Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll103. Sitzung / Seite 102

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manchen Städten gibt, auch in Wien, endlich einmal beseitigen wird. (Beifall bei der ÖVP.)

14.12


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Hagen zu Wort. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.12.35

Abgeordneter Christoph Hagen (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Gleich einmal vorweg: Dieses Gesetz ist einfach Pfusch hoch fünf. Das kann man ganz klar und deutlich sagen, meine Damen und Herren. (Beifall des Abg. Mayerhofer.)

Jetzt erkläre ich Ihnen auch, wieso das so ist, Frau Minister. Sie als frischgebackene Ministerin und der Superpraktikant neben Ihnen können noch am wenigsten dafür. Ich finde es allerdings schon mutig, wenn Sie sich hierher stellen und von einem guten Gesetz reden und all denjenigen, die herinnen sitzen, vorwerfen, sie hätten das Gesetz nicht gelesen, wenn sie es kritisieren. Jetzt sage ich Ihnen etwas: Sie waren weder bei der Gesetzwerdung hier im Hohen Haus beziehungsweise sonst daran beteiligt, Sie waren beim Expertenhearing nicht dabei und Sie waren auch im Ausschuss nicht dabei. Da finde ich es dann schon sehr mutig, wenn Sie hier drauflos sprechen und sagen, wie gut dieses Gesetz ist.

Ich darf für Sie jetzt einmal ins Detail gehen: Die erste Feststellung, und diese Kritik hat Kollege Westenthaler ohnehin schon angesprochen, betrifft die Tatsache, dass dieses Gesetz einfach unlesbar ist. Diese Novelle ist bereits die sechste seit 2000, und jede dieser Novellen wurde von einem anderen Beamten verfasst, sodass mittlerweile das ganze Gesetz unverständlich und kaum lesbar geworden ist.

Meine Damen und Herren, die vorliegende Novelle wurde von einem jungen Beamten im Bundesministerium für Inneres geschaffen, der erst seit drei Jahren im BMI tätig ist und keine Unterbehörde in die Gesetzwerdung eingebunden hat. Das heißt, es wurde nicht berücksichtigt, welche Auswirkungen diese Bestimmungen auf andere Gesetze und andere Bereiche haben. Das ist schon ein großes Problem, und das muss man hier schon einmal ganz klar feststellen.

Ich möchte noch ein bisschen mehr ins Detail gehen. Ich werde Ihnen ein paar Beispiele bringen, die zeigen, warum dieses Gesetz so problematisch ist. Beim Sicht­vermerk: Nach dem neuen Gesetz wird kein Sichtvermerk mehr in den Pass hinein­geklebt. Das heißt, wenn der kontrollierende Beamte vor Ort draußen nicht die Möglichkeit hat, wenn das System nicht funktioniert, das EKIS nicht funktioniert, über Funk abzuklären, ob die betreffende Person rechtmäßig in Österreich ist, hat er keine Chance festzustellen, ob der, den er anhält, ein Kriminaltourist ist, ob er unrechtmäßig im Land ist. Das stellt ein großes Problem dar. Das ist also kompletter Pfusch.

Gehen wir weiter: § 64 Abs. 1 betrifft die Aufenthaltsverfestigung von jenen, die von klein auf im Land aufgewachsen und langjährig rechtmäßig hier aufhältig sind. Ich werde Ihnen an einem Beispiel verdeutlichen, was das bedeutet. Nach dem alten Gesetz konnte jemand, der eine Straftat begangen und dafür mehr als zwei Jahre Haft ausgefasst hat, abgeschoben werden. Nach diesem Gesetz geht das nicht mehr.

Ich bringe Ihnen jetzt ein konkretes Beispiel: Der Fall des Mörders des kleinen Cain in Vorarlberg wird wohl bis nach Niederösterreich durchgedrungen sein. Dieser Mann ist seit seinen relativ jungen Jahren in Österreich. Er gehört also dieser Zielgruppe an. Wenn er verurteilt worden wäre, hätte er nach dem alten Gesetz abgeschoben werden können. Nach dem neuen Gesetz ist das nicht mehr möglich, und das ist ein großes Manko und ein großes Problem. Sagen Sie mir, was daran gut sein soll!

 


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