Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll102. Sitzung / Seite 180

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17.41.14

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminis­terin! Hohes Haus! Sicherheit hat bei allen verkehrspolitischen Überlegungen die höchs­te Priorität. Das gilt für Schiff, Schiene, Luftfahrt genauso für den Straßenverkehr, und nach zwei Sicherheitspaketen, die hauptsächlich Autofahrer betrafen, wendet sich die vorliegende Novelle auch an andere Verkehrsteilnehmer und hier vor allem an die Rad­fahrerinnen und Radfahrer.

Mein Vorredner, Herr Dipl.-Ing. Deimek, hat schon angesprochen, dass die Radhelm­pflicht vor allem für Kinder unter 12 Jahren von besonderer Bedeutung ist.

Jährlich verunglücken 4 800 Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren beim Radfahren, Tendenz steigend. Auch wenn viele Kinder und auch Eltern bereits jetzt freiwillig Helm tragen, könnten pro Jahr 900 schwere Kopfverletzungen vermieden werden, wenn alle Kinder einen Helm tragen würden.

Wir sehen das vorliegende Gesetz als Beitrag zur Bewusstseinsbildung, daher wird es auch keine Strafen oder Sanktionen gegen Eltern geben, auch wenn die Kinder doch ohne Helm unterwegs sind.

Auch die Mitschuld der Eltern im Falle eines Unfalles ist vom Gesetz ausgeschlossen, und Versicherungen können Schadenersatz beziehungsweise Zahlungen nicht verwei­gern, wenn das Kind keinen Helm trug. Das zur Information, Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek.

Die Radhelmpflicht ist auch eine sinnvolle Maßnahme für die zukünftige Sicherheit und Gesundheit von Radfahrern, denn als Kind gelernte Verhaltensmuster werden auch später beibehalten.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die Interaktion von Fußgängern – auch von meinem Vorredner schon angesprochen –, Radfahrern, Autofahrern et cetera im Straßenverkehr ist, und das gebe ich gerne zu, nicht immer ganz einfach. Es muss aber gelten: miteinander statt gegeneinander. Die Festschreibung der Pflicht zur stän­digen Vorsicht und der gegenseitigen Rücksichtnahme ist ein wichtiges Signal im Sin­ne der „Vision Zero“ und ein lange bestehender Wunsch auch von den Radfahrerinnen und Radfahrern.

Selbiges gilt auch für die neu eingeführte Möglichkeit, bei Kreuzungen vorgezogene Haltelinien für Zweiradfahrer zu schaffen. Jedem Verkehrsteilnehmer, egal ob im Auto oder als Zweiradfahrer, ist bekannt, wie gefährlich es ist, wenn Zweiradfahrer sich im toten Winkel befinden. Mit der vorgezogenen Haltelinie sind Zweiradfahrer bei Kreu­zungen einfach besser sichtbar.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Mit der StVO-Novelle konnte auch ein Beitrag zur Reduktion des Schilderwaldes geleistet werden. Mit der Schaffung eines ge­meinsamen Verkehrszeichens für nebeneinander gelegene Schutzwege und Radfahr­überfahrten können zukünftig zwei Verkehrszeichen auf eines reduziert werden.

Zusätzlich wird die alternative Möglichkeit geschaffen, Halte- und Parkverbote mittels Markierungen am Fahrbahnrand zu kennzeichnen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Rechtzeitig zu Beginn der Fahrradsai­son wurden zahlreiche wichtige Schritte für mehr Verkehrssicherheit – und um diese geht es ja vorwiegend – für Radfahrerinnen und Radfahrer gesetzt. Zentraler Punkt da­bei ist, wie ich schon gesagt habe, die Radhelmpflicht für Kinder unter 12 Jahren.

Hohes Haus! Ich möchte mich bei Frau Bundesministerin Doris Bures für ihren uner­müdlichen Einsatz für mehr Sicherheit auf unseren Straßen bedanken. Das vergange­ne Osterwochenende hat, wie wir wissen, mit der geringsten Zahl an Verkehrstoten seit


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