Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll100. Sitzung / Seite 185

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

waren aber immerhin der Einzige, der drei Worte gesagt hat: Fristen sind Fristen! Aber das kann es nicht sein! Sonst hat sich an dieser Debatte niemand beteiligt. Das ist eine Schande! (Beifall bei den Grünen.)

18.19


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Hammer. – Bitte.

 


18.20.02

Abgeordneter Mag. Michael Hammer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass ich heute – es ist mein erster Plenartag, abgesehen von der Sondersitzung letzte Wo­che – meine erste Rede hier im Hohen Haus halten und vor Ihnen sprechen darf. (Bei­fall bei ÖVP und BZÖ.)

Ich darf vielleicht dazusagen, dass mir die parlamentarischen Abläufe nicht ganz neu sind. Ich habe bereits zwei Jahre dem österreichischen Bundesrat angehört und bin jetzt in den Nationalrat gewechselt. Ich darf alle Kolleginnen und Kollegen hier im Haus um gute Zusammenarbeit in der Zukunft ersuchen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der SPÖ.)

Zum vorliegenden Entschließungsantrag ist nur so viel festzuhalten, dass dies nicht al­les neu und aktuell ist, was in dem Entschließungsantrag drinnen ist, weil ja hier schon Beschlüsse gefasst wurden und auch Maßnahmen gesetzt werden.

Ich sage aber hier klar und deutlich: Jeder, der aus gesundheitlichen Gründen berufs­unfähig wird, soll natürlich das Recht und die Möglichkeit haben, in die Invaliditäts­pension zu gehen. Es muss unser aller Ziel sein, zu gewährleisten, dass Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr am Erwerbsleben teilnehmen können, ei­ne Pension bekommen und auch eine gute soziale Absicherung hier in unserem Lande haben.

Klar ist aber auch – und das wurde ja heute schon diskutiert –, Missbrauch und Aus­nutzen dieser Möglichkeiten müssen klar unterbunden und vermieden werden. Ich glaube, dagegen tritt die Bundesregierung konsequent und entschieden auf und setzt entsprechende Maßnahmen.

Es bringt überhaupt nichts, so wie es in dem Entschließungsantrag der Freiheitlichen der Fall ist, auf Einzelfällen herumzureiten und von großem Missbrauch zu sprechen, weil es den Kern der Sache nicht trifft und ohnedies konsequent vorgegangen wird.

Generell muss es unser aller Ziel sein, die Menschen länger in Beschäftigung zu halten und das faktische Pensionsantrittsalter zu erhöhen. Das gilt im Übrigen nicht nur für die Invaliditätspension, sondern auch für das Pensionssystem im Allgemeinen und für die Sonderpensionsrechte, wo ein niedriges Pensionsantrittsalter gang und gäbe ist.

Da das meine erste Rede hier ist und mir gesagt wurde, man soll da sozusagen brav und verbindlich sein, sage ich nicht explizit dazu, dass ich hier die ÖBB und die Pen­sionsrechte im Land Wien meine, denn auch da braucht es Maßnahmen, weil die Menschen nicht einsehen, dass man dort deutlich früher in Pension geht. (Beifall bei der ÖVP.)

Bei der Invaliditätspension ist es wirklich wichtig, dass diese nur diejenigen Menschen in Anspruch nehmen können, die sie wirklich brauchen. Unser Ziel muss sein: Reha­bilitation vor Pension, also Rehabilitationsmaßnahmen zu setzen, um die Arbeitsfähig­keit der Menschen wiederherzustellen und 80 Prozent in den Arbeitsprozess wieder einzugliedern. Wir müssen, wie ich meine, noch bessere Maßnahmen im Rehabilita­tions- und Therapiebereich setzen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite