Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll110. Sitzung / Seite 84

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Meine Damen und Herren! Es ist ja an sich ganz leidenschaftslos: Es ist eine vermö­gensrechtliche Frage, um die es letztendlich geht. Wenn man die damalige republika­nische Staatsform, die im Jahr 1918 gesichert wurde, als Gesamtaussage begreift, wenn man die Enteignung, dann auch die Adelsrechte-Aberkennung und letztlich den Wahlausschluss als Einheit betrachtet, so gibt es hier natürlich wichtige rechtliche Fra­gen, die zu beachten sind. Das Ganze setzt sich ja fort in internationalen Verpflich­tungen, im Staatsvertrag. Daher bin ich sehr froh darüber, dass diese Frage so sorgfäl­tig geprüft worden ist.

Ich möchte mich auch bei den Herren Universitätsprofessoren bedanken, die in dem Hearing wirklich sehr aufklärend gewirkt haben. Denn beispielsweise ein gewisser Pe­ter Draxler, ein Wiener Rechtsvertreter der Habsburg-Brüder, sieht das in den „Salz­burger Nachrichten“ vom Vorjahr ein bisschen anders; er sagt: „Unrecht bleibt Un­recht“. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen! Der Herr Rechts­vertreter „würde es daher begrüßen, ‚wenn die ganze Sache samt Vermögensansprü­chen vors Parlament kommt‘“.

Meine Damen und Herren! So kann es nicht sein, das ist ja völlig undenkbar! Darum bin ich eben froh, dass auch Herr Professor Bernd-Christian Funk das eindeutig klarge­stellt hat und sagt: Die Streichung des Habsburg-Passus wird keine vermögensrechtli­chen Folgen nach sich ziehen. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Das heißt – das ist sehr, sehr wichtig –, es gibt dazu politische Erklärungen von allen Parteien, die rechtliche Klarstellung und auch die Äußerungen der Wissenschaft. Da­her dürfen wir darauf hoffen, dass uns da nicht ein Bündel von irgendwelchen Klagen und vermögensrechtlichen Ansprüchen der Familie Habsburg ins Haus steht.

Meine Damen und Herren, das ist also demokratiepolitisch in Ordnung; das wird die Sozialdemokratie entsprechend beschließen. Aber Hofknicks wird es keinen geben vor ehemaligen Diktaturen, oder wie auch immer man sich das vorstellt. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Den machts beim Fischer!)

13.00


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Dr. Bartenstein. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


13.00.38

Abgeordneter Dr. Martin Bartenstein (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Herr Kollege Kräuter, Sie haben soeben auch auf die Abschiedsrede von Molterer Bezug genommen und Kritik daran geübt, dass Molterer einige Bemerkungen zum Thema E-Voting gemacht hat. – Das ist heute nicht das Thema, aber eines sage ich Ihnen schon: In Zeiten von Facebook und von Electronic Banking, in Zeiten, in de­nen erhebliche Geldbeträge über Plastikgeld, über Kreditkarten abgewickelt werden, sollte man sich, glaube ich, diesem Thema nicht völlig entziehen, indem man sagt: Für immer ab in die Mottenkiste! Die Dinge gehen voran, und man sollte das, glaube ich, nicht ein für alle Mal apodiktisch wegtun. – Aber noch einmal: Das ist heute nicht das Thema. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, es gibt die Briefwahl, und das ist gut so. Wenn man schon von Respekt spricht, dann soll man auch respektieren, dass die FPÖ hier anderer Mei­nung ist. Aber ich möchte zuerst einmal sagen: Gut, wie dieser ganze Prozess abge­laufen ist! Eine parlamentarische Initiative, ein Hearing, das von hoher Qualität, von ho­hem Niveau geprägt war, in dessen Verlauf auch Gegner der Briefwahl wie Herr Pro­fessor Mayer bestätigt haben, dass der Missbrauch, das taktische Wählen verunmög­licht ist mit dem, was wir heute beschließen werden.

Sosehr ich persönlich zum Beispiel auch einer bin, der sagt, mehr Persönlichkeitswahl­recht, mehr Mehrheitswahlrecht in diesem Land wäre gut – das ist ja ein durchaus strit-


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