht für Fleisch, Milchprodukte und Eier von Tieren, die mit GVO gefüttert wurden, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 28. April 2011 zu setzen – Ablehnung (namentliche Abstimmung).................................................................. 46, 231

Antrag der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen, dem Gleichbehandlungsausschuss zur Berichterstattung über den An­trag 1185/A(E) der Abgeordneten Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend die Erstellung einer Studie über die Situation muslimischer Frauen und Mädchen in Österreich gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 28. April 2011 zu setzen – Ablehnung (namentliche Abstimmung) ..................................................  46, 234

Antrag der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den Antrag 1113/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Verbot von Neonicotinoid-gebeiztem Mais-Saatgut gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 28. April 2011 zu setzen – Ablehnung (namentliche Abstimmung)         47, 236


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 3

Antrag der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den An­trag 693/A(E) der Abgeordneten Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend bessere Entlohnung für Exekutivbedienstete in der polizeilichen Grundausbildung gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 28. April 2011 zu setzen – Ablehnung (namentliche Abstimmung) .................................................................  47, 238

Antrag der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1294/A der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die XXIV. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vorzeitig beendet wird, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 28. April 2011 zu setzen – Ablehnung (namentliche Abstimmung) ...................................................................................  47, 240

Antrag der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen, dem Ausschuss für Konsumentenschutz zur Berichterstattung über den Antrag 964/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend klare Kennzeichnung von Nahrungsmitteln mit gentechnisch verän­derten Zutaten gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 28. April 2011 zu setzen – Ablehnung (namentliche Abstimmung) ...................................................................................  47, 242

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 47

Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung ........ 227, 229, 231, 234,

236, 238, 240, 242

Unterbrechung der Sitzung ...............................  228, 230, 232, 234, 236, 238, 240, 242

Aktuelle Stunde (26.)

Thema: „Kein Euro-Haftungsschirm ohne Volksabstimmung, Herr Bun­deskanzler“                        22

Redner/Rednerinnen:

Heinz-Christian Strache ......................................................................................... ..... 22

Bundeskanzler Werner Faymann ......................................................................... ..... 25

Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ..... 28

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll ................................................................................ ..... 30

Bernhard Themessl ................................................................................................ ..... 31

Dr. Alexander Van der Bellen ................................................................................ ..... 33

Josef Bucher ........................................................................................................... ..... 34

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ..... 36

Jakob Auer .............................................................................................................. ..... 38

Elmar Podgorschek ................................................................................................ ..... 39

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ..... 41

Mag. Ewald Stadler ................................................................................................. ..... 42

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 22

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................. 45

Auslieferungsbegehren

gegen die Abgeordneten Werner Neubauer und Dr. Peter Pilz .................................. 45


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 4

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­kanzler betreffend: Genug gezahlt für Pleitestaaten – von der Europhorie zur Eurosklerose (8097/J) .............................. 130

Begründung: Josef Bucher ......................................................................................... 137

Bundeskanzler Werner Faymann ............................................................................. 143

Debatte:

Mag. Ewald Stadler ................................................................................................. ... 149

Dr. Josef Cap ........................................................................................................... ... 152

Dr. Wolfgang Schüssel .......................................................................................... ... 155

Mag. Ewald Stadler (tatsächliche Berichtigung) ........................................................ 158

Dr. Johannes Hübner ............................................................................................. ... 158

Dr. Alexander Van der Bellen ................................................................................ ... 163

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ... 166

Kai Jan Krainer ....................................................................................................... ... 168

Gabriele Tamandl ................................................................................................... ... 171

Alois Gradauer ........................................................................................................ ... 172

Mag. Werner Kogler ............................................................................................... ... 174

Ing. Robert Lugar .................................................................................................... ... 176

Mag. Christine Muttonen ....................................................................................... ... 178

Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ... 180

DDr. Werner Königshofer ...................................................................................... ... 181

Dr. Christoph Matznetter ....................................................................................... ... 182

Mag. Roman Haider ................................................................................................ ... 184

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Möglichkeit des Ausschlusses aus der Währungsunion und Volksabstimmung über die Änderung des Art. 136 AEUV – Ablehnung ..............................................................................................  161, 185

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über die Regierungsvorlage (1008 d.B.): Bundesgesetz über Maßnahmen gegen Unerbetene Werbeanrufe, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 geän­dert wird (1031 d.B.) ........................................ 48

2. Punkt: Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über den Antrag 13/A der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz (Telekommunikationsgesetz 2003 – TKG 2003, BGBl. I Nr. 70/2003, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. I Nr. 133/2005), geändert wird (1032 d.B.) ......... 48

3. Punkt: Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über den Antrag 689/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend regelmäßige Kontrollen über die Einhaltung der vorgeschriebenen Grenzwerte bei Mobilfunkanlagen (1033 d.B.) ......... 48

4. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über die Regie­rungs­vorlage (1007 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) geändert wird (Konsumentenschutzrechts-Änderungsgesetz 2011 – KSchRÄG 2011) (1108 d.B.) ................................................ 48


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 5

Redner/Rednerinnen:

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ..................................................................................... ..... 48

Mag. Johann Maier ................................................................................................. ..... 50

Mag. Birgit Schatz .................................................................................................. ..... 53

Gabriele Tamandl ................................................................................................... ..... 55

Herbert Scheibner .................................................................................................. ..... 57

Bundesministerin Doris Bures ............................................................................. ..... 59

Dr. Martin Strutz ..................................................................................................... ..... 61

Ing. Kurt Gartlehner ................................................................................................ ..... 63

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ..... 64

Mag. Karin Hakl ....................................................................................................... ..... 66

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ..... 68

Bundesministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner ............................................... ..... 71

Wolfgang Zanger .................................................................................................... ..... 73

Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher ............................................................................... ..... 74

Karl Öllinger ............................................................................................................ ..... 74

Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ..... 78

Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ..... 79

Mag. Josef Auer ...................................................................................................... ..... 81

Ing. Heinz-Peter Hackl ............................................................................................ ..... 82

Johann Rädler ......................................................................................................... ..... 83

Mag. Christiane Brunner ....................................................................................... ..... 84

Johann Hell .............................................................................................................. ..... 86

Stefan Markowitz .................................................................................................... ..... 87

Mag. Gertrude Aubauer ......................................................................................... ..... 88

Rupert Doppler ....................................................................................................... ..... 89

Elmar Mayer ............................................................................................................ ..... 91

Johann Singer ......................................................................................................... ..... 92

Mag. Rosa Lohfeyer ............................................................................................... ..... 93

Mag. Josef Lettenbichler ....................................................................................... ..... 94

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 1031 und 1108 d.B. ....................................... 95

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1032 und 1033 d.B. ............................ 95

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1108 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend grenzüberschreitenden Telefonbetrug – Europäische Maß­nahmen (E 148) ................ 96

5. Punkt: Bericht des Justizausschusses über den Bericht der Bundesministerin für Justiz betreffend den Gesamtbericht über den Einsatz besonderer Ermitt­lungsmaßnahmen im Jahr 2008 (III-110/1123 d.B.)               ............................................................................................................................... 97

Redner/Rednerinnen:

Mag. Heribert Donnerbauer ................................................................................... ..... 97

Dr. Johannes Jarolim ............................................................................................. ..... 98

Mag. Harald Stefan ................................................................................................. ..... 99

Mag. Albert Steinhauser ........................................................................................ ... 101

Ing. Peter Westenthaler .......................................................................................... ... 103

Bundesministerin Mag. Claudia Bandion-Ortner ............................................... ... 106

Mag. Bernd Schönegger ........................................................................................ ... 108

Otto Pendl ................................................................................................................ ... 109

Werner Herbert ....................................................................................................... ... 110

Dr. Peter Pilz ............................................................................................................ ... 111

Mag. Ewald Stadler ................................................................................................. ... 113

Hannes Fazekas ...................................................................................................... ... 116


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 6

Kenntnisnahme des Berichtes III-110 d.B. ................................................................... 117

6. Punkt: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1055 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über bestimmte Aspekte der grenz­überschreitenden Mediation in Zivil- und Handelssachen in der Europäischen Union erlassen sowie die Zivilprozessordnung, das IPR-Gesetz und das Sucht­mittelgesetz geändert werden (1125 d.B.) ................................................................... 118

Redner/Rednerinnen:

Ridi Maria Steibl ...................................................................................................... ... 118

Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher ............................................................................... ... 119

Mag. Daniela Musiol ............................................................................................... ... 119

Mag. Ewald Stadler ................................................................................................. ... 121

Anna Franz .............................................................................................................. ... 126

Mag. Ruth Becher ................................................................................................... ... 126

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Maßnahmen für mehr Kinderschutz vor Misshandlung und Miss­brauch – BZÖ-Offensive: Mehr Kinderschutz jetzt! – Woche 6 – Ablehnung .........................................................................................  123, 127

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 127

7. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den An­trag 1241/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Mag. Birgit Schatz, Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Falschinformationen (Hoaxes) im Internet, insbesondere zur Gesundheit und über Lebensmittelangelegenheiten (1109 d.B.) .................................................... 127

Redner/Rednerinnen:

Hermann Lipitsch ................................................................................................... ... 127

Dr. Erwin Rasinger ................................................................................................. ... 128

Harald Jannach ....................................................................................................... ... 129

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 185

Sigisbert Dolinschek .............................................................................................. ... 186

Erwin Preiner .......................................................................................................... ... 186

Claudia Durchschlag .............................................................................................. ... 187

Josef Jury .................................................................................................................... 188

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1109 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Falschinformationen (Hoaxes) im Internet, insbesondere zur Gesundheit und über Lebensmittelangelegenheiten (E 149) .......................................................................... 188

8. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den An­trag 1314/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bisphenol A in Gebrauchsgegenständen (Lebensmittelkontakt-Materialen und -gegenstände)“ (1110 d.B.)                        189

Redner/Rednerinnen:

Mag. Kurt Gaßner ....................................................................................................... 189

Johann Höfinger ..................................................................................................... ... 190

Bernhard Vock ........................................................................................................ ... 190

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 191

Dr. Wolfgang Spadiut ............................................................................................. ... 192

Mag. Johann Maier ................................................................................................. ... 193

Bundesminister Alois Stöger, diplômé ............................................................... ... 193

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1110 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Bisphenol A in Gebrauchsgegenständen (Lebensmittel­kontakt-Materialien und -gegenstände) (E 150) ............................................................................................................................. 194


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 7

9. Punkt: Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den An­trag 1315/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „Azofarbstoffe in Lebensmitteln“ (1111 d.B.) .................................................................................................................... 194

Redner/Rednerinnen:

Erwin Spindelberger .............................................................................................. ... 194

Anna Höllerer .......................................................................................................... ... 195

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................ ... 196

Dr. Wolfgang Spadiut ............................................................................................. ... 197

Ing. Erwin Kaipel ..................................................................................................... ... 198

Michael Praßl ........................................................................................................... ... 198

Bernhard Vock ........................................................................................................ ... 199

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 1111 d.B. beigedruckten Entschließung betreffend Azofarbstoffe in Lebensmitteln (E 151) ........................................................................ 200

10. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (1029 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz geändert wird (1126 d.B.)              ............................................................................................................................. 200

Redner/Rednerinnen:

Ing. Christian Höbart .............................................................................................. ... 200

Konrad Steindl ........................................................................................................ ... 200

Johann Hell .............................................................................................................. ... 201

Mag. Rainer Widmann ............................................................................................ ... 202

Anna Franz .............................................................................................................. ... 202

Franz Kirchgatterer ................................................................................................ ... 203

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 203

11. Punkt: Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Re­gierungsvorlage (1073 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Außenhandelsge­setz 2011 – AußHG 2011 erlassen wird (1127 d.B.)         ............................................................................................................................. 204

Redner/Rednerinnen:

Mag. Alev Korun ......................................................................................................... 204

Adelheid Irina Fürntrath-Moretti ........................................................................... ... 205

Ernest Windholz ...................................................................................................... ... 206

Ing. Kurt Gartlehner ................................................................................................ ... 207

Bernhard Themessl ................................................................................................ ... 207

Staatssekretärin Mag. Verena Remler ................................................................. ... 208

Dr. Christoph Matznetter ....................................................................................... ... 210

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 211

Gemeinsame Beratung über

12. Punkt: Bericht des Familienausschusses über den Antrag 1347/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abschaffung der Zuverdienstgrenze bei Inanspruchnahme des Kinderbetreu­ungsgeldes (1129 d.B.).................................................................. ... 212

13. Punkt: Bericht des Familienausschusses über den Antrag 298/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend jährliche Valo­risierung der Familienleistungen (1130 d.B.)                        212

Redner/Rednerinnen:

Anneliese Kitzmüller .............................................................................................. ... 212

Gabriele Tamandl ................................................................................................... ... 214


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 8

Mag. Daniela Musiol ............................................................................................... ... 215

Gabriele Binder-Maier ............................................................................................ ... 217

Ursula Haubner ....................................................................................................... ... 217

Nikolaus Prinz ......................................................................................................... ... 219

Gerhard Huber ........................................................................................................ ... 220

Angela Lueger ......................................................................................................... ... 221

Staatssekretärin Mag. Verena Remler ................................................................. ... 222

Mag. Gisela Wurm .................................................................................................. ... 223

Mag. Andrea Kuntzl ................................................................................................ ... 223

Franz Riepl ............................................................................................................... ... 224

Rosemarie Schönpass ........................................................................................... ... 225

Hermann Lipitsch ................................................................................................... ... 225

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ..................................................................................... ... 226

Kenntnisnahme der beiden Ausschussberichte 1129 und 1130 d.B. .......................... 226

Eingebracht wurden

Regierungsvorlagen ................................................................................................... 44

1112: Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz und das Bun­des­gesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird, BGBl. I Nr. 112/2009, geändert werden

1113: Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Schulaufsichtsgesetz geändert wird

1114: Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966 geändert werden

1115: Bundesgesetz, mit dem das Patentamtsgebührengesetz geändert wird

1116: Bundesgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz geändert wird (GGBG-Novelle 2011)

1122: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eid­genossenschaft über die Erleichterung von Ambulanz- und Rettungsflügen

Berichte ......................................................................................................................... 45

Vorlage 63 BA: Vorläufiger Gebarungserfolg 2010; BM f. Finanzen

III-225: Bericht betreffend Fortschreibung des Dreijahresprogramms der Öster­reichischen Entwicklungspolitik 2010 bis 2012; BM f. europäische und inter­nationale Angelegenheiten

III-226: Produktpirateriebericht 2010; BM f. Finanzen

Anträge der Abgeordneten

Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von „Lava red“ und „Monkey go bananas“, der Nachfolgeprodukte von „Spice“ im Suchtmittelgesetz (1472/A)(E)

Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend detaillierte Information der Versicherten über alle bezogenen Leistungen (1473/A)(E)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 9

Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz 2001 geändert wird (1474/A)

Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 geändert wird (1475/A)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine Übergangsregelung für gleichgeschlechtliche Partnerschaften hinsichtlich der Hinterbliebenenpension im ASVG (1476/A)

Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend eine Korrektur der verfassungs­widrigen übergangslosen Aufhebung des Zugangs zur Invaliditätspension für Witwen mit vier Kindern im ASVG (1477/A)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch BGBI. Nr. 60/1974, zuletzt geändert durch BGBI. I Nr. 111/2010, geändert wird (1478/A)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedereingliederung öffentlicher Unternehmen in das Korruptionsstrafrecht (1479/A)(E)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Notwendigkeit eines gesetzlichen Mindestlohns als Grundvoraussetzung zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping (1480/A)(E)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Schaffung eines vollen Versicherungsschutzes für alle unselbständigen Beschäftigungsverhältnisse (1481/A)(E)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung der Freien Dienst­verträge (1482/A)(E)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Umgehung von Anstel­lungen durch atypische Beschäftigungsformen/Nichteinhaltung von Mindestlöhnen – Einführung einer Mitteilungspflicht gegenüber den Interessenvertretungen sowie Einführung eines Verbandsklagerechts im Arbeits- und Sozialrecht (1483/A)(E)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Veran­kerung der Netzneutralität (1484/A)(E)

Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Umweltsenat als zweite Instanz für UVP-Verfahren zu Bundesstraßen- und Bahnvorhaben (1485/A)(E)

Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Regelung von Zuschlägen für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit (1486/A)(E)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Strafbarkeit des Anfüt­terns (1487/A)(E)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzliche Obergrenze für die bei IVF eingesetzten Embryonen (1488/A)(E)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einarbeitung der Erkenntnisse der ExpertInnenkommission zum „Fall Cain“ in das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz (1489/A)(E)

Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Inklusions-Fahrplan (1490/A)(E)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 10

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesver­fassungs­ge­setz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), BGBl. Nr. 1/1930, geändert wird (1491/A)

Dr. Kurt Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend öffentliche Debatte der Forschungsstrategie im Parlament (1492/A)(E)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Erstellung eines Masterplans für internationale Leitbetriebe in Österreich (1493/A)(E)

Zurückgezogen wurde der Antrag der Abgeordneten

Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von „Lava red“ und „Monkey go bananas“, der Nachfolgeprodukte von „Spice“ [(1371/A)(E)] [(Zu 1371/A)(E)]

Anfragen der Abgeordneten

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Dienst­reisen/unzureichende Beantwortung (8027/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend Dienstreisen/unzureichende Beantwortung (8028/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Dienstreisen/unzureichende Beantwor­tung (8029/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Dienstreisen/unzureichende Beantwortung (8030/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Dienstreisen/unzureichende Beantwortung (8031/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Dienstreisen/unzureichende Beantwortung (8032/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Dienstreisen/unzureichende Beantwortung (8033/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesver­teidigung und Sport betreffend Dienstreisen/unzureichende Beantwortung (8034/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Dienstreisen/unzureichende Beantwortung (8035/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend Dienstreisen/unzureichende Beantwortung (8036/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Dienstreisen/unzureichende Beantwortung (8037/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Dienstreisen/unzureichende Beantwortung (8038/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung betreffend Dienstreisen/unzureichende Beantwortung (8039/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 11

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Auswirkungen der Arbeitsmarktöffnung am 1. Mai 2011 auf die Steiermark (8040/J)

Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend ärztliche Aufklärungspflicht bei Abtreibungen – insbesondere psychische Spätfolgen der betroffenen Frauen (8041/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Auslagerung von Kernaufgaben des BMI an Vereine (8042/J)

Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Ausbildung Exekutivbeamte (8043/J)

Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Post Abortion Syndrom (PAS) (8044/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Bunkermuseum am Wurzenpass (8045/J)

Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend PCs und Software-Lizenzen (8046/J)

Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend angebliche Radikalkur für Polizeiinspektionen (8047/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend „Illegale Beschäftigung und Schattenwirtschaft im Jahr 2010 – Entziehung der Gewerbeberechtigung“ (8048/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Illegale Beschäftigung und Schattenwirtschaft im Jahr 2010 – Entziehung der Gewerbeberechtigung“ (8049/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend „Österreichische Post AG – Ombudsmann im Jahr 2010“ (8050/J)

Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend bisher unterbliebene Einvernahme des Dr. Johann Rzeszut u.a. in der „Causa Kampusch“ (8051/J)

Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend Mineralölsteuer und Inflationsentwicklung (8052/J)

Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Mineralölsteuer und Inflationsentwicklung (8053/J)

Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Mineralölsteuer und Inflationsentwicklung (8054/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Ausbaupläne bei der Bahn – Waldviertel und Franz-Josef-Bahn (8055/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 12

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Wegfall einer garantierten Gesundheitsversorgung nach geplanten Abtei­lungsschließungen im LKH Stolzalpe (8056/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Fördermaßnahmen (8057/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend den Finanzierungsbeitrag zur staatlichen AGES (8058/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend die mögliche De-Industrialisierung Öster­reichs durch Klimaziele der Europäischen Kommission (8059/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Entsor­gungskosten von Streusplitt (8060/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend finanzielle Erleichterungen und Förderungen für ehrenamtlich tätige Sportfunktionäre (8061/J)

Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Wirtschaftsgipfeltreffen in Davos (8062/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend Daten zum funktionalen Analphabetismus in Österreich (8063/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend existenzgefährdende Qualifikations­erfor­der­nisse des LSR NÖ für Leiter und Lehrer an Privatschulen mit Organisationsstatut (8064/J)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Anzahl der Mandatswohnungen (8065/J)

Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirt­schaft, Familie und Jugend betreffend die Zukunft des Flugplatzes Wels als letztlich verbliebene zusammenhängende größte Restfläche der ursprünglich großflächigen Welser Heide (8066/J)

Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die ArbeitgeberInnenschulden bei den Gebietskran­kenkassen (8067/J)

Franz Riepl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Finanzsituation des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) (8068/J)

Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Airpower 2011 (8069/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend ELAK – Stand und Kosten (8070/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst betreffend ELAK – Stand und Kosten (8071/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 13

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend ELAK – Stand und Kosten (8072/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend ELAK – Stand und Kosten (8073/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend ELAK – Stand und Kosten (8074/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend ELAK – Stand und Kosten (8075/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend ELAK – Stand und Kosten (8076/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend ELAK – Stand und Kosten (8077/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung und Sport betreffend ELAK – Stand und Kosten (8078/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend ELAK – Stand und Kosten (8079/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend ELAK – Stand und Kosten (8080/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend ELAK – Stand und Kosten (8081/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend ELAK – Stand und Kosten (8082/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wissen­schaft und Forschung betreffend ELAK – Stand und Kosten (8083/J)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Maßnahmen für mehr Kinderschutz vor Misshandlung und Missbrauch – BZÖ-Offensive: Mehr Kinderschutz jetzt! – Tag 36 Woche 6 (8084/J)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Maßnahmen für mehr Kinderschutz vor Misshandlung und Missbrauch – BZÖ-Offensive: Mehr Kinderschutz jetzt! – Tag 36 Woche 6 (8085/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Vor Schulschluss ab in die Ferien – Direktoren zeigen die Eltern an“ – Fälle von Verletzung der Schulpflicht zu Semesterende im Bun­desland Wien (8086/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Vor Schulschluss ab in die Ferien – Direktoren zeigen die Eltern an“ – Fälle von Verletzung der Schulpflicht zu Semesterende im Bundesland Vorarlberg (8087/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unter­richt, Kunst und Kultur betreffend „Vor Schulschluss ab in die Ferien – Direktoren zeigen die Eltern an“ – Fälle von Verletzung der Schulpflicht zu Semesterende im Bundesland Tirol (8088/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 14

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Vor Schulschluss ab in die Ferien – Direktoren zeigen die Eltern an“ – Fälle von Verletzung der Schulpflicht zu Semesterende im Bundesland Steiermark (8089/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Vor Schulschluss ab in die Ferien – Direktoren zeigen die Eltern an“ – Fälle von Verletzung der Schulpflicht zu Semesterende im Bundesland Oberösterreich (8090/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Vor Schulschluss ab in die Ferien – Direktoren zeigen die Eltern an“ – Fälle von Verletzung der Schulpflicht zu Semesterende im Bundesland Niederösterreich (8091/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Vor Schulschluss ab in die Ferien – Direktoren zeigen die Eltern an“ – Fälle von Verletzung der Schulpflicht zu Semesterende im Bundesland Salzburg (8092/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Vor Schulschluss ab in die Ferien – Direktoren zeigen die Eltern an“ – Fälle von Verletzung der Schulpflicht zu Semesterende im Bundesland Kärnten (8093/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend „Vor Schulschluss ab in die Ferien – Direktoren zeigen die Eltern an“ – Fälle von Verletzung der Schulpflicht zu Semesterende im Bundesland Burgenland (8094/J)

Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die Generalsanierung des Finanzministeriums (8095/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend eine bundeseinheitliche Mautausweich­verord­nung (8096/J)

Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend: Genug gezahlt für Pleitestaaten – von der Europhorie zur Eurosklerose (8097/J)

Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Wis­senschaft und Forschung betreffend die Situation von FerialpraktikantInnen und Ferial­arbeiterInnen im öffentlichen Dienst (8098/J)

Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirt­schaft, Familie und Jugend betreffend die Situation von FerialpraktikantInnen und FerialarbeiterInnen im öffentlichen Dienst (8099/J)

Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Situation von Ferial­praktikantInnen und FerialarbeiterInnen im öffentlichen Dienst (8100/J)

Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend die Situation von FerialpraktikantInnen und FerialarbeiterInnen im öffentlichen Dienst (8101/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 15

Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend die Situation von FerialpraktikantInnen und FerialarbeiterInnen im öffentlichen Dienst (8102/J)

Ing. Mag. Hubert Kuzdas, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Situation von FerialpraktikantInnen und FerialarbeiterInnen im öffentlichen Dienst (8103/J)

Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend Atomwahnsinn und die Auswirkungen auf Österreich (8104/J)

Erich Tadler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Atomwahnsinn und die Aus­wirkungen auf Österreich (8105/J)

Erich Tadler, Josef Jury, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesund­heit betreffend Atomwahnsinn und die Auswirkungen auf Österreich (8106/J)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend erste Praxiserfahrungen mit verblisterten Medikamenten (8107/J)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Erfüllung des gesetzlichen Auftrages – Absiche­rung der e-card durch biometrische Merkmale (8108/J)

Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betref­fend Erfüllung des gesetzlichen Auftrages – Absicherung der e-card durch bio­metrische Merkmale (8109/J)

Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend unzureichende EU-Informationspolitik der Regierung gegenüber dem Nationalrat (8110/J)

Dr. Alexander Van der Bellen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend unzureichende Informierung des Nationalrates über EU-Vorhaben (8111/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend nicht beglichene Verkehrs­strafen durch Diplomaten (8112/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend Betrugsmöglichkeiten beim Handel mit CO2-Emissionszertifikaten (8113/J)

Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend steuerliche Behandlung der Unterhaltspflicht für Kinder ohne Anspruch auf Familienbeihilfe (8114/J)

Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend ausgefertigte Rückstandsausweise von Banken (8115/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Erdogans Streben nach Union der arabischen Staaten (8116/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 16

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend den Migrantenanteil in Klassen der Neuen Mittelschule (NMS) im Bundesland Oberösterreich (8117/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend den Migrantenanteil in Klassen der Neuen Mittelschule (NMS) im Bundesland Niederösterreich (8118/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend den Migrantenanteil in Klassen der Neuen Mittelschule (NMS) im Bundesland Wien (8119/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend den Migrantenanteil in Klassen der Neuen Mittelschule (NMS) im Bundesland Tirol (8120/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend den Migrantenanteil in Klassen der Neuen Mittelschule (NMS) im Bundesland Steiermark (8121/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend den Migrantenanteil in Klassen der Neuen Mittelschule (NMS) im Bundesland Burgenland (8122/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend den Migrantenanteil in Klassen der Neuen Mittelschule (NMS) im Bundesland Vorarlberg (8123/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend den Migrantenanteil in Klassen der Neuen Mittelschule (NMS) im Bundesland Salzburg (8124/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend den Migrantenanteil in Klassen der Neuen Mittelschule (NMS) im Bundesland Kärnten (8125/J)

Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für euro­päische und internationale Angelegenheiten betreffend Vertreter des BMeiA im Beirat der Österreichischen Staatsdruckerei (8126/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend neue pädagogische Konzepte der Pädago­gischen Hochschule Oberösterreich zur Abwehr von „Sprachvorteilen“ von Schul­kindern (8127/J)

Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur betreffend den ungewissen Verbleib der NMS-Lehrer nach einer flächendeckenden Umwandlung der Hauptschulen (8128/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Entwicklung des Verkehrsabsetzbetrages (8129/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Katalogisierung der Strafen gemäß KFG (8130/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 17

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Verhalten der Radfahrer im Straßenverkehr (8131/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Förderung des öffentlichen Verkehrs (8132/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundes­minister für Gesundheit betreffend Schließen der internen Abteilung im LKH Stolzalpe (8133/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend Zukunft der steirischen Spitäler sowie der medizinischen Versorgung in der Steiermark (8134/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Polizeieinsätze im Umfeld von Flüchtlingsheimen in der Steiermark 2009/2010 (8135/J)

Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend riskante Medizinprodukte – insbesondere Implantate (8136/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend die Anzahl von Greenjobs (8137/J)

Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Verlagerung des Güterverkehr-Terminals Graz-Süd Werndorf von der Schiene auf die Straße (8138/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Messerstecherei in Asylwerberheim in Deutschfeistritz (Graz-Umgebung) (8139/J)

Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend die WIG – Wörgler Infrastruktur GmbH (8140/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Agrarförderung und Steuerabgaben des Raiffeisenkonzerns (8141/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Agrarförderung und Steuer­abgaben des Raiffeisenkonzerns (8142/J)

Dr. Andreas Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend SPÖ-Wien und die geplanten Besuche in Solarien (8143/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Kauf von Gebrauchtwagen via Internet (8144/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Flüchtlingsheim Rainerkaserne (8145/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Einsatz von Suchtmittelspürhunden der Polizei in Justizanstalten (8146/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 18

Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend die Diskriminierung im österreichischen Bundesheer (8147/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betref­fend Einsatz von Suchtmittelspürhunden in Justizanstalten (8148/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend neuen Polizeistützpunkt in St. Johann im Pongau 2 (8149/J)

Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Littering an Österreichs Straßen und Eisenbahnlinien (8150/J)

Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Rolle des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) (8151/J)

Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend Deutschkurse im Rahmen der Integrationsvereinbarung (8152/J)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (7380/AB zu 7493/J)

des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (7381/AB zu 7503/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (7382/AB zu 7484/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (7383/AB zu 7570/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7384/AB zu 7606/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (7385/AB zu 7620/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (7386/AB zu 7633/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen (7387/AB zu 7656/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen (7388/AB zu 7673/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (7389/AB zu 7761/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abgeord­neten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (7390/AB zu 7474/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (7391/AB zu 7572/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 19

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (7392/AB zu 7495/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (7393/AB zu 7499/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen (7394/AB zu 7479/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (7395/AB zu 7481/J)

der Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeord­neten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (7396/AB zu 7482/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (7397/AB zu 7490/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen (7398/AB zu 7507/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (7399/AB zu 7485/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (7400/AB zu 7489/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten Ing. Norbert Kapeller, Kolleginnen und Kollegen (7401/AB zu 7500/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen (7402/AB zu 7473/J)

des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten auf die An­frage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (7403/AB zu 7483/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (7404/AB zu 7472/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (7405/AB zu 7476/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolle­ginnen und Kollegen (7406/AB zu 7487/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (7407/AB zu 7496/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (7408/AB zu 7492/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten DDr. Werner Königshofer, Kolleginnen und Kollegen (7409/AB zu 7475/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 20

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (7410/AB zu 7488/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen (7411/AB zu 7497/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (7412/AB zu 7508/J)

der Bundesministerin für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (7413/AB zu 7672/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen (7414/AB zu 7498/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (7415/AB zu 7506/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen (7416/AB zu 7509/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (7417/AB zu 7510/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen (7418/AB zu 7518/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen (7419/AB zu 7532/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen (7420/AB zu 7556/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (7421/AB zu 7558/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (7422/AB zu 7559/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (7423/AB zu 7560/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (7424/AB zu 7561/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (7425/AB zu 7562/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (7426/AB zu 7563/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (7427/AB zu 7564/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (7428/AB zu 7565/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (7429/AB zu 7566/J)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 21

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (7430/AB zu 7571/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen (7431/AB zu 7634/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner, Kolleginnen und Kollegen (7432/AB zu 7688/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (7433/AB zu 7695/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen (7434/AB zu 7742/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen (7435/AB zu 7807/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (7436/AB zu 7502/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (7437/AB zu 7504/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (7438/AB zu 7505/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (7439/AB zu 7552/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Heinz-Peter Hackl, Kolleginnen und Kollegen (7440/AB zu 7553/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (7441/AB zu 7607/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen (7442/AB zu 7613/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (7443/AB zu 7511/J)

der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dr. Harald Walser, Kolleginnen und Kollegen (7444/AB zu 7512/J)


 


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 22

09.05.33Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr

Vorsitzende: Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Zweiter Präsident Fritz Neugebauer, Dritter Präsident Mag. Dr. Martin Graf.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 99. Sitzung des Nationalrates.

Das Amtliche Protokoll der 98. Sitzung vom 22. März 2011 ist in der Parlaments­direktion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Stauber, Großruck, Dr. Fichtenbauer, Ing. Hofer, Vilimsky, Dr. Lichtenecker, Dr. Moser, List, Petzner und Schenk.

Ich gebe bekannt, dass die Sitzung bis 13 Uhr vom ORF live übertragen wird.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:

Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten Dr. Michael Spindelegger wird durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich vertreten.

Ferner wird mitgeteilt, dass der Bundesminister für Finanzen und Vizekanzler Dipl.-Ing. Josef Pröll aufgrund seiner Erkrankung durch die Bundesministerin für Inneres Dr. Maria Fekter vertreten wird.

09.06.47Aktuelle Stunde

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Kein Euro-Haftungsschirm ohne Volksabstimmung, Herr Bundeskanzler“

Als Erster zu Wort gelangt Herr Klubobmann Strache. Sie haben 10 Minuten Rede­zeit. – Bitte.

 


9.07.03

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren auf der Regierungsbank! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man kann es drehen und wenden, wie man will: Für SPÖ und ÖVP kommen die österreichischen Interessen leider Gottes immer an letzter Stelle. Das können und müssen wir auch angesichts des EU-Haftungsschirmes wieder einmal feststellen. Bei Ihnen heißt es immer dann, wenn die Europäische Union Maßnahmen beschließt: Brüssel zuerst!

Das ist genau Ihre Einstellung, die Sie auch in dieser Regierung leben. Energisch und entschlossen sind Sie als Bundesregierung immer dann, wenn es darum geht, das österreichische Steuergeld in die Europäische Union beziehungsweise in Richtung EU-Pleitebanken oder auch -Pleitestaaten zu verschenken, wie das aktuell wieder einmal der Fall ist.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 23

Das ist die Entwicklung, die man jetzt beim sogenannten „EU-Rettungsschirmpaket“ feststellen muss. Das ist ein „EU-Spekulantenhilfspaket“, das da von Ihrer Seite, Herr Bundeskanzler Faymann, beschlossen werden soll (Beifall bei der FPÖ), nichts anderes: ein EU-Haftungsschirm für EU-Pleitebanken, für Gläubiger, die letztlich aus der Ziehung genommen werden sollen. Das ist die Realität.

Mit der vertraglichen Festschreibung des sogenannten Euro-Haftungs- und –Rettungs­schirms und der gleichzeitigen Erhöhung desselben geschieht etwas, das wohl keinem Österreicher recht sein kann. Wir werden zu Schuldnern für Bankrottstaaten wie Griechenland, Portugal oder Irland – und zwar auf Lebenszeit und darüber hinaus.

Herr Bundeskanzler, Sie finden es nicht einmal der Mühe wert, das Parlament entsprechend und ausreichend zu informieren. Sie finden es nicht einmal der Mühe wert, eine Erklärung abzugeben. Sie glauben, dass Sie im Schatten der Krisenereig­nisse in Nordafrika und im Nahen Osten oder auch der dramatischen Entwicklungen in Japan – still, leise und abseits der Öffentlichkeit – solche unglaublichen Entschei­dungen fast im Alleingang und ohne öffentliche Debatte treffen können.

Ohne groß darüber zu sprechen haben Sie, Herr Bundeskanzler Werner Faymann, über Nacht einer Ausweitung dieses Euro-Rettungs- und -Haftungsschirms ohne Wenn und Aber in der Europäischen Union zugestimmt. Die wenigen Gegner wie etwa Finnland, die sich dagegengestemmt haben, haben von Ihnen keine Unterstützung erhalten.

Jetzt soll Österreich 2,2 Milliarden € sozusagen an Sofortzahlungen leisten – plus 20 Milliarden € Haftungen zusätzlich für EU-Pleitebanken, für Gläubiger, für EU-Pleitestaaten übernehmen, nachdem Sie schon ein 100-Milliarden-€-Bankenhaftungs­paket für Österreich beschlossen haben, wobei 15 Milliarden € sozusagen als Sofort­kapital beschlossen worden sind. Nachdem Sie 15 Milliarden € – nämlich unsere österreichischen Steuergelder! – für ein Griechenland-Bankenhilfspaket bereits dorthin transferiert haben und ein Haftungspaket in Höhe von 15 Milliarden € beschlossen haben und zusätzlich 2,2 Milliarden € an Sofortzahlungen geleistet haben und die Nationalbank still und leise 4 Milliarden € zusätzlich in ein Griechenland-Bankenhilfs­paket gezahlt hat, sollen jetzt noch einmal 20 Milliarden € an Haftungen plus diese 2,2 Milliarden € an österreichischen Steuergeldern geleistet werden.

Das ist doch unfassbar! Allein im vergangenen Jahr haben wir 8,4 Milliarden € an Cash, an österreichischen Steuergeldern geleistet und gezahlt. Da muss man doch bitte einmal klar und deutlich aufschreien! Da geht es um eine Massenenteignung der Österreicher, die hier stattfindet. (Beifall bei der FPÖ.)

Dann ist es nicht mehr verwunderlich, wenn Sie mit massiven Steuerbelastungen ver­suchen, auch die eigene Bevölkerung weiter „auszusackeln“. Genau das ist ja die Realität. Und was droht? – Die Europäische Union gibt vor, dass im Jahr 2012 das 3-Prozent-Defizit nicht überschritten werden darf. Sie gibt aber auch vor, dass ausgelagerte Bereiche wie ÖBB und ASFINAG in Zukunft ins Budget eingerechnet werden müssen.

Ja, wie wollen Sie dann angesichts dieser Geldgeschenke an EU-Pleitebanken das 3-Prozent-Defizit überhaupt noch irgendwie wahren? Nächstes Jahr droht ein Riesen­belastungsbudget für die österreichische Bevölkerung. Das ist doch die Wahrheit. Sie gehen mit unseren Steuergeldern ziemlich schnoddrig und locker um, Herr Bundes­kanzler!

Wenn man heute von einem „Euro-Rettungsschirm“ redet, dann ist das eine reine Propaganda und auch eine Verschleierung der Fakten, denn in Wirklichkeit handelt es sich um einen Haftungsschirm für Banken und Versicherungen sowie für die


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Hauptgläubiger der Bankrottstaaten! Das ist die Wahrheit, und das versuchen Sie mit allen Mitteln zu vertuschen. Man versucht mit allen Mitteln, eine marktgerechte Lösung – nämlich den Forderungsausfall bei Sanierung des Schuldners – zu verhin­dern.

Dazu benutzen Sie auch das Scheinargument der Euro-Rettung. Der Ausdruck „Euro-Rettung“ beinhaltet ja, der Euro befindet sich mitten in einer ganz dramatischen Krise. Da wird das Scheinargument bemüht, das man da den Bürgern der Euro-Staaten suggeriert, dass ihr Euro und damit auch ihr Vermögen durch diesen Rettungsschirm gesichert sein wird.

Das ist aber nicht richtig, sondern gerade das Gegenteil ist der Fall. Die Rettung des Vermögens der Banken und Versicherungen führt zwingend zu einer Verringerung des Vermögens und auch der Ersparnisse der Bürger. Die Bürger verlieren Vermögen, sie verlieren Ersparnisse. Sie müssen für Schulden aufkommen, weil sie durch Ihre Entscheidung in die Verantwortung genommen werden, weil nicht-werthaltige Forde­run­gen eben durch den Staat übernommen werden beziehungsweise gesichert wer­den. Das ist quasi eine Massenenteignung der Österreicher, aber auch der anderen europäischen Bürger.

Sagen wir es, wie es ist: Das Euro-Rettungsschirm- und -Haftungspaket ist in Wahrheit ein Abzockerpaket. (Beifall bei der FPÖ.) Das ist es: ein Abzockerpaket der Sonder­klasse, wodurch uns SPÖ und ÖVP verkaufen und die Staatsverschuldung Österreichs dramatisch steigen wird. Wir dürfen brav in die Pleitestaaten und Pleitebanken Europas einzahlen, und am Ende droht sogar eine Hyperinflation aufgrund dieser Maßnahmen, die Sie hier mittragen und unterstützen.

Ich zitiere Christian Ortner, der am 18. März 2011 in der „Presse“ Folgendes ge­schrieben hat: „Die Republik Österreich haftet künftig mit abstrusen Beträgen für die in finanziellen Dingen unsoliden EU-Partner.“ Ich versuche noch zu ergänzen: Das sind jene Partner in der Europäischen Union, die sich nicht an die EU-Kriterien gehalten haben.

Ortner schreibt weiter: „Sie bekommt dafür nichts außer heißer Luft. Danke, Werner Faymann!“ Und weiter: „Das schlechteste Geschäft, das je ein österreichischer Kanzler gemacht hat.“

Aber wahrscheinlich stellen Sie sich heute wieder hin und sagen: Ein tolles Geschäft! Je mehr Milliarden wir da hineinpumpen, desto mehr werden wir an Zinsen zurück­erhalten! – Das haben Sie ja schon einmal in dieser unglaublich zynischen Art und Weise der Bevölkerung vorzuspielen versucht.

Die sogenannte Euro-Rettung ist nichts anderes als ein weiterer Banken-Bail-Out, dabei wurde doch den Bürgern versprochen, dass es zu keinem weiteren Banken-Bail-Out zulasten der Steuerzahler kommen wird. Dieses Versprechen wurde gleich zwei­mal gebrochen: Erstens geht die Euro-Haftung wieder voll zulasten des Steuerzahlers, und zwar ohne zwingende Einbeziehung der Gläubiger und Spekulanten – genau das ist die Realität! –, und zweitens wird das Versprechen durch die Übernahme eines Risikos in Milliardenhöhe durch den österreichischen Steuerzahler aus der Akquisition einer polnischen Bank durch Raiffeisen gebrochen, und dies obwohl noch Milliarden Euro an Verlusten in den Bilanzen österreichischer Banken aus dem Ostgeschäft schlum­mern.

Nochmals: Mit dem Haftungsschirm wird weder dem Euro geholfen noch den betroffenen Ländern, noch den Griechen, noch den Iren, noch den Portugiesen. Durch diesen Haftungsschirm wird die Finanzwirtschaft – und zwar im Wesentlichen die Banken – unterstützt und vor dem Bankrott bewahrt. Das ist die Realität. Das ist ein


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Euro-Pyramidensystem am Finanzmarkt, das sich hier etabliert, das sich jeglicher demokratischen und nationalen Kontrolle, aber auch jeder Kontrolle durch den Markt entzieht. Somit ist auch dessen Ende absehbar.

Wie kommt die österreichische Bevölkerung dazu, für Bankrotteure in ihre Tasche greifen zu müssen und letztlich weiter belastet zu werden? Mit welcher Legitimation, Herr Bundeskanzler, verschenken Sie das Geld der österreichischen Steuerzahler? (Beifall bei der FPÖ.)

Wann wird denn die Volksabstimmung stattfinden, die Sie großartig und großmundig gegenüber der größten Tageszeitung Österreichs sogar schriftlich in einem Brief angekündigt haben? Es handelt sich hiebei nämlich um eine einschneidende Änderung des Vertrages von Lissabon. Sie haben das versprochen, aber man hört nichts dergleichen mehr.

Wir fordern eine Volksabstimmung über diesen Euro-Haftungsschirm aufgrund dieser einschneidenden Änderung des Lissaboner Vertrages, der sich in Richtung Transfer­union entwickeln soll. (Beifall bei der FPÖ.)

Die Österreicher haben ein Recht darauf zu entscheiden, was mit ihrem sauer verdienten Geld passieren soll, was mit ihren Ersparnissen passieren soll. Schwache Volkswirtschaften müssen sofort raus aus der Euro-Zone in ihre alten Währungen entlassen werden. Das wäre die notwendige Maßnahme, die uns retten könnte, aber nicht dieses Paket, das Sie hier zugesagt haben und beschließen wollen. Wir brauchen eine Banken-Konkursordnung statt einer Bankenentschuldung durch unsere Steuer­gelder.

Anzudenken ist in so einer Situation durchaus auch eine Rückkehr zum Schilling – bis dahin, dass man auch andenken muss, eine Gemeinschaft mit dem Schweizer Fran­ken oder eben die Schaffung einer EU-Hartwährungszone zu diskutieren. Darüber muss man nachdenken. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich komme zum Schluss: Österreich wird von dieser rot-schwarzen Proporz- und EU-Hörigkeits-Regierung in den Abgrund geführt. Ich sage: Wir brauchen andere Wege als die Belastungswege, die Sie hier beschließen und begehen. (Beifall bei der FPÖ.)

9.17


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich der Herr Bundeskanzler zu Wort gemeldet. Die Redezeit soll 10 Minuten nicht über­steigen. – Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


9.18.02

Bundeskanzler Werner Faymann: Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr verehrte Staatssekretäre! Verehrte Abgeordnete! Hohes Haus! Die Diskussion um den Euro-Schutzschirm ist eine sehr wichtige und bedeutende. Daher möchte ich mich jetzt gar nicht lange mit einzelnen Zahlen aufhalten (Abg. Bucher: Das wäre schon wichtig!), da ich weiß, dass die Information nach dem Europäischen Rat – vielleicht lässt sich die Information im Vorfeld des Europäischen Rates in Zukunft verbessern – an alle Parla­ments­parteien insofern ergangen ist, dass wir wissen, dass sowohl der vorüber­gehen­de Schutzschirm EFSF von 440 Milliarden € als auch der dauerhafte Schutzschirm mit einer Darlehenskapazität von 500 Milliarden € den Abgeordneten bekannt ist.

Ich möchte mich daher eher mit der Frage beschäftigen, welche Bedeutung dieser Euro-Schutzschirm hat und was er für Österreich oder für die Europäische Union in der Folge bedeutet. Erstens gibt uns europaweit der Vergleich recht, dass wir die Krise in Österreich besonders gut bewältigt haben, wobei „bewältigt haben“ ein bisschen so klingt, als wäre sie schon vorbei. Vor dieser Annahme würde ich warnen, aber alles, was wir an Maßnahmen gesetzt haben, hat dazu geführt, dass wir zu den Ländern mit


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der geringsten Arbeitslosigkeit gehören und auch beim Wirtschaftswachstum wieder im positiven Aufwärtstrend sind.

Nun muss man sich natürlich darüber im Klaren sein, dass das viele Maßnahmen beinhaltet, die wir in Österreich selbst entschieden haben  seitens der Regierung, aber zum Teil auch mit großer Mehrheit hier im Hohen Haus. Es gibt auch eine Reihe von Maßnahmen, wenn wir etwa über das Wachstum und die Arbeitsplätze sprechen, die im Zusammenhang mit unserer positiven Außenhandelsbilanz zu verzeichnen sind, bei denen natürlich der Euro, die gemeinsame Währung, eine besondere Rolle spielt.

Es ist auch tatsächlich so, dass bei der Einführung des Euro aus meiner Sicht dem Aspekt einer gemeinsamen, stabilen Währung, eines gemeinsamen europäischen Projekts unter jenem Gesichtspunkt besondere Priorität eingeräumt wurde, dass der Großteil des Handels – auch des Außenhandels – ja eigentlich im gemeinsamen Bin­nenmarkt Europa stattfindet und dass die großen Exporterfolge sowohl für Österreich als auch für Deutschland und für andere Länder ja eigentlich in der Europäischen Union stattfinden. Daher ist es natürlich eine logische Überlegung zu sagen: Wie kann man diese gemeinsamen, starken Handelsbeziehungen auch mit einer Währung versehen, die stabiler ist, als das vorher durch die verschiedenen nationalen Währun­gen der Fall war?

Was man natürlich, wenn man so ein Projekt startet, auch zugeben muss, ist – wo viel Sonne ist, ist auch viel Schatten –, dass eben die Unterschiedlichkeit der Länder in der Europäischen Union, die Unterschiedlichkeit beim Thema Schattenwirtschaft, Steuer­systeme, Wirtschaft, soziale Voraussetzungen, Rahmenbedingungen, größer nicht sein könnte. Daher hat die Einführung der gemeinsamen Währung – und das ist ja jedem bewusst – bedeutet, dass wir zwar stabiler in den Handelsbeziehungen und werthalti­ger in der entsprechenden Währung agieren konnten, aber die Einführung einer gemein­samen Währung hat auf der anderen Seite noch nicht bedeutet, dass deshalb die Rahmenbedingungen für das Wirtschaften oder gar für Soziales schon angeglichen sind.

Daher ist zuerst eine gemeinsame Währung in einem großen Teil der Europäischen Union einzuführen und dann Konvergenz, Koordination, Wirtschaftsregierung, wie immer die Begriffe lauten, herbeizuführen – ein mühsamer Weg über viele Jahre. Ich bin aber nicht so vermessen zu sagen: Na gut, dann hätten wir halt damals alles gleichzeitig machen sollen!, weil ich weiß, dass schon bei der Einführung einer gemeinsamen Währung natürlich auch zum damaligen Zeitpunkt – es haben ja einige aus diesem Kreis hier sehr aktiv daran mitgewirkt – vieles dafür gesprochen hat, das Projekt erst einmal zu starten. Es ist jetzt unsere Aufgabe, das zu tun, was damals bei der Einführung der gemeinsamen Währung eine zu geringe Rolle gespielt hat, nämlich die Angleichung der unterschiedlichen Bedingungen jener Länder vorzunehmen, die dann auch von einer gemeinsamen Währung in eine gewisse Abhängigkeit voneinan­der geraten. Diese Koordination, dieses Zusammenführen, dieses Zusammen­schließen ist eine Aufgabe der nächsten Monate, ich hoffe nicht Jahre, weil ich natürlich weiß, dass hier viel an Angleichungen zu erfolgen hat. (Abgeordnete des BZÖ halten orange Tafeln mit der Aufschrift „Genug gezahlt“ in die Höhe. – Abg. Ing. Westenthaler: Genug gezahlt, Herr Bundeskanzler!)

Nun lässt sich aber ganz eindeutig sagen, dass wir die Krise auch deshalb so gut bewältigt haben und die Wachstumserfolge deshalb erzielt haben, weil diese gemeinsame Währung, weil der Schutzschirm, weil das Agieren in der Europäischen Union auch einen Schutz bedeutet hat, und zwar nicht nur für die Banken. Man braucht sich diesen Schutz ja nur wegzudenken und sich zu fragen, was gewesen wäre, hätte man gesagt: Was geht uns Griechenland an, was geht uns Irland an, was geht uns überhaupt der Euro an? Man kann sich recht gut vorstellen, was gewesen wäre, wenn


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man nicht die Konjunkturprogramme und all die anderen Maßnahmen zustande gebracht hätte.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundeskanzler, einen Moment bitte.

Meine Damen und Herren vom BZÖ, die Schilder sind hergezeigt. Ich darf Sie bitten, sie wieder einzustecken. – Herr Bundeskanzler, Sie sind am Wort.

 


Bundeskanzler Werner Faymann (fortsetzend): Ich habe es gesehen. Sie sind sehr stolz auf Ihre Taferln – ich habe sie gut gesehen.

Wir müssen einfach zur Kenntnis nehmen, dass der Schutzschirm und die Stabilität des Euro auch Vorteile gebracht hat – neben den Nachteilen, die wir alle kennen –, und zwar Vorteile für unseren Arbeitsmarkt, für das Wachstum, für die Sicherheit in Europa, auch für Österreich. Das heißt natürlich, bestenfalls eine Seite der Medaille zu beleuchten, und zwar die, wie ich meine, entscheidende auch für die weitere Entwicklung.

Was heißt es denn, konsequent zu sagen, der Euro geht uns quasi nichts mehr an, am gemeinsamen Schutzschirm wollen wir nicht mitwirken? Was würde das denn in konsequenter Weiterentwicklung bedeuten? Es würde bedeuten, dass wir uns von dieser Währung dann konsequenterweise auch irgendwann verabschieden müssen, dass Österreich in eine isolierte Situation geraten würde. Während Sie, Herr Strache, mir schon das zweite Mal denselben Artikel des Christian Ortner vorlesen, könnte ich Ihnen viele Zitate bringen, was es bedeuten würde, sich vom Euro zu verabschieden und Österreich in eine Isolation zu bringen. In diesen Zitaten von der Oesterreichischen Nationalbank, vom Wifo, von Wirtschaftswissenschaftern wird sehr deutlich darauf aufmerksam gemacht, was das etwa an Schwächung in der Abwehr von Spekulation bedeutet (Abg. Neubauer: Siehe Lobbyisten! Da haben wir „gute“ Erfahrungen gemacht!), wie schnell die Währungsreserven der ÖNB aufgebraucht wären, was das für Stützungskäufe, für Schockwellen aus dem Ausstieg et cetera bedeuten würde, was das für die Investitionen bedeuten würde. (Abg. Strache: Siehe Schweizer Franken, wo das alles nicht der Fall ist!)

Herr Strache, der Unterschied zum Schweizer Franken ist natürlich die unter­schiedliche Entwicklung, und Sie können nicht so tun, als hätten nicht die Schweizer über Jahrzehnte in, glaube ich, insgesamt 300 Vereinbarungen mit der Europäischen Union versucht, sehr viel von dem, was wir als Mitgliedsland und als Land in der Euro-Zone natürlich von vornherein vorfinden, gemeinsam zu verhandeln, und sie stehen auch derzeit in neuen Verhandlungen.

Einfach hinauszugehen aus einer Währung heißt nicht, die Schweizer Situation zu übernehmen, sondern heißt, das Land in eine katastrophale Isolation und in ein Risiko zu treiben. Für so ein Abenteuer sind wir nicht bereit, das ist ein Abenteuer in die falsche Richtung! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Nun hätte ich als österreichischer Regierungschef diese Vertragsänderung nicht vorge­schlagen – ich habe sie auch nicht vorgeschlagen (Abg. Neubauer: Mutlos sind Sie!) –, weil ich der Überzeugung bin, dass der bisherige Schutzschirm, der eine wichtige Funktion erfüllt hat, verlängert werden muss und dass der bisherige Schutzschirm aus österreichischer Sicht keine Vertragsänderung notwendig gemacht hat.

Daher ist eine dauerhafte Einrichtung eines Schutzschirms nach Meinung all der juristischen Dienste, die uns zur Verfügung stehen – ich frage nicht die Parteisekretäre Ihrer Partei (in Richtung FPÖ), ich frage die für juristische Fragen Zuständigen in der Republik –, ohne eine Vertragsänderung möglich. Die Experten haben auch sehr deutlich und in all ihren Gutachten darauf hingewiesen, dass Deutschland aufgrund seiner Bestimmungen in einer anderen Situation ist als Österreich. (Abg. Strache:


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Siehe deutsche Verfassungsexperten!) Österreich hätte diese Vertragsänderung nicht gebraucht.

So viel zu der Bedeutung dieser Vertragsänderung. Sie hat eine große Bedeutung für Deutschland, und wir hatten diese Vorgangsweise zu wählen, weil sich Deutschland sonst an der weiteren Vorgangsweise zu einem dauerhaften Schutzschirm nicht beteili­gen hätte können. Daher ist die Vertragsänderung in der Europäischen Union auch von jenen Ländern, die sie gar nicht benötigen würden und auch gar nicht benötigen, trotzdem unterstützt worden: aus Rücksicht auf jene Länder, allen voran Deutschland, die das aus ihrer Verfassungslage, aus einer unterschiedlichen rechtlichen Situation heraus benötigen.

Diese Diskussion ist zu wichtig, um sie jetzt in 10 Minuten überhaupt abhandeln zu können. Es gibt ja dann in der Diskussion ausreichenden Raum dafür. Ich bin überzeugt davon, dass auch die Informationen und die Kontakte besser werden müssen. (Abg. Bucher: Aber bemühen könnte man sich! Ein bisschen mehr bemühen könnte man sich!)

Ich möchte zum Schluss nur noch ein einziges Thema aufklären. Wenn die Öster­reichischen Bundesbahnen, wenn unter Umständen auch Teile von Banken, wenn Teile der Krankenanstalten in die Schuldenstände aufgenommen werden, dann heißt das nicht, dass das mit dem 3-Prozent-Defizit etwas zu tun hat, sondern dann hat das mit dem sogenannten 60-Prozent-Ziel zu tun.

So wäre vieles aufzuklären, wenn man sich einer seriösen Debatte stellt. (Ironische Heiterkeit bei der FPÖ. – Abg. Neubauer: Der war gut!) Ich bin für seriöse Debatten und hoffe, dass uns gemeinsam die Zukunft der Europäischen Union und die Stabilität der Währung so viel wert sind, dass wir die Debatten seriös führen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

9.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Aktuellen Stunde nach § 97a Abs. 6 der Geschäftsordnung 5 Minuten nicht übersteigen darf.

Zu Wort gelangt Herr Klubobmann Dr. Cap. – Bitte. (Abg. Neubauer: Warum hat der Bundeskanzler so wenig Mut?)

 


9.29.36

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Nur Mut zum Chaos ist der falsche Mut, Herr Zwischenrufer, das möchte ich Ihnen gleich sagen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Strache: Das Chaos sitzt in leiblicher Gestalt hinter Ihnen, Herr Cap!) Die Frage ist schlicht und einfach: Cui bono – wem nützt es? Nützt es Österreich oder nützt es Österreich nicht? Und die Grundentscheidung war: Wenn es eine gemeinsame Währung gibt, dann deswegen – und das ist im Interesse Österreichs –, damit wir konkurrenzfähiger sind, stabiler sind. Das wären Diskussionen hier im Haus, wenn wir noch aufgesplittet in unzählige europäische Währungen Gegenstand und Zielobjekt einzelner großer Spekulanten wären!

Dann stellt sich nicht mehr die Frage, Herr Klubobmann Strache, ob dann der Steuer­zahler ein bissl was verliert (Abg. Strache: „Ein bissl was“?! Sind ja „nur“ 150 Milliarden!) oder ob da Steuergelder ein bissl hineinrinnen, sondern dann kommt das zum Tragen, was die älteren Generationen in Österreich schon einmal erlebt haben, nämlich Wirtschaftszusammenbruch (Abg. Strache: Das erleben wir gerade!), Bankenkrach und Verlust der Sparbücher – und davor gilt es sich abzusichern, im Interesse Österreichs! (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Ing. Höbart: Wer hat uns denn dorthin gebracht?) Wissen Sie, ein Zwischenruf ist noch kein Konzept. Was mich


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interessieren würde: Wo ist das alternative Konzept derer, die hier die große Kritik üben? (Abg. Strache: ... Hartwährungsländer eine Währungsunion!) Wo ist es? Mit Halbwahrheiten zu arbeiten ist zu wenig.

Da geht es auch nicht primär um irgendein großes hehres Ziel, sondern um das ganz einfache Ziel, dass Österreich in der internationalen Konkurrenz bestehen kann – gemeinsam in einem großen Wirtschaftsraum, gemeinsam die Exporte abgesichert, gemeinsam der Wirtschaftsstandort abgesichert, gemeinsam abgesichert, dass es Beschäftigung und Wirtschaftswachstum gibt. (Abg. Strache: Zur Rekordarbeits­losigkeit, die Sie heute zu verantworten haben, gibt es leider Gottes negative Entwicklungen in allen Bereichen!) Das ist genau das, wofür wir uns in unseren Wahlkreisen zu verantworten haben! Nicht Luftblasen sind Lösungen, sondern ganz konkrete Vorschläge und Handlungen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich zitiere aus der „Berliner Zeitung“ vom 29. März – eine ähnliche Debatte gibt es ja in Deutschland auch –, ich zitiere ... (Zwischenruf des Abg. Ing. Höbart.Nein, nein! Es wird hier nicht Geld eingezahlt, das auf Nimmerwiedersehen verschwindet, sondern das ist ein gemeinsamer Topf, und nur durch gemeinsame Beschlüsse wird dieses Geld freigegeben.

Dazu kommt noch, dass dieses Geld auch zurückkehren soll – das ist nämlich die Perspektive. (Ironische Heiterkeit bei der FPÖ. – Abg. Strache: Das ist überhaupt der schlechteste Witz!) Ihren Humor hätte ich gern. Sie können dann lachen, wenn wir endlich einmal über Ihre Konzepte reden können. (Abg. Strache: Die Griechen werden uns das mit doppelten Zinsen zurückzahlen?! Die griechischen Überschüsse?! – Abg. Ing. Höbart: Ein Fass ohne Boden ist das!) Ich habe bisher noch keine einzige Rede von Ihnen zum EU- und Euro-Rettungsschirm gehört, mit der man etwas anfangen kann und die sozusagen eine seriöse Kritik enthält.

Am Ende fällt Ihnen nichts anderes mehr ein als zu sagen, wir werden entweder eine weiche oder eine harte Währungszone, also immer nur die apokalyptischen Bilder – wobei das nicht einmal ein apokalyptisches Bild ist. Sie sollten einfach sagen, was Ihr Vorschlag ist. Ich sage Ihnen: Sie werden daran gemessen, was am Ende des Tages für Österreich der optimale Weg ist.

Da haben sich die Regierungschefs zusammengesetzt und haben ein Lösungsmodell auf den Tisch gelegt. Da muss es – aber das haben Sie heute gar nicht gesagt – natürlich auch Begleitmaßnahmen geben. Das ist jetzt einmal der Schirm. Aber was jetzt dazukommen muss, sind noch viele andere Reformen und Änderungen, damit wir an die Wurzel des Problems kommen. Das sind unter anderem die ungeregelten Finanzmärkte, und da soll es Regelungen geben, Regelungen für die Ratingagenturen. Das ist eine wichtige Perspektive. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Grölen Sie doch nicht immer so! Ich komme mir hier schon vor, als wäre ich an jedem anderen Ort, nur nicht im Parlament. Hören Sie einmal in aller Ruhe zu, schreiben Sie ein bisschen mit, melden Sie sich zu Wort und sagen Sie etwas dazu – so laufen Debatten ab. Wir sind ja kein Grölzirkus!

Wir müssen diese Maßnahmen zielsicher und punktgenau setzen, und das machen die anderen europäischen Länder hoffentlich auch. Da gibt es unterschiedliche Entwicklun­gen, das haben wir aber immer gewusst. Wir haben immer gewusst, da ist das öster­reichische Modell, da ist Griechenland, da ist Frankreich, da ist Deutschland – jeder hat das gewusst. Wir stehen vor den Herausforderungen der Wirtschaftsentwicklung, der Lohnentwicklung, der technischen Entwicklungen in China, in Indien, in Amerika, in den großen Wirtschaftzonen der Welt, und wir haben alle gesagt, wir haben als Öster­reicher nur dann eine Chance zu bestehen, unser Wohlstandsniveau, unser Sozial- und Gesundheitsniveau abzusichern, wenn wir in diesem großen Wirtschaftsraum


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drinnen sind und sonst nirgends anders. Und dafür brauchen wir die gemeinsame Währung.

Ich finde es unverantwortlich, wenn man heute hier sagt, das sei quasi nur eine Chaosstrategie, und fragt, wer überhaupt die gemeinsame Währung braucht, wann endlich der Schilling wiederkommt und so weiter. Das ist konzeptlos, führt uns nicht weiter und ist ein Spiel mit dem Schicksal Österreichs – und da sind wir nicht dabei! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Neubauer: Das war eine schlechte Rede! – Abg. Dr. Cap das Rednerpult verlassend : Für Sie hat es gereicht!)

9.34


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. – Bitte.

 


9.34.58

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundes­kanzler! Meine Herren Staatssekretäre! Hohes Haus! Ich wende mich zunächst an die Kollegen von der Freiheitlichen Partei. Ich glaube, ihr werdet mit dieser Aktuellen Stunde ein zweifaches Problem haben. Die Fragestellung ist identisch mit jener der Aktuellen Stunde von euch am 20. Jänner. Es ist eine Illusion zu glauben, dass falsche Argumente deshalb richtig werden, weil man sie immer wieder wiederholt. Das ist eine Illusion, liebe Kollegen, wirklich eine Illusion. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Das zweite Problem ist, dass ich gerne zugebe, dass man oberflächlich mit den drei „P“ – Populismus, Polemik, Politspektakel – punkten kann. Aber der kritische Wähler orientiert sich an Daten und Fakten, meine Damen und Herren, und auf die darf ich vielleicht eingehen.

Worum geht es da wirklich? Ihr wollt eine Volksabstimmung haben über den Euro-Rettungsschirm, das heißt über eine Vertragsänderung, über den Artikel 136 des EU-Vertrages, der folgenden Satz enthält:

Die Mitgliedstaaten der Eurozone können einen Stabilitätsmechanismus einrichten, der dann aktiviert wird, wenn dies unabdingbar zur Stabilität des Euro notwendig ist.

Wenn das unabdingbar notwendig ist – das wollt ihr nicht? Wisst ihr, was die Alternative ist? Die Alternative ist Geldentwertung. Wenn der Euro nicht stabil ist, haben wir Geldentwertung. (Abg. Strache: Die schwachen Volkswirtschaften aus der Eurozone entlassen, das wäre die Konsequenz, und nicht, unsere Bürger abzocken!) Herr Kollege Strache, beachten Sie: Der Euro ist keine böse Währung in Brüssel. Der Euro ist unser Geld, das sind unsere Löhne und Gehälter, unsere Pensionen, unsere Sparguthaben. Das ist der Euro, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ihre Alternative würde Geldentwertung bedeuten, Herr Kollege Strache. Und seien wir auch so ehrlich: Wenn Sie den Euro wirklich neutral betrachten, dann hat der Euro eine Bewährungsprobe bereits dreifach abgelegt.

Erstens: Erinnern Sie sich an den Höhepunkt der Finanzkrise. Da haben eine ameri­kanische Ratingagentur und ein amerikanischer Nobelpreisträger gesagt, Österreich steht am Rande der Pleite. Das war natürlich völlig falsch, aber die Finanzmärkte haben damals sehr irritiert reagiert. (Abg. Strache: Wie beim Schweizer Franken! Natürlich!) Hätten wir nicht den Euro gehabt, wäre eine massive Spekulation gegen den Schilling in Kraft getreten, und da hätten wir uns angeschaut, Herr Kollege Strache! Der Euro war also auch für uns schon ein Rettungsschirm.

Zweites Beispiel: Unser Wohlstand hängt zu 60 Prozent von Exporten ab. 60 Prozent unserer Produkte gehen in den Export. (Abg. Mag. Stefan: Und wie war der Wirt­


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schafts­aufschwung vor dem Euro? Der Wirtschaft ist es nicht schlechter gegan­gen!) Export heißt Arbeitsplätze, heißt Einkommen, heißt soziale Sicherheit. Fragen Sie Exporteure: In den 15 Jahren von 1980 bis 1995 hatten wir 20 Währungsabwertungen! Wissen Sie, was das bedeutet hat? – Ständige Unsicherheit, ständige Unsicherheit für die Arbeitsplätze, für die Exporteure, für unsere Wirtschaft. Die sind dankbar, dass wir jetzt stabile Währungsverhältnisse haben. (Abg. Bucher: Was haben wir für ein Wirtschaftswachstum gehabt?)

Das dritte Beispiel: Inflation. Gouverneur Nowotny hat vor einiger Zeit zu Recht darauf hingewiesen – nur Daten und Fakten –: In den zehn Jahren vor Einführung des Euro betrug die Inflationsrate durchschnittlich 2,2 Prozent, in den ersten zehn Jahren nach Einführung des Euro im Durchschnitt 1,7 Prozent. Ein hervorragendes Zeugnis für die Stabilität des Euro, was die Inflation betrifft, Herr Kollege Strache. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Strache.) Das sind Daten und Fakten, das ist keine Polemik.

Lassen Sie mich auch noch Folgendes sagen: Natürlich wissen wir alle, dass dieser Euro-Rettungsschirm, der eigentlich Stabilitätsmechanismus heißt, nur ein Fangnetz sein soll, das ist ja keine Hängematte. Richtig ist, dass die betroffenen Länder beinharte Sanierungsmaßnahmen durchführen müssen. Siehe Portugal: Die Regierung ist zurückgetreten, weil das so beinhart ist. Wir wissen genau, die Finanzmärkte werden sich erst dann beruhigen, wenn sie sehen, dass diese Länder – Griechenland, Portugal, Irland – ihre Staatsfinanzen in Ordnung bringen. Das ist ja gar keine Frage. Das ist ja keine Hängematte, aber es ist ein Fangnetz, damit unser Euro nicht in Turbulenzen kommt, Herr Kollege Strache. Das sind die reinen Fakten, das ist keine Polemik. Und wenn Sie das nicht wollen, ich sage es noch einmal: Die Alternative heißt Entwertung des Euro. (Abg. Strache: Nein! Die Entlastung der starken Volkswirt­schaften aus der Eurozone heißt Rettung unserer Ersparnisse!)

Herr Kollege Strache: „Denn sie wissen nicht, was sie tun.“ (Beifall bei ÖVP und SPÖ.) Wenn heute ein Land aus der Eurozone ausscheidet, zum Beispiel Griechenland, gibt es weltweit sofort wieder eine massive Spekulation gegen die Drachme. Wissen Sie, was das heißt? Das heißt, wir haben einen Dominoeffekt. Wenn wir uns heute anschauen, welche Länder – Deutschland, Frankreich, Italien, ein bisschen auch wir – in Griechenland zum Beispiel engagiert sind, mit Milliardenbeträgen: Da haben wir sofort einen Dominoeffekt und haben die größte Wirtschaftskrise! Die wäre noch größer als jene, die wir bereits hinter uns haben. Herr Kollege Strache, bitte! Ich bin gerne bereit, setzten wir uns einmal unter vier Augen zusammen. Lösen Sie sich von Ihrer billigen Polemik, diskutieren wir Daten und Fakten, und Sie werden ein überzeug­ter Anhänger des Rettungsschirms sein – denn ich möchte Ihnen nicht unterstellen, dass Sie für Geldentwertung sind. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

9.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Themessl. – Bitte.

 


9.40.01

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Frau Präsidentin! Meine Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wissen Sie, Herr Dr. Stummvoll, falsche Argumente werden nicht besser, wenn man sie wiederholt, die Frage ist nur: Welche Argumente sind falsch? (Abg. Dr. Stummvoll: Ihre!)

Der Herr Bundeskanzler hat zum Beispiel heute betont und auch zugegeben, dass es vernünftiger gewesen wäre, vorher darüber zu informieren, was in Brüssel verhandelt und beschlossen wird, und nicht erst nachher. (Zwischenrufe der Abgeordneten Krainer und Mag. Rudas.) Aber das hat ja einen Grund gehabt: Er hat das nachher


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gemacht, weil es vorher zu einem Aufschrei geführt hätte – und verhandelt hat diese Regierung in Brüssel überhaupt noch nie. Sie fliegt nach Brüssel, sagt zu allem Ja und Amen, füllt ein Fass ohne Boden – Fortsetzung folgt –, und so geht das dahin. (Beifall bei der FPÖ.) – Das ist genau der Punkt.

Herr Cap, das Einzige, wo ich Ihnen recht gebe, ist, dass all die ungeregelten Finanz­märkte schuld sind, aber diesbezüglich bringen Sie ja nichts zustande. Wenn Sie in Brüssel verhandeln würden, dann müssten wir ja schon viel weiter sein! Und es ist schon interessant, wofür der Euro alles herhalten muss. Der Euro muss herhalten für Stabilität, für Sicherheit und, und, und. – Das stimmt ja nicht! Unser Klubobmann hat Ihnen das klar aufgezeigt, und das sagen Ihnen auch Experten en masse: Das ist nichts anderes als die falsche Schuldenpolitik gewisser Länder in der EU und die Rettung der Banken. Nichts anderes ist das, und kein Euro-Rettungspaket! (Beifall bei der FPÖ.)

Was ich nicht verstehe, ist Folgendes: Jetzt beschäftigt diese Bundesregierung eine ganze Heerschar von Experten – von Wirtschaftsexperten, von Finanzexperten, vom IHS bis zum WIFO und wie sie alle heißen –, und die Mehrheit dieser Experten sagt Ihnen, dass der Weg falsch ist, dass der Weg, der eingeschlagen wird, falsch ist.

Jetzt kommen wir zu den falschen Argumenten, Herr Dr. Cap! Betreffend die falschen Argumente stellt sich die Frage: Auf welcher Seite sind die falschen Argumente? – Darüber kann man diskutieren, aber die Mehrheit Ihrer Experten, auf die Sie immer wieder verweisen und die Sie immer wieder zurate ziehen, hebt warnend den Finger und sagt Ihnen: Dieser Weg ist der falsche, denn er führt unweigerlich dazu, dass wir diese Rettungsschirme permanent erhöhen müssen und dass das ein Fass ohne Boden ist, um nichts anderes zu tun, als den ungeregelten Finanzmarkt zu retten. Nichts anderes ist all das!

Nehmen wir das her, was Sie hier beschlossen haben – jetzt geht es rein um Barmittel. Lassen wir Griechenland beiseite, wofür wir ohnehin schon eine Menge von Milliarden mit Haftungen und Barzahlungen geleistet haben. Nicht ein einziger Grieche, nicht ein einziger Ire, nicht ein einziger Portugiese hat nur einen Cent von dem, was Sie dort machen, im Gegenteil! Die eigenen Regierungen in Griechenland, Irland, Portugal wurden gezwungen – richtigerweise gezwungen –, ihr Budget in Ordnung zu bringen, das heißt, sie belasten die eigene Bevölkerung bis zum Gehtnichtmehr. Alles, was wir dort hinunter geschickt haben, hilft denen nicht einen Deut weiter. Das heißt, wir belasten die eigene Bevölkerung, schicken Geld hinunter, und die werden auch noch belastet.

Ich sage Ihnen: Wir sind von dieser Situation, in der sich Griechenland, Irland und Portugal befinden, nicht mehr so weit weg, wenn ich heute in der Presse lese, dass bereits fix ist, dass 3,4 Milliarden € der ausgelagerten Schulden zu den 200 Milliar­den €, die wir ohnehin haben, bei den Maastricht-Kriterien dazugerechnet werden (Zwischenruf des Abg. Mag. Stefan) – Sie haben die 60-Prozent-Grenze ange­sprochen, Herr Bundeskanzler; davon sind wir meilenweit entfernt – und bei 21,5 Mil­liarden € der ausgelagerten Schulden die Entscheidung noch offen ist, das heißt, da wird die Entscheidung noch fallen, ob diese mit eingerechnet werden. Wenn das der Fall ist, dann haben wir Ende des Jahres einen Schuldenstand nicht von 200 Milliar­den €, sondern bereits von 225 Milliarden €, und dann können Sie sich anschauen, wo Ihre 60-Prozent-Maastricht-Grenze geblieben ist. (Beifall bei der FPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Mag. Stefan.)

Dazu kommt dann noch Folgendes, Herr Bundeskanzler: Sie machen die Zahlungen so fest, dass diese mit Juni 2013 beginnen. Die nächsten regulären Wahlen für dieses Hohe Haus finden im Herbst 2013 statt. Das heißt, Sie belasten jetzt schon die zukünf­


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tige Bundesregierung in den nächsten fünf Jahren mit zusätzlich 450 Millionen € an Barzahlungen jährlich.

Jetzt bin ich gespannt, wie Sie das dann vermitteln wollen, wie Sie Ihren Budget­rahmen neu definieren, denn Sie haben ja in Ihrer Regierungszeit ein Budgetrahmen­gesetz bis zum Jahr 2014 beschlossen. Das stimmt ja nicht mehr! Wo nehmen Sie denn die zusätzlichen 450 Millionen € jährlich her, die dann das Budget ab 2013 belasten? Mir tut der jetzt schon leid, der Ihnen als Bundeskanzler im Herbst 2013 nachfolgt, denn dem gehört schon im Vorhinein die Tapferkeitsmedaille, denn diesen Sauhaufen aufzuräumen ist absolut unmöglich. (Beifall bei der FPÖ.)

Das, was Sie hier machen, ist verantwortungslos! Sie belasten nicht nur zukünftige Generationen, sondern Sie machen es einer zukünftigen Bundesregierung absolut unmög­lich, diesen Staat auch nur halbwegs normal weiterzuführen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

9.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen zu Wort. – Bitte.

 


9.45.00

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Schauen Sie, verehrte Kolle­gen von der FPÖ, wir haben es hier mit einer hochkomplexen Materie zu tun, wo man mit guten Argumenten unterschiedlicher Meinung sein kann. Es ist ja nicht so, dass einer von uns hier die Wahrheit und die Weisheit gepachtet hätte. Es gibt in der Tat verschiedene Fragen, die da auftauchen, die jetzt noch nicht beantwortet werden können. Eines aber steht für mich fest: Was hier mit dem sogenannten Europäischen Stabilitätsmechanismus im Kern entsteht, ist etwas Großes. (Ruf bei der ÖVP: Richtig! Genau!) Das ist der Kern, der Nukleus eines europäischen Währungsfonds. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Das wird für den Zusammenhalt in der Europäischen Union möglicherweise – hoffent­lich! – etwas ganz Wichtiges sein, ungeachtet dessen, dass verschiedene Fragen offen sind – da bin ich schon bei Ihnen, aber das kann man nicht so einfach als Spekulanten-Hilfspaket abtun, wie Sie es genannt haben.

Bei zwei Dingen bin ich durchaus bei Ihnen: Es ist unverständlich, warum der Bundes­kanzler und ein Vertreter des Finanzministers heute keine Erklärung abgegeben haben. (Abg. Dr. Graf: Genau!) Nach dem Europäischen Rat letztes Wochenende wäre es wirklich richtig und wichtig gewesen, heute eine Erklärung der beiden hauptbetroffenen Minister zu hören. (Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ.)

Beim Europäischen Rat letztes Wochenende ging es keineswegs nur um diesen soge­nannten ESM, sondern es ging auch um den sogenannten „Pakt für den Euro“; neuerdings heißt er „Pakt für den Euro plus“ oder so ähnlich. Eine ziemlich fragwürdige Angelegenheit, aber gut.

Wo ich auch bei Ihnen bin, ist, dass der Ausdruck „Euro-Rettungsschirm“ total irreführend ist. Da haben Sie vollkommen recht. (Zwischenruf des Abg. Dr. Rosenkranz.) Bundeskanzlerin Merkel neulich im deutschen Fernsehen: Wir haben den Euro gerettet. – Das ist Schwachsinn! Der Euro als Währung war nie gefährdet, der Euro als Währung war auch durch die griechische Pleite nicht gefährdet (Ruf: Noch nicht!), durch diese nicht einmal 2 Prozent des EU-BIPs, die hier sozusagen zur Debatte stehen. Das ist alles Unsinn.

Aber dass das ein Spekulanten-Hilfspaket wäre, Herr Kollege Strache, das stimmt auch nicht. Sie haben zwar recht, dass bis jetzt – und wir haben das hier auch schon öfter diskutiert – die Gläubiger – die Banken, die Pensionsfonds und so weiter – unge­


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schoren davongekommen sind, das war ja ein Problem der bisherigen Regelung, der sogenannten EFSF, aber das muss man schon zusammenbringen, so wie Sie und Kollege Themessl vorhin über den ESM zu reden und kein Wort, nicht ein einziges Wort darüber zu verlieren, dass ja hier vorgesehen ist, dass in Hinkunft bei insolventen staatlichen Schuldnern zuerst die privaten Gläubiger drankommen. Das ist etwas ganz Neues. (Abg. Strache: Nicht verpflichtend! Nicht verpflichtend!)

Erst seit Dezember letzten Jahres hat die EU offiziell zugegeben, dass eine Insolvenz eines Staates überhaupt möglich ist. Meiner Meinung nach ist ja Griechenland seit einem Jahr insolvent – ich kann mich irren; jeder kann sich in diesen Dingen irren. Ich glaube, sie sind insolvent, ich glaube, die privaten Gläubiger hätten längst herangezo­gen werden können für einen sogenannten Haarschnitt, für einen „Haircut“, wie das im Englischen treffend heißt.

Nur darf man sich keine Illusionen dahin gehend machen, dass das für uns gratis ist. Dann hätten wir eben vielleicht wieder betroffenen Banken mit entsprechenden Milliar­den unter die Arme greifen müssen – das sind eben diese unangenehmen Entschei­dungen. Aber im ESM ist grundsätzlich vorgesehen, dass dann, wenn eine Analyse ergibt, dass die Schulden nicht tragfähig sind, wie es im Jargon heißt, Verhandlungen mit den privaten Gläubigern zu führen sind, und erst dann, wenn die privaten Gläubiger einen Haarschnitt bekommen haben, erst dann der ESM überhaupt tätig werden kann, Herr Kollege Strache. (Abg. Strache: Alles freiwillig, nicht verpflichtend!) Das ist etwas ganz anderes in diesem Punkt als die bisherige Regelung.

Es ist auch nicht richtig, dass hier das Geld der österreichischen Steuerzahler – oder der deutschen, französischen et cetera Steuerzahler – verschenkt wird, und zwar aus mehreren Gründen:

Erstens einmal sind es Kredite. – Okay, wenn bei Krediten der Schuldner nicht zahlen kann, ist ein Teil davon verloren, das ist schon richtig, aber es sind Kredite, die hier vergeben werden. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.)

Zweitens: Die Kredite des ESM werden „Priority“ haben, Priorität gegenüber den privaten Gläubigern, das ist etwas ganz Neues gegenüber den bisherigen Regelungen. Zuerst werden die Kredite des IMF, des Internationalen Währungsfonds, bedient, dann die des Europäischen Währungsfonds und dann erst, an letzter Stelle, die privaten Gläubiger. Was das auf den Finanzmärkten bewirken wird, höhere Risikoprämien und so weiter, das werden wir sehen, das ist eine offene Frage.

Drittens und letztlich in diesem Zusammenhang, Herr Strache: Die Entscheidung, ob der ESM über Finanzhilfen überhaupt tätig wird, erfolgt im sogenannten Board of Gover­nors einstimmig – einstimmig! Sogar der österreichische Finanzminister hat dort ein Vetorecht, wenn Sie so wollen. (Abg. Dr. Rosenkranz: „Na bumm!“ – Abg. Strache: Haben Sie die Hoffnung bei diesem Finanzminister? – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Also das sind schon alles Vorkehrungen, wo man nicht davon reden sollte, dass hier Geld der österreichischen, französischen oder deutschen Steuerzahler verschenkt wird, das ist einfach unrichtig. (Beifall bei Grünen, SPÖ und ÖVP. – Abg. Öllinger: Für die Hypo zahlen wir sowieso!)

9.50


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Bucher. – Bitte.

 


9.50.35

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Professor Van der Bellen, das Wort „Veto“ kommt in der Sprache, im


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Jargon und Wortschatz dieser Bundesregierung mit Sicherheit nicht vor. Das war in der Vergangenheit schon so der Fall. (Beifall beim BZÖ.)

Aber, Herr Bundeskanzler, wir werden Ihnen, nachdem Sie uns Ihr Mitteilungsbedürfnis mit Ihrer sehr kurzen Äußerung und Stellungnahme zu den Milliardenversprechen, die Sie vor wenigen Tagen in Brüssel getätigt haben, förmlich aufgedrängt haben, heute die Gelegenheit geben, am Nachmittag im Rahmen einer Dringlichen Anfrage ausführ­lich Stellung zu nehmen zu den Milliardenverschwendungen, die Sie hier begangen haben. (Beifall beim BZÖ.) Sie können sich schon darauf gefasst machen, heute alle Termine abzusagen, sich gründlich darauf vorzubereiten und am Nachmittag, um 15 Uhr, im Rahmen unserer Dringlichen Anfrage hier Stellung zu beziehen. (Zwischen­ruf des Abg. Hörl.)

Und natürlich, Herr Bundeskanzler, haben Sie ein Versprechen gegenüber den Öster­reicherinnen und Österreichern abgegeben, wie es im Jahr 2008 in einem „Krone“-Brief zu lesen war: Wenn es zu zukünftigen Vertragsveränderungen auf europäischer Ebene kommen sollte, dann sind Sie für eine Volksabstimmung.

Herr Bundeskanzler, so ein „Schrifterl“ kann zu einem „Gifterl“ werden. Ich hoffe, Sie werden sich das in Zukunft zu Herzen nehmen und Abstand nehmen von irgend­welchen Briefen – obwohl das in der SPÖ ja Tradition hat: Wir kennen das aus der Ära Vranitzky (Ruf: Pensionistenbrief!), als vor irgendwelchen Nationalratswahlen, Bundes­wahlen auch immer Briefe beispielsweise an Pensionistenverbände oder sonst irgendwohin ergingen. Irgendwann einmal wird die Bevölkerung einsehen, dass das Lügenpropaganda und nur Wahlkampftaktik ist und dahinter keine wirkliche, ernsthafte politische Absicht steht, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Dieser dauerhafte Rettungsschirm ist natürlich eine Veränderung des Lissabonner Ver­trages, und Sie, Herr Bundeskanzler – und die ÖVP ist da auch mit eingeschlossen –, werden nicht umhinkommen, dass es zu einer verbindlichen Volksabstimmung kommt, denn die nächste Volksabstimmung kommt bestimmt – und das wird die Nationalrats­wahl sein. (Abg. Strache: Das ist richtig!) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da wird das Volk Ihnen eine Abfuhr erteilen für diese unsägliche Geldverschwendung, die Sie hier betreiben. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Sie erklären uns immer, es geht um 2,3 Milliarden €. – Jeder, der in der Wirtschaft war, weiß: Wenn man das Geld nicht hat, dann kann man nicht nur von der Kreditsumme reden, sondern man muss auch die Zinsen hinzuzählen. Und wenn Sie die Zinsen von dem Geld, das Sie nicht haben – diese 2,3 Milliarden € – hinzuzählen, dann werden Sie am Ende auf eine Summe von 3,6 Milliarden € kommen. Das ist in Wahrheit der Betrag! Das ist der Kreditbetrag, den Sie zu finanzieren haben – Geld, das wir in Österreich nicht haben, Geld, das Sie bei den internationalen Kapitalgebern aufneh­men müssen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Bei einem Bankenminister Pröll, der sich hinstellt und sagt: Meine sehr geehrten Damen und Herren, das kann zu einem Geschäft für die Republik werden! (Abg. Mag. Stadler: Von Cap wiederholt!), muss man sich ja wirklich ernsthaft Sorgen machen, und zwar nicht nur um seinen Gesundheitszustand, sondern auch um andere Dinge. – Bei dieser Gelegenheit: Gute Besserung dem Finanzminister, das sage ich in aller Offenheit und Ehrlichkeit.

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, was die ÖVP unter Privatwirtschaft und Politik versteht, das haben wir ja in den letzten Tagen gesehen (Abg. Hörl: Kärnt­ner ...!), denn da ist ja nicht nur der EU-Rettungsschirm sozusagen zur Diskussion gestanden, sondern ein ÖVP-Verhaftungsschirm, der in den nächsten Tagen und Wochen schlagend wird, wenn man sich die Rücktritte der Mandatare auf europäischer Ebene ansieht. Da braucht die ÖVP wirklich einen Rettungsschirm, oder, besser


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gesagt, schon einen Fallschirm, denn nach den nächsten Wahlen müssen Sie Interesse daran haben, sanft zu landen, denn Sie werden furchtbar auf die Schnauze fallen bei der Politik, die Sie den Österreicherinnen und Österreichern vormachen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)

Dieses Griechenland-Desaster wird Sie noch teuer zu stehen kommen – beziehungs­weise die Österreicherinnen und Österreicher –, denn das Geld, das hier hineingezahlt wird, ist verlorenes Geld, Herr Bundeskanzler, nehmen Sie das endlich einmal zur Kenntnis! (Abgeordnete des BZÖ halten neuerlich orange Tafeln mit der Aufschrift „Genug gezahlt!“ in die Höhe.) Genug gezahlt! Genug gezahlt für marode EU-Länder, genug gezahlt für marode Banken! (Beifall beim BZÖ.)

Sie schicken waggonweise gedruckte Euro nach Griechenland, zurück kommen Flüchtlinge nach Österreich und in die Europäische Union. Das ist Ihre Europapolitik, Herr Bundeskanzler, und dagegen verwahren wir uns! Das ist der falsche Weg, den wir nicht beschreiten wollen. (Beifall beim BZÖ.)

Wir sagen daher: Klären Sie uns einmal auf! Klären Sie einmal auf, was tatsächlich hinter diesem Wettbewerbspakt steht, hinter diesem Lohndumping, das hier betrieben wird, hinter dieser gemeinsamen Lohnpolitik, hinter dieser gemeinsamen Steuerpolitik, meine sehr geehrten Damen und Herren! Am Ende wird Folgendes herauskommen: Wir zahlen mehr für die Europäische Union, damit wir unterm Strich weniger verdienen dürfen. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Strache.) Das ist die Kernaussage Ihrer Europapolitik, Herr Bundeskanzler. Bringen Sie das auch so einmal wahrheitsgemäß auf den Punkt!

Beenden Sie dieses EU- und Euro-Experiment! Wir brauchen eine europäische Kern­zone, damit der Euro überlebensfähig ist und der Wettbewerbsstandort Österreich gesichert bleibt, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)

9.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Der Albert Fortell für Arme!)

 


9.56.00

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Ich glaube, es ist wirklich notwendig, dass man bei diesem Thema hier auch eine gewisse Seriosität und nicht nur einen puren oberflächlichen Populismus walten lässt (Abg. Hagen: Ihre Rede ist schon verstaubt!), denn dafür ist es zu ernst, und darüber hinaus muss man auch ein paar aufklärende Worte verlieren. (Abg. Strache: Der Albert Fortell der Finanzpolitik!)

Der erste Punkt ist: Hier wird nicht irgendwelches Geld irgendwo hingeschickt oder verschenkt und irgendwer bestimmt über dieses Geld. – Einer meiner Vorredner, nämlich Professor Van der Bellen, hat schon klar gesagt: Das, was hier passiert, ist, dass ein Gremium anhand des Falles entscheidet, ob überhaupt Hilfen geleistet werden, und da sitzt Österreich mit am Tisch, und die Entscheidungen in diesem Gremium fallen einstimmig. Das heißt, wir schenken nicht irgendjemandem Geld, und der macht damit, was er will, sondern wir sitzen dort am Tisch und entscheiden, zu welchen Bedingungen überhaupt Kredite vergeben werden.

Der zweite Punkt: Es ist nicht mehr so, dass, was ein wesentlicher Kritikpunkt in der Vergangenheit war, diejenigen, die auf hohe Erträge spekuliert haben – die Privaten, Banken, Pensionsfonds, Versicherungen, mitunter auch Spekulanten –, nicht zur Kassa gebeten werden. Genau das ist neu beim ESM, dass nämlich hier von Haus aus eingebaut ist, dass auch private Investoren, wenn es zur Zahlungsunfähigkeit von Staaten kommt – wenn ein Staat so hohe Schulden hat, dass er diese Schulden nicht mehr alleine zurückzahlen kann, sondern der Hilfe anderer bedarf –, einen Beitrag


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leisten müssen. Auch das erwähnen Sie mit keinem Wort und führen damit natürlich eine absolut unseriöse Debatte. (Abg. Strache: Ausschließlich freiwillig und nicht verpflichtend!)

Nein, das ist eine Verpflichtung für alle Staaten, das in ihre Verträge einzubauen, damit da auch Klarheit für die Investoren herrscht und jeder Investor schon unterschreiben muss: Ja, ich muss einen Beitrag leisten, wenn es zur Zahlungsunfähigkeit kommt. (Abg. Mag. Stefan: Wie bisher: Alle Staaten müssen Verträge einhalten! – Abg. Strache: Wie bisher, weil ...!)

Das Dritte ist auch wesentlich: Wenn ein Staat Zahlungsschwierigkeiten hat und er sich Geld von den anderen Staaten in Europa über den ESM ausgeborgt hat, dann sind das Vorranggläubiger, das heißt, ihnen muss er zuerst die Schulden zurückzahlen, bevor er Dritten, wie Banken, Versicherungen oder anderen, Schulden zurückzahlt. Das bedeu­tet einen Vorrang, einen absoluten Vorrang dieser Schulden gegenüber allen anderen Schulden.

Wenn man seriös darüber debattieren will, dann muss man diese drei Dinge sagen (Abg. Dr. Graf: Es ist immer schlimm, die eigene Propaganda zu glauben!), denn die wesentlichen Kritikpunkte der Vergangenheit – bei alten Netzwerken, bei alten Schutzschirmen – sind hier ausgemerzt, und das ist ein wesentlicher Fortschritt, der zu wesentlich mehr Sicherheit führt. (Abg. Mag. Stefan: Und was ist von Griechenland zu halten?) Wir alle wissen: Ab 2013 gibt es nur noch diesen Rettungsschirm, und diese Hilfen funktionieren ab dann nur noch unter diese Bedingungen, und das ist gut und das unterstützen wir jedenfalls. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn hier kritisiert wird: Wir zahlen ja nur ein und bekommen dann nichts heraus!, dann sage ich Ihnen: Ich hoffe, dass wir da nie etwas herausbekommen, dass wir – umgekehrt – niemals in die Situation kommen, dass wir Geld aus diesem Rettungs­schirm brauchen! (Abg. Bucher: ... ist das Geld?) Ich mache auch Folgendes ganz gerne, ganz ehrlich: Ich habe auch eine Feuerversicherung und zahle dort sehr gerne ein und hoffe, das ich niemals Geld aus der Feuerversicherung bekomme – und ich beneide auch nicht diejenigen, die Geld aus der Feuerversicherung bekommen! (Abg. Bucher: Es gibt aber auch eine Ablebensversicherung!) Ich bin froh, dass ich es nicht bekomme. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Stadler: Das können Sie der Frau Schmauswaberl erzählen!)

Die Alternative, die Sie hier bringen, ist im Wesentlichen: Das sollen die Märkte erledi­gen, die Märkte müssen das machen. (Abg. Mag. Stefan: Die einen legen das Feuer, die anderen zahlen die Versicherung!) Sie zitieren hier den Christian Ortner. Den würde ich permanent zitieren. Das ist nämlich derjenige, der uns jahrelang erklärt hat: Staat ist schlecht, alles privatisieren ist gut, quasi die Finanzmärkte irren nie, der Staat darf nur nicht intervenieren. – Das sind in Wahrheit genau die, die diese Krise herbei­geschrieben haben durch ihre völlig unverantwortliche Art. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Sie hängen die Schulden der Öffentlichkeit um! Die privaten Schulden hängen Sie jetzt der Öffentlichkeit um!)

Man kann durchaus der Meinung sein, die Märkte sind gut, die regeln alles, und bei der letzten großen Weltwirtschaftskrise war das auch Common Sense, nämlich zu sagen, das ist schon in Ordnung, was passiert, die Märkte werden hier schon einen gesunden Weg finden. Aber schauen wir uns an, was damals passiert ist. Was war denn bei der letzten großen Weltwirtschaftskrise, wo alle die Hände in den Sack gesteckt haben und zugeschaut haben, was passiert? Wollen Sie diese Situation, die wir in den dreißiger Jahren hatten? Wollen Sie eine derartige Arbeitslosigkeit, wollen Sie ein derartiges Bankensterben haben, wie in den dreißiger Jahren? (Abg. Strache: Aber dort führen Sie uns hin! Genau dort führen Sie uns hin mit Ihrer Politik!)


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Da bin ich froh, dass wir daraus gelernt haben und dass wir gesagt haben: Wir schauen nicht zu. Wir schauen nicht zu als Regierungen, als Politik und Staat, wie das passiert, sondern wir steuern gegen. (Abg. Strache: Mit Ihrer Politik führen Sie uns genau in diesen Wahnsinn hinein! Mit Ihrer Politik führen Sie uns genau dahin!)

Und dass das erfolgreich ist, das sieht man. Was war denn in den dreißiger Jahren zwei, drei Jahre nach Ausbruch der Krise für eine Arbeitslosigkeit in Österreich? (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) 500 000! Was haben wir jetzt? (Abg. Strache: 500 000! 500 000 mit den Frühpensionisten! Informieren Sie sich einmal!) Wir haben eine niedrigere Arbeitslosigkeit als jene, die wir noch vor wenigen Jahren hatten, als Sie in der Regierung waren. (Beifall bei der SPÖ.)

Die wirtschaftliche Situation ist wesentlich besser, und es ist gut so, dass wir eine Politik betreiben, bei der wir nicht zuschauen, sondern sagen, wir greifen ein und wir verhindern schlimme Auswüchse, wie wir sie in der Vergangenheit gesehen haben. Und das unterstützen wir jedenfalls. (Beifall bei der SPÖ.)

10.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Auer. – Bitte.

 


10.01.37

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundeskanzler! Meine sehr geehrten Herren Staatssekretäre! Frau Präsidentin! Bis jetzt war ich der Meinung, dass es doch einen gewissen Grundkonsens in sehr sensiblen Fragen geben sollte. Währungspolitik ist eine der sensibelsten Fragen, meine ich, und bei allen kritischen Bemerkungen – ein gewisses Verständnis habe ich ja für die Opposition – hätte ich mir zumindest einen gewissen Grundkonsens erwartet.

Man hat allerdings sehr deutlich den Unterschied gesehen zwischen dem BZÖ, der FPÖ und dem Kollegen Van der Bellen, denn, meine Damen und Herren, es ist ein Unterschied, ob jemand etwas verstehen will, ob jemand etwas argumentieren kann oder ob jemand auch etwas gelesen hat. Bei zwei Parteien habe ich bis jetzt nicht den Eindruck, dass diese das verstanden haben, worum es gegangen ist. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Bucher: Bei SPÖ und ÖVP!)

Meine Damen und Herren, es müsste doch – bei aller kritischen Auseinandersetzung – so viel Verantwortung geben. Ich kenne Leute, deren Großeltern und Urgroßeltern das gesamte Geld verloren haben bei diesen Turbulenzen in den zwanziger und dreißiger Jahren (Abg. Strache: Genau dort führen Sie uns hin!), die alles verloren haben, weil hier die Staaten nicht gehandelt haben (Abg. Strache: Genau dort führen Sie uns hin mit Ihrer Politik! Wenn Sie heute die Spekulanten bedienen, führen Sie uns genau dort hin!), weil man damals nicht koordinieren konnte oder wollte, meine Damen und Herren.

Daher ist es Aufgabe, hier für die Koordinierung, für die Sicherheit und für die Stabilität des Euro, des Geldes, zu sorgen. Es ist auch die Sicherung der Kaufkraft der Österreicher. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Jede Agitation gegen den Euro, meine Damen und Herren, ist Populismus, schürt Unsicherheit. (Abg. Strache: Vielleicht ist die Opposition schuld an der Euro-Krise, oder was?)

Seien wir doch einmal ein bisschen ehrlich, meine Damen und Herren, weil Sie so kritisch die österreichische Stabilität, die Arbeitsplätze und so weiter in Gefahr sehen: Wissen Sie, wie viel Prozent aller Beschäftigten in Österreich vom Export abhängig sind? Wissen Sie das? – 60 Prozent aller Beschäftigten hängen direkt und indirekt von den Exportziffern ab! Wir sollten daher alles tun, damit dieser Export auch in Zukunft


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gesichert ist, damit es den Exporteuren auch möglich ist, zu exportieren, weil damit die Arbeitsplätze gesichert werden, also nicht nur die Wirtschaftskraft, nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Arbeitsplätze. Und das ist wohl eine entscheidende Frage, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Wirtschaftsleistung in der Euro-Zone beträgt immerhin 20,6 Prozent der Weltwirt­schaftsleistung, jene der Amerikaner, der USA, 20,2 Prozent, jene der Chinesen 13,3 Prozent. Damit sieht man auch die Bedeutung.

Und da manche meinen, dass alles richtig sei, was Journalisten so schreiben, da gäbe es genauso auch andere Artikel – der Herr Bundeskanzler hat zu Recht darauf hingewiesen –, aber von Experten, von Wirtschaftsprofessoren, die eindeutig den Weg bestätigen, der hier gegangen wird, den gemeinsamen Weg.

Vor allem, meine Damen und Herren, ist interessant, dass China, die heute zweit­größte Wirtschaftsmacht und Wirtschaftskraft der Welt, Euroanleihen aufkauft. Warum wohl, wenn man kein Vertrauen hätte? (Abg. Mag. Stadler: Weil der Dollar total am Boden ist!) Warum wohl, wenn man kein Vertrauen hätte, wenn man kein Interesse hätte, die EU als Partner und dementsprechend den Euro als sichere, stabile Währung zu haben, meine Damen und Herren? Das frage ich mich. Warum wohl? (Abg. Strache: Das ist ein schlechtes Argument!) Ein schlechtes Argument? Sagen Sie mir ein besseres, Herr Kollege Strache! (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Wissen Sie, meine Damen und Herren, man kann ja über alles streiten, das macht ja nichts, das macht gar nichts. Man kann ja streiten, aber vor allem sollte man ein bisschen diskutieren über die Notwendigkeiten, und bei der Stabilität der Währung sollte man doch auf die Sachlichkeit zurückkommen. Das wäre Ihnen zu raten, vielleicht manches Mal auch uns – das ist gar keine Frage, das bestätige ich –, aber es ist nun einmal so, meine Damen und Herren. Wenn Sie ehrlich sind, wie geht es denn derzeit der Schweiz, weil jetzt der Franken nach oben marschiert? Wie geht es ihr denn? Fragen Sie mittelständische Exporteure, fragen Sie, warum man versucht, Standorte für die Wirtschaft außerhalb der Schweiz sicherzustellen, im Euro-Raum. Weil es dramatische Probleme gibt. (Abg. Strache: Die Schweiz hat nicht so hohe Defizite wie wir! Die Schweiz hat nicht so hohe Defizite wie Österreich!)

Bei der Einführung des Euro war es interessant: Alle Kassandrarufe haben in die Richtung gezeigt, das sei doch keine richtige Währung, der Euro sei doch zu weich, er würde gegen den Dollar nie bestehen. 1,18 war der Wechselkurs. Dann war er einmal auf 1,60, da war das Gejammer groß, dass er zu stark und zu hart wäre. Am besten profitiert Österreichs Wirtschaft und sichert man die Beschäftigung in Österreich, wenn er in einem Wechselkursverhältnis zwischen 1,20, 1,30 wäre. (Abg. Bucher: Darum geht es!) Wir sollten uns darüber freuen. Davon profitieren wir. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

10.07


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Podgorschek gelangt nun zu Wort. – Bitte. (Abg. Strache: Die „arme“ Schweiz macht weniger Defizite als Österreich!)

 


10.07.05

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Damen und Herren! Sehr geehrte Herren auf der Regierungsbank! Kollege Auer, ich kann mich noch daran erinnern, dass, als der Euro eingeführt worden ist, durch die Senkung der Kaufkraft schlagartig auch Sparguthaben um einiges weniger geworden sind. Wenn Sie mir nicht glauben und uns unterstellen, wir hätten keine


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Ahnung vom Wirtschaften, darf ich Herrn Professor Hankel zitieren, einen anerkannten Wirtschaftsprofessor, der unter anderem gesagt hat: Stünde Deutschland ohne den Euro besser da? Ja, ohne Euro hätten wir Schweizer Verhältnisse, eine florierende Binnen- und nicht nur Exportkonjunktur, niedrige Zinsen, weniger Arbeitslose. Mit einer Billion Euro hat die Bundesrepublik die Leistungsbilanzdefizite der Europartner finan­ziert, Geld, das woanders fehlt. Die Exportindustrie vergisst, dass sie durch die D-Mark-Aufwertung profitierte und nicht geschädigt wurde. – So Professor Hankel. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich kann mich aber auch noch erinnern, dass es bei der Euroeinführung geheißen hat – das wurde ausdrücklich zur Bedingung gemacht –, dass es keinen Rettungsfonds geben soll. Je mehr wir helfen, desto weniger strengen sich nämlich verschuldete Länder an. Dieser Rettungsschirm soll keine Vollkaskoversicherung gegen Staatsinsol­venz sein. Genau das wird es aber sein: Manche Staaten aus dem Süden werden sich unter Umständen in eine Hängematte legen können. Dieser Schuldenberg, der da entstehen wird – ich bin fest davon überzeugt, und die Ereignisse der letzten Monate haben das ja bestätigt –, wird Europa letzten Endes noch erdrücken.

Es ist normal, wenn ein Land insolvent, sprich pleite, wird, aber dann hilft kein Schirm. Da müssen in erster Linie die Banken verzichten. Herr Professor Van der Bellen, Sie haben vollkommen recht, zuerst müssen einmal die Banken herangezogen werden. (Abg. Strache: Genau das passiert nicht!) Nur, wie wir wissen, werden diese Banken letztlich wieder irgendein Hintertürchen finden, dass sie sich dem entziehen. Es kann aber nicht sein, dass wir von einer Finanzkrise schließlich in eine Staatskrise schlittern. Das wird aber geschehen, wenn sich die öffentliche Hand dort immer mehr einmischt.

Als Beispiel kann ich nur Irland erwähnen. Irland hat vor zwei Jahren ein Schuld­versprechen abgegeben, nämlich das Zweieinhalbfache des Bruttosozialproduktes. Und was ist passiert? – Die Banken sind alle pleitegegangen, wir hatten eine Banken­krise in Irland. Und was ist daraus geworden? – Eine Staatskrise. Irland musste unter diesen Rettungsschirm gehen.

Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass wir eine Brandmauer einziehen, denn sonst kommen Spanien, Italien und wer auch immer, und dann sind wir wirklich alle pleite. In den USA zum Beispiel gibt es diese Brandmauer. Da gibt es genug Bundesstaaten, die in den letzten Jahren in die Insolvenz geschickt wurden, und dennoch sind die USA nicht zugrunde gegangen. Sie haben noch immer genug Geld, dass sie Kriege führen können. (Abg. Silhavy: Finden Sie es wichtig, dass Kriege geführt werden können?) – Ich gehe einmal davon aus, dass Sie meine Aussage verstanden haben. (Ruf bei der SPÖ: Ja, Herr Lehrer!) Aber offensichtlich nicht alle hier. (Abg. Strache: Das war im negativen Sinn gemeint! – Abg. Dr. Oberhauser: Danke für die Erklärung! – Abg. Strache: Wenn Sie es nicht verstehen! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Unter vier Augen.

Europa braucht – ja, da gebe ich Ihnen recht – eine Aufsicht des Finanzsystems, aber Europa braucht keine Wirtschaftsregierung, denn dieser Transferunion fördert letzten Endes nur die Defizite der Süd-Länder, und die Nord-Länder müssen dann bezahlen. Wir sind jetzt schon auf dem besten Wege dazu, dass Österreich von den 8,8 Milliar­den Zinsen, die es zahlen muss, in Zukunft auf 10,5 Milliarden kommt. Da will ich gar nicht einmal davon reden, wie weit hinten wir bei der Verwaltungs- und Strukturreform sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf noch einmal Professor Hankel zitie­ren. Auf die Frage: Sind die sich abzeichnenden Gipfelbeschlüsse zur Euro-Rettung richtig?, sagt er: Es ist unehrlich, diese Beschlüsse als Euro-Rettung zu bezeichnen. Es geht um die Werthaltigkeit von Forderungen der Finanzwirtschaft an Euro-Länder,


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deren Kreditrating dubios geworden ist. Nicht die Umschuldung ist das Ziel, sondern die Vermeidung von Abschreibungsverlusten bei den Gläubigern durch Staatsgaran­tien.

Übrigens: Heute wurde Portugal upgegradet – trotz des Euro-Rettungsschirmes, darf ich nur noch vermelden. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Lieber Herr Bundeskanzler, ich darf Sie abschließend an das erinnern, was Sie selbst versprochen haben in Ihrem Schreiben damals: Auf der Basis einer kontinuierlichen Information und einer offenen Diskussion sind wir der Meinung, dass zukünftige Vertragsänderungen, die die österreichischen Interessen berühren, durch eine Volks­abstimmung in Österreich entschieden werden sollen.

Ich gebe Ihnen recht. Es hat vielleicht keine juristische Dimension, aber zumindest eine politisch-ethische Dimension. (Beifall bei der FPÖ.)

10.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Kogler gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.12.47

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Damen und Herren auf der Regierungsbank! Das Thema dieser Aktuellen Stunde gibt uns die Gelegenheit, einerseits das Verhalten und die Haltung der angesprochenen Bundesregierung und des Bundeskanzlers noch einmal zu beleuchten, aber vielleicht auch jenes der Fraktion der Freiheitlichen, die dieses Thema gewählt hat, und möglicherweise noch kurz den sachlichen Kern replizieren.

Herr Bundeskanzler, es ist schon auffällig, bei welcher Gelegenheit sich die Regierung und einzelne Minister ins Haus drängen mit Erklärungen, wo man sich das eigentlich nicht erwartet, wo man es vielleicht nicht einmal braucht, während nach einer derart wichtigen Entscheidung des Europäischen Rates nichts passiert Ihrerseits, und dass Sie es über sich ergehen lassen müssen, dass ausgerechnet die freiheitliche Fraktion mit dem Thema dieser Aktuellen Stunde Sie dazu herausfordert, einmal etwas zu sagen zu einer Sache, die eminent wichtig ist. Ich glaube, das ist ein Punkt, wo wir uns mit den Freiheitlichen und dem BZÖ treffen. Das ist eminent wichtig, weil es hier sozusagen um die Gründung, zumindest im ökonomischen Kern um die Gründungsvor­aussetzungen und Einleitungsakte für einen Europäischen Währungsfonds geht. Das ist in der Tat eine wichtige Sache.

Nur: Sie kommen nichts aufs Gleis in dieser Debatte, weil Ihnen immer noch nach­hängt – und das ist eben der Fluch der bösen Tat –, dass Sie Leserbriefe schreiben an eine Tageszeitung, die halt in Österreich einen entsprechenden Stellenwert hat, anstatt dass Sie sich, was europäische politische Fragen und vor allem europäische Wirtschaftsfragen betrifft, der Sache seriös annähern, eine Haltung einnehmen und dann entsprechend agieren.

Das lassen Sie vermissen. Stattdessen schreiben Sie Leserbriefe – der Vorredner hat ja nicht ganz unrecht gehabt: jedes Schriftl a Giftl –, und jetzt sind Sie halt in dieser Situation. Ein Beitrag zu einer wirklich gescheiten Performance in dem Sinn, dass hier die österreichische Bundesregierung in Sachen Währungspolitik oder auch europä­i­scher Wirtschafts- und Finanzpolitik ihre Meinung abgibt, ist das allerdings nicht ge­wesen.

Nun noch einmal zum Kern der Sache. Das Neue an der Konstruktion dieses Mechanismus wäre doch, Kollegen von der FPÖ, dass es das erste Mal möglich wäre, dass auch die privaten Gläubiger in die Ziehung kommen, denn dort ist ja eines der Hauptprobleme gelegen. (Abg. Strache: Aber nur theoretisch! Nur theoretisch,


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praktisch nicht!) Bis jetzt müssen wir immer zur Kenntnis nehmen – und ich stimme ja überein, das ist eine große verteilungspolitische Ungerechtigkeit, wenn Sie so wollen –, dass aufgrund bestimmter Missverhältnisse beziehungsweise auch Misswirtschaften zum Teil, am Schluss mit diesen ganzen Rettungspaketen, welchen Namen sie auch immer gehabt haben, bisher immer und im Wesentlichen die europäische Steuer­zahlerin und der europäische Steuerzahler zum Handkuss kommen.

Nicht dass es so wäre, dass es mit dem neuen Konstrukt nicht auch am Schluss bestimmte Haftungsfragen geben würde, wenn in den einzelnen Ländern die Banken in eine entsprechende Schieflage kommen würden, aber eine Chance besteht schon, eine Chance besteht in jedem Fall, dass es auf diese Art und Weise zumindest möglich ist, dass die Privaten, die vorher ja gut verdient haben – darum geht es ja –, und die Banken zumindest einen Teil beitragen müssen.

Bis jetzt war es überhaupt nicht so. Bis jetzt war das alles ein einziger Tarnmecha­nismus, und deshalb waren wir bei dem sogenannten Griechenland-Rettungspaket auch so skeptisch, weil da nicht einmal der Versuch gestartet wurde. Vielleicht war es ja auch gar nicht möglich bis jetzt, dass es hier, wie Herr Abgeordneter Van der Bellen gesagt hat, zu diesem „Haarschnitt“ kommt, dass nämlich auch jene sich beteiligen, die bis dorthin gut verdient haben. Jetzt, mit diesem neuen Mechanismus, besteht zumin­dest die Chance – im Übrigen erst ab 2013 –, dass wir hier etwas in diese Richtung erreichen. (Abg. Strache: Das ist eine rein theoretische Chance! Sie bauen auf Theorie!) Das ist das Brauchbare, das ist das Gute an dieser Geschichte.

Aber wenn Sie da schon so große Töne spucken – und ich glaube, Ihnen ist es ja nicht einmal um die Volksabstimmung gegangen, die der Bundeskanzler ja tatsächlich unvorsichtigerweise versprochen hat, Ihnen geht es ja darum, Ressentiments zu bedienen; Nord gegen Süd, die da unten und so weiter –, sage ich Ihnen ganz offen, mir geht das auch auf die Nerven, wenn ich bestimmte Ineffizienzen in der griechi­schen Wirtschaft und Staatsverwaltung entdecken muss – ganz klar, und da ist sicher viel schiefgegangen –, aber die Frage ist schon, wie wir da alle wieder rauskommen. Und es ist eben so, dass die Europäische Union auch eine Wirtschaftsgemeinschaft ist, und deshalb muss hier was geschehen. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Hätten wir in Österreich jedoch so gehandelt, wie Sie das vorschlagen, dann wäre Kärnten schon längst noch weiter zurückgefallen, als das schon der Fall ist. Die größten Schulden, die wir hier haben, haben nämlich Sie angehäuft (Abg. Dr. Strutz: Steiermark! Steiermark!), und es ist in Ihrer Verantwortung von der FPÖ. Sie haben eine ganze Bank ausgeplündert, und alle Österreicher zahlen dafür, während für Griechenland noch gar nichts gezahlt worden ist. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

10.18


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Bitte.

 


10.18.22

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! (Der Redner stellt ein Schild mit der Aufschrift „Genug gezahlt“ vor sich auf das Rednerpult.) Es ist ja gut, dass der ORF diese Debatte live überträgt. Der Zuseher hat jetzt folgende Redner erlebt: Redner der ÖVP, Jakob Auer, Raiffeisen Landesbank Oberösterreich, macht sich Sorgen um die arme Schweiz, sagt also, wo die Sorgen wirklich angesiedelt sind. Die arme Schweiz! Ich habe das noch vom EU-Beitritt in Erinnerung: Da hat man auf der Regierungsbank noch gesagt, wie rasch die Schweiz in die Krise kommen wird. Es ist wirklich rührend! Den Schweizern schießen die Tränen vor Rührung waagrecht aus dem Gesicht.


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Zweiter Redner: Kai Jan Krainer von der SPÖ. Der kommt heraus und erklärt der Frau Schmauswaberl, wie glücklich sie sein darf, dass sie sozusagen in diese „Feuer­versicherung“, genannt Euro-Rettungsschirm, einzahlen darf, wie glücklich sich die kleinen Leute fühlen dürfen, dass man die Milliarden auf den Tisch des Hauses in Brüssel legen darf. – Sozialdemokrat, das muss man immer dazusagen, Fortell für kleine Leute.

Josef Cap kommt heraus und sagt, welch großartiges Geschäft das war. Lieber Klubobmann Josef Cap, Griechenland war kein Geschäft. Der Letzte, der das behauptet hat, das war der Vizekanzler und Finanzminister Josef Pröll, nicht Josef Cap, du hast es heute nachgeplappert. (Abg. Dr. Cap: „Geschäft“ habe ich nicht gesagt!) Aber natürlich hast du uns eingeredet, wie großartig das ist, und das kommt alles zurück mit Zinsen. Der Vizekanzler hat damals quasi gesagt, das ist doch so ein Geschäft, dass man sich das sogar wünschen muss, dass immer weitere Staaten in die Pleite schlittern. So ein großartiges Geschäft!

Heute haben wir von der ÖVP, vom Herrn Kollegen Stummvoll, nichts mehr davon gehört – keine Rede mehr davon. Kollege Schüssel hat im Ausschuss sogar gesagt, es war unvorsichtig, damals derartige Dinge zu behaupten, es wäre gescheiter gewesen, man hätte gesagt, welche Risiken damit verbunden sind.

Meine Damen und Herren an den Bildschirmen! Griechenland beginnt jetzt schon zu rutschen. (Abg. Bucher: Portugal auch!) Die Laufzeit wurde um die Hälfte auf siebeneinhalb Jahre verlängert, die Zinsen wurden abgesenkt, und zurück bekommen wir gar nichts mehr. Das ist Griechenland, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Cap, das haben Sie den Leuten verschwiegen. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abge­ordneten der FPÖ.)

Es stellt sich heraus, dass es damals das falsche Signal war. Wir haben es euch gesagt. Es war das falsche Signal. Warum? – Der Bankensektor hat aus der Finanz­krise Numero eins gar keine Schlüsse zu einer Sanierung oder Änderung gezogen. Ganz im Gegenteil dürfen sich die Banken jetzt darauf verlassen, dass am Schluss ohnehin die Staaten die Rettung übernehmen (Abg. Bucher: Die Steuerzahler!) – nämlich die Rettung der Banken, die vorher den Staaten Kredite gegeben haben. Sie dürfen sich darauf verlassen, dass zum Schluss der Steuerzahler die Rechnung bezahlen muss, weil die Europäische Union das so vorgesehen hat.

Herr Kollege Van der Bellen, von einem Europäischen Währungsfonds zu reden, heißt nichts anderes, als den Banken zu sagen, ihr dürft weitermachen, denn am Schluss kommen ohnehin die Steuerzahler dran. Meine Damen und Herren, das ist der sogenannte Europäische Währungsfonds – und davon hat der Steuerzahler nichts! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Herr Kollege Krainer, Frau Schmauswaberl ist nicht glücklich darüber, dass sie das alles bezahlen darf. Sie hat mittlerweile einen Zorn, und zwar auch auf euch. Selbst euer Kammerpräsident Tumpel und euer Gewerkschaftspräsident Foglar sagen, dass jenen, die das alles bezahlen müssen, jetzt auch noch von der Europäischen Union Regeln gegeben werden, wie viel sie noch verdienen dürfen. Das haben Sie beschlos­sen! (Zwischenruf des Abg. Dr. Cap.) – Aber natürlich, in der Ratssitzung vom 11. März. (Abg. Dr. Cap: Nein, nein!) – Aber natürlich!

Bei der letzten Ratssitzung wurde die Verlängerung der Laufzeit für die Griechen beschlossen. Ich habe Ihnen das Dokument mitgebracht, denn auf Ihr Nein war ich gefasst. Meine Damen und Herren, hier ist es wortwörtlich nachzulesen (der Redner hält ein Schriftstück in die Höhe), im Anhang auf Seite 16 der deutschen Überset­zung – für alle, die die englische Originalfassung nicht kennen. Die Steuerzahler, die die Rechnung bezahlen müssen, müssen sich jetzt von der Europäischen Union


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gefallen lassen, einen Mechanismus aufoktroyiert zu bekommen, dass sie nicht mehr zu viel verdienen dürfen, nicht mehr zu früh in Pension gehen können, nicht mehr so viel Pension bekommen. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Daher, Herr Bundeskanzler, ist die Empörung so groß. Soll ich Ihnen Tumpel und Foglar – nicht Ewald Stadler – zitieren? Ich bringe nur ein Zitat: Der vorliegende Vor­schlag ist „höchst unzufriedenstellend“.

Und weiters: „Wenn es das Ziel der Europäischen Union ist, die Löhne zu drücken, ist die auf dem Holzweg“, sagte Foglar – nicht Ewald Stadler, sondern Foglar, Ihr Genosse, Herr Bundeskanzler. „Der Pakt geht in die völlig falsche Richtung. Da muss in der Geisteswelt des Kommissars“ – gemeint ist Olli Rehn – „etwas falsch liegen“ – Zitat Foglar, nicht Ewald Stadler, Herr Bundeskanzler. Wenn Sie schon nicht auf mich und das BZÖ hören wollen, dann hören Sie wenigstens auf Ihre eigenen Genossen!

Das ist der Grund, warum die Menschen in Österreich die Nase immer mehr gestrichen voll haben von dieser Union und von Ihrer Politik. Am Schluss muss immer der Steuerzahler die Zeche bezahlen, und Sie tun nichts dagegen. (Beifall beim BZÖ.) Daher werden Sie heute Nachmittag bei der Debatte über die Dringliche Anfrage Rede und Antwort stehen müssen, denn das, was Sie heute geliefert haben, ist zwar eine Abspeisung der FPÖ, aber keine Antwort für das Hohe Haus gewesen! (Anhaltender Beifall beim BZÖ. – Beim Verlassen des Rednerpults zeigt Mag. Stadler das Schild mit der Aufschrift „Genug gezahlt“ in Richtung Regierungsbank.)

10.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

10.23.59Einlauf und Zuweisungen

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­gegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 8027/J bis 8096/J;

2. Anfragebeantwortungen: 7380/AB bis 7444/AB;

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz und das Bundesgesetz, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird, BGBl. I Nr. 112/2009, geändert werden (1112 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Schulaufsichtsgesetz geändert wird (1113 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Landesvertrags­lehrpersonengesetz 1966 geändert werden (1114 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Patentamtsgebührengesetz geändert wird (1115 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz geändert wird (GGBG-Novelle 2011) (1116 d.B.);


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4. Anträge: Zurückziehung: 1371/A(E).

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Vorläufiger Gebarungserfolg 2010, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorla­ge 63 BA);

Immunitätsausschuss:

Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien (501 St 104/10 h) um Zustimmung zur behörd­lichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Werner Neubauer wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 288 Abs. 1 StGB,

Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien (501 St 10/11 m) um Zustimmung zur behörd­lichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz wegen des Ver­dach­tes einer strafbaren Handlung nach § 301 Abs. 1 StGB;

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Finanzausschuss:

Antrag 1464/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend Ungleichbehandlung bei der steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten für die Kinder­betreuung,

Antrag 1465/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Aktionspaket zur Spritpreissenkung;

Gesundheitsausschuss:

Antrag 1470/A(E) der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erstellung von Handbüchern und Checklisten zur Selbstevaluierung „Tierschutz für Haustiere“,

Antrag 1471/A(E) der Abgeordneten Bernhard Vock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Überarbeitung der Handbücher und Checklisten zur Selbstevaluierung Tierschutz;

Ausschuss für innere Angelegenheiten:

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenos­senschaft über die Erleichterung von Ambulanz- und Rettungsflügen (1122 d.B.);

Justizausschuss:

Antrag 1467/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Schaffung eines Anti-Korruptionsparagraphen für Politiker und einer Reform des Parteienfinanzierungssystems analog zu den Forderungen des Europarates;

Umweltausschuss:

Antrag 1469/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Euratom-Volksbegehren;


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Verfassungsausschuss:

Antrag 1468/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Schaffung eines Anti-Korruptionsparagraphen für Politiker und einer Reform des Parteienfinanzierungssystems analog zu den Forderungen des Europarates;

Ausschuss für Wirtschaft und Industrie:

Antrag 1466/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Aktionspaket zur Spritpreissenkung;

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Außenpolitischer Ausschuss:

Bericht des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten betref­fend Fortschreibung des Dreijahresprogramms der Österreichischen Entwick­lungs­politik 2010 bis 2012 (III-225 d.B.);

Finanzausschuss:

Produktpirateriebericht 2010 des Bundesministers für Finanzen (III-226 d.B.).

*****

10.24.12Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Klub des BZÖ hat gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung einge­brachte schriftliche Anfrage 8097/J der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kolle­gen an den Bundeskanzler betreffend „Genug bezahlt für Pleitestaaten – von der Europhorie zur Eurosklerose“ dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt werden. (Abg. Strache: Da kann sich der Herr Bundeskanzler ein bisschen vorbereiten bis 15 Uhr!)

10.24.45Fristsetzungsanträge

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass Herr Abgeordneter Mag. Stefan beantragt hat, dem Justizausschuss zur Bericht­erstattung über den Antrag 742/A der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetz­buch geändert wird, eine Frist bis zum 28. April 2011 zu setzen.

Herr Abgeordneter Herbert beantragt, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Berichterstattung über den Antrag 283/A(E) der Abgeordneten Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufstockung des Personalstandes bei der Exekutive eine Frist bis 28. April 2011 zu setzen.

Herr Abgeordneter Ing. Hackl beantragt, dem Ausschuss für Konsumentenschutz zur Berichterstattung über den Antrag 232/A(E) der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kennzeichnungspflicht für Fleisch, Milchprodukte und Eier von Tieren, die mit GVO gefüttert wurden, eine Frist bis 28. April 2011 zu setzen.

Frau Abgeordnete Gartelgruber hat beantragt, dem Gleichbehandlungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1185/A(E) der Abgeordneten Gartelgruber, Kollegin­


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nen und Kollegen betreffend die Erstellung einer Studie über die Situation muslimi­scher Frauen und Mädchen in Österreich eine Frist bis 28. April 2011 zu setzen.

Herr Abgeordneter Neubauer hat beantragt, dem Ausschuss für Land- und Forst­wirt­schaft zur Berichterstattung über den Antrag 1113/A(E) der Abgeordneten Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Neonicotionid-gebeiztem-Mais-Saat­gut eine Frist bis 28. April 2011 zu setzen.

Herr Abgeordneter Mayerhofer hat beantragt, dem Ausschuss für innere Angelegen­heiten zur Berichterstattung über den Antrag 693/A(E) der Abgeordneten Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend bessere Entlohnung für Exekutivbedienstete in der polizeilichen Grundausbildung eine Frist bis 28. April 2011 zu setzen.

Schließlich hat Herr Abgeordneter Herbert beantragt, der Nationalrat wolle be­schließen, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1294/A des Abgeordneten Klubobmann Strache betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die XXIV. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vorzeitig beendet wird, eine Frist bis 28. April 2011 zu setzen.

Es gibt noch einen Fristsetzungsantrag: Abgeordneter Ing. Hackl hat beantragt, der Nationalrat wolle beschließen, dem Ausschuss für Konsumentenschutz zur Bericht­erstattung über den Antrag 964/A(E) betreffend klare Kennzeichnung von Nahrungs­mitteln mit gentechnisch veränderten Zutaten eine Frist bis 28. April 2011 zu setzen.

Die gegenständlichen Fristsetzungsantrage werden gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen in dieser Sitzung in der soeben verkündeten Reihenfolge zur Abstimmung gebracht.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 4 sowie 12 und 13 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen. Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zwischen den Mitgliedern der Präsidial­kon­ferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 98 Minuten, FPÖ 88 Minuten, Grüne 77 Minuten sowie BZÖ 74 Minuten.

Für die Dauer der Fernsehübertragung durch den ORF im Anschluss an die aktuelle Stunde bis 13 Uhr wurde für die gemeinsame Debatte zu den Tagesordnungs­punkten 1 bis 4 folgende Redeordnung vereinbart: erste Runde mit je 8 Minuten, ein Regierungsmitglied der SPÖ mit 8 Minuten, eine weitere Runde mit je 7 Minuten, ein Regierungsmitglied der ÖVP mit 8 Minuten, die weitere Redezeit pro Fraktion 12 Minu­ten.

Der vorsitzführende Präsident verteilt jeweils vor Beginn der letzten Runde nach Rücksprache mit den Klubobmännern beziehungsweise der Klubobfrau die für die letzte Runde verbleibende Redezeit zu gleichen Teilen auf alle fünf Fraktionen.

Allfällige tatsächliche Berichtigungen werden erst nach der Fernsehzeit aufgerufen.


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Weiters schlage ich gemäß § 57 Abs. 7 vor, die Redezeit des Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit auf 10 Minuten pro Debatte zu beschränken.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die soeben dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbe­zügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.29.491. Punkt

Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über die Regierungsvorlage (1008 d.B.): Bundesgesetz über Maßnahmen gegen Unerbe­tene Werbeanrufe, mit dem das Telekommunikationsgesetz 2003 geändert wird (1031 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über den Antrag 13/A der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz (Telekom­munikationsgesetz 2003 – TKG 2003, BGBl. I Nr. 70/2003, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. I Nr. 133/2005), geändert wird (1032 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie über den Antrag 689/A(E) der Abgeordneten Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend regelmäßige Kontrollen über die Einhaltung der vorgeschrie­benen Grenzwerte bei Mobilfunkanlagen (1033 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über die Regierungsvorlage (1007 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) ge­än­dert wird (Konsumentenschutzrechts-Änderungsgesetz 2011 – KSchRÄG 2011) (1108 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 bis 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. 8 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


10.31.28

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen auf der Regierungsbank! Meine Damen und Herren hier im Hohen Haus und zu Hause an den Fernsehgeräten! Das Thema, das wir heute behandeln, das Cold Calling oder – auf Deutsch – die unerwünschten Werbeanrufe, ist ein Thema, das viele in der Bevölkerung relativ unangenehm betrifft.

Ich bin selbst Anfang März von einem Bürger aus Linz informiert worden, der auf so einen Cold Calling-Anruf hereingefallen ist. Er hat mir mitgeteilt, dass er angerufen


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worden ist und man ihn gefragt hat, ob er nicht einen Gewinn haben möchte, denn aus Millionen Teilnehmern eines Spieles sei er der Einzige, der gewinnt. Er hat dann nachgefragt. Angerufen wurde er von einem spanischen Call Center aus Mallorca. Der Auftraggeber dieses spanischen Call Centers ist die Linzer Firma Munido Marketing unter der Eigentümerin und Geschäftsführerin Christine Herzog. Der Zweck des Gan­zen war, ihm die Teilnahme an Lotterien, die er nicht wollte, um teures Geld zu verkaufen.

Wenn man sich die Unterlagen der Firma Munido, was sie da bewirbt, ansieht, dann ist das ziemlich unverschämt. Sie sagt: „Träumen Sie von einem sorgenfreien Leben? Von Sicherheit im Alter?“ – Ja, möchte man sagen, wenn alte Menschen, die sich nicht mehr wehren können, abgezockt werden.

Oder: „Einer guten Zukunft für Ihre Kinder?“ – Ja, wenn Jugendliche und Lehrlinge, die noch nicht geschäftsfähig sind, abgezockt werden und ihnen das letzte Geld aus der Tasche gezogen wird.

Man hat sich dann bei der Firma Munido erkundigt, warum sie das macht, und die Antwort war relativ unverfroren: Es ist erlaubt, es ist nicht ungesetzlich, und daher machen wir es. Das heißt, es ist erlaubt, den Bürgern das Geld aus der Tasche zu ziehen, Bauernfängerei (Abg. Ing. Westenthaler: Was?! Nehmen Sie das zurück!) zu betreiben und sie einfach abzuzocken. Geldgier, Verdienen bis zum Umfallen ist bei diesen Firmen angesagt, egal, wer davon betroffen ist, und seien es die sozial am schlechtesten Gestellten. (Beifall bei der FPÖ.)

Der Berliner Datenschutzbeauftragte sagt zu Recht: Cold Calling ist organisierte Krimi­nalität. – Das sind die Al Capones, die mafiösen Zustände, gegen die wir uns heute zu wehren haben. Diesen Leuten ist das Handwerk zu legen. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren! Manchmal ist es ja durchaus leicht, in der österreichischen Gesetzgebung Voraussagen zu treffen. Wir hatten einen Ministerialentwurf zum Telekomgesetz, und dieser enthielt eine schriftliche Zustimmung für Werbeanrufe und ein automatisches Erlöschen dieser Zustimmung nach drei Jahren. Die Regie­rungs­vorlage aus dem Ministerrat hat das leider nicht mehr enthalten. Wir werden ihr trotzdem zustimmen, weil sie wenigstens einen Mindestschutz enthält. Geblieben ist nämlich das Verbot der Unterdrückung der Rufnummernanzeige – das heißt, die Anrufer müssen sich deklarieren – und der Strafrahmen wurde auf 58 000 € erhöht. Das ist wenig, aber trotzdem einmal ein erster Schritt.

Es geht nicht um die paar – oder sagen wir ruhig vielen – seriösen Firmen, die anrufen, die potenziellen Kunden aber nachher besuchen, ihnen alles erklären und ihnen Zeit geben. Es geht um ein paar schwarze Schafe, die nicht zu disziplinieren sind, und die gehören endlich einmal unter die Knute genommen. (Beifall bei der FPÖ.)

Der zweite Teil, den wir heute im Hohen Haus beschließen, dem wir nicht zustimmen werden, ist das Konsumentenschutzrechts-Änderungsgesetz, denn in diesem Bereich erwartet sich der Verbraucher echten Schutz. Er sagt: Wenn ich unzulässig angerufen wurde, möchte ich, dass daraus kein Vertrag entsteht. Das heißt, der Laie erwartet, dass es bei Cold Calling keinen Vertrag gibt – keinen Vertrag bei der aufgeschwatzten Wärmedecke, bei der aufgeschwatzten Zeitung, bei der neuen Telefonfirma und natürlich auch nicht beim neuen Energieversorger.

Was steht jetzt im Originaltext? – Das ist ja lustig zu zitieren: Verträge, die während eines unzulässigen – oder früher hat man gesagt: illegalen – Anrufs ausgehandelt wer­den, sind legal – nicht bei Lotterien und Glückspielen, aber bei anderem.

Bitte, was soll denn das für ein Gesetzestext sein? Zuerst ist der Anruf illegal, aber nachher entsteht daraus ein legaler Vertrag!


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Ich bringe Ihnen dazu auch ein bisschen Geschichte: Im Oktober 2009 hat Kollege Jarolim beim Konsumentenschutzminister und bei der Justizministerin eine schriftliche Anfrage eingebracht, was sie von der Lage halten. Bundesminister Hundstorfer hat gesagt, dass das bestehende Gesetz keine Lösung ist. Tausend Anrufer pro Monat be­schwe­ren sich darüber bei VKI und Arbeiterkammer. Er hat sogar eine Gewinn­abschöpfung vorgeschlagen. Frau Bundesministerin für Justiz! Hören Sie gut zu! Gewinnabschöpfung. Sie haben geantwortet, dass das geltende Recht genügend Schutz bietet. Das war zu einer Zeit, als die Mafiosi voll im Geschäft waren, und die Leute abgezockt wurden, dass sich die Balken biegen, und Sie haben gesagt: Eigent­lich braucht man keine Neuerungen.

Da kann ich mich schon zu Recht fragen, wie es mit der Kompetenz oder mit dem Schutz für die Bürger ausschaut. In dieser Situation wollten oder durften Sie nichts machen, aber gleichzeitig hat die ÖVP zur SPÖ geschrien: Haltet den Dieb, weil die Änderung zum Telekomgesetz noch nicht eingebracht wurde. Das ist die Methode der ÖVP und darauf muss man auch einmal hinweisen. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich bringe Ihnen ein weiteres Beispiel, und zwar aus Oberösterreich: Der Klubobmann der Freiheitlichen im Landtag, Steinkellner, konnte plötzlich seine Mutter telefonisch nicht mehr erreichen. Er hat aber gewusst, dass sie ein Telefon hat. Was war pas­siert? – Nicht die Glücksspielfirma, sondern ein Telefonanbieter hat angerufen. Sie hat natürlich gesagt, ich habe mein Telefon bei der Post, und hat die Rechnung, die sie irgendwann erhalten hat, nicht bezahlt, und das Telefon wurde abgestellt.

Meine Damen und Herren von der ÖVP! Was wäre gewesen, wenn sie einen Unfall gehabt hätte und die Rettung nicht hätte verständigen können? Was wäre bei Todesfolge gewesen? Wollen Sie das aussitzen? – Das kann ich mir nicht vorstellen!

Ganz ehrlich: Unsauber ist auch noch judiziert worden. Es steht nämlich drinnen, dass Leistungen bis zum Rücktritt natürlich zu zahlen sind, das gebietet ganz einfach das Vertragsrecht.

Meine Damen und Herren, ich möchte aber angesichts der vorgeschrittenen Zeit und weil wir vorhin einige Fristsetzungsanträge hatten, schon noch darauf hinweisen, warum wir das heute machen: Die Vertagungspraxis in den Ausschüssen und die Art, wie mit den Anträgen der Opposition umgegangen wird, sind unerträglich. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten des BZÖ.)

Wir haben in den Ausschüssen derzeit über tausend Anträge der Opposition, ganz egal, von welcher Partei – tausend Ideen, tausend Vorschläge, tausend Anträge. Sie werden aber bestenfalls vertagt. Wir wollen Ihnen heute und morgen mit diesen Fristsetzungen wieder ein bisschen ins Bewusstsein bringen, dass tausend Anträge nicht nur Papier sind, sondern dass das Ideen sind und behandelt gehören. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

10.39


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Maier gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.39.10

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Maier, hallo. (Der Redner lässt sein Mobiltelefon klingeln und tut so, als würde er telefonieren.) Was wollen Sie? Nein, nein, ich will keinen Vertrag abschließen. (Abg. Ing. Westenthaler: Frau Präsidentin! Tele­fonverbot!) Von der Süddeutschen Klassenlotterie? Nein, das wollen wir nicht. Woher haben Sie meine Telefonnummer? (Abg. Grosz: Das ist ja wie bei der Löwinger-Bühne!) Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass das ein unzulässiger Telefonanruf ist.


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Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Bundesministerinnen! So könnte sich ein Cold Call-Anruf abspielen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Grosz: Sind wir jetzt bei der Löwinger-Bühne?)

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Tausende Menschen in Österreich werden von einem Telefonterror heimgesucht, und zwar insbesondere aus dem Glücksspiel-/Wettbereich und bei Gewinnspielversprechen. (Abg. Ing. Westenthaler: Ab sofort ist Telefonieren am Rednerpult erlaubt!) Wir haben insgesamt hier in Österreich das wirkliche Problem, aber nicht nur in Österreich, sondern in ganz Europa. Nach einer Studie der deutschen Verbraucherzentralen betrafen 66,7 Prozent aller Beschwerden derartige Angebote aus dem Gewinnspielbereich und aus dem Glücksspielbereich. In Österreich lag die Zahl laut der durch das Konsumenten­schutzministerium in Auftrag gegebenen Studie noch höher.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Mit der heutigen Änderung des Telekommunikationsgesetzes und des Konsu­mentenschutzgesetzes wollen wir mehrere Dinge erreichen. Zum einen wollen wir sicherstellen, dass junge Menschen, aber auch ältere Menschen keine Anrufe mit Rufnummernunterdrückung erhalten, denn hier passiert ja eines: Bekommen Sie einen Anruf mit einer Rufnummernunterdrückung, dann wissen Sie nicht, wer am anderen Ende ist. Sie wissen nicht, ob es ein Mehrwertdienst ist oder der Anruf einer öffentlichen Behörde. Daher ist es auch notwendig, dass die Strafbestimmungen entsprechend erhöht werden. Das ist im Grunde genommen das, was wir mit der Änderung zum Telekommunikationsgesetz erreichen wollen.

Ich stimme meinem Vorredner in einigen Punkten zu, insbesondere in dem Punkt, dass es sich dabei teilweise um organisierte Kriminalität handelt. Ich bin froh, dass wir im Konsumentenschutzausschuss einen Antrag mehrstimmig beschlossen haben. – Sie, meine Damen und Herren vom BZÖ, verstehe ich bis heute nicht, warum Sie diesem Entschließungsantrag (Abg. Grosz: Der liebe Gott ist am Telefon!) – nein (Ruf beim BZÖ: Ein besorgter Bürger!) – gegen internationalen Telefonbetrug nicht zugestimmt haben. Telefonbetrug – und das ergeben die Zahlen aus Deutschland und aus anderen Ländern – ist international organisiert über Call Center, die Betreiber sitzen in anderen Ländern, und dann gibt es ein System von Anwälten und Inkassobüros, die die Men­schen unter Druck setzen. (Abg. Vock: Das wird durch den Gesetzgeber noch ge­fördert!)

Gelöst werden kann dieses Problem nicht in Österreich. Gelöst werden kann das Problem nur auf europäischer Ebene. (Abg. Strache: Das heißt, nie! Das heißt, wir verschieben das Problem in Richtung Ewigkeit!)

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben das im Ausschuss aufgezeigt und haben darauf hingewiesen, dass auf europäischer Ebene einerseits die Regulatoren, andererseits aber auch die Strafverfolgungsbehörden mehr Möglichkeiten bekommen müssen. Nach einer Studie der deutschen Verbraucherzentralen müssen derzeit zwei Drittel aller Strafverfahren gegen internationalen Telefonbetrug zurück­gelegt werden, weil sich die Betreiber hinter Postfachfirmen im Ausland verstecken und dann untertauchen. (Abg. Vock: Gefördert wird das ...!) Wir haben daher europäischen Handlungsbedarf.

Nun wird in Europa die Verbraucherrechterichtlinie verhandelt. Im Dezember letzten Jahres wurde auf Initiative Frankreichs eines erreicht, dass nämlich Cold Calling auf europäischer Ebene im Rahmen der Verbraucherrechterichtlinie behandelt wird, neben den Fragen der Internetabzocke. Und wenn Sie sich die Anträge, die im Europäischen Parlament bereits eingebracht wurden, genau ansehen, dann werden Sie feststellen,


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dass in Europa sowohl bei der Internetabzocke auf eine Bestätigungsregelung hinge­arbeitet wird als auch bei Cold Calling.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Daher haben wir auch im Konsumentenschutzausschuss eine Ausschussfeststellung zur Abstimmung gebracht. Die Opposition hat bedauerlicherweise nicht mitgestimmt. (Abg. Ing. Westenthaler: Ihr stimmt ja zu allem zu! Vorratsdatenspeicherung!) Wir haben darin für alle klar festge­halten, dass eben, sollte es neue Problemstellungen geben, sollte es zu einer Rege­lung auf europäischer Ebene kommen, das Justizministerium einen Bericht für allfällige Änderungen vorzulegen hat.

Derzeit müssen wir die europäische Dimension und die europäische Diskussion abwarten (Abg. Öllinger: Nein, müssen wir nicht! Müssen wir nicht abwarten!), aber einen Bereich können und müssen wir regeln: den Bereich der Gewinnspiele, den Bereich der Lotteriedienste und Wettdienste. (Abg. Zanger: Das geht schon, und das andere geht nicht?!) Warum? (Abg. Ing. Westenthaler: Warum haben Sie der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt?) – Weil auf der europäischen Ebene bei den Verhandlungen der Verbraucherrechterichtlinie genau dieser Bereich ausgeklammert worden ist. (Abg. Mag. Schatz: Und wann kommt die?)

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden heute beschließen, dass Verträge, die im Zusammenhang mit Gewinnzusagen oder Gewinnversprechen abgeschlossen werden, aber auch mit Lotteriediensten, wie zum Beispiel der Süddeutschen Klassenlotterie, dass all das nichtig ist und derartige Verträge eben keine Wirkung entfalten. (Abg. Mag. Schatz: Was ist mit den anderen Geschäften? – Abg. Ing. Westenthaler: Bei der Vorratsdatenspeicherung habt ihr zugestimmt!)

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir waren in der letzten Zeit auch mit existenzbedrohenden Kostenfallen bei Telefonrechnungen konfrontiert. Ich bin Frau Bundesministerin Doris Bures sehr dankbar, dass nun eine weitere Novelle zum Telekommunikationsgesetz in Begutachtung gegangen ist, um diesen Horror abzu­stellen. Ich möchte schon darauf hinweisen, dass es hier um ein Problem geht und auch um die Verantwortung der Betreiber. Die Betreiber haben es sich einfach gemacht, sie haben das Missbrauchsrisiko auf die Kunden abgewälzt. (Abg. Vock: Die Regierung auch!) Daher begrüße ich auch die Initiative der Vorarlberger Arbeiter­kammer, die gegen einen Netzbetreiber Strafanzeige wegen Sachwucher und Nöti­gung erstattet hat. Hohes Haus, hier geht es um Telefonrechnungen über 15 000 €, 25 000 €, und ich frage mich, wo da die Verantwortung der Betreiber bleibt. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Daher ist die Initiative von Bundesministerin Doris Bures, gegen diese Kostenfallen vorzugehen, voll zu unter­stüt­zen.

Ich darf abschließend Sie und auch die Zuseher und Zuseherinnen darüber infor­mieren, dass der Verein für Konsumenteninformation eine neue Web-Seite in das Netz gestellt hat, nämlich www.kostenfallen.at. Da finden Sie, meine sehr verehrten Da­men und Herren, Informationen, wie Sie mit derartigen Horrorrechnungen umgehen müssen, aber auch mit der Internetabzocke.

Abschließend darf ich Sie, die Oppositionsparteien, einladen, unseren Vorstellungen zu folgen und beiden Novellen, sowohl der Novelle zum Telekommunikationsgesetz als auch der Novelle zum Konsumentenschutzgesetz, zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Ing. Westenthaler – in Richtung des zu seinem Sitzplatz zurückkehrenden Abg. Mag. Johann Maier –: Warum habt denn ihr der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt, Herr Datenschutzratsvorsitzender?)

10.47



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 53

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Frau Abgeordnete Mag. Schatz zu Wort. – Bitte.

 


10.47.28

Abgeordnete Mag. Birgit Schatz (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Her­ren! Wahrscheinlich hat es jeder von Ihnen selbst erlebt – wir alle haben es gemein­sam mit Jacky Maier soeben erlebt –: Sie werden angerufen, und am anderen Ende der Leitung versucht Ihnen eine freundliche Stimme klarzumachen, warum Sie gerade jetzt das absolut beste Geschäft Ihres Lebens machen, wenn Sie zum Beispiel den Telefonanbieter wechseln.

Meine Damen und Herren, wahrscheinlich wird niemand von Ihnen hier im Saal auf so eine Machenschaft hereinfallen, aber zum Beispiel bei meiner 76-jährigen Nachbarin, da hat das ganz anders ausgeschaut. Sie hat nämlich nach genau so einem Telefonat eine Rechnung von erstmalig 300 € bekommen und dann eine Vorschreibung für wei­tere Monatsraten von 40 €. Also ohne sich dessen bewusst zu sein, hat diese 76-jährige Dame am Telefon einen Vertrag abgeschlossen, der horrende Rechnungen zur Folge hatte.

Es war ziemlich mühsam, aus diesem Vertrag wieder herauszukommen. Es war sicher nicht einfach. Warum war es nicht einfach? – Weil diese alte Dame zuerst einmal geschockt war, als sie diese Rechnung gesehen hat: 300 €, das ist für eine Pen­sionistin keine Kleinigkeit. Dann war es ihr peinlich. Es war ihr peinlich, dass sie sich überrumpeln hat lassen. Das heißt, es hat wieder eine Zeit lang gedauert, bis sie sich überhaupt an mich gewandt hat, und zu diesem Zeitpunkt war es für einen Rücktritt schon fast zu spät. Und ich muss schon sagen, wenn ich von Rücktritt spreche: Diese Dame wusste überhaupt nicht, dass sie die Möglichkeit hat, von diesem Vertrag zurückzutreten, denn der Keiler am Telefon hat sie darüber – ziemlich schlüssiger­weise – nicht aufgeklärt. Und welcher Durchschnittsbürger, welche Durchschnittsbür­gerin kennt sich schon im Vertragsrecht so aus, dass er/sie über seine Rücktrittsrechte Bescheid weiß? – Eben kaum einer. Und das ist ein großes Problem.

Meine Damen und Herren, das, was meine Nachbarin erlebt hat, erleben viele Men­schen, vor allem viele ältere Menschen, in unserem Land andauernd: Sie werden angerufen, überrumpelt und schließen Verträge ab, aus denen sie kaum oder gar nicht mehr herauskommen. Und ich und wir Grünen sagen klar und deutlich: Das ist so nicht in Ordnung, das gehört geändert! (Beifall bei den Grünen.)

Bis vor Kurzem teilte ja auch die Bundesregierung diese Meinung von uns Grünen. Im Regierungsprogramm im Kapitel Justiz ist deshalb folgende Absichtserklärung zu lesen:

„Verträge, die im Rahmen unerbetener Werbeanrufe geschlossen werden, sollen ent­weder nichtig oder bis zur schriftlichen Bestätigung durch den Kunden schwebend unwirksam sein.“

Was bedeutet das? – Ein solcher unerbetener Werbeanruf soll nicht zu einem gültigen Vertragsabschluss führen können. – Okay, so stand das im Regierungsprogramm. Aber jetzt haben wir die Regierungsvorlage, den ganz konkreten Gesetzesvorschlag, und was muss ich da feststellen? – Nichts ist es mit der Nichtigkeit, nichts ist es mit dem vollen Schutz vor solchen Verträgen, nichts ist es damit geworden. Nur – und Jacky Maier hat schon gewusst, warum er das Beispiel mit den Glücksspielen genommen hat – im Zusammenhang mit Glücksspielen und mit Lotteriebetreibern, da ist man künftig davor geschützt, am Telefon überrumpelt zu werden. Aber in allen anderen Fällen, bei jedem anderen Geschäft – wie dem, was meiner Nachbarin zugestoßen ist – ist man eben weiterhin nicht geschützt. All diesen anderen Menschen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 54

bringt Ihre Gesetzesvorlage quasi nichts. Und dadurch ist das, was Sie hier vorlegen, einfach nicht akzeptabel.

Meine Damen und Herren, das Glücksspiel ist sicher wichtig. Aber die Argumentation, wie Sie erläutern, warum das nicht ausgedehnt worden ist, warum die volle Nichtigkeit nicht kommt, die ist wirklich haarsträubend.

Erster Punkt: Sie sagen, neben dem Glücksspiel gibt es quasi keine Geschäfts­bereiche, in denen dieses Problem auch relevant ist. Also ich sehe das anders, und auch der VKI, den Sie selbst zitiert haben, sieht das anders. In einer Studie, in einer vorher durchgeführten Befragung wird klar zum Ausdruck gebracht, dass es massive Probleme durchaus auch in anderen Bereichen gibt: im Bereich von Verlagen, die versuchen, Zeitschriften-Abos zu verkaufen, im Bereich des gesamten Versandhandels und auch im Bereich der Telefonanbieter, so wie ich es Ihnen bereits geschildert habe.

Meine Damen und Herren, Sie lassen es zu, dass auch mit diesem Gesetz weiterhin Menschen überrumpelt werden, abgezockt werden durch solche unerbetenen Werbe­anrufe und Verträge, die daraus entstehen. Und ich frage mich schon: Welches Inter­esse haben Sie dabei im Auge? Wessen Interesse haben vor allem Sie, meine Damen und Herren von der ÖVP, da im Auge? – Ich bin mir sicher, nicht das der Konsu­menten und Konsumentinnen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Die ÖVP ist in der Geiselhaft von ein paar Wirtschaftskammersparten!)

Zweiter Punkt: Sie sagen, es kommt ohnehin eine Regelung auf europäischer Ebene, und wenn wir jetzt etwas machen, dann müssen wir nachher halt wieder ausbessern – sozusagen: Schade um die Arbeit. – Also echt, ich finde, noch lascher geht es wohl nicht! Sie verweisen auf eine Verbraucherschutzrichtlinie, von der wir heute noch überhaupt nicht wissen, was ganz genau drinnen stehen wird. Und Sie alle kennen die Entscheidungsprozesse auf europäischer Ebene. Wir haben noch keine Verbraucher­schutzrichtlinie. Bis diese überhaupt einmal auf nationaler Ebene wirksam werden wird, vergehen aber noch mindestens eineinhalb Jahre, wenn nicht zwei, drei oder noch mehr.

Und was ist bis dahin? – Bis dahin wird munter weiter abgezockt und werden diese unseriösen Praktiken weiter ausgeübt. Und Sie lehnen sich zurück und sagen: Na, warten wir halt einmal! – Ich frage mich schon: In welchem Interesse wird hier Konsu­mentenschutzpolitik gemacht?

Ich möchte noch auf einen weiteren Punkt aufmerksam machen, und der macht die Vorlage ja an sich auch wirklich peinlich. Solche unerbetenen Werbeanrufe sind ja nicht nur in hohem Maße unseriös, sondern sie sind auch verboten. Sie sind gesetz­lich verboten! Und das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Ein gesetzlich verbotener Werbeanruf kann auch mit Ihrer Gesetzesvorlage zu einem rechtsgültigen Vertragsabschluss führen! Bitte, wenn das nicht skurril und absurd ist, was dann? (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dipl.-Ing. Deimek.)

Meine Damen und Herren! Wir Grünen werden einen Abänderungsantrag einbringen, der garantiert, dass künftig alle Verträge, die infolge von unerbetenen Werbeanrufen abgeschlossen werden, a priori nichtig sind. Es soll nicht möglich sein, dass solche Werbeanrufe zu Vertragsabschlüssen führen.

Meine Damen und Herren, es ist sicher wichtig, dass die Konsumentinnen und Kon­sumenten künftig im Bereich des Glücksspiels geschützt werden, aber es ist absolut nichts einzusehen, warum sich alle anderen Unternehmen weiterhin dieser miesen Taktik ungeschoren bedienen können sollen. Das ist nicht einzusehen! Bitte warten wir auch nicht auf die EU, auf die europäische Ebene! Tun wir heute das, was wir tun können! Stimmen Sie unserem Abänderungsantrag zu! Dann hätten wir – sofort wirk­


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sam – eine gescheite Regelung und nicht so ein halbherziges Ding wie das, was Sie hier vorlegen. (Beifall bei den Grünen.)

10.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Tamandl gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


10.55.05

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerinnen! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn möchte ich gerne eine Gruppe von Seniorinnen und Senioren, die auf der Galerie sitzen und aus Voitsberg, aus dem Wahlkreis meiner Kollegin Ridi Steibl kommen, sehr herzlich im Hohen Haus begrüßen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ. – Abg. Öllinger: Erklären Sie denen, warum Sie !)

Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe den Ausführungen meiner Vorrednerinnen und Vorrednern sehr intensiv gelauscht und mir auch die Zwischenrufe beispielsweise des Herrn Kollegen Grosz angehört. Ich bin der Meinung, dass wir von den Regie­rungsparteien, insbesondere Jacky Maier und ich, uns wirklich sehr stark Gedanken darüber gemacht haben, wie man den Telefonkeilern das Handwerk legen kann, und wir tun das auch und wir nehmen das auch ernst. Und ich weise zurück, dass wir irgendwelche Interessen vertreten außer die Interessen der Konsumentinnen und Kon­sumenten in diesem Bereich. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Mag. Schatz: Ach ja?)

Es ist ganz einfach eine Tatsache, dass wir einerseits in Österreich nicht auf einer Insel leben, wo wir sagen, wir können jetzt Regelungen für in Österreich getätigte uner­betene Werbeanrufe treffen (Abg. Mag. Schatz: Sie wollen nicht! Sie können schon!), sondern wir sind auch verpflichtet, unerbetene Werbeanrufe zu verhindern oder einzudämmen, wenn es sich um ausländische Firmen handelt.

Aber was haben wir gemacht und was machen wir mit dieser Gesetzesvorlage, wenn wir diese heute beschließen? – Erstens: Es wird in Zukunft verboten sein, eine Telefon­nummer zu unterdrücken oder diese zu verfälschen. Und: Es wird in Zukunft völlig nichtig sein beziehungsweise die Verträge werden erst gar nicht zustande kommen, wenn es sich bei diesen Cold Callings, bei diesen unerbetenen Werbeanrufen um Lotterie- und Gewinnspielfirmen handelt. Ich glaube, dass das ein wesentlicher Bereich ist.

Frau Kollegin Schatz, wenn Sie sagen, es sind aber nur die und die anderen nicht, dann meine ich dazu: 80 Prozent aller solchen Cold Callings und Telefonkeiler als „nur die“ zu bezeichnen, das halte ich eigentlich nicht für seriös. (Abg. Vock: ... schützen Sie die restlichen!) Sie wissen auch ganz genau, als die Vorlage von der Frau Bundes­ministerin für Justiz gekommen ist, haben wir noch nicht gewusst, dass die EU-Ver­braucherrechterichtlinie im Europäischen Parlament in die Zielgerade geht. (Abg. Mag. Schatz: Geh, bitte! – Abg. Dr. Strutz: So eine Ausrede!)

Und wenn Sie sagen, Sie wissen nicht, was drinnen steht, so muss ich sagen: Dann frage ich mich, was Ihre EU-Abgeordneten in Brüssel machen, die in diesen Aus­schüssen sitzen! (Lebhafte empörte Zwischenrufe bei FPÖ, Grünen und BZÖ. – Abg. Dr. Strutz: Kassieren, kassieren, kassieren, Kassa – ÖVP!) Denn ich kann Ihnen versichern, dass wir ganz genau wissen, was kommen wird (anhaltende lebhafte Zwi­schenrufe – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), und darauf werden wir auch warten. – Ich weiß nicht, da können Sie noch so lange schreien, ...

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer (neuerlich das Glockenzeichen gebend): Meine Damen und Herren, ich darf Sie bitten, wieder Ruhe einkehren zu lassen! Wenn es


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nicht etwas ruhiger wird, werde ich die Sitzung unterbrechen. (Abg. Öllinger: Ja, aber dann muss auch die Rede ... akzeptabel sein!)

Bitte fortzusetzen, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Gabriele Tamandl (fortsetzend): Wir haben in unserer heutigen Rege­lung eine verbesserte Rücktrittsmöglichkeit vorgesehen, und ich glaube, dass das eine gute Lösung ist. Viele Unternehmen, die bereits eine Dienstleistung erbracht haben, haben nämlich erst viel später eine Rechnung gestellt und sind erst viel später damit dahergekommen, dass sie erstmals eine Entgeltforderung stellen. (Abg. Mag. Schatz: ... führen weiter zu gültigen Verträgen!) Wir haben es jetzt so geregelt, dass im Fall einer Dienstleistung, die bereits erbracht ist, für die aber eine Rechnung viel später gestellt wird, auch noch immer die sieben Tage Rücktrittsfrist gelten.

Denn eines muss man schon sagen – ich meine, Sie sagen immer, welche Interessen vertreten wir und so weiter –: Wir wollen aber auch einen mündigen Konsumenten! (Abg. Mag. Schatz: Sie schützen ...! – Abg. Öllinger: Das ist eine Frechheit! – Abg. Mag. Schatz: Erzählen Sie das Ihrer ...!) Wir wollen nicht einen Konsumenten, der grundsätzlich entmündigt wird, wenn er, vielleicht von seinem eigenen Telefonunter­nehmen, gefragt wird, ob er einen anderen Tarif möchte. Das sind also Verträge, die der Konsument selbst auch möchte, und da verstehe ich überhaupt nicht, wie Sie das verstehen, dass wir da irgendwelche anderen Interessen vertreten. (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Es geht um die Verträge, die keiner will und die trotzdem gelten!)

Wir wollen den mündigen Konsumenten, und wir wollen eine Regelung, wo es aus­geweitete Rücktrittsrechte gibt, und dazu stehen wir auch. Und wir stehen auch dazu, dass wir einmal schauen, was auf europäischer Ebene letztendlich auch für das Cold Calling kommt, damit wir hier nicht doppelt eine Regelung machen müssen. (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Bis dahin wird abkassiert! Das sind genau die vier Sparten in der WKO, ...!)

Ich glaube grundsätzlich, dass wir mit unserer heutigen Lösung Verbesserungen für die Konsumentinnen und Konsumenten erreichen, und ich bin auch der Meinung, dass wir mit der Lösung, die ursprünglich in der Regierungsvorlage drinnen war, innerhalb von sieben Tagen eine Vertragsbestätigung zu schicken, Verwirrung erzeugt hätten. Wie wir ja sehen, geistert in der Berichterstattung diese Vertragsbestätigung immer noch herum. Dann hätte sich der Unternehmer darauf ausgeredet, er hätte nicht genau gewusst, was in dieser Vertragsbestätigung stehen sollte.

Darum die richtige Lösung: 80 Prozent der Fälle werden eingedämmt, und mit dem Verbot der unterdrückten beziehungsweise verfälschten Telefonnummer haben wir auch einiges erreicht.

Zu dem Beispiel, das Herr Kollege Deimek gebracht hat, möchte ich schon sagen: Die Telefonabschaltung wäre wahrscheinlich trotzdem erfolgt, auch wenn der Vertrag sich im Nachhinein als nichtig herausgestellt hätte, weil der Telefonbetrüger ... – Vielleicht hören Sie mir zu, Herr Kollege Deimek, dann können Sie hören, was ich zu Ihrem Beispiel zu sagen habe. Genau das ist nämlich das Problem, dass wir in der langen Diskussion, dieses Problem einzudämmen und diesen Telefonkeilern das Handwerk zu legen, auf Beispiele gekommen sind, die sich dann teilweise wirklich als absurd herausgestellt haben. Damit hätten wir das ernste Problem für die Konsumentinnen und Konsumenten sicher nicht gelöst.

Ich darf mich zum Abschluss bedanken bei den beiden Ministerinnen, dass wir heute diese Lösung beschließen können, dass wir den Konsumentinnen und Konsumenten eine gute Regelung bieten können. Ich bedanke mich aber auch bei den Mitar­beiterinnen und Mitarbeitern von Herrn Konsumentenschutzminister Hundstorfer für die


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langen Verhandlungen und für die gute Lösung dieser ausgearbeiteten Gesetzes­vorlage. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


11.01.47

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Her­ren! Es ist schon interessant, wie lange 8 Minuten dauern können und was man da alles vom Rednerpult aus zu hören bekommt. Frau Abgeordnete Tamandl, Sie haben eine Seniorengruppe oben auf der Galerie begrüßt am Beginn Ihrer Rede. Während Ihrer Rede hat diese Seniorengruppe großteils fluchtartig den Plenarsaal wieder verlassen. (Heiterkeit und Beifall bei BZÖ, FPÖ und Grünen.)

Das dürfte kein Zufall sein, denn wenn Sie dann noch – zu den anderen Ausführungen komme ich noch – eine andere Fraktion, in diesem Fall die Grünen, maßregeln und fragen, was die EU-Abgeordneten dieser Fraktion denn so machen im Europapar­la­ment, und das gerade von Ihnen und Ihrer Fraktion kommt, dann ist das schon entsprechend zu kommentieren. Sie haben ja heute im Klub einen Beschluss über verschiedene Maßnahmen gefasst, aber vielleicht sollten Sie ein Hearing machen mit Ihren Europaabgeordneten, vielleicht kommt dann etwas anderes heraus, aber maßregeln Sie nicht die Europaabgeordneten anderer Fraktionen! (Beifall bei BZÖ, FPÖ und Grünen.)

Frau Abgeordnete Tamandl, ich weiß auch, warum die Senioren den Plenarsaal verlassen haben und warum sich jetzt auch Senioren vor den Fernsehschirmen ärgern über Ihre Rede, allerdings auch nicht verstehen, warum die SPÖ dem jetzt zustimmt, steht doch im Regierungsprogramm noch etwas anderes, dass man zwar auf der einen Seite im Telekommunikationsgesetz solche Lotteriegeschäfte via Telefon für ungültig erklärt und dass man die Rufnummern nicht unterdrücken darf – das ist ja alles gut und schön, und dem werden wir auch zustimmen (Zwischenruf des Abg. Mag. Johann Maier); ja, ja, ich komme schon dazu –, dass man aber auf der anderen Seite dann im Konsumentenschutzgesetz all diese hehren Ziele, die Sie sich gesetzt haben, nur unzureichend umsetzt und gerade die Senioren, die besonders betroffen sind von Überrumpelungen am Telefon, jetzt noch dazu nötigt, dass sie aufpassen müssen, ob dann einige Tage nach diesem Telefonat ein Brieferl kommt, auf das man noch antworten muss, wofür man sieben Tage Zeit hat, weil man sonst zahlen muss. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Frau Abgeordnete Tamandl, Herr Kollege Maier, das verstehen nicht nur wir nicht, sondern das verstehen auch die Senioren nicht, dass man hier nicht ganz klar sagt: Solche Geschäfte sind ungültig, sind nichtig! Wir müssen hier den Konsumenten schützen! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten von FPÖ und Grünen.)

Aber, meine Damen und Herren, das ist ja nicht das Einzige im Telekommunikations­gesetz und im Konsumentenschutzgesetz, was wir nicht verstehen und was die Senioren auch nicht verstehen. Kollege Maier, Sie wissen es. Wir haben im letzten Justizausschuss – es ist ja gut, dass die Frau Justizministerin hier auch mit dabei ist – auch so eine Problematik mit der Rufdatenerfassung gehabt. Was haben wir denn da, Kollege Maier? Sie haben als Vorsitzender des Datenschutzrates eine Resolution verfasst, gestern, glaube ich (Abg. Mag. Johann Maier: Einstimmig beschlossen!) – wunderbar, einstimmig beschlossen; wir unterstützen das auch –, dass diese Vorlage, die wir vor wenigen Tagen im Justizausschuss gehabt haben, dass nämlich alle Ruf­daten, jedes Telefonat von einem Mobiltelefon, wie auch immer, sechs Monate erfasst werden sollen ... (Zwischenruf bei der SPÖ.) – Das ist eine EU-Richtlinie, okay,


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darüber kann man noch diskutieren. (Abg. Mag. Johann Maier: Die hat die Karin Gastinger ...! Das ist eine BZÖ-Initiative gewesen!) – Moment, Kollege Maier, ich weiß schon, warum du nervös bist! Es geht nicht um die Rufdatenerfassung, sondern um die Frage: Was wird dann mit diesen Rufdaten gemacht?

Und da gab es dann einen Beschluss im Ausschuss, obwohl die SPÖ-Fraktion dagegen opponiert hat, wie wir gesehen haben; das war ja schon körperlich spürbar. Es ist kritisiert worden, dass es keine Begutachtung gegeben hat, dass der Daten­schutzrat nicht eingebunden worden ist. Dagegen ist einhellig opponiert worden, und trotzdem ist diese Vorlage im Justizausschuss mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP beschlossen worden, meine Damen und Herren! (Pfui-Rufe beim BZÖ. – Abg. Grosz: Heuchlerei! – Abg. Ing. Westenthaler: Treten Sie zurück, Herr Abgeordneter Maier!)

Das ist unglaublich und unverständlich: dass man auf der einen Seite im Telekom­munikationsgesetz sagt: Ja, auf richterliche Anordnung können diese Rufdaten erfasst und auch ausgewertet werden!, aber dann in der Strafprozessordnung und im Sicherheitspolizeigesetz nicht mehr auf die richterliche Anordnung abgestellt wird, sondern jede Behörde in Zukunft diese Rufdaten anfragen kann. (Abg. Ing. Westenthaler: Ohne richterliche Genehmigung!) Nicht einmal schriftlich muss das geschehen – wir haben das im Ausschuss gehört –, sondern es genügt telefonisch. Ein Beamter ruft an bei dem Telekommunikationsunternehmen und sagt: Geh, geben Sie mir einmal die Rufdaten von dem Herrn X und von der Frau Y, weil es mich interessiert, mit wem die telefoniert haben und was da gewesen ist! (Abg. Ing. Westenthaler: Meistens von den Oppositionsabgeordneten!)

Meine Damen und Herren! Das ist unglaublich, das ist der Spitzelstaat par excellence – und Sie stimmen dem im Ausschuss zu! (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Wenige Tage später sagt der Herr Maier zu Recht: Das ist nicht in Ordnung gewesen! (Abg. Grosz: ... DDR-Gesetze!) – Ich unterstütze da Ihre Bedenken, wirklich, ich frage mich nur: Warum beschließen Sie es im Ausschuss und sagen dann: Bis zur parlamentarischen Behandlung werden wir das schon noch abändern!?

Jetzt geht es mir bei meiner Wortmeldung hier schon auch darum ... (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Grosz.) – Ja, er ist hinausgegangen, ist richtig, denn da wollte nicht einmal er mitmachen bei diesem Deal. Die zwei Klubobleute mussten herangeschafft werden, damit sie das überwachen, dass in diesem Ausschuss alles klargeht.

Meine Damen und Herren von der SPÖ, Koalitionstreue ist schon in Ordnung, aber was wäre denn gewesen, wenn wir alle gemeinsam gesagt hätten: Wir vertagen diese Materie und machen ganz ordnungsgemäß, wie das im Parlament üblich ist, einen weiteren Ausschuss und versuchen, aus dieser Materie etwas Gescheites zu machen!? Warum ist das nicht möglich? Hat die ÖVP wirklich so ein Problem mit dem Parlamentarismus, dass Sie sogar gezwungen werden, im Ausschuss einer Vertagung zu widersprechen?

Das kann ich nicht verstehen, meine Damen und Herren von der SPÖ, hat doch die Sozialdemokratie immer gesagt – und jetzt zitiere ich den Kollegen Cap –: Wir werden in dieser Legislaturperiode einen ordentlichen Parlamentarismus hier zum Ausdruck bringen!

Das ist wirklich eine Problematik, aber leider, meine Damen und Herren, ist das ja kein Zufall und nicht einzigartig. Ich habe sie hier – der Kollege von der FPÖ hat das auch schon erwähnt – (der Redner hält einen Stapel Schriftstücke in die Höhe): über 1 000 Anträge, eng gedruckt, dicht aneinandergereiht, auf 100 Papierseiten. Das sind An­


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träge, in der Mehrheit von der Opposition, die in den Ausschüssen schlummern, die vertagt werden, nicht behandelt werden, damit hier im Plenum nicht darüber diskutiert werden kann.

Meine Damen und Herren, das sollten Sie sich schon auch überlegen, wenn es darum geht, die Volksvertretung ernst zu nehmen. Da geht es jetzt nicht darum, wer hier für wen dasitzt, das ist eine Pseudo-, eine Placebo-Diskussion, sondern es geht darum, wie wir als Abgeordnete hier unsere Aufgabe als Gesetzgeber, als Volksvertreter sehen. Und da sollten wir doch der Meinung sein – egal, von wem ein Antrag, eine Initiative kommt, man kann dem zustimmen oder man kann es ablehnen –, eine ordnungsgemäße Behandlung in einem Ausschuss und dann eine Debatte und Ab­stimmung hier im Plenum, das ist das Mindeste, was wir als Abgeordnete für uns selbst verlangen sollten. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Es geht heute hier um die Konsumentenschutzinteressen, und es geht bei dieser Vor­lage, die wir wahrscheinlich das nächste Mal hier zu beraten haben werden, wirklich um die Interessen des Staatsbürgers, die Schutzinteressen des Staatsbürgers vor einer missbräuchlichen Verwendung von privaten Daten.

Meine Damen und Herren, lieber Kollege Maier von der SPÖ, wir hoffen, dass ihr hier dann bei der Abstimmung nicht dem Druck anderer nachgeben werdet und dieses wirklich unmögliche Gesetz hier beschließt. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Ein Spitzelgesetz ist das!)

11.09


Präsident Fritz Neugebauer: Nun erteile ich der Frau Bundesministerin Bures das Wort. – Bitte.

 


11.10.22

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! – Herr Präsident, erlauben Sie mir, bevor ich konkret zu der Gesetzesvorlage Stellung nehme, kurz auf die Aus­führungen meines Vorredners einzugehen.

Ich teile die Meinung, dass wir uns mit der Erfassung aller Telefonverbindungs- und Internetverbindungsdaten sehr kritisch auseinandersetzen müssen, weil es da um Grundrechtsfragen geht und weil es da um den Schutz der Privatsphäre geht und weil es da um einen Wert wie den Datenschutz geht, der wirklich hochzuhalten ist.

Herr Abgeordneter Scheibner, ich möchte Ihnen nur eines zu Ihren Ausführungen sagen: Als Sie in der Bundesregierung gesessen sind, mit der BZÖ-Justizministerin Gastinger, wurde das beschlossen, und deshalb haben wir heute leider kein Rechts­mittel, um gegen diese Richtlinie vorgehen zu können. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Die Umsetzung wäre ja gar nicht das Problem! Sie überschießen die Umsetzung! Um das geht es!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie beschließen heute eine Änderung im Konsumentenschutzgesetz und im Telekommunikationsgesetz, und ich als Infrastruk­turministerin bin für den Bereich der Telekommunikation zuständig. Ich bin aber insgesamt für neue Technologien zuständig, vor allem für moderne Kommunikations­technologien, die mir sehr am Herzen liegen, und ich unterstütze im Bereich der For­schung und Technologieentwicklung mit jährlich 100 Millionen € an Fördermitteln die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien.

Wir machen das in der Bundesregierung deshalb, weil diese neuen Technologien den Menschen wirklich große Chancen eröffnen. Sie erleichtern in vielen Bereichen auch das Leben der Menschen. Technologien, wo es um medizinische Fortschritte geht, Technologien, wo es um umweltfreundliche Ressourcen geht, umweltschonende Tech­


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nologien, da haben wir große Hoffnungen und da haben wir in Österreich auch Forscherinnen und Forscher, die weltweit anerkannt sind und in vielen Bereichen die Nase vorne haben. Wir haben aber auch Technologien, mit denen wir tagtäglich konfrontiert sind, die eigentlich aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken sind; die Handytechnologie oder die Internettechnologie gehört auch zu diesen.

Es gibt, wie gesagt, viel Positives beim technologischen Fortschritt, aber wir dürfen nicht die Augen davor verschließen, dass neue Technologien auch oft neue Probleme mit sich bringen. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass es den Schutz der Kon­sumentinnen und Konsumenten gibt und dass dieser Schutz, dieser Konsumenten­schutz auch Schritt hält mit der Entwicklung neuer Technologien.

Herr Abgeordneter Maier hat darauf Bezug genommen: Dieses Schritthalten bedeutet eben auch, dass wir dann, wenn wir negative Entwicklungen sehen, darauf reagieren. Deshalb habe ich am Montag eine neuerliche Novelle zum Telekommunikationsgesetz in Begutachtung geschickt, die Netzbetreiber verpflichten soll, die Handynutzer über ihre laufenden Kosten zu informieren, wenn sie das wollen.

Sie alle, meine Damen und Herren, kennen sicher auch viele Fälle, wo Menschen mit abenteuerlichen Handyrechnungen konfrontiert sind, wo Menschen von hohen Rechnungen überrascht sind, weil sie möglicherweise unabsichtlich Downloads durch­geführt haben. Es hat da ein Beispiel eines Tirolers gegeben, der mit einer Handy­rechnung von 25 000 € konfrontiert war. Das ist kein Einzelfall! Wir haben bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-Behörde jedes Jahr 4 400 Konsumentinnen und Konsumenten, die sich wegen erhöhter oder nicht nachvollziehbarer Telefon- und Internetrechnungen an sie wenden.

Daher ist das auch ein Wunsch der Kunden, dass sie gewarnt werden, wenn die Handyrechnung einen gewissen Betrag übersteigt. Das kann geschehen mittels SMS, in dem man darauf hingewiesen wird, dass eine gewisse Summe an Telefonkosten bereits angefallen ist, oder auch durch eine Sperrung, um dem einen Riegel vorzu­schieben. Das werden wir tun, und das wird Inhalt einer der Novellen sein, die noch folgen werden.

In meinem Zuständigkeitsbereich als Infrastrukturministerin haben wir heute im Tele­kommunikationsgesetz, in diesem Technologiegesetz einen soliden Rahmen geschaf­fen, um im Konsumentenschutzgesetz, für das die Kollegin Bandion-Ortner zuständig ist, tatsächlich Verbesserungen vornehmen zu können.

Im Telekommunikationsgesetz sehen wir erstens völlig neu vor, dass eine Unter­drückung oder Verfälschung der Telefonnummer des Anrufers verboten ist, und wir führen gleichzeitig für den Fall der Missachtung dieser Regelung eine empfindliche Geldstrafe, nämlich eine Geldstrafe bis zu 37 000 €, ein.

Wir sehen zweitens vor, dass wir dort, wo wir derzeit schon eine Strafandrohung bei unzulässigen Werbeanrufen haben, die Strafen deutlich erhöhen. Wir liegen jetzt bei einer Höchststrafe von 37 000 €, und wir werden diese auf 58 000 € erhöhen, damit wir der Praxis dieser Keiler tatsächlich einen Riegel vorschieben. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Telekommunikationsgesetz ist die Basis, den Rahmen gibt das Konsumentenschutzgesetz. Ich unterstütze sehr die Änderungen im Konsumentenschutzgesetz, weil sie wirklich für mehr Konsumentenrechte sorgen, und das genau auch in einem Bereich, der als hartnäckige Branche bekannt ist, nämlich im Bereich der Wett- und Lotteriegeschäfte. Ich glaube, dass das gut ist und dass wir mit dieser Gesetzesnovelle wirklich ein großes Plus im Bereich des Konsu­mentenschutzes erreichen.


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Es stimmt schon, durch dieses Gesetz werden wir ungebetene Anrufe nicht verhindern können, aber was wir machen können, ist, mit gesetzlichen Regelungen, mit höheren Strafen unseriöse Geschäftemacher in Zukunft abzuschrecken, was hoffentlich auch wirkt. (Beifall bei der SPÖ.)

Aber wir müssen, wie gesagt, auch in Zukunft im Bereich des Konsumentenschutzes immer wieder den technologischen Entwicklungen gerecht werden, die Gesetze den immer wieder geänderten Verkaufsstrategien anzupassen versuchen. Werbung ist nicht grundsätzlich etwas Schlechtes, diese gibt es schon seit dem Mittelalter, in Form der Marktschreier, aber es geht darum, dass wir als Gesetzgeber unerwünschten Wildwüchsen einen Riegel vorschieben wollen.

Ich bin auch der Auffassung, dass moderne Informations- und Kommunikations­techno­logien den Menschen neue Möglichkeiten geben, aber sie dürfen nicht dazu führen, dass Rechte oder die Durchsetzung von Rechten von Konsumentinnen und Konsu­menten eingeschränkt werden.

Daher abschließend, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten: Ich glaube, es ist gut, wenn Sie heute ein strengeres Gesetz gegen Telefonkeiler be­schließen, weil wir damit für mehr Konsumentenschutz in Österreich sorgen. – Herzlichen Dank für Ihre Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.18


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Strutz. – Bitte.

 


11.18.29

Abgeordneter Dr. Martin Strutz (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Hohes Parlament! Es überrascht einigermaßen, wenn Sie als für das Telekommunikationsgesetz zuständige Ministerin hier ankündigen, wie Sie es jetzt gerade getan haben, dass Sie vor wenigen Tagen bereits eine Novellierung jenes Gesetzes, das wir heute hier beschließen, in Begutachtung geschickt haben.

Was spricht dagegen, hier noch zu warten, wie es auch der Abgeordnete Scheibner hier gesagt hat, und auch die Stellungnahmen des Datenschutzrates mit einzuarbeiten und dann ein Gesetz zu beschließen, das tatsächlich das bringt, was Sie eigentlich auch im Regierungsübereinkommen angekündigt haben, nämlich ein gänzliches Ver­bot der kriminellen Machenschaften über das Telefon? (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Bundesministerin Bures, Sie haben auch zu dem Problem „Cold Calling“ nicht wirklich Stellung bezogen. Das heißt, es ist Ihnen offenbar peinlich, dass Sie mit dieser Novelle, die SPÖ und ÖVP jetzt hier im Hohen Haus beschließen werden, in Wirk­lichkeit das legitimieren, was Sie eigentlich beseitigen wollten, denn durch diese schwammigen Formulierungen wird in Wirklichkeit erst die Möglichkeit zu einer Abzocke über das Telefon geschaffen. (Ruf bei der SPÖ: „Schwammig!“)

Wir stehen mit diesem Telekommunikationsgesetz in Wirklichkeit vor einer großen Herausforderung. Wir als Vertreter der Gesetzgebung sind gefordert, mit den tech­nologischen Entwicklungen – auch mit den wirtschaftlichen und kriminellen wirtschaftlichen Entwicklungen, die damit verbunden sind – Schritt zu halten und Letzteren einen Riegel vorzuschieben.

Was versteht man unter „Cold Calling“? – Das heißt übersetzt: kalter Anruf. Man kann sagen: kalte Abzocke. Im Englischen wird darunter aber ein unerwünschter Anruf ver­standen. Das heißt, der Ausdruck beschränkt sich nicht nur auf jene Telefonanrufe, die schließlich zu einem Geschäftsabschluss und einem Vertrag führen, bei dem man finanzielle Nachteile hat, sondern es geht eigentlich – und darüber ärgern sich die Konsumenten! – um jene Anrufe, um jene SMS, die man unerwünscht bekommt.


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Das beschränkt sich nicht nur auf Telekommunikationsfirmen oder auf das Glücksspiel, sondern wir hätten in diesem Gesetz auch die Problematik der Callcenter regeln müssen! Ich erinnere beispielsweise an unerwünschte Anrufe im Wiener Wahlkampf, Herr Kollege Kräuter, Bundesgeschäftsführer der SPÖ! Wissen Sie, wie die SPÖ da gearbeitet hat? Sie hat Callcenter beauftragt – zunächst einmal mit Umfragen, um herauszubekommen, was die Themen sind. (Ruf bei der SPÖ: Unsinn!) Und dann kommt plötzlich der Anruf: SPÖ Wien, vergessen Sie am Sonntag nicht, zur Wahl zu gehen und den Herrn Häupl zu wählen!

Oder beispielsweise die SMS der Frau Marek, ÖVP Wien, in denen man aufgerufen hat, auf die Briefwahl nicht zu vergessen, und darauf aufmerksam gemacht hat, dass man noch den Brief an die Wahlbehörde abschicken kann – eigentlich gesetzeswidrig. Das sind die sogenannten Cold Callings, die unerwünschten Anrufe, aber um die, meine Damen und Herren, macht diese Bundesregierung in Wirklichkeit einen großen Bogen! (Beifall bei der FPÖ.)

Sie haben da in Wirklichkeit bewusst eine schwammige Formulierung gewählt. Ja, die Nummern dürfen jetzt nicht mehr unterdrückt werden, aber was hat denn der Konsument, was hat denn die Pensionistin davon, wenn plötzlich zum Beispiel die Telefonnummer 07536758 auf dem Handy angezeigt wird, er oder sie in ein Gespräch verwickelt wird und dann ein Vertrag abgeschlossen wird? Sie legitimieren das in Wirklichkeit, und Sie legen die Basis dafür, dass diese unlauteren Geschäfte fortgeführt werden können. Wenn Sie es ernst damit gemeint hätten, dass Sie diesen Missstand beseitigen möchten, dann hätten Sie ein generelles Verbot in dieses Gesetz hinein­geschrieben.

Eines muss man noch sagen: Sie verlagern ja die Tätigkeit und die Schuld in Wirk­lichkeit auf den Konsumenten. Der muss jetzt tätig werden. Der muss sich zuge­schickte Verträge dahin gehend ansehen, was das Kleingedruckte beinhaltet, und muss dagegen berufen.

Sie haben auch eine Chance gehabt, andere Themen in dieser Novellierung mit zu berücksichtigen. Ich spreche jetzt gar nicht von den gesundheitsgefährdenden Handy­masten, die österreichweit aufgestellt werden. Ich spreche auch von den Rechten jener Anrainer, die in Wirklichkeit davon betroffen sind. Die nötigen Erfordernisse werden in diesem Telekommunikationsgesetz nicht geregelt.

Folgendes verwundert mich schon: Der Bürgermeister von Spittal, SPÖ-Nationalrats­abgeordneter Köfer, steht jetzt mit seinem gesamten Gemeinderat vor dem Richter. Ich glaube, er wird von Kollegen Jarolim vertreten. Beide sind jetzt nicht hier. Beide haben sich im Ausschuss nicht zu Wort gemeldet. Wissen Sie, was da geschehen ist? Da haben die Gemeinde und der Bürgermeister medienwirksam verhindert, dass ein Handymast in einem Gebiet aufgestellt wird, sodass die Bevölkerung davon betroffen gewesen wäre. – Zu Recht, wie ich glaube, Baubehörde erster Instanz, und die Anrainer wollten in diesem Gebiet keinen Handymast haben, weil sie bezüglich Strahlenbelastung und Ähnlichem verunsichert waren.

Das hat dazu geführt, dass der Herr Bürgermeister und der gesamte Gemeinderat jetzt auf 840 000 € Schadenersatz geklagt worden sind – weil man im Interesse der Bürger gehandelt hat! Meine Damen und Herren, so kann es nicht sein! Ich hätte mir erwartet, dass die betroffenen Personen das nicht nur medial in Kärnten vertreten, sondern dass der Herr Nationalratsabgeordnete und Bürgermeister Köfer mit seiner Parteikollegin gesprochen hätte, dass er sich im Ausschuss eingebracht hätte und dafür gesorgt hätte, dass diese Missstände abgestellt werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Die SPÖ und die ÖVP haben eine echte Chance gehabt, jene Probleme, die sie wissentlich erkannt haben, jene Probleme, die sie im Regierungsübereinkommen auch


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vorgesehen haben, zu beseitigen, mit dieser Novelle auch tatsächlich zu lösen. Das ist nicht geschehen!

Frau Bundesministerin Bures! Wir werden den positiven Veränderungen zustimmen und hoffen, da es ja bald wieder eine Novelle dieses Gesetzes geben wird, dass Sie vielleicht diese Punkte schlussendlich doch noch berücksichtigen. (Beifall bei der FPÖ.)

11.25


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner. – Bitte.

 


11.25.36

Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Bundesministerinnen auf der Regierungsbank! Eingangs möchte ich schon erwähnen, dass die Klagen der Oppositionsfraktionen, es gebe beim Konsumentenschutz in der Umsetzung kaum Wirksamkeit, nicht zutreffend sind. Diese ungebetenen Werbeanrufe und die Strafen in Höhe von 58 000 €, die dafür vorgesehen sind, gelten natürlich auch für alle anderen, nicht nur für die Firmen oder die organisierte Kriminalität aus dem Lotteriebereich. (Abg. Mag. Schatz: Das heißt, ich kann für einen Anruf bestraft wer­den, aus dem ein Vertrag entsteht? Das ist ja noch viel ...!) – Reden Sie mit unserem Kollegen Maier, der wird Ihnen das sehr genau, sehr gut und ganz präzise erklären. (Ruf bei der FPÖ: Das wird teuer! Gegenruf des Abg. Dr. Jarolim.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist so, dass diese Maßnahmen im TKG flan­kierende Maßnahmen zum Konsumentenschutzgesetz darstellen, und ich glaube, das ist auch durchaus sinnvoll und wichtig. Dass unzulässige Werbeanrufe problematisch sind, wissen wir. Sie stellen ein massives Eindringen in die persönliche Privatsphäre dar. Die Kontaktdaten werden meistens über Gewinnspiele ermittelt und dann auch weiterverkauft.

Die Praxis zeigt, dass die Methoden der Akquisition von unseriösen Firmen meist keinen vorherigen Kontakt beinhalten, also über „kalten Anruf“ erfolgen. Die Geschäfts­anbahnung oder das Erschleichen von Kundendaten und Kontonummern ist immer wieder das Ziel. Anonymes Auftreten ist an sich schon einmal ein problematischer Aspekt beim Telefonmarketing, und daher können die Leute keine ... (Abg. Öllinger: Was heißt „problematisch“? Verboten!) – Ja, das ist an sich verboten, auch bisher schon, aber passiert in der Vergangenheit immer wieder und ist daher zur Strafanzeige zu bringen. Wir müssen die Möglichkeiten schaffen, das hier zu realisieren. (Abg. Öllinger: Ja, das passiert „immer wieder“!  Hauptsächlich!)

Wir wissen auch, dass die Übertretungsfälle meistens überhaupt nicht geahndet wer­den, dass es zirka 2 000 bis 3 000 Anzeigen im Jahr gibt. Die Dunkelziffer ist extrem hoch. Es ist klar, dass das eine große Belastung für viele ist – auch für Kolleginnen und Kollegen, die davon schon betroffen waren.

Eine Umfrage des Sozialministeriums aus dem März 2010 zeigt, dass die Unter­nehmen bei diesem Telefonmarketing in der Regel mit Informationen über sich selbst sehr geizen. Anschrift, Sitz des Unternehmens sowie eine Telefonnummer werden Verbrauchern fast nie mitgeteilt. Der Preis für die angebotene Leistung wird von nur ungefähr zwei Dritteln der Unternehmen genannt, während überhaupt nur die Hälfte der angerufenen Personen die Dauer der Bindung an einen möglichen Vertrag erfährt.

Besonders abgesehen haben es die Telefonkeiler aber auf die Daten der Angerufenen. Fast der Hälfte der KonsumentInnen wurden die Kontodaten sozusagen entlockt. Das ist wirklich eine gigantische Quote. Fast 50 Prozent haben anonymen Telefonkeilern am Telefon ihre Kontodaten gegeben. Weitere 40 Prozent der angerufenen Konsumen­


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tinnen und Konsumenten fühlten sich von den Anrufern sowieso massiv bedrängt oder unter Druck gesetzt. Beinahe 90 Prozent der Betroffenen sagen, sie seien über ein Rücktrittsrecht gar nicht aufgeklärt worden.

Daher ist es notwendig, dass wir sowohl im Konsumentenschutzgesetz als auch im Telekomgesetz heute darauf reagieren und diese, wie ich glaube, doch starke Ver­besserung, auf gesetzlicher Ebene dagegen vorzugehen, heute beschließen: Strafaus­maß bei Rufnummernunterdrückung bis 37 000 €, bei unzulässigen Werbeanrufen eine Erhöhung von bisher 37 000 € auf 58 000 €; und das gilt, wie gesagt, nicht nur für Gewinnspiele.

Mit dieser Novelle wird wirklich ein wesentliches Instrument geschaffen. Die Anrufer mittels verpflichtend anzugebender Rufnummer auch identifizieren zu können, ist ganz wichtig, denn man kann sich damit auch beschweren. Bei den Anrufen aus dem Aus­land beziehungsweise bei Bestehen der Anonymität gäbe es keine Strafverfolgung; das wäre nur sehr schwer möglich. Es ist daher wirklich wichtig, dass wir als Geschäfts­grundlage das TKG ändern, um im Konsumentenschutzgesetz schlagkräf­tiger agieren zu können.

Lassen Sie mich noch einen Hinweis zum Thema Vorratsdatenspeicherung geben! Kollege Scheibner, ich schätze dich wirklich sehr, aber es ist einfach schon einige Jahre her, und die BZÖ-Ministerin Karin Gastinger hat im Rahmen einer europäischen Ministerratsrunde Verträge unterzeichnet, die Österreich zur Vorratsdatenspeicherung verpflichten.  Das ist klar. (Abg. Scheibner: Um das geht es ja gar nicht! Es geht um die Umsetzung! Eure Umsetzung ist das Problem!) Ich weiß schon, über die werden wir natürlich noch reden. (Abg. Mag. Stadler: Euer Gesetzentwurf ist überschießend! Wenn ihr das machen würdet, was die Gastinger vorgeschlagen hat, wäre das kein Problem!) Ich glaube, ihr habt nie an eine Umsetzung gedacht beziehungsweise habt ihr eine solche nie forciert. (Abg. Scheibner: Das Telekomgesetz ist eh okay, da stimmen wir ja zu! Die Strafprozessordnung ist das Problem!)

Wir sind heute gezwungen, einen Mindeststandard umzusetzen, sonst gäbe es Strafen der Europäischen Union in Millionenhöhe, und die Ursache liegt in der Regie­rungspolitik, die damals praktiziert wurde. Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP. Abg. Mag. Stadler: Du solltest dir von der Mitzi Fekter keine Redevorlage ...! Zwischenruf des Abg. Dr. Jarolim.  Abg. Scheibner: Erinnern an den Ausschuss! Abg. Mag. Stadler: Du solltest dir von der Fekter keine Rede schreiben lassen!)

11.30


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


11.30.59

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden noch genug Möglichkeiten haben, hier über die Vorratsdatenspeicherung zu streiten; das wird auch notwendig sein. Heute steht aber Cold Calling am Programm. Wenn wir über Cold Calling reden, dann ist es ja fast beschönigend, wenn hier von Telefongeschäften die Rede ist. Es geht in Wirklichkeit um eine üble Telefonkeilerei. – Das ist der Gegenstand der heutigen Debatte! Alles andere verharmlost komplett. Egal, ob es um Gewinnspiele geht, um Staubsauger, um Delikatessen oder um billiges Telefonieren: Niemand der Betroffenen hat diesen Anruf erbeten! Wer einmal überfallen worden ist – das muss man fast schon so deutlich sagen –, wer einmal zu Hause von solchen Telefonkeilern überfallen worden ist, der weiß, wie schwer man die wieder los wird.


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Mich hat unlängst jemand angerufen, der mir italienische Delikatessen verkaufen wollte. – Abgesehen davon, dass das durchaus eine Schwäche von mir ist: Ohne Anstand und Höflichkeit zu verlassen, war es nicht möglich, dieses Telefongespräch abzubrechen. Das ist ein echtes Problem. Viele fallen dann auf diese geschulten Telefonkeiler hinein und tätigen einen Geschäftsabschluss. Mir ist es gelungen, das Gespräch zu beenden, muss ich dazusagen. Kollege Maier hat das Gespräch in seinem fingierten Anruf viel zu schnell beendet. So schnell geben die nicht auf wie bei dem fingierten Anruf von Jacky Maier.

Meine Damen und Herren, der Gesetzgeber hat ja längst eine Wertung getroffen: Diese Geschäfte sind verboten. Das ist im Telekommunikationsgesetz klar geregelt. Die Frau Ministerin ist heute auch stolz darauf, dass wir die Strafen erhöhen und ausweiten. Es ist nur sonderbar, dass man auf der einen Seite etwas verbietet und es auf der anderen Seite dann nicht konsequent zu Ende denkt. (Beifall bei den Grünen.)

Strafen sind das eine, aber auch meine Vorredner haben schon relativ klar gesagt, die Dunkelziffer ist hoch. Das heißt, nur ein kleiner Teil dieser Telefonkeilereien wird angezeigt und bestraft. Der größere Teil bleibt im Dunklen und wird erst zum Problem, wenn die Betroffenen draufkommen, dass sie ein Geschäft abgeschlossen haben, und aus diesem Geschäft hinaus wollen. Die Strafen sind durchaus auch wichtig, aber die entscheidende Frage ist: Was ist die Konsequenz aus der Telefonkeilerei? Was passiert mit dem Geschäft? Ist dieses Geschäft gültig oder nicht? – Das ist die entscheidende Frage, die der Gesetzgeber zu beantworten hat.

Unsere Position ist eindeutig: Wenn ein Geschäft zustande kommt, das aufgrund des Telekommunikationsgesetzes verboten ist, das der Gesetzgeber also nicht will, dann muss die Konsequenz auch sein, dass dieses Geschäft nicht wirksam zustande kommt, außer es gibt später eine schriftliche Übereinkunft, dass man dieses Geschäft will. Wenn es diese Bestätigung aber nicht gibt, dann soll dieses Geschäft nicht wirk­sam zustande kommen.

Die Bundesregierung macht etwas anderes. Sie macht es relativ kompliziert. Sie sagt: Wenn das Lotterie-Gewinnspiele und Wettspiele betrifft, dann sollen die Geschäfte nicht wirksam zustande kommen. Wenn das aber Dienstleistungen und Waren betrifft, dann sollen die Geschäfte zustande kommen, dann soll man nur zurücktreten können. Also halten wir fest: Die Geschäfte sind verboten, aber sie sollen nach Meinung der Bundesregierung dann wirksam zustande kommen.

Das wird nur zu einer einzigen Folge führen, nämlich dass die Geschäftemacher weitermachen werden, weil die einzige Sanktion, die sie abschreckt, ist, dass das Geschäft, das sie abschließen, am Ende nicht wirksam ist. Aber diese Regelung kommt nicht, daher werden sie weitermachen. Sie werden die Verwaltungsstrafen dort, wo es zu Anzeigen kommt – und das wird sehr selten sein –, zahlen, und wenn wir Pech haben, dann werden sie diese Verwaltungsstrafen sogar noch in die Preisbildung bei den Geschäften einspeisen, und am Ende dürfen die Konsumentinnen und Konsumenten auch noch indirekt, über die Preisbildung dieser Geschäftemacher, die Verwaltungsstrafen bezahlen. (Beifall bei den Grünen.)

Daher müssen diese Geschäfte unwirksam sein. Alle anderen Regelungen werden nicht greifen.

Zu den Rücktritten muss man relativ eindeutig sagen: Diese Rechte muss man erst einmal kennen, damit man das Geschäft überhaupt lösen kann. Die Wenigsten sind informiert, besonders in dieser Situation. – Das ist das erste Problem.

Das zweite Problem ist: Man muss auch in der Lage sein, diese Rechte wahrzu­nehmen. Das ist alles nicht so einfach. Wir im Nationalrat tun uns da relativ leicht, aber


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ich kenne Betroffene, die mich dann kontaktieren und sagen: Was soll ich tun? Wie soll ich es tun? Brauche ich einen Anwalt? – Es ist grundsätzlich nicht meine Aufgabe als Nationalratsabgeordneter, zu beraten, aber ich tue das und sehe dabei, vor welchen Problemen die Betroffenen stehen. Sie dürfen vor allem keine Fristen versäumen. Das ist das größte Problem, weil die meisten kommen, wenn die Fristen längst abgelaufen sind.

Ich frage mich schon: Wer wird hier vom Nationalrat, oder man müsste es genauer formulieren, wer wird hier von der Bundesregierung geschützt? Die Geschäftemacher oder die KonsumentInnen? Ich sage Ihnen: Sie schützen die Geschäftemacher. (Beifall bei den Grünen.)

Wir haben vor nicht allzu langer Zeit hier im Plenarsaal 80 Jus-StudentInnen zu Gast gehabt und genau über Cold Calling gesprochen. Kein Einziger und keine Einzige der 80 Jus-StudentInnen hat die Lösung der Bundesregierung verstanden. (Ruf bei der ÖVP: Es waren ja auch Studenten!) Alle haben gesagt, wenn man wirksam vorgehen will, dann müssen diese Geschäfte unwirksam sein.

Meine Damen und Herren, was ich durchaus zugestehen muss – auch der Kollegin Tamandl –, ist, dass im Ausschuss für Konsumentenschutz ernsthaft diskutiert worden ist. Man hat sogar die Beschlussfassung einmal verschoben. Ich hatte den Eindruck, im Justizministerium ist man sich des Problems bewusst, bei der SPÖ ist man sich des Problems bewusst, und auch bei der ÖVP ist man sich des Problems bewusst. Allein man hat daraus keine Konsequenzen gezogen, und ich frage mich: Welche Lobby hat da interveniert, dass man da nur in einem kleinen Teilbereich, nämlich im Bereich der Lotterie und der Wettspiele, ein Verbot ausspricht und diese Geschäfte in den anderen Bereichen nach wie vor zulässt? Bei so viel Einsicht in den Ausschüssen muss es offensichtlich eine starke Lobby geben, die da Druck gemacht hat.

Es wird alles beim Alten bleiben. Die Geschäftemacher werden weitermachen. Es wird sich nicht viel ändern. Hoffentlich zeigt die Bundesregierung irgendwann einmal Ein­sicht. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

11.37


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Hakl. – Bitte.

 


11.37.32

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frauen Bundes­ministerinnen! Hohes Haus! Es ist richtig, dass im Bereich der unerbetenen Werbe­anrufe eine ganz unglaubliche Abzocke stattgefunden hat. Es gibt allerdings auch Anrufe, die nicht unseriös erfolgen. Ich habe – es ist mittlerweile, glaube ich, 20 Jahre her – auf der Uni ein Gratis-Abo der „Presse“ für drei Monate bekommen, und als das abgelaufen war, rief mich jemand von der „Presse“ an und fragte mich, ob ich Interesse hätte, die „Presse“ in Zukunft zu abonnieren. – Das habe ich getan. (Abg. Dipl.-Ing.  Deimek: Da ist man ja Kunde, das gilt nicht! Abg. Öllinger: Was wollen Sie uns damit sagen?) Ich habe das Abo seit damals, und ich bin auch sehr zufrieden damit. (Abg. Scheibner: Das ist eben etwas anderes, ...!)

Wenn man auf eine Messe geht und zu einem Messestand geht – sagen wir, es ist gerade eine Häuslbauermesse, und man muss das Bad umbauen –, man einem Unternehmer, der dort steht, eine Visitenkarte gibt, und dieser ruft einen die Woche darauf – auch unerbeten – an (Abg. Vock: Aber die Visitenkarte hergeben heißt ...!), und man kommt ins Geschäft, dann ist das ein Beispiel für ein Geschäft, das auch am Telefon abgeschlossen worden ist, ohne dass es unseriös ist. (Abg. Öllinger: Das ist doch absurd!)


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Das ist gleichzeitig der Grund dafür, warum aus meiner Sicht eine grundsätzliche, auto­matische Nichtigkeit von jedem Geschäft, das am Telefon abgeschlossen wird, nicht die beste Lösung ist. (Abg. Vock: Jedes Geschäft muss ... bestätigen! Ganz einfach!) Richtig ist, dass eine Nichtigkeit für jene Abzocker, die im Glücks- und Lotterie­spielbereich tätig waren, zwingend notwendig war. – Das wurde auch umgesetzt. (Beifall bei der ÖVP.)

Gleichzeitig haben wir die Rücktrittsrechte so verändert, dass sich der Konsument jetzt endlich auch wehren kann. (Abg. Scheibner: Das stimmt überhaupt nicht!)

Auch wenn man unwissentlich telefonisch und ohne dass man es wollte einen Vertrag abgeschlossen hatte, hatte man drei Monate lang ein Rücktrittsrecht ab dem Telefonat. Das war sinnlos, denn genau die unseriösen Anbieter haben mit einer Rechnungs­legung so lange gewartet, bis diese Fristen abgelaufen waren – ein völlig unhaltbarer Zustand.

Jetzt, egal, wann die Rechnung gelegt wird, besteht, nachdem man die Rechnung bekommen hat – man sieht die Rechnung, man erschrickt, wollte das gar nicht –, die Möglichkeit, zurückzutreten, und zwar unabhängig davon, ob die Rechnung erst drei Monate später gestellt wird, ob man sich überhaupt noch erinnern kann und Ähnliches mehr. Das ist eine ganz massive Verbesserung für die Konsumenten, die es ihnen erst möglich macht, von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

Gleichzeitig halte ich die automatische Nichtigkeit aller Verträge für unangemessen. Wenn ich zum Beispiel am Telefon zugesagt hätte: Ja, bitte, schicken Sie mir die „Presse“, ich möchte sie abonnieren!, und ich hätte sie dann ein Jahr lang bekommen, danach aber gemeint hätte, das eigentlich nicht bezahlen zu wollen, dann wäre nach den Vorschlägen einer automatischen Nichtigkeit dieses Geschäft von Anfang an nichtig gewesen, und ich hätte in aller Seelenruhe ein Jahr lang die Zeitung kon­sumiert. (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Dann hätte man Ihnen einen Brief geschrieben, den Sie unterschreiben hätten müssen!) Das kann ja nicht sein, dass man das allen Erns­tes haben möchte.

Deshalb bin ich der festen Überzeugung, dass wir ein für die Konsumenten sehr gutes Gesetz beschließen, dass wir diesen absolut unmöglichen Abzockern, die vor allem ältere Menschen ausgenommen haben wie Weihnachtsgänse, einen absolut wirk­samen Riegel vorgeschoben haben, dass wir dadurch, dass niemand mehr mit unterdrückter Nummer anrufen darf, ermöglichen, dass man erst gar nicht ans Telefon geht, wenn jemand anruft, den man nicht kennt. Auch das ist ein weiterer Schutz. Dass wir die Strafen auf 58 000 € erhöht haben, wenn das trotzdem passiert, zeigt, wie ernst es den Regierungsparteien damit ist.

Ich glaube, es ist in Summe ein sehr ausgewogenes Gesetz, das jene bestraft, die eine untragbare Abzocke gemacht haben, ein normales Geschäftsleben aber auch in Zukunft weiterhin möglich sein lässt – dort, wo es für Konsumenten und für die Unternehmen wichtig und sinnvoll ist. Es kann nämlich nicht sein, dass man sich in der heutigen Zeit als Konsument für jedes Geschäft irgendwohin bewegen muss. Dafür fehlt sehr, sehr vielen Menschen sowohl die Zeit als auch die Lust. Ich glaube daher, dass dieser Weg der richtige ist.

Auch angesprochen wurden die Vorratsdatenspeicherung und die aus Sicht der Oppo­sition überzogene und über den Rahmen der Europäischen Union hinausgehende künf­tige Umsetzung dieser Richtlinie.

Gleich einleitend betone ich, dass es auch meiner Ansicht nach in diesem Gesetz im Hinblick auf den Grundrechtsschutz Nachschärfungen geben wird, geben muss. Wir werden diese in den nächsten Wochen verhandeln; wir haben noch relativ viel Zeit bis


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zum Plenum. Enttäuschend war, dass sowohl die FPÖ als auch die Grünen schon im Ausschuss gesagt haben: Ganz egal, welche Änderungen kommen und was immer da gemacht wird, wir stimmen ohnehin nicht zu! (Abg. Mag. Korun: So etwas haben wir noch nie gesagt!) Anderenfalls hätte man den Ausschuss auch vertagt. (Abg. Scheibner: Wir wollten verhandeln!) Ich habe das sehr bedauert, aber es ist relativ sinnlos, bei einer so offensichtlich wenig konstruktiven Gesprächsbereitschaft Termine mit Ihnen auszumachen, wenn man weiß, dass eine konstruktive Beitragsleistung nicht zu erwarten ist. (Abg. Hörl: Bravo!)

Zum anderen bekenne ich mich dazu, dass wir mehr umsetzen wollen, als die Richt­linie vorsieht. Sie sieht vor, dass diese Vorratsdaten ausschließlich zum Zwecke der Terrorbekämpfung und für ganz schwere Verbrechen verwendet werden können. Ich bin der Ansicht, dass wir auch für den Bereich Stalking – ich kenne zufällig zwei Per­sonen, die von Stalkern verfolgt wurden; diese Menschen sind psychisch an ihre Grenzen geraten und zerrüttet –, dass wir auch dann, wenn über Telefon oder Internet derartige Straftaten begangen werden, auch wenn sie vielleicht nicht so gravierend sind wie Terror, eine Handhabe haben müssen. Gleiches gilt für den Bereich der Kinderpornographie. In diesen Bereichen werden wir die Vorratsdaten auch heranziehen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.44


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


11.44.19

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen Ministerinnen! Unerbetene Werbeanrufe sind nicht nur ein Verstoß gegen das Telekommunikationsgesetz, sondern auch gegen die Privatsphäre. Frau Kollegin Hakl, Sie haben gemeint, wenn die Opposition signalisiert hätte, dass man Änderungen unter Umständen auch mitunterstützt, und so weiter, dann hätte man diese Materie im Ausschuss auch vertagt. – Also ich habe da einen ganz anderen Eindruck, denn vertagt worden ist dieses Konsumentenschutzgesetz, das sozusagen schon seit Dezember zur Beratung im Parlament aufliegt, bereits am 22. Februar. Wenn Ihre Kollegin Tamandl sagt, man habe sich sehr große Gedanken innerhalb der Koalition gemacht – vor allem Frau Kollegin Tamandl und Herr Kollege Maier haben sich große Gedanken gemacht –, so muss ich sagen, das hat sich wahrscheinlich nur auf die letzten paar Minuten vor dem Ausschuss beschränkt. Vorher hat man darüber anscheinend nicht gesprochen.

Ich erinnere Sie daran, dass im Regierungsprogramm Folgendes steht: „Verträge, die im Rahmen unerbetener Werbeanrufe geschlossen werden, sollen entweder nichtig oder bis zur schriftlichen Bestätigung durch den Kunden schwebend unwirksam sein“. – Das ist jetzt in der vorliegenden Form nicht der Fall.

Jetzt zu Ihrem Beispiel mit der Zeitung, Frau Kollegin Hakl. Von einem Zeitungsverlag bin ich schon oft angerufen und gefragt worden, ob ich probeweise für 14 Tage, drei Wochen oder einen Monat eine Zeitung zugestellt bekommen möchte. Wenn ich zusage, wird sie mir zugestellt, ich lese diese Zeitung und werde dann angerufen und gefragt, ob ich diese Zeitung abonnieren möchte, ob ich Interesse daran hätte. Wenn ich dann nein sage, weil ich kein Interesse habe, weil ich schon eine andere Tageszeitung abonniert habe, so ist das erledigt. Wenn ich Interesse habe, dann schickt mir der Verlag einen Vertrag zu, ich unterzeichne ihn, und dann ist der Vertrag wirksam. – Genau das wollen die Oppositionsparteien! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.) Genau das wollen alle, aber das haben Sie in Ihrem Konsumentenschutzgesetz nicht


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festgeschrieben. Das steht nicht drin, darauf konnten Sie sich – Rot und Schwarz – nicht einigen. Das ist die Problematik.

Einverstanden bin ich mit gewissen Fortschritten wie zum Beispiel dem Verbot der Unterdrückung und Verfälschung der Rufnummern, denn bisher hat man die Initiatoren von Telefonmarketing gar nicht ausfindig machen können. Das ist ebenso ein Fort­schritt wie eine gewisse Ausweitung des Rücktrittsrechts. Das hat die Frau Bundes­minister für Justiz in der Form vorgeschlagen. Der Herr Bundesminister für Konsumen­tenschutz wiederum hat etwas anderes vorgeschlagen, nämlich die Nichtigkeit von Verträgen, wenn sie nicht schriftlich unterzeichnet werden. Davon ist jetzt aber keine Rede. So ist es .

Es gibt auch gewisse Dinge, die einen Vorteil bringen. Jacky Maier hat groß heraus­posaunt, dass am Telefon geschlossene Verträge, die mit Glücksspiel, mit Gewinnzu­sagen, mit Lotterie und so weiter zu tun haben, von Haus aus als nichtig erklärt werden können. – Das ist sicherlich ein Vorteil, aber auch schon der einzige. Wenn Unter­nehmer von Telefonmarketing dem Konsumenten die Vertragsdaten in einer Woche schriftlich übermitteln – das kann auch per E-Mail sein –, dann hat der Ver­braucher, nachdem das Rücktrittsrecht jetzt sozusagen um eine Woche ausgedehnt worden ist, wie es die Frau Bundesminister für Justiz auch vorgeschlagen hat, nach Erhalt dieser Bestätigung ein Rücktrittsrecht; wie gesagt, sieben Werktage, Samstage, Sonn- und Feiertage zählen nicht dazu. Was ist aber, wenn jemand per E-Mail eine Verständigung bekommt und verhindert ist, sie zu öffnen, zu lesen; er ist vielleicht im Ausland, ist krank oder sonst verhindert zu reagieren? – Dann ist das Rücktrittsrecht dahin, und er hat den Vertrag! Das ist die Problematik dabei. (Beifall beim BZÖ.)

Deshalb, glaube ich, ist das, was wir bisher als Regelung haben, unzureichend, ge­schätzte Damen und Herren!

Ein unerwünschter Anruf, wie ich schon gesagt habe, stellt einen unzulässigen Eingriff in die Privatsphäre dar. Der Verbraucher – und jetzt komme ich wieder zu Ihnen, Frau Kollegin Hakl – hat zwar ein Rücktrittsrecht, das wir jetzt um sieben Tage ausgeweitet haben, der Zusender hat nicht mehr die Möglichkeit, so lange abzuwarten, bis das Rücktrittsrecht verfallen ist (Abg. Mag. Hakl: Wenn ich die Rechnung bekomme ...!), aber, Frau Kollegin Hakl, hören Sie einmal zu: Glauben Sie, dass sich die vielen Österreicherinnen und Österreicher beim Rücktrittsrecht so gut auskennen, dass sie sich beim Vertragsrecht so gut auskennen? – Ich glaube nicht! Ich glaube, da sind die meisten überfordert, und das ist die Problematik dabei. (Abg. Mag. Hakl: Aber wenn sie die Rechnung bekommen, dann erschrecken sie!) Ja, genauso ist es, Frau Kollegin Hakl, das ist die Problematik!

Tatsache ist, dass es aufgrund dessen, was uns jetzt vorliegt – dank der SPÖ und dank der ÖVP –, nicht automatisch zur Nichtigkeit von abgeschlossenen Verträgen kommt. Im Regierungsprogramm war etwas anderes vorgesehen. Somit ist der Konsu­mentenschutz weiterhin nicht so weit ausgebaut, wie wir das haben wollten. Es ist schon paradox, wenn Rot und Schwarz beschließen, dass auf Basis unzulässiger Telefonate gültige Verträge zustande kommen, denn das Telekommunikationsgesetz stellt das schlicht und einfach klar dar: Das ist verboten!

Aufgrund dessen bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek, Dr. Spadiut, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über die Regierungsvorlage 1007 d.B.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 70

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage (1007 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsu­mentenschutzgesetz (KSchG) geändert wird (Konsumentenschutzrechts-Änderungs­gesetz 2011 – KSchRAG 2011) in der Fassung des Berichts des Konsumentenschutz­ausschusses (1008 d.B.) wird wie gefolgt geändert:

Z. 1 lautet:

Dem § 5e wird folgender Absatz 4 angefügt:

„(4) Ein im Fernabsatz geschlossener Vertrag, der während eines gemäß § 107 Abs. 1 TGK 2003 unzulässigen Anrufs zustande kommt, ist unbeschadet des § 5e Abs. 1 bis 3 KSchG nichtig.“

Z. 2 entfällt

Z. 3 lautet:

In § 41a wird nach Abs. 23 folgender Abs. 24 eingefügt:

„(24) § 5e Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2011 tritt mit 1. April 2011 in Kraft. Diese Bestimmung ist auf Verträge anzuwenden, die nach dem 31. März 2011 ausgehandelt werden.“

*****

Geschätzte Damen und Herren, wenn Sie auch der Meinung sind, dass das Konsu­mentenschutzgesetz ausgeweitet werden soll, dann stimmen Sie ganz einfach diesem Abänderungsantrag zu! Ich glaube, die Grünen haben einen ähnlichen Antrag einge­bracht. Fakt muss sein, dass die Konsumenten in Zukunft vor lästigen Telefonanrufen von Callcentern geschützt werden. (Beifall beim BZÖ.)

11.52


Präsident Fritz Neugebauer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek, Dr. Spadiut

zum Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über die Regierungsvorlage (1007 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) geändert wird (Konsumentenschutzrechts-Änderungsgesetz 2011- KSchRAG 2011 (1108 d. B.))

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage (1007 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) geändert wird (Konsumentenschutzrechts-Änderungsgesetz 2011- KSchRAG 2011) in der Fassung des Berichts des Konsu­mentenschutzausschusses (1008 d. B.) wird wie gefolgt geändert:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 71

Z. 1 lautet:

Dem § 5e wird folgender Absatz 4 angefügt:

„(4) Ein im Fernabsatz geschlossener Vertrag, der während eines gemäß § 107 Abs. 1 TGK 2003 unzulässigen Anrufs zustande kommt, ist unbeschadet des § 5e Abs.1 bis 3 KSchG nichtig.“

Z. 2 entfällt

Z. 3 lautet:

In § 41a wird nach Abs. 23 folgender Abs. 24 eingefügt:

„(24) § 5e Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2011 tritt mit 1. April 2011 in Kraft. Diese Bestimmung ist auf Verträge anzuwenden, die nach dem 31. März 2011 ausgehandelt werden.

Begründung

Das Regierungsübereinkommen sieht als Lösung der Cold-Calling Problematik die Nichtigkeit bzw. schwebende Unwirksamkeit eines Vertrages, der im Rahmen eines unerbetenen Anrufes geschlossen wird, vor. Da derartige Anrufe laut  § 107 TGK 2003 ohnehin für unzulässig erklärt werden, wäre dies die logische Konsequenz im Sinne der Konsumenten. Denn es ist VerbraucherInnen schwer zu vermitteln, dass, obwohl sie um keinen Anruf gebeten haben und dieser Verstoß gemäß § 107 TKG als unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre strafbar ist, ein nachfolgender Vertrag gültig sein soll und es das Problem des Verbrauchers ist, sich von einem solchen auch wieder zu lösen.

Ohne die ursprünglich vorgesehene Nichtigkeit dieser Verträge würde sich strafbares Handeln für dubiose Unternehmen also weiterhin lohnen, und keine Verbesserung für die genervten Verbraucher bedeuten.

Auch Deutschland hat vor über einem Jahr mit der Erweiterung der Rücktrittsrechte versucht, die Problematik rund um unerbetene Werbeanrufe und daraus resultierende Verträge zu lösen. Erste Erfahrungen zeigen, dass es nach wie vor zahlreiche Beschwerden erboster KonsumentInnen gibt, die Änderungen also im Sinne der Unternehmen und nicht der Verbraucher beschlossen wurden.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Herr Kollege Dolinschek, Sie haben Ihre Redezeit durch das späte Einbringen Ihres Antrages überzogen. Es wird kein Einwand bestehen, wenn diese Zeit bei Kollegem Rainer Widmann abgezogen wird; er hat dann 7 Minuten.

Nächste Rednerin ist Frau Bundesministerin Mag. Bandion-Ortner. – Bitte.

 


11.52.30

Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Kollegin! Liebe Damen und Herren Abgeordnete! Sie kennen alle die Situation: Es läutet das Telefon, eine freundliche Frauenstimme meldet sich – meistens eine Frauenstimme – und sagt: Gratuliere, Sie haben gewonnen! (Abg. Mag. Schatz: Das wissen wir jetzt eh schon!) Sie haben mindestens 100 € gewonnen, wenn Sie sich nur beteiligen an unseren tollen Wetten. – Sehr geehrte Damen und Herren! Gewon­nen haben die Konsumenten heute durch dieses Gesetz! (Beifall bei der ÖVP. – Nein-Rufe der Abgeordneten Dipl.-Ing. Deimek und Zanger.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 72

Immer mehr dubiose Unternehmen schwatzen den Konsumenten Dienstleistungen auf und fordern sie dann zur Zahlung auf. Mit dem nun vorliegenden Gesetzentwurf soll jetzt Schluss sein mit diesen Geschäftspraktiken. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Deimek.) Null Toleranz, sehr geehrte Damen und Herren, null Toleranz für diese zweifelhaften Wett- und Lotterieanbieter, null Toleranz bei Gewinnzusagen und dadurch auch mehr Schutz für unsere österreichischen Verbraucherinnen und Verbraucher! (Abg. Mag. Schatz: Das wissen wir alles!)

In Zukunft sollen Verträge über Wett- und Lotteriedienstleistungen und Verträge mit Gewinnzusagen nicht mehr im Rahmen eines unerlaubten Werbeanrufs zustande kommen. (Abg. Mag. Schatz: Und die anderen schon? – Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Warum nicht beim Rest auch?) Diese Verträge werden absolut nichtig sein, und die Nichtigkeit ist, wenn man so will, die zivilrechtliche Höchststrafe für diese fragwürdigen Unternehmen.

Aber zusätzlich werden auch die Rücktrittsrechte ausgeweitet. Zukünftig soll erst dann ein Rücktrittsrecht zu laufen beginnen, wenn der Erbringer der Dienstleistung eine Rechnung legt, denn dann erkennt der Konsument, mit wem er es eigentlich zu tun hat und wofür eigentlich Geld verlangt wird. (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Aber das kriegen so viele Leute ja gar nicht mit! Für normale Leute ja, aber für die, die das nicht mitbe­kommen, ist das zu spät! Das reicht nicht!)

Mir ist wichtig, dass die Konsumenten wissen, wer ihr Vertragspartner ist, und dass sie dann rechtliche Schritte gegen die Vertragspartner unternehmen können. (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Aber die Leistungen bis dahin müssen schon bezahlt werden!) – Hören Sie mir einmal zu! Was sind denn das für rechtliche Schritte? – Einerseits haben wir das Rücktrittsrecht, wir haben die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen den Unternehmer, wir haben Anfechtung wegen List und Irrtum, und wir haben auch die Möglichkeit einer verwaltungsrechtlichen, aber auch einer strafrechtlichen Anzeige.

Sehr geehrte Damen und Herren! Durch dieses Gesetz werden die Konsumenten nicht entmündigt, aber geschützt. (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Lobbyieren Sie auch schon? Wie viel kriegen Sie im Monat?)

Wir wissen alle, dass diese unlauteren Geschäftspraktiken nicht an der Staatsgrenze enden. Deswegen – und jetzt bitte besonders gut aufpassen –, deswegen brauchen wir eine europäische Lösung, eine harmonisierte Lösung, und diese Lösung ist gerade in Arbeit, wie Sie wissen, sehr geehrte Damen und Herren! (Abg. Zanger: Aber schützen tun wir noch immer die Österreicher zuerst!) Am 24. und 25. Jänner dieses Jahres hat es eine allgemeine Ausrichtung darüber gegeben. (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Wen schüt­zen Sie? Die Elektrounternehmen, die Telefonbetreiber, ...!) – Hören Sie mir doch zu! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Zanger.)

Im Mai wird es bereits eine Plenarsitzung dazu im Europäischen Parlament geben. Also es tut sich was, und ich werde das natürlich genau verfolgen. Wir werden uns dann wahrscheinlich danach zu orientieren haben; wir werden uns danach zu orientieren haben.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Scheibner, sehr geehrte Frau Abgeordnete Schatz, sehr geehrter Herr Mag. Steinhauser! Wir alle wollen doch nicht, dass wir in ein paar Monaten das Gesetz wieder ändern müssen. Das wäre doch völlig unsinnig! (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Das wird noch viel schlimmer, als Sie das glauben!) Das wäre völlig unsinnig. Daher: Warten wir doch diese europäische Entwicklung, die jetzt wirklich in Gang gekommen ist, ab! (Beifall bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 73

Eines noch zum Abschluss, sehr geehrte Damen und Herren: Wenn Betrüger ihr Unwesen über Telefon und über Internet treiben, ist es, glaube ich, nicht ganz so schlecht, wenn man auf Verbindungsdaten zugreifen kann. Aber das ist eine andere Geschichte. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

11.57


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Zanger. – Bitte.

 


11.57.59

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Meine Damen Bundes­minis­ter! Hohes Haus! Frau Justizministerin, Sie sagen: Warten wir doch die europäische Entwicklung ab! Ich frage Sie: Wie lange wollen wir die europäische Entwicklung abwarten? – So lange, bis dem letzten Österreicher der letzte Cent aus der Tasche gezogen wurde? (Beifall bei der FPÖ.) Diese große europäische Lösung wird noch Monate, vielleicht Jahre dauern, und in der Zwischenzeit kann viel passieren. Wir sind aufgefordert, die Österreicher zu schützen, und nicht, auf Vorgaben aus der EU zu warten für etwas, was wir selbst lösen könnten.

„Kriminelle organisierte Telefonkeilerei“, so wurde das heute bezeichnet, charman­ter­weise mit Cold Calling umschrieben – keine Frage ein Thema, das viele beschäftigt und mit dem viele KonsumentInnen auch schon konfrontiert worden sind. Alle Berichte, die dazu in den Medien erschienen sind, von den Konsumentenschutzorganisationen angefangen, sprechen von einer „kleinen Novelle“, die ein wenig Verbesserung im Verbraucherschutz bringt. Warum „ein wenig“? – Weil die Nichtigkeit, die von uns Oppositionsparteien gefordert wurde, für sämtliche abgeschlossenen unerwünschten Telefonverträge wirklich nur dann Gültigkeit hat, wenn es um Gewinnzusagen, Wett- oder Lotteriedienstleistungen geht. Verträge, die so abgeschlossen werden, sollten aber absolut und generell nichtig sein. Das sollte für alle gültig sein. Das wäre Schutz des Bürgers, Schutz des Konsumenten. Da wäre null Toleranz, wie Sie, Frau Bundes­minister, gesagt haben, einzufordern, da wäre null Toleranz auch umzusetzen. Es sollte keine Schlupflöcher geben. (Beifall bei der FPÖ.)

80 Prozent der Beschwerden, die an die Arbeiterkammer oder an die Konsumen­ten­schutzorganisationen herangetragen werden, betreffen diese Gewinnzusagen und Wett- und Lotteriedienstleistungen. Was ist mit den anderen 20 Prozent? 80 Prozent schützen Sie jetzt, 20 Prozent lassen Sie offen? Was wird passieren? Nehmen wir an, dass diese Wettdienstleister wirklich sagen, dieses Geschäft zahlt sich nicht aus. Was werden sie tun? – Sie werden dieses 20-Prozent-Schlupfloch, das Sie gelassen haben, nutzen und eben andere Dienstleistungen verkaufen. Das ist überhaupt keine Frage. Einmal ein Gauner, immer ein Gauner! Es werden dann eben Bücherreihen, Sammler­stücke, Wärmedecken oder ähnliche Dinge sein, die den Konsumenten aufgedrängt werden.

Dieses Rücktrittsrecht, das Sie zwar verankert haben, ist ja wirklich eine Farce. Wenn man mit den Bürgern in Kontakt ist – und das sind oft sehr einfach gestrickte Men­schen –: Glauben Sie wirklich, dass sich jemand diese Verträge durchliest und dann noch sagt: Jetzt schreibe ich einen Brief, wohin, weiß ich nicht, vielleicht findet sich irgendwo eine Adresszeile, und den dann noch abschickt und damit aus der Haftung entlassen ist? – Nein, diese Firmen sind nämlich lästig, die schicken noch und nöcher.

Meine Damen und Herren, schlussendlich ist es ja so gewesen, dass die ÖVP wieder einmal offensichtlich irgendeiner Lobby das Wort geredet hat (Abg. Jakob Auer: Na hallo!) und die SPÖ hier den Steigbügelhalter gemacht hat, um diese 20 Prozent durchzulassen. Wer es war, kann man nur vermuten: vielleicht irgendein Telekom-Betreiber, vielleicht aber auch die „Kronen Zeitung“, damit sie ihre Abos besser verkaufen kann, oder schlussendlich eben die SPÖ Wien.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 74

Wir von der FPÖ spielen hier nicht mit. Und darum werden wir nur jenem Punkt im Gesetz zustimmen, der besagt, dass die Verträge nichtig sind, nicht aber jenen, wo es um diese Halblösung geht. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Rädler: Traumdeuter!)

12.01


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher. – Bitte.

 


12.01.15

Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frauen Bundesministerinnen! (Die Rednerin stellt ein Taferl mit der Aufschrift „SPÖ Parlamentsfraktion GEGEN“ – dann ist ein durchgestrichenes Mobiltelefon zu sehen – vor sich auf das Rednerpult.) Meine sehr verehrten Damen und Herren, die via ORF die Debatte verfolgen! Ich beziehe mich auf die Novelle des Telekommunikations­gesetzes, mit dem die Grundlage für das Konsumentenschutzgesetz geschaffen wur­de, insbesondere auch darauf, was das Wort „Cold Calling“ betrifft – eine komplexe Materie, die sich aber ganz einfach erklären lässt. Ich nehme jetzt kein Beispiel aus der Glücksspiellotterie oder dergleichen, sondern stellen Sie sich vor, alles beginnt mit einem Telefonanruf, einem sogenannten Cold Call. Der Anrufer/die Anruferin gibt an, im Auftrag eines Umfrageinstituts eine Umfrage zum Thema „Zufriedenheit der Bürger mit der Steuerpolitik“ zu machen. Einige Tage später meldet sich die Anruferin wieder unter Bezugnahme auf das vorangegangene Gespräch und teilt mit: Das Ergebnis der Umfrage ist, dass wir alle zu viel Steuern zahlen, und daher haben Sie ein kostenloses Beratungsgespräch gewonnen.

Damit das Ganze einfacher wird, kommt der/die Berater/in dann zu Ihnen nach Hause. Da kann man auch besser die Unterlagen zur Verfügung stellen, wie etwa Bauspar­verträge, Kontoauszüge oder auch Lohn- und Gehaltsbescheinigungen. In diesem Fall hat das Unternehmen einen kompletten Überblick über die Vermögenssituation, und durch eine weitere Kontaktherstellung kommt man dann zu einem Finanzdienstleis­tungsunternehmen. – So weit dieses Fallbeispiel.

Es betrifft eben auch Sie. Es betrifft jeden, der täglich mit dem Handy oder mit dem Telefon telefoniert. Und es kann nicht sein, dass man mit zahllosen Anrufen torpediert wird, und noch dazu, dass dann die Rufnummer unterdrückt wird. Man ist eigentlich dazu genötigt, dass man bei anonymen Nummern nicht mehr abhebt. (Zwischenrufe des Abg. Mag. Stadler in Richtung des Abg. Heinzl.) – Aber dieses Problem scheint ja den Kollegen nicht zu interessieren. – Noch dazu werden von diesen Unternehmen Kontaktdaten gesammelt, womöglich weiterverkauft, und die Konsumenten und Konsu­mentinnen werden in die Irre geführt. (Abg. Mag. Stadler: Wer hat Ihnen dieses Taferl gemacht?)

Im TKG ist nun das Verbot der Rufnummernunterdrückung und auch -verfälschung festgemacht, und auch die Strafdrohung wurde erhöht.

Ich begrüße diese Novelle und hoffe, dass dies zu einer Verbesserung der Situation im Allgemeinen, aber vor allem zu einem wirksameren Schutz der Konsumenten und Konsumentinnen führt. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Wöginger.)

12.04


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


12.04.17

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die einzige, wirklich saubere Lösung für das, was wir heute hier zu verhandeln haben, nämlich einen besseren Konsumentenschutz bei Cold Calls, ist, wenn alle Verträge,


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die mittels Cold Calling zustande gekommen sind, für nichtig erklärt werden. Das ist die einzige saubere Lösung! (Beifall bei den Grünen.)

Sie können doch niemandem erklären, Frau Bundesministerin Bandion-Ortner, dass zwar das Cold Calling verboten ist, dass aber in Hinkunft, wenn sich jemand darauf einlässt – und das tun faktisch alle älteren Personen, weil das freundliche Menschen sind –, also wenn ein Vertrag zustande kommt, der nicht das Glücksspiel betrifft, sondern etwa eine Telekom-Dienstleistung, einen neuen Telekom-Vertrag oder auch einen Zeitschriftenvertrag, ein Abo, und nicht rechtzeitig gekündigt wird, dann dieser Vertrag auf einmal, obwohl verboten initiiert, gültig ist.

Wie erklären Sie denn das? Und wie können Sie sich vorstellen, dass ältere Menschen mit dem umgehen? – Das sind ja in der Regel freundliche Menschen, die dann, wenn sie einen Anruf erhalten, auch versuchen, freundlich mit dem Anrufer oder der Anruferin umzugehen. Das sind geschulte Personen, die das natürlich genau wissen und versuchen, die älteren Menschen in ein Gespräch zu verwickeln.

Das heißt – noch einmal –: Die einzige Möglichkeit, hier eine saubere Lösung – und vertrösten Sie uns bitte nicht auf die europäische Ebene! – zu finden, ist die Nichtigkeit aller über Cold Calling zustande gekommenen Verträge, und deshalb bringe ich folgen­den Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Schatz, Öllinger, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über die Regierungsvorlage (1007 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) geändert wird (Konsumentenschutzrechts-Änderungsgesetz 2011 – KSchRAG 2011) (1108 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage (1007 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Konsu­mentenschutzgesetz (KSchG) geändert wird (Konsumentenschutzrechts-Änderungs­gesetz 2011 – KSchRAG 2011) in der Fassung des Berichtes des Konsumenten­schutz­ausschusses (1108 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. Z. 1 lautet:

Dem § 5e wird folgender Absatz 4 angefügt:

„(4) Ein im Fernabsatz geschlossener Vertrag, der während eines gemäß § 107 Abs. 1 TKG 2003 unzulässigen Anrufs zustande kommt, ist unbeschadet des § 5e Abs. 1 bis 3 KSchG nichtig.“

2. Z. 2 entfällt.

3. Z. 3 lautet:

In § 41a wird nach Abs. 23 folgender Abs. 24 eingefügt:

„(24) § 5e Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2011 tritt mit 1. April 2011 in Kraft. Diese Bestimmung ist auf Verträge anzuwenden, die nach dem 31. März 2011 ausgehandelt werden.“

*****

Das ist der Abänderungsantrag der Grünen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 76

Und ich sage jetzt etwas zur Debatte. Jacky Maier ist im Moment nicht im Saal, Jacky Maier halte ich für einen guten Konsumentenschützer, aber in meinem Ranking von gutem Konsumentenschutz hast du, lieber Jacky Maier, heute fünf Punkte verloren. Absolut! Mit dieser windigen Erklärung kann man wirklich nicht weiterkommen. Es ist jedem hier herinnen klar – und jeder von den Betroffenen weiß das auch –, wie solche Cold Calls zustande kommen, wer da anruft, wer betroffen ist. Natürlich in erster Linie Leute, die 70, 80, 90 Jahre alt sind. Bei denen will man noch einmal groß abkassieren. Um nichts anderes geht es: billigste Abzocke!

Und das verhindern Sie nicht. Es ist eine Schande für dieses Parlament, dass Sie hier nicht weiter gehen. Das ist wirklich eine Schande! (Beifall bei den Grünen.)

Die Alten sollen zahlen, wenn sie auf solche Verträge hereinfallen. Das ist doch ungehörig! Und da brauchen Sie sich nicht herzustellen und zu sagen: Ja, wenn es ein Glücksspiel ist, dann verbieten wir das ja ohnehin, dann ist es ohnehin nichtig. – Das ist ja nur ein kleiner Teil der Verträge, die so zustande kommen.

Ich kann es Ihnen von meiner Mutter sagen. Sie zeigt mir jedes Mal, wenn ich zu ihr komme, nicht nur, was sie an Telefonanrufen erhalten hat, sie traut sich schon gar nicht mehr ans Telefon zu gehen, sie wartet, bis sich der Telefonanrufbeantworter einschaltet, um zu hören, wer da anruft. Das ist die Realität in unserem Land! Davon wissen Sie alle, und trotzdem ändern Sie nichts daran.

Da gibt es dutzende Briefe – über die haben wir heute nicht gesprochen, denn heute geht es ja nur um das Cold Calling –, in denen den Leuten Gewinnspiele angedreht werden. Ja machen Sie einmal endlich etwas, wachen Sie auf! Jeder sagt Ihnen das von den älteren Menschen, von Ihren Verwandten sicher auch, dass hier brutal abgezockt wird. Und dann kommen Sie daher und sagen: Warten wir doch auf das Europäische Parlament! Das wird ja in den nächsten Monaten eine Richtlinie machen.

Sie wissen ganz genau, wie lange es dauert, bis eine Richtlinie des Europäischen Parlaments hier im Haus umgesetzt wird. Das sind zwei, drei, vier Jahre. Wollen Sie wirklich noch zwei, drei, vier Jahre Abzocke ermöglichen, billigste Abzocke auf Kosten älterer Menschen?! – Das gehört sich nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren, und das wissen Sie alle genau!

Es ist nur die ÖVP, die da irgendwelchen Lobbyisten, von denen wir die Schnauze bis hierher voll haben, die Stange hält! Das soll Ihnen einmal gesagt werden, egal, ob das auf europäischer Ebene oder hier im Hohen Haus ist. Schämen Sie sich! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von FPÖ und BZÖ.)

12.10


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Abänderungsantrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Schatz, Öllinger, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über die Regierungsvorlage (1007 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) geändert wird (Konsumentenschutzrechts-Änderungsgesetz 2011 – KSchRAG 2011) (1108 d.B.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 77

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage (1007 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kon­sumentenschutzgesetz (KSchG) geändert wird (Konsumentenschutzrechts-Änderungs­gesetz 2011 – KSchRAG 2011) in der Fassung des Berichtes des Konsumenten­schutz­ausschusses (1108 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. Z. 1 lautet:

Dem § 5e wird folgender Absatz 4 angefügt:

„(4) Ein im Fernabsatz geschlossener Vertrag, der während eines gemäß § 107 Abs. 1 TKG 2003 unzulässigen Anrufs zustande kommt, ist unbeschadet des § 5e Abs 1 bis 3 KSchG nichtig.“

2. Z. 2 entfällt

3. Z. 3 lautet

In § 41a wird nach Abs. 23 folgender Abs. 24 eingefügt:

„(24) § 5e Abs. 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxxx/2011 tritt mit 1. April 2011 in Kraft. Diese Bestimmung ist auf Verträge anzuwenden, die nach dem 31. März 2011 ausgehandelt werden.“

Begründung

Rechtspolitisch kann das Ziel, Cold Calling für unredliche Anbieter wirtschaftlich unin­teressant zu machen, mit der in der umseitig bezeichneten Regierungsvorlage nicht erreicht werden, da die vorgeschlagene Rücktrittslösung die Last, sich von einem überraschenden und ungewollten Vertragsabschluss zu lösen, weiterhin den Ver­braucherInnen aufbürdet. Ältere VerbraucherInnen berichten immer wieder, dass allein das Konzipieren eines Rücktrittsschreibens sowie der Weg zur Post sie bereits vor unüberwindliche Probleme stellt, sodass finanzielle Nachteile gezwungenermaßen hingenommen werden. Nicht von ungefähr haben sich manche Unternehmen (wie etwa ein besonders beschwerdeanfälliger Telekomprovider) auf vorwiegend ältere Zielper­sonen, sogar auf Bewohner von Pflegeheimen, spezialisiert. Damit geht aber das Kalkül dieser unseriös agierenden Unternehmen auf: strafbares Handeln rechnet sich und wäre auch nach einem Inkrafttreten eines § 5e Abs 4 KSchG weiterhin lukrativ. Die in der Regierungsvorlage vorgeschlagene Lösung entbehrt somit einer ab­schreckenden Wirkung, eine solche kann uE lediglich die Nichtigkeit eines Vertrags­abschluss im Wege des Cold Calling herbeiführen. Solange strafbares Verhalten nach § 107 TKG für Unternehmen nicht finanziell unattraktiv wird, ist eine Verringerung der Beschwerdeflut von Verbraucherseite nicht zu erwarten.

In Deutschland wurde durch das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung im Jahr 2009 durch eine Ausweitung des Rücktrittsrechts und Adaptierung der Ausnahmen vom Rücktrittsrecht in § 312d Abs 4 BGB (betreffend Zeitungen und Glücksspielverträge) versucht, unerbetene Werbeanrufe zu verringern. Ursprünglich gefordert wurde von der Verbraucherschutzministerkonferenz der Bundesländer sowie von den Verbraucherzentralen eine Bestätigungslösung, dh kein Wirksamwerden eines durch unerlaubte Telefonwerbung zustande gekommenen Vertrages ohne ausdrück­liche (nachträgliche) Bestätigung durch den Verbraucher.

Ein erstes Resümee nach einjähriger Anwendung dieses Gesetzes zeigt, dass das Gesetz die Beschwerdeflut nicht eindämmen konnte. (vgl. Pressemitteilung Nr


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 78

182/2010 d. Ministerium für Verbraucherschutz Baden-Württemberg "Der Bundesge­setzgeber hat unsere zentrale Forderung nicht aufgenommen und sich auf eine Stärkung des Widerrufsrechts und die Einführung von Bußgeldern beschränkt. Der Kern des Problems, nämlich unerwünschte Folgeverträge zu verhindern, wurde nicht angegangen", so Köberle. Trotz der drohenden Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro zeige das Gesetz zu wenig und vor allem nicht die angestrebte abschreckende Wirkung."

Abhilfe würde somit einzig eine scharfe zivilrechtliche Regelung - Nichtigkeit - im KSchG bringen, da die technischen Umgehungsmöglichkeiten in der Telekommu­ni­kation den Regelungen des TKG immer um einen Schritt voraus sein werden.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmucken­schlager. – Bitte.

 


12.10.21

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Ministerinnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Diese Cold Calls sind sicherlich ein großes Problem, nicht umsonst steht auch die Abarbeitung dieses Prob­lems im Regierungsprogramm. Und gerade mit dem Konsumentenschutzgesetz und dem Telekommunikationsgesetz geht man dem auf den Grund. Wir müssen jedoch festhalten, 80 Prozent dieser Cold Calls geschehen im Glücksspielbereich; das ist der gesamte Wett- und Lotteriebereich. (Abg. Mag. Schatz: Aber das bezieht sich ja nur auf die verschiedenen ...!) Und da sind die zukünftigen Verträge absolut nichtig. Da gibt es auch eine Differenzierung in der Geschäftstätigkeit.

Aber wir sollten nicht nach unten nivellieren und hier auch keinen amerikanischen Kon­sumentenschutz installieren, wo man als Erzeuger von Produkten erst einmal alle schlechten Möglichkeiten ausgrenzen muss. Ich glaube, wir haben durchaus einen mündigen Bürger, einen mündigen Konsumenten. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei FPÖ und Grünen.)

Dazu, dass Sie Personen am anderen Ende des Telefons mit „freundlich“ beschrieben haben, möchte ich Ihnen unterstellen, dass Sie mit „freundlich“ eine andere Geistes­haltung meinen. (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Genau: Einer allein stiehlt, das ist legal! Ich würde mich schämen! Ich würde mich sehr schämen!) Ich glaube, es sollte Rechts­sicherheit für alle Marktteilnehmer geben, für Konsumenten und Unternehmer. (Beifall bei der ÖVP.)

Man sollte jedoch das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Gerade wir müssen uns nicht schämen, geschätzter Herr Kollege von den Freiheitlichen (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Doch! Wenn zehn stehlen, sagen Sie, ist es illegal, wenn einer stiehlt, sagen Sie, es ist legal!), auch wenn Sie das noch so fordern.

Ich möchte nicht die Biographie eines Ihrer Abgeordneten zitieren, in der bis 2008 noch ein anderes Unternehmen – nämlich genau so ein Unternehmen, über das wir reden, die wir hier heute begrenzen wollen – drinnen steht, das er selbst geführt hat. – Nur so viel zum Schämen und zum Ordentlich-Sein. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Wir reden über die, die heute freigesprochen werden und genauso darauf abzielen und die Sie schützen!)

Den Service für den Konsumenten, Geschäftsmöglichkeiten für Unternehmen, klare Regeln und Chancen, das Rücktrittsrecht bis sieben Tage nach Erhalt der Ware oder der Dienstleistung (Abg. Mag. Schatz: Wer hat da welche Chance?) – beziehungs­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 79

weise jetzt in der Novelle: bis sieben Tage nach Erhalt der Rechnung –, das können wir durchaus garantieren. (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Können Sie mir erklären, wie eine achtzigjährige Frau, die nicht einmal weiß, ..., zurücktreten soll?)

Auch die Änderung im Telekommunikationsgesetz betreffend Unterdrückung und Verfälschung von Rufnummern ist ein absolut wichtiger Schritt, jedoch erst ein erster Schritt. Es müssen weitere Gesetze folgen (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Hat der Herr Strasser das Gesetz verhandelt? Schaut so aus!), denn Datenschutz darf nicht Täter­schutz sein, meine Damen und Herren. Ich würde Sie bitten, das auch für die nächsten Materien zu bedenken. (Beifall bei der ÖVP.)

Aber wir haben mit diesem Problem nicht nur österreichische Probleme, geschätzte Damen und Herren, wenn wir hier immer wieder auf die europäische Rechtsordnung bei der Verbraucherrechtsrichtlinie hinweisen, denn es ist eine internationale Geschäfts­tätigkeit. Wir brauchen eine europäische Lösung, und die ist auf einem guten Weg, so wie es die Frau Minister auch dargestellt hat. (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Und wir warten darauf, dass uns die Griechen nach unten harmonisieren!) Was machen Sie denn, wenn uns ein Call Center aus Bratislava, vor allem in Ostösterreich, bombar­diert? – Da brauchen wir eine Gesamtlösung, und da ist es auch gut, dass wir in einem europäischen Verband verankert sind. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Zanger: Machen wir vielleicht einmal selber etwas!)

Mit diesem Gesetz wurden die telefonischen Geschäfte auf stabile Beine gestellt. Klare Regeln und keine krummen Geschäfte, die Chancen und Möglichkeiten für die Unter­nehmen weiterhin aufrechtzuerhalten und für die Konsumenten den höchstmöglichen Schutz, das ist unser Ziel. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Aber es ist nicht erreicht worden!)

12.14


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Widmann. – Bitte.

 


12.14.58

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Es ist schon eigenartig, wenn man in einem Gesetz – im Telekommunikationsgesetz nämlich diese sogenannten Cold Calls – etwas verbietet und zugleich in einem anderen Gesetz wieder gewisse Bereiche davon ausnimmt. Das schafft wirklich nur diese Stillstands­regierung (Abg. Vock: „Rechtssicherheit“ nennt man das!), denn das ist Gegenteil von Rechtssicherheit. Also es ist wirklich hanebüchen, was hier passiert. (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Das hat der Strasser verhandelt!) Sie sind nur in der Lage, wirksam unwirksame Gesetze zu schaffen, aber sonst schon gar nichts mehr! (Beifall beim BZÖ.)

Und sich hier herauszustellen, um dieses Murksgesetz noch großartig abzufeiern, das schlägt ja wirklich dem Fass den Boden aus. Aber es geht ja grundsätzlich nicht nur um das Telekommunikationsgesetz und um das Konsumentenschutzgesetz, es gibt ja auch zwei weitere Anträge, die heute von Interesse sind. Es geht generell um die Situation der Handymasten, um die Breitbandtechnologie. Und da gibt es doch einige Dinge, die mehr als reformbedürftig sind, und nicht nur dieses kleine Ding, das Sie hier versucht haben zu reparieren, was Ihnen jedoch nicht gelungen ist.

Denken Sie etwa nur an die Handymasten! Immer wieder Thema, und die einzige Chance, die man derzeit hat, ist auf Gemeindeebene die Bauordnung. Die Bauordnung machen die Länder, aber in der Bauordnung kann man nicht auf ökologische oder auch auf gesundheitliche Aspekte eingehen. Daher sind dort eigentlich den Bürgermeistern die Hände gebunden. Es gibt einige wenige mutige Bürgermeister so wie etwa jenen


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 80

aus Neuhofen an der Krems, die etwas tun. Die „Kronen Zeitung“ hat das gestern geschrieben (der Redner hält ein Exemplar der „Kronen Zeitung“ in die Höhe): „Kein Prozess für Handymast-Rebellen“.

Also einmal ein Bürgermeister, der sich etwas traut, denn es gibt ja umgekehrt sehr viele, die sich wenig trauen. Jener von Kefermarkt etwa redet sich heraus: Na ja, das Land gibt mir keine Möglichkeiten, in der Bauordnung kann ich es nicht regeln, daher mache ich dort auch nichts. (Abg. Mag. Gaßner: Sie haben auch keine Ahnung von der Gemeindearbeit!) Das sind Dinge, die wir noch abklären müssen. Aber der Bürgermeister von Neuhofen war mutig. Er stand vor Gericht, war mit bis zu fünf Jahren Haft bedroht, hat das aber durchgezogen und ist letztlich auch vom Verwal­tungsgerichtshof freigesprochen worden.

Aber was wäre die Lösung? – Die Lösung im Telekommunikationsgesetz müsste etwas sein, was die Bürgerrechte wirklich massiv stärkt. Im Verfahren, in der Beweis­würdigung, müsste man auch auf gesundheitliche, auf ökologische Aspekte eingehen können. Das Verfahren gehört wirklich mit Zahlen, Daten, Fakten, mit mehr Sach­lichkeit abgehandelt, denn nur das schafft letztlich auch Vertrauen bei den Bürgern und bei den Menschen draußen.

Ein Verfahren, das den Bürgern endlich auch Parteienrechte gibt, ist wichtig, denn sie haben überall Parteienrechte, aber bei den Handymasten haben sie dies nicht – und das ist eigentlich nicht zu begründen.

Wir brauchen also auf alle Fälle bei Neugenehmigungen von Handymasten einen Ausbau der sogenannten Mitbenützungsverpflichtung – die gibt es ja bereits –, dass bestehende Handymasten eben von anderen Betreibern mitbenützt werden müssen. Nur gibt es dann immer wieder Debatten im technischen Bereich, warum das nicht gehen soll. Das müsste man verstärken.

Wir brauchen grundsätzlich strengere Standards, strengere Richtlinien, wie und wo man Handymasten errichten kann. Auch darüber gibt es eigentlich keine gesetzlichen Vorgaben.

Und wir brauchen – und das haben wir auch in unserem Antrag heute verlangt – strenge Kontrollen der Grenzwerte. Das heißt, die Fernmeldebehörde müsste in regel­mäßigen Abständen alle Handymasten entsprechend überprüfen und kontrollieren, ob die Grenzwerte eingehalten werden. Und was wir noch in Österreich dringend notwendig brauchen – und da diskutiert man schon lange –, ist eine Grenzwert­regelung, die gesetzlich verankert ist. Wir haben ja in Österreich die Orientierung an eine sogenannte ÖNORM, die aber nicht verpflichtend ist. Das heißt, wir müssten auch hier die Bürgerrechte, Anrainerrechte stärken.

Wir müssten auch die sogenannte Summenregelung einführen. Es macht wenig Sinn, viele Handymasten nebeneinander zu haben, wenn dadurch in Summe die Grenzwerte überschritten werden. Das sind die Dinge, die auch Experten verlangen. Und da höre ich von dieser Regierung leider Gottes überhaupt nichts. (Beifall beim BZÖ.)

Wir brauchen auch im wissenschaftlichen Bereich neue Erkenntnisse, um diese abzu­sichern. Zwar wurde der Wissenschaftliche Beirat Funk bei den Austrian Research Centers eingerichtet, der sich mit diesen Thematiken befasst hat, und er hat fest­gestellt, dass derzeit – Betonung auf derzeit – aus den vorhandenen Expertisen keine Gefährdung der Gesundheit ableitbar ist.

Postwendend kam aber die Kritik von Ärzten, weil etwa Jugendliche oder Kinder sehr wohl den Handystrahlen stärker ausgesetzt sind. Und es gibt entsprechende Gegen­studien, die hochoffiziell sind. Das Land Steiermark etwa hat eine Studie über das C-Netz, das zwar bereits abgeschaltet worden ist, in Auftrag gegeben. Da wurden 1 200


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 81

Personen untersucht mit dem Ergebnis, dass im Umkreis von 200 Metern dieser Anlagen das Krebsrisiko extrem hoch ist. Und dieses C-Netz ist abgeschaltet worden, wurde aber 2006 von der T-Mobile wieder erworben. Das heißt im Klartext, dass T-Mobile dieses Netz nunmehr für die Funkinternetverbindungen nutzen wird bezie­hungs­weise bereits nutzt. Diesbezüglich gibt es keine Studien.

Oder: Sie können es nachlesen in der „Presse“ vom 24. Februar: US-Forscher haben festgestellt, dass die Handynutzung die Gehirnaktivität anregt. – Also ich möchte schon selbst entscheiden, wann mein Gehirn angeregt wird. Ich glaube, der Kollege Maier genauso, wenn er hier vorne steht. Da wollen wir nicht auf irgendwelche Handys angewiesen sein, wo wir gar nicht wissen, wie das alles ausgeht.

Die Forscher sagen nämlich auch: Es wäre falsch zu behaupten, dass wir genug Informationen über die Auswirkungen von Handystrahlen, über die Langzeitwirkungen von sogenannten nichtionisierenden Strahlungen hätten, denn die gibt es nicht. Also die Erkenntnisse sind bei Weitem nicht erschöpft.

Sie werden also entsprechende weitere Studien in Auftrag geben müssen und hier auch am Ball bleiben müssen, damit wir diese Technik wirklich sinnvoll für den Wirt­schaftsstandort Österreich einsetzen, aber auch, um allfällige Gefährdungspotentiale zu erkennen. Und da geht es nicht nur um das Handy. Da geht es auch um alle anderen Anwendungen, wie Wireless Lan, alle anderen Funkverbindungen oder Internetverbindungen, die in diese Debatte ja noch nicht eingeflossen sind.

Das heißt, wir wollen mehr Rechte für die Menschen. Wir wollen mehr Transparenz. Wir wollen mehr Forschung, und wir wollen auch, dass die Konzerne, die mit den Handys, mit diesen Technologien ein fettes, dickes Geschäft machen, einen Teil davon an die Bürger zurückgeben und bei der Standortsuche entsprechend gute, bessere Standorte finden.

Noch ein Punkt – und diesbezüglich habe ich immer große Befürchtungen bei dieser Stillstandsregierung –: Wenn es ein bisschen gefährlich werden könnte, Strahlen­bereich, Atombereich, dann darf der Bürger nicht mitentscheiden. Das gilt aber auch für den Fall, dass etwas teuer ist – den Euro-Rettungsschirm haben wir heute dis­kutiert –, da darf der Bürger auch nicht mitentscheiden.

Ich fordere Sie jetzt wirklich dazu auf, das Telekommunikationsgesetz dringendst so zu gestalten, dass der Bürger da endlich mitreden kann. Binden Sie die Bürger endlich ordentlich ein, sonst schließt Sie der Bürger von dieser Regierung aus! (Beifall beim BZÖ sowie der Abg. Mag. Brunner.)

12.20


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Auer. – Bitte.

 


12.20.56

Abgeordneter Mag. Josef Auer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Ministerinnen auf der Regierungsbank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist an der Zeit, dass man einige Aussagen, die vonseiten der Opposition getätigt wurden, wieder ins rechte Licht rückt.

Beginnen darf ich bei dir, Kollege Widmann. Du hast gesagt, dass das, was heute beschlossen wird, das Gegenteil von Rechtssicherheit ist. – Ich denke, diese Aussage disqualifiziert sich von selbst.

Kollege Steinhauser hat eine Frage mit einer eindeutigen Antwort in den Raum gestellt. Er hat gefragt: Wer wird geschützt, die Keiler oder die KonsumentInnen? – Mit dieser Frage wird die Regierungsarbeit, die wirklich sehr gut ist, in ein Licht gerückt, das sie sicher nicht verdient hat.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 82

Kollege Steinhauser hat auch eine Aussage getätigt, die heute schon mehrmals in den Raum gestellt wurde, nämlich im Zusammenhang mit den Geschäften mit Lotterien, Wetten und so weiter, die über 80 Prozent ausmachen. Er hat gesagt, dass das nur ein kleiner Teilbereich ist.

Ich meine, es ist wichtig, dass die ZuhörerInnen hier im Raum und auch zu Hause wissen (Abg. Zanger: Und Zuhörer!), was alles an Unrichtigem von der Opposition gesagt wird. (Zwischenruf des Abg. Öllinger.)

Kollege Dolinschek jedoch hat uns gelobt – das hat mich sehr gefreut.

Kollegen Strutz habe ich überhaupt nicht verstanden. Der hat dann noch gefragt: Was hat denn eine Pensionistin davon, wenn die Rufnummer aufscheint? – Ich meine, alle Parteien sind der Meinung, dass die Untersagung der Rufnummernunterdrückung in diesen Fällen richtig ist. Daher kann ich diese Aussage nicht verstehen.

Dass Handlungsbedarf besteht, ist richtig – es wird auch etwas gemacht. Die Zahl der Übertretungen, die bei der Fernmeldebehörde gemeldet worden sind, ist in den letzten Jahren sehr stark gestiegen, um weit über 100 Prozent. Es gibt auch eine große Dunkelziffer. Diesbezüglich sind wir alle einer Meinung, und daher bin ich sehr froh darüber, dass diesem Treiben unseriöser Geschäftemacher – und um genau die geht es – Einhalt geboten wird.

Bisher wurde nicht auf die Sensibilisierung der Bevölkerung eingegangen. Es wurde mehrheitlich so in den Raum gestellt, als wäre die Bevölkerung in Österreich überhaupt nicht in der Lage, sich zu schützen. Davon gehe ich nicht aus. Selbstverständlich sind die Anrufer sehr geschulte Leute, und diesen kann man auf den Leim gehen. Es ist wichtig, dass wir die Bevölkerung sensibilisieren, vor allem die Jugendlichen. Das ist, denke ich, eine große Aufgabe für unsere Schulen und sonstigen Ausbildungsstätten.

Aber auch ältere Personen gehören sensibilisiert. In diesem Zusammenhang möchte ich auch die Arbeit des Pensionistenverbandes Österreichs sehr lobend erwähnen – das machen aber auch andere Einrichtungen. Da werden auf alle Fälle die Leute auf diese Gefahr hingewiesen, und genau darum geht es.

Nebenbei bemerkt – Kollege Schüssel ist ja nicht hier; er war doch auch ein Verfechter dieses Turbokapitalismus (Abg. Hörl: Josef, davon verstehst du nichts!) –: Wenn ich mir die Werbung von heute anschaue, muss ich sagen, die geht auch in die Richtung, wie es diese Anrufer machen: Für sie gibt es überhaupt kein Tabu, und sie stoppen auch nicht vor der Privatsphäre. Da sind wir dagegen! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rädler: Das war jetzt nicht notwendig! – Abg. Mag. Gaßner: Aber es war nicht unrichtig!)

12.24


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Hackl. – Bitte.

 


12.24.25

Abgeordneter Ing. Heinz-Peter Hackl (FPÖ): Herr Präsident! Frauen Ministerinnen! Der große Wurf ist die heutige Gesetzesnovelle mit Sicherheit nicht! (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Dieses Thema nimmt auch im Regierungsübereinkommen einen wichtigen Platz ein, und zwar unter Punkt B.9. – ich zitiere das noch einmal, obwohl es heute schon erwähnt wurde –:

„Verträge, die im Rahmen unerbetener Werbeanrufe geschlossen werden, sollen entweder nichtig oder bis zur schriftlichen Bestätigung durch den Kunden schwebend unwirksam sein.“ (Beifall des Abg. Vock. – Abg. Rädler: Verhaltener Applaus!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 83

Es gibt auch Aussagen des Konsumentenschutzministers Hundstorfer, der im Kon­kreten die Nichtigkeit vertritt. Aber was noch wichtiger ist: Es gibt eine Stellungnahme aus dem Konsumentenschutzministerium, und diese möchte ich zitieren:

„Die vorgeschlagene Rücktrittslösung bürdet die Last, sich von einem überraschenden und ungewollten Vertragsabschluss zu lösen, weiterhin den VerbraucherInnen auf. Ältere VerbraucherInnen berichten uns immer wieder, dass allein das Konzipieren eines Rücktrittsschreibens sowie der Weg zur Post sie bereits vor unüberwindliche Probleme stellt, sodass finanzielle Nachteile gezwungenermaßen hingenommen werden.“ (Abg. Mag. Stadler: Nur nicht einschlafen! Weiterreden! Weiterreden! – Ruf: Aufhören!)

Herr Stadler, ich rede weiter, wenn ich so weit bin! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Stadler: Nicht unterbrechen lassen! Das war irritierender Applaus!)

Verträge, die während eines gemäß § 107 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz 2003 un­zu­lässigen Anrufes zustande kommen und dann durch das Konsumentenschutzgesetz legalisiert werden, sind des Rechtsstaates Österreich nicht würdig.

Wenn man sich die Aktionen und die Argumente, das Engagement vonseiten der SPÖ im Vorfeld anschaut, muss man sagen, dass ja gute Ansätze vorhanden waren. Aber das Ganze wurde dann von irgendwelchen anderen Mächten – sprich: irgendeiner Lobby (Abg. Scheibner: Von wem aber ist das?) – zu dem gemacht, was es jetzt ist: eine halbherzige Lösung. Ich schaue da in die Reihen der ÖVP! (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

12.27


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Rädler. – Bitte. (Abg. Mag. Stadler – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Rädler –: Johann, jetzt heißt es ein bisschen frischer sein! – Abg. Rädler: Wirklich? Ein bisschen frischer!)

 


12.27.48

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Frau Bundesminister! – Für die Frauenquote. – Ich denke, dass unser Vize­kanzler Dipl.-Ing. Pröll via Fernsehschirm diese Debatte verfolgen wird. Daher wünsche ich ihm auf diesem Wege gute Genesung im Namen von uns allen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, FPÖ, Grünen und BZÖ.)

Zum heutigen Gesetzesbeschluss, Konsumentenschutz im Zusammenhang mit Cold Calling, und zu den Anträgen der Grünen und des BZÖ: Ich glaube, dass wir da nicht alles in einen Topf werfen sollten und können. Wenn 80 Prozent dieser Telefonbeuten verboten werden – seien es Gewinn- oder Lotteriespiele –, dann muss man auch bedenken, dass es auch noch mündige Bürger in diesem Land gibt – Kollege Dolinschek schaut ohnehin schon in seine Unterlagen.

Zu den mündigen Bürgern: Wenn Sie heute – und das ist wahrscheinlich schon jedem passiert – Ihr Auto in eine Werkstatt stellen und dann jemand von dieser Werkstatt anruft und sagt: Beim Service haben wir bemerkt, dass dieser Ersatzteil zu erneuern ist!, dann werden Sie darauf Ja sagen. (Abg. Vock: Das ist kein Cold Calling!) – Nein, es ist so. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Und dann sollen wir alles verbieten, was am Telefon angebahnt wird? – 80 Prozent sind verboten! (Beifall bei der ÖVP.) 80 Prozent sind verboten, und der Rest wird dem freien und mündigen Bürger überlassen. (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Zur Rechtssicherheit ein Wort: Es gibt in diesem Bereich deutliche Fortschritte, wie Kollegin Hakl gesagt hat. Wenn ich bisher drei Monate Zeit hatte, um zurückzutreten,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 84

so habe ich jetzt Zeit bis zur ersten Dienstleistung und auch noch dann, wenn die Rechnung ins Haus flattert. Da kann ich mir überlegen: Was habe ich denn da jetzt bestellt? Was ist denn da passiert?, und kann noch immer eingreifen. (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Fangen Sie vorne an beim Durchlesen! Gehen Sie in den Gemeinden auch so mit den Verordnungen um? – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Viel wichtiger ist, dass wir im Rahmen dieser europäischen Richtlinie – und damit ist die Frau Justizministerin ja beauftragt – Maßnahmen gegen das internationale Netz, das hier tätig ist, ergreifen. Das kommt ja eigentlich alles aus dem Ausland, und damit müssen wir uns beschäftigen. Wir müssen die Europäische Union darauf aufmerksam machen, dass es da keine Toleranz geben darf, dass es da hohe Strafen geben muss. (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Deimek.)

Ich sage Ihnen: Die größte Maßnahme, die einzuleiten ist, ist jene gegen die Ping-Anrufe, bei denen ein Computer einfach wahllos Nummern in Europa wählt. Nach zweimaligem Läuten ist es aus, dann ruft man zurück und der Tarif beginnt zu laufen und dann wird der Vertragsabschluss eingeleitet. Das gehört verboten!

Zum mündigen Bürger noch ein Wort: Wer gestern die Sendung „Report“ und am Sonntag „Im Zentrum“ gesehen hat, muss schön langsam feststellen – und da ist die FPK gefordert –, dass Journalisten da eigentlich eine Hatz auf Personen machen – so sehe ich es –, wobei total vergessen wird, was auf der anderen Seite passieren wird. (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Deimek.) Das ist News Reporting. Das ist am Sonntag passiert und das ist gestern im „Report“ passiert. Wo sind jene Regie­rungs­inserate, wo öffentliche Gelder dafür verwendet werden, gewisse Zeitungen zu befrie­digen? Wo sind die 36 Millionen von den ÖBB, die jährlich für Inserate aus­gegeben werden? – Das muss ich jetzt einmal unseren Kollegen in der Regierung auch sagen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Deimek.)

Und das Nächste, was auch mit Rundfunkgebühren geschieht – der Bürgermeister von Lanzenkirchen sitzt dort oben –: Es wird ein Querkopf gezeigt, der seit 30 Jahren – seit 30 Jahren! – versucht, gegen die Öffentlichkeit anzurennen, alle Urteile negiert. Das ist in meiner Nachbargemeinde, daher kann ich das bezeugen. Dieser Mann sagt: Ich kann mein Kraftwerk nicht betreiben, weil ich so arm bin! – Der Mann ist reich, hat riesige Besitzungen in Kanada. Und vom „Report“ wird das so dargestellt? Der Mann hat die Öffentlichkeit zum Narren gehalten, 30 Jahre lang! Der hat das Wasserrecht zurückgelegt, damit das Land Niederösterreich sein Wehr repariert. (Zwischenruf der Abg. Binder-Maier.) So kann es in diesem Staat nicht sein! Und daher bedeutet Konsumentenschutz auch manchmal, die Fernbedienung im Zusammenhang mit dem ORF zu benützen. (Beifall bei der ÖVP.)

12.32


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.

 


12.32.26

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Minis­te­rinnen! Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte auch auf das Telekommunikationsgesetz und die Auswirkungen von Mobilfunk auf Mensch und Umwelt, die leider durch das Gesetz ignoriert werden, zu sprechen kommen. Es geht dabei um Strahlenbelastung.

Strahlenbelastung wird derzeit leider auch in einem ganz anderen Zusammenhang diskutiert, nämlich aufgrund der Atomkatastrophe in Japan. Und ich möchte auch noch einmal einen Appell an alle richten, sich auf allen Ebenen für den Atomausstieg ein­zusetzen und auch die Petition von GLOBAL 2000 „Abschalten jetzt“ zu unterstützen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 85

Ich begrüße auch noch einmal die Schülerinnen und Schüler aus Österreich, Deutsch­land und Frankreich ganz herzlich bei uns im Haus, die gerade ganz eindrucksvoll demonstriert haben, wie notwendig dieser Ausstieg ist. Herzlich willkommen! (Beifall bei Grünen, FPÖ und BZÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Auch beim Mobilfunk geht es um Strahlenbelastung. Natürlich kann man das über­haupt nicht vergleichen, das ist eine ganz andere Größenordnung, eine ganz andere Art von Strahlung. Da geht es um elektromagnetische Strahlung, aber ein Zehntel der Bevölkerung ist elektrosensibel. Das heißt, diese Personen erleiden durch elektro­magnetische Strahlung eine Beeinträchtigung ihrer Gesundheit und des Wohlbefin­dens. Es gibt mittlerweile genug Indizien, die eine Zunahme der Zahl von Krebsfällen durch elektromagnetische Strahlung zeigen – das hat auch der Wissenschaftliche Beirat Funk nicht widerlegen können –, und es gibt genug internationale Studien, die in diese Richtung deuten.

Auch wenn die Beweise nicht wissenschaftlich gesichert sind, ist für mich die Ablehnung unserer Anträge durch die Regierungsparteien und auch die FPÖ völlig unverständlich, denn ich denke mir, wenn wir einmal die Beweise haben, dass es da einen Zusammenhang gibt, dann ist es zu spät. Die Indizien sind alarmierend genug und die Indizien sind ausreichend, um jetzt auch zu handeln.

Es ist immer so: Es heißt: Na ja, man kann nichts nachweisen, und deswegen brauchen wir hier auch nichts zu tun! Aber wenn man eine Belastung, eine Gesund­heits­gefährdung, einen Umweltschaden nachweisen kann, ist es zu spät! Wir brauchen da endlich eine Umkehr der Beweislast. Egal, ob es um Plastik, Atomenergie oder Mobilfunk geht, die Betreiber müssen nachweisen, dass ihr Produkt keine negativen Auswirkungen auf unsere Gesundheit und unsere Umwelt hat. (Beifall bei den Grünen.)

Ich denke, das ist auch unsere Verantwortung hier in diesem Haus. Der Gesetzgeber, die Politik hat Handlungsdruck. Bereits aus dem Jahr 1999/2000 gibt es eine Ent­schließung aller fünf Parteien, es gibt Petitionen hier in diesem Haus, die fordern, dass da endlich gehandelt wird. Es ist bis heute nichts umgesetzt worden, und ich finde das grob fahrlässig.

Meiner Meinung nach ist es auch ein ziemlich falsches Spiel, wenn sich einzelne Abgeordnete regional engagieren, für einen konkreten Handymasten, dort auf der Seite der Anrainer und Anrainerinnen stehen, aber dann, wenn wir die Möglichkeit haben, hier im Haus die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass man eben gesund­heit­liche Schäden, Umweltschäden eindämmen kann, wieder nichts machen. Das ist ein falsches Spiel, keine Art, mit den Sorgen der Bevölkerung umzugehen. Wir haben die Verpflichtung, da zu handeln. Aber das, was heute hier passiert, ist nichts anderes als ein Kniefall vor der Mobilfunklobby – die nächste Lobby, vor der ein Kniefall hier gemacht wird. (Beifall bei den Grünen.)

Leider gibt es bis heute keine Expositionsrichtlinien, die die Auswirkungen, wie zum Bei­spiel das Krebsrisiko, minimieren sollen, obwohl das der Oberste Sanitätsrat bereits in einer Resolution aus dem Jahr 2000 gefordert hat.

Der Antrag von uns Grünen sieht vor, dass endlich gesundheitliche, ökologische und auch anrainerrechtliche Aspekte im Telekommunikationsgesetz verankert sein müssen. Das haben wir heute hier beantragt. Es braucht dazu auch neutrale Informationen. Es kann nicht sein, dass Studien immer wieder von einer Lobby finanziert werden. Da braucht es neutrale, unabhängige Informationen und Studien und eine Minimierung der Belastung durch elektromagnetische Felder.

Andere Staaten zeigen das vor. Italien, Liechtenstein, Israel zeigen, dass minimierte Strahlenbelastung möglich ist – und Telefonieren. Es ist ja nicht so, dass man dann


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nicht mehr telefonieren kann, aber die Strahlenbelastung muss eingedämmt werden. Ich verstehe überhaupt nicht, warum das in Österreich nicht möglich sein soll. Wir hier im Haus haben die Anrainerinnen und Anrainer zu vertreten, wir haben den Schutz der Umwelt zu vertreten und nicht irgendwelche Interessen von Lobbyisten.

Daher verstehe ich Ihre Ablehnung nicht. Wir Grüne werden uns weiter für den Schutz der Anrainerinnen und Anrainer, für ihre Rechte und vor allem auch für die Umwelt einsetzen.

Im Übrigen bin ich der Meinung, Österreich braucht ein eigenständiges, starkes und engagiertes Umweltministerium. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

12.37


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.

 


12.37.42

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Sehr geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrte Bundesministerinnen! Meine Damen und Herren! Mein Redebeitrag passt zu den Ausführungen der Kollegin Brunner. Es wurden ja heute zum Telekommunikations­gesetz auch zwei Änderungen eingebracht, bei denen es um Gesundheitsschutz, um die Sicherstellung der Kontrollen und die Einhaltung der Grenzwerte geht.

Meine Damen und Herren! Trotz der unbestritten positiven Aspekte des Handys im täglichen Leben gibt es in der Bevölkerung, das müssen wir einfach auch anerkennen, zum Teil große Besorgnis in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen dieser Tech­nologie. Über die Frage, ob die elektromagnetischen Felder von Mobilfunkein­rich­tungen gesundheitsschädlich sind oder nicht, wird sehr kontroversiell diskutiert. Das liegt wahrscheinlich sowohl an dieser komplexen Materie als auch an der Vielzahl von unterschiedlichen Untersuchungen. Was aber einfach nicht zu erklären ist, das bedeutet dann meistens Unbehagen und Ablehnung auch in der Bevölkerung.

Meine Damen und Herren! Funküberwachungen sorgen für Sicherheit. Sie überprüfen den Betrieb relevanter Telekommunikationseinrichtungen und sind auch ein Garant dafür, dass die gesetzlichen Bestimmungen, die es gibt, eingehalten werden.

Das Telekommunikationsgesetz regelt im § 73 bereits jetzt, dass der Schutz von Leben und Gesundheit von Menschen bei Errichtung und Betrieb von Funkanlagen gewähr­leistet sein muss. Auch ist aufgrund dieser Bestimmung bei der Anordnung technischer Parameter für Funkanlagen durch die Bewilligungsbehörde auf die Erfordernisse des Umweltschutzes Bedacht zu nehmen. – Das heißt, wir haben da bereits eine gesetzliche Regelung.

Die in Österreich angewendeten Grenzwerte sind international anerkannte Werte (Abg. Mag. Brunner: Es gibt ja gar keine! Das stimmt nicht!), die von der Weltgesundheits­organisation auch festgelegt und bei uns im österreichischen Recht im Telekommuni­kations­gesetz niedergeschrieben wurden.

Wichtig sind regelmäßige Überprüfungen, die diese Werte auch tatsächlich aufzeigen.

Meine Damen und Herren, die in Österreich mit Mobilfunk und Gesundheit befassten Behörden, Einrichtungen und Organisationen stellen sich diesem Thema mit großer Verantwortung, wie ich meine, und schenken diesem in vielen Bereichen besondere Aufmerksamkeit.

Zu den Maßnahmen zählen regelmäßige Analysen, Bewertungen von aktuellen wis­senschaftlichen Studien, Empfehlungen für eine verantwortungsvolle Vorgehensweise, die Überwachung der Einhaltung der Grenzwerte, aber auch die Kontrolle, wie es mit den Sendemasten ausschaut, was sehr transparent im Sendekataster ersichtlich ist,


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der auch über das Internet zugänglich ist. Wie gesagt, wichtig sind regelmäßige Kontrollen.

Bundesweit arbeiten derzeit 74 Personen in den Fernmeldebehörden im Zuge von Überprüfungen. Die Frau Bundesministerin hat es im letzten Ausschuss bereits ange­deutet: Es gibt dafür jetzt zusätzlich 10 Personen. Im Jahr 2010 wurden von dieser Behörde 2 262 Überprüfungen durchgeführt.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Die österreichische Bevölkerung hat ein Recht darauf, über Mobilfunk beziehungsweise über die tatsächlich vorhandenen elektro­magnetischen Störungen informiert zu werden. Ich glaube, die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür sind bereits vorhanden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.41


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Markowitz. – Bitte.

 


12.41.38

Abgeordneter Stefan Markowitz (BZÖ): Herr Präsident! Verehrte Bundesregierung! Hohes Haus! Über Cold Calling haben wir heute schon einiges gehört, aber ich muss sagen, Kollege Rädler, ich war sehr überrascht, als du zuerst über Cold Calling und dann auf einmal von der Autowerkstatt gesprochen hast. Bei Cold Calling – you understand! – geht es ums Handy und ums Telefonieren.

Und dann hast du gesagt, 80 Prozent der Bevölkerung würde dieses Gesetz abdecken, die restlichen 20 Prozent nicht. Da wird eines klar: Der Regierung Rot-Schwarz ist die Minderheit, wie immer schon, egal. Uns nicht! Wir werden uns dafür einsetzen, dass die gesetzliche Regelung so erfolgt, dass nicht immer vor allem die älteren Personen und die Jugendlichen, aber auch – das dürfte euch sehr interessieren! – die Unter­nehmer benachteiligt werden. (Beifall beim BZÖ.)

Wir haben uns die Thematik ganz genau angeschaut: Es werden Werbeeinschaltungen angeboten, Gratisinserate, Telefonanbieter per CDs, wo man als Unternehmer Dinge reinstellen kann, und dann erhält man auf einmal einen Anruf mit der Frage: Wollen Sie noch länger dabei sein? Sie müssen dafür im Jahr 1 000 € bezahlen!

Es geht da nicht um die Bürger, wo man sagt: Ein junger Mensch weiß nicht, was er will!, oder um ältere Personen, die überfordert sind, nein, da geht es um Unternehmer.

Und der Unternehmer sagt dann: Nein, ich möchte nicht dabei sein! Was kann ich tun? Darauf antwortet der Anbieter: Sie bekommen ein Schriftstück, da steht ganz klar: Ich möchte nicht mehr Mitglied sein, ich möchte nicht 1 000 € dafür bezahlen! Aber im Kleingedruckten ganz unten steht: Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr.

Genau deswegen haben wir einen Abänderungsantrag eingebracht! Wir wollen eine klare Regelung: Wenn man einen Vertrag abschließt, dann muss von A bis Z ganz deutlich drinnen stehen, welche geschäftlichen Verbindungen man damit eingeht. Ich sehe überhaupt nicht ein, dass wir hier im Rahmen dieser Debatte über Cold Calling das Ganze so lapidar abhandeln, wenn es sich in Wirklichkeit um reine Abzocke der Österreicher handelt. (Beifall beim BZÖ.)

Frau Justizministerin, wollen Sie wirklich, dass wir heute hier im Hohen Haus ein Gesetz beschließen, welches in zwei Wochen nicht mehr Gültigkeit hat, weil es in Brüssel von der EU revidiert wird? Es ist unsere Aufgabe, Gesetze zu beschließen. Ich habe kein Problem, gleich eine Gesetzesänderung zu machen, wenn es bis dahin der österreichischen Bevölkerung hilft und die Abzocke endlich aufhört. (Beifall beim BZÖ.)

Wir haben uns bei unserem Abänderungsantrag sehr wohl etwas gedacht, und zwar wollen wir es folgendermaßen geregelt haben: Wenn ein Angebot kommt, dann soll der Vertrag schriftlich zugeschickt werden, und in diesem Vertrag muss glasklar drinnen


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stehen, was man damit eingeht und dass man diesen Vertrag wieder schriftlich kün­digen kann.

Es kann doch nicht sein, dass laut einer Gesetzesänderung aus dem Jahre 2003 Cold Calling nicht rechtens ist, wir aber später hier im Hohen Haus ein Gesetz beschließen, wonach etwas, was es eigentlich gar nicht geben darf, vom Bürger wieder gekündigt werden kann, und wir das damit begründen, dass er ja mündig ist! Da stellt sich für uns schon die Frage: Was soll das?

Wir haben jetzt jahrelang hier im Hohen Haus darüber diskutiert, und es ist wirklich höchst an der Zeit, dass auch die Opposition etwas dazu sagt, dass sie da mitreden kann, dass wir gemeinsam etwas bestimmen. Es sollte nicht so sein, dass Rot-Schwarz permanent über die Oppositionspolitiker drüberfährt. – Vielen Dank. (Beifall beim BZÖ.)

12.44


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Bitte.

 


12.45.10

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Bundes­ministerinnen! Hohes Haus! Liebe Hörer und Zuschauer auf der Galerie und vor den Fernsehschirmen! Diese Debatte zeigt deutlich: Das geht uns alle etwas an! Jeder von uns ist schon in der einen oder anderen Form durch Werbeanrufe belästigt worden. Die Opfer von skrupellosen Telefonkeilern sind, wie wir wissen, in allen Altersgruppen zu finden. Doch kalt am Telefon erwischt – und das ist ja Cold Calling! – hat es vor allem Pensionisten. Einer Umfrage des Vereins für Konsumenteninformation zufolge sind ein Drittel der Angerufenen Pensionisten. Sie brauchen mehr Schutz – aber nicht nur diese, alle Konsumenten brauchen mehr Schutz, und deshalb wollen wir heute hier diese Verbesserungen beschließen! (Beifall bei der ÖVP.)

Es war in den letzten Stunden hier von vielen Varianten die Rede. Auch einiges Verwirrende war, wie ich meine, dabei. Deshalb kurz und klar: Was sind die neuen Verbesserungen? – Wenn ein Anruf kommt und man nicht weiß, welche Rufnummer das ist, man den Anrufer nicht kennt, dann sollte man den Hörer auflegen oder am besten gar nicht abheben. Es wird verboten, die Rufnummer zu unterdrücken. Großer Vorteil!

Es hat sich gezeigt, zwei Drittel der Anrufe – und das ist der größte Brocken; dies an die Kritiker! – betreffen Glücksspiele und Gewinnzusagen. Mit diesem Gesetz wird zu 100 Prozent dieser Betrug abgestellt. Schluss damit! Diesen Betrügern wird das Handwerk gelegt. Das ist ein großer Schritt in Richtung mehr Konsumentenschutz. (Beifall bei der ÖVP.)

Wie schaut das in der Praxis aus? – Man braucht nicht mehr zu klagen. Viele Betroffene schämen sich, dass sie auf solche Betrüger hereingefallen sind, und zahlen lieber im Stillen als zu klagen. Das ist auch nicht mehr notwendig. Dieser Betrug ist abgestellt!

Nächster Punkt: Was passiert, wenn es sich um unerbetene Werbeanrufe handelt, die nicht mit Gewinnspielen zu tun haben? Genau das haben Sie ja kritisiert! – Da gelten neue Rücktrittsfristen, und das ist eine große Verbesserung, das ist mehr Schutz für die Konsumenten. Das heißt: Wenn man eine Ware erhält oder wenn man eine Rechnung bekommt, dann hat man sieben Tage Zeit, von diesem Vertrag zurück­zutreten.

Warum wollen wir das? Warum wollen wir, dass solche Verträge nicht automatisch ungültig sind? – Weil es in Österreich sehr, sehr viele seriöse Unternehmer gibt! (Abg.


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Doppler: Ach so! Und die müssen wir schützen!) Wir wollen diese seriösen Unter­nehmer nicht schädigen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Doppler.) Wir wollen die brutalen, skrupellosen Telefonkeiler treffen – aber nicht die seriösen Unternehmer! (Beifall bei der ÖVP.)

Alles in allem eine Reihe von Verbesserungen. Aber – und da gebe ich Ihnen durchaus recht – es braucht auch europäische Lösungen, denn die Betrüger machen ja nicht vor unseren Grenzen halt. Europäische Lösungen: ja! Da kann die EU zeigen, dass sie für die Menschen arbeitet, dass sie für die Konsumenten eintritt. Auch das wollen wir, und das fordern wir heute. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.48


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


12.48.53

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Frau Ministerin! Unerwünschte Werbeanrufe, Telefonbetrug, Cold Calling gehören verboten! Die Konsumenten gehören geschützt und sonst nichts, meine geschätzten Damen und Herren! Ich glaube, das ist wichtig. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir Freiheitlichen können nicht verstehen, warum diese Form der Geschäftemacherei nicht verboten wird, was im Interesse der Bürger wäre. Im Konsumenten­schutzaus­schuss wurde uns immer wieder erklärt – vor allem von Frau Kollegin Tamandl –, dass jeder von solch dubiosen Telefongeschäften zurücktreten kann. Das stimmt schon, aber der Geschädigte muss von sich aus tätig werden, sonst ist dieses Telefongeschäft gültig.

Es ist richtig, dass in der Regierungsvorlage zum Konsumentenschutzgesetz Wett- und Lotteriedienstleistungen für nichtig erklärt werden. Nur: Im Interesse der Konsumenten, im Interesse der vielen älteren Menschen, die sich bei solchen dubiosen Geschäften schwertun – oft sitzen die Anbieter irgendwo im Ausland –, gehört der Telefonbetrug zum Schutz der Bevölkerung verboten.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Doppler, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Alle sogenannten Cold Calling-Verträge sollen ab dem vorgesehenen Inkrafttreten der Novelle nichtig sein.

*****

Meine sehr geschätzten Damen und Herren, ich darf noch ganz kurz auf den Ent­schließungsantrag von ÖVP und SPÖ eingehen, wonach sich der zuständige Minister auf EU-Ebene dafür einsetzen soll, dass dieser Telefonbetrug bekämpft wird. – Das ist in Ordnung!

Es steht aber auch drinnen, er soll sich auch auf nationaler Ebene dafür einsetzen, dass dieser Betrug bekämpft wird. Da frage ich Sie, meine sehr geschätzten Damen und Herren von ÖVP und SPÖ: Warum machen Sie das dann nicht? (Beifall bei der FPÖ.)

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 90

Präsident Fritz Neugebauer: Herr Kollege! Sie haben lediglich die Begründung des Abänderungsantrages vorgetragen. Sie müssen den gesamten Antragstext verlesen.

 


Abgeordneter Rupert Doppler (fortsetzend): Herr Präsident, ich begründe das.

 


Präsident Fritz Neugebauer: Lesen Sie bitte: „Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:“ Und dann setzen Sie bitte dort fort!

 


Abgeordneter Rupert Doppler (fortsetzend): „Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

In Ziffer 1 lautet der § 5e Absatz 5 wie folgt:

‚(5) Auch alle anderen Verträge, die während eines gemäß § 107 Abs. 1 TKG 2003 unzulässigen Anrufs ausgehandelt werden, sind nichtig. Auf die Ungültigkeit des Vertrags kann sich nur der Verbraucher berufen. Für Leistungen, die der Unternehmer trotz der Nichtigkeit derartiger Verträge erbracht hat, kann er weder ein Entgelt noch eine Wertminderung verlangen. Der Verbraucher kann alle Zahlungen und Leistungen, die vom Unternehmen entgegen dieser Bestimmung angenommen werden, zurück­fordern.‘

*****

Ist das ausreichend, Herr Präsident?

 


Präsident Fritz Neugebauer: Selbstverständlich!

 


Abgeordneter Rupert Doppler (fortsetzend): Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.51


Präsident Fritz Neugebauer: Der Antrag ist jetzt ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

§ 53 Abs 3 GOG-NR

der Abgeordneten Doppler und weiterer Abgeordneten

zu dem Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über die Regierungsvorlage (1007 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) geändert wird (Konsumentenschutzrechts-Änderungsgesetz 2011 – KSchRÄG 2011) (1108 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

In Ziffer 1. lautet der § 5e Absatz 5 wie folgt:

„(5) Auch alle anderen Verträge, die während eines gemäß § 107 Abs. 1 TKG 2003 unzulässigen Anrufs ausgehandelt werden, sind  nichtig. Auf die Ungültigkeit des Vertrags kann sich nur der Verbraucher berufen. Für Leistungen, die der Unternehmer trotz der Nichtigkeit derartiger Verträge erbracht hat, kann er weder ein Entgelt noch eine Wertminderung verlangen. Der Verbraucher kann alle Zahlungen und Leistungen, die vom Unternehmer entgegen dieser Bestimmung angenommen wurden, zurück­fordern.“


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 91

Begründung

Alle sogenannten Cold Calling-Verträge sollen ab dem vorgesehenen Inkrafttreten der Novelle nichtig sein.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mayer. – Bitte.

 


12.51.50

Abgeordneter Elmar Mayer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Minis­terinnen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich meine, die Frau Kollegin Aubauer hat noch einmal auf den Punkt gebracht, was alles heute auf Schiene gebracht wird. Die meisten von uns werden froh sein, dass wir endlich diese Schritte heute setzen und auch beschließen.

Nicht nur persönlich Betroffene, sondern auch andere Personen sind froh darüber. Immer mehr Leute kommen in die Sprechstunden zu uns genau mit diesen Anliegen. (Abg. Öllinger: Die werden auch in Zukunft kommen!) Es geht dabei nicht nur um die großen Betrügereien, die jetzt auch durch die Medien gehen, sondern auch um die vielen kleinen, wo es „nur“ – unter Anführungszeichen – um ein paar hundert Euro geht. Das sind genau die Dinge, die jetzt abgestellt werden können. (Abg. Öllinger: Nein, leider nicht!) Ich glaube, das ist wichtig.

Ich weiß, dass sehr viele von den Betroffenen jetzt zuschauen und darauf warten, dass diese Dinge abgestellt werden, weil sie Geprellte sind und große Hoffnung haben, dass so etwas nicht mehr möglich ist.

Ein wichtiger Schritt wird jetzt gesetzt. Nicht alles ist komplett ausgeräumt, aber ein wichtiger Schritt ist, wie gesagt, gesetzt. Sie wissen das ganz genau, aber man kann als Opposition nicht alles zugeben, das sehe ich auch ein. (Ironische Heiterkeit bei den Grünen. – Abg. Öllinger: Sie müssten jetzt rot anlaufen!)

Wer das immer noch nicht glauben kann, dem empfehle ich eine Literatur, die man auch im Unterricht gut einsetzen kann, und zwar die Darstellung dessen, was Günter Wallraff bei einer Undercover-Recherche für „Die Zeit“ herausbekommen hat und wo er genau dargelegt hat, wie das in Callcenter abläuft. Ich muss sagen, das ist unbe­schreiblich! Ich möchte da die Anrufer nicht in Schutz nehmen, aber wenn man weiß, wie diese unter Druck gesetzt werden, damit sie die Anweisungen, wie sie die Leute hereinlegen können, tatsächlich umsetzen, und was sie unterschreiben müssen, dann versteht man das besser. Ich rate Ihnen, das nachzulesen, denn ich habe hier nicht die Zeit dazu, das zu schildern. Nur so viel: Die Anrufer müssen darlegen, wie sie die Leute informiert haben, und das dann unterschreiben.

Ich zitiere jetzt nur ganz kurz, was diese Callcenter fordern. Um sich gegen Kunden­klagen abzusichern, lässt CallOn zum Beispiel seine eigenen Mitarbeiter Folgendes unterschreiben:

„Ich erkläre hiermit, dass alle geworbenen Kunden über die Modalitäten ausreichend von mir informiert worden sind und ich nur die wahrheitsgemäßen Zahlen, Daten und Fakten weitergegeben habe. Ich bin über meine Verpflichtung, den Kunden nur wahrheitsgemäß die Angaben zu übermitteln, ausreichend informiert worden.“

Das heißt, die Klagen, die wir zu Recht anstreben, da sich die Callcenter an den An­gestellten abputzen, betreffen auch die Bediensteten, die oft unter sehr fragwürdigen Umständen zur Abgabe von solchen Erklärungen kommen. Daher halte ich es für ganz wichtig, dass diese entscheidenden Schritte heute hier gesetzt werden. Ich möchte


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daher auch die Opposition dazu einladen, hier diesen großzügigen Schritt zu setzen und hier mitzugehen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein Wort auch zu den Ping-Anrufen. Ich bin überzeugt davon, fast alle von Ihnen haben schon solche Anrufe bekommen, wo nur ganz kurz geläutet und dann abgedreht wird. Da werden über computergesteuerte Telefonanlagen Tausende Personen gleichzeitig angerufen, und dann wird der Anruf abgestellt. Kaum ist der Kontakt hergestellt, erfolgt die Lockung: Ich rufe dann zurück! Und dann wird man in eine Mehrwertnummer eingeschleust und zahlt horrende Beträge.

Diese Dinge wollen wir und können wir mit den geplanten Maßnahmen abstellen. Ich glaube, das sind wichtige weitere Schritte.

Ein Letztes noch – Kollege Öllinger hat es sehr eindrucksvoll geschildert, wie es die ältere Generation betrifft; es betrifft aber vor allem auch die Jüngeren –: Ich meine, man soll nicht alles auf die Schule abschieben, aber es gibt sehr gute Beispiele, wie man junge Menschen im Umgang mit dem Konsumentenschutz sensibilisieren kann. Es wäre wichtig, würde man auch solche Unterrichtseinheiten in den Schulen unter­brin­gen, damit unsere Jugend zu kritischen, selbstbewussten Bürgern heranwächst, um so zu verhindern, dass sie wegen jedem Missstand, der auch bei neuen Technologien auftreten kann, nach neuen Gesetzen rufen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.56


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Singer. – Bitte.

 


12.56.08

Abgeordneter Johann Singer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Ministerinnen! Geschätzte Damen und Herren hier im Saal und vor den Fernseh­schirmen! Ich bin sehr, sehr froh darüber, dass wir mit den vorliegenden Gesetzes­änderungen Maßnahmen beschließen, die die Methoden des „Cold Calling“ erfolgreich bekämpfen und unterbinden.

Die heutige Debatte hat viele Beispiele gebracht, die gezeigt haben, wie wichtig es ist, hier gesetzliche Änderungen durchzuführen. Es ist unbedingt notwendig – und ich betone das! –, unsere Bürgerinnen und Bürger vor kriminellen Machenschaften zu schützen.

Es sind bereits all die Punkte, die heute zur Beschlussfassung vorliegen, genannt worden, ich möchte nur auf einige davon besonders eingehen.

Zum einen halte ich es für sehr, sehr wichtig, dass ein Verbot der Rufnummern­unterdrückung kommt, damit man nachverfolgen kann, woher die Anrufe gekommen sind. Zu 80 Prozent sind die Fälle, die heute angesprochen wurden – die Rede ist vom Lotterie- und Glücksspielbereich –, die Anrufe und die Geschäfte, die daraus entste­hen, nichtig. Ich betone das, weil vielfach hier angeführt wurde, dass es nur ein geringer Teil sei, der für nichtig erklärt wird. Es gibt entsprechende Strafbestimmungen, und ich gehe davon aus, dass diese Strafbestimmungen und die Höhe des möglichen Strafausmaßes auch entsprechend zum Tragen kommen werden.

Sehr geehrte Damen und Herren, wir brauchen eine europäische Lösung; ich teile da die Argumentation unserer Justizministerin. Es geht nicht darum, eine Vorgabe der EU zu erhalten und umzusetzen, sondern es geht darum, alle zu erreichen, und zwar auch diejenigen, die aus dem Ausland anrufen, denn wir brauchen einen umfassenden Schutz. Für mich ist es aber schon wichtig, dass wir alle Möglichkeiten, die unser Staat hat, ausnützen, damit wir raschest zu einer europäischen Lösung in dieser Frage kommen.


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Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte nicht, dass wir die Konsumenten entmündigen, sondern ich will, dass wir sie schützen. In diesem Zusammenhang, weil vielfach in dieser Diskussion der Anschein erweckt wurde, dass viele Unternehmen unseriös agieren, sage ich ganz klar: Die große Mehrheit unserer Unternehmen in Österreich agiert seriös und gesetzeskonform. (Abg. Dipl.-Ing. Deimek: Aber die schwarzen Schafe ...!)

Ich bin sehr froh darüber, dass wir heute diese Gesetzesänderungen zur Beschluss­fassung bringen, und zwar deshalb, weil wir damit einen wichtigen Schutz für unsere Konsumenten schaffen.

Es ist heute schon mehrmals angeklungen, dass der Konsumentenschutz zu wenig verbreitet ist, dass die Menschen nicht entsprechend darüber informiert sind. Daher meine ich: Wir müssen die Menschen sensibilisieren und wir müssen alle Möglich­keiten nützen, um diese Informationen zu den Bürgerinnen und Bürgern zu trans­portieren. Deshalb bin ich auch sehr froh über die Berichterstattung in den Medien, die die gängige Praxis bei „Cold Calling“ in verschiedensten Aussendungen kritisieren und in der Öffentlichkeit bekannt gemacht haben. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.59


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Lohfeyer. – Bitte.

 


13.00.06

Abgeordnete Mag. Rosa Lohfeyer (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Ministerin­nen! Sehr geehrte Damen und Herren! Eigentlich sind die Anrufe zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers in Österreich bereits aufgrund von § 107 Telekommunikationsgesetz untersagt. Sie sind aber in der Praxis gang und gäbe, um neue Kunden zu werben. Es werden Kontaktdaten zum Beispiel über Gewinnspiele gesammelt, anschließend oft auch verkauft. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vor­sitz.)

Diese Werbeanrufe werden von unseriösen Firmen für das Erschleichen von Kundendaten beziehungsweise zur Vertragsakquisition verwendet. Geschäfte werden angebahnt oder Kundendaten erschlichen.

Die vorliegende Telekommunikationsgesetz-Novelle enthält wichtige Schritte gegen Unterdrückung und Fälschung von Rufnummern und deutlich höhere Strafan­dro­hungen.

Es wurde ja schon erwähnt, dass die Zahlen bei den Fernmeldebehörden und die angegebenen Übertretungen in den vergangenen drei Jahren um mehr als 100 Prozent gestiegen sind. Außerdem kann man von einer beträchtlichen Dunkelziffer ausgehen, eben aufgrund der Anonymität der Anrufer, was somit nicht zu einer formellen Anzeige führt, und auch deshalb, weil die meisten Anrufe aus dem Ausland erfolgen.

Der telekommunikationsrechtliche Teil der Novelle dient als flankierende Maßnahme zur Lösung dieses Problems und unterstützt die notwendigen Umsetzungen im Konsumentenschutzgesetz, eben dem zweiten Teil dieser Novelle. Er sieht eine Verschärfung des gesetzlichen VerbraucherInnenschutzes vor unerbetenen Anrufen vor und bezieht sich in erster Linie auf Verträge im Zusammenhang mit Gewinn­versprechen, mit Wett- und Lotteriedienstleistungen. Einzelnen Betroffenen wird es dadurch möglich, aus Verträgen auszusteigen beziehungsweise gar nicht erst einzu­steigen, die ungewollt das Resultat von telefonischen Überredungskünsten von Tele­fon­keilern sind.


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Natürlich gehört die Bevölkerung über die neue gesetzliche Lage informiert, darüber, dass sie die Möglichkeit hat auszusteigen und dass diese Verträge nichtig sind. Wenn ein Vertrag ins Haus flattert, der darauf hinweist, dass ein Geschäftsabschluss auf­grund eines Telefongesprächs getätigt wurde, ist es notwendig, dass die Leute eben wissen, dass trotz dieser Darstellung kein Vertragsabschluss stattgefunden hat. Vor allem ältere Leute, aber natürlich auch junge brauchen da ausreichend Information, Aufklärung und Unterstützung. (Beifall bei der SPÖ.)

13.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt ist Herr Abgeordneter Mag. Lettenbichler mit 4 Minuten zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


13.02.49

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Minis­terinnen! Wenn man die Diskussion jetzt verfolgt hat, dann hat man gesehen, dass vonseiten der Opposition die klassische Schwarz-Weiß-Malerei wieder deutlich hervor­getreten ist. Einerseits traut man den Bürgern und Bürgerinnen eigentlich überhaupt nichts zu, man will sie entmündigen, und stellt anderseits generell alle Unternehmer als unseriös dar. Eine differenzierte Auseinandersetzung mit dieser Materie zeigt, wie ich meine, schon, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf eigentlich ein sehr, sehr großer Wurf gelungen ist. Ich danke beiden Ministerinnen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich darf abschließend noch folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Tamandl, Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz (1108 d.B.) über die Regie­rungsvorlage (1007 d.B.) betreffend ein Bundesgetz, mit dem das Konsumenten­schutz­gesetz (KSchG) geändert wird (Konsumentenschutzrechts-Änderungsgesetz 2011 – KSchRÄG 2011)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage 1007 d.B. in der Fassung des Ausschussberichtes 1108 der Beilagen XXIV. GP, wird wie folgt geändert:

Z 3 lautet:

„3. In § 41a wird nach Abs. 23 folgender Abs. 24 eingefügt:

„(24) § 5e Abs. 4 und 5 sowie § 5f Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2011 treten mit 1. Mai 2011 in Kraft. Diese Bestimmungen sind auf Verträge anzuwenden, die nach dem 30. April 2011 ausgehandelt werden.“

Begründung

Der Termin des Inkrafttretens soll vom ursprünglich vorgesehenen 1. April 2011 auf den 1. Mai 2011 verschoben werden, um eine Rückwirkung zu vermeiden.

*****

Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.04

13.04.20

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 95

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht eine der Berichterstatterinnen beziehungsweise einer der Berichterstatter das Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes über Maßnahmen gegen Unerbetene Werbeanrufe, mit dem das Telekommunikationsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1008 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie, seinen Bericht 1032 der Beilagen zur Kennt­nis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Forschung, Innovation und Technologie, seinen Bericht 1033 der Beilagen zur Kenntnis zu neh­men.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Konsumentenschutz­rechts-Änderungsgesetz 2011 in 1108 der Beilagen.

Hiezu liegen folgende Abänderungsanträge vor:

Abänderungsantrag der Abgeordneten Tamandl, Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen,

Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen,

Abänderungsantrag der Abgeordneten Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen sowie

Abänderungsantrag der Abgeordneten Doppler, Kolleginnen und Kollegen.

Weiters liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Ing. Hackl vor.

Ich lasse – entsprechend der Systematik des Gesetzentwurfes – über die von den erwähnten Abänderungsanträgen beziehungsweise dem Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abge­stimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.

Die Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen sowie die Abgeordneten Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen haben jeweils einen gleichlautenden Abände­rungsantrag eingebracht, der sich auf Ziffer 1 bezieht.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 96

Wer sich für diese Änderungen ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen nun zur getrennten Abstimmung über Ziffer 1 § 5e Abs. 4 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Weiters haben die Abgeordneten Doppler, Kolleginnen und Kollegen einen Abände­rungs­antrag eingebracht, der sich auf Ziffer 1 § 5e Abs. 5 bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesen Änderungen beitreten, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Ich komme sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich hiefür aussprechen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen sowie die Abgeordneten Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen haben jeweils einen gleichlautenden Abände­rungs­antrag eingebracht, der sich auf die Streichung der Ziffer 2 bezieht.

Bei Zustimmung zu diesen Anträgen bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen sowie die Abgeordneten Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen haben jeweils einen gleichlautenden Abände­rungs­antrag eingebracht, der sich auf Ziffer 3 bezieht.

Wer sich hiefür ausspricht, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über Ziffer 3 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Tamandl, Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Antrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Auch das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1108 der Beilagen angeschlossene Entschließung.


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Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 148.)

13.11.065. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Bericht der Bundesministerin für Justiz betreffend den Gesamtbericht über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnah­men im Jahr 2008 (III-110/1123 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. 5 Minuten Rede­zeit. – Bitte.

 


13.11.40

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Werte Damen und Herren! Wir haben heute hier zur öffent­lichen Diskussion in der Plenarsitzung, wie vom Herrn Präsidenten schon angekündigt, den Gesamtbericht über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen im Jahr 2008. Das klingt sehr kryptisch.

Worum geht es bei diesem Bericht? Seit 1998 gibt es verschiedene Möglichkeiten, sind verschiedene Ermittlungsmaßnahmen vorgesehen. Inzwischen sind schon mehr als zehn Jahre vergangen. Im Zuge der damaligen Beschlussfassung wurde auch vor­gesehen, dass jährlich ein Bericht über die Ermittlungsmaßnahmen, über deren Erfolg und auch über mögliche nicht genehmigte oder gesetzwidrige Überwachungs­maß­nahmen dem Parlament vorzulegen ist und dieser Bericht auch dort diskutiert wird.

Diese Berichte gibt es alljährlich. Sie wurden bis jetzt immer im Justizausschuss diskutiert. Es liegt ein Antrag vor, diese auch einmal in einer Plenarsitzung zu diskutieren, was heute der Fall ist. Ich halte das für durchaus zulässig. Allerdings – darauf möchte ich später noch zurückkommen – wäre das Motiv dafür, warum die Diskussion gerade dieses Berichtes hier im Plenum verlangt wurde, interessant.

Was sagt uns dieser Bericht? – Der Bericht zeigt auf, dass es im Jahr 2008 insgesamt drei Fälle des sogenannten großen Lausch- und Spähangriffes gegeben hat. Das sind optische und/oder akustische Überwachungsmaßnahmen, die von den Ermittlungs­behörden, von der Polizei angeregt und von der Staatsanwaltschaft beantragt werden können und dann einer gerichtlichen Genehmigung bedürfen.

Weiters gab es im Jahr 2008 drei Fälle des sogenannten kleinen Lausch- und Späh­angriffes und 107 Fälle einer optischen Überwachung, die auch unter dem Begriff Videofalle bekannt ist, wo es nur darum geht, während einer gewissen Zeit eine Überwachung mittels Videokamera zu ermöglichen, was einer Bewilligung bedarf.

Naturgemäß geht es bei diesen Fällen, bei diesen Ermittlungsmaßnahmen um den Verdacht doch sehr schwerer Verbrechen – von Mord, Mordversuch über Erpressung, Nötigung bis zur Tätigkeit krimineller Organisationen. Im Jahr 2008 hatten wir die gesamte Bandbreite von Vergehen, von Verbrechen, im Rahmen deren Aufklärung dann solche Ermittlungsmaßnahmen genehmigt worden sind.

Wenn man sich den Erfolg ansieht, so muss man sagen, dass die überwiegende Anzahl der Anträge von der Staatsanwaltschaft dann auch vom Gericht genehmigt worden ist. Es gab nur drei Fälle, in denen das Gericht das nicht genehmigt hat, weil es die Voraussetzungen als nicht gegeben erachtet hat.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 98

Das ist meiner Meinung nach eine Erfolgsgeschichte, weil dies auf der einen Seite zeigt, dass in diesem Fall maßvoll vorgegangen wird, dass diese Anträge nicht leichtfertig gestellt werden – geht es doch auch um schwerwiegende Eingriffe in die Privatsphäre, in Grundrechte –, und auf der anderen Seite, dass auch die gerichtliche Genehmigung funktioniert, die Gerichte wirklich prüfen. Das zeigt sich daran, dass es auch einige Anträge gegeben hat, denen die Gerichte nicht nachgekommen sind.

Die Erfolgsquote an sich, das heißt, wie viele solcher Ermittlungsverfahren dann auch zur Aufklärung von Straftaten geführt haben, lässt sich meiner Meinung nach auch sehen. In 40 Fällen wurden diese Überwachungsmethoden erfolgreich angewandt und haben die Ergebnisse dieser Ermittlungen dann auch wirklich zur Aufklärung von Verbrechen geführt.

Was den automationsunterstützten Datenabgleich, das ist die sogenannte Rasterfahn­dung, betrifft, die ebenfalls dieser Berichtspflicht unterliegt, gab es im Jahr 2008 einen Fall, wo so eine Maßnahme angeordnet wurde.

Interessant ist dieser Bericht auch deshalb, weil das Jahr 2008 das erste Jahr war, in dem die neue StPO-Novelle gegolten hat und die Staatsanwaltschaft stärker die Führungsrolle bei der Ermittlung im Fall von Straftaten hatte. Da zeigt sich, dass dadurch einerseits die Zahl der Anträge nicht wesentlich gestiegen ist, aber auf der anderen Seite, auch das ist interessant, die Erfolgsquote durchaus gestiegen ist. Im Jahr 2008 wurde, wie gesagt, in 40 Fällen diese Methoden erfolgreich angewandt, in 59 nicht. Im Jahr 2007 wurde in 20 Fällen diese Methode erfolgreich angewandt, in 39 nicht. Somit hat sich auch die Erfolgsquote eindeutig verbessert.

Wie gesagt, dieser Bericht ist durchaus interessant. Es ist auch wichtig, dass wir ihn jährlich bekommen. Der Grund dafür, warum wir heute im Plenum darüber diskutieren, ist meiner Meinung nach wohl auf einen einzelnen Fall zurückzuführen, in dem diese Ermittlungsmethode angewandt wurde. Es hat vielleicht eine Lobbyingorganisation bei den Grünen erfolgreich interveniert, um diesen Bericht hier ins Plenum zu bekommen. Wir werden das im Redebeitrag des Kollegen Steinhauser sehen. Vielleicht liege ich nicht ganz falsch.

Abschließend möchte ich, wenn wir von Ermittlungsmethoden reden, noch auf einen Punkt hinweisen. Im letzten Justizausschuss wurde gerade auch von der grünen Fraktion mit einer optischen Überwachung begonnen, was einen klaren Verstoß gegen die Geschäftsordnung darstellt. Trotz Aufforderung wurde diese nicht eingestellt.

Ich halte das für sehr, sehr problematisch, nicht weil wir die Öffentlichkeit scheuen, sondern weil wir die Spielregeln, die wir uns selber geben, auch selbst einhalten sollten. Ich appelliere hier nochmals eindrücklich an alle, dass wir, bitte, diese Spiel­regeln akzeptieren, denn nur dann sind zielgerichtetes Handeln und ein gemeinsamer Erfolg hier im Parlament möglich. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.17


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Jarolim zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.17.36

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht, Kollege Donnerbauer hat ihn ja schon dar­gestellt, ist weitestgehend unspektakulär. Er zeigt, dass es zweckdienlich ist, diese Instrumente zu haben.

Das, was ich beim Durchlesen nicht so gut gefunden habe, ist, dass die Mittel beim Vergleich zwischen den Straftaten gegen Leib und Leben und gegen fremdes Ver­


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mögen eigentlich unverhältnismäßig zugunsten des fremden Vermögens eingesetzt werden.

Jetzt sollte man davon ausgehen, dass dies doch sehr wesentliche, intensive Eingriffs­möglichkeiten sind, die etwa beim Menschenhandel, bei jenen Delikten, wo es um unmittelbare Bedrohungspotenziale gegen Menschen geht, bei Gewalt eingesetzt werden. Da sehe ich allerdings zu meinem Erstaunen, dass wir da doch nur sehr wenige Eingriffe haben, nämlich vier zu 33, zwei zu 34, drei zu 22. Frau Bundes­minister, lieber Otto Pendl, ich meine, dass wir uns das anschauen sollten, wie da ermittelt worden ist und warum eigentlich in dem einen Bereich der Einsatz dieser Mittel so übermäßig ist und im anderen eigentlich gar nicht erfolgt.

Das Vertrauen in diese Maßnahmen hängt natürlich davon ab, wie der Rechtsstaat insgesamt erscheint. Ich möchte bei dieser Gelegenheit nicht unerwähnt lassen, dass es auch Verhandlungen gibt, die in diesem Zusammenhang nicht als positive Entwick­lung dargestellt werden, sondern eher als eine Art Panoptikum der Sonderklasse, wenn ich mir etwa das Verfahren in Wiener Neustadt anschaue, wo man ja genau diese Maßnahmen im sogenannten Tierschützerprozess angewendet hat, nämlich unter einem aus meiner Sicht absolut unverhältnismäßigen Aufwand über viele Jahre hinweg. Das sind Kosten von 5,5 Millionen €, die investiert worden sind.

Ich frage mich schon: Wenn man den gleichen Kosteneinsatz bei der Bekämpfung des Menschenhandels – meine Damen und Herren, der Menschenhandel ist sicherlich einer der tragischsten Umstände, mit denen und gegen die wir vor allem zu kämpfen haben – geleistet hätte, hätten wir dann hier nicht schon wesentlich mehr erreicht als das – ich glaube, im Mai wird das Urteil ergehen – mit einer extremen Hartnäckigkeit und mir völlig unbegreiflichen Sturheit geführte (Abg. Mag. Stadler: Stimmt, ja!) Verfahren in Wiener Neustadt? Wobei nicht einmal klar ist, warum das in Wiener Neustadt geführt wird, obwohl eigentlich alles einen Wien-Bezug hat. (Abg. Mag. Stadler: Peek und Cloppenburg!)

Ich meine, jetzt davon auszugehen, dass da irgendwie ein guter Wille dahinter war, fällt mir – du wirst ja dann über deine eigene Geschichte etwas erzählen – sehr schwer. Ich glaube, man muss wirklich schauen, dass der Rechtsstaat in allen Bereichen mit einer gewissen Gleichmäßigkeit, auch einer gewissen Gelassenheit in der Überlegung und nicht, wie hier, in einer absolut unverhältnismäßigen Art und Weise auftritt. Dann kann man hier das Vertrauen in diese Maßnahmen auch weiterhin haben. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

13.20


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stefan zu Wort. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.20.58

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ja, es geht um den Bericht über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen im Jahr 2008. Wir haben 2011 – es ist also schon einmal das ein unbefriedigender Zustand, dass wir jetzt darüber diskutieren und so weit davon entfernt sind.

Es gab keine Beanstandungen in diesem Bericht, darüber wurde schon gesprochen. Allerdings ist jedenfalls ein Mangel festzustellen: Die Beantwortung einer Anfrage, die von uns gestellt wurde, hat ergeben, dass Berichte über den Einsatz des IMSI-Catchers nicht an den Rechtsschutzbeauftragten abgeliefert werden mussten. Das heißt Folgendes: An einem Mobiltelefon hat die Hardware eine Nummer, die man auch abfragen und nach der man suchen kann; wenn diese abgefragt wird, muss das dem


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Rechtsschutzbeauftragten nicht gemeldet werden. Das ist eine Lücke, die wir schließen sollten, möglicherweise wurde das übersehen.

Wenn man zu diesem Themenbereich spricht, kommt man natürlich immer in das Spannungsverhältnis zwischen der Verfolgung von Kriminellen sowie der Verbrechensbekämpfung einerseits und den Grundrechten auf der anderen Seite. Da ist jetzt die Frage: Wo geht die Reise hin? – Man muss schon beleuchten, was alles derzeit ansteht, was es bereits gibt und worauf man zu achten hat.

Es ist schon gesagt worden: Mit der Vorratsdatenspeicherung – eine Diskussion, auf die ich noch eingehen werde – werden die Grundrechte sehr massiv eingeschränkt. Wir haben als weiteres Thema, das auch bekannt ist, etwa die SWIFT-Daten. Das heißt, die Daten jeder Überweisung, die in Europa durchgeführt wird, werden zentral abgewickelt und – was überhaupt das Problematischste dabei ist – mittlerweile auf Anfrage auch an die USA übergeben. Diese Anfrage kann auch mündlich erfolgen. Das ist also eine große Lücke, ein sehr großes Problem.

Der nächste Punkt, bei dem wir aufpassen müssen, sind die Fluggastdaten. Das kommt jetzt auch auf uns zu: Fluggastdaten sollen in einer Art und Weise gespeichert werden, wie man sich das kaum vorstellen konnte. Wirklich alles, was mit dem Flug im Zusammenhang steht, muss gespeichert werden, bis hin zum Gepäckstück, bis hin zu der Frage, wann der Gast einsteigt, wann er aussteigt und so weiter. Das soll fünf Jahre lang gespeichert werden. Natürlich soll es nach Möglichkeit auch wieder zentral in Europa abgespeichert werden, und der Austausch mit den USA oder mit anderen Staaten dieser Welt ist ebenfalls möglich – unglaublich, wenn man sich vorstellt, was hier passiert!

Dann als Spitze des Ganzen: ein Forschungsprojekt der Europäischen Union namens INDECT, in dem es darum geht, dass alle Daten, die irgendwo gesammelt werden, zusammengefasst werden. Da geht es um die Daten, die ich Ihnen jetzt bereits genannt habe: um die Vorratsdaten, um ein Kommunikationsprofil jedes Menschen – wer hat mit wem telefoniert, welche Internetseite aufgerufen, an wen eine SMS geschrieben, wie lange telefoniert? –, damit natürlich auch um ein Bewegungsprofil, denn ich kann ja über die Mobiltelefone genau sagen, wo sich wer wann aufgehalten hat, und das über diesen IMSI-Catcher möglicherweise noch mehr ins Detail gehend.

Ich habe also ein Kommunikationsprofil, ich habe ein Bewegungsprofil. Ich habe dann die Kontodaten. Ich habe als Nächstes die Zusammenführung aller Kameras, die es gibt; das sind unglaublich viele, es gibt etwa in London bereits eine Million Kameras. Die Daten aus all diesen Kameras – Sie gehen täglich an Kameras vorbei, zum Beispiel beim Bankomaten und so weiter, überall gibt es Kameras – werden zusam­men­gefasst, das Ganze wird im Zusammenhang mit einer Gesichtserkennung weiter­geführt.

Und was dieses Forschungsprojekt noch weiter machen soll: Es soll die Bewegung, das Verhalten von Menschen herausgefunden werden. Wenn es abnormes Verhalten gibt, soll dies gemeldet werden. Ein abnormes Verhalten zeigt vielleicht ein Betrun­kener, der eigenartig geht, oder jemand, der unmotiviert stehen bleibt, oder mehrere Leute, die sich zusammenfinden und stehen bleiben. Es wird hier also eine unglaub­liche Möglichkeit der Überwachung geschaffen! Das ist teilweise bereits Realität, teilweise im Kommen.

Daher ist es sehr wohl angebracht, dass man extrem sensibel an diese Sachen herangeht und das Ganze nicht so, wie es hier im österreichischen Parlament etwa bei der Vorratsdatenspeicherung passiert ist, durchführt: kein Begutachtungsverfahren; im Ausschuss selbst wird etwas vorgelegt, wobei fast alle, würde ich einmal sagen, vorsichtig die Ohren angelegt haben, weil hier die Grundrechte nicht gewahrt sind, weil


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Sicherheitsbehörden fast ohne Einschränkung auf alle Daten zugreifen können, die gespeichert werden. Ich gehe jetzt nicht auf die Details ein, aber es ist jedenfalls ein Zugriff in einer Art und Weise, die sehr problematisch ist.

Das Ganze wird durchgeboxt, und es wird gesagt: Es kommt sowieso noch ein neuer Antrag, darüber wird im Plenum abgestimmt, vorher kann daher die Diskussion nicht stattfinden. – Das ist also die Vorgangsweise in einem derart sensiblen Bereich, bei der wir höchste Gefahr wittern! (Beifall bei der FPÖ.)

Man kann der FPÖ nicht vorwerfen, dass sie die Strafverfolgung behindern wolle. Wir sind immer die Ersten, die, wenn Sicherheitsbehörden in den Medien oder sonst wo attackiert werden, uns in erster Linie einmal auf die Seite der Sicherheitsbehörden stellen und sagen: Schauen wir uns zuerst einmal an, ob der Polizist, die Polizistin nicht doch richtig gehandelt hat. Wir sind hier immer die Ersten, die dafür eintreten. (Beifall bei der FPÖ.)

Das hindert uns aber nicht daran, einen Überwachungsstaat, der hier möglicherweise teilweise etabliert wird, zu verhindern. Das hindert uns nicht daran, uns dagegen aufzulehnen, wenn auf EU-Ebene Richtlinien erlassen werden, die letztendlich die Überwachung des Bürgers gewährleisten. Und das hindert uns nicht daran, uns hier gegen eine weitere Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte einzusetzen. Daher kann ich nur dazu auffordern, dass auch bei den anderen Parteien – zum Teil ist es Gott sei Dank bereits der Fall – diese Sensibilität einsetzt und wir uns auch tatsächlich trauen, auf europäischer Ebene dagegenzuhalten. (Beifall bei der FPÖ.)

Eine Bemerkung am Rande: Schweden etwa hat diese Vorratsdatenspeicherung nicht umgesetzt. Es hat daher ein Vertragsverletzungsverfahren bekommen, hat aber keine Strafe, sondern nur die Gerichtskosten zahlen müssen. Ich glaube, das können wir uns leisten bei all dem, was wir sonst in die ganze Welt verschicken – und das sollten wir uns leisten im Sinne der Menschenrechte! (Beifall bei der FPÖ.)

13.27


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.27.43

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bericht soll eine effektive Kontrolle der besonderen Ermittlungsmaßnahmen darstellen, die ja ein intensiver Eingriff in die Grundrechte sind. Im Oktober 2008 hat der Rechnungshof die besonderen Ermittlungsmethoden geprüft. Ich möchte auf einen Teilaspekt eingehen, der für uns ParlamentarierInnen interessant ist: Er hat nämlich festgestellt, dass es auf der Grundlage des selektiven Datenmaterials für die Parla­mentarierInnen kaum möglich ist, sich ein umfassendes Bild vom Einsatz der beson­deren Ermittlungsmaßnahmen zu machen.

Das halte ich für nicht unproblematisch. Frau Justizministerin, ich sehe Sie da am Zug, mit uns darüber nachzudenken, wie wir diese Berichtsgestaltung verbessern können, damit das Parlament auch den notwendigen Kontrollrechten nachkommen kann.

Ich kann mir kein Bild von der Aufgabenwahrnehmung des Rechtsschutzbeauftragten machen. Ich weiß nicht, in wie vielen Fällen er Beschwerden oder Einspruch erhoben hat, das fehlt in diesem Bericht. Um beurteilen zu können, ob das System des Rechts­schutzbeauftragten funktioniert und damit auch eine effektive Kontrolle der besonderen Ermittlungsmethoden gewährleistet ist, müssen wir, wie ich meine, über diesen Bericht diskutieren.

Ich kenne ein Verfahren, das in diesem Bericht erwähnt ist, sehr gut: Das ist der Tierschützer-Prozess. Kollege Donnerbauer hat ja eine Anspielung gemacht auf Lob­


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bying-Organisationen, die interveniert hätten, und wir somit diesen Bericht auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung nehmen mussten. Das ist eine gute Gelegenheit, um hier vielleicht Unterschiede zwischen ÖVP und Grünen sichtbar zu machen. Bei der ÖVP braucht es offensichtlich Lobbyisten und eine Bezahlung, damit bestimmte parlamentarische Anliegen, sagen wir einmal, auf EU-Ebene weiterverfolgt werden. Bei uns braucht es weder Interventionen noch Geldzahlungen, wir kontrollieren aus politi­scher Leidenschaft und kommen unseren Aufgaben als ParlamentarierInnen auch ohne zusätzliche Bezahlung nach! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Daher war auch eine Intervention von irgendwelchen Lobbying-Gruppen nicht not­wendig, sondern wir glauben, dass dieser Bericht ein guter Anlass ist – weil ja auch in diesem Bericht das Verfahren auftaucht –, sich anzuschauen, wie man über eine Konstruktion politisch motiviert zu scharfen Überwachungsmaßnahmen kommt, die auch in diesem Bericht angesprochen worden sind, und am Ende ein Verfahren geführt wird. Das ist Aufgabe dieses Berichts, nämlich genau Missstände im Bereich der besonderen Ermittlungsmethoden zu kontrollieren. Der Bericht leistet das nicht, wir können das aber leisten.

Es war im gesamten Tierschützer-Prozess von Anfang an klar, dass wirtschaftliche Überlegungen im Mittelpunkt stehen. Es ging darum, die Gruppe der Tierschüt­zerInnen, die der Firma Kleider Bauer – unter Anführungszeichen – „auf den Nerv gegangen ist“, politisch und strafrechtlich mundtot zu machen. Das war das einzige Ziel! Man muss sich vorstellen, die erste Kontaktaufnahme von Kleider Bauer mit der Polizei hat zu einem Zeitpunkt stattgefunden, als es noch keine einzige strafbare Handlung gegeben hat. Einziges Thema der Kontaktaufnahme waren die Dauer­demonstrationen. Das ist in einer Demokratie vielleicht unangenehm, aber immer noch erlaubt. Das war der Grund, warum man die Polizei kontaktiert hat.

Im April 2007 verschärft sich die Situation, und da hat die Polizei bereits eindeutig Partei ergriffen. Man muss sich vorstellen, der Leiter des LVT-Wien-Extremis­mus­referats, Herr Autericky, hat zu diesem Zeitpunkt bereits klar Position bezogen. In einem Schreiben gibt er Kleider Bauer Tipps, wie sie ihre Öffentlichkeitsarbeit besser gestalten können, um auch in der öffentlichen Debatte eine bessere Position zu haben. Er empfiehlt zum Beispiel, beschädigte Autos vor Medienvertretern zur Schau zu stellen, und gibt sogar Empfehlungen ab, an welchen Orten man das medienwirksam machen könnte.

Wie immer man zum LVT steht: Es ist mit Sicherheit nicht Aufgabe des LVT, die Medienarbeit privater Firmen zu übernehmen!

Die weitere Entwicklung muss man sich so vorstellen: Der Eigentümer von Kleider Bauer, Graf, hat nach eigenen Angaben persönlich bei Innenminister Platter um einen Termin interveniert. Am nächsten Tag hat er diesen Termin bereits mit der versammelten Polizeispitze bekommen, es ist damals das Who is Who der Polizei­spitze aufmarschiert: Lang, Buxbaum, Mahrer. Einen Tag hat es gedauert! Ich frage: Welcher Bürger, welche Bürgerin dieser Republik hat die Möglichkeit, einen Innenmi­nis­ter anzurufen und am nächsten Tag bereits einen Termin mit der versammelten Polizeispitze zu bekommen?

Thema waren wiederum die Demonstrationen, die geschäftsstörenden Demonstra­tionen. Das Ergebnis war: Man gründet eine SOKO. Demonstrationen – es wird eine SOKO gegründet: Man beschreitet offensichtlich die Schiene, das auf eine straf­rechtliche Ebene zu heben, weil Kleider Bauer das Hauptärgernis Demonstrationen und damit geschäftsstörende Demonstrationen loswerden wollte.

Im April 2007 hat die verdeckte Ermittlerin ihre Arbeit aufgenommen. Laut Aussagen der verdeckten Ermittlerin und ihres „Führers“ – unter Anführungszeichen –, also der


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Polizei, haben diese verdeckten Ermittlungen nichts gebracht. Spannend wiederum: Am 23.1.2008 geht die Geschichte weiter. Da sieht man, wie sehr sich die Polizei politisch bereits auf die Seite einer privaten Firma geschlagen hat (Abg. Mag. Donnerbauer: Des Opfers!) und diese Auseinandersetzung mit strafrechtlichen Mitteln führen will.

Am 23. Jänner 2008 schreibt der SOKO-Leiter an die Polizeispitze: Ab jetzt soll bei jeder angemeldeten Demonstration im gesamten Bundesgebiet jeweils ein LVT-Beam­ter anwesend sein, und zusätzlich sollen noch zwei WEGA-Beamte pro Demonstration abgestellt werden. Als Grund wird angegeben: Das würde die militanten Tierschützer auch in der Öffentlichkeit in das Licht der außergewöhnlichen Demonstrationen rücken und damit verunglimpfen. – Also noch einmal: Der Polizeiapparat wird eingesetzt, um eine politisch unliebsame Gruppe, die möglicherweise wirtschaftlich jemandem zusetzt, zu verunglimpfen. Das war das Ziel! (Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.)

Dann kommt – im Dezember 2007, Jänner 2008 – erstmals § 278a ins Spiel. Bis dahin ist zwar ermittelt worden, aber nie nach 278a; erstmals wird Anfang des Jahres § 278a von der SOKO ins Spiel gebracht, mit einem einzigen Ziel – und da sind wir jetzt beim Bericht –: zu den scharfen Ermittlungsmethoden, nämlich dem großen Lauschangriff, zu kommen. Dezember, Jänner erstmals die SOKO mit § 278a, kriminelle Organisation; und im Februar, März wird dieser große Lauschangriff genehmigt.

Von Anfang an war klar: Es ist eine politische Auseinandersetzung, es geht um wirtschaftliche Fragen, und SOKO sowie dann in zweiter Ebene die Staatsanwaltschaft sind beigesprungen und haben diese Verfahren geführt. Sie haben das in extremis sogar so weit getrieben, dass sie die besonderen Ermittlungsmethoden, die wir in diesem Bericht diskutieren, ausgelöst haben.

Der Schaden für die Justiz ist nicht zu vermeiden, die öffentlichen Debatten, die der Prozess in Wiener Neustadt ausgelöst hat, sind schon da. Bis zu einem gewissen Grad tut mir ja die betroffene Richterin in Wiener Neustadt leid. Über ihre Verhand­lungs­führung kann man diskutieren – das haben Sie auch einmal gesagt, Frau Justiz­ministerin –, es ist sicher auch nicht einfach, ein so schwieriges Verfahren zu führen, aber sie ist diejenige, die das in letzter Instanz oder in erster Instanz, muss man sagen, ausbaden muss. Sie muss eine völlig verunglückte Konstruktion von Polizei und Staatsanwaltschaft, die versuchen, diese Tierschützergruppe zu kriminalisieren, am Ende in einem Prozess meistern und muss sozusagen eine Leistung erbringen, die nicht erbringbar ist, weil diese Konstruktion in sich zusammenfällt.

Frau Ministerin, Sie sind gefordert! Zweierlei: Der Bericht muss effektiv werden. Und zweitens: Am Ende dieses Prozesses – es soll ja Anfang Mai ein Urteil geben – werden wir nicht daran vorbeikommen, die Aufräumungsarbeiten in Ihrem Bereich, also im Bereich der Staatsanwaltschaft, im Bereich der Polizei und im Bereich der Strafgesetzgebung, anzugehen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

13.36


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler. 7 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.36.36

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Sehr geehrter Frau Ministerin! Herr Präsident! Natürlich muss man so einen Bericht über besondere Ermittlungsmethoden generell kritisch diskutieren, und man muss auch diskutieren, was die aktuellen Ermittlungsmethoden einer Polizeibehörde oder der Staatsanwaltschaft betrifft, nämlich den maßvollen Einsatz, wie es so schön heißt. Da wurde auch von meinen Vorrednern


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Donnerbauer und Jarolim davon gesprochen: Diesen maßvollen Einsatz, nämlich jeg­licher Ermittlungsmethoden, gibt es schon lange nicht mehr in dieser Republik!

Ich darf daran erinnern, dass wir vor ziemlich genau zwei Jahren einen Anlassfall einer sogenannten maßvollen Ermittlung hatten. Da sind die Rufdaten eines Abgeordneten dieses Hauses illegal abgefragt worden. Das Ergebnis war dann ein Untersuchungs­ausschuss, und dieser Untersuchungsausschuss hat in einer noch nie dagewesenen Art und Weise kundgetan und öffentlich gemacht, wie die Staatsanwaltschaft – mit welchen Methoden, und man kann es kaum mehr Ermittlungsmethoden nennen – eigentlich vorgeht. Eine ganze Fülle von Verfehlungen, von Missachtungen von Gesetzen, ja von Gesetzwidrigkeiten kamen damals ans Licht, vor ungefähr eineinhalb Jahren, als der Ausschuss abgeschlossen wurde, bis hin zu dem berühmten verjährten Strasser-Akt, der einfach liegengelassen worden ist und zu dem bis heute der Vorwurf der politischen Begünstigung noch immer nicht ausgeräumt ist.

Damals haben alle gesagt: Jetzt wird sich alles ändern, es wird alles besser, mehr Kontrolle, mehr Staatsanwälte, mehr Personal, alles wird besser! Aber heute, einein­halb Jahre danach, stehen wir da, und es ist nicht nur nicht besser, sondern es ist noch viel schlimmer geworden! Das ist eigentlich der Punkt, dem unser Vorwurf gilt. (Beifall beim BZÖ.)

Nicht nur nicht maßvoll, sondern in überwiegendem Maße unfair und ohne Maß wird einfach drauflos ermittelt von zum Teil wildgewordenen Staatsanwälten aus politischen, rein politischen Motiven! Da passt auch der Tierschützer-Prozess haargenau hinein. Es ist nicht so abwegig, was Kollege Steinhauser uns vorhin gesagt hat.

Aber das ist nur ein Beispiel, das ist nur ein einziges Beispiel! Es gibt eine ganze Latte von weiteren Beispielen, wo derzeit ermittelt wird, wo sich die Staatsanwaltschaft blamabel verhält. Da meine ich nicht nur die glamourösen Fälle, die jetzt dauernd diskutiert werden, oder etwa den Fall, der gestern ein blamables Ende für die Ankläger gebracht hat, nämlich den Freispruch für die Hypo-Manager. Wegen blamabler Ermittlungs­fehler sind die Hypo-Manager letztlich freigesprochen worden, und die Staatsanwaltschaft ist dort sang- und klanglos untergegangen! Das ist eigentlich ein Punkt, den man sich einmal anschauen muss. (Beifall beim BZÖ.)

Oder Sie müssen sich vorstellen, da ermittelt die Staatsanwaltschaft einfach drauflos gegen ÖBB-Vorstände. Jetzt kann man sagen, das ist ja gut, weil dort ohnehin sehr viel passiert; aber da gibt es ein Beispiel, dass ein Jahr lang gegen einen ÖBB-Vorstand ermittelt wurde, der bereits drei Jahre zuvor verstorben war. Das ist auch eine Ermittlung der Staatsanwaltschaft! Das ist doch ein Skandal, Frau Ministerin! Da können Sie ja nicht zuschauen, wie die Ermittlungsbehörden vorgehen. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Grosz: Ermittelt wird auch gegen Tote, wenn es sein muss!)

Oder, weiterer Fall: Da wird gegen den Österreichischen Fußball-Bund und gegen die österreichische Fußball-Bundesliga ermittelt wegen des Verdachts der Veruntreuung einer Förderung aus dem Jahr 2003 von einer Million €, die angeblich nicht ordnungsgemäß eingesetzt worden ist.

Da werden sofort aufgrund eines dubiosen, falschen, sich inhaltlich widersprechenden Zeitungsartikels Hausdurchsuchungen angesetzt, da werden Vernehmungen durchge­führt, alles Mögliche passiert. Dann findet man in dem Akt plötzlich eine parlamen­tarische Anfragebeantwortung  danke SPÖ!  aus dem Jahr 2006, von der SPÖ an den amtierenden Bundeskanzler Schüssel, genau zu dieser Förderung. (Der Redner hält das genannte Schriftstück in die Höhe.) Und wissen Sie, was der zuständige amtierende Bundeskanzler Schüssel dort zum Besten gibt?  Die genaue Abrechnung dieser Förderung  völlig korrekt, alle Vereine korrekt auf den Cent abgerechnet. Er fasst zusammen:


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Selbstverständlich wurden diese Bundesförderungsmittel nach den für Bundessportför­de­rungs­mittel geltenden Grundsätzen und Richtlinien abgerechnet, und die sachliche Richtigkeit wurde nach den unter Beantwortung der Frage 2 ausgeführten Kriterien geprüft und bestätigt. – Zitatende.

„Die sachliche Richtigkeit geprüft und bestätigt“, und das liegt dem Staatsanwalt Denk vor. Und wissen Sie, was der macht?  Er erteilt einen Ermittlungsauftrag, dass alle 20 Präsidenten, Prokuristen und Finanzreferenten aller 20 Vereine der Bundesliga befragt, kontrolliert, durchsucht werden, obwohl er weiß, dass alles korrekt gelaufen ist. (Abg. Mag. Stadler: Schüssel laden! Beweisantrag! Abg. Grosz: Der Staatsanwalt ermittelt weiter! Ruf bei der ÖVP: Schrei net so!) Das ist ein Skandal und eine politische Verfolgung, die sich da abspielt, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Fragen Sie Ihren Parteichef, Frau Ministerin! Fragen Sie Ihren Parteichef, den Herrn Finanzminister Pröll, der hat uns nämlich vor wenigen Tagen auf eine Anfrage des Dr. Pilz auch eine Anfragebeantwortung geschickt. (Der Redner hält das genannte Schriftstück in die Höhe.) Und wissen Sie, was der sagt? Wortwörtlich!  Ich zitiere:

„..., dass sich aus den dem Bundesministerium für Finanzen zur Kenntnis gebrachten Unterlagen  zu dieser Förderung  keinerlei Verletzung von Bestimmungen ergibt, ... “.

Wir haben weitere Anfragen laufen, und wir werden auch weitere Anfragen stellen  so lange, bis diese wild gewordene Behörde der Staatsanwaltschaft Wien endlich einmal zur Einsicht kommt, dass sie politische Verfolgungen in diesem Land einstellen soll, weil dies der Demokratie und dem Rechtsstaat schadet, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ. Abg. Mag. Stadler: Schüssel laden! Zwischenrufe des Abg. Grosz.)

Man könnte das weiterführen: Da wird gegen den Abgeordneten Stadler ermittelt, weil er auch so ein unangenehmer, so ein böser Oppositionsabgeordneter ist. Da wird ermittelt. Aber wissen Sie, was die einzige Aktengrundlage dieses Ermittlungsaktes ist? – Ein Buch, das Sie für 20 € in jeder Buchhandlung kaufen können. (Abg. Mag. Stadler: ... Libro!) Das ist ja alles unglaublich!

Frau Ministerin, Sie sind gefordert, die blamablen Vorgangsweisen dieser Staats­anwaltschaft endlich einmal in den Griff zu bekommen, denn das ist bis heute nicht geschehen. Ich sage Ihnen etwas: Es wird in diesem Haus zu diesem Thema, der Staatsanwaltschaft Wien, einen weiteren Untersuchungsausschuss geben, darauf können Sie sich heute schon vorbereiten. Dieser Untersuchungsausschuss wird kommen, den können Sie mit Ihrer Mehrheit gar nicht verhindern, denn er wird spätestens dann kommen, wenn wir das Minderheitenrecht für Untersuchungsaus­schüsse haben  und das wird kommen.

Dann werden wir, der Herr Kollege Stadler und ich, die Ersten sein, die diese Machen­schaften der Behörde in einem Ausschuss noch einmal ganz genau durchleuchten werden. Das kann ich Ihnen garantieren, Frau Ministerin, denn das ist angesichts der Vorkommnisse notwendig und vor dem Hintergrund, dass wir jetzt auch noch eine Vorratsdatenspeicherung beschließen. Herr Kollege Pendl, ich weiß schon, dass Sie sich unwohl gefühlt haben. (Abg. Pendl: Einspruch ... !)

Genau diesen wild gewordenen Behörden, die angeblich maßvolle Ermittlungs­methoden nicht mehr anwenden, sondern ohne jegliches Maß ermitteln, geben wir jetzt auch noch die Möglichkeit, ohne richterliche Genehmigung, ohne überhaupt einen wirklichen Verdacht zu haben  rein auf Verdacht, wenn jemand jemanden vernadert , zu ermitteln und sich diese Vorratsdaten, IP-Adressen, Telefonnummern et cetera zu


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besorgen und damit nachzuvollziehen, was denn so alles läuft beim normalen Bürger, beim Journalisten, bei einem Arzt, der ein Arztgeheimnis hat, bei einem Rechtsanwalt, der ein Rechtsanwaltsgeheimnis hat.

Das wird alles kommen, weil Sie im Ausschuss zugestimmt haben. Ich hoffe, Sie kommen drauf, was Sie für einen Fehler gemacht haben, Sie kommen drauf, dass Sie das abstellen und die zwei Forderungen des BZÖ mit einbauen müssen, nämlich dass es einen Katalog von Straftaten geben muss, wo überhaupt diese Vorrats­datenspeicherung angewendet werden beziehungsweise der Zugriff erfolgen darf. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stadler.) Das darf nur  so wie es in der EU-Richtlinie drinnen steht  zur Terrorbekämpfung und zur Bekämpfung der organisierten Krimi­nalität sein, und ich gebe den einen Bereich noch dazu, nämlich zur Aufklärung von Sexualstrafdelikten, Kinderpornographie, Kinderschänderei. (Zwischenruf des Abg. Weninger.)

Diese drei Delikte, jawohl, aber dann ist Schluss mit lustig. Dann kann es nicht sein, dass von jedermann, von acht Millionen Österreichern, nur wenn ein Verdacht vorliegt, ohne richterliche Genehmigung einfach Vorratsdaten gelesen werden. Dagegen sind wir, und dagegen werden wir uns ganz massiv stellen, Frau Ministerin. Das haben Sie im Ausschuss auch schon gemerkt.

Ganz zum Schluss zitiere ich Herrn Professor Funk. Leider ist der Kollege Jarolim nicht mehr da, denn er hat gemeinsam mit Herrn Professor Funk eine beachtliche Pressekonferenz gemacht. Wenn Sie schon uns von der Opposition nicht glauben, wie es derzeit um das Strafrecht und dessen Handhabung durch die Behörden bestellt ist, dann glauben Sie bitte einem erfahrenen Mann, nämlich dem Herrn Professor Funk. Der hat nämlich am 17. Februar in einer Pressekonferenz über die Schwachstellen im Justizsystem gesprochen. Er spricht von einem derzeit existierenden archaischen Strafrecht eines modernen Rechtsstaates nicht würdig.

Funk führt aus – ich zitiere –:

„Faktisch komme es in der Praxis zu einer Umkehrung der Beweislast und auch zu einer Umkehrung der Verfahrenslogik. War es bisher so, dass man ermittelt und schaut, was man hat und dann anklagt, so wäre jetzt zu beobachten, dass man erst anklagt und dann schaut, was man findet. Das ist für eine rechtsstaatliche Strafrechts­pflege verheerend, das geht an die Grundlagen, das geht an die Wurzeln.“

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen. Dieser Entwicklung in der Strafrechtspflege, die massiv bedenklich ist, müssen wir entgegentreten. Es kann nicht sein, dass Menschen auf Verdacht angeklagt werden, sich blamable Fehler herausstellen und man dann draufkommt, dass die Behörden in Wirklichkeit versagt haben. Da haben Sie großen Handlungsbedarf, Frau Ministerin. Da ersuche ich Sie, ganz massiv einzugreifen! – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

13.45


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Bundesminis­terin Mag. Bandion-Ortner zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr. – Bitte.

 


13.45.39

Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Bericht über den Einsatz besonderer Ermittlungsmaßnahmen, um den es eigentlich geht, enthält sehr viel Erfreuliches, zum Beispiel, dass nunmehr auch Fälle, in denen ein Ergebnis der Maßnahme am Ende des Berichtszeitraumes noch nicht vorliegt, erfasst werden. Außerdem wurde den Bedenken des Datenschutzrates Rechnung getragen.


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Aber der Bericht enthält auch viel anderes, zum Beispiel, dass sich die Instrumente des Lauschangriffs als effizientes und notwendiges Instrumentarium erwiesen haben, dass diese Instrumente maßhaltend und verhältnismäßig angewandt werden, dass diese Instrumente auch weiterhin  nach der Strafprozessreform  effektiv und verhältnismäßig angewendet wurden. Die Erfolgsquote hat sich außerdem auch verbessert. Also dieser Bericht enthält wirklich sehr viel Positives.

Aber auf noch etwas möchte ich hinweisen, nämlich auf einen Bericht des Rechnungshofes, er wurde heute auch schon erwähnt. Nicht erwähnt wurde, dass der Rechnungshof betont, dass es sich bei diesen großen Späh- und Lauschangriffen, wie man sie nennt, um eine Art der wirksamen Kriminalitätsbekämpfung handelt. Auch der Rechnungshof hat festgehalten, dass diese Instrumente maßhaltend und verhältnismäßig angewandt wurden. Der Rechnungshof hat auch die Funktion des Rechtsschutzbeauftragten im Bundesministerium für Justiz gelobt. Er hat bescheinigt, dass der Rechtsschutzbeauftragte seine Funktionen unabhängig und objektiv wahrnimmt.

Es wurde heute auch der Tierschützerprozess angesprochen. Dazu möchte ich nur sagen, dass in relativ kurzer Zeit ein Urteil in diesem Verfahren erwartet wird. Es ist natürlich nicht meine Aufgabe  und es darf auch gar nicht meine Aufgabe sein , ein anhängiges Strafverfahren inhaltlich zu kommentieren. Aber eines möchte ich schon sagen, leider ist Abgeordneter Jarolim jetzt nicht da: Bei diesen Ermittlungs­maß­nahmen handelt es sich um Maßnahmen, die im Jahr 2008 beschlossen wurden. – Nur so viel dazu. Dieser Bericht beleuchtet das Jahr 2008, das ist richtig, es ist schon eine Zeitlang her. Allerdings liegt der Bericht für das Jahr 2009 auch schon im Parlament.

Aber zu diesem Prozess möchte ich jetzt doch einmal sagen, dass sich der Rechtsschutzbeauftragte  der unabhängige Rechtsschutzbeauftragte  General­pro­ku­rator Gottfried Strasser diese Ermittlungsmaßnahmen genau angesehen hat, so wie es seiner Funktion entspricht. Er hat festgehalten, dass die Verdachtsprüfung in ausreichendem Maße erfolgt ist, dass die Annahmen sachgerecht waren. Er hat auch bestätigt, dass die Beschuldigten versucht haben, sich gegen Strafverfolgungsmaß­nahmen abzuschirmen. Also er hat diese Ermittlungsmaßnahmen im konkreten Fall für korrekt befunden, das muss man betonen. (Abg. Öllinger: Das schaut aber heute anders aus! Oder?) Der Rechnungshof wiederum hat bestätigt, dass der Rechts­schutzbeauftragte seine Überprüfungs- und Kontrollbefugnisse ordnungsgemäß ausge­übt hat.

Wie gesagt, sonst will ich zu diesem anhängigen Verfahren nichts sagen, das ist nicht meine Aufgabe. Ich ersuche auch darum, Herr Abgeordneter Westenthaler, dass wir den Plenarsaal nicht in einen Verhandlungssaal umwandeln. Anhängige Strafverfahren sind hier bitte nicht zu diskutieren. (Abg. Ing. Westenthaler: Um das geht es nicht, es geht um die Methoden! Abg. Grosz: ... gegen Tote, Frau Bundesministerin!)

Abschließend: Ganz allgemein, Herr Abgeordneter Grosz, möchte ich sagen: Wir brauchen gute, effiziente Instrumente zur Bekämpfung von Kriminalität, zur Straf­verfolgung (Abg. Grosz: Aber wir haben sie nicht!), sonst sind wir immer und ewig die Zweiten, und das will keiner.

Das Zauberwort, sehr geehrte Damen und Herren, bei all diesen Maßnahmen und Ermittlungsmaßnahmen ist Verhältnismäßigkeit. Und dass diese Verhältnismäßigkeit gewahrt wird, dafür sorgen unsere Richter und Staatsanwälte. (Abg. Ing. Westen­thaler: Wo ist die? Wenn entlastende Dokumente ... !) Wenn Sie es mir nicht glauben, Herr Abgeordneter Westenthaler, dann glauben Sie es bitte dem Rechtsschutz­beauftragten oder dem Rechnungshof. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei


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Abgeordneten der SPÖ. Zwischenrufe der Abgeordneten Ing. Westen­thaler und Grosz.)

13.49


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Mag. Schönegger. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.50.22

Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! (Abg. Grosz: Seit einem halben Jahr ... ! Abg. Ing. Westenthaler: Jahrelang wird rufgeschädigt!) Kollegen Grosz und Westenthaler, darf ich einen Vorschlag machen: Ganz leise bis zehn zählen, überlegen, ob der Zwischenruf wichtig und angebracht ist, und ihn erst dann machen. Wenn man bis zehn zählt, vielleicht ist es dann wieder erledigt. (Beifall bei der ÖVP. Abg. Grosz: Das ist bei euch die Methode: „Hände falten ...!“, eh schon wissen!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach den eigenen Befindlichkeiten der Kollegen, die vorher dran waren, möchte ich wieder auf den eigentlichen Punkt hin­weisen, nämlich dass es um den Gesamtbericht über den Einsatz besonderer Ermitt­lungsmaßnahmen im Jahr 2008 geht. Noch einmal die Zahlen dazu: In ganz Österreich kam es in vier Fällen zu einem großen Lausch- und Spähangriff, in drei Fällen  (Anhaltende Zwischenrufe beim BZÖ.)

Ich habe gesagt: Bis zehn zählen, langsam, leise bis zehn zählen, dann wird es besser, glauben Sie mir das!

In drei Fällen kam es zu einem kleinen Lausch- und Spähangriff, in 107 Fällen wurde die sogenannte Videofalle verwendet, 59 davon außerhalb, 48 davon innerhalb von Räumen mit Zustimmung der Inhaber. In 40 Fällen, meine sehr geehrten Damen und Herren, war die Überwachung erfolgreich und konnte ganz wesentlich zur Aufklärung von Straftaten beitragen.

Im Unterschied zu den vorangegangenen Jahren, in denen ein einziges Mal ein Rechtsmittel ergriffen wurde, war es im Jahr 2008 elfmal der Fall. All diese Fälle betreffen, das ist auch schon angesprochen worden, den Bereich der Oberstaats­anwaltschaft Wien, wo naturgemäß am meisten besondere Ermittlungsmaßnahmen zum Einsatz kommen.

Der nun vorliegende Bericht ist der elfte seiner Art. Am 1. Jänner 1998 traten die Regelungen für besondere Ermittlungsmaßnahmen zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität in Kraft. Mit Beginn des Jahres 2002 fiel die bis dahin geltende Befristung, und die besonderen Ermittlungsmaßnahmen kamen und wurden ins Dauerrecht übernommen.

Drei Gemeinsamkeiten fallen bei allen bisherigen Berichten auf: In keinem Jahr seit Inkrafttreten gab es die sogenannte Rasterfahndung. Regelmäßig wird im Bericht betont, dass die geringe Anzahl der Anwendungsfälle den Schluss nicht zulässt, dass diese Maßnahmen nicht notwendig wären. Schließlich heißt es  das hat die Frau Bundesminister auch sehr richtig gesagt , dass mit den Instrumenten der Kriminali­tätsbekämpfung maßhaltend und, ganz wichtig, verhältnismäßig umgegangen wird.

Ich glaube, der viel kritisierte große Lausch- und Spähangriff zahlt sich aus. (Abg. Ing. Westenthaler: ... österreichische Justiz! Sondersitzung ...!) Da geht es darum, die Verbrechungsbekämpfung zu stärken. Es müssen die Methoden der Verbrechens­bekämpfung zumindest auf Augenhöhe  wenn nicht sogar besser  mit den Methoden der Verbrecher sein. Es geht darum, Opfer zu schützen und nicht die Verbrecher. Ich glaube, das ist das Wesentliche. Geklärt ist mit diesem Bericht auch hinlänglich, dass


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maßhaltend und verhältnismäßig damit umgegangen wurde. Ich glaube, hiermit ist alles gesagt. Danke schön. (Beifall bei der ÖVP. Zwischenrufe der Abgeordneten Ing. Westenthaler und Grosz.)

13.53


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Pendl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.53.34

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hätten uns sowohl im Ausschuss als auch heute beim ersten Tagesordnungspunkt einiges ersparen können. Frau Bundesministerin, ich habe Ihnen schon gesagt, der Kollege Amon und ich haben zwei Entschließungs­anträge eingebracht, zwei! Es gab mehrere Zusagen Ihres Hauses, bis wann uns die Evaluierung der StPO-Reform vorliegen wird. Wir haben sie noch immer nicht.

Das ist in Wirklichkeit einer der Knackpunkte, warum wir auch im Ausschuss die Diskussion überhaupt zustandegebracht haben. Bei allem Verständnis, Herr Kollege Westenthaler: Ein bisschen sachlich sollte man die Themen schon diskutieren. In diesem Bericht sind die heiklen Daten, wo kein Mensch etwas dazu sagt, außer dass alle gut gearbeitet haben, der Rechtsschutz funktioniert hat, alles bestens ist.

Bei Rufdaten macht ihr Folgendes: Ihr vermischt drei grundverschiedene Gesetzes­materien. Ich gehöre zu jenen, die ebenfalls noch gerne Veränderungen herbeiführen wollen, aber das hat folgenden Hintergrund: Es ist nicht nur eine Gesetzesmaterie des TKG, sondern es wird in der StPO etwas verändert und im Sicherheitspolizeigesetz.

Was wir hier diskutieren, wird nicht besser, denn es geht um die harmlosesten Daten. Die könnt ihr euch jetzt alle über die Abrechnungen anschauen, das wird in Wirklichkeit mit dem neuen Gesetz nur sehr verkürzt. Das Problem ist – das haben einige ange­sprochen –: Was ist denn die Determinierung eines schweren Tatbestandes? Sagt es mir! Wenn ich dazu fünf Leute befrage, sagen alle fünf etwas anderes, das ist das Problem.

Zu gewissen Paragraphen und Verfahren, Frau Bundesministerin, kann man stehen, wie man will, aber wenn Sie diejenigen fragen, die das beschlossen haben, dann werden Ihnen alle sagen, dass sie kein Verständnis haben – ich mische mich über­haupt nicht ein, wie ich mich nie in eine Gerichtssache einmische, denn ich stehe zu Gerichtsbarkeit, Legislative, Exekutive –, wenn der Gesetzgeber eine Zielrichtung vorgibt und dann der Terrorparagraph für so etwas wie den Tierschützerfall verwendet wird.

Dann wird der Gesetzgeber nachdenken, ob das richtig war oder ob wir das umfor­mulieren müssen. Ich bin schon bei dir, Kollege Westenthaler: Es muss heraus­kommen – und das ist der zweite Punkt, der mich stört –, was die Straftat ist. (Abg. Ing. Westenthaler: Warum beschließt ihr es dann?) Also das müssen wir entweder in die Paragraphen hineinschreiben oder wir müssen es so einengen, dass gewisse Geschichten erst gar nicht möglich sind. Aber trotzdem reden wir jetzt – und ihr wisst das alle ganz genau – in Wirklichkeit von den harmlosen Daten, die man jetzt alle über die Abrechnungen anschauen kann. (Zwischenrufe des Abg. Mag. Stefan.)

Dreht das nicht um und stilisiert das nicht irgendwohin, wo es nicht hingehört. Wir haben ganz klar zwei Haare in der Suppe: Wir müssen uns das eine Problem in der StPO anschauen, das andere ist die Frage des Sicherheitspolizeigesetzes – kein Thema. Bitte, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, wie oft haben wir denn schon bis zur zweiten Lesung weiterverhandelt? Das ist doch normaler Parla­mentarismus, da brauchen wir einander doch keine Geschichte zu erzählen.


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Ich glaube, wir sollten  verzeiht mir den Ausdruck  durchaus ernst an die Sache herangehen, aber nicht etwas komplett umdrehen. Die kritischen Punkte sollten wir durchaus offen und offensiv diskutieren, da ist ja nichts dabei, das ist ja in unser aller Interesse. Aber lassen wir die Kirche im Dorf! Wir haben einen Handlungsbedarf, wir werden ihn sicherlich aufarbeiten, und dann werden wir, so wie bei den anderen Berichten, im Nachhinein sagen: Das ist eigentlich eine gute Gesetzesmaterie. Dazu darf ich euch sehr herzlich einladen! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.57


Präsident Mag. Dr. Martin Graf:  Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Herbert. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.58.09

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Ja, die FPÖ wird diesem Bericht des Justizausschusses zustimmen, und zwar nicht nur deswegen, weil er einen sorgsamen und maßhaltenden Umgang der Sicherheits- und Justizbehörde mit den ihn zur Verfügung stehenden besonderen Ermittlungsmaßnahmen zeigt, sondern auch deshalb, weil es keine Beanstandungen seitens des Rechtsschutzbeauftragten gegeben hat.

Gleichzeitig möchte ich aber diesen Debattenbeitrag auch dazu nutzen, um dort anzu­schließen, wo der Vorredner unserer Fraktion, der Kollege Stefan, zu Recht Kritik an den beabsichtigten beziehungsweise geplanten neuen Ermittlungsoptionen geübt hat. Er hat ja einige davon bereits erwähnt. Die EU ist ja sehr umtriebig und zeigt ja nicht nur Interesse, sondern auch innovativen Geist, wie man die Bürgerrechte zusätzlich beeinträchtigen und beschränken könnte.

Aber ein wesentlicher Punkt – und das möchte ich hier noch ergänzen – ist die in der letzten Zeit auch öffentlich diskutierte Vorratsdatenspeicherung, weil sie ja auch in weiterer Folge zukünftig eine sogenannte – das sage ich jetzt unter Anführungs­zeichen – „mögliche Option“ einer besonderen Ermittlungsmaßnahme darstellen könn­te. Von uns wird diese, wenn auch sehr fragwürdige, Option äußert kritisch gesehen.

Vorratsdatenspeicherung, also das ungezielte und verdachtsunabhängige Sammeln von Kommunikationsdaten, sei es von Internetanbietern oder Telekommuni­kations­betreibern, stellt einen äußerst fragwürdigen Umgang mit diesen Daten dar. Da werden nämlich bereits im Vorfeld, ohne jeden Anlass oder konkreten Tatverdacht Daten gesammelt, und es wird – einem diktatorischen Staatssystem ähnlich – in fragwürdiger Geheimdienstmanier unter dem Titel möglicher anfälliger Terrorismusbekämpfung ein Daten-Pool geschaffen, sodass man im Nachhinein sehr genaue Personenprofile nachvollziehbar machen kann – und dem stehen Grundrechtsschützer berechtigter­weise skeptisch gegenüber.

Wie berechtigt diese Kritik ist, hat sich auch beim Hearing im letzten Justizausschuss gezeigt. Nicht nur, dass dort bereits im Vorfeld kritisiert wurde, dass es kein Begut­achtungsverfahren in Bezug auf die Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz und in der Strafprozessordnung zu dieser Thematik gab und auch die formelle Einbindung des Datenschutzrates nicht erfolgt ist – der hat allerdings von sich aus eine sehr kritische Stellungnahme zu dieser beabsichtigten EU-Richtlinie abgegeben –, ist es doch so, dass das Hearing in diesem Justizausschuss eine vernichtende Absage für diese Vorratsdatensicherung war: Vier von fünf Experten haben sich klar gegen die Ein­führung dieser Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen, weil sie schwerste verfas­sungsmäßige Mängel sowie schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte der Staats­bürger festgestellt haben.


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Interessant in diesem Zusammenhang war die Haltung der SPÖ, die, obwohl Kollege Jarolim in seiner Stellungnahme diese Kritik durchaus bestätigt und in diesem Bereich Nachholbedarf festgestellt hat, trotzdem hier zugestimmt hat, dass diese Vorratsdaten­speicherung kommen soll. Das alleine zeigt schon, wie fragwürdig die Regierungs­parteien – beziehungsweise in diesem Fall die SPÖ – mit dieser wichtigen Materie um­gehen und wie wenig ihnen die Bürgerrechte am Herzen liegen. (Beifall bei der FPÖ.)

Noch kurz eine Klarstellung: Uns geht es nicht darum, hier die polizeiliche oder die Arbeit der Justizbehörden zu behindern. Im Gegenteil: Gerade die FPÖ – das hat auch Kollege Stefan in seiner Rede ausgeführt – hat sich immer hinter Recht und Ordnung gestellt und steht hinter den Justiz- und Exekutivbeamten. (Demonstrativer Beifall bei der FPÖ.)

Daher gibt es jetzt schon genügend Mechanismen, die klarstellen, dass man die Arbeit der Exekutive und der Justiz auch zukünftig erfolgreich und effizient gestalten kann. Doch sprechen wir uns klar aus gegen diesen Kniefall der Bundesregierung vor einer EU, die einmal mehr die Grund- und Freiheitsrechte der österreichischen Staatsbür­ger – ich sage es überspitzt – mit Füßen tritt, wobei, wie es Kollege Stefan ja schon ausgeführt hat, von der europäischen Fluggastdatenspeicherung bis zur INDECT der totale Überwachungsstaat möglich gemacht wird. Und es kann doch nicht sein, dass die österreichische Bundesregierung das in dieser Form auch noch unterstützt! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.03


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pilz. 7 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.04.01

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Bun­desministerin, die eine Seite, die wir diskutieren müssen und auch diskutieren werden, ist, wozu diese Überwachungsmaßnahmen und die überschießenden Gesetze, die immer weniger Respekt vor den Grundrechten der Menschen in dieser Republik signalisieren, überhaupt gut sind.

Das Zweite, das wir hinterfragen müssen, ist: Wer wird denn hier überwacht? Und: Wo ortet die Staatsanwaltschaft und damit auch die Ministerin als ihre oberste Chefin das Böse in dieser Republik? (Abg. Grosz: Bei Pilz, Stadler und Westenthaler!) Sie haben die Antwort darauf gegeben: Das Böseste in dieser Republik sind Menschen, die Tiere schützen. Vollkommen klar: Das ist das Hauptproblem der organisierten Kriminalität, deswegen wird mit allen Kanonen der Justiz auf Tierschützer und Tierschützerinnen geschossen! – So schaut’s aus! (Beifall bei Grünen und BZÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Frau Bundesministerin, ich habe mir einmal, als Sie noch Richterin waren, erlaubt, einen Tag dem BAWAG-Verfahren beizuwohnen. Ich habe erlebt, wie Sie die Haupt­angeklagten behandelt haben. Es hätte zu Recht einen Sturm der Empörung gegeben, wäre nur eine einzige Auskunftsperson in einem parlamentarischen Untersuchungs­aus­schuss so behandelt worden.

Dann habe ich den Zeugen Martin Schlaff gesehen – eine der dubiosesten Figuren der österreichischen Wirtschaft, und man muss leider auch sagen: der Politik bis hin zu seinen Erfüllungsgehilfen von Gusenbauer abwärts. Dann habe ich mich nur mehr eines gefragt: Gehen Sie ihm jetzt während der Verhandlung noch einen Kaffee kochen oder nicht? (Heiterkeit beim BZÖ.)

So eine klare Absicht, einer der Schlüsselfiguren der organisierten politischen Kri­minalität dieser Republik nicht den Prozess zu machen, so eine klare Absicht


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vonseiten einer Richterin habe ich noch selten gesehen – und als Justizministerin haben Sie das fortgesetzt.

Jetzt kommen wir zur Justizministerin Bandion-Ortner: Interessant ist ja nicht nur, wer unter Ihnen überwacht wird und gegen wen sämtliche scharfen persönlichen Mittel des Rechtsstaates und der Strafjustiz eingesetzt werden, mindestens genauso interessant ist, wer nicht überwacht wird und gegen wen nicht die schärfsten Mittel des Rechts­staates eingesetzt werden! (Abg. Grosz: ÖVP-Politiker!)

Beginnen wir bei den Politikern der Österreichischen Volkspartei, beginnen wir bei Ernst Strasser! Niemand kann uns erzählen ... (Abg. Dr. Rosenkranz: Den hab ich seit 20 Jahren nicht mehr gesehen! – Rufe bei der ÖVP: Ex-Politiker!) – Nein, Ernst Strasser ist nach wie vor ein Politiker der österreichischen Volkspartei, und zwar ruhend. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Man muss sich einmal vorstellen, dass Personen wie Ernst Strasser in der ÖVP ruhen können! Da muss man sich schon sehr auf die ÖVP verlassen können, dass man nach all dem, was passiert ist, in der ÖVP ruhen kann! Es kann ja nur die ÖVP die Partei sein, die einem Politiker wie Ernst Strasser die notwendige Ruhe verschafft! (Abg. Grosz: So ist es!) Gratuliere zur Strasser-Ruhestellung, Österreichische Volkspartei! (Beifall bei Grünen und BZÖ.)

Die Justiz weiß doch schon seit vielen Jahren, wer Ernst Strasser ist. Und was ist passiert? – In einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss haben wir’s erlebt: Der Akt wurde vergessen. Der Staatsanwalt erzählt uns im Untersuchungsausschuss: Jessas Maria, ich habe auf die Anzeige vergessen! – Warum hat er auf die Anzeige vergessen? – Weil er in der Zwischenzeit die Anzeiger, nämlich Oppositionsabge­ord­nete, verfolgt hat!

Jetzt springe ich gleich zum gestrigen Tag: Danke, Frau Ministerin, dass sich diesmal wieder ein Staatsanwalt mit mir beschäftigt. (Abg. Mag. Schönegger: Ist eh nichts Neues! – Abg. Grosz: So ist es!) Danke, es ist ja schon bald eine persönliche Auszeichnung, dass, wenn man Kampusch-Akten veröffentlicht, die den Machtmiss­brauch und illegale Weisungen zugunsten der ÖVP in der Vertuschung der Causa Kampusch beweisen, dann nicht die Vertuscher, nicht die Volkspartei und nicht die schwarzen Innenminister verfolgt werden, sondern der Abgeordnete, der das veröf­fentlicht hat! (Abg. Grosz: Unfassbar!)

Damit muss sich dann noch der österreichische Nationalrat im Immunitätsausschuss befassen, weil die Österreichische Volkspartei mit einer Justizministerin wie der hinter mir Sitzenden dafür gesorgt hat, dass immer die andere Seite, nämlich die Anzeiger und die Aufdecker, verfolgt werden und die politischen Gauner unter dem Schutz der höchsten Stellen in dieser Republik stehen! (Beifall bei Grünen und beim BZÖ.)

Es ist kein Zufall, dass immer mehr Leute feststellen, dass in vielen Jahren schwarz-blauer Koalitionen sich der Rechtsstaat Österreich zu einer Gaunerrepublik gewandelt hat und das Recht systematisch missbraucht wird! Was ist mit Uwe Scheuch? Wo ist die Überwachung von Uwe Scheuch? Wo sind die Kontenöffnungen von Uwe Scheuch? Wo ist die Hausdurchsuchung bei Uwe Scheuch – bei seinem Versiche­rungsbetrug, der nie verfolgt worden ist, beim Staatsbürgerschaftskauf (Abg. Grosz: Oder bei Connect!), wo die Staatsanwaltschaft schläfrig, aber doch ein paar „Spürchen“ verfolgt, und jetzt bei Connect, wo das Geld direkt auf die Freiheitlichen Konten überwiesen wird und der Herr Strache für den Herrn Scheuch politisch Schmiere steht? (Beifall bei Grünen und BZÖ.)

Wo ist da die Staatsanwaltschaft? Wo ist die Justizministerin? Und warum stehen blaue Gauner unter dem Schutz einer schwarzen Justiz? Das frage ich mich langsam! Warum ist es immer dann besonders einfach, wenn die führende Korruptionspartei dieser Republik, nämlich die Freiheitliche Partei, in ihren Reihen Straftäter und


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schwerst Korruptionsverdächtige hat, davonzukommen, warum passiert dann in der Justiz nichts (Abg. Dr. Rosenkranz: Sie Immunitätsfeigling!), Frau Justizministerin?!

Warum gibt es einen speziellen blau-schwarzen Schutz für Korruption in dieser Republik? Warum haben Sie die Korruptionsbestimmungen für Beamte gesenkt? Warum dürfen Beamte bei Ihnen aufgrund Ihrer Initiativen wieder Geschenke anneh­men, Frau Justizministerin?

Wissen Sie, von wem diese Initiative gekommen ist, dass man Beamte wieder legal bestechen darf? – Von Dr. Wolfgang Schüssel, der von Fraktion zu Fraktion gegangen ist und gesagt hat: Könntet ihr nicht  (Zwischenrufe bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Dr. Schüssel.)

Ja, ja, der „Scheibenwischer“ gilt Ihnen, Herr Doktor Schüssel! Sie sind nicht nur der Lobbyist der deutschen AKW-Industrie hier in diesem Haus, sondern Sie sind auch ein Vorreiter für Maßnahmen gegen die Korruptionsbekämpfung! Sie wissen ganz genau, was Sie an dieser Korruptionsrepublik schützen, weil Sie lange genug deren Bundes­kanzler waren und zur Verrohung, Verstümmelung und Behinderung des Rechts­staates so viel beigetragen haben wie wenige vor Ihnen. (Abg. Dr. Rosenkranz: Ist ein Arzt anwesend?! – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Das war das System Schüssel-Haider-Grasser (Abg. Grosz: Ohne Haider!), unter dem diese Republik bis heute leidet! (Beifall bei den Grünen.) Wir müssen dafür sorgen, dass trotz der Justizministerin und trotz des Einflusses der Österreichischen Volks­partei auf Teile – nicht auf die ganze, auf Teile – der Staatsanwaltschaft der Rechts­staat und die große Mehrheit anständiger Staatsanwältinnen und Staatsanwälte die Chance bekommt, sich nicht an den Parteiinteressen von ÖVP und FPÖ, sondern nur an den Interessen des österreichischen Rechtsstaates zu orientieren! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Klikovits: Man muss sich fremdschämen! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

14.11

14.11.30

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Herr Dr. Peter Pilz, für die von Ihnen getätigten Äußerungen wie zum Beispiel, dass sich unter der Regierung Schwarz-Blau der Rechtsstaat in eine „Gaunerrepublik“ gewandelt hat sowie dass die „führende Korruptionspartei“ in diesem Land die blaue Partei ist, erteile ich Ihnen im Hinblick auf die bisherigen Usancen einen Ordnungsruf – aufgrund der pauschalen, undiffe­ren­zierten Verunglimpfung, die Sie gegenüber Parteien und Repräsentanten, die hier im Hohen Haus vertreten sind, geäußert haben. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stadler. 9 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.12.50

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Eines werden wir sicher nicht machen, Frau Bundesminister: dass wir die Staatsanwaltschaft von der parlamentarischen Kontrolle ausnehmen. (Abg. Ing. Westenthaler: Ganz wichtig!) Das hätten die gerne, das geht sogar aus einer Tagung hervor, die sie Ende Juni in Kössen anberaumt haben. Das ist ihnen furchtbar unangenehm. Sie haben den Wunsch, frei von jeder Kontrolle agieren zu können, und zwar dann auch noch politisch.

Weil der Tierschützer-Prozess in Wiener Neustadt erwähnt wurde und zum Anlass genommen wurde, diesen Bericht heute im Haus zu diskutieren, sage ich Ihnen: Dieser Prozess beweist wie selten irgendein Prozess, wie sehr die Böhmdorfersche Strafpro­zess-Novelle hinsichtlich der Abschaffung des Untersuchungsrichters verunglückt ist, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)


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Der Untersuchungsrichter fehlt wie nur was. – Sie dürfen ruhig applaudieren, es war immer eure Position. Mir tut die Richterin auch leid. Die Richterin muss jetzt jenen Prozess nachholen, den vorher die Staatsanwaltschaft und die Polizei in Kumpanei nicht zusammengebracht haben, nämlich auch zu berücksichtigen, ob es nicht viel­leicht sogar Gründe gibt, ein Verfahren einzustellen und die Unschuld der Betroffenen anzunehmen.

Das ist der Punkt, Herr Kollege Pendl! Ihr müsst da wirklich aufpassen. Ich darf die SPÖ daran erinnern, was für Folgen solche Überwachungsmaßnahmen haben können: Erinnerst du dich noch, Otto, an das sogenannte „Adelheid, es ist so weit“-E-Mail“? Kollege Kogler erinnert sich noch. Da haben sie eure Parteikonten abgefragt – und ihr wollt ihnen das Instrument jetzt auch noch legal in die Hand geben! Seid ihr noch zu retten, meine Damen und Herren, liebe Kollegen von der SPÖ?! Steigt doch endlich auf die Bremse, seht Ihr nicht, was sich hier abspielt?! Eure Parteikonten hat man durchleuchtet! „Adelheid, es ist so weit.“ – Was ist den Beamten passiert? – Nichts! Was ist dem Minister passiert?– Nichts! Geschützt hat man sie. Der Staatsanwalt hat das Aktenkonvolut vergessen, das haben wir schon gehört.

Heute müsste dieser Staatsanwalt dafür geradestehen, dass er es damals verabsäumt hat, einen Minister durch ein Strafverfahren zu bremsen, der heute sogar schon der Österreichischen Volkspartei als EU-Abgeordneter peinlich ist. – So schauts aus, meine Damen und Herren! (Beifall bei BZÖ und Grünen.)

Ihr von der ÖVP habt Grund, zu schweigen! Eine Partei, die eigens Moralstandard­beschlüsse im Klub fassen muss, weil sonst keine Moral mehr vorhanden ist, hat Grund zu schweigen und in sich zu gehen, meine Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Ja, auf die kommen wir gleich, meine Damen und Herren! (Zwischenruf des Abg. Höfinger.) – Wen meint Ihr? Ihr meint den Herrn Scheuch? Der über eure Firma „Red Carpet“ im Nahbereich des Herrn Strasser finanziert wurde? Eine schwarze Parteifirma finanziert den Herrn Scheuch in Kärnten, meine Damen und Herren – Herr Kollege Pilz, das hast du zu erwähnen vergessen –, nachweislich! (Zwischenruf des Abg. Klikovits.)

Schwarze Parteifirma aus dem Nahbereich der Herren Strasser und Lopatka finanziert den Herrn Scheuch. Dem Herrn Scheuch passiert nichts, nicht nur beim BMW, da hat es übrigens eine schwarze Versicherung gar nicht als geschädigt betrachtet. Dann kommt der schwarze Parteichef daher und sorgt dafür, dass sein Freund Scheuch in Kärnten finanziert wird, und dann sorgt ein schwarzes Ministerium dafür, dass dem Herrn Scheuch nichts passiert. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Da hat es überhaupt keine Hausdurchsuchung gegeben, es war nicht einmal die Rede davon.

Ich darf alle einladen, denen es möglich ist, heute am Immunitätsausschuss teilzu­nehmen. Frau Bundesministerin, vielleicht haben Sie Zeit, kommen Sie auch vorbei. Ich werde mir nämlich heute den Spaß machen, selber hinzugehen, und werde minu­tiös nachweisen, wie man versucht, gegen Oppositionsabgeordnete mit lächerlicher Buchlektüre während des Dienstes irgendein Strafverfahren zusammenzubasteln, während man aber die großen Gauner und Korruptionisten laufen lässt und keine Hausdurchsuchungen durchführen lässt, meine Damen und Herren! (Beifall bei BZÖ und Grünen.)

Bis heute hat es beim Herrn Grasser keine Hausdurchsuchung gegeben. Und hätte es nicht einen medialen Druck gegeben und hätte nicht sogar der ÖVP-Chef vom Kran­kenbett aus das Verdikt gefällt und gesagt: So, jetzt reichts uns mit dem Strasser!, wäre nichts geschehen. Die Staatsanwaltschaft hat nämlich ursprünglich gesagt: Nein, da ist nichts dran! Die haben nicht einmal einen Akt gehabt, da hat schon der erste


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Sprecher der Staatsanwaltschaft gesagt, sie hätten keine Veranlassung, irgendetwas zu tun, meine Damen und Herren.

Das heißt, wenn die Staatsanwaltschaft in diesem Lande merkt, es ist der politischen Macht unangenehm, dann wird der Deckel draufgesetzt. Wenn man merkt, man geht gegen die Opposition vor, dann hat man sogar noch Zeit für amtswegige Buchlektüre. Das wird ein lustiger Immunitätsausschuss, das kann ich heute schon garantieren.

Frau Bundesministerin, ich wünsche mir diesen Prozess, und ich sage Ihnen, was dort stattfinden wird: Dort werden wir die Staatsanwaltschaft auf die Anklagebank setzen, nicht den Ewald Stadler, das garantiere ich Ihnen heute schon! (Beifall beim BZÖ. – Ruf bei der ÖVP: Nicht schreien!) Diesen Prozess wünsche ich mir, mit großer medialer Begleitung, um Ihnen einmal klarzumachen, was Sie in diesem Lande mit Ihrer Staatsanwaltschaft tatsächlich am Hals haben.

Nächster Fall: Es geht nicht nur um Tierschützer, sondern es geht auch um Lebens­schützer. Frau Bundesministerin, können Sie mir sagen, wie vier unbescholtene, brave Menschen, deren wichtigstes Werkzeug jeden Tag der Rosenkranz ist (Zwi­schenruf des Abg. Dr. Rosenkranz), dazu kommen, nur deswegen vor Gericht gestellt zu werden, weil sie versuchen, ungeborenes Leben zu retten? Das spielt sich derzeit in Graz ab. Da geht es nicht um Tierschützer, die Firmen wie Kleider Bauer oder Peek & Cloppenburg geschädigt haben, nein, die stellen sich vor eine Abtreibungsor­dination, beten dort und sprechen Frauen an – sehr höflich, das haben alle Frauen ausgesagt.

Der Hintergrund ist, dass das ein Jahr lang in Ihrem Ministerium lag und ein sozialistischer Oberstaatsanwalt in Graz dafür gesorgt hat, dass Anklage erhoben wurde, obwohl es einen Fortführungsantrag gab, der dem zuständigen Senat des Oberlandesgerichtes vorzulegen gewesen wäre, aber er wurde ihm vorenthalten. Stattdessen stellt man vier unschuldige Bürger vor Gericht. – Ihr Ministerium hat das alles genehmigt!

Ein Jahr lang lag dieser Akt in Ihrem Ministerium, und das wurde genehmigt. Vier unbescholtene Menschen, für die das keine leichte Situation ist, müssen sich das gefallen lassen, weil Sie nicht in der Lage sind, vorher Rechtsstaatlichkeit herzustellen, weil der Untersuchungsrichter fehlt, meine Damen und Herren! Das ist das Problem: Ihre Staatsanwälte machen, was sie wollen, und zwar die roten genauso wie die schwarzen! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Grosz: So ist es!)

Wenn es gegen Lebensschützer geht, sind es die roten, wenn es darum geht, Politiker und Korruptionisten zu schützen, sind es die schwarzen. Aber es ist eine Liebedienerei gegenüber der Macht da. Das zeigt ja nur, dass man in der Staatsanwaltschaft genau koalitionär arbeitet. Das ist der Hintergrund, das kann ich Ihnen minutiös beweisen!

Kommen Sie heute in den Immunitätsausschuss! Es sind Ihre Staatsanwälte, die heute Gegenstand dieses Ausschusses sind. Und Ich sage Ihnen heute voraus: Wenn die Staatsanwaltschaft Wien glaubt, sie muss Politik machen, dann ist sie bei mir herzlich gut aufgehoben, ich freue mich schon darauf. Sie werden mir das nicht abdrehen! Und wir werden in diesem Haus dafür sorgen, dass es hier einen laufenden, mit der Staatspolizei vergleichbaren parallelen Unterausschuss gibt, der die Tätigkeit oder Untätigkeit der Staatsanwaltschaft in Zukunft kontrollieren soll.

Ob Sie jetzt den Untersuchungsrichter wieder einführen oder nicht – dieser Ausschuss ist fällig, weil die Staatsanwaltschaft der parlamentarischen Kontrolle bedarf, um die parteipolitische Agitation und Untätigkeit dieser Staatsanwaltschaft abzustellen, meine Damen und Herren!


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Letzter Punkt: Es gibt derzeit kein Ressort, Frau Bundesminister, das so von Skan­dalen gebeutelt ist wie das Ihre. Ich bringe nur ein paar Stichworte: 300 gefälschte Testamente allein in Vorarlberg festgestellt. Über Jahre! Es gibt einen Visitator, aber ich möchte einmal wissen, wozu es überhaupt noch einen Visitator gibt. Sie sollten nicht die Bürger überwachen, sondern Sie sollten Ihre eigenen Justizbeamten über­wachen!

Meine Damen und Herren, nur deshalb, weil ich festgestellt habe, dass man mir die Bonität abgesprochen hat – und einem Vorarlberger darf man alles absprechen, nur seine Bonität nicht –, hat sich herausgestellt, dass in diesem Land seit sieben Jahren illegal Daten aus dem Justizbereich in die obskure Kreditinform-Firma geflossen sind. Wenn ich im Justizausschuss keinen Druck ausgeübt hätte, wäre gar nichts passiert. Man hätte es in der Staatsanwaltschaft wieder planiert; es wäre alles zu den Akten gelegt worden, denn da hält die Firma schon zusammen. Mittlerweile sind 23 Beamte suspendiert, es laufen Verfahren, und es ist wahrscheinlich noch gar nicht das Ende der Fahnenstange. Da gibt es noch andere Firmen, die auch über eigenartige Informationen verfügen.

Meine Damen und Herren! Kokainhandel aus der Asservatenkammer – Ihr Ministerium! Ein Richter, der nie da ist und stattdessen seine Mitarbeiter und seine Sekretärin Beschlüsse unterschreiben lässt – Ihr Ministerium! (Abg. Ing. Westenthaler: Ein Ver­dächtiger, der gestorben ist!) Ein Verdächtiger, den es gar nicht mehr gibt. (Abg. Grosz: Das ist Ihr Ministerium!)

Meine Damen und Herren, all diese Dinge zeigen, dass die Österreicherinnen und Österreicher zunehmend Grund haben, am Wichtigsten, am Zentralpunkt, am Nerv des Rechtsstaates, nämlich an der Justiz Zweifel zu haben. Diese Zweifel sind immer mehr begründet.

Meine Damen und Herren! Hoher Nationalrat! Wir werden einen entsprechend parallel arbeitenden, ständigen Unterausschuss für die Staatsanwaltschaft brauchen. Ich werde es mit allen Mitteln, die mir demokratisch zu Gebote stehen, verhindern, dass sich die Staatsanwaltschaft aus der parlamentarischen Kontrolle hinausschleicht. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Grosz: Wir werden all die Politstaatsanwälte kontrollieren!)

14.22


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt ist Herr Abgeordneter Fazekas zu Wort gemeldet. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.22.31

Abgeordneter Hannes Fazekas (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Stadler, wenn Sie das als Betroffener in dieser Emotionalität, was durchaus verständlich ist, vortragen, dann muss ich sagen: Das zeigt uns wieder einmal, wie dringend die Evaluierung der Strafprozessreform ist, auf die wir warten. (Abg. Ing. Westenthaler: Fragen Sie Jarolim! Der sagt dasselbe nur mit weniger Emotion!) Dr. Pilz hat es auch erwähnt.

Frau Bundesministerin, ich ersuche Sie nochmals, diese so rasch wie möglich vorzulegen.

Wir werden einfach nicht darum herumkommen, über die Notwendigkeit zu diskutieren, die Staatsanwaltschaft unabhängig zu stellen (Abg. Ing. Westenthaler: Unter Kon­trolle!), damit die Intention, die damals, Ende der neunziger Jahre, unter dem dama­ligen Innenminister und Justizminister, dafür bestimmend war, nämlich Ermittlungs­methoden einzuführen, die der Bekämpfung der schweren und der Schwerstkriminalität dienen sollten, zum Tragen kommt und das nicht in andere Richtungen ausartet. Es


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sind heute auch Fälle diskutiert worden, die man sich da ganz besonders genau wird ansehen müssen, und wir kennen die auch alle.

Letztendlich dürfen wir jedoch nicht vergessen, dass heute der Bericht über besondere Ermittlungsmaßnahmen diskutiert wird, über Fälle von Schwerkriminalität. Wir wissen auch, dass das zum Beispiel bei der aktuellen Vorlage nicht der Fall ist. Wir diskutieren über die Schwere der Fälle und haben uns noch nicht über die Begriffe geeinigt.

Ich erachte es als besonders wichtig, diese Maßnahmen, die mit großen Eingriffen in Grundrechte verbunden sind, nicht nur an richterliche Genehmigungen zu knüpfen – das haben wir ja bereits –, sondern dass sie auch im Parlament diskutiert werden. Das stellt ein spezielles Controlling-Instrument dar.

Auch in diesem Bericht zeigt sich ganz deutlich, dass es ein besonders kritisches Spannungsfeld zwischen dem zur wirksamen Kriminalitätsbekämpfung erforderlichen Rüstzeug einerseits und den dazu erforderlichen Eingriffen in Grundrechte auf der anderen Seite gibt. Darauf hat Kollege Stefan besonders Bezug genommen. Wir sehen das auch an der laufenden Diskussion im Zusammenhang mit der Vorrats­daten­speicherung, die sicherlich in dieser Form, wie wir sie letztes Mal im Ausschuss diskutiert haben, nicht kommen wird können.

Es muss uns klar sein, dass die Sicherheitsbehörden und die Strafverfolgungs­behörden all jene Instrumente nützen, die wir ihnen als Gesetzgeber geben. Warum sollten sie das auch nicht tun? Wir sehen in der laufenden Diskussion oder auch in diesem Bericht, dass bis auf ein paar wenige Ausnahmen – von denen haben wir heute schon gehört – durchaus auch mit besonderer Sensibilität vorgegangen wird.

Problematisch sind laut Bericht manchmal die technischen Voraussetzungen. Es ist klar herausgekommen, dass die bei mehreren Lauschangriffen dazu geführt haben, dass die hinfällig und obsolet geworden sind, weil die Technik nicht funktioniert hat. Das sollte natürlich nicht passieren.

Es ist auch nicht zielführend, sehr geehrte Damen und Herren, Aufzeichnungen vernichten zu müssen, weil der Großteil davon im Ausland aufgezeichnet wurde. Wir kennen die kriminellen Strukturen, sie sind international vernetzt und agieren auch weit über nationale Grenzen hinaus. Hier gilt es zu evaluieren, ob die zwischenstaatlichen Über­einkommen eine schnelle und effiziente Reaktion ermöglichen. Wenn es schon solche Eingriffe gibt, dann sollten die zumindest zielführend sein. Rechtshilfeersuchen dürfen nicht erst zu spät gestellt werden.

Letztendlich zeigt dieser Bericht aber auch, dass für eine wirksame Kriminalitäts­bekämp­fung der Große Lauschangriff und der Große Spähangriff einfach notwendig und zielführend sind. – Ich danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.26

14.26.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, den vorliegenden Bericht III-110 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.


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14.26.386. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1055 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem ein Bundesgesetz über bestimmte Aspekte der grenzüberschrei­tenden Mediation in Zivil- und Handelssachen in der Europäischen Union erlassen sowie die Zivilprozessordnung, das IPR-Gesetz und das Suchtmittel­gesetz geändert werden (1125 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt als Erste Frau Abgeordnete Steibl. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.27.18

Abgeordnete Ridi Maria Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Werte Kollegen und Kolleginnen! Das vorliegende Gesetz dient der Um­setzung einer EU-Richtlinie über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen. Die Mediationsrichtlinie soll die Attraktivität der Mediation fördern. Damit soll der Zugang zum Recht im europäischen Justizraum erleichtert werden. Das gilt für den europäischen Bürger ebenso wie für Unternehmen. Beiden sollen in grenzüberschreitenden Auseinandersetzungen geeignete Streitschlichtungsverfahren zur Verfügung stehen.

In Österreich gibt es bereits seit dem Jahr 2004 das Zivilrechts-Mediations-Gesetz. Das System hat sich bewährt. Es soll für eingetragene Mediatoren und von diesen durchgeführte Mediationsverfahren weiterhin gelten. An diesem hohen Standard wird sich nichts ändern.

Mit dem nun diskutierten Bundesgesetz über die grenzüberschreitende Mediation soll daher nur die grenzüberschreitende Mediation im EU-Raum geregelt werden. Es sind darin einerseits Definitionen des Mediators und der Mediationen enthalten; außerdem sollten bestimmte Aspekte wie etwa die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens und die Hemmung der Verjährung des Anspruchs während des Mediationsverfahrens geregelt werden.

In Sachen Vertraulichkeit ist vorgesehen, dass die Mediatoren im Gerichts- oder Schiedsverfahren Aussagen zu Informationen, die sich aus einem Mediationsverfahren ergeben, verweigern müssen. Abgesehen davon, dass die Parteien etwas anderes ver­ein­bart hätten, ist eine Ausnahme möglich. Und zwar: Wenn es aus Gründen der öffentlichen Ordnung geboten ist, insbesondere um den Schutz des Kindeswohls zu gewährleisten oder eine Beeinträchtigung der physischen oder psychischen Integrität einer Person abzuwenden oder wenn die Offenlegung des Inhalts der im Media­tions­verfahren erzielten Vereinbarung zu der Umsetzung oder Vollstreckung erforderlich ist.

Das vorliegende Gesetz enthält auch eine Bestimmung über die Vollstreckbarmachung einer schriftlichen Mediationsvereinbarung. Damit bekommen die Parteien die Möglich­keit eingeräumt, über ihre in einem Mediationsverfahren getroffene schriftliche Verein­barung einen vollstreckbaren Titel zu erlangen.

Spannend sind auch die Daten der österreichweit durchgeführten Mediationsverfahren. Die sind zwar nicht ganz konkret verfügbar, aber Grobeinschätzungen zeigen, dass der Bereich Mediation ein sehr wichtiger Bereich ist. Den größten Teil bilden demnach die Wirtschaftsmediationen mit etwa 10 000 Fällen pro Jahr. Und im Bereich des Tatausgleichs finden sich zirka 9 000 Mediationsverfahren jährlich. In der Hälfte der Fälle der Wirtschaftsmediation kommt es zu einer schriftlichen Vereinbarung, wobei davon etwa 20 Prozent für diese Regelungen einen Exekutionstitel anstreben. Es ist


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davon auszugehen, dass von einem Teil der Betroffenen nach wie vor auf das bereits bestehende Instrument des Notariatsaktes zurückgegriffen wird. Geht man also davon aus, dass das etwa die Hälfte ist, kommt man auf 500 Anmeldungsfälle pro Jahr.

Zusammengefasst: Mediation heißt für mich positive Konfliktlösung. Diese Methode wäre meiner Meinung nach angebracht oder möglicherweise auch ein Weg für so manche streitende Organisationen und Parteien hier im Haus.

Ich habe noch eine Bitte, eine sehr persönliche Bitte: Mediation hat ja auch etwas mit Konfliktlösung bei der Trennung von Eltern, bei Scheidung zu tun. Die Frau Bundes­ministerin ist zu unterstützen. Wir werden sie unterstützen im Hinblick auf eine gemeinsame Obsorge, denn da geht es um das Wohl des Kindes. (Beifall bei der ÖVP.)

14.31


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Steßl-Mühlbacher. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.32.17

Abgeordnete Mag. Sonja Steßl-Mühlbacher (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ziel der Zivilrechts-Mediationsrichtlinie ist ja auch, dass mehr Menschen, mehr Einzelpersonen, aber auch mehr Wirtschaftunternehmen die Mediation in Anspruch nehmen.

Weil wir gerade über die Familie gesprochen haben: Jeder kennt solche Beispiele. Frau H. und Herr M. haben zwei gemeinsame Kinder, leben in Scheidung bezie­hungsweise haben ihre Lebensgemeinschaft beendet. Sie haben zwei gemeinsame Kinder im Alter von zwei und vier Jahren und kamen zur Mediation, da sie sich weder in Fragen der Erziehung noch der Freizeitgestaltung der Kinder einig waren und keine für alle Beteiligten akzeptable Lösung erreichen konnten. Im Verlauf der Mediation gelang es dann jedoch, die Interessen der Eltern, aber auch der Kinder zu klären. Nach einem halben Jahr erfolgte eine Überprüfung der vereinbarten Regelungen, die sich bewährt haben und auch weitergeführt wurden. Die Dauer des Mediationsprozesses betrug drei je zweistündige Sitzungen innerhalb von drei Monaten.

Das ist eigentlich ein schönes Ergebnis, wenn man die andere Variante kennt, wenn nämlich Familien zu Gericht gehen, vor Gericht streiten und die Prozesse oft endlos sind. Das bereits angesprochene österreichische Mediations-Gesetz geht ja viel weiter als die Richtlinie, insbesondere was die Qualifikation der Mediatoren und Media­torinnen betrifft. Daher beschränkt sich die Umsetzung dieser Richtlinie auch darauf, dass man bestimmte Bestimmungen auf grenzüberschreitende Tätigkeiten im EU-Raum anwendet. Ich begrüße die Umsetzung.

Frau Kollegin Steibl, über die gemeinsame Obsorge werden wir sicherlich noch weiter sprechen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Steibl: Die gemeinsame Obsorge ist ein Recht der Kinder!)

14.33


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Musiol. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.34.00

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Vorrednerinnen haben ja schon erklärt, worum es in dieser Richtlinie geht. Wir halten es für eine sehr gute Lösung, neben bestehenden Gesetzen, die ja, wie bereits erwähnt, eine sehr gute Ausgestaltung der zivilrechtlichen Mediation


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darstellen, einen Weg zur Umsetzung zu finden, damit die hohen Standards, die es gibt, auch beibehalten werden können.

Lassen Sie mich noch ein paar grundsätzliche Dinge zur Mediation sagen: Als seit über 15 Jahren praktizierende Mediatorin weiß ich, wie sich diese entwickelt hat, und sehe ich auch, wie viele Menschen sie in Anspruch nehmen wollen. Die geförderte Me­diation, also die Möglichkeit, auch in familienrechtlichen Angelegenheiten eine Förde­rung des Ministeriums in Anspruch nehmen zu können, ist sehr wichtig, damit es eben nicht vom Einkommen abhängt, ob sich Menschen dafür entscheiden können, nicht den Richter, die Richterin über sie entscheiden zu lassen, sondern ihre eigene Lösung zu finden. Trotzdem habe ich den Eindruck, und zwar nicht nur als Mediatorin, sondern auch als Politikerin und aus Gesprächen mit anderen Berufsgruppen, die in dem Bereich tätig sind, dass sich das noch nicht bis zu allen Bevölkerungsgruppen oder vielleicht auch noch nicht bis zu allen Gerichten durchgesprochen hat, dass es diese Möglichkeit gibt. Und so kommt doch eine bestimmte Gruppe von Menschen zu uns. Es hängt eben sehr viel davon ab, ob sie die entsprechende Information bei Gericht erhalten oder nicht erhalten.

Frau Ministerin, ich würde mir daher von Ihnen wünschen, mit Ihrer Abteilung auch darüber nachzudenken, ob man nicht auch im Zuge der Obsorgedebatte, zu der ich später auch noch etwas sagen werde, noch einmal darüber nachdenkt, eine Infor­mationskampagne zu starten, und so nicht nur die Mediation im zivilrechtlichen Be­reich, sondern auch in anderen Bereichen – und da sind dann eher Ihre AmtskollegIn­nen gefragt – wie beispielsweise Schulmediation und viele andere Mediationen auch wirklich voranzutreiben. Überall dort, wo sie zum Einsatz kommen, ist es auch so, dass die Leute davon profitieren, dass sich Verfahren dadurch verkürzen, dass die Menschen Lösungen finden, die für sie passen.

Zur Obsorge: Frau Kollegin Steibl, Mediation, das ist unsere Sichtweise, ist eine sinn­vollere Variante als ein strittiges Verfahren bei Gericht. Und genau deshalb braucht es eben keine gemeinsame Obsorge, die automatisch verhängt wird, sondern wir wissen, dass Personen, die auseinandergehen, die sich trennen, die eine bestimmte Beziehungsgeschichte miteinander haben, in der Phase der Trennung nicht immer  unbedingt dazu befähigt sind, ohne irgendein Einwirken von außen eine gute Lösung für ihre Kinder und für sich selber zu finden. (Abg. Strache: Gemeinsame Obsorge ist die Lösung!)

Wir wissen aber auch, dass es keinen Sinn macht, Ihnen diese ... – Nein, wir wissen auch, Herr Kollege Strache, dass es keinen Sinn macht, sie zur Gemeinsamkeit zu zwingen, weil in dieser Phase die Gemeinsamkeit nicht gegeben ist. (Abg. Strache: Das Kind hat ein Recht auf beide Elternteile!)

Hören Sie mir zu! Wir können dann weiter diskutieren. – Das Kind hat ein Recht auf beide Elternteile, aber das Kind hat auch ein Recht, nicht einer eskalierten Situation ausgesetzt zu werden. Deswegen ist unser Vorschlag, statt einer automatischen gemeinsamen Obsorge, mit der sozusagen die Gemeinsamkeit verordnet werden soll, Möglichkeiten zu schaffen, damit die Eltern sich deeskalieren können und gemeinsam im Sinne der Kinder eine Lösung finden können. Das bedeutet ganz konkret, dass wir flächendeckend Schlichtungsstellen vorschlagen, Schlichtungsstellen, in denen Media­torInnen, SozialarbeiterInnen, PsychologInnen, TherapeutInnen arbeiten und wo die Eltern (Abg. Strache: Das ist Lobbying für MediatorInnen!) – nein! – es schaffen, von ihrer Paarbeziehungsebene wegzukommen zu einer Elternebene im Sinne der weite­ren Kindheit und der weiteren Entwicklung ihrer Kinder.

Frau Ministerin! Vor diesem Hintergrund – und das habe ich Ihnen auch schon im Ausschuss gesagt – halte ich den grundsätzlichen Vorschlag einer Schlichtungsstelle,


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den Sie in Ihrem Entwurf gebracht haben, für einen sehr sinnvollen. Der Unterschied zwischen Ihrem Vorschlag und unserem Vorschlag ist jedoch, dass wir wollen, dass alle Personen, bevor sie überhaupt zu Gericht gehen und sich dort gegenseitig aufmunitionieren mit Anträgen und gegenseitigen Vorwürfen, in eine Schlichtungsstelle kommen. (Abg. Strache: Und die soll man weiter ausbauen! Als Mediatorin betreiben Sie Lobbying für Mediation!)

Das ist keine Geschäftemacherei, denn diese Einrichtungen gibt es ja schon. Es ist ja nicht so, dass solche Einrichtungen erfunden werden müssen. Es müssen nur diese verschiedenen Einrichtungen den Gerichten vorgelagert werden. Das ist der ent­scheidende Punkt! (Abg. Strache: Es geht da also um die Auslastung!)

Na ja, wenn wir eine Einrichtung für sinnvoll erachten und wissen, dass diese Einrichtung dazu führt, dass dadurch der Anfall strittiger Verfahren bei Gericht, bei den Richterinnen und Richtern zurückgeht, dann ist das, so meine ich, keine Frage des Budgets, sondern eine des politischen Willens.

Sie (in Richtung FPÖ) machen in der Obsorgediskussion Folgendes: Sie gehen nicht auf Argumente ein, Sie gehen nicht darauf ein, ob es Sinn macht, Menschen in dieser Situation zu helfen, eigenverantwortlich und -ermächtigt ihre eigenen Lösungen zu finden, sondern Sie diskutieren die gemeinsame Obsorge und verknüpfen das mit Kinderrechten. (Abg. Steibl: Um die geht es auch! – Weitere Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)

Ich habe Ihnen gerade das Stichwort gegeben. Sie tun das, statt zu verstehen, dass es nicht im Sinne der Kinder ist, wenn man die Eltern dazu zwingt, in dieser eskalierten Phase gemeinsam Lösungen für diese Kinder zu finden. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Es geht um Kinderrechte!)

Herr Kollege Strache, diese Diskussion werden wir auch noch weiter führen – und in dieser sind wir nicht alleine: Alle ExpertInnen sind da auf unserer Seite – und die Einzigen, die ein anderes Bild zeichnen wollen, sind die rechten Parteien und/oder die ÖVP. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Strache: Die Mehrheit im Hohen Haus sieht das anders!)

14.39


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stadler zu Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.39.54

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Zunächst, Frau Bundesminister, ist die Möglichkeit, in Zukunft eine Mediationsvereinbarung vollstreckbar zu machen, eine sehr vernünftige Sache. Damit hat das Mediations­verfahren auch mehr Fleisch und Gehalt im Ergebnis.

Das ist wirklich wünschenswert, und ich glaube, damit kann man manches – hoffent­lich immer mehr – auf der Mediationsebene regeln, bevor man sich weiter auf ein Verfahren vor Gericht einlassen muss. Diese Möglichkeit, sozusagen einen präto­rischen Vergleich über ein Mediationsverfahren zustande zu bringen, ist daher absolut zu begrüßen.

Was die Lückenschließung anlangt, die im IPR-Gesetz hinsichtlich der Konsequenzen eines Wechsels des gewöhnlichen Aufenthaltes von Kindeseltern notwendig ist, unter­stützen wir diese Änderung ebenfalls, weil es wirklich nicht einzusehen wäre, dass vor allem der uneheliche Vater ins Hintertreffen geriete, wenn eine andere Rechtsnorm anzuwenden wäre, die aus dem Wechsel des gewöhnlichen Aufenthaltes automatische Rechtsfolge wäre.


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Daher, Frau Kollegin Musiol, zeigt auch diese Regelung – die Sie ja mittragen, nehme ich an, das haben Sie einmal angekündigt –, dass grundsätzlich alles in Richtung gemeinsame Obsorge geht, selbstverständlich auch diese. (Zwischenruf der Abg. Mag. Musiol.) Nicht das Wegfallen eines obsorgeberechtigten Elternteils ist die Konsequenz, sondern das Hinzutreten ist die Konsequenz. Es marschiert alles in Rich­tung gemeinsame Obsorge, und Sie werden es aus ideologischen Gründen nicht aufhalten können. Glauben Sie mir das! Da fährt die Entwicklung halt auch einmal über Sie drüber.

Meine Damen und Herren! Die gemeinsame Obsorge ist sowohl aus der Sicht des Kindes vernünftig als auch aus prozessökonomischer und prozesstaktischer Sicht. Warum? – Weil mit der grundsätzlichen gemeinsamen Obsorge das Kind nicht mehr zu einer „Pressionsmasse“ für einen der beiden Elternteile wird. Das ist der Grund. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Ihre Sprache war heute verräterisch. Sie sagen: Wir lehnen die gemeinsame Obsorge ab, wir haben eine andere Lösung. Aber die Lösung besteht darin, dass wir über eine Lösung diskutieren müssen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Mag. Musiol, Mag. Korun und Mag. Schwentner.)

Sie haben keine Lösung für das Problem, dass Kinder in diesem Lande nach wie vor von einem der beiden Elternteile in einer nicht unerheblichen Zahl von Fällen zu einer Pressionsmasse für ganz andere Interessen (Zwischenruf bei der SPÖ) – nämlich zum Teil für Unterhaltsinteressen und Besuchsrechtsregelungen – verwendet – und ich sage dazu: missbraucht – werden. Diesen Missbrauch stellen wir ab. Das ist nämlich auch eine sehr subtile Form des Kindesmissbrauchs, und den stellen wir ab. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Strache.)

Meine Damen und Herren! Ich möchte Sie daran erinnern, dass hier im Haus eine Enquete stattgefunden hat, und dass das, was Sie gesagt haben, unrichtig war. Die Mehrzahl der Expertinnen und Experten war der Meinung, gemeinsame Obsorge habe Charme (Zwischenrufe bei der SPÖ), und nur eine verschwindende Minderheit – ja, da war sie, die verschwindende Minderheit – war gegenteiliger Meinung, aber Sie waren eine Zeitlang ziemlich schmähstad, als Sie diese Enquete erlebt haben.

Da waren Sie ziemlich schmähstad, weil Sie nicht damit gerechnet haben, dass selbst die von Ihnen nominierten ExpertInnen der Meinung waren, dass das gescheit ist. (Abg. Mag. Wurm: ... sowas von schmähstad!) – Bitte? Ich war überhaupt nicht „schmähstad“, ganz im Gegenteil. (Abg. Mag. Wurm: ... schmähstad!) Frau Kollegin, da muss schon mehr auffahren als Sie, um mich schmähstad zu machen, zumal wenn ich die Protokolle auf meiner Seite habe. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Mag. Wurm: Ja, ja, ja, ja!)

Lesen Sie die Protokolle nach! (Neuerliche Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das bedeutet ein bisschen Mühe, ich weiß. Ihr Erinnerungsvermögen lässt Sie offensichtlich im Stich. Lesen Sie die Protokolle nach! (Abg. Mag. Wurm: Sie sollen ...!) Schauen Sie, es nutzt nichts, wenn Sie beschwörend nein, nein! sagen, weil Voodoo bei mir nicht wirkt. Das ist bei Katholiken meistens unwirksam. (Weiterer Zwischenruf bei der SPÖ.)

Daher sage ich: Schluss mit dieser Form des subtilen Kindesmissbrauchs, wie über­haupt Schluss mit Kindesmissbrauch angesagt ist!

Daher bringe ich einen Entschließungsantrag ein, der Folgendes zum Inhalt hat – Herr Präsident, ich lese nur die Überschriften vor –:

Erstens: Besserer Schutz durch ein Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie Mittelerhöhung;


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zweitens: Eltern-Jugend-Pass zur Prävention;

drittens: Generelle Anzeigepflicht bei Verdacht auf Missbrauch und Misshandlung;

viertens: Lebenslang bei Quälen mit Todesfolge;

fünftens: Keine Verjährung von strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Leib und Leben oder die Freiheit von minderjährigen Opfern;

sechstens: Verdoppelung der Strafrahmen bei strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung von Kindern und bei Quälen von Kindern;

siebentens: Härtere Strafen für sexuellen Missbrauch von Unmündigen;

achtens: Konsequenter Strafvollzug;

neuntens: Verstärkte lebenslange Kontrollmaßnahmen nach dem Strafvollzug;

zehntens: Tatbestand gegen Cyber-Grooming, das heißt Anbahnung sexueller Kon­takte mit Minderjährigen über das Internet.

*****

Frau Bundesminister, wir haben vor sechs Wochen eine entsprechende Initiative gestartet, wir führen sie weiter fort, weil wir Sie beim Wort nehmen. An Ihrem guten Willen zweifle ich nicht (Abg. Mag. Wurm: Gemeinsam ...!), aber ich glaube, dass Sie von manchen in Ihren eigenen Reihen im Stich gelassen werden. Wir haben das zum Anlass genommen, mit dieser Aktion so lange Druck zu machen, bis diese Dinge umgesetzt sind. Das ist im Interesse der Kinder in diesem Lande notwendig.

Haben Sie sich jetzt beruhigt, Frau Kollegin? (Abg. Mag. Wurm: Hauptsache Sie ...!) – Ah, das Erinnerungsvermögen kommt langsam zurück. Lesen Sie es nach! Sie sind mit Ihrem Widerstand nur in der Lage (neuerliche Zwischenrufe der Abg. Mag. Wurm), durch Koalitionssand die Frau Bundesminister zu hindern, etwas Vernünftiges zu machen. Dieser Koalitionssand wird Ihnen ausgehen, weil die Fakten eine deutliche Sprache sprechen. Gemeinsame Obsorge ist die Zukunft, und zwar international! (Beifall bei BZÖ und FPÖ. – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

14.45


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben in seinen Grundzügen vorgetragene Ent­schließungsantrag ist ausreichend unterstützt, wird gemäß § 55 Abs. 3 in Verbindung mit § 53 Abs. 4 Geschäftsordnungsgesetz ob seines Umfanges im Saal verteilt und steht somit mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Haubner, Westenthaler, Mag. Stadler, Scheibner, Marko­witz, Hagen, Grosz und Kollegen betreffend Maßnahmen für mehr Kinderschutz vor Misshandlung und Missbrauch – BZÖ-Offensive: Mehr Kinderschutz jetzt! – Woche 6 eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1055 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über bestimmte Aspekte der grenzüberschreitenden Mediation in Zivil- und Handelssachen in der Europäischen Union erlassen sowie die Zivilprozessordnung, das IPR-Gesetz und das Suchtmittelgesetz geändert werden (1125 d.B.)

Im Besonderen der Tod des dreijährigen Cain aus Vorarlberg verdeutlicht, dass aus dem Fall Luca keine ausreichenden Lehren gezogen worden sind. So gibt es bei­


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spielsweise bis jetzt noch keine ausreichende „Bundes-Rahmenregelung“, die klare Handlungsanordnungen für Fälle von Kindeswohlgefährdung vorschreibt. Vielmehr liegt seit dem Jahr 2008 ein Gesetzesentwurf zu einem Bundes-Kinder- und Jugend­hilfegesetz vor, der jedoch noch immer nicht umgesetzt worden ist. Weiters ist die strafgesetzliche sowie strafprozessuale Gesetzeslage im Bereich „Kinderschutz vor Misshandlung und Missbrauch“ dringend verbesserungswürdig. So ist beispielsweise im Strafgesetzbuch bei Raub mit Todesfolge gem. § 143 StGB oder bei Verge­waltigung mit Todesfolge gem. § 201 Abs. 2 StGB lebenslange Freiheitsstrafe möglich, nicht aber bei Quälen von Kindern bis zum Tod.

Trotzdem fehlt es bis jetzt an beschlussfähigen Gesetzesvorlagen der Bundes­regie­rung. Schon wieder ist der Handlungswille der Regierung mit abnehmender Medien­öffentlichkeit gestorben! Nicht zuletzt deswegen haben wir  die „BZÖ-Offensive: Mehr Kinderschutz jetzt!“ vor mittlerweile 6 Wochen gestartet. Im Rahmen dessen ermahnen wir die Bundesregierung seitdem mehrmals wöchentlich mit Erinnerungs-OTS-Meldungen, Anfragen, Pressekonferenzen und sonstige Aktionen an die Notwendigkeit von Maßnahmen im Bereich Kinderschutz gegen Misshandlung und Missbrauch und werden dies solange weiterführen, bis endlich ausreichende Maßnahmen gesetzt wor­den sind. 

Sodann fordert das BZÖ die schnellstmögliche Umsetzung des nachstehenden Kataloges bzw. stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat bis spätestens Ende April 2011 einen Gesetzesentwurf vorzulegen, durch den folgender Maßnahmenkatalog für mehr Kinderschutz vor Misshandlung und Missbrauch umgesetzt wird:

1. Besserer Schutz durch ein Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie Mittel­erhöhung

(Bundesweit ist durch einen einheitlichen gesetzlichen Rahmen vorzugeben, wie Behörden bei Kindeswohlgefährdung einzuschreiten haben und wie die Zusammen­arbeit mit anderen Behörden zu erfolgen hat. Die finanziellen Mittel und die personelle Ausstattung sind aufzustocken.)

2. Eltern-Jugend-Pass zur Prävention

(Familienbeihilfe soll nur für den Zeitraum eines Jahres gewährt werden und an eine jährliche Untersuchung beim (Schul-)Arzt gekoppelt sein. Werden bei einem Kind Auffälligkeiten festgestellt, die auf Misshandlung oder Missbrauch schließen lassen, so sind vom (Schul-)Arzt Therapien einzuleiten, verpflichtenden Kontrolltermine vorzu­schreiben und die Jugendwohlfahrtsbehörden einzuschalten. Kinder, die sechs Monate nach dem vorgesehenen jährlichen Termin noch nicht beim (Schul-)Arzt waren, werden automatisch den Jugendwohlfahrtsbehörden gemeldet.)

3. Generelle Anzeige-Pflicht bei Verdacht auf Missbrauch und Misshandlung

(Wegschauen darf nicht mehr toleriert werden. Daher soll bei Verdacht auf Miss­handlung und Missbrauch jedermann ausnahmslos zur Anzeige verpflichtet sein.)

4. Lebenslang auch bei Quälen mit Todesfolge

(Derzeit ist bei Raub mit Todesfolge gem. § 143 StGB oder bei Vergewaltigung mit Todesfolge gem. § 201 Abs. 2 StGB eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich, nicht dagegen bei Quälen von Kindern bis zum Tod gem. § 92 Abs. 3 StGB (höchstens zehn


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Jahre). Auch dieses Delikt muss mit lebenslanger Freiheitsstrafe belegt werden kön­nen.)

5.Keine Verjährung von strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbst­bestimmung, Leib und Leben oder die Freiheit von minderjährigen Opfern

(Nach dem bestehenden Regelungssystem können sogar Sexualverbrechen an Kindern verjähren. Die seelischen Qualen der missbrauchten oder misshandelten Per­sonen verjähren allerdings niemals. Deshalb darf dieser „Mord an der Seele“ nie ver­jähren.)

6. Verdoppelung der Strafrahmen bei strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung von Kindern und bei Quälen von Kindern

(Kindern fehlt in ihrer entscheidenden Prägungsphase die Fähigkeit, Gefahren zu erkennen und auf diese Gefahren zu reagieren. Deshalb sind sie auch länger und stärker traumatisiert. Wer dies missachtet, offenbart seine eigene Rücksichts- und Gnadenlosigkeit. Gegen diese Täter muss auch die Justiz gnadenlos vorgehen kön­nen.)

7.Härtere Strafen für sexuellen Missbrauch von Unmündigen

(Derzeit gibt es „normalen“ und „schweren“ sexuellen Missbrauch von Unmündigen. Wir sagen, sexueller Missbrauch von Unmündigen ist immer schwer. Die Vorschriften sind daher bei grundsätzlicher Beibehaltung der höheren Strafandrohungen zusam­men­zufügen, wobei bei Todesfolge ausnahmslos lebenslängliche Freiheitsstrafe vorzu­sehen ist.)

8.Konsequenter Strafvollzug

(Es darf keine bedingte Strafnachsicht sowie keine bedingte Entlassung bei Freiheits­strafen wegen schwerer Gewalt- und Sexualdelikte gegen minderjährige Personen geben.)

9.Verstärkte lebenslange Kontrollmaßnahmen nach dem Strafvollzug

(Bei Sexualstraftaten gegen minderjährige Personen sind verpflichtend lebenslange Kontrollmaßnahmen nach der Haftentlassung auf Basis des Modells einer lebenslangen Führungsaufsicht vorzusehen; Tilgungen der Verurteilungen darf es nicht mehr geben. Zudem ist ein generelles Verbot gegenüber Sexualstraftätern einzu­führen, sich an Örtlichkeiten aufzuhalten, an denen vermehrt Kinder anzutreffen sind. In besonders schweren Fällen muss auch eine elektronische Überwachung des Aufenthaltes des aus der Haft entlassenen Sexualstraftäters möglich sein.)

10.Tatbestand gegen „Cyber-Grooming“, d.h. der Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen über das Internet

(Dem am 14.10.2010 einstimmig verabschiedeten BZÖ-Entschließungsantrag ent­sprechend ist endlich im Strafgesetzbuch der Tatbestand „Cyber-Grooming“ - die Anbahnung sexueller Kontakte mit Minderjährigen über das Internet - zu schaffen. Statt schnellstmöglich zu handeln, hat die Regierung bereits vier Monate verstreichen lassen).“

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Franz. 3 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Mag. Stadler: Voodoo wirkt bei mir nicht! – Zwi­schen­rufe bei der SPÖ.)

 



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14.46.03

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Wir setzen heute diese EU-Richtlinie zur grenzüber­schreitenden Mediation um. (Zwischenrufe bei BZÖ und SPÖ.) International hat diese außergerichtliche Streitbeilegung an Bedeutung gewonnen. Mit der europäischen Mediationsrichtlinie liegt nun ein einheitlicher Rechtsrahmen für das Verhältnis von Mediation und Gerichtsverfahren in Europa vor.

Ziel dieses Gesetzes ist es auch, die Bereitschaft zur Mediation zu erhöhen, denn dort, wo es zu Konflikten zwischen zwei oder mehreren Personen kommt, können mithilfe von Mediation nachhaltige und konstruktive Lösungen erarbeitet werden. Das gilt natürlich auch bei der gemeinsamen Obsorge. Ich denke deshalb, dass diese sehr wohl umgesetzt werden muss – zum Wohle des Kindes. Geförderte Mediation in familienrechtlichen Angelegenheiten ist besonders wichtig.

Es ist durchaus sinnvoll, gemeinsame Obsorge zu haben. Gehen wir nicht davon aus, dass Eltern grundsätzlich unvernünftig sind – auch im Scheidungsfall! Eltern sind zuständig für ihre Kinder, dafür sind sie verantwortlich. Das wissen sie auch, und Kinder haben ein Recht auf Vater und Mutter! (Beifall bei der ÖVP.)

Deshalb: Schaffen wir diese gemeinsame Obsorge! Schaffen wir aber auch Schlich­tungsstellen, damit wir diese Konflikte im Vorfeld lösen – nicht durch das Gericht, sondern eben durch Mediation! Versuchen wir, das, was sich in Deutschland bewährt hat, auch hier bei uns umzusetzen! (Beifall bei der ÖVP.)

14.47


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin, und zwar vorläufig letzte Red­nerin zu diesem Tagesordnungspunkt: Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


14.47.48

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Ministerin! Herr Minister! Herr Präsi­dent! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wieder zurückkommend zum Media­tionsgesetz, das ja vor einigen Jahren hier gemeinsam beschlossen wurde, mit dem auch sehr gute Erfahrungen gemacht wurden und das sich sehr gut bewährt hat: Es funktioniert hier sehr gut, und daher denke ich, dass man für alles, was Konflikte lösen kann, Schlichtungsstellen einsetzen soll. Das Ziel ist eben, dass der Konflikt aufgelöst wird und wir eine außergerichtliche oder dem Gericht vorgelagerte Lösung finden können. Wenn das nicht möglich ist, kann zwangsweise natürlich auch nichts verordnet werden, wenn der Konflikt bestehen bleibt. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Natürlich sind Schlichtungsstellen etwas sehr Positives, wenn es gelingt, die Situation dadurch zu entspannen. Wesentlich dafür, dass so ein Gesetz funktioniert, dass die Mediation funktioniert, ist die Qualität der Mediatoren. Die Ausbildung ist in Österreich natürlich hervorragend und in einem hohen Ausmaß gegeben.

Bei dieser EU-Richtlinie, die heute mit der Regierungsvorlage umgesetzt werden soll, ist keine Vorgabe für die Qualifikation der Mediatoren vorgegeben. Das heißt, die Vorlage wird auch nur in einem Mindestausmaß umgesetzt. Das geltende Mediations­gesetz bleibt bestehen – für die Mediatoren und für die Mediationsverfahren.

Das, glaube ich, sollte aber auch Vorbild sein für künftige Umsetzungen von EU-Richtlinien, nämlich dass wir bei unseren Standards, bei unserer Rechtslage bleiben, wenn kein so hoher Rechtsschutz oder Standard in diesen Richtlinien gegeben ist wie in der österreichischen Vorlage.

Ich möchte auch noch kurz darauf verweisen, dass mit der Richtlinienumsetzung auch die Planstellen bei Gerichten ausgebaut werden. Die müssen dann auch bewilligt werden, Frau Justizministerin, da wird es schon eine Vermehrung geben.


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Es gibt auch keine Zahlen über die Mediationen, die in Österreich durchgeführt werden, sondern wir sind auf Schätzungen angewiesen. Im Ministerium geht man davon aus, dass in der Wirtschaftsmediation zirka 10 000 Fälle pro Jahr durchgeführt werden, danach folgt dann der Tatausgleich. Ich denke, das sollte geändert werden, damit wir wirklich auf fundierte Zahlen zurückgreifen können.

Insgesamt kann man sagen, dass das Ziel ist, die Attraktivität der Mediation zu erhöhen, den Zugang zum Recht im europäischen Justizraum zu verbessern und unsere hohen Standards in diesem Bereich auch weiterhin aufrechtzuerhalten. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

14.50

14.50.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1125 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen für mehr Kinder­schutz vor Misshandlung und Missbrauch – BZÖ-Offensive: Mehr Kinderschutz jetzt! – Woche 6.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

14.52.047. Punkt

Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 1241/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Mag. Birgit Schatz, Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Falschinformationen (Hoaxes) im Internet, insbesondere zur Gesundheit und über Lebensmittelangelegenheiten (1109 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Lipitsch. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.52.48

Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Kolle­ginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Galerie! Wir diskutieren einen Entschließungsantrag über Falschinformation im Internet betreffend die Gesundheit und Lebensmittelangelegenheiten, sogenannte Hoaxes, die derzeit massiv um sich greifen.

Mails betreffend Medikamente, Nahrungsergänzungsmittel und Zusatzstoffe florieren in den einzelnen Posteingängen, und durch die immer stärker werdende Vernetzung,


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durch die sozialen Netzwerke und Foren kommt es natürlich zu einer massiven Vermehrung und zu Aussendungen dieser Falschmeldungen.

Mit diesen Falschmeldungen werden die Menschen stark verunsichert. Falsch­mel­dungen betreffen nicht nur die Herstellung von Lebensmitteln, sondern auch deren Zusammensetzung und deren Anreicherung, zum Beispiel mit Vitaminen. Dadurch entstehen auch gesundheitliche Risiken. Mit diesen Aktionen wird auch versucht, dass gewisse Maßnahmen im Bereich der Gesundheitspolitik unterlaufen werden. Dahinter stehen selbsternannte Experten und wirtschaftlich motivierte Interessengruppen, um Geschäfte zu machen oder ihre Interessen in dieser Form durchzusetzen.

Gerade bei Arzneimitteln, Krankheitsprävention und Behandlungsmethoden sind diese Informationen, die über diese Mails verbreitet werden, sehr gefährlich, denn es kann zu gesundheitlichen Schäden bis hin zu Todesfällen kommen. Eine Richtigstellung oder eine Dementierung ist in diesem Bereich erst viel später möglich, denn das Ministerium muss von diesen Mails erst Kenntnis erhalten und die Möglichkeit haben, Fachgut­achten auf seine Homepage zu stellen. Das ist immer erst im Nachhinein möglich und für viele, die sich hier nicht informieren, dann nicht nachlesbar.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang – und daher dieser Entschließungsantrag –, dass im Bereich des Internets diese Falschmeldungen gesammelt und analysiert wer­den, dazu fachliche Stellungnahmen angefertigt und auch veröffentlicht werden, damit die Bevölkerung eine wirkliche Grundlage für ihre Entscheidungen hat.

Herr Gesundheitsminister! Ich glaube, dass gerade Österreich bei diesem Thema auf EU-Ebene – vertreten durch Ihre Person – Schwung in diese wichtige Diskussion bringen kann. Wir können diesen Entschließungsantrag nur unterstützen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.55


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. Ich mache darauf aufmerksam, dass ich um 15 Uhr die Sitzung unter­brechen werde. Ich stelle daher die Uhr auf 4 Minuten ein. – Bitte.

 


14.55.45

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Am Anfang habe ich ja gar nicht gewusst, was Hoaxes heißt – wurscht, wie man das Wort ausspricht. (Heiterkeit bei der ÖVP.) Mittlerweile weiß ich, dass das Falschinformationen sind.

Jetzt könnte man fragen: Was gehen Falschinformationen im Internet einen Arzt an? Mittlerweile weiß ich auch, dass das gar nicht so ohne ist. Es werden gezielt über Massenmails und Kettenmails Informationen verbreitet, die schlicht und einfach falsch sind. Auch das, könnte man sagen, ist nicht störend.

Aber wenn zum Beispiel im Codex Alimentarius – das ist ein Buch über Nahrungs­mittel – steht, dass Homöopathie gefährlich ist, dass Bachblüten gefährlich sind, dass Heilkräuter und Tees verboten werden, dass überall gefährliche Substanzen drinnen sind, dann hört sich irgendwo der Spaß auf, weil es nicht nur Leute gibt, die cool sind und Leute, denen das wurscht ist, die das gelassen nehmen und andere Informationen haben, sondern es gibt mittlerweile sehr, sehr viele Leute, die sich dann schlicht und einfach fürchten und Angst haben. Es gibt mittlerweile Berichte in Europa, dass Leute aufgrund dieser Angst entweder Behandlungen unterlassen haben oder sogar krank geworden sind.

Und deshalb, glaube ich, ist es notwendig, seitens der EU – erstens – richtige Infor­mationen und – zweitens – auch Gegeninformationen auf sachlicher Basis zusammen­zustellen. Und darum bitten wir. Wir fordern den Herrn Minister auf, dass er aktiv wird –


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auf europäischer Ebene, weil das nicht nur ein Problem ist, das Österreich anlangt –, damit wir im Sinne des Konsumentenschutzes echte und sachliche Aufklärung bekom­men und nicht durch Massenmails verunsichert werden. (Beifall bei der ÖVP.)

14.57


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Jannach zu Wort. Ich stelle die Uhr auf 2 Minuten ein, weil ich dann die Rede wegen des Aufrufs der Dringlichen unterbrechen muss. (Abg. Jannach – in Richtung Präsident Dr. Graf –: Soll ich nachher?) – Herr Abgeordneter, Sie haben noch etwas mehr als 2 Minuten Zeit. Starten Sie bitte.

 


14.58.08

Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Wir haben heute am Vormittag schon über Cold Call geredet, und dieser Antrag, den wir – alle fünf Parlamentsparteien – jetzt gemeinsam einbringen, behandelt im Grunde etwas Ähnliches, nur auf Internet-Ebene.

Was ich nicht verstehe: Der Antrag, den wir natürlich mittragen werden, kann unserer Ansicht nach nur ein erster Schritt in diese Richtung sein, denn er zielt darauf ab, dass die EU fachliche Stellungnahmen sammelt, diese Falschinformationen analysiert und dann veröffentlicht. Es wurde heute schon erwähnt, dass diese Veröffentlichungen immer erst im Nachhinein möglich sind und es zu einer großen Verunsicherung bei den Konsumenten kommen kann.

Wir würden uns wünschen, dass man diese Dinge nicht nur veröffentlicht, sondern –wie wir das beim Cold Calling jetzt auch ansatzweise gemacht haben, von freiheitlicher Seite hätten wir uns noch mehr gewünscht – dass man diese Dinge auch ahndet. Wünschenswert wären für uns wirklich krasse Sanktionen für Firmen, die bewusst eine Schädigung der Konsumenten, eine Täuschung der Konsumenten vornehmen, krasse Sanktionen auf europäischer Ebene für Firmen, die bewusst falsche Informationen ins Internet stellen und damit lediglich Geschäfte machen.

Wir bräuchten in Österreich – oder auch auf europäischer Ebene – eine Über­wachungs­stelle, die diese Dinge überwacht, sie aufdeckt, meldet und letztendlich auch mit krassen Strafbestimmungen ahndet. Hier sollten europaweite Strafbestimmungen eingeführt werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Zudem würden wir uns wünschen, dass man die Bevölkerung intensiv auf solche Machenschaften der Internetfirmen aufmerksam macht, dass man sie aufklärt. Hier würde ich mir wünschen, dass es weniger Beweihräucherungsinserate von Ministerien gibt, sondern wirklich offene Information für die Bürger, die schon in der Schule beginnt.

Wir haben heute Vormittag schon die Vorstellung von Herrn Abgeordneten Mayer präsentiert bekommen, dass man in der Schule mit dieser Aufklärung beginnt, denn hier können wir Bewusstseinsbildung betreiben und die Bürger – die wir uns als kritische Bürger wünschen – offen und objektiv darüber aufklären, dass nicht alles, was im Internet verbreitet wird, tatsächlich der Wahrheit entspricht. (Präsident Dr. Graf gibt das Glockenzeichen.)

Diesen Betrügern im Internet, die bewusst aus reiner Geschäftemacherei die Bürger und Konsumenten schädigen, gehört gesetzlich das Handwerk gelegt. (Beifall bei der FPÖ.)

15.00



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 130

Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlung über den Punkt 7 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung der Dringlichen Anfrage gemäß der Geschäftsordnung um 15 Uhr stattfinden kann.

15.00.40Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen an den Bun­des­kanzler betreffend: Genug gezahlt für Pleitestaaten – von der Europhorie zur Eurosklerose (8097/J)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung der schrift­lichen Anfrage 8097/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Nachdem Sie als Bundeskanzler es nicht der Mühe wert finden, eine Erklärung vor dem Nationalrat abzugeben, wenn Sie wenige Tage zuvor im Namen der öster­reichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, zusätzlich zu den bereits zu leis­tenden 2,29 Mrd. Euro weitere 2,2 Mrd. Euro an Bargeldzahlungen für den Euro­rettungsschirm zusagen, sehen wir uns gezwungen, Sie auf diese Weise zu den Beschlüssen des Europäischen Rates vom 24. und 25. März 2011 und ihren Auswirkungen auf Österreich zu befragen. Dies nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund Ihrer Ausführungen im Rahmen der heutigen Aktuellen Stunde, in der Sie die Mehr­belastung der österreichischen Steuerzahler mit keinem Wort erwähnten, aber eine Zustimmung zu der von den Österreicherinnen und Österreichern abgelehnten zen­tralisierten EU-Wirtschaftsregierung sowie einer „Angleichung“ der unterschied­lichen Bedingungen in den Euro-Ländern in den nächsten Monaten angekündigt haben, was nur ein Absinken der österreichischen Standards im Bereich sozialer Absicherung und der Löhne bedeuten kann.

Zur Erinnerung: Mit diesen 4,5 Mrd. Euro könnte der Koralmtunnel fast zur Gänze finanziert werden, oder es könnten zwei namhafte Steuerreformen umgesetzt werden oder die österreichische Bildungsmisere wäre Geschichte.

So aber wird dieser Betrag für die vermeintliche Rettung des Euro verwendet und kommt in Wahrheit überwiegend ausländischen Banken und Spekulanten zugute, die sonst zweifelhafte Staatsanleihen in ihren Bilanzen abschreiben müssten.

Das Projekt einer gemeinsamen Währung startete zunächst viel versprechend. Das System des EWS, das alle europäischen Währungen mit stabilen Wechselkursen verband, wirkte so wie es sich alle Beteiligten gewünscht hatten. Die strengen Konver­genzkriterien wurden von allen Ländern eingehalten. Die Weichwährungsländer stabi­lisierten ihre Haushalte und Wechselkurse und die Drohung von Sanktionen durch die Kommission schien ihre Wirkung nicht zu verfehlen. So wurde der Euro im Jahr 1999 zunächst als Buchgeld und 2002 als Bargeld eingeführt. Und tatsächlich ging am Anfang alles gut. Der Wechselkurs gegenüber dem Dollar stieg nach einer kurzen Phase der Verunsicherung auf den Märkten, und die ursprünglich als Ziel ange­nommene Parität gegenüber dem Dollar wurde bei weitem übertroffen.

Die Probleme des Euro beginnen mit dem Nichtgreifen des Sanktionsmechanismus gegen Frankreich und Deutschland in den Jahren 2002/2003. Dieses Signal war verhängnisvoll, verhinderten doch die beiden „Kernstaaten“ der Eurozone gleich am Anfang der gemeinsamen Währung die wirkungsvolle Kontrolle der Einhaltung der


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Stabilitätskriterien. Damit wurden die Dämme für zukünftige Schuldensünder ge­brochen.

Die Fehlentscheidung, Griechenland in die Eurozone aufzunehmen, hat mit beige­tragen zu den Schwierigkeiten, in die der Euro geraten ist. Die Idee, dass es nur wenig Rolle spielt, ein Land wie Griechenland, das - wie jedem bewusst war - zwar die Maastrichtkriterien nicht erfüllt, aber nur 2,6 Prozent der Wirtschaftsleistung der EU erbringt, in die Eurozone aufzunehmen, erwies sich als verhängnisvoll. Dabei gab es schon damals genug Erfahrung mit den berüchtigten „Greek Statistics“.

Im Jahr 2009 war es wieder einmal soweit, und die Behörde EUROSTAT entdeckte im Zuge eines Defizitverfahrens gegen Griechenland Schwindeleien der griechischen Regierung. Letztlich mussten die Griechen zugeben, dass ihr Budgetdefizit statt der gemeldeten 3,9 Prozent rund 12 Prozent beträgt. Letztendlich waren es nach genauer Prüfung sogar 13,6 Prozent! Damit setzte eine folgenschwere Entwicklung ein, deren Ende noch gar nicht absehbar ist.

Mit den Beschlüssen zur Finanzhilfe für Griechenland hat die EU - bzw. haben die Staats- und Regierungschefs - den nächsten folgeschweren Sündenfall begangen.

In einer Nacht- und Nebelaktion haben die Finanzminister der Eurozone am 2. Mai 2010 für ganz Europa folgenschwere Maßnahmen in Form „finanzieller Unterstützung für Griechenland zur Sicherung der finanziellen Stabilität des Euro-Währungsgebiets“, wie es sinngemäß in einer entsprechenden Presseerklärung des Ratspräsidenten van Rompuy heißt, beschlossen.

„Finanzielle Unterstützung“ in diesem Zusammenhang bedeutet nicht mehr und nicht weniger als die stattliche Summe von 80 Mrd. Euro, die von den Eurostaaten in Form von Krediten an Griechenland überwiesen wird. Weitere 30 Mrd. Euro werden vom IWF ausbezahlt.

Dazu kommt, dass diese Beschlüsse eindeutig gegen den Artikel 125 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union in der Fassung des Vertrages von Lissabon verstoßen, der die so genannte No-Bail-Out-Klausel aus gutem Grund festschreibt.

Auf Europäischer Ebene wird weiterhin Realitätsverweigerung betrieben und Öster­reich macht mit!

Ein Beweis dafür ist die Tatsache, dass der Finanzminister brav österreichisches Steuergeld in der Höhe von mittlerweile fast 800 Mio. Euro an Griechenland über­wiesen hat. In Summe muss der Steuerzahler bis zu 2,290 Mrd. Euro in das marode Griechenland pumpen. Damit nicht genug stimmte Bundeskanzler Faymann nunmehr einer Laufzeitverlängerung für die Griechenland gewährten Darlehen von derzeit 4 auf 7,5 Jahre sowie einer Zinssatzsenkung von rund 5 Prozent um 1 Prozentpunkt auf 4 Prozent zu.

Wem das noch zuwenig ist, der darf „beruhigt“ auf die - selbstverständlich wieder mit uneingeschränkter Zustimmung des Bundeskanzlers - beim Europäischen Rat am 24. und 25. März 2011 verabschiedeten Schlussfolgerungen blicken.

Denn allein diese Zustimmung kostet die Österreicherinnen und Österreicher weitere 2,783 Mrd. Euro, die wohlgemerkt in bar als finanzielle Beiträge zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), dem künftigen ständigen Rettungsschirm, zu zahlen sind.

Darüber hinaus sind seitens Österreich Haftungszusagen im Ausmaß von 17,3 Mrd. Euro zu bewerkstelligen. Sollte diese Haftung schlagend werden, dann hat der öster­


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reichische Steuerzahler über 22 Mrd. Euro für den Eurorettungsschirm bezahlt, d. s. rund 5.500 Euro pro Erwerbstätigen bzw. rund 15.700 Euro pro Steuerzahler.

Das Schlagendwerden dieser Forderung ist sehr wahrscheinlich, so warnte etwa der Präsident des Münchner Ifo-Instituts, Hans-Werner Sinn, jüngst davor, dass Griechen­land trotz milliardenschwerer Hilfen in die Pleite rutschen könnte.

Dass Griechenland weit davon entfernt ist, sich bereits am Wege der „ökonomischen Genesung“ zu befinden, belegen jüngste Zahlen, wonach die Wirtschaft Griechenlands weiter schrumpft. Das BIP sank im vierten Quartal um 1,4 Prozent im Vergleich zum Sommer 2010. Im Vergleich zum Vorjahresquartal sank das BIP gar um 6,6 Prozent. Damit wurden die bereits pessimistischen Prognosen der Experten mit einem Minus von 4,8 Prozent noch einmal stark übertroffen.

So ist es auch nicht verwunderlich, dass der Zinssatz für die griechischen Rettungs­kredite um einen Prozentpunkt gesenkt und die Laufzeit verlängert wurde, weil sich abzeichnet, dass Griechenland die Zahlungsmodalitäten nicht einhalten kann.

Trotz des harten Sparprogramms wächst der Schuldenberg Griechenlands weiter an. In den kommenden Jahren werden die Schulden auf 160 Prozent des BIPs an­wachsen. Damit führt sich der Rettungsschirm selbst ad absurdum, und es wäre viel besser, jetzt schon den so genannten „haircut“ vorzunehmen und die Kreditgeber Griechenlands, die bisher hohe Zinsen für ihr höheres Risiko erhalten haben, statt der unschuldigen Steuerzahler zahlen zu lassen.

Die Idee expansiver Fiskalpolitik und Globalsteuerung mittels öffentlicher Ausgaben ist gescheitert. Vor allem die Praxis des Schuldenmachens, Schulden in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zur Überwindung der Konjunkturkrise zu machen, diese aber in wirtschaftlich guten Zeiten nicht zurück zu bezahlen, sondern weitere Schulden aufzunehmen, hat europaweit zu Schulden in gigantischem Ausmaß geführt. Die Ge­samt­schulden der EU belaufen sich auf 12,5 Billiarden Dollar, das entspricht rund 26 Prozent der Weltschulden. Problematisch dabei ist der Umstand, dass der Anteil an den Weltschulden höher ist als der Anteil der EU an der Weltwirtschaftleistung.

Nur die generelle Rückkehr zu mehr Haushaltsdisziplin kann mittelfristig zu einer Umkehr dieser Entwicklung führen. Diese Rückkehr wird mit Einschnitten für die Bevöl­kerung verbunden sein, wenn sie nicht durch Strukturreformen auch innerhalb der Euro-Länder wettgemacht wird und ist nur dann gerecht, wenn alle Mitgliedstaaten der EU an einem Strang ziehen. Keinesfalls wird eine Transferunion funktionieren, in der manche Staaten ihren Haushalt in Ordnung bringen und die undisziplinierten Staaten, die das nicht tun, finanziell unterstützen. Das Ende einer solchen Entwicklung wären unweigerlich höhere Schulden und ein weicher Euro.

Derzeit kommt es aber zu zahlreichen Fehlentwicklungen, so kam Ifo-Chef Hans Werner Sinn zum Schluss, dass durch das Hilfspaket für Griechenland nicht der Euro oder die Griechen - wie vom BZÖ schon im Mai 2010 prognostiziert -, sondern die französischen und deutschen Banken gerettet wurden. Diese Banken werden also indirekt auch mit österreichischem Steuergeld vor dem Zusammenbruch gerettet. Dafür zahlen die Banken aus den mittlerweile wieder eingefahrenen Gewinnen aber keinen Cent.

Derzeit ergibt sich allerdings folgende völlig unhaltbare Situation: Die Banken borgen Geld um ein Prozent von der EZB und kaufen damit griechische Staatspapiere, die mit fünf Prozent verzinst und von den anderen Euroländern garantiert sind. Hans-Olaf Henkel spricht in diesem Zusammenhang von einer Quasi-Lizenz zum Gelddrucken. Davon können österreichische Sparer, die derzeit mit Nettoverlusten leben müssen, nur träumen.


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Es werden also vor allem ausländische Banken mit österreichischem Steuergeld gerettet, die mit den Anleihen der in Schwierigkeiten geratenen Länder spekuliert haben, und gleichzeitig werden die in Schwierigkeiten geratenen Länder ebenfalls gerettet, egal von welcher Seite aus betrachtet, der österreichische Steuerzahler ist jedenfalls immer der Dumme.

Die jüngste Tagung des Europäischen Rates, die am 24. und 25. März 2011 statt fand, hat nicht nur keine Antworten auf diese Fehlentwicklung gefunden, sondern vielmehr den Weg in die Sackgasse fortgeschrieben.

Statt im Hinblick auf Griechenland den befürchteten „haircut“ proaktiv selbst in die Wege zu leiten und den Euroländern ein Korsett zu verpassen, damit die Konvergenz­kriterien eingehalten werden, wurden die Konvergenzkriterien quasi aufgeweicht. Es ist plötzlich nicht mehr von der 60-%-Grenze der Staatsverschuldung die Rede, sondern lediglich von einem langfristig tragbaren Niveau.

Auch der „Euro-Plus-Pakt“ ist ein Schritt in die falsche Richtung. Zwar wird die Verant­wortung auf die nationale Ebene gelegt, aber die geforderten Maßnahmen der Mit­gliedsstaaten sind die ersten Schritte hin zu einer gemeinsamen Lohn- und Fiskal­politik. Das bedeutet für die österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Sicherheit einen deutlich dämpfenden Eingriff in die Lohnabschlüsse, was auch schon von ÖGB und AK kritisiert wird. „Wenn es das Ziel der EU ist, die Löhne zu drücken, sind die auf dem Holzweg“, sagte Foglar. „Der Pakt geht in die völlig falsche Richtung.“ Weiters befürchtet Foglar „immense Auswirkungen auf die Lohnpolitik, vor allem für jene Länder, die die Krise am besten bewältigt haben - Deutschland und Österreich.“ Im Übrigen sind dies auch jene Länder, in denen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch eine besonders zurückhaltende Lohnpolitik in den vergangenen Jahren bereits ihren Anteil zur Bewältigung der Krise beigetragen haben.

Weiters umfasst der Pakt auch die Idee die Besteuerung von Arbeit zu senken, bei gleich bleibendem Steueraufkommen. Die Antwort auf die Frage, wie diese Steuer­senkung im Detail gegenfinanziert werden soll, bleibt offen.

Insgesamt stellen die Ergebnisse dieses Gipfels einmal mehr eine Ansammlung von Absichtserklärungen dar, ohne im Konkreten einen Ablaufplan - mit Maßnahmen und Sanktionen - festzulegen, um einen Konsolidierungskurs im Hinblick auf mehr Haus­halts­disziplin zu bewerkstelligen.

In der Berichterstattung über diesen Gipfel ist jedenfalls nirgends zu lesen, dass der österreichische Bundeskanzler eine starke Stimme für eine Rückkehr zur strengen Einhaltung der Konvergenzkriterien gewesen wäre. Vielmehr ist der Eindruck entstanden, dass der Bundeskanzler den Irrweg des Eurorettungsschirms mit großer Begeisterung beschritten hat. Bezahlen muss ohnehin der Steuerzahler.

Welcher Irrweg hier beschlossen wurde, zeigt sich an dem Umstand, dass auch Staaten erhebliche Beträge zu jenem Schutzschirm beitragen sollen, der für sie ge­schaffen worden ist, weil sie in derartige Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, dass auch Staatskonkurse nicht mehr auszuschließen waren. So soll Griechenland mit 2,3 Mrd. Euro um 100 Mio. Euro mehr bezahlen als Österreich! Spanien soll insgesamt sogar 9,4 Mrd. Euro zahlen. Damit führt sich das beschlossene Abkommen ad absurdum, weil schon heute klar ist, dass diese Zahlungen nicht geleistet werden können.

Derartige Ratsbeschlüsse sind jedenfalls nicht dazu angetan, das Vertrauen der Bevölkerung in die heimische oder europäische Politik zu stärken. Im Gegenteil: Es macht sich ein breitflächiges Unbehagen breit. Immer höhere Zahlungen an Pleite­staaten, während in Österreich Geld für Bildung, Forschung und Infrastrukturi­nves­


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titionen fehlt. So wird die EU für viele Bürgerinnen und Bürger immer mehr zum Feind­bild.

Auf der anderen Seite muss festgestellt werden, dass diese Bundesregierung ihre Hausaufgaben im Hinblick auf die Neuordnung der Finanzmärkte in Österreich nicht erledigt. So ist Österreich das einzige Land in Europa, das die Transparenzrichtlinie noch nicht vollständig umgesetzt hat. Bis heute gibt es keine „angemessene Kontrolle durch die zuständige Behörde des Herkunftsstaats“ ([23] der Richtlinie 2004/109/EG zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG).

Auch auf dem Gebiet der Neuregelung von Bankpleiten ist keinerlei Regung seitens der Bundesregierung festzustellen. Keine einzige Gesetzesinitiative ist von dieser Bundesregierung ausgegangen, alles ist geblieben wie es vor der Finanzkrise war. So wird eine nicht auszuschließende neue Krise der Finanzmärkte Österreich wieder ungebremst treffen.

Seit Jahresbeginn 2011 ist der Spritpreis an den Tankstellen regelrecht explodiert und um rund 11 Prozent gestiegen. Die gewaltigen Preissteigerungen haben ihre Ursachen sicherlich auch in der Preisentwicklung an den internationalen Rohölbörsen, wo bedingt durch die unsichere Entwicklung im Nahen Osten, der Preis für ein Barrel Öl gestiegen ist, er hat aber auch einen großen Anteil, der durch die Politik dieser Bundesregierung verursacht wird. Der ARBÖ hat herausgearbeitet, dass der enorme Preisantrieb bei Diesel zu 62 Prozent international bedingt und zu 38 Prozent hausgemacht ist. Bei Eurosuper 95 sind 57 Prozent auf den generellen Preisanstieg zurückzuführen und 43 Prozent hausgemacht.

Zusätzlich zur Erhöhung der Mineralölsteuer, wird auf diese noch zusätzlich 20 Prozent Umsatzsteuer verrechnet. In Österreich ergibt sich auch noch die Situation, dass sich der größte Spritanbieter zu 31,5 Prozent in öffentlichen Besitz befindet.

Die Bundesregierung hält also beim Autofahrer gleich mehrfach die Hand auf: Einerseits bei der Mineralölsteuer, dann bei der Umsatzsteuer und nicht zuletzt durch die Dividendenzahlungen der OMV. Gerade im Hinblick auf die schwierige wirt­schaftliche Lage und dem langsamen Anspringen der Konjunktur, wäre es aber notwendig, dass die Bundesregierung Stärke zeigt im Hinblick auf Kontrolle und Transparenz der Spritpreise.

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn Bundeskanzler folgende

Dringliche Anfrage:

1. Warum sehen Sie sich nicht verpflichtet, dem Nationalrat angesichts der gigan­tischen Dimensionen und weitreichenden Auswirkungen und Folgen für die öster­reichischen Steuerzahler über die von Ihnen mitgetragenen Beschlüsse des letzten Europäischen Rates zu berichten?

2. Wie rechtfertigen Sie eine Zustimmung zu einem enormen Zentralisierungsschub in Richtung Brüssel, der die soziale Absicherung und das Lohnniveau der Österreicher verschlechtern wird und von diesen auch abgelehnt wird?

3. Wie stehen Sie zur Problematik der nicht eingehaltenen No-Bail-Out-Klausel?

4. Finden Sie es richtig, dass hier bestehendes Vertragsrecht wenn nicht gebrochen, so doch sehr extensiv interpretiert wurde? Falls nein, warum haben Sie seitens der


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Republik Österreich geschwiegen und nicht entschieden auf diesen Umstand hinge­wiesen?

5. Haben Sie oder andere Vertreter Österreichs bei den Verhandlungen um die Griechenland-Rettung und den Rettungsschirm sich jemals dafür eingesetzt, entsprechend dem Grundgedanken des Euro und der No-Bail-Out-Klausel über­schuldete Staaten insolvent werden zu lassen, statt ihnen auf Kosten der eigenen Bevölkerung, aber allein zum Nutzen der Stabilitätssünder und Spekulanten zu „helfen“? Wenn nein, warum nicht?

6. Wie rechtfertigen Sie, dass Sie den Österreicherinnen und Österreichern Sparpakete auferlegen, um den Haushalt im Griff zu behalten, während Sie gleichzeitig fast 4,5 Mrd. Euro in den Euro-Rettungsschirm einzahlen und 17,3 Mrd. Euro an Haftungen übernehmen, die letztlich nur Stabilitätssünder und Spekulanten zugute kommen?

7. Wann werden Sie die Mehrbelastungen der österreichischen Steuerzahler durch eine Verwaltungsreform ausgleichen, die laut Rechnungshof rund 7 Mrd. Euro jährlich bringen könnte?

8. Welche konkreten Umstände bringen Sie zur Überzeugung, dass Griechenland die aus dem Titel des Eurorettungsschirms erhaltenen Mittel jemals zurückzahlen wird?

9. Wie hoch ist der Gesamtanteil jedes steuerzahlenden Österreichers und jeder steuer­zahlenden Österreicherin an der Griechenland-Rettung und dem Euro-Ret­tungsschirm einerseits unter der Annahme, dass die bisher vereinbarten Zahlungen und Haftungen reichen, andererseits unter der Annahme, dass alle vereinbarten Zahlungen fällig und Haftungen schlagend werden?

10. Sind Sie der Meinung, dass so eine Umsetzung Ihres Versprechens aussieht, dass für die Krise nicht die Falschen bezahlen sollen?

11. Halten Sie es nicht strategisch für vernünftiger, unter diesen neuen Rahmen­bedingungen alles Geld in die zukunftssichernden Bereiche Bildung, Forschung und Infrastruktur zu stecken statt es für einen Rettungsschirm für Stabilitätssünder und Spekulanten zu verwenden?

12. Welche Anreize bestehen für überschuldete Länder, zum Stabilitätspakt zurück zu kehren, wenn sie auch die Möglichkeit haben, sich günstiger aus dem Eurorettungs­schirm zu refinanzieren als über den freien Kapitalmarkt?

13. Wie liegt Österreich derzeit bei den Stabilitätskriterien? Wann wird aus derzeitiger Sicht Österreich jeweils die einzelnen Stabilitätskriterien wieder erreichen?

14. Wie werden Sie sicherstellen, dass Österreich als noch zahlungsfähiger Staat nicht mangels Einhaltung der Stabilitätskriterien auch noch Strafzahlungen auf sich nehmen muss, während andere Staaten sich auf unsere Kosten sanieren?

15. Der „Euro-Plus-Pakt“, dem Sie zugestimmt haben, sieht vor, dass auch die Lohnpolitik auf europäische Ebene gehoben wird.

a) Welche konkreten Maßnahmen kündigen Sie der EU gegenüber an, die Sie in den kommenden zwölf Monaten innerstaatlich umsetzen werden?

b) Sind Sie auch der Meinung, dass dieser Pakt in Hinkunft dämpfend auf die heimischen Lohnabschlüsse wirken wird?

i. Falls ja, wie können Sie Ihre Zustimmung zu diesem Pakt rechtfertigen?

ii. Falls nein, welchen Sinn haben derartige Pakte, wenn sie keine Auswirkungen haben?


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c) Der Pakt schreibt auch fest, dass es zu einer Senkung der Besteuerung des Faktors Arbeit kommen soll, bei gleichzeitiger Wahrung des Gesamtsteueraufkommens.

i. In welchem Ausmaß werden Sie die Besteuerung des Faktors Arbeit senken?

ii. Wann werden Sie diese Steuersenkung vornehmen?

iii. Wie soll diese Steuersenkung des Faktors Arbeit in Österreich gegenfinanziert werden?

iv. Können Sie ausschließen, dass die Gegenfinanzierung ohne Erhöhung von Mas­sen­steuern erfolgt?

16. Wie sehen Sie den Umstand, dass sich Banken derzeit zu 1 % Verzinsung Geld von der EZB ausborgen, um damit durch den Rettungsschirm quasi garantierte, hoch verzinste Staatsanleihen zu erwerben und trotzdem nicht verpflichtet werden, die Kosten des Rettungsschirms mit zu tragen?

17. Sind Sie der Meinung, dass Länder wie etwa Griechenland mit 2,3 Mrd. Euro, Irland mit 2,2 Mrd. Euro oder Spanien mit 9,4 Mrd. Euro ihre Anteile am Rettungs­schirm bezahlen werden können, zumal zumindest Griechenland schon jetzt eine Stundung der Rückzahlung seiner erst vor einem dreiviertel Jahr eingegangenen Schulden benötigt?

a) Falls ja, wieso sind diese Länder in derartigen Zahlungsschwierigkeiten, wenn sie in der Lage sind derartige Beträge zu bezahlen?

b) Falls nein, warum werden diese Länder überhaupt in die Aufteilung aufgenommen, wenn schon zum Zeitpunkt des Abschlusses klar ist, dass die anderen Länder einmal mehr finanziell aushelfen werden müssen?

c) Kann durch den Ausfall von Zahlungen der am ESM beteiligten Länder eine zusätz­liche Zahlungsverpflichtung für Österreich entstehen?

18. Österreich ist im Hinblick auf die vollständige Umsetzung der Transparenzrichtlinie säumig, bis heute gibt es daher keine ausreichenden Möglichkeiten der Finanzmarkt­aufsicht als Bilanzpolizei tätig zu werden - Österreich ist damit das einzige Land in Europa, das diese Richtlinie zum Schutz der Anleger noch nicht umgesetzt hat. Sind Sie bereit, dem Nationalrat eine entsprechende Regierungsvorlage vorzulegen?

a) Falls ja, bis wann werden Sie dies erledigen?

b) Falls nein, wie gehen Sie mit dem diesbezüglichen Widerspruch zu Ihrem Staats­sekretär Andreas Schieder um, der dieses schon seit 2009 fordert?

c) Ist tatsächlich geplant, dass die Rolle der Bilanzpolizei einem von den zu Prüfenden eigens gegründeten Verein übernommen werden soll, und wie beurteilen Sie diese Selbstkontrolle gerade im Finanzbereich?

19. Werden Sie sich dafür einsetzen, in Österreich ein eigenes Bankeninsolvenzrecht zu schaffen, um Belastungen von Steuerzahlern durch als spekulierende Invest­ment­banken tätig werdende Bankinstitute künftig zu vermeiden?

a) Falls ja, bis wann werden Sie dem Parlament eine entsprechende Gesetzesinitiative vorlegen?

b) Falls nein, wie gehen Sie mit dem diesbezüglichen Widerspruch zu Ihrem Staatssekretär Andreas Schieder um, der dieses schon seit 2009 fordert?

20. Wie sehen Sie die Entwicklung der Inflation in den vergangenen Monaten?

a) Welche Ursachen sind für Sie für den Preisauftrieb verantwortlich?


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b) Welche Maßnahmen halten Sie für zielführend um diesen zu dämpfen?

c) Wo sehen Sie die Obergrenze der Inflation für die kommenden Monate?

21. Sind Sie bereit, dem Nationalrat Gesetzesvorlagen nach dem Luxemburger Modell zu präsentieren, die sicherstellen, dass der Endpreis der Treibstoffe für die Ver­braucher in Österreich auch bei steigenden Rohstoffpreisen nicht steigt?

a) Falls ja, bis wann werden Sie die Gesetzesinitiative vorlegen?

b) Falls nein, warum wollen Sie die Österreicherinnen und Österreicher weiter zur Kasse bitten?

22. Sind Sie bereit zumindest die überplanmäßigen Einnahmen aus der Mehrwert­steuer auf die gestiegenen Treibstoffpreise steuerlich auszugleichen?

23. Welche konkreten Textvorschläge für die Schlussfolgerungen haben Sie beim letzten Europäischen Rat eingebracht?

24. Welche konkreten Forderungen haben Sie im Gegenzug zur Mehrbelastung der österreichischen Steuerzahler bei den Verhandlungen in Brüssel erhoben und welche Zusagen wurden Ihnen gemacht?

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs. 2 GOG-NR zum frühestmöglichen Zeitpunkt dringlich zu behandeln und dem Erstanfragesteller Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Klubobmann Bucher als erstem Fragesteller zur Begründung der Dringlichen Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäftsordnung 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort. – Bitte.

 


15.01.06

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Herr Präsident! (Der Redner stellt eine Tafel mit der Aufschrift „Genug gezahlt!“ vor sich auf das Rednerpult.) Herzlich willkommen, Herr Bundeskanzler, neuerlich zu einer Debatte rund um Ihre Versprechungen, die Sie letztes Wochenende getätigt haben. Wir sind Ihnen ein Stück entgegengekommen, nachdem Sie sich am Vormittag darüber beschwert haben, dass Sie zu wenig Redezeit haben, um sich uns gegenüber ausreichend zu erklären.

Wir hätten ohnehin angenommen, dass man es der Mühe wert fände, zu solch wichtigen Fragen wie Milliardenversprechungen, Kreditvergaben, Haftungsübernahmen des Steuerzahlers zumindest im Hohen Haus eine Regierungserklärung darüber abzu­geben. (Zwischenruf des Abg. Riepl.)

Das wäre aus unserer Sicht das Mindeste gewesen. Bei allen anderen Randthemen, die niemanden interessieren außer vielleicht die SPÖ, finden Sie es immer wieder dringlich und wichtig, uns im Hohen Haus darüber zu berichten und sich zu erklären, aber zu jenem Thema, das die Österreicherinnen und Österreicher zu zukünftigen Bür­gen macht, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist Ihnen keine Erklärung und keine Rechtfertigung abzuringen. (Beifall beim BZÖ.)

Die Mehrbelastung für den Steuerzahler wird enorm sein. Die Mehrbelastung für die Bürgerinnen und Bürger wird sich in den nächsten Jahren über Generationen erstrecken und wird sicherlich jede Brieftasche berühren, egal welche Einkommens­schicht es betrifft, welche soziale Schicht davon betroffen sein wird.


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Wir haben von Ihnen bis jetzt noch keine Erklärung dafür bekommen, auch am Vor­mittag nicht, daher erwarten wir jetzt nachfolgend meiner Anfragen, die ich an Sie schriftlich gestellt habe, dass Sie uns einmal darüber aufklären, was Ihnen in Brüssel bei den Verhandlungen eingefallen ist, was Sie sich dabei gedacht haben, wenn Sie dort großartige Zusagen über Haftungen machen, neuerliche Haftungen, über eine neuerliche Hilfestellung für Griechenland, über Kredite, die Sie dort vergeben, über Ihr Ansinnen, in Richtung einer europäischen Zentralregierung zu gehen. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Was sind Ihre Überlegungen und Ihre Konzepte, die Sie sich hoffentlich durch den Kopf haben gehen lassen, als Sie dort zugestimmt haben? – In den Berichten, die uns zugänglich gemacht worden sind über dieses Ratstreffen, steht nirgendwo eine Silbe von Ihnen, eine Stellungnahme von Ihnen, dass Sie sich etwa dafür eingesetzt hätten, dass zukünftig die Beträge zurückkommen, die wir überweisen, dass es strengere Kontrollen gäbe beispielsweise für die Banken. Das hören wir immer nur hier, wenn es um Debatten im Hohen Haus geht oder wenn es irgendwo darum geht, Regierungs­propaganda zu betreiben, aber in Brüssel verstummen Sie, verstummen Ihre Argu­mente, sind Sie kleinlaut und sind Sie – leider Gottes – viel zu zaghaft, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Dabei hat alles seinen Ursprung am 2. Mai letzten Jahres, als nämlich in einer Nacht-und-Nebel-Aktion dieses Griechenland-Paket beschlossen wurde. In Österreich wird über viele Wochen, Monate im Bereich der Bildung, bei den Universitäten – wo auch immer – um kleine Millionenbeträge gerungen und diskutiert, aber als es darum ging, einem Pleitestaat, der die ganze Europäische Union in den Abgrund reißt und uns über viele Jahre hinweg belogen und betrogen hat, mit 110 Milliarden € unter die Arme zu greifen, war das innerhalb von Stunden möglich.

Das verstehen die Menschen nicht. Wie kann so etwas gehen, dass man ein Land stützt, dass man ein Land rettet, das einem über viele, viele Jahre falsche Zahlen, Ziffern und Fakten geliefert hat, das einen betrogen hat? – In einer Partnerschaft macht man das nicht! (Beifall beim BZÖ.)

Das ist keine Solidarität! Das ist falsch verstandene Solidarität und Hilfestellung. Damit hat man das ganze Desaster und das ganze Euro-Desaster und Schlamassel aus­gelöst und alle Spielregeln, die man sich für eine Währungsunion zurechtgelegt hat, verletzt.

Spielregel Nummer eins war der Stabilitätspakt – wurde verletzt und gebrochen.

Spielregel Nummer zwei war, dass die Europäische Zentralbank keine Haftungen und keine Kredite an europäische Mitgliedsländer gibt – gebrochen.

Spielregel Nummer drei war, dass kein Land dem anderen Land eine Haftung aus­stellt. – Spielregel gebrochen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wen wundert es, dass weltweit das Vertrauen in den Euro sinkt, wenn jene Länder und jene Verantwortlichen ihre Hausaufgaben nicht machen und nicht zu dem stehen, was sie untereinander paktiert und vertrags­mäßig abgesichert haben? (Beifall beim BZÖ. – Die Abgeordneten des BZÖ halten Tafeln mit der Aufschrift „Genug gezahlt!“ in die Höhe.)

Daher gibt es kein Vertrauen mehr, weder in den Euro noch in die Europäische Union und schon gar nicht in die Regierungspolitik dieser einzelnen Staaten, wenn die Devise lautet: Loch auf, Loch zu, koste es, was es wolle!


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Und in der Mitte der Bundeskanzler und der Bankenminister Pröll, die alles blanko, frei unterschreiben, weil sie wissen, dass am Ende des Tages alles der Steuerzahler zu begleichen und dafür geradezustehen hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sagen hier ganz klar und deutlich: Genug gezahlt! (Beifall beim BZÖ.) Genug gezahlt für Pleitestaaten und marode Länder der Europäischen Union.

Herr Bundeskanzler – ich mache Ihnen nicht die größten Vorwürfe, weil Sie nie eine Sekunde oder einen Tag lang in der Privatwirtschaft waren –, aber spätestens jetzt, nach diesem Ratstreffen, müssten Sie eigentlich die Erkenntnis gewonnen haben, dass Griechenland endgültig pleite ist. Noch vor einem Jahr haben Sie Griechenland 110 Milliarden € zugesprochen – das heißt, die Mitgliedsländer gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank –, und jetzt, nach einem Jahr, müssen Sie die Frist erstrecken, weil Griechenland die Kredite nicht zurückzahlen kann. Jetzt müssen Sie die Zinsen senken, weil Griechenland den Belastungen im eigenen Land und den Verbindlichkeiten gegenüber seinen Geldgebern nicht nachkommen kann.

Spätestens jetzt, Herr Bundeskanzler, müssten Sie begreifen, dass Griechenland endgültig pleite ist, dass Griechenland nicht geholfen werden kann, dass das ein Fass ohne Boden ist und dass es nur ein einziges Interesse gibt, nämlich die Banken dort am Leben zu erhalten. Das ist doch kein Geheimnis mehr: Es sind deutsche, es sind französische Banken, die Griechenlands Staatsanleihen gekauft und Griechenland Kredite gegeben haben. Es gibt nur dieses eine Interesse, die Banken zu retten, und das ist in erster Linie den Deutschen und den Franzosen zu verdanken.

Warum muss der österreichische Steuerzahler da mitmachen? – Es versteht doch niemand in Österreich, dass wir für Banken geradestehen müssen, und das in Milliardenhöhe, wo wir selbst unsere Hausaufgaben zu leisten haben, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)

Auf der einen Seite haben wir die Fristerstreckung und großartige neuerliche Hilfe­stellung für Griechenland, und auf der anderen Seite gibt es den europäischen Stabi­litätsmechanismus, diesen dauerhaften Rettungsschirm, der jetzt aufgestellt wird.

Herr Bundeskanzler, ich erwarte mir, dass Sie uns heute die Fakten zu diesem europäischen Rettungsschirm liefern, der jetzt permanent aufgestellt bleibt, der im Grunde genommen als ein europäischer Währungsfonds eingerichtet wird. Das Geld kommt nicht mehr zurück. Sagen Sie das heute klar, dass diese Milliardenbeträge, die Sie in den nächsten Monaten überweisen werden, nie mehr zurückkommen!

Das ist verlorenes Geld. Das ist Geld, das für die Stabilität der Währung, des Euro, herangezogen wird, Geld, das der Steuerzahler niemals mehr sehen wird. Das sind cash 2,8 Milliarden € und zusätzliche Haftungen von 17 Milliarden €. Sagen Sie das einmal wahrheitsgetreu in dieser Deutlichkeit und versuchen Sie nicht, uns über irgendwelche Bypass-Erklärungen klarzumachen, dass das nur eine vorübergehende Stützung des Euro ist!

Wir wollen keinen Pakt für Europa. Denn das, was Sie geschlossen haben, Herr Bun­deskanzler, ist frei nach Faust ein Pakt mit dem Teufel! Das ist die Realität, meine sehr geehrten Damen und Herren, und das sollten Sie auch in dieser Deutlichkeit aussprechen! (Beifall beim BZÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Sie degradieren die Bürgerinnen und Bürger in Österreich zu Bürgen. Sie machen aus uns Bürgen. Sie verpfänden in den nächsten Jahren ganze Generationen. Wie können Sie als Vater es verantworten, dass die nächsten Generationen – auch Ihre Kinder und unsere Kinder – zahlen müssen für Entscheidungen, die Sie jetzt, heute und in den nächsten Wochen treffen, die die Spielräume der nächsten Generationen enorm ein­


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engen? Die nächsten Generationen werden nicht mehr über solche Budgets verfügen, wie Sie heute auf der Regierungsbank. Die nächsten Generationen werden vor Fragen stehen und daran verzweifeln, wie sie unsere Pflege finanzieren sollen. Wie sollen ihre Pensionen in Zukunft gestaltet werden? Wie soll das Gesundheitssystem in Zukunft krisenfest bleiben? – Das sind Fragen der nächsten Generationen.

Wie können wir es denn verantworten gegenüber unseren Kindern und Enkelkindern, dass dann kein Geld mehr zur Verfügung steht? Meine sehr geehrten Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, wie können Sie das gegenüber Ihrem Gewissen verant­worten, was Sie hier betreiben? (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Dr. Königshofer.)

Diese Griechenlandhilfe, diese Euro-Rettung, dieses Fass ohne Boden ist doch absurd, wenn in diesem Pakt zu lesen ist, dass Griechenland die gleichen Mittel zur Verfügung stellt – Kredite – wie Österreich und gleich viele Haftungen übernimmt. Das kommt ja dem Gleichsatz ähnlich: Ein Nackerter leiht dem anderen Nackerten Gewand.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das kann nicht funktionieren! Es ist unmög­lich, dass Griechenland jemals in die Situation kommen wird, den Euro zu retten, wenn die Griechen selbst nicht einmal in der Lage sind, ihre eigenen Finanzen abzusichern und zukunftsfest zu machen.

Für all diese Vergehen, für all diese Ausgaben, die Sie hier so großzügig betreiben, meine sehr geehrten Damen und Herren, zahlt der Steuerzahler. Das ist so! Das ist die Wahrheit und das ist die Realität! Sie haben ja schon Vorsorge getroffen mit der Kür­zung der Familienbeihilfe, mit der Erhöhung der Mineralölsteuer. Sie haben Vorsorge getroffen mit der „Bankkundensteuer“, die Sie mit den 500 Millionen € eingeführt haben. Hören Sie doch endlich einmal auf zu sagen, dass Sie mit diesen 500 Mil­lionen € die Banken schröpfen! Das ist eine Bankkundensteuer, die jeder Bankkunde in Zukunft zahlen wird, weil die Bankbearbeitungsgebühren steigen und weil natürlich auch die Zinsen steigen werden. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Dr. Matznetter: Das stimmt ja überhaupt nicht!)

Der dritte Punkt ist dieses Euro-Plus-Paket. Das Euro-Plus-Paket ist kein billiger Werbe­gag der ÖBB, sondern ein wirklich brisantes Thema, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist kein Werbegag irgendeines Transportunternehmens. Das ist wirklich Brisanz pur. Euro-Plus-Paket heißt: gemeinsame Lohnpolitik, gemeinsame Steuerpolitik.

Jetzt frage ich einmal die Herren Genossen und Gewerkschafter der SPÖ, ob sie das wollen, dass in Zukunft in Brüssel die Lohnverhandlungen stattfinden, dass uns dort gesagt wird, wie hoch der Mindestlohn in Österreich sein darf und welche Lohn­neben­kosten wir in Zukunft zu begleichen haben werden. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

Herr Bundeskanzler, ich erwarte mir, dass Sie uns einmal darüber Auskunft geben: Heißt das in Zukunft Lohnnivellierung nach unten für die österreichischen Arbeiterinnen und Arbeiter? Heißt das für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dass sie in Zukunft weniger verdienen? Heißt das für die gemeinsame Steuerpolitik, die ja Ihr Kollege Schieder so großartig lobt, dass wir künftig auch höhere Steuern zahlen werden? – Ich gebe schon zu bedenken, dass wir in einem „Nationalpark Hohe Steuern“ leben, dass wir am Plafond angelangt sind, was unsere Steuer- und Abgabenlast betrifft, dass Sie diese ständig, Jahr für Jahr weiter hinaufschrauben, dass wir mittlerweile bei 45 Prozent sind und dass da kein Spielraum mehr nach oben gegeben ist.


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Das heißt, wir sind überschuldet, in Österreich steigen die Schulden, die Wirtschaft wächst nicht. Was bei uns wächst, ist die Steuerlast und ist die Steuer- und Abgaben­quote, meine sehr geehrten Damen und Herren. Daher sagen wir: Genug gezahlt!, im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler! (Beifall beim BZÖ.)

Dass dieses Euro-Plus-Paket die Vorstufe zu einer europäischen Zentralregierung ist, muss Ihnen doch endlich einleuchten, meine sehr geehrten Damen und Herren von SPÖ und ÖVP. Da wird in Zukunft eine gemeinsame Wirtschaftspolitik gemacht, die uns kaltstellt, die uns hier im Parlament in Zukunft die Entscheidungen vorwegnimmt. Das sollte doch auch einmal in dieser Deutlichkeit gesagt werden, denn eine europäische Wirtschaftsregierung ist ein deklariertes Ziel dieser gemeinsamen europäischen Regierungspolitik. Das wollen wir nicht!

Wir wollen ein Europa der souveränen Staaten. Wir wollen stolz sein auf die Lösungs­kompetenz des österreichischen Parlaments. Wir haben viel Kompetenz, wir haben viele Vorschläge, Möglichkeiten, die wir nutzen wollen, um unsere Zukunft selbst abzusichern.

Wir gehen nicht den Weg der Wohlstandsverteilung innerhalb der Europäischen Union, bei dem die reichen Länder für die armen Länder in Zukunft ihr Geld zur Verfügung stellen und geradestehen müssen. Das wollen wir nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist der verkehrte Weg. Österreich ist bereits ein Geberland, ein Nettozahler, und das schon seit Eintritt in die Europäische Union. Wir zahlen gegen­wärtig 400 Millionen € pro Jahr, und in Zukunft wird sich das verdoppeln auf 800 Mil­lionen € pro Jahr.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, was heißt denn das? – Das heißt auch, dass wir in den nächsten Jahren in budgetäre Notsituationen kommen werden und dass das in den nächsten Monaten und Jahren wieder der Steuerzahler über eine Steuerer­höhung zu spüren bekommen wird, die ja schon klammheimlich im Finanzministerium vorbereitet wird.

Daher ist die Art und Weise, mit der Sie da über die Bevölkerung drüberfahren, für uns völlig unverständlich. Für jede kleinste Maßnahme gibt es Regierungserklärungen, gibt es auch von Ihnen den Vorschlag, dass das Volk abstimmen soll, wie beispielsweise über eine Heeresreform, aber wenn es darum geht, ganze Generationen in den nächsten Jahren zur Zahlung zu bitten, sie zu verpfänden, dann finden Sie es nicht der Mühe wert, das Volk zu befragen und den Bürger einzubinden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist das eigentliche Dilemma dieser Regierungspolitik. (Beifall beim BZÖ.)

Die Auswirkungen sind ja für den Steuerzahler schon spürbar. Was glauben Sie, woher jetzt diese Teuerungen kommen? – Am Anfang wird von den Wirtschaftsforschern beschwichtigt, die Teuerung werde nicht so stark ausfallen, 2 Prozent, 2,5 Prozent, aber jeden Monat überschlagen sie sich mit neuen Horrormeldungen.

Natürlich ist die gefühlte Inflation bereits zweistellig in Österreich. Jeder, der zu einer Zapfsäule fährt, kann das feststellen. Der Spritpreis ist gigantisch hoch. Sie in der Bundesregierung sind der Preistreiber Nummer eins, zu 40 Prozent sind Sie für diesen Höchstpreis verantwortlich. Und nur Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben diese Inflation zu verantworten. (Beifall beim BZÖ.)

Ich finde es unglaublich unverschämt, das sage ich auch in Richtung SPÖ und Genossenschafter, wie Sie versuchen, über die Inflation das Budget zu sanieren. Die Inflation ist eine versteckte Steuer, das ist die Steuer des kleinen Mannes. Das ist die Steuer der Familien. Das ist die Steuer auch der Pensionisten. Man kommt ja bei der Inflation nicht drum herum, man muss für die Waren des täglichen Bedarfs zahlen, ob


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man will oder nicht. Und durch die hohe Inflation saniert der Herr Finanzminister sein Budget, weil er dadurch natürlich erhöhte Mehrwertsteuereinnahmen zu verzeichnen hat. (Zwischenruf des Abg. Dr. Kräuter.)

Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist aus unserer Sicht zwar die be­quemste Art und Weise, das Budget zu sanieren, aber die heimtückischste und unverschämteste Art und Weise der Abzocke. Das sollte man auch in dieser Deut­lichkeit sagen. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Dr. Königshofer.)

Der Steuerzahler bezahlt zwischenzeitlich nicht nur über die großartigen Kredite, über diese Haftungen, die Sie da so einfach zusagen und verteilen, nein, er zahlt ja auch über die hohen Zinsen, die jetzt auf ihn zukommen. Nowotny spricht ja schon davon, dass es zu einem Zinsanstieg kommt, natürlich auch zu höheren Risikoaufschlägen, weil sich die Banken wieder sanieren wollen; und dann die Inflation, die auch noch dazukommt. Das heißt, der Steuerzahler zahlt für diese großartigen Zusagen, die Sie am Wochenende gemacht haben, doppelt und dreifach. Am Ende bleibt immer der Steuerzahler übrig, der alles auszubaden hat.

Die Banken bleiben völlig verschont. Was sagen Sie denn Ihren Genossen bei den Diskussionen, wenn die Frage auftaucht, warum die Banken so viel Geld bekommen? Welche Erklärung haben Sie denn dafür? – Das würde mich wirklich interessieren. (Abg. Dr. Kräuter: Hypo, sage ich!)

Es gibt noch immer keine funktionierende Bankenaufsicht auf europäischer Ebene. Es gibt kein Bankenkonkursrecht, weder in Österreich noch auf europäischer Ebene. Wie kann es denn sein, dass tagtäglich Betriebe in Konkurs, in Insolvenz gehen, dass es Privatkonkurse gibt, aber in Österreich und auf europäischer Ebene keine Bank in Konkurs gehen kann und am Ende der Bankdirektor immer weiß, dass der Steuer­zahler die Haftung übernimmt? Wie erklären Sie das der österreichischen Bevölkerung, Herr Bundeskanzler? – Das sollten Sie endlich sagen. (Beifall beim BZÖ.)

Und das führt mich bis zu den Ratingagenturen. Seit 2008 reden wir davon, dass wir uns da von den amerikanischen Ratingagenturen nicht vormachen lassen wollen, welche Investitionen wir zu setzen haben und wie wir sie zu bewerten haben. Bis zum heutigen Tag haben Sie jedoch nichts anderes gemacht, als großartig Kredite zu vergeben, großartig Haftungen zuzusprechen, Sie haben aber keine europäische Ratingagentur installiert. Natürlich haben die österreichischen und auch die europäischen Banken gar kein Interesse an einer europäischen Ratingagentur, weil sie sich ihr Rating teilweise in den USA bestellen und kaufen. – Das ist die Realität.

Noch einmal: Die Banken richten es sich, die Banken bestechen die Politik, und die Politik geht den Banken seit vielen Jahren auf den Leim, und das verstehen die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land nicht mehr, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Beschreiten Sie endlich den seriösen Weg! Mehr Patriotismus, mehr Achtung vor den österreichischen Steuerzahlern, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind angesagt. Das bedeutet auch eine bessere Zukunft für die nächsten Generationen, ohne dass man ihnen sozusagen die Zukunft madig macht und ihnen die Spielräume nimmt. Wir wünschen uns: Vorrang für Österreich statt für marode Banken und Pleiteländer. (Anhaltender Beifall beim BZÖ.)

15.21

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zur Beantwortung der Anfrage hat sich Herr Bundeskanzler Faymann zu Wort gemeldet. Die Redezeit sollte 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.

 



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15.21.34

Bundeskanzler Werner Faymann: Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Verehrte Staatssekretäre! Verehrte Abgeordnete! (Abg. Dolinschek entfernt die Tafel mit der Aufschrift „Genug gezahlt!“ vom Rednerpult.) Sie hätten das Taferl „Genug gezahlt!“ ruhig noch ein bisschen da lassen können, denn vielleicht reden wir über die Hypo auch noch. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Grosz stellt seine Tafel auf das Rednerpult. – Abg. Ing. Westenthaler: 1,6 Millionen € Defizit allein im ersten Jahr! Das ist das neue Management! – Abg. Dr. Strutz: Das wird noch teuer werden!)

Nachdem schon am Vormittag die Diskussion über den Schutzschirm und die Frage des sogenannten Wettbewerbspaktes diskutiert wurde, möchte ich doch einerseits an das Gesagte, andererseits an die Diskussion anschließen.

Es ist die Frage aufgeworfen worden: Haben wir uns zu weiteren Kriterien verpflichtet beziehungsweise sollten wir uns im Rahmen einer stärkeren Koordination auf euro­pä­ischer Ebene zu weiteren Kriterien, neben der Schuldenquote und der Neuver­schuldung, verpflichten? Kann man wirklich daran messen, ob ein Land langfristige und nachhaltige Politik betreibt, indem man lediglich die Schuldenquote oder die Neuverschuldung heranzieht? Gibt es nicht, um die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes festzustellen, weit mehr Kriterien, die darüber entscheiden, ob jemand seine Schulden bezahlen kann, wie viele Schulden er eigentlich aufnimmt, wie die Struktur der Schulden aussieht, also wofür sie sind? Ist das also nicht etwas vielfältiger als diese beiden Faktoren? Im Zuge dieser Diskussion, wie hier eine stärkere Koordination stattfinden könnte, muss man sich natürlich klar darüber werden, welche Faktoren eine Rolle spielen.

Wir haben eingebracht, dass Forschung, Entwicklung, Bildung, Ausbildung und auch soziale Kriterien bei der Frage der Wettbewerbsfähigkeit eines Landes, im Standort­wettbewerb eine wichtige Rolle spielen. Es ist aber auch eine Diskussion über die Wettbewerbsfähigkeit zu führen, das heißt etwa Lohnstückkosten, Entwicklung von Löhnen im Vergleich zur Produktivität, technologischer Fortschritt, die Frage des Industrie­standorts im internationalen Standortwettbewerb und vieles mehr.

Es schadet also nicht, wenn im Wettbewerbspakt über Kriterien zu befinden ist, die über die bekannten zwei Kriterien, Schuldenquote und Neuverschuldung, hinausgehen. Aber wenn jemand glaubt, er könne sich in die autonomen Verhandlungen der Tarifpartner einmischen, würde das von uns verhindert werden. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Bucher: Das schauen wir uns an!) – Ja, das können Sie sich anschauen.

Nachdem ja die Aussendung des ÖGB-Präsidenten vom Abgeordneten Stadler heute schon genannt wurde, möchte ich Ihnen der Ordnung halber sagen, was tatsächlich drinsteht – ich zitiere hier die OTS des ÖGB –:

„,Wir sind froh über die deutlichen Worte von Bundeskanzler Werner Faymann in Brüs­sel zum Thema Lohnpolitik‘, sagt ÖGB-Präsident Erich Foglar.“ (Abg. Mag. Stadler: Bitte, ein Leserbrief an die „Krone“! – Zwischenruf der Abg. Mag. Wurm. – Ruf beim BZÖ: ... von der Rudas!) – Da schau, haben Sie vergessen, ihn zu zitieren?

Weiters: „,Der Bundeskanzler hat bestätigt, dass Österreich mit den Kollektivvertrags­verhandlungen der Sozialpartner ein gutes System hat‘“ – das ist sehr richtig –, und er betrachtet es als Rückendeckung, als „die gewünschte Rückendeckung durch Bundeskanzler Werner Faymann“. – Sehen Sie! (Abg. Mag. Stadler: Der Kräuter wird das geschrieben haben! – Zwischenruf des Abg. Markowitz.)

Daher ist nicht beschlossen worden, in die Lohnverhandlungen einzugreifen. Öster­reich hat eine vorbildliche Rolle gespielt. (Abg. Bucher: Sie sollen ein bisschen mehr vorausschauen!) Wir können stolz auf das sein, was unser Land wirklich weiter­


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gebracht hat, im Unterschied zu so manchem Dringlichen Antrag (Beifall bei der SPÖ): nämlich den sozialen Frieden, die Sozialpartnerschaft und die Zusammenarbeit zwi­schen den Interessenvertretern. (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.)

Wenn also die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit definiert wird und hier eine Reihe von Überprüfungen, Erwägungen, Vergleichen angestellt werden, dann haben wir kei­nen Grund, den Vergleich zu scheuen, selbst wenn sich einmal in einem Faktor herausstellt, dass jemand anderer besser ist als wir. Das wird etwa bei der geringen Arbeitslosigkeit kaum der Fall sein, kann aber durchaus bei anderen Kriterien einmal der Fall sein. Dann schadet es nicht, dem eine Analyse voranzusetzen, um mögliche Handlungen einzuleiten, um im Vergleich besser zu werden. Also andere Kriterien als nur die Neuverschuldung zu vergleichen ist ein richtiger Weg der besseren Koordi­nation für die Zukunft.

Ich komme damit zu den Anfragebeantwortungen.

Zur Frage 1:

Es stehen Ihnen selbstverständlich die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates unverzüglich nach deren Beschlussfassung zur Verfügung – weil sie unverzüglich weitergeleitet wurden. Es stehen davor im EU-Hauptausschuss die Fragen in Diskussion, die vorher geplant sind, als Schlussfolgerungen. Ich stehe Rede und Antwort, in der Regel gemeinsam entweder mit dem Finanzminister, dieses Mal mit dem Finanzstaatssekretär, oder dem Außenminister.

Es stimmt, dass beim Wettbewerbspakt Abgeordneter Van der Bellen zu Recht einge­wandt hat, dass die Diskussion hier nicht im Hauptausschuss stattgefunden hat. (Abg. Bucher: Ja, dass wir endlich eine Regierungserklärung bekommen!) Das ist etwas, was in Zukunft auch einzuplanen ist, weil ich ebenfalls an einem lückenlosen Diskus­sionsprozess interessiert bin, insbesondere mit jenen – bei denen bedanke ich mich auch dafür –, die es konstruktiv verstehen. Konstruktiv heißt nicht, alles zu teilen, alles zu unterstützen und nicht die Kritikpunkte zu erkennen, aber konstruktiv ist mehr, als polemisch irgendwelche Überschriften zu addieren, in denen man irgendwelche Horrorszenarien darstellt, die letztendlich zu nichts führen.

Damit bin ich auch bei den Horrorszenarien. Natürlich kann es sein, dass es, wenn man jemandem einen Kredit gibt, Schwierigkeiten bei der Rückzahlung gibt. Das hat heute Vormittag zu Recht Herr Abgeordneter Van der Bellen betont. Natürlich ist es aber auch so, dass ein Schutzschirm, wenn er nicht benötigt wird, allen Ärger erspart – auch das ist richtig. Aber wir sind ja in dieser Wirtschaftskrise nicht vor der Situation gestanden: Machen wir nichts, damit wir nichts riskieren!, sondern vor der Situation: Wie verhindern wir Auswirkungen wie in den dreißiger Jahren, als durch Nichtstun Massenarbeitslosigkeit und Massenarmut entstanden sind. (Zwischenruf des Abg. Bucher. – Abg. Strache: Sie produzieren eine Massenarbeitslosigkeit der Öster­reicher!) Und ich bin stolz, dass wir uns nicht abhalten haben lassen von Ihren Überschriften, dass wir etwas getan und das Land gut durch die Krise geführt haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Zu den Fragen 2 bis 4:

Wie schon erwähnt, ist daher kein Eingriff in Lohnverhandlungen vorgesehen. Wir hätten uns auch entschlossen dagegen zur Wehr gesetzt. Die Mitgliedstaaten haben – so, wie das auch in Ihrer Rede, Herr Bucher, gewünscht war – mit dem, was sie inner­halb des eigenen Landes an Ressourcen, an Prozessen, an Know-how zur Verfügung haben, die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern. Da geht es nicht darum, dass uns irgend­eine gelenkte Hand von irgendwo plötzlich etwas abnimmt, uns jemand drein­redet oder jemand etwas beschließt anstelle unserer Lösungen. Wir werden lediglich


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hinsichtlich der Lösungen, die wir setzen, sei es bei den Sozialsystemen, den Gesund­heitssystemen oder den Pensionssystemen, ebenfalls auf den europäischen Prüfstand gestellt, wie gut oder schlecht sie sind.

Das schadet nicht. Österreich hat schon sehr oft gezeigt, dass es einen richtigen Weg geht und dort, wo etwas verbesserungswürdig ist, wie etwa in unserem Bildungs­system, werden wir ebenfalls Rede und Antwort stehen, wenn uns jemand für diese Kriterien auf den Prüfstand stellt.

Die No-Bail-Out-Klausel wurde nicht gebrochen. Der Vertrag sieht auch für Euro-Länder Beistandshilfen im Artikel 122 in Krisenzeiten vor. (Abg. Bucher: Bei Natur­katastrophen! – Abg. Mag. Stefan: ... Dauerkrise!) Genau das haben wir gemacht.

Die Frage war: Wie kann man auch außerhalb von Krisenzeiten mit einem Schutz­schirm verhindern, dass Spekulation, die man ja nicht auf bestimmte Jahrgänge limitieren kann, stattfindet?, damit man der Spekulation, wenn sie eintritt, auch etwas entgegenstellt, etwa einen Schutzschirm.

Daher halte ich es für richtig, diesen Schutzschirm aufzubauen, obwohl mir auch lieber wäre, wenn in der Europäischen Union überhaupt keine Probleme existieren würden und ich Ihnen immer nur berichten könnte, wie alles immer besser vorangeht. (Abg. Mag. Stefan: Jeder weiß, er kann machen, was er will!)

Nein, es gibt eine Reihe von Unterschiedlichkeiten, von Problemstellungen, von Kon­flikten, auch von Interessenkonflikten mit Banken – da bin ich vielen, die Kritikpunkte äußern, sehr nahe –, auch mit jenen, die es sich in diesen Konfliktsituationen ein bisschen besser richten.

Aber das heißt nicht, den Kopf in den Sand zu stecken und gegen alles zu sein, bei nichts mehr mitzumachen, so zu tun, als wäre man nicht dabei. Wir sind ein aktiver Teil der Europäischen Union, und ich verstehe die Kritik, dieses „Ja, aber“ als ein aktives Einbringen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zu den Fragen 5 und 6:

Wir haben aufgrund dieser tiefsten Wirtschaftskrise seit den dreißiger Jahren natürlich eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet, um den Euro zu stabilisieren. Ich habe auch in der bisherigen Diskussion noch nichts über ein Szenario vernommen, was eigentlich wäre, wenn wir keinem Land helfen würden, das in Schwierigkeiten gerät, es völlig der Spekulation überlassen würden, wie es dort weitergeht. Da ist doch nicht wirklich der einzige Leidtragende ein Bankdirektor, sondern dann heißt es natürlich für Griechen­land, für Irland oder für andere Länder, dass sie, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, Gelder aufzunehmen, im öffentlichen Bereich nicht mehr in der Lage sind, ihren Leistungen nachzukommen.

Was bedeutet das für die Bezahlung der Lehrerinnen und Lehrer, für die Schulen? Was bedeutet das für die Bezahlung des Gesundheitssystems? Was bedeutet das für die Bekämpfung der Armut? Was bedeutet das in all diesen Ländern? – Es ist doch nicht wahr, dass man, wenn man isoliert, indem man jemandem nicht hilft, nur die Banken treffen würde.

Es ist ganz anders. Man würde in diesem gemeinsamen Europa, das auch ein Friedens­projekt darstellt, die Menschen treffen. Wir sind auch dafür verantwortlich, an Lösungen zu arbeiten, bei denen die Menschen überall gleich viel wert sind und wo es sehr wohl darum geht, solch negative Auswirkungen hintanzuhalten und zu verhindern. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Hagen hält eine Tafel mit der Aufschrift „Genug gezahlt!“ in die Höhe.)

Zur Frage 7 – sie beschäftigt sich mit der Verwaltungsreform –:


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Es stimmt, dass der Abbau von Doppelgleisigkeiten und unnötiger Bürokratie eine bes­sere Effizienz bedeutet; sei es beim Pflegefonds, seien es die Vereinbarungen zur Stabilität, die mit den Bundesländern getroffen wurden, seien es andere Maßnahmen, die laufend von der Regierung in Angriff genommen werden – Doppelgleisigkeiten sind zu beseitigen.

Ja, manches Mal geht es zu langsam. Manches Mal sind die Widersprüche und die Gegensätze im Land so, dass auch ich mir mehr Kraft, mehr Unterstützung für etwas wünsche. Nicht gegenseitige Polemik und Gehässigkeit sind gefragt, sondern ein Zusammenstehen dafür, dass man Reformen nicht als Selbstzweck versteht, um dann einen Preis dafür zu bekommen, sondern dass der Preis, den man für Reformen bekommt, der ist, dass man mit weniger Geld die Qualität aufrechterhalten und daher andere wichtige Dinge im Land forcieren kann.

7 Milliarden €, die dann beim Finanzminister übrig bleiben, sind eine völlig falsche Erwartungshaltung. 7 Milliarden € Effizienzsteigerung, dass man Aufgaben zeitgemäß bewerkstelligen kann, indem man effizienter wird, ist eine richtige Erwartungshaltung im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform. (Abg. Bucher: Fangen Sie einmal an!)

Zu den Fragen 8 und 9 – ob wir unser Geld wieder bekommen –:

Ich habe dazu schon einiges gesagt, möchte Ihnen aber die Zahlen da nicht vorenthalten:

Österreichische Beiträge zur Stabilisierung der Eurozone: Griechenlandhilfe: 2,3 Mil­liar­den €, mit bilateralen Darlehen; EFSF 12,2 Milliarden €; Euro-Garantien: Auf­stockung auf 25 Milliarden €; ESM: 2,2 Milliarden € Kapitaleinlage 2013 bis 2017, pro Jahr sind das 445 Millionen €; weiteres Rufkapital und Garantien in der Höhe von 17,3 Milliarden €.

Zur Frage 10 – ob die Falschen für die Krise bezahlen –:

Leider ist es so, dass in unserem Wirtschaftssystem weltweit die Kontrollen, die Rah­men­bedingungen nicht stark genug sind, dass immer die Schuldigen zur Gänze bezahlen – das wäre auch mir viel lieber. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Tamandl und Dr. Stummvoll.)

Tatsächlich ist es so, dass unsere Aufgabe auch darin besteht, dass wir uns bei den Überwachungen von Bankgeschäften, Finanzmärkten, abgehobenen Finanzprodukten, auch beim Eingriff, auch bei gewissen Verboten, bei schärfer definierten Rahmen­bedingungen jenen Neoliberalen entgegensetzen, die sagen, dass der Markt alles regelt und wir froh sein sollen, wenn wir dabei sind oder, wenn es schiefgeht, dass wir zahlen dürfen.

Ja, das ist ein Widerspruch weltweit, das ist auch ein Widerspruch in der Europäischen Union, und ich bin stolz darauf, dass wir einen Beschluss aller Parteien im Parlament haben, also nicht nur einer oder zweier Parteien, etwa für eine Finanztransaktions­steuer, für eine stärkere Kontrolle des Finanzsektors, um dieses Ziel zu erreichen. (Abg. Grosz: Wir nehmen Sie beim Wort!) Es soll niemanden geben, der glaubt, dass ein Geschäft, ein Risiko – wenn es gut geht, steckt man den Gewinn in die Tasche, wenn es schiefgeht, bittet man den Steuerzahler –, dass das etwas ist, womit wir uns abfinden. (Abg. Bucher: Das ist die gelebte Realität dieser Bundesregierung!)

Wir Österreicher finden uns nicht damit ab. Wir sind auch aktiv auf europäischer Ebene, sowohl bei Fragen gegen Spekulation, für stärkere Rahmenbedingungen, für schärfere Kontrollen, als auch für zusätzliche Einnahmen wie etwa die Finanztrans­aktionssteuer. Das würde ich Ihnen dann bei einer Fragebeantwortung auch gerne schriftlich nachreichen, damit Sie sehen, welche Vorschläge ich etwa im Europäischen


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Rat bringe. Ich sage das aber auch für alle anderen Mitglieder der Regierung, dort, wo sie Österreich in Europa vertreten, ist das ein gemeinsamer Konsens. Es ist das aber auch, davon bin ich überzeugt, eine Frage der Fairness und der sozialen Gerechtigkeit.

Zu den Fragen 11 und 12 – Investitionen, statt das Geld für den ESM zu verwenden –:

Ja, es ist so, dass eine Reihe von Fragen der Stabilität, wie etwa der Forschung und der Infrastruktur, ebenfalls aufgenommen wurden, nicht nur im Rahmen der Lissabon-Agenda, sondern darüber hinaus bei diesem Wettbewerbspakt und bei dieser neuen Diskussion, wie wir eine stärkere Koordination in Europa herbeiführen können. Das geschieht auch zu Recht, denn auch das führt zu verstärkter Stabilität. Das Bekämpfen von Korruption und von Schattenwirtschaft gehört da eben auch dazu. Man hat nichts von einer Steuer, die irgendwo eingeführt wird, wenn sie dann nur ein kleiner Prozentsatz tatsächlich bezahlt.

Das sind eine Reihe von sehr harten, wichtigen, offenen Fragen, darüber kann man polemisieren, da kann man die negativen Beispiele aus irgendwelchen Pressespiegeln zusammenkopieren und dann so lange polemisieren, wie der Tag lang ist, oder man stellt sich dieser Aufgabe und versucht, gemeinsam auf europäischer Ebene Lösungen zu finden. Wir Österreicher tragen dazu bei! (Beifall bei der SPÖ.)

Zu den Fragen 13 und 14 – wie Österreich bei den Stabilitätskriterien liegt –:

Sie wissen, dass wir insbesondere bei der Arbeitslosigkeit mit unseren Lösungen im Bereich der Beschäftigungspolitik auch immer wieder als Vorbild genannt werden. Aber auch beim Wirtschaftswachstum und bei vielen anderen Faktoren, etwa beim Export, gibt es viele Länder, die sehr weit entfernt sind von dem, was wir in Österreich gemeinsam vorzuweisen haben. (Abg. Strache: ... von Triple-A auf B!)

Auch das Defizitkriterium von 3 Prozent im Jahr 2013, die Staatsschuldenquote und die Erhöhung, eine direkte Folge der Krise, werden, davon gehe ich aus, sich stabilisieren und mittelfristig wieder fallen, wodurch dann auch diese Kriterien belegen werden, dass wir auf dem richtigen Weg sind.

Zur Frage 15:

Wie von mir jetzt mehrfach klargelegt, sind all diese Überprüfungen – ob Pensionen, ob Löhne – dazu gedacht, Vergleiche anzustellen, zu schauen, wie effizient zum Beispiel die Erhöhung des faktischen Pensionsalters, wie wir das betreiben, wie unser Sozial­minister hier auch seine Pläne vorgestellt hat, ist, wie das im Vergleich zu Maßnahmen ist, die in anderen Ländern getroffen werden.

Ich meine, der Satz: Wir leben in Österreich und nicht woanders!, gehört nicht zu den intellektuellen Höhepunkten bei den Diskussionsbeiträgen in diesem Haus. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Es ist überhaupt keine Schande, im Guten wie im Schlechten, sich mit Lösungen, die anderswo in Europa, die anderswo in der Welt getroffen werden, zu vergleichen. Durch diesen Vergleich kann man sich entweder sicher sein, dass man es richtig macht, oder man kann einmal selbstkritisch sein und sehen, dass jemand anderer eine bessere Reglung hat.

Zur Frage 16, zur Rolle der EZB und der Banken (Abg. Bucher: Was ist mit der Steuerreform? Da haben Sie einiges übersprungen!):

Jawohl, die Europäische Zentralbank ist in geldpolitischen Fragen unabhängig, verfolgt das Ziel einer niedrigen und stabilen Inflationsrate. Es besteht kein Zusammenhang zwischen der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank und der direkten Ausgestaltung des ESM.


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Zur Frage 17, Stundungen:

Die Mitgliedstaaten haben sich vertraglich zur Einzahlung des Kapitalbeitrages ver­pflichtet.

Zu den Fragen 18 und 19 – Umsetzung der Transparenzrichtlinie und Bankeninsol­venz­recht in Österreich –:

Ja, da ist das erste Mal in der Transparenzrichtlinie, aber auch bei der Frage, wer aller auf europäischer Ebene im Insolvenzfall Beiträge wird leisten müssen, der Anteil der Privaten dezidiert zusätzlich formuliert worden.

Die Umsetzung eines Bankeninsolvenzrechtes ist ebenfalls ein wichtiger Baustein zur Regulierung der Finanzmärkte und ist derzeit in Arbeit. Es besteht in keiner dieser Fragen auch nur irgendein Widerspruch etwa in unseren Aussagen, die wir beide tätigen – weil Sie das auch gefragt haben. (Abg. Bucher: Trauen Sie sich die Beantwortung nicht zu, Herr Bundeskanzler?)

Zur Frage 20:

Inflationsanstieg im Februar in der Höhe von 3 Prozent im Vergleich zum Febru­ar 2010. – Hauptverantwortlich sind, wie Sie wissen, Preisanstiege bei Treibstoff und Heizöl. (Abg. Strache: Da wird eine Frage nach der anderen übersprungen! – Abg. Bucher: Was ist denn mit der Steuerreform, die Sie versprochen haben?)

Jawohl, die Inflation ist nicht zu bekämpfen, indem man hier einfach über den Schutz­schirm polemisiert, sondern das ist eine Frage, die mit Treibstoffpreisen, mit Speku­lation auf Treibstoffe, Spekulation auf Nahrungsmittel zu tun hat. (Abg. Strache: Ist die OMV jetzt der Spekulant? Die OMV spekuliert jetzt!)

Und erst recht gilt hiebei, dass man nicht sagen kann, die Kreativität im eigenen Land reicht aus, um etwa eine internationale Spekulation zu verhindern. Die Kreativität im eigenen Land reicht aus, um sich aktiv in Europa und international gegen Spekulation einzusetzen und mitzuwirken, dass internationale Lösungen zustande kommen. (Abg. Bucher: Ja, aber das machen Sie ja!) Das ist, gerade wenn es um Spekulation, um Treibstoffpreise, aber auch um Nahrungsmittel geht, ein Beispiel dafür, dass das Einigeln im eigenen Land der falsche Weg ist, wenn man zu Lösungen kommen möchte.

Zu den Fragen 21 und 22 – dabei geht es speziell um die Benzinpreise –:

In der Anfrage wird das Luxemburger Modell besonders angesprochen. Wir haben das mit dem Monitoring verglichen, das bei uns der Wirtschaftsminister über hat und gemacht hat, und geschaut, was im Vergleich dazu in Luxemburg herausgekommen ist.

Rechnet man die Netto-Benzinpreise im Vergleich, dann liegen wir besser. Rechnet man den Benzinpreis im europäischen Schnitt, liegen wir auch besser. Trotzdem: Wenn es weitere Möglichkeiten gibt, den Mineralölkonzernen auf die Finger zu klopfen, dass sie nicht alles weitergeben, wenn die Preise steigen, und alles behalten, wenn die Preise sinken, bin ich sehr dafür. (Abg. Mag. Stadler: Finanzminister! – Abg. Grosz: Mineralölsteuer!) Sie haben uns aber so einfach ein Luxemburger Modell hinge­schrieben, als wäre das der Stein des Weisen. Das ist es nicht, das sieht man, wenn man sich die Mühe macht, die Preise nachzurechnen und zu vergleichen.

Ich komme daher zur Frage 23, die auf die Finanztransaktionssteuer abzielt, also jene Vorschläge, die ich auch im letzten Europäischen Rat gemacht habe, aber vor allem auf die wesentlichen Fragen der Nukleartechnologie, die jetzt bei der Schutzschirm­debatte keine Rolle, wohl aber weltweit eine besondere Rolle spielt. Ich würde Ihnen


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die Antwort gerne schriftlich übermitteln, weil das im Rahmen des Zeitbudgets ja ver­ständlicherweise nicht möglich ist.

Zur Frage 24:

Es kann niemand ausrechnen – und das wäre völlig verfehlt! –, wie die Maßnahmen – der Schutzschirm –, die wir setzen, in 10 oder 15 Jahren aussehen und was das im Vergleich gebracht/gekostet hat. (Abg. Bucher: Wieso ist das verfehlt?)

Von einem bin ich aber überzeugt: Diejenigen, die mit der Milchmädchenrechnung kommen und sagen: Der Schutzschirm kostet etwas, ja das ist überhaupt insgesamt verlorenes Geld, nichts zu machen wäre so billig, nichts zu tun wäre die große Lösung!, belügen uns. (Abg. Strache: Sagt ja niemand! Die richtige Lösung ist gefragt! Die schwachen Volkswirtschaften entlasten!) Ich bin davon überzeugt, dass nichts zu tun den Kindern und Enkeln gegenüber unverantwortlich ist.

Weil Sie das gesagt haben: Ja, auch ich bin Vater zweier Kinder, und ich möchte meinen Kindern nicht sagen, dass in einer schwierigen Situation, in einer Wirt­schaftskrise, in einem Zusammenwachsen eines friedlichen Europas mein Auftrag war, nichts zu tun. Daher bin ich für diesen Schutzschirm und stelle mich auch den anderen Konflikten mit allen Vor- und Nachteilen. (Anhaltender Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.43


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß der Geschäftsordnung kein Redner/keine Rednerin länger als 10 Minuten sprechen darf. Jedem Klub kommt eine Gesamtrede­zeit von 25 Minuten zu.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stadler. Ich stelle die Uhr auf 10 Minuten. – Bitte.

 


15.44.31

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Bun­deskanzler! (Der Redner stellt eine Tafel mit der Aufschrift „Genug gezahlt!“ auf das Rednerpult. – Abg. Silhavy: Das ist ein bisschen eine Überproduktion! – Rufe beim BZÖ: Das ist für die ÖVP!) Ich verspreche Ihnen, wir werden über die Hypo Kärnten schon noch diskutieren – angesichts der heute bekannt gewordenen Bilanzverluste von 1,6 Milliarden € unter rot-schwarzer Führung. (Abg. Ing. Westenthaler: Wie viel? – Ruf bei der ÖVP: Altlasten!) – Altlasten, Jessas! (Ruf: Das ist euer Erbe! – Abg. Strache: Josef und Werner!) Im Jahr 2009: 1,5 Milliarden €! Mittlerweile sind es mehr als 3 Mil­liar­den € in zwei Jahren. (Abg. Ing. Westenthaler: Wem gehört die Bank? Schaut nicht gut aus!) Darüber werden wir zu gegebener Zeit noch reden. Der Zeitpunkt kommt, da bin ich ganz sicher.

Bei der Debatte um diesen Euro-Rettungsschirm ist überhaupt ein bisschen aufge­fallen, dass Sie am liebsten über alles Mögliche reden wollen. Im Hauptausschuss wollten Frau Kollegin Plassnik und auch die SPÖ ursprünglich nur über Libyen und den Jemen reden. Erst als ich den Bundeskanzler gefragt habe, ob man ihn vorher gefragt hat, bevor man die Raketen auf Libyen abgeschossen hat, und er das verneint hat, war man dann der Meinung: Es ist eigentlich nicht so gescheit, über ein Thema zu reden, zu dem wir international nicht einmal gefragt werden! Reden wir doch über das Thema, das den österreichischen Steuerzahler wirklich betrifft: zusätzlich 2,2 Milliarden € auf den Tisch des Hauses in Brüssel und zusätzlich 17,3 Milliarden € an weiteren Garan­tien!

Darüber müssen wir sprechen, nicht über Libyen und den Jemen, wo wir nichts zu sagen haben, Herr Bundeskanzler, und auch nicht über die Hypo, diese werden wir,


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wie gesagt, zu gegebener Zeit noch extra diskutieren – wie ich meine, sehr zum Unwil­len der beiden Koalitionsparteien.

Wissen Sie, Kollege Schüssel hat ja recht. (Abg. Strache: Aber die Kommunalkredit dürfen wir nicht vergessen!) – Auch über diese werden wir noch extra reden! (Abg. Ing. Westenthaler: Wer sitzt denn dort im Aufsichtsrat in der Hypo?) Kollege Schüssel hat ja recht: Erstens hat er recht, wenn er heute kritisiert, dass kein einziger ÖVP-Vertreter auf der Regierungsbank sitzt. Auch der Staatssekretär aus dem Finanzminis­terium ist nicht hier. Die ÖVP tut so, als ob sie mit diesem Rettungsschirm nichts zu tun hätte, sie versucht, das zu einem SPÖ-Thema zu machen. In Wirklichkeit ist aber der Finanzminister und ÖVP-Obmann der Hauptverantwortliche, der uns diese Malaise mit eingebrockt hat. (Abg. Bucher: Das ist ein unfairer Partner!)

Das Zweite – auch da zitiere ich wieder Wolfgang Schüssel –: Ja, es ist richtig, man hätte darüber nachdenken müssen, ob es nicht à la longue oder mittelfristig oder sogar kurzfristig billiger gekommen wäre, Herr Bundeskanzler, ein paar Banken, die sich in Griechenland auf Kosten des Steuerzahlers verspekuliert haben, ein paar deutsche Banken, französische Banken und im irischen Fall sogar noch britische Banken, die nicht einmal im Euro-Bereich sind, Pleite gehen zu lassen, damit es der Sektor versteht, dass nicht der Steuerzahler am Schluss die gesamte Malaise ausbadet und die Suppe bezahlen muss, die hier serviert wird, meine Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Strache. – Abg. Bucher: Kalkulierbares Risiko!)

Es wäre billiger gekommen, dem Bankensektor klarzumachen, dass ohne Schul­dennachlass für die Griechen, ohne entsprechende Stundungen für die Griechen eben keine Bereitschaft da ist, deutsche, französische und im irischen Fall englische Banken aufzufangen.

Das ist das falsche Signal gewesen, und das haben wir Ihnen hier gesagt – nicht nur wir, auch Kollege Van der Bellen, der so gerne von Ihnen zitiert wird; darauf komme ich noch extra zu sprechen, warum Sie das machen –, dass diese Strategie eine falsche war.

Meine Damen und Herren, Sie haben das falsche Signal gesetzt, und dieses Signal ist sündteuer, sündhaft teuer! Ich sage Ihnen: Genug gezahlt! Das ist der Punkt! (Beifall beim BZÖ. – Abg. Bucher: Das ist fatal!)

Die Österreicherinnen und Österreicher, aber auch die Deutschen und alle anderen EU-Bürger, die dauernd mit ihrer Leistung dazu beitragen müssen, dass es sich die Bankdirektoren mit Superdividenden, mit Supergagen richten können (Abg. Strache: Der Herr Treichl von der Erste Bank!), haben mittlerweile die Nase gestrichen voll. Die Banken zahlen noch Sonderboni aus!

In Deutschland haben wir es ja gesehen: Nicht Frau Merkel schafft Herrn Ackermann an, sondern Herr Ackermann schafft Frau Merkel an. In Österreich ist nicht Herr Pröll derjenige, der sagt: Das Primat der Politik gilt!, sondern Herr Konrad schafft Herrn Pröll an!

Es ist einfach das falsche Signal gesetzt worden. Meine Damen und Herren – jetzt richte ich mich wirklich in erster Linie an die Sozialdemokratie –, Sie sollten daher auf Ihre Gewerkschaftsfunktionäre hören!

Herr Bundeskanzler, Sie haben übrigens den Herrn Gewerkschaftspräsidenten nicht vollständig zitiert. Am Tag nach der Ratstagung, am 27. März 2011 (Abg. Bucher: Nachdem er sich erkundigt hat!), hat Herr Foglar Folgendes gesagt – ich muss das wirklich vorlesen, Herr Bundeskanzler; es ist wirklich gut, was Foglar schreibt –:

„Foglar: Druck von EU führt in Sackgasse“. – Nicht Stadler, sondern Foglar!


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„Vor diesem Hintergrund wiederholt Foglar seine Kritik an der derzeitigen Ausrichtung der EU-Politik.“ – Das ist auch Ihre Politik, Herr Bundeskanzler! – Das ist meine Zwi­scheneinflechtung.

Weiter im Zitat: „Vertreter der EU-Kommission hätten Druck gemacht, die Mindestlöhne und Pensionen zu kürzen und Arbeitsmärkte zu Lasten der ArbeitnehmerInnen flexibler zu machen. [...] die Tendenz in die EU-Politik“ geht „weiterhin in die falsche Richtung.“

Wörtliches Zitat, zwischen Anführungszeichen steht: „‚Gegen Wettbewerb ist an sich nichts einzuwenden, wenn er allen in Europa zugute kommt. Wettbewerb, der aber als Grundgedanke niedrige Löhne, niedrige Sozialstandards, gestutzte Sozialsysteme und geschmälerte Arbeitsrechte vorsieht, ist grundfalsch und führt Europa in die Sackgasse. Das derzeitige Verständnis von Wettbewerb, das sich nur an den Löhnen und Lohnstückkosten orientiert, ist einäugig und schafft kein Wachstum in Europa. Und die Krisenverursacher werden nach wie vor außen vor gelassen‘, kritisiert Foglar.“

Ah, da schau her! Sie haben jetzt gerade dem Hohen Haus erklärt, wie Sie die Krisen­verursacher am Schlafittchen nehmen. Überhaupt nichts tun Sie! Wenn Sie es mir schon nicht glauben, dann glauben Sie es wenigstens Ihrem Genossen Foglar! Sie haben nicht verstanden, dass auch dafür, was der Bankensektor eigentlich mittragen soll, am Schluss wieder der Bankkunde zahlen muss, meine Damen und Herren! Keiner von diesen zahlt selbst! (Beifall beim BZÖ.)

Wissen Sie, warum nicht? – Weil es kein Haftungsrecht für Bankdirektoren und für Spekulanten gibt, wo man auf ihr Privatvermögen greifen kann. Das Privatvermögen dieser Herrschaften einmal anzuzapfen, das wäre der Ansatzpunkt! Denn nur dann, wenn man einmal erkennt, dass man mit dem eigenen Kapital für das, was man an­richtet und den Steuerzahlern in Rechnung stellt, auch am Schluss die Rechnung bezahlen und mit leisten muss, wird die Lust, sich am Steuerzahler zu vergreifen, deutlich niedriger werden. Das ist der Punkt, meine Damen und Herren, den Sie nicht beachtet haben! (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Strache.)

Daher war ich ein bisschen erstaunt – auch über Ihre Wortwahl. Herr Bundeskanzler, am Vormittag haben Sie noch gesagt: Angleichung der Sozialstandards! Jetzt am Nachmittag war es nur noch die Evaluierung der Sozialstandards. Also, so gesehen wirkt die Zitierung des Herrn Präsidenten Foglar schon. Ich weiß nicht, ob Herr Foglar sich selbst bei Ihnen gemeldet hat, aber ich zitiere ihn halt einfach gerne, weil es offensichtlich dazu führt, dass Sie, je länger die Diskussion dauert, umso eher bereit sind, auf unsere Position einzuschwenken. Das ist zumindest einmal ein guter Trend; der soll einmal anerkannt werden.

Die Originaldokumente, die mit Ihrer Stimme, Herr Bundeskanzler, mit beschlossen wurden, sind nun einmal deutlich. Das hat Kollege Auer am Vormittag ja gesagt: Man soll sich sozusagen an den Handelspartnerländern orientieren. Er hat auch gleich eines genannt: China! – Na wunderbar! Viel Glück bei den Lohnabschlüssen, meine Damen und Herren, wenn wir uns an den chinesischen Sozialstandards orientieren sollen! Das ist die Österreichische Volkspartei, die sich das vorstellt! Nein, mit uns nicht! Mit uns mit Sicherheit nicht, Herr Kollege Auer! Mit uns mit absoluter Sicherheit nicht. (Beifall beim BZÖ.)

Nun zu den Schalmeientönen in Richtung Van der Bellen – wo ist er denn, der Herr Kollege Van der Bellen? Er wird hier permanent gelobt und gebauchpinselt – in der Hoffnung, dass das bei den Grünen durchwirkt. Ich sage Ihnen, was der Hintergrund dafür ist. (Rufe bei BZÖ und ÖVP: Im Rathaus!) – Wahrscheinlich, ja. Also, er ist nicht hier. Mir fehlt er nicht, aber er ist nicht hier. Halten wir das für das Protokoll fest.


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Meine Damen und Herren! Der Grund für diese Schalmeientöne ist doch der, dass Sie in einem Punkt eine Zweidrittelmehrheit brauchen, nämlich bei der Änderung des Lissabon-Vertrages, den Sie jetzt mit oder ohne Volksabstimmung machen wollen. Wissen Sie, die Volksabstimmung ist jetzt schon eindeutig. Ich sage Ihnen jetzt schon das Ergebnis voraus: 80 Prozent sind mittlerweile gegen diesen Lissabon-Vertrag. 90 Prozent haben mit dem, was Sie dort draußen auf den Tisch legen, überhaupt keine Freude mehr und sind gegen dieses ständige Hergeben und ständige Mitleisten.

Daher sage ich Ihnen, dieses Zweidrittelerfordernis werden Sie bei uns jedenfalls nicht abholen können, ich nehme an, bei den Freiheitlichen auch nicht. Die Frage, ob Sie es bei den Grünen holen können, ist, so glaube ich, der Grund für diese Schalmeientöne. Ich schaue mir das ganz genau an. (Abg. Bucher: Da muss man gut lobbyieren!)

Eines ist aber sicher – das sage ich jetzt in erster Linie in Richtung ÖVP –: All jenen, die seinerzeit behauptet haben, es sei kein Änderungsbedarf im Lissabon-Vertrag erforderlich, es sei alles rechtskonform – das haben Sie heute auch wiederholt, Herr Bundeskanzler, das sollten Sie sich nicht von Ihrem Koalitionspartner einreden lassen, es ist nicht immer alles gescheit, was die Ihnen einreden wollen! –, sei gesagt: Tatsache ist, dass der jetzige Beschluss beweist, dass das natürlich seinerzeit illegal war, dass es gegen das Vertragswerk gerichtet war, dass die No-Bail-Out-Klausel verletzt wurde, dass selbstverständlich daher der Lissabon-Vertrag geändert werden musste und dass Sie deswegen selbstverständlich hier eine Zweidrittelmehrheit dafür brauchen.

Ich sage es noch einmal: Von uns kriegen Sie sie mit absoluter Sicherheit nicht geliefert, Herr Bundeskanzler! (Beifall beim BZÖ.)

Ich bitte Sie und fordere Sie auf, die Diskussion über einen Punkt zu beginnen und nicht weiter zu verweigern, dass man nämlich darüber nachdenkt, ob man Europa nicht anders bauen muss, nicht nur mit verschiedenen Geschwindigkeiten, sondern auch bezüglich der Währungszone und mit verschiedenen Zoneneinteilungen. Das ist keine Bosheit gegen irgendein südlich gelagertes Land – das ist Polemik; das ist übrigens, nebenbei gesagt, auch noch entsprechend dumm –, sondern es ist ein Gebot der Vernunft, die Wirtschaftsstärke dieser Nationalökonomien in Rechnung zu stellen und dann verschiedene Währungszonen vorzusehen.

Denn mittlerweile haben wir ja schon zwei Währungszonen. Wir haben die Währungs­zone der Euroländer, und wir haben die Währungszone der Nicht-Euroländer. Und diese fühlen sich gar nicht so schlecht dabei. Haben Sie jemals gehört, dass die Briten jetzt in den Euro hinein wollen? – Keiner will derzeit hinein. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Sie müssen darüber nachdenken und dürfen die Diskussion nicht weiter verweigern, dass man in Zukunft zur Stabilisierung der Eurowährung auch verschiedene Zonen wird diskutieren müssen. Diese Diskussion bleibt Ihnen sicher nicht erspart. (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

15.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Dr. Cap. – Bitte.

 


15.55.03

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Kollege Stadler! Die Diskussionen, wie Europa vielleicht sogar etwas anderes gebaut werden kann oder soll, gibt es ja schon längst, nicht nur in der Politik, sondern auch in der Wissenschaft. Die Diskussionen gibt es über die verschiedenen Währungszonen. Das ist eine Debatte, die stattfindet. Ich bin dafür, dass man das auch seriös diskutiert. Ich bin ja


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nicht dazu da, um zu sagen, der Ist-Zustand ist der Ideal-Zustand. Unsere Aufgabe ist es sicherlich, darüber nachzudenken, wo man allenfalls auch strukturell etwas ändern kann oder ändern muss.

Aber was mich bei der ganzen Debatte so verblüfft, ist im Endeffekt das: Wir haben hier ein spezielles Wirtschaftssystem. Wir brauchen uns doch nicht jedes Mal so überrascht hier zusammenzufinden und so zu tun, als ob dieses Wirtschaftssystem so leicht planbar wäre. Bei der Rede des Kollegen Bucher habe ich zwischen seinen fast schon apokalyptischen Tönen, die er gehabt hat, fast einen Prediger der Hoffnungs­losigkeit durchschimmern gehört. Jedes Mal glaubt man: Und nachher fahren wir alle mit dem Bus zum Donaukanal und springen hinein! Ich meine, das hat ja keinen Sinn, das so zu debattieren. (Abg. Grosz: Wenn ich mir die Regierungsarbeit an­schaue, ...! – Abg. Strache: Aber dieses Gefühl ... bei der Bevölkerung, Herr Klubob­mann!)

Ich meine, in dem Zusammenhang wäre es sinnvoll, nicht Handlungsspielräume sowohl in der Politik wie auch gegenüber einem Wirtschaftssystem zu insinuieren, das resistent gegenüber Handlungsspielräumen in dieser Art ist. Einmal ist es historisch probiert worden. Das war in der kommunistischen Planwirtschaft. Das ist kläglich gescheitert. Die haben auch keine Handlungsspielräume gehabt. Die haben die Hand­lungsspielräume niedergeplant. Das hat es auch nicht gegeben.

Ich finde, wir sollten da einmal halbwegs seriös debattieren, auch was die politischen Machtverhältnisse betrifft. Ich meine, bei manchen Wortmeldungen meiner Vorredner vom BZÖ und von der FPÖ ist das immer so: Es ist ohnehin alles klar. Es liegt in der EU alles auf dem Tisch. Es wartet ein jeder nur mehr, dass wir sagen: Achtung, fertig, los!, am besten aus Österreich, und dann rennen alle in die gleiche Richtung. Das sind die Schablonen Ihrer Reden. Die sind sinnlos.

Es wartet dort niemand auf einen Pfiff aus irgendeiner Hauptstadt. Maximal akkor­dieren sich Hauptstädte und tun sich zusammen. (Abg. Mag. Stadler: Wer ist da hoffnungslos?) Es gibt dort die verschiedenen Interessensstrukturen: Die Interessens­struk­turen der Finanzmärkte, der Londoner City, die weiter bei den Steueroasen blei­ben wollen, weiter die Steuerhinterziehung tolerieren wollen, weiter die Spekulation akzeptieren wollen. (Abg. Strache: Vom Marxisten zum Turbo-Kapitalisten ent­wickelt!) – Das hat mit Marxismus noch lange nichts zu tun! (Abg. Strache: Heute sind Sie der Turbo-Kapitalist!)

Alle sagen zu Recht: Das ist eine Fehlentwicklung dieses Wirtschaftssystems, das sich gegen die Arbeitnehmer, gegen die Unternehmer, gegen dieses System richtet und das zerstörerische Kräfte hat. Gegen das sollen wir, so glaube ich, gezielt und geplant auftreten. Aber dazu braucht man eine vernünftige Debatte. (Abg. Bucher: Was sagen Sie denn den Arbeitern mit der Politik, die Sie betreiben? Was sagen Sie den Men­schen?)

Jedes Mal tragen Sie eine Fahne vor sich, wo draufsteht: Ich komme aus der Privat­wirtschaft! – Na, super! Aber was hilft uns das, wenn Sie dieses Wissen hier nicht einfließen lassen? – Das ist lächerlich. Sie stellen sich hier her und sagen: Na hallo, wieso wird das nicht geplant und umgesetzt, und das nicht, das nicht, das nicht? – Weil dort Interessensgruppen sind! Weil das ein Wirtschaftssystem ist, das sich gegen diese Regeln massiv wehrt. Ich wäre auch dafür, dass wir mehr Regeln haben. (Abg. Bucher: Wer macht denn die Gesetze? Wer schafft denn die Rahmenbedingungen?) Wenn wir für mehr Regeln sind, schreien Sie auf und sagen: Wahnsinn, zu viel Staat!

Sie haben sich in Ihrer Rede einmal widersprochen und haben gesagt: 500 Millionen € müssen die Banken zahlen, das geht zu den Kunden! Und dann haben Sie gesagt: Was zahlen die Banken? (Abg. Bucher: Ja, natürlich! Haben Sie schon einmal etwas


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von Kalkulation gehört?) Wenn Sie die These vertreten, dass alles, was die Banken zahlen, die Kunden zahlen, dann ist das ein Ausdruck von Hilflosigkeit und Hoffnungs­losigkeit. Darum habe ich gesagt, Sie sind der Prediger der Hoffnungslosigkeit, denn am Ende Ihrer Rede habe sogar ich leichte Depressionen bekommen. Und das ist bei mir ganz schwer, denn ich bin schon sehr lange hier und ich bin sehr resistent. Das hat so keinen Sinn. Daher sage ich Ihnen: Das müssen wir einmal in aller Ruhe auch sagen können. (Abg. Mag. Stadler: Aber ich kann Ihnen da ein paar gute Ärzte emp­fehlen!)

Daher möchte ich Ihnen noch Folgendes sagen. Der nächste Punkt ist – ich kann es ja abschwächen –: Man kann ja aus diesen Reden auch die Frage heraushören, wann endlich die gemeinsame europäische Wirtschaftsregierung kommt. Das ist dann das, wo dann Löhne vorgeschrieben werden, die Budgets genau vorgeschrieben werden. (Abg. Bucher: Ja! Das habt ihr schon paktiert! Das steht ja drinnen!) Dagegen haben wir uns gewehrt. Das hat er ja gerade erklärt.

Aber das, was Sie, also diejenigen, die eigentlich dauernd sagen, sie wollen mehr österreichische Souveränität, die ganze Zeit fordern – auch um die Schuldensituation einzelner Mitgliedsländer zu domptieren –, ist im Endeffekt: Ich will eigentlich eine gemeinsame Wirtschaftsregierung! Da hört sich das ganze Theater auf und wir können das besser regeln! – Super. (Abg. Bucher: Wer sagt das?) – Sie, Sie zum Beispiel, Sie, der Obermarktwirtschaftler, sagen das in Wahrheit! Ja, auch heute am Vormittag haben wir das von den beiden Oppositionsrednern gehört, dass das quasi die Quin­tessenz ist.

Wenn Sie sich gegen Logik aussprechen, dann sagen Sie es gleich. Wir müssen ja auch die Logik der Ausführungen berücksichtigen, nämlich das, was am Ende dieser Ausführungen herauskommt. Mir tut es leid, aber es ist so. Das muss hier einmal gesagt werden. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Grosz: Sie hören schon schlecht! Das ist, weil Sie schon 40, 50 Jahre in dem Haus da sitzen! – Abg. Bucher: Jetzt muss ich mir ernstlich Sorgen machen über Ihren Gesundheitszustand! Das ist ja unglaublich!)

Sie negieren das, was wirklich fortschrittlich ist, nämlich dass da jetzt erstens einmal erreicht worden ist – Professor Van der Bellen hat es gesagt, es wird auch so zitiert in der „Berliner Zeitung“ und ist auch offiziell in den Dokumenten –: Einstimmigkeit beim Abrufen dieser Gelder – ganz wichtig! –, Beteiligung der privaten Gläubiger – ganz wichtig! Es wird weiter versucht, bei den Ratingagenturen und bei den Finanzmarkt­regelungen entsprechende Lösungen zu finden. Das, finde ich, sind einmal an der Wurzel dieses Übels Maßnahmen, die es zu setzen gilt und wofür man kämpfen muss. (Abg. Strache: Alles heiße Luft, Herr Klubobmann! Alles heiße Luft!) Eine Finanz­transaktionssteuer wird es nicht von heute auf morgen geben, aber man muss dafür kämpfen. Dafür hätte ich aber gerne einen nationalen Schulterschluss. (Abg. Bucher: Schulter an Schulter – Schluss mit lustig!) Dafür, glaube ich, wäre es besser, wenn alle fünf Parteien hier zusammenhalten, statt hier irgendwelche Phantasiebilder apoka­lyptischer Provenienz zu entwickeln, die niemandem weiterhelfen. (Abg. Bucher: Gemeinsame Wirtschaftsregierung! Super!)

Und das Wichtigste dabei ist diese Stabilität, die über diese gemeinsame Währung signalisiert wird, die Chance, dass diese Länder die Möglichkeit haben, sich über die Finanzmärkte zu finanzieren, die Chance, dass hier Schuldenabbau betrieben wird, die Chance, dass es hier zu den längst fälligen Regulierungen kommt, um den Wuche­rungen dieses Wirtschaftssystems entgegenzuwirken, ohne mehr Staat und das alles, was Sie uns da dauernd in die Schuhe schieben wollen. (Abg. Bucher: Und was kostet das den Steuerzahler?)


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Kosten ja, aber Sie müssen gegenrechnen, was es bringt, dass wir in dieser Wäh­rungszone sind, was wir profitieren als exportorientiertes Land! Das interessiert Sie alles nicht. (Abg. Bucher: Wo nehmen Sie denn das Geld her?) Seriöse Debatte heißt: Was ist der Nutzen? Der Nutzen überwiegt. Was ist, damit der Nutzen weiter bleibt? Das sind auch Kosten. So simpel ist es, aber dagegen wehren Sie sich. Sie stellen sich einfach hier her und meinen: Ich bin ein bisserl ein Apokalyptiker, damit komme ich bei einzelnen Zielgruppen in der Bevölkerung besser durch. (Abg. Bucher: Schauen wir, was bei Griechenland herauskommt und bei Portugal! Wird sehr spannend!)

Angst machen ist noch keine Lösung. Lösung ist, Lösungen anzubieten. Das ist das, was wir versuchen zu machen, und wir versuchen das letztendlich auch hier einzu­bringen. Und wenn es wirklich gilt, Schulden zu beherrschen und Haushaltsdefizite in Ordnung zu bringen, dann gilt auch hier die soziale Gerechtigkeit, der soziale Ausgleich, ist die Frage zu stellen: Wer sind die großen Profiteure?, damit die auch zur Kasse gebeten werden – das beginnt jetzt – und das nicht abgewälzt wird auf diejenigen, die sich nicht wehren können. (Abg. Bucher: Aber denen werfen Sie das Geld doch in den Rachen! Da sind Sie der Turbokapitalist! Das sollen die Österreicher zahlen!)

Das würde ich anregen, das wäre eine sinnvolle Debatte. Ansonsten reden wir anei­nander vorbei. Es wäre schade, denn ich kenne Sie ja privat, Herr Kollege Bucher, und weiß, privat kann man mit Ihnen sehr wohl gut diskutieren. Aber kaum sind Sie hier herinnen, springen Sie herum und werden zum Apokalyptiker, und ich werde ganz traurig nach so einer Rede. Und das ist doch wohl nicht das Ziel. (Heiterkeit und Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.02


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Schüssel. – Bitte.

 


16.02.52

Abgeordneter Dr. Wolfgang Schüssel (ÖVP): Hohes Haus! Herr Bundeskanzler! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal: In einem Punkt haben die Vorredner schon recht. Es wäre, glaube ich, als Anregung, sehr vernünftig, nach einem so wichtigen Rat – und es war ja nicht ein normaler Europäischer Rat – mit einer Erklärung dem Hohen Haus zur Verfügung zu stehen. (Abg. Bucher: Typische Nachfolgerkritik!) Erstens einmal hätte man sich dann die Aktuelle Stunde und die Dringliche erspart, und es wäre, glaube ich, sehr vernünftig gewesen, zumal wir ja – und darauf wurde hingewiesen – ohnehin zumindest eine Oppositionspartei brauchen, damit wir den Artikel 136 mit Zweidrittelmehrheit beschließen können. Also, wir kom­men ja so und so nicht herum, mit dem Hohen Haus ausführlich über dieses Thema zu reden. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ein Argument, das sehr gefährlich ist, ist vom Herrn Abgeordneten Stadler gekommen: Wir hätten praktisch gesetzwidrig oder verfassungswidrig diesen früheren Rettungs­schirm, den Übergangsrettungsschirm beschlossen. Das ist nicht richtig. Der Arti­kel 122 sagt ausdrücklich (Abg. Mag. Stadler: Völkerrechtswidrig, nicht verfassungs­widrig!) – nein, auch nicht völkerrechtswidrig; ich beziehe mich auf den EU-Vertrag –, der Artikel 122 sagt ganz eindeutig:

„Ist ein Mitgliedstaat aufgrund von ... außergewöhnlichen Ereignissen ... oder von gra­vierenden Schwierigkeiten“ (Abg. Bucher: Naturkatastrophen!) – ja, auch, aber es ist ja keine Naturkatastrophe (Abg. Bucher: Ja, aber da steht nichts drinnen, dass der pleitegeht!); aber gravierende Schwierigkeiten sind es – „bedroht, so kann der Rat ... beschließen, dem ... Mitgliedstaat unter bestimmten Bedingungen einen finanziellen Beistand ... zu gewähren.“


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Das sagt eindeutig, dass es richtig und auch zulässig war, einen temporären Ret­tungsschirm zu machen, aber es ist auch klar, dass man nicht einen permanenten Rettungsschirm aufgrund dieser Geschichte machen kann. Deswegen brauchen wir den Artikel 136, und ich hoffe, dass sich die Opposition dem auch nicht verschließen wird. (Abg. Mag. Stadler: Was sagt der Artikel 125?)

Der neue Rettungsschirm, der Europäische Stabilitätsmechanismus, wird insgesamt 700 Milliarden an Volumen haben, das heißt, ein Ausleihvolumen von 500 Milliarden €. Und das wird ja heftig kritisiert. Ich persönlich halte das für einen notwendigen und absolut richtigen Schritt, obwohl in der Anfrage und auch in vielen öffentlichen Diskussionen – es haben sich ja hunderte Wissenschaftler zu diesem Thema ge­äußert – durchaus berechtigte Argumente und auch kritische Anmerkungen gekommen sind, mit denen man sich natürlich auseinandersetzen muss.

Das erste Argument, die erste Kritik war, dass man vier Anläufe gebraucht hat, um überhaupt zu diesem permanenten Rettungsschirm zu kommen. Und das stimmt. Angefangen haben wir zunächst einmal mit den Griechen, rein bilateral: 80 Milliarden Direkthilfen. Dann kam der dramatische Europäische Rat am 9. und 10. Mai 2010, dann wurde ein temporärer Rettungsschirm mit 440 Milliarden € beschlossen. Dann ist man draufgekommen, das reicht nicht, weil die betroffenen schwachen Länder ja nicht quasi glaubwürdig eine solche Summe garantieren können. Und dann hat man im vierten Anlauf gesagt, drei Jahre sind zu wenig, man braucht einen permanenten Rettungsschirm (Abg. Bucher: Das hat man von Anfang an gewusst!), man braucht so etwas wie einen Europäischen Währungsfonds. – Was übrigens Wolfgang Schäuble von Anfang an vorgeschlagen hat (Abg. Bucher: Das ist ja nichts Neues!) – ich sage das sehr deutlich –, und er hatte recht damit.

Daher: Jetzt kommen wir langsam in die richtige Richtung, und ich finde es auch abso­lut korrekt, dass man jetzt über Laufzeitverlängerungen redet. Kein Mensch kann erwarten, dass Griechenland oder die Portugiesen oder irgendjemand in drei Jahren den Schuldenstand so nachhaltig reduzieren kann. Man braucht realistische Zinsen – sechs Prozent ist einfach zu hoch –, man braucht eine Beteiligung des privaten Sektors.

Daher wird es ab 2013 die sogenannten Collective Action Clauses geben, die ermöglichen, dass ein privater Investor sozusagen zum Handkuss kommen kann. Nur ist da natürlich auch wieder ein Schwächepunkt drinnen, weil das ja überhaupt erst verhandelt werden muss, wie, unter welchen Voraussetzungen diese Beteiligung des privaten Sektors stattfinden wird.

An sich also ein richtiger, notwendiger großer Schritt, aber es sind eben einige durch­aus kritische Bemerkungen, mit denen man sich vor allem für die Zukunft auseinandersetzen muss. Der Rettungsschirm gilt ja nicht gleich. Der kommt erst ab Mitte 2013, wird in Schritten aufgebaut, und im vollen Volumen haben wir ihn erst 2018. Das heißt, wir haben jetzt 2011, und im Jahr 2018 wird er voll greifen, mit 80 Milliarden eingezahltem Kapital und damit dem Triple-A-Rating, das letztlich sicherstellt, dass der ESM als Europäischer Währungsfonds auch wirklich funktionieren kann. (Abg. Bucher: Der hat aber andere Sorgen!)

Gott sei Dank, sage ich – und da auch ein großes Kompliment an die europäischen Parlamentarier, die das im allerletzten Augenblick hinein reklamiert haben –, dass das nicht nur intergouvernemental, zwischen den Regierungen, läuft, sondern dass die Kommission und die Europäische Zentralbank eingebunden sind, was ich für ganz wichtig halte. Mir ist, ehrlich gesagt, da ohnehin zu viel Intergouvernementales mit drinnen, und das heißt politischer Kuhhandel. Das ist ja klar. Das haben wir ja auch erlebt, ich selber. 2004 und 2005, als die großen Länder – Deutschland, Frankreich –


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den Stabilitätspakt nicht eingehalten haben, hat natürlich kein Mensch an Sanktionen und Strafen gedacht. Man hat quasi gesagt: Augen zu, das wird schon irgendwie funktionieren.

Und damit sind wir dort, wo wir jetzt sind. Ich würde mir daher mehr Community Method wünschen, ich würde mir daher mehr automatische Sanktionen wünschen, weil letztlich nur so ein auch wirklich glaubwürdiger Stabilitätspakt hergestellt werden kann.

Es sind einige positive Verschärfungen drinnen, das muss man anerkennen. Aber zum Beispiel die umgekehrte qualifizierte Mehrheit gilt ja im allerletzten Schritt, wenn es um die Strafen geht. Vorher, beim ersten Schritt, wäre es eigentlich wichtig, dass man es mit der umgekehrten qualifizierten Mehrheit erleichtert, in Sanktionen gegen einen Staat, der sich eben bewusst nicht dran hält, hineinzugehen.

Zur Kritik, die hier von einigen Oppositionsrednern gekommen ist, quasi eine Koordi­nation der Wirtschaftspolitik sei schädlich. – Also, das muss man auf der Zunge zer­gehen lassen. Wie wollen wir es denn eigentlich? (Abg. Bucher: Koordination ist etwas anderes!) Ja, aber um die Koordination geht es. (Abg. Bucher: Zentralregierung ist das eine, Koordination das andere!) Die betroffenen Länder, die schwachen Länder, hatten früher, als sie nicht dem Euro angehört haben, die Möglichkeit einer äußeren Abwer­tung, jetzt haben sie diese Möglichkeit nicht. Daher sagt Helmut Kramer, früherer Chef des WIFO, zu Recht, es muss innere Abwertungen geben. Und das muss nicht heißen: niedrigere Löhne, das kann natürlich vor allem heißen: bessere Wettbewerbs­fähigkeit und höhere Produktivität.

Übrigens: Das ist ja auch das Geheimnis des österreichischen Wirtschaftswunders in den letzten Jahren, denn früher, bevor wir beim Euro gewesen sind, hatten wir ja eine starre Bindung des Schillings an die D-Mark. Und die Sozialpartner, die Gewerk­schafter und die Wirtschaftsvertreter, haben ganz genau gewusst, das heißt, wenn wir uns verbessern wollen, dass wir nicht höhere Lohnabschlüsse haben können als die Deutschen und höhere Produktivität aufweisen müssen. Und so sind wir heute in einer Situation, dass wir höhere Löhne und eine höhere Produktivität als sogar die Bun­desrepublik haben. Und um diese inneren Anpassungen werden die schwächeren Länder nicht herumkommen.

Was sind die Alternativen? Auch das sollte man hier offen ansprechen. Was wären theoretische Alternativen in einer solchen Situation? – Ich bin da völlig falsch zitiert worden. Sie haben gesagt, ich habe empfohlen, die Länder in Konkurs gehen zu las­sen. Mitnichten! Ich habe gesagt, die Alternative wäre, dass etwa österreichische Banken, wenn man die Mittelmeerländer hernimmt, dort über 40 Milliarden € Außen­stände gehabt haben, und wir hätten natürlich dann diese Banken retten müssen, weil da letztlich Gelder von Millionen Sparern und Investoren drinnenstecken.

Interessanterweise haben durch dieses Zeit-Kaufen, mehr war es ja zunächst nicht, die österreichischen Banken sehr gut reagiert. Wir hatten 42 Milliarden Außenstände – heute sind wir bereits unter 30 Milliarden. Und das wird weitergehen. Daher: Es ist sehr vernünftig, einen solchen ruhigen Weg zu gehen.

Die Schweiz wurde als Beispiel erwähnt. Gut. Da darf ich aber auch erwähnen, dass vor einigen Tagen die Schweizer Nationalbank ihre Bilanz vom Vorjahr vorgelegt hat. Wissen Sie, was da drinnen steht? – 15 Milliarden € Verlust (Abg. Jakob Auer: Da schau her!), weil die Schweizer Nationalbank mit allen Mitteln intervenieren musste, um den Höhenflug des Franken zu begrenzen; Klammer: Hat eh nichts genützt. Am Höhepunkt hatten sie sogar 120 Milliarden € in ihren Büchern. Sie haben einen Jahres­verlust von 15 Milliarden € mit einer riesigen politischen Diskussion.


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Jetzt überlegen Sie, was wäre, hätten wir noch den Schilling. – Das wurde ja heute gesagt, aber Strache ist nicht mehr im Saal. – Dann wären wir genau in der gleichen Situation wie die Schweiz oder die Deutschen mit der D-Mark oder die Holländer. Es wäre natürlich ein rasanter Anstieg unserer Währung die Folge, mit dramatischen Auswirkungen für unsere Exporte und für unsere Arbeitsplätze.

Also in Summe ist es ein großer, sinnvoller und richtiger Schritt, der richtigerweise auch vom Bundeskanzler mit unterstützt wurde, weil die Basisanlagen und Basisdaten für die Eurozone stimmen. Wir haben eine Wachstumsrate von etwa 2 Prozent in der Eurozone voriges Jahr, heuer und nächstes Jahr. Der Euro insgesamt ist wesentlich höher als bei der Einführung – wir sind über 1,40 –, wir haben insgesamt ein Gleichgewicht in der Zahlungsbilanz. Wir tragen nicht zur Global Imbalance bei. Das Defizit in der Eurozone ist mit 4,5 Prozent halb so hoch als etwa das der Amerikaner.

Wäre ich ein Anleger, würde ich mir mehr Sorgen um den Dollar machen als etwa um den Euro. Daher ja zu diesem Paket! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Mag. Stadler zu Wort gemeldet. – Herr Abgeordneter, Sie kennen die GOG-Bestimmungen. – Bitte.

 


16.12.46

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Frau Präsidentin! Der Kollege Schüssel hat soeben den Art. 122 Abs. 2 des Lissabon-Vertrags zitiert und hat dabei einen Teil die­ser Bestimmung nicht zitiert.

Ich zitiere daher vollständig (Abg. Krainer: Das ist keine tatsächliche Berichtigung!) – es ist eine tatsächliche Berichtigung (Abg. Krainer: Nein!) –:

„Ist ein Mitgliedstaat aufgrund von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Ereig­nissen,“ –

und jetzt kommt das tatsächlich zu Berichtigende –

„die sich seiner Kontrolle entziehen, von Schwierigkeiten betroffen oder von gravieren­den Schwierigkeiten ernstlich bedroht, so kann der Rat auf Vorschlag der Kommission beschließen, dem betreffenden Mitgliedstaat unter bestimmten Bedingungen einen finanziellen Beistand der Union zu gewähren.“ (Abg. Krainer: Das ist keine tat­sächliche Berichtigung, das ist eine Ergänzung! Ist schon erledigt!)

Richtig zitiert heißt es: „die sich seiner Kontrolle entziehen“. – Die Budgetpolitik und die Verschuldungspolitik der Griechen haben sich niemals der Kontrolle der Griechen entzogen! (Beifall beim BZÖ.)

16.13


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich lasse das jetzt durchgehen.

Herr Abgeordneter Dr. Hübner ist als Nächster zu Wort gemeldet. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte. (Abg. Mag. Stadler: Wenn wir schon so genau sind, bringen Sie Herrn Staatssekretär Schieder bei, dass er keine Zwischenrufe von der Regierungsbank machen soll!)

 


16.14.05

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Stadler, vollkommen klar: Ich habe noch nirgendwo gelesen oder gehört, dass ein Zweifel daran bestanden hat, dass das Hilfspaket, das für Griechenland geschnürt worden ist, zumindest haarscharf an einer Verletzung des Vertrages vorbeigegangen


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ist. Dass diese Klausel, die der Kollege Schüssel hier herangezogen hat, auf Budget­schwierigkeiten wegen einer permanenten Schuldenpolitik zugeschnitten ist oder auch nur anwendbar ist, das habe ich noch nie gehört. Da kenne ich also niemanden, dem das eingefallen ist. Das ist sehr kreativ von Ihnen, muss ich sagen, Kollege, aber es ist ja nicht alles, was kreativ ist, sinnvoll und richtig. (Beifall bei der FPÖ.)

Sonst wäre, nebenbei bemerkt, auch das Problem in Deutschland nicht vorhanden, das jetzt dazu führt, dass wir den Vertrag möglicherweise – wenn es uns nicht gelingt, das zu verhindern – ändern werden.

Jetzt aber zur Generaldebatte. – Der Kollege Cap hat sehr ausführlich dargelegt, dass man ohnehin über alles diskutieren würde, dass man diskutiert über neue Projekte, die Eurozone zu ändern, und so weiter. Ja, „man“ schon, aber die Regierung und SPÖ und ÖVP nicht. Hier wird jede Form der Diskussion abgewürgt. Hier hört man nur fünf, sechs Generalargumente: Es muss so sein, es wird so sein, es hat so zu sein, und wer dagegen ist, der ist gegen Österreich, der ist dafür, Österreich zu isolieren, und der hat eine Wahnsinnspolitik oder der führt uns in den Abgrund oder der macht mich depressiv und solche Sachen.

Gehen wir das einmal durch. Es gibt da verschiedene Argumente dafür. Es gibt den vom Kollegen Schüssel zitierten deutschen Finanzminister Schäuble. Der hat mehr­mals, zusammengefasst, ganz offen gesagt: Ich bin dafür, denn der Euro ist unsere Identität, und alles, was den Euro irgendwie anpatzen könnte, das muss verhindert werden. Europa, Euro – eine Sache, koste es, was es wolle! Da gehen wir durch, und jeder, der im Euro dabei ist, der hat einen Freifahrtschein. (Abg. Dr. Schüssel: Koste es, was es wolle, das hat er nicht gesagt!) Das hat Schäuble, hart zusammengefasst, im Kern gesagt.

Und dann gibt es die Argumente, die wir hier hören von der Bundesregierung. Jetzt fasse ich einmal zusammen, was den ganzen Tag, von heute in der Früh bis jetzt, in dieser Richtung gelaufen ist.

Da gibt es einmal das eine Argument, das schon im Namen drinnen ist, es wäre ein Euro-Rettungsschirm. – Da muss ich auch dem Kollegen Van der Bellen recht geben. Er hat gesagt, es ist alles Mögliche, aber kein Euro-Rettungsschirm, denn der Euro ist sicher nicht durch den Staatsbankrott Griechenlands bedroht. Es sind andere bedroht. Der Euro wäre nicht einmal bedroht, wenn Griechenland und Portugal in den Staats­bankrott gehen würden – so sieht es momentan nicht aus –, denn eine Währung ist unabhängig vom Bankrott ihrer Mitglieder. Die Stärke einer Währung, die Stabilität, ist abhängig von einem vernünftigen Verhältnis zwischen volkswirtschaftlichen Leistungen und Geldumlauf beziehungsweise Geldumlaufgeschwindigkeit.

Das ist genauso, wie wenn jemand, der in der Eurozone oder früher in der D-Mark-Zone gewesen ist, wie Kosovo oder Montenegro, Staatsbankrott anmeldet oder unter­geht. Das macht gar nichts! – Also dieses Argument ist inexistent, und die Verwen­dung des Begriffs an sich ist eine Täuschung derjenigen, mit denen man spricht.

Das Zweite – auch das ist mehrfach gefallen; ich habe mir Cap und Stummvoll unter anderen notiert –: Der Euro wäre ein Schutzschirm in der Wirtschaftskrise gewesen. Ein Schutzschirm in der Wirtschaftskrise also, und: Wie wäre es uns ergangen, wenn wir den Euro nicht gehabt hätten? – Ja, das sehen wir ja an vielen Ländern, wie es denen ergangen ist, die den Euro nicht gehabt haben: Dänemark, Schweden, Schweiz, Estland und viele andere. Denen ist es eigentlich nicht schlecht gegangen. Und wir sehen es ja auch in der Regierungsargumentation: Manche meinen, da hätte man uns niederspekuliert ohne den Euro, der Schilling wäre in Grund und Boden spekuliert worden! Da hätte es die Äußerungen vom Herrn Krugman gegeben, das hätte schon


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genügt. Und Herr Kollege Schüssel heute: Ja, wir hätten Milliardenverluste so wie die Schweiz erlitten, damit wir den Höhenflug des Schillings hätten stoppen können!

Man kann natürlich alles Mögliche erfinden, auch wenn es in unlösbarem Widerspruch zueinander ist, aber man kann eines nicht: Man kann die Dinge, die tatsächlich passiert sind, nicht beiseite wischen. Und in dieser Krise hat es sich so ergeben, dass dieje­nigen, die nicht im Euro gewesen sind, keine oder keine nennenswerten Währungs­probleme gehabt haben, insbesondere keine Stabilisierungsaufgaben zu erledigen gehabt haben oder gehabt hätten, wenn sie nicht irgendwo mitmachen bei der Euro­zone, aber diejenigen, die drinnen gewesen sind, so wie wir, in Kalamitäten gekommen sind.

Von Ihnen, Kollege Krainer, habe ich sogar das Wort „Feuerversicherung“ gehört. Sie sehen diesen Euro-Schutzschirm ... (Zwischenrufe des Abg. Krainer.) Sie haben das Wort verwendet: der Euro-Schutzschirm als eine Feuerversicherung, in die Sie gern einzahlen. – Was ist das für eine Feuerversicherung, wenn wir uns nicht selber ver­sichern, sondern wenn wir Nachbarn versichern, die Geld ausgeben bis zum Gehtnichtmehr, und wir zahlen dafür? (Heiterkeit und Beifall bei der FPÖ.) Das ist ein freudiges Einzahlen? – Das kann ich mir schwer vorstellen.

Oder: Wir brauchen jetzt den ESM, denn der ermöglicht es uns ja, Private in die Ziehung zu nehmen. – Wozu, Kollege Schüssel oder wer immer da argumentiert hat, brauchen wir dazu den ESM? Die Privaten können wir natürlich in die Ziehung nehmen, indem der Staat seine Zahlungen einstellt, wie es ja oft passiert ist – Polen, Argentinien. Wenn der Staat seine Anleihen nicht mehr bedient, sind die Privaten in der Ziehung. Und dann gibt es unter anderem einen Pariser Klub und alle Möglichen, die vermitteln dann zwischen Gläubigern und Staat, und da gibt es dann eine 40-, 50-, 60-prozentige Lösung – oder es gibt keine Lösung, wie im Fall Argentiniens. Da kriegen die Privaten überhaupt nichts, solange sie sich nicht mit dem Staat einigen.

Also: Um von den Privaten etwas zu verlangen, brauche ich gar nichts, ich muss nur den normalen Weg gehen. Wenn jemand zahlungsunfähig ist, auch als Staat, dann gibt es eben für die Gläubiger dieses Staates einmal nichts, bis man einen Ausgleich zusammenbringt und sich mit dem Staat auf Konditionen einigt.

Warum das jetzt in diesem Fall nicht passieren soll, wird nicht erklärt, weil natürlich das Bankenargument nicht oder nur sehr ungern verwendet wird – obwohl es auch nicht richtig ist, denn die Dimensionen, die die Griechenland-Pleite für das Bankensystem bedeutet hätte, sind unvergleichlich geringer, wahrscheinlich ein Fünftel oder noch weniger der Auswirkungen der vorangegangenen Wirtschaftskrise. Das hätte jeder Nationalstaat wahrscheinlich ohne zusätzliche Bankenhilfe, lediglich durch geänderte Abschreibungsmöglichkeiten für die involvierten Banken, locker auffangen können.

Eine letzte Sache sollte man auch besprechen: Dass es keine Änderung gebe, wie der Herr Bundeskanzler vor allem am Vormittag gemeint hat, und wir daher keine Volks­abstimmung brauchen; es bleibt ja alles beim Alten. Diese Frage hat auch Kollege Schüssel zu thematisieren versucht. – Abgesehen davon, dass es rechtlich und sachlich falsch ist, ist es vor allem wirtschaftlich und politisch völlig falsch, denn das, was bisher gewesen ist, war eine freiwillige Einmalleistung.

Da kann man unter falscher Anwendung der Bestimmungen noch sagen, dass das wie eine Naturkatastrophe, die über die Griechen hereingebrochen ist, war, dass sie selbst ihr eigenes Budget nicht verstanden oder sich selbst getäuscht haben. Das ist eine Naturkatastrophe, für die sie nichts können, da retten wir einmal! – Aber jetzt geht es um eine Institutionalisierung, wofür in der Verfassung der Europäischen Union keine Beistandspflicht – das Wort „Pflicht“ wird natürlich vermieden –, aber die Beistands­möglichkeit verankert wird. Das heißt, nach den Entscheidungsprozessen, die die


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Euro­päische Union mit ihren Organen kennt, wird künftighin entschieden, ob und in welchem Umfang Hilfe geleistet wird.

Gleichzeitig wird, das haben einige richtig gesagt, eine Art Europäischer Währungs­fonds eingerichtet, der – und das ist ganz wesentlich – in Zukunft auch eigene Anleihen begeben kann, sich selbst verschulden kann. Das heißt, das Pyramidenspiel wird noch weiter getrieben: Nicht nur, dass Staaten Schulden aufnehmen, um die Schulden anderer Staaten zu zahlen, es wird eine Institution geschaffen, die sich ESM nennt, die selbst Schulden aufnehmen und damit Schulden anderer Länder zahlen kann, für die wiederum Staaten haften. Die Staaten brauchen das nicht einmal mehr im Budget zu zeigen, weil sie nach außen nur Haftungen haben. Sie nehmen keine Schulden auf, sondern es gibt eine ausgelagerte Schuldenstelle, die sich ESM nennt, und die finan­ziert das.

Das Ganze ist die Transferunion in Reinkultur, und das Ganze ist durch die Hintertür natürlich der Eurobond, der – so hat es der Bundeskanzler zumindest im letzten Haupt­ausschuss gesagt – auch von ihm abgelehnt wird. Er wird abgelehnt, aber er wird eingeführt.

Wir haben daher einen Entschließungsantrag eingebracht, den ich hiermit verlesen und zur Abstimmung vorschlagen darf.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner und weiterer Abgeordneter betreffend Mög­lich­keit des Ausschlusses aus der Währungsunion und Volksabstimmung über die Änderung des Art. 136 AEUV

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich auf euro­päischer Ebene dafür einzusetzen, dass Staaten wie Griechenland oder Irland, deren makroökonomische Kennzahlen einen Verbleib in der gemeinsamen Währungsunion nicht rechtfertigen, aus dieser entlassen werden.

Des Weiteren wird der Bundeskanzler dazu aufgefordert, alle notwendigen Maß­nahmen zu ergreifen, um die Änderung des Vertrages über die Arbeitsweise der EU in Bezug auf die Schaffung des Europäischen Stabilitätsmechanismus in Österreich einer Volksabstimmung zu unterziehen.“

*****

Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

16.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner und weiterer Abgeordneter betreffend Möglichkeit des Ausschlusses aus der Währungsunion und Volksabstimmung über die Änderung des Art. 136 AEUV


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 162

eingebracht im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage gem. § 93 Abs. 2 GOG-NR der Abgeordneten Josef Bucher, Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend „Genug gezahlt für Pleitestaaten – von der Europhorie zur Eurosklerose“ 99. Sitzung des Nationalrates, XXIV. GP., am 30. März 2010

Im Schatten der Ereignisse von Japan und in Nordafrika hat die Europäische Union grundlegende Weichen gestellt, künftig eine echte „Transferunion“ zu werden. Mit der vertraglichen Festschreibung des sogenannten „Euro-Rettungsschirmes“ in Form des Europäischen Stabilitätsmechanismus‘ (ESM) und der gleichzeitigen Erhöhung des­selben geschieht etwas, was wohl keinem Österreicher Recht sein kann: Wir werden zu Schuldnern für Bankrott-Staaten wie Griechenland, Portugal oder Irland auf Lebenszeit und darüber hinaus.

Ohne große darüber zu sprechen, hat auch die österreichische Bundesregierung einer Ausweitung des Euro-Rettungsschirmes ohne Wenn und Aber zugestimmt, die weni­gen Gegner wie Finnland fanden keine Unterstützung durch Österreich.

Die Umstände werfen kein gutes Bild auf die Europäische Union im Gesamten, aber auch auf die österreichische Bundesregierung im Besonderen. Neben dem Inhalt der Beschlüsse, muss man kritisch anmerken, dass die Bundesregierung es offenbar vorsätzlich vermeidet, die österreichische Öffentlichkeit von der Tragweite der Maßnah­men zu informieren, geschweige denn zu fragen, ob Österreich diese Maßnahmen über­haupt mittragen will.

Die von SPÖ-Bundeskanzler Werner Faymann vor der letzten Wahl versprochene Volksabstimmung über jegliche grundlegende Änderung Europäischer Verträge scheint die SPÖ ebenfalls „vergessen“ zu haben. Grund für dieses „Vergessen“ eines zentralen SPÖ-Wahlversprechens ist wohl der Umstand, dass man eben seitens der SPÖ, aber auch der ÖVP Angst vor dem Votum des Volkes hat.

Abgesehen davon bewegen wir uns mit dieser „Transferunion“ in Richtung einer europäischen Wirtschaftsregierung, die keiner haben will. Alternativen dazu gäbe es, eine davon wäre die Auflösung der Eurozone in eine Hart- und eine Weich­währungs­union.

Unterschiedliche (historisch gewachsene) Wirtschaftsräume (wie Nationalstaaten) unter­liegen eben unterschiedlichen Rahmenbedingungen. Diese stellen unterschied­liche politische Herausforderungen dar und bedürfen unterschiedlicher Lösungen.

Die Behauptung, es wäre der besagte Europäische Stabilitätsmechanismus nötig, um Marktverzerrungen zu beseitigen, ist eine grobe Verdrehung von Ursache und Wirkung. Der Markt zeigt als ultimatives Regulativ die politisch verursachten Verzer­rungen auf und urgiert deren Korrektur. Man kann jetzt weitere Mittel aufwenden, um diese Korrektur hinauszuzögern, aber man wird sie sicher nicht ewig verhindern kön­nen (vgl. das Schicksal von UdSSR, DDR).

Staaten, deren makroökonomische Kennzahlen so starke Verwerfungen aufweisen, dass sie sinnvollerweise kein Mitglied eines optimalen Währungsraumes (i.S.v. Mundells Theorie) sein sollten und auf die Hilfe anderer angewiesen sind, sind aus der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion zu entlassen.

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 163

„Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich auf euro­päischer Ebene dafür einzusetzen, dass Staaten wie Griechenland oder Irland, deren makroökonomische Kennzahlen einen Verbleib in der gemeinsamen Währungsunion nicht rechtfertigen, aus dieser entlassen werden.

Desweiteren wird der Bundeskanzler dazu aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Änderung des Vertrages über die Arbeitsweise der EU in Bezug auf die Schaffung des Europäischen Stabilitätsmechanismus in Österreich einer Volks­abstimmung zu unterziehen.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen. – Bitte.

 


16.23.00

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben heute Vormittag schon zum ESM Stellung genommen; Kollege Schüssel hat noch einmal beschrieben, worum es da geht. Ich möchte in diesem Zusammenhang nur auf einen Punkt Bezug nehmen, nämlich auf die Frage 12 von Herrn Bucher: „Welche Anreize bestehen für überschuldete Länder, zum Stabil­itätspakt zurück zu kehren, wenn sie“ und so weiter „sich günstiger aus dem Eurorettungsschirm (...) refinanzieren?“

Das ist eine wesentliche Frage. Die Ökonomen bezeichnen das als „Moral Hazard“, das heißt, dass ich ein Land habe, das sich – holladrio! – verschuldet, überschuldet und so weiter, im Glauben: Die anderen werden mich schon heraushauen! – Selbst wenn es so wäre, Herr Kollege Bucher, aber schauen Sie sich einmal an, welche Aufla­gen vor allem Griechenland in diesem Zusammenhang bekommen hat. (Zwischenruf des Abg. Mag. Stefan.) Das ist beispiellos. Das ist beispiellos! Ob die das dann zu 100 Prozent erfüllen werden oder nicht, das ist eine zweite Frage (Abg. Mag. Stadler: Das sehen wir eh schon, dass sie das nicht ...!), aber diese Auflagen, die sie bekommen haben, bevor sie den Kredit aus dieser damaligen Konstruktion bekommen haben, das ist beispiellos. (Abg. Mag. Stefan: Da zahlen wir nicht!)

Ich kann nur sagen: Ein Land, das dieses Risiko eingeht, läuft Gefahr, entmündigt zu werden. (Abg. Mag. Stadler: Aber geh!) Dieser Anreiz besteht, sich dem Euro-Rettungsschirm nicht zu unterwerfen. Davor kann ich nur warnen! (Ruf: Das ist ja nicht exekutierbar! – Abg. Mag. Stefan: Was heißt das völkerrechtlich? Marschieren wir dann ein?) – Das ist ja lächerlich! Was heißt „nicht exekutierbar“? Dann kriegen sie keinen Kredit, wenn sie die Auflagen nicht unterschreiben! (Abg. Mag. Stadler: Den haben sie ja schon! – Zwischenruf des Abg. Bucher.) – Ja, eh. Da haben Sie nicht verstanden, worum es geht.

Was offen ist, und da bin ich bei Ihnen, Herr Bucher, das ist das Moral-Hazard-Problem auf­seiten der Gläubiger, aufseiten der Banken. Diese Frage ist nach wie vor weitgehend ungelöst. Ab Mitte 2013, wenn es wahr ist, wird versucht, dem durch diese verschiedenen Klauseln und so weiter zu begegnen, aber da sind verschiedene Fragen offen, da haben Sie recht.

Aber wirklich „gerissen“, Herr Kollege Bucher, hat es mich bei Ihren Fragen 21 und 22, vor allem bei Frage 21: Sind Sie bereit sicherzustellen, „dass der Endpreis der Treibstoffe (...) in Österreich auch bei steigenden Rohstoffpreisen nicht steigt“? (Ironische Heiterkeit bei der ÖVP.) – Jetzt habe ich Naivling Sie irgendwann einmal ernst genommen, als Sie gesagt haben, Sie wollen das BZÖ zu einer wirt­schafts­liberalen Partei machen. (Abg. Bucher: Das ist das Luxemburger Modell! – Abg.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 164

Mag. Stadler: ... mit der Steuer spielen!) Sie wollen unabhängig von der Kosten­entwicklung, unabhängig von der Rohölpreisentwicklung den Endpreis der Treibstoffe konstant halten?! – Ja, bitte, das ist sowjetisch, das ist ja nicht wirtschaftsliberal! Das haben wir doch alles schon ausprobiert, Herr Kollege Bucher! Das meinen Sie doch nicht im Ernst!? (Abg. Kopf: Das wäre eine Einladung! – Abg. Dr. Cap: Breschnew!)

What’s next? What’s next? Wir schalten die Kostenentwicklung aus, dekretieren Preise wie seinerzeit in der Sowjetunion? – Na bitte, das ist ja lächerlich! (Abg. Ing. Westenthaler: Über Steuern können Sie eine Spanne ...!)

Zum Euro-Pakt, zum Euro-Plus-Pakt: Herr Kollege Stadler wird Ihnen berichtet haben, Herr Kollege Bucher, dass ich mich im Hauptausschuss echauffiert habe über die Informationspolitik – oder besser gesagt: Desinformationspolitik – der Bundesregie­rung, was EU-Vorhaben betrifft, insbesondere die des Finanzministeriums. Das Bun­des­kanzleramt war allerdings auch betroffen, nämlich im Zusammenhang mit diesem Euro-Pakt, dem Pakt für den Euro.

Darüber habe ich mich echauffiert: Seit Ende Jänner, seit Merkel und Sarkozy die ersten Ideen entwickelt haben, damals unter dem Titel „Pakt für Wettbewerbsfähigkeit“, hat das Parlament keine offiziellen, zeitgerechten, unverzüglichen Informationen zu diesem Thema erhalten. Ja, dahinter stehe ich voll, und diese Sache werden wir nicht auf sich beruhen lassen – aber inhaltlich, Herr Kollege Bucher, inhaltlich hat sich seit Ende Jänner, seit Merkel und Sarkozy das bei irgendeinem Spaziergang, na, sagen wir einmal: entwickelt haben, sehr viel verändert.

Der Text, der noch im Hauptausschuss zur Debatte stand, unterscheidet sich nicht unwesentlich von dem, was jetzt in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom letzten Wochenende steht, nicht unwesentlich! Ursprünglich waren da Formu­lierungen drinnen, dass sich einem die Haare sträuben, jetzt ist da, wie soll ich es sagen (Abg. Mag. Stadler: Es ist schwammiger formuliert, aber es steht das Gleiche drinnen!) – wie nennt man das beim Wäschewaschen? – ein Weichspüler dabei! Da ist keine Rede von gemeinsamer Lohnpolitik – ich weiß nicht, wo Sie das herhaben –, gar keine Rede davon! Im Gegenteil, es wird ausdrücklich auf Folgendes hingewiesen:

„maintaining the autonomy of the social partners in the collective bargaining process“.

Das ist die Tarifautonomie der Verhandlungspartner, diese wird ausdrücklich erwähnt. (Abg. Bucher: ... ein Schritt weiter gedacht!)

Sie werden ja nichts dagegen haben, dass man die Entwicklung der Lohnstückkosten im internationalen Vergleich beobachtet, im Vergleich zwischen den Mitgliedern der Eurozone, oder? Und von den Zielen her: Mein Gott, Herr Kollege Bucher, die Wett­bewerbsfähigkeit zu fördern, die Beschäftigung zu fördern, die „sustainability“, also die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen zu fördern und die finanzielle Stabilität im Allgemeinen zu fördern, dagegen werden Sie doch nichts haben, oder? (Abg. Bucher: Haben wir nicht kritisiert!) Also deswegen brauchen wir nicht die Hysterie der Finanzmärkte jetzt hier im Parlament nachzuahmen. (Abg. Bucher: Seite 6!)

Auch betreffend den Bereich der öffentlichen Finanzen würde ich annehmen, dass Sie nichts dagegen haben, dass man sich national jeweils die demographische Situation anschaut – so wie es hier steht, man prüft das „effective retirement age“, also das Pensionsantrittsalter – und sich überlegt, wie man die Erwerbsquote im betreffenden Land erhöhen könnte, oder? Das ist ja nichts ... (Abg. Bucher: Habe ich nicht kritisiert!) – Sie haben so getan, als wäre der Pakt, der Euro-Plus-Pakt oder wie er jetzt heißt, wirklich das Letzte vom Letzten (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter – Abg. Bucher: ... Einfluss!) und Brüssel würde sich in die intimsten Geheimnisse der


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 165

österreichischen Wirtschaftspolitik einmischen. Davon kann ja keine Rede sein! (Abg. Weninger: ... nicht einmal gelesen!)

Im Bereich der „fiscal rules“ also das, was im Bereich der Regeln für die Finanz­politik angedeutet wird – gibt es ein paar heikle Punkte, die gerade Sie nicht angeschnitten haben. Wo ich mir aber Unterstützung von Ihnen erwartet hätte, wäre im Bereich der Steuerkoordination – nicht -vorschrift, Steuerkoordination! – zum Beispiel im Bereich der Körperschaftsteuer. Was haben Sie dagegen, wenn jetzt ernsthaft geprüft wird, zum ersten Mal in der Geschichte der Union (Abg. Bucher: Da müsste man ja einmal eine gemeinsame Bemessungsgrundlage ...!), dass es eine gemein­same Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer gibt? (Abg. Bucher: Nicht einmal die gibt es!) Was haben Sie da dagegen?

Wir würden ja noch weiter gehen: Wir würden uns auch eine gemeinschaftliche Socke­lung der Sätze vorstellen (Abg. Dr. Matznetter: Irland!), denn diese Art von Steuerwett­bewerb – Stichwort: Irland, natürlich  – hat ihre, sagen wir einmal, unproduktiven Seiten. (Abg. Bucher: Da sind wir nicht einer Meinung!) – Sind Sie nicht dieser Meinung? Sie sind nach wie vor für Steuerwettbewerb auf europäischer Ebene, koste es, was es wolle? (Abg. Bucher: Eine gemeinsame Bemessungsgrundlage, das wäre ein großer gemeinsamer Schritt!) – Nicht einmal eine gemeinsame Bemessungs­grund­lage wollen Sie? – Ah, das schon!

Na eben, das schon! Zumindest das schon – und genau das steht in diesem Papier der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates. (Abg. Bucher: Lesen Sie aber einmal zu Ende, was da drinnen steht!) – Was soll ich da zu Ende lesen?

„The Commission has presented a legislative proposal on a common consolidated cor­porate tax base.“

Das heißt, die Kommission hat bereits daran gearbeitet, und damit endet dieses Kapitel.

Worauf ich auch gespannt bin – da haben Sie wieder recht –, ist, was nun der Bun­deskanzler an jährlichen Zielen an die Kommission melden wird: Das werden wir prüfen, das werden wir machen!; quantitativ nachvollziehbare Ziele setzen, die Kommission wird sie überprüfen, und so weiter. Nun weiß ich ohnehin, es wird nicht so heiß gegessen, wie es gekocht wird, aber vom Prinzip her finde ich das keinen schlechten Versuch, sagen wir einmal, der Koordinierung. Von einer europäischen Wirtschaftsregierung ist das noch weit entfernt – wie immer man dazu steht. (Abg. Bucher: Das haben wir vor einem Jahr mit dem Rettungsschirm auch geglaubt!)

Ich will Sie nur daran erinnern, dass wir im Falle Irlands ein bisschen mehr gemein­same Wirtschaftsregierung dringend gebraucht hätten. Im Falle Irlands war es lange vor der Krise klar, dass die Zinssätze für Irland zu niedrig sind, und die EZB kann keine regionale Zinspolitik betreiben. (Abg. Bucher: In Irland waren die Banken schuld! Verwechseln Sie da nichts!) – Ja, natürlich die Banken, aber der irische Staat, Herr Kollege, hätte da rechtzeitig gegensteuern können, und man hat es nicht gemacht.

Unter der Annahme – unter der gewagten Annahme –, dass die Kommission oder sonst jemand in Brüssel es besser gewusst hätte, wäre es für uns alle besser gewe­sen, man hätte in Irland rechtzeitig interveniert. Was die Iren dazu gesagt hätten, das kann ich mir ohne Weiteres vorstellen, aber damals wäre so etwas Ähnliches wie eine europäische Wirtschaftsregierung sehr, sehr notwendig gewesen. Dann hätten wir uns die ganze irische Krise erspart. (Abg. Bucher: Das glaube ich!) Griechenland nicht, das ist ein ganz anderes Kapitel, aber Irland hätten wir uns erspart. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

16.32



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 166

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Ing. Westenthaler zu Wort. – Bitte.

 


16.32.29

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren der Bundesregierung! Mich hat gestern eine Mitbürgerin auf der Straße – wir haben diskutiert – angesprochen, nachdem sie gelesen hat, wie diese Geldbeträge, diese Milliarden, hin- und hergeschoben worden sind. Sie hat gesagt, sie erinnert das ein bisschen an (Ruf: DKT!) – und das ist im Moment offensichtlich modern und diese Sendungen sind derzeit oft im Privatfernsehen zu sehen – die Sendung „PokerStars“, das läuft im Moment quer über alle Sender. Sie sagt, da sitzen immer einige Menschen um einen grünen, schummrig beleuchteten Tisch herum und schieben dort riesige Geld-Jeton-Berge über den Tisch hin und her.

So ähnlich muss es auch auf EU-Ebene zwischen den Regierungschefs gewesen sein. Wahrscheinlich nicht dunkel, sondern hell, aber bezüglich dieser Geldberge, die da über den Tisch geschoben worden sind – es handelt sich auch um keine Jetons, sondern um riesige virtuelle Beträge in Milliardenhöhe. Ich stelle mir das so ähnlich wie bei PokerStars vor – mit zwei großen Unterschieden, die mir dann noch eingefallen sind, nämlich erstens: Bei den PokerStars gehören die Geldbeträge, die da über den Tisch geschoben werden, im Regelfall den Spielern und nicht jemand anderem. – Was Sie über den Tisch schieben, Herr Kanzler, und zwar in Milliardenhöhe, das gehört den Österreicherinnen und Österreichern und ist Steuergeld, hart verdientes Steuergeld, das Sie dort auf dem Pokertisch der EU setzen. (Beifall beim BZÖ.)

Und der zweite große Unterschied: Im Regelfall – auch nicht immer, aber im Regelfall – können die, die sich an so einen Pokertisch setzen und dort pokern, sich das auch leisten. Herr Bundeskanzler! Weder Sie und schon gar nicht die Republik Österreich können sich, einmal mehr, 2,5 Milliarden € für irgendeinen Schirm, wie immer der jetzt auch heißen mag, leisten, weil es einfach nicht drinnen ist, weil Sie es nicht haben (Abg. Bucher: Da kommen dann die Zinsen auch noch dazu!), und dazu noch die Zinsen und was da noch alles dazukommt und dann noch die erste Tranche von 2,2 – damit sind wir bei 4,5 Milliarden €.

Herr Bundeskanzler, das ist einfach nicht drinnen, und deswegen verstehen es die Menschen nicht, dass Sie bei jedem Mal Schnalzen der EU-Mächtigen sofort in ge­bückte Haltung übergehen und wie die PokerStars die Jetons einfach hinüberschieben und dann danach nicht einmal das Parlament informieren wollen und auch die Bevöl­kerung nicht fragen wollen. Diese Vorgangsweise versteht niemand, Herr Bundes­kanzler! (Beifall beim BZÖ.)

Oder bildlich gesprochen: Während Sie irgendwelche Euro-Rettungsschirme auf­span­nen, regnet es den Österreichern hinten und vorne hinein, zum Beispiel den Familien. Ich bin froh, dass jetzt auch eine Vertreterin der Euro-Expertisen aus der ÖVP auf der Regierungsbank sitzt. Den Familien wird das Geld weggenommen, die Pensionisten bekommen weniger, die Arbeitnehmer bekommen weniger – zu den Autofahrern komme ich noch.

Und, Herr Kollege Van der Bellen – leider ist er jetzt nicht da –, na selbstverständlich ist das ein ganz klarer Anschlag auf das österreichische Lohngefüge! Es ist formuliert im berühmten EU-Sprech – so schwammig, dass man es sich in Wahrheit aussuchen kann –, aber natürlich steht da auf Seite 16 der Schlussfolgerungen Folgendes:

„Überprüfung der Lohnbildungsregelungen und erforderlichenfalls des Grads der Zentralisierung im Verhandlungsprozess und der Indexierungsverfahren“.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 167

EU-schwammig ausgedrückt, aber was das heißt, ist vollkommen klar. (Abg. Weninger: Überprüfung!) Selbstverständlich wird hier daran geübt, ins Lohngefüge einzugreifen, und ich sage Ihnen, das ist nicht im Sinne der österreichischen Arbeitnehmer! Und dass es das nicht ist, haben Ihre Gewerkschafter Gott sei Dank erkannt und haben bereits Alarm geschlagen – Gott sei Dank! Wir tun das auch. (Abg. Weninger: Nichts verstanden!)

Und seien wir doch ehrlich, Hand aufs Herz: Glauben Sie mit den Erfahrungen der letzten Jahre tatsächlich, dass die EU-Gleichmachereipolitik vor den Sozialstandards, vor dem Lohngefüge oder vor den Steuern Halt macht? Ganz im Gegenteil, das sind die nächsten großen Themen, die auf die Tagesordnung kommen, wo massiv einge­griffen wird, wovor Ihre Gewerkschafter warnen, wovor wir warnen, weil wir nicht wollen, dass es ein von der EU verordnetes Lohndumping und damit weniger Geld für alle gibt. Es ist unsere Aufgabe, da aufzupassen, und das BZÖ macht das, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall beim BZÖ.)

Vergessen Sie nicht – ich sage Ihnen das immer wieder –: Eine Million Menschen in Österreich lebt in Armut oder an der Armutsgrenze – nicht vergessen! –, den Familien geht es nicht gut, und wo es im Moment ein großes Problem gibt, das sind natürlich die Spritpreise. Da sei Herrn Van der Bellen kurz erklärt: Das Luxemburger Modell ist natürlich kein marxistisch-leninistisches Modell, wie das Herr Kollege Cap in einem Zwischenruf gemeint hat, sondern es ist vollkommen klar: Selbstverständlich muss es bei einem derart explodierenden Benzinpreis, wo wir im Moment bei eineinhalb Euro stehen und die Prognosen in Richtung 2 € gehen, eine Höchstpreisregelung geben – aber nicht absolutistisch, nach irgendeiner Vorgabe, sondern indem Sie im Innen­verhältnis für die österreichischen Konsumenten über die Mineralölsteuer eine Spanne selbst definieren können. Und wenn der Preis zu hoch ist, dann gehen wir mit der Mineralölsteuer herunter, und damit zahlen die Österreicher weniger pro Liter Sprit. Das ist die Aufgabe, die Sie eigentlich hätten. Das wäre Ihre Aufgabe! (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf des Abg. Weninger.)

Und dann kommt Herr Schüssel daher, wie vorher in einem Zwischenruf, und sagt: Ja, aber dann kommen ja die Konzerne und erhöhen den Preis noch mehr. – Herr Dr. Schüssel, an der OMV hält der Staat einen 30-Prozent-Anteil! Dann haben Sie als Bundesregierung beziehungsweise Regierungspartei aber auch die Verpflichtung, sich einmal die Herrschaften von der OMV herzuholen, die im vergangenen Jahr 900 Millionen € Gewinn gemacht haben, in den letzten vier Jahren 5 Milliarden € Gewinn – und das auf dem Rücken der österreichischen Autofahrer. Das wird pardoniert. Dann werden sie auch einmal verpflichtend ihren Beitrag leisten, werden eben auch eine Sonderdividende ausschütten, damit die Spritpreise entsprechend gesenkt werden können. (Beifall beim BZÖ.) Das ist die Forderung, die wir haben – und nicht nur immer abkassieren. Sie soll nicht nur immer abkassieren, denn das macht ja die OMV: Es wird immer abkassiert! (Neuerlicher Beifall beim BZÖ.)

Die Preise steigen? – Jede Preissteigerung wird mitgemacht! Und wenn die Preise dann sinken, kann man sich nicht mehr daran erinnern. Das Sinken der Benzinpreise wird nicht mehr mitgemacht, da bleibt man auf dem Niveau. – Und die Regierung legt die Hände in den Schoß und schaut zu, wie sich die österreichischen Autofahrer – und da wiederum besonders die Pendler – das Autofahren nicht mehr leisten können.

Herr Bundeskanzler, ich weiß schon, Sie zahlen ja nicht den Sprit für den Dienst­wagen, und vielleicht wissen Sie auch nicht, wie schwierig es ist, wenn heute jemand in einer Familie pendeln muss, wenn heute ein Vater Arbeitnehmer ist, der pendeln muss, wenn heute jeder Zweite von den 1,8 Millionen Pendlern gar nicht in den Genuss einer Pendlerpauschale kommt, weil sie noch immer völlig falsch ans Einkommen gebunden ist und daher jeder Pendler, der unter die Einkommensteuergrenze von 11 000 € fällt,


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 168

überhaupt keinen Anspruch auf die Pendlerpauschale hat. (Abg. Krainer: Der kriegt den Pendlerzuschlag!)

Wandeln Sie die Pendlerpauschale für die Pendler in ein wirkliches Kilometergeld pro gefahrenem Kilometer vom Arbeitsplatz nach Hause um! (Beifall beim BZÖ.) Das wäre fair, das wäre in Ordnung!

Aber dass Sie jetzt, in dieser Situation, in der die Benzinpreise explodieren (Abg. Dr. Cap: Zuschlag! Zuschlag!), in der wir Familien, Menschen haben, Mütter, die ihre Kinder zur Schule bringen, die am Land einkaufen fahren müssen, die ihre Geschäfte erledigen müssen, die auf das Auto angewiesen sind, noch hergehen und sich da auch noch 40 Millionen € pro Monat über die Mineralölsteuer holen, das ist schlicht und ergreifend unanständig, Herr Bundeskanzler. (Zwischenruf des Abg. Bucher.)

Das ist nicht nur sozial unfair, es ist unanständig, und daher sagen wir: Weg mit dieser Mineralölsteuererhöhung! Geben Sie in dieser schwierigen Zeit diese Erhöhung zumindest temporär den Autofahrerinnen und Autofahrern zurück! Das ist unsere Forderung, die wir hier aufstellen, Herr Bundeskanzler. (Beifall beim BZÖ.)

Es darf nicht sein, dass das Autofahren zum Luxus wird. Wir wissen ja, dass die Autofahrer die Melkkuh der Nation sind, aber wissen Sie eigentlich, dass die Autofahrer derzeit bereits sieben Steuern zahlen? Ist Ihnen das bewusst? – Sie zahlen die Mineralölsteuer, die Mehrwertsteuer, Sie zahlen die Umsatzsteuer beim Autokauf, Sie zahlen die Normverbrauchsabgabe, Sie zahlen die motorbezogene Versicherungs­steuer, Sie zahlen die normale Versicherungssteuer und – noch nicht genug – Sie zahlen auch noch, im Preis jedes Jahr steigend, die Vignette. Sieben Steuern insge­samt bescheren Ihnen die Autofahrerinnen und Autofahrer, darunter hauptsächlich die Pendler – jedes Jahr 30 Milliarden € für Ihr Budget! Und Sie sind nicht bereit, ein Mal, wenn es schwierig ist, wenn die internationalen Rohölpreise steigen, wenn es die Autofahrer brauchen, etwas nachzulassen und hier für Entlastung zu sorgen. Das wäre Ihre soziale Verpflichtung, Herr Bundeskanzler, die Sie sonst immer wieder trans­portieren. (Beifall beim BZÖ.)

Ich glaube, es wäre an der Zeit, hier Verantwortung zu zeigen und hier Entlastungen zu bieten – und nicht nur auf das große Schöne in Europa zu verweisen, wo sich halt die Regierungschefs gerne treffen zum Pokerspielen. Das ist „nett“, dass man dort die Gelder über den Tisch schiebt, aber passen Sie ein bisschen auf, Herr Bundeskanzler, passen Sie ein bisschen auf die Österreicherinnen und Österreicher auf! Die haben ein großes und starkes Sensorium dafür, was sozial gerecht ist. Das wissen sie genau.

Und was Sie da machen, Geld mit beiden Händen einfach irgendwelchen maroden, gescheiterten Staatsstrukturen nachzuschmeißen und gleichzeitig auf die österreichi­sche Bevölkerung in jeder Phase zu vergessen, das wird Ihnen bei den nächsten Wahlen nicht guttun. Und das wird dann auch eine gerechte Wahl sein. (Beifall beim BZÖ.)

16.41


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


16.41.25

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Eine Zeit lang hat man ja wirklich sagen können, dass die Debatte ein gewisses Niveau und eine gewisse Seriosität hatte. Dann kam Peter Westenthaler, und dann war es natürlich vorbei. Besonders spannend ist es, wenn er Steuern aufzählt und dabei einmal eine Mehrwertsteuer und einmal eine Umsatzsteuer nennt, als ob das unterschiedliche Steuern wären. Aber vielleicht gibt es irgendjemanden im Klub des BZÖ, der den Kollegen Westenthaler darüber aufklären


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könnte, dass Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer keine unterschiedlichen Steuern sind, sondern nur unterschiedliche Namen für dieselbe Steuer. (Abg. Ing. Westenthaler: Umsatzsteuer beim Kauf, Herr Kollege, hab ich gesagt! – Das ist ein Wahnsinn! Das ist eine Null da draußen!)

Und witzig war auch, wie er begonnen hat – abgesehen davon, dass er ein bisserl randaliert hat, aber das kennen wir ja schon –, nämlich (Abg. Markowitz: Schau her da! Da schau her! – Der schaut da ummi! – Abg. Mag. Stadler: Der Matznetter verdreht schon die Augen, wenn er dir zuhört!): Eine Bürgerin hat ihn irgendwo angeredet und hat ihm eine Geschichte erzählt, und die Geschichte war aber dann die eigene Geschichte. Also in Wahrheit hat er die Bürgerin erfunden und hat nur seine eigene Geschichte erzählt. (Abg. Ing. Westenthaler – auf den Redner weisend –: Der Albert Fortell für Arme!) Aber wir sind das ja vom Kollegen Westenthaler durchaus gewöhnt, wie er agiert. Er ist ja auch ein gerichtsbekannter Lügner. Insofern sind natürlich auch die Fakten, die er darbringt, immer dementsprechend zu werten. Aber das ist halt der Kollege Westenthaler. (Abg. Bucher: Fällt Ihnen sonst nichts ein? – Das ist ein Armutszeugnis! – Das ist euer Finanzsprecher? – Abg. Ing. Westenthaler: Matznetter soll wieder Finanzsprecher werden!)

Die Frage, um die es heute geht, ist die Frage des ESM, der Art und Weise, wie wir als Republik damit umgehen, wenn Staaten Schwierigkeiten haben, ihre Schulden zu refinanzieren. Das ist natürlich eine wichtige Frage. (Abg. Bucher – auf den Redner weisend –: Der Finanzsprecher der SPÖ! – Weiterer Zwischenruf beim BZÖ.)

Ich weiß nicht, die beruhigen sich nicht. Die sind heute ganz aufgeganselt. (Ruf bei der SPÖ: Obwohl der Petzner nicht da ist!) Ja, der Petzner ist nicht da, und trotzdem sind sie so unruhig. Vielleicht liegt es auch daran, dass er nicht da ist. Und der Grosz ist auch nicht da. Aber die Unruhe bleibt nach wie vor. (Abg. Bucher: So ein schwacher Finanzsprecher!)

Die Frage ist: Wie gehen wir damit um, wenn Staaten Schwierigkeiten haben, ihre Schulden zu refinanzieren? Alle Staaten stehen vor der Aufgabe, ihre Schulden zu refinanzieren und, wenn sie Schulden haben, diese wieder durch neue Schulden abzudecken (Abg. Bucher: Da seid ihr Weltmeister!) – das ist eine Realität, die passiert (Abg. Bucher: Im Schuldenmachen seid ihr wirklich Weltmeister!) –, zu schau­en, dass sie gleichzeitig die Verschuldung im Griff haben, und auch zu versuchen, diese zurückzufahren.

Dass das in einer Wirtschaftskrise nicht geht, die Schulden zu reduzieren, das wird jeder einsehen – mit Ausnahme des Kollegen Bucher. Als das BZÖ in der Regierung war, sind die Schulden trotz Konjunktur gestiegen. (Abg. Bucher: Das BZÖ hat keine Schulden! Wir sind die einzige Partei, die keine Schulden hat!) Als dann die SPÖ kam, sind sie gesunken – vor der Wirtschaftskrise. Aber das wird der Kollege Bucher vielleicht auch irgendwann einmal kapieren.

Er ist ja auch der Meinung, dass die Probleme der Hypo Alpe-Adria irgendetwas mit Rot oder Schwarz zu tun hätten, nur weil wir die Bank gerettet haben. Das, was hier real passiert ist im Jahr 2010: Wir hatten nicht 1,6 Milliarden € Verlust, sondern 1,06 Milliarden €. Aber dieser Unterschied ist eine „Kleinigkeit“ von 60 Prozent. Und über 1,2 Milliarden € davon sind Kreditrisikovorsorgen, weil man nämlich beim Durchackern der Kredite draufgekommen ist, dass die Kredite, die unter der alten Bankführung vergeben worden sind, eben faul sind. – Das heißt, in Wahrheit sind das noch immer die Altlasten von Haider und Co., die hier irgendwie aufgearbeitet werden. (Abg. Mag. Widmann: War der Haider Bankdirektor?) Und da wird sofort versucht, das Rot und Schwarz in die Schuhe zu schieben. (Ruf bei der SPÖ: Das ist typisch!) Das ist halt die übliche Art und Weise, damit umzugehen. Wir müssen ausbaden, was Sie


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den anderen eingebrockt haben. (Abg. Ursula Haubner: War der Haider Bank­direk­tor?) Aber das tun wir gerne.

Es ist in der Debatte heute eine Reihe von interessanten Fragen gestellt worden. Die wesentliche Frage, glaube ich, die sich da durchzieht, ist die Frage: Was machen Märkte, was macht der Staat, was macht die Politik? Was soll man Märkten überlassen, was soll man dem Staat überlassen? Und: Wo soll der Staat eingreifen, und was soll er machen? – Da gibt es Ideologen, vor allem beim BZÖ, die im Prinzip immer sagen, es soll alles der Markt machen, man soll deregulieren, die Staaten sollen einander auch nicht helfen, sollen nicht eingreifen. – Ich sehe das sehr pragmatisch. Die Frage ist: Womit komme ich zu besseren Ergebnissen? Komme ich zu besseren Ergebnissen, wenn der Markt etwas macht, oder komme ich zu besseren Ergebnissen, wenn etwas der Staat macht oder wenn die Politik eingreift?

Und was bei einer Wirtschaftskrise und in krisenhaften Situationen klar ist, ist, dass ich jedenfalls zu besseren Ergebnissen komme, wenn der Staat eingreift und der Staat auch bewusst Akzente setzt und mitunter auch bewusst Schulden macht, um krisen­hafte Entwicklungen zu verhindern oder deren Auswirkung zu minimieren. (Abg. Ing. Westenthaler: Hoffentlich macht ihr nicht unbewusst auch Schulden! Das wäre ganz schlecht, wenn ihr unbewusste Schulden macht!)

Denn: Sehen wir uns die letzte große Wirtschaftskrise in den Dreißigerjahren an! Da ist das passiert, was das BZÖ heute fordert, nämlich: Zuzuschauen, was passiert, und zu sagen, die Märkte machen das alles (Abg. Mag. Stadler: Das ist ja nicht vergleich­bar! – Da kennst du dich nicht aus!), niemals auf die Idee zu kommen, eine Bank zu retten, weil Banken böse sind. Damals sind hunderte Banken den Bach hinunter­gegangen. Was war realwirtschaftlich das Ergebnis? (Abg. Ing. Westenthaler: Gibt es auch eine unbewusste Rede?) – Jetzt rede ich noch gar nicht davon, was die Auswir­kungen politisch waren, was sie gesellschaftlich waren, sondern nur, was sie für die Wirtschaft bedeutet haben. – Wir hatten in Österreich 500 000 Arbeitslose, und das bei einer deutlich geringeren Bevölkerung, bei deutlich weniger Arbeitsplätzen. Wir hatten eine Massenarmut wie schon lange nicht.

Wenn ich das damit vergleiche, wie heute mit der Krise umgegangen wird: Ja, wir retten Banken. Ja, das tun wir – nicht weil wir die Banken retten wollen, sondern weil wir wissen, dass wir damit schlimmere Auswirkungen auf die Realwirtschaft verhindern. Und ja, wir schauen auch nicht zu, wenn Staaten in Refinanzierungsschwierigkeiten kommen, sondern wir helfen auch hier einander.

Wenn Sie sagen, der Vergleich mit der Feuerversicherung stimmt nicht ganz: Natürlich stimmt es nicht ganz, denn bei einer Feuerversicherung zahlen Sie jedes Jahr eine Prämie, und das Geld ist weg. Hier ist es anders: Hier zahlen wir in fünf Raten etwas ein und quasi dann nichts mehr. Und wenn irgendwann einmal von einem derjenigen, die dabei sind, das Haus abbrennt, dann bekommt er von dort einen Kredit, den er aber zurückzahlen muss. Und das ist natürlich ein Unterschied. Aber ich sage Ihnen trotzdem, das, was man vergleichen kann, ist: Es gibt Bereiche, da zahle ich gerne ein und bin froh, wenn ich nichts herausbekomme! Und genauso, wie ich froh bin, dass ich aus einer Feuerversicherung nichts herausbekomme, bin ich auch froh, wenn Österreich niemals in die Lage kommt, aus dem ESM Geld herauszubekommen.

Wieso, das hat im Prinzip Kollege Van der Bellen Ihnen schon zu erklären versucht – ich weiß nicht, ob Sie es verstanden haben –: weil die Bedingungen, unter denen Sie dann vom ESM Geld bekommen, in Wahrheit eine Entmündigung sind. Damit wird die Demokratie in Wahrheit vielleicht zwar nicht abgeschafft – formal existiert sie nach wie vor –, aber die realen Entscheidungen werden nicht mehr von demokratischen Syste­men, zumindest nicht von solchen innerhalb des jeweiligen Landes, getroffen, sondern


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das betreffende Land hat dann Vorgaben, die es erfüllen muss, und die sind alles andere als lustig. Insofern sind wir daher froh, wenn wir selber diesen Schutzschirm niemals brauchen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.47


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es gelangt nun Frau Abgeordnete Tamandl zu Wort. – Bitte.

 


16.48.04

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Werte Regierungsmitglieder! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Westenthaler, in einem gebe ich Ihnen ja recht: Sie haben gesagt, die Treib­stoff­preise sind zu hoch. – Das ist keine Frage. Und: Bei der Pendlerpauschale könnte man eine Systemveränderung vornehmen. – Auch mir wäre das recht. Aber eines muss man schon sagen: Die Treibstoffkonzerne haben die Preise aber um ein Vielfaches angehoben, was mit der Mineralölsteuererhöhung in Wahrheit überhaupt nichts zu tun hat. (Ruf beim BZÖ: Das hat er ja gesagt! – Abg. Mag. Stadler: Das hat er gesagt!) – Das ist aber heute nicht Thema. Und das ist genau Ihr System: dass Sie die Menschen so was von verunsichern und dass Sie bei einem Thema, wo Sie einerseits über den Euro-Schutzschirm wettern, dann andere Themen mit hereinbringen. (Abg. Ing. Wes­tenthaler: Das steht ja in der Dringlichen Anfrage drinnen! Haben Sie das nicht gelesen?) – Ich weiß es. Aber das passt nicht hinein. Das können wir bei einer anderen Gelegenheit einmal diskutieren. (Abg. Ing. Westenthaler: Sagen Sie einmal, was ist denn mit Ihnen heute los? – Zuerst beginnt sie die Debatte mit euren EU-Abgeord­neten, und dann ...! – Abg. Mag. Stefan: ... zündet selbst ihr Haus an!)

Ich bin der Meinung – und ich möchte mich da dem anschließen, was Kollege Krainer gesagt hat –, wenn man in eine Gemeinschaft eintritt, dann kann man sich nicht nur die Rosinen herauspicken, sondern dann ist man auch verpflichtet, sich gegenseitig zu helfen. Und Herr Kollege Hübner hat gesagt: Wenn man in eine Versicherung einzahlt und dann nichts davon hat, ... – Also ich bin der Meinung, wir können genauso gut einmal den Schutzschirm brauchen, wenn wir in Turbulenzen kommen. Wir wollen das aber natürlich nicht, denn wir setzen alles daran, dass wir unser Defizit in den Griff bekommen und dass wir unsere Budgets konsolidieren. Und ich glaube, das ist auch der richtige Weg, damit wir auch weiterhin selbstbestimmend in der Demokratie in Öster­reich leben können.

Heute ist schon ein paar Mal die Frage angesprochen worden: Wird jetzt in unsere Lohnpolitik oder in unsere Wirtschaftspolitik eingegriffen? – Wir bekennen uns in Öster­reich zur Sozialpartnerschaft! Ich glaube, die Opposition würde einmal gut daran tun, sich auch zur Sozialpartnerschaft zu bekennen. Und wir bekennen uns auch zu einer österreichischen Wirtschaftspolitik. Ich weiß nicht, was Sie da heute mit diesem Ge­schrei bezwecken wollten. Man kann in etwas immer etwas anderes hineininter­pretieren, wenn man ganz einfach nicht daran glauben will oder wenn man an etwas anderes glauben will. (Abg. Mag. Stadler: Das ist also eine „Glaubensfrage“!)

Aber Herr Kollege Stadler hat gesagt, wir reden heute noch über die Hypo – ein ganz interessanter Punkt, den das BZÖ selbst angesprochen hat. Sie haben gesagt, es ist kein Ruhmesblatt, dass die schwarz-rote Eigentümerin im Jahr 2010 quasi eine Milliarde € an Verlust verzeichnet hat. – Naja, wenn man Ende 2009 100 Prozent der Aktien übernimmt, dann kann man für das Jahr 2009 natürlich noch nicht verantwortlich sein. Und im Jahr 2010 1 Milliarde € Verlust, haben Sie gesagt: Ich möchte nur sagen, dass man diese Verflechtungen und diesen Filz und diese Systeme, die da geherrscht haben in Kärnten und im Zusammenhang mit der Kärntner Landesregierung, in einem Jahr nicht sanieren kann. (Abg. Bucher: Ah geh!) Das werden Sie uns ja hoffentlich


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auch zugestehen. (Abg. Bucher: Martinz! Kollege Martinz! Aufsichtsrat! – Können Sie das dem Kollegen Martinz sagen?)

Aber eines ist ja auch interessant: Sie haben zum Beispiel nicht angesprochen, dass im Jahr 2008 ein Bilanzgewinn von 2007 ausgeschüttet worden ist, der in Wahrheit nicht das operative Geschäft betroffen hat und gar nicht ausgeschüttet werden hätte sollen (Abg. Mag. Stadler: Wer war denn dort Eigentümer? – Eure ... aus der CSU waren Eigentümer! – Abg. Ing. Westenthaler: Hat Ihnen das der Martinz nicht ge­sagt?), und dass einen Löwenanteil dieser 50 Millionen € jetzt das Land Kärnten mit Zinsen zurückzahlen soll – vielleicht, das wird man sehen. Aber nur: Das ist überhaupt kein Ruhmesblatt, dass man sich da in Wahrheit mit gefälschten Bilanzen bedient hat an einer Bank (Abg. Dr. Strutz: Wer ist denn der Vorsitzende von der Landes-Holding? – Der Herr Martinz! – Tun Sie nicht so falsch! Der Martinz von der ÖVP ...!), die die Republik Österreich und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit ihrem Steuergeld retten mussten. (Abg. Dr. Strutz: So ein Schwachsinn!)

Und weil Sie immer wieder davon sprechen, die Banken sollen in Konkurs geschickt werden: Was würde denn das bedeuten? Was hätte das denn in Kärnten bedeutet? – In Kärnten hätte das bedeutet, dass die 20 Milliarden € Landeshaftung schlagend geworden wären, dass wir Arbeitslosigkeit ausgelöst hätten, dass wir das Land Kärnten in den Konkurs hätten schicken müssen – hätte Ihnen das gepasst? –, dass wir in Kärnten wahrscheinlich Massenarbeitslosigkeit gehabt hätten, dass wir Kredite für KMUs fällig gestellt bekommen hätten – wo Sie die KMUs doch immer stützen wollen – und dass die Spareinlagen auch nicht gesichert wären.

Wenn Sie das wollen, kann man nur sagen: „Gratuliere“! Da sieht man, was Sie für eine politische, für eine wirtschaftspolitische Kompetenz haben. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Gradauer zu Wort. – Bitte.

 


16.52.29

Abgeordneter Alois Gradauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Herr Bundes­kanzler! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Wenn Österreich sich heute diese Debatte anhört und anschaut, dann muss den Österreicherinnen und Österreichern angst und bang werden. Ich habe mich schon etwas gewundert, Herr Bundeskanzler, dass Sie anlässlich der Ernsthaftigkeit der heutigen Diskussion noch bereit sind zu lächeln. Möglicherweise ist das ein Lächeln, das aus Ihrer Unsicherheit in diesem Zusammenhang kommt. Aber verstehen tue ich das nicht, denn die Situation ist mehr als ernst. (Abg. Bucher: Jetzt sind wir beim Strasser, oder?)

Wir reden heute über den Euro-Rettungsschirm, und es stellt sich schon die Frage: Ist der Euro überhaupt noch zu retten? Die Bürger fragen bei diesen riesigen Beträgen, die hier zur Diskussion stehen – es geht immerhin um Beträge, Haftungen von 700 Milliarden € –, ganz bewusst, ob der Euro noch zu retten ist. Denn: Gerettet wird grundsätzlich auf Pump – das muss man ja wissen –, denn auch Länder wie Griechenland und Portugal müssen in diesen Rettungsschirm einbezahlen – und, so wie Österreich, natürlich auf Pump.

Wie kam es zu dieser sehr katastrophalen Situation? – Das hat schon einmal damit begonnen, dass in Österreich der Euro eingeführt wurde, ohne dass das Volk gefragt wurde, obwohl versprochen worden war, dass, wenn der Schilling wegkommt und der Euro eingeführt wird, das Volk gefragt wird. – Ist nicht passiert. (Abg. Bucher: Damit hat es angefangen! – Ruf: Wer war denn da in der Regierung?)


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Als Kaufmann, der ich bin, stellt sich mir schon die Frage, mit welcher Euphorie man damals an die Einführung des Euro gegangen ist, weil man vieles verabsäumt hat, schlecht analysiert hat, den Finanzmarkt nicht richtig durchleuchtet hat. Sonst hätte es nämlich nicht passieren können, dass die Länder, die am Euro mitwirken, im Wäh­rungsverbund drinnen sind, so unterschiedlich sind, was ihre Volkswirtschaften betrifft. Viele von ihnen hätten zu dieser Zeit gar nicht erst aufgenommen werden dürfen.

Es gibt da grundsätzlich falsche Strategien. Und ich freue mich, Herr Dr. Schüssel, dass Sie das heute bestätigt haben. Sie sagen, jetzt kommen wir langsam in die richtige Richtung. Das ist das Zeichen dafür, dass man schlecht überlegt hat. Es fehlen auch langfristige Planungen, und es fehlt vor allem die längst notwendige Kontrolle im Wege einer europäischen Finanzmarktaufsicht und europäischer Rating-Agenturen.

Herr Bundeskanzler! Sie haben in der „ZIB“ vom 23. März vorgestellt, was dieser Euro-Rettungsschirm bedeutet. Sie haben gesagt, es gibt keine Alternative, ohne Wenn und Aber gehen wir dort mit, und schuld wäre die Wirtschaftskrise. – Ich sage Ihnen, die Tatsache ist eine andere, denn die Griechen waren längst vor dieser Wirtschaftskrise schon pleite. Sie haben ihre Budgets gefälscht, sie haben falsche Ziffern vorgelegt, und sie sind eigenartigerweise in diesem Zusammenhang von amerikanischer Seite unterstützt worden – was immer das heißt.

Es hat vor Kurzem einen Vortrag gegeben, in dem der sehr bekannte Professor Schneider darauf hingewiesen und Folgendes ausgeführt hat:

„Wenn sich ein Land finanziell daneben benimmt, muss es auch die Möglichkeit eines Ausschlusses aus der Währungsunion geben.“ – So weit Schneider.

Ich möchte ein weiteres Zitat aus einer Zeitung bringen – damit es nicht heißt, wir von der FPÖ seien immer so gescheit –, und zwar schreibt Georg Wailand am 25. März in der „Kronen Zeitung“: „Euro-Rettung mit teurer Vollkasko“.

„Wieder einmal wird der Euro ,gerettet‘. (...) Ob das was nützen wird?“ – Und er führt dann aus:

„Der neue ,Euro-Rettungsschirm‘ weist die gleichen Strickfehler auf wie seinerzeit der ,Vertrag von Maastricht‘: Es wurden wohl Ziele vorgegeben, wenn ein Staat diese aber nicht erreicht, dann wird nicht automatisch gestraft, sondern von den Finanzministern gefeilscht. Was dabei herauskommt, kennt man. Nämlich herzlich wenig. Der kom­mende ,Rettungsschirm‘ ist sogar noch verlogener: Die Kredite, welche die Staaten für ihre Beteiligung daran aufnehmen müssen, werden nicht bei den Staatsschulden erfasst. Aha, so, als ob es sie gar nicht gäbe ...“ – Bezeichnend für die Situation!

Und noch etwas, was ich vor Kurzem in der „Presse“ lesen konnte, aus Deutschland: Da gibt es Berater, die den deutschen Finanzminister Wolfgang Schäuble unterstützen und die sagen: Der „,Euro-Schirm ist eine Fehlsteuerung‘“.

„Für die 31 Ökonomen verfestigt der europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) die ,Fehlsteuerung in der Finanzpolitik und auf den Kapitalmärkten‘, weil Pleiteländer Hilfe von finanziell gesunden bekommen. ,Das nimmt der Politik Anreize, Verschuldungs- und Finanzkrisen vorzubeugen.‘“

Was mich an der ganzen Entwicklung besonders stört, ist, dass man vor Kurzem den Österreicherinnen und Österreichern ein sogenanntes Sparpaket abgepresst hat. Sie wissen, wovon ich rede: 1 Milliarde € Massensteuern und 1 Milliarde € Reduzierung von Sozialleistungen. Und diese 2 Milliarden € und darüber hinaus sind durch die Zahlung in den Rettungsschirm mit einem Federstrich wieder weg.

Das werden unsere Mitbürger nicht verstehen. Es ist unverantwortlich, bei diesen hohen Schulden noch weitere Schulden dazuzulegen. Ich hoffe, dass die Wähler beim


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nächsten Urnengang darauf Rücksicht nehmen und sich daran erinnern. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

16.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


16.59.07

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Es ist jetzt üblich geworden, dass man hier zur Pend­lerpauschale Stellung nimmt. Wo wir uns mit einigen Vorrednern sicher treffen, das ist bei der Forderung, dass das einfach umgestaltet gehört, weil es nicht nur ökologisch dort oder da sowieso problematisch ist, sondern auch von einer sozialen Fehl­steue­rung geleitet ist. Man müsste das eben dahin gehend umbauen, dass diejenigen, die weniger verdienen, auch irgendetwas davon haben und nicht genau diejenigen am meisten davon haben, die ohnedies am meisten verdienen. Das ist nämlich die Konstruk­tion der Pendlerpauschale – das wissen ja die wenigsten –, und das gehört tatsächlich umgebaut.

Nun zum eigentlichen Thema. Das künftige ESM-System steht nach wie vor im Zentrum, so wie bei der Aktuellen Stunde. Der Wirkungsmechanismus ist noch nicht ganz beschrieben oder ausgereift, eine Gefahr sehen wir natürlich schon, was das Prozedurale betrifft, nämlich dass das zu weit weg ist von demokratischer Anbindung einerseits, aber dadurch auch zu weit weg vom Europäischen Parlament. Wie Abgeordneter Schüssel formuliert hat, besteht natürlich dann schon die Gefahr, dass das sehr stark dem intergouvernementalen Tauziehen unterworfen wird. Und da muss gerade bei so einer sensiblen Sache nicht immer das Beste herauskommen. Das würde ich tatsächlich als Gefahr sehen. Es wird also immer noch und sehr wohl darauf ankommen, wie dieser Stabilitätsmechanismus tatsächlich ausgestaltet sein wird. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Aber offensichtlich ist es so, dass gegenüber dem jetzigen Mechanismus, wenn man diesen überhaupt so nennen will, zumindest der Versuch oder die Möglichkeit besteht, dass die Privaten und die Banken, wie sie ja von den rechten Oppositionsparteien immer wieder angeführt werden, einmal insofern in die Ziehung kommen, als dass sie auf der Gläubigerliste die Letzten sind. Das würde ich doch einmal anerkennen wollen.

Auf der anderen Seite ist es natürlich so – und damit komme ich zu den weiteren Punkten, die es jetzt auf europäischer Ebene aus grüner Sicht brauchen würde –, dass wir überhaupt dazu übergehen müssten, und da sind wir tatsächlich noch weit davon weg, dass wir so etwas wie ein Umschuldungsverfahren oder Entschuldungs- oder ein Teilentschuldungsverfahren etablieren. Das hätte uns in der Griechenland-Frage in eine andere Position und Lage versetzt. Es müsste so ausschauen, das man hier am besten über Nacht eingreifen und durchgreifen kann, dass genau jene, die vorher besonders viel verdient haben – das war ja gerade in Griechenland so –, auch entsprechend ihren Beitrag leisten (Beifall bei den Grünen), weil ja gerade unter dem Hinweis, dass hier besonders hohe Risken vorliegen würden, nicht zu Unrecht, besonders hohe Zinsen verlangt wurden. Und die sind ja wo hineingeflossen. Aber die sind ja nicht in die Schatulle des europäischen Steuerzahlers oder der europäischen Steuerzahlerin geflossen.

Zu einem kleineren Anteil über den einen oder anderen Pensionsfonds oder da oder dort hängen die vielleicht mit drinnen, aber grosso modo ist das eine gigantische Umverteilungsaktion von unten nach oben gewesen, weil die Banken und die Fonds und einige Finanzinstitutionen mehr natürlich zu 80, 90 Prozent, wenn nicht mehr, in der Eigentümerschaft der oberen Zehntausend sind. In Europa ist „die oberen Zehn­


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tausend“ vielleicht der falsche Begriff, aber jedenfalls sind es weniger als die oberen 10 Prozent der Vermögenden, ganz wenige, vielleicht 1 Prozent der Vermögenden, die über Eigentumskonstruktionen bei den Banken, bei den Fonds, bei den Finanz­institutionen drinnen sitzen und zuerst verdient haben, zugegeben – das ist noch ein eigener Punkt – mit einem Land, wo es sich schon gelohnt hat, mit den Staatspapieren zu spekulieren, weil es entsprechende ökonomische Schwächen aufgewiesen hat. Das war ja wohl erkennbar.

Nichtsdestotrotz haben wir feststellen müssen, dass die Zinsspannen, Monate bevor das so weit war, in die Höhe geschnellt sind. Nichts ist passiert, Merkel hat noch herumschwadroniert aufgrund von Landtagswahlüberlegungen und das Ganze noch zusätzlich verschlimmert.

Also das wird das neue System auch nicht in dieser Form in den Griff bekommen, wie wir uns das wünschen würden. Das wäre vielleicht noch ein Punkt, wo wir uns mit den Antragstellern treffen könnten. Ich vermisse die Initiativen in diese Richtung. Oder man müsste sich dazu bekennen, wie es, ich glaube, Abgeordneter Stadler beschrieben hat, dass man es halt ohne diesen Mechanismus einmal darauf ankommen lässt.

Wir waren ja alle dabei – das wurde ja einstimmig hier im Haus beschlossen –, als es darum gegangen ist, den sogenannten österreichischen Finanzplatz, die Banken zu retten, weil keiner wirklich genau einschätzen konnte, was das alles heißt. Es ist ja niemand hier ein endgültig ausgebildeter Ökonom, die gibt es ja sowieso nicht, dass wir das hätten einschätzen können, weil da sehr viel Ideologie drinnen ist. Aber ich bin auch schon alleine aus gerechtigkeitspolitischen Überlegungen immer weniger gewillt, mir dauernd vorhalten zu lassen oder entgegenhalten zu lassen, dass es keine Alter­nativen gibt. Das geht sich nicht aus, denn dann müssen wir nämlich als Politiker abdanken. Das kann nicht sein, denn dann haben wir nämlich eh schon alles verspielt. (Abg. Bucher: Bravo!) Dann gibt es kein Primat der Politik mehr gegenüber dieser Wirtschafts- und Finanzwelt. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Bucher.)

Es muss Wege geben, auch auf europäischer Ebene. Jetzt sind wir natürlich ein kleines Land, das ist schon klar, aber es muss Wege geben, für die wir uns dann auch einsetzen sollten, dass die Mechanismen wieder in die richtige Richtung greifen und wirken, nämlich von der Politik in den Finanzsektor und nicht umgekehrt. Auch diesen Befund teile ich. Und zunehmend weniger sollten wir bereit sein, uns immer davon leiten zu lassen, dass wieder irgendwo eine Bank krachen geht und wieder und wieder und wieder.

Insofern hat dieser ESM an der Stelle noch den Vorteil, dass wir dann gegenüber dem Status quo wenigstens diese als Erste drannehmen könnten und dass man sich sehr wohl einmal überlegt, die eine oder andere Finanzinstitution, durchaus auch Fonds – unter Anführungszeichen – „überzulassen“ und dann auch einmal auf die Art und Weise austestet, was passiert. Sonst sind wir immer in der Geiselhaft der Banken, und das ist ja kein Abstraktum. Natürlich gibt es dort die unsympathischen Manager mit ihren Boni. Die Boni sind nicht das Hauptproblem, dass die da Millionen herausziehen, das ist gar nicht der Schaden. Der Schaden ist, dass die Boni für Entschei­dungs­mechanismen gezahlt werden, die die Probleme beschleunigen, anstatt sie zu lösen, weil die ihre Boni nämlich entlang von Entscheidungen kassieren, die das ganze Finanzsystem noch instabiler machen. Das ist ja dort das Problem. Aber für den Einzelnen reicht es natürlich als Motivation aus, ein paar Millionen zu kassieren dafür, um Entscheidungen herbeizuführen, die dann insgesamt zu einem maximalen Schaden führen.

Aber das ist alles nicht so das Problem bei dem ganzen Ding. Das Problem ist ja, dass dahinter auch Eigentümer stehen, dass ja auch jemand dabei verdient, und das Geld


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verschwindet ja nicht, denn wenn es auf der einen Seite Schuldner gibt, gibt es auf der anderen Seite auch Gläubiger. Das ist definitorisch so. Ob das jetzt knappes Geld ist oder zu viel Geld oder was immer – völlig wurscht, es ist immer so. Und das ist ja geradezu ein Antriebsmechanismus dieses Systems. Es muss ja irgendwann einmal nicht nur auf die „bösen“ Griechen oder auf deren Ineffizienzen, die dort herrschen – das sage ich ja eh öfter –, geschaut werden, sondern es müssen doch auch diese Mechanismen dechiffriert werden, die das ganze System antreiben. Und da kommen wir zum Schluss, dass es nicht geht, dass wir dauernd jenen Sicherheit gewähren mit dem Geld der SteuerzahlerInnen.

Da sind dann die Kleinen genauso dabei, weil überall in Europa Mehrwertsteuer gezahlt wird. Und die Mehrwertsteuer ist etwas, was die Kleinen in Relation zu ihrem Einkommen und Vermögen natürlich viel stärker trifft als die Oberen. Das ist ja die Haupteinnahmequelle für die Steuertöpfe quer durch Europa, und das ist einfach eine Umverteilung von unten nach oben. Da muss man halt einmal anders auftreten und anders hinschauen; das wäre für die Sozialdemokraten durchaus einmal eine Herausforderung.

Also wenn in diesem ESM diese Umschuldungsmöglichkeiten vorgesehen würden, dann hätte das mit Sicherheit heilsame Wirkungen. Selbstverständlich brauchen wir auch eine verschärfte Bankenaufsicht und Regeln für die Finanzmärkte. Da ist viel zu wenig weitergegangen, auch da teilen wir die Intention der Anfragesteller.

Letztlich wird es um folgende Punkte gehen: Steuerharmonisierung ja, aber bitte schön die brauchen wir bei den Mindeststeuersätzen auch, sonst führt der Steuerwettbewerb nur heillos nach unten. Es ist bei der Körperschaftsteuer ganz wichtig, dass wir Mindeststeuersätze einziehen, denn sonst verhalten sich nämlich alle so wie Irland: Unternehmer kommt zu uns, da zahlt ihr keine Steuer! Und wenn dann auf einer anderen Ecke etwas schiefgeht, hat man keine Einnahmen selber lukriert, obwohl man einen Haufen Unternehmen im Land hat, weshalb es in Sachen Arbeitsplätze gut ausschaut – und das restliche Europa subventioniert diesen Unsinn.

Wenn man bestimmte Mindestleistungen der öffentlichen Hände will, dann wird man sich zu dieser Mindestabsicherung nach unten bequemen müssen, denn die Alter­native ist, dass das Kapital, das sonst überhaupt keine Steuer mehr zahlt, nur mehr über den Faktor Arbeit zahlt, vor allem Lohnsteuer und die sogenannten Lohn­neben­kosten.

Das muss durchbrochen werden, und da wäre die Europäische Union eigentlich genau das Richtige, wenn man sich dort endlich dazu bequemen würde, das Problem so zu erkennen und etwas zu tun. Dass wir da einen Bedarf haben, kann ich Ihnen deshalb sagen, weil der jetzige Kommissar für Finanzen das partout nicht einsehen will. Da haben wir also noch genug zu tun. Der war ja neulich bei uns zu Besuch und hat diesen Schrott noch zum Besten gegeben. Also das war wirklich sehr abenteuerlich. Es gibt wirklich genug zu tun dort – hauen Sie sich rein! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten des BZÖ.)

17.09


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte.

 


17.09.42

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Hohes Haus! Herr Bundeskanzler Faymann, Sie haben uns heute hier erzählt, dass Sie alles dazu getan haben, um den Euro zu retten. – Jetzt schauen wir uns einmal an, ob der Euro tatsächlich in Gefahr war.


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Als Sie uns damals dieses Hilfspaket – mit Griechenland hat es ja begonnen – zu verkaufen versucht haben, hat es geheißen: Ohne dieses Hilfspaket wird der Euro scheitern; der Euro ist also in Gefahr! Nur gibt es mittlerweile viele Experten, die sagen: Der Euro war damals nicht in Gefahr, aber heute ist er in Gefahr. Und genau wegen dieses Hilfspakets ist er in Gefahr, dieser Euro.

Betrachten wir jetzt das Ganze einmal genauer, schauen wir uns an, was passiert wäre, hätten wir Griechenland pleitegehen lassen! Was passiert überhaupt bei einer Staatspleite? – Viele glauben ja, das ist die absolute Katastrophe, da werden dann die Vermögensgüter der Griechen in alle Welt verscherbelt oder die Menschen fallen in tiefe, bittere Armut. All das passiert ja nicht. In den letzten 30 Jahren sind sage und schreibe 30 Länder pleitegegangen. Da sind Länder dabei wie Brasilien, die jetzt die absoluten Superstars sind, da sind Länder dabei wie Russland, die sogar zweimal pleitegegangen sind.

Bei einer Pleite passiert letztlich nichts anderes, als dass sich der Schuldner mit den Gläubigern darüber einigt, wie viel er glaubt zurückzahlen zu können. Eine sogenannte Quote wird erstellt. Und die Gläubiger müssen dementsprechend auf Geld verzichten. Das passiert. Und es passiert noch etwas, und zwar: Die jeweiligen Staaten werden natürlich kein frisches Geld mehr bekommen. Das heißt, sie müssen endlich ihre Hausaufgaben machen.

Schauen wir uns das Ganze noch einmal im Falle von Griechenland an! Wenn Griechenland pleitegegangen wäre, dann hätte es natürlich Verluste gegeben, auch bei europäischen Banken, keine Frage, da hätten wir unter Umständen einspringen müssen. Was wäre noch passiert? – Es hätte eine Quote gegeben. Wir reden hier von 40 bis 60 Prozent. Das wäre sicher bitter gewesen. Und die Griechen hätten wahrscheinlich kein frisches Geld mehr bekommen. Das heißt, sie hätten mit dem Geld auskommen müssen, das sie haben. Ist das so schlecht? Ist das so schlecht, wenn ein Staat keine Defizite mehr machen kann? Ich weiß, wir haben diesen Pfad schon lange verlassen. Wir wissen gar nicht mehr, wie das ist, keine Defizite zu machen, weil wir in der Vergangenheit auch in guten Jahren immer mehr Schulden gemacht haben.

Und da sind wir genau beim Punkt, was hier gerettet wurde: Es wurde nicht der Euro gerettet. Der Euro war nie in Gefahr. Was gerettet wurde, das war unsere Art, wie wir Budgetpolitik machen, nämlich mit Schulden, mit noch mehr Schulden und mit noch mehr Schulden. Das wurde gerettet. Es wurde gerettet, dass wir auch in Zukunft von den Finanzmärkten und von wem auch immer Geld bekommen, um weiter Schulden machen zu können. Das wurde gerettet. Und das war in Gefahr und nichts anderes.

Wir stehen ja an einem entscheidenden Punkt: Wir haben ja mehr Schulden, als jemals in Friedenszeiten angehäuft wurden. Das muss man sich einmal vorstellen: Wir haben Schulden wie nach einem Krieg! Wir hatten keinen Krieg, oder hatten wir doch einen Krieg? Vielleicht hatten wir einen: einen Krieg gegen die Vernunft, weil viele glauben, dass man Schulden machen kann bis in alle Ewigkeit und dass dieses Geld keiner zurückzahlen muss. Aber das ist ein Irrtum, einer muss es zurückzahlen.

Deshalb wäre die Gelegenheit günstig gewesen, einmal ein Zeichen zu setzen und Griechenland pleitegehen zu lassen, denn dann hätten auch wir umdenken müssen. Wäre Griechenland pleitegegangen, hätte das den Euro überhaupt nicht tangiert. Es hätte nicht einmal eine Inflation verursacht. Ganz im Gegenteil: Eine Staatspleite hat in einem Währungsraum eher deflationäre Effekte, keine inflationären. Das heißt, von daher hätten wir wirklich kein Problem gehabt.

Das ist auch die einzige Gefahr, die einer Währung droht. Die einzige Gefahr für eine Währung ist die Inflation und sonst nichts. Und mit diesem Rettungspaket sind wir jetzt genau auf dieser Straße. Wir sind auf dieser Straße, die nur in den Untergang führen


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kann. Wir sind auf der Inflationsstraße. Wir haben das Inflationsgespenst geweckt und haben damit geschafft, dass die EZB etwas getan hat, was vor drei Jahren undenkbar gewesen wäre. Hätten Sie vor drei Jahren jemandem gesagt, dass die EZB einmal Staatsanleihen europäischer Staaten kaufen wird, wären Sie wahrscheinlich mit der Zwangsjacke abgeführt worden. Das war undenkbar. Das ist sozusagen eine Selbstbefriedigung im eigenen Währungssystem.

Kein Ökonom kann Ihnen erklären, wie das gutgehen soll. Letztlich erzeugt das Inflation, und wir erleben es ja im Moment. Wir stehen am Anfang einer gewaltigen Inflation. Und diese Inflation wird natürlich einen treffen, nämlich den Bürger. Der Bür­ger wird dafür zahlen. Und er zahlt doppelt: Er zahlt auf der einen Seite dafür, dass Sie diesen unsäglichen Rettungsschirm aufgespannt haben, der letztlich das Problem nicht löst, sondern verstärkt, und er zahlt dann hintennach für die Inflation.

Ich möchte Ihnen jetzt etwas vorlesen aus dem Jahr 1997, weil viele sagen, das war alles nicht vorhersehbar, Griechenland war ja Euro-fit, das sind alles Ereignisse, die wir nicht beeinflussen konnten. 1997 hat jemand hier an dieser Stelle Folgendes gesagt:

Die minderentwickelten europäischen Partnerländer, insbesondere die südlichen Mit­gliedsländer, werden in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Die letzte Konsequenz wird sein, dass die reichen Länder mit Transferzahlungen jenen Ländern unter die Arme greifen müssen. Das bedeutet eine neue Euro-Steuer für die Österreicher.

Wissen Sie, wer das 1997, vor 13 Jahren, gesagt hat? Das war Jörg Haider. (Beifall beim BZÖ.) Er hat damals schon gesehen, dass das mit jenen Ländern nicht funk­tionieren kann, die genau jetzt die Probleme machen. Und wenn wir nicht aufhören, diese Länder zu retten zu versuchen – ich sage versuchen, weil es sowieso nicht gelin­gen wird –, dann ketten wir uns an diese Länder und werden mit ihnen untergehen.

Das ist genau der Punkt: Letztlich werden die Bürger dafür zahlen, denn Inflation wirkt wie eine Extrasteuer. Und die Inflation wird wachsen. Sie muss wachsen, weil das, was die EZB macht und was wir mit diesem Rettungsschirm machen, ist eine Geldmengen­ausweitung, und eine Geldmengenausweitung muss immer zur Inflation führen. Und diese Inflation werden die Menschen bezahlen.

Eines ist hier noch anzumerken, und das ist wirklich der Gipfel der Frechheit: Auf der einen Seite erwarten wir eine große Inflation – wir haben jetzt schon zwei, drei Prozent –, auf der anderen Seite hat die EZB gesagt, der Herr Trichet, wir müssen unter allen Umständen Zweitrundeneffekte verhindern. Wissen Sie, was das heißt? – Zweitrundeneffekte bedeuten, dass aufgrund einer Inflation zusätzliche Lohnerhöhun­gen angedacht werden. Das heißt, die EZB ist der Meinung, man muss unter allen Umständen verhindern, dass die Menschen aufgrund der höheren Inflation mehr Gehalt bekommen. Und da wissen wir, die Menschen werden zahlen, sie werden ordentlich bluten, und deshalb sage ich: Genug gezahlt! (Beifall beim BZÖ.)

17.17


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Muttonen. – Bitte.

 


17.17.06

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Lugar, Herr Haider hat aber nicht gesehen, dass er mit Ihrer Partei Kärnten in den Ruin führt und in eine unwahrscheinlich große Verschuldung. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenrufe beim BZÖ.)

Vergessen Sie nicht, dass wir gerade glimpflich an einer der größten Wirtschafts- und Finanzkrisen der letzten Jahrzehnte vorbeigeschrammt sind, ausgelöst letztendlich


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durch Spekulationen! Und eines macht die Einigung auf den neuen Europäischen Sta­bilitätsmechanismus klar und schickt ein ganz eindeutiges Signal an die Finanzmärkte aus, nämlich dass es keinen Sinn mehr macht, gegen ein Land des Euroraums zu spekulieren. Ich glaube, das ist schon eine sehr wichtige Ansage. Mit dem neuen Stabilitätsmechanismus ist das jetzt endlich klargestellt. Die Gemeinschaft ist zusammengerückt, sie steht geschlossen hinter dem Euro, denn letztendlich trägt der Euro zu unserem Wohlstand nachhaltig bei und kann ihn sichern.

Durch die jetzt beschlossenen Reformen werden Stabilität und Sicherheit geschaffen, die für die Zukunft so notwendig sind. Das heißt, der Weg führt weg von der Krisen­politik hin zu einer nachhaltigen und aktiven Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik, einer Politik, die sich jetzt endlich darauf konzentrieren kann, in Bildung, Forschung und Entwicklung zu investieren und Arbeitsplätze zu schaffen, anstatt Angriffe der Finanzmärkte abzuwehren.

Folgendes möchte ich noch betonen, meine Damen und Herren: Es ist eine Tatsache, dass uns die gemeinsame Währung, der Euro, jedes Jahr 2,6 Milliarden zusätzlich einbringt. Diese Zahlen sind nicht von irgendwo, sondern das Wifo hat eine Studie dazu gemacht, und das können Sie darin lesen. Sie können darin aber auch lesen, dass uns der Euro noch etwas bringt, nämlich 20 000 zusätzliche, neue Arbeitsplätze. Und wer das aufgeben will, ich glaube, dem kann man nicht wirklich helfen.

Zudem erfüllt das Geld, das in den Schutzschirm eingezahlt wird, auch einen anderen, sehr bedeutenden Zweck, nämlich: Es ist eine Investition in Stabilität und Sicherheit und damit eine Investition, die Österreich mit seiner exportorientierten Wirtschaft ermöglicht, seinen Wohlstand zu steigern und auch die Arbeitsplätze zu sichern bezie­hungsweise neue zu schaffen.

Dieses Geld schafft aber noch mehr. Es schafft die Voraussetzung dafür, dass wir uns in Europa wieder den drängenden sozialen Herausforderungen widmen können, nämlich Bildung, Beschäftigung, Armutsbekämpfung. Daher ist dieses Geld gut und verantwortungsvoll angelegt.

Zusammenfassend ist es jetzt sicher an der Zeit, uns auf die nachhaltige Bewältigung der Krise zu konzentrieren. Aus Sicht der SPÖ ist klar, dass es erstens mehr Gerechtigkeit und zweitens eine klare Prioritätensetzung braucht.

Mehr Gerechtigkeit ist deshalb nötig, weil es nicht sein kann, dass wir alle die Krisenrechnung präsentiert bekommen, während sich andere bereits wieder eine goldene Nase verdienen. Auch da leistet der Europäische Stabilitätsmechanismus einen wichtigen Beitrag, denn private Gläubiger, also Banken und Hedgefonds, werden von dem ESM – dem neuen Europäischen Stabilitätsmechanismus – erstmals syste­matisch zur Kasse gebeten, wenn ein Staat Zahlungsprobleme hat. – Und das ist noch nicht genug. Es gehört noch mehr dazu. Ich denke da zum Beispiel an die Finanz­transaktionssteuer, an der wir, wie Sie alle wissen, arbeiten. Das ist aber immerhin ein sehr guter Anfang.

Eine klare Prioritätensetzung bedeutet Vorrang für die Zukunftsinvestitionen – ich habe das schon erwähnt – in Bildung, in Forschung oder auch in unsere Sozialsysteme.

Auch die EU wird ihren Beitrag zu leisten haben. Notwendig sind eine Bürokratie­reform, die Reduktion der EU-Agenturen und eine Modernisierung des Beamten­statuts. Das sind nur einige Beispiele dafür, woraus der gerechte Beitrag der EU-Institutionen letztendlich bestehen könnte.

Es ist also in den kommenden Monaten noch sehr viel zu tun. Das Gute an diesem neuen Schutzschirm ist aber, dass er uns die Stabilität gibt, dass er uns die Sicherheit


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gibt, die wir brauchen, um mit diesen Herausforderungen auch gut umgehen zu können. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.22


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmucken­schlager. – Bitte.

 


17.22.24

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundeskanzler! Sehr verehrte Damen und Herren! Recht herzlich begrüßen möchte ich vor allem die Mitglieder der Akademikergruppe des Niederösterreichischen Bauernbundes, die heute der Diskussion beiwohnen! (Beifall des Abg. Grillitsch und weiterer Abgeordneter der ÖVP sowie des Abg. Dr. Rosenkranz.)

Wem würde es wirklich nützen, wenn wir den Rettungsschirm nicht aufspannen würden? – Jedem, der gegen den Euro ist, anderen Wirtschaftsräumen, die im Ver­hältnis zum Euro natürlich einen Vorteil hätten, und vor allem Spekulanten, die auf die Misere einzelner Staaten wetten würden. Wollen Sie wirklich deren Arbeit leisten?

Ich glaube, als Beispiel kann auch die Diskussion dienen, die geführt wurde, als Österreich im Zusammenhang mit den Ostbeteiligungen sehr unter Druck war und Herr Krugman und Co im Auftrag der internationalen Finanzwirtschaft – vor allem der amerikanischen – Österreich und die österreichischen Banken runtergeschrieben haben, das Rating schlecht gemacht haben. (Abg. Dr. Königshofer: Weltverschwö­rung!) Es war unser Finanzminister Josef Pröll, dem ich von dieser Stelle aus die besten Genesungswünsche übermitteln möchte, der unermüdlich dafür gesorgt hat, dass wir uns diese Zukunftsmärkte sichern können. Was geschah im Endeffekt? – Die Kritik wurde revidiert, Österreich ist solide aufgestellt, und wir bleiben weiterhin auf diesen Märkten.

Was wäre aber gewesen, wenn wir nicht Teil dieser großen Gemeinschaft gewesen wären, sondern wenn wir als einzelnes, kleines Land einfach an die Wand gespielt worden wären?

Der Euro als Gemeinschaftswährung ist enorm wichtig für Österreich. Zum häufig gezogenen Vergleich mit Griechenland und der Frage, was schon passieren würde, wenn ein Land umfiele, wenn ein Land in Konkurs ginge: Es geht vor allem um den Dominoeffekt, der Österreich einen massiven Schaden bringen würde. Der gesamte EU-Raum hat immer bessere Wirtschaftsdaten. Die Basisdaten sind solide.

Sie sagen in Ihrer Anfrage, die 4,5 Milliarden € soll man nicht für den Koralmtunnel, sondern besser verwerten. – Das ist doch, muss ich berechtigterweise sagen, eine Milchmädchenrechnung!

Seit dem EU-Beitritt haben wir über 17 Milliarden € für Infrastruktur und andere Leistungen in unserem Land bekommen. Die Exporte haben sich verdreifacht, was nicht nur das Wachstum in unserem Land verbessert, sondern vor allem auch den Wohlstand sichert und somit auch den sozialen Frieden.

Wir haben zusätzlich 300 000 Arbeitsplätze schaffen können. Unser Land bezahlt heute einen halb so hohen Zinssatz wie noch vor dem EU-Beitritt, und wir haben vor allem kein Kursrisiko bei den Exportgeschäften, was bei 60 Prozent Anteil von Expor­ten an unserer Wirtschaftsleistung enorm wichtig ist.

Der Europäische Stabilitätsmechanismus braucht eine entsprechende finanzielle Aus­stattung, um Stabilität geben zu können und vor allem auch allen Ländern, die Schulden haben – und das sind nicht nur die Krisenländer –, Sicherheit zu geben, damit die Staaten nicht täglich einer Neubewertung ihrer Bonität durch außerstaatliche


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Gremien entgegenzittern müssen. Da geht es um Planungssicherheit und vor allem auch um die Sicherheit der österreichischen Sparerinnen und Sparer, denn es ist die Aufgabe des Staates, für die Sicherheit und Stabilität des Geldes zu sorgen. (Beifall bei der ÖVP.)

17.25


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Königshofer. – Bitte.

 


17.25.53

Abgeordneter DDr. Werner Königshofer (FPÖ): Her Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Das, was hier mit dem neuen Rettungsschirm, mit dem Europäischen Stabilisierungsmechanismus geschaffen wird, stellt die Prinzipien des europäischen Währungs-, Geld- und Finanzsystems komplett auf den Kopf.

Meine Damen und Herren, gehen wir einmal zurück zum Beginn des Euro und erinnern wir uns daran, welche Prinzipien und welche Kriterien damals formuliert wurden – die sogenannten Maastricht-Kriterien. Schon bei der Schaffung des Euro wurden Länder hineingenommen, die diese Maastricht-Kriterien bei Weitem verfehlt haben.

Ich erinnere zum Beispiel an Italien und Belgien mit über 100 Prozent des BIP an Staatsschulden. Die wurden mit hineingenommen, weil sie als Gründungsmitglieder der EWG ja nicht draußen gelassen werden konnten. Das war schon der erste Fehler, der von uns Freiheitlichen und von vielen anderen damals kritisiert wurde.

Ein weiterer Fehler war, noch zusätzlich schwache Länder wie zum Beispiel Griechen­land mit hineinzunehmen. Man hat Griechenland und dessen Bonität nicht ordnungs­gemäß geprüft. Heute wissen wir, dass Griechenland mit Hilfe der amerikanischen Investmentbank Goldman Sachs Schulden in Milliardenhöhe vor der EU und den Kontrolloren versteckt hat. – Griechenland hat man auch mit hineingenommen.

Die Folge war, dass diese Länder mit der Einführung des Euro einen riesigen Zins­vorteil hatten. Die Zinsen hatten sich radikal reduziert. Allein Italien hat sich 1999, im ersten Jahr nach der buchmäßigen Einführung des Euro, 78 Milliarden € an Zinsen erspart. Das hat diese Länder natürlich animiert, weiter Schulden zu machen, weil das Geld günstig war. So kam es, wie es kommen musste, und im Mai letzten Jahres führte das dazu, dass Griechenland kurz vor der Staatspleite stand.

Die Griechen waren so freizügig und haben sich mit dem billigen Geld der euro­päischen Banken die größte Panzerarmee Westeuropas angeschafft. Sie haben U-Boote und Jagdflugzeuge angeschafft, und letztendlich führte das zum Bankrott des Staates. (Abg. Dr. Rosenkranz: Vielleicht kann der Darabos jetzt ... günstig kaufen!) Wir, die anderen Eurostaaten, haben damals in einer Sofortaktion den Griechen zu Hilfe kommen müssen.

Das war der erste Bruch. Vier Monate nach Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon wurde dieser Vertrag von den EU-Ländern zum ersten Mal gebrochen, weil der Artikel 125, die No-Bail-Out-Klausel, ausgehebelt worden ist.

In weiterer Folge hat man einen sogenannten Rettungsschirm entwickelt, einen befristeten Rettungsschirm, mit 750 Milliarden €.

Dann kam der nächste Staat, der insolvent geworden war, weil er die Schulden seiner Banken übernommen hat, und zwar Irland. Irland bekam aus diesem Rettungsschirm 85 Milliarden € zugestanden. Irland wird in den nächsten Jahren pro Jahr zirka 3 Milliarden € einsparen und 5 Milliarden € an Zinsen bezahlen müssen. – Da fehlen schon jedes Jahr 2 Milliarden €, mal fünf sind das 10 Milliarden €. Und dann müssen


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noch 85 Milliarden € von Irland zurückgezahlt werden. – Das glaubt doch kein Mensch, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

Die französische Finanzministerin Christine Lagarde hat das ganz einfach dargestellt. Sie hat gesagt, diese 85 Milliarden € halten Irland drei Jahre lang über Wasser. – Und das wird die Wahrheit sein.

Meine Damen und Herren, und jetzt kommen wir dazu, dass wir einen permanenten Euroschutzschirm beschließen sollen beziehungsweise die Regierung das schon zugesagt hat. Herr Bundeskanzler, da möchte ich Sie doch an Ihr Versprechen erinnern, dass Sie zusammen mit Ihrem Kollegen Gusenbauer vor zwei Jahren gegenüber der „Kronen Zeitung“ abgegeben haben. Ich habe Ihnen dazu schon einen Brief geschrieben. Sie haben damals der „Kronen Zeitung“ geschrieben, wenn durch Vertragsänderungen wesentliche Interessen Österreichs beeinträchtigt werden, dann werden Sie eine Volksabstimmung abhalten lassen.

Das geschieht jetzt, denn mit diesem Haftungsschirm manövrieren Sie uns, unsere Kinder und unsere Kindeskinder in eine Haftung, deren Ausmaß heute noch nicht absehbar ist. Das ist eine wesentliche Beeinträchtigung der österreichischen Interes­sen. Herr Bundeskanzler, deshalb fordere ich Sie dazu auf, zu Ihrem Versprechen zu stehen. Halten Sie eine Volksabstimmung ab, und fragen Sie die Österreicher, ob sie das wollen oder nicht! Danke. (Beifall bei der FPÖ. Abg. Dr. Rosenkranz: Dem kann man jetzt wieder nichts entgegensetzen!)

17.30


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.

 


17.31.02

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundeskanzler! Meine Herren Staatssekretäre! Frau Staatssekretärin! Es gibt einen alten Witz – um auf Werner Kogler und die Ökonomenfrage zurückzukommen: Warum hat der liebe Gott Ökonomen erschaffen? – Die Antwort darauf ist: Damit die Meteorologen bei ihren schwierigen Prognosen nicht alleine sind. (Abg. Grillitsch: Den Witz hat keiner ver­standen! Staatssekretär Mag. Schieder: O ja!) Daher ist es günstig, statt sich auf die Suche nach Prognosen zu begeben, die Vergangenheit anzuschauen, um daraus Lehren zu ziehen. Wir haben in den Abgrund geschaut, als wir im Jahr 2009 in den Fokus der Finanzmärkte kamen.

Ich glaube, es waren der Kollege Muckenschlager (Heiterkeit Abg. Grillitsch: Schmuckenschlager! Abg. Bucher: Ah, das war der Witz!) und die Kollegin Muttonen, die schon darauf hingewiesen haben. Wir waren zu diesem Zeitpunkt einer ungerechtfertigten Spekulation ausgesetzt, die innerhalb von Tagen dazu geführt hat, dass die Refinanzierungssätze für österreichische Staatsschulden ohne eine funda­men­tal­ökonomische Begründung in die Höhe gegangen sind.

Wissen Sie, wer uns damals geholfen hat, meine Damen und Herren, die Sie die Schaffung des ESM ablehnen? – In Wirklichkeit war das Europa! Die Aufstockung der 25 auf 50 Milliarden € hat dafür gesorgt, dass auf den Märkten Ruhe war. Man hat gezeigt, wir stehen dahinter. Die Regierungschefs haben also letzte Woche das Vernünftigste gemacht, was man tun kann. Sie haben nämlich mit dem ESM ein Signal gesetzt, dass sich das Herauspicken Einzelner aus spekulativen Gründen in Zukunft nicht rentieren wird. Damit verhindert man ein Milliardengeschäft.

Herr Kollege Kogler hat Ihnen teilweise schon begonnen zu erzählen, dass das ja über Monate lief. Ich will Ihnen präzise schildern, wie das funktioniert. Man nehme sich ein Land, bei dem es Anlass gibt, Zweifel zu haben, ob es weiter ein so guter Schuldner


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sein wird – in diesem Fall Griechenland, mit übrigens nicht stärker abweichenden Werten als sie auch ein anderes europäisches Mitgliedsland einmal gemeldet hat. Weil hier die Kärntner Freunde sitzen: Es war ein gewisser Karl-Heinz Grasser, der zum Beispiel für das Jahr ... (Abg. Bucher zeigt in Richtung ÖVP.) – Na, nicht hinüber­zeigen! (Abg. Bucher auf die jeweiligen Segmente im Halbrund weisend : Wir sind BZÖ! Da ist das BZÖ! Dort ist die FPÖ, hier ist das BZÖ, und dort ist die ÖVP!) Der von der FPÖ nominierte Karl-Heinz Grasser hat für 2005 ein Defizit von 1,6 Prozent gemeldet. Wissen Sie, wie hoch es nachher war? – 4,4 Prozent!

Wir haben noch Glück gehabt, dass 2007 berichtigt wurde, weil das ab 2009 nämlich für die CDS-Spekulanten eine super Gelegenheit gewesen wäre. Man kauft CDS auf ein Land, obwohl man gar keine Forderungen hat. Allein durch das Ankaufen der CDS steigen die Spreads, damit steigt der Wert der Papiere, und das Ganze wird eine selbsterfüllende Prophezeiung. Das ist ein Milliardenbusiness, mit dem zuerst Griechenland gejagt wurde, dann Irland, jetzt Portugal, und gäbe es nicht den ESM, auch Spanien. Wenn es nach Spanien gutgeht, könnte Österreich genauso wieder ein­mal drankommen. (Abg. Bucher: Ich kenne das Problem nur von der BAWAG, das haben wir da behandelt!)

Dazu muss Österreich nicht einmal schlechtere Daten haben als heute. Daher ist das Vernünftigste, was diese Europäische Union tun kann, das, was sie tut: Wir geben den Finanzmärkten ein klares Signal. Ab jetzt wird von uns niemand herausgeschossen. Das Beste, was die Regierungschefs machen konnten, ist, Mehrkosten zu verhindern, die durch diese Spekulationen verursacht werden.

Wenn das jemand nicht glaubt, möge er doch einmal in Asien nachfragen – in Malaysia, in Thailand, in Indonesien –, wie es diesen Ländern 1998 ergangen ist: Fundamental hervorragende Werte, Wachstumsraten nahe 10 Prozent, kaum eine Auslandsverschuldung – und dennoch waren sie in 48 bis 60 Stunden von der Spekulationswelle weggeräumt. Die Japaner konnten dagegenhalten, weil sie im Prinzip genau das Gleiche gemacht haben, was wir in Europa machen. Wir zeigen den Märkten: Wir steigen euch auf die Füße! – Deswegen ist es das Vernünftigste, dass wir das so machen. (Abg. Scheibner: Das haben wir nicht gemacht!)

Vielleicht einen Nachtrag zum Kollegen Stadler und zur Hypo, weil er von der neuen Führung der Bank gesprochen hat. Herr Kollege Krainer hat uns schon gesagt, was da aufgearbeitet wird. Ich will es Ihnen in Zahlen sagen. Von den 1,58 Milliarden € Verlust 2009 und 1,6 Milliarden € Verlust 2010 entfielen mehr als 2,9 Milliarden € auf die Schulden aus der Verwaltung eines gewissen Jörg Haider und Konsorten.

Würde man euch die Republik überlassen, wären wir die ersten Kadetten beim ESM, denn diese Verwaltung würde für unsere Republik heißen, dass wir 40 Milliarden € brauchen würden. In diesem Sinne ist der ESM auch eine Garantie dafür, dass unser Land, falls diese Herren einmal in Verantwortung kommen, zumindest nicht untergehen muss.

Herr Bundeskanzler, in diesem Sinne: Eine richtige Entscheidung, vernünftige Maß­nahmen gesetzt und die österreichischen Interessen gewahrt – ich glaube, das ist das, was Wählerinnen und Wähler von allen erwarten, übrigens auch vom BZÖ. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. Abg. Mag. Stadler: Herr Bundeskanzler, warum haben Sie den nicht in die Regierung genommen? Er ist so gescheit! Abg. Scheibner: Warum ist Matznetter nicht mehr Staatssekretär?)

17.36


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Haider. – Bitte.

 



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17.36.31

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! „Kreditersatzgeschäft“ hat die Deutsche Postbank das genannt, als sie sich das Geld von der EZB um 1 Prozent hat nachschmeißen lassen und es dann um 10 Prozent an die Griechen weiterverliehen hat. Kreditersatzgeschäft – nämlich ein Ersatz dafür, dass man den Unternehmen im eigenen Land keine Kredite mehr gibt, sondern das Geld um 10 Prozent den Griechen gibt, 9 Prozent Rebbach einstreift und dann – es weiß ja jeder Betriebswirtschafts­student im ersten Semester, dass höhere Zinsen auch höheres Risiko bedeuten –, wenn dieses Risiko schlagend wird, zu den Finanzministern geht, die Hände aufhält und sagt: Finanzminister, deck uns unser Risiko ab! – Die haben agiert wie die Zauberlehrlinge, diese super hoch bezahlten Banker mit Millionen Jahresgage. (Beifall bei der FPÖ.)

Auf fahrlässige Weise unter Vernachlässigung jeglicher kaufmännischer Sorgfaltspflicht haben die im Casino mitgezockt, haben auf Schwarz gesetzt, und es ist eben Rot gekommen. Dann sind sie zu den Staaten gegangen und haben gesagt: Übernehmt unsere Verluste!, und die super Staatenlenker – einen sehen wir ja hinter mir auf der Regierungsbank – haben dann tatsächlich das Geldbörsel der Steuerzahler aufge­macht. Jetzt haften alle Bürger für die Schulden dieser Banken. Jetzt ist der Bürger leider wirklich Bürge und Zahler für die Schulden dieser Zocker. (Beifall bei der FPÖ. Der Redner stellt eine Tafel aufs Rednerpult, auf der ein Inlands-Überweisungsschein abgebildet ist, der folgendermaßen ausgefüllt ist: Kontonummer Auftraggeber – 08/15, Betrag – 3000 €, Auftraggeber – A. Österreicher, Empfänger – Banken-Zocker, Ver­wen­dungszweck – Banker-Boni.)

Wenn die 22 Milliarden € Haftung – 17 Milliarden € Haftung plus 2,2 Milliarden €, die Sie vorige Woche beschlossen haben, plus 2,7 Milliarden €, die wir voriges Jahr schon gezahlt haben, also mehr als 22 Milliarden € – bezahlt werden müssen, können Sie jetzt sofort schon anfangen, Zahlscheine drucken zu lassen. Jeden Österreicher, vom Säugling bis zum Greis, haben Sie in den letzten Monaten mit 3 000 € verschuldet – nicht für Griechenland, Frau Kollegin Muttonen, sondern für die Banker, die Zocker, die Abzocker, die Abkassierer, damit die die Boni kriegen. Dafür haben Sie das Geld der Österreicher ausgegeben! (Beifall bei der FPÖ.)

Die Zusagen des Herrn Finanzministers an die Großbanken während der letzten Jahre, selbstverständlich unter Ausschluss des Parlaments, unter gröbster Missachtung der demokratischen Spielregeln, sind nichts anderes, meine Damen und Herren, als Wohlstandstransfer, weg von Österreich hin zu – nein, Frau Kollegin Muttonen, nicht hin zu Griechenland! – den Aktionären, den Dividendenbeziehern, den Bonikassierern der europäischen Großbanken. Das ist das, was Sie gemacht haben! Dass die ÖVP da mitspielt, ist mir vollkommen klar. Wundern tut es mich allerdings, dass die SPÖ da mitspielt. Verwunderlich ist auch, dass von diesen vollmundigen Ankündigungen, neue Regeln einzuführen, überhaupt nichts übrig geblieben ist und das alte Spiel munter und fröhlich weitergeht, fröhliche Urständ feiert.

Trennung von Geschäfts- und Investmentbanken? – Fehlanzeige! Keine Rede davon!

Verbot oder zumindest klare Regelungen für hochspekulative Finanzwetten? – Weg vom Tisch, brauchen wir nicht! Faymann, Pröll schauen zu. Österreich wird schon für die nächste Krise in Geiselhaft genommen, und die kommt bestimmt.

Dieses Kabinett Faymann/Pröll wird in die Geschichte eingehen – in die Geschichte eingehen als wirtschaftlicher Sargnagel Österreichs. Diese Regierung ist wirklich europaweit einzigartig in ihren Fehlleistungen und in ihrem Dilettantismus.


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Ihnen bleibt eine einzige Option, meine sehr geehrten Damen und Herren: Das ge­samte Kabinett sollte nach Nordafrika auswandern, dort suchen einige Staaten drin­gendst neue Regierungen. Das einzige Problem, das ich sehe: dass nach einigen Jahren Faymann/Pröll möglicherweise der Sand in der Sahara zu wenig wird. Aber Österreich wäre wenigstens gerettet. (Beifall bei der FPÖ.)

17.40

17.40.55

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Johannes Hübner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Möglichkeit des Ausschlusses aus der Währungsunion und Volksabstimmung über die Änderung des Art. 136 AEUV.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

17.41.40Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich nehme die Verhandlungen über den 7. Punkt der Tagesordnung wieder auf.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber. – Bitte, Herr Kollege.

17.41.54

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wieder zurück zu Tagesordnungspunkt 7 betreffend Falschmeldungen im Internet, insbesondere im Bereich Gesundheit und Lebensmittelangelegenheiten, anknüpfend an die Debatte, die vor der Behandlung der Dringlichen Anfrage begonnen hat: In Internetforen, in sozialen Networks, in Weblogs werden immer wieder Fehlbehauptungen aufgestellt, zum Beispiel, was den Codex Alimentarius betrifft. Es wurde behauptet, dass die Gentechnik ohnehin schon überall dabei ist und dass man auf internationaler Ebene alles unternimmt, um alle Standards zu beenden, zu killen sozusagen, und Tür und Tor allem Bösen und Schlechten zu öffnen.

Dem ist allerdings oft nicht so, werte Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Galerie! Es ist so, dass manchmal durchaus unbegründet Fehlmeldungen zirkulieren. Der nun in Ver­handlung stehende Fünf-Parteien-Antrag versucht, ein Prozedere zu entwickeln, denn die KonsumentInnen, die Betroffenen, die Interessierten melden sich bei den Abge­ordneten, wollen Aufklärung, und oft erfordert es ganz schön viel Anstrengung, um die Fehlmeldungen zu entkräften, um die notwendigen Informationen zu bekommen.

Dieser Fünf-Parteien-Antrag – auch wir unterstützen ihn – bezieht sich auf eine koordinierte Sammlung. Bundesminister Stöger wird darin aufgefordert, auf euro­päischer Ebene dafür einzutreten, dass durch die EFSA, die European Food Safety Authority, diese Falschinformationen geklärt, gesichtet und auch dokumentiert, beant­wortet und den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden.

Wir sind für diesen Antrag, aber – und jetzt kommt das Aber –, Herr Minister Stöger, und jetzt wäre ich sehr daran interessiert, dass Sie mir kurz zuhören, in Sachen EFSA gibt es zugegebenermaßen fachlich wirklich eindeutige Kritikpunkte, die wir seit Jahren formuliert haben, auch in anderen Bereichen, speziell was die Risikobewertung betrifft. Die EFSA ist eigentlich ein Papiertiger, sitzt in Parma und prüft in der Regel nur Papier, Anträge von Konzernen et cetera.


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Herr Bundesminister, es wäre auch sehr wichtig, gerade in der Frage der Agro­gentechnik die Entschließung des Umweltministerrates vom Dezember 2008 endlich auf europäischer Ebene umzusetzen. Zuständig dafür ist jetzt der Gesund­heits­kommissar Dalli. Er wäre zuständig dafür, dass die EFSA endlich wirklich schlag­kräftig Risikoanalyse so betreibt, wie wir uns das vorstellen, dass nämlich endlich langfristige Untersuchungen zu Allergien und Allergierisiken eingeführt werden, um gentechnisch veränderte Konstrukte zu prüfen und nicht vorschnell den Konzernen sozusagen das Wort zu reden und somit einer gentechnischen Verunreinigung in Lebensmitteln Vor­schub zu leisten.

Bei dieser Gelegenheit, Herr Bundesminister, einmal wieder und einmal noch: Die derzeit im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit be­schlos­senen Grenzwerte, nämlich 0,1 Prozent illegaler Gentechnikkonstrukte in Futter­mitteln zuzulassen, sind unakzeptabel. Ich ersuche Sie daher von dieser Stelle aus, gegen diese Entschließung, gegen diese Vorgangsweise der Kommission entschieden Ihr Wort zu erheben, dagegen aufzutreten und zu verhindern, dass das in die Praxis umgesetzt wird. – Danke, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Huber.)

17.46


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


17.46.10

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Mein Vorredner hat das Wesentliche gesagt, was zur Verbreitung von Falschinformationen zu sagen ist. Durch das Internet haben sich die Verbreitungsmöglichkeiten von Massen-E-Mails genauso wie von Kettenbriefen nahezu verdoppelt, auf jeden Fall enorm erhöht, und dem ist ein Riegel vorzuschieben.

Herr Bundesminister, mit diesem Fünf-Parteien-Antrag werden Sie aufgefordert, Maß­nahmen zu setzen, dass man die Öffentlichkeit dahin gehend informiert und auf europäischer Ebene zusammenarbeitet.

Ich meine, man sollte auch gesetzliche Maßnahmen treffen, die so etwas unterbinden, denn die Internet-User werden total verunsichert, weil Falschinformationen über Lebensmittel, Vitamine, Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel von staatlicher Seite kaum dementiert werden. Das ist sozusagen die Problematik.

Herr Bundesminister, ich wünsche Ihnen viel Erfolg dabei, das in Europa umzusetzen. (Beifall beim BZÖ.)

17.47


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Preiner. – Bitte.

 


17.47.35

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Moderne Medien sind eine bunte Welt, wie wir wissen. Handy, Internet und Smartphones sind aus unserem täglichen Leben kaum mehr wegzudenken. Es gibt aber leider Gottes auch immer wieder Menschen, die diese neuen Technologien missbräuchlich verwenden. Einige Paradebeispiele dafür wurden heute bereits aufge­zeigt, so etwa Cold Calling, unerwünschte Werbeanrufe, oder auch die Massenmails, die ungefragt in unsere Posteingänge kommen, oder auch „technische Enkel“ der früheren Zeitungsente, Hoax genannt, also Falschmeldungen, die mittlerweile bevorzugt über das Netz ausgesandt, von vielen leider für wahr gehalten und dadurch auch in gutem Glauben an Freunde und Bekannte weiterverschickt werden.


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Ganz abgesehen davon bewirkt ein Hoax auch einen entsprechend dichten Daten­verkehr, der die Leitungen bremst. Hoaxes sorgen gerade bei Gesundheitsthemen für Verunsicherung bei den Menschen, denn sehr oft wird der Inhalt unreflektiert für bare Münze genommen, zum Beispiel die Bedrohung alternativer Heilmittel bis hin zu Ver­schwörungstheorien der Pharmaindustrie.

Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich dazu nur kurz anmerken: Natürlich sind all diese Behauptungen Unsinn und entbehren jeder sachlichen Grundlage! Vielmehr setzen sich im Rahmen des Codex die EU-Staaten vehement für eine weltweit ver­pflich­tende Kennzeichnung von gentechnisch modifizierten Lebensmitteln ein, und zwar zur Information und zum besseren Schutz der KonsumentInnen.

Dass bei vielen Menschen eine entsprechende Verunsicherung bleibt, wenn sie einmal einer Falschmeldung auf den Leim gegangen sind, ist natürlich klar. Daher beschließen wir meiner Meinung nach auch vollkommen zu Recht diesen Fünf-Parteien-Antrag, der den Gesundheitsminister ersucht, sich auf EU-Ebene für eine Sammlung, Analyse und konkrete Information über derartige Falschmeldungen über Lebensmittel und Ernäh­rung im Internet einzusetzen.

Kolleginnen und Kollegen! Kettenbriefe und Hoaxes sind kein adäquates Medium zur Kommunikation seriöser Anliegen. (Beifall bei der SPÖ.)

17.49


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Durchschlag. – Bitte.

 


17.50.12

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man in der Geschichte zurückschaut, so sieht man, es hat immer schon Menschen gegeben, die die Leichtgläubigkeit Hilfe suchender Mitmenschen ausgenützt haben. Sie haben ihnen beispielsweise Wunder­mittel angedreht, sie haben ihre Ängste ausgenützt, manche haben sich einen Hoax, also einen Spaß daraus gemacht und die Wahrheit ein bisschen verdreht. Dass das im Zeitalter des digitalen Netzes wesentlich leichter ist und wesentlich schneller Verbrei­tung findet, macht die Sache sehr schwierig.

Gesundheit und Schönheit stehen bei vielen Menschen ganz oben auf der persön­lichen Wunschliste. Sie sind bereit, viel Geld dafür auszugeben, und sie holen sich ihre Informationen leider nicht nur von Fachleuten, sondern eben auch aus dem World Wide Web. Dort ist es möglich, zu allen Gesundheits- und Schönheitsthemen Infos zu finden. Die Seriosität der Informationen ist allerdings relativ schwer nachvollziehbar. Sie können beispielsweise zu Gesundheitsthemen Infos von Bürgerinnen und Bürgern, von Forschern, von Pharmafirmen, von Praktikern, aber auch von selbsternannten Experten und natürlich auch von Kriminellen finden, und da ist die Unterscheidung für die Laien sehr schwierig. Die TU Berlin hat ein Hoaxes-Verzeichnis angelegt, das die Falschmeldungen auf der einen Seite auflistet und andererseits auch Erklärungen dazu gibt.

Es gibt die Kettenbriefe, bei denen einem aber eigentlich schon der gesunde Men­schen­verstand sagt, was man davon zu halten hat. Aber Menschen, die in Notsituationen sind, sind einfach für Hilfe aus dem Netz, für Ratschläge sehr empfänglich und daher sehr oft willige Opfer.

Es gibt beispielsweise gerade in der Krebstherapie sehr viele Vorschläge; so zum Beispiel auch, was den Wirkstoff Amygdalin aus der Bittermandel angeht. Das ist angeblich ein Wunderheilmittel, aber es gibt überhaupt keinen einzigen seriösen wis­


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sen­schaftlichen Beweis dafür, dass Amygdalin hilft. Im Gegenteil, die Einnahme von diesem Amygdalin, das ja Blausäure enthält, kann sogar zum Tod führen.

Das heißt, die supranationale Aufarbeitung und Erforschung, Listenführung und Infor­mation der Mitgliedstaaten in Bezug auf diese Hoaxes sind daher wünschenswert und notwendig. Allerdings würde ich sagen, es ist auch genauso notwendig, den Menschen Wissen über Gesundheitsthemen, und zwar seriöses Wissen, über verschiedenste Kanäle nahezubringen und dann auch noch das Vertrauen der Menschen in seriöse und erprobte Institutionen zu stärken. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abge­ord­neten der SPÖ.)

17.52


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jury. – Bitte.

 


17.52.56

Abgeordneter Josef Jury (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Abschließend zu dieser Diskussion über die kriminellen Energien im Netz bezüglich gesunder Lebensmittel, bezüglich gesunder Arzneien ist schon ein­mal anzumerken, dass gerade die EFSA, die europäische Lebensmittelaufsicht, eigent­lich ein sehr zahnloser Tiger ist. (Zwischenruf des Abg. Grillitsch.) – Herr Abge­ordneter Grillitsch, du bist ja der große Fachmann in dieser Materie, mit deinen Bauern mit den gesunden Lebensmitteln. (Abg. Grillitsch: Sind die nicht gesund, die Lebensmittel, die die Bauern produzieren?) Ihr vertut wahnsinnig große Chancen, gerade die ÖVP. (Abg. Hörl: Hallo, hallo, hallo!) Ja, sehr große Chancen vertut ihr in dieser Diskussion.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese europäische Lebensmittelaufsicht hat auch so eine kriminelle Energie und so eine Lobbyistengeschichte in sich, wie das bei der ÖVP anscheinend gang und gäbe ist. Wenn man weiß, dass die Präsidentin dieser europäischen Lebensmittelaufsicht, Diána Bánáti, bis Oktober 2010 im Vorstand des International Life Sciences Institute Europe gesessen ist, dem seitens Greenpeace Lobbying für die Gentechnikindustrie vorgeworfen wird, dann weiß man, wie hier gearbeitet wird. Und wenn man weiß, dass seit Frau Bánátis Präsidentschaft kein einziger Zulassungsantrag für eine gentechnisch veränderte Pflanze abgelehnt worden ist – weshalb auch die EU-Grünen Stimmung auf europäischer Ebene gemacht haben; in Österreich ist das an den Grünen vorbeigegangen –, dann muss man sagen, dass diese Initiative sehr gut ist und dass dieser „zahnlose Tiger“ auf europäischer Ebene, diese Lebensmittelaufsicht einmal umstrukturiert werden muss, damit sie wieder einer ethisch und moralisch einwandfreien Begutachtung standhält.

Herr Minister, ich fordere Sie in diesem Sinne auf, für die österreichische Bevölkerung, für unsere Jugend, für die Zukunft auf europäischer Ebene tätig zu werden. (Beifall bei der FPÖ.)

17.55

17.55.32

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zur Abstimmung.

Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1109 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 149.)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 189

17.56.078. Punkt

Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 1314/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bisphenol A in Gebrauchsgegenständen (Lebensmittelkontakt-Mate­rialen und -gegenstände)“ (1110 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Ich rufe den 8. Punkt der Tagesordnung auf.

Zu Wort gelangt als Erster Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. – Bitte.

 


17.56.34

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Zwischenruf des Abg. Grillitsch.) – Wie meinen, Herr Grillitsch? (Abg. Grillitsch: Redest du jetzt zu den Käfighaltungen?) Aufpassen, dann wirst du gleich hören, wozu ich spreche.

Meine Damen und Herren, seien Sie ehrlich! Haben Sie bis zu diesem Antrag gewusst, was Bisphenol A ist? – Ich gestehe, ich habe es nicht gewusst. Ich bin dank der Arbeit im Konsumentenschutzausschuss und dank der umtriebigen Recherchen unseres Jacky Maier draufgekommen, dass dieses Bisphenol A eigentlich eine ganz schön gefährliche Angelegenheit ist. Es ist ein Produkt, das man braucht, um Plastikgegen­stände zu härten, um sie gebrauchsfähig zu machen, es ist allerdings durch die Benut­zung, durch den Abrieb, durch das Abschwemmen oder durch die Auflösung sehr, sehr giftig. Man ist draufgekommen, dass das vor allem für Kinder, für Säuglinge, für Kleinstkinder ein Problem ist, zum Beispiel beim Fläschchen, bei den Schnullern.

Als umtriebiger Großvater habe ich mich sofort erkundigt, wie das jetzt ausschaut. – Tatsächlich ist es so, dass bei den zuletzt vertriebenen Produkten – wie ich mir vorige Woche angesehen habe – schon draufsteht: 0 Prozent BAP. (Abg. Grillitsch: Was heißt das?) BPA, das ist das Bisphenol A. Und dafür ist unserem Bundesminister zu danken, dass es so schnell gegangen ist, dass das zumindest in diesen Produkten nicht mehr enthalten ist.

Dass es bei Spielzeugen, bei allen anderen Dingen, mit denen Kinder zu tun haben, nach wie vor enthalten sein kann und auch enthalten ist, soll durch diesen Ent­schließungsantrag geändert werden. Der Herr Bundesminister möge das so weiter­treiben, dass es in Europa verhindert wird und damit natürlich auch in Österreich, und darüber hinaus auch eine Höchstgrenze festlegen für alle anderen Bereiche, wo dieses Bisphenol A noch vorkommt.

Ich bin fest davon überzeugt, dass mehr Kontrolle – von Eigenverantwortung der Großbetriebe rede ich nicht; ich habe dann noch ein Beispiel dafür, dass es diese nicht gibt – in diesen Fällen unbedingt notwendig ist. Eigenverantwortung ist ein ganz eigenes Problem. Es gibt eine Presseaussendung von Global vom Dezember des Vorjahres, wo darauf hingewiesen wird, dass Nestlé, einer der größten Lebensmittel­erzeuger, verboten hat, für die Verpackung, für den Innenteil der Verpackung dieses Bisphenol A zu verwenden – aber nur in den USA, nicht in Österreich! Da frage ich mich schon, warum das so ist.

Nestlé begründet es damit, dass es ein kultureller Unterschied wäre. Herr Bun­des­minister, es ist höchst an der Zeit, dass da ganz klare Richtlinien geschaffen werden. Wir bitten Sie mit diesem gemeinsamen Antrag, dass dies in Zukunft uns und unsere Kinder nicht mehr gefährdet. Und es wird auch für den Kollegen Grillitsch gut sein, wenn dieses Gift nicht mehr in seinen Geräten, mit denen er spielt, enthalten ist. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Tamandl. Zwischenrufe des Abg. Grillitsch.)

18.00



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 190

Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Höfinger. – Bitte.

 


18.00.35

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, es stimmt, Bisphenol A ist eine Alltagschemikalie, der man in Wirklichkeit kaum aus dem Weg gehen kann. Sie steckt eben in vielen nützlichen Produkten, die sowohl für Kleinkinder als auch für Erwachsene tagtäglich zur Verfügung und in Gebrauch stehen und in vielerlei Formen ihre Verwendung finden. (Zwischenrufe des Abg. Grillitsch.)

Wenn man beim Baby, beim Kleinkindalter beginnt, stellt man fest, dass sie in vielen Fläschchen drinnen ist, sie ist in Kunststoffgeschirr enthalten, in Thermopapier, in Kassenbelegen und vielem mehr. Der wunde Punkt ist aber, dass, obwohl die Endprodukte biologisch weitgehend inert sind, das heißt, dass von den Endprodukten in Wirklichkeit keine Gefahr ausgeht, durch die Diffundierung von Bisphenol A gesundheitsgefährdende Aspekte entstehen können.

Umso stärker ist diese Diffundierung, diese Freisetzung dann, wenn die Gegenstände mit Wärme in Verbindung gebracht werden, ganz besonders mit kochendem Wasser. Da steigt der Wert der Diffundierung um das 55-Fache, und wenn man den Zusam­menhang sieht, dass es oft für Kinder, Kleinkinder Geschirr gibt, wie Trinkbecher et cetera, wo warme, teils auch kochende Flüssigkeiten eingefüllt werden, dann ist da wirklich äußerste Vorsicht geboten.

Es ist ein Spiel, das wir kennen: Namhafte Hersteller bestreiten vehement, dass es da gesundheitsgefährdende Zusammenhänge gibt, aber immer mehr internationale Stu­dien sprechen dafür, dass sowohl die Nahrungsaufnahme als auch der Hautkontakt gesundheitliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen kann. Die sollen sehr gravierend sein, von Fruchtbarkeitsstörungen über Diabetes bis hin zu Herz- und Kreislauf­prob­lemen und vielem anderen mehr. Eine umfangreiche, repräsentative Studie hat die Universität Michigan dazu unlängst präsentiert.

Dass das wirklich auch bei uns erkannt wird, zeigt, dass bereits ab dem 1. März, also ab diesem Monat, im Euro-Raum die Produktion und ab 1. Juni dieses Jahres der Verkauf von Babyfläschchen in Europa verboten ist. Es zeugt von einer steigenden Sensibilität und Verantwortung in diesem Bereich. All diese Erkenntnisse zeigen uns, dass wir da in Zukunft sehr aufmerksam agieren müssen. Daher freut es mich ganz besonders, dass dieser Entschließungsantrag als klarer Auftrag eingebracht wurde, in dieser Frage auf europäischer Ebene weiterhin tätig zu sein. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Mag. Gaßner.)

18.03


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt als Nächster Herr Abgeordneter Vock. – Bitte.

 


18.03.17

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Herr Kollege Gaßner, ich bin überrascht, dass Sie erst jetzt von dem Bisphenol gehört haben, es wurde nämlich am 23. September 2009 hier im Nationalrat einstimmig ein Antrag beschlossen, in dem wir den Gesundheitsminister beauftragt haben, im Rah­men der AGES eine Schwerpunktaktion zu starten, eine Untersuchung von am Markt befindlichen Baby-Schnullern auf den Stoff Bisphenol A zu veranlassen, entsprechen­de Migrationswerte zu überprüfen und durch die AGES eine Risikobewertung durch­zuführen.

Das heißt, das ist uns hier im Parlament schon im September 2009 bekannt gewesen. Da haben Sie im September 2009 sozusagen übersehen, dass Sie sich damit beschäf­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 191

tigen. (Abg. Mag. Gaßner: Der Minister hat reagiert darauf, das sagte ich, oder?) Der Herr Minister hat reagiert, ja, aber es ist interessant, dass im Entschließungsantrag nicht die Studie der AGES genannt wird, sondern man sagt, dass primär nach Ansicht von Global 2000 und anderer NGOs bewertet wurde.

Da muss ich sagen, so sehr ich diese NGOs und deren Arbeit schätze, die Vorgangsweise, Gesetzestexte aufgrund von Ansichten von NGOs zu machen und wissenschaftliche Studien dabei zu übergehen, gefällt mir nicht sehr. Man sollte schon die wissenschaftlichen Studien zur Grundlage für ein Gesetz machen. Dass NGOs uns veranlassen, Studien zu machen, finde ich positiv, aber nicht, dass wir Gesetze machen, weil irgendeiner NGO etwas nicht gefällt – das würde mir ein bisschen missfallen.

Dazu gibt es ja eh keinen Anlass, denn es gibt auch die Studie des deutschen Umweltbundesamtes – auch nicht irgendjemand –, das sagt, es gebe da Wissens­lücken, es sei ein ausreichendes Besorgnispotential vorhanden. (Abg. Mag. Gaßner: Das reicht ja, oder?) Dieses gibt eine Empfehlung ab, vorsorglich tätig zu werden, eine Gefährdung sei aber auch nicht studienmäßig erwiesen.

Die europäische Lebensmittelbehörde EFSA führt derzeit eine Studie mit einer Neubewertung aller Unterlagen durch. Auch da ist die Studie in Arbeit, das heißt, die wissenschaftlichen Grundlagen wären nicht wirklich überzeugend. Was mich aber überzeugt hat – und jetzt sind wir genau dort, beim Auftrag des Parlaments, und das hat der Herr Minister dann umgesetzt –, ist die Studie der AGES. Die Begründungen in diesem Antrag würden uns nicht reichen, aber wir haben natürlich auch die Studie der AGES genau gelesen, und die Möglichkeit der Gesundheitsgefährdung – alleine die Möglichkeit! – ist Grund genug, diesem Antrag zuzustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

18.05


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Pirklhuber. – Bitte.

 


18.06.03

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister! Die KollegInnen Vock, Gaßner und Höfinger haben ja schon sehr ausführlich und korrekt erklärt und erläutert, worum es bei diesem gemeinsamen Fünf-Parteien-Antrag geht. Wir stimmen dem selbstverständlich zu und finden es gut, richtig und wichtig, dass wir hier gemeinsam im Sinne der Ver­braucherInnen und KonsumentInnen an einem Strang ziehen.

Meine Damen und Herren, jetzt vielleicht zu etwas Tagesaktuellem, da der Herr Bundesminister Stöger auch für diesen Bereich zuständig ist. Sie haben vielleicht schon mitbekommen, dass die EU-Kommission mit 25. März 2011 eine Sonder­vor­schrift erlassen hat, um in Zukunft japanische Lebensmittel zu importieren.

Meine Damen und Herren, eine kurze Information dazu: In dieser EU-Durch­füh­rungsverordnung 297/2011 schlägt die Kommission – und das schlägt dem Fass schon den Boden aus – explizit vor, aus jenen Regionen und Präfekturen in Japan, die durch den katastrophalen Atomunfall verunreinigt und zerstört worden sind, auch weiterhin Lebensmittel importieren zu können. Das ist schon einmal der erste Punkt. Die Kommission sieht weiters vor, diese Importe dann mit höheren Grenzwerten zu versehen. – Das ist wirklich unglaublich, meine Damen und Herren!

Das heißt konkret, dass ein Erzeugnis aus den Präfekturen Fukushima und anderer importiert werden kann, wenn es im Bezug auf die Radionuklide Iod-131, Caesium-134 und Caesium-137 Höchstwerte, die in der Verordnung Euratom 3954/87 des Rates vom 22. Dezember 1987 festgelegt sind, nicht überschreitet. Das bedeutet, dass die


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 192

Kommission Höchstwerte in Kraft gesetzt hat, die für den Fall eines Super-GAU in Europa relevant wären – eine Verordnung, die so in dieser Form noch nie schlagend geworden ist.

Sie, Herr Bundesminister Stöger, sind jetzt wirklich mehr als gefordert, diese Durch­füh­rungsverordnung sofort zurückzupfeifen. Das kann ja nicht sein, dass das im Sinne der Verbrauchererwartung ist oder dass das gelebter Konsumentenschutz ist. Wenn der Kommissar Dalli das behauptet, na bitte, dann hört sich Verbraucherschutz in Europa wirklich auf.

Ich wäre sehr neugierig, Herr Bundesminister, wie Sie das kommentieren. Ich habe heute gewartet, dass Sie dazu Stellung beziehen, bisher habe ich nichts gesehen, etwa in der APA. Vielleicht nutzen Sie die Gelegenheit, um klarzulegen, wie Sie das einschätzen und auch welche Schritte Sie zu setzen gedenken. Meine Damen und Herren, man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Für besondere Lebens­mittel werden Grenzwerte von 20 000 Becarel oder von mehr als 12 000 Becarel vorgeschrieben – ein Becarel ist ein Zerfall pro Sekunde –, und der jetzige Wert für alle europäischen Lebensmittel ist 600!

Das ist dermaßen absurd, was da im Rahmen der europäischen Lebensmittel­sicher­heitspolitik, die ich nicht verstehen kann, vorgeht. Wenn die Kommission nicht ein­sichtig ist, Herr Bundesminister, ersuche ich Sie, für Österreich eine eigene Lösung zu entwickeln, da rasch und schnell zu handeln, damit die Konsumentinnen und Konsu­menten nicht verunsichert sind. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

18.09


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. – Bitte.

 


18.09.35

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Gaßner – ist er noch da? –, nur zum Verständnis: Bisphenol dient nicht der Härtung von Plastikflaschen, sondern ist ein Weichmacher. Bisphenol A findet als billiger Grundstoff in der Plastikerzeugung zahlreiche Anwendung, in Kinderspielzeug, Kinderfläschchen, Schnullern. Der Einsatz dieser Industriechemikalie in Babyfläschchen wurde inzwischen verboten, Kinderspiel­zeug und Schnuller werden hoffentlich noch folgen.

Das im Antrag geforderte Herabsetzen der Grenzwerte von Bisphenol A für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kom­men, wie Wasserkocher, Plastikgeschirr, Trinkbecher und so weiter, tragen wir vom BZÖ selbstverständlich mit. (Beifall beim BZÖ.)

Es tritt aber ein weiteres Problem auf: Die Zeitschrift „Der Konsument“ hat vor wenigen Tagen Kassazettel von zwölf Lebensmittelgeschäften getestet, mit dem Ergebnis, dass Bisphenol A in allen Kassazetteln Verwendung findet, und zwar als Thermobe­schich­tung. Das Verkaufspersonal und der Konsument kommen täglich mit diesen Kassa­zetteln in Berührung. Da am Nationalen Institut für Agrarforschung in Frankreich nachgewiesen wurde, dass die Chemikalie auch über die Haut aufgenommen wird, ist anzunehmen, dass Bisphenol A über die Kassazettel in den menschlichen Organismus gelangt.

Bezüglich Langzeiteffekten, aber auch bezüglich der Dosis, durch die Folgeschäden im Organismus auftreten, tappt die Wissenschaft im Dunkeln. Sicher ist nur, dass Bisphenol A eine hormonähnliche Wirkung hat, durch welche laut Institut für Umwelt­hygiene der Medizinischen Universität Wien die Zahl der Prostata- und Brustkrebs­


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 193

erkran­kungen generell steigt. Das ist wohl ein triftiger Grund, Bisphenol A generell zu verbieten. (Beifall beim BZÖ sowie der Abg. Tamandl.)

18.11


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.

 


18.11.47

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich schließe mich einmal grundsätzlich meinem Vorredner, Herrn Kollegen Spadiut, an und möchte auf die Diskussion in Europa, aber auch auf jene in Österreich verweisen, die vom Verein für Konsumenteninformation ausgelöst worden ist.

Der VKI kritisierte Bisphenol A in Kassabelegen sehr heftig, und jetzt kommt es: Es gibt Unternehmen – ich nenne sie gleich –, die bereits freiwillig umgestellt haben, aber es gibt eine Reihe von Unternehmen, die das Thermopapier nicht umgestellt haben. Allein SPAR stellt in Österreich derzeit die Kassen auf BPA-freies Papier um; REWE und Hofer sind dem Vernehmen nach auf der Suche nach Alternativen. Von anderen großen Märkten hört man nichts.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir sollten uns sehr genau ansehen, ob es gelingt, dass diese Unternehmen freiwillig umstellen. Wenn es auf freiwilligem Weg nicht gelingt, Herr Bundesminister, können wir darüber diskutieren, ob wir nicht für diesen Bereich auch eine Verbotsregelung schaffen.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Diskussion wurde bereits darauf hingewiesen, dass es nicht nur um die Produktion und das In-Verkehr-Bringen von Säuglingsflaschen, Beruhigungssaugern und Beißringen geht, sondern in dem Antrag gehen wir darüber hinaus. Wir wollen, dass die Grenzwerte von Bisphenol A für Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebens­mitteln in Berührung zu kommen, herabgesetzt werden und treten für ein generelles Verbot von Bisphenol A in allen Artikeln ein, und zwar für Kinder bis zum drit­ten Lebensjahr.

Ich bedanke mich bei den Mitgliedern des Konsumentenschutzausschusses für die konstruktive Zusammenarbeit in dieser Frage. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.13


Präsident Fritz Neugebauer: Herr Bundesminister Stöger gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


18.13.58

Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé: Herr Präsident! Hohes Haus! (Abg. Grillitsch: ... Minister, lügen Sie uns nicht an!) Es ist mir ein Anliegen, noch einmal deutlich zu machen, dass es gelungen ist, aus österreichischer Position die Kommission aufzufordern, bei den Säuglingsflaschen etwas zu tun, und das wurde auch schon umgesetzt. Das ist in Österreich mit 14. Februar 2011 in Geltung getreten.

Wir haben uns darüber hinaus in einem zweiten Bereich, nämlich dort, wo es sich um Verwendung bei Kinderkontaktstoffen handelt, im Rahmen des Notifikationsverfahrens bemüht, eine Regelung für Österreich zu machen. Diese Regelung liegt derzeit bei der Europäischen Union. Ich habe eine Frist bis zum 5. Mai. Wenn diese Frist nicht verlängert wird, wenn es keine sachliche Begründung der Europäischen Union gibt, werde ich dieses Verbot in Österreich nach dem 5. Mai umsetzen.

Gestatten Sie mir, auf die Frage des Herrn Abgeordneten Pirklhuber einzugehen. Es ist ganz klar, die Europäische Union hat Grenzwerte für Lebensmittel aus Japan fest­


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gelegt, das hat stattgefunden. Österreich hat auf meine Anordnung dieser Festlegung nicht zugestimmt, weil ich auch davon ausgehe, dass wir in Europa keine Katastrophe haben, insofern gibt es keine zustimmende österreichische Position. Wir sind dort natürlich in der Minderheit geblieben. Es haben drei Länder unsere Position vertreten. Ich habe aber ganz klar und deutlich angeordnet, dass Lebensmittel, die aus Japan zu uns kommen, zu 100 Prozent kontrolliert werden. Das macht auch Druck. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Gahr.)

Wir wissen, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass sehr wenige Lebensmittel aus Japan zu uns kommen. Die Lebensmittel, die direkt zu uns kommen, wurden überprüft, da gibt es keine wie auch immer geartete Strahlung. Ich denke, die derzeiti­gen Lebensmittel sind sicher. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.16

18.16.20

 


Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor. Ich schließe daher die Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1110 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Ich bitte Sie um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig beschlossen und somit angenommen. (E 150.)

18.16.569. Punkt

Bericht des Ausschusses für Konsumentenschutz über den Antrag 1315/A(E) der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Gabriele Tamandl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Azofarbstoffe in Lebensmitteln“ (1111 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Spindelberger. – Bitte.

 


18.17.13

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Meine Damen und Herren, ich muss ganz ehrlich zugeben, als ich zum ersten Mal den Antrag 1315/A(E) in Händen gehabt habe und das Wort „Azofarbstoffe“ gelesen habe, habe ich mir gedacht: Was hat der Jacky Maier da schon wieder für einen Antrag eingebracht? – Da geht es eigentlich ohnehin nur um synthetisch hergestellte Lebensmittelfarbstoffe. Weiters habe ich mir gedacht: Was soll das dann? Die Farbstoffe sind ja überall drinnen, ob in Süßigkeiten, Obst­konserven, Limonaden, Pudding oder Speiseeis. – Da kann ja nichts dahinterstecken, und das kann ja nicht schlecht sein.

Nachdenklich bin ich aber zum ersten Mal geworden, als ich mich dann erkundigt habe, woraus diese Azofarben überhaupt gewonnen werden. Da habe ich heraus­gefunden, dass das in der Vergangenheit aus Steinkohleteer erzeugt wurde und jetzt eine chemische Reaktion ist, für die Erdöl benötigt wird. Da haben bei mir eigentlich das erste Mal die Alarmglocken zu schrillen begonnen, denn unzählige Studien, die ich mir dann auch näher angeschaut habe, haben festgestellt, dass diese Azofarben Auslöser für Allergien sind. Teilweise wird diesen Farbstoffen sogar nachgesagt, krebs­erregend zu sein. In diesem Zusammenhang ist mir die europäische Regelung einfach zu wenig, dass diese bunten Süßigkeiten seit Juli 2010 auf europäischer Ebene nur besonders gekennzeichnet werden. Da gibt es irgendwelche vagen Warnhinweise.

Ich sehe das bei meinen eigenen Enkelkindern. Die greifen als erstes zu diesen farbenprächtigen Zuckerln, Fruchtgummis und all diesen Gummischlangen, weil Kinder dieses Knallbunte mögen.


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Nahezu die Hälfte dieser Süßigkeiten, die speziell für Kinder produziert werden, haben solche Azofarben, die ja gesundheitlich sehr, sehr riskant sind, in sich.

Aber solche Inhaltsstoffe, die Unverträglichkeitsreaktionen wie Hautausschläge verur­sachen, wurden nicht nur in Süßigkeiten festgestellt, sondern laut VKI darüber hinaus auch in 16 Backwaren, und in diesen Backwaren gibt es teilweise einen gewaltig gefährlichen Mix. Nicht nur in Süßem, wie Keksen, Pudding oder Sirup, der eingefärbt ist, ist das enthalten, sondern auch – und das habe ich auch nicht gewusst – in Senf oder in Schmelzkäse kann man diese Farbstoffe finden.

Da ich jetzt weiß, dass die Zusatzstoffe nicht nur Allergien verursachen, sondern auch im Verdacht stehen, Konzentrationsprobleme und Hyperaktivität bei Kindern zu verstärken, nützt mir der europäische Warnhinweis „kann Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern einschränken“ relativ wenig.

Daher mein Appell an Sie, Herr Minister: Auch wenn derzeit keine ausreichenden Beweise über den Zusammenhang zwischen dem Konsum von Azofarbstoffen und Gesundheitsschädigungen vorliegen, müssen diese Azofarbstoffe für Lebensmittel EU-weit verboten werden, denn für mich zählt die Gesundheit der Menschen, insbe­sondere der Kinder, mehr als die Gewinne einiger weniger Lebensmittelkonzerne. (Beifall bei der SPÖ.)

18.20


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Höllerer. – Bitte.

 


18.20.28

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Für mich sind die Azofarb­stoffe nicht so neu wie für meinen Vorredner, Herrn Abgeordneten Spindelberger, weil sich die Bäuerinnen mit den Inhaltsstoffen in den Lebensmitteln sehr intensiv auseinan­dersetzen und sogar ein eigenes E-Nummern-Verzeichnis herausgegeben haben, wo alle Lebensmittelinhaltsstoffe, die mit E-Nummern versehen sind, aufgelistet sind (Zwischenruf des Abg. Mag. Stefan) und natürlich auch die dazugehörige Verwendung registriert ist. Dieses Verzeichnis ist mittlerweile schon zum zweiten Mal vergriffen. Das heißt, die Konsumentinnen und Konsumenten wollen sich in diesem Bereich genaues­tens informieren.

Es ist schon so, dass die leuchtend roten Fruchtgummis, die grellroten Lutscher und hellgelbe Zuckerl von den Kindern sehr gerne angenommen werden, die sind aber oft, wenn sie so farbintensiv sind, mit künstlichen Farbstoffen gefärbt.

Es gibt, wie bereits angesprochen, die Warnhinweise auf den Verpackungen dieser Lebensmittel und Süßigkeiten seit 20. Juli 2010. „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen“, ist dort zu lesen. Der Grund dafür ist, dass der Verdacht besteht, dass sich durch den Verzehr dieser künstlichen Farbstoffe das Verhalten von Kindern verändern kann. Das heißt, dass dieses Zappelphilipp-Syndrom durchaus von Azofarbstoffen ausgelöst werden kann.

Jedes dritte so bunte Lebensmittel kann mit einem oder mehreren solchen die Gesund­heit beeinträchtigenden Inhaltsstoffen versehen sein. Welche Farbstoffe sind das? – Das sind Tartrazin, Gelborange S, Chinolingelb, wenn ich nur einige davon anführen darf. Und diese sind in der Zutatenliste oft mit E-Nummern angegeben: E 102, E 104 und so weiter. Insgesamt sind es sechs synthetisch hergestellte Buntmacher, die haupt­sächlich in Süßigkeiten, aber auch in Puddings, Fertigsuppen, Käse und Räucherfischen gefunden werden. Es steht Ostern vor der Tür: Auch in den Kalt­eierfarben sind diese besonderen Buntmacher enthalten. Sie gehören zu den bedeutendsten Gruppen an Farbstoffen, die in Lebensmitteln Verwendung finden.


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Verwendet werden sie, weil sie eine solch intensive Färbung verursachen, weil sie licht-, säure- und hitzestabil sind und vor allem auch sehr preisgünstig in der Her­stellung.

Diese Farbstoffe stehen im Verdacht, Allergien auszulösen oder sogar krebserregend zu sein. Eine britische Studie aus dem Jahr 2007 kam zu dem Schluss, dass sie eben das Verhalten von Kindern negativ beeinflussen können. Dieses Thema wurde daraufhin auch im EU-Parlament intensiv diskutiert, und es wurde ein Verbot dieser künstlichen Färbemittel erwogen. Allerdings hat die Europäische Behörde für Lebens­mittelsicherheit, die EFSA, den Beweis für diese Gesundheitsschädigung als nicht ausreichend gefunden, daher konnte lediglich eine Kennzeichnungspflicht verab­schie­det werden. Verbraucherinnen und Verbraucher tun aber gut daran, sich an dieser Kennzeichnungspflicht zu orientieren.

Es gibt Alternativen, einige Hersteller verwenden bereits Naturfarben – das heißt Fruchtfarben oder Pflanzenfarben – zur Färbung der Lebensmittel, die vollkommen unbedenklich sind. Die Konsumentinnen und Konsumenten sollten das auch wissen. Daher werden mit diesem Entschließungsantrag der Herr Bundesminister für Gesundheit, insbesondere die zuständigen Minister, auch der Landwirtschaftsminister, aufgefordert, eine Datenbank in der AGES zu errichten, in der diese Produkte aufgelistet werden, die frei von Azofarben sind.

Weiters wird der Herr Gesundheitsminister auch ersucht, sich auf EU-Ebene für die Prüfung eines Verbotes von Azofarben in Lebensmitteln einzusetzen. (Beifall bei der ÖVP.)

18.24


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirkl­huber. – Bitte.

 


18.24.45

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Meine Damen und Herren! Ich kann nahtlos an die Ausführungen der Kollegin Höllerer anschließen. Ich möchte wirklich positiv berichten, dass dieser neu eingerichtete – so lange gibt es ihn noch nicht – Konsumentenschutzausschuss das eine oder andere an neuer Diskussionskultur bringt. Das hat natürlich auch damit zu tun, wie die andere Seite – in diesem Fall der Herr Minister – agiert. Und da möchte ich auch einmal wertschätzend sagen: Wir haben im Ausschuss ein gutes Diskussionsklima gehabt. Das ist im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten auch wichtig und notwendig.

Eine Kleinigkeit, Frau Kollegin Höllerer: Mit diesem Antrag ist in diesem Fall aber nicht der Landwirtschaftsminister gefordert, sondern, wenn ich es genau lese, der Bun­desminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Abg. Höllerer: Ja!) und der Bundesminister für Gesundheit neben dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend. Diese drei Ministerien werden im Antrag explizit angesprochen.

Wie gesagt, das Verbot ist an sich zweckmäßig, weil es Alternativen gibt. Kollegin Höllerer hat zu Recht auf die Pflanzenfarben hingewiesen. Meine Damen und Herren, das ist eigentlich die Chance der Biologie, der biologischen Methoden, im weitesten Sinne der Lebensmittelproduktion. Auch da sollte Österreich durchaus Vorreiter sein, weil die andere Seite, die Lebensmittelindustrie, diese Mittel, die Azofarbstoffe, ja aus einem Grund einsetzt: weil sie, wie Kollegin Höllerer erwähnt hat, sehr stark färben und natürlich – das Kostenargument! – sehr billig sind, industriell-technische Rohstoffe sind.

Das ist leider bei vielen anderen Rezepturen, meine Damen und Herren, auch der Fall; der Ersatz von Zucker und viele andere Dinge, die im ersten Augenblick scheinbar gut


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ausschauen, mit denen sogenannte Light-Produkte erzeugt werden, die aber eigentlich mehr gesundheitsbedenkliche Inhaltsstoffe beinhalten als die ursprünglichen Produkte. Auch das kann passieren.

Also in diesem Sinne: eine gute gemeinsame Entschließung.

Lassen Sie mich auch noch ein paar Dinge ansprechen, die wir uns in nächster Zukunft anschauen sollten, nämlich die Frage des Gammelfleisches beziehungsweise die Dinge, die damit zusammenhängen, nämlich der Kunstschinken, der mit Enzymen, Transglutaminasen, erzeugt wird.

Eine weitere Frage wäre – vielleicht können wir das in einer der nächsten Aus­schusssitzungen diskutieren –: Es gibt ja Regelungen auf EU-Ebene auch für die Kennzeichnung von Enzymen. Das wird immer mehr ein Thema, und ich bin überzeugt davon, dass wir auch diesbezüglich strenger vorgehen sollten.

Am Rande noch: In einem Lebensmittelsegment werden von sich aus schon sehr viel weniger, deutlich weniger E-Nummern verwendet, nämlich bei biologischen Lebens­mitteln. Da haben wir maximal um die 60 erlaubte E-Nummern, eben Stoffe, die ohnehin oft aus Pflanzen erzeugt werden, während es an sich mehrere Hundert gibt. Das ist auch ein Signal dafür, in welche Richtung es gehen kann und soll.

Und kurz vor Ostern: Die Eierfarben sind geregelt. Auch im biologischen Landbau ist EU-weit geregelt, dass Eier nur mit bestimmten Farbstoffen gefärbt sein dürfen. Und Sie als KonsumentInnen sollten das bedenken, wenn Sie Eier einkaufen. Diese Eier schauen nicht ganz so strahlend aus wie die mit Kunstfarben gefärbten und gelackten Eier, aber sie sind gesund, sie sind besser und sie sind umweltverträglich. Also entscheiden Sie sich in diesem Fall für Bioeier, würde ich meinen – wir stehen kurz vor Ostern. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

18.28


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. – Bitte.

 


18.28.19

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über Azofarbstoffe ist wahrlich schon fast alles gesagt worden. Hinzuzufügen ist nur noch, dass viele Azofarbstoffe wegen ihrer toxischen und karzinogenen Wirkung nicht mehr für Lebensmittel zugelassen sind und nach der EU-Richtlinie 2002/61 die Verwendung in Gebrauchsmitteln verboten ist, zum Beispiel in Leder und Textilien, die mit der menschlichen Haut oder der Mundhöhle in Berührung kommen können.

Für ein generelles Verbot war die EU leider nicht zu haben. Um den verunsicherten Verbrauchern die Möglichkeit zu bieten, herauszufinden, welche Produkte frei von Azofarbstoffen sind, wird diese Datenbank für Informationszwecke installiert. Ich hoffe, dass diese Datenbank auch genügend beworben wird und die Konsumenten aus­reichend darüber informiert werden, wie sie zu dieser Datenbank gelangen.

Wir stimmen diesem Antrag zu. Das soll aber den Herrn Minister bitte nicht daran hindern, sich weiterhin auf EU-Ebene für ein generelles Verbot einzusetzen. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Mag. Johann Maier.)

18.29


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 198

18.29.35

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Im Zusammenhang mit den Azofarbstoffen haben die Vorredner in erster Linie auf Lebensmittel hingewiesen. Wir begegnen diesen problematischen Farbstoffen aber auch in sehr vielen anderen Bereichen, etwa wenn es um Holz, Papier und Textilien geht.

Auf die britische Studie, wonach Kinder nach Verzehr dieser Färbemittel ein besonders auffälliges Verhalten aufgewiesen haben, wurde schon hingewiesen. Nicht zuletzt ist diese Studie auch verantwortlich dafür, dass im Vorjahr die Europäische Union in einer Reaktion darauf verordnet hat, dass Lebensmittel, die mit derartigen synthetischen Farbstoffen versehen sind, auch entsprechende Hinweise zu tragen haben.

Aber problematisch sind nicht immer einzelne Farbstoffe per se, sondern mögliche Wechselwirkungen mit anderen Stoffen, etwa mit Stoffen, mit denen von Körper­schweiß verschmutzte Kleidungsstücke behandelt werden, wodurch auch kanzerogene Stoffe entstehen können. Die Forschung ist in diesem Feld noch nicht sehr weit fortgeschritten. Da gibt es noch ein breites, offenes Feld, wo es gilt, diese Proble­matiken besser aufzeigen zu können.

Auf europäischer Ebene gibt es derzeit zwar Bemühungen, die Höchstwerte für Azofarbstoffe zu senken, es ist aber kein Totalverbot angedacht. Daher verfolgt dieser vorliegende Antrag das Ziel, einerseits den Herrn Gesundheitsminister einzuladen, sich auf europäischer Ebene für ein mögliches Totalverbot einzusetzen, und andererseits auch die Erstellung einer Datenbank, in welcher Produkte ohne diese gefährlichen Farbstoffe aufgelistet werden sollen. Das ist möglich. Biosüßigkeiten verwenden ja auch bisher schon Frucht- und Pflanzenextrakte als Färbemittel.

Abschließend möchte ich noch sagen, dass ich glaube, dass es sinnvoll wäre, wenn wir viel Kraft dafür investieren würden, die KonsumentInnen für diese Problematiken zu sensibilisieren, weil das beste Regulativ für Markt und Wirtschaft zweifellos ein sensibler und aufgeschlossener Konsument sein könnte. (Beifall bei der SPÖ.)

18.32


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Praßl. – Bitte.

 


18.32.23

Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ein Lebensmittelfarbstoff eingesetzt wird, um Lebensmittel zu färben, gilt dieser als Zusatzstoff und muss nach EU-Recht im Zutatenverzeichnis entweder mit seinem Namen oder mit seiner E-Nummer angegeben werden. Jedoch fällt nicht jeder Farbstoff unter diese Kennzeichnungs­pflicht. Seit dem 2. Juli 2010 müssen in der Europäischen Union Lebensmittel, die mit bestimmten künstlichen Farbstoffen gefärbt sind, gekennzeichnet und mit Warnhin­weisen versehen werden.

Lebensmittelfarbstoffe haben die Wirkung, Lebensmittel zu verschönern, um damit für die Gesamtheit der Konsumenten attraktiver zu werden. Für Kinder stellen die knall­bunten Süßigkeiten eine große Verlockung dar. Aus Gründen der Vorsicht sind aber diese künstlichen Lebensmittelfarbstoffe bei manchen Konsumenten schon sehr unbeliebt. Auf jeden Fall müsste der Einsatz von solchen Farbstoffen hinterfragt wer­den, und man muss ins Auge fassen, dass es letztendlich auch Alternativmöglichkeiten dazu geben würde.

Das Verhalten der Europäischen Kommission gegen ein Verbot ist aus konsumen­tenpolitischer Sicht nicht schlüssig. Die Kennzeichnung ist dennoch begrüßenswert, da


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 199

sie mittelfristig dazu führen wird, dass diese bedenklichen Farbstoffe letztendlich aus Lebensmitteln verschwinden werden.

Das wird auch dazu beitragen, dass der Markt sich umstellen wird und in Zukunft die Lebensmittelhersteller bei der Färbung der Lebensmittel eine Änderung ins Auge fassen werden, um die Qualität der Lebensmittel zu verbessern.

Diese Transparenz ist meines Erachtens auch deshalb sehr gut, weil wir in Zukunft ganz genau darauf zu achten haben, welche Bedeutung da letztendlich den Konsu­menten zukommen wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.35


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Vock. – Bitte.

 


18.35.12

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Seit 20. Juli des Vorjahres müssen in der Europäischen Union die Lebensmittel mit bestimmten künstlichen Farbstoffen, die Azofarbstoffe enthalten, folgenden Warnhin­weis tragen: Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen.

Das ist typisch für die EU, typisch für Konzerne: Es ist zwar ein Warnhinweis verein­bart, aber der enthält eine ganz weiche Formulierung wie eben die oben genannte: Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen.

Ich weiß nicht, ob in Anbetracht dessen Eltern sofort in Panik geraten und darauf reagieren. Es wäre viel interessanter, wenn zum Beispiel draufstehen würde: Steht in Verdacht, Krebs und Allergien auszulösen. – Das wäre als Warnhinweis für Eltern vielleicht interessanter.

Erfreulich ist, dass trotz dieses weich formulierten Warnhinweises – und da sieht man, die Industrie reagiert immer, wenn wir Politiker Gesetze beschließen – einige Firmen bereits eine Umstellung vorgenommen haben.

Aber es gibt zum Beispiel nach wie vor Fruchtgummis in den lustigsten Farben. Da hat sich die EU natürlich auch etwas einfallen lassen, und zwar wurde die zulässige tägliche Aufnahmemenge herabgesetzt. Das heißt, die Kinder dürfen jetzt nicht mehr 20 Fruchtgummis naschen, sondern nur mehr 18 oder 17 oder ich weiß nicht wie viele, wo eben die zulässige Menge erreicht ist. Nur weiß ich nicht, ob das Kind beim Naschen sagt: So und so viele darf ich essen, und ab jetzt ist es für mich gesund­heitsschädlich! Ich fürchte nein, sondern Kinder greifen einfach zu, je nach Lust und Laune. Vielleicht müsste man das als Eltern regulieren und sagen: Da hast du drei Stück, mehr darfst du nicht essen, denn sonst ist die EU-höchstzulässige Menge überschritten!

Ich glaube, es ist der richtige Weg, wie wir es wollen. Nur: Ich fürchte in einem Europa der Konzerne, wo industrielle Interessen vorherrschend sind, werden sich unsere Minister nur schwer durchsetzen können.

Wir sagen Ja dazu, dass wir eine Informationsdatenbank anlegen, wo wir im positiven Sinne informieren, welche Lebensmittel diese Stoffe nicht enthalten. Und wir sagen auch Ja dazu, dass Sie sich als Minister auf EU-Ebene einsetzen. Ich wünsche Ihnen dazu viel Glück. Ich fürchte nur, es wird erfolglos sein! (Beifall bei der FPÖ.)

18.37

18.37.10

 


Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor. Ich schließe die Debatte.

Wir kommen nun zur Abstimmung.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 200

Abstimmung über die dem Ausschussbericht 1111 der Beilagen angeschlossene Entschließung.

Wer das unterstützt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist ein­stimmig angenommen. (E 151.)

18.37.5110. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungs­vorlage (1029 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Abschlussprüfungs-Qualitäts­siche­rungsgesetz geändert wird (1126 d.B.)

 Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Zu Wort gelangt als Erster Herr Abgeordneter Ing. Höbart. – Bitte.

 


18.38.10

Abgeordneter Ing. Christian Höbart (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Gleich vorweg: Die FPÖ wird dieser Adaptierung des erst Ende 2009 geänderten und nun vom Verfassungsgerichtshof beanstandeten Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetzes nicht zustimmen. Das hat einen ein­fachen Grund: Weil wir der Meinung sind, dass diese doch sehr strengen Kriterien und die sogenannten Qualitätsstandards primär den großen, wenn nicht überhaupt nur den Top 4 Wirtschaftsprüfungskanzleien zugutekommen und vor allem Einzelgesellschaf­ten und mittelgroße Wirtschaftskanzleien massiv unter Druck bringen.

Unser Vorschlag war es, dass wir dieses System der Qualitätsprüfung-neu auf jene Wirt­schaftsprüfungskanzleien einschränken, welche volkswirtschaftlich relevante Unterneh­men wie Banken und Versicherungen prüfen. Das wäre der Vorschlag der FPÖ gewesen.

Faktum ist, dass bereits jetzt jeder Wirtschaftsprüfer zum einen eine umfassende Ausbildung genießt und zum anderen auch entsprechende Prüfungen absolviert und darüber hinaus auch persönlich haftet, nämlich mit dem Bestätigungsvermerk. Aus diesem Grund brauchen diese Wirtschaftsprüfer aus unserer Sicht nicht unbedingt einen sogenannten Qualitätsprüfer, eine Art „Beiwagerl“.

Weiters bedeutet die sehr teure Implementierung der Dokumentationsstandards gerade, wie von mir vorhin erwähnt, für kleinere Wirtschaftsprüfungskanzleien und auch Einzelgesellschaften einen sehr hohen Aufwand, und das spricht aus unserer Sicht einfach dafür, diesem Gesetz nicht zuzustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

18.39


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steindl. – Bitte.

 


18.40.01

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staats­sekretärin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Höbart, gerade im Bankenbereich hat sich bei den letzten Prüfungen und bei den letzten Konkursen, die wir in vielen Bereichen hatten – und ich kann mich noch gut an den Bankenausschuss erinnern –, herausgestellt, wie notwendig und wichtig eine qualitätsvolle Abschlussprüfung der Bilanzen ist.

Es sind Defizite aufgetreten, was Abschlussprüfungen anbelangt, und deswegen war der Gesetzgeber gefordert, eine entsprechende Qualitätssicherung der Abschlussprü­fungen vorzunehmen und die Standards zu erhöhen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 201

Wenn Sie heute hier anführen, dass die kleineren und mittleren Wirtschaftsprüfungs­kanzleien nicht die Gelegenheit hätten, entsprechende Aufträge zu übernehmen, dann muss ich Ihnen sagen, dass gerade mittelständische Unternehmungen eine ganz große Anzahl von Prüfungen im Industrie- und Wirtschaftsbereich vornehmen. Natür­lich, bei großen Prüfungen, Bankenprüfungen und so weiter, wo auch Revisoren tätig sind, muss man dementsprechend ausgestattet sein, und da können kleinere oder mitt­lere Unternehmen solche Aufträge nicht übernehmen. Aber das wollen die kleineren und mittleren Wirtschaftsprüfungsgesellschaften auch gar nicht.

Der Anlass unserer heutigen Regierungsvorlage ist der Umstand, dass der Verfas­sungsgerichtshof einige Paragraphen als verfassungswidrig befunden hat. Diese haben wir nun saniert. Somit liegt also jetzt ein verfassungsgemäßes Regelwerk bezie­hungsweise Gesetz vor.

In diesem Gesetz werden die Behördenkompetenzen der Abschlussprüfer ent­sprechend ausgeweitet. Es wird darin auch die internationale Zusammenarbeit ver­bessert. Und vor allem wird in diesem Regelwerk die Unabhängigkeit der Abschluss­prüfer sichergestellt. Aus meiner Sicht ist gerade die Unabhängigkeit dieser Wirt­schafts­prüfer von essenzieller Bedeutung. Zusätzlich werden die Revisoren, vor allem die Bankrevisoren, in die Liste der Prüfer aufgenommen.

Damit haben wir, glaube ich, alle Standards, die für eine qualitätsvolle Abschluss­prüfung notwendig sind, geschaffen. – Besten Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

18.42


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hell. – Bitte.

 


18.42.45

Abgeordneter Johann Hell (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es wurden von meinen Vorrednern die wesentlichen Punkte schon angesprochen. Daher kann ich mich kurz fassen.

Ziel dieser Regierungsvorlage ist es, die Gesetzesbestimmungen, die vom Verfas­sungs­gerichtshof als verfassungswidrig befunden wurden, verfassungskonform zu sanieren.

Kernpunkte sind da vor allem die Erweiterung der Behördenkompetenz, die Stärkung der Unabhängigkeit und die Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit.

Mit dieser Novelle kommt es auch zu einer vollständigen Umsetzung der ent­sprechenden EU-Richtlinien und zu einer weitergehenden Harmonisierung der Anforderungen an die Abschlussprüfung.

Wir haben, wie schon angesprochen wurde, ein sehr hohes Niveau bei den Abschluss­prüfern und den Prüfungsgesellschaften. Ganz wichtig ist in diesem Zusammenhang aber auch die Qualität des Qualitätsprüfers selbst.

Besonders in den vergangenen wirtschaftlich schwierigen Jahren hat sich dieser Standard beziehungsweise das hohe Niveau der Qualität der Abschlussprüfer bestens bewährt.

Ein ganz wesentlicher Schwerpunkt bei der Überwachung und Weiterentwicklung der Funktion der entsprechenden Bestimmungen liegt in den Aufgaben der Qualitätskon­troll­behörde. Es wurden dabei neue Aufgaben fixiert. Die Qualitätskontrollbehörde hat jetzt weitere Möglichkeiten der Überprüfung.

Bei dieser Qualitätskontrollbehörde gibt es auch ein öffentliches Register, in welchem alle Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften eingetragen sind.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 202

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Vertrauen und Sicherheit sollen mit der heutigen Beschlussfassung gegeben werden. Ich ersuche Sie daher um Ihre Zustim­mung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.44


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Widmann. – Bitte.

 


18.45.00

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Es wird auch vom BZÖ für diese Novelle eine Zustimmung geben. Es geht dabei vor allem darum, einem Verfassungsgerichtshofurteil zu entsprechen.

Das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz dient dazu, die Abschlussprüfer selbst zu prüfen, zu kontrollieren. Das heißt, es geht darum: Wer prüft die Prüfer? Wer sichert die Qualität? Das ist meiner Ansicht nach sehr positiv.

Dieses Gesetz wurde ja seinerzeit auch von uns als Mitregierenden ausgearbeitet. Das Neue daran ist, dass man jetzt, wenn man ein neuer Abschlussprüfer ist, die Beschei­nigung für nur 18 Monate bekommt und in weiteren Verfahren alle drei Jahre eine Prüfung machen muss.

Daher halten wir es für wesentlich, dass man nach einigen Jahren eine Evaluierung dieses Gesetzes vornimmt und schaut, ob es sich in der neuen Form bewährt hat oder ob es etwaige Nachteile, vor allem für KMUs, die neu anfangen, gibt, die man, sollte dem so sein, wird ausmerzen müssen.

Grundsätzlich finden wird das Gesetz sehr positiv. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

18.46


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Franz. – Bitte.

 


18.46.00

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekre­tärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Erfahrene Steuerberatungs- und Wirt­schafts­prüfer sorgen dafür, dass wir über die wirtschaftliche Situation eines Unter­nehmens Bescheid wissen. Wir alle wollen das Vertrauen in ein Unternehmen bestätigt haben und auch die Sicherheit, dass dieses Vertrauen eben nicht erschüttert wird.

Was das Gesetz betrifft, das diese Sicherheit gewährleisten soll, nämlich das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz, so haben wir bei dessen letzter Novellierung, wie bereits erwähnt wurde, wesentliche neue Anforderungen an die Abschlussprüfer gestellt. So wurden beispielsweise die Pflichten eines Abschluss­prüfers deutlicher erfasst, und es wurden das Vertrauen in seine Tätigkeit und seine Unabhängigkeit gestärkt.

Allerdings sind vom Verfassungsgerichtshof einzelne Gesetzesbestimmungen als verfassungswidrig aufgehoben worden, die wir nun heute sanieren wollen. Inhaltlich geht es dabei um die Erhaltung der Abschlussprüferqualitätssicherung durch Erweite­rung der Behördenkompetenzen sowie um die Stärkung der Unabhängigkeit und um die Verbesserung der internationale Zusammenarbeit.

Ich glaube, gerade wenn wir an die vielen Insolvenzen und Skandale denken – auch in Österreich –, müssen wir daraus den Schluss ziehen: Es ist wichtig, dass bei Ab­schlussprüfungen internationaler Standard gegeben ist. Es geht da um sehr viel Geld, und da sind nicht nur Unternehmen, sondern auch die Steuerzahler betroffen. Deshalb ist es wichtig, dass wir dieses Gesetz heute beschließen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 203

Es wird auch eine Qualitätskontrollbehörde eingerichtet, die ein Register führen soll, wo die zugelassenen Abschlussprüfer und die zugelassenen Prüfungsorganisationen aufgelistet werden.

Es gibt also mehr Sicherheit und mehr Qualität, und das ist positiv, und deshalb beschließen wir heute dieses Gesetz mit. (Beifall bei der ÖVP.)

18.48


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kirchgatterer. – Bitte.

 


18.48.40

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Zur Erhaltung des hohen Niveaus des Wirtschaftsstandorts Österreich bedarf es der Sicherung von Transparenz und Kontrolle im Bereich der Abschlussprüfungen, zum Beispiel bei Kreditinstituten, Ver­siche­rungen, Pensionskassen.

Das diesbezügliche Gesetz wurde hier im Plenum 2005 einstimmig beschlossen und 2008 novelliert. Und die aktuelle Anpassung fand im Ausschuss breite Zustimmung.

Die regelmäßige externe Prüfung durch Abschlussprüfer alle drei beziehungsweise sechs Jahre ist ein wesentlicher Punkt, der auch von der Kammer der Wirtschaftsprüfer mitgetragen wird, genauso wie die Neuerung, nämlich die Aufnahme der genos­senschaftlichen Revisoren zur Qualitätskontrolle durch die Behörde.

Die kontinuierliche Fortbildung, für die ein verpflichtendes Maß an Mindeststunden vorgesehen ist und die schriftlich festgehalten werden muss, gewährleistet die hoch­wertige Abwicklung der Abschlussprüfungen. Wichtig ist auch, wie heute bei diesem Tagesordnungspunkt auch schon festgestellt wurde, die Unabhängigkeit der Prüfer.

Weiters regelt das Gesetz die Bestellung der Qualitätsprüfer und die im Qualitätsprüf­bericht anzuführenden Punkte. Festgehalten ist ferner, dass der Arbeitsausschuss für externe Qualitätsprüfungen ausschließlich im öffentlichen Interesse zu handeln hat.

Meine Damen und Herren! Gerade in der Wirtschaft ist Rechtssicherheit ein sehr wichtiges Gut und wird oft unterschätzt. Sie ist für uns im Herzen Europas von großer Bedeutung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.50

18.50.10

Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor. Ich schließe daher die Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1126 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Entwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Wer dem vorliegenden Entwurf auch in dritter Lesung beitritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit beschlossen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 204

18.51.4511. Punkt

Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungs­vorlage (1073 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Außenhandelsgesetz 2011 – AußHG 2011 erlassen wird (1127 d.B.)

 Präsident Fritz Neugebauer: Wir gelangen zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.

 


18.52.06

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor genau einem Jahr habe ich einen Entschließungsantrag zur Verbesserung und Verschärfung der Waffenhandelskontrolle gestellt. Es ist sehr erfreulich, dass dieser Antrag, wenn auch mit ein paar Abstrichen, die Mehrheit gefunden hat – zuerst im Menschenrechtsausschuss und dann im Plenum des Nationalrats.

Überhaupt nicht erfreulich ist allerdings, dass die Regierungsparteien diesen Ent­schließungs­antrag und die Novellierung des Außenhandelsgesetzes zum Anlass neh­men, um die Genehmigungskriterien bis zur Unkenntlichkeit zu verwässern.

Was meine ich damit? – Ein ganz konkretes Beispiel. Die Firma Glock hat im Jahr 2008 beim Wirtschaftsministerium einen Antrag für eine Waffenausfuhr von 120 Stück Glock-Pistolen nach Tunesien gestellt. Die Firma hat beim Wirtschafts­minis­terium angegeben, dass diese 120 Glock-Pistolen für das Innenminis­terium der Repu­blik Tunesien bestimmt sind und über ein ausländisches Verkaufsbüro der Firma Glock an das Innenministerium der Republik Tunesien geliefert werden sollen.

Das Wirtschaftsministerium hat zu diesem Zeitpunkt diesen Antrag ablehnen können, weil bis zum heutigen Tag – so auch damals – im Außenhandelsgesetz steht, dass Waffenausfuhrbewilligungen zu erteilen sind, wenn unter anderem kein Grund zur Annahme besteht, dass die Güter im Bestimmungsland zur internen Repression verwendet werden. Diese Bestimmung gilt noch. Mit der vorliegenden Regierungs­vorlage wird diese Bestimmung Geschichte sein.

Die Firma Glock hat diese Entscheidung nicht akzeptieren wollen, ist zum Verwaltungs­gerichtshof gegangen, hat argumentiert, die Annahme des Wirtschaftsministeriums sei nicht nachvollziehbar, dass die Waffen in Tunesien zur internen Repression verwendet werden würden. – Das ist Stand 2008.

Der Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerde der Firma Glock zu Recht zurück­gewiesen und gesagt, es liegt Grund zur Annahme vor, dass in Tunesien diese Waffen für interne Repression verwendet werden könnten.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Eineinhalb Jahre nach Abweisung des Anliegens der Firma Glock durch das Wirtschaftsministerium hat es einen Volks­auf­stand gegen das Regime in Tunesien gegeben. Gegen diesen friedlichen Aufstand wurden Sicherheitskräfte unter anderem des tunesischen Innenministeriums einge­setzt. Opferbilanz: 147 Tunesier und Tunesierinnen, die bei diesen Auseinandersetzun­gen ermordet wurden, 500 wurden verletzt.

Wären diese 120 Stück Glock-Pistolen damals ausgeliefert worden, wären sie für die interne Repression gegen die eigene Bevölkerung eingesetzt worden.

Und was macht die Regierung aus dieser Bestimmung? – Sie macht daraus, dass gerade bei Menschenrechtsverletzungen, bei drohender interner Repression ein eindeutiges Risiko bestehen muss, damit ein Waffenhandelsantrag abgelehnt werden kann. (Abg. Dr. Matznetter: Noch strenger!)


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 205

Wenn das noch strenger ist, sehr geehrter Herr Kollege, dann muss man auch sagen, dass es zwei Klassen von Genehmigungskriterien gibt. Wenn das noch strenger ist, dann heißt es, dass es bei terroristischen Aktivitäten weniger strenge Genehmigungs­kriterien gibt, denn dort wird nicht von einem eindeutigen Risiko gesprochen, sondern es heißt, wenn kein begründeter Verdacht vorliegt. Also entweder – oder. Es ist nicht argumentierbar, warum es unterschiedliche Kriterien geben soll, warum zwei Klassen von Genehmigungskriterien geschaffen werden. (Abg. Dr. Matznetter: Oh ja, ganz klar!)

Wenn wir nicht wollen, dass in Zukunft Menschenrechtsverletzungen mit Waffen made in Austria stattfinden, dann können wir und dürfen wir dieser Regierungsvorlage nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

Abschließend noch ein Satz: Da vom Begutachtungsentwurf in Richtung Regierungs­vorlage zum Beispiel bei den Strafuntergrenzen, bei den vorgesehenen Strafen so viel gestrichen wurde, so viel weggefallen ist, so viel an Strafen halbiert wurde, können wir nur von massivem Lobbying durch Waffenhändler und die Waffenhändlerlobby aus­gehen, denn sonst ist nicht erklärbar, warum ein halbwegs vernünftiger Entwurf bis zur Unkenntlichkeit verwässert wird und warum die Waffenhandelskontrolle noch verwäs­serter und noch schwächer wird, als sie es bisher war.

Wir können dieser Regierungsvorlage in dieser Form leider nicht zustimmen. Und ich appelliere an das Gewissen aller Abgeordneten und wiederhole noch einmal: Wenn wir nicht wollen, dass Menschenrechtsverletzungen mit Waffen, die in Österreich produ­ziert wurden, erfolgen, dürfen wir dieser Regierungsvorlage nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.57


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fürntrath-Moretti. – Bitte.

 


18.57.36

Abgeordnete Adelheid Irina Fürntrath-Moretti (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Korun, ich bin nicht Ihrer Mei­nung, wir verschärfen nämlich die Ausfuhrbestimmungen. Das ist ganz klar, und das werde ich Ihnen auch anhand der Kriterien beweisen.

Mit diesem Gesetz implementieren wir ja die EU-Richtlinie betreffend die innergemein­schaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern. Wie war es bisher? – Bisher gab es eine Meldepflicht mit Untersagungsrecht.

Neu ist jetzt Folgendes: Wir haben acht Kriterien festgelegt, die geprüft werden, und es wird beurteilt, ob Verweigerungsgründe vorliegen. Bei dieser Prüfung ist insbesondere Folgendes zu beachten: Art und Menge der betroffenen Güter oder Art und Umfang des betroffenen technischen Wissens, das vorgesehene Bestimmungsland, der vorgesehene Endempfänger und der vorgesehene Endverwendungszweck.

Nun zu den Kriterien, die meiner Ansicht nach sehr wesentlich sind. Ich möchte die Punkte, die ich für wesentlich halte, herausgreifen. Ein Kriterium ist die Einhaltung der internationalen Verpflichtungen. Ein weiteres Kriterium ist die Einhaltung der interanationalen Mechanismen zur Kontrolle von Waffenausfuhren. Wesentlich dabei ist, es darf kein begründeter Verdacht bestehen, dass die Güter ganz oder teilweise zum Zweck der Entwicklung, der Herstellung, der Handhabung, des Betriebs, der Wartung oder der sonstigen Instandhaltung, der Lagerung, der Ortung, der Identi­fizierung, der Prüfung oder der Verbreitung von chemischen oder biologischen Waffen, von Kernwaffen oder sonstigen Kernsprengkörpern oder zum Zweck der Entwicklung, der Herstellung, der Wartung oder der sonstigen Instandhaltung, der Prüfung, der


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 206

Lage­rung oder der Verbreitung von Flugkörpern und anderen Trägersystemen für derartige Waffen verwendet werden würden. – Also ganz konkrete Kriterien.

Ein weiterer wichtiger Punkt aus meiner Sicht: Es darf kein eindeutiges Risiko bestehen, dass die Güter zu interner Repression, zu schwerwiegenden Menschen­rechts­verletzungen oder zu schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völker­rechts verwendet werden könnten. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Hier, Frau Kollegin Korun, haben wir erstmals die Menschenrechte im Gesetz veran­kert. Das war bisher nicht der Fall. Auch eine wesentliche Neuerung.

Ein weiteres Kriterium: Es darf kein begründeter Verdacht bestehen, dass die Güter im Bestimmungsland bewaffnete Konflikte auslösen oder verlängern würden oder bestehende Spannungen oder Konflikte verschärfen würden. – Auch ganz essenziell.

Das nächste Kriterium: Es darf kein eindeutiges Risiko bestehen, dass der ange­ge­bene Empfänger die Güter zum Zwecke der Aggression gegen ein anderes Land oder zur gewaltsamen Durchsetzung eines Gebietsanspruchs benutzen oder auf andere Weise die Sicherheitsinteressen eines anderen Landes oder die Stabilität in der Region gefährden könnte. – Also das ist ja ganz klar angeführt.

Noch ein Kriterium: Es darf kein begründeter Verdacht bestehen, dass durch den Vorgang Sicherheitsinteressen Österreichs oder anderer EU-Mitgliedstaaten verletzt werden würden oder die auswärtigen Beziehungen Österreichs erheblich gestört werden würden.

Nächstes Kriterium: Es darf kein begründeter Verdacht bestehen, dass die Güter zur Förderung des Terrorismus oder der internationalen Kriminalität verwendet werden würden.

Und es darf weiters kein begründeter Verdacht bestehen, dass die Güter zu einer Endverwendung umgelenkt werden würden, die den genannten Kriterien wider­sprechen würde. – Also aus meiner Sicht alles wesentliche Punkte.

Zur dauerhaften Entwicklung: Es darf kein begründeter Verdacht bestehen, dass der Vorgang zu einer ernsthaften Beeinträchtigung der dauerhaften Entwicklung des Be­stim­mungslandes führt. – Für mich heißt das, zusätzlich zu den genannten Kriterien wird die Endverwendung im Bestimmungsland eingehend überprüft, eingehend!

Sehr geehrte Damen und Herren, aus den genannten Kriterien und Überprüfungen geht hervor, dass wir ein Gesetz beschließen, das strenger ist als jenes davor. Stren­ger, Frau Kollegin Korun!

In Österreich erzielen wir einen Exportumsatz von in etwa 100 Milliarden €. Im Jahr 2000 betrug der Exportanteil 20 Prozent, mittlerweile sind wir bei 50 Prozent. Sehr geehrte Damen und Herren, daran sehen Sie, wie wichtig der Exportumsatz für uns Österreicher, für die Absicherung unserer Arbeitsplätze und für die Absicherung unseres Wohlstandes ist. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

19.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Windholz. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.02.36

Abgeordneter Ernest Windholz (BZÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Der vorliegende Gesetzentwurf bedeutet die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Gleich vorweg die Kernfrage: Um wie viel machen wir mehr, als überhaupt der EU-Vorgabe entspricht? – Ich glaube, wir machen hier um vieles mehr. Die Frage ist: Wem nützt das, und wem könnte das schaden?


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 207

In meinem Beruf habe ich in diesem Bereich schon einiges zu tun gehabt. Ich weiß, wie schwierig eine Beweisführung ist, wie schwierig es ist, von der Sicherstellung weg den Beweis zu führen, dass ein Verstoß vorliegt.

Durch den neuen Gesetzestext wird nichts einfacher, aber fast alles komplizierter. Ich kann Ihnen jetzt schon sagen, für die Wirtschaft wird das kaum verständlich sein. Es wird wohl ratsam sein, dass Unternehmen – die Vorrednerin hat angesprochen, wie viel wir exportieren, wie viele Jobs daran hängen – bei derartigen Entscheidungen immer einen Juristen beiziehen. Aus all diesen Gründen gehen wir davon aus, dass es sich um eine teilweise sogar massive Verschlechterung für betroffene Betriebe handelt.

Daher ist es für uns unmöglich, diesen Gesetzesantrag mitzutragen. Wir werden daher die Zustimmung verweigern. (Beifall beim BZÖ.)

19.04


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.04.09

Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, mein Vorredner hat bereits aufgezeigt, dass wir in dieser Frage eine wesentliche Verschärfung der gesetzlichen Rahmenbedingungen vorhaben und beschließen werden.

Ich persönlich bin froh darüber. Ich bin seit meiner frühen Jugend, obwohl ich Angestellter von Steyr Daimler Puch war, ich war auch Funktionär der Sozialistischen Jugend, immer auch mit meinen Arbeitskollegen, was diesen Themenbereich betrifft, in Konflikt geraten. Ich bin sehr froh, dass es in Zukunft diese schärferen Regeln geben wird. Man wird wahrscheinlich, wie ich meine, nicht jeden Fall wirklich absichern können. Auch eine Pistole, die irgendwann an die Polizei geliefert wird, kann einmal zur Unterdrückung von Menschen verwendet werden.

Aber die von meiner Vorrednerin von der ÖVP angeführten Verschärfungen, so glaube ich, zeigen schon, dass wir da eine große Verbesserung planen.

Die Frau Staatssekretärin wird, wenn ich richtig informiert bin, über eine Studie, in der ein Benchmarkvergleich mit gesetzlichen Regelungen, die in diese Richtung gehen, anderer Nationalstaaten angestellt wurde, berichten. Auch im internationalen Vergleich lässt sich feststellen, dass die österreichische Regelung eine sehr strenge ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.05


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Themessl. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.05.45

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist sicher immer mit Vorsicht zu genießen, wenn EU-Richtlinien hier in Österreich umgesetzt werden sollen oder den Regelungen des österreichischen Staates angepasst werden sollen.

Wir haben das auch so gesehen, aber wir sind auch der Meinung, dass auf der anderen Seite doch eine gewisse Liberalität und eine gewisse Freiheit im Handel nach wie vor möglich sind, sodass die Exportwirtschaft in Österreich natürlich auch weiterhin erfolgreich tätig sein und Arbeitsplätze in Österreich sichern kann.

Zu dem Vorwurf der Grünen, auch im Ausschuss, muss ich schon sagen: Wenn man Verschärfungen will, wie Sie das wollen, dann gefährden Sie unsere Exportwirtschaft


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massiv, denn Sie dürfen nicht vergessen, dann dürfen Sie keinen Hammer und kein Küchenmesser mehr exportieren, weil auch diese können anderweitig verwendet werden, etwa zu terroristischen Zwecken. Das muss schon einmal klar sein. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Mag. Korun.)

Auch Vorwürfe gegenüber unserer Partei, dass Parteienfinanzierungen aus diesen Bereichen an die FPÖ erfolgen, weise ich auch hier noch einmal auf das Schärfste zurück, wie das auch schon im Ausschuss der Fall war. (Beifall bei der FPÖ.)

Im Grunde genommen kann man sagen, eine gewisse Liberalisierung ist nach wie vor vorhanden, die für uns ausreichend ist. Deswegen werden wir diesem Gesetz zustim­men. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.07


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Staats­sekre­tärin Mag. Remler zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.07.21

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Mag. Verena Remler: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Am 23. März 2011 wurde die Regierungsvorlage des Außenhandelsgesetzes im Wirtschaftsausschuss behan­delt. Seitens des Wirtschaftsressorts wurde uns, insbesondere aus Gründen der besseren Lesbarkeit und der Rechtssicherheit, eine Neufassung des Gesetzes vorgeschlagen.

Im Zuge der Diskussion über die Regierungsvorlage wurde aufgeworfen, dass das neue Gesetz zu lasch oder gar verwässert sei. Dem möchte ich vehement wider­sprechen, denn die Kriterien wurden nicht aufgeweicht, sondern der Kontrollstandard des Außenhandelsgesetzes 2005 wurde in vollem Umfang beibehalten.

Was die Strafbestimmungen angeht, so sind sie weder überschießend noch krimi­nalisierend, noch sind sie zu lasch oder gar verwässert. Vielmehr ist eine Anpassung an vergleichbare Tatbestände des Strafgesetzbuches erfolgt, und in einigen Bereichen sind die Strafbestimmungen sogar strenger geworden.

Ich kann Ihnen auch ein paar Beispiele nennen, wo das neue Gesetz ganz konkret strenger geworden ist. Erstens bei der Endverwendung im § 13. Dort sind nun genaue Regelungen einschließlich der Festlegung von Mindestkriterien durch Verordnung festgehalten. Das Außenhandelsgesetz 2005 sah demgegenüber die Vorlage eines Dokumentes zum Nachweis der Endverwendung nur fakultativ als Auflage vor, ohne Mindestkriterien.

Es gibt nun auch Wartefristen nach Meldungen zur Prüfung einer Genehmigungs­pflicht. Derartige Wartefristen sind im Außenhandelsgesetz 2005 nicht vorgesehen.

Es können auch Sicherheitsmaßnahmen im Hinblick auf alle Genehmigungskriterien vorgeschrieben werden. Im Außenhandelsgesetz 2005 waren diese Sicherheitsmaß­nah­men nur in Einzelfällen möglich.

Es ist nun der Verlust des Rechts zur Verwendung von Allgemeingenehmigungen aus­drücklich vorgesehen. Das fehlt im Außenhandelsgesetz 2005.

Wir haben neue Straftatbestände, die im Außenhandelsgesetz 2005 nicht vorgesehen waren, und zudem neue Qualifikationen mit sehr wohl höherem Strafrahmen.

Zur Endverwendungskontrolle muss auch gesagt werden, dass diese voll im Einklang mit der Entschließung des Nationalrates steht, worin es ja heißt, dass diese möglichst lückenlos zu erfolgen hat.


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Abschließend möchte ich gerne auf die Formulierungen bei den Genehmigungs­kriterien eingehen und noch einmal bekräftigen, was Herr Bundesminister Mitterlehner bereits im Ausschuss festgehalten hat: Wir sind strenger bei den Genehmigungs­kriterien im neuen Gesetz, als dies der gemeinsame Standpunkt ist. Konkret geht es ja immer um die gewählten Formulierungen „eindeutiges Risiko“ oder „begründeter Ver­dacht“. Das Wirtschaftsministerium hat sich dazu entschlossen, die Umsetzung in nationales Recht möglichst nah an der Formulierung des gemeinsamen Standpunkts vorzunehmen.

Aufgrund der erneuten Diskussion im Wirtschaftsausschuss wurde der BKA-Verfas­sungs­dienst seitens unseres Ressorts ersucht, die unterschiedlichen Formulierungen auf ihre sachliche Rechtfertigung zu prüfen. Der BKA-Verfassungsdienst kommt in seinem Gutachten zu dem Schluss – ich habe das Gutachten übrigens hier, ich kann es Ihnen dann gerne mitgeben –, dass eine sachliche Differenzierung des unter­schiedlichen Beurteilungsmaßstabes darin begründet ist, dass im Falle der Menschenrechte beziehungsweise des humanitären Völkerrechts die Gefahr der Verletzung der Schutzgüter unmittelbar vom Staat beziehungsweise vom herrschenden Regime ausgeht. (Beifall bei der ÖVP.)

In diesen Fällen ist also auch der Endverwender gleichzeitig jener, von dem eine Bedrohung tatsächlich ausgeht, in dessen Sphäre unmittelbar das Risiko einer Schutz­güterverletzung besteht. – So formuliert das der Verfassungsdienst.

Hingegen soll im Falle der Auswirkungen im Hinblick auf terroristische Aktivitäten und die internationale Kriminalität eine Bedrohung durch Individuen verhindert werden. In diesen Fällen geht ja die Bedrohung nicht unmittelbar vom Endverwender aus, sondern von Dritten. Daher kann in diesen Fällen nicht bloß auf eine Prognose einer Risikoverwirklichung, sondern muss auf eine durch Fakten unterlegte Verdachtslage in Verbindung mit einer Prognose zurückgegriffen werden. – So die Begründung des BKA-Verfassungsdienstes.

Im neuen Außenhandelsgesetz wurde immer der Konjunktiv, also „könnte“ oder „könnten“, verwendet, auch bei „Verletzung gegen das humanitäre Völkerrecht“ oder im Fall der „Aggression gegen ein anderes Land“. Für die Frage der Ablehnung einer Genehmigung reicht damit in allen Fällen in Österreich schon die Möglichkeit aus, dass eindeutig ein Risiko besteht. Damit ist die österreichische Umsetzung insofern strenger als der gemeinsame Standpunkt: Der hat nämlich den Konjunktiv nur bei der „internen Repression“ verwendet.

Zusätzlich untermauert das Gutachten des Verfassungsdienstes auch die Aussagen von Herrn Bundesminister Mitterlehner im Wirtschaftsausschuss, dass durch die gewählten Formulierungen ein sehr strenger Maßstab angelegt wurde. Wenn den Behörden im Wirtschaftsministerium bekannt wird, dass gegen Genehmigungsauflagen oder Ausfuhrverbote verstoßen wurde, erstatten die Beamten wegen des Verdachts des Verstoßes unverzüglich Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Das ist ganz klar.

Ich glaube, dass Gebote immer der richtigere Zugang zu solchen Themen sind, denn Verbote hindern nicht wirklich jene, die sich Gesetzen und sonstigen normativen Vorschriften widersetzen. Ich ersuche Sie daher, die Regierungsvorlage im Lichte der Ausführungen zu beschließen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.13


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tages­ordnungspunkt ist Herr Abgeordneter Dr. Matznetter zu Wort gemeldet. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 



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19.13.40

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staats­se­kretärin, danke einmal Ihnen für die ganz klare Darlegung, was der rechtliche Rah­men ist!

Wo ist Peter Pilz? – Das tut mir jetzt leid: Da hatten wir den vergnüglichen Auftritt im Wirtschaftsausschuss, und jetzt ist Peter Pilz nicht da. (Zwischenrufe bei ÖVP und BZÖ.) Ich meine, wir haben doch im Wirtschaftsausschuss einiges gelernt. (Zwi­schenrufe bei den Grünen.)

Nein, schon aufpassen, Kolleginnen und Kollegen! Wenn ihr italienisch essen geht mitten im Achten: Nicht in die Pizzeria! Dort ist das Zentrum des Waffenhandels, hat er uns erklärt. All diese Dinge waren ja nichts anderes – klar, Karl Blecha, es ist zwar schon 20 Jahre her, dass er Innenminister war, aber er war auch gleich schuld am Waffenhandel. Der humoristische Teil fehlt, und ich wollte einen Zwischenapplaus für Peter Pilz, weil er selbst ein Geständnis abgelegt hat, dass er politischer Hütchen­spieler ist – was nichts Illegales ist, weil er ja kein Geld dafür verlangt, er hat es unentgeltlich für uns gemacht. Das Körnchen Wahrheit war dann eben nie unterm Hütchen, wenn man darunter schaute. (Abg. Mag. Korun: Haben Sie zum Thema auch etwas ...?)

Den scherzhaften Teil – zu Recht, wir haben ein ernsthaftes Thema. Wieso ist Peter Pilz überhaupt in dieser Art und Weise ausgerückt? – Da sollten wir schon sagen, warum. Wir alle und ich selber in meiner Vergangenheit, ich habe es auch im Aus­schuss gesagt: Ich bin selber auf den Schienen in Simmering gelegen gegen die Ausfuhr der Kürassier-Panzer. Da hat es noch gar keine Regelung in Österreich gegeben.

Ich habe Amnesty International immer auch persönlich durch meinen Einsatz unter­stützt, und ich war selbstverständlich auch etwas irritiert, als der Verdacht bestand: Hier könnte etwas abgemildert werden, wo der Standard für Menschenrechts­verletzungen weniger wird. Dann lese ich mir die Stellungnahme von Amnesty Inter­national durch, lese mir ein Gesetz durch und sage: Das deckt sich doch nicht mit den dortigen Begriffen!

Ich komme in den Ausschuss, und was höre ich? – Die Abgeordnete Korun verliest wortwörtlich die Stellungnahme von Amnesty! Das ist eine ehrenwerte Organisation, und ich gehe an Tagen wie diesen gar nicht darauf ein, ob man die Vorträge der Lobbyisten verträgt. Aber die inhaltliche Position, Frau Kollegin, war nicht richtig! (Zwischenruf des Abg. Mag. Donnerbauer.)

Daraufhin mache ich nichts anderes, als dass ich sage: Bitte, „erhebliches Risiko“ ist strenger als „begründeter Verdacht“! Dann rückt unser Hütchenspieler Peter Pilz aus und erklärt uns nach allerlei finsteren Drohungen und der Unterstellung, dass Minister Mitterlehner irgendwelche Waffenhändler empfange hätte – ich habe jetzt nicht mehr genau in Erinnerung, ob in der Pizzeria oder außerhalb –, jedenfalls erklärt er dann: Aber das kann nicht sein, weil der Terrorismus genauso streng beurteilt werden muss wie die Menschenrechtsverletzung!

Es ist jedoch genau umgekehrt, Frau Kollegin. Ich bin dankbar für das Gutachten, und ich erkläre es an den Beispielen, die der Verfassungsdienst selber anführt. Der Verfas­sungsdienst bringt nämlich zwei praktische Beispiele, Frau Kollegin. (Zwischenruf der Abg. Mag. Korun.) Lassen Sie mich ausreden, es ist gleich erklärt; Sie waren in der Frage einfach auf dem Holzweg. Wenn eine Lieferung von gepanzerten Fahrzeugen an Grenzschutztruppen in ein Land erfolgen soll – Frau Kollegin, das ist wichtig, weil nur


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Sie der Meinung sind, dass es weniger streng ist; Frau Kollegin Korun, ich mache es nur für Sie; der Rest weiß ohnehin, dass es so ist (Abg. Öllinger: Was?) –, wenn man gepanzerte Fahrzeuge für die Grenzschutztruppen an ein Land liefert, bei dem es schon Berichte über Menschenrechtsverstöße gab (Abg. Öllinger: Ein Oberlehrer muss auch lernen!) – ich zitiere nur die Verfassungsdienstgutachten –, dann ist wegen der Einschränkung beim Wort „erhebliches Risiko“ die Ausfuhr dorthin zu verweigern, wohingegen sie bei „begründetem“ oder „hinreichendem Verdacht“ nicht abzulehnen wäre. Das heißt, nach der alten Bestimmung, nach der deutschen Bestimmung würden die gepanzerten Fahrzeuge geliefert werden, nach unserem neuen Gesetz nicht.

Das andere Beispiel – warum man bei der Förderung des Terrorismus nicht auch „erhebliches Risiko“ hinschreiben kann – erklärt der Verfassungsdienst auch ganz schlüssig: Die afghanische Polizei – wo die UNO uns bittet, sie aufzurüsten, wo wir die Polizisten zum Einschulen hinschicken – bestellt Pistolen. Würden wir da auch „erheb­liches Risiko“ hineinschreiben, dann besteht das in Afghanistan: Die können überfallen werden, und die Waffen könnten in die Hände der Taliban geraten. Dort muss ein „begründeter Verdacht“ vorliegen.

Daher ist die Unterscheidung sachdienlich und richtig, Frau Kollegin, und ich bitte, in diesem Sinn noch einmal das Abstimmungsverhalten zu überlegen. Amnesty ist natürlich kritisch und war vorsichtig. Ich habe selber noch mit dem Generalsekretär telefoniert, er hat gesagt: Wenn wir ein solches Gutachten haben und das klar ist, dann werden sie auch die strengere Regelung anerkennen. – Ich bin froh, dass wir diese Regelung haben. Es ist ein gutes Gesetz.

Frau Staatssekretärin! Der Dank gilt auch dafür, dass man nicht in der Pizzeria war – keine Glock-Pistolen –, sondern dass wir hier ein sehr strenges Gesetz bekommen. Ich würde mich freuen, wenn es auch mit der Unterstützung unserer grünen Freunde beschlossen werden könnte. Auch gegenüber Tunesien, in Ihrem Fall, besteht künftig noch weniger ein Risiko, dass Waffen hinausgehen.

Peter Pilz ist hoffentlich nicht in der Pizzeria im 8. Bezirk, denn sonst müssten wir ihm den Schlapphut wegnehmen. Ich wünsche mir weiter so lustige Auseinandersetzungen mit ihm und freue mich darauf, diese auch einmal im Plenum austragen zu können. Da müssen wir den Tagesordnungspunkt ein bisschen früher ansetzen, denn am Abend ruft die Pizzeria! – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

19.19

19.19.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1073 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 212

19.20.0112. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 1347/A(E) der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Abschaffung der Zuverdienstgrenze bei Inanspruchnahme des Kinderbetreuungsgeldes (1129 d. B.)

13. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 298/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kollegin und Kollegen betreffend jährliche Valorisierung der Familienleistungen (1130 d. B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zu den Punkten 12 und 13 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Kitzmüller. 4 Minuten freiwillige Redezeit­beschränkung. – Bitte.

 


19.20.53

Abgeordnete Anneliese Kitzmüller (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretär! Werte Kollegen! Liebe Zuhörer! Auch wenn die Tages­ordnung schon nahezu erschöpft ist, muss ich als Familiensprecherin der Freiheitlichen leider darauf hinweisen, dass im Familienausschuss doch einiges im Argen liegt. So gibt es im Ausschuss 18 Anträge der Opposition, von denen sieben unerledigte auch von der FPÖ sind. (Abg. Steibl: Also das ist eine bodenlose Frechheit! – Weiterer Ruf bei der ÖVP: Nehmen Sie das zurück!)

Der lasche Arbeitswille im Ausschuss zeigt sich schon darin, dass zwischen dem letzten und dem vorletzten Ausschuss ein halbes Jahr vergangen ist, bis der Aus­schuss wieder einmal getagt hat und die Anträge der Oppositionsparteien behandelt worden sind. Das Verhalten zeigt sich auch darin, dass Anträge, die wirklich wichtig sind und endlich einer entscheidenden und wichtigen Abhandlung bedürfen, nicht behandelt werden.

So liegen zum Beispiel Anträge über die Fristenlösung da: Maßnahmen, die wir benötigen, rechtliche Maßnahmen, rechtliche Richtlinien, die nicht geschaffen werden. Wir fordern eine vorherige ärztliche Beratung unabhängig von der ausführenden Stelle, eine Trennung von ausführendem Arzt und beratender Stelle. Das wird nicht gemacht. Ich habe dazu ein Beispiel. Bei einer ganz normalen Vasektomie, die sicherlich nicht so weittragend wie eine Abtreibung ist, ist eine Trennung von beratender und ausführender Stelle notwendig. Bei Abtreibungen ist das nicht der Fall.

Wenn ich mir die doch sehr fragwürdigen Praktiken dieser sogenannten Abtrei­bungsklinik Fiala anschaue, dann muss ich sagen, wenn ich dort Schlägertrupps und Stänkerer habe, die diese Abtreibungsklinik schützen, und sogar er selber offen zugibt, dass die Beratung maximal mangelhaft durchgeführt wird, dann frage ich mich schon, wie es da ausschaut. Wenn Sie dazu Näheres lesen und informiert werden wollen, lesen Sie bitte auf „www.unzensuriert.at“ nach, dort erhalten Sie klaren Einblick. (Beifall bei der FPÖ.)

Einem derartigen Treiben muss Einhalt geboten werden, meine Damen und Herren! Wenn schon Sie von der ÖVP nicht mehr in den christlichen Wurzeln verankert sind und sich diesen nicht mehr verpflichtet fühlen, so wäre es doch an der Zeit, hier nach ethischen Richtlinien eine saubere Lösung zu finden.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 213

Genau das Gleiche: Wie schaut es mit dem Familienlastenausgleichsgesetz aus? – Da wird auch nichts getan. Bei der Anpassung der Familienbeihilfe im EU- und EWR-Raum, wie wir es gefordert haben oder wie unser Antrag läuft, passiert auch nichts. Oder die 13. Familienbeihilfe staubt auch schön vor sich hin, und es passiert nichts. Eines muss ich den Regierungsparteien doch zugutehalten: Sie behandeln alle Oppo­sitionsparteien gleich gut, nämlich gleich schlecht. Das muss man schon sagen: Sie sind überall gleich abgehoben mit Ihren Argumenten.

Ebenso schaut es mit dem aktuellen Sektenbericht aus. Wie schaut es denn da aus, meine Damen und Herren? – Nichts ist passiert! Es wird zwar gesagt: Es ist wichtig, man muss beraten, die Familien, die Lehrer und alle müssen aufgeklärt werden. Ich zitiere wörtlich Frau Abgeordnete Steibl, sie hat gesagt: Der Aufklärungsbedarf über Sekten und sektenähnliche Gruppierungen ist nach wie vor hoch. Das zeigt auch der Tätigkeitsbericht der Bundesstelle für Sektenanfragen 2008 bis 2009, der im Familienausschuss diskutiert wird.

Ja, und? Was aber weiter? – Er wurde im Familienausschuss auf unseren Antrag hin diskutiert, aber ihn hier im Plenum öffentlich zu besprechen, das wurde von den Regierungsparteien abgeschmettert. (Abg. Steibl: Das hätten Sie aber vorher machen können!) In dem Fall wurden wir Oppositionsparteien gleich schlecht behandelt, denn wir wollten ihn hier im Plenum haben.

Na ja, da sehen wir es wieder einmal: Es wird hier gesagt, die Sekten müssen beob­achtet werden, seien es nun die Esoteriker, die Okkultisten, die Scientology-Sekte und so weiter, aber nichts passiert. Wir haben sogar hier im Sektenbericht stehen, dass von der Scientology-Sekte ein Lerninstitut betrieben wird: „Besser Lernen – Englisch ist leicht!“ Hier muss wohl darauf aufgepasst werden, dass nichts passiert, das wird auch im Sektenbericht erwähnt. Es wird hier auch erwähnt, dass das von Ron Hubbard geleitet wird, einem bekennenden Scientology-Vertreter. – Nichts passiert!

Wie schaut es mit den Splittergruppen aus, mit den islamischen Splittergruppen, mit den radikalen Splittergruppen, die wir dort haben? – Der Islamismus wird anerkannt, damit wird dort nicht mehr nachgeschaut, und es verschwindet jede Möglichkeit, dort irgendetwas zu tun, im Nimmerleinstag. Wir werden dort nichts tun, obwohl akuter Handlungsbedarf besteht, meine Damen und Herren! Wie schaut es denn da mit der Überlegung aus, dass Kinder geschützt werden müssen, wie wir gesagt haben?

Jetzt aber, meine Damen und Herren, kommen wir zu den beiden vorliegenden Anträ­gen: zur 13. Familienbeihilfe und dem Antrag der Kollegin Haubner. Wir werden dem natürlich zustimmen, wohl wissend, dass dieser Antrag schon 2008 im Ausschuss verstaubt ist und natürlich hier wieder abgeschmettert und keine Zustimmung finden wird.

Wenn ich mir das so anschaue: Ich habe anfangs gesagt, es ist schade, dass die Anträge liegen bleiben und dass der Ausschuss nicht öfter tagt. Wenn ich mir das genauer anschaue, weiß ich nicht, ob es nicht günstig ist, dass er nicht so viel tagt, denn dann kann er nicht so viel anrichten und nicht so viel verbocken, wie er es teilweise sehr wohl tut. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben im Antrag eine Streichung der Zuverdienstgrenze gefordert. Es gibt fünf verschiedene Kinderbetreuungsmodelle, vier einkommensunabhängige und eine ein­kom­mensabhängige Variante. Die Pauschalvarianten haben alle eine Zuverdienst­grenze von 16 200 € oder 60 Prozent des früher steuerpflichtigen Einkommens. Bei der einkommensabhängigen Variante haben wir eine Deckelung mit einer Obergrenze von 5 800 € jährlich.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 214

Wenn es der SPÖ, meine Damen und Herren, tatsächlich so sehr um die Männer­beteiligung in der Kinderbetreuung geht (Zwischenruf der Abg. Ablinger), dann hat es damit zu tun, dass wir die Zuverdienstgrenze möglichst abschaffen sollen, um die Männer tatsächlich dazu zu bekommen, bei den Kindern zu bleiben. Oder wenn es der ÖVP tatsächlich um die Wahlfreiheit geht, haben wir hier die Möglichkeit, wenn auch Sie zustimmen, den Frauen eine tatsächliche Wahlfreiheit zu geben. Oder – was hier natürlich auch nahe liegt – will die ÖVP lieber Frauen, die als günstige Arbeitskräfte, als günstige Vollzeitarbeitskräfte im Beruf stehen und so doch eher der Wirtschaft dienen?

Meine Damen und Herren! Im Sinne der Wahlfreiheit und der Väterbeteiligung: Stim­men Sie unserem Antrag zu! (Beifall bei der FPÖ.)

19.28


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Tamandl. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.28.36

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staats­sekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Kitzmüller hat die Lage im Familienausschuss ausgebreitet. Ich möchte sagen, es ist teilweise ungeheuerlich, was Sie da von sich gegeben haben, denn die Frau Staatssekretärin hat zu einzelnen Anträgen, die von uns aus gutem Grund vertagt worden sind ... (Zwischenruf der Abg. Kitzmüller.)

Wenn es nämlich zur Gesetzwerdung kommt, wenn es intensive Gespräche gibt – beispielsweise, was den Jugendschutz betrifft, was die Jugendwohlfahrt betrifft –, dann ist es auch legitim, dass man sagt: Man braucht jetzt diesem Antrag nicht zuzu­stimmen, sondern man wird schauen, wie die Gespräche ausgehen. Uns ist es auch wichtig, dass sich hier bald etwas tut.

Aber zu den Anträgen, die heute vorliegen, die der Familienausschuss – und das ist ein demokratisches Recht – abgelehnt hat, möchte ich mich auf die Zuverdienstgrenze, auf die Abschaffung der Zuverdienstgrenze beziehen. Ich verhehle nicht, dass die ÖVP-Frauen, dass speziell auch meine ehemalige Kollegin Gertrude Brinek sehr stark für die Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld war. Ich muss aber dazusagen, wir haben seither eine neue Pauschalvariante mit 1 000 € für zwölf Monate plus zwei Monate, und wir haben das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld. Das haben wir zu dem Zeitpunkt, als auch wir für die Abschaf­fung der Zuverdienstgrenze waren, noch nicht gehabt.

Ich bin auch der Meinung, dass es nicht stimmt, was Sie sagen, nämlich dass die Väter sich an der Kinderbetreuung beteiligen würden, wenn wir die Zuverdienstgrenze abschaffen  denn ich glaube, wenn die Väter weiterhin 40 oder 38,5 oder noch mehr Stunden tätig sind, beispielsweise das einkommensabhängige Kinderbertreuungsgeld beziehen  nämlich 80 Prozent ihres letzten Verdienstes  und noch zusätzlich ver­dienen können, soviel sie wollen, dann werden die Väter keine Zeit haben, sich auch an der Kinderbetreuung zu beteiligen. Dass das gerade Sie fordern, Frau Kollegin Kitzmüller, darüber wundere ich mich sehr.

Ich bin der Meinung, dass wir beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld die Zuverdienstgrenze, nämlich die Geringfügigkeitsgrenze, brauchen. Ich bin der Meinung, dass wir im Gegensatz zu vorher, mit der 60-prozentigen Zuverdienstgrenze des Letztbezuges, eine wesentlich bessere Möglichkeit haben. Das wurde ja immer moniert, dass wir da eine starre Grenze haben. Das waren vorher 14 000 €, das sind


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jetzt 16 200 €. Ich war auch immer der Meinung, man brauche da, auch für junge UnternehmerInnen, eine flexible Zuverdienstgrenze. Das haben wir erreicht.

Das wird gut angenommen, und im Übrigen bin ich der Meinung, dass die Betriebe  und da sind wir alle gefordert, die in den Personalvertretungen sitzen, aber auch die in Betrieben verantwortlich sind  ein Karenzmanagement bekommen, sodass die Frau in dem Moment, wo sie weiß, sie ist schwanger, schon planen kann, wie und wann sie nach oder innerhalb ihrer Karenz wieder in das Unternehmen zurückkehren und dort Fuß fassen kann.

Ich glaube, das ist das Wichtigste, und dazu hat sich die Frau Staatssekretärin bekannt. Dafür muss man wirklich in der Gesellschaft und in der Wirtschaft noch Stimmung machen, und die Zuverdienstgrenze, meine ich, brauchen wir aus diesen Gründen, die ich Ihnen genannt habe. (Beifall bei der ÖVP. Zwischenrufe der Abg. Kitzmüller.)

19.31


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Musiol. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.31.53

Abgeordnete Mag. Daniela Musiol (Grüne): Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Tamandl, wenn Sie sagen, Sie vertagen dann, wenn Prozesse im Laufen sind und sozusagen das Zustimmen zu oder das Ablehnen dieses Antrages diesen Prozess unterbrechen würde, dann ist das wahrscheinlich nicht einmal die halbe Wahrheit, sondern eine Drittelwahrheit. Mein Eindruck ist ja eher, Sie vertagen dann, wenn Sie sich nicht positionieren wollen.

Vor diesem Hintergrund ist es ja sehr schön, dass wir einmal zwei Anträge der Opposition hier im Parlament diskutieren können, denn üblicherweise werden ja alle verschoben oder vertagt, sodass wir überhaupt nicht dazu kommen, sie zu diskutieren.

Ich möchte nur daran erinnern, dass das Bundesrahmengesetz seit über zwei Jahren im Ausschuss liegt – vertagt. Über dieses Bundesrahmengesetz gibt es keine Verhand­lungen, da gibt es auch keine Prozesse. Es gibt auch aktuell keine 15a-Vereinbarun­gen, die es ersetzen würden. Es ist einfach so, dass Sie da zwar inhaltlich zugestimmt haben, aber faktisch aufgrund verschiedener Zwänge – auch der Zwänge Ihrer Lan­des­parteien und der Menschen, die dort sitzen und deren Interessen – nichts weiter­geht, Sie sich aber nicht dagegen positionieren wollten. – So, aber jetzt zu den beiden Anträgen.

Zum Antrag von Kollegin Kitzmüller betreffend die Abschaffung der Zuverdienstgrenze: Ja, das Kinderbetreuungsgeld-System ist komplex. Meiner Meinung nach, unserer Meinung nach gibt es viel zu viele Varianten, wo vor allem die Betroffenen nicht mehr durchblicken können, welche die für sie beste ist, und da helfen dann auch irgendwelche Rechner im Ministerium nicht.

Ja, auch wir waren kritisch bei der Frage der Einführung der Zuverdienstgrenze, und vor allem bei den Selbstständigen hat sich gezeigt, dass es für viele wirklich sehr schwierig ist, tatsächlich einschätzen zu können, wann die Grenze erreicht ist und wie man vorgehen soll. Nichtsdestotrotz sind wir sehr skeptisch bei der Frage, diese Zuverdienstgrenze abzuschaffen.

Unser Vorschlag wäre vielmehr, eine Wahlfreiheit einzuführen, nämlich wahlweise entweder eine monetäre Zuverdienstgrenze oder eine Arbeitszeitgrenze, weil dann gibt es für alle die Möglichkeit, sich zu überlegen, maximal so und so viele Stunden zusätzlich zu arbeiten oder maximal so und so viel dazu zu verdienen. Dann wäre auch dieses Selbstständigen-Problem, das ich schon dargelegt habe, geregelt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 216

Das Problem bei der Abschaffung der Zuverdienstgrenze – und da gebe ich Ihnen, Frau Kollegin Tamandl, die jetzt nicht mehr da ist, aber wir haben ja im Ausschuss auch schon darüber gesprochen, recht – ist nämlich tatsächlich Folgendes: Wenn ich die Zuverdienstgrenze abschaffe, dann führt das in vielen Familien wahrscheinlich dazu, dass die Väter – aber gar nicht immer, weil sie so unwillig sind, sondern oft, weil sie einfach aufgrund der Einkommensschere, die zwischen Männern und Frauen existiert, einfach die sind, die den größeren Anteil am Familieneinkommen einbringen können –, sozusagen trotzdem weiter Einnahmen haben, aber offiziell Kinder­geld­bezieher sind, jedoch de facto die gesamte Kinderbetreuungslast bei den Müttern bleibt.

Das ist jedenfalls frauenpolitisch, aber aus meiner Sicht auch familienpolitisch abzuleh­nen, wenn man Familienpolitik so versteht, dass beide Elternteile die Möglichkeit haben sollten, Familie und Beruf zu vereinbaren. Insofern lehnen wir Ihren Antrag ab.

Zustimmen werden wir dem Antrag der Kollegin Haubner (Abg. Huber: Sehr gut!), in dem es darum geht, die Familienleistungen zu valorisieren; entsprechende Anträge haben wir ja auch schon gestellt. In diesem Zusammenhang möchte ich aber schon noch einmal eines sagen: Ich glaube, mit der Valorisierung alleine ist es nicht getan. Wir alle wissen, dass der FLAF massiv überschuldet ist, und das wird sich auch nicht ändern, auch wenn im Ausschuss versucht wurde, uns irgendwie den Druck zu nehmen.

Tatsächlich waren das keine sehr schlüssigen Antworten von Ihnen, Frau Staats­sekretärin, und das heißt, man muss sich da mehr überlegen als nur die Valorisierung. Man muss sich überlegen, wie man Familienleistungen künftig gestalten kann. Da gibt es jetzt demnächst die Datenbank, wo dann endlich einmal ein Überblick bestehen wird, wo, in welchem Bundesland, man welche Familienleistungen bekommen kann.

Dann kann man auch wirklich darüber diskutieren, wie es denn mit den Familien­leistungen weitergehen soll. Da spreche ich nicht nur von den monetären, also von den Geldleistungen, sondern da spreche ich vor allem auch von Infrastruktur  und das führt mich wieder zum Bundesrahmengesetz zurück, denn da besteht dringender Handlungsbedarf.

Auch wenn immer wieder von MinisterInnen, wie beispielsweise der Frauenministerin oder auch dem Wirtschaftsminister, angedeutet wird: Ja, da muss man umdenken, da braucht es mehr Infrastruktur der Wirtschaftsminister hat es sowieso schon wieder zurückgenommen –, dann müssen da auch Taten folgen. Und die Tat darf nicht sein, den Zuschuss zur Kinderbetreuung 2010 auslaufen zu lassen und nicht zu verlängern, sondern die Tat muss erstens sein, Geld in die Hand zu nehmen und in den Ausbau von Kinderbetreuung zu investieren und zum anderen natürlich auch darauf zu achten, wie man denn insgesamt die Qualität der Kinderbetreuungseinrichtungen, die Betreuungsqualität, die Qualität auch für das Personal dort verbessern kann.

In diesem Sinne erinnere ich Sie auf diesem Weg an unseren Antrag betreffend das Bundesrahmengesetz. Wir werden diesen im nächsten Ausschuss, der hoffentlich bald kommt und nicht erst in einem halben Jahr, wieder auf die Tagesordnung setzen lassen und werden dann sehen, wie Sie sich diesmal dazu positionieren werden. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Huber.)

19.37


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Binder-Maier. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 217

19.37.44

Abgeordnete Gabriele Binder-Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Frau Kitzmüller, heute hat mir der blaue Faden in Ihren Ausführungen gefehlt, es war nicht ganz nachvollziehbar. (Abg. Neubauer: Geben Sie ihn uns!) Zur Frau Kollegin Musiol: Ganz ehrlich, ich kann Ihre Ungeduld wirklich verstehen, auch mir geht manches viel zu langsam. Zwänge der politischen Spielregeln sind Ihnen ja bekannt. Die haben wir, das wissen wir auch, auch die Barrieren auf Länderebene, aber ich denke, mit gutem Willen werden wir das eine oder andere vorantreiben, auch so, wie Sie es ausgeführt haben.

Aber zu den beiden Anträgen, zum einen die Zuverdienstgrenze abzuschaffen und zum anderen betreffend die Valorisierung. Ich bin der Meinung, dass das Kinder­betreuungsgeld jenem Elternteil zusteht, der hauptsächlich und vorwiegend das Kind betreut, pflegt, sich um das Kind kümmert. Eine Erwerbstätigkeit in vollem Umfang würde diese Betreuungspflichten massiv einschränken.

Aus diesem Grund können wir einer Abschaffung der Zuverdienstgrenze nicht zustim­men, denn es würde keine erwünschte Erhöhung der Väterbeteiligung ermöglichen, es käme zu keiner Reduzierung der Arbeitszeit und der Druck der Arbeitgeber, nämlich: Du kannst ja unbeschränkt wieder arbeiten und verdienen!, wäre natürlich auch möglich. Diese Punkte führen nicht dazu, dass das, was wir wollen, nämlich die partnerschaftliche Aufteilung der Familien- und Betreuungsarbeit, forciert wird.

Worüber wir aber gerne mit Ihnen gemeinsam reden werden, ist – und das ist eine langjährige Forderung von uns – die Reduzierung der Arbeitszeit, der die Zuverdienst­grenze gegenüber steht. Also wenn beide Arbeitszeit reduzieren, kann man darüber reden, dass wir die Zuverdienstgrenze streichen.

Zweiter Punkt, die Valorisierung: Ein hehres Ziel, Frau Kollegin. Ich verstehe auch Ihre Forderung, aber ich denke – Sie waren ja in einer verantwortungsvollen Position als Familienministerin –, Sie wissen sehr genau über unsere budgetäre Situation Be­scheid, die ist allgemein bekannt. (Abg. Huber: Nur für die Reichen, für Brüssel! Zwischenrufe der Abg. Kitzmüller.)

Ich bin sehr froh darüber, dass Minister Mitterlehner die Aussage getätigt hat, es kom­me beim Budget 2012 zu einer Stabilisierung der Familienleistungen. Tatsache ist, dass wir hohe finanzielle Unterstützungen für unsere Familien, für unsere Kinder in Österreich haben. Ich könnte sie Ihnen gerne alle aufzählen: Der Bogen spannt sich von der Familienbeihilfe bis hin zur kostenlosen Mitversicherung von Kindern.

Heute wurde eine Studie der Uni Krems präsentiert. Die wesentlichsten Punkte sind der Ausbau der sozialen Dienste, insbesondere auf kommunaler Ebene, und die Weiterentwicklung des Sozialsystems, vorrangig durch Investitionen in Sachleistungen. Darum geht es uns auch, daran werden wir weiterarbeiten, wir werden diskutieren, wie die Effizienz der Leistungen ausschaut, wie genau und wo diese wirksam sind. Die beiden vorliegenden Anträge werden aber von uns abgelehnt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.41


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Haubner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.41.21

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staats­sekretärin! Frau Kollegin Musiol, ich gebe Ihnen recht: Eine Valorisierung der Familienleistungen allein macht keine gute Familienpolitik aus, das ist ganz klar, aber wir wissen auch, dass die Entscheidung für Kinder einerseits von der beruflichen Situ­


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ation, wie Beruf und Familie vereinbart werden können, abhängt – da ist immer noch viel zu tun –, aber andererseits hängt sie natürlich auch von der ökonomischen Situation ab: Können wir uns Kinder leisten?

Wir wissen laut einer Studie des WIFO, dass durchschnittlich Kinderkosten von 500 € pro Monat anfallen. Das sind reine finanzielle Kosten für Kinder, da rede ich nicht von allen anderen Dingen, die noch zu tragen sind, oder von der Verantwortung, die Eltern für die Erziehung und Betreuung ihrer Kinder haben. Die Leistungen, die jetzt vom Staat ausbezahlt werden – Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und so weiter –, machen bei den Familien durchschnittlich 10 Prozent des Haushaltnettoeinkommens aus. Das ist relativ viel, und daher brauchen Familien diese Leistungen dringend.

Morgen wird ja auch der Sozialbericht diskutiert, und darin steht wieder, dass die Armutsgefährdung konstant ist, da hat sich nichts geändert. Besonders gefährdet sind Familien – Alleinerzieherfamilien, Mehrkinderfamilien, aber generell Kinder und Jugend­liche. Das muss uns einfach zu denken geben, da hat sich seit Jahren eigentlich wenig geändert. Daher brauchen Familien in Österreich Leistungen, die nicht gekürzt werden.

Viele von uns haben schon vergessen, dass im Rahmen des letzten Belastungspakets den Familien sehr viel Geld weggenommen wurde: Ich denke nur an die Reduzierung des Mehrkinderzuschlages, ich denke an die Streichung der 13. Familienbeihilfe, an die Verkürzung der Bezugsdauer der Familienbeihilfe, die laufenden steuerlichen Belastungen, die Lebenshaltungskosten. Wir haben heute über die hohen Benzinpreise für Pendler, für Pendlerinnen diskutiert, die auch die Familien besonders betreffen.

Familien, meine sehr geehrten Damen und Herren, brauchen Verlässlichkeit und Familien brauchen auch Anerkennung seitens der öffentlichen Hand. Es ist aus meiner Sicht wirklich unverantwortlich, gesellschaftspolitisch und auch wirtschaftlich, wenn die Regierung ständig dort abkassiert, wo es am leichtesten geht, nämlich bei den Familien, statt im System zu sparen, sei es bei der Parteienfinanzierung, sei es in der Verwaltung, Bildung, Schule, Gesundheit, oder sei es auch bei Zahlungen an marode Pleitestaaten. Für Griechenland hat man schon locker 800 Millionen € bezahlt, den Familien streicht man 400 Millionen €. (Abg. Huber: Unglaublich!)

Wir vom BZÖ, meine sehr geehrten Damen und Herren, waren und sind gegen eine Kürzung von Familienleistungen, und wir sind für eine längst fällige Inflationsanpas­sung. Daher auch dieser Antrag, der schon im Jahr 2008 eingebracht wurde – 2008, vor drei Jahren. Dieser Antrag wurde immer wieder vertagt, und mittlerweile hat die Entwertung der Familienleistungen bereits 21 Prozent erreicht.

Ich sage daher noch einmal an dieser Stelle: Die österreichischen Familien haben in der Vergangenheit – und sie tun das auch jetzt – genug gezahlt, durch ihre Abgaben, durch ihre Steuern, durch ein Schulsystem, das für viele Familien sehr teuer ist durch diese exorbitant hohen Kosten bei der Nachhilfe, durch eine aufwendige Verwaltung.

Damit komme ich gleich zum Kinderbetreuungsgeld, denn das geht auch immer unter. Für diese Zuverdienstgrenze – für die Kontrolle, für alles, was damit zu tun hat – werden in der Verwaltung immense Summen ausgegeben, das sind Kosten in Millio­nen­höhe, und daher ist für mich ganz klar: Ja, wir sind für eine Abschaffung der Zuverdienstgrenze.

Ich weiß, die ÖVP hat damals gemeinsam mit uns bei der Einführung noch anders gesprochen als heute. Sie haben es damals auch als eine Familienleistung gesehen, die nicht vom Einkommen abhängig ist. Wir sehen es immer noch so, wir sehen es nicht als ein Modell oder eine Geldleistung, um Beruf und Familie besser zu verein­baren, denn ich bin der Meinung, in welcher Form Eltern ihre Kinder betreuen – mehr


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der Vater, mehr die Mutter, ob man Vollzeit arbeiten geht, ob man Teilzeit arbeiten geht –, müssen sich diese selbst ausmachen.

Ich möchte nicht, dass wir so weit kommen, dass vielleicht noch seitens des Staates in den Familien kontrolliert wird, ob diejenigen, die das Kinderbetreuungsgeld beziehen, auch wirklich weniger arbeiten und die Arbeiten für die Kinder machen, die vorgesehen sind. Das wird es nicht spielen, und daher sage ich – auch im Sinne der Entschei­dungsfreiheit der Eltern, im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung, eines Sparens von Geld für andere Dinge, die wichtiger sind –: Ja zur Abschaffung der Zuverdienstgrenze, und daher werden wir diesem Antrag auch zustimmen. (Beifall beim BZÖ.)

Bei Kindern zu sparen ist generell ein falsches Signal, und ich appelliere diesbezüglich hier noch einmal an Sie, Frau Staatssekretärin, denn ich befürchte, dass wir in den nächsten Monaten wieder eine Diskussion haben werden, dass kein Geld für ein neues Jugendhilfegesetz vorhanden ist, dass die Länder sagen: Ja, wir machen es schon, aber der Bund muss es zahlen!, und der Bund sagt: Nein, die Länder müssen das zahlen! Das ist unwürdig den Familien gegenüber, das ist unwürdig den Kindern gegenüber, unwürdig einer gesellschaftspolitisch guten Zukunft.

Da ich gestern in einer Zeitung gelesen habe, dass der Herr Familienminister groß ankündigt und sagt, bei den Budgetverhandlungen für ein neues Sparpaket im nächsten Jahr werde bei den Familien nicht mehr gespart – gut, sie sind sowieso schon ausgeraubt worden –, fordere ich ihn, wenn er es ehrlich meint, auf, die Leistungen unserer Familien endlich an die geänderten Lebenssituationen anzu­pas­sen! (Beifall beim BZÖ.)

19.48


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prinz. 3 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


19.48.10

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Österreich nimmt, was die staatlichen Leistungen für Familien betrifft, eine Spitzenposition in der Europäischen Union ein. Darauf können wir wirklich stolz sein. Um diese Familienleistungen auch in Zukunft abzusichern, ist eine verant­wortungsvolle Politik notwendig, die sehr genau darauf achtet, dass die Leistungen punktgenau dort ankommen, wo sie auch gebraucht werden. Verantwortungsvolle Familienpolitik eignet sich daher nicht für billigen Populismus.

Damit komme ich zum Entschließungsantrag des BZÖ, das eine jährliche Valorisierung aller Familienbeihilfen, aller Familienleistungen fordert: Frau Kollegin Haubner, in Zeiten, in denen das Budget zu konsolidieren ist, mit einem Familienlastenaus­gleichs­fonds, der aufgrund der steigenden Leistungen eigentlich total überschuldet ist, sind undifferenzierte Leistungserweiterungen nicht erlaubt, und sie sind auch unrealistisch. (Abg. Ursula Haubner: ... Familienbeihilfe erhöht! ... Mehrkindzuschlag! Zwischen­rufe des Abg. Huber.) – Sie wissen das auch, Sie fordern es aber trotzdem.

Ich frage mich, warum Sie in der Zeit Ihrer Regierungsverantwortung beziehungsweise als Ministerin keine derartigen Initiativen gesetzt haben! Da waren Sie sehr ruhig und mit Ihrer Weisheit am Ende.

Außerdem, Frau Kollegin, wissen Sie auch, dass wir mit dem Niveau der Familien­leistungen im Jahr 2011 immer noch über dem Niveau von 2008, einem Hochkon­junkturjahr, liegen. Das wissen Sie, und Sie sagen trotzdem etwas anderes. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, ich verstehe zwar, dass es für die Opposition reizvoll ist, die Regierungsparteien aufzufordern, das Geld mit beiden Händen auszugeben, man


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braucht ja dafür die Verantwortung nicht zu übernehmen, aber es ist nicht sinnvoll, weder für die jetzige und auch für keine zukünftige Generation, so vorzugehen. Von anderen etwas einzufordern, ohne selber Verantwortung und die Konsequenzen dafür zu übernehmen, da ist eine ehemalige Regierungspartei beziehungsweise Ministerin nicht glaubwürdig.

Aber mit der Glaubwürdigkeit ist es beim BZÖ im Moment generell nicht so weit her. Immerhin sitzt in Ihren Reihen ein Herr Petzner, der ohne Führerschein mit seinem Auto unterwegs war. (Zwischenrufe beim BZÖ.) Als Konsequenz gibt er den ehren­amtlichen Job als Landesobmann ab – aber den bezahlten Job hier im Parlament behält er! Wenn er etwas Mumm in den Knochen hätte, wäre der Rücktrittsschein schon lange unterschrieben. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf der Abg. Ursula Haubner.) Eine Partei, die rechtskräftig verurteilte Abgeordnete in ihren Reihen hat, sollte mit der Kritik an anderen sehr, sehr sparsam umgehen.

Aber zurück zum BZÖ-Antrag: Wir werden diesen Antrag aus guten Gründen ablehnen, und zwar, weil wir für konsequentes und verantwortungsvolles Sparen sind und im Bereich Familienförderung täglich darauf achten, dass das gemacht wird, was gebraucht wird. Wir sind dafür, dass die Familienpolitik modern ist. Diese hat die Aufgabe, gesellschaftliche Veränderungen und den Wandel bei sozialen und finan­ziellen Bedürfnissen zu erkennen, diese zu berücksichtigen und entsprechend zu handeln. Eine jährliche Valorisierung kommt dabei eindeutig viel zu kurz. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Markowitz: Genug gezahlt!)

19.51


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Huber. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.51.17

Abgeordneter Gerhard Huber (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staats­sekretärin! Kollege Prinz, ich bin überrascht. Ich glaube, die ÖVP ist mittlerweile alles andere als eine Familienpartei. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf des Abg. Grillitsch.) Vertretet ihr nur mehr Raiffeisen und sonstige Konzerne? Es ist absolut nicht möglich!

Eines muss schon gesagt werden: Bei den Pensionen ist die Valorisierung möglich. (Zwischenruf des Abg. Prinz.) – Die Zukunft der Republik sind unsere Familien, und für die Zukunft haben wir kein Geld?! Kollege Prinz, schämen Sie sich, wenn solche Forderungen aufgestellt werden!

Die Familien haben genug gezahlt! Die Familien leiden Armut, die Familien können sich am Land die Mineralölsteuer, all die täglichen Teuerungen nicht mehr leisten – und Sie haben nichts anderes im Kopf, als die Milliarden nach Brüssel zu schicken! Unsere Familien haben da endlich einmal Vorrang zu haben! (Beifall beim BZÖ.)

Sie wissen, dass die Familien 60 Milliarden € an gesellschaftspolitischer Arbeit leisten. Das müssen wir endlich einmal anerkennen, den Familien abgelten. Nur die Kinder, die Familien haben Zukunft. – So, bitte, kann das nicht gehen!

Frau Staatssekretärin! Wenn man sich die Lage auf dem Land anschaut, so begegnet man zum Beispiel in Stronach in Osttirol der Familie Tschapeller mit fünf Kindern. Da sagt mir die Mutter: Ich muss jeden Tag fünfmal nach Lienz fahren, da sind die Ausgaben in den letzten sechs Monaten um 400 € gestiegen! Das sind ungefähr 80 € im Monat. Das muss endlich einmal anerkannt werden! Wir müssen die Familien fördern. (Abg. Hörl: Mach nicht so einen Wirbel! – Abg. Markowitz – in Richtung des Abg. Hörl –: Sei nicht so überheblich!) Liebe ÖVP, wenn ihr nur mehr Lobbyisten-Politik macht, nur mehr Konzerne vertretet und die Familien verratet, dann werdet ihr sehen, wo ihr endet! (Beifall beim BZÖ.)


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Zur Glaubwürdigkeit des BZÖ möchte ich eines sagen: Ich finde es unverantwortlich, wenn man, anstatt hier für die Familien das Wort zu ergreifen, einen Schnellfahrer als Ersatz bringt. Schämt euch! Für diese Politik könnt ihr euch wirklich schämen! Die Familien haben das nicht verdient! (Beifall beim BZÖ.) Es braucht endlich Taten. Wir müssen handeln und nicht nur Überschriften und Plattitüden hinausblasen. (Abg. Mag. Schönegger: Plattitüden, wie schreibt man das?)

Die Familien leiden massiv. Die Teuerung ist täglich spürbar, auch wenn sie von euch verleugnet wird. Da braucht es endlich Taten, nicht Überschriften. Wenn wir es nicht schaffen, die Kaufkraft der Familien endlich wieder zu stärken, wird auch die Wirtschaft darunter leiden, denn ein rollender Stein, der stehen bleibt, setzt Moos an – und das wird euch auch die Wirtschaft erklären. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf des Abg. Grillitsch.)

19.54


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Lueger. 2 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


19.54.15

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal auf die Abschaffung der Zuver­dienstgrenze eingehen. Schade, dass Frau Kollegin Kitzmüller nicht hier ist. – Doch, sie ist hier! In Ihrer Begründung des Antrages schreiben Sie, dass es dadurch vermehrt zu einer Väterbeteiligung und zu einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie kommt.

Ich möchte ganz gerne ein bisschen in der Geschichte zurückgehen. Früher, als berufstätige Frauen schwanger wurden und Kinder bekamen, bekamen sie ein Karenz­geld – als Ersatz für den Lohn, da sie für die Kinderbetreuung zuständig sind. 2002 hat man das Kinderbetreuungsgeld in der ersten Form geschaffen. (Abg. Ursula Haubner: Da war die SPÖ dagegen!) Dieses wurde weiterentwickelt, sodass es jetzt fünf Varianten gibt. Jetzt gibt es die vier Pauschalvarianten und die einkom­mens­abhängige Variante, wobei sowohl bei den vier Pauschalvarianten als auch bei der einkommens­abhängigen Variante der Anreiz für die Väter bereits da ist, weil die Zeiten ja bereits getrennt sind: in 30 plus 6, 20 plus 4, 15 plus 3 und 12 plus 2.

Diesen Ansatz gibt es. Hier gibt es die Möglichkeit der Väterbeteiligung. Und da bin ich nicht Ihrer Meinung, Frau Staatssekretärin: Im Ausschuss haben Sie gesagt, Sie sind beim Papa-Monat nicht so ganz dafür, denn die Väter könnten sich auch Urlaub nehmen. Diese Meinung vertrete ich nicht! Ein weiterer Punkt für die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist natürlich die Einführung des Papa-Monats.

Ich bin davon überzeugt, dass wir, um die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verbessern, den weiteren Ausbau von Kinderbetreuungs­einrichtungen fördern müssen, wobei wir auch die Betriebe dazu bewegen müssen, mehr Betriebskindergärten einzurichten. Dann kann man darüber reden, dass die Gleichstellung von Männern und Frauen so weit gewährleistet ist, dass es wirklich zu einer finanziellen Gleichstellung kommt und dann auch beide bereit sind, in Karenz zu gehen.

Solange diese Rahmenbedingungen nicht geschaffen sind, bin ich gegen die Abschaf­fung der Zuverdienstgrenze. Ich bin für die Beibehaltung oder, wie auch Kollegin Musiol vorgeschlagen hat, für die Weiterentwicklung in eine Arbeitszeitgrenze. Denn: Die Abschaffung der Zuverdienstgrenze würde jetzt nicht bedeuten, dass sich die Väter mehr beteiligen und dass die Menschen weniger arbeiten. Es heißt ja Kinderbetreu­ungsgeld, da versteckt sich ja etwas dahinter: Ich soll mit diesem Geld das Kind


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 222

betreuen – und nicht die außerhäusliche Kinderbetreuung bezahlen. Daher lehnen wir das ab. (Beifall bei der SPÖ.)

19.56


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Staatssekre­tärin Mag. Remler zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort.

 


19.57.00

Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Mag. Verena Remler: Werter Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Huber, ich gebe Ihnen recht: Familien mit Kindern, Familien sind das Fundament unserer Gesell­schaft, Kinder sind unsere Zukunft. Familien brauchen Sicherheit, Familienmitglieder brauchen Zeit, die sie miteinander verbringen können, und Familien brauchen eine entsprechende Infrastruktur. Dem ist nichts hinzuzufügen.

Aber ich muss auch sagen, dass Österreich in den letzten Jahren einige familien­politische Meilensteine gesetzt hat. Dazu gehören beispielsweise das einkommens­abhängige Kinderbetreuungsgeld, der Ausbau des Kinderbetreuungsangebotes, der verpflichtende Gratiskindergarten, die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungs­kosten; um nur einige zu nennen.

Ich gebe Ihnen auch recht: Die Einsparungen im Familienbereich waren sehr bedauer­lich; da bin ich ganz bei Ihnen. Aber Sie wissen auch, dass aufgrund der budgetären Situation sowie der Situation des Familienlastenausgleichsfonds diese Maßnahmen notwendig waren, um eben die Verantwortung unseren Kindern gegenüber zu über­nehmen. Wir haben jetzt die Verantwortung dafür, dass wir unseren Kindern, unseren Familien auch in Zukunft finanzielle Leistungen zukommen lassen können. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Huber.)

Herr Abgeordneter Huber, ich muss jetzt auch noch einmal betonen, dass wir bei den direkten Familienleistungen noch immer im europäischen Spitzenfeld liegen. (Beifall bei der ÖVP.) Wir geben jährlich immer noch um 941 Millionen € mehr aus als im Hochkonjunkturjahr 2008. Ich glaube, es ist an der Zeit, das zu sagen. Dabei gebe ich Ihnen vollkommen recht: Die Familien können gar nicht genug Unterstützung erfahren. Das wissen wir alle, aber wir wissen auch, dass eine Valorisierung der Familien­leistungen derzeit aufgrund der budgetär angespannten Situation leider nicht ange­dacht werden kann. (Abg. Markowitz: Aber nach Griechenland Geld schicken, das können Sie schon?!)

Weil wir schon beim Kinderbetreuungsgeld sind: Frau Abgeordnete Musiol, ich bin durchaus der Meinung, dass diese fünf Varianten des Kinderbetreuungsgeldes etwas Wertvolles für die Familien sind. Die Familien in Österreich haben die Möglichkeit, zwischen fünf Varianten auszuwählen. Sie können aus fünf Varianten die für sie beste auswählen.

Das Kinderbetreuungsgeld wurde im Jahr 2002 eingeführt, im Jahr 2010 durch zwei neue Kurzvarianten ergänzt. Das heißt 12 plus 2 Monate – zwei Monate bei Beteiligung des zweiten Elternteiles. Das wurde auch deshalb eingeführt, um eine Steigerung der Väterbeteiligung zu erreichen. Was wir jetzt sehen können, ist, dass der Trend stimmt: Die Väterbeteiligung liegt derzeit bei rund 11 Prozent.

Aber was muss getan werden, um eine wirkliche Väterbeteiligung zu erzielen, sodass die Väter wirklich Betreuungsarbeit beim Kind leisten? – Dafür müssen wir die Arbeits­zeit reduzieren, dafür müssen wir eine Zuverdienstgrenze einführen.

Nehmen wir einmal das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld. 80 Prozent des letzten Einkommens sind da möglich. Was wäre denn ohne Zuverdienstgrenze? Ohne


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Zuverdienstgrenze würden wir einen Einkommensersatz für nicht entfallenes Einkom­men zahlen. Das ist absolut widersinnig! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich hoffe deshalb, dass Sie für die Ablehnung dieser beiden Anträge Verständnis haben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Mag. Musiol: Mich brauchen Sie eh nicht zu überzeugen!)

20.00


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Wurm. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.00.51

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Sie, Frau Staatssekretärin, haben gerade erwähnt, dass jetzt 11 Prozent das einkommens­abhängige Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nehmen. Das ist ein guter Trend, aber die Lage ist noch lange nicht so, wie wir sie uns wünschen. Die französischen Statistiker haben uns jetzt aufhorchen lassen. Sie haben errechnet, dass in Frankreich etwa zwei Drittel der Betreuungsarbeit kleiner Kinder nach wie vor die Mütter über­nehmen. Für die Hausarbeit sind sogar zu 80 Prozent Frauen verantwortlich.

Man ist auf die Idee gekommen, und zwar – das ist das Interessante – die französische Unternehmerseite, MEDEF, einen Zwangsurlaub für Väter einzuführen, um das zu erreichen, was in Frankreich etwas besonders Wichtiges ist und auch bei uns etwas Wichtiges sein sollte: Freiheit, Gleichheit, Väterlichkeit. Damit sind sie in die Gazetten gegangen. Damit haben sie die gesellschaftliche Diskussion angeheizt.

Warum kommen sie jetzt auf diesen Vorschlag? – Das ist eine interessante Sache und ganz logisch: Wenn nämlich die Unternehmerinnen und Unternehmer gewärtig sein müssen, dass im gebärfähigen beziehungsweise zeugungsfähigen Alter die Frauen oder auch die Männer ab dem Zeitpunkt, wo sie Eltern werden, eine bestimmte Zeit zu Hause beim Kind bleiben können oder müssen, dann ist die Gefahr, dass jemand eine bestimmte Zeit außerhalb des Betriebes ist, auf beide Geschlechter verteilt.

Damit könnte vielleicht auch der große Einkommensunterschied, der nur aufgrund des Geschlechtes besteht, nämlich diese 18 Prozent, verringert werden. Das ist eine Idee, ein Vorschlag, der aus unserem Nachbarland kommt, den wir vielleicht aufgreifen sollten. Also: Väter, bleibt zu Hause, nützt die Möglichkeit der Kindererziehung, damit Gleichheit auch gelebt werden kann (Zwischenruf des Abg. Zanger) – auch wenn Sie dagegen sind oder sich das nicht ganz so gut vorstellen können, Herr Kollege von der FPÖ. Denken Sie einmal darüber nach, denken Sie einmal mit! Sie werden sehen, es könnte die schönste Zeit in Ihrem Leben sein, wenn Sie ein Jahr bei ihrem Kind zu Hause bleiben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

20.03


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.03.36

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Zu den beiden vorliegenden Anträgen: Auch ich unterstütze die Ablehnung dieser beiden Anträge und möchte das begründen.

Was das Kindergeld betrifft: Es war bei der Einführung tatsächlich ein sehr starres System. In den letzten Jahren sind ein paar wesentliche Änderungen gelungen, bei der Zuverdienstgrenze, auch das einkommensabhängige Kindergeld ist ein sehr wichtiger Schritt. Ich verstehe das Anliegen hinter diesem Antrag, die Zuverdienstgrenze abzu­schaffen, halte aber den Weg, den Sie vorschlagen, für eine Illusion.


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Wenn Sie sich nur das Modell 30 Monate plus 6 vor Augen halten: Sechs Monate sind dabei für den Vater reserviert. Diese sechs Monate verfallen derzeit leider noch immer in 90 Prozent der Fälle oder mehr. Wenn wir da die Zuverdienstgrenze abschaffen, hieße das, dass 90 Prozent der Väter, ohne dass sich im Leben der Kinder irgend­etwas ändern würde, das Kindergeld beziehen. Das heißt, wir würden eine riesige Summe ausgeben, ohne einen entsprechenden positiven Lenkungseffekt zu erreichen.

Den Vorschlag – das hat auch die Kollegin Binder-Maier angesprochen –, das Kinder­geld dahin gehend weiterzuentwickeln, dass man wählen kann zwischen Arbeitszeit­reduktion und Zuverdienstgrenze, Geldgrenze, wie wir das schon in einigen Wahlpro­grammen gehabt haben, halte ich für einen Schritt, den wir auch weiter verfolgen sollten. (Beifall bei der SPÖ.)

20.05


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Riepl zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.05.21

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Sehr ver­ehrte Kollegin Haubner, ich habe mich heute wirklich auf Ihre Rede gefreut, muss ich ehrlich sagen, Sie haben mich aber ein bisschen enttäuscht. Denn ich hatte gehofft, Sie würden heute eine Antwort auf die Frage geben, warum Sie, als Sie für die Familienpolitik in diesem Land zuständig waren, es nicht zustande gebracht haben, eine jährliche Valorisierung zu machen. (Abg. Ursula Haubner: Die Familienbeihilfe ist erhöht worden, ...!) Die Antwort auf diese Frage sind Sie uns schuldig geblieben, schade. Aber vielleicht hat es einen Grund dafür gegeben, der mit den heutigen Ablehnungsgründen zusammenhängt; das könnte ja sein.

Ich glaube, es zahlt sich auf jeden Fall aus, bei den Familienleistungen in Österreich in ein Buch zu schauen, nämlich in „Sozialleistungen im Überblick 2011“ – ein ganz, ganz dickes Buch von der Arbeiterkammer. Darin ist wirklich angeführt, was wir in unserem Land alles an Familienleistungen haben: Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Kin­der­er­ziehungszeiten werden in der Pension angerechnet, Mitversicherung in der Krankenversicherung, ist schon gesagt worden, Familienzuschläge bei der Arbeitslo­sen­versicherung, steuerliche Absetzbarkeit bei den Kinderbetreuungskosten, kosten­loser Kindergarten, Schülerfreifahrt, Beihilfen, Schülerversicherung, Schulbücher, Pflegefreistellung und was es sonst noch alles gibt – eine riesige Zahl. (Abg. Ursula Haubner: Das haben alles wir eingeführt! – Abg. Scheibner: Da waren Sie dagegen!)

Ich habe nicht einmal alles aufgezählt, es gibt eine riesige Zahl von Familienleistungen, und dann wird von Ihrer Fraktion gesagt, alles gehe den Bach runter, alles sei schlecht und die Familien würden nicht berücksichtigt. – Genau das Gegenteil, denke ich, ist der Fall.

Wir glauben – auch ich glaube das –, dass es besser ist, auch darüber nachzudenken, ob man nicht künftig statt Erhöhungen von Geldleistungen ein Mehr an Sachleistungen im Bereich der Familienpolitik diskutieren sollte. (Zwischenruf der Abg. Ursula Haubner.) Für Sachleistungen braucht man auch Geld. Daher ist es, glaube ich, ganz gut, dass man in diesem Zusammenhang keine Automatik einführt, sondern die Flexibilität erhält. Deshalb ist die Haltung meiner Fraktion so, wie sie von meinen Vorrednerinnen schon gesagt wurde. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ursula Haubner: Enttäuschend!)

20.07


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schönpass. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 



Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 225

20.07.35

Abgeordnete Rosemarie Schönpass (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich entstamme einer Familie mit fünf Kindern, und es gibt in unserer Familie bereits fünf Enkelkinder. Wenn ich die Familienleistungen zu Zeiten meiner Eltern mit den Familienleistungen von heute vergleiche, so muss ich sagen, dass da eine enorme Entwicklung stattgefunden hat und wir gute Familien­leistungen haben. Aber es kann nicht so sein, dass die Armut mit den Familien­leistungen „gehoben“ wird! Es ist wichtig, dass die Einkommen besser durchleuchtet werden.

Ich gehe ebenfalls auf das Thema Kinderbetreuungsgeld-Abschaffung und Zuver­dienst­grenze ein, die Für und Wider wurden von meinen Vorrednerinnen bereits dargelegt. Die Standpunkte hängen immer davon ab, wo man steht und welche Ideologie man verfolgt. Ich möchte in diesem Zusammenhang jedoch noch Folgendes zu bedenken geben: Beim Thema Kinderbetreuungsgeld geht es, wie ich meine, nicht nur um eine Familienleistung, sondern auch um Chancengleichheit. Das Kindergeld soll zur Verbesserung der Geschlechterchancen beitragen.

Deswegen haben wir von der SPÖ Bedenken, die Zuverdienstgrenze zur Gänze abzuschaffen. Damit würden etwa Väter formal das Kindergeld beziehen können, aber voll weiterarbeiten. Mit dem Geld würde entweder eine Betreuung zugekauft, oder die Mutter würde daheim beim Kind bleiben. Das kann nicht Ziel einer familienpolitischen Maßnahme sein! (Abg. Scheibner: Sie waren immer für die Wahlfreiheit!)

Uns geht es um bestmögliche Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Männer und Frauen. Daher ist das Modell Arbeitszeitgrenze statt Zuverdienstgrenze ein verfolgens­werter Ansatz. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Wahlfreiheit war doch immer Ihre Linie!)

20.09


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesord­nungspunkt gelangt Herr Abgeordneter Lipitsch zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.09.38

Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Die SPÖ-Zielrichtung im Bereich Familienpolitik war und ist immer, bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer zu schaffen.

Ich möchte auf ein Ergebnis der AK/ÖGB-Studie über die Frauenerwerbstätigkeit hinweisen. Eine hohe Frauenerwerbstätigkeit ist positiv für das Wirtschaftswachstum. Wirtschaftswachstum ist wiederum positiv für das Budget. Eine hohe Frauenbeschäf­tigungsquote zu erreichen ist aber nur möglich, wenn es geeignete Kinderbetreuungs­einrichtungen gibt. Daher sind Investitionen in Kinderbetreuungseinrichtungen gefragt, denn die rechnen sich doppelt. Einerseits gibt es die Wahlfreiheit für Frauen, in ihren Beruf zurückzukehren, und andererseits werden gerade im pädagogischen Bereich Arbeitsplätze geschaffen.

Einen Punkt möchte ich anmerken, der noch nicht angeführt wurde: In den letzten drei Jahren hat der Bund durch die Anstoßfinanzierung rund 45 Millionen € zur Verfügung gestellt. Damit wurden 6 000 neue Jobs und 17 500 neue Betreuungsplätze geschaf­fen. Es ist notwendig, dass dieser Weg fortgesetzt wird.

Frau Staatssekretärin, ich fordere Sie auf, diesen erfolgreichen Weg mit aller Kraft fortzu­setzen und die nötigen Mittel zur Verfügung zu stellen – zum Wohle der Familien. Wie schon meine Vorredner gesagt haben: Wir stehen familienpolitisch schwerpunkt­


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mäßig für Sachleistungen und den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen. (Beifall bei der SPÖ.)

20.11


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort hat sich Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek gemeldet. – Bitte.

 


20.11.26

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekre­tärin! Meine Damen und Herren! Nicht, dass Sie jetzt glauben, ich bin der große Familienspezialist oder Familienrechtsspezialist. (Abg. Grillitsch: Wieso reden Sie dann?) Eines habe ich natürlich schon gelernt im Zuge der Erziehung meiner beiden Söhne: Kinder brauchen Grenzen, um sie einzuhalten! (Abg. Grillitsch macht die Scheibenwischerbewegung.)

Herr Grillitsch, Sie bräuchten besonders starke Grenzen, aber Sie werden es nicht mehr lernen, denn dazu sind Sie schon zu alt. Macht nichts! (Beifall bei der FPÖ.)

Kinder brauchen Grenzen, egal ob sie klein sind oder  (Abg. Grillitsch macht neuer­lich die Scheibenwischerbewegung. – Zwischenrufe bei der ÖVP.) Wischen Sie gerne? Zeigen Sie damit Ihre eigene Beschränktheit? – Das ist aber schlecht, Herr Bauern­bundchef. Bitte, beschränken Sie sich auf Ihre Damen und auf Ihre Autos, aber sonst seien Sie eher ruhig, zumindest dann, wenn jemand anderer redet. (Beifall bei der FPÖ. – Rufe bei der ÖVP: Unerhört! Herr Präsident!)

Meine Damen und Herren, kommen wir nun aber zum eigentlichen Thema. Kinder brauchen ihre Grenzen – egal, ob Kinder klein oder groß sind –, und diese großen Kinder die brauchen die Grenzen vor allem dann, wenn sie sich nicht demokratisch verhalten.

Und der Grund meiner Wortmeldung ist, was in der nächsten Zeit kommen wird, nämlich noch einmal der Hinweis auf die tausend unerledigten Anträge in den Ausschüssen. Das ist nicht demokratisch! (Beifall bei der FPÖ.)

Wir werden uns in der kommenden Stunde, vielleicht sind es auch eineinhalb Stunden, die Zeit nehmen müssen, darüber nachzudenken, ob es gut ist, diese mehr als tausend Anträge liegen zu lassen, oder ob es nicht besser wäre, vielleicht doch einmal darüber abzustimmen. Wir denken, es wäre notwendig, sich damit auseinanderzusetzen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.13

20.13.20

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Auch wenn ich noch so oft aufgefordert werde: Das, was Kollege Grillitsch mit Handbewegungen gedeutet hat, hat Kollege Deimek in Worte gegossen. Sie haben sich beide nichts geschenkt bei diesem Scharmützel. Ich belasse es daher dabei. (Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt ist niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin beziehungsweise der Berichterstatter ein Schluss­wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Familienausschusses, seinen Bericht 1129 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 227

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Familienausschusses, seinen Bericht 1130 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

20.14.35Abstimmung über Fristsetzungsanträge

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über die Fristsetzungsanträge, die ich jeweils einzeln vornehmen werde.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Mag. Stefan, dem Justizausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 742/A der Abgeordneten Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) geändert wird, eine Frist bis 28. April 2011 zu setzen.

Hiezu ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da das Verlangen auf namentliche Abstimmung von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag eine namentliche Abstimmung durch­zuführen.

Ich gehe daher so vor.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abge­ord­netenpulte. Sie tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen Stimmzettel. Für die Abstimmung können ausschließlich diese amtlichen Stimmzettel verwendet werden.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Fristsetzungsantrag stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.

Ich ersuche nunmehr den Schriftführer Abgeordneten Zanger, mit dem Namensaufruf zu beginnen. Herr Abgeordneter Jakob Auer wird ihn später ablösen. – Bitte.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger und Jakob Auer werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die Stimmabgabe ist beendet.

Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenauszählung vornehmen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 228

Die Sitzung wird zu diesem Zweck für einige Minuten unterbrochen.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 20.19 Uhr unterbrochen und um 20.25 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Abgegebene Stimmen: 156; davon „Ja“-Stimmen: 55, „Nein“-Stimmen: 101.

Der Fristsetzungsantrag ist somit abgelehnt.

Gemäß § 66 Abs. 8 der Geschäftsordnung werden die Namen der Abgeordneten unter Angabe ihres Abstimmungsverhaltens in das Stenographische Protokoll aufgenom­men.

Diese Vorgehensweise, insbesondere auch das, was ich eingangs zur Abstimmung vorgelesen habe, gilt nun für alle namentlichen Abstimmungen. Ich erspare mir daher, weil wir ja schon gut geübt sind, das für jede weitere namentliche Abstimmung vorzulesen.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Brosz, Brunner, Bucher;

Deimek, Dolinschek, Doppler;

Gartelgruber, Gradauer, Graf, Grünewald;

Hackl Heinz-Peter, Hagen, Haider, Haubner Ursula, Herbert, Höbart, Huber, Hübner;

Jannach, Jury;

Karlsböck, Kitzmüller, Kogler, Königshofer, Korun, Kunasek;

Lausch;

Markowitz, Mayerhofer, Mühlberghuber, Musiol;

Neubauer Werner;

Öllinger;

Pirklhuber, Podgorschek;

Riemer, Rosenkranz;

Schatz, Schwentner, Spadiut, Stadler Ewald, Stefan, Steinhauser, Strache, Strutz;

Tadler Erich;

Unterreiner;

Van der Bellen, Vock;

Walser, Widmann Rainer, Windholz, Winter;

Zanger, Zinggl.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Josef;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 229

Bartenstein, Bayr, Becher, Binder-Maier, Buchmayr;

Cap, Cortolezis-Schlager, Csörgits;

Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert, Durchschlag;

Eßl;

Fazekas, Franz, Fuhrmann, Fürntrath-Moretti;

Gahr, Gartlehner, Gaßner, Gessl-Ranftl, Glaser, Grillitsch;

Hakel Elisabeth, Hakl Karin, Hammer, Haubner Peter, Hechtl, Heinzl, Hell, Höfinger, Höllerer, Hörl, Hornek, Huainigg;

Jarolim;

Kaipel, Katzian, Keck, Kirchgatterer, Klikovits, Köfer, Königsberger-Ludwig, Kopf, Kößl, Krainer, Krist, Kuntzl, Kuzdas;

Lapp, Lettenbichler, Lipitsch, Lohfeyer, Lueger Angela;

Maier Ferdinand, Maier Johann, Matznetter, Mayer Elmar, Mayer Peter, Molterer, Muchitsch, Muttonen;

Neugebauer Fritz;

Oberhauser;

Pack, Pendl, Plassnik, Plessl, Prähauser, Prammer, Praßl, Preiner, Prinz;

Rädler Johann, Riepl, Rudas;

Sacher, Schickhofer, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger Bernd, Schönpass Rosemarie, Schopf, Schultes, Schüssel, Silhavy, Singer, Spindelberger, Steibl Ridi Maria, Steindl Konrad, Steßl-Mühlbacher, Stummvoll;

Tamandl;

Weninger, Wittmann Peter, Wöginger, Wurm.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Herbert, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Bericht­erstattung über den Antrag 283/A(E) der Abgeordneten Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufstockung des Personalstandes bei der Exekutive eine Frist bis 28. April 2011 zu setzen.

Hiezu ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Das Verlangen wurde von 20 Abgeordneten gestellt, ich gehe daher so vor.

Die Vorgehensweise ist bekannt.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Fristsetzungsantrag stimmen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 230

Ich ersuche nunmehr die Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Mag. Lohfeyer und Franz werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die Stimmabgabe ist beendet.

Zur Stimmenauszählung unterbreche ich die Sitzung.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 20.29 Uhr unterbrochen und um 20.34 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt:

Abgegebene Stimmen: 159; davon „Ja“-Stimmen: 59, „Nein“-Stimmen: 100.

Der Fristsetzungsantrag ist somit abgelehnt.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Brosz, Brunner, Bucher;

Deimek, Dolinschek, Doppler;

Gartelgruber, Gradauer, Graf, Grosz Gerald, Grünewald;

Hackl Heinz-Peter, Hagen, Haider, Haubner Ursula, Herbert Werner, Höbart, Huber, Hübner;

Jannach, Jury;

Karlsböck, Kitzmüller, Kogler, Königshofer, Korun, Kunasek;

Lausch, Linder;

Markowitz, Mayerhofer, Mühlberghuber, Musiol;

Neubauer Werner;

Öllinger;

Pirklhuber, Podgorschek;

Riemer, Rosenkranz;

Schatz, Scheibner, Schwentner, Spadiut, Stadler Ewald, Stefan, Steinhauser, Strache, Strutz;

Tadler Erich, Themessl;

Unterreiner;

Van der Bellen, Vock;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 231

Walser, Widmann Rainer, Windholz, Winter;

Zanger, Zinggl.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Josef;

Bartenstein, Bayr, Becher, Binder-Maier, Buchmayr;

Cap, Cortolezis-Schlager, Csörgits;

Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert, Durchschlag;

Eßl;

Fazekas, Franz, Fuhrmann, Fürntrath-Moretti;

Gahr, Gartlehner, Gaßner, Gessl-Ranftl, Glaser; Grillitsch;

Hakel Elisabeth, Hakl Karin, Hammer, Haubner Peter, Hechtl, Heinzl, Hell, Höfinger, Höllerer, Hörl, Hornek, Huainigg;

Ikrath;

Kaipel, Katzian, Keck, Kirchgatterer, Klikovits, Köfer, Königsberger-Ludwig, Kopf, Kößl, Krist, Kuntzl, Kuzdas;

Lapp, Lettenbichler, Lipitsch, Lohfeyer, Lueger Angela;

Maier Ferdinand, Maier Johann, Matznetter, Mayer Elmar, Mayer Peter, Molterer, Muchitsch, Muttonen;

Neugebauer Fritz;

Oberhauser, Obernosterer;

Pack, Pendl, Plassnik, Plessl, Prähauser, Praßl, Preiner, Prinz;

Rädler Johann, Riepl, Rudas;

Sacher, Schickhofer, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger Bernd, Schön­pass Rosemarie, Schopf, Schultes, Schüssel, Silhavy, Singer, Spindelberger, Steibl Ridi Maria, Steindl Konrad, Steßl-Mühlbacher, Stummvoll;

Tamandl;

Weninger, Wittmann Peter, Wöginger, Wurm.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Ing. Hackl, dem Ausschuss für Konsumentenschutz zur Bericht­erstattung über den Antrag 232/A(E) der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kennzeichnungspflicht für Fleisch, Milchprodukte und Eier von Tieren, die mit GVO gefüttert wurden, eine Frist bis 28. April 2011 zu setzen.

Hiezu ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstimmung über den gegenständlichen Fristsetzungsantrag durchzuführen.

Die Vorgehensweise ist bekannt.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 232

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Fristsetzungsantrag stimmen, „Ja“-Stimm­zettel – also die grauen –, und jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel – das sind die rosafarbenen – in die Urne zu werfen.

Ich bitte nunmehr die Schriftführung, den Namensaufruf durchzuführen.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger und Jakob Auer werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die Stimmabgabe ist beendet.

Zur Stimmenauszählung unterbreche ich die Sitzung.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 20.38 Uhr unterbrochen und um 20.42 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt:

Abgegebene Stimmen: 161; davon „Ja“-Stimmen: 57, „Nein“-Stimmen: 104.

Der Fristsetzungsantrag ist somit abgelehnt.

*****

(Abweichend von der Bekanntgabe des Stimmverhaltens durch Präsident Dr. Graf lautet das tatsächliche Abstimmungsergebnis wie folgt:

abgegebene Stimmen: 161; davon „Ja“-Stimmen: 57, „Nein“-Stimmen: 103 (+ 1 ungültig).)

*****

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Brosz, Brunner, Bucher;

Deimek, Dolinschek, Doppler;

Gartelgruber, Gradauer, Graf, Grosz Gerald, Grünewald;

Hackl Heinz-Peter, Hagen, Haider, Haubner Ursula, Herbert Werner, Höbart, Huber, Hübner;

Jannach, Jury;

Karlsböck, Kitzmüller, Kogler, Königshofer, Korun, Kunasek;

Lausch, Linder;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 233

Markowitz, Mayerhofer, Mühlberghuber, Musiol;

Neubauer Werner;

Öllinger;

Pirklhuber, Podgorschek;

Riemer, Rosenkranz;

Schatz, Scheibner, Spadiut, Stadler Ewald, Stefan, Steinhauser, Strache, Strutz;

Tadler Erich, Themessl;

Van der Bellen, Vock;

Walser, Widmann Rainer, Windholz, Winter;

Zanger, Zinggl.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Josef;

Bartenstein, Bayr, Becher, Binder- Maier, Buchmayr;

Cap, Cortolezis-Schlager, Csörgits;

Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert, Durchschlag;

Eßl;

Fazekas, Franz, Fuhrmann, Fürntrath-Moretti;

Gahr, Gartlehner, Gaßner, Gessl-Ranftl, Glaser, Grillitsch;

Hakel Elisabeth, Hakl Karin, Hammer, Haubner Peter, Hechtl, Heinzl, Hell, Höfinger, Höllerer, Hörl, Hornek, Huainigg;

Ikrath;

Jarolim;

Kaipel, Katzian, Keck, Kirchgatterer, Klikovits, Köfer, Königsberger-Ludwig, Kopf, Kößl, Krainer, Krist, Kuntzl, Kuzdas;

Lapp, Lettenbichler, Lipitsch, Lohfeyer, Lueger Angela;

Maier Ferdinand, Maier Johann, Matznetter, Mayer Elmar, Mayer Peter, Molterer. Muchitsch, Muttonen;

Neugebauer Fritz;

Oberhauser, Obernosterer;

Pack, Pendl, Plassnik, Plessl, Prähauser, Prammer, Praßl, Preiner, Prinz;

Rädler Johann, Riepl, Rudas;

Sacher, Schickhofer, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger Bernd, Schön­pass Rosemarie, Schopf, Schultes, Schüssel, Silhavy, Singer, Spindelberger, Steibl Ridi Maria, Steindl Konrad, Steßl-Mühlbacher, Stummvoll;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 234

Tamandl;

Weninger, Wittmann Peter, Wöginger, Wurm.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Gartelgruber, dem Gleichbehandlungsausschuss zur Berichter­stattung über den Antrag 1185/A(E) der Abgeordneten Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Erstellung einer Studie über die Situation muslimischer Frauen und Mädchen in Österreich eine Frist bis 28. April 2011 zu setzen.

Hiezu ist namentliche Abstimmung verlangt worden.

Das Verlangen wurde von 20 Abgeordneten gestellt, ich gehe daher so vor.

Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Fristsetzungsantrag stimmen, „Ja“-Stimm­zettel – also die grauen –, und jene, die dagegen stimmen, „Nein“-Stimmzettel – das sind die rosafarbenen – in die Urne zu werfen.

Ich bitte nunmehr die Schriftführung, den Namensaufruf durchzuführen.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Mag. Lohfeyer und Franz werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Haben alle ihre Stimme abgegeben? – Die Stimm­abgabe ist somit beendet.

Zur Stimmenauszählung unterbreche ich die Sitzung.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 20.46 Uhr unterbrochen und um 20.49 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt:

Abgegebene Stimmen 158; davon „Ja“-Stimmen: 59, „Nein“-Stimmen: 99.

Der Fristsetzungsantrag ist somit abgelehnt.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Brosz, Brunner, Bucher;

Deimek, Dolinschek, Doppler;

Gartelgruber, Gradauer, Graf, Grosz Gerald, Grünewald;

Hackl Heinz-Peter, Hagen, Haider, Haubner Ursula, Herbert Werner, Höbart, Huber, Hübner;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 235

Jannach, Jury;

Karlsböck, Kitzmüller, Kogler, Königshofer, Korun, Kunasek;

Lausch, Linder;

Markowitz, Mayerhofer, Mühlberghuber, Musiol;

Neubauer Werner;

Öllinger;

Pirklhuber, Podgorschek;

Riemer, Rosenkranz;

Schatz, Scheibner, Schwentner, Spadiut, Stadler Ewald, Stefan, Steinhauser, Strache, Strutz;

Tadler Erich, Themessl;

Unterreiner;

Van der Bellen, Vock;

Walser, Widmann Rainer, Windholz, Winter;

Zanger, Zinggl.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Josef;

Bartenstein, Bayr, Becher, Binder-Maier, Buchmayr;

Cap, Cortolezis-Schlager, Csörgits;

Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert, Durchschlag;

Eßl;

Fazekas, Franz, Fuhrmann, Fürntrath-Moretti;

Gahr, Gartlehner, Gaßner, Gessl-Ranftl, Glaser, Grillitsch;

Hakel Elisabeth, Hakl Karin, Hammer, Haubner Peter, Hechtl, Heinzl, Hell, Höfinger, Höllerer, Hörl, Huainigg;

Ikrath;

Kaipel, Katzian, Keck, Kirchgatterer, Klikovits, Köfer, Königsberger-Ludwig, Kößl, Krainer, Krist, Kuntzl, Kuzdas;

Lapp, Lettenbichler, Lipitsch, Lohfeyer, Lueger Angela;

Maier Ferdinand, Maier Johann, Matznetter, Mayer Elmar, Mayer Peter, Molterer, Muchitsch, Muttonen;

Neugebauer Fritz;

Oberhauser, Obernosterer;

Pack, Pendl, Plassnik, Plessl, Prähauser, Prammer, Praßl, Preiner, Prinz;

Rädler Johann, Riepl, Rudas;

Sacher, Schickhofer, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger Bernd, Schön­pass Rosemarie, Schopf, Schultes, Schüssel, Silhavy, Singer, Spindelberger, Steibl Ridi Maria, Steindl Konrad, Steßl-Mühlbacher, Stummvoll;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 236

Tamandl;

Weninger, Wöginger, Wurm.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Neubauer, dem Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft zur Berichterstattung über den Antrag 1113/A(E) der Abgeordneten Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Neonicotinoid-gebeiztem Mais-Saatgut eine Frist bis 28. April 2011 zu setzen.

Hiezu ist namentliche Abstimmung verlangt worden. Das Verlangen wird von 20 Ab­ge­ord­neten unterstützt. Ich gehe daher so vor.

Die Vorgehensweise ist bekannt.

Ich bitte nunmehr die Schriftführung, den Namensaufruf durchzuführen.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger und Jakob Auer werfen die Abge­ordneten die Stimmzettel in die Urne.)

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Haben alle die Gelegenheit gehabt, ihre Stimme abzugeben? – Das ist der Fall. Ich beende die Stimmabgabe.

Zur Stimmenauszählung unterbreche ich die Sitzung.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 20.53 Uhr unterbrochen und um 20.59 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt:

Abgegebene Stimmen: 162; davon „Ja“-Stimmen: 58, „Nein“-Stimmen: 104.

Der Fristsetzungsantrag ist somit abgelehnt.

*****

(Abweichend von der Bekanntgabe des Stimmverhaltens durch Präsident Dr. Graf lautet das tatsächliche Abstimmungsergebnis wie folgt:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 237

abgegebene Stimmen: 162; davon „Ja“-Stimmen: 58, „Nein“-Stimmen: 102 (+ 2 ungültig).)

*****

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Brosz, Brunner, Bucher;

Deimek, Dolinschek, Doppler;

Gartelgruber, Gradauer, Graf, Grosz Gerald, Grünewald;

Hackl Heinz-Peter, Hagen, Haider, Haubner Ursula, Herbert Werner, Höbart, Huber, Hübner;

Jannach, Jury;

Karlsböck, Kitzmüller, Kogler, Königshofer, Korun, Kunasek;

Lausch, Linder;

Markowitz, Mayerhofer, Mühlberghuber, Musiol;

Neubauer Werner;

Öllinger;

Pirklhuber, Podgorschek;

Riemer, Rosenkranz;

Schatz, Scheibner, Schwentner, Spadiut, Stadler Ewald, Stefan, Strache, Strutz;

Tadler Erich, Themessl;

Unterreiner;

Van der Bellen, Vock;

Walser, Widmann Rainer, Windholz, Winter;

Zanger, Zinggl.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Josef;

Bartenstein, Bayr, Becher, Binder-Maier, Buchmayr;

Cap, Cortolezis-Schlager, Csörgits;

Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert, Durchschlag;

Eßl;

Fazekas, Franz, Fuhrmann, Fürntrath-Moretti;

Gahr, Gaßner, Gessl-Ranftl, Glaser, Grillitsch;

Hakel Elisabeth, Hakl Karin, Hammer, Haubner Peter, Hechtl, Heinzl, Hell, Höfinger, Höllerer, Hörl, Hornek, Huainigg;

Ikrath;

Jarolim;

Kaipel, Katzian, Keck, Kirchgatterer, Klikovits, Köfer, Königsberger-Ludwig, Kopf, Kößl, Krainer, Krist, Kuntzl, Kuzdas;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 238

Lapp, Lettenbichler, Lipitsch, Lohfeyer, Lueger Angela;

Maier Ferdinand, Maier Johann, Matznetter, Mayer Elmar, Mayer Peter, Molterer, Muchitsch, Muttonen;

Neugebauer Fritz;

Oberhauser, Obernosterer;

Pack, Pendl, Plassnik, Plessl, Prähauser, Prammer, Praßl, Preiner, Prinz;

Rädler Johann, Riepl, Rudas;

Sacher, Schickhofer, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger Bernd, Schön­pass Rosemarie, Schopf, Schultes, Schüssel, Silhavy, Singer, Spindelberger, Steibl Ridi Maria, Steindl Konrad, Steßl-Mühlbacher, Stummvoll;

Tamandl;

Weninger, Wittmann Peter, Wöginger, Wurm.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Mayerhofer, dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zur Be­richt­erstattung über den Antrag 693/A(E) der Abgeordneten Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend bessere Entlohnung für Exekutivbedienstete in der polizei­lichen Grundausbildung eine Frist bis 28. April 2011 zu setzen.

Hiezu ist von 20 Abgeordneten namentliche Abstimmung verlangt worden. Ich gehe daher so vor.

Die Vorgehensweise ist bekannt.

Ich bitte nunmehr die Schriftführung, den Namensaufruf durchzuführen.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Mag. Lohfeyer und Franz werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Hatten alle die Gelegenheit, ihre Stimme abzu­ge­ben? – Das ist der Fall. Die Stimmabgabe ist beendet.

Zur Stimmenauszählung unterbreche ich die Sitzung.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 21.02 Uhr unterbrochen und um 21.06 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt:


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 239

Abgegebene Stimmen: 162; davon „Ja“-Stimmen: 59, „Nein“-Stimmen: 103.

Der Fristsetzungsantrag ist somit abgelehnt.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Brosz, Brunner, Bucher;

Deimek, Dolinschek, Doppler;

Gartelgruber, Gradauer, Graf, Grosz, Grünewald;

Hackl Heinz-Peter, Hagen, Haider, Haubner Ursula, Herbert Werner, Höbart, Huber, Hübner;

Jannach, Jury;

Karlsböck, Kitzmüller, Kogler, Königshofer, Korun, Kunasek;

Lausch, Linder;

Markowitz, Mayerhofer, Mühlberghuber, Musiol;

Neubauer Werner;

Öllinger;

Pirklhuber, Podgorschek;

Riemer, Rosenkranz;

Schatz, Scheibner, Schwentner, Spadiut, Stadler Ewald, Stefan, Steinhauser, Strache, Strutz;

Tadler Erich, Themessl;

Unterreiner;

Van der Bellen, Vock;

Walser, Widmann Rainer, Windholz, Winter;

Zanger, Zinggl.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Josef;

Bartenstein, Bayr, Becher, Binder-Maier, Buchmayr;

Cap, Cortolezis-Schlager, Csörgits;

Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert, Durchschlag;

Eßl;

Fazekas, Franz, Fuhrmann, Fürntrath-Moretti;

Gahr, Gartlehner, Gaßner, Gessl-Ranftl, Glaser, Grillitsch;

Hakel Elisabeth, Hakl Karin, Hammer, Haubner Peter, Hechtl, Heinzl, Hell, Höfinger, Höllerer, Hörl, Hornek, Huainigg;

Ikrath;

Jarolim;

Kaipel, Katzian, Keck, Kirchgatterer, Klikovits, Köfer, Königsberger-Ludwig, Kopf, Kößl, Krainer, Krist, Kuntzl, Kuzdas;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 240

Lapp, Lettenbichler, Lipitsch, Lohfeyer, Lueger Angela;

Maier Ferdinand, Maier Johann, Matznetter, Mayer Elmar, Mayer Peter, Molterer, Muchitsch, Muttonen;

Neugebauer Fritz;

Oberhauser, Obernosterer;

Pack, Pendl, Plassnik, Plessl, Prähauser, Prammer, Praßl, Preiner, Prinz;

Rädler Johann, Rasinger, Riepl, Rudas;

Sacher, Schickhofer, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger Bernd, Schön­pass Rosemarie, Schopf, Schultes, Schüssel, Singer, Spindelberger, Steibl Ridi Maria, Steindl Konrad, Steßl-Mühlbacher, Stummvoll;

Tamandl;

Weninger, Wittmann Peter, Wöginger, Wurm.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Herbert, dem Verkehrsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 1294/A der Abgeordneten Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die XXIV. Gesetzgebungsperiode des Nationalrates vorzeitig beendet wird, eine Frist bis 28. April 2011 zu setzen.

Hiezu ist namentliche Abstimmung verlangt worden. Das Verlangen wird von 20 Abgeordneten unterstützt. Ich gehe daher so vor.

Die Vorgehensweise ist bekannt.

Ich bitte nunmehr die Schriftführer, den Namensaufruf durchzuführen.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Zanger und Jakob Auer werfen die Abge­ordneten die Stimmzettel in die Urne.)

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die Stimmabgabe ist beendet.

Zur Stimmenauszählung unterbreche ich die Sitzung.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 21.10 Uhr unterbrochen und um 21.13 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Abgegebene Stimmen: 162; davon „Ja“-Stimmen: 59, „Nein“-Stimmen: 103.


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 241

Der Fristsetzungsantrag ist somit abgelehnt.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Brosz, Brunner, Bucher;

Deimek, Dolinschek, Doppler;

Gartelgruber, Gradauer, Graf, Grosz, Grünewald;

Hackl Heinz-Peter, Hagen, Haider, Haubner Ursula, Herbert, Höbart, Huber, Hübner;

Jannach, Jury;

Karlsböck, Kitzmüller, Kogler, Königshofer, Korun, Kunasek;

Lausch, Linder;

Markowitz, Mayerhofer, Mühlberghuber, Musiol;

Neubauer Werner;

Öllinger;

Pirklhuber, Podgorschek;

Riemer, Rosenkranz;

Schatz, Scheibner, Schwentner, Spadiut, Stadler Ewald, Stefan, Steinhauser, Strache, Strutz;

Tadler Erich, Themessl;

Unterreiner;

Van der Bellen, Vock;

Walser, Widmann Rainer, Windholz, Winter;

Zanger, Zinggl.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Josef;

Bartenstein, Bayr, Becher, Binder-Maier, Buchmayr;

Cap, Cortolezis-Schlager, Csörgits;

Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert, Durchschlag;

Eßl;

Fazekas, Franz, Fuhrmann, Fürntrath-Moretti;

Gahr, Gartlehner, Gaßner, Gessl-Ranftl, Glaser, Grillitsch;

Hakel Elisabeth, Hakl Karin, Hammer, Haubner Peter, Hechtl, Heinzl, Hell, Höfinger, Höllerer, Hörl, Hornek, Huainigg;

Jarolim;

Kaipel, Katzian, Keck, Kirchgatterer, Klikovits, Köfer, Königsberger-Ludwig, Kopf, Kößl, Krainer, Krist, Kuntzl, Kuzdas;

Lapp, Lettenbichler, Lipitsch, Lohfeyer, Lueger Angela;

Maier Ferdinand, Maier Johann, Matznetter, Mayer Elmar, Mayer Peter, Molterer, Muchitsch, Muttonen;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 242

Neugebauer Fritz;

Oberhauser, Obernosterer;

Pack, Pendl, Plassnik, Plessl, Prähauser, Prammer, Praßl, Preiner, Prinz;

Rädler, Rasinger, Riepl, Rudas;

Sacher, Schickhofer, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger, Schönpass, Schopf, Schultes, Schüssel, Silhavy, Singer, Spindelberger, Steibl Ridi Maria, Steindl Konrad, Steßl-Mühlbacher, Stummvoll;

Tamandl;

Weninger, Wittmann Peter, Wöginger, Wurm.

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Schließlich kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Ing. Hackl, dem Ausschuss für Konsumentenschutz zur Berichterstattung über den Antrag 964/A(E) der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend klare Kennzeichnung von Nahrungsmitteln mit gentechnisch veränderten Zutaten eine Frist bis 28. April 2011 zu setzen.

Hiezu ist namentliche Abstimmung verlangt worden. Das Verlangen wird von 20 Ab­ge­ordneten unterstützt. Ich gehe daher so vor.

Die Vorgehensweise ist bekannt.

Ich bitte nunmehr die Schriftführung, den Namensaufruf durchzuführen.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Franz und Mag. Lohfeyer werfen die Abgeordneten die Stimmzettel in die Urne.)

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Die Stimmabgabe ist beendet.

Zur Stimmenauszählung unterbreche ich die Sitzung.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 21.17 Uhr unterbrochen und um 21.20 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Abgegebene Stimmen: 159; davon „Ja“-Stimmen: 57, „Nein“-Stimmen: 102.

Der Fristsetzungsantrag ist somit abgelehnt.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Brosz, Brunner, Bucher;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 243

Deimek, Dolinschek, Doppler;

Gartelgruber, Gradauer, Graf, Grosz, Grünewald;

Hackl Heinz-Peter, Hagen, Haider, Haubner Ursula, Herbert, Höbart, Huber, Hübner;

Jannach, Jury;

Karlsböck, Kitzmüller, Kogler, Königshofer, Korun, Kunasek;

Lausch, Linder;

Markowitz, Mayerhofer, Mühlberghuber, Musiol;

Öllinger;

Pirklhuber, Podgorschek;

Riemer, Rosenkranz;

Schatz, Scheibner, Schwentner, Spadiut, Stadler, Stefan, Steinhauser, Strache, Strutz;

Tadler Erich, Themessl;

Unterreiner;

Vock;

Walser, Widmann Rainer, Windholz, Winter;

Zanger, Zinggl.

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Amon, Aubauer, Auer Jakob, Auer Josef;

Bartenstein, Bayr, Becher, Binder-Maier, Buchmayr;

Cap, Cortolezis-Schlager, Csörgits;

Donabauer Karl, Donnerbauer Heribert, Durchschlag;

Eßl;

Fazekas, Franz, Fuhrmann, Fürntrath-Moretti;

Gahr, Gartlehner, Gaßner, Gessl-Ranftl, Glaser, Grillitsch;

Hakel Elisabeth, Hakl Karin, Hammer, Haubner Peter, Hechtl, Heinzl, Hell, Höfinger, Höllerer, Hörl, Hornek, Huainigg;

Jarolim;

Kaipel, Katzian, Keck, Kirchgatterer, Klikovits, Köfer, Königsberger-Ludwig, Kopf, Kößl, Krainer, Krist, Kuntzl, Kuzdas;

Lapp, Lettenbichler, Lipitsch, Lohfeyer, Lueger Angela;

Maier Ferdinand, Maier Johann, Matznetter, Mayer Elmar, Mayer Peter, Molterer, Muchitsch, Muttonen;

Neugebauer Fritz;

Oberhauser, Obernosterer;

Pendl, Plassnik, Plessl, Prähauser, Prammer, Praßl, Preiner, Prinz;

Rädler, Rasinger, Riepl, Rudas;


Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll99. Sitzung / Seite 244

Sacher, Schickhofer, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger, Schönpass, Schopf, Schultes, Schüssel, Silhavy, Singer, Spindelberger, Steibl Ridi Maria, Steindl Konrad, Steßl-Mühlbacher, Stummvoll;

Tamandl;

Weninger, Wittmann Peter, Wöginger, Wurm.

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21.21.10Einlauf

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1472/A(E) bis 1493/A(E) eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 8097/J bis 8152/J eingelangt.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates berufe ich für Donnerstag, den 31. März 2011, 9 Uhr, ein.

Die Tagesordnung wird im Wege der Klubs zugestellt. Die Sitzung wird mit einer Frage­stunde eingeleitet werden.

Diese Sitzung ist geschlossen.

21.21.49Schluss der Sitzung: 21.22 Uhr

 

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