Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll103. Sitzung / Seite 84

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Ich glaube, dass es für eine schnellere Integration auch ganz, ganz wichtig ist – wie wir mit dieser Gesetzesnovelle vorgeben –, dass all jene, die nach Österreich kommen und in Österreich bleiben wollen, bereits Deutschkenntnisse haben müssen. Auch für den neuen Integrationsstaatssekretär ist es, glaube ich, sehr wichtig, dass er damit eine bessere Startmöglichkeit in diesem Bereich hat. (Abg. Hagen: Von dem hört man gar nichts!) Ich meine, es ist in unser aller Interesse, dass es diese Deutschkenntnisse gibt.

Mit diesem Gesetz setzen wir aber natürlich auch Schritte, um die EU-Richtlinie, die es gibt, um europaweit ein einheitliches Asyl- und Fremdenrecht anzupeilen, umzusetzen. Darin ist vorgegeben, dass die freiwillige Rückreise im Vordergrund steht und dass es eine kostenlose Rechtsberatung in diesem Bereich gibt; das ist ja auch eine wesent­liche Verbesserung. Generell glaube ich schon, dass wir von einer Win-Win-Situation sprechen können, nämlich dass die Asylwerber, die nach Österreich kommen, schnell wissen, ob es überhaupt Asyl geben kann oder ob ein anderes Land zuständig ist. Ich meine, dass wir gerade diesen Menschen diese gesetzlichen Möglichkeiten geben müssen. (Abg. Pendl: So schaut’s aus!)

Diese gesetzliche Grundlage ist natürlich auch ein sehr wichtiger Schritt, das habe ich schon angesprochen, im Zusammenhang mit der Illegalität. Wenn wir uns diese Zahlen anschauen, dann sehen wir, dass wir die großen Probleme nicht mehr im Asylbereich haben, sondern bei der Bekämpfung der Illegalität. Alle, die nach Österreich kommen und einen Asylgrund haben, sollen in Österreich auch rasch Hilfe bekommen, aber all jene, die aus rein wirtschaftlichen Überlegungen nach Österreich kommen, müssen diese Zuwanderung über die Rot-Weiß-Rot-Card anstreben und nicht über den Asyl­weg. Das wird mit dieser Gesetzesnovelle, wie ich meine, sehr wesentlich verbessert, und Missbrauch wird hintangehalten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.12


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Mag. Korun. 7 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler: Spricht die Frau Ablinger auch heute? Rufe und Gegenrufe zwischen BZÖ und SPÖ.)

 


13.12.31

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Gäste auf der Galerie! Unrecht bleibt Unrecht, auch wenn man es ins Gesetz schreibt. – Und wenn Herr Kollege Westenthaler auch zuhören könnte, wäre das sehr höflich. – Danke vielmals, Herr Kollege. (Beifall bei den Grünen.)

Unrecht bleibt Unrecht, auch wenn man es ins Gesetz schreibt. Was meine ich damit?  Zum Beispiel, dass in Zukunft die Daten von Asylwerbern an den Verfolger­staat 1 : 1 weitergegeben werden, ohne die Antwort auf die Berufung des Asylwerbers abzuwarten.

Was bedeutet das?  Damit sich alle, die mit dem Thema nicht so affin sind, etwas darunter vorstellen können (Abg. Dr. Rosenkranz: Sie schützen nur die Asylmiss­braucher und sonst niemanden!), nehmen wir den konkreten Fall von Tschetschenien, Herr Kollege Rosenkranz. Tschetschenien ist ein Land, wo nicht nur geflüchtete Menschen, sondern insbesondere deren Familien, also die Hinterbliebenen sozusagen, regelmäßig sekkiert werden, Besuche von der Polizei bekommen, teilweise festge­nommen werden, verschleppt werden und teilweise verschwinden. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Diese Bestimmung bedeutet, dass, wenn ein tschetschenischer Asylwerber in erster Instanz abgelehnt wird und eine Berufung macht, ohne dass die Antwort auf die


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