Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 41

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und 2006 nicht gehört. Es gab auch kaum eine Berichterstattung über diese Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Erst vor zwei Jahren, als es zu deren Umsetzung kam, kam die berechtigte Kritik.

Und nun kam von Ihnen das Argument, Verfassungsgerichtshöfe hätten die Vorrats­datenspeicherung aufgehoben beziehungsweise als nichtig erklärt. Man muss da klar und deutlich unterscheiden: Das Deutsche Bundesverfassungsgericht hat nicht die Vorratsdatenspeicherung an sich als nichtig erklärt, sondern nur die Umsetzung. (Abg. Scheibner: Na also!) Andere Oberste Gerichtshöfe haben sich auf Artikel 8 der Grund­rechtecharta berufen.

Nur damit wir uns hier in diesem Hohen Haus europarechtlich schon im Klaren sind: Eine einzige Institution ist in der Lage, die Frage zu prüfen, ob bei der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung eine Grundrechtskompatibilität vorliegt oder nicht, und das ist der Europäisches Gerichtshof. Irland hat ein derartiges Verfahren an den Europäischen Gerichtshof herangetragen; über dieses Verfahren wird vermutlich Ende dieses Jahres entschieden werden.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin mir der Problematik voll bewusst (Abg. Ing. Westenthaler: Ach so?!) und möchte nochmals ganz klar und deutlich festhalten: All Ihre Kritik, Kollege Westenthaler, gleicht einer Luftblase, weil Sie sich in den letzten Jahren nie dazu geäußert haben! Ihre Ministerin Karin Gastinger (Abg. Ing. Westenthaler: Meine Ministerin? Ist sie Mitglied beim BZÖ? Seit wann?) ist nicht den Vorschlägen des Datenschutzrates gefolgt, sondern hat im Ministerrat der Europäischen Union zugestimmt. Sie hätte das verhindern können, aber sie hat es be­dauerlicherweise nicht gemacht. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Dr. Moser: Und jetzt können Sie es verhindern!)

9.38


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Mag. Stadler gelangt zu Wort. – Bitte.

 


9.38.23

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (BZÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren vor den Fernsehschirmen! Zunächst einmal eine Vor­bemerkung zum Kollegen Donnerbauer: Der ÖVP sind Grundrechte immer schon re­lativ egal gewesen. Daher sind die Ausführungen des Kollegen Donnerbauer auch nicht weiter verwunderlich, und ich lasse mich auch gar nicht weiter darauf ein. Ich be­danke mich nur beim Herrn Vizekanzler dafür, dass er ihn als neuen Justizminister ver­mieden hat. (Heiterkeit und Beifall beim BZÖ.)

Ich konzentriere mich auf die SPÖ, denn Sie, meine Damen und Herren, haben ein­deutige Aussagen getätigt. Frau Kollegin Oberhauser, Sie haben sogar die Ausschuss­sitzung verlassen. Kollege Maier, der gerade gesprochen hat, hat auch die Ausschuss­sitzung verlassen. Er musste den Klubobmann als Wächter hinter sich tolerieren, damit er ja auf Koalitionslinie bleibt. Das ist alles wahrgenommen worden – nicht nur von uns, auch von den Grünen; Kollege Steinhauser hat es vorhin referiert.

Und heute traten Kollege Jarolim und Abgeordneter Maier hierher ans Rednerpult und machten Verbiegungen, die olympiaverdächtig sind. Ich habe selten solch politische Verbiegungen erlebt, wie Sie beide das trotz Ihrer Schwerfälligkeit zustande gebracht haben.

Herr Kollege Maier, selbst der von Ihnen nominierte Fachmann, Herr Dr. Hannes Tret­ter, hat Ihnen gesagt: erstens: nicht grundrechtskonform – da waren Sie erschüttert –, zweitens: gar nicht notwendig, dass man die EU-Richtlinie so umsetzt, und drittens: ab­warten, andere Staaten täten das auch. Was sagt Herr Jarolim heute? – Es sei unbe­dingt notwendig, dass das alles sofort geschieht, wir müssten EU-Recht ja umsetzen.

 


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