Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll109. Sitzung / Seite 194

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17.42.24

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Kollege Schmuckenschlager, es ist schon interessant, wenn man hier zwei Drittel seines Debattenbeitrages einem Antrag widmet, den man im Ausschuss vertagt hat, der also heute gar nicht zur Verhandlung steht. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.) Ja, da könnte ich lang darüber reden. Das habe ich im Ausschuss ausführlich gemacht. Kollege Wöginger, gut, okay, ist halt einmal so. Wofür vertagt man das dann? Diskutieren wir das gleich hier! Ich hätte das ohnehin sehr gern diskutiert, weil ich meine eigenen Ansichten dazu habe.

Was die Zuschlagsregelung für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit betrifft, sage ich Ihnen: Mich wundert nicht, dass Kollege Spindelberger sagt, er ist weiterhin dafür, dass das die Kollektivvertragspartner auch in Zukunft regeln. Das ist aus seiner Sicht so. Ich sehe es halt so, dass zwar 95 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse in Österreich über Kollektivvertrag geregelt sind, aber 5 Prozent eben nicht. Deswegen stimme ich diesem Antrag der Kollegin Schatz auch zu, weil danach die Zuschläge generell gesetzlich geregelt werden sollen.

Ich bin ebenfalls mit der Arbeit der Sozialpartner in diesem Bereich nicht zufrieden und vor allem nicht mit der Arbeitnehmervertretung. Das möchte ich hier einmal gesagt haben. (Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Man braucht sich doch nur einmal die Einkommenssituation anzuschauen, wie die auseinanderdriftet zwischen den Hochbezahlten, den Führungspersönlichkeiten und jenen, die ein Durchschnittseinkommen haben. Die Schere klafft immer weiter ausei­nan­der. Es ist halt einmal so, dass hier ganz einfach Hand angelegt werden sollte. Wenn es die Sozialpartner nicht schaffen, dann müssen wir das eben hier im Parla­ment regeln.

Zur Konkurrenzklausel: Ja, selbstverständlich haben wir das im Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz 2006 geregelt. Es ist auch eine Grenze eingezogen, das finde ich auch gut, mit etwa 2 300 €. Die Problematik bei der Konkurrenzklausel ist nur, dass es auch heute noch Verträge gibt und Verträge abgefasst werden, wo Konkurrenzklauseln drinnen stehen, obwohl sie nicht gerechtfertigt sind, gesetzlich nicht gedeckt sind. Und damit werden die Arbeitnehmer bewusst verunsichert und trauen sich nicht, den Dienstgeber zu wechseln. Das ist einfach das Problem dabei, das wir nach wie vor haben.

Ich glaube, dass es einfach nicht angebracht ist, dass zum Beispiel FriseurInnen, Ver­käuferInnen, KellnerInnen und so weiter das in ihren Verträgen haben, auch wenn ihr Einkommen unter dieser Einkommensgrenze liegt. Das ist eben die Problematik, die wir dabei haben.

Was die Entlassungstatbestände betrifft, muss ich eines sagen: Derzeit gibt es die unterschiedlichsten Entlassungstatbestände bei Arbeitern und bei Angestellten. Die Rechte und die Pflichten der Arbeiter und Angestellten haben sich zwar in den letzten Jahren sukzessive angeglichen, aber es gibt noch immer gewisse Unterschiede.

Die Entlassungsgründe sind für die Angestellten in § 27 Angestelltengesetz geregelt, bei den Arbeitern und Hilfskräften in Betrieben des Gewerbes und der Industrie sind Entlassungsgründe in der Gewerbeordnung geregelt. Und dort sind sie taxativ aufge­zählt, wie zum Beispiel, wer mit abschreckender Krankheit behaftet ist oder wer länger als vierzehn Tage gefänglich gehalten wird oder trotz Verwarnung mit Feuer und Licht unvorsichtig umgeht. Diese Entlassungstatbestände gehen zurück auf das vorige Jahr­hundert, auf das Jahr 1859, und das kann ja wohl nicht sein. Das gehört umgehend geändert. (Beifall beim BZÖ.)

 


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