Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll103. Sitzung / Seite 99

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Was mir besonders wichtig ist und wo auch Sie in die Pflicht genommen werden, Herr Staatssekretär, wird sein, dass die Anerkennung ausländischer akademischer Titel relativ rasch gehen muss, denn ich bin davon überzeugt, dass die Menschen, die hierher kommen, freiwillig herkommen, sich hier niederlassen wollen, sich auch entsprechend auf dem Arbeitsmarkt anbieten, sich so am Erwerbsleben beteiligen wollen, sich wirtschaftlich selbst erhalten können sollen. Und in diesem Zusam­menhang denke ich, dass es sehr wohl auch Ihre Aufgabe ist, darauf zu schauen, dass wir in dieser Hinsicht sehr, sehr massiv weiterkommen.

Aus den genannten Gründen, wegen der Änderungen, die ich Ihnen kurz zitieren durfte, werde ich – ich kann für meine Person sprechen – diesem Gesetz zustimmen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Wie werden die anderen abstimmen? Werden sie dafür stimmen, dagegen stimmen oder abwesend sein?)

14.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stein­hauser. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.02.58

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Dieses Paket gibt vor, dass es Integration und Zuwanderung regeln will. Tatsächlich geht es um neue Hürden und Barrieren.

Kollege Pendl, Sie können das noch so sehr hinter sehr kreativen Wortschöpfungen wie Mitwirkungspflicht verstecken, Tatsache ist, und wir kennen die Geschichte dieser Bestimmung, die nach der Debatte um Eberau entstanden ist, dass es immer darum gegangen ist, die Asylwerber, weil sie irgendjemanden stören, von der Straße wegzu­bekommen. Wenn Sie der Begriff „Lagerhaft“ stört, den Kollegin Korun verwendet hat, dann empfehle ich Ihnen, nehmen Sie doch den Begriff des UN-Sonderbericht­erstatters über Folter, Herrn Nowak, der sagt: Das ist Freiheitsentzug. (Abg. Scheibner: Aber nicht „Lagerhaft“! Das ist ein wesentlicher Unterschied!) So ist es! Es geht da nicht um Mitwirkungspflicht, sondern es ist Freiheitsentzug. (Beifall bei den Grünen.)

Der Zynismus dieses Gesetzes kommt in einem Punkt besonders deutlich zum Ausdruck, nämlich in dem Punkt, in dem Deutschkenntnisse verlangt werden. Ich persönlich bin für Deutschkenntnisse. Das ist unbestritten für die Integration wichtig, für die Teilnahme am kulturellen Leben, für berufliche Karrieremöglichkeiten, für die Teil­nahme am sozialen Leben. Es muss dann eben auch die Bereitschaft der Bevölkerung geben, diese Möglichkeiten tatsächlich zu eröffnen. Unbestritten bleibt jedoch, dass Deutschkenntnisse wichtig sind.

Mit diesem Gesetz werden aber Deutschkenntnisse sozusagen als Waffe gegen Migration und Zuwanderung eingesetzt. Warum ist das so? – Die Anforderungen bezüglich Deutschkenntnisse werden mit diesem Gesetz erhöht. Gleichzeitig wird aber die Zeit, um diese Deutschkenntnisse zu erwerben, verringert. Die finanzielle Unterstützung beim Erwerb dieser Deutschkenntnisse wird auch reduziert. Das heißt, es wird alles getan, damit den Betroffenen die Chance, Deutschkenntnisse zu erwerben, verunmöglicht wird. (Beifall bei den Grünen.)

Da geht es also nicht um Deutschkenntnisse, sondern man will Zuwanderung beschränken und es den Betroffenen möglichst schwer machen.

Besonders skurril wird das dann bei der Familienzusammenführung, für die auch Deutschkenntnisse verlangt werden. Das ist schon deswegen absurd und skurril, weil sich ja die Integrationswahrscheinlichkeit mit dem Nachzug der Familie erhöht. Jemand, der seine Familie hier hat, zeigt eine viel höhere Integrationsbereitschaft als


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