Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll113. Sitzung / Seite 198

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brauchen wir mehr Polizei! – weitere Zwischenrufe) –, nein, das passt nicht. Da hat der Präsident schon richtig entschieden.

Ja, auch wir sind für die Umsetzung dieser Richtlinie, das ist ja völlig korrekt. Frau Kollegin Korun, ich verstehe eigentlich nicht, warum Sie da nicht mitgehen können – außer dass Ihre grün angehauchten NGO-Organisationen international natürlich mit allem, was mit Kriegsmaterial, mit Verteidigungsgütern zu tun hat, nicht einverstanden sind und krampfhaft immer wieder irgendwelche Argumente suchen, damit Sie dage­gen stimmen können.

Die Argumente sind in dem Fall wirklich sehr, sehr schwach, denn ausnahmsweise handelt es sich hier um eine EU-Richtlinie, die eine Vereinfachung bringt, zum Teil auch eine Entbürokratisierung, ja sogar für Einsparungen beim Status quo sorgt. Das ist ja etwas Positives, das muss man auch so sehen. Und, Frau Kollegin Korun, nur zur Aufklärung: Der überwiegende Teil der angesprochenen Verteidigungsgüter sind eben nicht Kriegsmaterialien – das ist nur ein kleiner Teil – und sind daher sehr, sehr streng im Außenhandelsrecht geregelt – sehr, sehr streng!

Oder auch, wenn Sie die Zertifizierung derjenigen Unternehmen in Österreich heran­ziehen, die für diese Materialien überhaupt in Frage kommen, für die Verteidigungs­güter inklusive der Kriegsmaterialien: Das wird auch im Außenhandelsrecht bereits viel strenger als in vielen anderen Ländern geregelt.

Ich verstehe daher nicht, warum man da nicht zustimmen kann. Wir tun es jedenfalls. Vereinfachung ist richtig, daher stimmen wir heute gerne zu. (Beifall beim BZÖ.)

18.24


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte.

 


18.24.58

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die Erfolgsgeschichte Europas nach dem Zweiten Weltkrieg ist für mich vor allem eines: ein starker Beweis für die Bedeutung von Frieden und Freiheit für das Wohl der Menschen. Dass Europa eine Friedens- und Freiheitsunion ist, bedeutet jedoch auch, dass wir einen gemeinsamen, verantwor­tungs­vollen und realistischen Umgang mit zur Landesverteidigung notwendigen Gütern und Materialien finden müssen. Es ist daher nur richtig und auch sinnvoll, administrierbare Regelungen für die Verbringung von Kriegsmaterialien von Österreich in einen anderen EU-Mitgliedstaat aufzustellen.

Grundsätzlich gilt – das wurde heute schon mehrmals gesagt –, es muss eine Erlaubnis in Form einer globalen oder einer Einzelbewilligung erteilt werden. Global­bewilligungen können nur zur Ausfuhr an konkret angeführte Empfänger in der Europäischen Union ausgestellt werden und gibt es nur für Inhaber einer entsprechen­den Gewerbeberechtigung. Die Genehmigung ist für maximal drei Jahre gültig und kann jederzeit widerrufen werden.

Meiner Überzeugung nach ist wichtig, dass Atom-, biologische oder chemische Waffen von dieser globalen Ausfuhrbewilligung generell ausgenommen sind. Auch zukünftig wird es möglich sein, Einzelbewilligungen auszustellen. Diese sind vor allem dazu da, schnell auf geänderte politische und völkerrechtliche Situationen reagieren zu können.

Sehr geehrte Damen und Herren, wie bereits erwähnt geht es bei der Novelle des Kriegswaffengesetzes um eine Vereinheitlichung der europäischen Regelungen. Es ist daher nur logisch, dass Ausfuhrgenehmigungen eines Mitgliedstaates im gesamten EU-Bereich Gültigkeit haben. Für die Durchfuhr durch einen Mitgliedstaat muss damit keine neue Genehmigung mehr eingeholt werden.

 


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