im Jahr 2009, umsetzen sollen. Es geht da auch um Verkehrssicherheit. Wir zögern das immer hinaus. Es ist auch diese Umsetzungsvariante relativ wirtschaftsfreundlich. Die vielen Anregungen, die es innerhalb der Begutachtungsfrist gegeben hat, um Verbesserungen vorzunehmen, wurden leider nicht berücksichtigt.
Aber der Hauptgrund, warum wir es ablehnen, ist die Tatsache, dass zahlreiche dynamische Verweise auf andere EU-Rechtsmaterien bereits pro futuro verankert sind, sodass diese Gesetzeslage dann insgesamt undurchschaubar ist. Vor allem für die Anwender, sprich für die Lkw-Fahrer oder auch die Menschen, die zum Beispiel Heizöl beziehen und auch deshalb verpflichtet sind, das Gesetz zu berücksichtigen, ist es nicht nachvollziehbar. Das ist verfassungsrechtlich unseres Erachtens sehr bedenklich.
Auch in der Begutachtung hat es aus Verfassungssicht auch vom Bundeskanzleramt deutliche Kritik gegeben, und deswegen können wir leider diesem Gesetz nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
18.34
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte.
18.34
Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Verkehrssicherheit umfasst auch die Fragen der sicheren und richtigen Transporte von gefährlichen Gütern, können sich doch die Folgen eines unsachgemäßen Transportes sensibler Güter verheerend auswirken.
Die heute zum Beschluss vorliegende Novelle des Gefahrengutbeförderungsgesetzes beschränkt sich nicht allein auf den Transport gefährlicher Güter auf der Straße oder durch die Bahn, sondern befasst sich auch mit der Regulierung des Transportes mittels Flugzeug oder Schiff. In diesen Bereichen ist die Einbettung des Abkommens über den Transport gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen ebenso zu begrüßen wie die zusätzlichen Kompetenzen ziviler Luftraumüberwachung.
Auch die Ausdehnung der entsprechenden Vorschriften auf den Transport von Gefahrengütern durch Militärfahrzeuge beziehungsweise auf Militärfahrzeugen ist eine gute Neuerung.
Schlussendlich wird mit der Novelle des Gefahrengutbeförderungsgesetzes auch die EU-Richtlinie betreffend den Transport gefährlicher Güter im Binnenverkehr in österreichisches Recht umgesetzt.
Zusammenfassend gilt, sehr geehrte Damen und Herren, Hohes Haus, dass die bereits umfangreichen Bestimmungen damit nochmals präzisiert und ergänzt werden und ein weiterer Schritt zu mehr Verkehrssicherheit getan ist. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
18.36
Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schultes. – Bitte.
18.36
Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesminister! Geschätztes Hohes Haus! Das Gefahrgutbeförderungsgesetz ist ein Gesetz trockener Materie, aber in Wirklichkeit ist es ein wichtiges Gesetz, denn es regelt, wie von Portugal bis nach Ungarn, also über den gesamten europäischen Raum, Transporte zu erfolgen haben, sodass Gefahren möglichst reduziert werden.
Ich selber bin bei der Feuerwehr, ich weiß ganz genau, was es bedeutet, wenn wirklich etwas passiert, dass man sich dann helfen kann. Dieses Gesetz regelt in Wirklichkeit die Transportnotwendigkeiten, die Verantwortlichkeiten, die Papiere, die geschrieben
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