Es wurde auch schon gesagt, ich möchte das nur noch einmal wiederholen: 50 Prozent der I-Pensionsanträge kommen aus der Arbeitslosigkeit oder aus einem langfristigen Krankengeldbezug heraus. Das heißt, da ist ja etwas los, denn, da sind wir uns, glaube ich, einig, niemand freut sich darüber, mit 40 ein Notstandshilfebezieher zu sein. Wir sind uns, wie ich meine, auch einig, dass Menschen mit 45 oder 40 nicht gerne vom Krankengeld leben. Da gibt es eine Betroffenheit. Und diese Betroffenheit wollen wir versuchen, besser und frühzeitiger in den Griff zu bekommen.
Das heißt, wir haben hier die Veränderungen eingeleitet. Diese Veränderungen werden in Zukunft greifen, und ich bin zutiefst davon überzeugt, dass es gerade bei den I-Pensionen in den nächsten Jahren ganz einfach Veränderungen geben wird, und zwar aufgrund dessen, was wir in den letzten Wochen beschlossen haben und was jetzt praktisch umgesetzt wird.
Ich möchte noch einmal erwähnen: Jüngere, das heißt, Leute unter 50, das gilt auch bis zum 55. Lebensjahr, bekommen eine I-Pension generell immer nur befristet zuerkannt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
18.28
Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. – Bitte.
18.28
Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Lieber Kollege Jarolim, dieses Thema ist mir eigentlich zu ernst, weil ich vermute, dass ich einer der ganz wenigen hier im Haus, wenn nicht der Einzige bin, der im Rahmen seiner Kanzlei Pensionsverfahren vor Gericht durchgeführt hat. Ich weiß daher sehr genau, wovon die Rede ist und was alles nicht erwähnt wird.
Erstens: Es ist wahr, dass es im Bereich der Invaliditätspension so gut wie ausgeschlossen ist, sich durch Schwindeleien sozialschmarotzerischer Art dieser Pension anheischig zu machen.
Wahr ist aber, worüber hinweggewischt wird: Wenn man einen Antrag stellt, dann wird ihm entweder stattgegeben, dann ist es in Ordnung, oder dies ist nicht der Fall, dann ist die ganze Gutachterszene am Werk. Wenn abgewiesen wird, kann man keinen Einspruch machen, Kollege Keck, sondern man muss beim Arbeits- und Sozialgericht klagen. Das ist ein kleiner, aber doch wesentlicher Unterschied.
Die wahre Scheidewand ist ja Berufsschutz oder nicht. Da entsteht ein hohes Maß an Ungerechtigkeitsempfinden.
Ein kleiner Fall: Ein Einbeiniger, also jemand, der infolge eines Unglücks ein Bein verloren hat, aber nicht dem Berufsschutz unterlag, sondern meistens Hilfsarbeiten gemacht hat, hat, bitte, nicht die Invaliditätspension bekommen. Das gibt es! Es lässt einem ja die Haare zu Berge steigen, wenn man sieht, was es da alles gibt.
In Wirklichkeit unterliegt es in hohem Maße dem Zufall, bei welchem Gericht man landet und welche Gutachter dort nämlich dauernd – ich gebe schon zu, das ist teilweise mehr eine Justizmaterie – tätig sind. Es gibt dort nämlich ein System des Zuarbeitens, was man gern hören möchte. Auch die gerichtliche Entscheidungskonjunktur ist eine Konjunktur. Manchmal wird es leichter, manchmal wird es wieder schwieriger.
Um also Elemente des Gerechtigkeitswaltens auf diesem Gebiet einzuführen, kann man nur beim Berufsschutz ansetzen und ferner bei der Judikatur des Obersten Gerichtshofes zur Aufrechterhaltung von bestehenden Gutachtensergebnissen im Prozessverfahren.
Wir hatten einmal einen Fall, wo eine Frau durch die berühmtesten Neurologen Österreichs als ganz klar invalid beurteilt worden ist. Der Gerichtsgutachter, der kein Neuro-
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