Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll112. Sitzung / Seite 227

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kann, dass jeder Mensch selbst aussuchen kann, woher und aus welchem Kulturgut das Saatgut kommt. Da dürfen wir nicht von internationalen Konzernen abhängig wer­den!

Heute haben internationale Konzerne auf der ganzen Welt bereits 70 Prozent Marktan­teile im Saatgut, das heißt, nur mehr 30 Prozent der Weltbevölkerung kann sich aussu­chen, was sie auf den Tisch bekommt. Das kann bitte nicht österreichische Agrarpolitik sein. Gebt euch da einen Ruck und gehen wir einen Schritt in die richtige Richtung! (Beifall bei BZÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

20.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminis­ter Dipl.-Ing. Berlakovich zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


20.02.30

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Klarer­weise ist es so, dass die Saatzucht, die Pflanzenzucht ein zentrales Standbein der ös­terreichischen Agrarpolitik ist. Wir haben weltweit Konzentrationsprozesse im Bereich der Saatzucht-Unternehmen, das wurde schon erwähnt, daher ist es ein Ziel, dass wir eine möglichst breite Sorten- und Artenvielfalt erhalten, auch gegen Konzentrationspro­zesse auf den Weltmärkten.

Eine österreichische Saatzucht, eine österreichische Pflanzenzucht ist ein vitales Inter­esse der österreichischen Agrarpolitik. Insofern hat es eine lange Tradition, dass wir selbiges fördern. Bei uns ist es so, dass die AGES die Zuständigkeit als zentrale Gen­bankverwaltung hat, damit wir genetische Ressourcen sichern, damit wir eben einen Verlust der Artenvielfalt hintanhalten.

Österreich ist auch ein Pionier bei der Züchtung von Biosorten. Seit dem Jahr 2005 sind solche in die österreichische Sortenliste eingetragen.

Es ist auch Teil unserer Agrarpolitik, dass wir den Schutz der alten Pflanzenarten und der Haustierrassen entsprechend fördern. Wenn Sie die Initiative der Genuss Re­gionEN kennen, wo es zum einen darum geht, nicht nur Hochleistungsrassen zu ha­ben, sondern alte Rassen zu fördern – denken Sie beispielsweise an das Pinzgauer Rind, an das Kärntner Blondvieh, an die Murbodenrasse, an das Kärntner Brillenschaf, und die Liste ließe sich fortsetzen –, dann wissen Sie, auch das ist Teil unserer Agrar­politik, indem wir im Rahmen des Umweltprogramms Bauern finanziell unterstützen, wenn sie alte Tierrassen verwenden oder Pflanzensorten anbauen, die nicht mehr so maximalen Ertrag garantieren, aber trotzdem ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt sind.

Genau das wollen wir in der zukünftigen gemeinsamen Agrarpolitik absichern, diese Vielfalt im biologischen Bereich. Worüber hier diskutiert wurde, war, ob Bauern, wenn sie in kleinen Mengen Saatgut produzieren, das weitergeben können. Österreich hat immer – so auch jetzt bei der Regelung – die EU-Regeln maximal ausgelegt, sodass wir sichergestellt haben, dass es rechtlich möglich ist, dass private Saatgut-Tausch­märkte funktionieren, um eben die biologische Vielfalt abzusichern.

Was aber umgekehrt auch sichergestellt sein muss, ist, dass der Käufer des Saatguts die Sicherheit hat, kontrolliertes, garantiertes Saatgut zu bekommen. Es würde sich jeder ärgern, wenn er irgendwo im Tauschgeschäft Saatgut bekommt und dieses dann nicht den gewünschten Effekt erzielt, den er sich im Ertrag oder beispielsweise in der Gestaltung seines Gartens oder seiner Agrarflächen erwartet.

Daher ist für beide Seiten Sicherheit wichtig, für die Saatgutproduzenten und für die, die Saatgut kaufen und Saatgut tauschen. Da brauchen wir klarerweise Spielregeln. In


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